BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN - "Derben I - 3. Änderung" - Gemeinde Kürnbach

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BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN - "Derben I - 3. Änderung" - Gemeinde Kürnbach
Landkreis Karlsruhe                                                 ANLAGE 2

                            Gemeinde Kürnbach

                     BEBAUUNGSPLAN UND
                       ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN

                  „Derben I – 3. Änderung“

     Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

                             BEGRÜNDUNG

 Begründung ausgearbeitet:                  Rauschmaier Ingenieure GmbH
 Bietigheim-Bissingen, den 25.02.2020/kah   Beratende Ingenieure für Bau- und
                                            Vermessungswesen, Stadtplanung
                                            Sucystraße 9
                                            74321 Bietigheim-Bissingen
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1. LAGE IM RAUM

Das Plangebiet liegt im südöstlichen Teil von Kürnbach am Fußweg in der Verlängerung der
Goethestraße. Es liegt im Plangebiet „Derben I - 2. Änderung“ und hat eine Größe von 700 m².

            Quelle: Räumliches Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für
            Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), Abfrage vom
            21.01.2020

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2. ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG

Anlass ist, dass der Spielplatz, der in das Baugrundstück umgewandelt werden soll, stark
verwildert und renovierungsbedürftig ist. Da ein erhöhter Bedarf an Wohnbaugrundstücken
besteht und der Spielplatz nicht genutzt wird, wird überlegt die nicht mehr genutzte Fläche in
Wohnbaufläche zu überführen.

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Ziffer 1
Baugesetzbuch (Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung bis 20.000 m²
anrechenbarer Grundfläche) durchgeführt. Er dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen
und der Nachverdichtung. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, denn die Fläche des
Plangebietes beträgt nur ca. 680 m². Daher wird zum Beispiel auf die frühzeitige Beteiligung
verzichtet.

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3. ÜBERGEORDNETE ZIELSETZUNGEN

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                                                            Baden-Württemberg (Ministerium für
                                                            Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau)
                                                            Abfrage vom 21.01.2020

Die Fläche ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche Bestand mit Spielplatz
enthalten. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

4. GELTUNGSBEREICH

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teile des Flurstückes 10013 mit dem
vorhandenen Fußweg bis zur Goethestraße. Die zu planende Fläche der Bebauungsplan-
änderung wird im Osten auf das angrenzende Flurstück 10009 und im Westen bis Übergang des
Fußweges in die Goethestraße begrenzt.

5. EINFÜGEN IN DIE ÖRTLICHE BAULEITPLANUNG

Das Plangebiet liegt vollständig im Bebauungsplan „Derben I“ sowie „Derben I - 2. Änderung“.

6. GEPLANTE BAULICHE NUTZUNG

Die Planungsrechtliche Festsetzungen / Örtliche Bauvorschriften orientieren sich an den
benachbarten Festsetzungen.
Die Verkehrserschließung findet wie jetzt schon über die Goethestraße statt. Die Fläche des
ehemaligen Fußweges wird in gemischte Verkehrsfläche geändert.
Die Festsetzungen für die Einfriedungen und die Dachaufbauten richten sich nach dem
Bebauungsplan „Unterm Weiler Weg - 1. Änderung“.

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Umweltschutz
Eine Begehung vor Ort am 10.08.2019 ergab keine Hinweise, dass Belange des Artenschutzes
betroffen sein könnten. Die vorhandenen Baumbestände (Ulmen) weisen ein Krankheitsbild auf
und können deshalb nicht gerettet werden (siehe Fotos).

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Das Planungsgebiet liegt laut Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW Abfrage
vom 21.01.2020) in keinem Schutzgebieten, allerdings im Naturpark Stromberg-Heuchelberg. Es
sind im Plangebiet keine Geotope eingetragen.

Schutzgebiete und Boden

Wasserschutzgebiet

    Quelle: Räumliches Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen
    und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), Abfrage vom 28.01.2020

Es sind keine Wasserschutzgebiete betroffen.

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Lärm

Es liegt keine Beeinträchtigung durch Lärm vor.

Hochwasser / Überschwemmung

    Quelle: Räumliches Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen
    und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), Abfrage vom 27.01.2020

Der zu planende Bereich liegt in keinem Überschwemmungsgebiet.

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Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Bodendenkmale sind nicht bekannt.

7. AUSWIRKUNG DER PLANUNG

7.1 Wasser-, Abwasser-, Gas- und Stromversorgung

Die Versorgung mit leitungsgebundener Infrastruktur ist über die vorhandenen Anschlüsse
möglich. Eine Gasleitung befindet sich im Bereich der öffentlichen Fläche. Deshalb muss ein
Leitungsrecht nicht eingetragen werden.

7.2 Verkehrsflächen

Die im Geltungsbereich liegende Verkehrsfläche wird aus Platzgründen als gemischte
Verkehrsfläche festgelegt. Der bisher als Fußweg ausgewiesene Bereich wird ebenfalls als
gemischte Verkehrsfläche ausgewiesen, denn er dient nicht nur dem geplanten Grundstück
als Zufahrt, sondern auch den angrenzenden Nachbargrundstücken.

7.3 Bodenordnung

Bodenordnende Maßnahmen sind nur soweit erforderlich, als dass das Flurstück 10013
aufgeteilt werden muss.

8. PLANUNGSSTATISTIK

8.1 Flächenbilanz

Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt etwa 700 m², davon sind ca. 254 m²
Mischverkehrsfläche, ca. 45 m² Verkehrsgrünfläche und ca. 401 m² Wohnbauland.

8.2 Kostenannahmen der Erschließungskosten

Es sind neue Hausanschlussleitungen ( Kanal, Wasser, Strom, Kommunikation ) erforderlich und
in diesem Zuge die verkehrliche Zufahrt auszubauen und zu erneuern.

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