Untergliederungsanalyse UG 01-Präsidentschaftskanzlei - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 - Parlament

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Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz
2022-2025

Untergliederungsanalyse
UG 01-Präsidentschaftskanzlei

                                      3. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 01-Präsidentschaftskanzlei

Inhaltsverzeichnis
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1     Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 5

3     Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 6

4     Bundesvoranschlag 2022 ............................................................................................... 7

    4.1     Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ......................................... 7

    4.2     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene..................................... 8

    4.3     Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ................................ 9

    4.4     Rücklagen ..............................................................................................................10

5     Personal ........................................................................................................................11

6     Wirkungsorientierung ....................................................................................................12

    6.1     Überblick ................................................................................................................12

    6.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................13

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1        Überblick und Zusammenfassung
Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die
wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die
Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem
Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus
anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung,
Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und
längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in
Beziehung:

Tabelle 1:      Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025)

         Finanzierungshaushalt

 UG 01                                   Erfolg     Erfolg     BVA         BVA-E      BFRG-E       BFRG-E        BFRG-E
                           in Mio. EUR    2019       2020      2021         2022       2023         2024          2025
 Auszahlungen                              9,988       9,410    11,510      11,517      11,523         9,884          10,082
 Anteil an Gesamtauszahlungen             0,01%       0,01%      0,01%      0,01%       0,01%         0,01%           0,01%
 jährliche Veränderung                    -2,8%       -5,8%    +22,3%       +0,1%       +0,1%        -14,2%           +2,0%
 Einzahlungen                              0,095       0,044      0,025      0,025         n.v.          n.v.            n.v.
 jährliche Veränderung                   +40,0%      -54,0%     -42,5%       0,0%             -             -               -
             Nettofinanzierungssaldo       -9,894     -9,366   -11,485      -11,492            -            -               -

           Ergebnishaushalt

 UG 01                                   Erfolg     Erfolg     BVA         BVA-E      BFRG-E       BFRG-E        BFRG-E
                           in Mio. EUR    2019       2020      2021         2022       2023         2024          2025
 Aufwendungen                             10,035       9,543    11,437       11,818            -            -               -
 Anteil an Gesamtaufwendungen             0,01%       0,01%     0,01%        0,01%             -            -               -
 jährliche Veränderung                     -2,1%      -4,9%    +19,8%        +3,3%             -            -               -
 Erträge                                   0,093       0,035     0,036        0,019            -            -               -
 jährliche Veränderung                    +7,7%      -61,9%     +1,9%       -47,2%             -            -               -
                       Nettoergebnis       -9,942     -9,508   -11,401      -11,799            -            -               -

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025.

Der       Entwurf      zum       Bundesvoranschlag 2022                   (BVA-E 2022)             sieht        für       die
UG 01-Präsidentschaftskanzlei im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt
11,5 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um
0,1 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

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Der Anstieg gegenüber dem BVA 2021 ist insbesondere auf höhere Personalaufwendungen
(+0,1 Mio. EUR), die rd. 60 % der Gesamtauszahlungen der Präsidentschaftskanzlei
ausmachen, zurückzuführen. Gegenläufig wirken die geringeren Investitionen gegenüber
2021 (-0,1 Mio. EUR). Der veranschlagte Betrag bei den Investitionen im BVA-E 2022
iHv 0,3 Mio. EUR ist insbesondere für die Modifikation räumlicher Strukturen und ihrer
Ausstattung vorgesehen. Die Veränderungen bei den einzelnen Auszahlungspositionen sind
insgesamt jedoch gering.

Die Auszahlungsobergrenze im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG-E 2022-
2025) für das Jahr 2023 liegt mit 11,5 Mio. EUR auf demselben Niveau wie der veranschlagte
Auszahlungsbetrag für 2022. Im Budgetjahr 2023 sind Struktureffekte im Bereich der
Personalkosten berücksichtigt. Weiters wird in der vorgesehenen Rahmenobergrenze die
Kosten des laufenden Betriebs und der in Aussicht genommenen Ausgabenschwerpunkte
Rechnung getragen. Die Auszahlungsgrenze 2024 soll auf 9,9 Mio. EUR sinken und 2025
wieder auf 10,1 Mio. EUR steigen. Allfällige erforderliche Änderungen dieser beiden Beträge
werden laut Präsidentschaftskanzlei Gegenstand weiterer Erörterungen mit dem BMF sein.

Mit 85 Planstellen im Personalplan 2022 bleiben diese gegenüber 2021 unverändert. Für das
Jahr 2022 wird dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2021 ein
VBÄ-Zielwert von 83 vorgegeben. Das entspricht zum 31. Dezember 2022 einem Anteil von
97,6 % der Planstellen im Personalplan.

Die Präsidentschaftskanzlei hat im BVA-E 2022 insgesamt zwei Wirkungsziele festgelegt, die
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert wurden. Laut Bericht zur Wirkungsorientierung wurden
im Jahr 2020 beide Wirkungsziele ebenso wie die Zielwerte für die jeweiligen Indikatoren, die
auf Begegnungen, Kontakte und Veranstaltungen mit dem Bundespräsidenten abzielen,
aufgrund der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie nicht erreicht. Nach
Möglichkeit wurde angesichts der Umstände vermehrt auf virtuelle Kommunikationsformen
ausgewichen. Die künftigen Zielwerte orientieren sich wieder an den Istwerten vor der
Pandemie, vorbehaltlich, dass dafür nicht nur die Entwicklung der allgemeinen Situation
entscheidend sein wird, sondern auch die zur Verfügung stehenden Budgetmittel.

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2      Budgetäre Entwicklung der Untergliederung
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung
ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie
die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in
diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen
Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt:

Grafik 1:       Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025)

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO.

Die budgetierten Auszahlungen in der UG 01-Präsidentschaftskanzlei steigen 2021 auf
11,5 Mio. EUR und verbleiben 2022 bzw. 2023 etwa auf diesem Niveau. Im weiteren Verlauf
des Finanzrahmens sinken sie 2024 auf 9,9 Mio. EUR bzw. 2025 auf 10,1 Mio. EUR. Die
Budgetmittel sinken damit bis zum Ende der Finanzrahmenperiode aktuell und werden
Gegenstand weiterer Erörterungen sein.

Aus der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2022 ist ersichtlich, dass die Auszahlungen der
Präsidentschaftskanzlei ausschließlich aus Personalaufwendungen und betrieblichem
Sachaufwand sowie geringen Investitionen bestehen. Mit 6,9 Mio. EUR (rd. 60 %) sind die
Auszahlungen für Personal die dominierende Auszahlungskategorie. Die Auszahlungen für
den betrieblichen Sachaufwand liegen bei 4,3 Mio. EUR (37,5 %) und jene für die Investitionen
bei 0,3 Mio. EUR (2,8 %).

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3       Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten
Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten
Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025
auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt:

        Weiterführung und Intensivierung der Kontakte auf hoher und höchster staatlicher
         Ebene wegen des bedeutenden Mehrwerts vor allem für die Bereiche Wirtschaft,
         Wissenschaft, Kunst und Kultur.

        Veranstaltungen zu Themenbereichen wie Umwelt- und Klimaschutz, Zukunft und
         Jugend,      Wissenschaft         oder     Freiwilligenarbeit          sowie          zur     Förderung       des
         Europagedankens.

        Anpassungen der Öffentlichkeitsarbeit an eine zeitgemäße Kommunikation über Social
         Media, Verbesserung der Außenwirkung des Amtes sowie zweckentsprechende
         Modifikationen der räumlichen Infrastruktur.

        Absicherung der IT-Infrastruktur (im Besonderen durch Datensicherheitsanalysen),
         laufende Pflege und Erhaltung der historischen Inventar- und Bausubstanz.

        Personalausgaben          und     Benützungsvergütung               nach        der    Leistungsabgeltungs-
         Verordnung 2013.

Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 wie folgt geändert:

Tabelle 2:      Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024

 UG 01-Präsidentschaftskanzlei                                    2022            2023               2024       2025
                                                  in Mio. EUR
                                          BFRG 2021-2024                  9,6         9,7                 9,9         -
                                          BFRG 2022-2025                 11,5        11,5                 9,9      10,1
 Differenz zwischen BFRG 2022-2025                abs.                   +2,0        +1,8                 0,0         -
 und BFRG 2021-2024                               in %                +20,5%      +18,6%                0,0%          -
                 BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung                             +0,1%              -14,2%     +2,0%

Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025.

Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen
im BFRG-E 2022-2025 insbesondere im Jahr 2022 um 2 Mio. EUR und 2023 um
1,8 Mio. EUR. In den Budgetjahren 2022 und 2023 sind Struktureffekte im Bereich der
Personalkosten berücksichtigt. In den beiden vorgesehenen Rahmenobergrenzen werden
auch     den     Kosten      des    laufenden       Betriebs      und       der     in     Aussicht         genommenen
Ausgabenschwerpunkte Rechnung getragen (Modifikation räumlicher Struktur, Ausbau
internationaler      Beziehungen,         Absicherung           der     IT-Infrastrukturen,           Restaurierungen,

                                                                                                                   6 / 16
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Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge, Benützungsvergütung an die BHÖ). Im weiteren Verlauf
des Finanzrahmens sinken die Auszahlungen weiter auf 9,9 Mio. EUR im Jahr 2024 und
steigen 2025 auf 10,1 Mio. EUR. Allfällig erforderliche Änderungen der Grenzen für 2024 und
2025 wären laut Präsidentschaftskanzlei Gegenstand weiterer Erörterungen mit dem BMF.

4        Bundesvoranschlag 2022

4.1      Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt

Die nachfolgende Tabelle weist die Veränderungen zwischen dem BVA 2021 und dem
BVA-E 2022 in der ökonomischen Gliederung des Bundeshaushalts aus, weitere Details sind
aus der Tabelle 5 in Pkt. 4.3 ersichtlich:

Tabelle 3:      Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021

 UG 01                                                          Erfolg     BVA          BVA-E     Diff. BVA-E 2022 -
                                                  in Mio. EUR    2020      2021          2022          BVA 2021
 Auszahlungen                                                        9,4      11,5         11,5       +0,0      +0,1%
 davon
   Auszahlungen aus Personalaufwand                                  6,0          6,7       6,9       +0,1      +2,0%
   Auszahlungen aus betrieblichem Sachaufwand                        3,2          4,3       4,3       +0,0      +0,3%
   Auszahlungen aus dem Zugang von Sachanlagen                       0,2          0,5       0,3        -0,1    -30,2%

Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022.

Die budgetierten Auszahlungen 2022 bleiben gegenüber dem Vorjahr auf gleichem Niveau
(2021: 11,5 Mio. EUR; 2022: 11,5 Mio. EUR).

Die Auszahlungen für das Personal steigen im Finanzierungshaushalt im BVA-E 2022
geringfügig um 0,1 Mio. EUR auf 6,9 Mio. EUR (2021: 6,7 Mio. EUR). Die Erhöhung ist
insbesondere auf die Abgeltung des Struktureffekts, der Gehaltserhöhung und der
Nachverrechnung für die Neuberechnung des Vorrückungsstichtages zurückzuführen. Rund
60,0 % der Auszahlungen der Präsidentschaftskanzlei entfallen auf den Personalaufwand,
diese sind kurzfristig nur wenig steuerbar.

Die Auszahlungen für betrieblichen Sachaufwand (37,5 % der Auszahlungen) sind 2022 mit
4,32 Mio. EUR veranschlagt (2021: 4,31 Mio. EUR). Werkleistungen im betrieblichen
Sachaufwand werden im BVA-E 2022 iHv 2,21 Mio. EUR (2021: 2,12 Mio. EUR) veranschlagt.
Die in dieser Position enthaltenen Werkleistungen ADV erhöhen sich um 0,1 Mio. EUR
aufgrund der Maßnahmen zur Absicherung der IT-Infrastruktur, im Konkreten durch eine
Datensicherheitsanalyse (Security Assessment). Für die Nutzung der historischen Gebäude
ist eine Benützungsvergütung gemäß Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 zu entrichten,
diese beträgt für das Jahr 2022 0,7 Mio. EUR.

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Im Rahmen der Investitionstätigkeit werden im Voranschlag für 2022 0,33 Mio. EUR
budgetiert, die für die Modifikation räumlicher Strukturen und ihrer Ausstattung vorgesehen
sind. Dies betrifft in ersten Schritten das Vestibül und das Foyer der Präsidentschaftskanzlei,
wo durch effizientere Nutzung vorhandener Raumflächen die Gegebenheiten für Empfang und
die Weiterleitung von Personengruppen verbessert werden soll. Besonderer Fokus liegt dabei
auf der Schaffung zeitgemäßer Personen- und Gepäckskontrollen.

4.2         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und
Detailbudgets wie folgt:

Tabelle 4:        Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022)

             Finanzierungshaushalt

 UG 01                                                       Erfolg     Erfolg     BVA       BVA-E       Diff. BVA-E 2022 -
                                               in Mio. EUR    2019       2020      2021       2022     Erf 2020       BVA 2021
 01          Auszahlungen                                       9,99       9,41     11,51      11,52      +22,4%          +0,1%
 01.01       Präsidentschaftskanzlei                            9,99       9,41     11,51      11,52      +22,4%          +0,1%
 01.01.01    Präsidentschaftskanzlei                            9,99       9,41     11,51      11,52      +22,4%          +0,1%
 01          Einzahlungen                                       0,09       0,04      0,03       0,03       -42,5%             0,0%

                                 Nettofinanzierungssaldo        -9,89      -9,37    -11,49    -11,49              -              -

Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die Präsidentschaftskanzlei verfügt über nur ein Globalbudget, das nicht weiter in
Detailbudgets untergliedert ist. Die entsprechenden Beschreibungen der Auszahlungen finden
sich in Pkt. 4.1.

                                                                                                                          8 / 16
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4.3       Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Die      nachfolgende            Tabelle        zeigt         die      Entwicklung                  des       Finanzierungs-              und          des
Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im
BVA-E 2022 auf:

Tabelle 5:         Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen)

 UG 01                                                          FinHH - Ausz.                                 ErgHH - Aufw.                     Diff. EH-FH
                                                       BVA       BVA-E       Diff. BVA-E 2022        BVA       BVA-E     Diff. BVA-E 2022         BVA-E
                                         in Mio. EUR   2021       2022          - BVA 2021           2021       2022        - BVA 2021             2022
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                        10,81       11,18        0,37    3,4%         10,81      11,18        0,37     3,4%            0,00
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                   6,62        6,86        0,24    3,6%          6,62       6,86        0,24     3,6%            0,00
   davon
     Bezüge                                              4,90        5,07       0,17     3,5%          4,90       5,07        0,17     3,5%            0,00
     Mehrdienstleistungen                                0,36        0,37       0,01     3,6%          0,36       0,37        0,01     3,6%            0,00
     Sonstige Nebengebühren                              0,14        0,14                    -         0,14       0,14                     -           0,00
     Gesetzlicher Sozialaufwand                          1,08        1,12       0,04     3,8%          1,08       1,12        0,04     3,8%            0,00
   Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand      4,19        4,32       0,13     3,1%          4,19       4,32        0,13     3,1%            0,00
   davon
     Vergütungen innerhalb des Bundes                    0,71        0,72        0,01    1,1%          0,71       0,72      0,01       1,1%           0,00
     Instandhaltung                                      0,15        0,18        0,03   20,3%          0,15       0,18      0,03      20,3%           0,00
     Telek ommunik ation und Nachrichtenaufwand          0,13        0,12       -0,01   -8,5%          0,13       0,12     -0,01      -8,5%           0,00
     Aufwand für Werk leistungen                         2,12        2,21        0,09    4,2%          2,12       2,21      0,09       4,2%           0,00
     Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                 0,86        0,86        0,01    0,8%          0,86       0,86      0,01       0,8%           0,00
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                                                              0,34       0,64      0,31       91,3%           0,64
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                                                            0,09       0,42      0,33     352,7%             0,4
     Abfertigungen                                                                                     0,04       0,14      0,10     297,1%             0,1
     Jubiläumszuwendungen                                                                              0,05       0,08      0,02      46,2%             0,1
     Nicht k onsumierte Urlaube                                                                        0,01       0,21      0,20           -            0,2
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit              0,68        0,33       -0,35   -51,8%                                                        -0,33
 Darlehen und Vorschüsse                                 0,01        0,01                     -                                                       -0,01
          Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt         11,50       11,52        0,02     0,1%        11,14      11,82        0,67     6,0%            0,30

                 Einzahlungen / Erträge insgesamt        0,03        0,03                       -      0,02       0,02                      -         -0,01

          Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis      -11,48       -11,49      -0,02           -    -11,13     -11,80      -0,67           -         -0,31

Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022.

Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnis-
haushalt (Aufwendungen) sollen im Jahr 2022 mit insgesamt 0,3 Mio. EUR vergleichsweise
gering sein. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen,
nicht-finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personalrückstellungen), Investitionen (nur im
Finanzierungshaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich
Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen.

                                                                                                                                                    9 / 16
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4.4      Rücklagen

Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im
Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im
BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle
ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit
Vorlage      des     Bundesrechnungsabschlusses (BRA)                   im     Juni 2022       endgültig      feststeht
(Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest
nur ein vorläufiger.

Tabelle 6:       Rücklagengebarung

 UG 01                                                   Veränderung               Budget. RL-                 Anteil
                                               Stand                     Stand                   Rücklagen
                                                          31.12.2020 -             Verwendung                RL-Rest am
                                             31.12.2020                30.09.2021                  -rest
                                 in Mio. EUR               30.09.2021               BVA-E 2022               BVA-E 2022
 Detailbudgetrücklagen                               3,1                       3,1             -
                            Gesamtsumme            3,1                       3,1                       3,1        26,8%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür
zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet
werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten.

Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022.

Die UG 01-Präsidentschaftskanzlei verfügte Ende 2020 über Rücklagen iHv 3,1 Mio. EUR. Im
Jahr 2021 wurden bisher keine Rücklagen entnommen, was per 30. September 2021 zu einem
Rücklagenstand in gleicher Höhe führt. Im BVA-E 2022 sind keine Rücklagenentnahmen
budgetiert und im Vollzug 2022 laut Präsidentschaftskanzlei derzeit auch keine beabsichtigt.

                                                                                                                 10 / 16
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5           Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Tabelle 7:          Planstellenverzeichnis1

    UG 01                                         2019       2020         2021        2022           BFRG-E 2022-2025

                                                                                                  2023        2024        2025
    PLANSTELLEN                                         83         85           85           85          85          85          85
    PERSONALSTAND                             zum 31.12. zum 31.12.     zum 1.6.     Zielwert
       VBÄ                                              75         72           74          83
    Personalaufwand               in Mio. EUR   Erfolg     Erfolg         BVA         BVA-E
       Aufwendungen im Ergebnishaushalt                6,0        6,2          6,9          7,3

Quellen: BRA 2020, BFG 2021, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Ministerratsvortrag vom
13. Oktober 2021.

Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 01-Präsidentschaftskanzlei 85 Planstellen
vorgesehen. Die Anzahl bleibt gegenüber dem Vorjahr gleich. Auch im BFRG-E 2022-2025 ist
die Anzahl der Planstellen bis 2025 auf gleicher Höhe vorgesehen.

Für das Jahr 2022 wird dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2021
ein VBÄ-Zielwert von 83 vorgegeben. Das entspricht zum 31. Dezember 2022 einem Anteil
von 97,6 % der Planstellen im Personalplan.

1
    Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:
Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent.
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)          sind   Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan
als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2020
und 2021). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu
definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2022). Dadurch werden vom
tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den
nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte
Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen.

                                                                                                                          11 / 16
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6        Wirkungsorientierung

6.1       Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der
Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von
jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter
Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um
den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der
Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten
erstellt:

    Landkarte                    Inhalt
    Wirkungsziel-Landkarte       Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich
                                 zum Vorjahr
    Gleichstellungsziel-         Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des
    Landkarte                    BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich
    SDG-Landkarte2               Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der
                                 SDGs3

Die Präsidentschaftskanzlei hat im BVA-E 2022 insgesamt zwei Wirkungsziele festgelegt, die
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert wurden. Die Kennzahlen (Anzahl von einschlägigen
Veranstaltungen und öffentlichen Terminen, Anzahl der Begegnungen und Kontakte auf hoher
staatlicher Ebene im In- und Ausland) wurden ebenfalls nicht verändert.

Laut Bericht zur Wirkungsorientierung wurden im Jahr 2020 beide Wirkungsziele ebenso wie
die Zielwerte für die jeweiligen Indikatoren, die auf Begegnungen, Kontakte und
Veranstaltungen mit dem Bundespräsidenten abzielen, aufgrund der Einschränkungen durch
die COVID-19-Pandemie nicht erreicht. Nach Möglichkeit wurde angesichts der Umstände
vermehrt auf virtuelle Kommunikationsformen ausgewichen. Die künftigen Zielwerte
orientieren sich wieder an den Istwerten vor der Pandemie, mit dem Vorbehalt, dass dafür
nicht nur die Entwicklung der allgemeinen Situation entscheidend ist, sondern auch die zur
Verfügung stehenden Budgetmittel.

2
 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für
nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung
mehrfach als Zielsetzung angeführt.
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 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen
eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset
(https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat.

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6.2    Einzelfeststellungen

Das Wirkungsziel 1 („Unterstützung bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die
Bedeutung demokratischer Prozesse, der sozialen Ausgewogenheit und der Gleichstellung
von Frauen und Männern“) ist das Gleichstellungsziel der Untergliederung. Zur
Wirkungsmessung wird die Anzahl der einschlägigen Veranstaltungen und öffentlichen
Termine herangezogen. Der Zielzustand für die Jahre 2018 bis 2019 lag gleichbleibend bei 32
und wurde über diesen Zeitraum auch erreicht.

Im BFG 2021 wurde der Wert für das Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-bedingten
Einschränkungen auf 21 Begegnungen herabgesenkt, da Veranstaltungen und öffentliche
Termine abgesagt werden mussten. Dieser verringerte Zielwert wurde 2020 trotzdem nicht
erreicht, da die Begegnungsveranstaltungen des Bundespräsidenten pandemiebedingt nur in
geringerem Umfang stattfinden konnten. Nach Möglichkeit wurde angesichts der Umstände
vermehrt auf virtuelle Kommunikationsformen ausgewichen. Der Zielwert für 2021 bis 2023
orientierte sich wieder an den Istwerten der vorvergangenen Jahre und liegt damit wieder
deutlich höher (45 Veranstaltungen).

Im Rahmen der Evaluierung 2020 wurde das Wirkungsziel als gesamtes für das Jahr 2020
ebenfalls als nicht erreicht eingestuft. Abgesehen von den Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie haben sich im Beobachtungszeitraum jedoch keine generellen Änderungen im
Umfeld des Wirkungsziels ergeben.

Beim Wirkungsziel 2 („Unterstützung bei der Vertretung der Republik nach außen durch
internationale Begegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene“) wird als Kennzahl die
Anzahl der internationalen Begegnungen des Bundespräsidenten angegeben. Die
Berechnungsmethode erfasst die Anzahl der Begegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher
Ebene im In- und Ausland. Der Zielzustand lag von 2018 bis 2019 gleichbleibend bei
34 Begegnungen und wurde in diesem Betrachtungszeitraum auch immer erreicht.

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Durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde der Zielwert für 2020 zunächst auf
194 gesenkt, da internationale Begegnungen in der geplanten Form verschoben bzw. abgesagt
werden mussten. Dieser Wert wurde mit einem Istwert von 12 Veranstaltungen nicht erreicht.
Die internationalen Begegnungen konnten nur in entsprechend geringem Ausmaß erfolgen,
wie beispielsweise die Teilnahme an Gedenkfeierlichkeiten in Polen und Israel anlässlich der
Befreiung des KZ Auschwitz sowie Treffen mit Staatspitzen von Kroatien, Ukraine, Bosnien-
Herzegowina und der Schweiz. Darüber hinaus erfolgte eine Reihe hochrangiger
außenpolitischer Kontakte auf telefonischer Basis bzw. als Videokonferenz.

Laut Bericht zur Wirkungsorientierung 2020 wurde das Wirkungsziel als gesamtes für das Jahr
2020 ebenfalls als nicht erreicht eingestuft, wobei aber auch für dieses Wirkungsziel gilt, dass
sich im Beobachtungszeitraum abgesehen von den Auswirkungen von COVID-19 keine
generellen Änderungen im Umfeld des Wirkungsziels ergeben haben.

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 Im Rahmen des BVA 2021 wurde der Zielwert für 2020 mit 19 Veranstaltungen, im BVA-E 2022 wird er mit 50 Veranstaltungen
angegeben.

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Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung
Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist.

                                      Legende
                            Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung,
          Neu
                              Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)

Wirkungsziel 1:

Gleichstellungsziel
Unterstützung bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung demokratischer
Prozesse, der sozialen Ausgewogenheit und der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Maßnahmen

Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von
         Begegnungsveranstaltungen des Bundespräsidenten in der Präsidentschaftskanzlei
          (SchülerInnentag, SeniorInnentag, Tag der offenen Tür etc.).
         öffentlichen Terminen (Reden etc.).

Indikator

                         Unterstützung bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung demokratischer Prozesse, der
Kennzahl 01.1.1
                         sozialen Ausgewogenheit und der Gleichstellung von Frauen und Männern.
 Berechnungsmethode Erfassung der Anzahl der einschlägigen Veranstaltungen und öffentlichen Termine
          Datenquelle Präsidentschaftskanzlei
   Messgrößenangabe Anzahl
                                2018                 2019                 2020                 2021                2022              2023
           Zielzustand                   32                    32                   21                 45                   45                 45
             Istzustand                  50                    40                   12 nicht verfügbar
       Zielerreichung über Zielzustand         über Zielzustand     unter Zielzustand             -
                        Die Kennzahl orientiert sich jeweils am Istzustand vorangegangener Jahre und spiegelt damit ein bestimmtes
                        Arbeitspensum wider, das absolviert wurde bzw. beabsichtigt ist. Abweichungen nach oben oder unten ergeben sich aus
                        dem Umstand, dass Begegnungsveranstaltungen im Sinne dieses Wirkungszieles naturgemäß auch kurzfristigen
                        Änderungen unterliegen können (Absagen, zusätzliche Termine). Dies zeigt sich an den Istzuständen der Jahre 2019 und
                        2020, die den jeweiligen Zielzustand überschritten bzw. COVID-bedingt deutlich unterschritten haben. Aussagen zu den
                        Zielzuständen kommender Jahre erfolgen mit dem Vorbehalt, dass dafür nicht nur die Entwicklung der allgemeinen Situation
                        entscheidend sein wird, sondern auch die zur Verfügung stehenden Budgetmittel.

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Wirkungsziel 2:

Unterstützung bei der Vertretung der Republik nach außen durch internationale Begegnungen
und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene.

Maßnahme

Vorbereitung und Durchführung von internationalen Begegnungen des Bundespräsidenten,
bei denen RepräsentantInnen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur Gelegenheit zu
Kontakten mit geeigneten GesprächspartnerInnen geboten wird.

Indikator

Kennzahl 01.2.1        Internationale Begegnungen des Bundespräsidenten
 Berechnungsmethode    Erfassung der Anzahl der Begegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene im In- und Ausland
          Datenquelle  Präsidentschaftskanzlei
   Messgrößenangabe    Anzahl
                               2018                 2019                 2020                 2021                2022              2023
          Zielzustand                   34                    34                   50                 50                   50                 50
            Istzustand                  49                    41                   12 nicht verfügbar
       Zielerreichung über Zielzustand        über Zielzustand     unter Zielzustand             -
                       Die Kennzahl orientiert sich jeweils am Istzustand vorangegangener Jahre und spiegelt damit ein bestimmtes
                       Arbeitspensum wider, das absolviert wurde bzw. beabsichtigt ist. Abweichungen nach oben oder unten ergeben sich aus
                       dem Umstand, dass Begegnungsveranstaltungen im Sinne dieses Wirkungszieles naturgemäß auch kurzfristigen
                       Änderungen unterliegen können (Absagen, zusätzliche Termine). Dies zeigt sich an den Istzuständen der Jahre 2019 und
                       2020, die den jeweiligen Zielzustand überschritten bzw. COVID-bedingt deutlich unterschritten haben. Aussagen zu den
                       Zielzuständen kommender Jahre erfolgen mit dem Vorbehalt, dass dafür nicht nur die Entwicklung der allgemeinen Situation
                       entscheidend sein wird, sondern auch die zur Verfügung stehenden Budgetmittel.

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