BRACHTTAL Amtliches Verkündigungsorgan der Gemeinde Brachttal
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BRACHTTAL AKTUELL Amtliches Verkündigungsorgan der Gemeinde Brachttal Schlierbach, Hellstein, Neuenschmidten, Spielberg, Udenhain, Streitberg 22.01.2021 • Ausgabe 02/2021 • KW 03 • 13. Jahrgang
BRACHTTAL AKTUELL 2 DIE REGIONALE 03. KW / 22.01.2021
03. KW / 22.01.2021 DIE REGIONALE 3 BRACHTTAL AKTUELL
BRACHTTAL AKTUELL 4 DIE REGIONALE 03. KW / 22.01.2021 IMPRESSUM Das amtliche Verkündigungsorgan „Brachttal aktuell” erscheint Rufbereitschaft des Hess. Forstamtes nach Bedarf in allen Ortsteilen der Gemeinde Brachttal/Hessen und Schlüchtern wird kostenlos an alle Haushalte in den Ortsteilen der Gemeinde Brachttal mit der „REGIONALE“ verteilt. Für Druckfehler keine Im Notfall (Wochenenden und Feiertage) rufen Sie bitte das Haftung. Hessische Forstamt Schlüchtern, Verantwortlich für den Inhalt: Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brachttal Telefon 06661-9645-34, Verantwortlich für Satz und Druck: an. Text & Grafik Service Eva Maria Martin, Über die automatische Rufumleitung werden Sie mit dem dienst- 63633 Birstein, Im Erbes 5 , Tel. 06054/1318, Fax 0 60 54/29 75 habenden Revierleiter verbunden. E-Mail: info@die-regionale.de • www.die-regionale.de
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BRACHTTAL AKTUELL 8 DIE REGIONALE 03. KW / 22.01.2021 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, bedauerlicherweise kam es erneut durch geparkte Fahrzeuge zu Behinderungen der Winterdienstfahrzeuge. Unser Ziel ist es, bereits am frühen Morgen die Verkehrssicherheit herzustellen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass gerade frühmor- gens das Aufkommen der Behinderungen sehr hoch ist. Daher bittet die Gemeindeverwaltung bei den jetzigen winterlichen Wetterverhältnissen mit Schneefall und Straßenglätte darauf zu achten, dass die geparkten Fahrzeuge wie PKWs und Firmenfahrzeuge es dennoch den Winterdienstfahrzeugen ermöglichen, dass Straßen und Einmündungsbereiche sowie Kreuzungen zugänglich sind. Dies betrifft zusätzlich auch den Zugang und die Befahrbarkeit für die Feuerwehr und die Rettungswagen, die durch zugestellte oder verengte Fahrbereiche ihre Ziele dann nur zeitverzögert erreichen. Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die Flächen auf den eigenen Grundstücken, soweit möglich, als Abstell- und Parkflächen zu nutzen.
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BRACHTTAL AKTUELL 10 DIE REGIONALE 03. KW / 22.01.2021 Amt für Bodenmanagement f) Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht zum Flurbereini- gungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu Büdingen den Unterhaltskosten oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ – Flurbereinigungsbehörde – 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an den Grenzen des Flurbereinigungsgebietes Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG). Tel. (06042) 9612-0, Fax (0611) 327605-100 g) der Träger der Maßnahme, die Stadt Gedern. E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de 6. Zeitweilige Einschränkung des Eigentums Büdingen, den 14.12.2020 Nach §§ 34 bzw. 85 Nr. 5 FlurbG gelten von der Bekanntgabe dieses Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsplanes, im Falle der Nr. 4 bis zur Ausführungsanordnung, folgende Einschränkungen: Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Gedern- 1. An der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Nieder-Seemen Gz.: 23.1-BD 05-26-13-00-B-0001#001 Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, Verfahrensnummer: VF 2613 die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und Flurbereinigungsbeschluss ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der 1. Anordnung Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verän- Aufgrund § 86 Absatz 1 Nr. 1 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes dert oder beseitigt werden. (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Fassung wird für die in der Anlage 1 (Flurstücksverzeichnis) aufge- Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in führten Flurstücke der Gemeinde Gedern, Gemarkungen Ober- Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere Seemen, Mittel-Seemen und Nieder-Seemen ein vereinfachtes des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt Flurbereinigungsverfahren angeordnet. werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von 2. Flurbereinigungsgebiet Rebstöcken und Hopfenstöcken bleiben unberührt. Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von 238 ha und liegt in den 4. Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Gemarkungen Ober-Seemen, Mittel-Seemen und Nieder-Seemen. Die Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes sind auf der Übersichtskarte mit Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im einer gestrichelten Linie kenntlich gemacht. Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden. Sind entgegen den Vorschriften der Nummern 1 und 2 Änderungen vor- 3. Teilnehmergemeinschaft genommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die den Eigentümerinnen sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flur- und Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten der zum bereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke (Teilnehmerinnen und wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. Teilnehmer) bilden die Teilnehmergemeinschaft. Sie führt den Namen: Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift der Nr. 3 vorgenommen worden, „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Gedern – Nieder-Seemen“ Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift der Nr. 4 vorgenommen Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Gedern. worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass die Person, die das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche 4. Flurbereinigungsbehörde nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß Die für die Durchführung der Flurbereinigung zuständige in Bestand zu bringen hat. Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für Bodenmanagement Büdingen, Entstehende Kosten bei Verstößen gegen die o. g. Einschränkungen Bahnhofstrasse 33 in 63654 Büdingen. werden der verursachenden Person zur Last gelegt. Die Genehmigungspflicht bleibt für die o. g. Maßnahmen aufgrund 5. Beteiligte sonstiger Rechtsvorschriften unberührt. Am Flurbereinigungsverfahren sind beteiligt (Beteiligte nach § 10 FlurbG): 7. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte 1. Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Eigentümerinnen und Die Beteiligten werden nach § 14 FlurbG aufgefordert, Rechte, die aus Eigentümer sowie die den Eigentümerinnen und Eigentümern dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am gleichstehenden Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungs- Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von 3 Monaten nach gebiet gehörenden Grundstücke. Bekanntgabe dieses Beschlusses bei der Flurbereinigungsbehörde 2. Als Nebenbeteiligte anzumelden. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden, Festsetzungen gelten lassen. b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für Die Inhaberin oder der Inhaber eines o.a. Rechts muss die Wirkung gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 gelten lassen wie die beteiligte Person, der gegenüber die Frist durch FlurbG), die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem ist. Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird, 8. Betretungsrecht d) Inhaberinnen und Inhaber von Rechten an den zum Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind nach § 35 FlurbG Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, e) Empfängerinnen und Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 9. Veröffentlichung, Auslegung 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ Der entscheidende T eil dieses Flurbereinigungsbeschlusses wird in der 61 Satz 2 FlurbG) und Flurbereinigungsgemeinde Gedern, in den angrenzenden Städten
03. KW / 22.01.2021 DIE REGIONALE 11 BRACHTTAL AKTUELL Ortenberg, Schotten und den Gemeinden Kefenrod, Hirzenhain, Flur 6 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, Grebenhain und Birstein öffentlich bekannt gemacht und im 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32 Staatsanzeiger nachrichtlich veröffentlicht. Flur 7 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41/1, 41/2, 43, 44, Gleichzeitig wird der Beschluss mit Begründung und der Gebietskarte 45, 48 gem. § 6 Abs. 2 FlurbG für die Dauer von zwei Wochen nach der öffent- lichen Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausge- Gemarkung Wenings legt. Flur 5 10 Die Auslegung erfolgt bei der Stadtverwaltung Gedern, Schlossberg 7, Flur 6 4, 5 63688 Gedern, während der Dienstzeiten. Diese sind der Internetseite der Stadt Gedern https://gedern.de/ zu entnehmen. Übersichtskarte zur Veröffentlichung Darüber hinaus sind der Flurbereinigungsbeschluss und die Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Gebietskarte über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/VF2613 Gedern-Nieder-Seemen VF 2613 abrufbar. Die materiellen und formellen Voraussetzungen für die Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 FlurbG lie- gen vor. 10. Datenschutz Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https//hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Flurbereinigungsbeschluss kann beim Amt für Bodenmanagement Büdingen, - Flurbereinigungsbehörde -, Bahnhofstrasse 33, 63654 Büdingen, oder beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, - Obere Flurbereinigungsbehörde -, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wer- den. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Amt für Bodenmanagement Büdingen - Flurbereinigungsbehörde – gez. Dr. Schweitzer (Amtsleiter) Ortsgerichtsbezirk der Gemeinde Anlage 1: Brachttal Flurstücksverzeichnis zum Flurbereinigungsbeschluss vom 14.12.2020 Die Stelle des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers, zugleich Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Gedern - Nieder-Seemen Ortsgerichtsschöffe, ist vakant. Deshalb ist diese Stelle neu zu beset- (Az.: VF 2613) zen. Der stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher wird für die Dauer Stadt Gedern einer Amtsperiode von 10 Jahren auf Vorschlag der Gemeinde- Gemarkung Mittel-Seemen vertretung von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts Flur 1 41/2, 114/2, 115 ernannt. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Flur 2 51, 52 Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat. Flur 3 24, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, Bürger, die an diesem Ehrenamt interessiert sind und die persönlichen 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, Voraussetzungen für die Ernennung zum Ortsgerichtsmitglied nach § 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 75 8 OGG besitzen, d. h. Flur 5 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8/1, 8/2, 13, 14, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, • die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und 23 unbescholten und möglichst mit der Schätzung von Flur 6 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, Grundstücken vertraut sind, 42, 43, 44, 45, 46, 47 haben ab sofort die Möglichkeit, sich um die oben genannten Gemarkung Nieder-Seemen Ehrenämter in der Gemeinde Brachttal zu bewerben. Flur 1 29, 30, 31, 32, 33, 34/1, 34/2, 35/1, 35/2, 36, 37, 38, 39, 40, Aufgaben des Ortsgerichtsvorstehers 41, 42, 43 Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die Flur 2 72/2 durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der frei- Flur 4 60, 61, 62, 64, 65, 66, 67 willigen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesen. Dazu gehören u.a. Flur 5 1, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 20, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, die Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, Erteilung 46, 47, 54, 55, 56, 57, 58/1, 58/2, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht, Nachlasssicherung und 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78 Grundstücksschätzungen. Flur 6 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18/1, Der stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher hat insbesondere die 18/2, 18/3, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, Aufgabe, den Ortsgerichtsvorsteher in Urlaubs- und Krankheitstagen 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, zu vertreten sowie an Terminen und Fortbildungsveranstaltungen nach 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, Absprache teilzunehmen. Der stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher 64, 65, 66, 67, 76/1, 76/2 gilt gleichzeitig als Ortsgerichtsschöffe und hat somit auch die Gemarkung Ober-Seemen Aufgabe, bei Wertschätzungsangelegenheiten mitzuwirken. Flur 5 83, 87, 88, 89, 90, 91, 92/1, 92/2, 93, 94, 95, 96, 97/1, 97/2, Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Gemeinde Brachttal, Rathaus, 98, 99, 100, 101 Wächtersbacher Str. 48, OT Schlierbach.
BRACHTTAL AKTUELL 12 DIE REGIONALE 03. KW / 22.01.2021
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