Brut- und Rastvogelerfassung
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Brut- und Rastvogelerfassung zum geplanten Windpark „Bützfleth“ (Landkreis Stade) Bestand, Bewertung, Konfliktanalyse Endbericht, 16. Juni 2014 Frank Sinning, Dipl.-Biol., Dipl.-Ing. Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung Ulmenweg 17, 26188 Edewecht-Wildenloh frank.sinning@t-online.de
Seite 2 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 INHALTSVERZEICHNIS 1....................... EINLEITUNG 4 2....................... METHODIK 4 2.1 Brutvögel ............................................................................................................. 4 2.1.1 Erfassung ............................................................................................................ 4 2.1.2 Kartiertermine ...................................................................................................... 4 2.1.3 Bewertung ........................................................................................................... 4 2.2 Rastvögel ............................................................................................................ 6 2.2.1 Kartiertermine ...................................................................................................... 6 2.2.2 Bewertung ........................................................................................................... 6 3....................... ERGEBNISSE 7 3.1 Arten und Gefährdung ......................................................................................... 7 3.2 Brutvögel ........................................................................................................... 10 3.2.1 Planungs- und bewertungsrelevante Arten ........................................................ 10 3.2.2 Bewertung ......................................................................................................... 14 3.3 Rastvögel .......................................................................................................... 18 3.3.1 Planungs- und bewertungsrelevante Arten ........................................................ 18 3.3.2 Bewertung ......................................................................................................... 21 4....................... DISKUSSION 22 4.1 (Potentielle) Auswirkungen des Vorhabens auf die Avifauna ............................. 22 4.1.1 (Potentielle) Auswirkungen des Vorhabens auf die Brutvögel ............................ 22 4.1.1.1 (Potentielle) Auswirkungen des Vorhabens auf die Freiflächenbrüter ................ 23 4.1.1.2 (Potentielle) Auswirkungen des Vorhabens auf brütende Singvögel (Gehölzbrüter bzw. gehölzgebundene Brutvögel sowie Röhrichtbrüter) ............. 29 4.1.1.3 (Potentielle) Auswirkungen des Vorhabens auf Greifvögel ................................ 30 4.1.2 (Potentielle) Auswirkungen des Vorhabens auf die Rastvögel ........................... 31 4.2 Konkret mögliche Auswirkungen im Untersuchungsgebiet / Hinweise für die Eingriffsregelung .......................................................................................... 32 4.2.1 Brutvögel ........................................................................................................... 32 4.2.1.1 Kiebitz ............................................................................................................... 32 4.2.1.2 Wachtel ............................................................................................................. 33 4.2.2 Rastvögel .......................................................................................................... 33 4.2.2.1 Blässgans .......................................................................................................... 33 4.2.2.2 Weißwangengans .............................................................................................. 33 4.2.2.3 Sturmmöwe ....................................................................................................... 34 Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 3 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 4.2.3 Zusammenfassung der prognostizierten erheblichen Beeinträchtigungen / Abschließendes ............................................................................................... 34 5....................... LITERATUR 35 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Bewertungsmatrix nach WILMS et al. (1997) ......................................................... 5 Tabelle 2: Gesamtartenliste mit Gefährdungseinstufung und Schutzstatus ....................... 7 Tabelle 3: Gefährdete und geschützte Vogelarten – Durchzügler und Nahrungsgäste .... 10 Tabelle 4: Gefährdete und geschützte Vogelarten – vermutlicher Brutvogelbestand im Gesamt-UG ...................................................................................................................... 11 Tabelle 5: Bezeichnung und Flächengröße der Teilgebiete für die Bewertung ................. 14 Tabelle 6: Anzahl der bewerteten Reviere für die strenge Auslegung................................ 15 Tabelle 7: Bewertung nach WILMS et al. (1997), strenge Auslegung ................................... 16 Tabelle 8: Anzahl der bewerteten Reviere für die worst-case-Betrachtung ....................... 17 Tabelle 9: Bewertung nach WILMS et al. (1997), worst-case-Betrachtung .......................... 18 Tabelle 10: Bewertungsrelevante Rastvogelarten mit Maximalzahl und Schwellenwerten für Bewertung .................................................................................................................. 19 Tabelle 11: Methodische Charakterisierung von Studien zum Einfluss von Windenergieanlagen auf den Großen Brachvogel BACI = Before-After-Control- Impact, IG = Impact Gradient. ......................................................................................... 25 Tabelle 12: Anzahl der bewerteten Reviere für die einzelnen Teilgebiete .......................... 49 ANHANG Bewertungstabellen für die Teilgebiete ANLAGEN 7 Pläne und eine Tabelle Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 4 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 1 EINLEITUNG Bei Bützfleth im Landkreis werden angrenzend an vorhandene Windenergieanlagen (WEA) drei weitere WEA geplant. Zu dieser Planung wurden avifaunistische Kartierungen beauftragt, um die Betroffenheiten von Brut- und Rastvögeln zu ermitteln. Die Erfassung der Brutvögel erfolgte im Frühjahr/Sommer 2012. Die Rastvogelerfassungen wurden im Winterhalbjahr 2012/13 durchgeführt. 2 METHODIK 2.1 BRUTVÖGEL 2.1.1 ERFASSUNG Für die Brutvögel umfasste das Untersuchungsgebiet einen Umkreis von ca. 2.000 m um die geplante neue Fläche für WEA, wobei der 1.000 m-Radius vollständig gemäß nachstehender Beschreibung erfasst wurde, im erweiterten 2.000 m-Radius erfolgte eine weitgehende Beschränkung auf Offenlandarten und planungsrelevante „Groß“- und Greifvogelarten. Sied- lungsbereiche wurden nur in den Randbereichen untersucht. Die Abgrenzung des Unter- suchungsgebietes (UG) für die vollständige Erfassung entspricht der gängigen Praxis in Niedersachsen. Über eine Entfernung von 1.000 Metern hinaus sind keine Betroffenheiten von Brutvögeln durch WEA bekannt (z.B. REICHENBACH et al. 2004, HÖTKER et al. 2004). Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht damit deutlich über die Empfehlungen von EIKHORST & HANDKE (1999) sowie SINNING & THEILEN (1999) hinaus und entspricht denen denen des Niedersächsischen Landkreistages (NLT 2011). Auch die Erfassungsdichte liegt mit zehn Begehungen im Rahmen gängiger Fachempfehlungen, z.B. (NLT 2011) sowie im Rahmen der üblichen Praxis. Die Statuseinschätzung (Brutnachweis, Brutverdacht, Brutzeitfeststellung) erfolgte in enger An- lehnung an die Empfehlungen von SÜDBECK et al. (2005). 2.1.2 KARTIERTERMINE Der Brutvogel-Bestand wurde mit zehn Tag-Begehungen zwischen Ende März und Mitte Juli 2012 erfasst. Die einzelnen Termine waren der 29.03., 08.04., 19.04., 27.04., 08.05., 22.05., 05.06., 15.06., 06.07. und 12.07.2012. Zusätzlich wurden zwei Nacht-Termine zur Erfassung dämmerungs- und nachtaktiver Brutvogelarten (z.B. Rallen und Wachtel) am 31.05. und 15.06.2012 durchgeführt. und Darüber hinaus konnten einzelne „Nebenbeobachtungen“ aus den Rastvogeluntersuchungen mitverwendet werden (vgl. Kap. 2.1.1). Die Termine dazu sind Kapitel 2.2.2 zu entnehmen. 2.1.3 BEWERTUNG Für die Bewertung der Bedeutung der untersuchten Flächen als Brutvogellebensräume wurde das Bewertungsmodell nach W ILMS et al. (1997) angewendet. Die Bewertungsmatrix und die Anwendungsschritte der Bewertung werden im Folgenden kurz dargestellt. Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 5 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 Tabelle 1: Bewertungsmatrix nach WILMS et al. (1997) Anzahl der RL 1 RL 2 RL 3 Paare mit Brutnachweis/ Punkte Punkte Punkte Brutverdacht 1 10 2 1 2 13 3,5 1,8 3 16 4,8 2,5 4 19 6 3,1 5 21,5 7 3,6 6 24 8 4 7 26 8,8 4,3 8 28 9,6 4,6 9 30 10,3 4,8 10 32 11 5,0 jedes weitere 1,5 0,5 0,1 Paar bezogen auf eine Fläche von 1 km², Brutzeitfeststellungen bleiben unberücksichtigt Anwendungsschritte des Bewertungsmodells zur Ermittlung der Punktzahl und Einstufung des Erfassungsgebietes: - Abgrenzung von Teilgebieten einer Flächengröße zwischen 0,8 und 1,2 km² - Addieren von Brutnachweis und Brutverdacht gefährdeter Vogelarten für Teilgebiete - Feststellen der Gefährdungskategorien für Deutschland, Niedersachsen und Region - Ermitteln der Punktzahl für jede gefährdete Vogelart pro Teilgebiet - Addieren der einzelnen Punktzahlen zur Gesamtpunktzahl pro Teilgebiet - Dividieren der Gesamtpunktzahl durch den Flächenfaktor (mind. 1,0) - Einstufen des Gebietes entsprechend den Angaben zu Mindestpunktzahlen: ab 4 = lokal; ab 9 = regional, ab 16 landesweit, ab 25 = national bedeutend Bei der Bewertung ist zu beachten, dass für die Wertstufen bis zur regionalen Bedeutung die RL-Einstufungen für die Region Watten und Marschen, bis zur landesweiten Bedeutung die RL- Einstufungen für Niedersachsen und oberhalb der landesweiten Bedeutung die RL-Einstu- fungen für Deutschland berücksichtigt werden müssen. Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 6 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 2.2 RASTVÖGEL Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes (UG) für die Rastvögel umfasste einen Umkreis von ca. 2.000 m um die vorgesehenen Anlagen-Standorte. Über einen 2.000 m - Radius hinausgehende Betroffenheiten von Rastvögeln durch WEA sind nicht bekannt (z.B. REICHENBACH et al. 2004, HÖTKER et al. 2004). Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht somit deutlich über die Empfehlungen von EIKHORST & HANDKE (1999) sowie SINNING & THEILEN (1999) hinaus. Der Untersuchungsradius von 2.000 Metern entspricht gängigen Empfehlungen, wie z.B. denen des Niedersächsischen Landkreistages (NLT 2011) oder den Tierökologischen Abstandsempfehlungen aus Brandenburg. Die Erfassungsdichte entspricht mit wöchentlichen Begehungen von Mitte Juli 2012 bis Ende April 2013 den Empfehlungen des NLT (2007, 2011) oder denen der Tierökologischen Abstandsempfehlungen aus Brandenburg. Insgesamt wurden 43 Begehungen im 2.000m- Radius um die geplanten Anlagen-Standorte durchgeführt. Darüber hinaus wurden „Nebener- gebnisse“ der Brutvogelerfassungen 2012 berücksichtigt. 2.2.1 KARTIERTERMINE Die Erfassung des Rastvogelbestands erfolgte wöchentlich von Anfang Juli 2012 bis Ende April 2013 mit insgesamt 43 Begehungen. Die einzelnen Begehungen wurden am 06.07., 12.07., 20.07., 27.07., 03.08.,10.08., 16.08., 24.08., 31.08., 07.09., 14.09., 21.09., 27.09., 05.10., 11.10., 19.10., 26.10., 30.10., 09.11., 16.11., 25.11., 30.11., 07.12., 14.12., 20.12. und 28.12.2012 sowie am 05.01., 12.01., 18.01., 25.01., 01.02., 08.02., 15.02., 22.02., 01.03., 08.03., 15.03., 21.03., 28.03., 04.04., 12.04., 19.04. und 27.04.2013 durchgeführt. 2.2.2 BEWERTUNG Eine Bewertung des Rastvogelbestands erfolgt nach den Bewertungskriterien von KRÜGER et al. (2010). Bewertungsrelevant sind alle Arten aus der Gruppe der Watvögel (Limikolen), Enten, Gänse, Schwäne, Rallen und Möwen. Zusätzlich sind Reiher, Kranich und Kormoran sowie einzelne Wintergäste unter den Singvögeln bewertungsrelevant. Auf Basis des Gesamt- rastbestands der einzelnen Arten werden Schwellenwerte für eine lokale, regionale, landes- weite, nationale und internationale Bedeutung als Rastgebiet definiert. Für die lokale, regionale und landesweite Bedeutung werden unterschiedliche Schwellenwerte für die Regionen Watten und Marschen, Tiefland sowie Hügelland und Börden definiert. Die Gesamtbewertung als Vogelrastgebiet ergibt sich aus den erreichten Schwellenwerten der einzelnen planungsrelevanten Arten. Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 7 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 3 ERGEBNISSE 3.1 ARTEN UND GEFÄHRDUNG Im Rahmen der Brut- und Rastvogelerfassungen wurden 100 Vogelarten im Unter- suchungsgebiet angetroffen. In Tabelle 2 erfolgt eine alphabetische Auflistung aller angetroffenen Vogelarten. Weiterhin ist Tabelle 2 eine Angabe zum Brutvogelstatus nach SÜDBECK et al. (2005) bezogen auf das Untersuchungsgebiet Brutvögel zu entnehmen. Daran schließen sich Angaben zur Gefährdung nach der „Roten Liste der Brutvögel von Niedersachsen, 7. Fassung 2007“ nach KRÜGER & OLTMANNS (2007) für Gesamt-Niedersachsen (RL Nds 2007) bzw. für die Region Watten und Marschen (RL W/M) an. In der sechsten Spalte (RLD 2007) findet sich die Einstufung nach der "Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (4. Fassung)" nach SÜDBECK et al. (2007). Den letzten beiden Spalten sind Angaben zum Schutzstatus nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und der EU-Vogelschutzrichtlinie (EU-VRL) zu entnehmen. Aufgabenstellung dieser Arbeit ist es, insbesondere die Wiesen- bzw. Freiflächenbrüter sowie die Raumnutzung durch schlaggefährdete Greifvogelarten (z.B. Rotmilan, Wespenbussard) und sonstige „Großvögel“ (z.B. Storch, Kranich) zu ermitteln, da nach derzeitigem Kenntnisstand insbesondere bei diesen Gruppen von einer besonderen Planungsrelevanz auszugehen ist. Durch die hierauf abgestimmte Untersuchungsmethodik und -intensität wird die folgende Artenliste nicht 100 % vollständig sein. Insbesondere Gehölzbrüter um die Hoflagen (z.B. weitere Spechte und Meisen sowie Mehlschwalben und Schnäpper) sind in der Artenliste u.U. etwas unterrepräsentiert. Der Nachweis weiterer Gehölz- oder Gebäudebrüter hätte keinerlei Planungsrelevanz. Einige Arten werden bezüglich ihrer Status-Einstufung methodisch bedingt jedoch etwas unterbewertet sein. So ist z.B. davon auszugehen, dass auch einige der nur mit einer Brutzeitfeststellung vermerkten Arten Brutplätze in den umliegenden Siedlungsbereichen haben. Aber auch das hätte keine Planungsrelevanz, weil dort keine Betroffenheit vorliegt. Tabelle 2: Gesamtartenliste mit Gefährdungseinstufung und Schutzstatus Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Status RL RL RL D BArt EU- Nds W/M 2007 SchV VRL 2007 2007 Amsel Turdus merula BV + + + § Austernfischer Haematopus ostralegus B + + + § Bachstelze Motacilla alba BV + + + § Baumfalke Falco subbeteo BZF 3 3 3 §§ Bekassine Gallinago gallinago G 2 2 1 §§ Bläßgans Anser albifrons G § I Bläßhuhn Fulica atra G + + + § Blaukehlchen Luscinia svecica BV + + V §§ I Blaumeise Parus caeruleus BV + + + § Bluthänfling Carduelis cannabina B V V V § Brandgans Tadorna tadorna BV + + + § Braunkehlchen Saxicola rubetra Z 2 2 3 § Buchfink Fringilla coelebs BV + + + § Buntspecht Dendrocopos major BZF + + + § Dohle Corvus monedula BV + + + § Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 8 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Status RL RL RL D BArt EU- Nds W/M 2007 SchV VRL 2007 2007 Dorngrasmücke Sylvia communis BV + + + § Eichelhäher Garrulus glandarius G + + + § Elster Pica pica BV + + + § Erlenzeisig Carduelis spinus G + + + § Fasan Phasianus colchicus BV + § Feldlerche Alauda arvensis BV 3 3 3 § Feldschwirl Locustella naevia BV 3 3 V § Feldsperling Passer montanus BZF V V V § Fitis Phylloscopus trochilus BZF + + + § Flußuferläufer Actitis hypoleucos Z 1 1 2 §§ Gänsesäger Mergus merganser G 2 § Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla BZF + + + § Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus BV 3 3 + § Gimpel Pyrrhula pyrrhula G + + + § Goldammer Emberiza citrinella BV + + + § Goldregenpfeifer Pluvialis apricaria G 1 0 1 §§ I Graugans Anser anser BV + + + § Graureiher Ardea cinerea NG + + + § Großer Brachvogel Numenius arquata BV 2 2 1 §§ Grünling Carduelis chloris BV + + + § Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros BV + + + § Haussperling Passer domesticus BV V V V § Heckenbraunelle Prunella modularis BZF + + + § Heringsmöwe Larus fuscus G + + + § Höckerschwan Cygnus olor G + + + § Kanadagans Branta canadensis NG + § Kiebitz Vanellus vanellus B 3 3 2 §§ Kleiber Sitta europaea G + + + § Kohlmeise Parus major BV + + + § Kolkrabe Corvus corax G + 0 + § Kormoran Phalacrocorax carbo NG + + + § Kranich Grus grus ü + 0 + §§ I Krickente Anas crecca Z 3 3 3 § Kuckuck Cuculus canorus BZF 3 3 V § Lachmöwe Larus ridibundus G + + + § Löffelente Anas clypeata Z 2 2 3 § Mäusebussard Buteo buteo BV + + + §§ Nebelkrähe Corvus cornix G 2 § Nilgans Alopochen aegyptiacus BV + § Pfeifente Anas penelope G R R R § Rabenkrähe Corvus corone BV + + + § Rauchschwalbe Hirundo rustica B 3 3 V § Rebhuhn Perdix perdix BV 3 3 2 § Reiherente Aythya fuligula BV + + + § Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 9 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Status RL RL RL D BArt EU- Nds W/M 2007 SchV VRL 2007 2007 Ringelgans Branta bernicla bernicla Z Ringeltaube Columba palumbus BV + + + § Rohrammer Emberiza schoeniclus BV + + + § Rohrweihe Circus aeruginosus NG 3 3 + §§ I Rotdrossel Turdus iliacus G + § Rotkehlchen Erithacus rubecula BV + + + § Rotmilan Milvus milvus Z 2 + §§ I Rotschenkel Tringa totanus totanus BZF 2 2 V §§ Saatgans Anser fabalis f. rossicus G Saatkrähe Corvus frugilegus B V V + § Schafstelze Motacilla flava BV + + + § Schwanzmeise Aegithalos caudatus G + + + § Schwarzkehlchen Saxicola torquata BV + + V § Seeadler Haliaeetus albicilla ü 2 2 + §§ I Silbermöwe Larus argentatus NG + + + § Silberreiher Egretta alba G §§ I Singdrossel Turdus philomelos BV + + + § Singschwan Cygnus cygnus ü §§ I Sperber Accipiter nisus BZF + + + §§ Spießente Anas acuta G 1 1 3 § Star Sturnus vulgaris BV V V + § Steinschmätzer Oenanthe oenanthe Z 1 1 1 § Stieglitz Carduelis carduelis BV + + + § Stockente Anas platyrhynchos BV + + + § Sturmmöwe Larus canus G + + + § Sumpfmeise Parus palustris G + + + § Tannenmeise Parus ater G + + + § Teichhuhn Gallinula chloropus BV V V V §§ Türkentaube Streptopelia decaocto BV + + + § Turmfalke Falco tinnunculus BV V V + §§ Uferschnepfe Limosa limosa limosa BV 2 2 1 §§ Wacholderdrossel Turdus pilaris G + + + § Wachtel Coturnix coturnix BV 3 3 + § Waldwasserläufer Tringa ochropus Z + + §§ Wanderfalke Falco peregrinus G 2 2 + §§ I Weidenmeise Parus montanus G + + + § Weißstorch Ciconia ciconia G 2 2 3 §§ I Weißwangengans Branta leucopsis G R R + § I Wiesenpieper Anthus pratensis BV 3 3 V § Zaunkönig Troglodytes troglodytes BV + + + § Zilpzalp Phylloscopus collybita BV + + + § Legende (folgende Seite) Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 10 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 Legende zu Tabelle 2 Status = Brutvogelstatus nach SÜDBECK et al. (2005); B = Brutnachweis, BV = Brutverdacht, BZF = Brutzeitfeststellung, NG = Nahrungsgast (Brutzeit), G = Gastvogel (Winterhalbjahr),, Z = Durchzügler (Herbst- oder Frühjahrszug), ü = Überflug. RL Nds 2007, RL W/M 2007 = Gefährdungseinstufungen in der Roten Liste der Brutvögel von Niedersachsen, 7. Fassung (KRÜGER & OLTMANNS 2007) für Gesamt-Niedersachsen, Region Watten und Marschen; 0 = Ausgestorben/Verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = sehr selten, V = Vorwarnliste, + = nicht gefährdet RL D 2007 = Gefährdungseinstufungen nach der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands, 4. überarbeitete Fassung (SÜDBECK et al. 2007); 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = sehr selten, V = Vorwarnliste, + = nicht gefährdet BArtSchV = Schutzstatus nach der Bundesartenschutzverordnung; §§ = streng geschützte Art, § = besonders geschützte Art EU-VRL = Schutzstatus nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie; I = In Anhang I geführte Art 3.2 BRUTVÖGEL Die in Tabelle 2 mit der Statusangabe Brutnachweis, Brutverdacht und Brutzeitfeststellung angegebenen 56 Arten vermitteln einen Überblick über das Brutvogelspektrum des UG. Dabei ist davon auszugehen, dass einige der in Spalte 3 mit einer Brutzeitfeststellung vermerkten Arten auch im UG brüten werden. Der Nachweis eines Brutverdachtes für nicht planungs- relevante Arten, z.B. die zahlreichen Singvögel der Siedlungsbereiche und Höfe des UG, stand nicht im Mittelpunkt dieser Arbeit. Vielmehr lag der Fokus auf der Erfassung von für WEA- Vorhaben planungsrelevanter Arten der Offen- und Halboffenlandschaft. 3.2.1 PLANUNGS- UND BEWERTUNGSRELEVANTE ARTEN Insgesamt konnten im Rahmen der Erfassungen 36 als gefährdet oder nach FFH-Richtlinie Anhang I als geschützt eingestufte Vogelarten im UG nachgewiesen werden. Davon sind 23 Arten als Durchzügler, Gastvögel oder Nahrungsgäste einzustufen (vgl. Tabelle 3). Für 13 gefährdete oder geschützte Brutvogelarten sind besetzte Brutreviere innerhalb des UG nachgewiesen oder zumindest anhand der Erfassungsergebnisse nicht auszuschließen (vgl. Tabelle 4). Tabelle 3: Gefährdete und geschützte Vogelarten – Durchzügler und Nahrungsgäste Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Status RL RL RL D BArt EU- Nds W/M 2007 SchV VRL 2007 2007 Baumfalke Falco subbeteo NG 3 3 3 §§ Bekassine Gallinago gallinago G 2 2 1 §§ Bläßgans Anser albifrons G § I Braunkehlchen Saxicola rubetra Z 2 2 3 § Flußuferläufer Actitis hypoleucos Z 1 1 2 §§ Gänsesäger Mergus merganser G 2 § Goldregenpfeifer Pluvialis apricaria G 1 0 1 §§ I Kolkrabe Corvus corax G + 0 + § Kranich Grus grus ü + 0 + §§ I Krickente Anas crecca Z 3 3 3 § Löffelente Anas clypeata Z 2 2 3 § Nebelkrähe Corvus cornix G 2 § Pfeifente Anas penelope G R R R § Rohrweihe Circus aeruginosus NG 3 3 + §§ I Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 11 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Status RL RL RL D BArt EU- Nds W/M 2007 SchV VRL 2007 2007 Rotmilan Milvus milvus Z 2 + §§ I Seeadler Haliaeetus albicilla ü 2 2 + §§ I Silberreiher Egretta alba G §§ I Singschwan Cygnus cygnus ü §§ I Spießente Anas acuta G 1 1 3 § Steinschmätzer Oenanthe oenanthe Z 1 1 1 § Wanderfalke Falco peregrinus G 2 2 + §§ I Weißstorch Ciconia ciconia G 2 2 3 §§ I Weißwangengans Branta leucopsis G R R + § I Legende Status = Brutvogelstatus nach SÜDBECK et al. (2005); B = Brutnachweis, BV = Brutverdacht, BZF = Brutzeitfeststellung, NG = Nahrungsgast (Brutzeit), G = Gastvogel (Winterhalbjahr),, Z = Durchzügler (Herbst- oder Frühjahrszug), ü = Überflug. RL Nds 2007, RL W/M 2007 = Gefährdungseinstufungen in der Roten Liste der Brutvögel von Niedersachsen, 7. Fassung (KRÜGER & OLTMANNS 2007) für Gesamt-Niedersachsen, Region Watten und Marschen; 0 = Ausgestorben/Verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = sehr selten, V = Vorwarnliste, + = nicht gefährdet RL D 2007 = Gefährdungseinstufungen nach der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands, 4. überarbeitete Fassung (SÜDBECK et al. 2007); 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = sehr selten, V = Vorwarnliste, + = nicht gefährdet BArtSchV = Schutzstatus nach der Bundesartenschutzverordnung; §§ = streng geschützte Art, § = besonders geschützte Art EU-VRL = Schutzstatus nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie; I = In Anhang I geführte Art Tabelle 4: Gefährdete und geschützte Vogelarten – vermutlicher Brutvogelbestand im Gesamt-UG Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Status B BV BZF RL Nds RL W/M RL D BArt EU- 2007 2007 2007 SchV VRL Blaukehlchen Luscinia svecica BV 2 1 + + V §§ I Feldlerche Alauda arvensis BV 12 3 3 3 3 § Feldschwirl Locustella naevia BV 1 2 3 3 V § Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus BV 3 3 3 + § Großer Brachvogel Numenius arquata BV 1 2 2 1 §§ Kiebitz Vanellus vanellus B 10 13 1 3 3 2 §§ Kuckuck Cuculus canorus BZF 1 3 3 V § Rauchschwalbe Hirundo rustica B >20 3 3 V § Rebhuhn Perdix perdix BV 1 4 3 3 2 § Rotschenkel Tringa totanus totanus BZF 1 2 2 V §§ Uferschnepfe Limosa limosa limosa BV 1 2 2 1 §§ Wachtel Coturnix coturnix BV 1 14 3 3 + § Wiesenpieper Anthus pratensis BV 6 1 3 3 V § Legende Status = Brutvogelstatus nach SÜDBECK et al. (2005); B = Brutnachweis, BV = Brutverdacht, BZF = Brutzeitfeststellung, NG = Nahrungsgast (Brutzeit), G = Gastvogel (Winterhalbjahr),, Z = Durchzügler (Herbst- oder Frühjahrszug). RL Nds 2007, RL W/M 2007 = Gefährdungseinstufungen in der Roten Liste der Brutvögel von Niedersachsen, 7. Fassung (KRÜGER & OLTMANNS 2007) für Gesamt-Niedersachsen, Region Watten und Marschen; 0 = Ausgestorben/Verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = sehr selten, V = Vorwarnliste, + = nicht gefährdet RL D 2007 = Gefährdungseinstufungen nach der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands, 4. überarbeitete Fassung (SÜDBECK et al. 2007); 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = sehr selten, V = Vorwarnliste, + = nicht gefährdet BArtSchV = Schutzstatus nach der Bundesartenschutzverordnung; §§ = streng geschützte Art, § = besonders geschützte Art EU-VRL = Schutzstatus nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie; I = In Anhang I geführte Art Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 12 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 Nachfolgend finden sich einige Anmerkungen zu den in Tabelle 4 aufgeführten planungs- und bewertungsrelevanten Brutvogel-Arten: Für das Blaukehlchen liegen zwei Brutverdachte und eine Brutzeitfeststellung für das UG vor, ein weiteres Revier wurde knapp östlich außerhalb des 2.000m-Radius festgestellt. Die Nachweise sind auf den Südteil des UG beschränkt. Die Feldlerche ist mit 12 Brutverdachten und 3 Brutzeitfeststellungen im UG vertreten. Die Nachweise konzentrieren sich auf die siedlungsfernen Bereiche in der Mitte des UG. Aufgrund der großen Entfernungen der rufenden Feldlerchen sollte auch bei den mit Brutzeitfeststellung dargestellten Nachweisen von Revieren ausgegangen werden. Der Feldschwirl ist mit zwei Brutverdachten und einer Brutzeitfeststellung ein seltener Brutvogel im UG. Ein Revier befindet sich am Siedlungsrand von Bützfleth. Die beiden anderen Nachweise liegen im Südrand des UG. Revierbereiche des Gartenrotschwanz sind auf zwei Hofstellen mit älterem Baumbestand im nordöstlichen Teil (Fleth) und südöstlichen Teil (Hasenwinkel) sowie auf eine Baumreihe im Zentrum des UG beschränkt. Der Große Brachvogel ist mit einem Brutpaar im Südteil des UG vertreten. Brachvögel waren von Anfang April bis Mitte Juni bei allen Begehungen anzutreffen. Der Revierbereich scheint möglicherweise in Folge abgebrochener Brutversuche sehr groß zu sein. Bei keiner der Begehungen ergab sich ein Hinweis auf ein zweites Brutpaar. Der Kiebitz ist mit 10 Brutnachweisen, 13 Brutverdachten und einer Brutzeitfeststellung der häufigste Wiesenbrüter im UG. Die Vorkommen konzentrieren sich auf Ackerflächen südlich der Eignungsfläche und den Bereich am nordwestlichen Rand des UG. Eine kleinere Brutkolonie wurden auf einer Ackerfläche südwestlich von Fleth nachgewiesen. Bei den anderen Nach- weisen handelt es sich um Einzelbruten. Die beiden Reviere innerhalb des Eignungsgebiets sind Zweitbruten ab Mitte Mai; in diesem Bereich wurden im April keine Kiebitze beobachtet. Ohne die Zweitreviere ist von insgesamt ca. 20 Kiebitz-Paaren im UG auszugehen. Nur am 15.06. wurde ein rufender Kuckuck am Siedlungsrand von Depenbeck festgestellt. Ein Brutrevier im UG kann nicht ausgeschlossen werden. An insgesamt vier Hofstellen innerhalb des UG wurden Brutkolonien der Rauchschwalbe mit insgesamt mehr als 20 Brutpaaren festgestellt. Aufgrund der Fokussierung der Erfassungen auf die planungsrelevanten Wiesenbrüter wurden nicht alle Hofstellen gezielt auf besetzte Rauch- schwalben-Nester überprüft sowie bei Vorhandensein von Rauchschwalben keine Zählung der Nester durchgeführt. Für das Rebhuhn liegen insgesamt fünf Nachweise (einmal Brutverdacht, viermal Brut- zeitfeststellung) vor. Die Reviere liegen an Wegrändern im Zentrum des UG. Bei den als Brutzeitfeststellung dargestellten Nachweisen ist von Brut-Revieren auszugehen. Der Rotschenkel wurde nur am 19.04. in einer Kiebitz-Brutkolonie südlich der Eignungsfläche mit revieranzeigendem Verhalten angetroffen. Ein Brutrevier ist an dieser Stelle nicht auszuschließen. Ein Uferschnepfen-Revier befindet sich am nordwestlichen Rand des UG. Nordwestlich außerhalb des UG sind weitere Uferschnepfen-Reviere. Bei mehreren Begehungen wurden Balzflüge mehrerer Uferschnepfen über den Flächen im nordwestlichen Teil des UG beobachtet. Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 13 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 Rufende Wachteln wurden bei den Nachtbegehungen am 31.05. und 15.06. an insgesamt 15 Stellen im UG festgestellt werden. Nur in einem Fall gelang die Bestätigung eines Rufplatzes. Die Nachweise sind auf die Konzentrationsbereich von Wiesenbrütern beschränkt. Bemerkenswert sind die Nachweise rufender Wachteln an und zwischen den bestehenden WEA. Aufgrund der manchmal schweren Nachweisbarkeit der Art sollten trotz gezielter Kontrollen alle einmaligen Nachweise als Reviere gewertet werden. Neben zahlreichen bis Mitte Mai durchziehenden Wiesenpiepern wurde ein Brutbestand von mindestens 6 Brutpaaren im UG festgestellt. Die Nachweise konzentrieren sich im Südteil des UG. Bei dem als Brutzeitfeststellung dargestellten Nachweis ist ein besetztes Revier sehr wahrscheinlich. Greifvögel Im UG wurden die acht Greifvogelarten, Baumfalke, Mäusebussard, Rohrweihe, Rotmilan, Seeadler, Sperber, Turmfalke und Wanderfalke festgestellt. Nachweise für Eulen liegen nicht vor. Der Baumfalke wurde lediglich am 06.07.2012 an einem Zaun nördlich der Eignungsfläche ohne revieranzeigendes Verhalten festgestellt. Mit dem nur einmaligen Nachweis wird der Baumfalke im UG als Nahrungsgast gewertet. Der Mäusebussard war bei allen Begehungen im UG anzutreffen. Während der Brutzeit wurden nur jeweils zwei bis drei Mäusebussarde im UG beobachtet. Hinweise auf besetzte Horste ergaben sich im Rahmen der Brutvogelkartierung nicht. Im Winterhalbjahr wurden bis maximal neun Mäusebussarde bei einer Begehung festgestellt. Meist lag die Anzahl der Mäusebussarde außerhalb der Brutzeit zwischen fünf und sieben Individuen. Ein deutlicher witterungsabhängiger Anstieg des Winterbestands wurde nicht beobachtet. Insgesamt ist die Raumnutzung durch den Mäusebussard während und außerhalb der Brutzeit als gering einzustufen. Die Rohrweihe wurde während der Brutzeit nur bei der Begehung am 22.05. am nordöstlichen Rand des UG bei Borstel über Flächen jagend beobachtet. Außerhalb der Brutzeit liegen Beobachtungen vom 10.08. und 14.09. 2012 sowie vom 14.02.2013 vor. Der Rotmilan trat als Durchzügler am 19.04. und 08.05.2012 im UG auf. Überflüge wurden nördlich der Eignungsfläche und am nordwestlichen Rand des UG beobachtet. Der Seeadler wurde nur bei der Begehung am 25.11.2012 bei einem Streckenflug Richtung Süd am Südrand des UG beobachtet. Der Sperber wurde während der Brutzeit nur einmal am 19.04.2012 im UG angetroffen. Weitere Beobachtungen liegen für den 14.09.2012 und den 08.02.2013 vor. Der Turmfalke wurde bei der Mehrzahl der Begehungen mit ein bis zwei Individuen im UG beobachtet. Hinweise auf einen Horststandort ergaben sich im Rahmen der Brutvogel- erfassungen nicht. Im Winterhalbjahr wurde kein Zuzug weiterer Turmfalken registriert. Ein Wanderfalke wurde am 16.11. und 28.12.2012 sowie am 08.02. und 15.02.2013 im UG beobachtet und kann damit als regelmäßiger Wintergast eingestuft werden. Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 14 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 3.2.2 BEWERTUNG Für eine Bewertung nach W ILMS et al. (1997) müssen Teilflächen zwischen 0,8 bis 1,2 km² Flächengröße abgegrenzt werden. Bei einer Gesamtfläche des Untersuchungsgebiets von ca. 16,85 km² wurden 17 Teilflächen bewertet (vgl. Plan 2, Tabelle 5). Bei der Abgrenzung der Teilflächen ist berücksichtigt, dass möglichst landschaftliche und naturräumlich einheitliche Teil- flächen bewertet werden sollen. Räumlich zusammenhängende Brutkolonien von Wiesen- brütern sollen nicht durch Teilgebietsgrenzen zerschnitten werden. Die nur in kleinen Teilbe- reichen durch die UG-Abgrenzung angeschnittene Deponiefläche wurde aufgrund der deutlich abweichenden Struktur als ein Teilgebiet (TG10) geringer Größe abgetrennt. Dieser müsste genaugenommen unbewertet bleiben, da der Bereich nicht begangen wurde. Die Abgrenzung der restlichen Teilgebiete orientiert sich an Wegen und linearen Gewässern. Siedlungsbereiche wurden von offenen Bereichen wo möglich abgetrennt. Tabelle 5: Bezeichnung und Flächengröße der Teilgebiete für die Bewertung Teilgebiet-Bezeichnung Fläche in km² TG1 0,85 TG2 0,95 TG3 1,22 TG4 0,88 TG5 1,14 TG6 1,28 TG7 0,81 TG8 1,17 TG9 1,12 TG10 0,55 TG11 1,15 TG12 1,12 TG13 1,02 TG14 0,78 TG15 0,92 TG16 1,04 TG17 0,86 Für eine Bewertung nach W ILMS et al. (1997) werden alle Nachweise mit Status Brutverdacht oder Brut eingestellt. Zusätzlich werden einmalige Nachweise der dämmerungs- und nacht- aktiven Arten (Feldschwirl, Rebhuhn, Wachtel) als Revier gewertet (vgl. Kap. 3.2). Das Brachvogel-Revier wird wegen des größeren Flächenanteils in TG16 eingestellt. Für Rauchschwalben-Brutkolonien wurden jeweils 5 Brutpaare gewertet. Die Anzahl für die einzel- nen Teilgebiete bewerteten Reviere ist in Tabelle 6 zusammengestellt. Die Ermittlung der Punktwerte für die einzelnen Teilflächen ist den Tabellen im Anhang zu entnehmen. Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 15 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 Tabelle 6: Anzahl der bewerteten Reviere für die strenge Auslegung Großer Brachvogel Gartenrotschwanz Deutscher Name Rauchschwalbe Wiesenpieper Uferschnepfe Rotschenkel Feldschwirl Feldlerche Rebhuhn Kuckuck Wachtel Kiebitz RL Nds 3 3 3 2 3 3 3 3 2 2 3 3 RL W/M 3 3 3 2 3 3 3 3 2 2 3 3 RL D 3 V + 1 2 V V 2 V 1 + V TG 1 TG 2 3 7 1 3 TG 3 3 1 TG 4 TG 5 1 5 TG 6 5 TG 7 1 TG 8 1 1 TG 9 TG 10 TG 11 10 TG 12 3 10 2 4 TG 13 1 1 2 3 1 TG 14 TG 15 2 2 2 TG 16 3 2 1 2 4 TG 17 1 Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 16 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 Tabelle 7: Bewertung nach WILMS et al. (1997), strenge Auslegung Teilgebiet-Bezeichnung Fläche in km² Bewertungsstufe TG1 0,85 unterhalb lokaler Bedeutung TG2 0,95 regionale Bedeutung TG3 1,22 unterhalb lokaler Bedeutung TG4 0,88 unterhalb lokaler Bedeutung TG5 1,14 lokale Bedeutung TG6 1,28 unterhalb lokaler Bedeutung TG7 0,81 unterhalb lokaler Bedeutung TG8 1,17 unterhalb lokaler Bedeutung TG9 1,12 unterhalb lokaler Bedeutung TG10 0,55 unterhalb lokaler Bedeutung TG11 1,15 lokale Bedeutung TG12 1,12 regionale Bedeutung TG13 1,02 lokale Bedeutung TG14 0,78 unterhalb lokaler Bedeutung TG15 0,92 lokale Bedeutung TG16 1,04 regionale Bedeutung TG17 0,86 unterhalb lokaler Bedeutung Damit ergibt sich nach WILMS et al. (1997) für drei Teilgebiete eine regionale Bedeutung sowie für vier Teilgebiete eine lokale Bedeutung als Vogelbrutgebiet. Für zehn Teilgebiete ergibt sich eine Bewertung unterhalb lokaler Bedeutung. Die lokale Bedeutung für Teilgebiet 5 und Teil- gebiet 11 kommt durch die Rauchschwalben-Brutkolonie zustande. Teilgebiet 2 erreicht auf- grund der hohen Anzahl von Kiebitz-Brutpaaren und der Uferschnepfe fast eine nationale Bedeutung. Für eine Betrachtung nach dem Vorsorge-Prinzip („worst-case-Betrachtung“) werden zusätzlich einmalige Nachweise mit eindeutigem Revierverhalten außerhalb der Zugzeit (Brutzeitfest- stellungen) in die Bewertung einbezogen (vgl. Tabelle 7). Dies betrifft Nachweise von Feldlerche, Kuckuck, Rotschenkel und Wiesenpieper. Zudem wurde für die Kiebitz-Brutkolonie südlich der Eignungsfläche ein zusätzliches Brutpaar eingestellt. Aufgrund der großen Aus- dehnung des Brachvogel-Reviers und dem hohen Flächenanteil in TG15 wurde im Vorsorge- prinzip auch für TG15 ein Brachvogel-Revier eingestellt. Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 17 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 Tabelle 8: Anzahl der bewerteten Reviere für die worst-case-Betrachtung Großer Brachvogel Gartenrotschwanz Deutscher Name Rauchschwalbe Wiesenpieper Uferschnepfe Rotschenkel Feldschwirl Feldlerche Rebhuhn Kuckuck Wachtel Kiebitz RL Nds 3 3 3 2 3 3 3 3 2 2 3 3 RL W/M 3 3 3 2 3 3 3 3 2 2 3 3 RL D 3 V + 1 2 V V 2 V 1 + V TG 1 TG 2 3 8 1 3 TG 3 1 3 1 TG 4 1 TG 5 1 5 TG 6 5 TG 7 1 TG 8 1 1 TG 9 TG 10 TG 11 10 TG 12 4 10 2 1 4 TG 13 1 1 2 3 1 TG 14 1 TG 15 3 1 2 2 TG 16 3 2 1 2 5 TG 17 1 Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 18 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 Tabelle 9: Bewertung nach WILMS et al. (1997), worst-case-Betrachtung Teilgebiet-Bezeichnung Fläche in km² Bewertungsstufe TG1 0,85 unterhalb lokaler Bedeutung TG2 0,95 regionale Bedeutung TG3 1,22 unterhalb lokaler Bedeutung TG4 0,88 unterhalb lokaler Bedeutung TG5 1,14 lokale Bedeutung TG6 1,28 unterhalb lokaler Bedeutung TG7 0,81 unterhalb lokaler Bedeutung TG8 1,17 unterhalb lokaler Bedeutung TG9 1,12 unterhalb lokaler Bedeutung TG10 0,55 unterhalb lokaler Bedeutung TG11 1,15 lokale Bedeutung TG12 1,12 regionale Bedeutung TG13 1,02 lokale Bedeutung TG14 0,78 unterhalb lokaler Bedeutung TG15 0,92 lokale Bedeutung TG16 1,04 regionale Bedeutung TG17 0,86 unterhalb lokaler Bedeutung Im Rahmen der worst-case-Betrachtung verändert sich die Einstufung gegenüber der strengen Auslegung für keine der Teilflächen. 3.3 RASTVÖGEL 3.3.1 PLANUNGS- UND BEWERTUNGSRELEVANTE ARTEN Bei den planungsrelevanten (Empfindlichkeit) und bewertungsrelevanten Rastvogelarten han- delt es sich i.d.R. um Arten aus den Gruppen der Watvögel, Enten, Gänse und Schwäne sowie Möwen. Das entspricht den Arten, die bei KRÜGER et al. (2010) für das angrenzende Niedersachsen mit Wertstufen versehenen sind. Die von diesen Arten im Untersuchungsgebiet angetroffenen Trupps sind in Plan 5 dargestellt. In der Regel sind Trupps ab 10 Individuen verzeichnet; für Arten mit Schwellenwerten kleiner 10 wurden auch kleinere Trupps in den Plan übernommen. Die im Rahmen der Rastvogelerfassung angetroffenen bewertungs- und planungsrelevanten Rastvogelarten sind in Tabelle 10 mit der maximalen Anzahl bei einer Begehung festgestellter Individuen zusammengestellt. Eine Übersicht der Vorkommen pro Termin ist Tabelle 12 im Anhang zu entnehmen Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 19 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 Tabelle 10: Bewertungsrelevante Rastvogelarten mit Maximalzahl und Schwellenwerten für Bewertung Schwellenwerte nach KRÜGER et al. 2010 W/M W/M W/M Max. international national landesweit regional lokal WATVÖGEL Austernfischer 4 10200 2300 1950 980 490 Bekassine 15 20000 500 240 120 60 Flußuferläufer 1 17500 80 40 20 10 Goldregenpfeifer 48 7500 2200 1250 630 310 Großer Brachvogel 123 8500 1400 1200 600 300 Kiebitz 560 20000 7500 2700 1350 680 Rotschenkel 5 2500 250 220 110 55 Uferschnepfe 1 1700 140 65 35 15 Waldwasserläufer 1 17000 50 20 10 5 ENTEN UND GÄNSE Bläßgans 750 10000 4200 2350 1200 590 Bläßhuhn 1 17500 4500 320 160 80 Brandgans 8 3000 1700 1250 630 310 Gänsesäger 2 2700 370 90 45 25 Graugans 122 5000 1300 530 270 130 Höckerschwan 2 2500 700 80 40 20 Kanadagans 2 Krickente 22 5000 1000 360 180 90 Löffelente 2 400 260 130 65 35 Nilgans 191 Pfeifente 20 15000 2900 1400 700 350 Reiherente 12000 3200 180 90 45 Ringelgans 2 2000 800 380 190 95 Saatgans 15 6000 4000 1200 600 300 Singschwan ü 590 250 90 45 25 Spießente 2 600 270 140 70 35 Stockente 175 20000 9000 2600 1300 650 Teichhuhn 7 20000 1100 300 150 75 Weißwangengans 11600 4200 2000 1900 950 480 REIHER, KORMORAN Graureiher 5 2700 800 280 140 70 Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 20 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 Kormoran 1 3900 1000 120 60 30 Kranich ü 1900 1500 540 270 140 Silberreiher 1 470 50 10 5 Weißstorch 2 930 120 20 10 5 MÖWEN Heringsmöwe 3800 1100 460 230 120 Lachmöwe 245 20000 5000 3200 1600 800 Silbermöwe 77 5900 2000 1050 530 260 Sturmmöwe 325 20000 1800 1000 500 250 Aus Tabelle 10 ist zu erkennen, dass nur für eine Art der Schwellenwert für eine internationale Bedeutung überschritten wird. Es handelt sich dabei um die Weißwangengans. Eine lokale Bedeutung wird für die Bläßgans und die Sturmmöwe erreicht. Nachfolgend finden sich einige Anmerkungen zu den in Tabelle 10 aufgeführten planungs- und bewertungsrelevanten Rastvogel-Arten für die Schwellenwerte erreicht oder annähernd erreicht wurden: Kleinere Brachvogel-Trupps hielten sich im Zeitraum zwischen Mitte November und Anfang Januar auf den Flächen im UG auf. Es wurden dabei fast ausschließlich die Flächen süd- westlich der Eignungsfläche im Bützflethermoor zur Nahrungssuche genutzt. Überflüge größerer Trupps über das UG wurden nicht registriert. Die Maximalzahl von 123 Großen Brachvögeln bleibt deutlich unterhalb dem Schwellenwert für eine lokale Bedeutung. Kiebitz-Trupps waren ab Anfang August bis Ende November 2012 sowie ab Anfang März 2013 im UG. Die höchsten Gesamtzahlen wurden Ende Oktober/Anfang November erreicht. Die Rast-Trupps konzentrieren sich auf mehrere Bereiche der Offenflächen zwischen Bützfleth und Bützflethermoor/Asselermoor. Im Ostteil des UG wurden fast keine Kiebitz-Rasttrupps festge- stellt. Die Maximalzahl von 560 Kiebitzen liegt unterhalb des Schwellenwerts für eine lokale Bedeutung. Größere Bläßgans-Trupps wurden nur in den Zeiträumen Ende Oktober bis Ende November 2012 sowie zwischen Ende März bis Anfang April auf den Flächen im UG angetroffen. Die Bläßgans-Trupps nutzten hierfür vor allem die Flächen südwestlich der Eignungsfläche. Hierbei wurde an den Terminen am 16.11.2013 und 04.04.2013 der Schwellenwert für eine lokale Bedeutung erreicht. Die Maximalzahl von 750 Bläßgänsen bleibt deutlich unterhalb des Schwellenwerts für eine regionale Bedeutung. Überflüge größerer Bläßgans-Trupps wurden nur am 30.11.2012 und 05.01.2013 mit maximal 230 Bläßgänsen registriert. Kleinere Graugans-Rasttrupps wurden ab Mitte Dezember 2012 regelmäßig mit stark schwan- kenden Bestandszahlen im UG festgestellt. Die Graugans-Trupps waren vor allem auf den Flächen zwischen Eignungsgebiet und Bützfleth anzutreffen. Die höchste Individuenzahl wurde am 14.12.2012 registriert, an diesem Termin wurden auch 550 in Richtung Südwest überflie- gende Graugänse in zwei großen Trupps beobachtet. Mit der Maximalzahl von 122 Graugänsen wurde der Schwellenwert für eine lokale Bedeutung am 14.12. nur knapp unterschritten. Die Weißwangengans wurde zwischen Ende Oktober und Mitte Februar regelmäßig in großer Individuenzahl festgestellt. Meist handelte es sich um große bis sehr große Rast-Trupps. Es wurden bevorzugt die Flächen im Zentrum des UG genutzt, eine Konzentration auf einzelne Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 21 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 Flurstücke ist nicht festzustellen. In einigen Fällen traten Mischtrupps mit Bläßgänsen auf. Insbesondere die großen Rasttrupps bestanden nur aus Weißwangengänsen. Überflüge größerer Weißwangengans-Trupps wurden am 16.11., 30.11., 14.12. und 12.01. registriert. An insgesamt 4 Terminen wurde der Schwellenwert für eine internationale Bedeutung teilweise sehr deutlich überschritten. An drei weiteren Terminen wurde der Schwellenwert für eine nationale Bedeutung erreicht. Die Sturmmöwe ist die mit Abstand häufigste Möwen-Art im UG. Mittlere bis größere Rast- Trupps wurden über das gesamte Winterhalbjahr beobachtet. Meist traten Mischtrupps mit der Lachmöwe mit einem deutlich höheren Anteil von Sturmmöwen auf. Sturmmöwen-Trupps nutzten vor allem die Flächen im Zentrum und im Süden des UG. Auffallende lokale Konzentrationen auf einzelne Flurstücke waren nicht festzustellen. Der Schwellenwert für eine lokale Bedeutung wurde bei drei Terminen erreicht, an zwei weiteren Terminen nur sehr knapp unterschritten. Die Maximalzahl von 325 Sturmmöwen bleibt deutlich unter dem Schwellenwert für eine regionale Bedeutung. 3.3.2 BEWERTUNG Aufgrund der mehrfachen Überschreitung des Schwellenwerts für eine internationale Bedeutung für die Weißwangengans kommt dem UG eine internationale Bedeutung als Vogelrastgebiet zu. Bemerkenswert ist die mehrfache deutliche Überschreitung des Schwellen- werts für eine internationale Bedeutung und der lange Zeitraum in dem sich regelmäßig große Weißwangengans-Trupps im UG aufhielten. Weitere wertgebende Arten sind die Bläßgans und die Sturmmöwe mit mehrfacher lokaler Bedeutung. Das UG muss damit insgesamt als Rastgebiet internationaler Bedeutung eingestuft werden. Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 22 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 4 DISKUSSION 4.1 (POTENTIELLE) AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE AVIFAUNA Windparks können zumindest bestimmte Teile der vorhandenen Avifauna in erheblichem Maße beeinträchtigen. Während Verluste durch Schlag an den Rotoren für die meisten Arten nur eine nahezu unbedeutende Rolle spielen (vgl. BÖTTGER et al. 1990, CLAUSAGER & NÖHR 1995, BRAUNEIS 1999, VAN DER W INDEN et al. 1999, BERGEN 2001) ist hier – insbesondere zur Brutzeit – vielmehr die Wirkung der baulichen Anlage auf die Vögel der entscheidende Faktor, auch wenn auf das zumindest in gewissem Umfang bestehende Schlagrisiko schon früh immer wieder hingewiesen wurde (z.B. KETZENBERG & EXO 1997, KOOP 1999) und Schlagopfer auch in jüngerer Zeit nachgewiesen werden (z.B. DÜRR 2003, 2004, 2012, BAUM & BAUM 2011) und mittlerweile für einzelne Arten bzw. Artengruppen unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten im Mittelpunkt der Diskussion stehen. 4.1.1 (POTENTIELLE) AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE BRUTVÖGEL HÖTKER et al. (2004) vom Michael-Otto-Institut des NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) stellten in einer Literaturstudie im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz fest, dass in einer Auswertung von 127 Einzelstudien kein statistisch signifikanter Nachweis von erheblichen negativen Auswirkungen der Windkraftnutzung auf die Bestände von Brutvögeln erbracht werden konnte. Sie schränken zwar ein, dass die meisten Studien aufgrund methodischer Mängel nur eine eingeschränkte Aussagekraft aufweisen. Die von HÖTKER et al. (2004) ver- wendete Vorgehensweise erlaubt es nach Ansicht der Autoren dennoch, die getroffenen Aus- sagen auf eine breite Basis zu stellen. Danach werden die Brutbestände von Watvögeln der offenen Landschaft tendenziell negativ beeinflusst, auf bestimmte brütende Singvogelarten übten Windkraftanlagen positive Wirkungen aus (aufgrund von sekundären Effekten wie Habi- tatveränderungen bzw. landwirtschaftlicher Nutzungsaufgabe in der unmittelbaren Umgebung von Anlagen). Für den Kiebitz geben HÖTKER et al. (2004) mittlere Minimalabstände von rund 100 m an, für den Schilfrohrsänger 0 bis15 m, für die Rohrammer 25 bis 50 m, für den Wiesen- pieper 0 bis 40 m und für die Feldlerche rund 100 m. Der Landesverband Bremen des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) hat 2004 einen Band mit einer Reihe von Untersuchungen herausgegeben, die in der Aus- wertung von HÖTKER et al. (2004, s.o.) noch nicht enthalten sind. Hervorzuheben ist hieraus u.a. eine sechs-jährige Studie zur Bestandsveränderung des Kiebitz im Zusammenhang mit der Errichtung eines Windparks (SINNING 2004). Dabei zeigte sich, dass die festgestellten Be- standsveränderungen nicht mit dem Einfluss des Windparks in Verbindung gebracht werden konnten. Die innerhalb des Windparks gelegenen Flächen wurden weiterhin als Brut-Reviere genutzt, hier lagen sogar die ausgeprägtesten Brutkolonien. Weiterhin wurde im Bereich des Windparks regelmäßig eine erfolgreiche Reproduktion des Kiebitz festgestellt. Für Blaukehl- chen, Schilfrohrsänger und einige andere bestandsgefährdete Singvogelarten zeigte REICHEN- BACH (2004, ebenfalls im BUND-Band) an einer Reihe von Beispielen, dass auch Flächen innerhalb der Windparks, z.T. in unmittelbarer Anlagennähe besiedelt werden. Hinweise auf Vertreibungswirkungen ergaben sich nicht. SINNING et al. (2004, ebenfalls im BUND-Band) be- legten eine Bestandszunahme von Blaukehlchen und Schilfrohrsängern in einem Windpark nach Errichtung der Anlagen. Im südlichen Ostfriesland wurden von 2000 bis 2007 Untersuchungen zu den Auswirkungen mehrerer Windparks auf Vögel durchgeführt, die folgende Bausteine umfassten: Bestands- erfassungen von Brut- und Gastvögeln, Beobachtungen zu Verhalten und Raumnutzung, Brut- Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
Seite 23 von 49 Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014 erfolgskontrollen und Habitatanalysen. Analyse nach dem BACI-Design (Before-After-Control- Impact, Vorher-Nachher-Untersuchung mit Referenzfläche) (REICHENBACH & STEINBORN 2006, 2007, REICHENBACH 2011). Diese führten zu folgenden Ergebnissen: Bei keiner untersuchten Art fand eine Verlagerung aus den Windparks (500 m Umkreis) in das Referenzgebiet statt. Beim Kiebitz als Brutvogel fand in einem Windpark eine signifikante Bestandsabnahme statt. Beim Vergleich von Brutpaarzahlen und Erwartungswerten, die aus den Beständen des Referenzgebietes abgeleitet wurden, fand sich beim Kiebitz als einziger Art eine signifikante Meidung des Nahbereichs der Anlagen (bis 100 m Entfernung). Kein Einfluss wurde festgestellt bei Uferschnepfe, Großer Brachvogel, Feldlerche, Wiesenpieper, Schwarz- kehlchen, Fasan. Verhaltensbeobachtungen beim Großen Brachvogel zeigten, dass die Anla- gennähe bis ca. 50 m gemieden wurde und dass störungsanfälligere Verhaltensweisen wie Putzen oder Rasten erst ab einer Entfernung von ca. 200 m auftraten. Ein Einfluss der Wind- parks auf den Bruterfolg von Kiebitz und Uferschnepfe ist aus den vorliegenden Daten nicht erkennbar. Univariate Habitatmodelle ergaben, dass die Nähe zu den Windkraftanlagen nur einen sehr geringen Erklärungsgehalt zur Verteilung der Reviere beiträgt. Andere Parameter, die die Habitatqualität beeinflussen, sind von wesentlich größerer Bedeutung. Multiple Habitat- modelle zeigten, dass Bereiche mit hoher Habitatqualität auch innerhalb von Windparks be- siedelt werden, ein Unterschied in der Brutdichte zu Flächen gleicher Qualität im Referenz- gebiet bestand nicht. Kiebitze haben jedoch auch bei dieser Analyse den 100 m-Bereich um die Anlagen signifikant gemieden. Vorher-Nachher-Untersuchungen zu Kiebitz, Feldlerche und Wiesenpieper in einem Windpark in Cuxhaven bestätigen diese Ergebnisse (STEINBORN & REICHENBACH 2008). MÖCKEL & W IESNER (2007) kommen nach dreijährigen Untersuchungen an 11 Windparks in der Niederlausitz zu dem Ergebnis, dass bei den Brutvögeln kein großflächiges Meiden von Wind- parks festzustellen war. Auch wenn somit insgesamt von eher geringen Auswirkungen auf Brutvögel auszugehen ist, zeigen die zahlreichen inzwischen vorliegenden Untersuchungen zu Auswirkungen von Wind- energieanlagen auf Vögel, dass zwischen den einzelnen Arten deutliche Unterschiede in der Reaktion gegenüber diesem Eingriffstyp bestehen (z.B. BACH et al. 1999, DÜRR in JESSEL 2001, HANDKE 2000, ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER 2001, HÖTKER et al. 2004, PERCIVAL 2000, REICHENBACH 2002, 2003, SCHREIBER 2000, SINNING 1999, 2002). Neben den üblichen Bewer- tungskriterien zur Einstufung der Bedeutung von Vogellebensräumen (z.B. Vorkommen von Ro- te-Liste-Arten) ist daher auch die Einbeziehung der artspezifischen Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen für eine angemessene Eingriffsbewertung erforderlich (DIERßEN & RECK 1998, HANDKE 2000, REICHENBACH 1999, 2003, SINNING 2002, SPRÖTGE 2002). Für die Einschätzung des Konfliktpotentials des geplanten Windenergiestandortes wird nachfolgend zunächst ein kurzer Überblick über den Stand des Wissens zur spezifischen Empfindlichkeit des im 1.000m-Radius ermittelten – und als potentiell planungsrelevant einzustufenden – Artenspektrums gegeben. 4.1.1.1 (POTENTIELLE) AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE FREIFLÄCHEN- BRÜTER 4.1.1.1.1 KIEBITZ Zu dieser Art liegt inzwischen eine Reihe von Studien vor, so dass die Empfindlichkeit gut beurteilt werden kann. Eine detaillierte Zusammenstellung findet sich bei REICHENBACH (2002, 2003) sowie bei REICHENBACH et al. (2004). Danach zeigen übereinstimmend fast alle Untersu- Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
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