BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN - "Derben I - 3. Änderung" - Gemeinde Kürnbach
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Landkreis Karlsruhe ANLAGE 2 Gemeinde Kürnbach BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN „Derben I – 3. Änderung“ Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB BEGRÜNDUNG Begründung ausgearbeitet: Rauschmaier Ingenieure GmbH Bietigheim-Bissingen, den 25.02.2020/kah Beratende Ingenieure für Bau- und Vermessungswesen, Stadtplanung Sucystraße 9 74321 Bietigheim-Bissingen
1. LAGE IM RAUM Das Plangebiet liegt im südöstlichen Teil von Kürnbach am Fußweg in der Verlängerung der Goethestraße. Es liegt im Plangebiet „Derben I - 2. Änderung“ und hat eine Größe von 700 m². Quelle: Räumliches Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), Abfrage vom 21.01.2020 Seite 2
2. ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG Anlass ist, dass der Spielplatz, der in das Baugrundstück umgewandelt werden soll, stark verwildert und renovierungsbedürftig ist. Da ein erhöhter Bedarf an Wohnbaugrundstücken besteht und der Spielplatz nicht genutzt wird, wird überlegt die nicht mehr genutzte Fläche in Wohnbaufläche zu überführen. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Ziffer 1 Baugesetzbuch (Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung bis 20.000 m² anrechenbarer Grundfläche) durchgeführt. Er dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen und der Nachverdichtung. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, denn die Fläche des Plangebietes beträgt nur ca. 680 m². Daher wird zum Beispiel auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet. Seite 3
3. ÜBERGEORDNETE ZIELSETZUNGEN Quelle: Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau) Abfrage vom 21.01.2020 Die Fläche ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche Bestand mit Spielplatz enthalten. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst. 4. GELTUNGSBEREICH Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teile des Flurstückes 10013 mit dem vorhandenen Fußweg bis zur Goethestraße. Die zu planende Fläche der Bebauungsplan- änderung wird im Osten auf das angrenzende Flurstück 10009 und im Westen bis Übergang des Fußweges in die Goethestraße begrenzt. 5. EINFÜGEN IN DIE ÖRTLICHE BAULEITPLANUNG Das Plangebiet liegt vollständig im Bebauungsplan „Derben I“ sowie „Derben I - 2. Änderung“. 6. GEPLANTE BAULICHE NUTZUNG Die Planungsrechtliche Festsetzungen / Örtliche Bauvorschriften orientieren sich an den benachbarten Festsetzungen. Die Verkehrserschließung findet wie jetzt schon über die Goethestraße statt. Die Fläche des ehemaligen Fußweges wird in gemischte Verkehrsfläche geändert. Die Festsetzungen für die Einfriedungen und die Dachaufbauten richten sich nach dem Bebauungsplan „Unterm Weiler Weg - 1. Änderung“. Seite 4
Umweltschutz Eine Begehung vor Ort am 10.08.2019 ergab keine Hinweise, dass Belange des Artenschutzes betroffen sein könnten. Die vorhandenen Baumbestände (Ulmen) weisen ein Krankheitsbild auf und können deshalb nicht gerettet werden (siehe Fotos). Seite 5
Das Planungsgebiet liegt laut Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW Abfrage vom 21.01.2020) in keinem Schutzgebieten, allerdings im Naturpark Stromberg-Heuchelberg. Es sind im Plangebiet keine Geotope eingetragen. Schutzgebiete und Boden Wasserschutzgebiet Quelle: Räumliches Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), Abfrage vom 28.01.2020 Es sind keine Wasserschutzgebiete betroffen. Seite 6
Lärm Es liegt keine Beeinträchtigung durch Lärm vor. Hochwasser / Überschwemmung Quelle: Räumliches Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), Abfrage vom 27.01.2020 Der zu planende Bereich liegt in keinem Überschwemmungsgebiet. Seite 7
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Bodendenkmale sind nicht bekannt. 7. AUSWIRKUNG DER PLANUNG 7.1 Wasser-, Abwasser-, Gas- und Stromversorgung Die Versorgung mit leitungsgebundener Infrastruktur ist über die vorhandenen Anschlüsse möglich. Eine Gasleitung befindet sich im Bereich der öffentlichen Fläche. Deshalb muss ein Leitungsrecht nicht eingetragen werden. 7.2 Verkehrsflächen Die im Geltungsbereich liegende Verkehrsfläche wird aus Platzgründen als gemischte Verkehrsfläche festgelegt. Der bisher als Fußweg ausgewiesene Bereich wird ebenfalls als gemischte Verkehrsfläche ausgewiesen, denn er dient nicht nur dem geplanten Grundstück als Zufahrt, sondern auch den angrenzenden Nachbargrundstücken. 7.3 Bodenordnung Bodenordnende Maßnahmen sind nur soweit erforderlich, als dass das Flurstück 10013 aufgeteilt werden muss. 8. PLANUNGSSTATISTIK 8.1 Flächenbilanz Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt etwa 700 m², davon sind ca. 254 m² Mischverkehrsfläche, ca. 45 m² Verkehrsgrünfläche und ca. 401 m² Wohnbauland. 8.2 Kostenannahmen der Erschließungskosten Es sind neue Hausanschlussleitungen ( Kanal, Wasser, Strom, Kommunikation ) erforderlich und in diesem Zuge die verkehrliche Zufahrt auszubauen und zu erneuern. Seite 8
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