Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung

Die Seite wird erstellt Hortensia-Antoniya May
 
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Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung
TIERHALTUNG
2020

Wir sichern, wovon Sie leben.
Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung
Tierhaltung
                                                                        Ihr Betrieb ist rund um die Uhr, das ganze Jahr über, vielen Gefahren ausgesetzt.
                                                                        Wählen Sie für Ihren Betrieb den passenden Schutz - ganzjährig, individuell und
                                                                        unbürokratisch.

                                                                        Agrar Pferd:               • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Pferde
                                                                                                      durch Krankheit, Unfall oder beim Transport
                                                                                                      ­verenden oder notgetötet werden müssen.
                                                                                                   • Sie erhalten eine Auszahlung, wenn Schlachtkör-
                                                                                                       per Ihrer Pferde nicht verwertbar sind.

                                                                        Agrar Rind:                • Wir ersetzen Schäden an Ackerflächen und Grün-
                                                                                                      land, die durch Hagel und andere Wetterrisiken
                                                                                                      entstehen.
                                                                                                   • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Rinder
                                                                                                      durch Krankheit, Unfall oder beim Transport ver-
                                                                                                      enden oder notgetötet werden müssen.
                                                                                                   • Wir entschädigen tot geborene Kälber.
                                                                                                   • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Schlacht-
                                                                                                      körper Ihrer Rinder für den Genuss untauglich
                                                                                                      sind.
                                                                                                   • Wir ersetzen Schäden im Seuchenfall, wenn am
                                                                                                      Betrieb Tiere gekeult werden und der Betrieb
                                                                                                      gesperrt wird.
                                                                                                   • Optional erhalten Sie im Seuchenfall auch eine
                                                                                                      Entschädigung, wenn Ihr Betrieb gesperrt wird und
                                                                                                      die Rinder nicht gekeult werden müssen.

                                                                        Ertrag Rind:               • Wir ersetzen Schäden, die bei einer behördlichen
                                                                                                      Sperre aufgrund eines Seuchenfalles auf Ihrem
                                                                                                      Betrieb auftreten.

                                                                        Ertrag Schwein:            • Eine Entschädigung erhalten Sie, wenn ein
                                                                                                      Seuchen­fall zu einer behördlichen Sperre auf
                                                                                                     ­Ihrem Betrieb führt.
                                                                                                   •O  ptional werden Ihre Schweine entschädigt, wenn
                                                                                                      diese aufgrund eines Lüftungsausfalls verenden.

         Herausgeber:                                                   Ertrag Schaf/              • Wir ersetzen Schäden, die bei einer behördlichen
         Österreichische Hagelversicherung VVaG                         Ertrag Ziege:                 Sperre aufgrund eines Seuchenfalles auf Ihrem
         Lerchengasse 3–5, 1080 Wien                                                                  Betrieb auftreten.
         Tel.: 01/403 16 81-0, office@hagel.at

         Irrtum, Satz- und Druckfehler vorbehalten. In jedem
         Fall gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Hagel­
         versicherung samt Ergänzenden Bedingungen i.d.g.F.

         Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Holzwirtschaft.

         www.hagel.at                 /hallovernunft

Mehr                                    ISO 9001:2015      NR.10045/0
Infos:

1.3
Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung
Agrar Pferd                                                                                                                                                                       Agrar Rind › Flächen

                  Agrar Pferd                                       Agrar Rind
                  Entschädigung für Pferde nach Tod                 Absicherung landwirtschaftlicher Flächen gegen Schäden durch Wetterextre-
                  durch Krankheit, Unfall oder Nottötung            me sowie altersabhängige Entschädigung nach Verendung von Rindern durch
                                                                    Krankheit, Unfall, Nottötung und Ertragsverluste bei Betriebssperren mit
                  Die richtige Versicherung für Ihr Pferd:          Keulungen von Rindern im Seuchenfall
                  Wählen Sie am Antrag die gewünschte
                  Versicherungssumme für Ihr Pferd. Die
                  maximale Höhe richtet sich nach der
                                                                    Flächen
                  Wertnote. Es gibt keinen Selbstbehalt.
                                                                    Hagel
                                                                    Wir ersetzen Hagelschäden ab einem Ertragsverlust von 9 % der Versicherungs-
                  Maximale am Antrag wählbare
                                                                    summe. Der Selbstbehalt beträgt 2 % der Versicherungssumme (bei Wein­
                  Versicherungs­summe für Pferde aller
                                                                    trauben und Feldgemüse: 10 %)
                  Rassen in Euro:
                      400,– für Ponyrassen bis 130 cm Stockmaß
                     1.250,– für Pferde ohne Wertnote / unter 7,2
                                                                    Versicherungssumme pro Hektar in Euro:
                                                                                            Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Dinkel, Triticale, Emmer, Einkorn,
                     3.000,– für Pferde mit Wertnote 7,2 bis 7,6    Getreide                Menggetreide, Wicken-Getreidegemenge, Erbsen-Getreidegemenge                   870,–
                   5.000,– für Pferde mit Wertnote über 7,6         Mais                    Körner-, Silo-, Grün- und Saatmais                                           1.300,–
                                                                                            Kartoffel, Topinambur, Kren                                                  2.900,–
                  Geben Sie uns außerdem Geburts­datum              Hackfrüchte
                  und Lebensnummer bekannt. Bei
                                                                                             Zucker- und Futterrüben                                                     2.350,–
                  ­Pferden mit Wertnote ab 7,2 benötigen            Ölkürbis                                                                                             1.450,–
                                                                                                                                                                                        Erhöhung der
                   wir eine Kopie des Pferdepasses.                 Öl- und Eiweiß­ Sojabohne,   Körnerraps, Sonnenblume, Ackerbohne, Körner­erbse, Platterb-
                                                                                                                                                                                        Entschädigung
                                                                                     se, Ackerlupine, Öl- und Faserlein, Wicke, Rübsen, Senfsamen, Ölrettich,              720,–
                                                                    pflanzen         Linsen                                                                                             Für jede Kultur
                                                                                                                                                                                        und jedes Risiko
                  Bereits zwei Wochen nachdem wir den               Alternativ­      Hirse, Öldistel, Mohnsamen, Kümmel, Hanf, Grassamen, Heil- und Gewürz-                             sind Versiche-
                                                                                     pflanzen, Leindotter, Amarant, Quinoa, Energiegras, Sudangras, Sorghum,             1.100,–        rungssummen
                  Antrag erhalten haben, sind Ihre Pferde           pflanzen         Kleesamen, Buchweizen, Phacelia                                                                    als Standard
                  versichert. Die Deckung endet, wenn               Weintrauben                                                                                          3.200,–        festgelegt. Sie
                                                                                                                                                                                        können die Ver-
                  das Pferd das 14. Lebensjahr vollendet            Grünland         Mähwiese/-weide mit zwei oder mehr Nutzungen, optional: Dauerweide                    440,–        sicherungssum-
                  oder wenn Sie es verkaufen.                       Ackerfutter      Klee, Kleegras, Luzerne, Futtergräser, Wechselwiese, sonstiges Feldfutter            je Schnitt    men für alle
                                                                                                                                                                                        Risiken außer
                                                                    optional versicherbar:                                                                                              Wieder­anbau
                  Schäden melden Sie am einfachsten                                                                                                                                     um bis zu 100 %
                                                                    Feldgemüse       Kulturen mit Versicherungssumme laut Antrag
                                                                                                                                                                                        erhöhen.
                  online auf https://portal.hagel.at
                                                                    Qualitätsabsicherung: nach Hagelschäden an Mais und Mohn
                                                                    •K olbenfusarien an Körner-/Silomais: 14 % der Versicherungssumme, die
                                                                     nicht direkt von Hagel betroffen ist (wenn ab dem Stadium „Frühe Milchreife“
                                                                     ­mindestens 2 % der Körner von Hagel beschädigt wurden)
                                                                    •N ichtverwertbarkeit von Mohnsamen: 80 % der Versicherungssumme

                                                                    Silofolie: Schäden durch Hagel und Sturm
                                                                    Sie erhalten 8 Euro pro Rundballen und 1 Euro pro m2 Fahrsilofolie.

                                                                    Überschwemmung
                                                                    Wir entschädigen Totalschäden durch Überschwemmung an Ihren versicherten
                                                                    Kulturen (außer Wein). Ausuferung eines Gewässers oder eine ununterbrochene
                                                                    Wasserfläche über mindestens 48 Stunden oder Abschwemmung sind Voraus-
                                                                    setzung. Es gilt ­dieselbe Versicherungssumme wie für das Risiko Hagel.
                                                                    Bei Schäden bis 14 Tage nach dem Anbau bzw. bis 15. Mai entschädigen wir die Wiederanbau­kosten
                                                                    (bei Grünland, Gemüse und Herbstanbau gelten andere Zeiträume).
                                                                    Eine Entschädigung wird ab 300 Euro ausbezahlt oder wenn mindestens 0,3 Hektar betroffen sind (bei Feldstücken,
                                                                    die kleiner als 0,3 Hektar sind, muss das gesamte Feldstück betroffen sein).

                                                                    Der Selbstbehalt beträgt mindestens 30 % der Versicherungssumme und
                                                                    ­entwickelt sich abhängig vom Schadensverlauf (max. 60 % Selbstbehalt).
              2                                                                                                                                                                         3
Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung
Agrar Rind › Flächen                                                                                                                                                                                                                                     Agrar Rind › Flächen

                   Wiederanbau                                                                                                       Für die Risiken Wiederanbau, Spätfrost, Auswuchs, Sturm, Schneedruck und
                   Wir entschädigen Ihre Wiederanbaukosten. Sie erhalten nach erfolgtem Wieder­                                      Dürre erhalten Sie in der Variante Plus eine höhere Entschädigung als in der
                   anbau bis spätestens 31. Mai (bei Grünland und Ackerfutter auch später) pro Hektar:                               Variante Standard.

                   Wiederanbau infolge von
                                                                                                          alle Kulturen außer Wein
                                                                                                            Variante Standard/Plus
                                                                                                                                     Dürre
                                                                                                                                     Sie erhalten eine Entschädigung, wenn in der Vegetationsperiode
                   Frost ausg. Grünland, inkl. Ackerfutter im 1. Jahr nach der Neuanlage
                                                                                                                                     •3  0 Tage lang weniger als 10 mm Niederschlag fällt oder der tatsächliche
                   Überschwemmung und Verschlämmung
                                                                                                                200,–/250,–            ­Niederschlag mindestens 10 % unter dem jeweiligen Regenbedarf liegt
                   Verwehung
                                                                                                                                     •u  nd die Erträge pro Hektar unter folgenden Grenzwerten liegen:
                   Fraßschäden inkl. Krähenfraß ausg. Wildschäden, Grünland, Ackerfutter
                   Für Kartoffel, Topinambur, Kren und Miscanthus erhalten Sie bei erfolgtem Wiederanbau in der Variante Standard                          Variante Standard Ertrag in kg/ha    Entsch. in Euro
                   750 Euro pro Hektar und in der Variante Plus 1.000 Euro pro Hektar.                                               Kultur                    Variante Plus Ertrag in kg/ha    Entsch. in Euro
                                                                                                                                     W-Weichweizen, W-Roggen, W-Gerste, W-Triticale,
Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung
Agrar Rind › Dürreindex                                                                                                                                                                                                                      Agrar Rind › Dürreindex

                   Dürreindex (optional)                                                                                                  Gesamtperiode
                                                                                                                                          Defizit   bis 29 % 30 %    31 %    32 %    33 %    34 %    35 %    36 %    37 %    38 %    39 %
                   Sie erhalten eine Entschädigung für Flächen in jener Katastralgemeinde, in der                                         60/30
                                                                                                                                          70/36
                                                                                                                                                      0%
                                                                                                                                                      0%
                                                                                                                                                              10 %
                                                                                                                                                               0%
                                                                                                                                                                      11 %
                                                                                                                                                                       0%
                                                                                                                                                                              12 %
                                                                                                                                                                               0%
                                                                                                                                                                                      13 %
                                                                                                                                                                                       0%
                                                                                                                                                                                              14 %
                                                                                                                                                                                               0%
                                                                                                                                                                                                      15 %
                                                                                                                                                                                                       0%
                                                                                                                                                                                                              16 %
                                                                                                                                                                                                              10 %
                                                                                                                                                                                                                      17 %
                                                                                                                                                                                                                      11 %
                                                                                                                                                                                                                              18 %
                                                                                                                                                                                                                              11%
                                                                                                                                                                                                                                      19 %
                                                                                                                                                                                                                                      12 %
                   die gefallene Niederschlagsmenge den 10-jährigen Durchschnitt stark unter-
                   schreitet. Sobald entweder in einer Kurzperiode oder in der Gesamtperiode große                                        Defizit   40 %    41 %     42 %    43 %    44 %    45 %    46 %    47 %    48 %    49 %    50 %
                                                                                                                                          60/30      20 %    21 %     22 %    23 %    24 %    25 %    26 %    27 %    28 %    29 %    30 %
                   Niederschlagsdefizite erreicht werden, erhalten Sie eine Entschädigung. Jeder                                          70/36      13 %    14 %     14 %    15 %    16 %    16 %    17 %    18 %    19 %    19 %    20 %
                   „Hitzetag“ in der Kurzperiode erhöht das Defizit um 1% für dieselbe Kurzperiode.
                                                                                                                                          Defizit   51 %    52 %     53 %    54 %    55 %    56 %    57 %    58 %    59 %    60 %    61 %
                                                                                                                                          60/30      31 %    33 %     34 %    36 %    37 %    38 %    40 %    41 %    43 %    44 %    45 %
                                                                    Kurzperiode             Gesamt-           Hitzetag   Versicherungs-   70/36      22 %    23 %     25 %    26 %    28 %    30 %    31 %    33 %    34 %    36 %    38 %
                   Kultur
                                                                    Dauer                   periode           ab mind.   summe (VS)
                   Grünland und Ackerfutter                         42 Tage                 1.4.–31.8.        30 °C      wie Hagel        Defizit   62 %    63 %     64 %    65 %    66 %    67 %    68 %    69 %    70 %    71 %    72 %
                   Mais/Sojabohne                                   42 Tage 15.5.–31.8.     1.4.–31.8.        33 °C      wie Dürre
                                                                                                                                          60/30
                                                                                                                                          70/36
                                                                                                                                                     47 %
                                                                                                                                                     39 %
                                                                                                                                                             48 %
                                                                                                                                                             41 %
                                                                                                                                                                      50 %
                                                                                                                                                                      42 %
                                                                                                                                                                              51 %
                                                                                                                                                                              44 %
                                                                                                                                                                                      52 %
                                                                                                                                                                                      46 %
                                                                                                                                                                                              54 %
                                                                                                                                                                                              47 %
                                                                                                                                                                                                      55 %
                                                                                                                                                                                                      49 %
                                                                                                                                                                                                              57 %
                                                                                                                                                                                                              50 %
                                                                                                                                                                                                                      58 %
                                                                                                                                                                                                                      52 %
                                                                                                                                                                                                                              59 %
                                                                                                                                                                                                                              54 %
                                                                                                                                                                                                                                      61 %
                                                                                                                                                                                                                                      55 %
                   Körner- und Silomais, Sojabohne
                   Wintergetreide                         Zone 1    35 Tage 1.4.–10.6.      1.3.–10.6.        30 °C      wie Dürre
                                                                                                                                          Defizit   73 %    74 %     75 %    76 %    77 %    78 %    79 %    80 %    81 %    82 %    83 %
                   W-Weizen, W-Roggen, W-Triticale,       Zone 2    35 Tage 14.4.–23.6.     14.3.–23.6.       30 °C      wie Dürre        60/30      62 %    64 %     65 %    66 %    68 %    69 %    71 %    72 %    73 %    75 %    76 %
                   W-Dinkel, W-Emmer, W-Einkorn,                                                                                          70/36      57 %    58 %     60 %    62 %    63 %    65 %    66 %    68 %    70 %    71 %    73 %
                   W-Menggetreide                         Zone 3    35 Tage 28.4.– 7.7.     28.3.–7.7.        30 °C      wie Dürre

                                                                                                                                          Defizit   84 %    85 %     86 %    87 %    88 %    89 %    90 %    91 %    92 %    93 %    94 %
                                                                                                                                          60/30      78 %    79 %     80 %    82 %    83 %    85 %    86 %    87 %    89 %    90 %    92 %
                                                                                                                                          70/36      74 %    76 %     78 %    79 %    81 %    82 %    84 %    86 %    87 %    89 %    90 %
                   Die gewählte Variante bestimmt, ab welchem Defizit eine Entschädigung erfolgt:
                   Variante        Kurzperiode                      Gesamtperiode                                                         Defizit   95 %    96 %     97 %    98 %    99 %    100 %
                                                                                                                                          60/30      93 %    94 %     96 %    97 %    99 %   100 %
                   60/30           ab 60 % Defizit                  ab 30 % Defizit                                                       70/36      92 %    94 %     95 %    97 %    98 %   100 %
                   70/36           ab 70 % Defizit                  ab 36 % Defizit

                   Sie erhalten einen Prozentsatz der Versicherungssumme ausbezahlt, abhängig                                             Die Versicherungssumme bei Grünland entspricht für die Kurzperiode jener des
  Beantragen Sie   von Periode, Niederschlagsdefizit und gewählter Variante (60/30, 70/36). Wenn                                          Risikos Hagel. Bei Entschädigungen in der Gesamtperiode ziehen wir die drei­
  die Dürre-
  index-Versi-     ersatzpflichtige Defizite sowohl in einer Kurz- als auch der Gesamtperiode                                             fache Versicherungssumme der Kurzperiode heran.
  cherung bis
  31. März!
                   ­auftreten, wird die höhere Entschädigung ausbezahlt.
                                                                                                                                          Bei Mais/Sojabohne und Wintergetreide gelten in der Kurz- und Gesamtperiode
                                                                                                                                          die Versicherungssummen wie für das Risiko Dürre (siehe Tabelle auf Seite 5).
                   Kurzperiode                                                                                                            Sie können diese Versicherungssummen um bis zu 100 % erhöhen.

                   Defizit    bis 59 % 60 %      61 %    62 %      63 %    64 %     65 %    66 %      67 %       68 %     69 %            Wir verwenden für die Berechnung der Niederschlagsdefizite ausschließlich
                   60/30        0%      10 %      12 %    15 %      17 %    19 %     21 %    24 %      26 %       28 %     30 %
                   70/36        0%       0%        0%      0%        0%      0%       0%      0%        0%         0%       0%            Wetterdaten der ZAMG und erheben keinen Schaden vor Ort. Eine Karte mit den
                                                                                                                                          Messpunkten finden Sie auf www.hagel.at. Die aktuellen Niederschlagsdefizite
                   Defizit
                   60/30
                              70 %
                               33 %
                                      71 %
                                       35 %
                                                 72 %
                                                  37 %
                                                         73 %
                                                          39 %
                                                                   74 %
                                                                    42 %
                                                                           75 %
                                                                            44 %
                                                                                    76 %
                                                                                     46 %
                                                                                            77 %
                                                                                             48 %
                                                                                                      78 %
                                                                                                       51 %
                                                                                                                 79 %
                                                                                                                  53 %
                                                                                                                          80 %
                                                                                                                           55 %
                                                                                                                                          Ihrer Katastralgemeinden können Sie nach Ende der ersten Kurzperiode laufend
                   70/36       10 %    13 %       16 %    19 %      22 %    25 %     28 %    31 %      34 %       37 %     40 %           im Portal abrufen. Auch Schäden melden Sie mit der Schadensart „Dürreindex“
                                                                                                                                          am besten online.
                   Defizit    81 %    82 %       83 %    84 %      85 %    86 %     87 %    88 %      89 %       90 %     91 %
                   60/30       57 %    60 %       62 %    64 %      66 %    69 %     71 %    73 %      75 %       78 %     80 %
                   70/36       43 %    46 %       49 %    52 %      55 %    58 %     61 %    64 %      67 %       70 %     73 %

                   Defizit    92 %    93 %       94 %    95 %      96 %    97 %     98 %    99 %    100 %
                   60/30       82 %    84 %       87 %    89 %      91 %    93 %     96 %    98 %   100 %                                 Spezialprodukte für den Ackerbau
                   70/36       76 %    79 %       82 %    85 %      88 %    91 %     94 %    97 %   100 %                                 Für Zuckerrübe, Saatmais, Kartoffel, Ölkürbis, Hopfen sowie Feldgemüse bieten
                                                                                                                                          wir spezielle Versicherungslösungen. Details finden Sie im Folder „Ackerbau“.

               6                                                                                                                                                                                                                                       7
Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung
Agrar Rind › Tiere                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Agrar Rind › Tiere

                      Verendung von Rindern                                                                                                                                                                                                               Erhöhen Sie Ihre Entschädigung
                                                                                                                                                                                                                                                          •S  ie können alle Entschädigungswerte ab dem 3. Lebensmonat um bis zu 50 %
                      Die Entschädigung für Ihre durch Krankheit, Unfall oder Nottötung verendeten                                                                                                                                                          erhöhen.
                      Rinder hängt von deren Alter, Rasse und der gewählten Produktvariante (R05,                                                                                                                                                         •W  eibliche Rinder ab dem 24. Lebensmonat mit einem vorgeschätzten oder tat-
                      R06, R11, R15) ab:                                                                                                                                                                                                                    sächlichen Gesamtzuchtwert über 100 können Sie in der Variante Zucht ­höher
                                                                                                                                                                                                                                                             versichern.
                                                                            Produktvarianten                                                                                                                                                              • Auch Stiere können, beginnend mit dem 12. Lebensmonat, in der Variante
                                            R05                              R11        R06                                       R15                                                                                                                        Zuchtstier höher versichert werden.
                      Alter des Rinds        Hauptnutzungsrasse
                               Geburt „Fleisch“ „Milch“ „Fleisch“ „Milch“
                                                                inklusive Totgeburt
                                          –     – 160,– 80,–                                                                       –                                                                                                                      Der Selbstbehalt für Tod durch Krankheit, Unfall und Nottötung ist vom Schadens-
                             1 Monat                                                                                      80,–
                            2 Monate    184,– 144,– 184,– 144,–                                                           95,–     –                                                                                                                      verlauf Ihres Betriebes abhängig und beträgt zwischen 0 und 30 %. Die Prämien-
                            3 Monate             208,–                                                                    117,–                                                                                                                           höhe hängt ebenfalls vom Schadensverlauf ab.
                            4 Monate                                232,–                                                 148,–
                            5 Monate                                256,–                                                 179,–
                            6 Monate                                280,–                                                 210,–                                                                                                                           Die Haftung beginnt ab dem 15. Tag nachdem Ihr Antrag bei uns eingelangt ist.
                                                                    304,–                                                 241,–
                            7 Monate
                                                                                                                                                                          optional:                                                                       Wenn Sie ein Rind zukaufen, sind diese ebenfalls mit dem 15. Tag am Betrieb
                                               ← pro Monat + 24,–

                                                                                                     ← pro Monat + 31,–
                            8 Monate                                328,–                                                 272,–
                            9 Monate                                352,–                                                 303,–                                          Zuchtstier                                                                       versichert. Kaufen Sie Rinder aus einem versicherten Betrieb zu, sind diese

                                                                                                                                                                                      Pauschale Erhöhung der Versicherungs­summe um bis zu 50 % möglich
                                                                    376,–                                                 334,–
                           10 Monate
                           11 Monate                                400,–                                                 365,–                                              ( )                                                                          sofort in Deckung.
                               1 Jahr                               424,–                                                 396,–                                             792,–
                                                                    448,–                                                 427,–                                             854,–
                                                                                                                                                                                                                                                          Betriebssperren im Seuchenfall
  Den besten               13 Monate
                           14 Monate                                472,–                                                 458,–                                             916,–
  Schutz für
                           15 Monate                                496,–                                                 489,–                                             978,–
  Rinder jeden
  Alters bietet die
                                                                                                                                                  optional:
  R11 in Kombi-
                                                                    520,–                                                 520,–    –              Zucht ( ) 1.040,–                                                                                       Sperre mit Keulung
                           23 Monate
  nation mit den
                              2 Jahre                                         520,–                                               520,–            1.040,–                                                                                                Ihre Rinder sind in der Agrar Rind auch bei einer behördlich angeordneten
  Varianten Zucht
  und Zuchtstier                                                                                                                                                                                                                                          Sperre mit Keulung versichert. Je nach Produktionsrichtung ziehen wir folgende
  mit 50 %iger
                           59 Monate                                                               520,–                                                1.040,–                                                                                           Standardwerte für die Berechnung der Entschädigung gekeulter Rinder heran:
  pauschaler
  Erhöhung.                   5 Jahre                                                              510,–                                                       1.020,–
                           61 Monate                                                               500,–                                                       1.000,–                                                                                    Produktionsrichtung   Standardwerte
                                                                                                   490,–                                                        980,–
                           62 Monate
                                                                                                   480,–                                                        960,–
                                                                                                                                                                                                                                                          Milchproduktion       7.000 kg Milchleistung; 0,30 Euro/kg Milchpreis
  Förderung                63 Monate
                                                                                                                                                                                                                                                          Rindermast            1.900 Euro Tierwert
                                                                              ← pro Monat – 10,–

                                                                                                                                          ← pro Monat – 20,–

                           64 Monate                                                               470,–                                                        940,–
  Ihre Prämie                                                                                      460,–                                                        920,–
                           65 Monate
  wird für Tier-
                           66 Monate                                                               450,–                                                        900,–                                                                                     Kalbinnenaufzucht     1.900 Euro Tierwert
  seuchen und                                                                                      440,–                                                        880,–
  infektiöse Tier-
                           67 Monate
                                                                                                   430,–                                                        860,–
                                                                                                                                                                                                                                                          Mutterkuhhaltung      1.700 Euro Tierwert
                           68 Monate
  krankheiten zu           69 Monate                                                               420,–                                                        840,–                                                                                     Fresserproduktion     850 Euro Tierwert
  55 % von Bund            70 Monate                                                               410,–                                                        820,–
  und Ländern              71 Monate                                                               400,–                                                        800,–
  gefördert.                  6 Jahre                                                              390,–                                                        780,–                                                                                     Sperre mit und ohne Keulung - SMOK (optional)                                          Mit der Ertrag
                                                                                                   380,–                                                        760,–
                           73 Monate
                           74 Monate                                                               370,–                                                        740,–                                                                                     Wir ersetzen Ertragsverluste, welche bei behördlich angeordneten Betriebs-             Rind können
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Sie individuelle
                           75 Monate                                                               360,–                                                        720,–                                                                                     sperren entstehen. Für die Berechnung der Entschädigung können Sie aus zwei            Leistungswerte
                           76 Monate                                                               350,–                                                        700,–
                           77 Monate                                                               340,–                                                        680,–                                                                                     Varianten wählen:                                                                      wählen. Nähere
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Informationen
                           78 Monate                                                               330,–                                                        660,–
                                                                                                   320,–                                                        640,–                                                                                     Produktionsrichtung   Standardwerte                                                    finden Sie ab
                           79 Monate                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Seite 10.
                           80 Monate                                                               310,–                                                        620,–                                                                                                           SMOK1: 7.000 kg Milchleistung; 0,30 Euro/kg Milchpreis
                                                                                                   300,–                                                       600,–      1.040,–                                                                         Milchproduktion
                      ab 81 Monaten                                                                                                                                                                                                                                             SMOK2: 8.500 kg Milchleistung; 0,40 Euro/kg Milchpreis
                                                                                                                                                                                                                                                          Rindermast            1.900 Euro Tierwert
                      Es gilt die Hauptnutzungsrasse „Fleisch“ oder „Milch“ des verendeten Tieres laut AMA-Rinderdatenbank.                                                                                                                               Kalbinnenaufzucht     1.900 Euro Tierwert
                      Verendet das Tier im ersten Lebensmonat, gilt die Hauptnutzungsrasse des Muttertieres.
                      Beispiele: • Fleischrassen: Fleckvieh, Braunvieh, Pinzgauer, Grauvieh, Angus, Charolais                                                                                                                                            Mutterkuhhaltung      1.700 Euro Tierwert
                                   • Milchrassen: Holstein Friesian, Red Friesian, Jersey, Original Schwarzbunte                                                                                                                                         Fresserproduktion     850 Euro Tierwert
                      Totgeburten entschädigen wir:
                      • ab dem 260. Tag der Trächtigkeit                                                                                                                                                                                                 Entschädigung im Seuchenfall
                      • ab dem 280. Tag nach der vorangegangenen Abkalbung                                                                                                                                                                               Die Berechnung erfolgt wie bei der Ertrag Rind. Weitere Details finden Sie auf
                      • bei Muttertieren, die mindestens 22 Monate alt sind
                      Pro Abkalbung entschädigen wir ein Kalb.                                                                                                                                                                                            Seite 12 und Seite 13.

                                                                                                                                                                                                                                                          Die Haftung für Sperren im Seuchenfall beginnt am 60. Tag nachdem Ihr Antrag
                                                                                                                                                                                                                                                          bei uns eingelangt ist.
                 8                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               9
Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung
Ertrag Rind                                                                                                                                               Ertrag Rind

                      Ertrag Rind                                    Auftreten der Blauzungenkrankheit in Europa
                      produktionsabhängige Entschädigung             Neuausbruch im Winter 2018/2019 in Deutschland
                      nach Seuchensperre                             Datenquelle: Europäische Kommission

                      Versichern Sie Ihre gesamte Milch-,
                      Mast- und Fresserproduktion sowie
                      Ihre Kalbinnenaufzucht und Mutter­
                      kuhhaltung: Wir sichern Sie ab, wenn
                      Ihr Betrieb aufgrund einer der folgenden
                      Seuchen behördlich gesperrt wurde
                      und Sie dadurch Ihre Tiere und deren
                      ­Produkte nicht vermarkten können:
                      • Wutkrankheit
                      • Maul- und Klauenseuche
                      • Milzbrand
                      • Rauschbrand
                      • Wild- und Rinderseuche
                      • Lungenseuche der Rinder
                      • Rinderpest
                      • Tuberkulose
                      • TSE bei Rindern (einschließlich BSE)
                      • Blauzungenkrankheit
                      • Rifttalfieber bei Wiederkäuern
                      • Lumpy Skin Disease bei Wiederkäuern
                      • Stomatitis vesikularis
                      • Rinderbrucellose
                      • Enzootische Rinderleukose (Rinderleukämie)
  Nur mit der
  Ertrag Rind
  sichern Sie         Entschädigung Sperre mit Keulung:
  Ihren Betrieb       • Einkommensverlust während der
  mit individuel-
  len Werten ab          Sperrzeit
  - Ihr Betrieb ist   • Finanzielle Verluste (u.a. verminderte      Was sind die Vorteile der Ertrag Rind?
  einzigartig.
                         Milchleistung) während des Wieder-          • I ndividuell wählbare und jährlich anpassbare Entschädigungshöhen - Ihr
                         aufbaues des Bestandes                         ­Betrieb ist einzigartig.
                      • Pauschale Entschädigung der Mehr-           • I hr Betrieb ist geschützt, wenn am eigenen Betrieb oder in der Umgebung eine
                         aufwände wie beispielsweise erhöhte             Tierseuche (z.B. Schwein/Rind) ausbricht und der Betrieb gesperrt wird.
                         Managementaufgaben etc.                     • Ganzjähriger Schutz, 365 Tage im Jahr
                      • Keulungskosten und Gülle-/Festmist-         • Absicherung der Einkommensverluste
                         entsorgungskosten, wenn diese vom           • Entschädigungshöhe beim Abschluss bekannt
                         Betrieb getragen werden müssen              •U    nabhängig von Marktpreisentwicklungen wird im Schadensfall die individuell
                                                                         vereinbarte Summe ausbezahlt.
                      Entschädigung Sperre ohne Keulung:             •E    ntschädigung auch für Übermasttiere, erhöhte Futterkosten, verzögerte
                      • Preisverlust für Übermasttiere                  ­Belegung, Bestandsaufbau, Leerstand von Mastplätzen, Milchlieferverbote etc.
                           ­inklusive erhöhte Futterkosten           • Rasche Abwicklung im Schadensfall
                      • Wert der Tiere, die beispiels­weise         • Im Schadensfall ist keine Offenlegung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen
                         auf­grund von Platzmangel oder                nötig.
                         hygien­ischen Gründen getötet werden        • 55 % Förderung durch Bund und Länder
                         ­müssen, inklusive der Tötungskosten
                      • Besamungsausfall von Kühen, wenn
                          Besamungen nicht durchgeführt
                          ­werden können
                      • Leerstehende Mastplätze, wenn eine
                           Einstallung nicht möglich ist

                      Die Haftung beginnt am 60. Tag nach
                10    Antragsstellung.                                                                                                                   11
Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung
Ertrag Rind                                                                                                                                                                                                                                                     Ertrag Rind

                   Sperre mit Keulung                                                                                                      Sperre ohne Keulung
                   Je nach Produktionsrichtung und gewähltem Wert erhalten Sie folgende                                                    Je nach Produktionsrichtung erhalten Sie folgende Entschädigung:
                   ­Entschädigung:
                                                                                                                                           Milchproduktion: pro Milchkuh wöchentlich:
                                                                                                                                                                   Milchleistung/Milchkuh/Jahr, am Antrag wählbar
                   Milchproduktion: pro gekeulter Milchkuh 250 Euro Einmalzahlung sowie
                                                                                                                                                                         6.000 kg       7.000 kg       8.000 kg      8.500 kg       9.000 kg      10.000 kg
                   ­wöchentlich:
                                                                                                                                           Milchpreis in    0,25            28,80          33,70         38,50          40,90          43,30          48,10
                                           Milchleistung/Milchkuh/Jahr, am Antrag wählbar                                                  Euro/kg         0,30             34,60        40,40*          46,20          49,00          51,90          57,70
                                                 6.000 kg       7.000 kg             8.000 kg          8.500 kg     9.000 kg   10.000 kg   laut Antrag
                                                                                                                                                           0,35             40,40          47,10         53,80          57,20          60,60          67,30
                   Milchpreis in    0,25            15,60            18,20             20,80             22,10        23,40       26,00
                                                                                                                                                           0,40             46,20          53,80         61,50       65,40**           69,20          76,90
                   Euro/kg          0,30            18,70        21,80*                24,90             26,50        28,00       31,20
                   laut Antrag                                                                                                                             0,45             51,90          60,60         69,20          73,60          77,90          86,50
                                    0,35            21,80            25,40             29,10             30,90        32,70       36,30
                                                                                                                                                           0,50             57,70          67,30         76,90          81,70          86,50          96,20
                                    0,40            24,90            29,10             33,20           35,30**        37,40       41,50
                                                                                                                                                           0,55             63,50          74,00         84,60          89,90          95,20         105,80
                                    0,45            28,00            32,70             37,40             39,70        42,10       46,70
                                                                                                                                                           0,60             69,20          80,80         92,30          98,10         103,80          115,4
                                    0,50            31,20            36,30             41,50             44,10        46,70       51,90
                                    0,55            34,30            40,00             45,70             48,50        51,40       57,10
                                                                                                                                           Ist Rohmilch ausschließlich unter Auflagen für den Verarbeiter verwertbar und
                                    0,60            37,40            43,60             49,80             53,00        56,10       62,30
                                                                                                                                           wird von diesem nicht übernommen, erhalten Sie 50 % der wöchentlichen Ent-
                   Nach Aufhebung der Sperre erhalten Sie für die Wiedereinstallung von Milch-                                             schädigung.
                   kühen (für gekeulte Kühe) pro Woche 25 % der Entschädigung laut Tabelle auf
                   Seite 13, um finanzielle Verluste aufgrund verminderter Milchleistung auszu­                                            Milchproduktion und Mutterkuhhaltung:
                   gleichen. 20 Wochen nach Aufhebung der Sperre endet diese Zahlung. Sie tragen                                           Bei der verzögerten Belegung von Milch- oder Mutterkühen aufgrund einer
                   keinen Selbstbehalt.                                                                                                    behördlichen Anordnung erhalten Sie eine Entschädigung. Diese entspricht der
                                                                                                                                           wöchentlichen Entschädigung bei Sperre mit Keulung.
                                                                                                                                           (Siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Milchproduktion bzw. Mutterkuhhaltung) Die Entschädigung beginnt mit dem
                   Mutterkuhhaltung: pro gekeulter Mutterkuh 250 Euro Einmalzahlung sowie                                                  Zeitpunkt der ersten nicht durchführbaren Besamung und endet zum Zeitpunkt der ersten möglichen Besamung
                                                                                                                                           nach Aufhebung der Sperre. Die ersten 2 Wochen dieses Zeitraumes werden dabei als Selbstbehalt abgezogen. Die
                   wöchentlich:                                                                                                            Auszahlung erfolgt nach Bekanntgabe der betroffenen Anzahl an Kühen und der Besamungszeitpunkte.
                   Wert pro Tier laut Antrag     1.000,–     1.200,–         1.400,–       1.600,–        1.700,–
                                                   6,31        8,42            10,8         13,47          14,90*
                                                                                                                                           Rindermast und Fresserproduktion:
                   Rindermast: pro gekeultem Masttier 150 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich:                                            Sie erhalten in der Rindermast pro geschlachtetem Übermasttier über 460 kg
                   Wert pro Tier laut Antrag     1.200,–     1.400,–         1.600,–       1.800,–        1.900,–                          (kalt) einmalig 15 % des Tierwerts laut Antrag, unabhängig davon, ob der
                                                   5,03        6,66            8,50         10,57          11,69*                          Schlachtkörper genusstauglich ist.
                                                                                                                                           Gilt von Beginn der Sperre bis einen Monat nach Ende der Sperre. Sie müssen die Abrechnung der Schlachttiere
                                                                                                                                           samt Gewichtsangaben bzw. das Klassifizierungsprotokoll vorlegen.
                   Kalbinnenaufzucht: pro gekeulter Kalbin 150 Euro Einmalzahlung sowie
                   wöchentlich:                                                                                                                                                                                                                               Rindermast:
                   Wert pro Tier laut Antrag     1.200,–     1.400,–         1.600,–       1.800,–        1.900,–                          Für erhöhte Futterkosten erhalten Sie einmalig 5 % des Tierwerts laut Antrag pro                                   Haben Sie in
                                                   0,19        1,35            2,50             3,65        4,23*                          vermarktetem Fresser über 210 kg Lebendgewicht oder geschlachtetem Masttier                                        den 12 Monaten
                                                                                                                                                                                                                                                              vor der Sperre
                                                                                                                                           über 460 kg (kalt, unabhängig davon, ob der Schlachtkörper genusstauglich ist).                                    mit mindestens
                                                                                                                                           Gilt ab der zwölften (Rindermast) bzw. vierten (Fresser) Sperrwoche bis einen Monat nach der Aufhebung der
                   Fresserproduktion: pro gekeultem Fresser 100 Euro Einmalzahlung sowie                                                   Sperre. Sie müssen die Abrechnung der Schlachttiere bzw. Lebendviehvermarktung samt Gewichtsangaben bzw.
                                                                                                                                                                                                                                                              50 % der ver-
                                                                                                                                                                                                                                                              markteten Tiere
                   wöchentlich:                                                                                                            das Klassifizierungsprotokoll vorlegen.
                                                                                                                                                                                                                                                              an einem Qua-
                   Wert pro Tier laut Antrag     750,–       800,–           850,–         900,–                                                                                                                                                              litätsprogramm
                                                   2,35        6,14           9,93*         13,72                                          Bei Tötung nach behördlicher Anordnung entschädigen wir pro Masttier oder                                          teilgenommen?
                                                                                                                                                                                                                                                              Wir berück-
                                                                                                                                           Fresser 60 % des Tierwerts laut Antrag.                                                                            sichtigen die
                                                                                                                                           Gilt ab der zwölften (Rindermast) bzw. vierten (Fresser) Sperrwoche bis Aufhebung der Sperre. Der Nachweis der     Schlachtge-
                   Die Entschädigung für zwei Sperrwochen tragen Sie bei allen Produktionsrich-                                            Tötung hat mittels einer Entsorgungsbestätigung (z.B. TKV Beleg) zu erfolgen.                                      wichtsober-
                   tungen als Selbstbehalt.                                                                                                Die Tötungskosten ersetzen wir nach Abzug von 10 % Selbstbehalt.                                                   grenzen der
                                                                                                                                                                                                                                                              jeweiligen
                                                                                                                                                                                                                                                              Richtlinien des
                   Bei behördlichen Tötungen von Mutterkühen, Milchkühen und Kalbinnen (bei                                                Bei Leerstand von Mastplätzen erhalten Sie für jeden Mastplatz, der wegen einer                                    Qualitätspro-
                                                                                                                                                                                                                                                              gramms.
                   Teilkeulungen) erhalten Sie pro getötetem Tier ebenfalls eine Einmalzahlung.                                            Sperre nicht neu befüllt werden kann, dieselbe wöchentliche Entschädigung wie
                   Sie erhalten unabhängig von der Produktionsrichtung die Kosten für die                                                  bei Sperre mit Keulung.
                   Keulung sowie für die behördlich angeordnete Entsorgung von Gülle und Fest-                                             (Siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Rindermast bzw. Fresserproduktion) Die ersten zwei Wochen der Sperre wer-
                                                                                                                                           den dabei als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszahlung erfolgt unter Vorlage der betroffenen Anzahl an leerstehen-
                   mist laut Rechnung ersetzt. Der Selbstbehalt beträgt 10 %.                                                              den Mastplätzen.

                   *entspricht der Entschädigung bei Standardwerten in der Agrar Rind                                                      *entspricht der Entschädigung bei Standardwerten in der Agrar Rind
                   **entspricht der Entschädigung der erhöhten Variante (SMOK2) in der Agrar Rind                                          **entspricht der Entschädigung der erhöhten Variante (SMOK2) in der Agrar Rind
              12                                                                                                                                                                                                                                              13
Wir sichern, wovon Sie leben - Österreichische Hagelversicherung
Ertrag Schwein                                                                                                                                       Ertrag Schwein

                    Ertrag Schwein                                 Auftreten der Afrikanischen Schweinepest
                    produktionsabhängige Entschädigung             Datenquelle: ADNS
                    nach Seuchensperre oder Lüftungsausfall

                    Versichern Sie Ihre gesamte Produktion
                    von Ferkeln, Jungsauen, Jungebern und
                    Mastschweinen: Wir sichern Sie ab, wenn
                    Ihr Betrieb aufgrund einer der folgenden
                    Seuchen behördlich gesperrt wurde und
                    eine Vermarktung nicht möglich ist:
                    • Afrikanische Schweinepest
                    • Klassische Schweinepest
                    • Wutkrankheit
                    • Maul- und Klauenseuche
                    • Milzbrand
                    • Rauschbrand
                    • Ansteckende Schweinelähmung
                    • Brucellose der Schweine
                    • Vesikuläre Virusseuche der Schweine
                    • Aujeszky’sche Krankheit bei Hausschweinen
                    • Stomatitis vesikularis

                    Entschädigung Sperre mit Keulung:
                    • Einkommensverlust während der
                       Sperrzeit
  Förderung
  Ihre Prämie
                    • Finanzielle Verluste während des
  wird für alle        Wieder­aufbaues des Bestandes
  Wetterrisiken,    • Pauschale Entschädigung der Mehr-
  Tierseuchen
  und infektiöse       aufwände wie beispielsweise erhöhte
                                                                   Was sind die Vorteile der Ertrag Schwein?
  Tierkrankheiten      Managementaufgaben etc.
  zu 55 % von                                                      • I ndividuell wählbare und jährlich anpassbare Entschädigungshöhen - Ihr
                    • Keulungskosten, Gülle-/Festmist-
  Bund und Län-                                                       ­Betrieb ist einzigartig.
  dern gefördert.      entsorgungskosten, wenn diese vom
                                                                   •E   ntschädigung für Einkommensverluste, wenn auf Ihrem Betrieb oder in der
                       Betrieb getragen werden müssen
                                                                       Umgebung eine Tierseuche (z.B. Schwein/Rind) ausbricht und der Betrieb
                                                                       gesperrt wird.
                    Entschädigung Sperre ohne Keulung:
                                                                   • Ganzjähriger Schutz, 365 Tage im Jahr
                    • Preisverlust durch Übermasttiere
                                                                   • Absicherung der Einkommensverluste
                       inklusive erhöhte Futterkosten
                                                                   • Entschädigungshöhe beim Abschluss bekannt
                    • Erhöhte Futterkosten für verkaufte
                                                                   •U   nabhängig von Marktpreisentwicklungen wird die individuell vereinbarte
                       Ferkel über 31 kg
                                                                       Summe im Schadensfall ausbezahlt.
                    • Tiere, die beispielsweise aufgrund
                                                                   •E   ntschädigung auch für Übermasttiere, erhöhte Futterkosten, verzögerte Be-
                       von Platzmangel oder hygienischen
                                                                       legung, Bestandesaufbau, Leerstand von Mast- und Aufzuchtplätzen, Schlach-
                       ­Gründen getötet werden müssen
                                                                       tung von Jungsauen, behördlich angeordnete Tötungen etc.
                        inklusive der Tötungskosten
                                                                   • Rasche Abwicklung im Schadensfall
                    • Besamungsausfall von Muttersauen,
                                                                   • Im Schadensfall keine Offenlegung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen nötig
                        weil Besamungen nicht durchgeführt
                                                                   • 55 % Förderung durch Bund und Länder
                        werden können
                    • Leerstehende Mastplätze, wenn eine
                        Einstallung nicht möglich ist

                    Die Haftung beginnt am 60. Tag nach
                    Antragsstellung.

              14                                                                                                                                      15
Ertrag Schwein                                                                                                                                                                                                                                                                           Ertrag Schwein

                   Sperre mit Keulung                                                                                                                                Sperre ohne Keulung
                                                                                                                                                                     Verzögerte Belegung von Muttersauen
                   Je nach Produktionsrichtung und ausgewähltem Wert erhalten Sie folgende
                                                                                                                                                                     Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Sie aufgrund einer behördlichen Anordnung
                   Entschädigung:
                                                                                                                                                                     Ihre Muttersauen nicht belegen können. Die wöchentliche Entschädigung ist gleich,
                   Ferkelerzeugung: je Muttersau 150 Euro Einmalzahlung, sowie wöchentlich:                                                                          wie die wöchentliche Entschädigung bei Sperre mit Keulung.
                                                                                                                                                                     (Siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Ferkelerzeugung bzw. Jungsauen/Jungeber) Die Entschädigung beginnt mit dem
                                                                                    Ferkel/Muttersau/Jahr                                                            Zeitpunkt der ersten nicht durchführbaren Besamung und endet zum Zeitpunkt der ersten möglichen B­ esamung
                                     20        21      22          23       24      25          26         27       28     29      30        31         32      33   nach Aufhebung der Sperre. Die ersten 2 Wochen dieses Zeitraumes werden dabei als Selbstbehalt abgezogen. Die
                   Wert/     50,– 7,64 8,60 9,56 10,52                     11,49 12,45 13,41 14,37 15,33 16,29 17,26 18,22 19,18 20,14                               Auszahlung erfolgt nach Vorlage der betroffenen Anzahl an Muttersauen und der Besamungszeitpunkte.
                   Ferkel in 60,– 9,17 10,32 11,48 12,63                   13,78 14,94 16,09 17,24 18,40 19,55 20,71 21,86 23,01 24,17
                   Euro laut
                   Antrag    70,– 10,70 12,04 13,39 14,73                  16,08 17,43 18,77 20,12 21,46 22,81 24,16 25,50 26,85 28,20                               Erhöhte Futterkosten
                             80,– 12,22 13,76 15,30 16,84                  18,38 19,92 21,45 22,99 24,53 26,07 27,61 29,15 30,69 32,22                               Sie erhalten pro verkauftem Ferkel über 31 kg einmalig 5 % des Werts laut Antrag.
                              90,– 13,75 15,48 17,21 18,94 20,67 22,41 24,14 25,87 27,60 29,33 31,06 32,79 34,52 36,25                                               Gilt ab der vierten Sperrwoche bis einen Monat nach der Aufhebung der Sperre. Wenn die Ferkel als Gruppe
                                                                                                                                                                     ­verkauft werden, muss das Durchschnittsgewicht über 31 kg liegen. Schicken Sie uns dazu die Verkaufsrechnung
                             100,– 15,28 17,20 19,13 21,05 22,97 24,89 26,82 28,74 30,66 32,59 34,51 36,43 38,36 40,28
                                                                                                                                                                      der Tiere samt Gewichtsangaben als Beleg.
                             110,– 16,81 18,92 21,04 23,15 25,27 27,38 29,50 31,62 33,73 35,85 37,96 40,08 42,19 44,31
                                                                                                                                                                     Pro geschlachtetem Mastschwein über 102 kg (kalt), unabhängig davon, ob der
                                                                                                                                                                     Schlachtkörper genusstauglich ist, erhalten Sie einmalig 5 % des Tierwerts laut
                   Schweinemast: je Mastschwein 10 Euro Einmalzahlung, sowie wöchentlich:
                                                                                                                                                                     Antrag.
                                                                                            Umtriebe/Mastplatz/Jahr                                                  Gilt ab der vierten Sperrwoche bis einen Monat nach der Aufhebung der Sperre.
                                               2,3          2,4           2,5       2,6              2,7         2,8      2,9          3,0        3,1         3,2
                   Wert/Mast-       130,–      0,70         0,80          0,89     0,98          1,07            1,16     1,25      1,35          1,44        1,53
                   schwein                                                                                                                                           Leerstand von Mastplätzen
                                    140,–      0,76         0,86          0,96     1,05          1,15            1,25     1,35      1,45          1,55        1,65
                   in Euro
                                    150,–      0,81         0,92          1,02     1,13          1,24            1,34     1,45      1,55          1,66        1,77
                                                                                                                                                                     Jeden leerstehenden Mastschweine- oder Aufzuchtplatz, der wegen einer S ­ perre
                   laut Antrag                                                                                                                                                                                                                                                            Mastschweine:
                                    160,–      0,87         0,98          1,09     1,21          1,32            1,43     1,54      1,66          1,77        1,88   nicht neu eingestallt werden kann, entschädigen wir mit derselben ­wöchentlichen                                     Haben Sie in
                                    170,–      0,92         1,04          1,16     1,28          1,40            1,52     1,64      1,76          1,88        2,00   Entschädigung wie bei Sperre mit Keulung.                                                                            den 12 Monaten
                                                                                                                                                                     (Siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Schweinemast bzw. Babyferkelaufzucht) Zwei Wochen der Sperre werden dabei         vor der Sperre
                                    180,–      0,97         1,10          1,23     1,36          1,48            1,61     1,74      1,86          1,99        2,12                                                                                                                        mit mindestens
                                                                                                                                                                     als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszahlung erfolgt unter Vorlage der betroffenen Anzahl an leerstehenden Plätzen.
                                    190,–      1,03         1,16          1,30     1,43          1,57            1,70     1,83      1,97          2,10        2,24                                                                                                                        50 % der ver-
  Die Entschädi-
                                                                                                                                                                                                                                                                                          markteten Tiere
  gung für zwei                     200,–      1,08         1,22          1,37     1,51          1,65            1,79     1,93      2,07          2,21        2,35
  Sperrwochen                                                                                                                                                        Übermasttiere                                                                                                        an einem Qua-
                                                                                                                                                                                                                                                                                          litätsprogramm
  tragen Sie als
                   Jungsauen/Jungeber: je Muttersau 150 Euro Einmalzahlung, sowie wöchentlich:                                                                       Sie erhalten pro geschlachtetem Mastschwein mit über 102 kg (kalt), unab­                                            teilgenommen?
  Selbstbehalt.
                                                                        Vermarktete Jungsauen, Jungeber/Muttersau/Jahr
                                                                                                                                                                     hängig davon, ob der Schlachtkörper genusstauglich ist, einmalig 15 % des                                            Dann gilt die
                                                                                                                                                                                                                                                                                          Schlachtge-
                                                5            6             7            8            9            10       11          12          13          14    Tierwerts laut Antrag.                                                                                               wichtsober-
                                                                                                                                                                     Gilt von Beginn der Sperre bis einen Monat nach Ende der Sperre. Sie müssen die Abrechnung der Schlachttiere         grenze des
                   Wert/Jungsau,    200,–      19,2        23,1           26,9     30,8          34,6            38,5     42,3      46,2          50,0        53,8   samt Gewichtsangaben bzw. das Klassifizierungsprotokoll vorlegen.                                                    Qualitätspro-
                   Jungeber         300,–      28,8        34,6           40,4     46,2          51,9            57,7     63,5      69,2          75,0        80,8
                   in Euro                                                                                                                                           Pro Jungsau/Jungeber, die während der Sperre geschlachtet werden, erhalten                                           gramms.
                                    400,–      38,5        46,2           53,8     61,5          69,2            76,9     84,6      92,3      100,0          107,7
                   laut Antrag                                                                                                                                       Sie einmalig den Tierwert laut Antrag (abhängig von Alter bzw. Gewicht) abzüg-
                                    500,–      48,1        57,7           67,3     76,9          86,5            96,2    105,8     115,4      125,0          134,6
                                    600,–      57,7        69,2           80,8     92,3         103,8           115,4    126,9     138,5      150,0          161,5
                                                                                                                                                                     lich des Schlachtpreises (inkl. MwSt.).
                                                                                                                                                                     Gilt während der gesamten Sperre. Sie müssen die Abrechnung der Schlachttiere samt Gewichtsangaben bzw. das
                                    700,–      67,3        80,8           94,2    107,7         121,2           134,6    148,1     161,5      175,0          188,5   Klassifizierungsprotokoll vorlegen.

                   Babyferkelaufzucht: je Aufzuchtferkel 5 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich:                                                                     Tötung nach behördlicher Anordnung
                                                                                                                                                                     Pro Tier (Ferkel, Jungsau/Jungeber, Mastschwein), das nach behördlicher
                   Wert pro Tier laut Antrag        60,–           70,–          80,–           90,–            100,-      110,-         120,-           130,–
                                                                                                                                                                     ­Anordnung getötet werden muss, erhalten Sie 60 % des Tierwerts laut Antrag.
                                                     0,42           0,57          0,72           0,87              1,02         1,17         1,32            1,47    Gilt ab der vierten Sperrwoche bis Aufhebung der Sperre. Der Nachweis der Tötung hat mittels einer Entsorgungs-
                                                                                                                                                                     bestätigung (z.B. TKV Beleg) zu erfolgen.
                   Unabhängig von der Produktionsrichtung ersetzen wir Keulungskosten sowie                                                                          Die Tötungskosten ersetzen wir nach Abzug von 10 % Selbstbehalt.
                   die Gülle- und Festmistentsorgungskosten laut Rechnung nach Abzug von 10 %
                   Selbstbehalt.                                                                                                                                     Lüftungsausfall (optional)
                                                                                                                                                                     Sie erhalten in der Ferkelerzeugung und Ferkelaufzucht eine Entschädigung, die
                   Bei behördlichen Tötungen von Muttersauen (bei Teilkeulungen) erhalten Sie pro                                                                    vom Alter und dem aktuellen Marktwert Ihrer verendeten oder notgetöteten Ferkel
                   notgetötetem Tier ebenfalls eine Einmalzahlung.                                                                                                   abhängt. Wir ersetzen Schäden ab 500 Euro mit einem Selbstbehalt von 10 %.
                                                                                                                                                                     Voraussetzung ist ein aktuelles Wartungsgutachten. Ansonsten beträgt der Selbstbehalt 35 %.

                   Für den „Bestandsaufbau“ erhalten Sie nach Aufhebung der Sperre in der F
                                                                                          ­ erkel-,                                                                  In der Schweinemast und Produktion von Jungsauen/Jungebern richtet sich
                   Jungsauen-/Jungeberproduktion maximal 52 Wochen lang für jede wieder ein-                                                                         die Entschädigung nach dem Lebendgewicht und dem aktuellen Marktwert. Wir
                   gestallte Muttersau (bis maximal zur am Antrag gewählten Anzahl) 25 % des am                                                                      ­ersetzen Schäden ab 1.000 Euro mit einem Selbstbehalt von 10 %.
                   Antrag gewählten Entschädigungswertes „Sperre mit Keulung“.                                                                                       Voraussetzung für eine Versicherung gegen Lüftungsausfall ist eine netzunabhängige akustische Alarmanlage.

              16                                                                                                                                                                                                                                                                          17
Ertrag Schaf/Ertrag Ziege                                                                                                                                                Ertrag Schaf/Ertrag Ziege

                    Ertrag Schaf/Ertrag Ziege                       Sperre mit Keulung
                    produktionsabhängige Entschädigung
                    nach Seuchensperre                              Je nach Produktionsrichtung und ausgewähltem Wert erhalten Sie folgende
                                                                    Entschädigung:
                    Versichern Sie Ihre gesamte Produktion
                                                                    Milchschafe: je Milchschaf 50 Euro Einmalzahlung, sowie wöchentlich:
                    von Mutterschafen mit Lämmer­
                                                                                                              Milchmenge/Jahr in kg
                    produktion, Milchschafen und Milch­
                                                                                            350      400      450      500      550      600      650
                    ziegen: Wir sichern Sie ab, wenn Ihr            Milchpreis in    1,00     3,20     4,04     4,89     5,74     6,59     7,43     8,28
                    Betrieb aufgrund einer der folgenden            Euro/kg laut     1,20     4,49     5,52     6,56     7,60     8,64     9,67   10,71
                                                                    Antrag
                    Seuchen behördlich gesperrt wurde                                1,40     5,78     7,00     8,23     9,46   10,69    11,91    13,14
                    und Sie dadurch Ihre ­Tiere und deren                            1,60     7,07     8,47     9,89   11,32    12,75    14,15    15,58
                    ­Produkte nicht vermarkten können:                               1,80     8,37     9,95    11,56   13,18    14,80    16,39    18,01
                                                                                     2,00     9,66   11,43     13,23   15,04    16,86    18,63    20,44
                    • Wutkrankheit
                    • Maul- und Klauenseuche                                         2,20   10,95    12,90     14,90   16,91    18,91    20,86    22,87
                    • Milzbrand                                                      2,40   12,24    14,38     16,57   18,77    20,96    23,10    25,30
                    • Rauschbrand
                    • Wild- und Rinderseuche
                    • Rinderpest                                    Mutterschafe mit Lämmermast: je Mutterschaf 50 Euro Einmalzahlung, sowie
                    • TSE bei Schafen (Scrapie)                     wöchentlich:
                    • Blauzungenkrankheit
                    • Rifttalfieber                                                                          Aufgezogene Lämmer/Mutterschaf/Jahr
                    • Schaf- und Ziegenbrucellose (B. melitensis)                           1,30     1,50     1,70     1,90     2,10     2,30     2,50     2,70   2,90
                    • Pockenseuche der Schafe und Ziegen
                                                                    Lammpreis       90,–    0,17     0,41     0,66     0,92     1,17     1,43     1,68     1,93   2,19
                    • Pest der kleinen Wiederkäuer
                                                                    in Euro/Lamm    110,–   0,58     0,89     1,23     1,56     1,89     2,22     2,55     2,88   3,21
                                                                    laut Antrag
  Förderung         Entschädigung Sperre mit Keulung:                               130,–   0,99     1,38     1,79     2,20     2,60     3,01     3,42     3,83   4,23
                                                                                    150,–   1,39     1,86     2,35     2,84     3,32     3,81     4,29     4,77   5,26
  Ihre Prämie       • Einkommensverlust während der
  wird für alle                                                                     170,–   1,80     2,35     2,91     3,48     4,03     4,60     5,16     5,72   6,28
  Wetterrisiken,
                       Sperrzeit                                                    190,–   2,21     2,83     3,47     4,11     4,75     5,39     6,03     6,67   7,30
  Tierseuchen       • Finanzielle Verluste während des                             210,–   2,62     3,32     4,03     4,75     5,47     6,18     6,90     7,61   8,33
  und infektiöse       ­Wiederaufbaues des Bestandes
  Tierkrankheiten
  zu 55 % von       • Pauschale Entschädigung der Mehr-            Milchziegen: je Milchziege 50 Euro Einmalzahlung, sowie wöchentlich:
  Bund und Län-        aufwände wie beispielsweise erhöhte                                                    Milchmenge/Jahr in kg
  dern gefördert.
                       Managementaufgaben etc.                                              450      500      600      700      800      900      1000
                    • Keulungskosten, Gülle-/Festmist-             Milchpreis in   0,60    1,53     1,92     2,61     3,31     4,08     4,77     5,55
                                                                    Euro/kg laut
                       entsorgungskosten, wenn diese vom            Antrag
                                                                                    0,80    3,21     3,79     4,87     5,94     7,10     8,18     9,34
                       Betrieb getragen werden müssen                               1,00    4,89     5,66     7,12     8,58     10,13    11,59    13,13
                                                                                    1,20    6,57     7,53     9,38     11,22    13,15    15,00    16,93
                                                                                    1,40    8,24     9,40     11,63    13,86    16,17    18,40    20,72
                    Entschädigung Sperre ohne Keulung:
                                                                                    1,60    9,92     11,27    13,88    16,50    19,20    21,81    24,51
                    • Preisverlust durch Übermasttiere                             1,80    11,60    13,14    16,14    19,14    22,22    25,22    28,30
                       inklusive erhöhte Futterkosten
                    • Tiere, die beispielsweise aufgrund von       Unabhängig von der Produktionsrichtung ersetzen wir Keulungskosten sowie
                       Platzmangel oder hygienischen Grün-          die Gülle- und Festmistentsorgungskosten laut Rechnung nach Abzug von 10 %
                       den getötet werden müssen inklusive          Selbstbehalt.
                       der Tötungskosten
                    • Verzögerte Belegung von Mutter­              Bei behördlichen Tötungen von Muttertieren (bei Teilkeulungen) erhalten Sie pro
                       schafen und -ziegen, weil Besamun-           notgetötetem Tier ebenfalls eine Einmalzahlung.
                       gen nicht durchgeführt werden können
                                                                    Für den „Bestandsaufbau“ erhalten Sie nach Aufhebung der Sperre bei Mutter-
                    Die Haftung beginnt am 60. Tag nach             schafen, Milchschafen und Milchziegen maximal 20 Wochen lang für jedes wieder
                    Antragsstellung.                                eingestallte Muttertier (bis maximal zur am Antrag gewählten Anzahl) 25 % des
                    Bei Abschluss einer Ertrag Schaf oder           am Antrag gewählten Entschädigungswertes bei Mutterschafen mit Lämmerpro-
                    Ertrag Ziege ist die Absicherung Ihrer          duktion von „Sperre mit Keulung“ und bei Milchschafen sowie Milchziegen von
                    Acker- und Grünlandflächen gegen                „Sperre ohne Keulung“.
                    Hagel notwendig.
              18                                                                                                                                                                    19
Ertrag Schaf/Ertrag Ziege                                                                                                                                                                                          Service

                   Sperre ohne Keulung                                                                                                                            Wetterextreme nehmen zu, die Schä-
                                                                                                                                                                  den in der Landwirtschaft häufen sich.
                   Je nach Produktionsrichtung erhalten Sie folgende Entschädigung:                                                                               Darum entwickeln wir laufend neue
                                                                                                                                                                  Services, um Sie im Risikomanagement
                   Milchschafe: je Milchschaf wöchentlich:                                                                                                        zu unterstützen.
                                                              Milchmenge/Jahr in kg
                                            350      400      450      500      550      600      650
                                                                                                                                                                  Portal
                   Milchpreis in     1,00     6,73     7,69     8,65     9,62   10,58    11,54    12,50
                   Euro/kg laut                                                                                                                                   Ihre Vertragsdaten und alle Dokumente
                                     1,20     8,08     9,23    10,38   11,54    12,69    13,85    15,00
                   Antrag
                                     1,40     9,42   10,77     12,12   13,46    14,81    16,15    17,50
                                                                                                                                                                  finden Sie bequem auf
                                     1,60    10,77   12,31     13,85   15,38    16,92    18,46    20,00                                                           https://portal.hagel.at. Ihre Zugangs-
                                     1,80    12,12   13,85     15,58   17,31    19,04    20,77    22,50                                                           daten finden Sie auf Ihrer Polizze.
                                     2,00    13,46   15,38     17,31   19,23    21,15    23,08    25,00
                                     2,20    14,81   16,92     19,04   21,15    23,27    25,38    27,50                                                           Wetterservice
                                     2,40    16,15   18,46     20,77   23,08    25,38    27,69    30,00                                                           Speziell auf agrarische Anforderungen
                                                                                                                                                                  zugeschnitten bieten wir Ihnen:
                   Milchziegen: je Milchziege wöchentlich:                                                                                                        • Wetterrückblick und -prognose
                                                              Milchmenge/Jahr in kg
                                                                                                                                                                    punktgenau für jeden Standort
                                            450      500      600      700      800      900     1000
                                                                                                                                                                  • Niederschlagsradar
                   Milchpreis in   0,60     5,19     5,77     6,92     8,08     9,23    10,38    11,54
                   Euro/kg laut    0,80     6,92     7,69     9,23     10,77    12,31   13,85    15,38
                                                                                                                                                                  • Warncockpit für individuelle Wetter-
                   Antrag                                                                                                                                           warnung
                                   1,00     8,65     9,62     11,54    13,46    15,38   17,31    19,23
                                   1,20     10,38    11,54    13,85    16,15    18,46   20,77    23,08
                                   1,40     12,12    13,46    16,15    18,85    21,54   24,23    26,92                                                            Holen Sie sich das Wetterservice auch
                                   1,60     13,85    15,38    18,46    21,54    24,62   27,69    30,77                                                            als App für unterwegs: in Ihrem Play
                                   1,80     15,58    17,31    20,77    24,23    27,69   31,15    34,62                                                            Store oder App Store als „Hagel APP“

                   Mutterschafe, Milchschafe und Milchziegen                                                                                                      Satellitenservice
                   Sie erhalten für verzögerte Belegung Ihrer Tiere aufgrund e
                                                                             ­ iner behördlichen                                                                  Beobachten Sie die Entwicklung der
                   Anordnung eine wöchentliche Entschädigung. Diese entspricht der wöchent­                                                                       Vegetation Ihrer Felder von oben. Alle
                   lichen Entschädigung bei Sperre mit Keulung.                                                                                                   fünf Tage gibt es eine neue Aufnahme.
                   (Siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Mutterschafe mit Lämmerproduktion, Milchschafe bzw. Milchziegen) Die Ent-
                   schädigung beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten nicht durchführbaren Besamung und endet zum Zeitpunkt der                                      Vergleichen Sie den Pflanzenwuchs bis
                   ersten möglichen Besamung nach Aufhebung der Sperre. Die ersten 2 Wochen dieses Zeitraumes werden dabei                                        zu einem Jahr zurück.
                   als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der betroffenen Anzahl an Muttertieren und der
                   Besamungszeitpunkte.
                                                                                                                                                                  Nutzen Sie die Satellitendaten auch in
                   Mutterschafe mit Lämmerproduktion:                                                                                                             der "AgraSat APP" auf Ihrem Android
                   Wir entschädigen Ihre Übermasttiere. Sie erhalten pro vermarktetem Lamm                                                                        Smartphone. Sehen Sie das unter-
                   über 55 kg Lebendgewicht oder geschlachtetem Lamm über 26 kg (kalt)                                                                            schiedliche Pflanzenwachstum (NDVI)
                   ­einmalig 15 % des Tierwerts laut Antrag.                                                                                                      direkt am Feld auf zehn Meter genau.
                   Gilt von Beginn der Sperre bis einen Monat nach Ende der Sperre. Sie müssen die Abrechnung der Schlacht- bzw.                                  Damit setzen Sie am richtigen Ort die
                   Vermarktungstiere samt Gewichtsangaben bzw. das Klassifizierungsprotokoll vorlegen. Betriebe mit Direkt-
                   vermarktung erhalten diese Entschädigung, wenn Lämmer über Schlachthöfe oder Organisationen vermarktet                                         optimalen Maßnahmen: Ihre Dünge-
                   werden.                                                                                                                                        und Betriebsmittel erreichen immer das
                                                                                                                                                                  gewünschte Ziel.
                   Für erhöhte Futterkosten erhalten Sie pro vermarktetem Lamm über 55 kg
                   Lebendgewicht oder geschlachtetem Lamm über 26 kg (kalt) einmalig 5 % des                                                                      Elektronische Zustellung Ihrer
                   Werts laut Antrag.                                                                                                                             Dokumente
                   Gilt ab der vierten Sperrwoche bis einen Monat nach der Aufhebung der Sperre. Wenn die Lämmer als Gruppe
                                                                                                                                     Copyright ESA/ATG medialab

                   verkauft werden, muss das Durchschnittsgewicht über 55 kg Lebendgewicht bzw. 26 kg Schlachtgewicht liegen.                                     Sie sind bereits in unserem Portal
                   Schicken Sie uns dazu die Verkaufsrechnung der Tiere samt Gewichtsangaben als Beleg.                                                           registriert und wollen zukünftig schnell,
                                                                                                                                                                  bequem und zuverlässig alle Versiche-
                   Bei Tötung nach behördlicher Anordnung erhalten Sie pro Lamm, das nach                                                                         rungsunterlagen elektronisch erhalten?
                   ­behördlicher Anordnung getötet werden muss, 60 % des Tierwerts laut Antrag.                                                                   Aktivieren Sie den Postverzicht und
                   Gilt ab der vierten Sperrwoche bis Aufhebung der Sperre. Der Nachweis der Tötung hat mittels einer Entsorgungs-
                   bestätigung (z.B. TKV Beleg) zu erfolgen.                                                                                                      schützen Sie aktiv unsere Umwelt.
                   Die Tötungskosten ersetzen wir nach Abzug von 10 % Selbstbehalt.
           20                                                                                                                                                                                                 21
Wir sind für Sie da:

                                      Burgenland         DI Günther Kurz              0664/281 83 75    g.kurz@hagel.at
                              Eisenstadt, Neusiedl/See Martin Hejret                  0664/452 51 55    hejret@hagel.at
                        Güssing, Jennersdorf, Oberwart Karl Reichl                    0664/503 35 69    reichl@hagel.at
                           Mattersburg, Oberpullendorf Hannes Steiger                 0664/373 16 31    steiger@hagel.at

                                           Kärnten       DI Hubert Gernig             0664/281 83 76    gernig@hagel.at
    Hermagor, Wolfsberg, Villach Land (Feistritz a.d. G.,
                                                          Johann Ganster              0664/371 55 07    ganster@hagel.at
                      Hohenthurn, Nötsch im Gailtal)
                 Feldkirchen, Völkermarkt, Spittal/Drau Josef Kreuter                 0664/135 62 29    kreuter@hagel.at
                        Klagenfurt, St.Veit/Glan, Villach Philipp Schratter           0664/914 28 07    schratter@hagel.at

                       Niederösterreich Ost              Ing. Josef Kaltenböck        0664/827 20 53    kaltenboeck@hagel.at
                      Niederösterreich West              Ing. Michael Gindl           0664/281 82 96    gindl@hagel.at
                                            Mistelbach Manfred Bruckner               0676/474 42 97    bruckner@hagel.at
                             Horn, Retz, Waidhofen/Th. Ernst Donnerbauer              0664/424 50 40    donnerbauer@hagel.at
                                     Krems, Langenlois Ing. Franz Gerstenmayer        0676/620 42 14    gerstenmayer@hagel.at
                             Neunkirchen, Wr. Neustadt Ing. Franz Giefing             0676/445 85 80    giefing@hagel.at
        Lilienfeld, Melk (südl. d. Donau), St. Pölten Land Rudolf Haydn               0699/106 841 13   haydn@hagel.at
                                         Gmünd, Zwettl Andreas Hofstätter             0664/120 33 70    hofstaetter@hagel.at
Korneuburg, Tulln, St. Pölten Land (Gablitz, Mauerbach,
                                                        Ing. Markus Hubauer           0676/611 49 76    hubauer@hagel.at
   Pressbaum, Purkersdorf, Tullnerbach, Wolfsgraben)
Amstetten, Scheibbs, Waidhofen/Y., Ybbs (südl. d. Donau) Matthias Kaufmann            0664/910 49 17    kaufmann@hagel.at
                                           Gänserndorf Heidelinde Maier               0676/771 79 73    h.maier@hagel.at
                  Baden, Bruck/L., Mödling, Schwechat Josef Schorn                    0664/414 02 45    schorn@hagel.at
         Krems, Melk und Ybbs (nördl. d. Donau), Zwettl Franz Tiefenbacher            0676/644 44 30    tiefenbacher@hagel.at
                                 Hollabrunn, Laa/Thaya Ing. Ernst Wöber               0680/247 16 96    woeber@hagel.at

                                 Oberösterreich          Ing. Wolfgang Winkler        0664/411 84 75    winkler@hagel.at
                  Gmunden, Ried/Innkreis, Vöcklabruck Roman Anzengruber               0664/585 12 53    anzengruber@hagel.at
                                 Kirchdorf/Krems, Wels Martin Breitwieser             0650/200 49 70    breitwieser@hagel.at
                      Eferding, Grieskirchen, Schärding Ing. Thomas Edlmüller         0664/442 65 51    edlmueller@hagel.at
                 Freistadt, Rohrbach, Urfahr Umgebung Ing. Dominik Hochreiter         0664/501 32 00    hochreiter@hagel.at
                                       Linz, Perg, Steyr DI Herwig Mayr               0664/281 83 79    mayr@hagel.at
                                               Braunau Ing. Bernhard Seidl            0664/231 43 11    seidl@hagel.at

                                          Salzburg       Ing. Christian Hallinger     0664/284 36 45    hallinger@hagel.at
                  Flachgau, Tennengau, Stadt Salzburg Josef Bachler                   0664/433 47 42    bachler@hagel.at

                                      Steiermark         Ing. Josef Kurz              0664/827 20 56    kurz@hagel.at
                         Murau, Murtal, Leoben, Liezen Ing. Roman Fixl                0664/864 26 85    fixl@hagel.at
                           Südoststeiermark (Feldbach) Johann Hofmeister              0664/495 01 68    hofmeister@hagel.at
            Bruck-Mürzzuschlag, Hartberg-Fürstenfeld Franz Lendl                      0664/784 31 69    lendl@hagel.at
                            Graz, Graz Umgebung, Weiz Johann Maier                    0664/423 90 81    maier@hagel.at
              Leibnitz, Südoststeiermark (Radkersburg) Hannes Vogljäger               0664/232 92 58    vogljaeger@hagel.at
                           Deutschlandsberg, Voitsberg Wolfgang Weinzerl              0664/383 65 83    weinzerl@hagel.at

                              Tirol und Osttirol         Ing. Norbert Jordan          0664/281 83 74    jordan@hagel.at
                     Kitzbühel, Kufstein, Lienz, Schwaz Karl Anker                    0676/758 22 23    k.anker@hagel.at
                      Imst, Innsbruck, Landeck, Reutte Andreas Jäger                  0664/124 38 72    jaeger@hagel.at

                                       Vorarlberg        DI Richard Simma             0664/602 591 97 70 simma@hagel.at
                                                         Anita Burtscher              0664/181 48 93    burtscher@hagel.at

                                                Wien     DI Sabina Herndlhofer-Tuma   0664/827 20 63    herndlhofer-tuma@hagel.at
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