Untergliederungsanalyse UG 51-Kassenverwaltung - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 - UG ...

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2021-2024

Untergliederungsanalyse
UG 51-Kassenverwaltung

                                      11. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung

Inhaltsverzeichnis
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1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5

3     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 6

4     Bundesvoranschlag 2021 ............................................................................................... 8

    4.1     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene..................................... 8

    4.2     Rücklagen ..............................................................................................................12

5     Wirkungsorientierung ....................................................................................................13

    5.1     Überblick ................................................................................................................13

    5.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................14

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................15

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1      Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024)

         Finanzierungshaushalt

 UG 51                                       Erfolg      BVA         BVA-E     BFRG-E       BFRG-E      BFRG-E
                               in Mio. EUR    2019       2020         2021      2022         2023        2024
 Auszahlungen                                    13,4         17,2      40,1        14,7         13,6        12,1
 jährliche Veränderung                          4,0%       28,4%     132,5%      -63,2%        -7,5%      -11,2%
 Einzahlungen                                 1.430,5     1.369,4    1.668,4     1.668,4     1.668,4      1.668,4
 Anteil an Gesamteinzahlungen                   1,8%         1,7%      2,2%       2,12%       2,00%        1,93%
 jährliche Veränderung                          6,1%        -4,3%     21,8%       0,00%       0,00%        0,00%
               Nettofinanzierungssaldo        1.417,1     1.352,2    1.628,4     1.653,7     1.654,8      1.656,3
             Ergebnishaushalt

 UG 51                                       Erfolg      BVA         BVA-E     BFRG-E       BFRG-E      BFRG-E
                               in Mio. EUR    2019       2020         2021      2022         2023        2024
 Aufwendungen                                     13,4        17,2      40,1         n.v.       n.v.          n.v.
 jährliche Veränderung                          -8,9%      28,4%     132,5%             -          -             -
 Erträge                                      1.421,2     1.369,4    1.668,4         n.v.       n.v.          n.v.
 Anteil an Gesamterträgen                        1,8%        1,7%      2,2%             -          -             -
 jährliche Veränderung                           4,7%       -3,6%     21,8%             -          -             -
                        Nettoergebnis         1.407,8     1.352,2    1.628,4            -          -             -
Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und
werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern.

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Der      Entwurf      zum       Bundesvoranschlag 2021                (BVA-E 2021)          sieht       für     die
UG 51-Kassenverwaltung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv 40,1 Mio. EUR vor.
Dies sind um 22,8 Mio. EUR bzw. 132,5 % mehr als im BVA 2020, der jedoch die
Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die UG 51 nicht berücksichtigt. Die Einzahlungen
sollen im BVA-E 2021 gegenüber dem BVA 2020 um 299,0 Mio. EUR bzw. 21,8 % ansteigen.
Dies ist vor allem auf eine veranschlagte Vorschusszahlung iHv 220 Mio. EUR aus der zur
Bewältigung der COVID-19-Krise auf EU-Ebene eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität
zurückzuführen.

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Die   COVID-19-Krise         führt   zu    einem   höheren   Liquiditätsbedarf   und   die   höhere
Liquiditätshaltung steigert in einem Umfeld von Negativzinsen den Finanzaufwand. Von
Jänner bis September 2020 waren die Auszahlungen der UG 51 mit 43,1 Mio. EUR deutlich
höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (+32,1 Mio. EUR) und bereits höher als der für
das Gesamtjahr 2020 budgetierte Betrag (17,2 Mio. EUR).

Die Auszahlungsobergrenzen im Bundesfinanzrahmen sind ab dem Jahr 2022 mit
12,1 Mio. EUR bis 14,7 Mio. EUR ähnlich hoch wie der Erfolg des Jahres 2019
(13,4 Mio. EUR).

Bei den Aufwendungen zeigt sich eine ähnliche Entwicklung wie bei den Auszahlungen, da
es sich beim Geldverkehr um unterjährige Cash Flows handelt und Periodenabgrenzungen im
Gegensatz zur UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge keine Rolle spielen. Bei den
Transfers von der EU können zum Jahresende offene Forderungen bzw. Verbindlichkeiten zu
Abweichungen       führen,     in    der   Veranschlagung    weist   der   Ergebnishaushalt     der
UG 51-Kassenverwaltung jedoch keine Unterschiede zum Finanzierungshaushalt auf.

Die beiden Wirkungsziele der UG 51-Kassenverwaltung befassen sich ausschließlich mit
dem im DB 51.01.01 abgebildeten Geldverkehr des Bundes. Dieser Aspekt der
Untergliederung wird von den Wirkungszielen und Kennzahlen gut abgedeckt. Das
Management der Rückflüsse aus der EU, das die zweite Kernaufgabe der Untergliederung
darstellt (Detailbudget 51.01.04), wird hingegen in den Wirkungsinformationen auf
Untergliederungsebene nicht behandelt. Gegenüber dem BVA 2020 wurden keine
Änderungen vorgenommen.

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2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die
Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:      Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Die Auszahlungen der UG 51-Kassenverwaltung bestehen zur Gänze aus Finanzaufwand.
Eine höhere Liquiditätshaltung führt in einem Umfeld von Negativzinsen zu einem höheren
Finanzaufwand. Der BVA 2020 berücksichtigt in der UG 51 nicht die Auswirkungen die
COVID-19-Krise. Wegen des höheren Liquiditätsbedarfs wird es im Jahr 2020 zu einer
deutlichen Überschreitung des BVA 2020 kommen. Im BVA-E 2021 sind die höheren
erwarteten Auszahlungen auch budgetiert. Mit dem Abklingen der unmittelbaren Krise soll es
in den Folgejahren wieder zu einem Rückgang kommen.

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Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung in der
Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamteinzahlungen. Für die
Jahre 2020 bis 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des
BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 2:       Entwicklung der Einzahlungen (2020 bis 2024)

Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024

Die Einzahlungen der UG 51-Kassenverwaltung entfallen im BVA-E 2021 zur Gänze auf
Rückflüsse aus dem EU-Haushalt.1 Der ab 2021 veranschlagte Anstieg der Einzahlungen ist
vor allem auf die erwarteten Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität
zurückzuführen.

3       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Laufende Analysen zur weiteren Optimierung der Liquiditätsplanung, des Vollzugs und
         des Monitorings der Liquidität

        Kontrahierung nur mit Geschäftspartnern hoher Bonität durch restriktives Limitsystem

        Vorsorge für einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufgrund der COVID-19-Krise

1
  Aufgrund der zu zahlenden Negativzinsen werden aus der Veranlagung von Kassenbeständen derzeit keine Einzahlungen
erwartet.

                                                                                                            6 / 16
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        Laufendes Monitoring der Zahlungsanträge bei der Europäischen Kommission damit
         Anträge auf Erstattung der Auszahlungen rechtzeitig und in voller Höhe gestellt werden

        Zeitgerechte Buchung allfälliger Rückforderungen, um Verzugszinsen zu vermeiden

        Erfassung von Anlastungen, um eine verursachergerechte Zuordnung sicherzustellen

Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 wie folgt geändert:

Tabelle 2:      Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023

 UG 51-Kassenverwaltung                                                 2021       2022       2023        2024
                                                      in Mio. EUR
 BFRG 2020-2023                                                             15,7       14,8       10,2
 BFRG 2021-2024                                                             40,1       14,7       13,6           12,1
  Differenz zwischen BFRG 2021-2024                          abs.           24,4       -0,1         3,4              -
  und BFRG 2020-2023                                         in %       155,6       -0,7       33,1                  -
  BFRG 2021-2024                        jährliche Veränderung in %            -     -63,2        -7,5          -11,2

Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2021-2024 insbesondere im Jahr 2021 deutlich an (+24,4 Mio. EUR). Dies ist auf
die erhöhte Liquiditätshaltung und den dafür zu zahlenden Negativzinsen zurückzuführen. Die
Auszahlungsobergrenze im Jahr 2022 ist im neuen Finanzrahmen mit 14,7 Mio. EUR nahezu
unverändert und damit wieder deutlich niedriger als im Jahr 2021. Für das Jahr 2023 wird nun
mit    höheren      Auszahlungen         als    im     alten         Finanzrahmen    gerechnet,      da   in      den
Wirtschaftsprognosen nun von einem länger anhaltenden niedrigen Zinsniveau ausgegangen
wird. Die Auszahlungsobergrenze im Jahr 2024 ist mit 12,1 Mio. EUR etwas geringer als im
Jahr 2023 (13,6 Mio. EUR).

                                                                                                                7 / 16
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4        Bundesvoranschlag 2021
4.1       Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 3:         Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

                                                                 Finanzierungshaushalt

 UG 51                                                             Erfolg     BVA        BVA-E        Diff. BVA-E 2021 -
                                                   in Mio. EUR      2019      2020        2021      Erf 2019     BVA 2020
 51            Auszahlungen                                            13,4       17,2       40,1     198,5%       132,5%
 51.01         Kassenverwaltung                                        13,4       17,2       40,1     198,5%       132,5%
 51.01.01      Geldverkehr des Bundes                                  13,4       17,2       40,1     198,5%       132,5%
 51            Einzahlungen                                         1.430,5    1.369,4    1.668,4       16,6%       21,8%
 51.01         Kassenverwaltung                                     1.430,5    1.369,4    1.668,4       16,6%       21,8%
 davon
    51.01.04   Transfer von der EU                                  1.430,5    1.368,4    1.668,4     16,6%          21,9%
                                     Nettofinanzierungssaldo        1.417,1    1.352,2    1.628,4          -              -

Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

In der UG 51-Kassenverwaltung gibt es nur ein Globalbudget, das sich auf zwei Detailbudgets
aufteilt. Diese werden nachfolgend erläutert:

Im DB 51.01.01-„Geldverkehr des Bundes“ werden die Aus- und Einzahlungen in
Verbindung mit der von der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA)
durchgeführten kurzfristigen Veranlagung von Kassenmitteln des Bundes verbucht. Im
derzeitigen Zinsumfeld mit Negativzinsen führt die bestehende Liquidität zu Auszahlungen für
Zinsen in der UG 51-Kassenverwaltung. Ein höherer Liquiditätsbedarf während der COVID-19-
Krise erhöht die Auszahlungen des DB 51.01.01, reduziert aber gleichzeitig die Auszahlungen
für kurzfristige Verpflichtungen in der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge wegen
der höheren Aufnahme von negativ verzinsten Verbindlichkeiten. Von Jänner bis September
2020 waren die Auszahlungen der UG 51 mit 43,1 Mio. EUR deutlich höher als im
Vergleichszeitraum des Vorjahres (+32,1 Mio. EUR) und bereits höher als der für das
Gesamtjahr 2020 budgetierte Betrag (17,2 Mio. EUR). Im BVA-E 2021 sind die Auszahlungen
mit 40,1 Mio. EUR deutlich höher veranschlagt als im BVA 2020 (+22,8 Mio. EUR). Im
Vergleich zum erwarteten Erfolg 2020 würde dies jedoch einen Rückgang darstellen.

Im DB 51.01.04-„Transfer von der EU“, das insgesamt den budgetär bedeutenderen Bereich
der Untergliederung darstellt, werden nahezu alle im Bundeshaushalt erfassten Rückflüsse
aus dem EU-Haushalt vereinnahmt. Der deutliche Anstieg der veranschlagten Einzahlungen
gegenüber dem BVA 2020 um 300 Mio. EUR bzw. 16,6 % resultiert insbesondere aus den neu
veranschlagten Einzahlungen iHv 220 Mio. EUR aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (siehe
unten).

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Bei den im Bundeshaushalt erfassten EU-Förderungen tritt der Bund zunächst in Vorlage,
wobei die Auszahlung über das als Bescheinigungsbehörde fungierende Ressort erfolgt. So
verwaltet das BMLRT die Zahlungen im Rahmen der Agrar- und Regionalförderungen,
während das BMAFJ für die Zahlungen aus dem Europäischen Sozialfonds verantwortlich ist.
Nach erfolgter Meldung (in der Regel monats- oder quartalsweise) erhält der Bund die
Zahlungen von der Europäische Kommission (EK) über die UG 51-Kassenverwaltung
rückerstattet. Zusätzlich zu diesen Rückflüssen, gibt es auch weitere Zahlungen aus dem
EU-Haushalt, die direkt durch die EK an die EndempfängerInnen ausbezahlt werden (z. B. im
Forschungsbereich).

Eine mittelfristige Veranschlagung der EU-Ausgaben erfolgt im Mehrjährigen Finanzrahmen
(MFR), der die jährlichen Obergrenzen für die Verpflichtungsermächtigungen2 in den einzelnen
Rubriken des EU-Haushalts festlegt. Zusätzlich beinhaltet der MFR auch eine jährliche
Obergrenze für die Zahlungsermächtigungen, wobei keine Aufteilung auf die Rubriken erfolgt.
Nachdem sich der Europäische Rat am 21. Juli 2020 auf einen Gesamtkompromiss zum
neuen MFR 2021-2027 geeinigt hat, konnte am 10. September 2020 auch eine Einigung mit
dem Europäischen Parlament erzielt werden. Neben dem neuen MFR, über den insgesamt
Mittel iHv rd. 1,1 Mrd. EUR (in konstanten Preisen 20183) bereitgestellt werden sollen, umfasst
die Einigung auch das mit insgesamt 750 Mio. EUR dotierte „Next Generation
EU“-Aufbauinstrument (NGEU), mit dem die Bewältigung der COVID-19-Krise und die
wirtschaftliche Erholung auf europäischer Ebene unterstützt werden soll. Der größte Teil des
NGEU betrifft dabei die neu geschaffene Aufbau- und Resilienzfazilität zur Unterstützung
öffentlicher        Investitionen       und      Reformen        der     EU-Mitgliedstaaten          im     Umfang        von
672,5 Mrd. EUR (davon 312,5 Mrd. EUR Finanzhilfen und 360 Mio. EUR Darlehen). Die
Finanzierung des NGEU soll über von der EU auf den Finanzmärkten aufgenommene
langfristige Schulden mit einem Rückzahlungszeitraum bis 2058 erfolgen.

2
  Bei Verpflichtungsermächtigungen handelt es sich um rechtlich bindende Zusagen über Zahlungen, die jedoch nicht
notwendigerweise im Jahr der Zusage erfolgen müssen.
3
    Für die Berechnung der Werte zu laufenden Preisen werden diese Werte mit einer erwarteten Inflationsrate iHv 2 % angepasst.

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Die Rückflüsse und Zahlungen aus den unterschiedlichen MFR-Perioden weisen
üblicherweise deutliche Überlappungen auf. Außerdem wurde etwa im Bereich der
EU-Agrarförderungen eine zweijährige Übergangsphase vereinbart, bei der die Förderungen
zwar mit neuen Mitteln, jedoch nach den Regeln der vorangegangenen Programmperiode
erfolgen. Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die aus den einzelnen
Programmen seit 2014 eingegangenen bzw. veranschlagten Rückflüsse:

Tabelle 4:            Wesentliche Rückflüsse aus dem EU-Haushalt seit 2014

                                                         Erfolg    Erfolg    Erfolg    Erfolg    Erfolg    Erfolg    BVA       BVA-E
                                                          2014      2015      2016      2017      2018      2019     2020       2021
                                           in Mio. EUR
    EU Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)         701,6     739,3     676,3     706,3     715,6     703,4    663,9      690,0
    EU Fonds für die ländliche Entwicklung (ELER)          282,9     420,6     634,8     478,4     510,0     536,4    590,5      586,0
     Programmperiode 2014 - 2020                           282,9     420,6     634,8     478,4     510,0     536,4    590,5      536,0
     Programmperiode 2021 - 2027                                                                                                  50,0
    EU Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)               73,8     168,4      36,5       4,4      69,4     109,7     57,4       95,1
     Programmperiode 2007 - 2013                            68,7     163,4      21,3       1,3      17,9
     Programmperiode 2014 - 2020                             5,0       5,0      15,1       3,2      51,5     109,7     57,4       92,6
     Programmperiode 2021 - 2027                                                                                                   2,5
    EU Sozialfonds (ESF)                                     0,0       8,3      12,5      27,3      45,8      68,2     55,3       74,6
     Programmperiode 2014 - 2020                                       8,3      12,5      27,3      45,8      68,2     55,3       72,5
     Programmperiode 2021 - 2027                                                                                                   2,2
    EU-Solidaritätsfonds                                    14,2                                               8,2
    Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF)                                                                                         220,0
    Sonstige                                                43,9       2,6       2,8       3,3       6,2       4,6       1,4       2,7
      Summe Transfer von der EU (DB 51.01.04)            1.116,3   1.339,2   1.362,8   1.219,8   1.347,1   1.430,5   1.368,4   1.668,4

Quellen: BRA 2014 bis 2019, BVA 2020, BVA-E 2021

Die mit Abstand höchsten Rückflüsse betreffen die EU-Mittel im Rahmen der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP), die im Wesentlichen aus 2 Säulen besteht. Die 1. Säule betrifft den
Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), der nahezu ausschließlich aus
EU-Mitteln finanziert wird und aus dem insbesondere Direktzahlungen (z. B. Basisprämie,
Greening-Zahlung) geleistet werden. Dahingegen erfolgen die Förderungen im Rahmen des
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) nur in
etwa zur Hälfte aus dem EU-Budget, während der verbleibende Teil aus einer nationalen
Kofinanzierung durch Bund und Länder (Verhältnis 60:404) aufgebracht wird. Zu den über den
ELER finanzierten Maßnahmen zählen beispielsweise das Österreichische Programm zur
Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden
Landwirtschaft (ÖPUL) und die Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen
Gründen benachteiligte Gebiete (Ausgleichszulage). Im BVA-E 2021 sind aus den
EU-Agrarförderungen insgesamt Rückflüsse iHv 1.276 Mio. EUR (+21,6 Mio. EUR gegenüber
dem BVA 2020) veranschlagt.

4
    Verschiedene Maßnahmen werden jedoch auch ausschließlich von den Ländern kofinanziert.

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Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hat das Ziel, Ungleichheiten
zwischen den verschiedenen Regionen entgegenzuwirken und den wirtschaftlichen und
sozialen Zusammenhalt in der EU zu stärken. Auf Österreich entfällt nur ein relativ geringer
Teil der EU-Mittel aus dem EFRE. Auch hier erfolgt eine nationale Kofinanzierung im Ausmaß
von etwas über 20 %, wobei der größere Teil der Kofinanzierung durch die Länder aufgebracht
wird. Der BVA-E 2021 sieht Rückflüsse aus dem EFRE iHv 95,1 Mio. EUR (+37,8 Mio. EUR
gegenüber    dem      BVA 2020)   vor.   Die   Auszahlungen   in   Zusammenhang    mit   der
EU-Agrarförderung und dem EFRE werden über die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und
Tourismus getätigt.

Im Gegensatz dazu erfolgen die Auszahlungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF),
der vor allem Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Armutsbekämpfung
finanziert, über die UG 20-Arbeit. Bund und Länder übernehmen dabei eine Kofinanzierung im
Ausmaß von etwa der Hälfte der Gesamtförderungen (davon ca. 65 % Bundesanteil). Im
BVA-E 2021 werden aus dem ESF Rückflüsse iHv 74,6 Mio. EUR (+19,3 Mio. EUR
gegenüber dem BVA 2020) erwartet.

Die mit Abstand größte Veränderung des BVA-E 2021 im Bereich der Transfers von der EU
betrifft die Aufbau- und Resilienzfazilität (siehe oben), aus der im Jahr 2021 Einzahlungen
iHv 220 Mio. EUR eingehen sollen. Auf Österreich entfällt zunächst aus den ersten 70 % der
Finanzhilfen ein Betrag iHv 2,2 Mrd. EUR, aus dem im Jahr 2021 eine 10 %ige
Vorschusszahlung erfolgt, die im BVA-E 2021 entsprechend budgetiert ist. Im Jahr 2023 ist
die Aufteilung der verbleibenden 30 % der Finanzhilfen auf die Mitgliedstaaten vorgesehen,
wobei der Aufteilungsschlüssel unter anderem das Ausmaß des realen BIP-Einbruchs im
Jahr 2020 und die kumulierte reale BIP-Entwicklung der Jahre 2020 und 2021 berücksichtigt.
Die konkrete Vergabe von Finanzhilfen aus den auf die Mitgliedstaaten aufgeteilten Mitteln
erfolgt auf Basis der bis Ende April 2021 vorzulegenden Aufbau- und Resilienzpläne.

Weitere in der UG 51-Kassenverwaltung vereinnahmte Rückflüsse betreffen etwa den
EU-Solidaritätsfonds, aus dem Österreich in den Jahren 2014 und 2019 anlässlich der
Hochwasserereignisse Zahlungen iHv 14,2 Mio. EUR bzw. 8,2 Mio. EUR erhielt. Auch im Jahr
2020 dürfte in diesem Zusammenhang eine Zahlung an Österreich erfolgen.

Der nationale Beitrag Österreichs zum EU-Haushalt wird in der UG 16-Öffentliche Abgaben
veranschlagt.

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4.2      Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020
und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Im Jahr 2020
wurden bereits Rücklagen entnommen. Nach Entnahme der Rücklagenverwendungen
verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht
erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da
auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen.

Tabelle 5:      Rücklagengebarung

 UG 51                                                     Veränderung                  Budget. RL-                 Anteil
                                                 Stand                       Stand                    Rücklagen
                                                            31.12.2019 -                Verwendung                RL-Rest am
                                               31.12.2019                  30.09.2020                   -rest
                                 in Mio. EUR                 30.09.2020                  BVA-E 2021               BVA-E 2021
 Detailbudgetrücklagen                               250,6           -30,0        220,6             -
 Rücklagen aus Mehreinzahlungen von der EU           171,4           -73,2         98,2             -
                              Gesamtsumme            422,0          -103,2        318,8             -       318,8    795,9%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021

Die UG 51-Kassenverwaltung verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 422,0 Mio. EUR,
wovon rd. 41 % auf Rücklagen aus Mehreinzahlungen von der EU und die verbleibenden
rd. 59 % auf Detailbudgetrücklagen im DB 51.01.01-„Geldverkehr des Bundes“ entfielen. Mit
rd. 70 Mio. EUR bildet eine verbleibende Rücklage aus der ESF Periode 2000-2006 die größte
Position bei den EU-Rücklagen.

                                                                                                                     12 / 16
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5       Wirkungsorientierung

5.1      Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der
Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                Inhalt
    Wirkungsziel-            Wirkungsziele         aller   Untergliederungen           des    BVA-E 2021          inkl.
    Landkarte                Vergleich zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen
    Landkarte                des BVA-E 2021 aus dem Gleichstellungsbereich
    SDG-Landkarte5           Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung
                             der SDGs6
    COVID-19-                COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsziele sowie auf die Maßnahmen
    Einfluss-Landkarte       mit COVID-19-Bezug

Die beiden Wirkungsziele der UG 51-Kassenverwaltung befassen sich ausschließlich mit dem
im DB 51.01.01 abgebildeten Geldverkehr des Bundes. Dieser Aspekt der Untergliederung
wird von den Wirkungszielen und Kennzahlen gut abgedeckt. Das Management der
Rückflüsse aus der EU, das die zweite Kernaufgabe der Untergliederung darstellt
(Detailbudget 51.01.04),            wird       hingegen         in     den       Wirkungsinformationen              auf
Untergliederungsebene nicht behandelt. Gegenüber dem BVA 2020 wurden keine
Änderungen vorgenommen.

5
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020-2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
6
  Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung erstmals den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat
aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich die Indikatoren aus dem
Länderbericht 2020 gegenübergestellt hat.

                                                                                                                13 / 16
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5.2    Einzelfeststellungen

Die für das Wirkungsziel 1 („Langfristige Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität des
Bundes“) verwendeten Kennzahlen stellen auf einen zu jedem Zeitpunkt positiven Kontostand
des Bundes bzw. auf die Anzahl aufgrund mangelnder Liquidität nicht getätigten Zahlungen
des Bundes ab.

Beim    Wirkungsziel     2   („Aufrechterhaltung    der     sehr    hohen       Kreditqualität   bei
Kassenveranlagungen des Bundes“) wird der Anteil des vollständig rückerstatteten Kapitals
(inkl. Zinsen) als Kennzahl verwendet. Aus dieser Kennzahl sind Rückschlüsse auf die
Kreditqualität der Kassenveranlagungen nur bedingt möglich. Die Nachvollziehbarkeit der
Anlagestrategie   und   deren    Umsetzung     könnte     hier   durch   eine     Darstellung    der
(durchschnittlichen) Portfolioanteile nach Bonitätsstufen erhöht werden.

                                                                                             14 / 16
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Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2017 bis 2019 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

Wirkungsziel 1:

Bereitstellung der notwendigen Kassenmittel zur Bedienung der täglichen Zahlungen des
Bundes.

Maßnahme

       Durch ein entsprechendes tägliches Cashmanagement.

Indikatoren

Kennzahl 51.1.1       Nicht durchgeführte Zahlungen
Berechnungsmethode    Die Anzahl der nicht durchgeführten Zahlungen an einem Tag aufgrund mangelnder Liquidität = 0.
          Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss
  Messgrößenangabe    Anzahl
                             2017                2018               2019              2020              2021                   2022
          Zielzustand                   0                  0                  0                0                     0                   0
           Istzustand                   0                  0                  0
       Zielerreichung    = Zielzustand       = Zielzustand      = Zielzustand

Kennzahl 51.1.2       Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK
Berechnungsmethode    Kontostand Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK > 0
          Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss
  Messgrößenangabe    EUR
                             2017               2018               2019                 2020                2021               2022
          Zielzustand                 >0                 >0                 >0                    >0                 >0                  >0
           Istzustand                   0                  0                   0
       Zielerreichung    = Zielzustand      = Zielzustand      = Zielzustand
                      Die Istzustände für den Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK in den Jahren 2017 - 2019
                      betragen > 0. Aufgrund einer technischen Umstellung ist hier die Darstellung mit dem Vergleichszeichen ">" bei den
                      Istzuständen nicht mehr möglich.

Wirkungsziel 2:

Aufrechterhaltung der sehr hohen Kreditqualität der Kassenveranlagungen des Bundes.

Maßnahme

       Durch ein restriktives Limitsystem wird sichergestellt, dass nur mit Geschäftspartnern
        hoher Bonität kontrahiert wird.

                                                                                                                                  15 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung

Indikator

Kennzahl 51.2.1       Kapitalrückflüsse inklusive Zinsen
Berechnungsmethode    Anteil des vollständig zurückerstatteten Kapitals inklusive Zinsen aus Veranlagungen
          Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss
  Messgrößenangabe    %
                              2017                2018                2019                 2020              2021         2022
          Zielzustand                  100                100                   100               100               100          100
           Istzustand                  100                100                   100
       Zielerreichung   = Zielzustand         = Zielzustand      = Zielzustand

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