Umweltverträglichkeitsbericht - Erweiterung der Kunststoffaufbereitung ABRESTO AG Wildegg - Gemeinde Möriken-Wildegg

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Umweltverträglichkeitsbericht - Erweiterung der Kunststoffaufbereitung ABRESTO AG Wildegg - Gemeinde Möriken-Wildegg
Erweiterung der Kunststoffaufbereitung ABRESTO AG Wildegg

Umweltverträglichkeitsbericht

Aufbereitetes Kunststoffgranulat

5. Mai 2020

creato             Genossenschaft für kreative Umweltplanung   5408 Ennetbaden
Umweltverträglichkeitsbericht - Erweiterung der Kunststoffaufbereitung ABRESTO AG Wildegg - Gemeinde Möriken-Wildegg
Revisionen
 Datum           Beschreibung
 31.03 2020      Zur Stellungnahme Auftraggeber
 05.05.2020      Mit dem Auftraggeber bereinigte Version

Auftraggeber / Bauherrschaft
ABRESTO AG
c/o Jura-Cement-Fabriken AG
Talstrasse 13
5103 Wildegg

Bericht
creato Genossenschaft für kreative Umweltplanung
Limmatauweg 9
5408 Ennetbaden

Bearbeitung
Beat Mattmann (creato)
Umweltverträglichkeitsbericht - Erweiterung der Kunststoffaufbereitung ABRESTO AG Wildegg - Gemeinde Möriken-Wildegg
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
                                                                              Seite i

INHALTSVERZEICHNIS

INHALTSVERZEICHNIS _________________________________________________ I

ZUSAMMENFASSUNG __________________________________________________ 1

ABKÜRZUNGEN _______________________________________________________ 3

1        EINLEITUNG ________________________________________________ 4
1.1      Grundlagen __________________________________________________ 4
1.2      Veranlassung ________________________________________________ 4
1.3      Verfahren, Zuständigkeiten, UVP-Pflicht _________________________ 4
1.4      Gegenstand __________________________________________________ 4
1.5      Beauftragung ________________________________________________ 5

2        PROJEKTBESCHREIBUNG ____________________________________ 6
2.1      Standort ____________________________________________________ 6
2.2      Kurzbeschreibung des Projektes ________________________________ 6
2.2.1    Aufbereitungsverfahren                                          6
2.3      Bauphase ___________________________________________________ 7
2.4      Betrieb _____________________________________________________ 8
2.4.1    Annahmebedingungen                                            8

3        RAUMPLANUNG _____________________________________________ 9
3.1      Grundlagen __________________________________________________ 9
3.2      Ist-Zustand und Ausgangslage __________________________________ 9
3.3      Beurteilung _________________________________________________ 10

4        ALTLASTEN ________________________________________________ 11
4.1      Grundlagen _________________________________________________ 11
4.2      Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 11
4.3      Bauphase __________________________________________________ 11
4.4      Beurteilung _________________________________________________ 11

5        ABFÄLLE __________________________________________________ 12
5.1      Grundlagen _________________________________________________ 12
5.2      Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 12
5.3      Betriebsphase ______________________________________________ 13
5.4      Beurteilung _________________________________________________ 17

                                                                         5. Mai 2020
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ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
                                                                           Seite ii

6      ABWASSER UND ENTWÄSSERUNG ___________________________ 18
6.1    Grundlagen _________________________________________________ 18
6.2    Ist-Zustand, Bau und Betrieb _________________________________ 18
6.3    Beurteilung _________________________________________________ 18

7      BODEN ____________________________________________________ 19
7.1    Grundlagen _________________________________________________ 19
7.2    Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 19
7.3    Beurteilung _________________________________________________ 19

8      ENERGIE __________________________________________________ 20
8.1    Grundlagen _________________________________________________ 20
8.2    Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 20
8.3    Betrieb ____________________________________________________ 20
8.4    Beurteilung _________________________________________________ 20

9      ERSCHÜTTERUNGEN _______________________________________ 21
9.1    Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 21
9.2    Betrieb ____________________________________________________ 21
9.3    Beurteilung _________________________________________________ 21

10     FREIZEIT UND ERHOLUNG __________________________________ 22
10.1   Grundlagen _________________________________________________ 22
10.2   Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 22
10.3   Beurteilung _________________________________________________ 22

11     GRUNDWASSER ____________________________________________ 23
11.1   Grundlagen _________________________________________________ 23
11.2   Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 23
11.3   Betrieb ____________________________________________________ 23
11.4   Beurteilung _________________________________________________ 24

12     JAGD UND FISCHEREI _______________________________________ 25
12.1   Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 25
12.2   Beurteilung _________________________________________________ 25

13     KULTURGÜTER _____________________________________________ 26
13.1   Grundlagen _________________________________________________ 26
13.2   Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 26

                                                                       5. Mai 2020
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ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
                                                                            Seite iii

13.3     Beurteilung _________________________________________________ 26

14       LANDSCHAFT UND SIEDLUNG _______________________________ 27
14.1     Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 27
14.2     Beurteilung _________________________________________________ 27

15       LANDWIRTSCHAFT __________________________________________ 28
15.1     Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 28
15.2     Beurteilung _________________________________________________ 28

16       LÄRM _____________________________________________________ 29
16.1     Grundlagen _________________________________________________ 29
16.2     Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 29
16.3     Betrieb ____________________________________________________ 30
16.3.1   Betriebslärm                                                 30
16.3.2   Verkehrslärm                                                 30
16.4     Beurteilung _________________________________________________ 31

17       LUFT ______________________________________________________ 32
17.1     Grundlagen _________________________________________________ 32
17.2     Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 33
17.3     Betrieb ____________________________________________________ 33
17.3.1   Betriebsemissionen                                           33
17.3.2   Emissionserklärung                                           37
17.3.3   Ableitung der Abluft                                         38
17.3.4   Verkehrsemissionen                                           38
17.4     Beurteilung _________________________________________________ 39

18       NATUR, FAUNA UND FLORA _________________________________ 40
18.1     Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 40
18.2     Beurteilung _________________________________________________ 40

19       NICHTIONISIERENDE ELEKTROMAGNETISCHE STRAHLUNG ____ 41
19.1     Grundlagen _________________________________________________ 41
19.2     Ist-Zustand und Ausganslage __________________________________ 41
19.3     Betrieb ____________________________________________________ 41
19.4     Beurteilung _________________________________________________ 41

20       OBERFLÄCHENGEWÄSSER __________________________________ 42
20.1     Grundlagen _________________________________________________ 42
20.2     Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 42

                                                                         5. Mai 2020
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ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
                                                                             Seite iv

20.3      Beurteilung _________________________________________________ 42

21        STÖRFÄLLE UND NATURGEFAHREN __________________________ 43
21.1      Grundlagen _________________________________________________ 43
21.2      Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 43
21.2.1    Hochwasser                                                     43
21.2.2    Störfälle                                                      43
21.2.3    Einwirkungen durch Dritte                                      43
21.3      Beurteilung _________________________________________________ 44

22        WALD _____________________________________________________ 45
22.1      Grundlagen _________________________________________________ 45
22.2      Ist-Zustand und Ausgangslage _________________________________ 45
22.3      Beurteilung _________________________________________________ 45

ANHÄNGE
1         LUFTBILDER 2019, 1945, 1939
2         ANLAGENSCHEMA
3         BAUZONENPLAN
4         VERKEHRSERSCHLIESSUNG
5         KATASTER DER BELASTETEN STANDORTE
6         ANNAHMEBEDINGUNGEN
7         BRENNSTOFFVERBRAUCH JCF WILDEGG
8         GRUNDWASSERKARTE
9         GEOLOGISCHES PROFIL
10        LÄRMBERECHNUNG
11        STRASSENLÄRMEMISSIONEN
12        GEFAHRENKARTE

                                                                         5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
                                                                                                             Seite 1

                            ZUSAMMENFASSUNG

Projekt                     Die ABRESTO AG verarbeitet auf dem Areal der Jura-Cement-Fabriken AG (JCF) in
                            Wildegg Kunststoffe aus der Produktions- und Verpackungsindustrie zu Brennstoff
                            für die thermische Verwertung im Zementwerk. Sie dienen dort als Alternativbrenn-
                            stoff und entlasten die fossilen Energieträger.
                            Die Anlage zerschneidet die angelieferten Abfälle mittels Zerkleinern zu Granulat,
                            das sich zur Verbrennung im Zementofen eignet. Eine thermische, chemische oder
                            biologische Behandlung der Abfälle findet nicht statt. Die Aufbereitung erfolgt
                            trocken. Es findet keine nasse Behandlung (Waschen, Floaten etc.) der Abfälle
                            statt.
                            Die ABRESTO AG will die heute verarbeiteten Mengen erhöhen und zusätzlich auch
                            Holz zu Brennstoff aufarbeiten. Die bestehende Verarbeitungskapazität beträgt
                            18'000 t/a und soll auf insgesamt 35'000 t/a erhöht werden. Bauliche Änderungen
                            an der bestehenden Anlage sind dazu nicht nötig.
                            Aufgrund der zu verarbeitenden Abfallmengen sind dafür ein Baugesuch und eine
                            Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.
Raumplanung                 Das Vorhaben ist zonenplankonform. Es tangiert keine Festsetzungen des kantona-
                            len Richtplanes oder der eidgenössischen Sachpläne.
Altlasten                   Es sind keine Änderungen von Bauten und Anlagen vorgesehen. Das Thema 'Altlas-
                            ten' ist für die Beurteilung des Vorhabens nicht relevant.
Abfälle                     Die Lagerung, der Umschlag und die Verarbeitung der vorgesehenen Abfälle zu
                            Ersatzbrennstoff für das Zementwerk erfüllten die einschlägigen Anforderungen der
                            Abfall- und Umweltschutzgesetzgebung. Sie bietet eine energetisch, stofflich,
                            ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit zur Verwertung dieser Abfall-
                            kategorien
Abwasser und Entwässerung   Der Umschlag, die Lagerung und die Verarbeitung geschehen ausschliesslich in
                            einer bestehenden Halle mit abflusslosem Betonboden. Beim Umschlagen, Lagern
                            und bei der Produktion des Ersatzbrennstoffes entstehen keine Abwässer.
Boden                       Boden ist durch das Vorhaben nicht betroffen.
Energie                     Mit der Erhöhung der Verarbeitungskapazität der ABRESTO AG können jährlich
                            rund 12'000 t Kohle als Brennstoff eingespart und der Anteil der alternativen
                            Brennstoffe im Zementwerk von 80 % auf fast 95 % erhöht werden.
Erschütterungen             In der Umgebung der Anlage befinden sich keine erschütterungsempfindlichen
                            Nutzungen Dritter. Die Aufbereitungsanlage verursacht heute keine merkbaren
                            Erschütterungen oder Körperschall. Dies ist auch bei einer Leistungserhöhung und
                            dem Verarbeiten von Alt- und Restholz nicht zu erwarten.
Freizeit und Erholung       Einrichtungen der Freizeit- und Erholungsnutzung wie Wanderwege, Velorouten,
                            Spielplätze, Naherholungsgebiete etc. sind durch das Vorhaben nicht betroffen.
Grundwasser                 Es sind keine Einbauten ins Grundwasser vorhanden. Die trockene Ware und der
                            trockene Verarbeitungsprozess stellen keine Gefährdung der Grundwasserqualität
                            dar.

                                                                                                        5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
                                                                                                               Seite 2

Jagd und Fischerei            Die Anlage liegt innerhalb des umzäunten Areals der JCF. Oberflächengewässer
                              und Wald gibt es dort nicht. Das Vorhaben hat keinen Einfluss auf die Jagd und die
                              Fischerei.
Kulturgüter                   Durch das Vorhaben sind keine bekannten archäologischen Fundstellen, inventari-
                              sierten Kultur- oder Naturdenkmäler betroffen.
Landschaft und Siedlung       Die Anlage steht in einer bestehenden Halle auf dem Areal der JCF. Die Landschaft
                              und Siedlung sind durch das Vorhaben nicht betroffen.
Landwirtschaft                Die Landwirtschaft ist durch das Vorhaben nicht betroffen.
Lärm                          Ausserhalb des Gebäudes ist heute kaum etwas vom Betrieb der Aufbereitungsan-
                              lage wahrnehmbar und ausserhalb des umzäunten Betriebsareals der JCF ist die
                              Anlage heute nicht hörbar.
                              Die Fahrten zur und von der Aufbereitungsanlage haben auf den betroffenen Stras-
                              sen einen Einfluss auf die Verkehrslärmemissionen von weniger als 0.2 dB. Die
                              Pegeländerungen durch den Verkehr im Zusammenhang mit der Aufbereitungsan-
                              lage sind darum nicht wahrnehmbar.
Luft                          Die Anlage ist mit einem Staubfilter ausgerüstet. Sie entstaubt die Abluft aus der
                              Aufbereitung der Kunststoffabfälle weit unter die Emissionsgrenzwerte der Luft-
                              reinhalte-Verordnung. Die Emissionsgrenzwerte, auch jene für Holz und Hartholz,
                              dürften aber auch weiterhin problemlos eingehalten werden. Eine Änderung des
                              bisherigen Emissionsmessprogrammes drängt sich nicht auf.
Natur, Fauna und Flora        Die Anlage befindet sich in einem bestehenden Gebäude auf dem Fabrikareal der
                              JCF in Wildegg. Die Natur, Fauna und Flora sind durch das Vorhaben nicht betrof-
                              fen.
Elektromagnetische Strah-     Es sind in der Anlage keine Einrichtungen vorhanden, die für nichtionisierende
lung                          Elektromagnetische Strahlungen relevant wären.
Oberflächengewässer           Das Vorhaben liegt abseits von Oberflächengewässern und ausserhalb von Gewäs-
                              serräumen. Oberflächengewässer sind durch das Vorhaben nicht betroffen.
Störfälle und Naturgefahren   Die Anlage der ABRESTO AG untersteht nicht der Störfallverordnung. Sie steht
                              ausserhalb von durch Naturgefahren bedrohten Zonen.
                              Die Anlage ist mit Brandschutzmeldern und Löscheinrichtungen ausgerüstet und
                              der Betrieb ist in das Brandschutzkonzept der JCF eingebunden. Im Brandfall
                              kommt die Betriebsfeuerwehr der JCF zum Einsatz.
Wald                          Durch das Vorhaben sind kein Wald, keine Ufer- und keine Feldgehölze betroffen.
                              Die gesetzlichen Abstände sind zweifelsfrei eingehalten.

5. Mai 2020

creato Genossenschaft für kreative Umweltplanung

Beat Mattmann

                                                                                                          5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
                                                                                           Seite 3

         ABKÜRZUNGEN

AfU      Abteilung für Umwelt des Kantons Aargau
AGIS     Geoportal Kanton Aargau, Aargauisches Geografisches Informationssystem
AltLV    Altlasten-Verordnung
BAFU     Bundesamt für Umwelt
BAZL     Bundesamt für Zivilluftfahrt
CTR      Controlled Traffic Region, Kontrollzone (Luftfahrt)
DTV365   Durchschnittlicher täglicher Verkehr pro Jahr
Fz       Fahrzeug
Gew.-%   Gewichts-Prozent
JCF      Jura-Cement-Fabriken AG
KbS      Kataster der belasteten Standorte
KUGRA    Kunststoffgranulat
LKW      Lastwagen
LRV      Luftreinhalte-Verordnung
LSV      Lärmschutz-Verordnung
LVA      Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen
MJ       Megajoule (1 MJ = 106 J ≈ 0.278 kWh)
NISV     Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
Nm3      Normkubikmeter (Gasvolumen bei 0 °C, 1913 mbar)
NOx      Stickoxyde
spp      Species (Arten), Bedeutung: Mehrere Arten der Gattung…
TJ       Terajoule (1 TJ = 1012 J = ≈ 0.278 GWh)
UVB      Umweltverträglichkeitsbericht
UVP      Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPV     Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung
VVEA     Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen
W-LAN    Wireless Local Area Network
NOx      Stickoxide
PM10     Feinstaub mit Partikeldurchmesser von weniger als 10 µm
PM100    Staub mit Partikeldurchmesser von weniger als 100 µm (atembarer Staub)
SP       Sachplan

                                                                                      5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
                                                                                                                  Seite 4

                            1    EINLEITUNG

                           1.1   Grundlagen

                        [1.1]    Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) vom 19. Oktober 1988
                                 (Stand am 1. Oktober 2016)

                           1.2   Veranlassung

Veranlassung                     Die ABRESTO AG verarbeitet auf dem Areal der Jura-Cement-Fabriken AG (JCF) in
                                 Wildegg Kunststoffe aus der Produktions- und Verpackungsindustrie zu Brennstoff
                                 für die thermische Verwertung im Zementwerk. Sie dienen dort als Alternativbrenn-
                                 stoff und entlasten die fossilen Energieträger.
                                 Die ABRESTO AG will die heute verarbeiteten Mengen erhöhen und zusätzlich auch
                                 Abfallholz zu Brennstoff aufarbeiten. Die bestehende Verarbeitungskapazität be-
                                 trägt 18'000 t/a und soll auf insgesamt 35'000 t/a erhöht werden. Bauliche Ände-
                                 rungen an der bestehenden Anlage oder am bestehenden Gebäude sind dazu nicht
                                 nötig.
                                 Aufgrund der zu verarbeitenden Abfallmengen sind dafür ein Baugesuch und eine
                                 Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.
Anlagen Kurzbeschrieb            Die Anlage zerschneidet die angelieferten Abfälle mittels Zerkleinern zu Granulat,
                                 das sich zur Verbrennung im Zementofen eignet. Eine thermische, chemische oder
                                 biologische Behandlung der Abfälle findet nicht statt. Die Aufbereitung erfolgt
                                 trocken. Es findet keine nasse Behandlung (Waschen, Floaten etc.) der Abfälle
                                 statt.

                           1.3   Verfahren, Zuständigkeiten, UVP-Pflicht

UVP-Pflicht                      Abfallbehandlungsanlagen für die Trennung oder mechanische Behandlung von
                                 mehr als 10'000 t Abfällen pro Jahr sind UVP-pflichtig (UVPV Anhang Nr. 40.7).
Verfahren, Zuständigkeit         Das massgebliche Verfahren ist die kommunale Baubewilligung. Die kantonalen
                                 Fachstellen beurteilen zuhanden der Gemeinde den Umweltverträglichkeitsbericht
                                 und das Baudepartement erteilt, wenn die einschlägigen Umweltnormen und Vor-
                                 schriften erfüllt sind, ihre Zustimmung zum Vorhaben.

                           1.4   Gegenstand

Gegenstand des Berichtes         Der vorliegende Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) behandelt die Anlage der
                                 ABRESTO AG auf dem Areal der JCF in Wildegg. Die Anlage produziert aus Kunst-
                                 stoff- und Holzabfällen mechanisch aufbereiteten Brennstoff für das Zementwerk.
                                 Die Verbrennung dieser Produkte im Zementwerk ist nicht Gegenstand des UVB.

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ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
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Bauphase             Bauliche Änderungen an der bestehenden Anlage oder am Gebäude, in der die
                     Anlage untergebracht ist, sind für die Kapazitätserhöhung nicht nötig. Eine Bau-
                     phase wird darum im UVB nicht behandelt.

               1.5   Beauftragung

Beauftragung         Die ABRESTO AG hat die creato am 9. März 2020 mit der Erarbeitung des Um-
                     weltverträglichkeitsberichtes beauftragt.

                                                                                                5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
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                         2    PROJEKTBESCHREIBUNG

                       2.1    Standort

Standort                      Die Anlage befindet sich in einer bestehenden Halle auf dem Areal der Jura-
                              Cement-Fabriken AG in Möriken-Wildegg (Anhang 1). Die ABRESTO AG ist in die
                              bestehende Halle eingemietet.
Betreiber                     ABRESTO AG, Talstrasse 13, 5103 Wildegg
VeVA-Betriebsnummer           420 300 100
Parzelle                      1163 (Möriken-Wildegg)
Gebäude Nr.                   287
Grundeigentümer               Jura-Cement-Fabriken AG, Aargau
Landeskoordinaten             2'654'395 / 1'251'825 (CH1903+ / LV95)
Meereshöhe                    353 m ü. M.

                       2.2    Kurzbeschreibung des Projektes

                      2.2.1   Aufbereitungsverfahren

Verarbeitung                  Für die Verarbeitung wird das unbehandelte Material mittels Pneulader dem Vor-
                              zerkleinerer zugeführt. Dieser schreddert das Rohmaterial in einem ersten Schritt
                              in eine einheitliche Grösse. Die so entstandenen Schnitzel werden anschliessend
                              durch einen Metallabscheider geführt, wo alle metallischen Fremdanteile entfernt
                              werden. Über ein Förderband gelangen die nun reinen Plastik- und Holzschnitzel in
                              die Nachzerkleinerer und werden dort zu Granulat feinzerschnitten. Über ein Silo
                              wird das Granulat als Brennstoff dem Zementwerk abgegeben (siehe Anhang 2).
                              Es handelt sich um eine rein mechanische Verarbeitung der angelieferten Kunst-
                              stoff- und Holzabfälle. Eine thermische, chemische oder biologische Behandlung
                              der Abfälle findet nicht statt. Die Aufbereitung erfolgt trocken. Es findet keine
                              nasse Behandlung (Waschen, Floaten etc.) der Abfälle statt.
Kennwerte                     Parameter                                           Ist                     geplant
                              techn. Anlagenkapazität1)                       50'000 t/a                50'000 t/a
                              Rohmaterial                                     Kunststoff              Kunststoff, Holz
                              Verarbeitungsmengen                             18'000 t/a                35'000 t/a
                              Lagerkapazität Rohware                            600 t                      650 t
                              Ø Lagermenge Rohware                              350 t                      400 t
                              Lagerkapazität Produkt                             90 t                      90 t
                              Ø Lagermenge Produkt                               45 t                      55 t
                              Ø Anzahl Anlieferungen                         1'800 LKW/a               3'500 LKW/a
                              1)
                                   Zerkleinerer und Fördermittel unter Volllast: 14 t/h bei 2'570 Betriebsstunden pro Jahr
                              Tabelle 1: Kennwerte der Anlage

                                                                                                                  5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
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Anlieferung                 Die Anlieferung erfolgt in geschlossenen Lastwagen. Das Rohmaterial wird nach
                            Passieren der Brückenwaage aus dem Lastwagen in der Halle entleert, einer opti-
                            schen Kontrolle unterzogen und mit dem Pneulader aufgeschichtet. Das Rohmate-
                            rial wird in der Halle trocken an Halde gelagert. Für die beabsichtigte Lagerung des
                            angelieferten Holzes wird dort ein separates Kompartiment eingerichtet.
Gebäude                     Die Verarbeitung und Lagerung der Abfälle und Produkte geschieht innerhalb der
                            ehemaligen Kalkhalle. Es handelt sich um ein bestehendes geschlossenes Gebäu-
                            des mit einer Torzufahrt. Es findet keine Lagerung von Abfällen oder Produkten
                            ausserhalb dieser Halle statt.
Schutzeinrichtungen         Die Halle verfügt über eine Staubfilteranlage, welche die Hallenluft staubfrei hält
                            und den Staub vor der Ableitung der Hallenluft ins Freie abscheidet (siehe Kapi-
                            tel 17 'Luft').
                            Die Halle verfügt über Wärmedetektoren und Lichtschranken-Rauchmelder, eine
                            Sprinkleranlage, Löschwasserposten und Rauch-/Wärmeabzüge.
                            Die Zerkleinerer und die Förderanlagen sind an den massgebenden Stellen mit
                            Flammen- und Funkendetektoren und einer Sprinkleranlage versehen.
                            Das Lagersilo verfügt über eine Sprühflutanlage.
                            Der Hallenboden ist abflussfrei und besitzt ab den Zugängen befahrbare Schwel-
                            len.
                            Der Radlader verfügt über Partikelfilter und die Fahrerkabine ist mit einer Über-
                            druckbelüftung ausgerüstet.
                            Das Hallentor wird, soweit dies betrieblich möglich ist, nach Ein- und Ausfahrten
                            jeweils geschlossen.
Abfälle                     Die angelieferten Abfälle stammen aus der Kunststoff- und Verpackungsindustrie
                            sowie von institutionellen Abfallverwertern. Um die Qualität des hergestellten
                            Brennstoffes zu gewährleisten, werden für Erstanlieferungen besondere Kontrollen
                            durchgeführt (siehe Kapitel 5 'Abfälle').
Produkt                     Der hergestellte Brennstoff wird im Zementwerk Wildegg der JCF thermisch verwer-
                            tet. Wenn das Zementwerk Wildegg, z.B. wegen Revision, kein Bedarf an Alterna-
                            tivbrennstoffen hat, kann die ABRESTO diesen auch an Dritte abgeben, sofern
                            diese zur Verfeuerung solcher Brennstoffe berechtigt sind.
                            Da das aufbereitete Produkt direkt verfeuert wird, muss die Kunststoffaufbereitung
                            während den jährlich 4-wöchigen Unterhaltsarbeiten im Zementwerk unterbrochen
                            werden, falls kein anderes Zementwerk den Brennstoff abnimmt. Diese Zeit wird
                            dann ebenfalls zu Unterhaltsarbeiten an der ABRESTO-Anlage genutzt.
                            Das Silo für die aufbereitete Ware dient ausschliesslich zur Pufferung des Material-
                            stromes zwischen Aufbereitungsanlage und Zementwerk und nicht zur Vorratshal-
                            tung.

                      2.3   Bauphase

                            Bauliche Änderungen an der bestehenden Anlage oder am Gebäude, in der die
                            Anlage untergebracht ist, sind für die Kapazitätserhöhung nicht nötig. Eine Bau-
                            phase wird darum im UVB nicht behandelt.

                                                                                                         5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
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                       2.4    Betrieb

Verarbeitungsablauf           Die angelieferten Abfälle werden nach dem Passieren der Brückenwage in der Halle
                              abgeladen und durch einen Mitarbeiter der ABRESTO AG kontrolliert. Nicht kon-
                              forme Ware wird zurückgewiesen.
                              Vom Materiallager aus wird der Vorzerkleinerer chargenweise mittels Radlader mit
                              Kunststoff- oder/und Holzabfällen beladen.
                              Ab dem Vorzerkleinerer wird das Material über Förderbänder automatisch durch die
                              Anlage über den Metallabscheider und die Nachzerkleinerer geführt und landet im
                              Silo, von wo das Kunststoff- und Holzgranulat an das Zementwerk abgegeben wird.
                              Ein vereinfachtes Anlagenschema ist in Anhang 2 dargestellt.
Mitarbeiter                   Im Normalbetrieb sind etwa 2 Mitarbeiter/innen mit der Entgegennahme und Kon-
                              trolle des Materials sowie mit der Beschickung und Bedienung der Anlage beschäf-
                              tigt.
Betriebszeiten                Um den Brennstofffluss zum Zementwerk sicherzustellen, wird in der Regel zwi-
                              schen Montag und Freitag in zwei Schichten à 8 Stunden und am Samstag eine
                              Schicht gearbeitet.
Anlieferungen                 Die Anlieferungen von Kunststoff- und Holzabfällen erfolgt ausschliesslich tagsüber
                              während regulären Arbeitszeiten zwischen Montag und Freitag.
                              Sämtliche Anlieferungen erfolgen über die Stoffwage.
                              Heute sind es jährlich rund 1'800 Fuhren. Nach der Erweiterung werden jährlich
                              rund 3'500 Fuhren erwartet.

                      2.4.1   Annahmebedingungen

                              Die Annahmebedingungen sind im Kapitel 5 'Abfälle' beschrieben.

                                                                                                          5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
                                                                                                                Seite 9

                          3    RAUMPLANUNG

                       3.1     Grundlagen

                       [3.1]   Bau- und Nutzungsordnung und Zonenplan der Gemeinde Möriken-Wildegg, Stand
                               am 28. November 2016, vom Regierungsrat genehmigt am 10. Mai 2017
                       [3.2]   Richtplan Kanton Aargau, M 2.2 Kantonsstrassen, Stand Mai 2019
                       [3.3]   Sachpläne des Bundes, https://map.geo.admin.ch, abgefragt am 20.03.2020
                       [3.4]   Luftfahrtkarte ICAO, https://map.geo.admin.ch, abgefragt am 20.03.2020

                       3.2     Ist-Zustand und Ausgangslage

Bau- und Nutzungsordnung       Das Vorhaben liegt in der Arbeitszone II der Gemeinde Möriken-Wildegg [3.1] (sie-
                               he Anhang 3).
                               In der Arbeitszone II sind Bauten und Anlagen für industrielle und gewerbliche
                               Nutzungen sowie Dienstleistungsbetriebe erlaubt. Es sind nicht störende, mässig
                               störende sowie stark störende Betriebe zulässig (§ 24 Abs. 1 der BNO).
                               In der Arbeitszone II gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe IV (siehe Kapitel 16
                               'Lärm').
                               Im kommunalen Zonenplan festgelegte Schutzzonen oder Schutzobjekte (Gebäude,
                               Kulturobjekte oder Naturobjekte) sind keine betroffen.
Kantonaler Richtplan           Das Vorhaben liegt im durch den kantonalen Richtplan festgesetzten Siedlungsge-
                               biet [3.2].
                               Die entlang dem Aareufer als Zwischenergebnis im kantonalen Richtplan aufge-
                               nommene 'Trassefreihaltung Umfahrung Wildegg' ist durch das Vorhaben nicht
                               tangiert.
Sachpläne des Bundes           Die Sachpläne des Bundes [2.3]
                               - SP Geologisches Tiefenlager
                               - SP Infrastruktur Luftfahrt
                               - SP Infrastruktur Schiene
                               - SP Infrastruktur Schifffahrt
                               - SP Infrastruktur Strasse
                               - SP Militär
                               - SP Infrastruktur Übertragungsleitungen
                               sind durch das Vorhaben nicht tangiert.
Luftfahrt                      Der Standort liegt ausserhalb von Kontrollzonen (CTR) von Flughäfen und Flugplät-
                               zen [2.4].
                               Der bestehende Kamin des Zementwerkes ist als Luftfahrthindernis 224-AG-9 in
                               der Luftfahrthindernisdatenbank des BAZL registriert.

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ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
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              3.3   Beurteilung

Beurteilung         Das Vorhaben ist zonenplankonform. Es tangiert keine Festsetzungen des kantona-
                    len Richtplanes oder der eidgenössischen Sachpläne.

                                                                                              5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
                                                                                                                   Seite 11

                             4    ALTLASTEN

                          4.1     Grundlagen

                          [4.1]   Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung,
                                  AltlV) vom 26. August 1998 (Stand am 1. Mai 2017)
                          [4.2]   Kataster der belasteten Standorte, AGIS Kanton Aargau, abgefragt am 10.10.2019

                          4.2     Ist-Zustand und Ausgangslage

Kataster der belasteten           Das Areal der JCF ist als Betriebsstandort im Kataster der belasteten Standorte
Standorte                         [4.2] als belastet und untersuchungsbedürftig (Standort Nr. AA4203.0128) einge-
                                  tragen (siehe Anhang 5).
                                  Die ABRESTO AG ist in der Halle eingemietet. Der Grundeigentümer ist die Jura-
                                  Cement-Fabriken AG. Die Historische Untersuchung ist abgeschlossen.
Ehemaliger Kraftwerkskanal        Ursprünglich besass das Zementwerk in Wildegg zur Energiegewinnung ein Wasser-
                                  kraftwerk. Das Kraftwerk wurde anfangs der 1940er-Jahre aufgegeben und der
                                  Kraftwerkskanal, zusammen mit den Überlaufkanal, zugeschüttet (siehe An-
                                  hang 1). Unter dem Betriebsareal ist darum teilweise mit mächtigeren künstlichen
                                  Auffüllungen zu rechnen. Der Teich auf dem Betriebsareal stellt noch eine Remi-
                                  niszenz an den ehemaligen Überlaufkanal dar.

                          4.3     Bauphase

AltlV Art. 6                      Belastete Standorte dürfen durch die Erstellung oder Änderung von Bauten und
                                  Anlagen nur verändert werden, wenn:
                                  a. sie nicht sanierungsbedürftig sind und durch das Vorhaben nicht sanierungsbe-
                                     dürftig werden; oder
                                  b. ihre spätere Sanierung durch das Vorhaben nicht wesentlich erschwert wird oder
                                     sie, soweit sie durch das Vorhaben verändert werden, gleichzeitig saniert werden.
Keine Änderungen                  Das Vorhaben liegt in einer bestehenden Halle auf dem Areal der JCF. Für die
                                  Erweiterung der Kunststoffaufbereitung sind keine baulichen Änderungen am Ge-
                                  bäude oder an den Anlagen vorgesehen.

                          4.4     Beurteilung

Beurteilung                       Es sind keine Änderungen von Bauten und Anlagen vorgesehen. Das Thema 'Altlas-
                                  ten' ist für die Beurteilung des Vorhabens nicht relevant.

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ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
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                             5   ABFÄLLE

                         5.1     Grundlagen

                        [5.1]    Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverord-
                                 nung, VVEA) vom 4. Dezember 2015 (Stand am 1. Januar 2019)
                        [5.2]    Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) vom 22. Juni 2005 (Stand am
                                 1. Januar 2020)
                        [5.3]    Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) vom 18. Okto-
                                 ber 2005 (Stand am 1. Januar 2018)
                        [5.4]    Abfallrechtliche Betriebsbewilligung vom 31.Oktober 2016, Departement Bau,
                                 Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau
                        [5.5]    Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz
                                 (Altholzverordnung - AltholzV) 15. August 2002 (Stand am 29. März 2017)
                        [5.6]    Annahmebedingungen KUGRA (Kunststoffe), Jura Materials Produktion Wildegg,
                                 Einkauf Alternativstoffe, 14.08.2018
                        [5.7]    Schweizerische Holzenergiestatistik, Erhebung für das Jahr 2018, Bundesamt für
                                 Energie, August 2019
                        [5.8]    Betrieb von Anlagen für die Zwischenlagerung, Zerkleinerung, Verwertung und
                                 Verbrennung von Holzabfällen (Vollzugshilfe Holzabfälle), Bundesamt für Umwelt
                                 BAFU, Entwurf 2008
                        [5.9]    Vollzugshilfe Probenahme von Altholz, Bundesamt für Umwelt BAFU, April 2016
                      [5.10]     Aufschluss und Analyse der Probe von Holzabfällen, Bundesamt für Umwelt BAFU,
                                 Dezember 2010

                         5.2     Ist-Zustand und Ausgangslage

Abfälle und Abfallmengen         Die ABRESTO AG nimmt Kunststoffabfälle aus Industrie und Gewerbe entgegen.
                                 Sie besitzt eine abfallrechtliche Bewilligung [5.4] zur Aufbereitung von Kunststoff-,
                                 Karton- und Papierabfällen. Die ABRESTO AG verarbeitet heute jährlich rund
                                 18'000 t solcher Abfälle zu Brennstoffen für das Zementwerk auf. Die zurzeit be-
                                 willigten Abfall-Codes sind in Tabelle 2 zusammengestellt.
Abfälle als Brennstoffe in       In Zementwerken dürfen unter anderem als Brennstoffe folgende Abfälle zur Ver-
Zementwerken                     feuerung verwendet werden:
                                 - Sortenreine Papier-, Karton-, Textil- oder Kunststoffabfälle, sofern eine stoffliche
                                   Verwertung nach dem Stand der Technik nicht möglich ist.
                                 - Altholz und Holzabfälle. Ausgenommen sind Altholz und Holzabfälle, die mit
                                   Holzschutzmitteln nach einem Druckverfahren imprägniert wurden, Beschich-
                                   tungen aus halogenierten organischen Verbindungen aufweisen oder intensiv mit
                                   Holzschutzmitteln wie Pentachlorphenol behandelt wurden, sofern sie nicht in
                                   der Feuerung bei einer Mindesttemperatur von 1'100 °C während mindestens
                                   zwei Sekunden behandelt werden.
                                 Der mit solchen Brennstoffen hergestellte Zementklinker muss die Anforderungen
                                 und Grenzwerte nach Ziffer 1.6 aus dem Anhang 4 der VVEA einhalten.

                                                                                                               5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
                                                                                                             Seite 13

                        5.3   Betriebsphase

Geplante Erweiterung          Die ABRESTO AG will die Verarbeitungsmenge auf 35'000 t/a erhöhen und dabei
                              neu auch Holzabfälle mitverarbeiten. Die zusätzlich beantragten Abfall-Codes sind
                              in Tabelle 3 zusammengestellt.
Bisherige Abfallarten         Die ABRESTO AG darf heute folgende Abfallarten entgegennehmen und verarbeiten
                              [5.4]:

                              LVA-Code      Bezeichnung
                              20 01 04      Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) aus der Landwirtschaft,
                                            Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei
                              07 02 13      Kunststoffabfälle aus der Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und
                                            Anwendung von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfa-
                                            sern
                              12 01 05      Kunststoffspäne und –drehspäne aus Prozessen der mechanischen
                                            Formgebung sowie physikalischen und mechanischen Oberflächen-
                                            bearbeitung von Kunststoffen
                              15 01 01      Verpackungen aus Papier und Karton einschliesslich getrennt ge-
                                            sammelter kommunaler Verpackungsabfälle
                              15 01 02      Verpackungen aus Kunststoff einschliesslich getrennt gesammelter
                                            kommunaler Verpackungsabfälle
                              15 01 03      Verbundverpackungen
                              16 01 19      Kunststoffe aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahr-
                                            zeugwartung mit Ausnahme solcher, die mit Ölen, Brennstoffen,
                                            Lösungsmitteln, Kühlmitten oder Treibgasen verunreinigt sind, mit
                                            Ausnahme von Batterien, Akkumulatoren und Katalysatoren
                              17 02 03      Bauabfälle aus Kunststoff
                              19 12 01      Papier und Karton aus der mechanischen Behandlung von Abfällen
                                            (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren)
                              19 12 04      Kunststoff und Gummi aus der mechanischen Behandlung von
                                            Abfällen
                              19 12 10      Brennbare Abfälle (Brennstoff aus Abfällen) aus der mechanischen
                                            Behandlung von Abfällen
                              19 12 12      Sonstige Abfälle (einschliesslich Materialmischungen) aus der me-
                                            chanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme solcher, die
                                            gefährliche Stoffe enthalten
                              20 01 39      Kunststoffe aus getrennt gesammelten Fraktionen von Siedlungsab-
                                            fällen und siedlungsähnlichen Abfällen der Industrie und des Ge-
                                            werbes
                              Tabelle 2: Zur Annahme und Verarbeitung in der ABRESTO AG bewilligte Abfall-
                              arten [5.3]
                              Sortenreine Papier-, Karton- oder Kunststoffabfälle dürfen nur angenommen wer-
                              den, wenn aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine stoffliche Verwer-
                              tung nicht möglich ist. Es dürfen keine gemischten Siedlungsabfälle und keine
                              gemischt gesammelten und nachträglich sortierten Siedlungsabfälle entgegenge-
                              nommen werden [5.2 und 5.4 Ziffer 3.2.1].

                                                                                                         5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
                                                                                                             Seite 14

Holzabfälle                  Die ABRESTO AG will in Zukunft neben den bisherigen Kunststoffabfällen auch
                             folgende Holzabfälle annehmen und verarbeiten. Das sind Holzabfälle der Katego-
                             rien A I und A II aus der deutschen Altholzverordnung [5.5].

                             LVA-Code       Bezeichnung
                             03 01 01       Rinden- und Korkabfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstel-
                             (Kat. A I)     lung von Platten und Möbeln
                             03 01 05       Ausschliesslich mechanisch bearbeitetes Restholz aus der Holzbe-
                             (Kat. A I)     arbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln
                             03 01 98 ak    Restholz aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten
                             (Kat. A II)    und Möbeln mit Ausnahme von problematischen Holzabfällen
                             03 03 01       Rinden- und Holzabfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von
                             (Kat. A I)     Zellstoff, Papier und Karton
                             15 01 03 ak    Verpackungen aus Holz mit Ausnahme von Einwegpaletten aus
                             (Kat. A II)    Massivholz
                             15 01 06       Gemischte Verpackungen einschliesslich getrennt gesammelter
                                            kommunaler Verpackungsabfälle
                             15 01 98       Einwegpaletten aus Massivholz
                             (Kat. A I)
                             17 02 97 ak    Altholz von Baustellen, Abbrüchen, Renovationen und Umbauten,
                             (Kat. A II)    mit Ausnahme von problematischen Holzabfällen
                             17 09 98       Gemischte brennbare Bauabfälle (z.B. Holz, Papier, Karton und
                                            Kunststoffe)
                             19 12 07       Abfälle von naturbelassenem Holz aus der mechanischen Behand-
                             (Kat. A I)     lung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletie-
                                            ren)
                             19 12 98 ak    Holzabfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit
                             (Kat. A II)    Ausnahme von problematischen Holzabfällen
                             20 01 38       Abfälle von naturbelassenem Holz aus getrennt gesammelten Frak-
                             (Kat. A I)     tionen von Siedlungsabfällen und siedlungsähnlichen Abfällen der
                                            Industrie und des Gewerbes
                             20 01 98 ak    Holzabfälle aus getrennt gesammelten Fraktionen von Siedlungsab-
                             (Kat. A II)    fällen und siedlungsähnlichen Abfällen der Industrie und des Ge-
                                            werbes mit Ausnahme von problematischen Holzabfällen
                             Tabelle 3: Zur Annahme und Verarbeitung in der ABRESTO AG zusätzlich bean-
                             tragten Abfallarten [5.3]. Die Kategorien in Klammern sind die Zuordnungen ge-
                             mäss der deutschen Altholzverordnung [5.4]

Problematische Holzabfälle   Problematische Holzabfälle, das sind Holzabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
                             können und als Sonderabfall eingestuft sind, werden nicht angenommen und nicht
                             verarbeitet.

                                                                                                         5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
                                                                                                             Seite 15

Bemerkung zu 17 02 97 ak    Folgende Holzabfälle von Baustellen gelten als «Problematische Holzabfälle» (Son-
                            derabfälle): Gebrauchtes und ungebrauchtes Holz des Aussenbereichs. Holz, wel-
                            ches mit halogenorganischen Verbindungen (z. B. PVC) beschichtet ist, mit Pen-
                            tachlorphenol (PCP) behandelt wurde oder einer Tiefenbehandlung mit Holz-
                            schutzmitteln (z. B. Druckimprägnierung) unterzogen wurde, wie beispielsweise
                            Dachwerk, Fenster, Fassadenbretter, Aussentüren, Zäune, Parkbänke oder Holzbrü-
                            cken. Diese Holzabfälle sind Sonderabfälle, gehören zum LVA-Code 17 02 98 S
                            bzw. in die Kategorie A IV und werden darum nicht angenommen.
Abfallmengen                Die ABRESTO AG beabsichtigt neu jährlich insgesamt 35'000 t Kunststoff – und
                            Holzabfälle zu verarbeiten (bisher 18'000 t/a Kunststoffabfälle). Davon sind vor-
                            aussichtlich – im Sinne eines Beurteilungsszenariums – ca. 2/3 Kunststoffabfälle
                            und ca. 1/3 Holzabfälle.
Annahmebedingungen          Grundsätzlich gelten für die angelieferten Abfälle:
                            - Es dürfen keine Fremdbestandteile wie Eisen und andere Metalle sowie Leiter-
                              platten vorhanden sein
                            - Der Staubanteil muss vernachlässigbar klein sein
                            - Das Material darf nicht klumpen und nicht zum Verfilzen neigen
                            - Es darf sich nicht um Sonderabfall handeln
                            - Flüssigkeiten aller Art sind ausgeschlossen
                            Für Kunststoffabfälle sind die Annahmebewilligungen in einem Merkblatt für die
                            Anlieferer festgehalten (Anhang 6). Ein analoges Merkblatt wird auch für Holzabfäl-
                            le erstellt werden.
Eigenschaften des produzierten Für die Verwendung im Zementwerk muss der produzierte Brennstoff folgende
Brennstoffes                   Grenzwerte einhalten [5.5]. Die Annahme und Aufbereitungsbedingungen sowie die
                            Qualitätsanforderungen des Brennstoffes sind in einem Vertrag zwischen der AB-
                            RESTO AG und der JCF geregelt.
                            - Teilchengrösse von Folienmaterial          ≤ 30 mm
                            - Teilchengrösse von festen Teilchen         ≤ 15 mm
                            - Heizwert Hu Kunststoffgranulat         > 21.7 MJ/kg
                            - Heizwert Hu Holzgranulat             > 14.3 MJ/kg    1)

                            - Halogene (Chlor/Brom)                  ≤ 0.5 Gew.-%
                            - Aluminium                              ≤ 2.5 Gew.-%
                            1)
                              Quelle Schweizerische Holzenergiestatistik [5.6]: Mittlerer spezifischer Heizwert
                            für Restholz (13.82 MJ/kg) und Altholz (14.80 MJ/kg mit einem Wassergehalt von
                            10 %
                            Die ABRESTO AG hat die Schwermetall-Grenzwerte der VVEA für andere Abfälle als
                            Kunststoff und Holz als interne Richtwerte übernommen (VVEA Anhang 4 Ziffer 2):
                            - Antimon (Sb)                                        < 300 mg/kg
                            - Arsen (As)                                           < 30mg/kg
                            - Blei (Pb)                                           < 500 mg/kg
                            - Cadmium (Cd)                                          < 5 mg/kg
                            - Chrom (Cr)                                          < 500 mg/kg
                            - Kobalt (Co)                                         < 250 mg/kg
                            - Kupfer (Cu)                                         < 500 mg/kg

                                                                                                         5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
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                                 - Nickel (Ni)                                      < 500 mg/kg
                                 - Quecksilber (Hg)                                    < 1 mg/kg
                                 - Thallium (Tl)                                       < 3 mg/kg
                                 - Zink (Zn)                                      < 4'000 mg/kg
                                 - Zinn (Sn)                                        < 100 mg/kg
                                 - Chlor                                              0.5 Gew.%
                                 Für Brennstoff aus Holz- und Kunststoffabfällen legt die Abfallverordnung keine
                                 Grenzwerte vor (VVEA Anhang 4 Ziffer 2.1). Der daraus hergestellte Zementklinker
                                 muss allerdings in allen Fällen die Anforderungen und Grenzwerte nach Ziffer 1.6
                                 aus dem Anhang 4 der VVEA einhalten.
Kontrolle der Brennstoffeigen-   Die ABRESTO AG nimmt Wochenmuster des hergestellten Ersatzbrennstoffes zur
schaften                         Analyse und zur Kontrolle. Dabei werden alle obigen Parameter sowie der Heizwert
                                 und der Chlorgehalt untersucht. Selten kann es bei Chlor und Antimon zu geringfü-
                                 gigen Überschreitungen der Richtwerte kommen. Im Jahre 2019 lag beim Chrom
                                 der Gehalt in 4 von 52 Fällen und beim Antimon in 3 von 52 Fällen über dem
                                 Richtwert. Der aus den Kunststoffabfällen hergestellte Brennstoff erfüllt durchwegs
                                 die gestellten internen Anforderungen.
Abfallarten nach VVEA            Die zu Brennstoff verarbeiteten Abfälle umfassen folgende VVEA-Abfallarten:
                                 6202 Altholz
                                 6301 Naturbelassenes Holz
                                 6302 Restholz
                                 8303 Papier- und Kartonabfälle aus kommunalen und übrigen Sammlungen
                                 8304 Andere Papier- und Kartonabfälle
                                 8305 Kunststoffabfälle aus kommunalen und übrigen Sammlungen
                                 8306 Andere Kunststoffabfälle
Vollzugshilfe Holzabfälle        Grundsätzlich werden die Vollzugshilfe Holzabfälle [5.8] und die jüngeren Merk-
                                 blätter des BAFU [5.9, 5.10] dazu angewendet.
Meldepflichtige Abfälle          Bei den in den Tabellen 2 und 3 mit 'ak' bezeichneten Kunststoff- und Holzabfäl-
                                 len handelt es sich um meldepflichtige Abfälle. Sie werden durch die ABRESTO
                                 AG regelmässig mit dem Informatikprogramm VeVA-Online erfasst und gemeldet.
                                 Sonderabfälle werden keine entgegengenommen.
Eingangskontrollen               Die ABRESTO AG kontrolliert bei der Entgegennahme, dass nur die zugelassenen
                                 Abfälle in der Anlage verarbeitet werden. Abfälle, die diesen Anforderungen nicht
                                 entsprechen, werden zurückgewiesen. Insbesondere wird bei der Eingangskontrolle
                                 geprüft, dass keine Sonderabfälle und keine nicht für die Anlage zugelassene kon-
                                 trollpflichtige Abfälle entgegengenommen werden.
                                 Die ABRESTO AG weist durch chemische Analysen von Wochenproben der verar-
                                 beiteten Kunststoff- und Holzabfälle nach, dass die betriebsinternen Anforderun-
                                 gen und die Anforderungen der VVEA eingehalten sind.

                                                                                                             5. Mai 2020
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Verwendung des hergestellten   Der aus Papier-, Karton-, Kunststoff- und Holzabfällen hergestellte Brennstoff wird
Brennstoffes                   der JCF als Ersatzbrennstoff für die Zementherstellung weitergeleitet. Sollte das
                               Zementwerk in Wildegg infolge Revision kein Bedarf an Alternativbrennstoff haben,
                               kann die ABRESTO AG den Alternativbrennstoff an Dritte abgeben, sofern diese zur
                               Verfeuerung solcher Brennstoffe berechtigt sind.
                               Der Brennstoff hält die Anforderungen gemäss Art. 24 Abs. 1 VVEA bzw. Anhang 4
                               Ziffer 2 VVEA ein.
Lagerung                       Die angelieferten Abfälle werden innerhalb der Halle überdacht und auf einer ab-
                               flusslosen Betonfläche gelagert und umgeschlagen. Es findet keine Lagerung im
                               Freien statt.
                               Die Lagerung des produzierten Ersatzbrennstoffes erfolgt in Silos.
Sekundärabfälle                Sekundärabfälle (aussortierte Abfälle, Metall-Kunststoffgemisch aus dem Metallab-
                               scheider, Abfälle aus dem Betrieb und Unterhalt der Anlage) werden gesetzeskon-
                               form entsorgt. Handelt es sich dabei um Sonderabfälle oder kontrollpflichtige Ab-
                               fälle, werden diese einem dafür berechtigten Entsorgungsunternehmen übergeben.
                               In den vergangenen Jahren wurden durch die ABRESTO AG jährlich rund 75 t
                               Sekundärabfälle aus der Aufbereitung von Papier-, Karton- und Kunststoffabfällen
                               an Entsorgungsunternehmen übergeben.
                               Die Sekundarabfälle werden unter der Betriebsnummer der ABRESTO AG als 'Ab-
                               fälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern,
                               Verdichten, Pelletieren, LVA-Code 19 12 xx) entsorgt.
Rapportierung                  Die JCF erstellen über alle eingesetzten Brennstoffe, inkl. jene der ABRESTO AG,
                               einen Jahresbericht z. Hd. des Kantons. In diesem Jahresbericht sind die Mengen,
                               Lieferanten und Qualitäten der Brennstoffe aufgeführt. Die Daten der ABRESTO AG
                               sind in diesem Gesamtbericht integriert. Die Resultate werden in einem Jahresge-
                               spräch mit den Vollzugsbehörden diskutiert und wo nötig Massnahmen definiert.

                      5.4      Beurteilung

Beurteilung                    Die Lagerung, der Umschlag und die Verarbeitung der vorgesehenen Abfälle zu
                               Ersatzbrennstoff für das Zementwerk erfüllten die einschlägigen Anforderungen der
                               Abfall- und Umweltschutzgesetzgebung. Sie bietet eine energetisch, stofflich,
                               ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit zur Verwertung dieser Abfallka-
                               tegorien.

                                                                                                            5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
                                                                                                       Seite 18

                  6    ABWASSER UND ENTWÄSSERUNG

               6.1     Grundlagen

               [6.1]   Diverse Planunterlagen (Gebäude, Schmutzwasser und Sickerwasser)

               6.2     Ist-Zustand, Bau und Betrieb

Situation              Die Anlage steht in einer bestehenden vollkommen überdachten Halle. Der Um-
                       schlag, die Lagerung und die Verarbeitung geschehen ausschliesslich innerhalb
                       dieser Halle über einem abflusslosen Betonboden. Ein Umschlag oder die Lagerung
                       von Abfällen oder Produkten im Freien findet nicht statt.
                       Flüssige oder feuchte Abfälle werden nicht entgegengenommen. Die Verarbeitung
                       der Abfälle erfolgt trocken und es sind auch keine relevanten Mengen von flüssigen
                       Betriebsmitteln vorhanden.
Entwässerung           Die ABRESTO AG ist in der ehemaligen Kalkhalle der JCF eingemietet. Die Dach-
                       fläche und Vorplätze sind über die Abwasserkanalisation der JCF entwässert.
                       Es existiert keine direkte Verbindung zwischen Umschlags-, Lager- und Produkti-
                       onsflächen der ABRESTO AG zu Oberflächengewässer, Versickerungsflächen oder
                       Versickerungsanlagen.

               6.3     Beurteilung

Beurteilung            Der Umschlag, die Lagerung und die Verarbeitung geschehen ausschliesslich in
                       einer bestehenden Halle mit abflusslosem Betonboden. Beim Umschlagen, Lagern
                       und bei der Produktion des Ersatzbrennstoffes entstehen keine Abwässer.

                                                                                                   5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
                                                                                                                 Seite 19

                             7    BODEN

                          7.1     Grundlagen

                          [7.1]   Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) vom 7. Oktober
                                  1983 (Stand am 1. März 2020)

                          7.2     Ist-Zustand und Ausgangslage

Boden (Legaldefinition)           Als Boden im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung gilt nur die oberste, unversie-
                                  gelte Erdschicht, in der Pflanzen wachsen können (USG Art. 7 Abs. 4bis) [7.1].
                                  In der Umgebung der Anlage gibt es kein Boden. Die Verarbeitung und Lagerung
                                  erfolgt ausschliesslich innerhalb der dafür vorgesehenen Halle.
                                  Durch die Erweiterung der Kunststoffaufbereitung werden keine baulichen Mass-
                                  nahmen nötig und insbesondere keine neuen Flächen überbaut.

                          7.3     Beurteilung

Beurteilung                       Boden ist durch das Vorhaben nicht betroffen.

                                                                                                             5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
                                                                                                        Seite 20

                   8    ENERGIE

                8.1     Grundlagen

                [8.1]   Brennstoffverbrauch JCF Werk Wildegg 2019, Interne Statistik
                [8.2]   Schweizerische Holzenergiestatistik, Erhebung für das Jahr 2018, Bundesamt für
                        Energie, August 2019

                8.2     Ist-Zustand und Ausgangslage

Energiebedarf           Heute werden in der JCF in Wildegg insgesamt jährlich rund 86'000 t Brennstoffe
                        verfeuert, um den Energiebedarf von 2'300 TJ (= 640 GWh) zu decken (siehe An-
                        hang 7).
                        Das Kunststoffgranulat der ABRESTO AG hat einen Heizwert von rund 27.3 MJ/kg,
                        garantiert gegenüber der JCF wird ein Heizwert Hu von mindestens 21.7 MJ/kg.
                        Die alternativen Brennstoffe (Autoreifen, Kunststoffgranulat der ABRESTO AG,
                        Altöl, Lösungsmittel etc.) decken heute bereits über 80 % des Energiebedarfes der
                        Zementfabrik. Der Rest decken Gas und Kohle.

                8.3     Betrieb

Energiebedarf           Mit der Erhöhung der Verarbeitungskapazität der ABRESTO AG soll vor allem Kohle
                        als Brennstoff für das Zementwerk substituiert werden.
                        Der mittlere spezifische Heizwert für Restholz liegt bei ca. 13.82 MJ/kg und jener
                        für Altholz bei ca. 14.80 MJ/kg (bei einem Wassergehalt vom 10 %) [8.2]. Für die
                        Berechnungen verwenden wir darum für den erzeugten Holzbrennstoff einen Heiz-
                        wert von 14.30 MJ/kg (= 3'415.50 kcal/kg).
                        Durch die Erhöhung der Verarbeitungskapazität der ABRESTO AG können damit
                        jährlich rund 12'000 t Kohle eingespart und der Anteil der alternativen Brennstoffe
                        im Zementwerk auf fast 95 % erhöht werden.

                8.4     Beurteilung

Beurteilung             Mit der Erhöhung der Verarbeitungskapazität der ABRESTO AG können jährlich
                        rund 12'000 t Kohle als Brennstoff eingespart und der Anteil der alternativen
                        Brennstoffe im Zementwerk von 80 % auf fast 95 % erhöht werden.

                                                                                                    5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
                                                                                                                  Seite 21

                            9   ERSCHÜTTERUNGEN

                      9.1       Ist-Zustand und Ausgangslage

Lagerung und Verarbeitung       In der Halle sind im Betrieb heute keine Erschütterungen und kein Körperschall
                                wahrnehmbar; weder durch den Ablad des Rohmaterials noch durch den Verarbei-
                                tungsprozess. Das Material ist relativ leicht und ohne grossen Kraftaufwand zu
                                zerschreddern. Die Zerkleinerer sind nichtsdestoweniger schwingungsisoliert aufge-
                                stellt.
Umgebung                        In der Umgebung der Anlage befinden sich keine erschütterungsempfindlichen
                                Bauten und Einrichtungen. Aus dem benachbarten Betonlabor der JCF sind keine
                                Beeinträchtigungen von Waageeinrichtungen etc. durch den Betrieb der Kunst-
                                stoffaufbereitungsanlage bekannt.

                      9.2       Betrieb

Leistungserhöhung               Es ist nicht anzunehmen, dass durch eine Leistungserhöhung neue Erschütterun-
                                gen oder Körperschall auftreten werden.
Holzumschlag                    Erschütterungen durch den Ablad von Holz sind nicht zu erwarten. Dazu ist Holz zu
                                leicht und die Fallhöhen zu gering.
Holzverarbeitung                Die Zerkleinerer zerschneiden das Material mit den auf der Schredderwelle ange-
                                brachten Messern. Diese Messer werden regelmässig nachgeschärft bzw. ausge-
                                tauscht. Das Verfahren ist nicht mit einem Metallschredder vergleichbar. Dazu
                                wären die verwendeten Maschinen nicht geeignet.
                                Da sich Holz relativ leicht zerkleinern lässt, sind auch durch die allfällige Verarbei-
                                tung von Alt- und Restholz keine merkbaren Erschütterungen zu erwarten.

                      9.3       Beurteilung

Beurteilung                     In der Umgebung der Anlage befinden sich keine erschütterungsempfindlichen
                                Nutzungen Dritter. Die Aufbereitungsanlage verursacht heute keine merkbaren
                                Erschütterungen oder Körperschall. Dies ist auch bei einer Leistungserhöhung und
                                dem Verarbeiten von Alt- und Restholz nicht zu erwarten.

                                                                                                              5. Mai 2020
ABRESTO AG: Erweiterung der Kunststoffaufbereitung
                                                                                                                 Seite 22

                      10        FREIZEIT UND ERHOLUNG

                    10.1        Grundlagen

                    [10.1]      Wanderwege, https://map.geo.admin.ch, abgefragt am 20.03.2020
                    [10.2]      Langsamverkehr - Veloland   Schweiz,    https://map.geo.admin.ch,       abgefragt    am
                                20.03.2020

                    10.2        Ist-Zustand und Ausgangslage

Lage                            Die Anlage liegt innerhalb des umzäunten und kontrollierten Areals der JCF.
Wanderwege                      Der kantonale Wanderweg entlang der Aare liegt ausserhalb der Umzäunung. Er
                                kreuzt die Arealzufahrt nicht und unterquert bei der Aarebrücke die Kantonsstrasse
                                K472 'Jurastrasse' kreuzungsfrei.
Velowege                        Die Veloroute 'Aare Route (Aarau–Koblenz)' verläuft auf dem gegenüberliegenden
                                Ufer der Aare.
Andere Erholungseinrichtungen   Andere Erholungseinrichtungen (Spielplätze, Naherholungsgebiete etc.) sind durch
                                das Vorhaben nicht betroffen.

                    10.3        Beurteilung

Beurteilung                     Einrichtungen der Freizeit- und Erholungsnutzung wie Wanderwege, Velorouten,
                                Spielplätze, Naherholungsgebiete etc. sind durch das Vorhaben nicht betroffen.

                                                                                                             5. Mai 2020
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                                                                                                                Seite 23

                         11     GRUNDWASSER

                       11.1     Grundlagen

                       [11.1]   Grundwasserkarte, AGIS Kanton Aargau, abgefragt am 10.10.2019
                       [11.2]   Gewässerschutzkarte, AGIS Kanton Aargau, abgefragt am 10.10.2019
                       [11.3]   Geologisches Profil 16 'Wildegg-Niederlenz', Aktualisierung der Grundwasserkarten
                                Kanton Aargau, CSD Ingenieure AG, 30.08.2010

                       11.2     Ist-Zustand und Ausgangslage

Grundwassersituation            Das Grundwasser zirkuliert unter dem Projektareal im mächtigen Niederterrassen-
                                schotter mit einem Gefälle von 2.5 ‰ Richtung NNW bis N. Der Grundwasserstand
                                wird durch den Pegel der Aare eingeregelt und liegt im Mittel auf 348 m ü. M.
                                [11.1] (siehe Anhang 8 und 9).
                                Der Flurabstand des Grundwassers (d. h. der Abstand zwischen OK Terrain und
                                Grundwasserpegel) beträgt am Projektstandort ca. 5 m.
                                Ursprünglich besass das Zementwerk in Wildegg zur Energiegewinnung ein Wasser-
                                kraftwerk. Das Kraftwerk wurde anfangs der 1940er-Jahre aufgegeben und der
                                Kraftwerkskanal, zusammen mit den Überlaufkanal, zugeschüttet (siehe An-
                                hang 1). Unter dem Betriebsareal ist darum teilweise mit mächtigeren künstlichen
                                Auffüllungen zu rechnen. Der Teich auf dem Betriebsareal stellt noch eine Remi-
                                niszenz an den ehemaligen Überlaufkanal dar.
Grundwasserfassungen,           Auf dem Areal der JCF liegen zwei Fassungen (Konzessions-Nr. 32.000.115) zur
Quellen                         thermischen Nutzung des Grundwassers (siehe Anhang 8).
                                Andere Grundwasserfassungen oder Quellen gibt es im Einflussbereich des Vorha-
                                bens nicht.
Gewässerschutzbereiche          Das Vorhaben liegt im Gewässerschutzbereich Au, abseits von Grundwasserschutz-
                                zonen und Grundwasserschutzarealen [11.2].
Bestehende Halle                Die bestehende Halle der ABRESTO AG ist flach fundiert und besitzt keine Unter-
                                geschosse. Einbauten ins Grundwasser sind dort nicht vorhanden.

                       11.3     Betrieb

Anlieferung, Lagerung und       Die Anlieferung, Lagerung und Verarbeitung der Rohware erfolgt ausschliesslich
Verarbeitung                    auf versiegelten Flächen. Die Lagerung und Verarbeitung geschieht ausschliesslich
                                in der überdachten Halle. Die angelieferte Ware ist trocken und darf keine Flüssig-
                                keiten enthalten (siehe Kapitel 2.4.1 'Annahmebedingungen').
Verarbeitung                    Die Verarbeitung der Kunststoffabfälle und des Holzes geschieht trocken. Es wird
                                dazu kein Wasser und keine anderen Flüssigkeiten eingesetzt.

                                                                                                            5. Mai 2020
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