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FÖRDERBANKEN IN DEUTSCHLAND Unterwegs im öffentlichen Auftrag Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
2 Impressum Herausgeber: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB Lennéstraße 11, 10785 Berlin Telefon: 030 8192-0 Telefax: 030 8192-222 E-Mail: postmaster@voeb.de Internet: www.voeb.de Foto (Umschlag): istockphoto.com / Imagine Golf Stand: August 2013 Auflage: 5.000 Herstellung: DCM · Druck Center Meckenheim
3 Vorwort Somit arbeiten diese Banken, ob vollkommen oder nur teilweise in Staatsbesitz, oftmals mit entsprechenden staatlichen Garantien. Deutsche Entwicklungsbanken, in Deutsch- land als Förderbanken bezeichnet, haben hin- sichtlich ihrer Geschäftsfelder und Garantien zum Teil eine lange Tradition. Die vorliegende Broschüre über unsere Mitgliedergruppe der Förderbanken soll hierzu einen Einblick geben. Struktur- und Entwicklungsbanken mit öffentli- chem Hintergrund sind auf internationaler Ebene bestens bekannt und genießen einen hohen Stellenwert. Als Banken unter öffentli- chem Einfluss erfüllen sie regelmäßig besondere Aufgaben, die der politischen Zielsetzung unter- Dr. Gunter Dunkel liegen. Die Variationsbreite solcher Kreditinsti- Präsident tute richtet sich teils nach ihrer geografischen Ausrichtung, teils aber auch nach den Schwer- punkten ihrer Tätigkeit. Diese Banken verfolgen im Rahmen ihrer Aktivitäten wirtschafts-, struk- tur- und gesellschaftspolitische Ziele, die sie nur dann erreichen können, wenn sie von ihrem Christian Brand Träger die notwendige Rückendeckung erhalten. Stellv. Präsident
4 Inhalt Aufgaben, Arbeitsweise und rechtliche Fundierung der Förderbanken Seite 5 Unternehmen zwischen Staat und Markt Seite 5 Wettbewerbsneutrale Zusammenarbeit mit Geschäftsbanken Seite 6 Staatliche Garantien in Brüssel gesichert Seite 7 Die Förderbanken im Einzelnen Seite 8 KfW Bankengruppe Seite 10 Landwirtschaftliche Rentenbank Seite 11 Bayerische Landesbodenkreditanstalt Seite 12 Bremer Aufbau-Bank GmbH Seite 13 Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) Seite 14 Investitionsbank Berlin (IBB) Seite 15 Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Seite 16 Investitionsbank Sachsen-Anhalt Seite 17 Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Seite 18 Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank Seite 19 Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Seite 20 Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Seite 21 L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg Seite 22 LfA Förderbank Bayern Seite 23 NRW.BANK Seite 24 Saarländische Investitionskreditbank AG Seite 25 Sächsische Aufbaubank – Förderbank – Seite 26 Thüringer Aufbaubank Seite 27 Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Seite 28 Verständigung II als Rahmenregelung Seite 29 Förderbanken in Deutschland | August 2013
Aufgaben, Arbeitsweise und rechtliche Fundierung der Förderbanken 5 Aufgaben, Arbeitsweise und rechtliche Fundierung der Förderbanken geordneten Rahmen zu halten, passen oftmals Unternehmen zwischen Staat und nicht zu der förderpolitischen Aufgabe, die von Markt Förderbanken wettbewerbsneutral und in ihrer Eigenschaft als staatliche Stelle wahrzunehmen Die Aufgaben und Geschäftstätigkeiten der ist. Andererseits unterliegen diese Banken zum deutschen Förderbanken sind durch zwei Teil Vorschriften, wie sie vom öffentlichen Recht wesentliche Aspekte bestimmt: Zum einen sind für Gebietskörperschaften gelten, was ihre Förderbanken Instrumente staatlichen Han- kaufmännisch orientierte Tätigkeit zuweilen delns, die den gesellschaftspolitischen Zielen erschwert. Um im Rahmen dieser vielfältigen ihrer öffentlichen Träger verpflichtet sind und Vorschriften einen effizienten Weg zu beschrei- somit eine besondere staatliche Funktion erfül- ten, stehen die Förderbanken vor der Aufgabe, len. Zum anderen sind Förderbanken Kreditinsti- sich zwischen den beiden Polen Markt und tute, also Unternehmen, die nach kaufmänni- Staat verlässlich und solide zu bewegen. schen Grundsätzen geführt werden und nach Bei den meisten deutschen Förderbanken bankaufsichtlichen Regeln arbeiten. Die ökono- sind diese Aufgaben in einem Bundes- oder mische Besonderheit dieser Banken liegt darin, Landesgesetz bzw. einer Rechtsverordnung dass sie ihre staatlichen und unternehmerischen fixiert. Andere Konstellationen beinhalten den Wurzeln miteinander in Einklang bringen müs- rechtsverbindlichen Auftrag des staatlichen sen. Im Rahmen ihrer förderpolitischen Aufga- Trägers durch privatrechtlichen oder öffentlich- ben erbringen sie bankwirtschaftliche Dienst- rechtlichen Geschäftsbesorgungsvertrag. leistungen, das heißt, sie ergänzen den Markt Diese Aufgabenzuweisungen geben den dort, wo marktwirtschaftliche Ergebnisse als Rahmen für die Tätigkeiten der Förderbanken nicht sozialverträglich angesehen werden. vor; die Aufgaben umfassen im Wesentlichen Damit haben sich Förderbanken kraft ihrer die Förderung kleiner und mittlerer Unterneh- Aufgabenstellung auf ihrem staatlichen Funda- men, Agrar- und Infrastrukturförderung, Förde- ment zu bewegen, müssen sich aber gleichzei- rung von Wohnraum und Stadtentwicklung, tig auch an die Regeln des Marktes anpassen. Innovationen sowie Umwelt- und Klimaschutz. Diese Anforderungen führen häufig zu der Dabei arbeiten die Förderbanken in und für die Erkenntnis, dass rechtliche Regelwerke bei För- Region bzw. das Hoheitsgebiet, für das ihre derbanken zu Schwierigkeiten bei der Anwen- öffentlichen Anteilseigner verantwortlich sind. dung führen: Gesetze, die dazu dienen, das freie Entsprechend dem föderalen staatlichen Spiel der marktwirtschaftlichen Kräfte in einem Aufbau in Deutschland hat sich auch das Netz
6 der deutschen Förderbanken entwickelt: Auf auch über Globaldarlehen. Indem sie mit allen Bundesebene existieren mit der KfW Banken- Geschäftsbanken diskriminierungsfrei zusam- gruppe und der Landwirtschaftlichen Renten- menarbeiten, untermauern sie ihre Wettbe- bank zwei Institute, die in ganz Deutschland werbsneutralität. Konkret wird ein Förderkredit tätig sind, während auf Ebene der Bundesländer von dem Kunden bei dessen Hausbank bean- regionale Förderbanken als staatliche Instru- tragt, bei der der Kredit Teil einer Gesamtfinan- mente eingesetzt werden. Obgleich einige die- zierung ist. Die Bank übernimmt daher auch die ser Institute als rechtlich unselbstständige Ein- Bonitätsbeurteilung und die weitere Beantra- heiten in Landesbanken organisiert sind, unter- gung des Förderdarlehens bei der Förderbank. scheiden sie sich in ihrer Aufgabenstellung Dort wird anhand der Förderkriterien entschie- deutlich: Förderbanken arbeiten nicht als den, ob eine Zusage erteilt werden kann, die Geschäftsbanken. wiederum ihren Weg zurück über die Hausbank Förderbanken engagieren sich bei der Umset- zum Kunden nimmt. Dieser Weg hat neben der zung ihres öffentlichen Auftrags in der Finanzie- wettbewerbsneutralen Ausführung auch den rung des Mittelstands, der Wohnungswirtschaft Vorteil der Arbeitsteilung. Er ermöglicht der und der Infrastruktur. Aber auch in Agrarwirt- Förderbank schlanke Prozesse und belässt schaft und Umweltschutz, bei Technologie- und gleichzeitig der Hausbank ihre Kundenverbin- Innovationsfinanzierungen sowie grenzüber- dung. schreitenden Fördermaßnahmen stehen sie für Voraussetzung für diese Arbeitsweise ist ein ihre Kunden mit Spezialprogrammen bereit. gut strukturiertes Programmgeschäft. Dabei Dabei decken sie ein weites Spektrum bankwirt- müssen die Förderbanken Programmrichtlinien schaftlicher Dienstleistungen ab. Sie gewähren entsprechend der Beauftragung ihres öffentli- Darlehen und Bürgschaften, gehen Beteiligun- chen Trägers gestalten. Aufgrund dieser Richtli- gen ein, betätigen sich aber auch im Rahmen der nien, in denen der Zweck, die Kundengruppe Bewilligung und Durchleitung staatlicher sowie die Konditionen des Programms festge- Zuschüsse, beraten in Förderungs- und Finanzie- schrieben sind, bieten dann die Geschäftsban- rungsfragen und können auch Geschäftsbesor- ken die Kredite ihren Kunden an. gungen im öffentlichen Auftrag übernehmen. Neben diesem Grundmuster des Hausbank- Sie können sich am Kapitalmarkt refinan- prinzips kann die Zusammenarbeit mit dem zieren, nehmen in vielen Fällen aber auch staat- Geschäftsbankensektor auch andere Ausprägun- liche Mittel aus deutschen und europäischen gen bankwirtschaftlicher Art haben. So ist der Quellen in Anspruch, um entsprechende Förder- Weg zur Hausbank in den deutschen Verbund- programme zu alimentieren. strukturen Sparkassen/Landesbanken sowie Volks-/Raiffeisenbanken/Genossenschaftliche Zentralbanken noch einmal erweitert. Wettbewerbsneutrale Zusammen- Im Sparkassenverbund ebenso wie im arbeit mit Geschäftsbanken genossenschaftlichen Verbund ist die Haus- bank eine Sparkasse oder eine Genossen- Weite Teile ihres Darlehensgeschäfts steuern schaftsbank. Diese gibt den Kreditantrag an die die Förderbanken im Hausbankprinzip, zumeist jeweilige Landesbank bzw. die genossenschaft- über programmgestützte Einzelkredite, teils liche Zentralbank. Von dort wird der Weg zur Förderbanken in Deutschland | August 2013
Aufgaben, Arbeitsweise und rechtliche Fundierung der Förderbanken 7 Förderbank vervollständigt. Dies ist der soge- Regelungen in Bezug auf ihre Kunden einhal- nannte „Bankenleitweg“. Die auf diese Weise ten. zwischengeschalteten Landesbanken oder Auch zahlreiche weitere Regelungen des genossenschaftlichen Zentralbanken teilen öffentlichen Rechts müssen Förderbanken sich im Verbund mit den angeschlossenen Spar- beachten. Neben der Rechtsaufsicht durch den kassen bzw. Volks- und Raiffeisenbanken die staatlichen Träger ist eine Förderbank als staat- Bearbeitung des Förderkredits. liche Stelle z. B. auch nach den Regeln des Ver- Bundes- und Landesförderbanken zeichnen gaberechts ausschreibungspflichtig. sich auch dadurch aus, dass sie in ausgesuch- Schließlich unterliegen die Förderbanken im ten Themenfeldern ihre Stärken im Sinne Rahmen der Verwaltung öffentlicher Gelder der gezielter Kundenangebote bündeln. So können speziellen Kontrolle der deutschen Rechnungs- Globaldarlehen von Bundesinstituten – KfW höfe: die Institute des Bundes dem Bundesrech- und Landwirtschaftlicher Rentenbank – an Lan- nungshof, die Länderinstitute den entsprechen- desförderbanken fließen, die wiederum das den Landesrechnungshöfen. Gesetzliche Grund- Programmangebot mit weiteren Konditio- lage dafür ist die Bundeshaushaltsordnung bzw. nenermäßigungen anreichern. Somit können die jeweilige Landeshaushaltsordnung. für die Kunden optimierte Finanzierungen Soweit die Förderbanken für ihre Program- bereitgestellt werden. me europäische Mittel verwenden, kontrolliert sie der Europäische Rechnungshof. Von der Körperschaftsteuer- sowie der Staatliche Garantien in Brüssel Gewerbesteuerpflicht sind Förderbanken gesichert befreit. In Deutschland arbeiten 19 Förderinstitute, Die Förderbanken kommen ihren Aufgaben auf davon zwei Banken auf Bundesebene deutsch- wettbewerbsrechtlich gesicherter Grundlage landweit, die anderen Institute haben ihren nach. In der Verständigung zwischen der EU- Wirkungsbereich auf Ebene der Bundesländer. Kommission und der deutschen Bundesregie- Sie sind somit integrale Bestandteile des föde- rung von 2002 – der sog. Verständigung II – ist rativen deutschen Staatsaufbaus. der Förderauftrag dieser Bankengruppe von der EU-Kommission ausdrücklich anerkannt wor- den. Die staatlichen Garantien der Förderban- ken führen bei der Refinanzierung zu Vergünsti- gungen, welche die Förderbanken zur Ausfüh- rung ihres öffentlichen Auftrags einsetzen dür- fen. Im Gegenzug haben sie nur die Erlaubnis für eingeschränkte Geschäftsfelder, die sich auf ihren speziellen Förderauftrag gründen und von ihren staatlichen Trägern rechtsverbindlich erteilt sein müssen. Darüber hinaus müssen sie ihre Leistungen diskriminierungsfrei anbieten und dabei zusätzlich die beihilferechtlichen
8 Die Förderbanken im Einzelnen Förderbanken auf Bundesebene 8. Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank KfW Bankengruppe Hannover Frankfurt am Main www.nbank.de www.kfw.de 9. Investitions- und Strukturbank Landwirtschaftliche Rentenbank Rheinland-Pfalz (ISB) Frankfurt am Main Mainz www.rentenbank.de www.isb.rlp.de 10. Landesförderinstitut Förderbanken auf Länderebene Mecklenburg-Vorpommern – Geschäftsbereich der NORD/LB – 1. Bayerische Landesbodenkreditanstalt Schwerin München www.lfi-mv.de www.bayern-labo.de 11. L-Bank, Staatsbank für 2. Bremer Aufbau-Bank GmbH Baden-Württemberg Bremen Karlsruhe, Stuttgart www.bab-bremen.de www.l-bank.de 3. Hamburgische Investitions- und 12. LfA Förderbank Bayern Förderbank (IFB) München Hamburg www.lfa.de www.ifbhh.de 13. NRW.BANK 4. Investitionsbank Berlin (IBB) Düsseldorf/Münster Berlin www.nrwbank.de www.ibb.de 14. Saarländische Investitions- 5. Investitionsbank des Landes Brandenburg kreditbank AG (ILB) Saarbrücken Potsdam www.sikb.de www.ilb.de 15. Sächsische Aufbaubank – Förderbank – 6. Investitionsbank Sachsen-Anhalt Dresden – Anstalt der NORD/LB – www.sab.sachsen.de Magdeburg www.ib-sachsen-anhalt.de 16. Thüringer Aufbaubank Erfurt 7. Investitionsbank Schleswig-Holstein www.aufbaubank.de (IB.SH) Kiel 17. Wirtschafts- und Infrastrukturbank www.ib-sh.de Hessen Rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale – Frankfurt am Main www.wibank.de Förderbanken in Deutschland | August 2013
9 7 Kiel SCHLESWIG- HOLSTEIN MECKLENBURG- HAMBURG Schwerin VORPOMMERN 10 3 BREMEN 2 NIEDERSACHSEN 4 5 BERLIN Hannover Potsdam 6 8 Magdeburg BRANDENBURG Münster NORDRHEIN - SACHSEN-ANHALT 13 WESTFALEN Düsseldorf Leipzig 16 15 Dresden Erfurt SACHSEN HESSEN THÜRINGEN RHEINLAND- Frankfurt PFALZ 9 Mainz 17 SAARLAND Saarbrücken 14 11 Karlsruhe Stuttgart BAYERN BADEN- 1 12 WÜRTTEMBERG München *Quelle: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB © Basiskarte: Kober-Kümmerly+Frey, Düsseldorf
10 Die KfW wurde 1948 als „Kreditanstalt für Wie- Die KfW ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. deraufbau“ gegründet, um mit Geldern aus Sie hat eine explizite Refinanzierungsgarantie dem Marshallplan den Wiederaufbau der deut- des Bundes. schen Wirtschaft zu unterstützen. Im Laufe der Jahrzehnte nahm ihr Aufgabenspektrum stetig Grundlage für die Tätigkeit der KfW sind das zu. Gesetz über die KfW, zuletzt angepasst im Jahr 2013 sowie die Satzung der KfW, letztmalig Die heutigen Schwerpunkte ihrer Arbeit sind: angepasst im Jahr 2011. Q Förderung kleiner und mittlerer Unterneh- men sowie von Existenzgründungen Q Programme für die Wohnungswirtschaft, Umweltschutz- und Bildungsförderung für private Kunden Q Finanzierungsprogramme für Kommunen Kontakt und regionale Förderbanken KfW Bankengruppe Q Förderung von Entwicklungs- und Transfor- Palmengartenstraße 5-9 mationsländern 60325 Frankfurt am Main +49 69 7431-0 Aufgabe der Bank ist es, den stetigen Wandel ¬ +49 69 7431-2944 von Wirtschaft und Gesellschaft mitzugestal- | info@kfw.de ten. Als Förderbank von Bund und Ländern ist es http://www.kfw.de ihre besondere Verantwortung, den Umwelt- und Klimaschutz zu fördern. Rund ein Drittel des Fördervolumens fließt in diesen Bereich. Hierfür orientiert sich die KfW am Leitbild der Nachhaltigkeit und integriert damit Aspekte, die für Wirtschaft, Umwelt und gesellschaftli- che Zusammenarbeit wichtig sind. Die KfW hat ihren Sitz in Frankfurt mit Nieder- lassungen in Bonn und Berlin. Anteilseigner Bund 80,0 % Bundesländer 20,0 % Förderbanken in Deutschland | August 2013
Die Förderbanken im Einzelnen 11 Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die 1949 bis 1958 durch eine Sonderabgabe der deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik und die ländliche Entwicklung. Im Jahr 1949 Deutschland aufgebracht. Der Bund trägt die wurde sie durch Gesetz als zentrales Refinan- Anstaltslast und haftet für die Verbindlichkei- zierungsinstitut für die Land- und Ernährungs- ten der Bank. wirtschaft errichtet. Sie hat ihren Sitz in Frank- furt am Main. Rechtsgrundlage für die Bank ist das Gesetz über Der staatliche Förderauftrag wurde im Laufe der die Landwirtschaftliche Rentenbank vom 4. Sep- Zeit an die steigenden gesellschaftlichen und tember 2002, zuletzt geändert im Jahr 2013. ökologischen Anforderungen angepasst. Insbe- sondere agrarbezogener Umweltschutz, erneu- erbare Energien und die Förderung des ländli- chen Raumes stellen nun integrale Bestandteile der Fördertätigkeit dar. Kontakt Die Aufgaben im Einzelnen Landwirtschaftliche Rentenbank Hochstraße 2 Die Fördertätigkeit umfasst die Bereiche 60313 Frankfurt am Main Q Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, +49 69 2107-0 Aquakultur und Fischwirtschaft ¬ +49 69 2107-6444 Q Absatz und Lagerhaltung land- und ernäh- | office@rentenbank.de rungswirtschaftlicher Produkte http://www.rentenbank.de Q Agrarbezogener Umweltschutz Q Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe aus der Landwirtschaft Q Verbreitung des ökologischen Landbaus Q Tierschutz in der Landwirtschaft Q Verbesserung der Infrastruktur ländlich geprägter Räume Q Agrarbezogener Verbraucherschutz Anteilseigner Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist eine bundesunmittelbare Anstalt öffentlichen Rechts. Das Grundkapital wurde in den Jahren
12 König Ludwig II. rief am 21. April 1884 mit seiner Anteilseigner Unterschrift unter das Gesetz die Königlich- über BayernLB Holding AG 100,00 % Bayerische Landeskulturrentenanstalt ins Freistaat Bayern 75,00 % Leben. Er beendete damit eine mehrjährige Dis- Sparkassenverband Bayern 25,00 % kussion darüber, wie der Staat seinen Unterta- nen bei der Modernisierung der Landwirtschaft Ihre Tätigkeit ist geregelt im Gesetz über die helfen könne. Ab 1908 finanzierte die Landes- Bayerische Landesbank vom 1. Februar 2003, kulturrentenanstalt auch die Errichtung von zuletzt geändert zum 1. Juli 2013, und der dazu- Kleinwohnungen für die sozial schwächere gehörigen Satzung. Sie ist eine Anstalt in der Bevölkerung. Mit dem Gesetz vom 19. April 1949 Anstalt (AidA) und ist damit ermächtigt, im wurde die Landeskulturrentenanstalt in die eigenen Namen zu handeln, zu klagen und ver- Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Bayern- klagt zu werden. Für die Verbindlichkeiten der Labo) umgewandelt. BayernLabo haften die Gewährträger, das sind Seit der Fusion mit der Bayerischen Gemeinde- der Freistaat Bayern und die bayerischen Spar- bank Girozentrale am 1. Juli 1972 ist die Bayern- kassen, entsprechend ihren Kapitalanteilen an Labo eine rechtlich unselbstständige, jedoch der BayernLB. Zusätzlich haftet der Freistaat organisatorisch und wirtschaftlich selbststän- Bayern für die Verbindlichkeiten der BayernLabo dige Anstalt innerhalb der Bayerischen Landes- unmittelbar. bank (BayernLB). Sie fördert als Organ der staat- lichen Wohnungspolitik im Freistaat Bayern Kontakt zentral von München aus Eigenwohnraum und Bayerische Landesbodenkreditanstalt Mietwohnraum sowie Heimplätze. Außerdem Brienner Straße 22 betreibt sie das Staats- und Kommunalkredit- 80333 München geschäft, beschränkt auf Finanzierungen im +49 89 2171-08 Freistaat Bayern. ¬ +49 89 2171-600388 | bayernlabo@bayernlb.de Die Aufgaben im Einzelnen http://www.bayernlabo.de In folgenden Bereichen ist die Bayerische Lan- desbodenkreditanstalt tätig: Q Wohnraumförderung Q Städtebauförderung Q Staats- und Kommunalkreditgeschäft Förderbanken in Deutschland | August 2013
Die Förderbanken im Einzelnen 13 Die Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) ist die Freie Hansestadt Bremen (Stadt): 6,95 % Förderbank der Freien Hansestadt Bremen. Sie Stadt Bremerhaven: 0,78 % ist im Jahr 2000 aus der Hanseatischen Gesell- Gewährträger: Freie Hansestadt Bremen schaft für öffentliche Finanzierungen mbH Bre- men hervorgegangen und nahm zum 1. Januar Die Freie Hansestadt Bremen (Land) erklärt im 2001 ihre Tätigkeit als Bank auf. § 5a des Gesetzes zur Übertragung von Aufga- Als Förderbank des Landes Bremen unterstützt ben staatlicher Förderung auf juristische Perso- die Bremer Aufbau-Bank GmbH seit 2001 in enger, nen des privaten Rechts vom 1. Juni 1999 die wettbewerbsneutraler Partnerschaft mit Banken, Haftungsübernahme für die Bremer Aufbau- Sparkassen und der Wirtschaftsförderung in Bre- Bank GmbH. Die konkrete Aufgabenwahrneh- men und Bremerhaven die Landesentwicklungs-, mung regelt ein Gesellschaftsvertrag. Struktur- und Wirtschaftspolitik sowie die Wohn- raumförderung des Landes Bremen. Die Aufgaben im Einzelnen Q Förderung der gewerblichen Wirtschaft in Kontakt Bremen und Bremerhaven Bremer Aufbau-Bank GmbH Q Existenzgründungsfinanzierung Langenstraße 2-4 Q Treuhänderische Übernahme von Landes- 28195 Bremen bürgschaften +49 421 9600-415 Q Infrastrukturförderung ¬ +49 421 9600-840 Q Wohnraumförderung | mail@bab-bremen.de Q Bereitstellung von Wagniskapital (über http://www.bab-bremen.de Geschäftsbesorgung für die Bremer Unter- nehmensbeteiligungsgesellschaft mbH (BUG) und über die Tochtergesellschaft, die BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH) Anteilseigner WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH 100,00 % Gesellschafter der WFB: Freie Hansestadt Bremen (Land): 92,27 %
14 Die Hamburgische Investitions- und Förder- Die IFB verfügt über staatliche Garantien in bank (IFB) ist das Landesförderinstitut der Frei- Form von Anstaltslast und Gewährträgerhaf- en und Hansestadt Hamburg (FHH). Sie ging am tung. Für die Verbindlichkeiten der Anstalt haf- 1. August 2013 als rechtsfähige Anstalt des tet die Freie und Hansestadt Hamburg unbe- öffentlichen Rechts aus der ehemaligen Ham- schränkt. burgischen Wohnungsbaukreditanstalt hervor. Alleinige Anteilseignerin bleibt die Freie und Rechtsgrundlage für die Bank ist das Gesetz Hansestadt Hamburg. über die Hamburgische Investitions- und För- derbank vom 5. April 2013. Die Anstalt unterstützt den Senat der FHH bei der Struktur- und Wirtschaftspolitik, insbeson- dere in den Geschäftsfeldern Wohnungs- und Städtebauförderung, Wirtschaft, Umwelt und Innovation sowie bei der Erfüllung öffentlicher Kontakt Aufgaben. Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) Die Aufgaben im Einzelnen Besenbinderhof 31 20097 Hamburg Q Wohnraumförderung +49 40 24846-0 Q Städtebauförderung ¬ +49 40 24846-434 Q Wirtschaftsförderung | info@ifbhh.de Q Umweltschutzförderung http://www.ifbhh.de Q Finanzierung von Gebietskörperschaften Q Durch Einzelzuweisung des Senats präzise benannte Förderbereiche Q Finanzierung von Maßnahmen mit aus- schließlich sozialer Zielsetzung Q Beteiligung an Projekten im Gemeinschafts- interesse Q Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte aus öffentlichen Mitteln Anteilseigner Freie und Hansestadt Hamburg 100,0 % Förderbanken in Deutschland | August 2013
Die Förderbanken im Einzelnen 15 Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist die Förder- Anteilseigner bank des Landes Berlin. 1993 hervorgegangen Land Berlin 100,0 % aus der Wohnungsbau-Kreditanstalt, ist sie in den Bereichen Wirtschafts- und Immobilienför- Gewährträger der Bank ist das Land Berlin. Es derung tätig. trägt die Anstaltslast und haftet für die Ver- Mit monetären Förderangeboten und einer bindlichkeiten der Bank. umfassenden Finanzierungsberatung unter- Rechtsgrundlage für die Bank ist das Gesetz zur stützt die Bank gezielt mittelständische Unter- rechtlichen Verselbstständigung der Investiti- nehmen in Berlin. Dabei arbeitet sie eng mit onsbank Berlin, zuletzt geändert am 3. Februar den in Berlin ansässigen Geschäftsbanken 2010. zusammen. Die Aufgaben im Einzelnen Eine zentrale Rolle übernimmt die IBB in der Wirtschaftsförderung bei der Finanzierung von Kontakt kleinen und mittelständischen Unternehmen. Investitionsbank Berlin (IBB) Besonderes Augenmerk legt sie dabei auf inno- Bundesallee 210 vative Unternehmen, die in den Berliner Clus- 10719 Berlin tern tätig sind: +49 30 2125-0 Q Gesundheitswirtschaft ¬ +49 30 2125-2020 Q Informations- und Kommunikationstech- | info@ibb.de nologien/Medien http://www.ibb.de Q Optische Technologien Q Verkehr, Mobilität und Logistik Q Energietechnik Im Geschäftsfeld Immobilien liegen die Schwer- punkte bei der Förderung der Energieeffizienz und von Maßnahmen zur Begleitung der demo- grafischen Entwicklung. Hinzu kommt die nachhaltige Unterstützung des Landes Berlin und der Berliner Wohnungswirtschaft im Rah- men einer integrierten Stadtentwicklung.
16 Die Investitionsbank des Landes Brandenburg Anteilseigner (ILB) ist das zentrale Förderinstitut des Landes Brandenburg mit Sitz in Potsdam. Das Institut NRW.BANK 50,0 % wurde am 31. März 1992 als Anstalt des öffentli- Land Brandenburg 50,0 % chen Rechts gegründet. Die Tätigkeitsfelder der Das Land Brandenburg trägt die Anstaltslast, ist ILB liegen in den Bereichen Wirtschaft, Infra- Gewährträger und haftet für die Verbindlichkei- struktur und Wohnungsbau. ten der Bank. Die Aufgaben im Einzelnen Rechtsgrundlage für die Bank ist das Gesetz über die Investitionsbank des Landes Branden- Als Förderinstitut des Landes Brandenburg burg vom 20. April 2004. unterstützt die Bank das Land bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dabei führt sie für das Land Förderprogramme in folgenden Bereichen Kontakt durch: Investitionsbank des Landes Brandenburg Q Gewerbliche Wirtschaft (ILB) Q Land- und Forstwirtschaft Steinstraße 104-106 Q Forschung und Technologie 14480 Potsdam Q Medien +49 331 660-0 Q Existenzgründungen ¬ +49 331 660-1231 Q Wirtschaftsnahe Infrastruktur | postbox@ilb.de Q Umweltschutz http://www.ilb.de Q Soziales, Bildung, Kultur Q Wohnungs- und Städtebau Die ILB finanziert damit in Zusammenhang stehende öffentliche und private Vorhaben. Darüber hinaus unterstützt die Investitions- bank des Landes Brandenburg ihre öffentlichen Auftraggeber bei der Entwicklung und Umset- zung wichtiger Projekte, insbesondere im Infra- strukturbereich. Förderbanken in Deutschland | August 2013
Die Förderbanken im Einzelnen 17 Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist die Sparkassenbeteiligungsverband Förderbank des Landes Sachsen-Anhalt und ist Mecklenburg-Vorpommern 3,66 % in dieser Eigenschaft zentraler Ansprechpartner für Unternehmer, Privatpersonen sowie öffent- Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt agiert liche Einrichtungen. In engem Zusammenwir- seit 2004 im Landesauftrag als Anstalt in der ken mit der Landesregierung gestaltet die IB NORD/LB. Nach dem Aida-Modell (Anstalt in ihre Angebote, wobei wichtige Zukunftsthe- der Anstalt) gilt die IB als teilrechtsfähige men wie Demografie, moderne Technologien, Anstalt der NORD/LB und handelt somit in Innovationen, Umwelt und Klima eine immer eigenem Namen. Für die Verbindlichkeiten der größere Rolle spielen. Die Stärkung der Wirt- Bank haftet das Land Sachsen-Anhalt. schaftskraft in Sachsen-Anhalt steht ebenso im Rechtsgrundlage für die Bank ist die Verord- Fokus wie die Gestaltung ausgewogener nung über die Errichtung der Investitionsbank Lebensbedingungen in allen Regionen des Lan- Sachsen-Anhalt vom 30. Dezember 2003 (GVBl. des. Sitz der Bank ist die Landeshauptstadt LSA 2004, S. 20) in der jeweiligen Fassung. Magdeburg. Die Aufgaben im Einzelnen Q Verbesserung regionaler Wirtschaftsstruk- Kontakt tur Investitionsbank Sachsen-Anhalt Q Innovations- und Technologieförderung Domplatz 12 Q Gründer- und Mittelstandsförderung 39104 Magdeburg Q Kommunalfinanzierung +49 391 5891745 Q Wohnungsbauförderung ¬ +49 391 5891754 Q Kultur/Bildung/Medien | info@ib-lsa.de Q Tourismus www.ib-sachsen-anhalt.de Q Agrar-/Umweltförderung Q Fördernahe Dienstleistungen und Projekte, z. B. Beratung und Netzwerktätigkeit Anteilseigner über NORD/LB: Land Niedersachsen 59,13 % Land Sachsen-Anhalt 5,57 % Sparkassenverband Niedersachsen 26,36 % Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt 5,28 %
18 Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Anteilseigner ist das zentrale Förderinstitut in Schleswig- Holstein. Sie unterstützt das Land bei der Land Schleswig-Holstein 100,0 % Umsetzung wirtschafts- und strukturpoliti- scher Aufgaben. Sie ist eine Anstalt des öffent- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) lichen Rechts mit Sitz in Kiel. Es besteht ein verfügt über Anstaltslast und Gewährträgerhaf- Verbindungsbüro in Brüssel sowie Interreg- tung des Landes. Sekretariate in Rostock und Riga. Für die Verbindlichkeiten der IB haftet das Land Die Aufgaben im Einzelnen unbeschränkt, auch für von ihr aufgenommene Darlehen und andere Kredite. Q Förderung von KMU, Existenzgründern und landwirtschaftlichen Betrieben mit Zuschüs- Rechtsgrundlage für die IB ist das „Investitions- sen, Krediten und Beteiligungskapital bankgesetz“ vom 7. Mai 2003 (aktuelle Fassung: Q Soziale Wohnraumförderung 17. Dezember 2010). Q Förderung von Wohneigentumsmaßnah- men Kontakt Q Städtebauförderung und integrative Wohn- Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) quartiersentwicklung Fleethörn 29-31 Q Beratung und Finanzierung von/bei öffent- 24103 Kiel lichen Projekten und Infrastrukturmaßnah- +49 431 9905-0 men ¬ +49 431 9905-3383 Q Kommunales Energiemanagement | info@ib-sh.de Q Förderprogrammmanagement für das Land http://www.ib-sh.de Schleswig-Holstein Q Unterstützung hinsichtlich innovativer Energietechnologien durch die Energie- agentur Q Beratung zu Förderprogrammen des Bun- des, der Länder und der Europäischen Union Q Management des „Interreg IV B Ostseepro- gramms“ Förderbanken in Deutschland | August 2013
Die Förderbanken im Einzelnen 19 Die NBank ist die Investitions- und Förderbank Q Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen mit Sitz in Hannover. Q Städtebau Sie ist Rechtsnachfolgerin der Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (gegründet Anteilseigner 2004), die mit Wirkung zum 1. Januar 2008 die Land Niedersachsen 100,0 % Landestreuhandstelle Niedersachsen integrier- Das Land Niedersachsen ist gegenüber der te und in der Rechtsform einer Anstalt öffentli- NBank verpflichtet, deren wirtschaftliche Basis chen Rechts fortgeführt wird. Alleiniger Anteils- zu sichern und die NBank funktionsfähig zu eigner ist seitdem das Land Niedersachsen. erhalten. Es haftet für die Verbindlichkeiten der Als universale Förderbank berät die NBank flä- NBank unbeschränkt. chendeckend zu allen Programmen der Wirt- Gesetzliche Grundlage für die Bank ist das Gesetz schafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infra- über die Investitions- und Förderbank Nieder- strukturförderung, die in Niedersachsen in sachsen (NBankG) vom 13. Dezember 2007. Anspruch genommen werden können. Daher ist sie neben ihrer Hauptstelle in Hannover auch in Kontakt Lüneburg, Braunschweig, Oldenburg und Osna- Investitions- und Förderbank Niedersachsen – brück vertreten. NBank Günther-Wagner-Allee 12-16 Die Aufgaben im Einzelnen 30177 Hannover +49 511 30031-0 Die NBank ist das zentrale Förderinstitut des ¬ +49 511 30031-555 Landes Niedersachsen und unterstützt das | info@nbank.de Land bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. http://www.nbank.de Die NBank wird dabei insbesondere in folgen- den Bereichen tätig: Q Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur Q Entwicklung strukturschwacher Gebiete Q Infrastruktur Q Arbeitsmarkt- und Bildungsförderung Q Umweltschutz, technischer Fortschritt und Energien Q Internationalisierung Q Kultur, Wissenschaft und Forschung
20 Die Investitions- und Strukturbank Rheinland- Anteilseigner Pfalz (ISB) ist das Förderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz für die Wirtschafts- und Wohn- Land Rheinland-Pfalz 100,0 % raumförderung mit Sitz in Mainz. Die Bank unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Die ISB ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. in seiner Wirtschafts- und Strukturpolitik und Gewährträger und Träger der Anstaltslast ist das hat insbesondere den staatlichen Auftrag, im Land Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus haftet das Rahmen der Finanz-, Wirtschafts-, Wohnungs-, Land unmittelbar für die von der Bank auf- Städtebau-, Verkehrs-, Umwelt- und Arbeits- genommenen Refinanzierungsmittel. Rechts- marktpolitik Vorhaben zur Verbesserung und grundlage für die Bank ist das Landesgesetz Stärkung der Wirtschaftsstruktur des Landes über die Investitions- und Strukturbank Rhein- im Einklang mit den Beihilfevorschriften der land-Pfalz (ISBLG) vom 20. Dezember 2011. Europäischen Gemeinschaft zu fördern. Kontakt Die Aufgaben im Einzelnen Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Zur Erfüllung ihres Auftrages führt die ISB För- Holzhofstraße 4 dermaßnahmen insbesondere in folgenden 55116 Mainz Bereichen durch: +49 6131 6172-0 Q Mittelstand ¬ +49 6131 6172-1299 Q Technologie und Innovation | isb-marketing@isb.rlp.de Q Wohnungs- und Städtebau www.isb.rlp.de Q Regionale Strukturpolitik Q Vorhaben mit besonderer strukturpoliti- scher oder arbeitsmarktpolitischer und sozialer Bedeutung Q Umweltschutz Q Infrastruktur Q Risikokapital Q Standortwerbung und Akquisition Q Handels- und Kooperationsförderung Zur Durchführung ihrer öffentlichen Förderauf- gaben kann die ISB Fördermittel bewilligen und sich aller ihr zur Verfügung stehenden Instru- mente bedienen. Förderbanken in Deutschland | August 2013
Die Förderbanken im Einzelnen 21 Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vor- Anteilseigner pommern (LFI) ist der zentrale Förderdienstleis- ter des Landes Mecklenburg-Vorpommern und über NORD/LB: Berater für Bürger, Kommunen und Investoren. Land Niedersachsen 59,13 % Im Auftrag der Landesregierung bearbeitet das Land Sachsen-Anhalt 5,57 % LFI verschiedene Zuschuss- und Darlehenspro- Sparkassenverband Niedersachsen 26,36 % gramme und verwaltet als Treuhänder vom Sparkassenbeteiligungsverband Land zugewiesene Mittel aus Landes und Bun- Sachsen-Anhalt 5,28 % deshaushalt sowie aus den Europäischen Struk- Sparkassenbeteiligungszweckverband turfonds EFRE, ELER, ESF und EFF. Das Institut Mecklenburg-Vorpommern 3,66 % hat seinen Sitz in Schwerin, mit Außenstellen in Rostock, Neubrandenburg und Greifswald. Das Förderinstitut arbeitet auf der Grundlage des „Gesetzes zur Übertragung hoheitlicher Die Aufgaben im Einzelnen Aufgaben auf das Landesförderinstitut Meck- lenburg-Vorpommern“ und des Treuhandvertra- Zu den Aufgaben des Landesförderinstituts ges zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpom- Mecklenburg-Vorpommern zählen: mern und der NORD/LB. Im Geschäftsverkehr Q Wohnraum- und Städtebauförderung firmiert das Institut unter eigenem Namen. Q Kommunaler Aufbaufonds (KAF) Q Wirtschaftsförderung Kontakt Q Infrastrukturförderung Landesförderinstitut Q INTERREG IV A Mecklenburg-Vorpommern Q Arbeits-, Bildungs- und Qualifizierungsför- Werkstraße 213 derung 19061 Schwerin Q Förderung der Ernährungswirtschaft, +49 385 6363-0 Fischerei und Forst ¬ +49 385 6363-1212 Q Sportförderung | info@lfi-mv.de Q Förderung des Denkmalschutzes http:/www.lfi-mv.de Q Förderung der Gesundheitswirtschaft Q Klimaschutz Das LFI ist ein rechtlich unselbstständiger, in seiner Aufgabenstellung jedoch eigenständiger und somit betriebswirtschaftlich, organisato- risch und personell getrennter Geschäftsbereich der NORD/LB und nimmt seine Aufgaben wett- bewerbsneutral wahr.
22 Die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württem- Q Maßnahmen in der Land- und Forstwirt- berg, ist das Förderinstitut des Landes Baden- schaft Württemberg in der Rechtsform einer Anstalt Q Kulturelle und wissenschaftliche Maßnah- des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe men und einem zweiten Standort in Stuttgart. Rechtsvorgängerin der L-Bank ist die ehemalige Anteilseigner Landeskreditbank Baden-Württemberg, deren Land Baden-Württemberg 100,0 % Förderteil mit Wirkung zum 1. Dezember 1998 auf die neu errichtete L-Bank übertragen wurde. Die L-Bank verfügt über Anstaltslast und Als Staatsbank für Baden-Württemberg beglei- Gewährträgerhaftung des Landes. Darüber hin- tet die L-Bank das Land bei der Umsetzung sei- aus hat das Land eine explizite und unbedingte ner Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik. Garantie für die Verbindlichkeiten der L-Bank Die Existenzgründungs- und Mittelstandsfinan- übernommen. zierung, der Wohnungsbau, die Infrastruktur- Rechtsgrundlage für die Bank ist das Gesetz und Standortentwicklung sowie die Unterstüt- über die L-Bank vom 11. November 1998, zuletzt zung von Familien stellen dabei die Kernge- geändert durch das Gesetz vom 14. Oktober schäftsfelder des Kreditinstituts dar. 2008. Die Aufgaben im Einzelnen Kontakt L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg Q Sicherung und Verbesserung der mittelstän- Schlossplatz 10 dischen Struktur der Wirtschaft, insbeson- 76113 Karlsruhe dere durch Finanzierung von Existenzgrün- +49 721 150-0 dungen und -festigungen ¬ +49 721 150-1001 Q Staatliche Wohnraumförderung | info@l-bank.de Q Bereitstellung von Risikokapital http://www.l-bank.de Q Bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden Q Infrastrukturmaßnahmen Q Entwicklung von gewerblichen Standorten und Ansiedlung von Unternehmen und gewerblichen Betrieben Q Umweltschutzmaßnahmen Q Technologie- und Innovationsmaßnahmen Q Maßnahmen rein sozialer Art Förderbanken in Deutschland | August 2013
Die Förderbanken im Einzelnen 23 Die LfA Förderbank Bayern ist das Kreditinstitut Anteilseigner des Freistaats Bayern für eine umfassende Wirt- schaftsförderung. Die Spezialbank in der Freistaat Bayern 100,0 % Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts hat ihren Sitz in München und eine Der Freistaat Bayern ist Gewährträger der Bank. Repräsentanz in Nürnberg. Gegründet am Er trägt die Anstaltslast und ist damit verpflich- 1. Dezember 1950 durch ein eigenes Gesetz, tet, die wirtschaftliche Basis der Bank zu nahm die damalige Landesanstalt für Aufbau- sichern und sie funktionsfähig zu halten, finanzierung (LfA) ihre Geschäftstätigkeit am solange sie besteht. Er haftet für die Verbind- 1. Mai 1951 auf. lichkeiten der Bank unbegrenzt. Gemäß ihrem Förderauftrag unterstützt die LfA Rechtsgrundlage für die Bank ist das Gesetz Förderbank Bayern Vorhaben gewerblicher über die Bayerische Landesanstalt für Aufbau- Unternehmen sowie sonstige Maßnahmen zur finanzierung (LfA-Gesetz) vom 20. Juni 2001, Stärkung des Wirtschaftsstandorts Bayern. Die zuletzt geändert am 25. Mai 2003. Finanzdienstleistungen der LfA umfassen Darle- hen, Risikoübernahmen sowie – über Beteili- gungsgesellschaften aus der LfA-Gruppe (Bay BG Kontakt Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, Bay- LfA Förderbank Bayern ern Kapital GmbH) – auch Eigenkapital. Königinstraße 17 80539 München Die Aufgaben im Einzelnen +49 89 2124-0 ¬ +49 89 2124-2440 Zu den Aufgaben der Bank gehört im Schwer- | info@lfa.de punkt die Finanzierung von mittelständischen http://www.lfa.de Unternehmen sowie auch von kommunalen Investitionen in folgenden Bereichen: Q Gründung Q Wachstum Q Technologie und Innovation Q Umweltschutz und Energieeffizienz Q Stabilisierung Q Infrastruktur Q Filmförderung Q Vorhaben mit besonderer regional-, struktur- oder arbeitsmarktpolitischer Bedeutung
24 Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nord- Anteilseigner rhein-Westfalen. Im öffentlichen Auftrag unterstützt sie das Land Nordrhein-Westfalen 100,0 % Land bei seinen struktur- und wirtschaftspoliti- schen Aufgaben. Dazu bündelt sie die Förder- Im Rahmen seiner staatlichen Trägerschaft initiativen des Landes, Bundes und der Europä- obliegt dem Land Nordrhein-Westfalen die ischen Union unter einem Dach und kombiniert Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung für sie mit eigenen Eigenkapital- und Fremdkapi- die NRW.BANK. Darüber hinaus hat das Land als talprodukten zu maßgeschneiderten Lösungen. Gewährträger für die aufgenommenen und künftig aufzunehmenden Refinanzierungsmit- Die Aufgaben im Einzelnen tel der Bank eine gesetzliche unmittelbare und unwiderrufliche Refinanzierungsgarantie über- In den Förderfeldern nommen. Q Wohnen und Leben, Rechtsgrundlage für die Bank ist das Gesetz Q Gründen und Wachsen, über die NRW.BANK vom 16. März 2004. Q Entwickeln und Schützen setzt die NRW.BANK das gesamte Spektrum Kontakt kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein und NRW.BANK arbeitet dabei wettbewerbsneutral mit den Kavalleriestraße 22 Friedrichstraße 1 Banken und Sparkassen im Land zusammen. 40213 Düsseldorf 48145 Münster Darüber hinaus berät sie in allen Förderfeldern +49 211 91741-0 +49 251 91741-0 die Hausbanken, Wirtschaftsförderer sowie ¬ +49 211 91741-1800 +49 251 91741-2921 andere Fördermittler und Fördernehmer über | info@nrwbank.de den optimalen Einsatz ihrer Förderprodukte. http://www.nrwbank.de Im Bereich Wohnraumförderung berät sie die Bewilligungsbehörden der zuständigen Kom- munal- oder Kreisverwaltung sowie potenzielle Bauherren über die Möglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung. Die Wohnungsmarktbe- obachtung gibt darüber hinaus allen Interes- sierten Informationen über Entwicklungen auf den nordrhein-westfälischen Wohnungsmärk- ten. Förderbanken in Deutschland | August 2013
Die Förderbanken im Einzelnen 25 Die Saarländische Investitionskreditbank AG Anteilseigner (SIKB) wurde im Jahre 1951 als Förderbank des Saarlandes gegründet; Sitz der Gesellschaft ist Land Saarland 51,02 % Saarbrücken. 51 % der Anteile hält das Bundes- Landesbank Saar 19,34 % land Saarland, 49 % verteilen sich im Wesentli- UniCredit Bank AG 3,27 % chen auf die saarländische Bankenlandschaft. Commerzbank AG 4,33 % Deutsche Bank Privat- und Die SIKB hat den staatlichen Auftrag, Vorhaben Geschäftskunden AG 11,82 % gewerblicher Unternehmen und sonstige Maß- Volksbanken-Beteiligungsges. mbH 10,08 % nahmen zur Verbesserung und Stärkung der Sonstige 0,14 % Wirtschafts-, Verkehrs- und Umweltstruktur finanziell zu fördern. Dies geschieht im Rahmen Zur Beschaffung von notwendigen Mitteln der Finanz-, Wirtschafts-, Verkehrs-, Umwelt- nimmt die SIKB insbesondere Refinanzierungs- und Arbeitsmarktpolitik des Saarlandes. mittel aus öffentlichen Förderprogrammen auf. Die Aufgaben im Einzelnen Kontakt In folgenden Bereichen ist die SIKB tätig: Saarländische Investitionskreditbank AG Franz-Josef-Röder-Straße 17 Q Wirtschaftsförderung (Finanzierung u. a. 66119 Saarbrücken zusammen mit Hausbanken) durch Mittel +49 681 3033-0 des Landes, des Bundes und der EU ¬ +49 681 3033-100 Q Kapitalbeteiligungen | info@sikb.de Q Bürgschaftsprogramme http://www.sikb.de Q Wohnungsbauförderung Q Agrarförderung (Auszahlung und Verwal- tung der Darlehen, Bewilligung erfolgt beim zuständigen Ministerium) Q Geschäftsbesorgungen
26 Das zentrale Förderinstitut des Freistaates Anteilseigner Sachsen ist die Sächsische Aufbaubank – För- derbank – (SAB) mit Sitz in Dresden. Freistaat Sachsen 100,0 % Mit der Durchführung von Fördermaßnahmen unterstützt die SAB den Freistaat bei der Erfül- Die SAB ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. lung seiner öffentlichen Aufgaben. Im Auftrag Rechtsgrundlage für die Bank bildet das Gesetz des Freistaats bietet die Bank Förderprogramme zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – für verschiedene Zielgruppen an, wie zum Bei- Förderbank – (FördbankG) vom 19. Juni 2003. spiel Privatpersonen, Vereine, Verbände, Unter- Durch dieses Gesetz ist die SAB mit Anstaltslast nehmen oder Kommunen. Das Förderspektrum und Gewährträgerhaftung ausgestattet. Als umfasst Wirtschaft und Arbeitsmarkt, Woh- Gewährträger haftet der Freistaat für die Ver- nungsbau, Infrastrukturmaßnahmen, Städte- bindlichkeiten der SAB unbeschränkt. Darüber bau sowie Umwelt und Landwirtschaft. hinaus hat der Freistaat eine gesetzliche aus- drückliche Refinanzierungsgarantie für die SAB Die Aufgaben im Einzelnen übernommen. Q Wohnungswirtschaft und Siedlungswesen Kontakt Q Wirtschaftsförderung mit dem Schwer- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – punkt Mittelstand Pirnaische Straße 9 Q Ansiedlung von Unternehmen 01069 Dresden Q Bereitstellung von Risikokapital +49 351 4910-0 Q Technologie- und Innovationsfinanzierung ¬ +49 351 4910-4000 Q Infrastrukturmaßnahmen | servicecenter@sab.sachsen.de Q Bauliche Entwicklung der Städte und http://www.sab.sachsen.de Gemeinden Q Entwicklung strukturschwacher Gebiete Q Land- und Forstwirtschaft und ländlicher Raum Q Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz Q Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik Q Kunst, Kultur, Wissenschaft und Forschung Q Gesundheitswesen Q Familie, Jugend, Sport, Gleichstellung Förderbanken in Deutschland | August 2013
Die Förderbanken im Einzelnen 27 Die Thüringer Aufbaubank (TAB) ist die zentrale Träger der Anstaltslast ist der Freistaat Thürin- Förderbank des Freistaats Thüringen mit Sitz in gen, der sicherstellt, dass die Bank ihre Aufga- Erfurt. Sie wurde im Jahre 1992 als Anstalt ben erfüllen kann. Gewährträger der Bank ist öffentlichen Rechts gegründet. ebenfalls der Freistaat Thüringen. Für die Ver- bindlichkeiten der Bank haftet er unbeschränkt. Die TAB unterstützt das Land bei der Erfüllung Rechtsgrundlage für die Bank ist das Thüringer öffentlicher Aufgaben unter Beachtung der Aufbaubankgesetz in der Fassung vom 21. Novem- Grundsätze und Ziele der staatlichen Förder- ber 2001, zuletzt geändert am 20. Mai 2008. politik sowie strikter Wettbewerbsneutralität. Sie unterhält Kundencenter in Erfurt, Gera, Nordhausen, Suhl und Eisenach. Die Aufgaben im Einzelnen Zu den Aufgaben der Thüringer Aufbaubank gehören Kontakt Q Wirtschaftsförderung im Freistaat Thürin- Thüringer Aufbaubank gen, insbesondere Anstalt öffentlichen Rechts Q Investitions- und Technologieförderung Gorkistraße 9 Q Förderung von Existenzgründungen und 99084 Erfurt Existenzsicherung über Darlehen und Bürg- +49 361 7447-0 schaften ¬ +49 361 7447-410 Q Förderung der Landwirtschaft | info@aufbaubank.de Q Wohnungsbau- und Modernisierungsförde- http://www.aufbaubank.de rung Q Finanzierung von Kommunen und kommu- nalen Unternehmen Anteilseigner Freistaat Thüringen 100,0 % Die Thüringer Aufbaubank genießt Anstaltslast und Gewährträgerhaftung.
28 Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank FIDES Beta GmbH treuhänderisch für den (WIBank) ist das Förderinstitut des Landes Hes- deutschen Sparkassen- und Giroverband sen mit Hauptsitz in Offenbach und regionalen als Träger der Sicherungsreserve der Standorten in Kassel, Wetzlar und Wiesbaden. Landesbanken und Girozentralen 4,75 % Freistaat Thüringen 4,05 % Die Aufgaben im Einzelnen Q Mittelstandsförderung Gewährträger der WIBank ist das Land Hessen. Q Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik Darüber hinaus hat das Land als Gewährträger Q Wohnungswesen für die aufgenommenen und künftig aufzuneh- Q Kommunalbau menden Refinanzierungsmittel der WIBank Q Städtebau und Stadtentwicklung eine gesetzliche unmittelbare und unwiderruf- Q Bereitstellung von Risikokapital liche Staatshaftung übernommen. Rechts- Q Technologie- und Innovationsfinanzierung grundlage für die Bank ist das Gesetz über die Q Infrastrukturmaßnahmen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Q Entwicklung strukturschwacher Gebiete vom 18. Dezember 2006 in der zuletzt geänder- Q Land- und Forstwirtschaft, Umwelt-, Natur- ten Fassung vom 16. Juli 2009. und Landschaftsschutz Q Kultur- und Bildungsförderung Kontakt Q Finanzierung von Gebietskörperschaften Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Q Monetäre Förderberatung Strahlenbergerstraße 11 Q Treuhänderische Aufgaben für das Land 63067 Offenbach am Main +49 69 9132-03 | info@wibank.de Anteilseigner ¬ +49 69 9132-4636 http://www.wibank.de Die WIBank Hessen ist ein rechtlich unselbst- ständiger, organisatorisch und wirtschaftlich selbstständiger Geschäftsbereich der Landes- bank Hessen-Thüringen, deren Anteile gehalten werden von: Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 68,85 % Land Hessen 8,10 % Rheinischer Sparkassen- u. Giroverband 4,75 % Sparkassenverband Westfalen-Lippe 4,75 % FIDES Alpha GmbH treuhänderisch für die regionalen Sparkassenverbände als Träger der Sparkassen-Stützungsfonds 4,75 % Förderbanken in Deutschland | August 2013
29 Verständigung II als Rahmenregelung 1. Geltungsbereich Auszug aus der Verständigung der EU-Kommission mit der Bundes- Diese Entscheidung betrifft rechtlich selbst- republik Deutschland über staatliche ständige Förderinstitute in Deutschland, für die Garantien für öffentliche Banken vom staatliche Haftungsinstitute wie Anstaltslast 27. März 2002 und/oder Gewährträgerhaftung und/oder Refi- nanzierungsgarantien gelten (im folgenden „Förderinstitute“ genannt”2) und bezieht sich „Dritter Teil: Einzelne Maßnahmen, die auf die beihilferechtlich relevanten, diesen für Spezialkreditinstitute zu treffen sind staatlichen Haftungsinstituten für die Förderin- stitute immanenten Vorteile.3 Dieser dritte Teil gibt den Inhalt der Verständi- gung zwischen Kommissar Mario Monti und 2. Grundsätze für deutsche Förderinstitute Staatssekretär Caio Koch-Weser vom 1.3.2002 wieder. Um dem oder den betreffenden Unter- Die Geschäftstätigkeiten der Förderinstitute nehmen einen angemessenen Übergang zur sind nach ihrem Förderauftrag auf die Unter- angepassten Sachlage zu erlauben, sieht die stützung der Struktur- und Wirtschaftspolitik Kommission die folgenden Maßnahmen als sowie der Sozialpolitik und der öffentlichen objektiv notwendig und gerechtfertigt an, die Aufgaben ihrer staatlichen Träger ausgerichtet. für Spezialkreditinstitute zu treffen sind: Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass nur solche Förderaufgaben an die Förderinstitute übertra- gen werden, die im Einklang mit den gemein- 2 Rechtlich selbstständige Förderinstitute sind z. B.: schaftlichen Beihilfevorschriften stehen. Die a) Bremer Aufbaubank GmbH Durchführung der Förderaufgaben ist an die b) Deutsche Ausgleichsbank c) Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt d) Investitionsbank des Landes Brandenburg e) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 3 Siehe detaillierter Vorschlag der Kommission f) Landeskreditbank Baden-Württemberg vom 8.5.2001, der zweckdienliche Maßnahmen – Förderbank für das System der Anstaltslast und der Gewähr- g) Landwirtschaftliche Rentenbank trägerhaftung beschreibt. Folglich bezieht sich h) LfA Förderbank Bayern/Bayerische Landes- diese Entscheidung nicht auf die Durchleitung anstalt für Aufbaufinanzierung von Zuschüssen sowie auf Treuhand- und Verwal- i) Thüringer Aufbaubank tungsgeschäfte aus öffentlichen Mitteln.
30 Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Dis- prinzips und der Konsortialfinanzierung. Adres- kriminierungsverbots gebunden. saten ihrer Fördermaßnahmen können alle natürlichen und juristischen Personen des pri- Die beihilferechtliche Überprüfung dieser Tätig- vaten und öffentlichen Rechts sein. keiten gegenüber den Begünstigten bleibt von dieser Entscheidung unberührt. Ebenfalls unbe- Zur Erfüllung ihrer öffentlichen Förderaufgaben rührt bleiben die Anwendung anderer Vorschrif- dürfen die Förderinstitute nur die Geschäfte ten des EG-Vertrags sowie die internationalen und Dienstleistungen (z. B. Treasurymanage- Verpflichtungen der EG in Bezug auf staatliche ment, Risikosteuerung und fördergeschäftliche Beihilfen und andere Subventionen. Beratung) betreiben, die mit der Erfüllung ihrer Aufgaben in direktem Zusammenhang stehen; Die den staatlichen Haftungsinstituten Anstalts- der Effektenhandel, das Einlagengeschäft und last und/oder Gewährträgerhaftung und/oder das Girogeschäft sind den Förderinstituten nur Refinanzierungsgarantien für die Förderinstitute für eigene Rechnung und nur insoweit gestat- immanenten Vorteile dürfen in den folgenden tet, als sie mit der Erfüllung ihrer öffentlichen Bereichen eingesetzt werden: Förderaufgaben in direktem Zusammenhang stehen. a) Durchführung von öffentlichen Förderauf- gaben: b) Beteiligungen an Projekten im Gemeinschafts- interesse, die von der Europäischen Investitions- Die öffentlichen Förderaufgaben der Förder- bank oder ähnlichen europäischen Finanzie- institute, z. B. die Aufbringung und/oder Durch- rungsinstitutionen mitfinanziert werden. leitung von öffentlichen Fördermitteln, beste- hen in der Durchführung und Verwaltung von c) Gewährung von Darlehen und anderen Finan- Fördermaßnahmen im staatlichen Auftrag in zierungsformen an Gebietskörperschaften und präzise zu benennenden Förderbereichen, ins- öffentlich-rechtliche Zweckverbände. besondere Mittelstandsfinanzierung, Finanzie- rungen im Rahmen von Risikokapital, Finanzie- d) Maßnahmen rein sozialer Art, z. B.: rung von Umweltschutzinvestitionen, Techno- – Gewährung von Darlehen an Mitarbeiter logie-/Innovationsfinanzierung, Infrastruktur- und Mitglieder der gesetzlich vorgeschrie- finanzierung, Wohnungswirtschaft sowie inter- benen Organe der Förderinstitute; national vereinbarte Förderprogramme (z. B. – Gewährung von Darlehen als Finanzierungs- CIRR, LASU etc.) und Zusammenarbeit mit Ent- beiträge im Rahmen der staatlichen sozia- wicklungsländern. Die öffentlichen Förderauf- len Wohnraumförderung für Haushalte, die gaben sind in den einschlägigen Regelwerken insbesondere unter Berücksichtigung ihres konkret zu beschreiben. Einkommens die finanziellen Belastungen für einen angemessenen Wohnraum ohne Zur Durchführung ihrer öffentlichen Förderauf- staatliche Unterstützung nicht tragen kön- gaben können sich die Förderinstitute aller nen. Die sozialen Kriterien für den begüns- ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente tigten Personenkreis werden vom Beihilfe- bedienen, insbesondere des Durchleitungs- geber präzise definiert; Förderbanken in Deutschland | August 2013
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