Umweltbericht zum Entwurf Flächennutzungsplan 2025 - Stadt ...

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Umweltbericht zum Entwurf Flächennutzungsplan 2025 - Stadt ...
Teil B Umweltbericht

       Umweltbericht zum Entwurf
       Flächennutzungsplan 2025

Stadtverwaltung Zwickau
Umweltbüro
Umweltbericht zum Entwurf Flächennutzungsplan 2025 - Stadt ...
Teil B Umweltbericht

1. Inhalt und Ziel des Flächennutzungsplanes ............................................................................. 3
1.1     Planerische Vorgaben ....................................................................................................... 3
1.2     Siedlungsflächenentwicklung............................................................................................ 3
1.3     Flächenbedarfsermittlung ................................................................................................. 7
1.4     Fachgesetzliche und fachplanerische Umweltschutzziele ................................................ 8
2. Verträglichkeit der Flächennutzungsplanung mit den Erhaltungszielen der Gebiete von
    gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete)....................................................................... 10
2.1     FFH-Gebiete .................................................................................................................... 10
2.2     Schutzziele des Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Mittleres Zwickauer Muldetal“ .............. 10
2.3     Schutzziele des Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Bachtäler südlich Zwickau“ .................... 11
2.4     Prognose der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und Schutz-zwecke der
        betroffenen Gebiete bei der Durchführung der Planung ............................................... 11
3. Bestandsaufnahme des Umweltzustandes ............................................................................ 13
3.1     Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft ...................................................... 13
    3.1.1 Europäisches ökologisches Netz „Natura 2000“ ..................................................... 13
    3.1.2 Landschaftsschutzgebiete (LSG) .............................................................................. 13
    3.1.3 Naturdenkmale (ND) und Flächennaturdenkmale (FND) ....................................... 13
    3.1.4 Geschützte Einzelbäume und Baumgruppen .......................................................... 14
    3.1.5 Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)............................................................. 14
    3.1.6 Biotope/Biotopverbund .......................................................................................... 15
    3.1.7 Biotopverbund......................................................................................................... 15
3.2     Gewässer ......................................................................................................................... 15
    3.2.1 Oberflächengewässer.............................................................................................. 15
    3.2.2 Grundwasser ........................................................................................................... 17
    3.2.3 Grundwasser und die Folgen des Steinkohlebergbau ............................................ 19
    3.2.4 Überschwemmungsgebiete .................................................................................... 20
    3.2.5 Hochwasserschutz ................................................................................................... 20
3.3     Boden .............................................................................................................................. 22
    3.3.1 Altlast- und Altlastverdachtsflächen ....................................................................... 22
    3.3.2 Flächenhafte Bodenbelastungen ............................................................................ 23
    3.3.3 Bodenversiegelung .................................................................................................. 24
    3.3.4 Landwirtschaft ......................................................................................................... 25
3.4     Klima/Luft ........................................................................................................................ 25
    3.4.1 Luft........................................................................................................................... 25
    3.4.2 Messnetz des Freistaates Sachsen .......................................................................... 26
    3.4.3 Klima ........................................................................................................................ 27
3.5     Mensch, Erholung, Freizeit ............................................................................................. 28
    3.5.1 Lärm ......................................................................................................................... 28
    3.5.2 Öffentliche Grünflächen/Erholung/Freizeit ............................................................ 30
    3.5.3 Waldflächen ............................................................................................................ 30
3.5     Kultur und sonstige Sachgüter ........................................................................................ 31
4. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ..................................................... 31
4.1     Darstellung der ermittelten erheblichen Auswirkungen ................................................ 31
    4.1.1 Gewerbe/Industrie Bauflächen 1 und 2................................................................... 32
    4.1.2 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 6 und 7 ................................................................. 33

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      4.1.3 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 10 und 16 ............................................................. 34
      4.1.4 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 17 und 18 ............................................................. 35
      4.1.5 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 22 und 23 ............................................................. 36
      4.1.6 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 30 und 31 ............................................................. 37
      4.1.7 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 32 und 34 ............................................................. 38
      4.1.8 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 35 und 37 ............................................................. 39
      4.1.9 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 38 und 42 ............................................................. 40
      4.1.10 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 44 und 50 ............................................................. 41
      4.1.11 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 51 und 52 ............................................................. 42
      4.1.12 Gewerbe/Industrie: Bauflächen 53 und 55/56 ........................................................ 43
      4.1.13 Vorsorgestandort: Bauflächen 8 und 14 .................................................................. 44
      4.1.14 Mischgebiet: Baufläche 13 ....................................................................................... 46
      4.1.15 Sondergebiet: Bauflächen 5 und 24......................................................................... 47
      4.1.16 Sondergebiet: Baufläche 54 ..................................................................................... 48
      4.1.17 Wohnungsbau: Bauflächen 3 und 4 ......................................................................... 49
      4.1.18 Wohnungsbau: Bauflächen 9 und 11 ....................................................................... 50
      4.1.19 Wohnungsbau: Bauflächen 12 und 19 ..................................................................... 51
      4.1.20 Wohnungsbau: Bauflächen 20 und 21 ..................................................................... 52
      4.1.21 Wohnungsbau: Bauflächen 25 und 26 ..................................................................... 53
      4.1.22 Wohnungsbau: Bauflächen 29 und 39 ..................................................................... 54
      4.1.23 Wohnungsbau: Bauflächen 40 und 41 ..................................................................... 55
      4.1.24 Wohnungsbau: Bauflächen 45 und 46 ..................................................................... 56
      4.1.25 Wohnungsbau: Bauflächen 47 und 48 ..................................................................... 57
      4.1.26 Wohnungsbau: Baufläche 49 ................................................................................... 58
      4.1.27 Straße: Baufläche 15 ................................................................................................ 59
      4.1.28 Straße: Baufläche 28 ................................................................................................ 60
      4.1.29 Straßenbau: Bauflächen 27, 33 und 36.................................................................... 61
      4.1.30 Straßenbau: Baufläche 43 ........................................................................................ 62
4.2        Mögliche Folgen bei Durchführung der Planung ............................................................ 63
4.3        Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ............................................................... 66
5.    Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ........ 67
5.1        Vermeidung/Planungsalternativen ................................................................................. 67
5.2        Ausgleichsmaßnahmen - Kompensationsflächen ........................................................... 67
5.3        Maßnahmen zur Minderung ........................................................................................... 69
6.    Angaben zum Verfahren und zur Methodik .......................................................................... 70
6.1        Methodisches Vorgehen bei der Umweltprüfung .......................................................... 70
6.2        Zusammenstellung der verwendeten Unterlagen .......................................................... 71
6.3        Schwierigkeiten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse ..................................... 72
7.    Beschreibung der geplanten Überwachungsmaßnahmen .................................................... 73
8.    Allgemeinverständliche Zusammenfassung der Ergebnisse .................................................. 73

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1. Inhalt und Ziel des Flächennutzungsplanes

1.1       Planerische Vorgaben

Nach § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch besteht die Aufgabe des Flächennutzungsplanes darin,
„...für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen
Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der
Gemeinde in den Grundzügen darzustellen“.

Der Flächennutzungsplan soll das Ziel der Sicherung einer nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung planerisch umsetzen, der die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden
Anforderungen, auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, in Einklang
bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung
gewährleistet. Hinsichtlich der künftigen Bodennutzung kommt ihm damit sowohl eine
Ordnungs- und Entwicklungsfunktion als auch eine Steuerungsfunktion zu.

Nach § 1 Abs. 2 Baugesetzbuch handelt es sich bei dem Flächennutzungsplan um einen
vorbereitenden Bauleitplan, der für sich keine Rechtsvorschrift darstellt und damit noch der
Umsetzung durch einen verbindlichen Bauleitplan bedarf.

Grundlagen    für  die   Flächennutzungsplanung    auf  regionaler Ebene   sind  der
Landesentwicklungsplan Sachsen sowie der Regionalplan Südwestsachsen. Die im
Regionalplan formulierten Ziele entfalten entsprechend § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch eine
Anpassungspflicht. Die festgesetzten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sind zu
berücksichtigen.

Auf der städtischen Planungsebene bilden die vom Stadtrat beschlossenen Landschaftspläne
sowie das „Städtebauliche Entwicklungskonzept SEKo Zwickau 2020“ wesentliche
Grundlagen.

1.2       Siedlungsflächenentwicklung

Im Flächennutzungsplan sind folgende wesentliche Inhalte dargestellt:

Darstellungen nach § 5 Abs. 1-2b BauGB

          die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der
           baulichen Nutzung (Bauflächen):
                       Wohnbauflächen
                       gemischte Bauflächen
                       gewerbliche Bauflächen
                       Sonderbauflächen
          Flächen für Gemeinbedarfseinrichtungen,
          Flächen für Verkehr, Ver- und Entsorgungsanlagen
          Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald
          Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
           Natur und Landschaft

Kennzeichnungen nach § 5 Abs. 3 Baugesetzbuch

          Altlastenverdachtsflächen
          Rohstoffabbaugebiete nach Bergrecht

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Nachrichtliche Übernahme gemäß § 5 Abs. 4 Baugesetzbuch

        Überschwemmungsgebiete einschließlich Deichversagungsgebiete
        Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
        nach Landesrecht denkmalgeschützte Mehrheiten von baulichen Anlagen

Den nachfolgenden Tabellen sind die geplanten Änderungen in der Nutzung zu entnehmen:

Bauflächen

 Nr.      Bezeichnung                      aktuelle Nutzung                 geplante Nutzung
 1        Industrieansiedlung VW Werk      landwirtschaftliche Nutzfläche   Gewerbe/Industrie
 2        Mosel, Freifläche südlich BKK    landwirtschaftliche Nutzfläche   Gewerbe
          Mosel, Schlunziger Straße,       landwirtschaftliche Brache,
 3                                                                          Wohnungsbau
          Rittergut                        versiegelt
 4        Mosel, Dänkritzer Straße         landwirtschaftliche Nutzfläche   Wohnungsbau
          Mosel, südlich Sporthalle
 5                                         landwirtschaftliche Nutzfläche   Sport
          Altenburger Straße
          Mosel, südlich Birkenweg -
 6                                         Gewerbefläche                    Gewerbe
          Zimo
          Mosel, südlich Birkenweg -
 7                                         Gewerbe, Wald                    Gewerbe
          Falkentrans
          Regionaler Vorsorgestandort
 8                                         landwirtschaftliche Nutzfläche   Industrie
          "Crossen-Wulm"
          Wohn- und Gewebegebiet
 9                                         Grünfläche                       Wohnungsbau
          Crossen
          Wohn- und Gewebegebiet
 10                                        Grünfläche                       Gewerbe
          Crossen
                                                                            Wohnungsbau/
 11       Crossen, BPlan 312               Grünfläche
                                                                            Mischgebiet
 12       Crossen, Am Angerberg            landwirtschaftliche Nutzfläche   Wohnungsbau
 13       Crossen, BPlan 312               Grünfläche                       Mischgebiet
          Regionaler Vorsorgestandort
 14                                        landwirtschaftliche Nutzfläche   Industrie
          "Zwickau-Nord"
                                           landwirtschaftliche Nutzfläche
 15       Straßenanbindung "Nord"                                           Straße
                                           Grünfläche, Gewerbefläche
          Eisenwerk, östlich u. westlich
 16                                        Gewerbebrache                    Gewerbe
          Schubertstraße
          Eisenwerk, östlich
 17                                        Gewerbebrache                    Gewerbe
          Schubertstraße
          Schubertstraße neben VW
 18                                        Grünfläche                       Gewerbe
          Kundendienstwerkstatt
 19       Weißenborn, Lilienweg            landwirtschaftliche Nutzfläche   Wohnungsbau

 20       Weißenborn, Lilienweg            landwirtschaftliche Nutzfläche   Wohnungsbau
          Weißenborn, südlich
 21                                        landwirtschaftliche Nutzfläche   Wohnungsbau
          Crimmitschauer Straße
          Zwickau-Nord, zwischen
                                           Gewerbebrache, z. Z.
 22       Dorotheenstraße und                                               Gewerbe
                                           Parkplatz, Grünfläche
          Schlachthofstraße

                                                                                            4
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 Nr.    Bezeichnung                    aktuelle Nutzung                 geplante Nutzung
        B-Plan 067, zwischen           Gewerbebrache, z.Z.
 23     Schlachthofstraße und Kurt-    Brachfläche , Parkplatz und      Gewerbe
        Eisner-Straße                  Grünfläche
       Sondergebiet                    Rückbaufläche Wohnungsbau,       Sportanlagen/
 24
       Sportanlagen/Stadion            z.T. versiegelt, Grünflächen     Stadion
 25    Trillerstraße/Finkenweg         landwirtschaftliche Nutzfläche   Wohnungsbau

 26    Eckersbach, Trillerberg         Grünfläche, teils Straße         Wohnungsbau
       Innere Westtangente,            Brachflächen, Kleingärten,
27                                                                      Straße
       nördlicher Teilabschnitt        Freiflächen
                                       Wald, landwirtschaftliche
28     Äußere Westtangente                                              Straße
                                       Nutzflächen
       Werdauer Straße, südliche
29                                     landwirtschaftliche Nutzfläche   Wohnungsbau
       Gewerbegebiet Windberg
                                       Gewerbebrache, Gleisanlagen,
30     B-Plan 034, ehem. RAW                                        Gewerbe
                                       Kleingärten, z.T. versiegelt
       Industrierandstraße neben
31                                     Gewerbebrache                    Gewerbe
       Pross
       Bahnbetriebswerk, und           Brachflächen , Gleisanlagen ,
32                                                                      Gewerbe
       Güterbahnhof                    überwiegend versiegelt
       Innere Westtangente,            Straße, Bahnanlage, bebaute
33                                                                      Straße
       mittlerer Teilabschnitt         Flächen
                                       Bebauung, Stellflächen,
34     Am Bahnhof                                                       Gewerbe
                                       Grünflächen
35     Am Bahnhof                      Stellflächen, Grünflächen        Gewerbe
       Innere Westtangente,            Gewerbebrachen, KGA,
36                                                                      Straße
       südlicher Teilabschnitt         Grünflächen
37     Stenner Marksteig, Arkema       landwirtschaftliche Nutzfläche   Gewerbe
       Am Stenner Marktsteig,
38                                     landwirtschaftliche Nutzfläche   Gewerbe
       westlich Bürgerschachtstraße
                                       landwirtschaftliche Nutzfläche,
39     Marktsteig/ Am Fuchsgraben                                      Wohnungsbau
                                       z.T. Gewerbebrache
                                                                       Wohnungsbau/
40     Schedewitz, Planitzer Straße    Grünfläche
                                                                       Mischgebiet
       Rudolf- Breitscheid-Straße,
41                                     Garagenhof                       Wohnungsbau
       Garagenhof Neuplanitz
       TAC, Am Hammerwald
42     Verladeanlage Cainsdorf,        Gewerbebrache                    Gewerbe
       nördliche Teilfläche
43     Neue Cainsdorfer Brücke         Gewerbebrache, Grünfläche        Straße
       TAC, Am Hammerwald
44     Verladeanlage, südliche         Gewerbebrache                    Gewerbe
       Teilfläche
45     Am Kreuzberg                    landwirtschaftliche Nutzfläche   Wohnungsbau
       Uthmannstraße, ehem.
46                                     Grünfläche , teils Brache        Wohnungsbau
       Aktivist
47     Cainsdorf, südlich B-Plan 319   landwirtschaftliche Nutzfläche   Wohnungsbau

                                                                                        5
Umweltbericht zum Entwurf Flächennutzungsplan 2025 - Stadt ...
Teil B Umweltbericht

 Nr.   Bezeichnung                     aktuelle Nutzung                 geplante Nutzung
       Oberhohndorf, südlich
48                                     landwirtschaftliche Nutzfläche   Wohnungsbau
       Helmholzstraße
       Oberhohndorf, südlich
49                                     landwirtschaftliche Nutzfläche   Wohnungsbau
       Wildenfelser Straße
                                                                        Gewerbe/
50     Nickolayschachtfeste            Grünfläche
                                                                        Hochschule
       Reinsdorfer Straße, Am
51                                     Gewerbebrache                    Gewerbe
       Kraftwerk
       Am Brückenberg, südlich
                                       sanierte Bergbaufläche,
52     Äußere Dresdner Straße,                                          Gewerbe
                                       teilweise Grünflächen
       westl. Teil
       Am Brückenberg, südlich
53     Äußere Dresdner Straße, östl.   Wasserbecken, Grünfläche         Gewerbe
       Teil
                                       Gewerbebrache,
54     Sondergebiet Justiz                                              JVA
                                       landwirtschaftliche Nutzfläche

55     ehemals Martin Hoop IV          Gewerberache                     Gewerbe
       Vettermannstraße,
       Zweckverband Industrie- und
56                                     Gewerbebrache                    Gewerbe
       Gewerbegebiet Zwickau-
       Mülsen

Entwicklungsflächen Grün

Nr.      aktuelle Flächennutzung                     geplante Flächennutzung
G1       Landwirtschaftliche Nutzung                 Wald/Grünfläche
G2       Landwirtschaftliche Nutzung                 Wald
G3       Landwirtschaftliche Nutzung                 Wald
G4       Landwirtschaftliche Nutzung                 Wald
G5       Landwirtschaftliche Nutzung                 Teich
G6       Landwirtschaftliche Nutzung                 Wald
G7       Landwirtschaftliche Nutzung                 Wald
G8       Landwirtschaftliche Nutzung                 Wald
G9       Landwirtschaftliche Nutzung                 Wald
G10      Landwirtschaftliche Nutzung                 Wald
G11      Landwirtschaftliche Nutzung                 Grünfläche
G12      Landwirtschaftliche Nutzung                 Grünfläche
G13      Landwirtschaftliche Nutzung                 Grünfläche
G14      Gewerbe                                     Landwirtschaft
G15      Landwirtschaftliche Nutzung                 Grünfläche/Gärten
G16      Wohnen                                      Grünfläche
G17      Wohnen/Landwirtschaft Nutzung               Wald
G18      Lehmabbau/Landwirtschaftliche Nutzung       Grünfläche
G19      Lehmabbau                                   Landwirtschaft
G20      Gewerbegebiet-Brache                        Landwirtschaft
G21      Gewerbegebiet-Brache                        Landwirtschaft
G22      Landwirtschaftliche Nutzung                 Wald
G23      Grünfläche                                  Wald
G24      Gewerbegebiet/Mischgebiet                   Landwirtschaft

                                                                                       6
Umweltbericht zum Entwurf Flächennutzungsplan 2025 - Stadt ...
Teil B Umweltbericht

Nr.     aktuelle Flächennutzung                      geplante Flächennutzung
G25     Mischgebiet                                  Landwirtschaft
G26     Gewerbegebiet-Brache                         Wald
G27     Gewerbegebiet-Brache                         Landwirtschaft
G28     Mischgebiet                                  Wald
G29     Landwirtschaftliche Nutzung                  Wald
G30     Landwirtschaftliche Nutzung                  Wald
G31     Landwirtschaftliche Nutzung                  Wald
G32     Landwirtschaftliche Nutzung                  Wald
G33     Kiesabbau                                    Wald
G34     Ver- und Entsorgung                          Wald
G35     Landwirtschaftliche Nutzung                  Wald
G36     Landwirtschaftliche Nutzung                  Wald
G37     Landwirtschaftliche Nutzung                  Wald
G38     Ver- und Entsorgung                          Wald/Landwirtschaft
G39     Landwirtschaftliche Nutzung                  Grünfläche
G40     Ver- und Entsorgung                          Wald
G41     Landwirtschaftliche Nutzung                  Wald
G42     Landwirtschaftliche Nutzung                  Wald
G43     Landwirtschaftliche Nutzung                  Wald

1.3   Flächenbedarfsermittlung

Die dargestellten Flächenentwicklungen haben sich entsprechend § 5 Abs. 1 BauGB an den
voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde zu orientieren. Der Flächennutzungsplan als
vorbereitende Planung konzentriert sich auf die Regelungen zur Bodennutzung im
Gemeindegebiet. Demzufolge sind nur die planerischen Zielvorgaben von Relevanz, die über
diese Planungsebene zu beeinflussen sind. Die entsprechenden Schutzziele sind
grundsätzlich auf zwei Ebenen zu finden. Zum einen sind es die Grundsätze und Ziele der
Raumordnung, die im Landesentwicklungsplan 2003 des Freistaates Sachsen bzw. im
Regionalplan Südwestsachsen festgelegt bzw. festgesetzt sind in Verbindung mit den
Vorgaben des Baugesetzbuches zur Ausgestaltung der gemeindlichen Planungshoheit sowie
die fachgesetzlichen Ziele (z.B. nach dem Wassergesetz, Bundesbodenschutzgesetz,
Naturschutzgesetz).

Hinsichtlich des Bedarfes an gewerblichen Bauflächen erfolgte eine umfangreiche
Bedarfsanalyse (siehe Pkt. 6.4. der Begründung). Zu berücksichtigen ist dabei, dass mit den
Regionalen Vorsorgestandorten für Industrie und produzierendes Gewerbe der auf
regionaler Ebene abgestimmte Bedarf mit einem Flächenumfang von 149 ha in die Planung
eingeflossen ist. Diese beiden Standorte sind im FNP nachrichtlich übernommen worden. Sie
dienen ausschließlich der Ansiedlung von flächenintensiven, landesweit bzw. regional
bedeutsamen Einzelvorhaben der gewerblichen und industriellen Wirtschaft mit einer
möglichst    hohen     Arbeitsplatzkonzentration  und    stehen     für  eine   kommunale
Flächenvorhaltung als städtisches Gewerbegebiet nicht zur Verfügung.

Mit den Abbrüchen der Plattenbauten in den Großwohnsiedlungen Eckersbach und
Neuplanitz seit 2001 wurden die Wohnbauflächen um insgesamt 41,6 ha reduziert. Eine
weitere Reduzierung erfolgt in diesen Gebieten mit der Planung um weitere 19,3 ha. Trotz
dieser Reduzierung werden für die Entwicklung von Einfamilienhausstandorten neue Flächen
für ca. 143 Wohneinheiten in einer Größe von ca. 14,5 ha ausgewiesen, da die geforderte
Standortqualität auf den Rückbauflächen nur eingeschränkt vorhanden ist.

                                                                                         7
Umweltbericht zum Entwurf Flächennutzungsplan 2025 - Stadt ...
Teil B Umweltbericht

Die Entwicklung der Nachfrage nach Einfamilienhausstandorten ist auch vor dem
Hintergrund der Investitionstätigkeit des VW Werkes im Stadtteil Mosel zu betrachten. VW
investiert in den nächsten Jahren an den Standorten Zwickau und Chemnitz ca. 2 Mrd. €.
Mit dem zu erwartenden Beschäftigungszuwachs und der wünschenswerten Ansiedlung von
Zulieferern geht auch eine Nachfrage nach Wohnraum einher.
Der Bedarf an Standorten für Mietwohnungsbau- auch zur Versorgung mit speziellen
Wohnformen wie altersgerechtes Wohnen bzw. Mehrgenerationenwohnen- kann in den
vorhandenen Baugebieten abgedeckt werden.

1.4   Fachgesetzliche und fachplanerische Umweltschutzziele

Der Flächennutzungsplan als vorbereitende Planung konzentriert sich auf die Regelungen
zur Bodennutzung im Gemeindegebiet. Demzufolge sind nur die planerischen Zielvorgaben
von Relevanz, die über diese Planungsebene zu beeinflussen sind. Die entsprechenden
Schutzziele sind grundsätzlich auf zwei Ebenen zu finden. Zum einen sind es die Grundsätze
und Ziele der Raumordnung, die im Landesentwicklungsplan 2003 des Freistaates Sachsen
bzw. im Regionalplan Südwestsachsen festgelegt bzw. festgesetzt sind, in Verbindung mit
den Vorgaben des Baugesetzbuches zur Ausgestaltung der gemeindlichen Planungshoheit
sowie die fachgesetzlichen Ziele (z.B. nach dem Wassergesetz, Bundesbodenschutzgesetz,
Naturschutzgesetz).

Berücksichtigung der Umweltziele

Schutzgut      Schutzziel                          Berücksichtigung in der Planung

                                                      Nachnutzung gewerblicher
               Nachhaltige Sicherung der               Brachflächen
               Bodenfunktionen, Sparsame
                                                      Entwicklung von Bahnflächen für
Boden          Inanspruchnahme, Sicherung
                                                       eine gewerbliche Nutzung
               hochwertiger Böden für
               landwirtschaftliche Nutzung            Nachnutzung eines Garagen-
                                                       komplexes für Wohnbebauung

                                                      Neuausweisung auf Flächen, die
                                                       bereits im Regionalplan festgesetzt
               Keine Behinderung der                   sind
Grundwasser    Grundwasserneubildung über das
               notwendige Maß hinaus                  Beschränkung der Neuausweisung
                                                       auf das unbedingt notwendige Maß

                                                      Innerhalb festgesetzter
               Verzicht auf Neuausweisung,             Überschwemmungsgebiete wurde
               Erweiterung oder Verdichtung von        der regionale Vorsorgestandort
               Bauflächen innerhalb der                Zwickau-Wulm als Bauflächen
               ausgewiesenen                           ausgewiesen. Entwickelt werden
Oberflächen-
               Überschwemmungsbereiche,                sollen der Standort erst nach der
wasser
               Ausweisung von Retentionsräumen         Realisierung der
               und Überflutungsbereichen, Schutz       Hochwasserschutzmaßnahmen und
               der Fließgewässer, ihrer Auen und       der Aufhebung des
               Schutzstreifen                          Überschwemmungsgebietes
                                                       (Festsetzung lt. Regionalplan).

                                                                                             8
Umweltbericht zum Entwurf Flächennutzungsplan 2025 - Stadt ...
Teil B Umweltbericht

Schutzgut      Schutzziel                            Berücksichtigung in der Planung

                                                        Beschränkung der Neuausweisung
                                                         auf das unbedingt notwendige Maß
               Sicherung großflächiger Frischluft-       durch Nachnutzung von Brachflächen
Klima/Luft     und Kaltluftentstehungsgebiete,
               Sicherung bestmögliche Luftqualität
                                                        Freihaltung von bedeutenden
                                                         Frischluftschneisen

                                                        Berücksichtigung der vorhandenen
               Schutz, Pflege und Entwicklung der
                                                         Landschaftspläne
               Vielfalt, Eigenart und Schönheit
Landschafts-   sowie des Erholungswertes der
bild und       Landschaft, Vermeidung/Minderung         Schutz, Erhalt und Vervollkommnung
Erholung       der Zerschneidung der Landschaft,         von vorhandenen Potentialen durch
               Erhalt historisch gewachsener             entsprechende Flächendarstellungen
               Kulturlandschaften
                                                        Ausgleichsflächenkonzeption

                                                        Berücksichtigung vorhandener
               Dauerhafter Schutz, Pflege,
                                                         Schutzgebiete und
               Entwicklung und Wiederherstellung
                                                         Biotopentwicklungsplanungen
               der Tier- und Pflanzenwelt, Erhalt
               der biologischen Vielfalt, Sicherung
Flora/Fauna
               der Gebiete des Netzes NATURA
               2000 in ihrem Bestand, Erhalt und        Schutz, Erhalt und
               Sicherung der Lebensräume                 Entwicklungsmöglichkeiten durch
               gefährdeter Tier- und Pflanzenarten       Darstellen entsprechender
                                                         Flächennutzungen
                                                        Ausgleichsflächenkonzeption

                                                        Aufgabe der Wohnfunktion in der
                                                         Nachbarschaft gewerblicher und
               Sicherung gesunder Wohn- und
                                                         industrieller Nutzungen bzw. an
Mensch         Arbeitsverhältnisse, Schutz vor
                                                         stark belasteten
               Lärm
                                                         Hauptverkehrsstraßen (z.B.
                                                         Reichenbacher Str., Talstraße)

                                                        In den schutzwürdigen Bereichen
                                                         wurden keine Nutzungsänderungen
                                                         in der Planung vorgenommen, die
               Schutz und Pflege von                     dem Schutz grundsätzlich
Kultur- und
               Kulturdenkmalen, Erhalt                   entgegenstehen.
sonstige
               historischer Kulturlandschaften
Schutzgüter
               oder städtebaulicher Bedeutung
                                                        Der Erhalt der Kulturdenkmale muss
                                                         auf der Ebene der verbindlichen
                                                         Bauleitplanung gesichert werden.

                                                                                            9
Teil B Umweltbericht

2. Verträglichkeit der Flächennutzungsplanung mit den
   Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
   (FFH-Gebiete)

2.1     FFH-Gebiete

Das Europäische ökologische Netz „Natura 2000” umfasst die Gebiete der natürlichen
Lebensraumtypen des Anhangs I (FFH-Arten), die Habitate der Arten des Anhangs II (FFH-
Gebiete) der 92/43/EWG Richtlinie (FFH-Richtlinie) sowie der Vogelschutzgebiete (SPA)
nach Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG).

Innerhalb des Stadtgebietes liegen Flächen zweier Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-
Gebiete), jedoch keine europäischen Vogelschutzgebiete. Die FFH-Gebiete nehmen ca.
144,3 ha ein.

Das FFH-Gebiet „Mittleres Zwickauer Muldetal“ liegt entlang der Mulde, beginnend an der
Brücke Schneppendorfer Straße, im Norden der Stadt setzt es sich über die Stadtgrenze
hinaus fort.

Das FFH-Gebiet „Bachtäler südlich Zwickau“ liegt im Süden der Stadt und besteht aus zwei
Teilgebieten innerhalb der Gemarkungen Oberplanitz, Ebersbrunn und Rottmannsdorf.

2.2     Schutzziele des Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Mittleres Zwickauer Muldetal“

     Erhaltung einer naturnahen, strukturreichen Tallandschaft des Hügellandes mit
      wechselnden Expositionen und stellenweise ausgeprägten Auenstrukturen, der
      naturnahen Gewässerabschnitte des Fließgewässers sowie der bedeutenden Fledermaus-
      Winterquartiere
     Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen
      Erhaltungszustandes aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von
      gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG
     Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen
      Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und
      Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie
      92/43/EWG, insbesondere Mopsfledermaus, Biber, Fischotter, Großes Mausohr,
      Kammmolch, Bachneunauge, Spanische Flagge, Große Moosjungfer und Grünes
      Besenmoos sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und
      Überwinterung wichtigen Habitate
     Erhaltung     bzw.     Förderung     der    Unzerschnittenheit und funktionalen
      Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe des Gebietes, der Vermeidung von
      inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung
      funktionaler Kohärenz innerhalb des Gebietssystems NATURA 2000
     Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit
      quantitativ und/oder qualitativ herausragendem Vorkommen im Gebiet sowie einem
      NATURA 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement

                                                                                       10
Teil B Umweltbericht

2.3     Schutzziele des Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Bachtäler südlich Zwickau“

     Erhaltung mehrerer naturnaher Bachtäler und Nebentälchen in offener Landschaft mit
      angestauten Stillgewässern mit Unterwasser- und Ufervegetation aus Röhrichten,
      Frischwiesen und bachbegleitendem Schwarzerlenwald
     Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen
      Erhaltungszustandes aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von
      gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (Eutrophe
      Stillgewässer, Fließgewässer mit Unterwasservegetation, Feuchten Hochstaudenfluren,
      Flachland-Mähwiesen, Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder)
     Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen
      Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und
      Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie
      92/43/EWG, insbesondere Kammmolch (Triturus cristatus), Schwarzblauer Bläuling
      (Maculinea nausithous), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug
      und Überwinterung wichtigen Habitate
     Erhaltung     bzw.      Förderung      der    Unzerschnittenheit und    funktionalen
      Zusammengehörigkeit      der Lebensraumkomplexe des Gebietes, der Vermeidung von
      inneren und äußeren      Störeinflüssen auf das Gebiet sowie die Gewährleistung der
      funktionalen Kohärenz   innerhalb des Gebietssystems NATURA 2000
     Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter
      Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem
      Vorkommen        im   Gebiet    sowie  einem    Natura    2000-Belange     fördernden
      Gebietsmanagement zu (Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Naturnähe und
      Strukturvielfalt der Bäche und damit der Beförderung der teilweise gut ausgebildeten
      Staudensäume, Erhalt der Habitatqualitäten der durch Anstau der Bäche entstandenen
      kleinen Stillgewässer, die als Amphibienlaichgewässer bedeutungsvoll sind, Erhalt und
      zielgerichtete Pflege der Frischwiesenvegetation mit einem hohen Anteil Großer
      Wiesenknopf sowie der Nasswiesen über extensive, mosaikartige, an die vorkommenden
      Arten, wie den Schwarzblauen Bläuling, angepasste Bewirtschaftungsmethoden)

2.4     Prognose der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und Schutzzwecke der
        betroffenen Gebiete bei der Durchführung der Planung

Gemäß Artikel 6 (3) der FFH-Richtlinie sind Pläne oder Projekte, die ein Natura-2000-Gebiet
einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich
beeinträchtigen könnten, einer Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet
festgelegten Erhaltungszielen zu unterziehen. Dabei sind nur solche Planungen relevant, bei
denen, unter Beachtung aller Wirkungspfade (Boden, Wasser, Luft, Klima), zumindest die
abstrakte Möglichkeit besteht, dass sie die Erhaltungsziele eines Natura-2000-Gebietes
erheblich beeinträchtigen. Dem gegenüber können von der Verträglichkeitsprüfung die
Projekte und Planungen von vornherein ausgeschlossen werden, die das Anliegen der FFH-
Richtlinie unterstützen oder hierzu in keiner Beziehung stehen.

Das bedeutet für den Flächennutzungsplan der Stadt Zwickau, dass die Planteile, bei denen
die generelle Möglichkeit besteht, dass sie Erhaltungsziele der für das Stadtgebiet
ausgewiesen FFH-Gebiete, „Mittleres Zwickauer Muldetal“ (Melde-Nr. 2E) und „Bachtäler
südlich von Zwickau“ (Melde-Nr. 310), beeinträchtigen können, hinsichtlich ihrer
Verträglichkeit zu prüfen sind.

                                                                                        11
Teil B Umweltbericht

Dies trifft für alle Bauflächen zu, welche sich in FFH-Gebieten, daran unmittelbar
angrenzend oder zu diesen in einem räumlichen Zusammenhang befinden. Außerdem ist die
geplante Anlage bzw. Wiederherstellung eines Teiches (Entwicklungsfläche G05) innerhalb
des FFH-Gebietes 310 „Bachtäler südlich von Zwickau“ auf ihre Verträglichkeit zu prüfen.

Das Prüfverfahren umfasst bis zu drei Hauptphasen:

         die FFH-Vorprüfung
         die FFH-Verträglichkeitsprüfung und
         die Ausnahmeprüfung.

Die FFH-Vorprüfung ist als erster Schritt des Prüfverfahrens vorgesehen. Dabei gilt es die
Frage zu klären, ob im konkreten Fall eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Wenn bei der FFH-Vorprüfung erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit
ausgeschlossen werden können, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes war im Rahmen der einzelfallbezogenen
Vorprüfung für die 10 relevanten Flächen (9 Bauflächen und 1 Grünfläche) eine
abschließende Beurteilung für die nachstehenden Standorte möglich:

    Baufläche 1: Industrieansiedelung VW Werk
    Baufläche 2: Mosel, Gewerbliche Baufläche an der Glauchauer Straße
    Baufläche 3: Mosel, Schlunziger Straße, Rittergut
    Baufläche 5: Mosel, südlich Sporthalle Altenburger Straße
    Baufläche 6 Mosel, Gewerbefläche östlich Birkenweg - Zimo
    Baufläche 7: Mosel, Gewerbefläche östlich Birkenweg - Falkentrans
    Baufläche 11: Crossen, B-Plan 312
    Baufläche 16: Eisenwerk, östlich und westlich Schubertstraße
    Baufläche 17: Eisenwerk, östlich Schubertstraße
    Grünfläche G 5: Wiederherstellung eines Teiches

Für alle diese Standorte konnten auf der Ebene der Flächennutzungsplanung erhebliche
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten ausgeschlossen werden.
Die Verträglichkeit ist damit gegeben. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist daher für diese
Standorte auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich.

Für die Bauflächen 6 und 7 - Mosel, Gewerbeflächen östlich Birkenweg“ konnte allerdings
nicht ausgeschlossen werden, dass sich auf der Projektebene Summationswirkungen
ergeben können. Aus diesen Gründen sind bei Projekten im Bereich dieser beiden
Bauflächen nähere Untersuchungen in Form einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.

                                                                                        12
Teil B Umweltbericht

3. Bestandsaufnahme des Umweltzustandes

3.1   Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft

Basierend auf dem Fachbeitrag Naturschutz, werden nachfolgend schutzrelevante Bereiche
aufgeführt, ohne diese ausführlich zu beschreiben.

3.1.1 Europäisches ökologisches Netz „Natura 2000“

Im Stadtgebiet liegen Flächen von 2 FFH (Fauna-Flora-Habitat) – Gebieten.
Vogelschutzgebiete sind nicht ausgewiesen.

Bezeichnung               Lage                                          Flächenanteil im
                                                                        Stadtgebiet
                                                                        Zwickau
Mittleres Zwickauer       Muldetal nördlich Brücke Schneppendorfer      ca. 87,1 ha
Muldetal                  Straße
Bachtäler südlich Zwickau 2 Gebiete in Oberplanitz, Niederplanitz,      ca. 57,2 ha
                          Ebersbrunn, Rottmannsdorf, Cainsdorf

3.1.2 Landschaftsschutzgebiete (LSG)
                                                                 Gesamtfläche: 1221,4 ha
Bezeichnung                                                       Fläche im Stadtgebiet
Weißenborner Wald                                                       310,2 ha
Am Kreuzberg                                                             82,4 ha
Am Röhrensteg                                                            64,2 ha
Plotzgrund                                                              339,6 ha
Stausee Glauchau und Muldenaue                                           93,4 ha
Paradiesgrund                                                           264,9 ha
Kirchberger Granit                                                       66,7 ha

3.1.3 Naturdenkmale (ND) und Flächennaturdenkmale (FND)
                                                                     Gesamtfläche 28,21 ha
Bezeichnung                                               Art                 Größe
Weihergebiet Maxhütte                                    FND                  4,4 ha
Grube 2                                                  FND                  8,5 ha
Bienenweide                                              FND                  0,8 ha
Vogelschutzgebiet                                        FND                  2,6 ha
Böser Brunnen                                             ND                 0,52 ha
Steinkohlenausbiss                                       GND                 0,32 ha
Granitfindling                                           GND                    1t
Diabas- u. Kalksteinbruch                                GND                  1,1 ha
Melaphyrsteilhang                                        GND                 0,49 ha
Lehmrestloch Brand                                       FND                 3,95 ha
Folge                                                    FND                  5,5 ha
Orchideenwiese                                           FND                 300 m²
Einzelbäume/Baumgruppen                                   ND                157 Stck.

                                                                                           13
Teil B Umweltbericht

3.1.4 Geschützte Einzelbäume und Baumgruppen

Objekt                    Standort
Flatterulme               Walther-Rathenau-Straße 6
Stieleiche                Turnhalle an der Amalienstraße
Melanchthoneiche          Kirchengrundstück in Mosel
Esche                     Bachweg in Mosel
2 Stieleichen             Stützmauer der Friedhofsstraße in Planitz
Tulpenbaum                Crimmitschauer Straße 108
Tulpenbaum                Muldestraße 63
Platane                   Parkstraße, Seniorenwohnzentrum „Am Schwanenpark“,
Platane                   Reichenbacher Straße, Gelände Keramo Wienerberger
1 Stieleiche, 2 Eiben,
1 Baumhasel, 3 Ginkgo     Botanischen Garten, Crimmitschauer Straße
1 Sumpfzypresse
7 Linden                  Echo in Rottmannsdorf
Platanenallee             Lessingstraße

Roteichenallee            August-Bebel-Straße
8 Hutungseichen           Bachaue hinter dem Planitzer Bad

3.1.5 Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)

Bereits seit 1975 steht der Baumbestand innerhalb des Stadtgebietes dauerhaft unter
Schutz. In den Schutzbereich der seit 2002 geltenden Gehölzschutzsatzung fallen alle
Laubbäume (außer Obstbäume, aber einschließlich Walnussbäume) mit einem
Stammumfang von 50 cm und mehr, alle Nadelbäume mit einem Stammumfang ab 100 cm
und mehr, Sträucher einheimischer Pflanzenarten von mindestens 2 m Höhe, freiwachsende
Hecken aus einheimischen Gehölzen von mindestens 2 m Höhe. Ausgenommen von der
Unterschutzstellung wurden Gehölze in Baumschulen und Gärtnereien, im Wald i.S.
Sächsisches Waldgesetz, in Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz, an
öffentlichen Straßen, Gleisanlagen der Eisenbahn sowie auf Flugplätzen, auf Deichen sowie
deren Schutzstreifen, auf wasserbaulichen Anlagen gemäß Sächsischem Wassergesetz, wie
Ufermauern, Brücken, Wehre und in Bereichen, die nach dem Sächsischen
Denkmalschutzgesetz Kulturdenkmale sind.
Aufgrund der am 19.10.2010 in Kraft getretenen Änderung des § 22 Geschützte
Landschaftsbestandteile (GLB) des Sächsischen Naturschutzgesetzes fallen des Weiteren
Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 100 cm, gemessen in einer Stammhöhe von
100 cm, sowie Nadelgehölze, Pappeln (Populs spec.), Birken (Betula spec.), Baumweiden
(Salix spec.) und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken nicht
mehr in den Geltungsbereich der Gehölzschutzsatzung.

Per Satzung vom 27.01.2000 wurden im Schutzgebietskomplex Maxhütte die Biotoptypen
naturnahe     stehende    Kleingewässer,     Teiche     und    Weiher,     Tauch-  und
Schwimmblattvegetation,    Röhrichte,   Uferstaudenfluren,  magere     Frischwiese zum
geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) „Feuchtgebiet Maxhütte“ erklärt.

                                                                                      14
Teil B Umweltbericht

3.1.6 Biotope/Biotopverbund

Die bekannten Biotope wurden ab 1997 kartiert und mit der Eingemeindung durch die
Biotopkartierung des Landkreises ergänzt. Bisher umfasst die städtische Biotopkartierung
247 § 26 - Biotope mit einer Gesamtfläche von ca. 164 ha. Die Kartierung wird
entsprechend der Möglichkeiten aktualisiert.

Parallel hierzu erfolgte durch das Land Sachsen die landesweite selektive Biotopkartierung
(SBK) (Kartierung 1997). Die landesweite Biotopkartierung bewertet die Biotope nach
besonders geschützte (§ 26), wertvolle Biotope und potentiell wertvolle Biotope. In der
SBK2 - vorläufige Ergebnisse sind im Stadtgebiet Zwickau insgesamt 142 Offenlandbiotope
(Fläche 317 ha), 43 Waldbiotope (Fläche 50,3 ha), 137 Offenlandbiotope (Linien), 13
Waldbiotope (Linie), 46 Offenlandbiotope (Punkt) und 12 Waldbiotope (Punkt) kartiert.

Seit Februar 2008 liegen die Endergebnisse des 2. Durchgangs der landesweiten selektiven
Biotopkartierung (SBK2) vor.

3.1.7 Biotopverbund

In der Biotopvernetzungsplanung zum Landkreis Zwickauer Land und der Stadt Zwickau
vom 30.11.2001 (Auftraggeber StUFA Plauen) wurde die planerische Voraussetzung für die
Schaffung eines Biotopverbundes erstellt.

Darüber hinaus enthalten die Landschaftspläne der verschiedenen Stadtteile Planungsziele
zur Schaffung strukturierender und verbindender Elemente im Sinne des Biotopverbundes
(z.B. Alleen, insbesondere einheimische standortgerechte Laubbäume sowie hochstämmiger
Obst- und Wildobstbäume im Außenbereich).

3.2   Gewässer

3.2.1 Oberflächengewässer

Die Zwickauer Mulde als Gewässer 1. Ordnung durchfließt das Stadtgebiet auf einer Länge
von 18 km von Süd nach Nord, wobei ca. 30 km Deiche das Erscheinungsbild der Zwickauer
Mulde prägen. Insbesondere im Süden des Stadtgebietes und im Stadtzentrum am rechten
Muldenufer sind Hochufer vorhanden. Die Deichproblematik i.V.m. den Aspekten des
Hochwasserschutzes ist weiter unten im Text beschrieben.

In der Stadt Zwickau befinden sich 45 Fließgewässer 2. Ordnung mit einer Gesamtlänge von
ca. 160 km. Darüber hinaus existieren zahlreiche Teiche. Als deren Wichtigste sind der
Schwanenteich, der Geleitsteich und der Wohngebietsteich Planitz zu nennen.

Von den insgesamt 160 km Fließgewässerlänge sind ca. 20% überbaut bzw. verrohrt und
ca. 20% in einem relativ natürlichen Zustand. Die restlichen Abschnitte sind mehr oder
weniger anthropogen geprägt, wobei der Ausbauzustand von leichten Befestigungen der
Gewässersohle bis hin zu einem Abfluss im Trogprofil reicht. Eine konkrete Erfassung der
Gewässerstruktur liegt für Zwickau derzeitig noch nicht vor.

Eine besondere Betrachtungsweise der Gewässerstruktur ist die Fischdurchlässigkeit.
Die Zwickauer Mulde weist im Stadtgebiet 2 Querbauwerke auf: das Cainsdorfer Wehr und
das Crossener Wehr. Das Cainsdorfer Wehr verfügt über eine Fischaufstiegshilfe, das

                                                                                       15
Teil B Umweltbericht

Crossener Wehr wurde im Rahmen der Errichtung eines Flusskraftwerkes 2009/2010 mit
Fischaufstiegs- und Abstiegshilfen ausgerüstet.
Die   per    Gesetz   festgeschriebenen    Gewässerrandstreifen, ausgehend  von   der
Böschungsoberkante innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile 5 Meter, außerhalb 10
Meter sind im Stadtgebiet nur bedingt eingehalten. Hier sind besonders bestehende
Einschränkungen      des   Gewässerrandstreifens    in   Siedlungsbereichen und    im
Innenstadtbereich zu erwähnen.

Bei den Deichschutzstreifen muss ebenfalls festgestellt werden, dass diese landseitig in der
erforderlichen Breite von 5 Metern nicht durchgängig vorhanden sind.

EU – Wasserrahmenrichtlinie

Im Zuge der Umsetzung der EU – WRRL werden Oberflächenwasserkörper mit einem
Einzugsgebiet von > 10 km² betrachtet und als Bewirtschaftungsziel wird der gute
ökologische und chemische Zustand verfolgt (§27 WHG). Zuständig für die Umsetzung der
erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässermorphologie ist der jeweilige
Unterhaltslastträger, für das Gewässer 1. Ordnung die Zwickauer Mulde ist das die
Landestalsperrenverwaltung, für die Gewässer 2. Ordnung die Stadt Zwickau.

Im Stadtgebiet liegen folgende meldepflichtigen Oberflächenwasserkörper:
Zwickauer Mulde, Plotzschbach, Reinsdorfer Bach, Paradiesbach, Mülsenbach, Lauterbach,
Planitzbach, Marienthaler Bach/ Moritzbach.
Nachweislicher Handlungsbedarf an Gewässern 2. Ordnung ergibt sich mit Bewirtschaf-
tungsziel bis 2021/2027 am Lauterbach (NWB) sowie an den auf Grund ihrer urbanen
Prägung nachweislich erheblich veränderten Wasserkörpern (HMWB) Planitzbach sowie
Marienthaler Bach/ Moritzbach.

Die Gewässergüte für Gewässer 2. Ordnung wird durch das Umweltbüro überwacht. Zur
Anwendung kommt hierbei die Bestimmung der Gewässergüte nach dem Saprobiensystem
ergänzt durch chemische Untersuchungen, wie Schwermetallbestimmungen.

Im Rahmen von Sedimentuntersuchungen wiesen die Proben im Wesentlichen deutlich
erhöhte Schwermetallgehalte aus. Als Ursache hierfür sind in einem erheblichen Umfang
Schwermetallausträge aus Haldensickerwässern zu benennen, wie z.B. am Reinsdorfer
Bach.

Die Zwickauer Mulde besaß durchgängig 1989 noch eine Gewässergüteklasse nach
Saprobität von III-IV und IV; 2004 war eine Verbesserung auf II und III festzustellen.
Hinsichtlich der Typenklassifizierung ist die Mulde als Typ 9.2, großer Fluss des
Mittelgebirges; die Bäche als Typ 5, silikatische Mittelgebirgsbäche eingeordnet. Chemische
Belastungen     werden     für   die     Zwickauer      Mulde    im    Wesentlichen   durch
Schwermetallbelastungen      und   den      Nährstoffeinträgen    aus   der   Landwirtschaft
hervorgerufen.

Nach den Untersuchungen zur Saprobität weisen die Bäche des Stadtgebietes insgesamt
eine Gewässergüteklasse von II – III auf.

Beispiele für die Gewässergüte II sind der Oberrothenbacher Bach und der
Birkengrundbach. Als Beispiel für die Gewässergüteklasse III steht der Schneppendorfer
Bach und der Schmelzbach.

Der Planitzbach fungiert beginnend vom Geleitsteich bis zur ehemaligen Kläranlage Planitz
als Abwasserkanal. Im Trockenwetterfall wird das gesamte Abwasser vollständig der
Kläranlage Crossen zugeführt, allerdings erfolgt beim Mittelwasserabfluss bereits eine

                                                                                         16
Teil B Umweltbericht

Direktabschwemmung in den Planitzbach. Die Entflechtung ist vorgesehen. Insgesamt ist als
Ziel für die Gewässer 2. Ordnung eine Gewässergüteklasse von II anzustreben, wie sie bei
der Zwickauer Mulde bereits erreicht wurde.

Es ist hierbei auch zu beachten,         dass   die   Gewässergüte   wesentlich   von   der
Gewässerstruktur bestimmt wird.

3.2.2 Grundwasser
Den     Hauptgrundwasserleiter    in   Zwickau   stellen die    quartären     Muldeschotter
(Porengrundwasserleiter, Lockergestein) dar. Der darüber befindliche Auelehm als
grundwasserstauende Schicht ist infolge der anthropogenen Beeinflussung nicht mehr
flächendeckend vorhanden. Der Grundwasserflurabstand beträgt in der Talaue der
Zwickauer Mulde i.d.R. ca. 2 bis 5 m. Die Hauptgrundwasserfließrichtung liegt auf Grund der
Vorflutfunktion in Richtung der Zwickauer Mulde.

Außerhalb der Talaue der Zwickauer Mulde nehmen die unverwitterten Schichten des
Rotliegenden als Kluftgrundwasserleiter eine weitere Bedeutung ein. Diese Schichten
werden     im   ungestörten    Zustand    durch   eine   grundwasserstauende      Schicht
(Verwitterungsschicht des Rotliegenden) überlagert. Eine Wasserwegsamkeit ist nur in
Störungsbereichen    sowie   in   Bereichen   mit   geringem   Feinkornanteil    in   der
Verwitterungsschicht gegeben. Der Grundwasserflurabstand beträgt hier bis zu 60 m.

Zwischen diesen beiden ausgeprägten Grundwasserleitern stellen verschiedene Zonen mit
Terrassenschottern einen weiteren Grundwasserleiter dar. Der Bereich um die
Reichenbacher Straße ist als ein ausgeprägtes Gebiet hervorzuheben. Der Grund-
wasserflurabstand beträgt hier je nach Überdeckung der Terrassenschotter 3 bis 15 m.

Durch die intensive industrielle Nutzung der Flächen im Stadtgebiet (Fahrzeugbau,
Maschinenbau, Chemiebetriebe usw.) in Verbindung mit dem Steinkohlenbergbau
(Kokereien,   Gaswerke     u.a.)    kam    es    zu   erheblichen   Boden-    und
Grundwasserkontaminationen.

Im Zeitraum von 1993 bis 1999 wurde daher das Schutzgut Grundwasser unter
Berücksichtigung der vorhandenen Altlasten im Stadtgebiet von Zwickau im Tal der
Zwickauer Mulde (von Bockwa nach Pölbitz) im Rahmen der modellhaften
Altlastenbehandlung (MOST) untersucht. Dabei wurde eine flächenhafte Verteilung von
Kontaminationen des Grundwassers ermittelt.

Mit Ausnahme des Stadtkerns von Zwickau und des unmittelbar südlichen daran
angrenzenden Stadtgebietes ist generell eine deutliche Belastung des Grundwassers mit
leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen (LHKW) feststellbar. Im Wesentlichen gibt es 3
Haupteintragstellen. Es handelt sich um die Altstandorte ISIS-Chemie, ehemalige chemische
Reinigung Münzstraße und Sachsenringwerk I. Die Ausbreitung der Schadstofffahnen folgt
der Fließrichtung des Grundwassers in Richtung Nord-Ost zur Zwickauer Mulde bzw. in den
Grundwasserdepressionstrichter Stadt-Zentrum. Eine Ausnahme bildet der Bereich der ISIS-
Chemie, deren Schadstofffahne sich in Richtung Süden zum Abwasserpumpwerk
Krebsgraben (Grundwasserdepressionstrichter Schedewitz) ausbreitet. Eine genaue
Abgrenzung der Schadstofffahnen ist mit dem vorhandenen Messnetz jedoch nicht möglich.

Im Bereich südlich der Reichenbacher Straße wurden im Rahmen weiterer Untersuchungen
ebenfalls LHKW-Kontaminationen festgestellt (Belastungskarte Umweltamt). Hier deutet
sich ein Zustrom des LHKW-belasteten Grundwassers aus Richtung Reichenbacher Straße in
Richtung Stadtzentrum (Untersuchungsgebiet MOST) an.

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Teil B Umweltbericht

In den Bereichen des Brückenberges (Kokerei Karl-Marx), in Schedewitz (Kokerei August
Bebel) sowie in Pölbitz (Gaswerk Walther-Rathenau-Straße, Teerfabrik Aschenborn Leipziger
Straße) wurden z.B. die höchsten PAK-Konzentrationen vorgefunden.

Für den Festgesteinsgrundwasserleiter lässt sich auf der Grundlage der durchgeführten
Analysen im Rahmen des MOST-Programmes ebenfalls eine anthropogene Beeinflussung der
wasserführenden Horizonte im Rotliegenden nachweisen. Insbesondere wurde eine hohe
Kontamination des Grundwassers mit LHKW im Bereich des Poetenweges festgestellt.

Im Ergebnis des MOST-Projektes wurde u.a. vorgeschlagen, die LHKW-Ausbreitung im
Abstrom der Sachsenringwerke zu überwachen, da sich im Abstrom Brauchwasserbrunnen
für Kleingartenanlagen sowie der Brunnen für das Pölbitzer Bad befinden. 2001/2002
wurden für den Parameter LHKW im Bereich Pölbitz Grundwassergüteuntersuchungen
durchgeführt. 2003 erfolgte eine übersichtsmäßige Erfassung der LHKW-Belastung im
Grundwasser (Grundwassergüteuntersuchung) von Pölbitz bis nach Schedewitz. In die
Untersuchungen waren 24 Grundwassermessstellen einbezogen. Als Ergebnis wurden
flächenhafte Überschreitungen des Dringlichkeitswertes (Wirkungspfad Grundwasser-
Mensch) gemäß der „Bewertungshilfe bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der
Altlastenbehandlung“ festgestellt.

In der Belastungskarte des Umweltamtes wurde als Fläche mit radioaktiven Belastungen das
Gelände der Wismut GmbH in Crossen mit dazugehöriger Bergehalde aufgeführt. Die
Schadstofffahne bewegt sich in Richtung Norden.

Jährlich werden 2-malig Grundwasserstandsmessungen an ca. 250 Grundwassermessstellen
im Bereich zwischen Zwickau-Schedewitz und Pölbitz durchgeführt. Die Bestimmung der
Grundwasserfließrichtung im Rahmen dieser Kampagne stellt hierbei eine Grundlage für die
Beurteilung der weiteren Bewegung der Schadstofffahnen dar.

Die Kenntnisse über die Höhe des Grundwasserstandes und der daraus resultierenden
Grundwasserfließrichtung sowie über die Grundwassergüte im Stadtgebiet, bilden eine
wichtige Grundlage u.a. für die Bewertung von planungsrechtlichen Vorhaben. So ist z.B. bei
Baumaßnahmen, die im Grundwasserbereich durchgeführt werden sollen, zu prüfen, ob bei
den erforderlichen Grundwasserhaltungsmaßnahmen die Gefahr des Zuziehens von
kontaminiertem Grundwasser besteht.

Infolge der vorhandenen hohen Grundwasserbelastung wurde die Stadt Zwickau im Rahmen
der Bestandsaufnahme nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Freistaat Sachsen als
eins von fünf Gebieten mit belastetem Grundwasserkörper ermittelt, bei dem die Erreichung
der Ziele der WRRL als unklar oder unwahrscheinlich eingeschätzt wurde. Begründet wird
dies damit, dass der Grundwasserkörper „Zwickau“ in der Muldenaue durch chemische
Industrie, Steinkohlenbergbau und Uranbergbau flächenhaft belastet ist.

Mit der Grundwassergeschütztheit wird die Geschütztheit des Grundwassers gegenüber
flächenhaft eindringenden Schadstoffen bestimmt.

Für das Gebiet der Talaue der Zwickauer Mulde ist das Grundwasser gegenüber
eindringenden Schadstoffen infolge des nicht mehr vollflächig vorhandenen Auelehms als
Grundwasserstauer (Mächtigkeiten in den Randbereichen bis zu 3 m) sowie des geringen
Grundwasserflurabstandes von 2 bis 5 m nicht bzw. unzureichend geschützt -
Grundwassergeschütztheitsklassen 4-5 (GGK).

Außerhalb der Talaue im Bereich der Kluftgrundwasserleiter kann auf Grund des hohen
Grundwasserflurabstands eine GGK von 1 (hohe Geschütztheit) angenommen werden.

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