Umweltbericht zum Entwurf Flächennutzungsplan 2025 - Stadt ...
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Teil B Umweltbericht Umweltbericht zum Entwurf Flächennutzungsplan 2025 Stadtverwaltung Zwickau Umweltbüro
Teil B Umweltbericht 1. Inhalt und Ziel des Flächennutzungsplanes ............................................................................. 3 1.1 Planerische Vorgaben ....................................................................................................... 3 1.2 Siedlungsflächenentwicklung............................................................................................ 3 1.3 Flächenbedarfsermittlung ................................................................................................. 7 1.4 Fachgesetzliche und fachplanerische Umweltschutzziele ................................................ 8 2. Verträglichkeit der Flächennutzungsplanung mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete)....................................................................... 10 2.1 FFH-Gebiete .................................................................................................................... 10 2.2 Schutzziele des Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Mittleres Zwickauer Muldetal“ .............. 10 2.3 Schutzziele des Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Bachtäler südlich Zwickau“ .................... 11 2.4 Prognose der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und Schutz-zwecke der betroffenen Gebiete bei der Durchführung der Planung ............................................... 11 3. Bestandsaufnahme des Umweltzustandes ............................................................................ 13 3.1 Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft ...................................................... 13 3.1.1 Europäisches ökologisches Netz „Natura 2000“ ..................................................... 13 3.1.2 Landschaftsschutzgebiete (LSG) .............................................................................. 13 3.1.3 Naturdenkmale (ND) und Flächennaturdenkmale (FND) ....................................... 13 3.1.4 Geschützte Einzelbäume und Baumgruppen .......................................................... 14 3.1.5 Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)............................................................. 14 3.1.6 Biotope/Biotopverbund .......................................................................................... 15 3.1.7 Biotopverbund......................................................................................................... 15 3.2 Gewässer ......................................................................................................................... 15 3.2.1 Oberflächengewässer.............................................................................................. 15 3.2.2 Grundwasser ........................................................................................................... 17 3.2.3 Grundwasser und die Folgen des Steinkohlebergbau ............................................ 19 3.2.4 Überschwemmungsgebiete .................................................................................... 20 3.2.5 Hochwasserschutz ................................................................................................... 20 3.3 Boden .............................................................................................................................. 22 3.3.1 Altlast- und Altlastverdachtsflächen ....................................................................... 22 3.3.2 Flächenhafte Bodenbelastungen ............................................................................ 23 3.3.3 Bodenversiegelung .................................................................................................. 24 3.3.4 Landwirtschaft ......................................................................................................... 25 3.4 Klima/Luft ........................................................................................................................ 25 3.4.1 Luft........................................................................................................................... 25 3.4.2 Messnetz des Freistaates Sachsen .......................................................................... 26 3.4.3 Klima ........................................................................................................................ 27 3.5 Mensch, Erholung, Freizeit ............................................................................................. 28 3.5.1 Lärm ......................................................................................................................... 28 3.5.2 Öffentliche Grünflächen/Erholung/Freizeit ............................................................ 30 3.5.3 Waldflächen ............................................................................................................ 30 3.5 Kultur und sonstige Sachgüter ........................................................................................ 31 4. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ..................................................... 31 4.1 Darstellung der ermittelten erheblichen Auswirkungen ................................................ 31 4.1.1 Gewerbe/Industrie Bauflächen 1 und 2................................................................... 32 4.1.2 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 6 und 7 ................................................................. 33 1
Teil B Umweltbericht 4.1.3 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 10 und 16 ............................................................. 34 4.1.4 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 17 und 18 ............................................................. 35 4.1.5 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 22 und 23 ............................................................. 36 4.1.6 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 30 und 31 ............................................................. 37 4.1.7 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 32 und 34 ............................................................. 38 4.1.8 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 35 und 37 ............................................................. 39 4.1.9 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 38 und 42 ............................................................. 40 4.1.10 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 44 und 50 ............................................................. 41 4.1.11 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 51 und 52 ............................................................. 42 4.1.12 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 53 und 55/56 ........................................................ 43 4.1.13 Vorsorgestandort: Bauflächen 8 und 14 .................................................................. 44 4.1.14 Mischgebiet: Baufläche 13 ....................................................................................... 46 4.1.15 Sondergebiet: Bauflächen 5 und 24......................................................................... 47 4.1.16 Sondergebiet: Baufläche 54 ..................................................................................... 48 4.1.17 Wohnungsbau: Bauflächen 3 und 4 ......................................................................... 49 4.1.18 Wohnungsbau: Bauflächen 9 und 11 ....................................................................... 50 4.1.19 Wohnungsbau: Bauflächen 12 und 19 ..................................................................... 51 4.1.20 Wohnungsbau: Bauflächen 20 und 21 ..................................................................... 52 4.1.21 Wohnungsbau: Bauflächen 25 und 26 ..................................................................... 53 4.1.22 Wohnungsbau: Bauflächen 29 und 39 ..................................................................... 54 4.1.23 Wohnungsbau: Bauflächen 40 und 41 ..................................................................... 55 4.1.24 Wohnungsbau: Bauflächen 45 und 46 ..................................................................... 56 4.1.25 Wohnungsbau: Bauflächen 47 und 48 ..................................................................... 57 4.1.26 Wohnungsbau: Baufläche 49 ................................................................................... 58 4.1.27 Straße: Baufläche 15 ................................................................................................ 59 4.1.28 Straße: Baufläche 28 ................................................................................................ 60 4.1.29 Straßenbau: Bauflächen 27, 33 und 36.................................................................... 61 4.1.30 Straßenbau: Baufläche 43 ........................................................................................ 62 4.2 Mögliche Folgen bei Durchführung der Planung ............................................................ 63 4.3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ............................................................... 66 5. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ........ 67 5.1 Vermeidung/Planungsalternativen ................................................................................. 67 5.2 Ausgleichsmaßnahmen - Kompensationsflächen ........................................................... 67 5.3 Maßnahmen zur Minderung ........................................................................................... 69 6. Angaben zum Verfahren und zur Methodik .......................................................................... 70 6.1 Methodisches Vorgehen bei der Umweltprüfung .......................................................... 70 6.2 Zusammenstellung der verwendeten Unterlagen .......................................................... 71 6.3 Schwierigkeiten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse ..................................... 72 7. Beschreibung der geplanten Überwachungsmaßnahmen .................................................... 73 8. Allgemeinverständliche Zusammenfassung der Ergebnisse .................................................. 73 2
Teil B Umweltbericht 1. Inhalt und Ziel des Flächennutzungsplanes 1.1 Planerische Vorgaben Nach § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch besteht die Aufgabe des Flächennutzungsplanes darin, „...für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen“. Der Flächennutzungsplan soll das Ziel der Sicherung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung planerisch umsetzen, der die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen, auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet. Hinsichtlich der künftigen Bodennutzung kommt ihm damit sowohl eine Ordnungs- und Entwicklungsfunktion als auch eine Steuerungsfunktion zu. Nach § 1 Abs. 2 Baugesetzbuch handelt es sich bei dem Flächennutzungsplan um einen vorbereitenden Bauleitplan, der für sich keine Rechtsvorschrift darstellt und damit noch der Umsetzung durch einen verbindlichen Bauleitplan bedarf. Grundlagen für die Flächennutzungsplanung auf regionaler Ebene sind der Landesentwicklungsplan Sachsen sowie der Regionalplan Südwestsachsen. Die im Regionalplan formulierten Ziele entfalten entsprechend § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch eine Anpassungspflicht. Die festgesetzten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sind zu berücksichtigen. Auf der städtischen Planungsebene bilden die vom Stadtrat beschlossenen Landschaftspläne sowie das „Städtebauliche Entwicklungskonzept SEKo Zwickau 2020“ wesentliche Grundlagen. 1.2 Siedlungsflächenentwicklung Im Flächennutzungsplan sind folgende wesentliche Inhalte dargestellt: Darstellungen nach § 5 Abs. 1-2b BauGB die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Bauflächen): Wohnbauflächen gemischte Bauflächen gewerbliche Bauflächen Sonderbauflächen Flächen für Gemeinbedarfseinrichtungen, Flächen für Verkehr, Ver- und Entsorgungsanlagen Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Kennzeichnungen nach § 5 Abs. 3 Baugesetzbuch Altlastenverdachtsflächen Rohstoffabbaugebiete nach Bergrecht 3
Teil B Umweltbericht Nachrichtliche Übernahme gemäß § 5 Abs. 4 Baugesetzbuch Überschwemmungsgebiete einschließlich Deichversagungsgebiete Schutzgebiete nach Naturschutzrecht nach Landesrecht denkmalgeschützte Mehrheiten von baulichen Anlagen Den nachfolgenden Tabellen sind die geplanten Änderungen in der Nutzung zu entnehmen: Bauflächen Nr. Bezeichnung aktuelle Nutzung geplante Nutzung 1 Industrieansiedlung VW Werk landwirtschaftliche Nutzfläche Gewerbe/Industrie 2 Mosel, Freifläche südlich BKK landwirtschaftliche Nutzfläche Gewerbe Mosel, Schlunziger Straße, landwirtschaftliche Brache, 3 Wohnungsbau Rittergut versiegelt 4 Mosel, Dänkritzer Straße landwirtschaftliche Nutzfläche Wohnungsbau Mosel, südlich Sporthalle 5 landwirtschaftliche Nutzfläche Sport Altenburger Straße Mosel, südlich Birkenweg - 6 Gewerbefläche Gewerbe Zimo Mosel, südlich Birkenweg - 7 Gewerbe, Wald Gewerbe Falkentrans Regionaler Vorsorgestandort 8 landwirtschaftliche Nutzfläche Industrie "Crossen-Wulm" Wohn- und Gewebegebiet 9 Grünfläche Wohnungsbau Crossen Wohn- und Gewebegebiet 10 Grünfläche Gewerbe Crossen Wohnungsbau/ 11 Crossen, BPlan 312 Grünfläche Mischgebiet 12 Crossen, Am Angerberg landwirtschaftliche Nutzfläche Wohnungsbau 13 Crossen, BPlan 312 Grünfläche Mischgebiet Regionaler Vorsorgestandort 14 landwirtschaftliche Nutzfläche Industrie "Zwickau-Nord" landwirtschaftliche Nutzfläche 15 Straßenanbindung "Nord" Straße Grünfläche, Gewerbefläche Eisenwerk, östlich u. westlich 16 Gewerbebrache Gewerbe Schubertstraße Eisenwerk, östlich 17 Gewerbebrache Gewerbe Schubertstraße Schubertstraße neben VW 18 Grünfläche Gewerbe Kundendienstwerkstatt 19 Weißenborn, Lilienweg landwirtschaftliche Nutzfläche Wohnungsbau 20 Weißenborn, Lilienweg landwirtschaftliche Nutzfläche Wohnungsbau Weißenborn, südlich 21 landwirtschaftliche Nutzfläche Wohnungsbau Crimmitschauer Straße Zwickau-Nord, zwischen Gewerbebrache, z. Z. 22 Dorotheenstraße und Gewerbe Parkplatz, Grünfläche Schlachthofstraße 4
Teil B Umweltbericht Nr. Bezeichnung aktuelle Nutzung geplante Nutzung B-Plan 067, zwischen Gewerbebrache, z.Z. 23 Schlachthofstraße und Kurt- Brachfläche , Parkplatz und Gewerbe Eisner-Straße Grünfläche Sondergebiet Rückbaufläche Wohnungsbau, Sportanlagen/ 24 Sportanlagen/Stadion z.T. versiegelt, Grünflächen Stadion 25 Trillerstraße/Finkenweg landwirtschaftliche Nutzfläche Wohnungsbau 26 Eckersbach, Trillerberg Grünfläche, teils Straße Wohnungsbau Innere Westtangente, Brachflächen, Kleingärten, 27 Straße nördlicher Teilabschnitt Freiflächen Wald, landwirtschaftliche 28 Äußere Westtangente Straße Nutzflächen Werdauer Straße, südliche 29 landwirtschaftliche Nutzfläche Wohnungsbau Gewerbegebiet Windberg Gewerbebrache, Gleisanlagen, 30 B-Plan 034, ehem. RAW Gewerbe Kleingärten, z.T. versiegelt Industrierandstraße neben 31 Gewerbebrache Gewerbe Pross Bahnbetriebswerk, und Brachflächen , Gleisanlagen , 32 Gewerbe Güterbahnhof überwiegend versiegelt Innere Westtangente, Straße, Bahnanlage, bebaute 33 Straße mittlerer Teilabschnitt Flächen Bebauung, Stellflächen, 34 Am Bahnhof Gewerbe Grünflächen 35 Am Bahnhof Stellflächen, Grünflächen Gewerbe Innere Westtangente, Gewerbebrachen, KGA, 36 Straße südlicher Teilabschnitt Grünflächen 37 Stenner Marksteig, Arkema landwirtschaftliche Nutzfläche Gewerbe Am Stenner Marktsteig, 38 landwirtschaftliche Nutzfläche Gewerbe westlich Bürgerschachtstraße landwirtschaftliche Nutzfläche, 39 Marktsteig/ Am Fuchsgraben Wohnungsbau z.T. Gewerbebrache Wohnungsbau/ 40 Schedewitz, Planitzer Straße Grünfläche Mischgebiet Rudolf- Breitscheid-Straße, 41 Garagenhof Wohnungsbau Garagenhof Neuplanitz TAC, Am Hammerwald 42 Verladeanlage Cainsdorf, Gewerbebrache Gewerbe nördliche Teilfläche 43 Neue Cainsdorfer Brücke Gewerbebrache, Grünfläche Straße TAC, Am Hammerwald 44 Verladeanlage, südliche Gewerbebrache Gewerbe Teilfläche 45 Am Kreuzberg landwirtschaftliche Nutzfläche Wohnungsbau Uthmannstraße, ehem. 46 Grünfläche , teils Brache Wohnungsbau Aktivist 47 Cainsdorf, südlich B-Plan 319 landwirtschaftliche Nutzfläche Wohnungsbau 5
Teil B Umweltbericht Nr. Bezeichnung aktuelle Nutzung geplante Nutzung Oberhohndorf, südlich 48 landwirtschaftliche Nutzfläche Wohnungsbau Helmholzstraße Oberhohndorf, südlich 49 landwirtschaftliche Nutzfläche Wohnungsbau Wildenfelser Straße Gewerbe/ 50 Nickolayschachtfeste Grünfläche Hochschule Reinsdorfer Straße, Am 51 Gewerbebrache Gewerbe Kraftwerk Am Brückenberg, südlich sanierte Bergbaufläche, 52 Äußere Dresdner Straße, Gewerbe teilweise Grünflächen westl. Teil Am Brückenberg, südlich 53 Äußere Dresdner Straße, östl. Wasserbecken, Grünfläche Gewerbe Teil Gewerbebrache, 54 Sondergebiet Justiz JVA landwirtschaftliche Nutzfläche 55 ehemals Martin Hoop IV Gewerberache Gewerbe Vettermannstraße, Zweckverband Industrie- und 56 Gewerbebrache Gewerbe Gewerbegebiet Zwickau- Mülsen Entwicklungsflächen Grün Nr. aktuelle Flächennutzung geplante Flächennutzung G1 Landwirtschaftliche Nutzung Wald/Grünfläche G2 Landwirtschaftliche Nutzung Wald G3 Landwirtschaftliche Nutzung Wald G4 Landwirtschaftliche Nutzung Wald G5 Landwirtschaftliche Nutzung Teich G6 Landwirtschaftliche Nutzung Wald G7 Landwirtschaftliche Nutzung Wald G8 Landwirtschaftliche Nutzung Wald G9 Landwirtschaftliche Nutzung Wald G10 Landwirtschaftliche Nutzung Wald G11 Landwirtschaftliche Nutzung Grünfläche G12 Landwirtschaftliche Nutzung Grünfläche G13 Landwirtschaftliche Nutzung Grünfläche G14 Gewerbe Landwirtschaft G15 Landwirtschaftliche Nutzung Grünfläche/Gärten G16 Wohnen Grünfläche G17 Wohnen/Landwirtschaft Nutzung Wald G18 Lehmabbau/Landwirtschaftliche Nutzung Grünfläche G19 Lehmabbau Landwirtschaft G20 Gewerbegebiet-Brache Landwirtschaft G21 Gewerbegebiet-Brache Landwirtschaft G22 Landwirtschaftliche Nutzung Wald G23 Grünfläche Wald G24 Gewerbegebiet/Mischgebiet Landwirtschaft 6
Teil B Umweltbericht Nr. aktuelle Flächennutzung geplante Flächennutzung G25 Mischgebiet Landwirtschaft G26 Gewerbegebiet-Brache Wald G27 Gewerbegebiet-Brache Landwirtschaft G28 Mischgebiet Wald G29 Landwirtschaftliche Nutzung Wald G30 Landwirtschaftliche Nutzung Wald G31 Landwirtschaftliche Nutzung Wald G32 Landwirtschaftliche Nutzung Wald G33 Kiesabbau Wald G34 Ver- und Entsorgung Wald G35 Landwirtschaftliche Nutzung Wald G36 Landwirtschaftliche Nutzung Wald G37 Landwirtschaftliche Nutzung Wald G38 Ver- und Entsorgung Wald/Landwirtschaft G39 Landwirtschaftliche Nutzung Grünfläche G40 Ver- und Entsorgung Wald G41 Landwirtschaftliche Nutzung Wald G42 Landwirtschaftliche Nutzung Wald G43 Landwirtschaftliche Nutzung Wald 1.3 Flächenbedarfsermittlung Die dargestellten Flächenentwicklungen haben sich entsprechend § 5 Abs. 1 BauGB an den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde zu orientieren. Der Flächennutzungsplan als vorbereitende Planung konzentriert sich auf die Regelungen zur Bodennutzung im Gemeindegebiet. Demzufolge sind nur die planerischen Zielvorgaben von Relevanz, die über diese Planungsebene zu beeinflussen sind. Die entsprechenden Schutzziele sind grundsätzlich auf zwei Ebenen zu finden. Zum einen sind es die Grundsätze und Ziele der Raumordnung, die im Landesentwicklungsplan 2003 des Freistaates Sachsen bzw. im Regionalplan Südwestsachsen festgelegt bzw. festgesetzt sind in Verbindung mit den Vorgaben des Baugesetzbuches zur Ausgestaltung der gemeindlichen Planungshoheit sowie die fachgesetzlichen Ziele (z.B. nach dem Wassergesetz, Bundesbodenschutzgesetz, Naturschutzgesetz). Hinsichtlich des Bedarfes an gewerblichen Bauflächen erfolgte eine umfangreiche Bedarfsanalyse (siehe Pkt. 6.4. der Begründung). Zu berücksichtigen ist dabei, dass mit den Regionalen Vorsorgestandorten für Industrie und produzierendes Gewerbe der auf regionaler Ebene abgestimmte Bedarf mit einem Flächenumfang von 149 ha in die Planung eingeflossen ist. Diese beiden Standorte sind im FNP nachrichtlich übernommen worden. Sie dienen ausschließlich der Ansiedlung von flächenintensiven, landesweit bzw. regional bedeutsamen Einzelvorhaben der gewerblichen und industriellen Wirtschaft mit einer möglichst hohen Arbeitsplatzkonzentration und stehen für eine kommunale Flächenvorhaltung als städtisches Gewerbegebiet nicht zur Verfügung. Mit den Abbrüchen der Plattenbauten in den Großwohnsiedlungen Eckersbach und Neuplanitz seit 2001 wurden die Wohnbauflächen um insgesamt 41,6 ha reduziert. Eine weitere Reduzierung erfolgt in diesen Gebieten mit der Planung um weitere 19,3 ha. Trotz dieser Reduzierung werden für die Entwicklung von Einfamilienhausstandorten neue Flächen für ca. 143 Wohneinheiten in einer Größe von ca. 14,5 ha ausgewiesen, da die geforderte Standortqualität auf den Rückbauflächen nur eingeschränkt vorhanden ist. 7
Teil B Umweltbericht Die Entwicklung der Nachfrage nach Einfamilienhausstandorten ist auch vor dem Hintergrund der Investitionstätigkeit des VW Werkes im Stadtteil Mosel zu betrachten. VW investiert in den nächsten Jahren an den Standorten Zwickau und Chemnitz ca. 2 Mrd. €. Mit dem zu erwartenden Beschäftigungszuwachs und der wünschenswerten Ansiedlung von Zulieferern geht auch eine Nachfrage nach Wohnraum einher. Der Bedarf an Standorten für Mietwohnungsbau- auch zur Versorgung mit speziellen Wohnformen wie altersgerechtes Wohnen bzw. Mehrgenerationenwohnen- kann in den vorhandenen Baugebieten abgedeckt werden. 1.4 Fachgesetzliche und fachplanerische Umweltschutzziele Der Flächennutzungsplan als vorbereitende Planung konzentriert sich auf die Regelungen zur Bodennutzung im Gemeindegebiet. Demzufolge sind nur die planerischen Zielvorgaben von Relevanz, die über diese Planungsebene zu beeinflussen sind. Die entsprechenden Schutzziele sind grundsätzlich auf zwei Ebenen zu finden. Zum einen sind es die Grundsätze und Ziele der Raumordnung, die im Landesentwicklungsplan 2003 des Freistaates Sachsen bzw. im Regionalplan Südwestsachsen festgelegt bzw. festgesetzt sind, in Verbindung mit den Vorgaben des Baugesetzbuches zur Ausgestaltung der gemeindlichen Planungshoheit sowie die fachgesetzlichen Ziele (z.B. nach dem Wassergesetz, Bundesbodenschutzgesetz, Naturschutzgesetz). Berücksichtigung der Umweltziele Schutzgut Schutzziel Berücksichtigung in der Planung Nachnutzung gewerblicher Nachhaltige Sicherung der Brachflächen Bodenfunktionen, Sparsame Entwicklung von Bahnflächen für Boden Inanspruchnahme, Sicherung eine gewerbliche Nutzung hochwertiger Böden für landwirtschaftliche Nutzung Nachnutzung eines Garagen- komplexes für Wohnbebauung Neuausweisung auf Flächen, die bereits im Regionalplan festgesetzt Keine Behinderung der sind Grundwasser Grundwasserneubildung über das notwendige Maß hinaus Beschränkung der Neuausweisung auf das unbedingt notwendige Maß Innerhalb festgesetzter Verzicht auf Neuausweisung, Überschwemmungsgebiete wurde Erweiterung oder Verdichtung von der regionale Vorsorgestandort Bauflächen innerhalb der Zwickau-Wulm als Bauflächen ausgewiesenen ausgewiesen. Entwickelt werden Oberflächen- Überschwemmungsbereiche, sollen der Standort erst nach der wasser Ausweisung von Retentionsräumen Realisierung der und Überflutungsbereichen, Schutz Hochwasserschutzmaßnahmen und der Fließgewässer, ihrer Auen und der Aufhebung des Schutzstreifen Überschwemmungsgebietes (Festsetzung lt. Regionalplan). 8
Teil B Umweltbericht Schutzgut Schutzziel Berücksichtigung in der Planung Beschränkung der Neuausweisung auf das unbedingt notwendige Maß Sicherung großflächiger Frischluft- durch Nachnutzung von Brachflächen Klima/Luft und Kaltluftentstehungsgebiete, Sicherung bestmögliche Luftqualität Freihaltung von bedeutenden Frischluftschneisen Berücksichtigung der vorhandenen Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaftspläne Vielfalt, Eigenart und Schönheit Landschafts- sowie des Erholungswertes der bild und Landschaft, Vermeidung/Minderung Schutz, Erhalt und Vervollkommnung Erholung der Zerschneidung der Landschaft, von vorhandenen Potentialen durch Erhalt historisch gewachsener entsprechende Flächendarstellungen Kulturlandschaften Ausgleichsflächenkonzeption Berücksichtigung vorhandener Dauerhafter Schutz, Pflege, Schutzgebiete und Entwicklung und Wiederherstellung Biotopentwicklungsplanungen der Tier- und Pflanzenwelt, Erhalt der biologischen Vielfalt, Sicherung Flora/Fauna der Gebiete des Netzes NATURA 2000 in ihrem Bestand, Erhalt und Schutz, Erhalt und Sicherung der Lebensräume Entwicklungsmöglichkeiten durch gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Darstellen entsprechender Flächennutzungen Ausgleichsflächenkonzeption Aufgabe der Wohnfunktion in der Nachbarschaft gewerblicher und Sicherung gesunder Wohn- und industrieller Nutzungen bzw. an Mensch Arbeitsverhältnisse, Schutz vor stark belasteten Lärm Hauptverkehrsstraßen (z.B. Reichenbacher Str., Talstraße) In den schutzwürdigen Bereichen wurden keine Nutzungsänderungen in der Planung vorgenommen, die Schutz und Pflege von dem Schutz grundsätzlich Kultur- und Kulturdenkmalen, Erhalt entgegenstehen. sonstige historischer Kulturlandschaften Schutzgüter oder städtebaulicher Bedeutung Der Erhalt der Kulturdenkmale muss auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung gesichert werden. 9
Teil B Umweltbericht 2. Verträglichkeit der Flächennutzungsplanung mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) 2.1 FFH-Gebiete Das Europäische ökologische Netz „Natura 2000” umfasst die Gebiete der natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I (FFH-Arten), die Habitate der Arten des Anhangs II (FFH- Gebiete) der 92/43/EWG Richtlinie (FFH-Richtlinie) sowie der Vogelschutzgebiete (SPA) nach Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG). Innerhalb des Stadtgebietes liegen Flächen zweier Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH- Gebiete), jedoch keine europäischen Vogelschutzgebiete. Die FFH-Gebiete nehmen ca. 144,3 ha ein. Das FFH-Gebiet „Mittleres Zwickauer Muldetal“ liegt entlang der Mulde, beginnend an der Brücke Schneppendorfer Straße, im Norden der Stadt setzt es sich über die Stadtgrenze hinaus fort. Das FFH-Gebiet „Bachtäler südlich Zwickau“ liegt im Süden der Stadt und besteht aus zwei Teilgebieten innerhalb der Gemarkungen Oberplanitz, Ebersbrunn und Rottmannsdorf. 2.2 Schutzziele des Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Mittleres Zwickauer Muldetal“ Erhaltung einer naturnahen, strukturreichen Tallandschaft des Hügellandes mit wechselnden Expositionen und stellenweise ausgeprägten Auenstrukturen, der naturnahen Gewässerabschnitte des Fließgewässers sowie der bedeutenden Fledermaus- Winterquartiere Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Mopsfledermaus, Biber, Fischotter, Großes Mausohr, Kammmolch, Bachneunauge, Spanische Flagge, Große Moosjungfer und Grünes Besenmoos sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate Erhaltung bzw. Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe des Gebietes, der Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb des Gebietssystems NATURA 2000 Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem Vorkommen im Gebiet sowie einem NATURA 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement 10
Teil B Umweltbericht 2.3 Schutzziele des Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Bachtäler südlich Zwickau“ Erhaltung mehrerer naturnaher Bachtäler und Nebentälchen in offener Landschaft mit angestauten Stillgewässern mit Unterwasser- und Ufervegetation aus Röhrichten, Frischwiesen und bachbegleitendem Schwarzerlenwald Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (Eutrophe Stillgewässer, Fließgewässer mit Unterwasservegetation, Feuchten Hochstaudenfluren, Flachland-Mähwiesen, Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder) Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Kammmolch (Triturus cristatus), Schwarzblauer Bläuling (Maculinea nausithous), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate Erhaltung bzw. Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe des Gebietes, der Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie die Gewährleistung der funktionalen Kohärenz innerhalb des Gebietssystems NATURA 2000 Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu (Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Naturnähe und Strukturvielfalt der Bäche und damit der Beförderung der teilweise gut ausgebildeten Staudensäume, Erhalt der Habitatqualitäten der durch Anstau der Bäche entstandenen kleinen Stillgewässer, die als Amphibienlaichgewässer bedeutungsvoll sind, Erhalt und zielgerichtete Pflege der Frischwiesenvegetation mit einem hohen Anteil Großer Wiesenknopf sowie der Nasswiesen über extensive, mosaikartige, an die vorkommenden Arten, wie den Schwarzblauen Bläuling, angepasste Bewirtschaftungsmethoden) 2.4 Prognose der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und Schutzzwecke der betroffenen Gebiete bei der Durchführung der Planung Gemäß Artikel 6 (3) der FFH-Richtlinie sind Pläne oder Projekte, die ein Natura-2000-Gebiet einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, einer Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen zu unterziehen. Dabei sind nur solche Planungen relevant, bei denen, unter Beachtung aller Wirkungspfade (Boden, Wasser, Luft, Klima), zumindest die abstrakte Möglichkeit besteht, dass sie die Erhaltungsziele eines Natura-2000-Gebietes erheblich beeinträchtigen. Dem gegenüber können von der Verträglichkeitsprüfung die Projekte und Planungen von vornherein ausgeschlossen werden, die das Anliegen der FFH- Richtlinie unterstützen oder hierzu in keiner Beziehung stehen. Das bedeutet für den Flächennutzungsplan der Stadt Zwickau, dass die Planteile, bei denen die generelle Möglichkeit besteht, dass sie Erhaltungsziele der für das Stadtgebiet ausgewiesen FFH-Gebiete, „Mittleres Zwickauer Muldetal“ (Melde-Nr. 2E) und „Bachtäler südlich von Zwickau“ (Melde-Nr. 310), beeinträchtigen können, hinsichtlich ihrer Verträglichkeit zu prüfen sind. 11
Teil B Umweltbericht Dies trifft für alle Bauflächen zu, welche sich in FFH-Gebieten, daran unmittelbar angrenzend oder zu diesen in einem räumlichen Zusammenhang befinden. Außerdem ist die geplante Anlage bzw. Wiederherstellung eines Teiches (Entwicklungsfläche G05) innerhalb des FFH-Gebietes 310 „Bachtäler südlich von Zwickau“ auf ihre Verträglichkeit zu prüfen. Das Prüfverfahren umfasst bis zu drei Hauptphasen: die FFH-Vorprüfung die FFH-Verträglichkeitsprüfung und die Ausnahmeprüfung. Die FFH-Vorprüfung ist als erster Schritt des Prüfverfahrens vorgesehen. Dabei gilt es die Frage zu klären, ob im konkreten Fall eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Wenn bei der FFH-Vorprüfung erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes war im Rahmen der einzelfallbezogenen Vorprüfung für die 10 relevanten Flächen (9 Bauflächen und 1 Grünfläche) eine abschließende Beurteilung für die nachstehenden Standorte möglich: Baufläche 1: Industrieansiedelung VW Werk Baufläche 2: Mosel, Gewerbliche Baufläche an der Glauchauer Straße Baufläche 3: Mosel, Schlunziger Straße, Rittergut Baufläche 5: Mosel, südlich Sporthalle Altenburger Straße Baufläche 6 Mosel, Gewerbefläche östlich Birkenweg - Zimo Baufläche 7: Mosel, Gewerbefläche östlich Birkenweg - Falkentrans Baufläche 11: Crossen, B-Plan 312 Baufläche 16: Eisenwerk, östlich und westlich Schubertstraße Baufläche 17: Eisenwerk, östlich Schubertstraße Grünfläche G 5: Wiederherstellung eines Teiches Für alle diese Standorte konnten auf der Ebene der Flächennutzungsplanung erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten ausgeschlossen werden. Die Verträglichkeit ist damit gegeben. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist daher für diese Standorte auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich. Für die Bauflächen 6 und 7 - Mosel, Gewerbeflächen östlich Birkenweg“ konnte allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass sich auf der Projektebene Summationswirkungen ergeben können. Aus diesen Gründen sind bei Projekten im Bereich dieser beiden Bauflächen nähere Untersuchungen in Form einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. 12
Teil B Umweltbericht 3. Bestandsaufnahme des Umweltzustandes 3.1 Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft Basierend auf dem Fachbeitrag Naturschutz, werden nachfolgend schutzrelevante Bereiche aufgeführt, ohne diese ausführlich zu beschreiben. 3.1.1 Europäisches ökologisches Netz „Natura 2000“ Im Stadtgebiet liegen Flächen von 2 FFH (Fauna-Flora-Habitat) – Gebieten. Vogelschutzgebiete sind nicht ausgewiesen. Bezeichnung Lage Flächenanteil im Stadtgebiet Zwickau Mittleres Zwickauer Muldetal nördlich Brücke Schneppendorfer ca. 87,1 ha Muldetal Straße Bachtäler südlich Zwickau 2 Gebiete in Oberplanitz, Niederplanitz, ca. 57,2 ha Ebersbrunn, Rottmannsdorf, Cainsdorf 3.1.2 Landschaftsschutzgebiete (LSG) Gesamtfläche: 1221,4 ha Bezeichnung Fläche im Stadtgebiet Weißenborner Wald 310,2 ha Am Kreuzberg 82,4 ha Am Röhrensteg 64,2 ha Plotzgrund 339,6 ha Stausee Glauchau und Muldenaue 93,4 ha Paradiesgrund 264,9 ha Kirchberger Granit 66,7 ha 3.1.3 Naturdenkmale (ND) und Flächennaturdenkmale (FND) Gesamtfläche 28,21 ha Bezeichnung Art Größe Weihergebiet Maxhütte FND 4,4 ha Grube 2 FND 8,5 ha Bienenweide FND 0,8 ha Vogelschutzgebiet FND 2,6 ha Böser Brunnen ND 0,52 ha Steinkohlenausbiss GND 0,32 ha Granitfindling GND 1t Diabas- u. Kalksteinbruch GND 1,1 ha Melaphyrsteilhang GND 0,49 ha Lehmrestloch Brand FND 3,95 ha Folge FND 5,5 ha Orchideenwiese FND 300 m² Einzelbäume/Baumgruppen ND 157 Stck. 13
Teil B Umweltbericht 3.1.4 Geschützte Einzelbäume und Baumgruppen Objekt Standort Flatterulme Walther-Rathenau-Straße 6 Stieleiche Turnhalle an der Amalienstraße Melanchthoneiche Kirchengrundstück in Mosel Esche Bachweg in Mosel 2 Stieleichen Stützmauer der Friedhofsstraße in Planitz Tulpenbaum Crimmitschauer Straße 108 Tulpenbaum Muldestraße 63 Platane Parkstraße, Seniorenwohnzentrum „Am Schwanenpark“, Platane Reichenbacher Straße, Gelände Keramo Wienerberger 1 Stieleiche, 2 Eiben, 1 Baumhasel, 3 Ginkgo Botanischen Garten, Crimmitschauer Straße 1 Sumpfzypresse 7 Linden Echo in Rottmannsdorf Platanenallee Lessingstraße Roteichenallee August-Bebel-Straße 8 Hutungseichen Bachaue hinter dem Planitzer Bad 3.1.5 Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) Bereits seit 1975 steht der Baumbestand innerhalb des Stadtgebietes dauerhaft unter Schutz. In den Schutzbereich der seit 2002 geltenden Gehölzschutzsatzung fallen alle Laubbäume (außer Obstbäume, aber einschließlich Walnussbäume) mit einem Stammumfang von 50 cm und mehr, alle Nadelbäume mit einem Stammumfang ab 100 cm und mehr, Sträucher einheimischer Pflanzenarten von mindestens 2 m Höhe, freiwachsende Hecken aus einheimischen Gehölzen von mindestens 2 m Höhe. Ausgenommen von der Unterschutzstellung wurden Gehölze in Baumschulen und Gärtnereien, im Wald i.S. Sächsisches Waldgesetz, in Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz, an öffentlichen Straßen, Gleisanlagen der Eisenbahn sowie auf Flugplätzen, auf Deichen sowie deren Schutzstreifen, auf wasserbaulichen Anlagen gemäß Sächsischem Wassergesetz, wie Ufermauern, Brücken, Wehre und in Bereichen, die nach dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz Kulturdenkmale sind. Aufgrund der am 19.10.2010 in Kraft getretenen Änderung des § 22 Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) des Sächsischen Naturschutzgesetzes fallen des Weiteren Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 100 cm, gemessen in einer Stammhöhe von 100 cm, sowie Nadelgehölze, Pappeln (Populs spec.), Birken (Betula spec.), Baumweiden (Salix spec.) und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken nicht mehr in den Geltungsbereich der Gehölzschutzsatzung. Per Satzung vom 27.01.2000 wurden im Schutzgebietskomplex Maxhütte die Biotoptypen naturnahe stehende Kleingewässer, Teiche und Weiher, Tauch- und Schwimmblattvegetation, Röhrichte, Uferstaudenfluren, magere Frischwiese zum geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) „Feuchtgebiet Maxhütte“ erklärt. 14
Teil B Umweltbericht 3.1.6 Biotope/Biotopverbund Die bekannten Biotope wurden ab 1997 kartiert und mit der Eingemeindung durch die Biotopkartierung des Landkreises ergänzt. Bisher umfasst die städtische Biotopkartierung 247 § 26 - Biotope mit einer Gesamtfläche von ca. 164 ha. Die Kartierung wird entsprechend der Möglichkeiten aktualisiert. Parallel hierzu erfolgte durch das Land Sachsen die landesweite selektive Biotopkartierung (SBK) (Kartierung 1997). Die landesweite Biotopkartierung bewertet die Biotope nach besonders geschützte (§ 26), wertvolle Biotope und potentiell wertvolle Biotope. In der SBK2 - vorläufige Ergebnisse sind im Stadtgebiet Zwickau insgesamt 142 Offenlandbiotope (Fläche 317 ha), 43 Waldbiotope (Fläche 50,3 ha), 137 Offenlandbiotope (Linien), 13 Waldbiotope (Linie), 46 Offenlandbiotope (Punkt) und 12 Waldbiotope (Punkt) kartiert. Seit Februar 2008 liegen die Endergebnisse des 2. Durchgangs der landesweiten selektiven Biotopkartierung (SBK2) vor. 3.1.7 Biotopverbund In der Biotopvernetzungsplanung zum Landkreis Zwickauer Land und der Stadt Zwickau vom 30.11.2001 (Auftraggeber StUFA Plauen) wurde die planerische Voraussetzung für die Schaffung eines Biotopverbundes erstellt. Darüber hinaus enthalten die Landschaftspläne der verschiedenen Stadtteile Planungsziele zur Schaffung strukturierender und verbindender Elemente im Sinne des Biotopverbundes (z.B. Alleen, insbesondere einheimische standortgerechte Laubbäume sowie hochstämmiger Obst- und Wildobstbäume im Außenbereich). 3.2 Gewässer 3.2.1 Oberflächengewässer Die Zwickauer Mulde als Gewässer 1. Ordnung durchfließt das Stadtgebiet auf einer Länge von 18 km von Süd nach Nord, wobei ca. 30 km Deiche das Erscheinungsbild der Zwickauer Mulde prägen. Insbesondere im Süden des Stadtgebietes und im Stadtzentrum am rechten Muldenufer sind Hochufer vorhanden. Die Deichproblematik i.V.m. den Aspekten des Hochwasserschutzes ist weiter unten im Text beschrieben. In der Stadt Zwickau befinden sich 45 Fließgewässer 2. Ordnung mit einer Gesamtlänge von ca. 160 km. Darüber hinaus existieren zahlreiche Teiche. Als deren Wichtigste sind der Schwanenteich, der Geleitsteich und der Wohngebietsteich Planitz zu nennen. Von den insgesamt 160 km Fließgewässerlänge sind ca. 20% überbaut bzw. verrohrt und ca. 20% in einem relativ natürlichen Zustand. Die restlichen Abschnitte sind mehr oder weniger anthropogen geprägt, wobei der Ausbauzustand von leichten Befestigungen der Gewässersohle bis hin zu einem Abfluss im Trogprofil reicht. Eine konkrete Erfassung der Gewässerstruktur liegt für Zwickau derzeitig noch nicht vor. Eine besondere Betrachtungsweise der Gewässerstruktur ist die Fischdurchlässigkeit. Die Zwickauer Mulde weist im Stadtgebiet 2 Querbauwerke auf: das Cainsdorfer Wehr und das Crossener Wehr. Das Cainsdorfer Wehr verfügt über eine Fischaufstiegshilfe, das 15
Teil B Umweltbericht Crossener Wehr wurde im Rahmen der Errichtung eines Flusskraftwerkes 2009/2010 mit Fischaufstiegs- und Abstiegshilfen ausgerüstet. Die per Gesetz festgeschriebenen Gewässerrandstreifen, ausgehend von der Böschungsoberkante innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile 5 Meter, außerhalb 10 Meter sind im Stadtgebiet nur bedingt eingehalten. Hier sind besonders bestehende Einschränkungen des Gewässerrandstreifens in Siedlungsbereichen und im Innenstadtbereich zu erwähnen. Bei den Deichschutzstreifen muss ebenfalls festgestellt werden, dass diese landseitig in der erforderlichen Breite von 5 Metern nicht durchgängig vorhanden sind. EU – Wasserrahmenrichtlinie Im Zuge der Umsetzung der EU – WRRL werden Oberflächenwasserkörper mit einem Einzugsgebiet von > 10 km² betrachtet und als Bewirtschaftungsziel wird der gute ökologische und chemische Zustand verfolgt (§27 WHG). Zuständig für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässermorphologie ist der jeweilige Unterhaltslastträger, für das Gewässer 1. Ordnung die Zwickauer Mulde ist das die Landestalsperrenverwaltung, für die Gewässer 2. Ordnung die Stadt Zwickau. Im Stadtgebiet liegen folgende meldepflichtigen Oberflächenwasserkörper: Zwickauer Mulde, Plotzschbach, Reinsdorfer Bach, Paradiesbach, Mülsenbach, Lauterbach, Planitzbach, Marienthaler Bach/ Moritzbach. Nachweislicher Handlungsbedarf an Gewässern 2. Ordnung ergibt sich mit Bewirtschaf- tungsziel bis 2021/2027 am Lauterbach (NWB) sowie an den auf Grund ihrer urbanen Prägung nachweislich erheblich veränderten Wasserkörpern (HMWB) Planitzbach sowie Marienthaler Bach/ Moritzbach. Die Gewässergüte für Gewässer 2. Ordnung wird durch das Umweltbüro überwacht. Zur Anwendung kommt hierbei die Bestimmung der Gewässergüte nach dem Saprobiensystem ergänzt durch chemische Untersuchungen, wie Schwermetallbestimmungen. Im Rahmen von Sedimentuntersuchungen wiesen die Proben im Wesentlichen deutlich erhöhte Schwermetallgehalte aus. Als Ursache hierfür sind in einem erheblichen Umfang Schwermetallausträge aus Haldensickerwässern zu benennen, wie z.B. am Reinsdorfer Bach. Die Zwickauer Mulde besaß durchgängig 1989 noch eine Gewässergüteklasse nach Saprobität von III-IV und IV; 2004 war eine Verbesserung auf II und III festzustellen. Hinsichtlich der Typenklassifizierung ist die Mulde als Typ 9.2, großer Fluss des Mittelgebirges; die Bäche als Typ 5, silikatische Mittelgebirgsbäche eingeordnet. Chemische Belastungen werden für die Zwickauer Mulde im Wesentlichen durch Schwermetallbelastungen und den Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft hervorgerufen. Nach den Untersuchungen zur Saprobität weisen die Bäche des Stadtgebietes insgesamt eine Gewässergüteklasse von II – III auf. Beispiele für die Gewässergüte II sind der Oberrothenbacher Bach und der Birkengrundbach. Als Beispiel für die Gewässergüteklasse III steht der Schneppendorfer Bach und der Schmelzbach. Der Planitzbach fungiert beginnend vom Geleitsteich bis zur ehemaligen Kläranlage Planitz als Abwasserkanal. Im Trockenwetterfall wird das gesamte Abwasser vollständig der Kläranlage Crossen zugeführt, allerdings erfolgt beim Mittelwasserabfluss bereits eine 16
Teil B Umweltbericht Direktabschwemmung in den Planitzbach. Die Entflechtung ist vorgesehen. Insgesamt ist als Ziel für die Gewässer 2. Ordnung eine Gewässergüteklasse von II anzustreben, wie sie bei der Zwickauer Mulde bereits erreicht wurde. Es ist hierbei auch zu beachten, dass die Gewässergüte wesentlich von der Gewässerstruktur bestimmt wird. 3.2.2 Grundwasser Den Hauptgrundwasserleiter in Zwickau stellen die quartären Muldeschotter (Porengrundwasserleiter, Lockergestein) dar. Der darüber befindliche Auelehm als grundwasserstauende Schicht ist infolge der anthropogenen Beeinflussung nicht mehr flächendeckend vorhanden. Der Grundwasserflurabstand beträgt in der Talaue der Zwickauer Mulde i.d.R. ca. 2 bis 5 m. Die Hauptgrundwasserfließrichtung liegt auf Grund der Vorflutfunktion in Richtung der Zwickauer Mulde. Außerhalb der Talaue der Zwickauer Mulde nehmen die unverwitterten Schichten des Rotliegenden als Kluftgrundwasserleiter eine weitere Bedeutung ein. Diese Schichten werden im ungestörten Zustand durch eine grundwasserstauende Schicht (Verwitterungsschicht des Rotliegenden) überlagert. Eine Wasserwegsamkeit ist nur in Störungsbereichen sowie in Bereichen mit geringem Feinkornanteil in der Verwitterungsschicht gegeben. Der Grundwasserflurabstand beträgt hier bis zu 60 m. Zwischen diesen beiden ausgeprägten Grundwasserleitern stellen verschiedene Zonen mit Terrassenschottern einen weiteren Grundwasserleiter dar. Der Bereich um die Reichenbacher Straße ist als ein ausgeprägtes Gebiet hervorzuheben. Der Grund- wasserflurabstand beträgt hier je nach Überdeckung der Terrassenschotter 3 bis 15 m. Durch die intensive industrielle Nutzung der Flächen im Stadtgebiet (Fahrzeugbau, Maschinenbau, Chemiebetriebe usw.) in Verbindung mit dem Steinkohlenbergbau (Kokereien, Gaswerke u.a.) kam es zu erheblichen Boden- und Grundwasserkontaminationen. Im Zeitraum von 1993 bis 1999 wurde daher das Schutzgut Grundwasser unter Berücksichtigung der vorhandenen Altlasten im Stadtgebiet von Zwickau im Tal der Zwickauer Mulde (von Bockwa nach Pölbitz) im Rahmen der modellhaften Altlastenbehandlung (MOST) untersucht. Dabei wurde eine flächenhafte Verteilung von Kontaminationen des Grundwassers ermittelt. Mit Ausnahme des Stadtkerns von Zwickau und des unmittelbar südlichen daran angrenzenden Stadtgebietes ist generell eine deutliche Belastung des Grundwassers mit leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen (LHKW) feststellbar. Im Wesentlichen gibt es 3 Haupteintragstellen. Es handelt sich um die Altstandorte ISIS-Chemie, ehemalige chemische Reinigung Münzstraße und Sachsenringwerk I. Die Ausbreitung der Schadstofffahnen folgt der Fließrichtung des Grundwassers in Richtung Nord-Ost zur Zwickauer Mulde bzw. in den Grundwasserdepressionstrichter Stadt-Zentrum. Eine Ausnahme bildet der Bereich der ISIS- Chemie, deren Schadstofffahne sich in Richtung Süden zum Abwasserpumpwerk Krebsgraben (Grundwasserdepressionstrichter Schedewitz) ausbreitet. Eine genaue Abgrenzung der Schadstofffahnen ist mit dem vorhandenen Messnetz jedoch nicht möglich. Im Bereich südlich der Reichenbacher Straße wurden im Rahmen weiterer Untersuchungen ebenfalls LHKW-Kontaminationen festgestellt (Belastungskarte Umweltamt). Hier deutet sich ein Zustrom des LHKW-belasteten Grundwassers aus Richtung Reichenbacher Straße in Richtung Stadtzentrum (Untersuchungsgebiet MOST) an. 17
Teil B Umweltbericht In den Bereichen des Brückenberges (Kokerei Karl-Marx), in Schedewitz (Kokerei August Bebel) sowie in Pölbitz (Gaswerk Walther-Rathenau-Straße, Teerfabrik Aschenborn Leipziger Straße) wurden z.B. die höchsten PAK-Konzentrationen vorgefunden. Für den Festgesteinsgrundwasserleiter lässt sich auf der Grundlage der durchgeführten Analysen im Rahmen des MOST-Programmes ebenfalls eine anthropogene Beeinflussung der wasserführenden Horizonte im Rotliegenden nachweisen. Insbesondere wurde eine hohe Kontamination des Grundwassers mit LHKW im Bereich des Poetenweges festgestellt. Im Ergebnis des MOST-Projektes wurde u.a. vorgeschlagen, die LHKW-Ausbreitung im Abstrom der Sachsenringwerke zu überwachen, da sich im Abstrom Brauchwasserbrunnen für Kleingartenanlagen sowie der Brunnen für das Pölbitzer Bad befinden. 2001/2002 wurden für den Parameter LHKW im Bereich Pölbitz Grundwassergüteuntersuchungen durchgeführt. 2003 erfolgte eine übersichtsmäßige Erfassung der LHKW-Belastung im Grundwasser (Grundwassergüteuntersuchung) von Pölbitz bis nach Schedewitz. In die Untersuchungen waren 24 Grundwassermessstellen einbezogen. Als Ergebnis wurden flächenhafte Überschreitungen des Dringlichkeitswertes (Wirkungspfad Grundwasser- Mensch) gemäß der „Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlastenbehandlung“ festgestellt. In der Belastungskarte des Umweltamtes wurde als Fläche mit radioaktiven Belastungen das Gelände der Wismut GmbH in Crossen mit dazugehöriger Bergehalde aufgeführt. Die Schadstofffahne bewegt sich in Richtung Norden. Jährlich werden 2-malig Grundwasserstandsmessungen an ca. 250 Grundwassermessstellen im Bereich zwischen Zwickau-Schedewitz und Pölbitz durchgeführt. Die Bestimmung der Grundwasserfließrichtung im Rahmen dieser Kampagne stellt hierbei eine Grundlage für die Beurteilung der weiteren Bewegung der Schadstofffahnen dar. Die Kenntnisse über die Höhe des Grundwasserstandes und der daraus resultierenden Grundwasserfließrichtung sowie über die Grundwassergüte im Stadtgebiet, bilden eine wichtige Grundlage u.a. für die Bewertung von planungsrechtlichen Vorhaben. So ist z.B. bei Baumaßnahmen, die im Grundwasserbereich durchgeführt werden sollen, zu prüfen, ob bei den erforderlichen Grundwasserhaltungsmaßnahmen die Gefahr des Zuziehens von kontaminiertem Grundwasser besteht. Infolge der vorhandenen hohen Grundwasserbelastung wurde die Stadt Zwickau im Rahmen der Bestandsaufnahme nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Freistaat Sachsen als eins von fünf Gebieten mit belastetem Grundwasserkörper ermittelt, bei dem die Erreichung der Ziele der WRRL als unklar oder unwahrscheinlich eingeschätzt wurde. Begründet wird dies damit, dass der Grundwasserkörper „Zwickau“ in der Muldenaue durch chemische Industrie, Steinkohlenbergbau und Uranbergbau flächenhaft belastet ist. Mit der Grundwassergeschütztheit wird die Geschütztheit des Grundwassers gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen bestimmt. Für das Gebiet der Talaue der Zwickauer Mulde ist das Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen infolge des nicht mehr vollflächig vorhandenen Auelehms als Grundwasserstauer (Mächtigkeiten in den Randbereichen bis zu 3 m) sowie des geringen Grundwasserflurabstandes von 2 bis 5 m nicht bzw. unzureichend geschützt - Grundwassergeschütztheitsklassen 4-5 (GGK). Außerhalb der Talaue im Bereich der Kluftgrundwasserleiter kann auf Grund des hohen Grundwasserflurabstands eine GGK von 1 (hohe Geschütztheit) angenommen werden. 18
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