DAS GESETZ BEI TEILZEITARBEIT - die geltende gesetzgebung - instruction manual - tfe.urssaf.fr
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DAS GESETZ BEI TEILZEITARBEIT die geltende gesetzgebung - instruction manual PRAKTISCHE BLATT • Die geltende Gesetzgebung • Wie ergänze ich die Sozialkostenelemente, um Teilaktivität zu melden? • Wie die Sozialelemente für einen ganzen Monat Kurzarbeit erklären ? Mai 2020
DAS GESETZ BEI TEILZEITARBEIT Die geltende Gesetzgebung Um die Folgen eines Aktivitätsrückgangs im Zusammenhang mit der COVID-19- Epidemie zu begrenzen, wollte die Regierung das Gesetz bei Teilzeitarbeit (auch als «Teilarbeitslosigkeit oder technische Arbeitslosigkeit» bezeichnet) anpassen. Zusammenfassend sind hier die Regeln, die ab dem 1. März 2020 für die Entschädigung gelten, die Sie Ihren Arbeitnehmern zu den üblichen Zahlungsfristen zahlen müssen. Ihr → Mitarbeiter hat Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 70% seiner üblichen Bruttostundenvergütung (wie für die Berechnung der bezahlten Urlaubsentschädigung). Diese Entschädigung bezieht sich auf die Anzahl der Arbeitslosenstunden während des Monats für Teilaktivitäten und diese innerhalb der Grenze von 151,67 Stunden. Er kann keine Entschädigung weniger als 8,03€ pro Stunde erhalten. Wenn dies in einem Tarifvertrag vorgesehen ist, oder durch einseitige Entscheidung, können Sie Ihren Angestellten mehr als 70% des Bruttogehalts entschädigen. Diese Erhöhung begründet allerdings keinen Anspruch auf eine staatliche Rückzahlung. Um diese Regel einzuhalten, müssen Sie eine Zusatzentschädigung bezahlen. Gut zu wissen... Ab dem 1. März 2020 rückwirkend sieht eine Entwicklung vor, dass der Arbeitsanfall einschliesslichen Überstunden oder rechtlicher Dauer, den vor dem 23. April 2020 abgeschlossenenen Arbeitsvereinbaru. → Vom Arbeitgeber gezahlte Teilarbeitsentschädigungen sind von Sozialbeiträgen und Lohnsummensteuern (« taxes sur les salaires ») befreit, sondern steuerpflichtig. Dagegen unterliegen sie der CSG und der CRDS für Ersatzeinkommen in Höhe von 6,20% bzw. 0,50%, nach Kürzung von 1,75% auf den Gesamtbetrag dieser Entschädigungen. Dieses Sozialsystem gilt auch für zusätzliche Entschädigungen, die der Arbeitgeber jenseits seine gesetzliche Verpflichtung von Entschädigung für Teilaktivität zahlt. Die CSG und die CRDS werden begrenzt, wenn diese Abgabe zur Folge hat, dass der Nettobetrag der Zulage, gegebenenfalls mit einer Vergütung für die Tätigkeit kumuliert, unter dem Bruttomindestlohn (SMIC) gesenkt wird. → ls Gegenleistung für diese Entschädigung erhalten Sie eine staatliche Zulage, die auf der Grundlage A von 70% der Bruttovergütung des Arbeitnehmers unabhängig von vom Personalbestand des Unternehmens berechnet wird. Diese Zulage beträgt mindestens 8,03 € pro Arbeitslosenstunde und wird zur Begrenzung auf 70% der gesetzten Vergütung innerhalb von 4,5 des Mindestlohns (31,97 € pro Arbeitslosenstunde). Sie darf jedoch nicht höher als die Zulage sein, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zahlt. → Für Nichtarbeitszeiten ab dem 1. Mai 2020, wird die vom Arbeitgeber bezahlte Ergänzung als Ersatzeinkommen in der Höhe von einer Gesamtsumme von 3,5 des geseztlichen Mindeststundensatzes SMIC (gesetzliche Entschädigung + Zusatz) betrachtet. Die Entschädigung über diesem Anteil ist den sozialen Beiträge und Steuern Erwerbseinkommen gemäss, Beiträgpflichtlig. NB : In Erwartung einer Aktualisierung Ihres deklarativen Bereichs fordern wir Sie auf, Ihrem Arbeitnehmer im Anhang zum Lohnzettel ein Dokument zu geben, in dem der Stundensatz der Teiltätigkeitsentschädigung, die Anzahl den entschädigten Ausfallstunden und die gezahlte Beträge für die Teilzeittätigkeit erwähnt sind.
DAS GESETZ BEI TEILZEITARBEIT Wie ergänze ich die Sozialkostenelemente, um Teilaktivität zu melden? Modalitäten für die Meldung der Vergütungsbestandteile und der Entschädigung auf die Sozialkostenelemente, die Ihren Arbeitnehmern während dieses Zeitraums zustehen: 1 Geben Sie im Abschnitt "Bezahlte Stunden" die Anzahl der tatsächlichen geleisteten Arbeitsstunden von Ihrem Mitarbeiter an; 2 Erfassen Sie das Gehalt für die tatsächlichen geleisteten Stunden unter der Rubrik "Vergütung"; 3 Geben Sie im Abschnitt "Schlechtwettersarbeitslosigkeit und Teilarbeitslosigkeit" die Vergütungselemente an, die mit der Arbeitslosigkeit verbunden sind, und klarstellen Sie: A. der Bruttobetrag, der im betreffenden Monat gezahlt wurde (gegebenenfalls eine zusätzliche Entschädigung von mehr als 70% des Bruttolohns, einschließlich); B. die Anzahl der arbeitslosen Stunden, die Anspruch auf Erstattung durch den Staat begründen; C. die Anzahl der arbeitslosen Tage Ihres Mitarbeiters im betreffenden Monat. Bitte erfassen Sie die Stunden, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind. Die Vergütung entspricht den bezahlten Stunden (in diesem Beispiel 12€ pro Stunde). In dieser Rubrik erfassen Sie die Elemente betreffend die Kurzarbeit. In diesem Beispiel 2 Wochen (bzw 14 Kalendertage) von Kurzarbeit, die in Höhe von 70% der 12€ entschädigt wurde.
DAS GESETZ BEI TEILZEITARBEIT Wie die Sozialelemente für einen ganzen Monat Kurzarbeit erklären ? Darauf wird hingewiesen, dass folgenden beschriebene Modalitäten nur für ein Zeitraum, wo keine weitere Bezahlung als Kurzarbeit Bezahlung ausgeführt wurde, gültig sind. Ausnahmemodalität den Vergütungsbestandteile und Ihren Arbeitnehmer Entschädigung während diesem Zeitraum auf der Sozialelemente Anmeldung. 1 Geben Sie eine fiktive Anzahl den von Ihrem Arbeitnehmer gearbeiteten Stunden in der Rubrik "Bezahlten Stunden" an. Sie muss gleich zu 1 Minute sein, zwar 0,01 ; 2 Tragen Sie ein fiktiver Lohn in die Rubrik "Vergütung". Er muss gleich zu 0,51 cents sein ; 3 Melden Sie Zahlelemente zur Ausfallstunden gebunden unter der Rubrik "Unwetter Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit" und ergänzen : A. Monats betroffenen bezahlten bruto Betrag (zusätliche Entschädigung über die 70 % des Brutolohns einbegriffen, gegebenenfalls) ; B. Anzahl den Ausfallstunden unter denen Rückerstattungen des Staats erfolgen ; Acoss/Urssaf/Tfe l Réf. : NAT/5697/Avril 2020/ FP Chômage partiel Tfe DE l © Adobe stock C. Anzahl den betroffenen Kalendertage (30 in April). tfe.urssaf.fr
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