Städtebauliche Fördermaßnahme Mönchengladbach-Innenstadt Beschluss des IHEK und der weiteren Vorgehensweise - ITK Rheinland

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Städtebauliche Fördermaßnahme Mönchengladbach-Innenstadt Beschluss des IHEK und der weiteren Vorgehensweise - ITK Rheinland
Stadt Mönchengladbach
Dezernat Planen, Bauen, Mobilität, Umwelt
FB Stadtentwicklung und Planung

      Städtebauliche Fördermaßnahme
        Mönchengladbach-Innenstadt
                     –
    Beschluss des IHEK und der weiteren
              Vorgehensweise
Gemeinsame Sitzung BV Nord & Planungs- und Bauausschuss am 17. Oktober 2017
Städtebauliche Fördermaßnahme Mönchengladbach-Innenstadt Beschluss des IHEK und der weiteren Vorgehensweise - ITK Rheinland
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               Dezernat Planen, Bauen, Mobilität, Umwelt
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 1. IHEK Alt-Mönchengladbach :
   - 243 ha; ca. 17.500 EW; wachsende Bevölkerung (auch in der gesamten
     Stadt)
   - Betrachtung Innenstadt plus angrenzende Wohnquartiere (Abgrenzung
     anhand signifikanter Strukturen und statistischer Bezirke)
   - Ankunftsort; Wechsel der Bevölkerung statistisch alle 2 – 2,5 Jahre
   - Im Vergleich zur Gesamtstadt höhere Quoten in den Bereichen
     Ausländeranteil, Migrationshintergrund, Arbeitslosigkeit
   - Untersuchungsraum jünger, kinderreicher und einkommensschwächer als
     Wohnquartiere in Stadtrandlagen; hoher Anteil an Einpersonenhaushalten
   - Viele Entwicklungspotentiale können zur Durchmischung der Bevölkerung
     beitragen und grundsätzlich die Einwohnerzahl (Angebotsnachfrage)
     erhöhen
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 1. IHEK Alt-Mönchengladbach :
   - Haupteinkaufsbereich der Stadt, stellenweise hoher Leerstand, Inhaber-
     geführter Einzelhandel nur sporadisch und zu wenig in Szene gesetzt,
     Trading-Down-Tendenzen insb. im unteren Teil der Hindenburgstr.
   - Missstände im Stadtbild (Stichwort „Zahnlücken“, fehlende Illumination)
   - Altstadt als Keimzelle der Stadtentwicklung, nicht hinreichend inszeniert
     (Stadtmauer, Gladbach, Geroweiher, Abteiberg, Altstadtstrukturen)
   - Gastronomie- und Kulturangebote nicht gut integriert bzw. bekannt,
     teilweise allerdings hohe Qualität, gute Mischung der Angebote und
     „Ketten“
   - Urbaner Raum, Stadtökologische Defizite (Lärm, Hitze, wenig Grün)
   - Missstände im öffentlichen Raum (Be- und Ausleuchtung nicht hinreichend,
     informelle Treffpunkte fehlen, Angsträume vorhanden, fehlende und in die
     Jahre gekommene Spiel- und Bewegungsangebote)
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 1. IHEK Alt-Mönchengladbach :
   Oberziel: Städtebauliche Qualifizierung und Stärkung der Innenstadt als
   zentraler Ort des Handelns, Wohnens, der Kultur und Bildung sowie der
   Freizeitgestaltung
   -       Entwicklungspotenziale nutzen und Stadtbild aufwerten
   -       Historisches Erbe inszenieren
   -       Öff. Raum aufwerten und Aufenthaltsqualität steigern
   -       Sauberkeit und Sicherheitsgefühl
   -       Handel-, Gastronomie und Dienstleistungslagen stabilisieren
   -       Kultur- und Bildungsfunktionen herausstellen
   -       Innerstädtisches Wohnen stärken
   -       Mobilität nachhaltig und zukunftsorientiert gestalten
   -       Soziale Stabilität sichern
   -       Image aufwerten und Alleinstellungsmerkmale herausstellen
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                                               Untersuchungsgebiet = Fördergebiet
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 2. Ergebnisse des Ministerium-Termins:
   - Das IHEK sowie der Termin wurden hinsichtlich der Qualität der Ergebnisse und
     Durchführung als sehr gut eingestuft
   - IHEK stellt eine sehr gute Grundlage für die weitere Arbeit an der Innenstadt und
     die Beantragung von Fördermitteln dar
   - „Soziale Stadt“ wurde als das richtige Förderprogramm eingestuft
   - Seitens der Gutachter (Starke Quartiere starke Menschen) gab es ebenfalls
     positive Rückmeldungen und darüber hinaus Hinweise, an welchen Stellen
     „nachjustiert“ werden sollte
   - Seitens der Förderbehörde keine Einschränkungen hinsichtlich des
     Maßnahmenpakets; Einschränkungen ergeben sich eher aus finanziellen und
     insbesondere personellen Grenzen der Stadt
   - Verweis, dass ausreichend Personal, ggf. auch temporäres, zur Verfügung
     gestellt werden muss, um alles in der vorgegebenen Zeit fertigzustellen und
     abzurechnen (insbesondere mit Blick auf EFRE-Förderung)
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 2. Ergebnisse des Ministerium-Termins:
   - Die abschließende Prüfung, welche Projekte EFRE-förderfähig sind, findet aktuell
     in Abstimmung zwischen Ministerium, Bezirksregierung und Stadtverwaltung statt
   - Die Zentralbibliothek sowie die Aufwertung einzelner Spielplätze sind grundsätzlich
     EFRE-förderfähig; Bibliothek wird seitens des Fördergebers als ein sehr
     wünschenswertes Projekt gesehen
   - Auch die großen Freiraumprojekte sowie die Aufwertung und Qualifizierung der
     Wohnstraßen werden bislang als EFRE-förderfähig gesehen
   - Anregungen aus dem Termin werden parallel bereits mit den jeweiligen
     Fachbereichen abgestimmt und in das IHEK integriert
   - Abstimmungen mit dem Fördergeber laufen ebenfalls weiter, Unterstützung bei der
     Antragstellung und mit Blick auf die Prüfung durch das Gutachtergremium wurden
     der Stadt zugesichert (die Zusammenarbeit wird beiderseits als sehr förderlich und
     gut bewertet – Erfolge aus Rheydt, sowohl hinsichtlich der Qualität der
     Maßnahmen aber auch der Abwicklung und Abrechnung der Fördermaßnahme,
     wurden seitens Fördergeber nochmals betont)
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 3. Antragstellung:
   - Gesamtantrag der Fördermaßnahme wird zum 1. Dezember 2017 wie im Entwurf
     eingereicht (Kalkulation Ernst-Reuter-Sportanlage)
   - Über die Beantragung der Projekte aus dem Sozialbereich, welche über
     gesonderte Ressorts beantragt, betreut und abgewickelt werden, müssen noch
     Abstimmungsgespräche zwischen Dezernat V und den jeweiligen Ressorts
     stattfinden
   - Die genaue Einreichung der Unterlagen zur Aufnahme in Starke Quartiere starke
     Menschen – insbesondere mit Blick auf die investiven EFRE-Projekte - wird
     aktuell abgestimmt (zwei Zeitpunkte möglich)
   - Gleichzeitig wird mit dem Fördergeber abgestimmt, welche investiven Projekte
     mit EFRE-Förderung und welche „nur“ über Bund-Land-Förderung umgesetzt
     werden können sowie wie der genauen Zeitplan aller Maßnahmen aussehen
     kann und wird
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 3. Antragstellung:
   - Zum Step 2018 werden über die Bund-Land-Förderung folgende Projekte
     konkret beantragt:
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                            - Evaluation
                            - Projektmanagement
                            - technische Projektsteuerung (ggf. als Teil des Projektmanagements)
                            - Verfügungsfonds nach FRL 14 und 17
                            - Öffentlichkeitsarbeit
                            - Hof- und Fassadenprogramm
                            - Beleuchtungskonzept für Innenstadt, Altstadt und Abteiberg
                            - Parkraumkonzept inkl. Konzept zur Qualifizierung und Aufwertung von
                              Wohnstraßen
                            - Wettbewerb Zentralbibliothek
                            - Entwicklungskonzept Stepgesstr. bis Sonnenhausplatz
                            Prozessbegleitung und vorbereitende Konzepte
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 3. Antragstellung:
   - Zum Step 2018 könnten zur EFRE-Förderung folgende Projekte konkret
     beantragt werden = in Summe ca. 0,5 Mio. €:
                            - Aufwertung der 3 im IHEK benannten Spielplätze (noch in Abstimmung)
   - Zum Step 2019 sollen zur EFRE-Förderung folgende Projekte konkret
     beantragt werden = in Summe rd. 24,5 Mio € (letzte Möglichkeit in dieser
     EFRE-Förderperiode EU-Mittel zu erhalten)
                            - Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Zentralbibliothek
                            - Geropark
                            - Hans-Jonas-Park
                            - Schulgelände HuMa
                            - Westend-Promenade
                            - Platz der Republik
                            - Qualifizierung und Aufwertung von Wohnstraßen
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 3. Antragstellung:
   - Die Beantragung weiterer Projekte, welche nur über Bund-Land Förderung laufen
     (z.B. Qualifizierung Aachener Str. oder ZOB) werden über die Steps der
     darauffolgenden Jahre beantragt
   - Die genaue Zeitachse der Umsetzung der einzelnen Projekte wird aktuell noch
     abgestimmt und ggf. angepasst (Bsp.: Alter Markt bislang 2020,
     möglichicherweise bereits 2019)
   - Projekte, die bei der abschließenden Beurteilung doch nicht als EFRE-förderfähig
     eingestuft werden, können trotzdem über Bund-Land-Förderung beantragt
     werden (Prüfung aktuell z.B. Lüpertzender Str.)
   - Ob eine weitere EFRE-Förderperiode ab 2021 auferlegt wird, kann zur Zeit auch
     seitens des Ministeriums nicht beantwortet werden
   - Beantragung einzelner Projekte in den kommenden Jahren über Sonderaufrufe
     möglich; Inhalte dieser Aufrufe müssen abgewartet werden
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                                  Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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