Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung
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Tierhaltung Ihr Betrieb ist rund um die Uhr, das ganze Jahr über, vielen Gefahren ausgesetzt. Wählen Sie für Ihren Betrieb den passenden Schutz - ganzjährig, individuell und unbürokratisch. Agrar Pferd: • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Pferde durch Krankheit, Unfall oder beim Transport verenden oder notgetötet werden müssen. • Sie erhalten eine Auszahlung, wenn Schlachtkör- per Ihrer Pferde nicht verwertbar sind. Agrar Rind: • Wir ersetzen Schäden an Ackerflächen und Grün- land, die durch Hagel und andere Wetterrisiken entstehen. • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Rinder durch Krankheit, Unfall oder beim Transport ver- enden oder notgetötet werden müssen. • Wir entschädigen tot geborene Kälber. • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Schlacht- körper Ihrer Rinder für den Genuss untauglich sind. • Wir ersetzen Schäden im Seuchenfall, wenn am Betrieb Tiere gekeult werden und der Betrieb gesperrt wird. • Optional erhalten Sie im Seuchenfall auch eine Entschädigung, wenn Ihr Betrieb gesperrt wird und die Rinder nicht gekeult werden müssen. Ertrag Rind: • Wir ersetzen Schäden, die bei einer behördlichen Sperre aufgrund eines Seuchenfalles auf Ihrem Betrieb auftreten. Ertrag Schwein: • Eine Entschädigung erhalten Sie, wenn ein Seuchenfall zu einer behördlichen Sperre auf Ihrem Betrieb führt. •O ptional werden Ihre Schweine entschädigt, wenn diese aufgrund eines Lüftungsausfalls verenden. Herausgeber: Ertrag Schaf/ • Wir ersetzen Schäden, die bei einer behördlichen Österreichische Hagelversicherung VVaG Ertrag Ziege: Sperre aufgrund eines Seuchenfalles auf Ihrem Lerchengasse 3–5, 1080 Wien Betrieb auftreten. Tel.: 01/403 16 81-0, office@hagel.at Irrtum, Satz- und Druckfehler vorbehalten. In jedem Fall gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Hagel versicherung samt Ergänzenden Bedingungen i.d.g.F. Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Holzwirtschaft. www.hagel.at /hallovernunft Mehr ISO 9001:2015 NR.10045/0 Infos: 1.3
Agrar Pferd Agrar Rind › Flächen Agrar Pferd Agrar Rind Entschädigung für Pferde nach Tod Absicherung landwirtschaftlicher Flächen gegen Schäden durch Wetterextre- durch Krankheit, Unfall oder Nottötung me sowie altersabhängige Entschädigung nach Verendung von Rindern durch Krankheit, Unfall, Nottötung und Ertragsverluste bei Betriebssperren mit Die richtige Versicherung für Ihr Pferd: Keulungen von Rindern im Seuchenfall Wählen Sie am Antrag die gewünschte Versicherungssumme für Ihr Pferd. Die maximale Höhe richtet sich nach der Flächen Wertnote. Es gibt keinen Selbstbehalt. Hagel Wir ersetzen Hagelschäden ab einem Ertragsverlust von 9 % der Versicherungs- Maximale am Antrag wählbare summe. Der Selbstbehalt beträgt 2 % der Versicherungssumme (bei Wein Versicherungssumme für Pferde aller trauben und Feldgemüse: 10 %) Rassen in Euro: 400,– für Ponyrassen bis 130 cm Stockmaß 1.250,– für Pferde ohne Wertnote / unter 7,2 Versicherungssumme pro Hektar in Euro: Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Dinkel, Triticale, Emmer, Einkorn, 3.000,– für Pferde mit Wertnote 7,2 bis 7,6 Getreide Menggetreide, Wicken-Getreidegemenge, Erbsen-Getreidegemenge 870,– 5.000,– für Pferde mit Wertnote über 7,6 Mais Körner-, Silo-, Grün- und Saatmais 1.300,– Kartoffel, Topinambur, Kren 2.900,– Geben Sie uns außerdem Geburtsdatum Hackfrüchte und Lebensnummer bekannt. Bei Zucker- und Futterrüben 2.350,– Pferden mit Wertnote ab 7,2 benötigen Ölkürbis 1.450,– Erhöhung der wir eine Kopie des Pferdepasses. Öl- und Eiweiß Sojabohne, Körnerraps, Sonnenblume, Ackerbohne, Körnererbse, Platterb- Entschädigung se, Ackerlupine, Öl- und Faserlein, Wicke, Rübsen, Senfsamen, Ölrettich, 720,– pflanzen Linsen Für jede Kultur und jedes Risiko Bereits zwei Wochen nachdem wir den Alternativ Hirse, Öldistel, Mohnsamen, Kümmel, Hanf, Grassamen, Heil- und Gewürz- sind Versiche- pflanzen, Leindotter, Amarant, Quinoa, Energiegras, Sudangras, Sorghum, 1.100,– rungssummen Antrag erhalten haben, sind Ihre Pferde pflanzen Kleesamen, Buchweizen, Phacelia als Standard versichert. Die Deckung endet, wenn Weintrauben 3.200,– festgelegt. Sie können die Ver- das Pferd das 14. Lebensjahr vollendet Grünland Mähwiese/-weide mit zwei oder mehr Nutzungen, optional: Dauerweide 440,– sicherungssum- oder wenn Sie es verkaufen. Ackerfutter Klee, Kleegras, Luzerne, Futtergräser, Wechselwiese, sonstiges Feldfutter je Schnitt men für alle Risiken außer optional versicherbar: Wiederanbau Schäden melden Sie am einfachsten um bis zu 100 % Feldgemüse Kulturen mit Versicherungssumme laut Antrag erhöhen. online auf https://portal.hagel.at Qualitätsabsicherung: nach Hagelschäden an Mais und Mohn •K olbenfusarien an Körner-/Silomais: 14 % der Versicherungssumme, die nicht direkt von Hagel betroffen ist (wenn ab dem Stadium „Frühe Milchreife“ mindestens 2 % der Körner von Hagel beschädigt wurden) •N ichtverwertbarkeit von Mohnsamen: 80 % der Versicherungssumme Silofolie: Schäden durch Hagel und Sturm Sie erhalten 8 Euro pro Rundballen und 1 Euro pro m2 Fahrsilofolie. Überschwemmung Wir entschädigen Totalschäden durch Überschwemmung an Ihren versicherten Kulturen (außer Wein). Ausuferung eines Gewässers oder eine ununterbrochene Wasserfläche über mindestens 48 Stunden oder Abschwemmung sind Voraus- setzung. Es gilt dieselbe Versicherungssumme wie für das Risiko Hagel. Bei Schäden bis 14 Tage nach dem Anbau bzw. bis 15. Mai entschädigen wir die Wiederanbaukosten (bei Grünland, Gemüse und Herbstanbau gelten andere Zeiträume). Eine Entschädigung wird ab 300 Euro ausbezahlt oder wenn mindestens 0,3 Hektar betroffen sind (bei Feldstücken, die kleiner als 0,3 Hektar sind, muss das gesamte Feldstück betroffen sein). Der Selbstbehalt beträgt mindestens 30 % der Versicherungssumme und entwickelt sich abhängig vom Schadensverlauf (max. 60 % Selbstbehalt). 2 3
Agrar Rind › Flächen Agrar Rind › Flächen Wiederanbau Für die Risiken Wiederanbau, Spätfrost, Auswuchs, Sturm, Schneedruck und Wir entschädigen Ihre Wiederanbaukosten. Sie erhalten nach erfolgtem Wieder Dürre erhalten Sie in der Variante Plus eine höhere Entschädigung als in der anbau bis spätestens 31. Mai (bei Grünland und Ackerfutter auch später) pro Hektar: Variante Standard. Wiederanbau infolge von alle Kulturen außer Wein Variante Standard/Plus Dürre Sie erhalten eine Entschädigung, wenn in der Vegetationsperiode Frost ausg. Grünland, inkl. Ackerfutter im 1. Jahr nach der Neuanlage •3 0 Tage lang weniger als 10 mm Niederschlag fällt oder der tatsächliche Überschwemmung und Verschlämmung 200,–/250,– Niederschlag mindestens 10 % unter dem jeweiligen Regenbedarf liegt Verwehung •u nd die Erträge pro Hektar unter folgenden Grenzwerten liegen: Fraßschäden inkl. Krähenfraß ausg. Wildschäden, Grünland, Ackerfutter Für Kartoffel, Topinambur, Kren und Miscanthus erhalten Sie bei erfolgtem Wiederanbau in der Variante Standard Variante Standard Ertrag in kg/ha Entsch. in Euro 750 Euro pro Hektar und in der Variante Plus 1.000 Euro pro Hektar. Kultur Variante Plus Ertrag in kg/ha Entsch. in Euro W-Weichweizen, W-Roggen, W-Gerste, W-Triticale,
Agrar Rind › Dürreindex Agrar Rind › Dürreindex Dürreindex (optional) Gesamtperiode Defizit bis 29 % 30 % 31 % 32 % 33 % 34 % 35 % 36 % 37 % 38 % 39 % Sie erhalten eine Entschädigung für Flächen in jener Katastralgemeinde, in der 60/30 70/36 0% 0% 10 % 0% 11 % 0% 12 % 0% 13 % 0% 14 % 0% 15 % 0% 16 % 10 % 17 % 11 % 18 % 11% 19 % 12 % die gefallene Niederschlagsmenge den 10-jährigen Durchschnitt stark unter- schreitet. Sobald entweder in einer Kurzperiode oder in der Gesamtperiode große Defizit 40 % 41 % 42 % 43 % 44 % 45 % 46 % 47 % 48 % 49 % 50 % 60/30 20 % 21 % 22 % 23 % 24 % 25 % 26 % 27 % 28 % 29 % 30 % Niederschlagsdefizite erreicht werden, erhalten Sie eine Entschädigung. Jeder 70/36 13 % 14 % 14 % 15 % 16 % 16 % 17 % 18 % 19 % 19 % 20 % „Hitzetag“ in der Kurzperiode erhöht das Defizit um 1% für dieselbe Kurzperiode. Defizit 51 % 52 % 53 % 54 % 55 % 56 % 57 % 58 % 59 % 60 % 61 % 60/30 31 % 33 % 34 % 36 % 37 % 38 % 40 % 41 % 43 % 44 % 45 % Kurzperiode Gesamt- Hitzetag Versicherungs- 70/36 22 % 23 % 25 % 26 % 28 % 30 % 31 % 33 % 34 % 36 % 38 % Kultur Dauer periode ab mind. summe (VS) Grünland und Ackerfutter 42 Tage 1.4.–31.8. 30 °C wie Hagel Defizit 62 % 63 % 64 % 65 % 66 % 67 % 68 % 69 % 70 % 71 % 72 % Mais/Sojabohne 42 Tage 15.5.–31.8. 1.4.–31.8. 33 °C wie Dürre 60/30 70/36 47 % 39 % 48 % 41 % 50 % 42 % 51 % 44 % 52 % 46 % 54 % 47 % 55 % 49 % 57 % 50 % 58 % 52 % 59 % 54 % 61 % 55 % Körner- und Silomais, Sojabohne Wintergetreide Zone 1 35 Tage 1.4.–10.6. 1.3.–10.6. 30 °C wie Dürre Defizit 73 % 74 % 75 % 76 % 77 % 78 % 79 % 80 % 81 % 82 % 83 % W-Weizen, W-Roggen, W-Triticale, Zone 2 35 Tage 14.4.–23.6. 14.3.–23.6. 30 °C wie Dürre 60/30 62 % 64 % 65 % 66 % 68 % 69 % 71 % 72 % 73 % 75 % 76 % W-Dinkel, W-Emmer, W-Einkorn, 70/36 57 % 58 % 60 % 62 % 63 % 65 % 66 % 68 % 70 % 71 % 73 % W-Menggetreide Zone 3 35 Tage 28.4.– 7.7. 28.3.–7.7. 30 °C wie Dürre Defizit 84 % 85 % 86 % 87 % 88 % 89 % 90 % 91 % 92 % 93 % 94 % 60/30 78 % 79 % 80 % 82 % 83 % 85 % 86 % 87 % 89 % 90 % 92 % 70/36 74 % 76 % 78 % 79 % 81 % 82 % 84 % 86 % 87 % 89 % 90 % Die gewählte Variante bestimmt, ab welchem Defizit eine Entschädigung erfolgt: Variante Kurzperiode Gesamtperiode Defizit 95 % 96 % 97 % 98 % 99 % 100 % 60/30 93 % 94 % 96 % 97 % 99 % 100 % 60/30 ab 60 % Defizit ab 30 % Defizit 70/36 92 % 94 % 95 % 97 % 98 % 100 % 70/36 ab 70 % Defizit ab 36 % Defizit Sie erhalten einen Prozentsatz der Versicherungssumme ausbezahlt, abhängig Die Versicherungssumme bei Grünland entspricht für die Kurzperiode jener des Beantragen Sie von Periode, Niederschlagsdefizit und gewählter Variante (60/30, 70/36). Wenn Risikos Hagel. Bei Entschädigungen in der Gesamtperiode ziehen wir die drei die Dürre- index-Versi- ersatzpflichtige Defizite sowohl in einer Kurz- als auch der Gesamtperiode fache Versicherungssumme der Kurzperiode heran. cherung bis 31. März! auftreten, wird die höhere Entschädigung ausbezahlt. Bei Mais/Sojabohne und Wintergetreide gelten in der Kurz- und Gesamtperiode die Versicherungssummen wie für das Risiko Dürre (siehe Tabelle auf Seite 5). Kurzperiode Sie können diese Versicherungssummen um bis zu 100 % erhöhen. Defizit bis 59 % 60 % 61 % 62 % 63 % 64 % 65 % 66 % 67 % 68 % 69 % Wir verwenden für die Berechnung der Niederschlagsdefizite ausschließlich 60/30 0% 10 % 12 % 15 % 17 % 19 % 21 % 24 % 26 % 28 % 30 % 70/36 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% Wetterdaten der ZAMG und erheben keinen Schaden vor Ort. Eine Karte mit den Messpunkten finden Sie auf www.hagel.at. Die aktuellen Niederschlagsdefizite Defizit 60/30 70 % 33 % 71 % 35 % 72 % 37 % 73 % 39 % 74 % 42 % 75 % 44 % 76 % 46 % 77 % 48 % 78 % 51 % 79 % 53 % 80 % 55 % Ihrer Katastralgemeinden können Sie nach Ende der ersten Kurzperiode laufend 70/36 10 % 13 % 16 % 19 % 22 % 25 % 28 % 31 % 34 % 37 % 40 % im Portal abrufen. Auch Schäden melden Sie mit der Schadensart „Dürreindex“ am besten online. Defizit 81 % 82 % 83 % 84 % 85 % 86 % 87 % 88 % 89 % 90 % 91 % 60/30 57 % 60 % 62 % 64 % 66 % 69 % 71 % 73 % 75 % 78 % 80 % 70/36 43 % 46 % 49 % 52 % 55 % 58 % 61 % 64 % 67 % 70 % 73 % Defizit 92 % 93 % 94 % 95 % 96 % 97 % 98 % 99 % 100 % 60/30 82 % 84 % 87 % 89 % 91 % 93 % 96 % 98 % 100 % Spezialprodukte für den Ackerbau 70/36 76 % 79 % 82 % 85 % 88 % 91 % 94 % 97 % 100 % Für Zuckerrübe, Saatmais, Kartoffel, Ölkürbis, Hopfen sowie Feldgemüse bieten wir spezielle Versicherungslösungen. Details finden Sie im Folder „Ackerbau“. 6 7
Agrar Rind › Tiere Agrar Rind › Tiere Verendung von Rindern Erhöhen Sie Ihre Entschädigung •S ie können alle Entschädigungswerte ab dem 3. Lebensmonat um bis zu 50 % Die Entschädigung für Ihre durch Krankheit, Unfall oder Nottötung verendeten erhöhen. Rinder hängt von deren Alter, Rasse und der gewählten Produktvariante (R05, •W eibliche Rinder ab dem 24. Lebensmonat mit einem vorgeschätzten oder tat- R06, R11, R15) ab: sächlichen Gesamtzuchtwert über 100 können Sie in der Variante Zucht höher versichern. Produktvarianten • Auch Stiere können, beginnend mit dem 12. Lebensmonat, in der Variante R05 R11 R06 R15 Zuchtstier höher versichert werden. Alter des Rinds Hauptnutzungsrasse Geburt „Fleisch“ „Milch“ „Fleisch“ „Milch“ inklusive Totgeburt – – 160,– 80,– – Der Selbstbehalt für Tod durch Krankheit, Unfall und Nottötung ist vom Schadens- 1 Monat 80,– 2 Monate 184,– 144,– 184,– 144,– 95,– – verlauf Ihres Betriebes abhängig und beträgt zwischen 0 und 30 %. Die Prämien- 3 Monate 208,– 117,– höhe hängt ebenfalls vom Schadensverlauf ab. 4 Monate 232,– 148,– 5 Monate 256,– 179,– 6 Monate 280,– 210,– Die Haftung beginnt ab dem 15. Tag nachdem Ihr Antrag bei uns eingelangt ist. 304,– 241,– 7 Monate optional: Wenn Sie ein Rind zukaufen, sind diese ebenfalls mit dem 15. Tag am Betrieb ← pro Monat + 24,– ← pro Monat + 31,– 8 Monate 328,– 272,– 9 Monate 352,– 303,– Zuchtstier versichert. Kaufen Sie Rinder aus einem versicherten Betrieb zu, sind diese Pauschale Erhöhung der Versicherungssumme um bis zu 50 % möglich 376,– 334,– 10 Monate 11 Monate 400,– 365,– ( ) sofort in Deckung. 1 Jahr 424,– 396,– 792,– 448,– 427,– 854,– Betriebssperren im Seuchenfall Den besten 13 Monate 14 Monate 472,– 458,– 916,– Schutz für 15 Monate 496,– 489,– 978,– Rinder jeden Alters bietet die optional: R11 in Kombi- 520,– 520,– – Zucht ( ) 1.040,– Sperre mit Keulung 23 Monate nation mit den 2 Jahre 520,– 520,– 1.040,– Ihre Rinder sind in der Agrar Rind auch bei einer behördlich angeordneten Varianten Zucht und Zuchtstier Sperre mit Keulung versichert. Je nach Produktionsrichtung ziehen wir folgende mit 50 %iger 59 Monate 520,– 1.040,– Standardwerte für die Berechnung der Entschädigung gekeulter Rinder heran: pauschaler Erhöhung. 5 Jahre 510,– 1.020,– 61 Monate 500,– 1.000,– Produktionsrichtung Standardwerte 490,– 980,– 62 Monate 480,– 960,– Milchproduktion 7.000 kg Milchleistung; 0,30 Euro/kg Milchpreis Förderung 63 Monate Rindermast 1.900 Euro Tierwert ← pro Monat – 10,– ← pro Monat – 20,– 64 Monate 470,– 940,– Ihre Prämie 460,– 920,– 65 Monate wird für Tier- 66 Monate 450,– 900,– Kalbinnenaufzucht 1.900 Euro Tierwert seuchen und 440,– 880,– infektiöse Tier- 67 Monate 430,– 860,– Mutterkuhhaltung 1.700 Euro Tierwert 68 Monate krankheiten zu 69 Monate 420,– 840,– Fresserproduktion 850 Euro Tierwert 55 % von Bund 70 Monate 410,– 820,– und Ländern 71 Monate 400,– 800,– gefördert. 6 Jahre 390,– 780,– Sperre mit und ohne Keulung - SMOK (optional) Mit der Ertrag 380,– 760,– 73 Monate 74 Monate 370,– 740,– Wir ersetzen Ertragsverluste, welche bei behördlich angeordneten Betriebs- Rind können Sie individuelle 75 Monate 360,– 720,– sperren entstehen. Für die Berechnung der Entschädigung können Sie aus zwei Leistungswerte 76 Monate 350,– 700,– 77 Monate 340,– 680,– Varianten wählen: wählen. Nähere Informationen 78 Monate 330,– 660,– 320,– 640,– Produktionsrichtung Standardwerte finden Sie ab 79 Monate Seite 10. 80 Monate 310,– 620,– SMOK1: 7.000 kg Milchleistung; 0,30 Euro/kg Milchpreis 300,– 600,– 1.040,– Milchproduktion ab 81 Monaten SMOK2: 8.500 kg Milchleistung; 0,40 Euro/kg Milchpreis Rindermast 1.900 Euro Tierwert Es gilt die Hauptnutzungsrasse „Fleisch“ oder „Milch“ des verendeten Tieres laut AMA-Rinderdatenbank. Kalbinnenaufzucht 1.900 Euro Tierwert Verendet das Tier im ersten Lebensmonat, gilt die Hauptnutzungsrasse des Muttertieres. Beispiele: • Fleischrassen: Fleckvieh, Braunvieh, Pinzgauer, Grauvieh, Angus, Charolais Mutterkuhhaltung 1.700 Euro Tierwert • Milchrassen: Holstein Friesian, Red Friesian, Jersey, Original Schwarzbunte Fresserproduktion 850 Euro Tierwert Totgeburten entschädigen wir: • ab dem 260. Tag der Trächtigkeit Entschädigung im Seuchenfall • ab dem 280. Tag nach der vorangegangenen Abkalbung Die Berechnung erfolgt wie bei der Ertrag Rind. Weitere Details finden Sie auf • bei Muttertieren, die mindestens 22 Monate alt sind Pro Abkalbung entschädigen wir ein Kalb. Seite 12 und Seite 13. Die Haftung für Sperren im Seuchenfall beginnt am 60. Tag nachdem Ihr Antrag bei uns eingelangt ist. 8 9
Ertrag Rind Ertrag Rind Ertrag Rind Auftreten der Blauzungenkrankheit in Europa produktionsabhängige Entschädigung Neuausbruch im Winter 2018/2019 in Deutschland nach Seuchensperre Datenquelle: Europäische Kommission Versichern Sie Ihre gesamte Milch-, Mast- und Fresserproduktion sowie Ihre Kalbinnenaufzucht und Mutter kuhhaltung: Wir sichern Sie ab, wenn Ihr Betrieb aufgrund einer der folgenden Seuchen behördlich gesperrt wurde und Sie dadurch Ihre Tiere und deren Produkte nicht vermarkten können: • Wutkrankheit • Maul- und Klauenseuche • Milzbrand • Rauschbrand • Wild- und Rinderseuche • Lungenseuche der Rinder • Rinderpest • Tuberkulose • TSE bei Rindern (einschließlich BSE) • Blauzungenkrankheit • Rifttalfieber bei Wiederkäuern • Lumpy Skin Disease bei Wiederkäuern • Stomatitis vesikularis • Rinderbrucellose • Enzootische Rinderleukose (Rinderleukämie) Nur mit der Ertrag Rind sichern Sie Entschädigung Sperre mit Keulung: Ihren Betrieb • Einkommensverlust während der mit individuel- len Werten ab Sperrzeit - Ihr Betrieb ist • Finanzielle Verluste (u.a. verminderte Was sind die Vorteile der Ertrag Rind? einzigartig. Milchleistung) während des Wieder- • I ndividuell wählbare und jährlich anpassbare Entschädigungshöhen - Ihr aufbaues des Bestandes Betrieb ist einzigartig. • Pauschale Entschädigung der Mehr- • I hr Betrieb ist geschützt, wenn am eigenen Betrieb oder in der Umgebung eine aufwände wie beispielsweise erhöhte Tierseuche (z.B. Schwein/Rind) ausbricht und der Betrieb gesperrt wird. Managementaufgaben etc. • Ganzjähriger Schutz, 365 Tage im Jahr • Keulungskosten und Gülle-/Festmist- • Absicherung der Einkommensverluste entsorgungskosten, wenn diese vom • Entschädigungshöhe beim Abschluss bekannt Betrieb getragen werden müssen •U nabhängig von Marktpreisentwicklungen wird im Schadensfall die individuell vereinbarte Summe ausbezahlt. Entschädigung Sperre ohne Keulung: •E ntschädigung auch für Übermasttiere, erhöhte Futterkosten, verzögerte • Preisverlust für Übermasttiere Belegung, Bestandsaufbau, Leerstand von Mastplätzen, Milchlieferverbote etc. inklusive erhöhte Futterkosten • Rasche Abwicklung im Schadensfall • Wert der Tiere, die beispielsweise • Im Schadensfall ist keine Offenlegung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen aufgrund von Platzmangel oder nötig. hygienischen Gründen getötet werden • 55 % Förderung durch Bund und Länder müssen, inklusive der Tötungskosten • Besamungsausfall von Kühen, wenn Besamungen nicht durchgeführt werden können • Leerstehende Mastplätze, wenn eine Einstallung nicht möglich ist Die Haftung beginnt am 60. Tag nach 10 Antragsstellung. 11
Ertrag Rind Ertrag Rind Sperre mit Keulung Sperre ohne Keulung Je nach Produktionsrichtung und gewähltem Wert erhalten Sie folgende Je nach Produktionsrichtung erhalten Sie folgende Entschädigung: Entschädigung: Milchproduktion: pro Milchkuh wöchentlich: Milchleistung/Milchkuh/Jahr, am Antrag wählbar Milchproduktion: pro gekeulter Milchkuh 250 Euro Einmalzahlung sowie 6.000 kg 7.000 kg 8.000 kg 8.500 kg 9.000 kg 10.000 kg wöchentlich: Milchpreis in 0,25 28,80 33,70 38,50 40,90 43,30 48,10 Milchleistung/Milchkuh/Jahr, am Antrag wählbar Euro/kg 0,30 34,60 40,40* 46,20 49,00 51,90 57,70 6.000 kg 7.000 kg 8.000 kg 8.500 kg 9.000 kg 10.000 kg laut Antrag 0,35 40,40 47,10 53,80 57,20 60,60 67,30 Milchpreis in 0,25 15,60 18,20 20,80 22,10 23,40 26,00 0,40 46,20 53,80 61,50 65,40** 69,20 76,90 Euro/kg 0,30 18,70 21,80* 24,90 26,50 28,00 31,20 laut Antrag 0,45 51,90 60,60 69,20 73,60 77,90 86,50 0,35 21,80 25,40 29,10 30,90 32,70 36,30 0,50 57,70 67,30 76,90 81,70 86,50 96,20 0,40 24,90 29,10 33,20 35,30** 37,40 41,50 0,55 63,50 74,00 84,60 89,90 95,20 105,80 0,45 28,00 32,70 37,40 39,70 42,10 46,70 0,60 69,20 80,80 92,30 98,10 103,80 115,4 0,50 31,20 36,30 41,50 44,10 46,70 51,90 0,55 34,30 40,00 45,70 48,50 51,40 57,10 Ist Rohmilch ausschließlich unter Auflagen für den Verarbeiter verwertbar und 0,60 37,40 43,60 49,80 53,00 56,10 62,30 wird von diesem nicht übernommen, erhalten Sie 50 % der wöchentlichen Ent- Nach Aufhebung der Sperre erhalten Sie für die Wiedereinstallung von Milch- schädigung. kühen (für gekeulte Kühe) pro Woche 25 % der Entschädigung laut Tabelle auf Seite 13, um finanzielle Verluste aufgrund verminderter Milchleistung auszu Milchproduktion und Mutterkuhhaltung: gleichen. 20 Wochen nach Aufhebung der Sperre endet diese Zahlung. Sie tragen Bei der verzögerten Belegung von Milch- oder Mutterkühen aufgrund einer keinen Selbstbehalt. behördlichen Anordnung erhalten Sie eine Entschädigung. Diese entspricht der wöchentlichen Entschädigung bei Sperre mit Keulung. (Siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Milchproduktion bzw. Mutterkuhhaltung) Die Entschädigung beginnt mit dem Mutterkuhhaltung: pro gekeulter Mutterkuh 250 Euro Einmalzahlung sowie Zeitpunkt der ersten nicht durchführbaren Besamung und endet zum Zeitpunkt der ersten möglichen Besamung nach Aufhebung der Sperre. Die ersten 2 Wochen dieses Zeitraumes werden dabei als Selbstbehalt abgezogen. Die wöchentlich: Auszahlung erfolgt nach Bekanntgabe der betroffenen Anzahl an Kühen und der Besamungszeitpunkte. Wert pro Tier laut Antrag 1.000,– 1.200,– 1.400,– 1.600,– 1.700,– 6,31 8,42 10,8 13,47 14,90* Rindermast und Fresserproduktion: Rindermast: pro gekeultem Masttier 150 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich: Sie erhalten in der Rindermast pro geschlachtetem Übermasttier über 460 kg Wert pro Tier laut Antrag 1.200,– 1.400,– 1.600,– 1.800,– 1.900,– (kalt) einmalig 15 % des Tierwerts laut Antrag, unabhängig davon, ob der 5,03 6,66 8,50 10,57 11,69* Schlachtkörper genusstauglich ist. Gilt von Beginn der Sperre bis einen Monat nach Ende der Sperre. Sie müssen die Abrechnung der Schlachttiere samt Gewichtsangaben bzw. das Klassifizierungsprotokoll vorlegen. Kalbinnenaufzucht: pro gekeulter Kalbin 150 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich: Rindermast: Wert pro Tier laut Antrag 1.200,– 1.400,– 1.600,– 1.800,– 1.900,– Für erhöhte Futterkosten erhalten Sie einmalig 5 % des Tierwerts laut Antrag pro Haben Sie in 0,19 1,35 2,50 3,65 4,23* vermarktetem Fresser über 210 kg Lebendgewicht oder geschlachtetem Masttier den 12 Monaten vor der Sperre über 460 kg (kalt, unabhängig davon, ob der Schlachtkörper genusstauglich ist). mit mindestens Gilt ab der zwölften (Rindermast) bzw. vierten (Fresser) Sperrwoche bis einen Monat nach der Aufhebung der Fresserproduktion: pro gekeultem Fresser 100 Euro Einmalzahlung sowie Sperre. Sie müssen die Abrechnung der Schlachttiere bzw. Lebendviehvermarktung samt Gewichtsangaben bzw. 50 % der ver- markteten Tiere wöchentlich: das Klassifizierungsprotokoll vorlegen. an einem Qua- Wert pro Tier laut Antrag 750,– 800,– 850,– 900,– litätsprogramm 2,35 6,14 9,93* 13,72 Bei Tötung nach behördlicher Anordnung entschädigen wir pro Masttier oder teilgenommen? Wir berück- Fresser 60 % des Tierwerts laut Antrag. sichtigen die Gilt ab der zwölften (Rindermast) bzw. vierten (Fresser) Sperrwoche bis Aufhebung der Sperre. Der Nachweis der Schlachtge- Die Entschädigung für zwei Sperrwochen tragen Sie bei allen Produktionsrich- Tötung hat mittels einer Entsorgungsbestätigung (z.B. TKV Beleg) zu erfolgen. wichtsober- tungen als Selbstbehalt. Die Tötungskosten ersetzen wir nach Abzug von 10 % Selbstbehalt. grenzen der jeweiligen Richtlinien des Bei behördlichen Tötungen von Mutterkühen, Milchkühen und Kalbinnen (bei Bei Leerstand von Mastplätzen erhalten Sie für jeden Mastplatz, der wegen einer Qualitätspro- gramms. Teilkeulungen) erhalten Sie pro getötetem Tier ebenfalls eine Einmalzahlung. Sperre nicht neu befüllt werden kann, dieselbe wöchentliche Entschädigung wie Sie erhalten unabhängig von der Produktionsrichtung die Kosten für die bei Sperre mit Keulung. Keulung sowie für die behördlich angeordnete Entsorgung von Gülle und Fest- (Siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Rindermast bzw. Fresserproduktion) Die ersten zwei Wochen der Sperre wer- den dabei als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszahlung erfolgt unter Vorlage der betroffenen Anzahl an leerstehen- mist laut Rechnung ersetzt. Der Selbstbehalt beträgt 10 %. den Mastplätzen. *entspricht der Entschädigung bei Standardwerten in der Agrar Rind *entspricht der Entschädigung bei Standardwerten in der Agrar Rind **entspricht der Entschädigung der erhöhten Variante (SMOK2) in der Agrar Rind **entspricht der Entschädigung der erhöhten Variante (SMOK2) in der Agrar Rind 12 13
Ertrag Schwein Ertrag Schwein Ertrag Schwein Auftreten der Afrikanischen Schweinepest produktionsabhängige Entschädigung Datenquelle: ADNS nach Seuchensperre oder Lüftungsausfall Versichern Sie Ihre gesamte Produktion von Ferkeln, Jungsauen, Jungebern und Mastschweinen: Wir sichern Sie ab, wenn Ihr Betrieb aufgrund einer der folgenden Seuchen behördlich gesperrt wurde und eine Vermarktung nicht möglich ist: • Afrikanische Schweinepest • Klassische Schweinepest • Wutkrankheit • Maul- und Klauenseuche • Milzbrand • Rauschbrand • Ansteckende Schweinelähmung • Brucellose der Schweine • Vesikuläre Virusseuche der Schweine • Aujeszky’sche Krankheit bei Hausschweinen • Stomatitis vesikularis Entschädigung Sperre mit Keulung: • Einkommensverlust während der Sperrzeit Förderung Ihre Prämie • Finanzielle Verluste während des wird für alle Wiederaufbaues des Bestandes Wetterrisiken, • Pauschale Entschädigung der Mehr- Tierseuchen und infektiöse aufwände wie beispielsweise erhöhte Was sind die Vorteile der Ertrag Schwein? Tierkrankheiten Managementaufgaben etc. zu 55 % von • I ndividuell wählbare und jährlich anpassbare Entschädigungshöhen - Ihr • Keulungskosten, Gülle-/Festmist- Bund und Län- Betrieb ist einzigartig. dern gefördert. entsorgungskosten, wenn diese vom •E ntschädigung für Einkommensverluste, wenn auf Ihrem Betrieb oder in der Betrieb getragen werden müssen Umgebung eine Tierseuche (z.B. Schwein/Rind) ausbricht und der Betrieb gesperrt wird. Entschädigung Sperre ohne Keulung: • Ganzjähriger Schutz, 365 Tage im Jahr • Preisverlust durch Übermasttiere • Absicherung der Einkommensverluste inklusive erhöhte Futterkosten • Entschädigungshöhe beim Abschluss bekannt • Erhöhte Futterkosten für verkaufte •U nabhängig von Marktpreisentwicklungen wird die individuell vereinbarte Ferkel über 31 kg Summe im Schadensfall ausbezahlt. • Tiere, die beispielsweise aufgrund •E ntschädigung auch für Übermasttiere, erhöhte Futterkosten, verzögerte Be- von Platzmangel oder hygienischen legung, Bestandesaufbau, Leerstand von Mast- und Aufzuchtplätzen, Schlach- Gründen getötet werden müssen tung von Jungsauen, behördlich angeordnete Tötungen etc. inklusive der Tötungskosten • Rasche Abwicklung im Schadensfall • Besamungsausfall von Muttersauen, • Im Schadensfall keine Offenlegung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen nötig weil Besamungen nicht durchgeführt • 55 % Förderung durch Bund und Länder werden können • Leerstehende Mastplätze, wenn eine Einstallung nicht möglich ist Die Haftung beginnt am 60. Tag nach Antragsstellung. 14 15
Ertrag Schwein Ertrag Schwein Sperre mit Keulung Sperre ohne Keulung Verzögerte Belegung von Muttersauen Je nach Produktionsrichtung und ausgewähltem Wert erhalten Sie folgende Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Sie aufgrund einer behördlichen Anordnung Entschädigung: Ihre Muttersauen nicht belegen können. Die wöchentliche Entschädigung ist gleich, Ferkelerzeugung: je Muttersau 150 Euro Einmalzahlung, sowie wöchentlich: wie die wöchentliche Entschädigung bei Sperre mit Keulung. (Siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Ferkelerzeugung bzw. Jungsauen/Jungeber) Die Entschädigung beginnt mit dem Ferkel/Muttersau/Jahr Zeitpunkt der ersten nicht durchführbaren Besamung und endet zum Zeitpunkt der ersten möglichen B esamung 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 nach Aufhebung der Sperre. Die ersten 2 Wochen dieses Zeitraumes werden dabei als Selbstbehalt abgezogen. Die Wert/ 50,– 7,64 8,60 9,56 10,52 11,49 12,45 13,41 14,37 15,33 16,29 17,26 18,22 19,18 20,14 Auszahlung erfolgt nach Vorlage der betroffenen Anzahl an Muttersauen und der Besamungszeitpunkte. Ferkel in 60,– 9,17 10,32 11,48 12,63 13,78 14,94 16,09 17,24 18,40 19,55 20,71 21,86 23,01 24,17 Euro laut Antrag 70,– 10,70 12,04 13,39 14,73 16,08 17,43 18,77 20,12 21,46 22,81 24,16 25,50 26,85 28,20 Erhöhte Futterkosten 80,– 12,22 13,76 15,30 16,84 18,38 19,92 21,45 22,99 24,53 26,07 27,61 29,15 30,69 32,22 Sie erhalten pro verkauftem Ferkel über 31 kg einmalig 5 % des Werts laut Antrag. 90,– 13,75 15,48 17,21 18,94 20,67 22,41 24,14 25,87 27,60 29,33 31,06 32,79 34,52 36,25 Gilt ab der vierten Sperrwoche bis einen Monat nach der Aufhebung der Sperre. Wenn die Ferkel als Gruppe verkauft werden, muss das Durchschnittsgewicht über 31 kg liegen. Schicken Sie uns dazu die Verkaufsrechnung 100,– 15,28 17,20 19,13 21,05 22,97 24,89 26,82 28,74 30,66 32,59 34,51 36,43 38,36 40,28 der Tiere samt Gewichtsangaben als Beleg. 110,– 16,81 18,92 21,04 23,15 25,27 27,38 29,50 31,62 33,73 35,85 37,96 40,08 42,19 44,31 Pro geschlachtetem Mastschwein über 102 kg (kalt), unabhängig davon, ob der Schlachtkörper genusstauglich ist, erhalten Sie einmalig 5 % des Tierwerts laut Schweinemast: je Mastschwein 10 Euro Einmalzahlung, sowie wöchentlich: Antrag. Umtriebe/Mastplatz/Jahr Gilt ab der vierten Sperrwoche bis einen Monat nach der Aufhebung der Sperre. 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 2,8 2,9 3,0 3,1 3,2 Wert/Mast- 130,– 0,70 0,80 0,89 0,98 1,07 1,16 1,25 1,35 1,44 1,53 schwein Leerstand von Mastplätzen 140,– 0,76 0,86 0,96 1,05 1,15 1,25 1,35 1,45 1,55 1,65 in Euro 150,– 0,81 0,92 1,02 1,13 1,24 1,34 1,45 1,55 1,66 1,77 Jeden leerstehenden Mastschweine- oder Aufzuchtplatz, der wegen einer S perre laut Antrag Mastschweine: 160,– 0,87 0,98 1,09 1,21 1,32 1,43 1,54 1,66 1,77 1,88 nicht neu eingestallt werden kann, entschädigen wir mit derselben wöchentlichen Haben Sie in 170,– 0,92 1,04 1,16 1,28 1,40 1,52 1,64 1,76 1,88 2,00 Entschädigung wie bei Sperre mit Keulung. den 12 Monaten (Siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Schweinemast bzw. Babyferkelaufzucht) Zwei Wochen der Sperre werden dabei vor der Sperre 180,– 0,97 1,10 1,23 1,36 1,48 1,61 1,74 1,86 1,99 2,12 mit mindestens als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszahlung erfolgt unter Vorlage der betroffenen Anzahl an leerstehenden Plätzen. 190,– 1,03 1,16 1,30 1,43 1,57 1,70 1,83 1,97 2,10 2,24 50 % der ver- Die Entschädi- markteten Tiere gung für zwei 200,– 1,08 1,22 1,37 1,51 1,65 1,79 1,93 2,07 2,21 2,35 Sperrwochen Übermasttiere an einem Qua- litätsprogramm tragen Sie als Jungsauen/Jungeber: je Muttersau 150 Euro Einmalzahlung, sowie wöchentlich: Sie erhalten pro geschlachtetem Mastschwein mit über 102 kg (kalt), unab teilgenommen? Selbstbehalt. Vermarktete Jungsauen, Jungeber/Muttersau/Jahr hängig davon, ob der Schlachtkörper genusstauglich ist, einmalig 15 % des Dann gilt die Schlachtge- 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Tierwerts laut Antrag. wichtsober- Gilt von Beginn der Sperre bis einen Monat nach Ende der Sperre. Sie müssen die Abrechnung der Schlachttiere grenze des Wert/Jungsau, 200,– 19,2 23,1 26,9 30,8 34,6 38,5 42,3 46,2 50,0 53,8 samt Gewichtsangaben bzw. das Klassifizierungsprotokoll vorlegen. Qualitätspro- Jungeber 300,– 28,8 34,6 40,4 46,2 51,9 57,7 63,5 69,2 75,0 80,8 in Euro Pro Jungsau/Jungeber, die während der Sperre geschlachtet werden, erhalten gramms. 400,– 38,5 46,2 53,8 61,5 69,2 76,9 84,6 92,3 100,0 107,7 laut Antrag Sie einmalig den Tierwert laut Antrag (abhängig von Alter bzw. Gewicht) abzüg- 500,– 48,1 57,7 67,3 76,9 86,5 96,2 105,8 115,4 125,0 134,6 600,– 57,7 69,2 80,8 92,3 103,8 115,4 126,9 138,5 150,0 161,5 lich des Schlachtpreises (inkl. MwSt.). Gilt während der gesamten Sperre. Sie müssen die Abrechnung der Schlachttiere samt Gewichtsangaben bzw. das 700,– 67,3 80,8 94,2 107,7 121,2 134,6 148,1 161,5 175,0 188,5 Klassifizierungsprotokoll vorlegen. Babyferkelaufzucht: je Aufzuchtferkel 5 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich: Tötung nach behördlicher Anordnung Pro Tier (Ferkel, Jungsau/Jungeber, Mastschwein), das nach behördlicher Wert pro Tier laut Antrag 60,– 70,– 80,– 90,– 100,- 110,- 120,- 130,– Anordnung getötet werden muss, erhalten Sie 60 % des Tierwerts laut Antrag. 0,42 0,57 0,72 0,87 1,02 1,17 1,32 1,47 Gilt ab der vierten Sperrwoche bis Aufhebung der Sperre. Der Nachweis der Tötung hat mittels einer Entsorgungs- bestätigung (z.B. TKV Beleg) zu erfolgen. Unabhängig von der Produktionsrichtung ersetzen wir Keulungskosten sowie Die Tötungskosten ersetzen wir nach Abzug von 10 % Selbstbehalt. die Gülle- und Festmistentsorgungskosten laut Rechnung nach Abzug von 10 % Selbstbehalt. Lüftungsausfall (optional) Sie erhalten in der Ferkelerzeugung und Ferkelaufzucht eine Entschädigung, die Bei behördlichen Tötungen von Muttersauen (bei Teilkeulungen) erhalten Sie pro vom Alter und dem aktuellen Marktwert Ihrer verendeten oder notgetöteten Ferkel notgetötetem Tier ebenfalls eine Einmalzahlung. abhängt. Wir ersetzen Schäden ab 500 Euro mit einem Selbstbehalt von 10 %. Voraussetzung ist ein aktuelles Wartungsgutachten. Ansonsten beträgt der Selbstbehalt 35 %. Für den „Bestandsaufbau“ erhalten Sie nach Aufhebung der Sperre in der F erkel-, In der Schweinemast und Produktion von Jungsauen/Jungebern richtet sich Jungsauen-/Jungeberproduktion maximal 52 Wochen lang für jede wieder ein- die Entschädigung nach dem Lebendgewicht und dem aktuellen Marktwert. Wir gestallte Muttersau (bis maximal zur am Antrag gewählten Anzahl) 25 % des am ersetzen Schäden ab 1.000 Euro mit einem Selbstbehalt von 10 %. Antrag gewählten Entschädigungswertes „Sperre mit Keulung“. Voraussetzung für eine Versicherung gegen Lüftungsausfall ist eine netzunabhängige akustische Alarmanlage. 16 17
Ertrag Schaf/Ertrag Ziege Ertrag Schaf/Ertrag Ziege Ertrag Schaf/Ertrag Ziege Sperre mit Keulung produktionsabhängige Entschädigung nach Seuchensperre Je nach Produktionsrichtung und ausgewähltem Wert erhalten Sie folgende Entschädigung: Versichern Sie Ihre gesamte Produktion Milchschafe: je Milchschaf 50 Euro Einmalzahlung, sowie wöchentlich: von Mutterschafen mit Lämmer Milchmenge/Jahr in kg produktion, Milchschafen und Milch 350 400 450 500 550 600 650 ziegen: Wir sichern Sie ab, wenn Ihr Milchpreis in 1,00 3,20 4,04 4,89 5,74 6,59 7,43 8,28 Betrieb aufgrund einer der folgenden Euro/kg laut 1,20 4,49 5,52 6,56 7,60 8,64 9,67 10,71 Antrag Seuchen behördlich gesperrt wurde 1,40 5,78 7,00 8,23 9,46 10,69 11,91 13,14 und Sie dadurch Ihre Tiere und deren 1,60 7,07 8,47 9,89 11,32 12,75 14,15 15,58 Produkte nicht vermarkten können: 1,80 8,37 9,95 11,56 13,18 14,80 16,39 18,01 2,00 9,66 11,43 13,23 15,04 16,86 18,63 20,44 • Wutkrankheit • Maul- und Klauenseuche 2,20 10,95 12,90 14,90 16,91 18,91 20,86 22,87 • Milzbrand 2,40 12,24 14,38 16,57 18,77 20,96 23,10 25,30 • Rauschbrand • Wild- und Rinderseuche • Rinderpest Mutterschafe mit Lämmermast: je Mutterschaf 50 Euro Einmalzahlung, sowie • TSE bei Schafen (Scrapie) wöchentlich: • Blauzungenkrankheit • Rifttalfieber Aufgezogene Lämmer/Mutterschaf/Jahr • Schaf- und Ziegenbrucellose (B. melitensis) 1,30 1,50 1,70 1,90 2,10 2,30 2,50 2,70 2,90 • Pockenseuche der Schafe und Ziegen Lammpreis 90,– 0,17 0,41 0,66 0,92 1,17 1,43 1,68 1,93 2,19 • Pest der kleinen Wiederkäuer in Euro/Lamm 110,– 0,58 0,89 1,23 1,56 1,89 2,22 2,55 2,88 3,21 laut Antrag Förderung Entschädigung Sperre mit Keulung: 130,– 0,99 1,38 1,79 2,20 2,60 3,01 3,42 3,83 4,23 150,– 1,39 1,86 2,35 2,84 3,32 3,81 4,29 4,77 5,26 Ihre Prämie • Einkommensverlust während der wird für alle 170,– 1,80 2,35 2,91 3,48 4,03 4,60 5,16 5,72 6,28 Wetterrisiken, Sperrzeit 190,– 2,21 2,83 3,47 4,11 4,75 5,39 6,03 6,67 7,30 Tierseuchen • Finanzielle Verluste während des 210,– 2,62 3,32 4,03 4,75 5,47 6,18 6,90 7,61 8,33 und infektiöse Wiederaufbaues des Bestandes Tierkrankheiten zu 55 % von • Pauschale Entschädigung der Mehr- Milchziegen: je Milchziege 50 Euro Einmalzahlung, sowie wöchentlich: Bund und Län- aufwände wie beispielsweise erhöhte Milchmenge/Jahr in kg dern gefördert. Managementaufgaben etc. 450 500 600 700 800 900 1000 • Keulungskosten, Gülle-/Festmist- Milchpreis in 0,60 1,53 1,92 2,61 3,31 4,08 4,77 5,55 Euro/kg laut entsorgungskosten, wenn diese vom Antrag 0,80 3,21 3,79 4,87 5,94 7,10 8,18 9,34 Betrieb getragen werden müssen 1,00 4,89 5,66 7,12 8,58 10,13 11,59 13,13 1,20 6,57 7,53 9,38 11,22 13,15 15,00 16,93 1,40 8,24 9,40 11,63 13,86 16,17 18,40 20,72 Entschädigung Sperre ohne Keulung: 1,60 9,92 11,27 13,88 16,50 19,20 21,81 24,51 • Preisverlust durch Übermasttiere 1,80 11,60 13,14 16,14 19,14 22,22 25,22 28,30 inklusive erhöhte Futterkosten • Tiere, die beispielsweise aufgrund von Unabhängig von der Produktionsrichtung ersetzen wir Keulungskosten sowie Platzmangel oder hygienischen Grün- die Gülle- und Festmistentsorgungskosten laut Rechnung nach Abzug von 10 % den getötet werden müssen inklusive Selbstbehalt. der Tötungskosten • Verzögerte Belegung von Mutter Bei behördlichen Tötungen von Muttertieren (bei Teilkeulungen) erhalten Sie pro schafen und -ziegen, weil Besamun- notgetötetem Tier ebenfalls eine Einmalzahlung. gen nicht durchgeführt werden können Für den „Bestandsaufbau“ erhalten Sie nach Aufhebung der Sperre bei Mutter- Die Haftung beginnt am 60. Tag nach schafen, Milchschafen und Milchziegen maximal 20 Wochen lang für jedes wieder Antragsstellung. eingestallte Muttertier (bis maximal zur am Antrag gewählten Anzahl) 25 % des Bei Abschluss einer Ertrag Schaf oder am Antrag gewählten Entschädigungswertes bei Mutterschafen mit Lämmerpro- Ertrag Ziege ist die Absicherung Ihrer duktion von „Sperre mit Keulung“ und bei Milchschafen sowie Milchziegen von Acker- und Grünlandflächen gegen „Sperre ohne Keulung“. Hagel notwendig. 18 19
Ertrag Schaf/Ertrag Ziege Service Sperre ohne Keulung Wetterextreme nehmen zu, die Schä- den in der Landwirtschaft häufen sich. Je nach Produktionsrichtung erhalten Sie folgende Entschädigung: Darum entwickeln wir laufend neue Services, um Sie im Risikomanagement Milchschafe: je Milchschaf wöchentlich: zu unterstützen. Milchmenge/Jahr in kg 350 400 450 500 550 600 650 Portal Milchpreis in 1,00 6,73 7,69 8,65 9,62 10,58 11,54 12,50 Euro/kg laut Ihre Vertragsdaten und alle Dokumente 1,20 8,08 9,23 10,38 11,54 12,69 13,85 15,00 Antrag 1,40 9,42 10,77 12,12 13,46 14,81 16,15 17,50 finden Sie bequem auf 1,60 10,77 12,31 13,85 15,38 16,92 18,46 20,00 https://portal.hagel.at. Ihre Zugangs- 1,80 12,12 13,85 15,58 17,31 19,04 20,77 22,50 daten finden Sie auf Ihrer Polizze. 2,00 13,46 15,38 17,31 19,23 21,15 23,08 25,00 2,20 14,81 16,92 19,04 21,15 23,27 25,38 27,50 Wetterservice 2,40 16,15 18,46 20,77 23,08 25,38 27,69 30,00 Speziell auf agrarische Anforderungen zugeschnitten bieten wir Ihnen: Milchziegen: je Milchziege wöchentlich: • Wetterrückblick und -prognose Milchmenge/Jahr in kg punktgenau für jeden Standort 450 500 600 700 800 900 1000 • Niederschlagsradar Milchpreis in 0,60 5,19 5,77 6,92 8,08 9,23 10,38 11,54 Euro/kg laut 0,80 6,92 7,69 9,23 10,77 12,31 13,85 15,38 • Warncockpit für individuelle Wetter- Antrag warnung 1,00 8,65 9,62 11,54 13,46 15,38 17,31 19,23 1,20 10,38 11,54 13,85 16,15 18,46 20,77 23,08 1,40 12,12 13,46 16,15 18,85 21,54 24,23 26,92 Holen Sie sich das Wetterservice auch 1,60 13,85 15,38 18,46 21,54 24,62 27,69 30,77 als App für unterwegs: in Ihrem Play 1,80 15,58 17,31 20,77 24,23 27,69 31,15 34,62 Store oder App Store als „Hagel APP“ Mutterschafe, Milchschafe und Milchziegen Satellitenservice Sie erhalten für verzögerte Belegung Ihrer Tiere aufgrund e iner behördlichen Beobachten Sie die Entwicklung der Anordnung eine wöchentliche Entschädigung. Diese entspricht der wöchent Vegetation Ihrer Felder von oben. Alle lichen Entschädigung bei Sperre mit Keulung. fünf Tage gibt es eine neue Aufnahme. (Siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Mutterschafe mit Lämmerproduktion, Milchschafe bzw. Milchziegen) Die Ent- schädigung beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten nicht durchführbaren Besamung und endet zum Zeitpunkt der Vergleichen Sie den Pflanzenwuchs bis ersten möglichen Besamung nach Aufhebung der Sperre. Die ersten 2 Wochen dieses Zeitraumes werden dabei zu einem Jahr zurück. als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der betroffenen Anzahl an Muttertieren und der Besamungszeitpunkte. Nutzen Sie die Satellitendaten auch in Mutterschafe mit Lämmerproduktion: der "AgraSat APP" auf Ihrem Android Wir entschädigen Ihre Übermasttiere. Sie erhalten pro vermarktetem Lamm Smartphone. Sehen Sie das unter- über 55 kg Lebendgewicht oder geschlachtetem Lamm über 26 kg (kalt) schiedliche Pflanzenwachstum (NDVI) einmalig 15 % des Tierwerts laut Antrag. direkt am Feld auf zehn Meter genau. Gilt von Beginn der Sperre bis einen Monat nach Ende der Sperre. Sie müssen die Abrechnung der Schlacht- bzw. Damit setzen Sie am richtigen Ort die Vermarktungstiere samt Gewichtsangaben bzw. das Klassifizierungsprotokoll vorlegen. Betriebe mit Direkt- vermarktung erhalten diese Entschädigung, wenn Lämmer über Schlachthöfe oder Organisationen vermarktet optimalen Maßnahmen: Ihre Dünge- werden. und Betriebsmittel erreichen immer das gewünschte Ziel. Für erhöhte Futterkosten erhalten Sie pro vermarktetem Lamm über 55 kg Lebendgewicht oder geschlachtetem Lamm über 26 kg (kalt) einmalig 5 % des Elektronische Zustellung Ihrer Werts laut Antrag. Dokumente Gilt ab der vierten Sperrwoche bis einen Monat nach der Aufhebung der Sperre. Wenn die Lämmer als Gruppe Copyright ESA/ATG medialab verkauft werden, muss das Durchschnittsgewicht über 55 kg Lebendgewicht bzw. 26 kg Schlachtgewicht liegen. Sie sind bereits in unserem Portal Schicken Sie uns dazu die Verkaufsrechnung der Tiere samt Gewichtsangaben als Beleg. registriert und wollen zukünftig schnell, bequem und zuverlässig alle Versiche- Bei Tötung nach behördlicher Anordnung erhalten Sie pro Lamm, das nach rungsunterlagen elektronisch erhalten? behördlicher Anordnung getötet werden muss, 60 % des Tierwerts laut Antrag. Aktivieren Sie den Postverzicht und Gilt ab der vierten Sperrwoche bis Aufhebung der Sperre. Der Nachweis der Tötung hat mittels einer Entsorgungs- bestätigung (z.B. TKV Beleg) zu erfolgen. schützen Sie aktiv unsere Umwelt. Die Tötungskosten ersetzen wir nach Abzug von 10 % Selbstbehalt. 20 21
Wir sind für Sie da: Burgenland DI Günther Kurz 0664/281 83 75 g.kurz@hagel.at Eisenstadt, Neusiedl/See Martin Hejret 0664/452 51 55 hejret@hagel.at Güssing, Jennersdorf, Oberwart Karl Reichl 0664/503 35 69 reichl@hagel.at Mattersburg, Oberpullendorf Hannes Steiger 0664/373 16 31 steiger@hagel.at Kärnten DI Hubert Gernig 0664/281 83 76 gernig@hagel.at Hermagor, Wolfsberg, Villach Land (Feistritz a.d. G., Johann Ganster 0664/371 55 07 ganster@hagel.at Hohenthurn, Nötsch im Gailtal) Feldkirchen, Völkermarkt, Spittal/Drau Josef Kreuter 0664/135 62 29 kreuter@hagel.at Klagenfurt, St.Veit/Glan, Villach Philipp Schratter 0664/914 28 07 schratter@hagel.at Niederösterreich Ost Ing. Josef Kaltenböck 0664/827 20 53 kaltenboeck@hagel.at Niederösterreich West Ing. Michael Gindl 0664/281 82 96 gindl@hagel.at Mistelbach Manfred Bruckner 0676/474 42 97 bruckner@hagel.at Horn, Retz, Waidhofen/Th. Ernst Donnerbauer 0664/424 50 40 donnerbauer@hagel.at Krems, Langenlois Ing. Franz Gerstenmayer 0676/620 42 14 gerstenmayer@hagel.at Neunkirchen, Wr. Neustadt Ing. Franz Giefing 0676/445 85 80 giefing@hagel.at Lilienfeld, Melk (südl. d. Donau), St. Pölten Land Rudolf Haydn 0699/106 841 13 haydn@hagel.at Gmünd, Zwettl Andreas Hofstätter 0664/120 33 70 hofstaetter@hagel.at Korneuburg, Tulln, St. Pölten Land (Gablitz, Mauerbach, Ing. Markus Hubauer 0676/611 49 76 hubauer@hagel.at Pressbaum, Purkersdorf, Tullnerbach, Wolfsgraben) Amstetten, Scheibbs, Waidhofen/Y., Ybbs (südl. d. Donau) Matthias Kaufmann 0664/910 49 17 kaufmann@hagel.at Gänserndorf Heidelinde Maier 0676/771 79 73 h.maier@hagel.at Baden, Bruck/L., Mödling, Schwechat Josef Schorn 0664/414 02 45 schorn@hagel.at Krems, Melk und Ybbs (nördl. d. Donau), Zwettl Franz Tiefenbacher 0676/644 44 30 tiefenbacher@hagel.at Hollabrunn, Laa/Thaya Ing. Ernst Wöber 0680/247 16 96 woeber@hagel.at Oberösterreich Ing. Wolfgang Winkler 0664/411 84 75 winkler@hagel.at Gmunden, Ried/Innkreis, Vöcklabruck Roman Anzengruber 0664/585 12 53 anzengruber@hagel.at Kirchdorf/Krems, Wels Martin Breitwieser 0650/200 49 70 breitwieser@hagel.at Eferding, Grieskirchen, Schärding Ing. Thomas Edlmüller 0664/442 65 51 edlmueller@hagel.at Freistadt, Rohrbach, Urfahr Umgebung Ing. Dominik Hochreiter 0664/501 32 00 hochreiter@hagel.at Linz, Perg, Steyr DI Herwig Mayr 0664/281 83 79 mayr@hagel.at Braunau Ing. Bernhard Seidl 0664/231 43 11 seidl@hagel.at Salzburg Ing. Christian Hallinger 0664/284 36 45 hallinger@hagel.at Flachgau, Tennengau, Stadt Salzburg Josef Bachler 0664/433 47 42 bachler@hagel.at Steiermark Ing. Josef Kurz 0664/827 20 56 kurz@hagel.at Murau, Murtal, Leoben, Liezen Ing. Roman Fixl 0664/864 26 85 fixl@hagel.at Südoststeiermark (Feldbach) Johann Hofmeister 0664/495 01 68 hofmeister@hagel.at Bruck-Mürzzuschlag, Hartberg-Fürstenfeld Franz Lendl 0664/784 31 69 lendl@hagel.at Graz, Graz Umgebung, Weiz Johann Maier 0664/423 90 81 maier@hagel.at Leibnitz, Südoststeiermark (Radkersburg) Hannes Vogljäger 0664/232 92 58 vogljaeger@hagel.at Deutschlandsberg, Voitsberg Wolfgang Weinzerl 0664/383 65 83 weinzerl@hagel.at Tirol und Osttirol Ing. Norbert Jordan 0664/281 83 74 jordan@hagel.at Kitzbühel, Kufstein, Lienz, Schwaz Karl Anker 0676/758 22 23 k.anker@hagel.at Imst, Innsbruck, Landeck, Reutte Andreas Jäger 0664/124 38 72 jaeger@hagel.at Vorarlberg DI Richard Simma 0664/602 591 97 70 simma@hagel.at Anita Burtscher 0664/181 48 93 burtscher@hagel.at Wien DI Sabina Herndlhofer-Tuma 0664/827 20 63 herndlhofer-tuma@hagel.at
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