Brut- und Rastvogelerfassung

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Brut- und Rastvogelerfassung
Brut- und Rastvogelerfassung

            zum geplanten

    Windpark „Bützfleth“
          (Landkreis Stade)

 Bestand, Bewertung, Konfliktanalyse

      Endbericht, 16. Juni 2014

              Frank Sinning, Dipl.-Biol., Dipl.-Ing.
    Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung
          Ulmenweg 17, 26188 Edewecht-Wildenloh
                  frank.sinning@t-online.de
Brut- und Rastvogelerfassung
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                                         Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014

                                                        INHALTSVERZEICHNIS

1....................... EINLEITUNG                                                                                                           4

2....................... METHODIK                                                                                                             4
2.1                   Brutvögel ............................................................................................................. 4
2.1.1                 Erfassung ............................................................................................................ 4
2.1.2                 Kartiertermine ...................................................................................................... 4
2.1.3                 Bewertung ........................................................................................................... 4
2.2                   Rastvögel ............................................................................................................ 6
2.2.1                 Kartiertermine ...................................................................................................... 6
2.2.2                 Bewertung ........................................................................................................... 6

3....................... ERGEBNISSE                                                                                                           7
3.1                   Arten und Gefährdung ......................................................................................... 7
3.2                   Brutvögel ........................................................................................................... 10
3.2.1                 Planungs- und bewertungsrelevante Arten ........................................................ 10
3.2.2                 Bewertung ......................................................................................................... 14
3.3                   Rastvögel .......................................................................................................... 18
3.3.1                 Planungs- und bewertungsrelevante Arten ........................................................ 18
3.3.2                 Bewertung ......................................................................................................... 21

4....................... DISKUSSION                                                                                                         22
4.1                   (Potentielle) Auswirkungen des Vorhabens auf die Avifauna ............................. 22
4.1.1                 (Potentielle) Auswirkungen des Vorhabens auf die Brutvögel ............................ 22
4.1.1.1               (Potentielle) Auswirkungen des Vorhabens auf die Freiflächenbrüter ................ 23
4.1.1.2               (Potentielle) Auswirkungen des Vorhabens auf brütende Singvögel
                      (Gehölzbrüter bzw. gehölzgebundene Brutvögel sowie Röhrichtbrüter) ............. 29
4.1.1.3               (Potentielle) Auswirkungen des Vorhabens auf Greifvögel ................................ 30
4.1.2                 (Potentielle) Auswirkungen des Vorhabens auf die Rastvögel ........................... 31
4.2                   Konkret mögliche Auswirkungen im Untersuchungsgebiet / Hinweise für
                      die Eingriffsregelung .......................................................................................... 32
4.2.1                 Brutvögel ........................................................................................................... 32
4.2.1.1               Kiebitz ............................................................................................................... 32
4.2.1.2               Wachtel ............................................................................................................. 33
4.2.2                 Rastvögel .......................................................................................................... 33
4.2.2.1               Blässgans .......................................................................................................... 33
4.2.2.2               Weißwangengans .............................................................................................. 33
4.2.2.3               Sturmmöwe ....................................................................................................... 34

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4.2.3                 Zusammenfassung der prognostizierten erheblichen Beeinträchtigungen
                      / Abschließendes ............................................................................................... 34

5....................... LITERATUR                                                                                                   35

                                                      TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Bewertungsmatrix nach WILMS et al. (1997) ......................................................... 5
Tabelle 2: Gesamtartenliste mit Gefährdungseinstufung und Schutzstatus ....................... 7
Tabelle 3: Gefährdete und geschützte Vogelarten – Durchzügler und Nahrungsgäste .... 10
Tabelle 4: Gefährdete und geschützte Vogelarten – vermutlicher Brutvogelbestand im
   Gesamt-UG ...................................................................................................................... 11
Tabelle 5: Bezeichnung und Flächengröße der Teilgebiete für die Bewertung ................. 14
Tabelle 6: Anzahl der bewerteten Reviere für die strenge Auslegung................................ 15
Tabelle 7: Bewertung nach WILMS et al. (1997), strenge Auslegung ................................... 16
Tabelle 8: Anzahl der bewerteten Reviere für die worst-case-Betrachtung ....................... 17
Tabelle 9: Bewertung nach WILMS et al. (1997), worst-case-Betrachtung .......................... 18
Tabelle 10: Bewertungsrelevante Rastvogelarten mit Maximalzahl und Schwellenwerten
   für Bewertung .................................................................................................................. 19
Tabelle 11: Methodische Charakterisierung von Studien zum Einfluss von
   Windenergieanlagen auf den Großen Brachvogel BACI = Before-After-Control-
   Impact, IG = Impact Gradient. ......................................................................................... 25
Tabelle 12: Anzahl der bewerteten Reviere für die einzelnen Teilgebiete .......................... 49

                                                                   ANHANG
Bewertungstabellen für die Teilgebiete

                                                                  ANLAGEN
7 Pläne und eine Tabelle

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1                     EINLEITUNG
Bei Bützfleth im Landkreis werden angrenzend an vorhandene Windenergieanlagen (WEA) drei
weitere WEA geplant. Zu dieser Planung wurden avifaunistische Kartierungen beauftragt, um
die Betroffenheiten von Brut- und Rastvögeln zu ermitteln.
Die Erfassung der Brutvögel erfolgte im Frühjahr/Sommer 2012. Die Rastvogelerfassungen
wurden im Winterhalbjahr 2012/13 durchgeführt.

2                     METHODIK

2.1                   BRUTVÖGEL

2.1.1                 ERFASSUNG
Für die Brutvögel umfasste das Untersuchungsgebiet einen Umkreis von ca. 2.000 m um die
geplante neue Fläche für WEA, wobei der 1.000 m-Radius vollständig gemäß nachstehender
Beschreibung erfasst wurde, im erweiterten 2.000 m-Radius erfolgte eine weitgehende
Beschränkung auf Offenlandarten und planungsrelevante „Groß“- und Greifvogelarten. Sied-
lungsbereiche wurden nur in den Randbereichen untersucht. Die Abgrenzung des Unter-
suchungsgebietes (UG) für die vollständige Erfassung entspricht der gängigen Praxis in
Niedersachsen. Über eine Entfernung von 1.000 Metern hinaus sind keine Betroffenheiten von
Brutvögeln durch WEA bekannt (z.B. REICHENBACH et al. 2004, HÖTKER et al. 2004). Die
Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht damit deutlich über die Empfehlungen von
EIKHORST & HANDKE (1999) sowie SINNING & THEILEN (1999) hinaus und entspricht denen
denen des Niedersächsischen Landkreistages (NLT 2011). Auch die Erfassungsdichte liegt mit
zehn Begehungen im Rahmen gängiger Fachempfehlungen, z.B. (NLT 2011) sowie im Rahmen
der üblichen Praxis.
Die Statuseinschätzung (Brutnachweis, Brutverdacht, Brutzeitfeststellung) erfolgte in enger An-
lehnung an die Empfehlungen von SÜDBECK et al. (2005).

2.1.2                 KARTIERTERMINE
Der Brutvogel-Bestand wurde mit zehn Tag-Begehungen zwischen Ende März und Mitte Juli
2012 erfasst. Die einzelnen Termine waren der 29.03., 08.04., 19.04., 27.04., 08.05., 22.05.,
05.06., 15.06., 06.07. und 12.07.2012. Zusätzlich wurden zwei Nacht-Termine zur Erfassung
dämmerungs- und nachtaktiver Brutvogelarten (z.B. Rallen und Wachtel) am 31.05. und
15.06.2012 durchgeführt. und Darüber hinaus konnten einzelne „Nebenbeobachtungen“ aus
den Rastvogeluntersuchungen mitverwendet werden (vgl. Kap. 2.1.1). Die Termine dazu sind
Kapitel 2.2.2 zu entnehmen.

2.1.3                 BEWERTUNG
Für die Bewertung der Bedeutung der untersuchten Flächen als Brutvogellebensräume wurde
das Bewertungsmodell nach W ILMS et al. (1997) angewendet. Die Bewertungsmatrix und die
Anwendungsschritte der Bewertung werden im Folgenden kurz dargestellt.

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Tabelle 1: Bewertungsmatrix nach WILMS et al. (1997)
 Anzahl der                   RL 1                   RL 2                   RL 3
  Paare mit
Brutnachweis/
                             Punkte                 Punkte                 Punkte
Brutverdacht
         1                      10                      2                      1
         2                      13                    3,5                    1,8
         3                      16                    4,8                    2,5
         4                      19                      6                    3,1
         5                     21,5                     7                    3,6
         6                      24                      8                      4
         7                      26                    8,8                    4,3
         8                      28                    9,6                    4,6
         9                      30                    10,3                   4,8
        10                      32                     11                    5,0
 jedes weitere                 1,5                    0,5                    0,1
     Paar
bezogen auf eine Fläche von 1 km², Brutzeitfeststellungen bleiben unberücksichtigt

Anwendungsschritte des Bewertungsmodells zur Ermittlung der Punktzahl und Einstufung des
Erfassungsgebietes:
- Abgrenzung von Teilgebieten einer Flächengröße zwischen 0,8 und 1,2 km²
- Addieren von Brutnachweis und Brutverdacht gefährdeter Vogelarten für Teilgebiete
- Feststellen der Gefährdungskategorien für Deutschland, Niedersachsen und Region
- Ermitteln der Punktzahl für jede gefährdete Vogelart pro Teilgebiet
- Addieren der einzelnen Punktzahlen zur Gesamtpunktzahl pro Teilgebiet
- Dividieren der Gesamtpunktzahl durch den Flächenfaktor (mind. 1,0)
- Einstufen des Gebietes entsprechend den Angaben zu Mindestpunktzahlen:
 ab 4 = lokal; ab 9 = regional, ab 16 landesweit, ab 25 = national bedeutend

Bei der Bewertung ist zu beachten, dass für die Wertstufen bis zur regionalen Bedeutung die
RL-Einstufungen für die Region Watten und Marschen, bis zur landesweiten Bedeutung die RL-
Einstufungen für Niedersachsen und oberhalb der landesweiten Bedeutung die RL-Einstu-
fungen für Deutschland berücksichtigt werden müssen.

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2.2                   RASTVÖGEL
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes (UG) für die Rastvögel umfasste einen Umkreis
von ca. 2.000 m um die vorgesehenen Anlagen-Standorte. Über einen 2.000 m - Radius
hinausgehende Betroffenheiten von Rastvögeln durch WEA sind nicht bekannt (z.B.
REICHENBACH et al. 2004, HÖTKER et al. 2004). Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes
geht somit deutlich über die Empfehlungen von EIKHORST & HANDKE (1999) sowie SINNING &
THEILEN (1999) hinaus. Der Untersuchungsradius von 2.000 Metern entspricht gängigen
Empfehlungen, wie z.B. denen des Niedersächsischen Landkreistages (NLT 2011) oder den
Tierökologischen Abstandsempfehlungen aus Brandenburg.
Die Erfassungsdichte entspricht mit wöchentlichen Begehungen von Mitte Juli 2012 bis Ende
April 2013 den Empfehlungen des NLT (2007, 2011) oder denen der Tierökologischen
Abstandsempfehlungen aus Brandenburg. Insgesamt wurden 43 Begehungen im 2.000m-
Radius um die geplanten Anlagen-Standorte durchgeführt. Darüber hinaus wurden „Nebener-
gebnisse“ der Brutvogelerfassungen 2012 berücksichtigt.

2.2.1                 KARTIERTERMINE
Die Erfassung des Rastvogelbestands erfolgte wöchentlich von Anfang Juli 2012 bis Ende April
2013 mit insgesamt 43 Begehungen. Die einzelnen Begehungen wurden am 06.07., 12.07.,
20.07., 27.07., 03.08.,10.08., 16.08., 24.08., 31.08., 07.09., 14.09., 21.09., 27.09., 05.10.,
11.10., 19.10., 26.10., 30.10., 09.11., 16.11., 25.11., 30.11., 07.12., 14.12., 20.12. und
28.12.2012 sowie am 05.01., 12.01., 18.01., 25.01., 01.02., 08.02., 15.02., 22.02., 01.03.,
08.03., 15.03., 21.03., 28.03., 04.04., 12.04., 19.04. und 27.04.2013 durchgeführt.

2.2.2                 BEWERTUNG
Eine Bewertung des Rastvogelbestands erfolgt nach den Bewertungskriterien von KRÜGER et
al. (2010). Bewertungsrelevant sind alle Arten aus der Gruppe der Watvögel (Limikolen), Enten,
Gänse, Schwäne, Rallen und Möwen. Zusätzlich sind Reiher, Kranich und Kormoran sowie
einzelne Wintergäste unter den Singvögeln bewertungsrelevant. Auf Basis des Gesamt-
rastbestands der einzelnen Arten werden Schwellenwerte für eine lokale, regionale, landes-
weite, nationale und internationale Bedeutung als Rastgebiet definiert. Für die lokale, regionale
und landesweite Bedeutung werden unterschiedliche Schwellenwerte für die Regionen Watten
und Marschen, Tiefland sowie Hügelland und Börden definiert.
Die Gesamtbewertung als Vogelrastgebiet ergibt sich aus den erreichten Schwellenwerten der
einzelnen planungsrelevanten Arten.

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                                         Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014

3                     ERGEBNISSE

3.1                   ARTEN UND GEFÄHRDUNG
Im Rahmen der Brut- und Rastvogelerfassungen wurden 100 Vogelarten im Unter-
suchungsgebiet angetroffen.
In Tabelle 2 erfolgt eine alphabetische Auflistung aller angetroffenen Vogelarten. Weiterhin ist
Tabelle 2 eine Angabe zum Brutvogelstatus nach SÜDBECK et al. (2005) bezogen auf das
Untersuchungsgebiet Brutvögel zu entnehmen. Daran schließen sich Angaben zur Gefährdung
nach der „Roten Liste der Brutvögel von Niedersachsen, 7. Fassung 2007“ nach KRÜGER &
OLTMANNS (2007) für Gesamt-Niedersachsen (RL Nds 2007) bzw. für die Region Watten und
Marschen (RL W/M) an. In der sechsten Spalte (RLD 2007) findet sich die Einstufung nach der
"Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (4. Fassung)" nach SÜDBECK et al. (2007). Den letzten
beiden Spalten sind Angaben zum Schutzstatus nach der Bundesartenschutzverordnung
(BArtSchV) und der EU-Vogelschutzrichtlinie (EU-VRL) zu entnehmen.
Aufgabenstellung dieser Arbeit ist es, insbesondere die Wiesen- bzw. Freiflächenbrüter sowie
die Raumnutzung durch schlaggefährdete Greifvogelarten (z.B. Rotmilan, Wespenbussard) und
sonstige „Großvögel“ (z.B. Storch, Kranich) zu ermitteln, da nach derzeitigem Kenntnisstand
insbesondere bei diesen Gruppen von einer besonderen Planungsrelevanz auszugehen ist.
Durch die hierauf abgestimmte Untersuchungsmethodik und -intensität wird die folgende
Artenliste nicht 100 % vollständig sein. Insbesondere Gehölzbrüter um die Hoflagen (z.B.
weitere Spechte und Meisen sowie Mehlschwalben und Schnäpper) sind in der Artenliste u.U.
etwas unterrepräsentiert.
Der Nachweis weiterer Gehölz- oder Gebäudebrüter hätte keinerlei Planungsrelevanz. Einige
Arten werden bezüglich ihrer Status-Einstufung methodisch bedingt jedoch etwas unterbewertet
sein. So ist z.B. davon auszugehen, dass auch einige der nur mit einer Brutzeitfeststellung
vermerkten Arten Brutplätze in den umliegenden Siedlungsbereichen haben. Aber auch das
hätte keine Planungsrelevanz, weil dort keine Betroffenheit vorliegt.

Tabelle 2: Gesamtartenliste mit Gefährdungseinstufung und Schutzstatus
Deutscher Name                        Wissenschaftlicher Name                    Status      RL   RL RL D BArt         EU-
                                                                                            Nds W/M 2007 SchV          VRL
                                                                                            2007 2007
Amsel                                 Turdus merula                             BV             +          +   +   §
Austernfischer                        Haematopus ostralegus                     B              +          +   +   §
Bachstelze                            Motacilla alba                            BV             +          +   +   §
Baumfalke                             Falco subbeteo                            BZF            3          3   3   §§
Bekassine                             Gallinago gallinago                       G              2          2   1   §§
Bläßgans                              Anser albifrons                           G                                 §      I
Bläßhuhn                              Fulica atra                               G              +          +   +   §
Blaukehlchen                          Luscinia svecica                          BV             +          +   V   §§     I
Blaumeise                             Parus caeruleus                           BV             +          +   +   §
Bluthänfling                          Carduelis cannabina                       B              V          V   V   §
Brandgans                             Tadorna tadorna                           BV             +          +   +   §
Braunkehlchen                         Saxicola rubetra                          Z              2          2   3   §
Buchfink                              Fringilla coelebs                         BV             +          +   +   §
Buntspecht                            Dendrocopos major                         BZF            +          +   +   §
Dohle                                 Corvus monedula                           BV             +          +   +   §

Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
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                                         Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014

Deutscher Name                        Wissenschaftlicher Name                    Status      RL   RL RL D BArt         EU-
                                                                                            Nds W/M 2007 SchV          VRL
                                                                                            2007 2007
Dorngrasmücke                         Sylvia communis                           BV             +          +   +   §
Eichelhäher                           Garrulus glandarius                       G              +          +   +   §
Elster                                Pica pica                                 BV             +          +   +   §
Erlenzeisig                           Carduelis spinus                          G              +          +   +   §
Fasan                                 Phasianus colchicus                       BV                            +   §
Feldlerche                            Alauda arvensis                           BV             3          3   3   §
Feldschwirl                           Locustella naevia                         BV             3          3   V   §
Feldsperling                          Passer montanus                           BZF            V          V   V   §
Fitis                                 Phylloscopus trochilus                    BZF            +          +   +   §
Flußuferläufer                        Actitis hypoleucos                        Z              1          1   2   §§
Gänsesäger                            Mergus merganser                          G                             2   §
Gartenbaumläufer                      Certhia brachydactyla                     BZF            +          +   +   §
Gartenrotschwanz                      Phoenicurus phoenicurus                   BV             3          3   +   §
Gimpel                                Pyrrhula pyrrhula                         G              +          +   +   §
Goldammer                             Emberiza citrinella                       BV             +          +   +   §
Goldregenpfeifer                      Pluvialis apricaria                       G              1          0   1   §§     I
Graugans                              Anser anser                               BV             +          +   +   §
Graureiher                            Ardea cinerea                             NG             +          +   +   §
Großer Brachvogel                     Numenius arquata                          BV             2          2   1   §§
Grünling                              Carduelis chloris                         BV             +          +   +   §
Hausrotschwanz                        Phoenicurus ochruros                      BV             +          +   +   §
Haussperling                          Passer domesticus                         BV             V          V   V   §
Heckenbraunelle                       Prunella modularis                        BZF            +          +   +   §
Heringsmöwe                           Larus fuscus                              G              +          +   +   §
Höckerschwan                          Cygnus olor                               G              +          +   +   §
Kanadagans                            Branta canadensis                         NG                            +   §
Kiebitz                               Vanellus vanellus                         B              3          3   2   §§
Kleiber                               Sitta europaea                            G              +          +   +   §
Kohlmeise                             Parus major                               BV             +          +   +   §
Kolkrabe                              Corvus corax                              G              +          0   +   §
Kormoran                              Phalacrocorax carbo                       NG             +          +   +   §
Kranich                               Grus grus                                 ü              +          0   +   §§     I
Krickente                             Anas crecca                               Z              3          3   3   §
Kuckuck                               Cuculus canorus                           BZF            3          3   V   §
Lachmöwe                              Larus ridibundus                          G              +          +   +   §
Löffelente                            Anas clypeata                             Z              2          2   3   §
Mäusebussard                          Buteo buteo                               BV             +          +   +   §§
Nebelkrähe                            Corvus cornix                             G              2                  §
Nilgans                               Alopochen aegyptiacus                     BV                            +   §
Pfeifente                             Anas penelope                             G              R          R   R   §
Rabenkrähe                            Corvus corone                             BV             +          +   +   §
Rauchschwalbe                         Hirundo rustica                           B              3          3   V   §
Rebhuhn                               Perdix perdix                             BV             3          3   2   §
Reiherente                            Aythya fuligula                           BV             +          +   +   §

Büro für Ökologie, Naturschutz und räumliche Planung – Dipl. Biol., Dipl. Ing. Frank Sinning, Wildenloh
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                                         Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014

Deutscher Name                        Wissenschaftlicher Name                    Status      RL   RL RL D BArt         EU-
                                                                                            Nds W/M 2007 SchV          VRL
                                                                                            2007 2007
Ringelgans                            Branta bernicla bernicla                  Z
Ringeltaube                           Columba palumbus                          BV             +          +   +   §
Rohrammer                             Emberiza schoeniclus                      BV             +          +   +   §
Rohrweihe                             Circus aeruginosus                        NG             3          3   +   §§     I
Rotdrossel                            Turdus iliacus                            G                             +   §
Rotkehlchen                           Erithacus rubecula                        BV             +          +   +   §
Rotmilan                              Milvus milvus                             Z              2              +   §§     I
Rotschenkel                           Tringa totanus totanus                    BZF            2          2   V   §§
Saatgans                              Anser fabalis f. rossicus                 G
Saatkrähe                             Corvus frugilegus                         B              V          V   +   §
Schafstelze                           Motacilla flava                           BV             +          +   +   §
Schwanzmeise                          Aegithalos caudatus                       G              +          +   +   §
Schwarzkehlchen                       Saxicola torquata                         BV             +          +   V   §
Seeadler                              Haliaeetus albicilla                      ü              2          2   +   §§     I
Silbermöwe                            Larus argentatus                          NG             +          +   +   §
Silberreiher                          Egretta alba                              G                                 §§     I
Singdrossel                           Turdus philomelos                         BV             +          +   +   §
Singschwan                            Cygnus cygnus                             ü                                 §§     I
Sperber                               Accipiter nisus                           BZF            +          +   +   §§
Spießente                             Anas acuta                                G              1          1   3   §
Star                                  Sturnus vulgaris                          BV             V          V   +   §
Steinschmätzer                        Oenanthe oenanthe                         Z              1          1   1   §
Stieglitz                             Carduelis carduelis                       BV             +          +   +   §
Stockente                             Anas platyrhynchos                        BV             +          +   +   §
Sturmmöwe                             Larus canus                               G              +          +   +   §
Sumpfmeise                            Parus palustris                           G              +          +   +   §
Tannenmeise                           Parus ater                                G              +          +   +   §
Teichhuhn                             Gallinula chloropus                       BV             V          V   V   §§
Türkentaube                           Streptopelia decaocto                     BV             +          +   +   §
Turmfalke                             Falco tinnunculus                         BV             V          V   +   §§
Uferschnepfe                          Limosa limosa limosa                      BV             2          2   1   §§
Wacholderdrossel                      Turdus pilaris                            G              +          +   +   §
Wachtel                               Coturnix coturnix                         BV             3          3   +   §
Waldwasserläufer                      Tringa ochropus                           Z              +              +   §§
Wanderfalke                           Falco peregrinus                          G              2          2   +   §§     I
Weidenmeise                           Parus montanus                            G              +          +   +   §
Weißstorch                            Ciconia ciconia                           G              2          2   3   §§     I
Weißwangengans                        Branta leucopsis                          G              R          R   +   §      I
Wiesenpieper                          Anthus pratensis                          BV             3          3   V   §
Zaunkönig                             Troglodytes troglodytes                   BV             +          +   +   §
Zilpzalp                              Phylloscopus collybita                    BV             +          +   +   §
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Legende zu Tabelle 2
Status = Brutvogelstatus nach SÜDBECK et al. (2005); B = Brutnachweis, BV = Brutverdacht, BZF = Brutzeitfeststellung, NG =
  Nahrungsgast (Brutzeit), G = Gastvogel (Winterhalbjahr),, Z = Durchzügler (Herbst- oder Frühjahrszug), ü = Überflug.
RL Nds 2007, RL W/M 2007 = Gefährdungseinstufungen in der Roten Liste der Brutvögel von Niedersachsen, 7. Fassung (KRÜGER
  & OLTMANNS 2007) für Gesamt-Niedersachsen, Region Watten und Marschen; 0 = Ausgestorben/Verschollen, 1 = vom
  Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = sehr selten, V = Vorwarnliste, + = nicht gefährdet
RL D 2007 = Gefährdungseinstufungen nach der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands, 4. überarbeitete Fassung (SÜDBECK et al.
  2007); 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = sehr selten, V = Vorwarnliste, + = nicht gefährdet
BArtSchV = Schutzstatus nach der Bundesartenschutzverordnung; §§ = streng geschützte Art, § = besonders geschützte Art
EU-VRL = Schutzstatus nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie; I = In Anhang I geführte Art

3.2                   BRUTVÖGEL
Die in Tabelle 2 mit der Statusangabe Brutnachweis, Brutverdacht und Brutzeitfeststellung
angegebenen 56 Arten vermitteln einen Überblick über das Brutvogelspektrum des UG. Dabei
ist davon auszugehen, dass einige der in Spalte 3 mit einer Brutzeitfeststellung vermerkten
Arten auch im UG brüten werden. Der Nachweis eines Brutverdachtes für nicht planungs-
relevante Arten, z.B. die zahlreichen Singvögel der Siedlungsbereiche und Höfe des UG, stand
nicht im Mittelpunkt dieser Arbeit. Vielmehr lag der Fokus auf der Erfassung von für WEA-
Vorhaben planungsrelevanter Arten der Offen- und Halboffenlandschaft.

3.2.1                 PLANUNGS- UND BEWERTUNGSRELEVANTE ARTEN
Insgesamt konnten im Rahmen der Erfassungen 36 als gefährdet oder nach FFH-Richtlinie
Anhang I als geschützt eingestufte Vogelarten im UG nachgewiesen werden. Davon sind 23
Arten als Durchzügler, Gastvögel oder Nahrungsgäste einzustufen (vgl. Tabelle 3). Für 13
gefährdete oder geschützte Brutvogelarten sind besetzte Brutreviere innerhalb des UG
nachgewiesen oder zumindest anhand der Erfassungsergebnisse nicht auszuschließen (vgl.
Tabelle 4).

Tabelle 3: Gefährdete und geschützte Vogelarten – Durchzügler und Nahrungsgäste
Deutscher Name                        Wissenschaftlicher Name                    Status      RL   RL RL D BArt          EU-
                                                                                            Nds W/M 2007 SchV           VRL
                                                                                            2007 2007
Baumfalke                             Falco subbeteo                            NG             3          3   3   §§
Bekassine                             Gallinago gallinago                       G              2          2   1   §§
Bläßgans                              Anser albifrons                           G                                 §       I
Braunkehlchen                         Saxicola rubetra                          Z              2          2   3   §
Flußuferläufer                        Actitis hypoleucos                        Z              1          1   2   §§
Gänsesäger                            Mergus merganser                          G                             2   §
Goldregenpfeifer                      Pluvialis apricaria                       G              1          0   1   §§      I
Kolkrabe                              Corvus corax                              G              +          0   +   §
Kranich                               Grus grus                                 ü              +          0   +   §§      I
Krickente                             Anas crecca                               Z              3          3   3   §
Löffelente                            Anas clypeata                             Z              2          2   3   §
Nebelkrähe                            Corvus cornix                             G              2                  §
Pfeifente                             Anas penelope                             G              R          R   R   §
Rohrweihe                             Circus aeruginosus                        NG             3          3   +   §§      I

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                                         Avifauna Bützfleth – Endbericht, Stand 16. Juni 2014

Deutscher Name                        Wissenschaftlicher Name                    Status      RL   RL RL D BArt                  EU-
                                                                                            Nds W/M 2007 SchV                   VRL
                                                                                            2007 2007
Rotmilan                              Milvus milvus                             Z              2              +       §§          I
Seeadler                              Haliaeetus albicilla                      ü              2          2   +       §§          I
Silberreiher                          Egretta alba                              G                                     §§          I
Singschwan                            Cygnus cygnus                             ü                                     §§          I
Spießente                             Anas acuta                                G              1          1   3       §
Steinschmätzer                        Oenanthe oenanthe                         Z              1          1   1       §
Wanderfalke                           Falco peregrinus                          G              2          2   +       §§          I
Weißstorch                            Ciconia ciconia                           G              2          2   3       §§          I
Weißwangengans                        Branta leucopsis                          G              R          R   +       §           I
Legende
Status = Brutvogelstatus nach SÜDBECK et al. (2005); B = Brutnachweis, BV = Brutverdacht, BZF = Brutzeitfeststellung, NG =
  Nahrungsgast (Brutzeit), G = Gastvogel (Winterhalbjahr),, Z = Durchzügler (Herbst- oder Frühjahrszug), ü = Überflug.
RL Nds 2007, RL W/M 2007 = Gefährdungseinstufungen in der Roten Liste der Brutvögel von Niedersachsen, 7. Fassung (KRÜGER
  & OLTMANNS 2007) für Gesamt-Niedersachsen, Region Watten und Marschen; 0 = Ausgestorben/Verschollen, 1 = vom
  Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = sehr selten, V = Vorwarnliste, + = nicht gefährdet
RL D 2007 = Gefährdungseinstufungen nach der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands, 4. überarbeitete Fassung (SÜDBECK et al.
  2007); 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = sehr selten, V = Vorwarnliste, + = nicht gefährdet
BArtSchV = Schutzstatus nach der Bundesartenschutzverordnung; §§ = streng geschützte Art, § = besonders geschützte Art
EU-VRL = Schutzstatus nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie; I = In Anhang I geführte Art

Tabelle 4: Gefährdete und geschützte Vogelarten – vermutlicher Brutvogelbestand im
Gesamt-UG

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name                               Status B BV BZF RL Nds RL W/M RL D BArt                               EU-
                                                                                      2007   2007 2007 SchV                                VRL
Blaukehlchen               Luscinia svecica                         BV                 2      1           +       +        V          §§    I
Feldlerche                 Alauda arvensis                          BV                12      3           3       3        3          §
Feldschwirl                Locustella naevia                        BV                 1      2           3       3        V          §
Gartenrotschwanz           Phoenicurus phoenicurus                  BV                 3                  3       3        +          §
Großer Brachvogel          Numenius arquata                         BV                 1                  2       2        1          §§
Kiebitz                    Vanellus vanellus                        B           10    13      1           3       3        2          §§
Kuckuck                    Cuculus canorus                          BZF                       1           3       3        V          §
Rauchschwalbe              Hirundo rustica                          B          >20                        3       3        V          §
Rebhuhn                    Perdix perdix                            BV                 1      4           3       3        2          §
Rotschenkel                Tringa totanus totanus                   BZF                       1           2       2        V          §§
Uferschnepfe               Limosa limosa limosa                     BV                 1                  2       2        1          §§
Wachtel                    Coturnix coturnix                        BV                 1     14           3       3        +          §
Wiesenpieper               Anthus pratensis                         BV                 6      1           3       3        V          §
Legende
Status = Brutvogelstatus nach SÜDBECK et al. (2005); B = Brutnachweis, BV = Brutverdacht, BZF = Brutzeitfeststellung, NG =
  Nahrungsgast (Brutzeit), G = Gastvogel (Winterhalbjahr),, Z = Durchzügler (Herbst- oder Frühjahrszug).
RL Nds 2007, RL W/M 2007 = Gefährdungseinstufungen in der Roten Liste der Brutvögel von Niedersachsen, 7. Fassung (KRÜGER
  & OLTMANNS 2007) für Gesamt-Niedersachsen, Region Watten und Marschen; 0 = Ausgestorben/Verschollen, 1 = vom
  Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = sehr selten, V = Vorwarnliste, + = nicht gefährdet
RL D 2007 = Gefährdungseinstufungen nach der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands, 4. überarbeitete Fassung (SÜDBECK et al.
  2007); 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = sehr selten, V = Vorwarnliste, + = nicht gefährdet
BArtSchV = Schutzstatus nach der Bundesartenschutzverordnung; §§ = streng geschützte Art, § = besonders geschützte Art
EU-VRL = Schutzstatus nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie; I = In Anhang I geführte Art

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Nachfolgend finden sich einige Anmerkungen zu den in Tabelle 4 aufgeführten planungs- und
bewertungsrelevanten Brutvogel-Arten:
Für das Blaukehlchen liegen zwei Brutverdachte und eine Brutzeitfeststellung für das UG vor,
ein weiteres Revier wurde knapp östlich außerhalb des 2.000m-Radius festgestellt. Die
Nachweise sind auf den Südteil des UG beschränkt.
Die Feldlerche ist mit 12 Brutverdachten und 3 Brutzeitfeststellungen im UG vertreten. Die
Nachweise konzentrieren sich auf die siedlungsfernen Bereiche in der Mitte des UG. Aufgrund
der großen Entfernungen der rufenden Feldlerchen sollte auch bei den mit Brutzeitfeststellung
dargestellten Nachweisen von Revieren ausgegangen werden.
Der Feldschwirl ist mit zwei Brutverdachten und einer Brutzeitfeststellung ein seltener
Brutvogel im UG. Ein Revier befindet sich am Siedlungsrand von Bützfleth. Die beiden anderen
Nachweise liegen im Südrand des UG.
Revierbereiche des Gartenrotschwanz sind auf zwei Hofstellen mit älterem Baumbestand im
nordöstlichen Teil (Fleth) und südöstlichen Teil (Hasenwinkel) sowie auf eine Baumreihe im
Zentrum des UG beschränkt.
Der Große Brachvogel ist mit einem Brutpaar im Südteil des UG vertreten. Brachvögel waren
von Anfang April bis Mitte Juni bei allen Begehungen anzutreffen. Der Revierbereich scheint
möglicherweise in Folge abgebrochener Brutversuche sehr groß zu sein. Bei keiner der
Begehungen ergab sich ein Hinweis auf ein zweites Brutpaar.
Der Kiebitz ist mit 10 Brutnachweisen, 13 Brutverdachten und einer Brutzeitfeststellung der
häufigste Wiesenbrüter im UG. Die Vorkommen konzentrieren sich auf Ackerflächen südlich der
Eignungsfläche und den Bereich am nordwestlichen Rand des UG. Eine kleinere Brutkolonie
wurden auf einer Ackerfläche südwestlich von Fleth nachgewiesen. Bei den anderen Nach-
weisen handelt es sich um Einzelbruten. Die beiden Reviere innerhalb des Eignungsgebiets
sind Zweitbruten ab Mitte Mai; in diesem Bereich wurden im April keine Kiebitze beobachtet.
Ohne die Zweitreviere ist von insgesamt ca. 20 Kiebitz-Paaren im UG auszugehen.
Nur am 15.06. wurde ein rufender Kuckuck am Siedlungsrand von Depenbeck festgestellt. Ein
Brutrevier im UG kann nicht ausgeschlossen werden.
An insgesamt vier Hofstellen innerhalb des UG wurden Brutkolonien der Rauchschwalbe mit
insgesamt mehr als 20 Brutpaaren festgestellt. Aufgrund der Fokussierung der Erfassungen auf
die planungsrelevanten Wiesenbrüter wurden nicht alle Hofstellen gezielt auf besetzte Rauch-
schwalben-Nester überprüft sowie bei Vorhandensein von Rauchschwalben keine Zählung der
Nester durchgeführt.
Für das Rebhuhn liegen insgesamt fünf Nachweise (einmal Brutverdacht, viermal Brut-
zeitfeststellung) vor. Die Reviere liegen an Wegrändern im Zentrum des UG. Bei den als
Brutzeitfeststellung dargestellten Nachweisen ist von Brut-Revieren auszugehen.
Der Rotschenkel wurde nur am 19.04. in einer Kiebitz-Brutkolonie südlich der Eignungsfläche
mit revieranzeigendem Verhalten angetroffen. Ein Brutrevier ist an dieser Stelle nicht
auszuschließen.
Ein Uferschnepfen-Revier befindet sich am nordwestlichen Rand des UG. Nordwestlich
außerhalb des UG sind weitere Uferschnepfen-Reviere. Bei mehreren Begehungen wurden
Balzflüge mehrerer Uferschnepfen über den Flächen im nordwestlichen Teil des UG
beobachtet.

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Rufende Wachteln wurden bei den Nachtbegehungen am 31.05. und 15.06. an insgesamt 15
Stellen im UG festgestellt werden. Nur in einem Fall gelang die Bestätigung eines Rufplatzes.
Die Nachweise sind auf die Konzentrationsbereich von Wiesenbrütern beschränkt.
Bemerkenswert sind die Nachweise rufender Wachteln an und zwischen den bestehenden
WEA. Aufgrund der manchmal schweren Nachweisbarkeit der Art sollten trotz gezielter
Kontrollen alle einmaligen Nachweise als Reviere gewertet werden.
Neben zahlreichen bis Mitte Mai durchziehenden Wiesenpiepern wurde ein Brutbestand von
mindestens 6 Brutpaaren im UG festgestellt. Die Nachweise konzentrieren sich im Südteil des
UG. Bei dem als Brutzeitfeststellung dargestellten Nachweis ist ein besetztes Revier sehr
wahrscheinlich.

Greifvögel
Im UG wurden die acht Greifvogelarten, Baumfalke, Mäusebussard, Rohrweihe, Rotmilan,
Seeadler, Sperber, Turmfalke und Wanderfalke festgestellt. Nachweise für Eulen liegen nicht
vor.
Der Baumfalke wurde lediglich am 06.07.2012 an einem Zaun nördlich der Eignungsfläche
ohne revieranzeigendes Verhalten festgestellt. Mit dem nur einmaligen Nachweis wird der
Baumfalke im UG als Nahrungsgast gewertet.
Der Mäusebussard war bei allen Begehungen im UG anzutreffen. Während der Brutzeit
wurden nur jeweils zwei bis drei Mäusebussarde im UG beobachtet. Hinweise auf besetzte
Horste ergaben sich im Rahmen der Brutvogelkartierung nicht. Im Winterhalbjahr wurden bis
maximal neun Mäusebussarde bei einer Begehung festgestellt. Meist lag die Anzahl der
Mäusebussarde außerhalb der Brutzeit zwischen fünf und sieben Individuen. Ein deutlicher
witterungsabhängiger Anstieg des Winterbestands wurde nicht beobachtet. Insgesamt ist die
Raumnutzung durch den Mäusebussard während und außerhalb der Brutzeit als gering
einzustufen.
Die Rohrweihe wurde während der Brutzeit nur bei der Begehung am 22.05. am nordöstlichen
Rand des UG bei Borstel über Flächen jagend beobachtet. Außerhalb der Brutzeit liegen
Beobachtungen vom 10.08. und 14.09. 2012 sowie vom 14.02.2013 vor.
Der Rotmilan trat als Durchzügler am 19.04. und 08.05.2012 im UG auf. Überflüge wurden
nördlich der Eignungsfläche und am nordwestlichen Rand des UG beobachtet.
Der Seeadler wurde nur bei der Begehung am 25.11.2012 bei einem Streckenflug Richtung
Süd am Südrand des UG beobachtet.
Der Sperber wurde während der Brutzeit nur einmal am 19.04.2012 im UG angetroffen.
Weitere Beobachtungen liegen für den 14.09.2012 und den 08.02.2013 vor.
Der Turmfalke wurde bei der Mehrzahl der Begehungen mit ein bis zwei Individuen im UG
beobachtet. Hinweise auf einen Horststandort ergaben sich im Rahmen der Brutvogel-
erfassungen nicht. Im Winterhalbjahr wurde kein Zuzug weiterer Turmfalken registriert.
Ein Wanderfalke wurde am 16.11. und 28.12.2012 sowie am 08.02. und 15.02.2013 im UG
beobachtet und kann damit als regelmäßiger Wintergast eingestuft werden.

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3.2.2                 BEWERTUNG
Für eine Bewertung nach W ILMS et al. (1997) müssen Teilflächen zwischen 0,8 bis 1,2 km²
Flächengröße abgegrenzt werden. Bei einer Gesamtfläche des Untersuchungsgebiets von ca.
16,85 km² wurden 17 Teilflächen bewertet (vgl. Plan 2, Tabelle 5). Bei der Abgrenzung der
Teilflächen ist berücksichtigt, dass möglichst landschaftliche und naturräumlich einheitliche Teil-
flächen bewertet werden sollen. Räumlich zusammenhängende Brutkolonien von Wiesen-
brütern sollen nicht durch Teilgebietsgrenzen zerschnitten werden. Die nur in kleinen Teilbe-
reichen durch die UG-Abgrenzung angeschnittene Deponiefläche wurde aufgrund der deutlich
abweichenden Struktur als ein Teilgebiet (TG10) geringer Größe abgetrennt. Dieser müsste
genaugenommen unbewertet bleiben, da der Bereich nicht begangen wurde. Die Abgrenzung
der restlichen Teilgebiete orientiert sich an Wegen und linearen Gewässern. Siedlungsbereiche
wurden von offenen Bereichen wo möglich abgetrennt.

Tabelle 5: Bezeichnung und Flächengröße der Teilgebiete für die Bewertung
Teilgebiet-Bezeichnung                     Fläche in km²
TG1                                        0,85
TG2                                        0,95
TG3                                        1,22
TG4                                        0,88
TG5                                        1,14
TG6                                        1,28
TG7                                        0,81
TG8                                        1,17
TG9                                        1,12
TG10                                       0,55
TG11                                       1,15
TG12                                       1,12
TG13                                       1,02
TG14                                       0,78
TG15                                       0,92
TG16                                       1,04
TG17                                       0,86

Für eine Bewertung nach W ILMS et al. (1997) werden alle Nachweise mit Status Brutverdacht
oder Brut eingestellt. Zusätzlich werden einmalige Nachweise der dämmerungs- und nacht-
aktiven Arten (Feldschwirl, Rebhuhn, Wachtel) als Revier gewertet (vgl. Kap. 3.2). Das
Brachvogel-Revier wird wegen des größeren Flächenanteils in TG16 eingestellt. Für
Rauchschwalben-Brutkolonien wurden jeweils 5 Brutpaare gewertet. Die Anzahl für die einzel-
nen Teilgebiete bewerteten Reviere ist in Tabelle 6 zusammengestellt. Die Ermittlung der
Punktwerte für die einzelnen Teilflächen ist den Tabellen im Anhang zu entnehmen.

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Tabelle 6: Anzahl der bewerteten Reviere für die strenge Auslegung

                                                                   Großer Brachvogel
                                                Gartenrotschwanz
    Deutscher Name

                                                                                                           Rauchschwalbe

                                                                                                                                                                                 Wiesenpieper
                                                                                                                                                   Uferschnepfe
                                                                                                                                     Rotschenkel
                                  Feldschwirl
                     Feldlerche

                                                                                                                           Rebhuhn
                                                                                                 Kuckuck

                                                                                                                                                                  Wachtel
                                                                                       Kiebitz
RL Nds                3             3             3                   2                 3         3          3              3         2              2             3               3

RL W/M                3             3             3                   2                 3         3          3              3         2              2             3               3

RL D                  3            V              +                   1                 2        V          V               2         V              1             +              V

TG 1

TG 2                  3                                                                 7                                                            1             3

TG 3                                                                                    3                                                                                          1

TG 4

TG 5                                              1                                                          5

TG 6                                                                                                         5

TG 7                                                                                                                                                               1

TG 8                                              1                                                                         1

TG 9

TG 10

TG 11                                                                                                      10

TG 12                 3                                                                10                                   2                                      4

TG 13                 1                           1                                                                         2                                      3               1

TG 14

TG 15                 2                                                                 2                                                                          2

TG 16                 3             2                                 1                                                                                            2               4

TG 17                                                                                   1

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Tabelle 7: Bewertung nach WILMS et al. (1997), strenge Auslegung
Teilgebiet-Bezeichnung                     Fläche in km²            Bewertungsstufe
TG1                                        0,85                     unterhalb lokaler Bedeutung
TG2                                        0,95                     regionale Bedeutung
TG3                                        1,22                     unterhalb lokaler Bedeutung
TG4                                        0,88                     unterhalb lokaler Bedeutung
TG5                                        1,14                     lokale Bedeutung
TG6                                        1,28                     unterhalb lokaler Bedeutung
TG7                                        0,81                     unterhalb lokaler Bedeutung
TG8                                        1,17                     unterhalb lokaler Bedeutung
TG9                                        1,12                     unterhalb lokaler Bedeutung
TG10                                       0,55                     unterhalb lokaler Bedeutung
TG11                                       1,15                     lokale Bedeutung
TG12                                       1,12                     regionale Bedeutung
TG13                                       1,02                     lokale Bedeutung
TG14                                       0,78                     unterhalb lokaler Bedeutung
TG15                                       0,92                     lokale Bedeutung
TG16                                       1,04                     regionale Bedeutung
TG17                                       0,86                     unterhalb lokaler Bedeutung

Damit ergibt sich nach WILMS et al. (1997) für drei Teilgebiete eine regionale Bedeutung sowie
für vier Teilgebiete eine lokale Bedeutung als Vogelbrutgebiet. Für zehn Teilgebiete ergibt sich
eine Bewertung unterhalb lokaler Bedeutung. Die lokale Bedeutung für Teilgebiet 5 und Teil-
gebiet 11 kommt durch die Rauchschwalben-Brutkolonie zustande. Teilgebiet 2 erreicht auf-
grund der hohen Anzahl von Kiebitz-Brutpaaren und der Uferschnepfe fast eine nationale
Bedeutung.

Für eine Betrachtung nach dem Vorsorge-Prinzip („worst-case-Betrachtung“) werden zusätzlich
einmalige Nachweise mit eindeutigem Revierverhalten außerhalb der Zugzeit (Brutzeitfest-
stellungen) in die Bewertung einbezogen (vgl. Tabelle 7). Dies betrifft Nachweise von
Feldlerche, Kuckuck, Rotschenkel und Wiesenpieper. Zudem wurde für die Kiebitz-Brutkolonie
südlich der Eignungsfläche ein zusätzliches Brutpaar eingestellt. Aufgrund der großen Aus-
dehnung des Brachvogel-Reviers und dem hohen Flächenanteil in TG15 wurde im Vorsorge-
prinzip auch für TG15 ein Brachvogel-Revier eingestellt.

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Tabelle 8: Anzahl der bewerteten Reviere für die worst-case-Betrachtung

                                                                   Großer Brachvogel
                                                Gartenrotschwanz
    Deutscher Name

                                                                                                           Rauchschwalbe

                                                                                                                                                                                 Wiesenpieper
                                                                                                                                                   Uferschnepfe
                                                                                                                                     Rotschenkel
                                  Feldschwirl
                     Feldlerche

                                                                                                                           Rebhuhn
                                                                                                 Kuckuck

                                                                                                                                                                  Wachtel
                                                                                       Kiebitz
RL Nds                3             3             3                   2                 3         3          3              3         2              2             3               3

RL W/M                3             3             3                   2                 3         3          3              3         2              2             3               3

RL D                  3            V              +                   1                 2        V          V               2         V              1             +              V

TG 1

TG 2                  3                                                                 8                                                            1             3

TG 3                  1                                                                 3                                                                                          1

TG 4                                                                                              1

TG 5                                              1                                                          5

TG 6                                                                                                         5

TG 7                                                                                                                                                               1

TG 8                                              1                                                                         1

TG 9

TG 10

TG 11                                                                                                      10

TG 12                 4                                                                10                                   2         1                            4

TG 13                 1                           1                                                                         2                                      3               1

TG 14                               1

TG 15                 3                                               1                 2                                                                          2

TG 16                 3             2                                 1                                                                                            2               5

TG 17                                                                                   1

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Tabelle 9: Bewertung nach WILMS et al. (1997), worst-case-Betrachtung
Teilgebiet-Bezeichnung                     Fläche in km²            Bewertungsstufe
TG1                                        0,85                     unterhalb lokaler Bedeutung
TG2                                        0,95                     regionale Bedeutung
TG3                                        1,22                     unterhalb lokaler Bedeutung
TG4                                        0,88                     unterhalb lokaler Bedeutung
TG5                                        1,14                     lokale Bedeutung
TG6                                        1,28                     unterhalb lokaler Bedeutung
TG7                                        0,81                     unterhalb lokaler Bedeutung
TG8                                        1,17                     unterhalb lokaler Bedeutung
TG9                                        1,12                     unterhalb lokaler Bedeutung
TG10                                       0,55                     unterhalb lokaler Bedeutung
TG11                                       1,15                     lokale Bedeutung
TG12                                       1,12                     regionale Bedeutung
TG13                                       1,02                     lokale Bedeutung
TG14                                       0,78                     unterhalb lokaler Bedeutung
TG15                                       0,92                     lokale Bedeutung
TG16                                       1,04                     regionale Bedeutung
TG17                                       0,86                     unterhalb lokaler Bedeutung

Im Rahmen der worst-case-Betrachtung verändert sich die Einstufung gegenüber der strengen
Auslegung für keine der Teilflächen.

3.3                   RASTVÖGEL

3.3.1                 PLANUNGS- UND BEWERTUNGSRELEVANTE ARTEN
Bei den planungsrelevanten (Empfindlichkeit) und bewertungsrelevanten Rastvogelarten han-
delt es sich i.d.R. um Arten aus den Gruppen der Watvögel, Enten, Gänse und Schwäne sowie
Möwen. Das entspricht den Arten, die bei KRÜGER et al. (2010) für das angrenzende
Niedersachsen mit Wertstufen versehenen sind. Die von diesen Arten im Untersuchungsgebiet
angetroffenen Trupps sind in Plan 5 dargestellt. In der Regel sind Trupps ab 10 Individuen
verzeichnet; für Arten mit Schwellenwerten kleiner 10 wurden auch kleinere Trupps in den Plan
übernommen. Die im Rahmen der Rastvogelerfassung angetroffenen bewertungs- und
planungsrelevanten Rastvogelarten sind in Tabelle 10 mit der maximalen Anzahl bei einer
Begehung festgestellter Individuen zusammengestellt.
Eine Übersicht der Vorkommen pro Termin ist Tabelle 12 im Anhang zu entnehmen

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Tabelle 10: Bewertungsrelevante Rastvogelarten mit Maximalzahl und Schwellenwerten
für Bewertung
                                                                                    Schwellenwerte nach KRÜGER et al. 2010

                                                                                              W/M                 W/M     W/M
                                                   Max. international           national landesweit            regional   lokal
WATVÖGEL
Austernfischer                                         4           10200            2300            1950           980     490

Bekassine                                             15           20000              500             240          120      60

Flußuferläufer                                         1           17500               80                 40        20      10

Goldregenpfeifer                                      48             7500           2200            1250           630     310

Großer Brachvogel                                   123              8500           1400            1200           600     300

Kiebitz                                             560            20000            7500            2700         1350      680

Rotschenkel                                            5             2500             250             220          110      55

Uferschnepfe                                           1             1700             140                 65        35      15

Waldwasserläufer                                       1           17000               50                 20        10       5

ENTEN UND GÄNSE

Bläßgans                                            750            10000            4200            2350         1200      590

Bläßhuhn                                               1           17500            4500              320          160      80

Brandgans                                              8             3000           1700            1250           630     310

Gänsesäger                                             2             2700             370                 90        45      25

Graugans                                            122              5000           1300              530          270     130

Höckerschwan                                           2             2500             700                 80        40      20

Kanadagans                                             2

Krickente                                             22             5000           1000              360          180      90

Löffelente                                             2              400             260             130           65      35

Nilgans                                             191

Pfeifente                                             20           15000            2900            1400           700     350

Reiherente                                                         12000            3200              180           90      45

Ringelgans                                             2             2000             800             380          190      95

Saatgans                                              15             6000           4000            1200           600     300

Singschwan                                             ü              590             250                 90        45      25

Spießente                                              2              600             270             140           70      35

Stockente                                           175            20000            9000            2600         1300      650

Teichhuhn                                              7           20000            1100              300          150      75

Weißwangengans                                   11600               4200           2000            1900           950     480

REIHER, KORMORAN

Graureiher                                             5             2700             800             280          140      70

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Kormoran                                               1             3900           1000              120        60     30

Kranich                                                ü             1900           1500              540       270    140

Silberreiher                                           1              470              50                 10     5

Weißstorch                                             2              930             120                 20     10      5

MÖWEN

Heringsmöwe                                                          3800           1100              460       230    120

Lachmöwe                                            245            20000            5000            3200       1600    800

Silbermöwe                                            77             5900           2000            1050        530    260

Sturmmöwe                                           325            20000            1800            1000        500    250

Aus Tabelle 10 ist zu erkennen, dass nur für eine Art der Schwellenwert für eine internationale
Bedeutung überschritten wird. Es handelt sich dabei um die Weißwangengans. Eine lokale
Bedeutung wird für die Bläßgans und die Sturmmöwe erreicht.
Nachfolgend finden sich einige Anmerkungen zu den in Tabelle 10 aufgeführten planungs- und
bewertungsrelevanten Rastvogel-Arten für die Schwellenwerte erreicht oder annähernd erreicht
wurden:

Kleinere Brachvogel-Trupps hielten sich im Zeitraum zwischen Mitte November und Anfang
Januar auf den Flächen im UG auf. Es wurden dabei fast ausschließlich die Flächen süd-
westlich der Eignungsfläche im Bützflethermoor zur Nahrungssuche genutzt. Überflüge
größerer Trupps über das UG wurden nicht registriert. Die Maximalzahl von 123 Großen
Brachvögeln bleibt deutlich unterhalb dem Schwellenwert für eine lokale Bedeutung.
Kiebitz-Trupps waren ab Anfang August bis Ende November 2012 sowie ab Anfang März 2013
im UG. Die höchsten Gesamtzahlen wurden Ende Oktober/Anfang November erreicht. Die
Rast-Trupps konzentrieren sich auf mehrere Bereiche der Offenflächen zwischen Bützfleth und
Bützflethermoor/Asselermoor. Im Ostteil des UG wurden fast keine Kiebitz-Rasttrupps festge-
stellt. Die Maximalzahl von 560 Kiebitzen liegt unterhalb des Schwellenwerts für eine lokale
Bedeutung.
Größere Bläßgans-Trupps wurden nur in den Zeiträumen Ende Oktober bis Ende November
2012 sowie zwischen Ende März bis Anfang April auf den Flächen im UG angetroffen. Die
Bläßgans-Trupps nutzten hierfür vor allem die Flächen südwestlich der Eignungsfläche. Hierbei
wurde an den Terminen am 16.11.2013 und 04.04.2013 der Schwellenwert für eine lokale
Bedeutung erreicht. Die Maximalzahl von 750 Bläßgänsen bleibt deutlich unterhalb des
Schwellenwerts für eine regionale Bedeutung. Überflüge größerer Bläßgans-Trupps wurden nur
am 30.11.2012 und 05.01.2013 mit maximal 230 Bläßgänsen registriert.
Kleinere Graugans-Rasttrupps wurden ab Mitte Dezember 2012 regelmäßig mit stark schwan-
kenden Bestandszahlen im UG festgestellt. Die Graugans-Trupps waren vor allem auf den
Flächen zwischen Eignungsgebiet und Bützfleth anzutreffen. Die höchste Individuenzahl wurde
am 14.12.2012 registriert, an diesem Termin wurden auch 550 in Richtung Südwest überflie-
gende Graugänse in zwei großen Trupps beobachtet. Mit der Maximalzahl von 122 Graugänsen
wurde der Schwellenwert für eine lokale Bedeutung am 14.12. nur knapp unterschritten.
Die Weißwangengans wurde zwischen Ende Oktober und Mitte Februar regelmäßig in großer
Individuenzahl festgestellt. Meist handelte es sich um große bis sehr große Rast-Trupps. Es
wurden bevorzugt die Flächen im Zentrum des UG genutzt, eine Konzentration auf einzelne
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Flurstücke ist nicht festzustellen. In einigen Fällen traten Mischtrupps mit Bläßgänsen auf.
Insbesondere die großen Rasttrupps bestanden nur aus Weißwangengänsen. Überflüge
größerer Weißwangengans-Trupps wurden am 16.11., 30.11., 14.12. und 12.01. registriert. An
insgesamt 4 Terminen wurde der Schwellenwert für eine internationale Bedeutung teilweise
sehr deutlich überschritten. An drei weiteren Terminen wurde der Schwellenwert für eine
nationale Bedeutung erreicht.
Die Sturmmöwe ist die mit Abstand häufigste Möwen-Art im UG. Mittlere bis größere Rast-
Trupps wurden über das gesamte Winterhalbjahr beobachtet. Meist traten Mischtrupps mit der
Lachmöwe mit einem deutlich höheren Anteil von Sturmmöwen auf. Sturmmöwen-Trupps
nutzten vor allem die Flächen im Zentrum und im Süden des UG. Auffallende lokale
Konzentrationen auf einzelne Flurstücke waren nicht festzustellen. Der Schwellenwert für eine
lokale Bedeutung wurde bei drei Terminen erreicht, an zwei weiteren Terminen nur sehr knapp
unterschritten. Die Maximalzahl von 325 Sturmmöwen bleibt deutlich unter dem Schwellenwert
für eine regionale Bedeutung.

3.3.2                 BEWERTUNG
Aufgrund der mehrfachen Überschreitung des Schwellenwerts für eine internationale
Bedeutung für die Weißwangengans kommt dem UG eine internationale Bedeutung als
Vogelrastgebiet zu. Bemerkenswert ist die mehrfache deutliche Überschreitung des Schwellen-
werts für eine internationale Bedeutung und der lange Zeitraum in dem sich regelmäßig große
Weißwangengans-Trupps im UG aufhielten. Weitere wertgebende Arten sind die Bläßgans und
die Sturmmöwe mit mehrfacher lokaler Bedeutung.
Das UG muss damit insgesamt als Rastgebiet internationaler Bedeutung eingestuft werden.

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4                     DISKUSSION

4.1                   (POTENTIELLE) AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE AVIFAUNA
Windparks können zumindest bestimmte Teile der vorhandenen Avifauna in erheblichem Maße
beeinträchtigen. Während Verluste durch Schlag an den Rotoren für die meisten Arten nur eine
nahezu unbedeutende Rolle spielen (vgl. BÖTTGER et al. 1990, CLAUSAGER & NÖHR 1995,
BRAUNEIS 1999, VAN DER W INDEN et al. 1999, BERGEN 2001) ist hier – insbesondere zur Brutzeit
– vielmehr die Wirkung der baulichen Anlage auf die Vögel der entscheidende Faktor, auch
wenn auf das zumindest in gewissem Umfang bestehende Schlagrisiko schon früh immer
wieder hingewiesen wurde (z.B. KETZENBERG & EXO 1997, KOOP 1999) und Schlagopfer auch in
jüngerer Zeit nachgewiesen werden (z.B. DÜRR 2003, 2004, 2012, BAUM & BAUM 2011) und
mittlerweile für einzelne Arten bzw. Artengruppen unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten
im Mittelpunkt der Diskussion stehen.

4.1.1                 (POTENTIELLE) AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE BRUTVÖGEL
HÖTKER et al. (2004) vom Michael-Otto-Institut des NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.)
stellten in einer Literaturstudie im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz fest, dass in einer
Auswertung von 127 Einzelstudien kein statistisch signifikanter Nachweis von erheblichen
negativen Auswirkungen der Windkraftnutzung auf die Bestände von Brutvögeln erbracht
werden konnte. Sie schränken zwar ein, dass die meisten Studien aufgrund methodischer
Mängel nur eine eingeschränkte Aussagekraft aufweisen. Die von HÖTKER et al. (2004) ver-
wendete Vorgehensweise erlaubt es nach Ansicht der Autoren dennoch, die getroffenen Aus-
sagen auf eine breite Basis zu stellen. Danach werden die Brutbestände von Watvögeln der
offenen Landschaft tendenziell negativ beeinflusst, auf bestimmte brütende Singvogelarten
übten Windkraftanlagen positive Wirkungen aus (aufgrund von sekundären Effekten wie Habi-
tatveränderungen bzw. landwirtschaftlicher Nutzungsaufgabe in der unmittelbaren Umgebung
von Anlagen). Für den Kiebitz geben HÖTKER et al. (2004) mittlere Minimalabstände von rund
100 m an, für den Schilfrohrsänger 0 bis15 m, für die Rohrammer 25 bis 50 m, für den Wiesen-
pieper 0 bis 40 m und für die Feldlerche rund 100 m.
Der Landesverband Bremen des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
hat 2004 einen Band mit einer Reihe von Untersuchungen herausgegeben, die in der Aus-
wertung von HÖTKER et al. (2004, s.o.) noch nicht enthalten sind. Hervorzuheben ist hieraus
u.a. eine sechs-jährige Studie zur Bestandsveränderung des Kiebitz im Zusammenhang mit der
Errichtung eines Windparks (SINNING 2004). Dabei zeigte sich, dass die festgestellten Be-
standsveränderungen nicht mit dem Einfluss des Windparks in Verbindung gebracht werden
konnten. Die innerhalb des Windparks gelegenen Flächen wurden weiterhin als Brut-Reviere
genutzt, hier lagen sogar die ausgeprägtesten Brutkolonien. Weiterhin wurde im Bereich des
Windparks regelmäßig eine erfolgreiche Reproduktion des Kiebitz festgestellt. Für Blaukehl-
chen, Schilfrohrsänger und einige andere bestandsgefährdete Singvogelarten zeigte REICHEN-
BACH (2004, ebenfalls im BUND-Band) an einer Reihe von Beispielen, dass auch Flächen
innerhalb der Windparks, z.T. in unmittelbarer Anlagennähe besiedelt werden. Hinweise auf
Vertreibungswirkungen ergaben sich nicht. SINNING et al. (2004, ebenfalls im BUND-Band) be-
legten eine Bestandszunahme von Blaukehlchen und Schilfrohrsängern in einem Windpark
nach Errichtung der Anlagen.
Im südlichen Ostfriesland wurden von 2000 bis 2007 Untersuchungen zu den Auswirkungen
mehrerer Windparks auf Vögel durchgeführt, die folgende Bausteine umfassten: Bestands-
erfassungen von Brut- und Gastvögeln, Beobachtungen zu Verhalten und Raumnutzung, Brut-
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erfolgskontrollen und Habitatanalysen. Analyse nach dem BACI-Design (Before-After-Control-
Impact, Vorher-Nachher-Untersuchung mit Referenzfläche) (REICHENBACH & STEINBORN 2006,
2007, REICHENBACH 2011). Diese führten zu folgenden Ergebnissen:
Bei keiner untersuchten Art fand eine Verlagerung aus den Windparks (500 m Umkreis) in das
Referenzgebiet statt. Beim Kiebitz als Brutvogel fand in einem Windpark eine signifikante
Bestandsabnahme statt. Beim Vergleich von Brutpaarzahlen und Erwartungswerten, die aus
den Beständen des Referenzgebietes abgeleitet wurden, fand sich beim Kiebitz als einziger Art
eine signifikante Meidung des Nahbereichs der Anlagen (bis 100 m Entfernung). Kein Einfluss
wurde festgestellt bei Uferschnepfe, Großer Brachvogel, Feldlerche, Wiesenpieper, Schwarz-
kehlchen, Fasan. Verhaltensbeobachtungen beim Großen Brachvogel zeigten, dass die Anla-
gennähe bis ca. 50 m gemieden wurde und dass störungsanfälligere Verhaltensweisen wie
Putzen oder Rasten erst ab einer Entfernung von ca. 200 m auftraten. Ein Einfluss der Wind-
parks auf den Bruterfolg von Kiebitz und Uferschnepfe ist aus den vorliegenden Daten nicht
erkennbar. Univariate Habitatmodelle ergaben, dass die Nähe zu den Windkraftanlagen nur
einen sehr geringen Erklärungsgehalt zur Verteilung der Reviere beiträgt. Andere Parameter,
die die Habitatqualität beeinflussen, sind von wesentlich größerer Bedeutung. Multiple Habitat-
modelle zeigten, dass Bereiche mit hoher Habitatqualität auch innerhalb von Windparks be-
siedelt werden, ein Unterschied in der Brutdichte zu Flächen gleicher Qualität im Referenz-
gebiet bestand nicht. Kiebitze haben jedoch auch bei dieser Analyse den 100 m-Bereich um die
Anlagen signifikant gemieden.
Vorher-Nachher-Untersuchungen zu Kiebitz, Feldlerche und Wiesenpieper in einem Windpark
in Cuxhaven bestätigen diese Ergebnisse (STEINBORN & REICHENBACH 2008).
MÖCKEL & W IESNER (2007) kommen nach dreijährigen Untersuchungen an 11 Windparks in der
Niederlausitz zu dem Ergebnis, dass bei den Brutvögeln kein großflächiges Meiden von Wind-
parks festzustellen war.
Auch wenn somit insgesamt von eher geringen Auswirkungen auf Brutvögel auszugehen ist,
zeigen die zahlreichen inzwischen vorliegenden Untersuchungen zu Auswirkungen von Wind-
energieanlagen auf Vögel, dass zwischen den einzelnen Arten deutliche Unterschiede in der
Reaktion gegenüber diesem Eingriffstyp bestehen (z.B. BACH et al. 1999, DÜRR in JESSEL 2001,
HANDKE 2000, ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER 2001, HÖTKER et al. 2004, PERCIVAL 2000,
REICHENBACH 2002, 2003, SCHREIBER 2000, SINNING 1999, 2002). Neben den üblichen Bewer-
tungskriterien zur Einstufung der Bedeutung von Vogellebensräumen (z.B. Vorkommen von Ro-
te-Liste-Arten) ist daher auch die Einbeziehung der artspezifischen Empfindlichkeit gegenüber
Windenergieanlagen für eine angemessene Eingriffsbewertung erforderlich (DIERßEN & RECK
1998, HANDKE 2000, REICHENBACH 1999, 2003, SINNING 2002, SPRÖTGE 2002). Für die
Einschätzung des Konfliktpotentials des geplanten Windenergiestandortes wird nachfolgend
zunächst ein kurzer Überblick über den Stand des Wissens zur spezifischen Empfindlichkeit
des im 1.000m-Radius ermittelten – und als potentiell planungsrelevant einzustufenden –
Artenspektrums gegeben.

4.1.1.1 (POTENTIELLE) AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE FREIFLÄCHEN-
BRÜTER

4.1.1.1.1 KIEBITZ
Zu dieser Art liegt inzwischen eine Reihe von Studien vor, so dass die Empfindlichkeit gut
beurteilt werden kann. Eine detaillierte Zusammenstellung findet sich bei REICHENBACH (2002,
2003) sowie bei REICHENBACH et al. (2004). Danach zeigen übereinstimmend fast alle Untersu-
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