Bußgeldkatalog Sektion Bowling Rechts- und Verfahrensordnung des HKBV - gemäß Ziffer 6.2

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Bußgeldkatalog
       Sektion Bowling
         gemäß Ziffer 6.2
              der
Rechts- und Verfahrensordnung
          des HKBV

          Stand 01.07.2005
1.      Die spielleitenden Stellen in der Sektion sind ermächtigt, für
        nachstehende Verfehlungen Geldbußen wie folgt zu
        verhängen:
1.1     Nicht genehmigte Trikotwerbung durch den Landesverband                    30,00 €
1.2     Im Wiederholungsfall                                                      60,00 €
1.3     Durchführung von genehmigungspflichtigen sonstigen                       100,00 €
        sportlichen Veranstaltungen ohne Genehmigung
1.4     Antreten in nicht einheitlicher oder ordnungsgemäßer                      20,00 €
        Sportkleidung                                                    gelbe Karte
1.5     Unkorrekte Sportkleidung bei Ersatzspieler und Betreuer im                20,00 €
        Spielbereich                                                     gelbe Karte

1.6     Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Spielzettel                               20,00 €

1.7.1   Grobfahrlässige falsche Ergebniseintragungen auf dem                     100,00 €
        Spielzettel                                                      Rote Karte
                                                                         Ergebnisverlust
                                                                         2 Monate Sperre
1.7.2   Im Wiederholungsfall                                                     300,00 €
                                                                         Rote Karte
                                                                         Ergebnisverlust
                                                                         6 Monate Sperre
1.7.3   Vorsätzliche falsche Ergebniseintragungen (Betrug) auf den               150,00 €
        Spielzettel                                                      Rote Karte
                                                                         Ergebnisverlust
                                                                         6 Monate Sperre
1.7.4   Im Wiederholungsfall                                                     500,00 €
                                                                         Rote Karte
                                                                         Ergebnisverlust
                                                                         12 Monate Sperre
1.8.1   Nicht termingerechte Übermittlung der Spielpapiere (Pokal)                15,00 €
1.8.2   Nicht termingerechte Übermittlung der Spielpapiere (Pokal)                30,00 €
        nach Mahnung
1.8.3   Nicht termingerechte Übermittlung der Turnierauswertung                   50,00 €
        (8 Wochentage)

                                           -1-
1.8.4    Nicht termingerechte Übermittlung der Turnierauswertung                   100,00 €
         nach Mahnung oder im Wiederholungsfall                            Das Turnier wird
                                                                           für 1 Jahr aus dem
                                                                           Turnierkalender
                                                                           gestrichen
1.9.1    Zurückziehen einer Liga-Mannschaft nach Erstellung der                      80,00 €
         Spielpläne                                                        Rückstufung in die
                                                                           unterste Klasse
1.9.2    Zurückziehen einer Liga-Mannschaft vor Abschluss der Liga                   80,00 €
                                                                           neben Zahlung der
                                                                           noch ausstehenden
                                                                           Bahngebühren
                                                                           Rückstufung in die
                                                                           unterste Klasse
1.10.1   Nichtantreten einer Mannschaft in der Liga, sofern dies nicht        60,00 €
         durch Ereignisse höherer Gewalt (auch Unfälle oder Zahlung der
         Naturereignisse) verursacht wurde, was ggf. nachzuweisen ist Bahngebühren

1.10.2   Nichtantreten einer qualifizierten Mannschaft bei HM oder       60,00 €
         Pokalwettbewerben sofern dies nicht durch Ereignisse
         höherer Gewalt (auch Unfälle oder Naturereignisse) Zahlung der
         verursacht wurde, was ggf. nachzuweisen ist bzw. sofern Bahngebühren
         keine rechtzeitige Abmeldung ( mindestens 1 Std. vor Start
         bei der Turnierleitung) erfolgte.
1.11     Nichtantreten einer/s qualifizierten Einzelspielers / -spielerin     30,00 €
         bei HM, HRLT oder Pokalwettbewerben sofern dies nicht
         durch Ereignisse höherer Gewalt (auch Unfälle oder Naturer- Zahlung der
         eignisse) verursacht wurde, was ggf. nachzuweisen ist bzw. Bahngebühren
         sofern keine rechtzeitige Abmeldung ( mindestens 1 Std. vor
         Start bei der Turnierleitung) erfolgte.
1.12.1   Doppelstarts in der Liga (Spielnummer)                                      20,00 €
                                                                           Streichung des
                                                                           Ergebnisses
1.12.2   Antritt in Unterzahl                                                        30,00 €
                                                                           Streichung der
                                                                           Ergebnisse
1.12.3   Spielen ohne gültige, vor dem Spieltag nicht beantragte,                    50,00 €
         Spielpapiere                                                      Streichung der
                                                                           Ergebnisse und
                                                                           Punktverlust
                                                                           (Liga)
1.12.4   Tritt ein/e Spieler / Spielerin wissentlich ohne gültige Spiel-             50,00 €
         papiere oder trotz Sperre an                                      8 Wochen Sperre
                                            -2-
1.13     Zweitausstellung einer Ranglistenkarte                       Die geltenden
                                                                      Kosten wie bei
                                                                      Neuausstellung
1.14.1   In Abweichung der DBU-SpO 4.7.1 (Jeans aller Art sind              20,00 €
         nicht erlaubt) Hosen und Röcke aus Jeansstoff
         (Denimstoff), sowie Hosen und Röcke mit Nieten aller Art gelbe Karte
         sind verboten
1.15.1   Missachtung des Konsumverbotes von Alkohol, zubereiteten                  20,00 €
         Speisen und Nikotin während der Probewürfe (auch der / die
         Ersatzspieler /in)                                           gelbe Karte
1.15.2   Missachtung des Konsumverbotes von zubereiteten Speisen             40,00 €
         (Obst, Rohkost und Süßigkeiten sind ausgenommen) während gelbe/rote Karte
         des Wettkampfes                                          Streichung des
                                                                  aktuellen Frames
1.15.3   Missachtung des Konsumverbotes von Alkohol und Nikotin              60,00 €
         während des Wettkampfes                                  rote Karte
1.16     Eingeschaltetes Handy im Spielbereich                                     20,00 €
                                                                      gelbe Karte
1.17.1   Unsportliches Verhalten gegenüber Mitspielern und                30,00 €
         Zuschauern (Schlagen / Treten gegen Einrichtungsgegen-
         stände / Ausrüstung, unflätige Äußerungen, Behinderung gelbe Karte
         anderer Spieler, unnötiges Verlassen des eigenen Anlaufs)
1.17.2   Ungebührliches oder grob unsportliches Verhalten vor,                     60,00 €
         während oder nach dem Wettkampf                              rote Karte
                                                                      4 Wochen Sperre
1.18.1   Missachtung von Anweisungen der Schiedsrichter oder des                   20,00 €
         Aufsichtspersonal                                            gelbe Karte
1.18.2   Beleidigung von Schiedsrichtern oder Aufsichtspersonal                    50,00 €
                                                                      rote Karte
1.18.3   Wer den Einsatz körperlicher Gewalt gegen Schiedsrichter             100,00 €
         oder Mitspieler während des Spiels oder unmittelbar vorher   rote Karte
         oder danach androht                                          4 Wochen Sperre
1.19     Absichtliches Foul, neben Streichung des Frames                           20,00 €
                                                                      gelbe Karte
1.20     Verwendung von illegalen Substanzen an Schuhen, zur                       20,00 €
         Ballreinigung / -oberfläschenbehandlung während des          gelbe Karte
         Spielbetriebes
1.21     Anbringen von Markierungen auf Ball oder Anlauf                           20,00 €
                                                                      gelbe Karte

                                          -3-
1.22   Missachtung von Wettkampf-/ Durchführungsbestimmungen                  100,00 €
                                                                     rote Karte
1.23   Spieler, die durch ihr Verschulden die geregelte und zügige            150,00 €
       Durchführung von Spielen sabotieren                           rote Karte
                                                                     4 Wochen Sperre
1.24   Mannschaften, die durch ihr Verschulden die geregelte und              150,00 €
       zügige Durchführung von Spielen sabotieren                    rote Karte
                                                                     4 Wochen Sperre
1.25   Nichtbefolgen des sofortigen Verweises trotz wiederholter     Streichung der
       Aufforderung                                                  Spiele und
                                                                     4 Wochen Sperre
1.26   Wenn eine Mannschaft bei Ligastarts in grober Weise gegen     Aberkennung der
       die Vorgaben der Fairness und geschriebene und                Punkte und
       ungeschriebene Gesetze des Sportes verstößt                   Versetzung in eine
                                                                     tiefere Spielklasse
1.27   Teilnahme an Veranstaltungen – Turniere o.ä. – die nicht               200,00 €
       ordnungsgemäß, laut Vorgaben von DBU oder ETBF
       angemeldet wurden

1.28   Wer trotz entsprechender Sperre Wettkämpfe ausrichtet                  500,00 €

1.29   Wer wissentlich gesperrte Spieler in Wettkämpfen spielen                   60,00 €
       lässt                                                         rote Karte
                                                                     4 Wochen Sperre
1.30   Wissentliches Spielen mit gesperrten Spielern bei                          60,00 €
       Veranstaltungen                                               rote Karte
                                                                     4 Wochen Sperre
1.31   Wer einen Spielabbruch vorsätzlich herbeiführt                             60,00 €
                                                                     rote Karte
                                                                     4 Wochen Sperre
2.     Gegen Jugendliche unter 14 Jahren ist die Verhängung von Geldbußen und/oder
       Sperren unzulässig.
3.     Gegen Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres ist die jeweilige Strafe zur
       Bewährung auszusetzen. Die Bewährungszeit beträgt das Doppelte der Sperre
       bzw. bei Geldbußen, eine Woche pro angefangene 10,00 € Geldbuße. Die
       Bewährungszeit darf die Maximaldauer von 12 Monaten nicht überschreiten.
       Bei Verstößen gegen die Nummern 1.7.1 – 1.7.4 sowie 1.15.3, 1.17.2, 1.18.2,
       1.18.3 und 1.31 bzw. bei weiteren Verstößen innerhalb der Bewährungszeit, kann
       die spielleitende Stelle für den Jugendlichen entsprechend seinen physischen und
       psychischen Voraussetzungen statt einer Geldbuße und/oder Sperre einen
       Arbeitseinsatz verhängen.

                                         -4-
4.   Für alle weiteren, hier nicht beschriebenen Vergehen gelten die Durchführungs-
     bestimmungen sowie die entsprechenden Ordnungen des HKBV oder des DKB
     bzw. der DBU
5.   Gegen die Bußgeldbescheide der spielleitenden Stelle ist das Rechtsmittel des
     Einspruches beim zuständigen Rechtsausschuss gegeben. Die Entscheidung des
     Sektionsrechtsausschusses ist in den Fällen der Ziffern 1.1 bis 1.31 endgültig.

                                     -5-
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