Untergliederungsanalyse UG 51-Kassenverwaltung - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 - UG ...
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 Untergliederungsanalyse UG 51-Kassenverwaltung 11. November 2020
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 5 3 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 6 4 Bundesvoranschlag 2021 ............................................................................................... 8 4.1 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene..................................... 8 4.2 Rücklagen ..............................................................................................................12 5 Wirkungsorientierung ....................................................................................................13 5.1 Überblick ................................................................................................................13 5.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................14 Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung ..............................................15 2 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2021 (BFG-E 2021) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2021-2024 (BFRG-E 2021-2024) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2024) Finanzierungshaushalt UG 51 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Auszahlungen 13,4 17,2 40,1 14,7 13,6 12,1 jährliche Veränderung 4,0% 28,4% 132,5% -63,2% -7,5% -11,2% Einzahlungen 1.430,5 1.369,4 1.668,4 1.668,4 1.668,4 1.668,4 Anteil an Gesamteinzahlungen 1,8% 1,7% 2,2% 2,12% 2,00% 1,93% jährliche Veränderung 6,1% -4,3% 21,8% 0,00% 0,00% 0,00% Nettofinanzierungssaldo 1.417,1 1.352,2 1.628,4 1.653,7 1.654,8 1.656,3 Ergebnishaushalt UG 51 Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Aufwendungen 13,4 17,2 40,1 n.v. n.v. n.v. jährliche Veränderung -8,9% 28,4% 132,5% - - - Erträge 1.421,2 1.369,4 1.668,4 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamterträgen 1,8% 1,7% 2,2% - - - jährliche Veränderung 4,7% -3,6% 21,8% - - - Nettoergebnis 1.407,8 1.352,2 1.628,4 - - - Anmerkung: Anteile an Gesamtsummen (Aus-/Einzahlungen, Aufwendungen/Erträge) entsprechen der Regierungsvorlage und werden sich durch eingebrachte Abänderungsanträge voraussichtlich noch verändern. Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2021 (BVA-E 2021) sieht für die UG 51-Kassenverwaltung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv 40,1 Mio. EUR vor. Dies sind um 22,8 Mio. EUR bzw. 132,5 % mehr als im BVA 2020, der jedoch die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die UG 51 nicht berücksichtigt. Die Einzahlungen sollen im BVA-E 2021 gegenüber dem BVA 2020 um 299,0 Mio. EUR bzw. 21,8 % ansteigen. Dies ist vor allem auf eine veranschlagte Vorschusszahlung iHv 220 Mio. EUR aus der zur Bewältigung der COVID-19-Krise auf EU-Ebene eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität zurückzuführen. 3 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Die COVID-19-Krise führt zu einem höheren Liquiditätsbedarf und die höhere Liquiditätshaltung steigert in einem Umfeld von Negativzinsen den Finanzaufwand. Von Jänner bis September 2020 waren die Auszahlungen der UG 51 mit 43,1 Mio. EUR deutlich höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (+32,1 Mio. EUR) und bereits höher als der für das Gesamtjahr 2020 budgetierte Betrag (17,2 Mio. EUR). Die Auszahlungsobergrenzen im Bundesfinanzrahmen sind ab dem Jahr 2022 mit 12,1 Mio. EUR bis 14,7 Mio. EUR ähnlich hoch wie der Erfolg des Jahres 2019 (13,4 Mio. EUR). Bei den Aufwendungen zeigt sich eine ähnliche Entwicklung wie bei den Auszahlungen, da es sich beim Geldverkehr um unterjährige Cash Flows handelt und Periodenabgrenzungen im Gegensatz zur UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge keine Rolle spielen. Bei den Transfers von der EU können zum Jahresende offene Forderungen bzw. Verbindlichkeiten zu Abweichungen führen, in der Veranschlagung weist der Ergebnishaushalt der UG 51-Kassenverwaltung jedoch keine Unterschiede zum Finanzierungshaushalt auf. Die beiden Wirkungsziele der UG 51-Kassenverwaltung befassen sich ausschließlich mit dem im DB 51.01.01 abgebildeten Geldverkehr des Bundes. Dieser Aspekt der Untergliederung wird von den Wirkungszielen und Kennzahlen gut abgedeckt. Das Management der Rückflüsse aus der EU, das die zweite Kernaufgabe der Untergliederung darstellt (Detailbudget 51.01.04), wird hingegen in den Wirkungsinformationen auf Untergliederungsebene nicht behandelt. Gegenüber dem BVA 2020 wurden keine Änderungen vorgenommen. 4 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamtauszahlungen. Für die Jahre 2020 und 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Die Auszahlungen der UG 51-Kassenverwaltung bestehen zur Gänze aus Finanzaufwand. Eine höhere Liquiditätshaltung führt in einem Umfeld von Negativzinsen zu einem höheren Finanzaufwand. Der BVA 2020 berücksichtigt in der UG 51 nicht die Auswirkungen die COVID-19-Krise. Wegen des höheren Liquiditätsbedarfs wird es im Jahr 2020 zu einer deutlichen Überschreitung des BVA 2020 kommen. Im BVA-E 2021 sind die höheren erwarteten Auszahlungen auch budgetiert. Mit dem Abklingen der unmittelbaren Krise soll es in den Folgejahren wieder zu einem Rückgang kommen. 5 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einzahlungen der Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 sowie deren Anteil an den Gesamteinzahlungen. Für die Jahre 2020 bis 2021 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 2: Entwicklung der Einzahlungen (2020 bis 2024) Quellen: BVA 2020, BVA-E 2021, BFRG-E 2021-2024 Die Einzahlungen der UG 51-Kassenverwaltung entfallen im BVA-E 2021 zur Gänze auf Rückflüsse aus dem EU-Haushalt.1 Der ab 2021 veranschlagte Anstieg der Einzahlungen ist vor allem auf die erwarteten Einzahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zurückzuführen. 3 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2021 bis 2024 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2021-2024 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Laufende Analysen zur weiteren Optimierung der Liquiditätsplanung, des Vollzugs und des Monitorings der Liquidität Kontrahierung nur mit Geschäftspartnern hoher Bonität durch restriktives Limitsystem Vorsorge für einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufgrund der COVID-19-Krise 1 Aufgrund der zu zahlenden Negativzinsen werden aus der Veranlagung von Kassenbeständen derzeit keine Einzahlungen erwartet. 6 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Laufendes Monitoring der Zahlungsanträge bei der Europäischen Kommission damit Anträge auf Erstattung der Auszahlungen rechtzeitig und in voller Höhe gestellt werden Zeitgerechte Buchung allfälliger Rückforderungen, um Verzugszinsen zu vermeiden Erfassung von Anlastungen, um eine verursachergerechte Zuordnung sicherzustellen Gegenüber dem BFRG 2020-2023 hat sich der BFRG-E 2021-2024 wie folgt geändert: Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2021-2024 mit BFRG 2020-2023 UG 51-Kassenverwaltung 2021 2022 2023 2024 in Mio. EUR BFRG 2020-2023 15,7 14,8 10,2 BFRG 2021-2024 40,1 14,7 13,6 12,1 Differenz zwischen BFRG 2021-2024 abs. 24,4 -0,1 3,4 - und BFRG 2020-2023 in % 155,6 -0,7 33,1 - BFRG 2021-2024 jährliche Veränderung in % - -63,2 -7,5 -11,2 Quellen: BFRG 2020-2023, BFRG-E 2021-2024, Strategiebericht 2021 bis 2024 Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2020-2023 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2021-2024 insbesondere im Jahr 2021 deutlich an (+24,4 Mio. EUR). Dies ist auf die erhöhte Liquiditätshaltung und den dafür zu zahlenden Negativzinsen zurückzuführen. Die Auszahlungsobergrenze im Jahr 2022 ist im neuen Finanzrahmen mit 14,7 Mio. EUR nahezu unverändert und damit wieder deutlich niedriger als im Jahr 2021. Für das Jahr 2023 wird nun mit höheren Auszahlungen als im alten Finanzrahmen gerechnet, da in den Wirtschaftsprognosen nun von einem länger anhaltenden niedrigen Zinsniveau ausgegangen wird. Die Auszahlungsobergrenze im Jahr 2024 ist mit 12,1 Mio. EUR etwas geringer als im Jahr 2023 (13,6 Mio. EUR). 7 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung 4 Bundesvoranschlag 2021 4.1 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 3: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets Finanzierungshaushalt UG 51 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2021 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 Erf 2019 BVA 2020 51 Auszahlungen 13,4 17,2 40,1 198,5% 132,5% 51.01 Kassenverwaltung 13,4 17,2 40,1 198,5% 132,5% 51.01.01 Geldverkehr des Bundes 13,4 17,2 40,1 198,5% 132,5% 51 Einzahlungen 1.430,5 1.369,4 1.668,4 16,6% 21,8% 51.01 Kassenverwaltung 1.430,5 1.369,4 1.668,4 16,6% 21,8% davon 51.01.04 Transfer von der EU 1.430,5 1.368,4 1.668,4 16,6% 21,9% Nettofinanzierungssaldo 1.417,1 1.352,2 1.628,4 - - Quellen: BRA 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 In der UG 51-Kassenverwaltung gibt es nur ein Globalbudget, das sich auf zwei Detailbudgets aufteilt. Diese werden nachfolgend erläutert: Im DB 51.01.01-„Geldverkehr des Bundes“ werden die Aus- und Einzahlungen in Verbindung mit der von der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) durchgeführten kurzfristigen Veranlagung von Kassenmitteln des Bundes verbucht. Im derzeitigen Zinsumfeld mit Negativzinsen führt die bestehende Liquidität zu Auszahlungen für Zinsen in der UG 51-Kassenverwaltung. Ein höherer Liquiditätsbedarf während der COVID-19- Krise erhöht die Auszahlungen des DB 51.01.01, reduziert aber gleichzeitig die Auszahlungen für kurzfristige Verpflichtungen in der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge wegen der höheren Aufnahme von negativ verzinsten Verbindlichkeiten. Von Jänner bis September 2020 waren die Auszahlungen der UG 51 mit 43,1 Mio. EUR deutlich höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (+32,1 Mio. EUR) und bereits höher als der für das Gesamtjahr 2020 budgetierte Betrag (17,2 Mio. EUR). Im BVA-E 2021 sind die Auszahlungen mit 40,1 Mio. EUR deutlich höher veranschlagt als im BVA 2020 (+22,8 Mio. EUR). Im Vergleich zum erwarteten Erfolg 2020 würde dies jedoch einen Rückgang darstellen. Im DB 51.01.04-„Transfer von der EU“, das insgesamt den budgetär bedeutenderen Bereich der Untergliederung darstellt, werden nahezu alle im Bundeshaushalt erfassten Rückflüsse aus dem EU-Haushalt vereinnahmt. Der deutliche Anstieg der veranschlagten Einzahlungen gegenüber dem BVA 2020 um 300 Mio. EUR bzw. 16,6 % resultiert insbesondere aus den neu veranschlagten Einzahlungen iHv 220 Mio. EUR aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (siehe unten). 8 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Bei den im Bundeshaushalt erfassten EU-Förderungen tritt der Bund zunächst in Vorlage, wobei die Auszahlung über das als Bescheinigungsbehörde fungierende Ressort erfolgt. So verwaltet das BMLRT die Zahlungen im Rahmen der Agrar- und Regionalförderungen, während das BMAFJ für die Zahlungen aus dem Europäischen Sozialfonds verantwortlich ist. Nach erfolgter Meldung (in der Regel monats- oder quartalsweise) erhält der Bund die Zahlungen von der Europäische Kommission (EK) über die UG 51-Kassenverwaltung rückerstattet. Zusätzlich zu diesen Rückflüssen, gibt es auch weitere Zahlungen aus dem EU-Haushalt, die direkt durch die EK an die EndempfängerInnen ausbezahlt werden (z. B. im Forschungsbereich). Eine mittelfristige Veranschlagung der EU-Ausgaben erfolgt im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), der die jährlichen Obergrenzen für die Verpflichtungsermächtigungen2 in den einzelnen Rubriken des EU-Haushalts festlegt. Zusätzlich beinhaltet der MFR auch eine jährliche Obergrenze für die Zahlungsermächtigungen, wobei keine Aufteilung auf die Rubriken erfolgt. Nachdem sich der Europäische Rat am 21. Juli 2020 auf einen Gesamtkompromiss zum neuen MFR 2021-2027 geeinigt hat, konnte am 10. September 2020 auch eine Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt werden. Neben dem neuen MFR, über den insgesamt Mittel iHv rd. 1,1 Mrd. EUR (in konstanten Preisen 20183) bereitgestellt werden sollen, umfasst die Einigung auch das mit insgesamt 750 Mio. EUR dotierte „Next Generation EU“-Aufbauinstrument (NGEU), mit dem die Bewältigung der COVID-19-Krise und die wirtschaftliche Erholung auf europäischer Ebene unterstützt werden soll. Der größte Teil des NGEU betrifft dabei die neu geschaffene Aufbau- und Resilienzfazilität zur Unterstützung öffentlicher Investitionen und Reformen der EU-Mitgliedstaaten im Umfang von 672,5 Mrd. EUR (davon 312,5 Mrd. EUR Finanzhilfen und 360 Mio. EUR Darlehen). Die Finanzierung des NGEU soll über von der EU auf den Finanzmärkten aufgenommene langfristige Schulden mit einem Rückzahlungszeitraum bis 2058 erfolgen. 2 Bei Verpflichtungsermächtigungen handelt es sich um rechtlich bindende Zusagen über Zahlungen, die jedoch nicht notwendigerweise im Jahr der Zusage erfolgen müssen. 3 Für die Berechnung der Werte zu laufenden Preisen werden diese Werte mit einer erwarteten Inflationsrate iHv 2 % angepasst. 9 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Die Rückflüsse und Zahlungen aus den unterschiedlichen MFR-Perioden weisen üblicherweise deutliche Überlappungen auf. Außerdem wurde etwa im Bereich der EU-Agrarförderungen eine zweijährige Übergangsphase vereinbart, bei der die Förderungen zwar mit neuen Mitteln, jedoch nach den Regeln der vorangegangenen Programmperiode erfolgen. Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die aus den einzelnen Programmen seit 2014 eingegangenen bzw. veranschlagten Rückflüsse: Tabelle 4: Wesentliche Rückflüsse aus dem EU-Haushalt seit 2014 Erfolg Erfolg Erfolg Erfolg Erfolg Erfolg BVA BVA-E 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 in Mio. EUR EU Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) 701,6 739,3 676,3 706,3 715,6 703,4 663,9 690,0 EU Fonds für die ländliche Entwicklung (ELER) 282,9 420,6 634,8 478,4 510,0 536,4 590,5 586,0 Programmperiode 2014 - 2020 282,9 420,6 634,8 478,4 510,0 536,4 590,5 536,0 Programmperiode 2021 - 2027 50,0 EU Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 73,8 168,4 36,5 4,4 69,4 109,7 57,4 95,1 Programmperiode 2007 - 2013 68,7 163,4 21,3 1,3 17,9 Programmperiode 2014 - 2020 5,0 5,0 15,1 3,2 51,5 109,7 57,4 92,6 Programmperiode 2021 - 2027 2,5 EU Sozialfonds (ESF) 0,0 8,3 12,5 27,3 45,8 68,2 55,3 74,6 Programmperiode 2014 - 2020 8,3 12,5 27,3 45,8 68,2 55,3 72,5 Programmperiode 2021 - 2027 2,2 EU-Solidaritätsfonds 14,2 8,2 Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) 220,0 Sonstige 43,9 2,6 2,8 3,3 6,2 4,6 1,4 2,7 Summe Transfer von der EU (DB 51.01.04) 1.116,3 1.339,2 1.362,8 1.219,8 1.347,1 1.430,5 1.368,4 1.668,4 Quellen: BRA 2014 bis 2019, BVA 2020, BVA-E 2021 Die mit Abstand höchsten Rückflüsse betreffen die EU-Mittel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die im Wesentlichen aus 2 Säulen besteht. Die 1. Säule betrifft den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), der nahezu ausschließlich aus EU-Mitteln finanziert wird und aus dem insbesondere Direktzahlungen (z. B. Basisprämie, Greening-Zahlung) geleistet werden. Dahingegen erfolgen die Förderungen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) nur in etwa zur Hälfte aus dem EU-Budget, während der verbleibende Teil aus einer nationalen Kofinanzierung durch Bund und Länder (Verhältnis 60:404) aufgebracht wird. Zu den über den ELER finanzierten Maßnahmen zählen beispielsweise das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) und die Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (Ausgleichszulage). Im BVA-E 2021 sind aus den EU-Agrarförderungen insgesamt Rückflüsse iHv 1.276 Mio. EUR (+21,6 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020) veranschlagt. 4 Verschiedene Maßnahmen werden jedoch auch ausschließlich von den Ländern kofinanziert. 10 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hat das Ziel, Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen entgegenzuwirken und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU zu stärken. Auf Österreich entfällt nur ein relativ geringer Teil der EU-Mittel aus dem EFRE. Auch hier erfolgt eine nationale Kofinanzierung im Ausmaß von etwas über 20 %, wobei der größere Teil der Kofinanzierung durch die Länder aufgebracht wird. Der BVA-E 2021 sieht Rückflüsse aus dem EFRE iHv 95,1 Mio. EUR (+37,8 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020) vor. Die Auszahlungen in Zusammenhang mit der EU-Agrarförderung und dem EFRE werden über die UG 42-Landwirtschaft, Regionen und Tourismus getätigt. Im Gegensatz dazu erfolgen die Auszahlungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), der vor allem Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Armutsbekämpfung finanziert, über die UG 20-Arbeit. Bund und Länder übernehmen dabei eine Kofinanzierung im Ausmaß von etwa der Hälfte der Gesamtförderungen (davon ca. 65 % Bundesanteil). Im BVA-E 2021 werden aus dem ESF Rückflüsse iHv 74,6 Mio. EUR (+19,3 Mio. EUR gegenüber dem BVA 2020) erwartet. Die mit Abstand größte Veränderung des BVA-E 2021 im Bereich der Transfers von der EU betrifft die Aufbau- und Resilienzfazilität (siehe oben), aus der im Jahr 2021 Einzahlungen iHv 220 Mio. EUR eingehen sollen. Auf Österreich entfällt zunächst aus den ersten 70 % der Finanzhilfen ein Betrag iHv 2,2 Mrd. EUR, aus dem im Jahr 2021 eine 10 %ige Vorschusszahlung erfolgt, die im BVA-E 2021 entsprechend budgetiert ist. Im Jahr 2023 ist die Aufteilung der verbleibenden 30 % der Finanzhilfen auf die Mitgliedstaaten vorgesehen, wobei der Aufteilungsschlüssel unter anderem das Ausmaß des realen BIP-Einbruchs im Jahr 2020 und die kumulierte reale BIP-Entwicklung der Jahre 2020 und 2021 berücksichtigt. Die konkrete Vergabe von Finanzhilfen aus den auf die Mitgliedstaaten aufgeteilten Mitteln erfolgt auf Basis der bis Ende April 2021 vorzulegenden Aufbau- und Resilienzpläne. Weitere in der UG 51-Kassenverwaltung vereinnahmte Rückflüsse betreffen etwa den EU-Solidaritätsfonds, aus dem Österreich in den Jahren 2014 und 2019 anlässlich der Hochwasserereignisse Zahlungen iHv 14,2 Mio. EUR bzw. 8,2 Mio. EUR erhielt. Auch im Jahr 2020 dürfte in diesem Zusammenhang eine Zahlung an Österreich erfolgen. Der nationale Beitrag Österreichs zum EU-Haushalt wird in der UG 16-Öffentliche Abgaben veranschlagt. 11 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung 4.2 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2019 sowie im BVA 2020 und BVA-E 2021 allenfalls bereits budgetierte Rücklagenentnahmen aus. Im Jahr 2020 wurden bereits Rücklagen entnommen. Nach Entnahme der Rücklagenverwendungen verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest. Der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2020 steht erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2021 endgültig fest, da auch die Rücklagenzuführungen zu diesem Zeitpunkt feststehen. Tabelle 5: Rücklagengebarung UG 51 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2019 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2019 30.09.2020 -rest in Mio. EUR 30.09.2020 BVA-E 2021 BVA-E 2021 Detailbudgetrücklagen 250,6 -30,0 220,6 - Rücklagen aus Mehreinzahlungen von der EU 171,4 -73,2 98,2 - Gesamtsumme 422,0 -103,2 318,8 - 318,8 795,9% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2019, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2020, BVA 2020, BVA-E 2021 Die UG 51-Kassenverwaltung verfügte Ende 2019 über Rücklagen iHv 422,0 Mio. EUR, wovon rd. 41 % auf Rücklagen aus Mehreinzahlungen von der EU und die verbleibenden rd. 59 % auf Detailbudgetrücklagen im DB 51.01.01-„Geldverkehr des Bundes“ entfielen. Mit rd. 70 Mio. EUR bildet eine verbleibende Rücklage aus der ESF Periode 2000-2006 die größte Position bei den EU-Rücklagen. 12 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung 5 Wirkungsorientierung 5.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern hat der Budgetdienst daher mehrere auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziel- Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2021 inkl. Landkarte Vergleich zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen Landkarte des BVA-E 2021 aus dem Gleichstellungsbereich SDG-Landkarte5 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDGs6 COVID-19- COVID-19-Einfluss auf die Wirkungsziele sowie auf die Maßnahmen Einfluss-Landkarte mit COVID-19-Bezug Die beiden Wirkungsziele der UG 51-Kassenverwaltung befassen sich ausschließlich mit dem im DB 51.01.01 abgebildeten Geldverkehr des Bundes. Dieser Aspekt der Untergliederung wird von den Wirkungszielen und Kennzahlen gut abgedeckt. Das Management der Rückflüsse aus der EU, das die zweite Kernaufgabe der Untergliederung darstellt (Detailbudget 51.01.04), wird hingegen in den Wirkungsinformationen auf Untergliederungsebene nicht behandelt. Gegenüber dem BVA 2020 wurden keine Änderungen vorgenommen. 5 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020-2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 6 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung erstmals den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich die Indikatoren aus dem Länderbericht 2020 gegenübergestellt hat. 13 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung 5.2 Einzelfeststellungen Die für das Wirkungsziel 1 („Langfristige Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität des Bundes“) verwendeten Kennzahlen stellen auf einen zu jedem Zeitpunkt positiven Kontostand des Bundes bzw. auf die Anzahl aufgrund mangelnder Liquidität nicht getätigten Zahlungen des Bundes ab. Beim Wirkungsziel 2 („Aufrechterhaltung der sehr hohen Kreditqualität bei Kassenveranlagungen des Bundes“) wird der Anteil des vollständig rückerstatteten Kapitals (inkl. Zinsen) als Kennzahl verwendet. Aus dieser Kennzahl sind Rückschlüsse auf die Kreditqualität der Kassenveranlagungen nur bedingt möglich. Die Nachvollziehbarkeit der Anlagestrategie und deren Umsetzung könnte hier durch eine Darstellung der (durchschnittlichen) Portfolioanteile nach Bonitätsstufen erhöht werden. 14 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2017 bis 2019 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist. Wirkungsziel 1: Bereitstellung der notwendigen Kassenmittel zur Bedienung der täglichen Zahlungen des Bundes. Maßnahme Durch ein entsprechendes tägliches Cashmanagement. Indikatoren Kennzahl 51.1.1 Nicht durchgeführte Zahlungen Berechnungsmethode Die Anzahl der nicht durchgeführten Zahlungen an einem Tag aufgrund mangelnder Liquidität = 0. Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss Messgrößenangabe Anzahl 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 0 0 0 0 0 0 Istzustand 0 0 0 Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand Kennzahl 51.1.2 Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK Berechnungsmethode Kontostand Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK > 0 Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss Messgrößenangabe EUR 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand >0 >0 >0 >0 >0 >0 Istzustand 0 0 0 Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand Die Istzustände für den Kontostand am Hauptkonto des Bundes bei der Bawag PSK in den Jahren 2017 - 2019 betragen > 0. Aufgrund einer technischen Umstellung ist hier die Darstellung mit dem Vergleichszeichen ">" bei den Istzuständen nicht mehr möglich. Wirkungsziel 2: Aufrechterhaltung der sehr hohen Kreditqualität der Kassenveranlagungen des Bundes. Maßnahme Durch ein restriktives Limitsystem wird sichergestellt, dass nur mit Geschäftspartnern hoher Bonität kontrahiert wird. 15 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 51-Kassenverwaltung Indikator Kennzahl 51.2.1 Kapitalrückflüsse inklusive Zinsen Berechnungsmethode Anteil des vollständig zurückerstatteten Kapitals inklusive Zinsen aus Veranlagungen Datenquelle Rechnungshof/Bundesrechnungsabschluss Messgrößenangabe % 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zielzustand 100 100 100 100 100 100 Istzustand 100 100 100 Zielerreichung = Zielzustand = Zielzustand = Zielzustand 16 / 16
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