Untergliederungsanalyse UG 01-Präsidentschaftskanzlei - Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 - Parlament
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BD | Budgetdienst Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 Untergliederungsanalyse UG 01-Präsidentschaftskanzlei 3. November 2021
BD | Budgetdienst – Untergliederung 01-Präsidentschaftskanzlei Inhaltsverzeichnis Seite 1 Überblick und Zusammenfassung .................................................................................. 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung................................................................... 5 3 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten .......................................................... 6 4 Bundesvoranschlag 2022 ............................................................................................... 7 4.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt ......................................... 7 4.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene..................................... 8 4.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ................................ 9 4.4 Rücklagen ..............................................................................................................10 5 Personal ........................................................................................................................11 6 Wirkungsorientierung ....................................................................................................12 6.1 Überblick ................................................................................................................12 6.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................13 2 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 01-Präsidentschaftskanzlei 1 Überblick und Zusammenfassung Die Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes sollen einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der Budgetuntergliederung vermitteln. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG-E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (BFRG-E 2022-2025) um Daten aus anderen Dokumenten (z. B. Strategiebericht, Budgetbericht, Bericht zur Wirkungsorientierung, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzt diese zur Entwicklung des Gesamthaushaltes in Beziehung: Tabelle 1: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2019 bis 2025) Finanzierungshaushalt UG 01 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Auszahlungen 9,988 9,410 11,510 11,517 11,523 9,884 10,082 Anteil an Gesamtauszahlungen 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% jährliche Veränderung -2,8% -5,8% +22,3% +0,1% +0,1% -14,2% +2,0% Einzahlungen 0,095 0,044 0,025 0,025 n.v. n.v. n.v. jährliche Veränderung +40,0% -54,0% -42,5% 0,0% - - - Nettofinanzierungssaldo -9,894 -9,366 -11,485 -11,492 - - - Ergebnishaushalt UG 01 Erfolg Erfolg BVA BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Aufwendungen 10,035 9,543 11,437 11,818 - - - Anteil an Gesamtaufwendungen 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% - - - jährliche Veränderung -2,1% -4,9% +19,8% +3,3% - - - Erträge 0,093 0,035 0,036 0,019 - - - jährliche Veränderung +7,7% -61,9% +1,9% -47,2% - - - Nettoergebnis -9,942 -9,508 -11,401 -11,799 - - - Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025. Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 01-Präsidentschaftskanzlei im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 11,5 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 0,1 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung. 3 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 01-Präsidentschaftskanzlei Der Anstieg gegenüber dem BVA 2021 ist insbesondere auf höhere Personalaufwendungen (+0,1 Mio. EUR), die rd. 60 % der Gesamtauszahlungen der Präsidentschaftskanzlei ausmachen, zurückzuführen. Gegenläufig wirken die geringeren Investitionen gegenüber 2021 (-0,1 Mio. EUR). Der veranschlagte Betrag bei den Investitionen im BVA-E 2022 iHv 0,3 Mio. EUR ist insbesondere für die Modifikation räumlicher Strukturen und ihrer Ausstattung vorgesehen. Die Veränderungen bei den einzelnen Auszahlungspositionen sind insgesamt jedoch gering. Die Auszahlungsobergrenze im Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG-E 2022- 2025) für das Jahr 2023 liegt mit 11,5 Mio. EUR auf demselben Niveau wie der veranschlagte Auszahlungsbetrag für 2022. Im Budgetjahr 2023 sind Struktureffekte im Bereich der Personalkosten berücksichtigt. Weiters wird in der vorgesehenen Rahmenobergrenze die Kosten des laufenden Betriebs und der in Aussicht genommenen Ausgabenschwerpunkte Rechnung getragen. Die Auszahlungsgrenze 2024 soll auf 9,9 Mio. EUR sinken und 2025 wieder auf 10,1 Mio. EUR steigen. Allfällige erforderliche Änderungen dieser beiden Beträge werden laut Präsidentschaftskanzlei Gegenstand weiterer Erörterungen mit dem BMF sein. Mit 85 Planstellen im Personalplan 2022 bleiben diese gegenüber 2021 unverändert. Für das Jahr 2022 wird dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2021 ein VBÄ-Zielwert von 83 vorgegeben. Das entspricht zum 31. Dezember 2022 einem Anteil von 97,6 % der Planstellen im Personalplan. Die Präsidentschaftskanzlei hat im BVA-E 2022 insgesamt zwei Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem Vorjahr nicht verändert wurden. Laut Bericht zur Wirkungsorientierung wurden im Jahr 2020 beide Wirkungsziele ebenso wie die Zielwerte für die jeweiligen Indikatoren, die auf Begegnungen, Kontakte und Veranstaltungen mit dem Bundespräsidenten abzielen, aufgrund der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie nicht erreicht. Nach Möglichkeit wurde angesichts der Umstände vermehrt auf virtuelle Kommunikationsformen ausgewichen. Die künftigen Zielwerte orientieren sich wieder an den Istwerten vor der Pandemie, vorbehaltlich, dass dafür nicht nur die Entwicklung der allgemeinen Situation entscheidend sein wird, sondern auch die zur Verfügung stehenden Budgetmittel. 4 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 01-Präsidentschaftskanzlei 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Auszahlungen der Untergliederung ausgehend vom Erfolg des Jahres 2019 bis zum Ende der Finanzrahmenperiode 2025 sowie die Entwicklung des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum. Bis zum Jahr 2022 ist auch die Aufschlüsselung nach der ökonomischen Gliederung des BVA verfügbar und farblich dargestellt: Grafik 1: Entwicklung der Auszahlungen (2019 bis 2025) Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Statistik Austria, WIFO. Die budgetierten Auszahlungen in der UG 01-Präsidentschaftskanzlei steigen 2021 auf 11,5 Mio. EUR und verbleiben 2022 bzw. 2023 etwa auf diesem Niveau. Im weiteren Verlauf des Finanzrahmens sinken sie 2024 auf 9,9 Mio. EUR bzw. 2025 auf 10,1 Mio. EUR. Die Budgetmittel sinken damit bis zum Ende der Finanzrahmenperiode aktuell und werden Gegenstand weiterer Erörterungen sein. Aus der ökonomischen Gliederung des BVA-E 2022 ist ersichtlich, dass die Auszahlungen der Präsidentschaftskanzlei ausschließlich aus Personalaufwendungen und betrieblichem Sachaufwand sowie geringen Investitionen bestehen. Mit 6,9 Mio. EUR (rd. 60 %) sind die Auszahlungen für Personal die dominierende Auszahlungskategorie. Die Auszahlungen für den betrieblichen Sachaufwand liegen bei 4,3 Mio. EUR (37,5 %) und jene für die Investitionen bei 0,3 Mio. EUR (2,8 %). 5 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 01-Präsidentschaftskanzlei 3 Bundesfinanzrahmen und mittelfristige Prioritäten Der Strategiebericht 2022 bis 2025 listet die wichtigsten laufenden oder geplanten Maßnahmen und Reformen für die Untergliederung in der Finanzrahmenperiode 2022-2025 auf. Es werden darin insbesondere folgende Maßnahmen und Reformen angeführt: Weiterführung und Intensivierung der Kontakte auf hoher und höchster staatlicher Ebene wegen des bedeutenden Mehrwerts vor allem für die Bereiche Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst und Kultur. Veranstaltungen zu Themenbereichen wie Umwelt- und Klimaschutz, Zukunft und Jugend, Wissenschaft oder Freiwilligenarbeit sowie zur Förderung des Europagedankens. Anpassungen der Öffentlichkeitsarbeit an eine zeitgemäße Kommunikation über Social Media, Verbesserung der Außenwirkung des Amtes sowie zweckentsprechende Modifikationen der räumlichen Infrastruktur. Absicherung der IT-Infrastruktur (im Besonderen durch Datensicherheitsanalysen), laufende Pflege und Erhaltung der historischen Inventar- und Bausubstanz. Personalausgaben und Benützungsvergütung nach der Leistungsabgeltungs- Verordnung 2013. Gegenüber dem BFRG 2021-2024 hat sich der BFRG-E 2022-2025 wie folgt geändert: Tabelle 2: Vergleich BFRG-E 2022-2025 mit BFRG 2021-2024 UG 01-Präsidentschaftskanzlei 2022 2023 2024 2025 in Mio. EUR BFRG 2021-2024 9,6 9,7 9,9 - BFRG 2022-2025 11,5 11,5 9,9 10,1 Differenz zwischen BFRG 2022-2025 abs. +2,0 +1,8 0,0 - und BFRG 2021-2024 in % +20,5% +18,6% 0,0% - BFRG 2022-2025, jährliche Veränderung +0,1% -14,2% +2,0% Quellen: BFRG 2021-2024, BFRG-E 2022-2025, Strategiebericht 2022 bis 2025. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2021-2024 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG-E 2022-2025 insbesondere im Jahr 2022 um 2 Mio. EUR und 2023 um 1,8 Mio. EUR. In den Budgetjahren 2022 und 2023 sind Struktureffekte im Bereich der Personalkosten berücksichtigt. In den beiden vorgesehenen Rahmenobergrenzen werden auch den Kosten des laufenden Betriebs und der in Aussicht genommenen Ausgabenschwerpunkte Rechnung getragen (Modifikation räumlicher Struktur, Ausbau internationaler Beziehungen, Absicherung der IT-Infrastrukturen, Restaurierungen, 6 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 01-Präsidentschaftskanzlei Maßnahmen zur Blackout-Vorsorge, Benützungsvergütung an die BHÖ). Im weiteren Verlauf des Finanzrahmens sinken die Auszahlungen weiter auf 9,9 Mio. EUR im Jahr 2024 und steigen 2025 auf 10,1 Mio. EUR. Allfällig erforderliche Änderungen der Grenzen für 2024 und 2025 wären laut Präsidentschaftskanzlei Gegenstand weiterer Erörterungen mit dem BMF. 4 Bundesvoranschlag 2022 4.1 Voranschlagsveränderungen im Finanzierungshaushalt Die nachfolgende Tabelle weist die Veränderungen zwischen dem BVA 2021 und dem BVA-E 2022 in der ökonomischen Gliederung des Bundeshaushalts aus, weitere Details sind aus der Tabelle 5 in Pkt. 4.3 ersichtlich: Tabelle 3: Vergleich BVA-E 2022 mit BVA 2021 UG 01 Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2020 2021 2022 BVA 2021 Auszahlungen 9,4 11,5 11,5 +0,0 +0,1% davon Auszahlungen aus Personalaufwand 6,0 6,7 6,9 +0,1 +2,0% Auszahlungen aus betrieblichem Sachaufwand 3,2 4,3 4,3 +0,0 +0,3% Auszahlungen aus dem Zugang von Sachanlagen 0,2 0,5 0,3 -0,1 -30,2% Quellen: BRA 2020, BVA 2021, BVA-E 2022, Budgetbericht 2022. Die budgetierten Auszahlungen 2022 bleiben gegenüber dem Vorjahr auf gleichem Niveau (2021: 11,5 Mio. EUR; 2022: 11,5 Mio. EUR). Die Auszahlungen für das Personal steigen im Finanzierungshaushalt im BVA-E 2022 geringfügig um 0,1 Mio. EUR auf 6,9 Mio. EUR (2021: 6,7 Mio. EUR). Die Erhöhung ist insbesondere auf die Abgeltung des Struktureffekts, der Gehaltserhöhung und der Nachverrechnung für die Neuberechnung des Vorrückungsstichtages zurückzuführen. Rund 60,0 % der Auszahlungen der Präsidentschaftskanzlei entfallen auf den Personalaufwand, diese sind kurzfristig nur wenig steuerbar. Die Auszahlungen für betrieblichen Sachaufwand (37,5 % der Auszahlungen) sind 2022 mit 4,32 Mio. EUR veranschlagt (2021: 4,31 Mio. EUR). Werkleistungen im betrieblichen Sachaufwand werden im BVA-E 2022 iHv 2,21 Mio. EUR (2021: 2,12 Mio. EUR) veranschlagt. Die in dieser Position enthaltenen Werkleistungen ADV erhöhen sich um 0,1 Mio. EUR aufgrund der Maßnahmen zur Absicherung der IT-Infrastruktur, im Konkreten durch eine Datensicherheitsanalyse (Security Assessment). Für die Nutzung der historischen Gebäude ist eine Benützungsvergütung gemäß Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 zu entrichten, diese beträgt für das Jahr 2022 0,7 Mio. EUR. 7 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 01-Präsidentschaftskanzlei Im Rahmen der Investitionstätigkeit werden im Voranschlag für 2022 0,33 Mio. EUR budgetiert, die für die Modifikation räumlicher Strukturen und ihrer Ausstattung vorgesehen sind. Dies betrifft in ersten Schritten das Vestibül und das Foyer der Präsidentschaftskanzlei, wo durch effizientere Nutzung vorhandener Raumflächen die Gegebenheiten für Empfang und die Weiterleitung von Personengruppen verbessert werden soll. Besonderer Fokus liegt dabei auf der Schaffung zeitgemäßer Personen- und Gepäckskontrollen. 4.2 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die Global- und Detailbudgets wie folgt: Tabelle 4: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets (2019 bis 2022) Finanzierungshaushalt UG 01 Erfolg Erfolg BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 - in Mio. EUR 2019 2020 2021 2022 Erf 2020 BVA 2021 01 Auszahlungen 9,99 9,41 11,51 11,52 +22,4% +0,1% 01.01 Präsidentschaftskanzlei 9,99 9,41 11,51 11,52 +22,4% +0,1% 01.01.01 Präsidentschaftskanzlei 9,99 9,41 11,51 11,52 +22,4% +0,1% 01 Einzahlungen 0,09 0,04 0,03 0,03 -42,5% 0,0% Nettofinanzierungssaldo -9,89 -9,37 -11,49 -11,49 - - Quellen: BRA 2019 und 2020, BVA 2021, BVA-E 2022. Die Präsidentschaftskanzlei verfügt über nur ein Globalbudget, das nicht weiter in Detailbudgets untergliedert ist. Die entsprechenden Beschreibungen der Auszahlungen finden sich in Pkt. 4.1. 8 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 01-Präsidentschaftskanzlei 4.3 Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Finanzierungs- und des Ergebnishaushaltes und die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Haushalten im BVA-E 2022 auf: Tabelle 5: Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und Ergebnishaushalt (Aufwendungen) UG 01 FinHH - Ausz. ErgHH - Aufw. Diff. EH-FH BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA BVA-E Diff. BVA-E 2022 BVA-E in Mio. EUR 2021 2022 - BVA 2021 2021 2022 - BVA 2021 2022 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 10,81 11,18 0,37 3,4% 10,81 11,18 0,37 3,4% 0,00 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 6,62 6,86 0,24 3,6% 6,62 6,86 0,24 3,6% 0,00 davon Bezüge 4,90 5,07 0,17 3,5% 4,90 5,07 0,17 3,5% 0,00 Mehrdienstleistungen 0,36 0,37 0,01 3,6% 0,36 0,37 0,01 3,6% 0,00 Sonstige Nebengebühren 0,14 0,14 - 0,14 0,14 - 0,00 Gesetzlicher Sozialaufwand 1,08 1,12 0,04 3,8% 1,08 1,12 0,04 3,8% 0,00 Auszahlungen / Aufwand für betriebl. Sachaufwand 4,19 4,32 0,13 3,1% 4,19 4,32 0,13 3,1% 0,00 davon Vergütungen innerhalb des Bundes 0,71 0,72 0,01 1,1% 0,71 0,72 0,01 1,1% 0,00 Instandhaltung 0,15 0,18 0,03 20,3% 0,15 0,18 0,03 20,3% 0,00 Telek ommunik ation und Nachrichtenaufwand 0,13 0,12 -0,01 -8,5% 0,13 0,12 -0,01 -8,5% 0,00 Aufwand für Werk leistungen 2,12 2,21 0,09 4,2% 2,12 2,21 0,09 4,2% 0,00 Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 0,86 0,86 0,01 0,8% 0,86 0,86 0,01 0,8% 0,00 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 0,34 0,64 0,31 91,3% 0,64 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 0,09 0,42 0,33 352,7% 0,4 Abfertigungen 0,04 0,14 0,10 297,1% 0,1 Jubiläumszuwendungen 0,05 0,08 0,02 46,2% 0,1 Nicht k onsumierte Urlaube 0,01 0,21 0,20 - 0,2 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,68 0,33 -0,35 -51,8% -0,33 Darlehen und Vorschüsse 0,01 0,01 - -0,01 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 11,50 11,52 0,02 0,1% 11,14 11,82 0,67 6,0% 0,30 Einzahlungen / Erträge insgesamt 0,03 0,03 - 0,02 0,02 - -0,01 Nettofinanzierungssaldo / Nettoergebnis -11,48 -11,49 -0,02 - -11,13 -11,80 -0,67 - -0,31 Quellen: BVA 2021, BVA-E 2022. Die Unterschiede zwischen dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) und dem Ergebnis- haushalt (Aufwendungen) sollen im Jahr 2022 mit insgesamt 0,3 Mio. EUR vergleichsweise gering sein. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht-finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personalrückstellungen), Investitionen (nur im Finanzierungshaushalt) sowie Darlehen und Vorschüsse (Aus- und Einzahlungen hinsichtlich Darlehen und Vorschüssen betreffen nur den Finanzierungsvoranschlag) zurückzuführen. 9 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 01-Präsidentschaftskanzlei 4.4 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2020 sowie die im Jahr 2021 bis Ende September bereits erfolgten Rücklagenentnahmen aus. Abzüglich der im BVA-E 2022 allenfalls bereits budgetierten Rücklagenentnahmen ergibt sich der in der Tabelle ausgewiesene Rücklagenrest. Da der endgültige Rücklagenstand für das Jahr 2021 erst mit Vorlage des Bundesrechnungsabschlusses (BRA) im Juni 2022 endgültig feststeht (Rücklagenzuführungen für 2021 erfolgen mit dem BRA), ist der hier angeführte Rücklagenrest nur ein vorläufiger. Tabelle 6: Rücklagengebarung UG 01 Veränderung Budget. RL- Anteil Stand Stand Rücklagen 31.12.2020 - Verwendung RL-Rest am 31.12.2020 30.09.2021 -rest in Mio. EUR 30.09.2021 BVA-E 2022 BVA-E 2022 Detailbudgetrücklagen 3,1 3,1 - Gesamtsumme 3,1 3,1 3,1 26,8% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Variable Auszahlungsrücklagen stammen aus Bereichen mit variablen Auszahlungsgrenzen und sind dafür zweckgebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden. Für EU-Einzahlungsrücklagen bleibt die Zweckbestimmung erhalten. Quellen: BRA 2020, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen im 3. Quartal 2021, BVA 2021, BVA-E 2022. Die UG 01-Präsidentschaftskanzlei verfügte Ende 2020 über Rücklagen iHv 3,1 Mio. EUR. Im Jahr 2021 wurden bisher keine Rücklagen entnommen, was per 30. September 2021 zu einem Rücklagenstand in gleicher Höhe führt. Im BVA-E 2022 sind keine Rücklagenentnahmen budgetiert und im Vollzug 2022 laut Präsidentschaftskanzlei derzeit auch keine beabsichtigt. 10 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 01-Präsidentschaftskanzlei 5 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Tabelle 7: Planstellenverzeichnis1 UG 01 2019 2020 2021 2022 BFRG-E 2022-2025 2023 2024 2025 PLANSTELLEN 83 85 85 85 85 85 85 PERSONALSTAND zum 31.12. zum 31.12. zum 1.6. Zielwert VBÄ 75 72 74 83 Personalaufwand in Mio. EUR Erfolg Erfolg BVA BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt 6,0 6,2 6,9 7,3 Quellen: BRA 2020, BFG 2021, Anlage IV „Personalplan“ zum BFG-E 2022, BFRG-E 2022-2025, Ministerratsvortrag vom 13. Oktober 2021. Für das Jahr 2022 sind im Personalplan der UG 01-Präsidentschaftskanzlei 85 Planstellen vorgesehen. Die Anzahl bleibt gegenüber dem Vorjahr gleich. Auch im BFRG-E 2022-2025 ist die Anzahl der Planstellen bis 2025 auf gleicher Höhe vorgesehen. Für das Jahr 2022 wird dem gesamten Ressort laut Ministerratsvortrag vom 14. Oktober 2021 ein VBÄ-Zielwert von 83 vorgegeben. Das entspricht zum 31. Dezember 2022 einem Anteil von 97,6 % der Planstellen im Personalplan. 1 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigtenäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen (betrifft in Tabelle 2020 und 2021). Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts erreicht werden sollten (betrifft 2022). Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Die VBÄ-Zielwerte werden für das gesamte Ressort vereinbart und können damit unter Umständen mehrere Untergliederungen betreffen. 11 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 01-Präsidentschaftskanzlei 6 Wirkungsorientierung 6.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die Angaben zur Wirkungsorientierung werden von jedem Ressort bzw. Obersten Organ individuell festgelegt, zur Erreichung angestrebter Wirkungen ist jedoch vielfach das Zusammenwirken verschiedener Ressorts erforderlich. Um den Überblick über die Wirkungsinformationen aller Ressorts zu erleichtern, hat der Budgetdienst mehrere, auf der Parlamentshomepage verfügbare Übersichtslandkarten erstellt: Landkarte Inhalt Wirkungsziel-Landkarte Wirkungsziele aller Untergliederungen des BVA-E 2022 inkl. Vergleich zum Vorjahr Gleichstellungsziel- Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen aller Untergliederungen des Landkarte BVA-E 2022 aus dem Gleichstellungsbereich SDG-Landkarte2 Überblick über den Beitrag der Wirkungsorientierung zur Umsetzung der SDGs3 Die Präsidentschaftskanzlei hat im BVA-E 2022 insgesamt zwei Wirkungsziele festgelegt, die gegenüber dem Vorjahr nicht verändert wurden. Die Kennzahlen (Anzahl von einschlägigen Veranstaltungen und öffentlichen Terminen, Anzahl der Begegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene im In- und Ausland) wurden ebenfalls nicht verändert. Laut Bericht zur Wirkungsorientierung wurden im Jahr 2020 beide Wirkungsziele ebenso wie die Zielwerte für die jeweiligen Indikatoren, die auf Begegnungen, Kontakte und Veranstaltungen mit dem Bundespräsidenten abzielen, aufgrund der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie nicht erreicht. Nach Möglichkeit wurde angesichts der Umstände vermehrt auf virtuelle Kommunikationsformen ausgewichen. Die künftigen Zielwerte orientieren sich wieder an den Istwerten vor der Pandemie, mit dem Vorbehalt, dass dafür nicht nur die Entwicklung der allgemeinen Situation entscheidend ist, sondern auch die zur Verfügung stehenden Budgetmittel. 2 Die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) stehen im Mittelpunkt der Strategie für nachhaltiges Wachstum 2030 der Europäischen Kommission. Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 wird deren Umsetzung mehrfach als Zielsetzung angeführt. 3 Viele der Ressorts haben ihre Angaben zur Wirkungsorientierung den SDGs zugeordnet. Der Budgetdienst hat aufgrund dessen eine Landkarte erstellt, wobei er den Angaben zur Wirkungsorientierung zusätzlich Indikatoren aus dem EU-Indikatorenset (https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/sdi/main-tables) gegenübergestellt hat. 12 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 01-Präsidentschaftskanzlei 6.2 Einzelfeststellungen Das Wirkungsziel 1 („Unterstützung bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung demokratischer Prozesse, der sozialen Ausgewogenheit und der Gleichstellung von Frauen und Männern“) ist das Gleichstellungsziel der Untergliederung. Zur Wirkungsmessung wird die Anzahl der einschlägigen Veranstaltungen und öffentlichen Termine herangezogen. Der Zielzustand für die Jahre 2018 bis 2019 lag gleichbleibend bei 32 und wurde über diesen Zeitraum auch erreicht. Im BFG 2021 wurde der Wert für das Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-bedingten Einschränkungen auf 21 Begegnungen herabgesenkt, da Veranstaltungen und öffentliche Termine abgesagt werden mussten. Dieser verringerte Zielwert wurde 2020 trotzdem nicht erreicht, da die Begegnungsveranstaltungen des Bundespräsidenten pandemiebedingt nur in geringerem Umfang stattfinden konnten. Nach Möglichkeit wurde angesichts der Umstände vermehrt auf virtuelle Kommunikationsformen ausgewichen. Der Zielwert für 2021 bis 2023 orientierte sich wieder an den Istwerten der vorvergangenen Jahre und liegt damit wieder deutlich höher (45 Veranstaltungen). Im Rahmen der Evaluierung 2020 wurde das Wirkungsziel als gesamtes für das Jahr 2020 ebenfalls als nicht erreicht eingestuft. Abgesehen von den Auswirkungen der COVID-19- Pandemie haben sich im Beobachtungszeitraum jedoch keine generellen Änderungen im Umfeld des Wirkungsziels ergeben. Beim Wirkungsziel 2 („Unterstützung bei der Vertretung der Republik nach außen durch internationale Begegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene“) wird als Kennzahl die Anzahl der internationalen Begegnungen des Bundespräsidenten angegeben. Die Berechnungsmethode erfasst die Anzahl der Begegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene im In- und Ausland. Der Zielzustand lag von 2018 bis 2019 gleichbleibend bei 34 Begegnungen und wurde in diesem Betrachtungszeitraum auch immer erreicht. 13 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 01-Präsidentschaftskanzlei Durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde der Zielwert für 2020 zunächst auf 194 gesenkt, da internationale Begegnungen in der geplanten Form verschoben bzw. abgesagt werden mussten. Dieser Wert wurde mit einem Istwert von 12 Veranstaltungen nicht erreicht. Die internationalen Begegnungen konnten nur in entsprechend geringem Ausmaß erfolgen, wie beispielsweise die Teilnahme an Gedenkfeierlichkeiten in Polen und Israel anlässlich der Befreiung des KZ Auschwitz sowie Treffen mit Staatspitzen von Kroatien, Ukraine, Bosnien- Herzegowina und der Schweiz. Darüber hinaus erfolgte eine Reihe hochrangiger außenpolitischer Kontakte auf telefonischer Basis bzw. als Videokonferenz. Laut Bericht zur Wirkungsorientierung 2020 wurde das Wirkungsziel als gesamtes für das Jahr 2020 ebenfalls als nicht erreicht eingestuft, wobei aber auch für dieses Wirkungsziel gilt, dass sich im Beobachtungszeitraum abgesehen von den Auswirkungen von COVID-19 keine generellen Änderungen im Umfeld des Wirkungsziels ergeben haben. 4 Im Rahmen des BVA 2021 wurde der Zielwert für 2020 mit 19 Veranstaltungen, im BVA-E 2022 wird er mit 50 Veranstaltungen angegeben. 14 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 01-Präsidentschaftskanzlei Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2018 bis 2020 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftigen Zielwerte angelegt ist. Legende Umformulierung (z. B. Änderung der Bezeichnung, Neu Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände) Wirkungsziel 1: Gleichstellungsziel Unterstützung bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung demokratischer Prozesse, der sozialen Ausgewogenheit und der Gleichstellung von Frauen und Männern. Maßnahmen Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Begegnungsveranstaltungen des Bundespräsidenten in der Präsidentschaftskanzlei (SchülerInnentag, SeniorInnentag, Tag der offenen Tür etc.). öffentlichen Terminen (Reden etc.). Indikator Unterstützung bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung demokratischer Prozesse, der Kennzahl 01.1.1 sozialen Ausgewogenheit und der Gleichstellung von Frauen und Männern. Berechnungsmethode Erfassung der Anzahl der einschlägigen Veranstaltungen und öffentlichen Termine Datenquelle Präsidentschaftskanzlei Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 32 32 21 45 45 45 Istzustand 50 40 12 nicht verfügbar Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand unter Zielzustand - Die Kennzahl orientiert sich jeweils am Istzustand vorangegangener Jahre und spiegelt damit ein bestimmtes Arbeitspensum wider, das absolviert wurde bzw. beabsichtigt ist. Abweichungen nach oben oder unten ergeben sich aus dem Umstand, dass Begegnungsveranstaltungen im Sinne dieses Wirkungszieles naturgemäß auch kurzfristigen Änderungen unterliegen können (Absagen, zusätzliche Termine). Dies zeigt sich an den Istzuständen der Jahre 2019 und 2020, die den jeweiligen Zielzustand überschritten bzw. COVID-bedingt deutlich unterschritten haben. Aussagen zu den Zielzuständen kommender Jahre erfolgen mit dem Vorbehalt, dass dafür nicht nur die Entwicklung der allgemeinen Situation entscheidend sein wird, sondern auch die zur Verfügung stehenden Budgetmittel. 15 / 16
BD | Budgetdienst – Untergliederung 01-Präsidentschaftskanzlei Wirkungsziel 2: Unterstützung bei der Vertretung der Republik nach außen durch internationale Begegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene. Maßnahme Vorbereitung und Durchführung von internationalen Begegnungen des Bundespräsidenten, bei denen RepräsentantInnen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur Gelegenheit zu Kontakten mit geeigneten GesprächspartnerInnen geboten wird. Indikator Kennzahl 01.2.1 Internationale Begegnungen des Bundespräsidenten Berechnungsmethode Erfassung der Anzahl der Begegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene im In- und Ausland Datenquelle Präsidentschaftskanzlei Messgrößenangabe Anzahl 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zielzustand 34 34 50 50 50 50 Istzustand 49 41 12 nicht verfügbar Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand unter Zielzustand - Die Kennzahl orientiert sich jeweils am Istzustand vorangegangener Jahre und spiegelt damit ein bestimmtes Arbeitspensum wider, das absolviert wurde bzw. beabsichtigt ist. Abweichungen nach oben oder unten ergeben sich aus dem Umstand, dass Begegnungsveranstaltungen im Sinne dieses Wirkungszieles naturgemäß auch kurzfristigen Änderungen unterliegen können (Absagen, zusätzliche Termine). Dies zeigt sich an den Istzuständen der Jahre 2019 und 2020, die den jeweiligen Zielzustand überschritten bzw. COVID-bedingt deutlich unterschritten haben. Aussagen zu den Zielzuständen kommender Jahre erfolgen mit dem Vorbehalt, dass dafür nicht nur die Entwicklung der allgemeinen Situation entscheidend sein wird, sondern auch die zur Verfügung stehenden Budgetmittel. 16 / 16
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