Unterwegs im öffentlichen Auftrag - FÖRDERBANKEN IN DEUTSCHLAND - Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands - am fup Umweltinstitut ...

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FÖRDERBANKEN IN DEUTSCHLAND

Unterwegs im
öffentlichen Auftrag

      Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
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      Impressum

    Herausgeber:
    Bundesverband Öffentlicher
    Banken Deutschlands, VÖB
    Lennéstraße 11, 10785 Berlin
    Telefon: 030 8192-0
    Telefax: 030 8192-222
    E-Mail: postmaster@voeb.de
    Internet: www.voeb.de

    Foto (Umschlag): istockphoto.com / Imagine Golf

    Stand: August 2013
    Auflage: 5.000

    Herstellung:
    DCM · Druck Center Meckenheim                      
                                                               
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         Vorwort
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                                                    oder nur teilweise in Staatsbesitz, oftmals mit
                                                    entsprechenden staatlichen Garantien.
                                                        Deutsche Entwicklungsbanken, in Deutsch-
                                                    land als Förderbanken bezeichnet, haben hin-
                                                    sichtlich ihrer Geschäftsfelder und Garantien
                                                    zum Teil eine lange Tradition. Die vorliegende
                                                    Broschüre über unsere Mitgliedergruppe der
                                                    Förderbanken soll hierzu einen Einblick geben.

Struktur- und Entwicklungsbanken mit öffentli-
chem Hintergrund sind auf internationaler
Ebene bestens bekannt und genießen einen
hohen Stellenwert. Als Banken unter öffentli-
chem Einfluss erfüllen sie regelmäßig besondere
Aufgaben, die der politischen Zielsetzung unter-        Dr. Gunter Dunkel
liegen. Die Variationsbreite solcher Kreditinsti-       Präsident
tute richtet sich teils nach ihrer geografischen
Ausrichtung, teils aber auch nach den Schwer-
punkten ihrer Tätigkeit. Diese Banken verfolgen
im Rahmen ihrer Aktivitäten wirtschafts-, struk-
tur- und gesellschaftspolitische Ziele, die sie
nur dann erreichen können, wenn sie von ihrem       Christian Brand
Träger die notwendige Rückendeckung erhalten.       Stellv. Präsident
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    Inhalt

    Aufgaben, Arbeitsweise und rechtliche Fundierung der Förderbanken              Seite 5

       Unternehmen zwischen Staat und Markt                                        Seite 5
       Wettbewerbsneutrale Zusammenarbeit mit Geschäftsbanken                      Seite 6
       Staatliche Garantien in Brüssel gesichert                                   Seite 7

    Die Förderbanken im Einzelnen                                                  Seite 8

       KfW Bankengruppe                                                            Seite 10
       Landwirtschaftliche Rentenbank                                              Seite 11
       Bayerische Landesbodenkreditanstalt                                         Seite 12
       Bremer Aufbau-Bank GmbH                                                     Seite 13
       Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)                             Seite 14
       Investitionsbank Berlin (IBB)                                               Seite 15
       Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)                               Seite 16
       Investitionsbank Sachsen-Anhalt                                             Seite 17
       Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)                                 Seite 18
       Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank                          Seite 19
       Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)                        Seite 20
       Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern                                 Seite 21
       L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg                                    Seite 22
       LfA Förderbank Bayern                                                       Seite 23
       NRW.BANK                                                                    Seite 24
       Saarländische Investitionskreditbank AG                                     Seite 25
       Sächsische Aufbaubank – Förderbank –                                        Seite 26
       Thüringer Aufbaubank                                                        Seite 27
       Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen                                   Seite 28

    Verständigung II als Rahmenregelung                                            Seite 29

                                       Förderbanken in Deutschland | August 2013
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Aufgaben, Arbeitsweise und rechtliche Fundierung der Förderbanken                         5

    Aufgaben, Arbeitsweise und
rechtliche Fundierung der Förderbanken

                                                   geordneten Rahmen zu halten, passen oftmals
   Unternehmen zwischen Staat und                  nicht zu der förderpolitischen Aufgabe, die von
   Markt                                           Förderbanken wettbewerbsneutral und in ihrer
                                                   Eigenschaft als staatliche Stelle wahrzunehmen
Die Aufgaben und Geschäftstätigkeiten der          ist. Andererseits unterliegen diese Banken zum
deutschen Förderbanken sind durch zwei             Teil Vorschriften, wie sie vom öffentlichen Recht
wesentliche Aspekte bestimmt: Zum einen sind       für Gebietskörperschaften gelten, was ihre
Förderbanken Instrumente staatlichen Han-          kaufmännisch orientierte Tätigkeit zuweilen
delns, die den gesellschaftspolitischen Zielen     erschwert. Um im Rahmen dieser vielfältigen
ihrer öffentlichen Träger verpflichtet sind und    Vorschriften einen effizienten Weg zu beschrei-
somit eine besondere staatliche Funktion erfül-    ten, stehen die Förderbanken vor der Aufgabe,
len. Zum anderen sind Förderbanken Kreditinsti-    sich zwischen den beiden Polen Markt und
tute, also Unternehmen, die nach kaufmänni-        Staat verlässlich und solide zu bewegen.
schen Grundsätzen geführt werden und nach               Bei den meisten deutschen Förderbanken
bankaufsichtlichen Regeln arbeiten. Die ökono-     sind diese Aufgaben in einem Bundes- oder
mische Besonderheit dieser Banken liegt darin,     Landesgesetz bzw. einer Rechtsverordnung
dass sie ihre staatlichen und unternehmerischen    fixiert. Andere Konstellationen beinhalten den
Wurzeln miteinander in Einklang bringen müs-       rechtsverbindlichen Auftrag des staatlichen
sen. Im Rahmen ihrer förderpolitischen Aufga-      Trägers durch privatrechtlichen oder öffentlich-
ben erbringen sie bankwirtschaftliche Dienst-      rechtlichen Geschäftsbesorgungsvertrag.
leistungen, das heißt, sie ergänzen den Markt           Diese Aufgabenzuweisungen geben den
dort, wo marktwirtschaftliche Ergebnisse als       Rahmen für die Tätigkeiten der Förderbanken
nicht sozialverträglich angesehen werden.          vor; die Aufgaben umfassen im Wesentlichen
    Damit haben sich Förderbanken kraft ihrer      die Förderung kleiner und mittlerer Unterneh-
Aufgabenstellung auf ihrem staatlichen Funda-      men, Agrar- und Infrastrukturförderung, Förde-
ment zu bewegen, müssen sich aber gleichzei-       rung von Wohnraum und Stadtentwicklung,
tig auch an die Regeln des Marktes anpassen.       Innovationen sowie Umwelt- und Klimaschutz.
Diese Anforderungen führen häufig zu der           Dabei arbeiten die Förderbanken in und für die
Erkenntnis, dass rechtliche Regelwerke bei För-    Region bzw. das Hoheitsgebiet, für das ihre
derbanken zu Schwierigkeiten bei der Anwen-        öffentlichen Anteilseigner verantwortlich sind.
dung führen: Gesetze, die dazu dienen, das freie        Entsprechend dem föderalen staatlichen
Spiel der marktwirtschaftlichen Kräfte in einem    Aufbau in Deutschland hat sich auch das Netz
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    der deutschen Förderbanken entwickelt: Auf               auch über Globaldarlehen. Indem sie mit allen
    Bundesebene existieren mit der KfW Banken-               Geschäftsbanken diskriminierungsfrei zusam-
    gruppe und der Landwirtschaftlichen Renten-              menarbeiten, untermauern sie ihre Wettbe-
    bank zwei Institute, die in ganz Deutschland             werbsneutralität. Konkret wird ein Förderkredit
    tätig sind, während auf Ebene der Bundesländer           von dem Kunden bei dessen Hausbank bean-
    regionale Förderbanken als staatliche Instru-            tragt, bei der der Kredit Teil einer Gesamtfinan-
    mente eingesetzt werden. Obgleich einige die-            zierung ist. Die Bank übernimmt daher auch die
    ser Institute als rechtlich unselbstständige Ein-        Bonitätsbeurteilung und die weitere Beantra-
    heiten in Landesbanken organisiert sind, unter-          gung des Förderdarlehens bei der Förderbank.
    scheiden sie sich in ihrer Aufgabenstellung              Dort wird anhand der Förderkriterien entschie-
    deutlich: Förderbanken arbeiten nicht als                den, ob eine Zusage erteilt werden kann, die
    Geschäftsbanken.                                         wiederum ihren Weg zurück über die Hausbank
        Förderbanken engagieren sich bei der Umset-          zum Kunden nimmt. Dieser Weg hat neben der
    zung ihres öffentlichen Auftrags in der Finanzie-        wettbewerbsneutralen Ausführung auch den
    rung des Mittelstands, der Wohnungswirtschaft            Vorteil der Arbeitsteilung. Er ermöglicht der
    und der Infrastruktur. Aber auch in Agrarwirt-           Förderbank schlanke Prozesse und belässt
    schaft und Umweltschutz, bei Technologie- und            gleichzeitig der Hausbank ihre Kundenverbin-
    Innovationsfinanzierungen sowie grenzüber-               dung.
    schreitenden Fördermaßnahmen stehen sie für                  Voraussetzung für diese Arbeitsweise ist ein
    ihre Kunden mit Spezialprogrammen bereit.                gut strukturiertes Programmgeschäft. Dabei
    Dabei decken sie ein weites Spektrum bankwirt-           müssen die Förderbanken Programmrichtlinien
    schaftlicher Dienstleistungen ab. Sie gewähren           entsprechend der Beauftragung ihres öffentli-
    Darlehen und Bürgschaften, gehen Beteiligun-             chen Trägers gestalten. Aufgrund dieser Richtli-
    gen ein, betätigen sich aber auch im Rahmen der          nien, in denen der Zweck, die Kundengruppe
    Bewilligung und Durchleitung staatlicher                 sowie die Konditionen des Programms festge-
    Zuschüsse, beraten in Förderungs- und Finanzie-          schrieben sind, bieten dann die Geschäftsban-
    rungsfragen und können auch Geschäftsbesor-              ken die Kredite ihren Kunden an.
    gungen im öffentlichen Auftrag übernehmen.                   Neben diesem Grundmuster des Hausbank-
        Sie können sich am Kapitalmarkt refinan-             prinzips kann die Zusammenarbeit mit dem
    zieren, nehmen in vielen Fällen aber auch staat-         Geschäftsbankensektor auch andere Ausprägun-
    liche Mittel aus deutschen und europäischen              gen bankwirtschaftlicher Art haben. So ist der
    Quellen in Anspruch, um entsprechende Förder-            Weg zur Hausbank in den deutschen Verbund-
    programme zu alimentieren.                               strukturen Sparkassen/Landesbanken sowie
                                                             Volks-/Raiffeisenbanken/Genossenschaftliche
                                                             Zentralbanken noch einmal erweitert.
       Wettbewerbsneutrale Zusammen-                             Im Sparkassenverbund ebenso wie im
       arbeit mit Geschäftsbanken                            genossenschaftlichen Verbund ist die Haus-
                                                             bank eine Sparkasse oder eine Genossen-
    Weite Teile ihres Darlehensgeschäfts steuern             schaftsbank. Diese gibt den Kreditantrag an die
    die Förderbanken im Hausbankprinzip, zumeist             jeweilige Landesbank bzw. die genossenschaft-
    über programmgestützte Einzelkredite, teils              liche Zentralbank. Von dort wird der Weg zur

                                      Förderbanken in Deutschland | August 2013
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Aufgaben, Arbeitsweise und rechtliche Fundierung der Förderbanken                         7

Förderbank vervollständigt. Dies ist der soge-     Regelungen in Bezug auf ihre Kunden einhal-
nannte „Bankenleitweg“. Die auf diese Weise        ten.
zwischengeschalteten Landesbanken oder                 Auch zahlreiche weitere Regelungen des
genossenschaftlichen Zentralbanken teilen          öffentlichen Rechts müssen Förderbanken
sich im Verbund mit den angeschlossenen Spar-      beachten. Neben der Rechtsaufsicht durch den
kassen bzw. Volks- und Raiffeisenbanken die        staatlichen Träger ist eine Förderbank als staat-
Bearbeitung des Förderkredits.                     liche Stelle z. B. auch nach den Regeln des Ver-
    Bundes- und Landesförderbanken zeichnen        gaberechts ausschreibungspflichtig.
sich auch dadurch aus, dass sie in ausgesuch-          Schließlich unterliegen die Förderbanken im
ten Themenfeldern ihre Stärken im Sinne            Rahmen der Verwaltung öffentlicher Gelder der
gezielter Kundenangebote bündeln. So können        speziellen Kontrolle der deutschen Rechnungs-
Globaldarlehen von Bundesinstituten – KfW          höfe: die Institute des Bundes dem Bundesrech-
und Landwirtschaftlicher Rentenbank – an Lan-      nungshof, die Länderinstitute den entsprechen-
desförderbanken fließen, die wiederum das          den Landesrechnungshöfen. Gesetzliche Grund-
Programmangebot mit weiteren Konditio-             lage dafür ist die Bundeshaushaltsordnung bzw.
nenermäßigungen anreichern. Somit können           die jeweilige Landeshaushaltsordnung.
für die Kunden optimierte Finanzierungen               Soweit die Förderbanken für ihre Program-
bereitgestellt werden.                             me europäische Mittel verwenden, kontrolliert
                                                   sie der Europäische Rechnungshof.
                                                       Von der Körperschaftsteuer- sowie der
   Staatliche Garantien in Brüssel                 Gewerbesteuerpflicht sind Förderbanken
   gesichert                                       befreit.
                                                       In Deutschland arbeiten 19 Förderinstitute,
Die Förderbanken kommen ihren Aufgaben auf         davon zwei Banken auf Bundesebene deutsch-
wettbewerbsrechtlich gesicherter Grundlage         landweit, die anderen Institute haben ihren
nach. In der Verständigung zwischen der EU-        Wirkungsbereich auf Ebene der Bundesländer.
Kommission und der deutschen Bundesregie-          Sie sind somit integrale Bestandteile des föde-
rung von 2002 – der sog. Verständigung II – ist    rativen deutschen Staatsaufbaus.
der Förderauftrag dieser Bankengruppe von der
EU-Kommission ausdrücklich anerkannt wor-
den. Die staatlichen Garantien der Förderban-
ken führen bei der Refinanzierung zu Vergünsti-
gungen, welche die Förderbanken zur Ausfüh-
rung ihres öffentlichen Auftrags einsetzen dür-
fen. Im Gegenzug haben sie nur die Erlaubnis
für eingeschränkte Geschäftsfelder, die sich auf
ihren speziellen Förderauftrag gründen und von
ihren staatlichen Trägern rechtsverbindlich
erteilt sein müssen. Darüber hinaus müssen sie
ihre Leistungen diskriminierungsfrei anbieten
und dabei zusätzlich die beihilferechtlichen
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          Die Förderbanken im Einzelnen
    Förderbanken auf Bundesebene                          8. Investitions- und Förderbank
                                                             Niedersachsen – NBank
       KfW Bankengruppe                                      Hannover
       Frankfurt am Main                                     www.nbank.de
       www.kfw.de
                                                          9. Investitions- und Strukturbank
       Landwirtschaftliche Rentenbank                        Rheinland-Pfalz (ISB)
       Frankfurt am Main                                     Mainz
       www.rentenbank.de                                     www.isb.rlp.de
                                                          10. Landesförderinstitut
    Förderbanken auf Länderebene                              Mecklenburg-Vorpommern
                                                              – Geschäftsbereich der NORD/LB –
    1. Bayerische Landesbodenkreditanstalt                    Schwerin
       München                                                www.lfi-mv.de
       www.bayern-labo.de
                                                          11. L-Bank, Staatsbank für
    2. Bremer Aufbau-Bank GmbH                                Baden-Württemberg
       Bremen                                                 Karlsruhe, Stuttgart
       www.bab-bremen.de                                      www.l-bank.de
    3. Hamburgische Investitions- und                     12. LfA Förderbank Bayern
       Förderbank (IFB)                                       München
       Hamburg                                                www.lfa.de
       www.ifbhh.de
                                                          13. NRW.BANK
    4. Investitionsbank Berlin (IBB)                          Düsseldorf/Münster
       Berlin                                                 www.nrwbank.de
       www.ibb.de
                                                          14. Saarländische Investitions-
    5. Investitionsbank des Landes Brandenburg                kreditbank AG
       (ILB)                                                  Saarbrücken
       Potsdam                                                www.sikb.de
       www.ilb.de
                                                          15. Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
    6. Investitionsbank Sachsen-Anhalt                        Dresden
       – Anstalt der NORD/LB –                                www.sab.sachsen.de
       Magdeburg
       www.ib-sachsen-anhalt.de                           16. Thüringer Aufbaubank
                                                              Erfurt
    7. Investitionsbank Schleswig-Holstein                    www.aufbaubank.de
       (IB.SH)
       Kiel                                               17. Wirtschafts- und Infrastrukturbank
       www.ib-sh.de                                           Hessen
                                                              Rechtlich unselbstständige Anstalt
                                                              in der Landesbank Hessen-Thüringen
                                                              Girozentrale – Frankfurt am Main
                                                              www.wibank.de

                                   Förderbanken in Deutschland | August 2013
Unterwegs im öffentlichen Auftrag - FÖRDERBANKEN IN DEUTSCHLAND - Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands - am fup Umweltinstitut ...
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                                                             7
                                                                 Kiel

                                                        SCHLESWIG-
                                                        HOLSTEIN
                                                                                               MECKLENBURG-
                                                                        HAMBURG Schwerin
                                                                                               VORPOMMERN
                                                                                      10
                                                                        3
                                                 BREMEN
                                             2

                                           NIEDERSACHSEN                                                         4
                                                                                                         5
                                                                                                                     BERLIN
                                                                  Hannover                           Potsdam
                                                                                           6
                                                                  8                   Magdeburg          BRANDENBURG
                          Münster

                         NORDRHEIN -                                           SACHSEN-ANHALT
               13        WESTFALEN
                     Düsseldorf                                                                     Leipzig
                                                                              16                                  15 Dresden
                                                                             Erfurt
                                                                                                             SACHSEN
                                             HESSEN                         THÜRINGEN

           RHEINLAND-                       Frankfurt
           PFALZ
                            9      Mainz      17

              SAARLAND
                     Saarbrücken

                14                                      11
                                           Karlsruhe
                                                        Stuttgart                          BAYERN
                                     BADEN-                                                1   12
                                     WÜRTTEMBERG
                                                                                               München

*Quelle: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB                                             © Basiskarte: Kober-Kümmerly+Frey, Düsseldorf
Unterwegs im öffentlichen Auftrag - FÖRDERBANKEN IN DEUTSCHLAND - Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands - am fup Umweltinstitut ...
10

     Die KfW wurde 1948 als „Kreditanstalt für Wie-          Die KfW ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts.
     deraufbau“ gegründet, um mit Geldern aus                Sie hat eine explizite Refinanzierungsgarantie
     dem Marshallplan den Wiederaufbau der deut-             des Bundes.
     schen Wirtschaft zu unterstützen. Im Laufe der
     Jahrzehnte nahm ihr Aufgabenspektrum stetig             Grundlage für die Tätigkeit der KfW sind das
     zu.                                                     Gesetz über die KfW, zuletzt angepasst im Jahr
                                                             2013 sowie die Satzung der KfW, letztmalig
     Die heutigen Schwerpunkte ihrer Arbeit sind:            angepasst im Jahr 2011.

     Q Förderung kleiner und mittlerer Unterneh-
       men sowie von Existenzgründungen
     Q Programme für die Wohnungswirtschaft,
       Umweltschutz- und Bildungsförderung für
       private Kunden
     Q Finanzierungsprogramme für Kommunen                   Kontakt
       und regionale Förderbanken                            KfW Bankengruppe
     Q Förderung von Entwicklungs- und Transfor-             Palmengartenstraße 5-9
       mationsländern                                        60325 Frankfurt am Main
                                                                +49 69 7431-0
     Aufgabe der Bank ist es, den stetigen Wandel            ¬ +49 69 7431-2944
     von Wirtschaft und Gesellschaft mitzugestal-            | info@kfw.de
     ten. Als Förderbank von Bund und Ländern ist es          http://www.kfw.de
     ihre besondere Verantwortung, den Umwelt-
     und Klimaschutz zu fördern. Rund ein Drittel
     des Fördervolumens fließt in diesen Bereich.
     Hierfür orientiert sich die KfW am Leitbild der
     Nachhaltigkeit und integriert damit Aspekte,
     die für Wirtschaft, Umwelt und gesellschaftli-
     che Zusammenarbeit wichtig sind.
     Die KfW hat ihren Sitz in Frankfurt mit Nieder-
     lassungen in Bonn und Berlin.

     Anteilseigner

     Bund                                     80,0 %
     Bundesländer                             20,0 %

                                      Förderbanken in Deutschland | August 2013
Die Förderbanken im Einzelnen                                        11

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die           1949 bis 1958 durch eine Sonderabgabe der
deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft          Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik
und die ländliche Entwicklung. Im Jahr 1949          Deutschland aufgebracht. Der Bund trägt die
wurde sie durch Gesetz als zentrales Refinan-        Anstaltslast und haftet für die Verbindlichkei-
zierungsinstitut für die Land- und Ernährungs-       ten der Bank.
wirtschaft errichtet. Sie hat ihren Sitz in Frank-
furt am Main.                                        Rechtsgrundlage für die Bank ist das Gesetz über
Der staatliche Förderauftrag wurde im Laufe der      die Landwirtschaftliche Rentenbank vom 4. Sep-
Zeit an die steigenden gesellschaftlichen und        tember 2002, zuletzt geändert im Jahr 2013.
ökologischen Anforderungen angepasst. Insbe-
sondere agrarbezogener Umweltschutz, erneu-
erbare Energien und die Förderung des ländli-
chen Raumes stellen nun integrale Bestandteile
der Fördertätigkeit dar.
                                                     Kontakt
Die Aufgaben im Einzelnen                            Landwirtschaftliche Rentenbank
                                                     Hochstraße 2
Die Fördertätigkeit umfasst die Bereiche             60313 Frankfurt am Main
Q Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau,                 +49 69 2107-0
    Aquakultur und Fischwirtschaft                   ¬ +49 69 2107-6444
Q Absatz und Lagerhaltung land- und ernäh-           | office@rentenbank.de
    rungswirtschaftlicher Produkte                    http://www.rentenbank.de
Q Agrarbezogener Umweltschutz
Q Erneuerbare Energien und nachwachsende
    Rohstoffe aus der Landwirtschaft
Q Verbreitung des ökologischen Landbaus
Q Tierschutz in der Landwirtschaft
Q Verbesserung der Infrastruktur ländlich
    geprägter Räume
Q Agrarbezogener Verbraucherschutz

Anteilseigner

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist eine
bundesunmittelbare Anstalt öffentlichen
Rechts. Das Grundkapital wurde in den Jahren
12

     König Ludwig II. rief am 21. April 1884 mit seiner        Anteilseigner
     Unterschrift unter das Gesetz die Königlich-              über BayernLB Holding AG              100,00 %
     Bayerische Landeskulturrentenanstalt ins                  Freistaat Bayern                       75,00 %
     Leben. Er beendete damit eine mehrjährige Dis-            Sparkassenverband Bayern               25,00 %
     kussion darüber, wie der Staat seinen Unterta-
     nen bei der Modernisierung der Landwirtschaft             Ihre Tätigkeit ist geregelt im Gesetz über die
     helfen könne. Ab 1908 finanzierte die Landes-             Bayerische Landesbank vom 1. Februar 2003,
     kulturrentenanstalt auch die Errichtung von               zuletzt geändert zum 1. Juli 2013, und der dazu-
     Kleinwohnungen für die sozial schwächere                  gehörigen Satzung. Sie ist eine Anstalt in der
     Bevölkerung. Mit dem Gesetz vom 19. April 1949            Anstalt (AidA) und ist damit ermächtigt, im
     wurde die Landeskulturrentenanstalt in die                eigenen Namen zu handeln, zu klagen und ver-
     Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Bayern-              klagt zu werden. Für die Verbindlichkeiten der
     Labo) umgewandelt.                                        BayernLabo haften die Gewährträger, das sind
     Seit der Fusion mit der Bayerischen Gemeinde-             der Freistaat Bayern und die bayerischen Spar-
     bank Girozentrale am 1. Juli 1972 ist die Bayern-         kassen, entsprechend ihren Kapitalanteilen an
     Labo eine rechtlich unselbstständige, jedoch              der BayernLB. Zusätzlich haftet der Freistaat
     organisatorisch und wirtschaftlich selbststän-            Bayern für die Verbindlichkeiten der BayernLabo
     dige Anstalt innerhalb der Bayerischen Landes-            unmittelbar.
     bank (BayernLB). Sie fördert als Organ der staat-
     lichen Wohnungspolitik im Freistaat Bayern                Kontakt
     zentral von München aus Eigenwohnraum und                 Bayerische Landesbodenkreditanstalt
     Mietwohnraum sowie Heimplätze. Außerdem                   Brienner Straße 22
     betreibt sie das Staats- und Kommunalkredit-              80333 München
     geschäft, beschränkt auf Finanzierungen im                    +49 89 2171-08
     Freistaat Bayern.                                         ¬ +49 89 2171-600388
                                                               | bayernlabo@bayernlb.de
     Die Aufgaben im Einzelnen                                  http://www.bayernlabo.de

     In folgenden Bereichen ist die Bayerische Lan-
     desbodenkreditanstalt tätig:
     Q Wohnraumförderung
     Q Städtebauförderung
     Q Staats- und Kommunalkreditgeschäft

                                        Förderbanken in Deutschland | August 2013
Die Förderbanken im Einzelnen                                       13

Die Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) ist die          Freie Hansestadt Bremen (Stadt):      6,95 %
Förderbank der Freien Hansestadt Bremen. Sie       Stadt Bremerhaven:                    0,78 %
ist im Jahr 2000 aus der Hanseatischen Gesell-     Gewährträger: Freie Hansestadt Bremen
schaft für öffentliche Finanzierungen mbH Bre-
men hervorgegangen und nahm zum 1. Januar          Die Freie Hansestadt Bremen (Land) erklärt im
2001 ihre Tätigkeit als Bank auf.                  § 5a des Gesetzes zur Übertragung von Aufga-
Als Förderbank des Landes Bremen unterstützt       ben staatlicher Förderung auf juristische Perso-
die Bremer Aufbau-Bank GmbH seit 2001 in enger,    nen des privaten Rechts vom 1. Juni 1999 die
wettbewerbsneutraler Partnerschaft mit Banken,     Haftungsübernahme für die Bremer Aufbau-
Sparkassen und der Wirtschaftsförderung in Bre-    Bank GmbH. Die konkrete Aufgabenwahrneh-
men und Bremerhaven die Landesentwicklungs-,       mung regelt ein Gesellschaftsvertrag.
Struktur- und Wirtschaftspolitik sowie die Wohn-
raumförderung des Landes Bremen.

Die Aufgaben im Einzelnen

Q Förderung der gewerblichen Wirtschaft in         Kontakt
  Bremen und Bremerhaven                           Bremer Aufbau-Bank GmbH
Q Existenzgründungsfinanzierung                    Langenstraße 2-4
Q Treuhänderische Übernahme von Landes-            28195 Bremen
  bürgschaften                                         +49 421 9600-415
Q Infrastrukturförderung                           ¬ +49 421 9600-840
Q Wohnraumförderung                                | mail@bab-bremen.de
Q Bereitstellung von Wagniskapital (über            http://www.bab-bremen.de
  Geschäftsbesorgung für die Bremer Unter-
  nehmensbeteiligungsgesellschaft mbH (BUG)
  und über die Tochtergesellschaft, die BAB
  Beteiligungs- und Managementgesellschaft
  Bremen mbH)

Anteilseigner

WFB Wirtschaftsförderung
Bremen GmbH                           100,00 %
Gesellschafter der WFB:
Freie Hansestadt Bremen (Land):        92,27 %
14

     Die Hamburgische Investitions- und Förder-               Die IFB verfügt über staatliche Garantien in
     bank (IFB) ist das Landesförderinstitut der Frei-        Form von Anstaltslast und Gewährträgerhaf-
     en und Hansestadt Hamburg (FHH). Sie ging am             tung. Für die Verbindlichkeiten der Anstalt haf-
     1. August 2013 als rechtsfähige Anstalt des              tet die Freie und Hansestadt Hamburg unbe-
     öffentlichen Rechts aus der ehemaligen Ham-              schränkt.
     burgischen Wohnungsbaukreditanstalt hervor.
     Alleinige Anteilseignerin bleibt die Freie und           Rechtsgrundlage für die Bank ist das Gesetz
     Hansestadt Hamburg.                                      über die Hamburgische Investitions- und För-
                                                              derbank vom 5. April 2013.
     Die Anstalt unterstützt den Senat der FHH bei
     der Struktur- und Wirtschaftspolitik, insbeson-
     dere in den Geschäftsfeldern Wohnungs- und
     Städtebauförderung, Wirtschaft, Umwelt und
     Innovation sowie bei der Erfüllung öffentlicher          Kontakt
     Aufgaben.                                                Hamburgische Investitions- und Förderbank
                                                              (IFB)
     Die Aufgaben im Einzelnen                                Besenbinderhof 31
                                                              20097 Hamburg
     Q Wohnraumförderung                                          +49 40 24846-0
     Q Städtebauförderung                                     ¬ +49 40 24846-434
     Q Wirtschaftsförderung                                   | info@ifbhh.de
     Q Umweltschutzförderung                                   http://www.ifbhh.de
     Q Finanzierung von Gebietskörperschaften
     Q Durch Einzelzuweisung des Senats präzise
       benannte Förderbereiche
     Q Finanzierung von Maßnahmen mit aus-
       schließlich sozialer Zielsetzung
     Q Beteiligung an Projekten im Gemeinschafts-
       interesse
     Q Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte aus
       öffentlichen Mitteln

     Anteilseigner

     Freie und Hansestadt Hamburg            100,0 %

                                       Förderbanken in Deutschland | August 2013
Die Förderbanken im Einzelnen                                       15

Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist die Förder-   Anteilseigner
bank des Landes Berlin. 1993 hervorgegangen         Land Berlin                           100,0 %
aus der Wohnungsbau-Kreditanstalt, ist sie in
den Bereichen Wirtschafts- und Immobilienför-       Gewährträger der Bank ist das Land Berlin. Es
derung tätig.                                       trägt die Anstaltslast und haftet für die Ver-
Mit monetären Förderangeboten und einer             bindlichkeiten der Bank.
umfassenden Finanzierungsberatung unter-            Rechtsgrundlage für die Bank ist das Gesetz zur
stützt die Bank gezielt mittelständische Unter-     rechtlichen Verselbstständigung der Investiti-
nehmen in Berlin. Dabei arbeitet sie eng mit        onsbank Berlin, zuletzt geändert am 3. Februar
den in Berlin ansässigen Geschäftsbanken            2010.
zusammen.

Die Aufgaben im Einzelnen

Eine zentrale Rolle übernimmt die IBB in der
Wirtschaftsförderung bei der Finanzierung von       Kontakt
kleinen und mittelständischen Unternehmen.          Investitionsbank Berlin (IBB)
Besonderes Augenmerk legt sie dabei auf inno-       Bundesallee 210
vative Unternehmen, die in den Berliner Clus-       10719 Berlin
tern tätig sind:                                        +49 30 2125-0
Q Gesundheitswirtschaft                             ¬ +49 30 2125-2020
Q Informations- und Kommunikationstech-             | info@ibb.de
    nologien/Medien                                  http://www.ibb.de
Q Optische Technologien
Q Verkehr, Mobilität und Logistik
Q Energietechnik

Im Geschäftsfeld Immobilien liegen die Schwer-
punkte bei der Förderung der Energieeffizienz
und von Maßnahmen zur Begleitung der demo-
grafischen Entwicklung. Hinzu kommt die
nachhaltige Unterstützung des Landes Berlin
und der Berliner Wohnungswirtschaft im Rah-
men einer integrierten Stadtentwicklung.
16

     Die Investitionsbank des Landes Brandenburg              Anteilseigner
     (ILB) ist das zentrale Förderinstitut des Landes
     Brandenburg mit Sitz in Potsdam. Das Institut            NRW.BANK                               50,0 %
     wurde am 31. März 1992 als Anstalt des öffentli-         Land Brandenburg                       50,0 %
     chen Rechts gegründet. Die Tätigkeitsfelder der          Das Land Brandenburg trägt die Anstaltslast, ist
     ILB liegen in den Bereichen Wirtschaft, Infra-           Gewährträger und haftet für die Verbindlichkei-
     struktur und Wohnungsbau.                                ten der Bank.

     Die Aufgaben im Einzelnen                                Rechtsgrundlage für die Bank ist das Gesetz
                                                              über die Investitionsbank des Landes Branden-
     Als Förderinstitut des Landes Brandenburg                burg vom 20. April 2004.
     unterstützt die Bank das Land bei der Erfüllung
     öffentlicher Aufgaben. Dabei führt sie für das
     Land Förderprogramme in folgenden Bereichen              Kontakt
     durch:                                                   Investitionsbank des Landes Brandenburg
     Q Gewerbliche Wirtschaft                                 (ILB)
     Q Land- und Forstwirtschaft                              Steinstraße 104-106
     Q Forschung und Technologie                              14480 Potsdam
     Q Medien                                                     +49 331 660-0
     Q Existenzgründungen                                     ¬ +49 331 660-1231
     Q Wirtschaftsnahe Infrastruktur                          | postbox@ilb.de
     Q Umweltschutz                                            http://www.ilb.de
     Q Soziales, Bildung, Kultur
     Q Wohnungs- und Städtebau

     Die ILB finanziert damit in Zusammenhang
     stehende öffentliche und private Vorhaben.
     Darüber hinaus unterstützt die Investitions-
     bank des Landes Brandenburg ihre öffentlichen
     Auftraggeber bei der Entwicklung und Umset-
     zung wichtiger Projekte, insbesondere im Infra-
     strukturbereich.

                                       Förderbanken in Deutschland | August 2013
Die Förderbanken im Einzelnen                                     17

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist die   Sparkassenbeteiligungsverband
Förderbank des Landes Sachsen-Anhalt und ist       Mecklenburg-Vorpommern                3,66 %
in dieser Eigenschaft zentraler Ansprechpartner
für Unternehmer, Privatpersonen sowie öffent-      Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt agiert
liche Einrichtungen. In engem Zusammenwir-         seit 2004 im Landesauftrag als Anstalt in der
ken mit der Landesregierung gestaltet die IB       NORD/LB. Nach dem Aida-Modell (Anstalt in
ihre Angebote, wobei wichtige Zukunftsthe-         der Anstalt) gilt die IB als teilrechtsfähige
men wie Demografie, moderne Technologien,          Anstalt der NORD/LB und handelt somit in
Innovationen, Umwelt und Klima eine immer          eigenem Namen. Für die Verbindlichkeiten der
größere Rolle spielen. Die Stärkung der Wirt-      Bank haftet das Land Sachsen-Anhalt.
schaftskraft in Sachsen-Anhalt steht ebenso im     Rechtsgrundlage für die Bank ist die Verord-
Fokus wie die Gestaltung ausgewogener              nung über die Errichtung der Investitionsbank
Lebensbedingungen in allen Regionen des Lan-       Sachsen-Anhalt vom 30. Dezember 2003 (GVBl.
des. Sitz der Bank ist die Landeshauptstadt        LSA 2004, S. 20) in der jeweiligen Fassung.
Magdeburg.

Die Aufgaben im Einzelnen
Q Verbesserung regionaler Wirtschaftsstruk-        Kontakt
   tur                                             Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Q Innovations- und Technologieförderung            Domplatz 12
Q Gründer- und Mittelstandsförderung               39104 Magdeburg
Q Kommunalfinanzierung                                +49 391 5891745
Q Wohnungsbauförderung                             ¬ +49 391 5891754
Q Kultur/Bildung/Medien                            | info@ib-lsa.de
Q Tourismus                                         www.ib-sachsen-anhalt.de
Q Agrar-/Umweltförderung
Q Fördernahe Dienstleistungen und Projekte,
   z. B. Beratung und Netzwerktätigkeit

Anteilseigner
über NORD/LB:
Land Niedersachsen                      59,13 %
Land Sachsen-Anhalt                      5,57 %
Sparkassenverband Niedersachsen        26,36 %
Sparkassenbeteiligungsverband
Sachsen-Anhalt                           5,28 %
18

     Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)          Anteilseigner
     ist das zentrale Förderinstitut in Schleswig-
     Holstein. Sie unterstützt das Land bei der               Land Schleswig-Holstein                 100,0 %
     Umsetzung wirtschafts- und strukturpoliti-
     scher Aufgaben. Sie ist eine Anstalt des öffent-         Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
     lichen Rechts mit Sitz in Kiel. Es besteht ein           verfügt über Anstaltslast und Gewährträgerhaf-
     Verbindungsbüro in Brüssel sowie Interreg-               tung des Landes.
     Sekretariate in Rostock und Riga.
                                                              Für die Verbindlichkeiten der IB haftet das Land
     Die Aufgaben im Einzelnen                                unbeschränkt, auch für von ihr aufgenommene
                                                              Darlehen und andere Kredite.
     Q Förderung von KMU, Existenzgründern und
       landwirtschaftlichen Betrieben mit Zuschüs-            Rechtsgrundlage für die IB ist das „Investitions-
       sen, Krediten und Beteiligungskapital                  bankgesetz“ vom 7. Mai 2003 (aktuelle Fassung:
     Q Soziale Wohnraumförderung                              17. Dezember 2010).
     Q Förderung von Wohneigentumsmaßnah-
       men                                                    Kontakt
     Q Städtebauförderung und integrative Wohn-               Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
       quartiersentwicklung                                   Fleethörn 29-31
     Q Beratung und Finanzierung von/bei öffent-              24103 Kiel
       lichen Projekten und Infrastrukturmaßnah-                  +49 431 9905-0
       men                                                    ¬ +49 431 9905-3383
     Q Kommunales Energiemanagement                           | info@ib-sh.de
     Q Förderprogrammmanagement für das Land                   http://www.ib-sh.de
       Schleswig-Holstein
     Q Unterstützung hinsichtlich innovativer
       Energietechnologien durch die Energie-
       agentur
     Q Beratung zu Förderprogrammen des Bun-
       des, der Länder und der Europäischen Union
     Q Management des „Interreg IV B Ostseepro-
       gramms“

                                       Förderbanken in Deutschland | August 2013
Die Förderbanken im Einzelnen                                         19

Die NBank ist die Investitions- und Förderbank      Q Wohnraumförderung
des Landes Niedersachsen mit Sitz in Hannover.      Q Städtebau
Sie ist Rechtsnachfolgerin der Investitions- und
Förderbank Niedersachsen GmbH (gegründet            Anteilseigner
2004), die mit Wirkung zum 1. Januar 2008 die       Land Niedersachsen                       100,0 %
Landestreuhandstelle Niedersachsen integrier-       Das Land Niedersachsen ist gegenüber der
te und in der Rechtsform einer Anstalt öffentli-    NBank verpflichtet, deren wirtschaftliche Basis
chen Rechts fortgeführt wird. Alleiniger Anteils-   zu sichern und die NBank funktionsfähig zu
eigner ist seitdem das Land Niedersachsen.          erhalten. Es haftet für die Verbindlichkeiten der
Als universale Förderbank berät die NBank flä-      NBank unbeschränkt.
chendeckend zu allen Programmen der Wirt-           Gesetzliche Grundlage für die Bank ist das Gesetz
schafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infra-       über die Investitions- und Förderbank Nieder-
strukturförderung, die in Niedersachsen in          sachsen (NBankG) vom 13. Dezember 2007.
Anspruch genommen werden können. Daher ist
sie neben ihrer Hauptstelle in Hannover auch in     Kontakt
Lüneburg, Braunschweig, Oldenburg und Osna-         Investitions- und Förderbank Niedersachsen –
brück vertreten.                                    NBank
                                                    Günther-Wagner-Allee 12-16
Die Aufgaben im Einzelnen                           30177 Hannover
                                                        +49 511 30031-0
Die NBank ist das zentrale Förderinstitut des       ¬ +49 511 30031-555
Landes Niedersachsen und unterstützt das            | info@nbank.de
Land bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben.        http://www.nbank.de
Die NBank wird dabei insbesondere in folgen-
den Bereichen tätig:
Q Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
   struktur
Q Entwicklung strukturschwacher Gebiete
Q Infrastruktur
Q Arbeitsmarkt- und Bildungsförderung
Q Umweltschutz, technischer Fortschritt und
   Energien
Q Internationalisierung
Q Kultur, Wissenschaft und Forschung
20

     Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-            Anteilseigner
     Pfalz (ISB) ist das Förderinstitut des Landes
     Rheinland-Pfalz für die Wirtschafts- und Wohn-           Land Rheinland-Pfalz                   100,0 %
     raumförderung mit Sitz in Mainz.
     Die Bank unterstützt das Land Rheinland-Pfalz            Die ISB ist eine Anstalt öffentlichen Rechts.
     in seiner Wirtschafts- und Strukturpolitik und           Gewährträger und Träger der Anstaltslast ist das
     hat insbesondere den staatlichen Auftrag, im             Land Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus haftet das
     Rahmen der Finanz-, Wirtschafts-, Wohnungs-,             Land unmittelbar für die von der Bank auf-
     Städtebau-, Verkehrs-, Umwelt- und Arbeits-              genommenen Refinanzierungsmittel. Rechts-
     marktpolitik Vorhaben zur Verbesserung und               grundlage für die Bank ist das Landesgesetz
     Stärkung der Wirtschaftsstruktur des Landes              über die Investitions- und Strukturbank Rhein-
     im Einklang mit den Beihilfevorschriften der             land-Pfalz (ISBLG) vom 20. Dezember 2011.
     Europäischen Gemeinschaft zu fördern.
                                                              Kontakt
     Die Aufgaben im Einzelnen                                Investitions- und Strukturbank
                                                              Rheinland-Pfalz (ISB)
     Zur Erfüllung ihres Auftrages führt die ISB För-         Holzhofstraße 4
     dermaßnahmen insbesondere in folgenden                   55116 Mainz
     Bereichen durch:                                             +49 6131 6172-0
     Q Mittelstand                                            ¬ +49 6131 6172-1299
     Q Technologie und Innovation                             | isb-marketing@isb.rlp.de
     Q Wohnungs- und Städtebau                                 www.isb.rlp.de
     Q Regionale Strukturpolitik
     Q Vorhaben mit besonderer strukturpoliti-
         scher oder arbeitsmarktpolitischer und
         sozialer Bedeutung
     Q Umweltschutz
     Q Infrastruktur
     Q Risikokapital
     Q Standortwerbung und Akquisition
     Q Handels- und Kooperationsförderung
     Zur Durchführung ihrer öffentlichen Förderauf-
     gaben kann die ISB Fördermittel bewilligen und
     sich aller ihr zur Verfügung stehenden Instru-
     mente bedienen.

                                       Förderbanken in Deutschland | August 2013
Die Förderbanken im Einzelnen                                     21

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vor-          Anteilseigner
pommern (LFI) ist der zentrale Förderdienstleis-
ter des Landes Mecklenburg-Vorpommern und          über NORD/LB:
Berater für Bürger, Kommunen und Investoren.       Land Niedersachsen                  59,13 %
Im Auftrag der Landesregierung bearbeitet das      Land Sachsen-Anhalt                  5,57 %
LFI verschiedene Zuschuss- und Darlehenspro-       Sparkassenverband Niedersachsen    26,36 %
gramme und verwaltet als Treuhänder vom            Sparkassenbeteiligungsverband
Land zugewiesene Mittel aus Landes und Bun-        Sachsen-Anhalt                       5,28 %
deshaushalt sowie aus den Europäischen Struk-      Sparkassenbeteiligungszweckverband
turfonds EFRE, ELER, ESF und EFF. Das Institut     Mecklenburg-Vorpommern               3,66 %
hat seinen Sitz in Schwerin, mit Außenstellen in
Rostock, Neubrandenburg und Greifswald.            Das Förderinstitut arbeitet auf der Grundlage
                                                   des „Gesetzes zur Übertragung hoheitlicher
Die Aufgaben im Einzelnen                          Aufgaben auf das Landesförderinstitut Meck-
                                                   lenburg-Vorpommern“ und des Treuhandvertra-
Zu den Aufgaben des Landesförderinstituts          ges zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpom-
Mecklenburg-Vorpommern zählen:                     mern und der NORD/LB. Im Geschäftsverkehr
Q Wohnraum- und Städtebauförderung                 firmiert das Institut unter eigenem Namen.
Q Kommunaler Aufbaufonds (KAF)
Q Wirtschaftsförderung                             Kontakt
Q Infrastrukturförderung                           Landesförderinstitut
Q INTERREG IV A                                    Mecklenburg-Vorpommern
Q Arbeits-, Bildungs- und Qualifizierungsför-      Werkstraße 213
    derung                                         19061 Schwerin
Q Förderung der Ernährungswirtschaft,                 +49 385 6363-0
    Fischerei und Forst                            ¬ +49 385 6363-1212
Q Sportförderung                                   | info@lfi-mv.de
Q Förderung des Denkmalschutzes                     http:/www.lfi-mv.de
Q Förderung der Gesundheitswirtschaft
Q Klimaschutz
Das LFI ist ein rechtlich unselbstständiger, in
seiner Aufgabenstellung jedoch eigenständiger
und somit betriebswirtschaftlich, organisato-
risch und personell getrennter Geschäftsbereich
der NORD/LB und nimmt seine Aufgaben wett-
bewerbsneutral wahr.
22

     Die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württem-               Q Maßnahmen in der Land- und Forstwirt-
     berg, ist das Förderinstitut des Landes Baden-            schaft
     Württemberg in der Rechtsform einer Anstalt             Q Kulturelle und wissenschaftliche Maßnah-
     des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe             men
     und einem zweiten Standort in Stuttgart.
     Rechtsvorgängerin der L-Bank ist die ehemalige          Anteilseigner
     Landeskreditbank Baden-Württemberg, deren               Land Baden-Württemberg                100,0 %
     Förderteil mit Wirkung zum 1. Dezember 1998
     auf die neu errichtete L-Bank übertragen wurde.         Die L-Bank verfügt über Anstaltslast und
     Als Staatsbank für Baden-Württemberg beglei-            Gewährträgerhaftung des Landes. Darüber hin-
     tet die L-Bank das Land bei der Umsetzung sei-          aus hat das Land eine explizite und unbedingte
     ner Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik.          Garantie für die Verbindlichkeiten der L-Bank
     Die Existenzgründungs- und Mittelstandsfinan-           übernommen.
     zierung, der Wohnungsbau, die Infrastruktur-            Rechtsgrundlage für die Bank ist das Gesetz
     und Standortentwicklung sowie die Unterstüt-            über die L-Bank vom 11. November 1998, zuletzt
     zung von Familien stellen dabei die Kernge-             geändert durch das Gesetz vom 14. Oktober
     schäftsfelder des Kreditinstituts dar.                  2008.

     Die Aufgaben im Einzelnen                               Kontakt
                                                             L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg
     Q Sicherung und Verbesserung der mittelstän-            Schlossplatz 10
       dischen Struktur der Wirtschaft, insbeson-            76113 Karlsruhe
       dere durch Finanzierung von Existenzgrün-                 +49 721 150-0
       dungen und -festigungen                               ¬ +49 721 150-1001
     Q Staatliche Wohnraumförderung                          | info@l-bank.de
     Q Bereitstellung von Risikokapital                       http://www.l-bank.de
     Q Bauliche Entwicklung der Städte und
       Gemeinden
     Q Infrastrukturmaßnahmen
     Q Entwicklung von gewerblichen Standorten
       und Ansiedlung von Unternehmen und
       gewerblichen Betrieben
     Q Umweltschutzmaßnahmen
     Q Technologie- und Innovationsmaßnahmen
     Q Maßnahmen rein sozialer Art

                                      Förderbanken in Deutschland | August 2013
Die Förderbanken im Einzelnen                                          23

Die LfA Förderbank Bayern ist das Kreditinstitut   Anteilseigner
des Freistaats Bayern für eine umfassende Wirt-
schaftsförderung. Die Spezialbank in der           Freistaat Bayern                         100,0 %
Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen
Rechts hat ihren Sitz in München und eine          Der Freistaat Bayern ist Gewährträger der Bank.
Repräsentanz in Nürnberg. Gegründet am             Er trägt die Anstaltslast und ist damit verpflich-
1. Dezember 1950 durch ein eigenes Gesetz,         tet, die wirtschaftliche Basis der Bank zu
nahm die damalige Landesanstalt für Aufbau-        sichern und sie funktionsfähig zu halten,
finanzierung (LfA) ihre Geschäftstätigkeit am      solange sie besteht. Er haftet für die Verbind-
1. Mai 1951 auf.                                   lichkeiten der Bank unbegrenzt.
Gemäß ihrem Förderauftrag unterstützt die LfA      Rechtsgrundlage für die Bank ist das Gesetz
Förderbank Bayern Vorhaben gewerblicher            über die Bayerische Landesanstalt für Aufbau-
Unternehmen sowie sonstige Maßnahmen zur           finanzierung (LfA-Gesetz) vom 20. Juni 2001,
Stärkung des Wirtschaftsstandorts Bayern. Die      zuletzt geändert am 25. Mai 2003.
Finanzdienstleistungen der LfA umfassen Darle-
hen, Risikoübernahmen sowie – über Beteili-
gungsgesellschaften aus der LfA-Gruppe (Bay BG     Kontakt
Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, Bay-      LfA Förderbank Bayern
ern Kapital GmbH) – auch Eigenkapital.             Königinstraße 17
                                                   80539 München
Die Aufgaben im Einzelnen                             +49 89 2124-0
                                                   ¬ +49 89 2124-2440
Zu den Aufgaben der Bank gehört im Schwer-         | info@lfa.de
punkt die Finanzierung von mittelständischen        http://www.lfa.de
Unternehmen sowie auch von kommunalen
Investitionen in folgenden Bereichen:
Q Gründung
Q Wachstum
Q Technologie und Innovation
Q Umweltschutz und Energieeffizienz
Q Stabilisierung
Q Infrastruktur
Q Filmförderung
Q Vorhaben mit besonderer regional-, struktur-
    oder arbeitsmarktpolitischer Bedeutung
24

     Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nord-                Anteilseigner
     rhein-Westfalen.
     Im öffentlichen Auftrag unterstützt sie das              Land Nordrhein-Westfalen              100,0 %
     Land bei seinen struktur- und wirtschaftspoliti-
     schen Aufgaben. Dazu bündelt sie die Förder-             Im Rahmen seiner staatlichen Trägerschaft
     initiativen des Landes, Bundes und der Europä-           obliegt dem Land Nordrhein-Westfalen die
     ischen Union unter einem Dach und kombiniert             Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung für
     sie mit eigenen Eigenkapital- und Fremdkapi-             die NRW.BANK. Darüber hinaus hat das Land als
     talprodukten zu maßgeschneiderten Lösungen.              Gewährträger für die aufgenommenen und
                                                              künftig aufzunehmenden Refinanzierungsmit-
     Die Aufgaben im Einzelnen                                tel der Bank eine gesetzliche unmittelbare und
                                                              unwiderrufliche Refinanzierungsgarantie über-
     In den Förderfeldern                                     nommen.
     Q Wohnen und Leben,                                      Rechtsgrundlage für die Bank ist das Gesetz
     Q Gründen und Wachsen,                                   über die NRW.BANK vom 16. März 2004.
     Q Entwickeln und Schützen
     setzt die NRW.BANK das gesamte Spektrum                  Kontakt
     kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein und            NRW.BANK
     arbeitet dabei wettbewerbsneutral mit den                Kavalleriestraße 22        Friedrichstraße 1
     Banken und Sparkassen im Land zusammen.                  40213 Düsseldorf           48145 Münster
     Darüber hinaus berät sie in allen Förderfeldern             +49 211 91741-0         +49 251 91741-0
     die Hausbanken, Wirtschaftsförderer sowie                ¬ +49 211 91741-1800       +49 251 91741-2921
     andere Fördermittler und Fördernehmer über               | info@nrwbank.de
     den optimalen Einsatz ihrer Förderprodukte.               http://www.nrwbank.de
     Im Bereich Wohnraumförderung berät sie die
     Bewilligungsbehörden der zuständigen Kom-
     munal- oder Kreisverwaltung sowie potenzielle
     Bauherren über die Möglichkeiten der sozialen
     Wohnraumförderung. Die Wohnungsmarktbe-
     obachtung gibt darüber hinaus allen Interes-
     sierten Informationen über Entwicklungen auf
     den nordrhein-westfälischen Wohnungsmärk-
     ten.

                                       Förderbanken in Deutschland | August 2013
Die Förderbanken im Einzelnen                                   25

Die Saarländische Investitionskreditbank AG       Anteilseigner
(SIKB) wurde im Jahre 1951 als Förderbank des
Saarlandes gegründet; Sitz der Gesellschaft ist   Land Saarland                        51,02 %
Saarbrücken. 51 % der Anteile hält das Bundes-    Landesbank Saar                      19,34 %
land Saarland, 49 % verteilen sich im Wesentli-   UniCredit Bank AG                     3,27 %
chen auf die saarländische Bankenlandschaft.      Commerzbank AG                        4,33 %
                                                  Deutsche Bank Privat- und
Die SIKB hat den staatlichen Auftrag, Vorhaben    Geschäftskunden AG                    11,82 %
gewerblicher Unternehmen und sonstige Maß-        Volksbanken-Beteiligungsges. mbH     10,08 %
nahmen zur Verbesserung und Stärkung der          Sonstige                               0,14 %
Wirtschafts-, Verkehrs- und Umweltstruktur
finanziell zu fördern. Dies geschieht im Rahmen   Zur Beschaffung von notwendigen Mitteln
der Finanz-, Wirtschafts-, Verkehrs-, Umwelt-     nimmt die SIKB insbesondere Refinanzierungs-
und Arbeitsmarktpolitik des Saarlandes.           mittel aus öffentlichen Förderprogrammen auf.

Die Aufgaben im Einzelnen
                                                  Kontakt
In folgenden Bereichen ist die SIKB tätig:        Saarländische Investitionskreditbank AG
                                                  Franz-Josef-Röder-Straße 17
Q Wirtschaftsförderung (Finanzierung u. a.        66119 Saarbrücken
  zusammen mit Hausbanken) durch Mittel               +49 681 3033-0
  des Landes, des Bundes und der EU               ¬ +49 681 3033-100
Q Kapitalbeteiligungen                            | info@sikb.de
Q Bürgschaftsprogramme                             http://www.sikb.de
Q Wohnungsbauförderung
Q Agrarförderung (Auszahlung und Verwal-
  tung der Darlehen, Bewilligung erfolgt beim
  zuständigen Ministerium)
Q Geschäftsbesorgungen
26

     Das zentrale Förderinstitut des Freistaates              Anteilseigner
     Sachsen ist die Sächsische Aufbaubank – För-
     derbank – (SAB) mit Sitz in Dresden.                     Freistaat Sachsen                      100,0 %
     Mit der Durchführung von Fördermaßnahmen
     unterstützt die SAB den Freistaat bei der Erfül-         Die SAB ist eine Anstalt öffentlichen Rechts.
     lung seiner öffentlichen Aufgaben. Im Auftrag            Rechtsgrundlage für die Bank bildet das Gesetz
     des Freistaats bietet die Bank Förderprogramme           zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank –
     für verschiedene Zielgruppen an, wie zum Bei-            Förderbank – (FördbankG) vom 19. Juni 2003.
     spiel Privatpersonen, Vereine, Verbände, Unter-          Durch dieses Gesetz ist die SAB mit Anstaltslast
     nehmen oder Kommunen. Das Förderspektrum                 und Gewährträgerhaftung ausgestattet. Als
     umfasst Wirtschaft und Arbeitsmarkt, Woh-                Gewährträger haftet der Freistaat für die Ver-
     nungsbau, Infrastrukturmaßnahmen, Städte-                bindlichkeiten der SAB unbeschränkt. Darüber
     bau sowie Umwelt und Landwirtschaft.                     hinaus hat der Freistaat eine gesetzliche aus-
                                                              drückliche Refinanzierungsgarantie für die SAB
     Die Aufgaben im Einzelnen                                übernommen.

     Q Wohnungswirtschaft und Siedlungswesen                  Kontakt
     Q Wirtschaftsförderung mit dem Schwer-                   Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
       punkt Mittelstand                                      Pirnaische Straße 9
     Q Ansiedlung von Unternehmen                             01069 Dresden
     Q Bereitstellung von Risikokapital                           +49 351 4910-0
     Q Technologie- und Innovationsfinanzierung               ¬ +49 351 4910-4000
     Q Infrastrukturmaßnahmen                                 | servicecenter@sab.sachsen.de
     Q Bauliche Entwicklung der Städte und                     http://www.sab.sachsen.de
       Gemeinden
     Q Entwicklung strukturschwacher Gebiete
     Q Land- und Forstwirtschaft und ländlicher
       Raum
     Q Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz
     Q Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik
     Q Kunst, Kultur, Wissenschaft und Forschung
     Q Gesundheitswesen
     Q Familie, Jugend, Sport, Gleichstellung

                                       Förderbanken in Deutschland | August 2013
Die Förderbanken im Einzelnen                                        27

Die Thüringer Aufbaubank (TAB) ist die zentrale   Träger der Anstaltslast ist der Freistaat Thürin-
Förderbank des Freistaats Thüringen mit Sitz in   gen, der sicherstellt, dass die Bank ihre Aufga-
Erfurt. Sie wurde im Jahre 1992 als Anstalt       ben erfüllen kann. Gewährträger der Bank ist
öffentlichen Rechts gegründet.                    ebenfalls der Freistaat Thüringen. Für die Ver-
                                                  bindlichkeiten der Bank haftet er unbeschränkt.
Die TAB unterstützt das Land bei der Erfüllung    Rechtsgrundlage für die Bank ist das Thüringer
öffentlicher Aufgaben unter Beachtung der         Aufbaubankgesetz in der Fassung vom 21. Novem-
Grundsätze und Ziele der staatlichen Förder-      ber 2001, zuletzt geändert am 20. Mai 2008.
politik sowie strikter Wettbewerbsneutralität.
Sie unterhält Kundencenter in Erfurt, Gera,
Nordhausen, Suhl und Eisenach.

Die Aufgaben im Einzelnen

Zu den Aufgaben der Thüringer Aufbaubank
gehören                                           Kontakt
Q Wirtschaftsförderung im Freistaat Thürin-       Thüringer Aufbaubank
   gen, insbesondere                              Anstalt öffentlichen Rechts
Q Investitions- und Technologieförderung          Gorkistraße 9
Q Förderung von Existenzgründungen und            99084 Erfurt
   Existenzsicherung über Darlehen und Bürg-         +49 361 7447-0
   schaften                                       ¬ +49 361 7447-410
Q Förderung der Landwirtschaft                    | info@aufbaubank.de
Q Wohnungsbau- und Modernisierungsförde-           http://www.aufbaubank.de
   rung
Q Finanzierung von Kommunen und kommu-
   nalen Unternehmen

Anteilseigner

Freistaat Thüringen                   100,0 %

Die Thüringer Aufbaubank genießt Anstaltslast
und Gewährträgerhaftung.
28

     Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank                  FIDES Beta GmbH treuhänderisch für den
     (WIBank) ist das Förderinstitut des Landes Hes-         deutschen Sparkassen- und Giroverband
     sen mit Hauptsitz in Offenbach und regionalen           als Träger der Sicherungsreserve der
     Standorten in Kassel, Wetzlar und Wiesbaden.            Landesbanken und Girozentralen        4,75 %
                                                             Freistaat Thüringen                  4,05 %
     Die Aufgaben im Einzelnen
     Q Mittelstandsförderung                                 Gewährträger der WIBank ist das Land Hessen.
     Q Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik                     Darüber hinaus hat das Land als Gewährträger
     Q Wohnungswesen                                         für die aufgenommenen und künftig aufzuneh-
     Q Kommunalbau                                           menden Refinanzierungsmittel der WIBank
     Q Städtebau und Stadtentwicklung                        eine gesetzliche unmittelbare und unwiderruf-
     Q Bereitstellung von Risikokapital                      liche Staatshaftung übernommen. Rechts-
     Q Technologie- und Innovationsfinanzierung              grundlage für die Bank ist das Gesetz über die
     Q Infrastrukturmaßnahmen                                Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
     Q Entwicklung strukturschwacher Gebiete                 vom 18. Dezember 2006 in der zuletzt geänder-
     Q Land- und Forstwirtschaft, Umwelt-, Natur-            ten Fassung vom 16. Juli 2009.
        und Landschaftsschutz
     Q Kultur- und Bildungsförderung                         Kontakt
     Q Finanzierung von Gebietskörperschaften                Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
     Q Monetäre Förderberatung                               Strahlenbergerstraße 11
     Q Treuhänderische Aufgaben für das Land                 63067 Offenbach am Main
                                                                +49 69 9132-03 | info@wibank.de
     Anteilseigner                                           ¬ +49 69 9132-4636  http://www.wibank.de
     Die WIBank Hessen ist ein rechtlich unselbst-
     ständiger, organisatorisch und wirtschaftlich
     selbstständiger Geschäftsbereich der Landes-
     bank Hessen-Thüringen, deren Anteile gehalten
     werden von:
     Sparkassen- und Giroverband
     Hessen-Thüringen                      68,85 %
     Land Hessen                            8,10 %
     Rheinischer Sparkassen- u. Giroverband 4,75 %
     Sparkassenverband Westfalen-Lippe      4,75 %
     FIDES Alpha GmbH treuhänderisch für
     die regionalen Sparkassenverbände als
     Träger der Sparkassen-Stützungsfonds 4,75 %

                                      Förderbanken in Deutschland | August 2013
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          Verständigung II als Rahmenregelung

                                                           1. Geltungsbereich
    Auszug aus der Verständigung der
    EU-Kommission mit der Bundes-                          Diese Entscheidung betrifft rechtlich selbst-
    republik Deutschland über staatliche                   ständige Förderinstitute in Deutschland, für die
    Garantien für öffentliche Banken vom                   staatliche Haftungsinstitute wie Anstaltslast
    27. März 2002                                          und/oder Gewährträgerhaftung und/oder Refi-
                                                           nanzierungsgarantien gelten (im folgenden
                                                           „Förderinstitute“ genannt”2) und bezieht sich
„Dritter Teil: Einzelne Maßnahmen, die                     auf die beihilferechtlich relevanten, diesen
für Spezialkreditinstitute zu treffen sind                 staatlichen Haftungsinstituten für die Förderin-
                                                           stitute immanenten Vorteile.3
Dieser dritte Teil gibt den Inhalt der Verständi-
gung zwischen Kommissar Mario Monti und                    2. Grundsätze für deutsche Förderinstitute
Staatssekretär Caio Koch-Weser vom 1.3.2002
wieder. Um dem oder den betreffenden Unter-                Die Geschäftstätigkeiten der Förderinstitute
nehmen einen angemessenen Übergang zur                     sind nach ihrem Förderauftrag auf die Unter-
angepassten Sachlage zu erlauben, sieht die                stützung der Struktur- und Wirtschaftspolitik
Kommission die folgenden Maßnahmen als                     sowie der Sozialpolitik und der öffentlichen
objektiv notwendig und gerechtfertigt an, die              Aufgaben ihrer staatlichen Träger ausgerichtet.
für Spezialkreditinstitute zu treffen sind:                Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass nur solche
                                                           Förderaufgaben an die Förderinstitute übertra-
                                                           gen werden, die im Einklang mit den gemein-
2   Rechtlich selbstständige Förderinstitute sind z. B.:   schaftlichen Beihilfevorschriften stehen. Die
    a) Bremer Aufbaubank GmbH                              Durchführung der Förderaufgaben ist an die
    b) Deutsche Ausgleichsbank
    c) Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
    d) Investitionsbank des Landes Brandenburg
    e) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)                3   Siehe detaillierter Vorschlag der Kommission
    f) Landeskreditbank Baden-Württemberg                      vom 8.5.2001, der zweckdienliche Maßnahmen
       – Förderbank                                            für das System der Anstaltslast und der Gewähr-
    g) Landwirtschaftliche Rentenbank                          trägerhaftung beschreibt. Folglich bezieht sich
    h) LfA Förderbank Bayern/Bayerische Landes-                diese Entscheidung nicht auf die Durchleitung
        anstalt für Aufbaufinanzierung                         von Zuschüssen sowie auf Treuhand- und Verwal-
    i) Thüringer Aufbaubank                                    tungsgeschäfte aus öffentlichen Mitteln.
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     Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Dis-              prinzips und der Konsortialfinanzierung. Adres-
     kriminierungsverbots gebunden.                           saten ihrer Fördermaßnahmen können alle
                                                              natürlichen und juristischen Personen des pri-
     Die beihilferechtliche Überprüfung dieser Tätig-         vaten und öffentlichen Rechts sein.
     keiten gegenüber den Begünstigten bleibt von
     dieser Entscheidung unberührt. Ebenfalls unbe-           Zur Erfüllung ihrer öffentlichen Förderaufgaben
     rührt bleiben die Anwendung anderer Vorschrif-           dürfen die Förderinstitute nur die Geschäfte
     ten des EG-Vertrags sowie die internationalen            und Dienstleistungen (z. B. Treasurymanage-
     Verpflichtungen der EG in Bezug auf staatliche           ment, Risikosteuerung und fördergeschäftliche
     Beihilfen und andere Subventionen.                       Beratung) betreiben, die mit der Erfüllung ihrer
                                                              Aufgaben in direktem Zusammenhang stehen;
     Die den staatlichen Haftungsinstituten Anstalts-         der Effektenhandel, das Einlagengeschäft und
     last und/oder Gewährträgerhaftung und/oder               das Girogeschäft sind den Förderinstituten nur
     Refinanzierungsgarantien für die Förderinstitute         für eigene Rechnung und nur insoweit gestat-
     immanenten Vorteile dürfen in den folgenden              tet, als sie mit der Erfüllung ihrer öffentlichen
     Bereichen eingesetzt werden:                             Förderaufgaben in direktem Zusammenhang
                                                              stehen.
     a) Durchführung von öffentlichen Förderauf-
     gaben:                                                   b) Beteiligungen an Projekten im Gemeinschafts-
                                                              interesse, die von der Europäischen Investitions-
     Die öffentlichen Förderaufgaben der Förder-              bank oder ähnlichen europäischen Finanzie-
     institute, z. B. die Aufbringung und/oder Durch-         rungsinstitutionen mitfinanziert werden.
     leitung von öffentlichen Fördermitteln, beste-
     hen in der Durchführung und Verwaltung von               c) Gewährung von Darlehen und anderen Finan-
     Fördermaßnahmen im staatlichen Auftrag in                zierungsformen an Gebietskörperschaften und
     präzise zu benennenden Förderbereichen, ins-             öffentlich-rechtliche Zweckverbände.
     besondere Mittelstandsfinanzierung, Finanzie-
     rungen im Rahmen von Risikokapital, Finanzie-            d) Maßnahmen rein sozialer Art, z. B.:
     rung von Umweltschutzinvestitionen, Techno-              – Gewährung von Darlehen an Mitarbeiter
     logie-/Innovationsfinanzierung, Infrastruktur-               und Mitglieder der gesetzlich vorgeschrie-
     finanzierung, Wohnungswirtschaft sowie inter-                benen Organe der Förderinstitute;
     national vereinbarte Förderprogramme (z. B.              – Gewährung von Darlehen als Finanzierungs-
     CIRR, LASU etc.) und Zusammenarbeit mit Ent-                 beiträge im Rahmen der staatlichen sozia-
     wicklungsländern. Die öffentlichen Förderauf-                len Wohnraumförderung für Haushalte, die
     gaben sind in den einschlägigen Regelwerken                  insbesondere unter Berücksichtigung ihres
     konkret zu beschreiben.                                      Einkommens die finanziellen Belastungen
                                                                  für einen angemessenen Wohnraum ohne
     Zur Durchführung ihrer öffentlichen Förderauf-               staatliche Unterstützung nicht tragen kön-
     gaben können sich die Förderinstitute aller                  nen. Die sozialen Kriterien für den begüns-
     ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente                    tigten Personenkreis werden vom Beihilfe-
     bedienen, insbesondere des Durchleitungs-                    geber präzise definiert;

                                       Förderbanken in Deutschland | August 2013
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