Umweltverträglichkeitsbericht - Erweiterung der Kunststoffaufbereitung ABRESTO AG Wildegg - Gemeinde Möriken-Wildegg
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Erweiterung der Kunststoffaufbereitung ABRESTO AG Wildegg Umweltverträglichkeitsbericht Aufbereitetes Kunststoffgranulat 5. Mai 2020 creato Genossenschaft für kreative Umweltplanung 5408 Ennetbaden
Revisionen Datum Beschreibung 31.03 2020 Zur Stellungnahme Auftraggeber 05.05.2020 Mit dem Auftraggeber bereinigte Version Auftraggeber / Bauherrschaft ABRESTO AG c/o Jura-Cement-Fabriken AG Talstrasse 13 5103 Wildegg Bericht creato Genossenschaft für kreative Umweltplanung Limmatauweg 9 5408 Ennetbaden Bearbeitung Beat Mattmann (creato)
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite i INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS _________________________________________________ I ZUSAMMENFASSUNG __________________________________________________ 1 ABKÜRZUNGEN _______________________________________________________ 3 1 EINLEITUNG ________________________________________________ 4 1.1 Grundlagen __________________________________________________ 4 1.2 Veranlassung ________________________________________________ 4 1.3 Verfahren, Zuständigkeiten, UVP-Pflicht _________________________ 4 1.4 Gegenstand __________________________________________________ 4 1.5 Beauftragung ________________________________________________ 5 2 PROJEKTBESCHREIBUNG ____________________________________ 6 2.1 Standort ____________________________________________________ 6 2.2 Kurzbeschreibung des Projektes ________________________________ 6 2.2.1 Aufbereitungsverfahren 6 2.3 Bauphase ___________________________________________________ 7 2.4 Betrieb _____________________________________________________ 8 2.4.1 Annahmebedingungen 8 3 RAUMPLANUNG _____________________________________________ 9 3.1 Grundlagen __________________________________________________ 9 3.2 Ist-Zustand und Ausgangslage __________________________________ 9 3.3 Beurteilung _________________________________________________ 10 4 ALTLASTEN ________________________________________________ 11 4.1 Grundlagen _________________________________________________ 11 4.2 Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 11 4.3 Bauphase __________________________________________________ 11 4.4 Beurteilung _________________________________________________ 11 5 ABFÄLLE __________________________________________________ 12 5.1 Grundlagen _________________________________________________ 12 5.2 Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 12 5.3 Betriebsphase ______________________________________________ 13 5.4 Beurteilung _________________________________________________ 17 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite ii 6 ABWASSER UND ENTWÄSSERUNG ___________________________ 18 6.1 Grundlagen _________________________________________________ 18 6.2 Ist-Zustand, Bau und Betrieb _________________________________ 18 6.3 Beurteilung _________________________________________________ 18 7 BODEN ____________________________________________________ 19 7.1 Grundlagen _________________________________________________ 19 7.2 Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 19 7.3 Beurteilung _________________________________________________ 19 8 ENERGIE __________________________________________________ 20 8.1 Grundlagen _________________________________________________ 20 8.2 Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 20 8.3 Betrieb ____________________________________________________ 20 8.4 Beurteilung _________________________________________________ 20 9 ERSCHÜTTERUNGEN _______________________________________ 21 9.1 Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 21 9.2 Betrieb ____________________________________________________ 21 9.3 Beurteilung _________________________________________________ 21 10 FREIZEIT UND ERHOLUNG __________________________________ 22 10.1 Grundlagen _________________________________________________ 22 10.2 Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 22 10.3 Beurteilung _________________________________________________ 22 11 GRUNDWASSER ____________________________________________ 23 11.1 Grundlagen _________________________________________________ 23 11.2 Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 23 11.3 Betrieb ____________________________________________________ 23 11.4 Beurteilung _________________________________________________ 24 12 JAGD UND FISCHEREI _______________________________________ 25 12.1 Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 25 12.2 Beurteilung _________________________________________________ 25 13 KULTURGÜTER _____________________________________________ 26 13.1 Grundlagen _________________________________________________ 26 13.2 Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 26 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite iii 13.3 Beurteilung _________________________________________________ 26 14 LANDSCHAFT UND SIEDLUNG _______________________________ 27 14.1 Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 27 14.2 Beurteilung _________________________________________________ 27 15 LANDWIRTSCHAFT __________________________________________ 28 15.1 Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 28 15.2 Beurteilung _________________________________________________ 28 16 LÄRM _____________________________________________________ 29 16.1 Grundlagen _________________________________________________ 29 16.2 Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 29 16.3 Betrieb ____________________________________________________ 30 16.3.1 Betriebslärm 30 16.3.2 Verkehrslärm 30 16.4 Beurteilung _________________________________________________ 31 17 LUFT ______________________________________________________ 32 17.1 Grundlagen _________________________________________________ 32 17.2 Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 33 17.3 Betrieb ____________________________________________________ 33 17.3.1 Betriebsemissionen 33 17.3.2 Emissionserklärung 37 17.3.3 Ableitung der Abluft 38 17.3.4 Verkehrsemissionen 38 17.4 Beurteilung _________________________________________________ 39 18 NATUR, FAUNA UND FLORA _________________________________ 40 18.1 Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 40 18.2 Beurteilung _________________________________________________ 40 19 NICHTIONISIERENDE ELEKTROMAGNETISCHE STRAHLUNG ____ 41 19.1 Grundlagen _________________________________________________ 41 19.2 Ist-Zustand und Ausganslage __________________________________ 41 19.3 Betrieb ____________________________________________________ 41 19.4 Beurteilung _________________________________________________ 41 20 OBERFLÄCHENGEWÄSSER __________________________________ 42 20.1 Grundlagen _________________________________________________ 42 20.2 Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 42 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite iv 20.3 Beurteilung _________________________________________________ 42 21 STÖRFÄLLE UND NATURGEFAHREN __________________________ 43 21.1 Grundlagen _________________________________________________ 43 21.2 Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 43 21.2.1 Hochwasser 43 21.2.2 Störfälle 43 21.2.3 Einwirkungen durch Dritte 43 21.3 Beurteilung _________________________________________________ 44 22 WALD _____________________________________________________ 45 22.1 Grundlagen _________________________________________________ 45 22.2 Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 45 22.3 Beurteilung _________________________________________________ 45 ANHÄNGE 1 LUFTBILDER 2019, 1945, 1939 2 ANLAGENSCHEMA 3 BAUZONENPLAN 4 VERKEHRSERSCHLIESSUNG 5 KATASTER DER BELASTETEN STANDORTE 6 ANNAHMEBEDINGUNGEN 7 BRENNSTOFFVERBRAUCH JCF WILDEGG 8 GRUNDWASSERKARTE 9 GEOLOGISCHES PROFIL 10 LÄRMBERECHNUNG 11 STRASSENLÄRMEMISSIONEN 12 GEFAHRENKARTE 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 1 ZUSAMMENFASSUNG Projekt Die ABRESTO AG verarbeitet auf dem Areal der Jura-Cement-Fabriken AG (JCF) in Wildegg Kunststoffe aus der Produktions- und Verpackungsindustrie zu Brennstoff für die thermische Verwertung im Zementwerk. Sie dienen dort als Alternativbrenn- stoff und entlasten die fossilen Energieträger. Die Anlage zerschneidet die angelieferten Abfälle mittels Zerkleinern zu Granulat, das sich zur Verbrennung im Zementofen eignet. Eine thermische, chemische oder biologische Behandlung der Abfälle findet nicht statt. Die Aufbereitung erfolgt trocken. Es findet keine nasse Behandlung (Waschen, Floaten etc.) der Abfälle statt. Die ABRESTO AG will die heute verarbeiteten Mengen erhöhen und zusätzlich auch Holz zu Brennstoff aufarbeiten. Die bestehende Verarbeitungskapazität beträgt 18'000 t/a und soll auf insgesamt 35'000 t/a erhöht werden. Bauliche Änderungen an der bestehenden Anlage sind dazu nicht nötig. Aufgrund der zu verarbeitenden Abfallmengen sind dafür ein Baugesuch und eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Raumplanung Das Vorhaben ist zonenplankonform. Es tangiert keine Festsetzungen des kantona- len Richtplanes oder der eidgenössischen Sachpläne. Altlasten Es sind keine Änderungen von Bauten und Anlagen vorgesehen. Das Thema 'Altlas- ten' ist für die Beurteilung des Vorhabens nicht relevant. Abfälle Die Lagerung, der Umschlag und die Verarbeitung der vorgesehenen Abfälle zu Ersatzbrennstoff für das Zementwerk erfüllten die einschlägigen Anforderungen der Abfall- und Umweltschutzgesetzgebung. Sie bietet eine energetisch, stofflich, ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit zur Verwertung dieser Abfall- kategorien Abwasser und Entwässerung Der Umschlag, die Lagerung und die Verarbeitung geschehen ausschliesslich in einer bestehenden Halle mit abflusslosem Betonboden. Beim Umschlagen, Lagern und bei der Produktion des Ersatzbrennstoffes entstehen keine Abwässer. Boden Boden ist durch das Vorhaben nicht betroffen. Energie Mit der Erhöhung der Verarbeitungskapazität der ABRESTO AG können jährlich rund 12'000 t Kohle als Brennstoff eingespart und der Anteil der alternativen Brennstoffe im Zementwerk von 80 % auf fast 95 % erhöht werden. Erschütterungen In der Umgebung der Anlage befinden sich keine erschütterungsempfindlichen Nutzungen Dritter. Die Aufbereitungsanlage verursacht heute keine merkbaren Erschütterungen oder Körperschall. Dies ist auch bei einer Leistungserhöhung und dem Verarbeiten von Alt- und Restholz nicht zu erwarten. Freizeit und Erholung Einrichtungen der Freizeit- und Erholungsnutzung wie Wanderwege, Velorouten, Spielplätze, Naherholungsgebiete etc. sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Grundwasser Es sind keine Einbauten ins Grundwasser vorhanden. Die trockene Ware und der trockene Verarbeitungsprozess stellen keine Gefährdung der Grundwasserqualität dar. 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 2 Jagd und Fischerei Die Anlage liegt innerhalb des umzäunten Areals der JCF. Oberflächengewässer und Wald gibt es dort nicht. Das Vorhaben hat keinen Einfluss auf die Jagd und die Fischerei. Kulturgüter Durch das Vorhaben sind keine bekannten archäologischen Fundstellen, inventari- sierten Kultur- oder Naturdenkmäler betroffen. Landschaft und Siedlung Die Anlage steht in einer bestehenden Halle auf dem Areal der JCF. Die Landschaft und Siedlung sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Landwirtschaft Die Landwirtschaft ist durch das Vorhaben nicht betroffen. Lärm Ausserhalb des Gebäudes ist heute kaum etwas vom Betrieb der Aufbereitungsan- lage wahrnehmbar und ausserhalb des umzäunten Betriebsareals der JCF ist die Anlage heute nicht hörbar. Die Fahrten zur und von der Aufbereitungsanlage haben auf den betroffenen Stras- sen einen Einfluss auf die Verkehrslärmemissionen von weniger als 0.2 dB. Die Pegeländerungen durch den Verkehr im Zusammenhang mit der Aufbereitungsan- lage sind darum nicht wahrnehmbar. Luft Die Anlage ist mit einem Staubfilter ausgerüstet. Sie entstaubt die Abluft aus der Aufbereitung der Kunststoffabfälle weit unter die Emissionsgrenzwerte der Luft- reinhalte-Verordnung. Die Emissionsgrenzwerte, auch jene für Holz und Hartholz, dürften aber auch weiterhin problemlos eingehalten werden. Eine Änderung des bisherigen Emissionsmessprogrammes drängt sich nicht auf. Natur, Fauna und Flora Die Anlage befindet sich in einem bestehenden Gebäude auf dem Fabrikareal der JCF in Wildegg. Die Natur, Fauna und Flora sind durch das Vorhaben nicht betrof- fen. Elektromagnetische Strah- Es sind in der Anlage keine Einrichtungen vorhanden, die für nichtionisierende lung Elektromagnetische Strahlungen relevant wären. Oberflächengewässer Das Vorhaben liegt abseits von Oberflächengewässern und ausserhalb von Gewäs- serräumen. Oberflächengewässer sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Störfälle und Naturgefahren Die Anlage der ABRESTO AG untersteht nicht der Störfallverordnung. Sie steht ausserhalb von durch Naturgefahren bedrohten Zonen. Die Anlage ist mit Brandschutzmeldern und Löscheinrichtungen ausgerüstet und der Betrieb ist in das Brandschutzkonzept der JCF eingebunden. Im Brandfall kommt die Betriebsfeuerwehr der JCF zum Einsatz. Wald Durch das Vorhaben sind kein Wald, keine Ufer- und keine Feldgehölze betroffen. Die gesetzlichen Abstände sind zweifelsfrei eingehalten. 5. Mai 2020 creato Genossenschaft für kreative Umweltplanung Beat Mattmann 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 3 ABKÜRZUNGEN AfU Abteilung für Umwelt des Kantons Aargau AGIS Geoportal Kanton Aargau, Aargauisches Geografisches Informationssystem AltLV Altlasten-Verordnung BAFU Bundesamt für Umwelt BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt CTR Controlled Traffic Region, Kontrollzone (Luftfahrt) DTV365 Durchschnittlicher täglicher Verkehr pro Jahr Fz Fahrzeug Gew.-% Gewichts-Prozent JCF Jura-Cement-Fabriken AG KbS Kataster der belasteten Standorte KUGRA Kunststoffgranulat LKW Lastwagen LRV Luftreinhalte-Verordnung LSV Lärmschutz-Verordnung LVA Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen MJ Megajoule (1 MJ = 106 J ≈ 0.278 kWh) NISV Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung Nm3 Normkubikmeter (Gasvolumen bei 0 °C, 1913 mbar) NOx Stickoxyde spp Species (Arten), Bedeutung: Mehrere Arten der Gattung… TJ Terajoule (1 TJ = 1012 J = ≈ 0.278 GWh) UVB Umweltverträglichkeitsbericht UVP Umweltverträglichkeitsprüfung UVPV Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung VVEA Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen W-LAN Wireless Local Area Network NOx Stickoxide PM10 Feinstaub mit Partikeldurchmesser von weniger als 10 µm PM100 Staub mit Partikeldurchmesser von weniger als 100 µm (atembarer Staub) SP Sachplan 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 4 1 EINLEITUNG 1.1 Grundlagen [1.1] Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) vom 19. Oktober 1988 (Stand am 1. Oktober 2016) 1.2 Veranlassung Veranlassung Die ABRESTO AG verarbeitet auf dem Areal der Jura-Cement-Fabriken AG (JCF) in Wildegg Kunststoffe aus der Produktions- und Verpackungsindustrie zu Brennstoff für die thermische Verwertung im Zementwerk. Sie dienen dort als Alternativbrenn- stoff und entlasten die fossilen Energieträger. Die ABRESTO AG will die heute verarbeiteten Mengen erhöhen und zusätzlich auch Abfallholz zu Brennstoff aufarbeiten. Die bestehende Verarbeitungskapazität be- trägt 18'000 t/a und soll auf insgesamt 35'000 t/a erhöht werden. Bauliche Ände- rungen an der bestehenden Anlage oder am bestehenden Gebäude sind dazu nicht nötig. Aufgrund der zu verarbeitenden Abfallmengen sind dafür ein Baugesuch und eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Anlagen Kurzbeschrieb Die Anlage zerschneidet die angelieferten Abfälle mittels Zerkleinern zu Granulat, das sich zur Verbrennung im Zementofen eignet. Eine thermische, chemische oder biologische Behandlung der Abfälle findet nicht statt. Die Aufbereitung erfolgt trocken. Es findet keine nasse Behandlung (Waschen, Floaten etc.) der Abfälle statt. 1.3 Verfahren, Zuständigkeiten, UVP-Pflicht UVP-Pflicht Abfallbehandlungsanlagen für die Trennung oder mechanische Behandlung von mehr als 10'000 t Abfällen pro Jahr sind UVP-pflichtig (UVPV Anhang Nr. 40.7). Verfahren, Zuständigkeit Das massgebliche Verfahren ist die kommunale Baubewilligung. Die kantonalen Fachstellen beurteilen zuhanden der Gemeinde den Umweltverträglichkeitsbericht und das Baudepartement erteilt, wenn die einschlägigen Umweltnormen und Vor- schriften erfüllt sind, ihre Zustimmung zum Vorhaben. 1.4 Gegenstand Gegenstand des Berichtes Der vorliegende Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) behandelt die Anlage der ABRESTO AG auf dem Areal der JCF in Wildegg. Die Anlage produziert aus Kunst- stoff- und Holzabfällen mechanisch aufbereiteten Brennstoff für das Zementwerk. Die Verbrennung dieser Produkte im Zementwerk ist nicht Gegenstand des UVB. 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 5 Bauphase Bauliche Änderungen an der bestehenden Anlage oder am Gebäude, in der die Anlage untergebracht ist, sind für die Kapazitätserhöhung nicht nötig. Eine Bau- phase wird darum im UVB nicht behandelt. 1.5 Beauftragung Beauftragung Die ABRESTO AG hat die creato am 9. März 2020 mit der Erarbeitung des Um- weltverträglichkeitsberichtes beauftragt. 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 6 2 PROJEKTBESCHREIBUNG 2.1 Standort Standort Die Anlage befindet sich in einer bestehenden Halle auf dem Areal der Jura- Cement-Fabriken AG in Möriken-Wildegg (Anhang 1). Die ABRESTO AG ist in die bestehende Halle eingemietet. Betreiber ABRESTO AG, Talstrasse 13, 5103 Wildegg VeVA-Betriebsnummer 420 300 100 Parzelle 1163 (Möriken-Wildegg) Gebäude Nr. 287 Grundeigentümer Jura-Cement-Fabriken AG, Aargau Landeskoordinaten 2'654'395 / 1'251'825 (CH1903+ / LV95) Meereshöhe 353 m ü. M. 2.2 Kurzbeschreibung des Projektes 2.2.1 Aufbereitungsverfahren Verarbeitung Für die Verarbeitung wird das unbehandelte Material mittels Pneulader dem Vor- zerkleinerer zugeführt. Dieser schreddert das Rohmaterial in einem ersten Schritt in eine einheitliche Grösse. Die so entstandenen Schnitzel werden anschliessend durch einen Metallabscheider geführt, wo alle metallischen Fremdanteile entfernt werden. Über ein Förderband gelangen die nun reinen Plastik- und Holzschnitzel in die Nachzerkleinerer und werden dort zu Granulat feinzerschnitten. Über ein Silo wird das Granulat als Brennstoff dem Zementwerk abgegeben (siehe Anhang 2). Es handelt sich um eine rein mechanische Verarbeitung der angelieferten Kunst- stoff- und Holzabfälle. Eine thermische, chemische oder biologische Behandlung der Abfälle findet nicht statt. Die Aufbereitung erfolgt trocken. Es findet keine nasse Behandlung (Waschen, Floaten etc.) der Abfälle statt. Kennwerte Parameter Ist geplant techn. Anlagenkapazität1) 50'000 t/a 50'000 t/a Rohmaterial Kunststoff Kunststoff, Holz Verarbeitungsmengen 18'000 t/a 35'000 t/a Lagerkapazität Rohware 600 t 650 t Ø Lagermenge Rohware 350 t 400 t Lagerkapazität Produkt 90 t 90 t Ø Lagermenge Produkt 45 t 55 t Ø Anzahl Anlieferungen 1'800 LKW/a 3'500 LKW/a 1) Zerkleinerer und Fördermittel unter Volllast: 14 t/h bei 2'570 Betriebsstunden pro Jahr Tabelle 1: Kennwerte der Anlage 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 7 Anlieferung Die Anlieferung erfolgt in geschlossenen Lastwagen. Das Rohmaterial wird nach Passieren der Brückenwaage aus dem Lastwagen in der Halle entleert, einer opti- schen Kontrolle unterzogen und mit dem Pneulader aufgeschichtet. Das Rohmate- rial wird in der Halle trocken an Halde gelagert. Für die beabsichtigte Lagerung des angelieferten Holzes wird dort ein separates Kompartiment eingerichtet. Gebäude Die Verarbeitung und Lagerung der Abfälle und Produkte geschieht innerhalb der ehemaligen Kalkhalle. Es handelt sich um ein bestehendes geschlossenes Gebäu- des mit einer Torzufahrt. Es findet keine Lagerung von Abfällen oder Produkten ausserhalb dieser Halle statt. Schutzeinrichtungen Die Halle verfügt über eine Staubfilteranlage, welche die Hallenluft staubfrei hält und den Staub vor der Ableitung der Hallenluft ins Freie abscheidet (siehe Kapi- tel 17 'Luft'). Die Halle verfügt über Wärmedetektoren und Lichtschranken-Rauchmelder, eine Sprinkleranlage, Löschwasserposten und Rauch-/Wärmeabzüge. Die Zerkleinerer und die Förderanlagen sind an den massgebenden Stellen mit Flammen- und Funkendetektoren und einer Sprinkleranlage versehen. Das Lagersilo verfügt über eine Sprühflutanlage. Der Hallenboden ist abflussfrei und besitzt ab den Zugängen befahrbare Schwel- len. Der Radlader verfügt über Partikelfilter und die Fahrerkabine ist mit einer Über- druckbelüftung ausgerüstet. Das Hallentor wird, soweit dies betrieblich möglich ist, nach Ein- und Ausfahrten jeweils geschlossen. Abfälle Die angelieferten Abfälle stammen aus der Kunststoff- und Verpackungsindustrie sowie von institutionellen Abfallverwertern. Um die Qualität des hergestellten Brennstoffes zu gewährleisten, werden für Erstanlieferungen besondere Kontrollen durchgeführt (siehe Kapitel 5 'Abfälle'). Produkt Der hergestellte Brennstoff wird im Zementwerk Wildegg der JCF thermisch verwer- tet. Wenn das Zementwerk Wildegg, z.B. wegen Revision, kein Bedarf an Alterna- tivbrennstoffen hat, kann die ABRESTO diesen auch an Dritte abgeben, sofern diese zur Verfeuerung solcher Brennstoffe berechtigt sind. Da das aufbereitete Produkt direkt verfeuert wird, muss die Kunststoffaufbereitung während den jährlich 4-wöchigen Unterhaltsarbeiten im Zementwerk unterbrochen werden, falls kein anderes Zementwerk den Brennstoff abnimmt. Diese Zeit wird dann ebenfalls zu Unterhaltsarbeiten an der ABRESTO-Anlage genutzt. Das Silo für die aufbereitete Ware dient ausschliesslich zur Pufferung des Material- stromes zwischen Aufbereitungsanlage und Zementwerk und nicht zur Vorratshal- tung. 2.3 Bauphase Bauliche Änderungen an der bestehenden Anlage oder am Gebäude, in der die Anlage untergebracht ist, sind für die Kapazitätserhöhung nicht nötig. Eine Bau- phase wird darum im UVB nicht behandelt. 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 8 2.4 Betrieb Verarbeitungsablauf Die angelieferten Abfälle werden nach dem Passieren der Brückenwage in der Halle abgeladen und durch einen Mitarbeiter der ABRESTO AG kontrolliert. Nicht kon- forme Ware wird zurückgewiesen. Vom Materiallager aus wird der Vorzerkleinerer chargenweise mittels Radlader mit Kunststoff- oder/und Holzabfällen beladen. Ab dem Vorzerkleinerer wird das Material über Förderbänder automatisch durch die Anlage über den Metallabscheider und die Nachzerkleinerer geführt und landet im Silo, von wo das Kunststoff- und Holzgranulat an das Zementwerk abgegeben wird. Ein vereinfachtes Anlagenschema ist in Anhang 2 dargestellt. Mitarbeiter Im Normalbetrieb sind etwa 2 Mitarbeiter/innen mit der Entgegennahme und Kon- trolle des Materials sowie mit der Beschickung und Bedienung der Anlage beschäf- tigt. Betriebszeiten Um den Brennstofffluss zum Zementwerk sicherzustellen, wird in der Regel zwi- schen Montag und Freitag in zwei Schichten à 8 Stunden und am Samstag eine Schicht gearbeitet. Anlieferungen Die Anlieferungen von Kunststoff- und Holzabfällen erfolgt ausschliesslich tagsüber während regulären Arbeitszeiten zwischen Montag und Freitag. Sämtliche Anlieferungen erfolgen über die Stoffwage. Heute sind es jährlich rund 1'800 Fuhren. Nach der Erweiterung werden jährlich rund 3'500 Fuhren erwartet. 2.4.1 Annahmebedingungen Die Annahmebedingungen sind im Kapitel 5 'Abfälle' beschrieben. 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 9 3 RAUMPLANUNG 3.1 Grundlagen [3.1] Bau- und Nutzungsordnung und Zonenplan der Gemeinde Möriken-Wildegg, Stand am 28. November 2016, vom Regierungsrat genehmigt am 10. Mai 2017 [3.2] Richtplan Kanton Aargau, M 2.2 Kantonsstrassen, Stand Mai 2019 [3.3] Sachpläne des Bundes, https://map.geo.admin.ch, abgefragt am 20.03.2020 [3.4] Luftfahrtkarte ICAO, https://map.geo.admin.ch, abgefragt am 20.03.2020 3.2 Ist-Zustand und Ausgangslage Bau- und Nutzungsordnung Das Vorhaben liegt in der Arbeitszone II der Gemeinde Möriken-Wildegg [3.1] (sie- he Anhang 3). In der Arbeitszone II sind Bauten und Anlagen für industrielle und gewerbliche Nutzungen sowie Dienstleistungsbetriebe erlaubt. Es sind nicht störende, mässig störende sowie stark störende Betriebe zulässig (§ 24 Abs. 1 der BNO). In der Arbeitszone II gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe IV (siehe Kapitel 16 'Lärm'). Im kommunalen Zonenplan festgelegte Schutzzonen oder Schutzobjekte (Gebäude, Kulturobjekte oder Naturobjekte) sind keine betroffen. Kantonaler Richtplan Das Vorhaben liegt im durch den kantonalen Richtplan festgesetzten Siedlungsge- biet [3.2]. Die entlang dem Aareufer als Zwischenergebnis im kantonalen Richtplan aufge- nommene 'Trassefreihaltung Umfahrung Wildegg' ist durch das Vorhaben nicht tangiert. Sachpläne des Bundes Die Sachpläne des Bundes [2.3] - SP Geologisches Tiefenlager - SP Infrastruktur Luftfahrt - SP Infrastruktur Schiene - SP Infrastruktur Schifffahrt - SP Infrastruktur Strasse - SP Militär - SP Infrastruktur Übertragungsleitungen sind durch das Vorhaben nicht tangiert. Luftfahrt Der Standort liegt ausserhalb von Kontrollzonen (CTR) von Flughäfen und Flugplät- zen [2.4]. Der bestehende Kamin des Zementwerkes ist als Luftfahrthindernis 224-AG-9 in der Luftfahrthindernisdatenbank des BAZL registriert. 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 10 3.3 Beurteilung Beurteilung Das Vorhaben ist zonenplankonform. Es tangiert keine Festsetzungen des kantona- len Richtplanes oder der eidgenössischen Sachpläne. 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 11 4 ALTLASTEN 4.1 Grundlagen [4.1] Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV) vom 26. August 1998 (Stand am 1. Mai 2017) [4.2] Kataster der belasteten Standorte, AGIS Kanton Aargau, abgefragt am 10.10.2019 4.2 Ist-Zustand und Ausgangslage Kataster der belasteten Das Areal der JCF ist als Betriebsstandort im Kataster der belasteten Standorte Standorte [4.2] als belastet und untersuchungsbedürftig (Standort Nr. AA4203.0128) einge- tragen (siehe Anhang 5). Die ABRESTO AG ist in der Halle eingemietet. Der Grundeigentümer ist die Jura- Cement-Fabriken AG. Die Historische Untersuchung ist abgeschlossen. Ehemaliger Kraftwerkskanal Ursprünglich besass das Zementwerk in Wildegg zur Energiegewinnung ein Wasser- kraftwerk. Das Kraftwerk wurde anfangs der 1940er-Jahre aufgegeben und der Kraftwerkskanal, zusammen mit den Überlaufkanal, zugeschüttet (siehe An- hang 1). Unter dem Betriebsareal ist darum teilweise mit mächtigeren künstlichen Auffüllungen zu rechnen. Der Teich auf dem Betriebsareal stellt noch eine Remi- niszenz an den ehemaligen Überlaufkanal dar. 4.3 Bauphase AltlV Art. 6 Belastete Standorte dürfen durch die Erstellung oder Änderung von Bauten und Anlagen nur verändert werden, wenn: a. sie nicht sanierungsbedürftig sind und durch das Vorhaben nicht sanierungsbe- dürftig werden; oder b. ihre spätere Sanierung durch das Vorhaben nicht wesentlich erschwert wird oder sie, soweit sie durch das Vorhaben verändert werden, gleichzeitig saniert werden. Keine Änderungen Das Vorhaben liegt in einer bestehenden Halle auf dem Areal der JCF. Für die Erweiterung der Kunststoffaufbereitung sind keine baulichen Änderungen am Ge- bäude oder an den Anlagen vorgesehen. 4.4 Beurteilung Beurteilung Es sind keine Änderungen von Bauten und Anlagen vorgesehen. Das Thema 'Altlas- ten' ist für die Beurteilung des Vorhabens nicht relevant. 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 12 5 ABFÄLLE 5.1 Grundlagen [5.1] Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverord- nung, VVEA) vom 4. Dezember 2015 (Stand am 1. Januar 2019) [5.2] Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) vom 22. Juni 2005 (Stand am 1. Januar 2020) [5.3] Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) vom 18. Okto- ber 2005 (Stand am 1. Januar 2018) [5.4] Abfallrechtliche Betriebsbewilligung vom 31.Oktober 2016, Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau [5.5] Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV) 15. August 2002 (Stand am 29. März 2017) [5.6] Annahmebedingungen KUGRA (Kunststoffe), Jura Materials Produktion Wildegg, Einkauf Alternativstoffe, 14.08.2018 [5.7] Schweizerische Holzenergiestatistik, Erhebung für das Jahr 2018, Bundesamt für Energie, August 2019 [5.8] Betrieb von Anlagen für die Zwischenlagerung, Zerkleinerung, Verwertung und Verbrennung von Holzabfällen (Vollzugshilfe Holzabfälle), Bundesamt für Umwelt BAFU, Entwurf 2008 [5.9] Vollzugshilfe Probenahme von Altholz, Bundesamt für Umwelt BAFU, April 2016 [5.10] Aufschluss und Analyse der Probe von Holzabfällen, Bundesamt für Umwelt BAFU, Dezember 2010 5.2 Ist-Zustand und Ausgangslage Abfälle und Abfallmengen Die ABRESTO AG nimmt Kunststoffabfälle aus Industrie und Gewerbe entgegen. Sie besitzt eine abfallrechtliche Bewilligung [5.4] zur Aufbereitung von Kunststoff-, Karton- und Papierabfällen. Die ABRESTO AG verarbeitet heute jährlich rund 18'000 t solcher Abfälle zu Brennstoffen für das Zementwerk auf. Die zurzeit be- willigten Abfall-Codes sind in Tabelle 2 zusammengestellt. Abfälle als Brennstoffe in In Zementwerken dürfen unter anderem als Brennstoffe folgende Abfälle zur Ver- Zementwerken feuerung verwendet werden: - Sortenreine Papier-, Karton-, Textil- oder Kunststoffabfälle, sofern eine stoffliche Verwertung nach dem Stand der Technik nicht möglich ist. - Altholz und Holzabfälle. Ausgenommen sind Altholz und Holzabfälle, die mit Holzschutzmitteln nach einem Druckverfahren imprägniert wurden, Beschich- tungen aus halogenierten organischen Verbindungen aufweisen oder intensiv mit Holzschutzmitteln wie Pentachlorphenol behandelt wurden, sofern sie nicht in der Feuerung bei einer Mindesttemperatur von 1'100 °C während mindestens zwei Sekunden behandelt werden. Der mit solchen Brennstoffen hergestellte Zementklinker muss die Anforderungen und Grenzwerte nach Ziffer 1.6 aus dem Anhang 4 der VVEA einhalten. 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 13 5.3 Betriebsphase Geplante Erweiterung Die ABRESTO AG will die Verarbeitungsmenge auf 35'000 t/a erhöhen und dabei neu auch Holzabfälle mitverarbeiten. Die zusätzlich beantragten Abfall-Codes sind in Tabelle 3 zusammengestellt. Bisherige Abfallarten Die ABRESTO AG darf heute folgende Abfallarten entgegennehmen und verarbeiten [5.4]: LVA-Code Bezeichnung 20 01 04 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) aus der Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei 07 02 13 Kunststoffabfälle aus der Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfa- sern 12 01 05 Kunststoffspäne und –drehspäne aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie physikalischen und mechanischen Oberflächen- bearbeitung von Kunststoffen 15 01 01 Verpackungen aus Papier und Karton einschliesslich getrennt ge- sammelter kommunaler Verpackungsabfälle 15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff einschliesslich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle 15 01 03 Verbundverpackungen 16 01 19 Kunststoffe aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahr- zeugwartung mit Ausnahme solcher, die mit Ölen, Brennstoffen, Lösungsmitteln, Kühlmitten oder Treibgasen verunreinigt sind, mit Ausnahme von Batterien, Akkumulatoren und Katalysatoren 17 02 03 Bauabfälle aus Kunststoff 19 12 01 Papier und Karton aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) 19 12 04 Kunststoff und Gummi aus der mechanischen Behandlung von Abfällen 19 12 10 Brennbare Abfälle (Brennstoff aus Abfällen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen 19 12 12 Sonstige Abfälle (einschliesslich Materialmischungen) aus der me- chanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme solcher, die gefährliche Stoffe enthalten 20 01 39 Kunststoffe aus getrennt gesammelten Fraktionen von Siedlungsab- fällen und siedlungsähnlichen Abfällen der Industrie und des Ge- werbes Tabelle 2: Zur Annahme und Verarbeitung in der ABRESTO AG bewilligte Abfall- arten [5.3] Sortenreine Papier-, Karton- oder Kunststoffabfälle dürfen nur angenommen wer- den, wenn aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine stoffliche Verwer- tung nicht möglich ist. Es dürfen keine gemischten Siedlungsabfälle und keine gemischt gesammelten und nachträglich sortierten Siedlungsabfälle entgegenge- nommen werden [5.2 und 5.4 Ziffer 3.2.1]. 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 14 Holzabfälle Die ABRESTO AG will in Zukunft neben den bisherigen Kunststoffabfällen auch folgende Holzabfälle annehmen und verarbeiten. Das sind Holzabfälle der Katego- rien A I und A II aus der deutschen Altholzverordnung [5.5]. LVA-Code Bezeichnung 03 01 01 Rinden- und Korkabfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstel- (Kat. A I) lung von Platten und Möbeln 03 01 05 Ausschliesslich mechanisch bearbeitetes Restholz aus der Holzbe- (Kat. A I) arbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln 03 01 98 ak Restholz aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten (Kat. A II) und Möbeln mit Ausnahme von problematischen Holzabfällen 03 03 01 Rinden- und Holzabfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von (Kat. A I) Zellstoff, Papier und Karton 15 01 03 ak Verpackungen aus Holz mit Ausnahme von Einwegpaletten aus (Kat. A II) Massivholz 15 01 06 Gemischte Verpackungen einschliesslich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle 15 01 98 Einwegpaletten aus Massivholz (Kat. A I) 17 02 97 ak Altholz von Baustellen, Abbrüchen, Renovationen und Umbauten, (Kat. A II) mit Ausnahme von problematischen Holzabfällen 17 09 98 Gemischte brennbare Bauabfälle (z.B. Holz, Papier, Karton und Kunststoffe) 19 12 07 Abfälle von naturbelassenem Holz aus der mechanischen Behand- (Kat. A I) lung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletie- ren) 19 12 98 ak Holzabfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit (Kat. A II) Ausnahme von problematischen Holzabfällen 20 01 38 Abfälle von naturbelassenem Holz aus getrennt gesammelten Frak- (Kat. A I) tionen von Siedlungsabfällen und siedlungsähnlichen Abfällen der Industrie und des Gewerbes 20 01 98 ak Holzabfälle aus getrennt gesammelten Fraktionen von Siedlungsab- (Kat. A II) fällen und siedlungsähnlichen Abfällen der Industrie und des Ge- werbes mit Ausnahme von problematischen Holzabfällen Tabelle 3: Zur Annahme und Verarbeitung in der ABRESTO AG zusätzlich bean- tragten Abfallarten [5.3]. Die Kategorien in Klammern sind die Zuordnungen ge- mäss der deutschen Altholzverordnung [5.4] Problematische Holzabfälle Problematische Holzabfälle, das sind Holzabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten können und als Sonderabfall eingestuft sind, werden nicht angenommen und nicht verarbeitet. 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 15 Bemerkung zu 17 02 97 ak Folgende Holzabfälle von Baustellen gelten als «Problematische Holzabfälle» (Son- derabfälle): Gebrauchtes und ungebrauchtes Holz des Aussenbereichs. Holz, wel- ches mit halogenorganischen Verbindungen (z. B. PVC) beschichtet ist, mit Pen- tachlorphenol (PCP) behandelt wurde oder einer Tiefenbehandlung mit Holz- schutzmitteln (z. B. Druckimprägnierung) unterzogen wurde, wie beispielsweise Dachwerk, Fenster, Fassadenbretter, Aussentüren, Zäune, Parkbänke oder Holzbrü- cken. Diese Holzabfälle sind Sonderabfälle, gehören zum LVA-Code 17 02 98 S bzw. in die Kategorie A IV und werden darum nicht angenommen. Abfallmengen Die ABRESTO AG beabsichtigt neu jährlich insgesamt 35'000 t Kunststoff – und Holzabfälle zu verarbeiten (bisher 18'000 t/a Kunststoffabfälle). Davon sind vor- aussichtlich – im Sinne eines Beurteilungsszenariums – ca. 2/3 Kunststoffabfälle und ca. 1/3 Holzabfälle. Annahmebedingungen Grundsätzlich gelten für die angelieferten Abfälle: - Es dürfen keine Fremdbestandteile wie Eisen und andere Metalle sowie Leiter- platten vorhanden sein - Der Staubanteil muss vernachlässigbar klein sein - Das Material darf nicht klumpen und nicht zum Verfilzen neigen - Es darf sich nicht um Sonderabfall handeln - Flüssigkeiten aller Art sind ausgeschlossen Für Kunststoffabfälle sind die Annahmebewilligungen in einem Merkblatt für die Anlieferer festgehalten (Anhang 6). Ein analoges Merkblatt wird auch für Holzabfäl- le erstellt werden. Eigenschaften des produzierten Für die Verwendung im Zementwerk muss der produzierte Brennstoff folgende Brennstoffes Grenzwerte einhalten [5.5]. Die Annahme und Aufbereitungsbedingungen sowie die Qualitätsanforderungen des Brennstoffes sind in einem Vertrag zwischen der AB- RESTO AG und der JCF geregelt. - Teilchengrösse von Folienmaterial ≤ 30 mm - Teilchengrösse von festen Teilchen ≤ 15 mm - Heizwert Hu Kunststoffgranulat > 21.7 MJ/kg - Heizwert Hu Holzgranulat > 14.3 MJ/kg 1) - Halogene (Chlor/Brom) ≤ 0.5 Gew.-% - Aluminium ≤ 2.5 Gew.-% 1) Quelle Schweizerische Holzenergiestatistik [5.6]: Mittlerer spezifischer Heizwert für Restholz (13.82 MJ/kg) und Altholz (14.80 MJ/kg mit einem Wassergehalt von 10 % Die ABRESTO AG hat die Schwermetall-Grenzwerte der VVEA für andere Abfälle als Kunststoff und Holz als interne Richtwerte übernommen (VVEA Anhang 4 Ziffer 2): - Antimon (Sb) < 300 mg/kg - Arsen (As) < 30mg/kg - Blei (Pb) < 500 mg/kg - Cadmium (Cd) < 5 mg/kg - Chrom (Cr) < 500 mg/kg - Kobalt (Co) < 250 mg/kg - Kupfer (Cu) < 500 mg/kg 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 16 - Nickel (Ni) < 500 mg/kg - Quecksilber (Hg) < 1 mg/kg - Thallium (Tl) < 3 mg/kg - Zink (Zn) < 4'000 mg/kg - Zinn (Sn) < 100 mg/kg - Chlor 0.5 Gew.% Für Brennstoff aus Holz- und Kunststoffabfällen legt die Abfallverordnung keine Grenzwerte vor (VVEA Anhang 4 Ziffer 2.1). Der daraus hergestellte Zementklinker muss allerdings in allen Fällen die Anforderungen und Grenzwerte nach Ziffer 1.6 aus dem Anhang 4 der VVEA einhalten. Kontrolle der Brennstoffeigen- Die ABRESTO AG nimmt Wochenmuster des hergestellten Ersatzbrennstoffes zur schaften Analyse und zur Kontrolle. Dabei werden alle obigen Parameter sowie der Heizwert und der Chlorgehalt untersucht. Selten kann es bei Chlor und Antimon zu geringfü- gigen Überschreitungen der Richtwerte kommen. Im Jahre 2019 lag beim Chrom der Gehalt in 4 von 52 Fällen und beim Antimon in 3 von 52 Fällen über dem Richtwert. Der aus den Kunststoffabfällen hergestellte Brennstoff erfüllt durchwegs die gestellten internen Anforderungen. Abfallarten nach VVEA Die zu Brennstoff verarbeiteten Abfälle umfassen folgende VVEA-Abfallarten: 6202 Altholz 6301 Naturbelassenes Holz 6302 Restholz 8303 Papier- und Kartonabfälle aus kommunalen und übrigen Sammlungen 8304 Andere Papier- und Kartonabfälle 8305 Kunststoffabfälle aus kommunalen und übrigen Sammlungen 8306 Andere Kunststoffabfälle Vollzugshilfe Holzabfälle Grundsätzlich werden die Vollzugshilfe Holzabfälle [5.8] und die jüngeren Merk- blätter des BAFU [5.9, 5.10] dazu angewendet. Meldepflichtige Abfälle Bei den in den Tabellen 2 und 3 mit 'ak' bezeichneten Kunststoff- und Holzabfäl- len handelt es sich um meldepflichtige Abfälle. Sie werden durch die ABRESTO AG regelmässig mit dem Informatikprogramm VeVA-Online erfasst und gemeldet. Sonderabfälle werden keine entgegengenommen. Eingangskontrollen Die ABRESTO AG kontrolliert bei der Entgegennahme, dass nur die zugelassenen Abfälle in der Anlage verarbeitet werden. Abfälle, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Insbesondere wird bei der Eingangskontrolle geprüft, dass keine Sonderabfälle und keine nicht für die Anlage zugelassene kon- trollpflichtige Abfälle entgegengenommen werden. Die ABRESTO AG weist durch chemische Analysen von Wochenproben der verar- beiteten Kunststoff- und Holzabfälle nach, dass die betriebsinternen Anforderun- gen und die Anforderungen der VVEA eingehalten sind. 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 17 Verwendung des hergestellten Der aus Papier-, Karton-, Kunststoff- und Holzabfällen hergestellte Brennstoff wird Brennstoffes der JCF als Ersatzbrennstoff für die Zementherstellung weitergeleitet. Sollte das Zementwerk in Wildegg infolge Revision kein Bedarf an Alternativbrennstoff haben, kann die ABRESTO AG den Alternativbrennstoff an Dritte abgeben, sofern diese zur Verfeuerung solcher Brennstoffe berechtigt sind. Der Brennstoff hält die Anforderungen gemäss Art. 24 Abs. 1 VVEA bzw. Anhang 4 Ziffer 2 VVEA ein. Lagerung Die angelieferten Abfälle werden innerhalb der Halle überdacht und auf einer ab- flusslosen Betonfläche gelagert und umgeschlagen. Es findet keine Lagerung im Freien statt. Die Lagerung des produzierten Ersatzbrennstoffes erfolgt in Silos. Sekundärabfälle Sekundärabfälle (aussortierte Abfälle, Metall-Kunststoffgemisch aus dem Metallab- scheider, Abfälle aus dem Betrieb und Unterhalt der Anlage) werden gesetzeskon- form entsorgt. Handelt es sich dabei um Sonderabfälle oder kontrollpflichtige Ab- fälle, werden diese einem dafür berechtigten Entsorgungsunternehmen übergeben. In den vergangenen Jahren wurden durch die ABRESTO AG jährlich rund 75 t Sekundärabfälle aus der Aufbereitung von Papier-, Karton- und Kunststoffabfällen an Entsorgungsunternehmen übergeben. Die Sekundarabfälle werden unter der Betriebsnummer der ABRESTO AG als 'Ab- fälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren, LVA-Code 19 12 xx) entsorgt. Rapportierung Die JCF erstellen über alle eingesetzten Brennstoffe, inkl. jene der ABRESTO AG, einen Jahresbericht z. Hd. des Kantons. In diesem Jahresbericht sind die Mengen, Lieferanten und Qualitäten der Brennstoffe aufgeführt. Die Daten der ABRESTO AG sind in diesem Gesamtbericht integriert. Die Resultate werden in einem Jahresge- spräch mit den Vollzugsbehörden diskutiert und wo nötig Massnahmen definiert. 5.4 Beurteilung Beurteilung Die Lagerung, der Umschlag und die Verarbeitung der vorgesehenen Abfälle zu Ersatzbrennstoff für das Zementwerk erfüllten die einschlägigen Anforderungen der Abfall- und Umweltschutzgesetzgebung. Sie bietet eine energetisch, stofflich, ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit zur Verwertung dieser Abfallka- tegorien. 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 18 6 ABWASSER UND ENTWÄSSERUNG 6.1 Grundlagen [6.1] Diverse Planunterlagen (Gebäude, Schmutzwasser und Sickerwasser) 6.2 Ist-Zustand, Bau und Betrieb Situation Die Anlage steht in einer bestehenden vollkommen überdachten Halle. Der Um- schlag, die Lagerung und die Verarbeitung geschehen ausschliesslich innerhalb dieser Halle über einem abflusslosen Betonboden. Ein Umschlag oder die Lagerung von Abfällen oder Produkten im Freien findet nicht statt. Flüssige oder feuchte Abfälle werden nicht entgegengenommen. Die Verarbeitung der Abfälle erfolgt trocken und es sind auch keine relevanten Mengen von flüssigen Betriebsmitteln vorhanden. Entwässerung Die ABRESTO AG ist in der ehemaligen Kalkhalle der JCF eingemietet. Die Dach- fläche und Vorplätze sind über die Abwasserkanalisation der JCF entwässert. Es existiert keine direkte Verbindung zwischen Umschlags-, Lager- und Produkti- onsflächen der ABRESTO AG zu Oberflächengewässer, Versickerungsflächen oder Versickerungsanlagen. 6.3 Beurteilung Beurteilung Der Umschlag, die Lagerung und die Verarbeitung geschehen ausschliesslich in einer bestehenden Halle mit abflusslosem Betonboden. Beim Umschlagen, Lagern und bei der Produktion des Ersatzbrennstoffes entstehen keine Abwässer. 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 19 7 BODEN 7.1 Grundlagen [7.1] Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) vom 7. Oktober 1983 (Stand am 1. März 2020) 7.2 Ist-Zustand und Ausgangslage Boden (Legaldefinition) Als Boden im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung gilt nur die oberste, unversie- gelte Erdschicht, in der Pflanzen wachsen können (USG Art. 7 Abs. 4bis) [7.1]. In der Umgebung der Anlage gibt es kein Boden. Die Verarbeitung und Lagerung erfolgt ausschliesslich innerhalb der dafür vorgesehenen Halle. Durch die Erweiterung der Kunststoffaufbereitung werden keine baulichen Mass- nahmen nötig und insbesondere keine neuen Flächen überbaut. 7.3 Beurteilung Beurteilung Boden ist durch das Vorhaben nicht betroffen. 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 20 8 ENERGIE 8.1 Grundlagen [8.1] Brennstoffverbrauch JCF Werk Wildegg 2019, Interne Statistik [8.2] Schweizerische Holzenergiestatistik, Erhebung für das Jahr 2018, Bundesamt für Energie, August 2019 8.2 Ist-Zustand und Ausgangslage Energiebedarf Heute werden in der JCF in Wildegg insgesamt jährlich rund 86'000 t Brennstoffe verfeuert, um den Energiebedarf von 2'300 TJ (= 640 GWh) zu decken (siehe An- hang 7). Das Kunststoffgranulat der ABRESTO AG hat einen Heizwert von rund 27.3 MJ/kg, garantiert gegenüber der JCF wird ein Heizwert Hu von mindestens 21.7 MJ/kg. Die alternativen Brennstoffe (Autoreifen, Kunststoffgranulat der ABRESTO AG, Altöl, Lösungsmittel etc.) decken heute bereits über 80 % des Energiebedarfes der Zementfabrik. Der Rest decken Gas und Kohle. 8.3 Betrieb Energiebedarf Mit der Erhöhung der Verarbeitungskapazität der ABRESTO AG soll vor allem Kohle als Brennstoff für das Zementwerk substituiert werden. Der mittlere spezifische Heizwert für Restholz liegt bei ca. 13.82 MJ/kg und jener für Altholz bei ca. 14.80 MJ/kg (bei einem Wassergehalt vom 10 %) [8.2]. Für die Berechnungen verwenden wir darum für den erzeugten Holzbrennstoff einen Heiz- wert von 14.30 MJ/kg (= 3'415.50 kcal/kg). Durch die Erhöhung der Verarbeitungskapazität der ABRESTO AG können damit jährlich rund 12'000 t Kohle eingespart und der Anteil der alternativen Brennstoffe im Zementwerk auf fast 95 % erhöht werden. 8.4 Beurteilung Beurteilung Mit der Erhöhung der Verarbeitungskapazität der ABRESTO AG können jährlich rund 12'000 t Kohle als Brennstoff eingespart und der Anteil der alternativen Brennstoffe im Zementwerk von 80 % auf fast 95 % erhöht werden. 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 21 9 ERSCHÜTTERUNGEN 9.1 Ist-Zustand und Ausgangslage Lagerung und Verarbeitung In der Halle sind im Betrieb heute keine Erschütterungen und kein Körperschall wahrnehmbar; weder durch den Ablad des Rohmaterials noch durch den Verarbei- tungsprozess. Das Material ist relativ leicht und ohne grossen Kraftaufwand zu zerschreddern. Die Zerkleinerer sind nichtsdestoweniger schwingungsisoliert aufge- stellt. Umgebung In der Umgebung der Anlage befinden sich keine erschütterungsempfindlichen Bauten und Einrichtungen. Aus dem benachbarten Betonlabor der JCF sind keine Beeinträchtigungen von Waageeinrichtungen etc. durch den Betrieb der Kunst- stoffaufbereitungsanlage bekannt. 9.2 Betrieb Leistungserhöhung Es ist nicht anzunehmen, dass durch eine Leistungserhöhung neue Erschütterun- gen oder Körperschall auftreten werden. Holzumschlag Erschütterungen durch den Ablad von Holz sind nicht zu erwarten. Dazu ist Holz zu leicht und die Fallhöhen zu gering. Holzverarbeitung Die Zerkleinerer zerschneiden das Material mit den auf der Schredderwelle ange- brachten Messern. Diese Messer werden regelmässig nachgeschärft bzw. ausge- tauscht. Das Verfahren ist nicht mit einem Metallschredder vergleichbar. Dazu wären die verwendeten Maschinen nicht geeignet. Da sich Holz relativ leicht zerkleinern lässt, sind auch durch die allfällige Verarbei- tung von Alt- und Restholz keine merkbaren Erschütterungen zu erwarten. 9.3 Beurteilung Beurteilung In der Umgebung der Anlage befinden sich keine erschütterungsempfindlichen Nutzungen Dritter. Die Aufbereitungsanlage verursacht heute keine merkbaren Erschütterungen oder Körperschall. Dies ist auch bei einer Leistungserhöhung und dem Verarbeiten von Alt- und Restholz nicht zu erwarten. 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 22 10 FREIZEIT UND ERHOLUNG 10.1 Grundlagen [10.1] Wanderwege, https://map.geo.admin.ch, abgefragt am 20.03.2020 [10.2] Langsamverkehr - Veloland Schweiz, https://map.geo.admin.ch, abgefragt am 20.03.2020 10.2 Ist-Zustand und Ausgangslage Lage Die Anlage liegt innerhalb des umzäunten und kontrollierten Areals der JCF. Wanderwege Der kantonale Wanderweg entlang der Aare liegt ausserhalb der Umzäunung. Er kreuzt die Arealzufahrt nicht und unterquert bei der Aarebrücke die Kantonsstrasse K472 'Jurastrasse' kreuzungsfrei. Velowege Die Veloroute 'Aare Route (Aarau–Koblenz)' verläuft auf dem gegenüberliegenden Ufer der Aare. Andere Erholungseinrichtungen Andere Erholungseinrichtungen (Spielplätze, Naherholungsgebiete etc.) sind durch das Vorhaben nicht betroffen. 10.3 Beurteilung Beurteilung Einrichtungen der Freizeit- und Erholungsnutzung wie Wanderwege, Velorouten, Spielplätze, Naherholungsgebiete etc. sind durch das Vorhaben nicht betroffen. 5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung Seite 23 11 GRUNDWASSER 11.1 Grundlagen [11.1] Grundwasserkarte, AGIS Kanton Aargau, abgefragt am 10.10.2019 [11.2] Gewässerschutzkarte, AGIS Kanton Aargau, abgefragt am 10.10.2019 [11.3] Geologisches Profil 16 'Wildegg-Niederlenz', Aktualisierung der Grundwasserkarten Kanton Aargau, CSD Ingenieure AG, 30.08.2010 11.2 Ist-Zustand und Ausgangslage Grundwassersituation Das Grundwasser zirkuliert unter dem Projektareal im mächtigen Niederterrassen- schotter mit einem Gefälle von 2.5 ‰ Richtung NNW bis N. Der Grundwasserstand wird durch den Pegel der Aare eingeregelt und liegt im Mittel auf 348 m ü. M. [11.1] (siehe Anhang 8 und 9). Der Flurabstand des Grundwassers (d. h. der Abstand zwischen OK Terrain und Grundwasserpegel) beträgt am Projektstandort ca. 5 m. Ursprünglich besass das Zementwerk in Wildegg zur Energiegewinnung ein Wasser- kraftwerk. Das Kraftwerk wurde anfangs der 1940er-Jahre aufgegeben und der Kraftwerkskanal, zusammen mit den Überlaufkanal, zugeschüttet (siehe An- hang 1). Unter dem Betriebsareal ist darum teilweise mit mächtigeren künstlichen Auffüllungen zu rechnen. Der Teich auf dem Betriebsareal stellt noch eine Remi- niszenz an den ehemaligen Überlaufkanal dar. Grundwasserfassungen, Auf dem Areal der JCF liegen zwei Fassungen (Konzessions-Nr. 32.000.115) zur Quellen thermischen Nutzung des Grundwassers (siehe Anhang 8). Andere Grundwasserfassungen oder Quellen gibt es im Einflussbereich des Vorha- bens nicht. Gewässerschutzbereiche Das Vorhaben liegt im Gewässerschutzbereich Au, abseits von Grundwasserschutz- zonen und Grundwasserschutzarealen [11.2]. Bestehende Halle Die bestehende Halle der ABRESTO AG ist flach fundiert und besitzt keine Unter- geschosse. Einbauten ins Grundwasser sind dort nicht vorhanden. 11.3 Betrieb Anlieferung, Lagerung und Die Anlieferung, Lagerung und Verarbeitung der Rohware erfolgt ausschliesslich Verarbeitung auf versiegelten Flächen. Die Lagerung und Verarbeitung geschieht ausschliesslich in der überdachten Halle. Die angelieferte Ware ist trocken und darf keine Flüssig- keiten enthalten (siehe Kapitel 2.4.1 'Annahmebedingungen'). Verarbeitung Die Verarbeitung der Kunststoffabfälle und des Holzes geschieht trocken. Es wird dazu kein Wasser und keine anderen Flüssigkeiten eingesetzt. 5. Mai 2020
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