Bußgeldkatalog Sektion Bowling Rechts- und Verfahrensordnung des HKBV - gemäß Ziffer 6.2
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Bußgeldkatalog Sektion Bowling gemäß Ziffer 6.2 der Rechts- und Verfahrensordnung des HKBV Stand 01.07.2005
1. Die spielleitenden Stellen in der Sektion sind ermächtigt, für nachstehende Verfehlungen Geldbußen wie folgt zu verhängen: 1.1 Nicht genehmigte Trikotwerbung durch den Landesverband 30,00 € 1.2 Im Wiederholungsfall 60,00 € 1.3 Durchführung von genehmigungspflichtigen sonstigen 100,00 € sportlichen Veranstaltungen ohne Genehmigung 1.4 Antreten in nicht einheitlicher oder ordnungsgemäßer 20,00 € Sportkleidung gelbe Karte 1.5 Unkorrekte Sportkleidung bei Ersatzspieler und Betreuer im 20,00 € Spielbereich gelbe Karte 1.6 Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Spielzettel 20,00 € 1.7.1 Grobfahrlässige falsche Ergebniseintragungen auf dem 100,00 € Spielzettel Rote Karte Ergebnisverlust 2 Monate Sperre 1.7.2 Im Wiederholungsfall 300,00 € Rote Karte Ergebnisverlust 6 Monate Sperre 1.7.3 Vorsätzliche falsche Ergebniseintragungen (Betrug) auf den 150,00 € Spielzettel Rote Karte Ergebnisverlust 6 Monate Sperre 1.7.4 Im Wiederholungsfall 500,00 € Rote Karte Ergebnisverlust 12 Monate Sperre 1.8.1 Nicht termingerechte Übermittlung der Spielpapiere (Pokal) 15,00 € 1.8.2 Nicht termingerechte Übermittlung der Spielpapiere (Pokal) 30,00 € nach Mahnung 1.8.3 Nicht termingerechte Übermittlung der Turnierauswertung 50,00 € (8 Wochentage) -1-
1.8.4 Nicht termingerechte Übermittlung der Turnierauswertung 100,00 € nach Mahnung oder im Wiederholungsfall Das Turnier wird für 1 Jahr aus dem Turnierkalender gestrichen 1.9.1 Zurückziehen einer Liga-Mannschaft nach Erstellung der 80,00 € Spielpläne Rückstufung in die unterste Klasse 1.9.2 Zurückziehen einer Liga-Mannschaft vor Abschluss der Liga 80,00 € neben Zahlung der noch ausstehenden Bahngebühren Rückstufung in die unterste Klasse 1.10.1 Nichtantreten einer Mannschaft in der Liga, sofern dies nicht 60,00 € durch Ereignisse höherer Gewalt (auch Unfälle oder Zahlung der Naturereignisse) verursacht wurde, was ggf. nachzuweisen ist Bahngebühren 1.10.2 Nichtantreten einer qualifizierten Mannschaft bei HM oder 60,00 € Pokalwettbewerben sofern dies nicht durch Ereignisse höherer Gewalt (auch Unfälle oder Naturereignisse) Zahlung der verursacht wurde, was ggf. nachzuweisen ist bzw. sofern Bahngebühren keine rechtzeitige Abmeldung ( mindestens 1 Std. vor Start bei der Turnierleitung) erfolgte. 1.11 Nichtantreten einer/s qualifizierten Einzelspielers / -spielerin 30,00 € bei HM, HRLT oder Pokalwettbewerben sofern dies nicht durch Ereignisse höherer Gewalt (auch Unfälle oder Naturer- Zahlung der eignisse) verursacht wurde, was ggf. nachzuweisen ist bzw. Bahngebühren sofern keine rechtzeitige Abmeldung ( mindestens 1 Std. vor Start bei der Turnierleitung) erfolgte. 1.12.1 Doppelstarts in der Liga (Spielnummer) 20,00 € Streichung des Ergebnisses 1.12.2 Antritt in Unterzahl 30,00 € Streichung der Ergebnisse 1.12.3 Spielen ohne gültige, vor dem Spieltag nicht beantragte, 50,00 € Spielpapiere Streichung der Ergebnisse und Punktverlust (Liga) 1.12.4 Tritt ein/e Spieler / Spielerin wissentlich ohne gültige Spiel- 50,00 € papiere oder trotz Sperre an 8 Wochen Sperre -2-
1.13 Zweitausstellung einer Ranglistenkarte Die geltenden Kosten wie bei Neuausstellung 1.14.1 In Abweichung der DBU-SpO 4.7.1 (Jeans aller Art sind 20,00 € nicht erlaubt) Hosen und Röcke aus Jeansstoff (Denimstoff), sowie Hosen und Röcke mit Nieten aller Art gelbe Karte sind verboten 1.15.1 Missachtung des Konsumverbotes von Alkohol, zubereiteten 20,00 € Speisen und Nikotin während der Probewürfe (auch der / die Ersatzspieler /in) gelbe Karte 1.15.2 Missachtung des Konsumverbotes von zubereiteten Speisen 40,00 € (Obst, Rohkost und Süßigkeiten sind ausgenommen) während gelbe/rote Karte des Wettkampfes Streichung des aktuellen Frames 1.15.3 Missachtung des Konsumverbotes von Alkohol und Nikotin 60,00 € während des Wettkampfes rote Karte 1.16 Eingeschaltetes Handy im Spielbereich 20,00 € gelbe Karte 1.17.1 Unsportliches Verhalten gegenüber Mitspielern und 30,00 € Zuschauern (Schlagen / Treten gegen Einrichtungsgegen- stände / Ausrüstung, unflätige Äußerungen, Behinderung gelbe Karte anderer Spieler, unnötiges Verlassen des eigenen Anlaufs) 1.17.2 Ungebührliches oder grob unsportliches Verhalten vor, 60,00 € während oder nach dem Wettkampf rote Karte 4 Wochen Sperre 1.18.1 Missachtung von Anweisungen der Schiedsrichter oder des 20,00 € Aufsichtspersonal gelbe Karte 1.18.2 Beleidigung von Schiedsrichtern oder Aufsichtspersonal 50,00 € rote Karte 1.18.3 Wer den Einsatz körperlicher Gewalt gegen Schiedsrichter 100,00 € oder Mitspieler während des Spiels oder unmittelbar vorher rote Karte oder danach androht 4 Wochen Sperre 1.19 Absichtliches Foul, neben Streichung des Frames 20,00 € gelbe Karte 1.20 Verwendung von illegalen Substanzen an Schuhen, zur 20,00 € Ballreinigung / -oberfläschenbehandlung während des gelbe Karte Spielbetriebes 1.21 Anbringen von Markierungen auf Ball oder Anlauf 20,00 € gelbe Karte -3-
1.22 Missachtung von Wettkampf-/ Durchführungsbestimmungen 100,00 € rote Karte 1.23 Spieler, die durch ihr Verschulden die geregelte und zügige 150,00 € Durchführung von Spielen sabotieren rote Karte 4 Wochen Sperre 1.24 Mannschaften, die durch ihr Verschulden die geregelte und 150,00 € zügige Durchführung von Spielen sabotieren rote Karte 4 Wochen Sperre 1.25 Nichtbefolgen des sofortigen Verweises trotz wiederholter Streichung der Aufforderung Spiele und 4 Wochen Sperre 1.26 Wenn eine Mannschaft bei Ligastarts in grober Weise gegen Aberkennung der die Vorgaben der Fairness und geschriebene und Punkte und ungeschriebene Gesetze des Sportes verstößt Versetzung in eine tiefere Spielklasse 1.27 Teilnahme an Veranstaltungen – Turniere o.ä. – die nicht 200,00 € ordnungsgemäß, laut Vorgaben von DBU oder ETBF angemeldet wurden 1.28 Wer trotz entsprechender Sperre Wettkämpfe ausrichtet 500,00 € 1.29 Wer wissentlich gesperrte Spieler in Wettkämpfen spielen 60,00 € lässt rote Karte 4 Wochen Sperre 1.30 Wissentliches Spielen mit gesperrten Spielern bei 60,00 € Veranstaltungen rote Karte 4 Wochen Sperre 1.31 Wer einen Spielabbruch vorsätzlich herbeiführt 60,00 € rote Karte 4 Wochen Sperre 2. Gegen Jugendliche unter 14 Jahren ist die Verhängung von Geldbußen und/oder Sperren unzulässig. 3. Gegen Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres ist die jeweilige Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die Bewährungszeit beträgt das Doppelte der Sperre bzw. bei Geldbußen, eine Woche pro angefangene 10,00 € Geldbuße. Die Bewährungszeit darf die Maximaldauer von 12 Monaten nicht überschreiten. Bei Verstößen gegen die Nummern 1.7.1 – 1.7.4 sowie 1.15.3, 1.17.2, 1.18.2, 1.18.3 und 1.31 bzw. bei weiteren Verstößen innerhalb der Bewährungszeit, kann die spielleitende Stelle für den Jugendlichen entsprechend seinen physischen und psychischen Voraussetzungen statt einer Geldbuße und/oder Sperre einen Arbeitseinsatz verhängen. -4-
4. Für alle weiteren, hier nicht beschriebenen Vergehen gelten die Durchführungs- bestimmungen sowie die entsprechenden Ordnungen des HKBV oder des DKB bzw. der DBU 5. Gegen die Bußgeldbescheide der spielleitenden Stelle ist das Rechtsmittel des Einspruches beim zuständigen Rechtsausschuss gegeben. Die Entscheidung des Sektionsrechtsausschusses ist in den Fällen der Ziffern 1.1 bis 1.31 endgültig. -5-
Sie können auch lesen