Erbschaftsteuerreform aufgeschoben - Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an - SHBB Steuerberatungsgesellschaft

Die Seite wird erstellt Albert Behrens
 
WEITER LESEN
Erbschaftsteuerreform aufgeschoben - Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an - SHBB Steuerberatungsgesellschaft
Ausgabe 2/2016                                                                                                                                                                             Journal

                                                                                                                                                                                                                        fotolia_industrieblick
Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an                                                                   Bundesregierung stoppt die
Erbschaftsteuerreform aufgeschoben geplanten Steueran­reize für
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die erhal­ten. Allerdings sollen für die Verschonung von der Mietwohnungsbau
bishe­rigen Verschonungsregelungen für Betriebserben         Erbschaftssteuer künftig höhere Anforderungen gelten.
als zu weitgehend bezeichnet und den Gesetzgeber auf-        So soll bei Erben ab einer Erbschaft von 26 Millionen Eu-     In Ausgabe 1/2016 hatte das SHBB Journal über die geplante steuerliche Förderung des
gefordert, spätestens bis zum 30. Juni 2016 eine Neure-      ro individuell geprüft werden, ob nicht ein Teil der Steuer   Mietwohnungsbaus berichtet. Die Bundesregierung wollte Sonderabschreibungen bei
gelung zu finden. Das SHBB Journal berichtete bereits        aus dem Privatvermögen der Erben bezahlt werden kann.         Mietwohnungsbau in besonderen Ballungsgebieten einführen.
mehrfach über das Steuerreformvorhaben, zuletzt in der       Für Familienunternehmen sollen auch weiterhin Steuer-
Ausgabe 1/2015.                                              erleichterungen greifen.                                      Mit Pressemitteilungen von Anfang Juli 2016 verkündeten sowohl die Fraktionen
                                                                Die oben skizzierte gesetzliche Neuregelung, die rück-     der CDU/CSU als auch der SPD, dass die Gesetzespläne vorerst gescheitert seien. Der
Bereits im September letzten Jahres hatte der Bundes-        wirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten sollte, bedarf       Ent­w urf werde wegen derzeit unüberbrückbarer Differenzen nicht weiterverfolgt.
rat eine sehr kritische Stellungnahme zu dem ersten          allerdings der Zustimmung des Bundesrates. Diese Zu-          Union und SPD werfen sich gegenseitig Blockadehaltung vor. Strittig sind insbeson­
Gesetzesentwurf der Bundesregierung abgegeben: zu            stimmung hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung          dere die Fördergrenzen, eine Mietpreisbindung sowie mögliche Mitnahmeeffekte bei
kompliziert, juristisch zweifelhaft und hinsichtlich der     vor der Sommerpause am 8. Juli 2016 verweigert und            Investoren im höherpreisigen Wohnungsbau.
Entlastung großer Vermögen nicht konsensfähig. Nach          nun den Vermittlungsausschuss angerufen, der einen
langem Hin und Her einigte sich die Regierungskoali-         Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat finden soll.
tion im Juni 2016 auf einen Kompromiss, den der Bun-         Es wird allgemein davon ausgegangen, dass im Rahmen                                                                                        Inhalt
destag wenige Tage später verabschiedete. Nach diesem        des Vermittlungsausschuss-Verfahrens die Erbschaft-
Gesetzentwurf der Bundesregierung soll auch zukünftig        steuerreform nochmals grundlegend überarbeitet wird.
Betriebserben die Erbschaftsteuer vollständig erlassen       Arbeitsergebnisse des Vermittlungsausschusses werden           Steuern und Rechnungswesen | Seite 1  – 5

werden können, wenn sie Firma und Arbeitsplätze              daher nicht vor Herbst 2016 erwartet.                          Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an – Erbschaftsteuerreform aufgeschoben – Seite 1
                                                                                                                            Reform der Grundsteuer geplant – Seite 1
                                                                                                                            Bundesregierung stoppt die geplanten Steueranreize für Mietwohnungsbau – Seite 1

Was heißt aufkommensneutral?                                                                                                Editorial – Seite 2
                                                                                                                            Mitunternehmerstellung in einer Freiberuflerpraxis setzt Mitunternehmerrisiko

Reform der Grundsteuer geplant                                                                                              und –initiative voraus – Seite 2
                                                                                                                            Bei Umwandlung von Unternehmen Investitionsabzugsbeträge nicht gefährden – Seite 3  
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahme-          men eines neuen, typisierenden Ertragswertverfahrens           Haftstrafen bei Steuerhinterziehung bereits ab 50.000 Euro? – Seite 3  
quellen der Städte und Gemeinden. Die Wertermittlung         neu bewertet werden. Die neu ermittelten Werte sollen          Sieben oder 19 Prozent Umsatzsteuer? - E-Books sind keine Bücher – Seite 4
                                                                                                                            Umsatzsteuer auf Wärmelieferungen an Gesellschafter – Seite 4
der Grundsteuer basiert auf den Einheitswerten, die in den   dann in etwa zehn Jahren für die Festsetzung der Grund-
                                                                                                                            Abgeltungssteuer oder Teileinkünfteverfahren? – Wahlrecht bietet Steuervorteile – Seite 4
westlichen Bundesländern auf einer Wertermittlung aus        steuer greifen.
                                                                                                                            Probleme mit elektronischen Kassen? – Seite 5
dem Jahre 1964 beruhen und in den östlichen Bundeslän-          Die Finanzministerkonferenz betont, dass man nicht
dern auf Daten aus dem Jahre 1935.                           mehr Steuern erheben will als bisher. Experten zweifeln        GmbH-Spezial | Seite 5
                                                             aber daran, dass die Reform tatsächlich aufkommens-
                                                                                                                            Aufgepasst bei erfolgloser GmbH-Gründung - Bundesfinanzhof begrenzt
Aufgrund der lange zurückliegenden Wertermittlung der        neutral umgesetzt werden kann. Angesichts knapper              Vorsteuerabzug – Seite 5
Einheitswerte hält der Bundesfinanzhof die Methode für       Kassen in Städten und Gemeinden könnten möglicher-             Arbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich nicht anerkannt – Seite 5
die Festsetzung der Grundsteuer-Bemessungsgrund­             weise zusätzlich in Aussicht stehende Steuereinnahmen
lage bereits seit Jahren für veraltet. Bevor das Bundes-     dankend mitgenommen werden.                                    Recht | Seite 6
verfassungsgericht hierzu ein Machtwort spricht, haben          Bis ein entsprechendes Gesetz zur Reform der Grund-         Sozialversicherungspflicht von GmbH-Gesellschaftern – Seite 6
die Finanzminister der Länder auf ihrer turnusmäßigen        steuer umgesetzt wird, ist es noch ein langer Weg. Die         Mindestlohn steigt ab 2017 auf 8,84 Euro / Stunde – Seite 6
Finanzministerkonferenz im Juni 2016 beschlossen, die        SHBB Steuerberatungsgesellschaft wird das Reformvor-
Grundsteuer umfassend zu reformieren. Die Planungen          haben kritisch verfolgen und zum Wohle der Mandanten           Internes | Seite 7  – 8
sehen vor, dass zum Stichtag 1. Januar 2022 alle rund        insbesondere die angekündigte Aufkommensneutra­                Erfolgreiche Prüfungen des Abschlussjahrgangs 2015/16 – Seite 7
35 Millionen unbebauten und bebauten Grundstücke             lität einfordern.                                              Neue SHBB Beratungsstelle in Friedland – Seite 8
sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Rah-                                                                       Abgabefrist für Steuererklärungen 2015 – Versehen im Finanzamt Pinneberg – Seite 8
                                                                                                                            Steuertermine Juli bis September 2016 – Seite 8
                                                                                                                            Impressum – Seite 8
Erbschaftsteuerreform aufgeschoben - Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an - SHBB Steuerberatungsgesellschaft
S H B B J o u r n a l | Steuern und Rechnungswesen                                                                                                                  A u s g a b e           2 / 2 0 1 6

                                                         Editorial

                       Liebe Leserin, lieber Leser,

                          vor genau einem Jahr haben wir über den ersten
                          Regie­rungsentwurf der Bundesregierung zur Reform
                          der Erbschaftsteuer informiert, nachdem das Bundes­
                          verfassungsgericht das Gesetz Ende 2014 bereits zum
                          dritten Mal für verfassungswidrig erklärt hatte. Nach
                          langem Streit einigten sich die Koalitionsparteien vor
                          wenigen Wochen unter größtem Zeitdruck auf einen
                          Kompromiss für eine Erbschaftsteuerreform. Eigent-
                          lich sollte das neue Gesetz, wie vom Bundesverfas-
                          sungsgericht gefordert, schon am 1. Juli dieses Jahres
                                                  in Kraft treten. Allerdings
                                                  haben die Bundespoli­tiker die
                                                  Rechnung offensichtlich ohne
                                                  die Bundesländer gemacht:
                                                  Die Länder müssen dem neu-
                                                  en Gesetz zustimmen, zumal

                                                                                                                                                                                                          fotolia_Gina Sanders
                                                  ihnen sämtliche Ein­nah­­men
                                                  aus der Erbschaft- und Schen-
                                                  kungsteuer alleine zustehen. In
                                                  Abhängigkeit von den politi-
                                                  schen Mehrheitsver­hältnissen
                                                  in den Länderparlamenten
                 Dr. Willi Cordts                                                    Mitunternehmerstellung in einer Freiberuflerpraxis setzt Mitunterneh-
                                                  geht einigen der Kompromiss
                                                                                     merrisiko und -initiative voraus
                          zur Verschonung von Betriebsvermögen viel zu weit,
                          andere befürchten, dass das Bundesverfassungsge-
                          richt schon bald zum vierten Mal in dieser Sache ange­
                                                                                     Gewerbliche Infizierung von Perso-
                          rufen wird.
                             Einig sind sich sehr viele allerdings darin, dass die
                                                                                     nengesellschaften vermeiden
                          Erbschaftsteuer mit dem Entwurf der Bundesregie-           Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil aus Novem-           Sinne anzusehen war. Dass sie im steuerrechtlichen Sinne
                          rung verkorkst bleibt und noch komplizierter wird als      ber 2015 entschieden, dass ein Zusammenschluss von Frei-      Mitunternehmerin sei, lehnte das Gericht jedoch im be-
                          bisher: Die Krux ist nach wie vor, dass bei den der-       beruflern gewerbliche Einkünfte erzielt, wenn die Freibe-     treffenden Fall ab. Bei einer Mitunternehmerschaft muss
                          zeitigen Steuersätzen von bis zu 50 Prozent des Erbes      rufler auch einen Berufsträger aufnehmen, der leitend und     jeder Mitunternehmer ein Mitunternehmerrisiko tragen
                          zwingend unternehmerisches Vermögen drastisch              eigenverantwortlich arbeitet, aber nicht als Mitunternehmer   und eine Mitunternehmerinitiative ausüben können,
                          entlastet oder ganz freigestellt werden muss, um die       im einkommensteuerlichen Sinne zu behandeln ist.              also am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reser-
                          Unternehmensfortführung in den familiär gepräg-                                                                          ven des Anlagevermögens beteiligt sein und an unterneh-
                          ten Strukturen nicht durch extreme Steuerlasten zu         In dem vom BFH entschiedenen Fall betrieben zwei Ärzte        merischen Entscheidungen – zumindest durch Stimm-,
                          gefährden. Bei allen Versuchen, die grundsätzlich ge-      eine Gemeinschaftspraxis. Sie nahmen eine weitere             Kontroll- und Widerspruchsrechte – teilhaben können.
                          wollte Verschonung von Betriebsvermögen betrags-           Ärztin in die Praxis auf und schlossen mit ihr einen als         Der BFH stellte im Streitfall fest, dass weder Mitunter-
                          mäßig oder anderweitig zu begrenzen, verstrickt sich       Gesellschaftsvertrag bezeichneten Vertrag. In diesem          nehmerrisiko noch Mitunternehmerinitiative bei der neu
                          der Gesetzgeber zwangsläufig in Widersprüche. Für          Vertrag war unter anderem geregelt, dass die hinzuge-         aufgenommenen Ärztin vorlagen. Die Gemeinschafts­
                          die Alternative eines neuen Erbschaftsteuermodells         kommene Ärztin lediglich eine Vergütung, entspre-             praxis erzielte somit keine Einkünfte aus freiberuflicher
                          mit sehr niedrigen einstelligen Steuersätzen und einer     chend dem von ihr selbst erzielten Umsatz, erhalten           Tätigkeit, mit der eine Gewerbesteuerpflicht hätte ver-
                          verbreiterten Bemessungsgrundlage fehlt es der Poli-       sollte. Darüber hinaus war sie am Gewinn und Verlust          hindert werden können. Freiberufliche Tätigkeit setzt
                          tik an Mut oder Kraft, da so zwar Erwerbe großer Ver-      der Gesellschaft nicht beteiligt, auch nicht an den soge-     voraus, dass ein Freiberufler aufgrund eigener Fach-
                          mögen entlastet, aber bisher nicht belastete Nachfol-      nannten stillen Reserven, insbesondere beim immate-           kenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.
                          ger kleiner und mittlerer Vermögen getroffen würden.       riellen Praxiswert.                                           Ein Freiberufler darf sich zwar fachlich vorgebildeter
                             Die Erbschaftsteuer beschert dem Fiskus zurzeit            Die rechtliche Folge ist nach dem Urteil der Richter,      Arbeitskräfte bedienen, muss aber deren Arbeitserfolg
                          gut sechs Milliarden Euro pro Jahr. Das ist deutlich       dass ein derartiger Zusammenschluss von Ärzten gewerb-        stets kontrollieren und auch verantworten. Dieses lag
                          weniger als etwa das Aufkommen der Versicherungs-          liche Einkünfte erzielt. Das wiederum löst zum Beispiel       im Streitfall nicht vor, da die Ärztin die ihr zugeteilten
                          oder der Grunderwerbsteuer. Berücksichtigen wir            eine Gewerbesteuerpflicht aus und kann Auswirkungen           Patienten eigenverantwortlich behandelt und betreut hat.
                          den enorm hohen Verwaltungs-, Beratungs- und               auf die Art der Gewinnermittlung haben. Zwar besteht          Wegen dieses Merkmals müssen die gesamten Gewinne
                          Gestaltungsaufwand sowie die nicht enden wollenden         die Möglichkeit, gezahlte Gewerbesteuerbeträge auf die        der Gemeinschaftspraxis als Einkünfte aus Gewerbebe-
                          politischen Debatten und Verunsicherungen, gehört          Einkommensteuer anzurechnen. Die volle Anrechnung             trieb behandelt werden, mit allen sich daraus ergeben-
                          die Erbschaftsteuer in der jetzigen Form abgeschafft.      erfolgt jedoch nur in Gemeinden mit einem Hebesatz bis        den Konsequenzen.
                          Wann reifen auf politischer Ebene die Einsicht und         380 Prozent; in Gemeinden mit höheren Gewerbesteuer­             Um zu verhindern, dass Gemeinschaftspraxen in ver-
                          die Kraft zu einem Neuanfang mit Regelungen, die           hebesätzen wird die Gewerbesteuer nicht vollständig           gleichbaren Fällen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzie-
                          auch ohne komplizierteste Gestaltungen die steuer-         angerechnet. Ferner setzt die Gewerbesteueranrechnung         len, könnte gegebenenfalls ein Anstellungsverhältnis
                          lichen Folgen für die betroffenen Unternehmen plan-        voraus, dass auch entsprechend hohe Einkommensteuer­          begründet werden, dass die Befugnisse des/der hinzu-
                          bar und wirtschaftlich tragbar machen? Am besten,          beträge festgesetzt werden. Insbesondere wenn Freibe-         tretenden Fachkollegen/in im notwendigen Mindest-
                          bevor das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzge-           rufler Verlustzuweisungen aus anderen Aktivitäten oder        umfang einschränkt. Eine Gewinnbeteiligung ist für
                          ber die nächste Rüge erteilen muss.                        Beteiligungen haben, kann es passieren, dass die grund-       die Anerkennung eines Dienstvertrages nicht schädlich.
                                                                                     sätzliche Gewerbesteueranrechnung ganz oder teil-             In der Praxis werden Angestelltenverhältnisse oftmals
                       Ihr                                                           weise ins Leere läuft, weil gar keine Einkommensteuer         dann gewählt, wenn in der Anfangsphase einem neu
                                                                                     gezahlt werden muss.                                          in eine Gemeinschaft eintretenden Fachkollegen noch
                                                                                        Im Streitfall ließ der BFH offen, ob die Ärztin über-      nicht alle Rechte und Befugnisse eines Mitgesellschaf-
                                                                                     haupt als Gesellschafterin einer GbR im zivilrechtlichen      ters zugestanden werden sollen.

                       2 | www.shbb.de
Erbschaftsteuerreform aufgeschoben - Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an - SHBB Steuerberatungsgesellschaft
A u s g a b e            2 / 2 0 1 6                                                                                                                       Steuern und Rechnungswesen | S H B B J o u r n a l

Achtung bei Umwandlung von Unternehmen

Investitionsabzugsbeträge nicht gefährden
Wird ein Einzelunternehmen zu Buchwerten in eine                          Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit              mens in eine GmbH geplant ist, ist die Bildung eines
GmbH oder eine Personengesellschaft eingebracht, so tritt                 Beschluss aus April 2015 entschieden, dass eine Anspar-         IAB nicht mehr zulässig. Erst die neue GmbH kann zum
die neue Gesellschaft steuerrechtlich gleichsam in die Fuß-               rücklage dann nicht mehr gebildet werden darf, wenn im          Ende ihres ersten Wirtschaftsjahres für die Anschaffung
stapfen des bisherigen Betriebsinhabers. Die Gesellschaft                 Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim Finanzamt bereits
als Betriebsübernehmer führt die Buchwerte der Wirt-                      feststeht, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine Kapital­
schaftsgüter fort und ihr werden auch deren Anschaffungs-                 gesellschaft eingebracht wird. Im Streitfall betrieb der Klä-
daten zugerechnet. Aus diesem Grund konnte der Betriebs-                  ger ein Bauunternehmen als Einzelunternehmen, das er
übernehmer nach altem Recht auch eine bereits bestehende                  im Jahr 2004 in eine neu gegründete GmbH einbrachte,
Ansparrücklage fortführen, wenn diese in einer Bilanz ent-                deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer er wur-
halten war, die dem Finanzamt bereits vor der Umwand-                     de. Die Buchwerte des Einzelunternehmens wurden durch
lung des Einzelunternehmens vorlag. Strittig war bisher                   die GmbH fortgeführt. Mit der im zweiten Halbjahr 2004
jedoch die Frage, ob eine Ansparrücklage auch noch in der                 eingereichten Gewinnermittlung für das Jahr 2003 bean-
letzten Bilanz des Einzelunternehmens vor der Einbrin-                    tragte der Kläger für das letzte Wirtschaftsjahr des Einzel­
gung in eine Gesellschaft gebildet werden durfte.                         unternehmens eine Ansparrücklage für die Anschaffung
                                                                          neuer beweglicher Wirtschaftsgüter. Finanzamt und

                                                                                                                                                                                             Marcel Mayer
                                                                          Finanzgericht versagten die Bildung der Ansparrücklage,
                                                                          da nicht mehr der Einzelunternehmer, sondern voraus-
                                                                          sichtlich nur der neue Rechtsträger, nämlich die GmbH,
                                                                          die Wirtschaftsgüter erwerben konnte. Mit dem oben              von Wirtschaftsgütern die Steuervergünstigung wie-
                                                                          genannten Beschluss aus April 2015 bestätigte der BFH           der in Anspruch nehmen, wenn sie alle weiteren Vor-
                                                                          die Auffassung der Finanzverwaltung und der finanzge-           aussetzungen erfüllt. Ob diese Rechtsfolge auch greift,
                                                                          richtlichen Vorinstanz.                                         wenn der Betrieb im Wege einer vorweggenommenen
                                                       fotolia_TTstudio

                                                                             Der Beschluss des Großen Senats hat auch Bedeutung           Erbfolge unentgeltlich übertragen oder ein Einzelunter-
                                                                          für die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB).           nehmen in eine Personengesellschaft eingebracht wird,
                                                                          Wenn bei Beantragung eines IAB bereits feststeht, dass          wird der BFH in zwei weiteren noch anhängigen Ver-
                                                                          eine Umwandlung oder Übertragung eines Unterneh-                fahren entscheiden.

                                                                                                                                                                                             fotolia_Zerbor

Bundesgerichtshof ändert seine Rechtsprechung zur Festlegung einer besonders schweren Steuerhinterziehung

Haftstrafen bei Steuerhinterziehung ab 50.000 Euro?
­
Wer eine Steuerhinterziehung in einem besonders schweren
Fall begeht, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Mona-
                                                            schaden entstanden war, beispielsweise durch das Her-
                                                            beiführen einer unberechtigten Steuererstattung, oder
                                                                                                                    In seiner Entscheidung aus Oktober 2015 hat der
                                                                                                                  BGH zudem bestätigt, dass die gleichzeitige Abgabe von
ten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine Geldstrafe käme dann                ob es zum Beispiel durch Nichtabgabe einer Steuer-              Steuer­erklärungen verschiedener Steuerarten eines Ver-
nur noch im Ausnahmefall bei gewichtigen Strafmilde-                      erklärung oder Abgabe einer unvollständigen bezie-              anlagungszeitraumes bei der Steuerhinterziehung un-
rungsgründen in Betracht. Ein besonders schwerer Fall                     hungsweise unrichtigen Steuererklärung „lediglich“ zu           ter Umständen wegen tateinheitlicher Verwirklichung
liegt unter anderem vor, wenn Steuern in großem Ausmaß                    einer Steuergefährdung gekommen war. Im Falle einer             einheitlich und zusammengefasst zu bewerten sei. Eine
hinterzogen werden. Mit Urteil aus Oktober 2015 hat der                   Steuergefährdung sollte nach der früheren Rechtspre-            solche Beurteilung hätte zur Folge, dass die Hinterzie-
Bundesgerichtshof (BGH) den Hinterziehungsbetrag, ab                      chung erst ab einer Wertgrenze von 100.000 Euro ein             hungsbeträge der einzelnen Steuerarten für die Frage
dem eine besonders schwere Steuerhinterziehung vorliegt,                  Fall des großen Ausmaßes vorliegen. Nach neuer Auf-             des großen Ausmaßes zusammenzurechnen wären. Die
auf einheitlich 50.000 Euro festgelegt und damit seine bis-               fassung des BGH ist bei der Beurteilung einer Steuer­           einheitliche Wertgrenze von 50.000 Euro für eine be-
herige Rechtsprechung geändert.                                           hinterziehung zukünftig nicht mehr zwischen tatsäch-            sonders schwere Steuerhinterziehung wäre dann schnel-
                                                                          lich eingetretenem Vermögensschäden des Staates und             ler überschritten. Die Entscheidung des BGH hat auch
Bisher unterschied der BGH bei der Beurteilung von                        einer Gefährdung des Steueranspruches zu unter-                 Auswirkungen auf die Strafverfolgungsverjährung, die
Steuerhinterziehungsfällen danach, ob dem Staat durch                     scheiden. Es gilt nunmehr einheitlich die Wertgrenze            bei Vorliegen einer besonders schweren Steuerhinterzie-
die Steuerhinterziehung ein tatsächlicher Vermögens-                      von 50.000 Euro.                                                hung nicht mehr fünf, sondern zehn Jahre beträgt.

                                                                                                                                                                                 www.shbb.de | 3
Erbschaftsteuerreform aufgeschoben - Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an - SHBB Steuerberatungsgesellschaft
S H B B J o u r n a l | Steuern und Rechnungswesen                                                                                                                           A u s g a b e           2 / 2 0 1 6

                                                                                                                                                                                                                  fotolia_Eisenhans
                                                                                                                                                            7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer?

                                                                                                                                                            E-Books sind
                                                                                                                                                            keine Bücher

                                                                                                                                      Bernd Müller
                                                                                                                                                            Das Umsatzsteuergesetz sieht sowohl für den Verkauf als
                                                                                                                                                            auch für das Ausleihen von gedruckten Büchern den er-
                                                                                                                                                            mäßigten Steuersatz von sieben Prozent vor. Umsätze von
                     Biogasanlagen – Finanzgerichte müssen entscheiden
                                                                                                                                                            E-Books, sei es durch Verkauf oder Ausleihe, unterliegen

                     Umsatzsteuer auf Wärmelieferungen                                                                                                      aber nicht dem ermäßigten Steuersatz, wie der Bundes-
                                                                                                                                                            finanzhof (BFH) mit Urteil aus Dezember 2015 entschie-

                     an Gesellschafter                                                                                                                      den hat.

                     Bei steuerlichen Außenprüfungen kommt es immer wieder        einbarte Entgelt für die Wärmelieferung, das heißt den                    Da bei der Einführung der Steuersatzermäßigung nur
                     zu Streitigkeiten hinsichtlich der umsatzsteuerlichen        tatsächlich erzielten Marktpreis, auch als Bemessungs-                    Bücher in Papierform im Handel waren, zwingt nach
                     Behandlung von Wärmelieferungen durch Biogasanlagen          grundlage für die Wärmelieferungen an die Gesellschaf-                    Auffassung des BFH der Wortlaut des Gesetzes nicht
                     an ihre Gesellschafter.                                      ter anzusetzen. Stattdessen legte es eine deutlich höhere                 dazu, aufgrund der technischen Entwicklung auch neue
                                                                                  Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage für die Wärmelie-                        Erscheinungsformen von Schriftwerken zu begünstigen.
                     Die SHBB Steuerberatungsgesellschaft führt vor dem           ferung zugrunde. Der Ausgang dieses Muster­verfahrens                     Hörbücher unterliegen aufgrund einer ausdrücklichen
                     Schleswig-Holsteinischen Fi­nanz­­gericht einen Muster­      wird für viele Biogasanlagen von Bedeutung sein.                          gesetzlichen Regelung seit 2015 dem ermäßigten Steuer-
                     prozess, in dem es um die Höhe der umsatzsteuer­                Darüber hinaus führt die SHBB ein weiteres Muster-­                    satz von sieben Prozent. Die Regierungskoalition hatte
                     rechtlichen Bemessungsgrundlage von Wärmelieferungen         Klageverfahren, in dem es um die Frage geht, welche                       zwar zu Beginn der Legislaturperiode im Koalitionsver-
                     einer Bio­gasanlagen-­Gesellschaft an ihre Gesell­schafter   Auswirkungen der sogenannte KWK-Bonus als mög-                            trag vereinbart, die Steuerermäßigung auch auf E-Books,
                     geht. Von besonderer Bedeutung im oben genannten             liches Entgelt von dritter Seite für die Ermittlung der                   E-Paper und andere elektronische Informationsmedien
                     Klageverfahren ist, dass die Biogasanlagen-Gesellschaft      Bemessungsgrundlage aus umsatzsteuerlicher Sicht für                      auszuweiten. Eine solche Gesetzesänderung erfordert
                     gleichzeitig auch Wärme an fremde Dritte zu einem fest       Wärmelieferungen hat. Dieses Verfahren ist mittler-                       aber eine entsprechende Änderung im europäischen
                     vereinbarten, gesonderten Entgelt liefert. Das beklagte      weile in der zweiten Instanz vor dem Bundesfinanz-                        Mehrwertsteuerrecht, zu der es allerdings bisher noch
                     Finanzamt lehnte es ab, das mit den fremden Dritten ver-     hof anhängig.                                                             nicht gekommen ist.

                     Wahlrecht bietet Steuervorteile

                     Abgeltungssteuer oder Teileinkünfteverfahren?
                     Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft können unter        steuerpflichtige Erträge aus der Beteiligung zu 60 Pro-                   versteuernde Einkommen mindern. Der Überschuss
                     bestimmten Voraussetzungen zwischen Abgeltungssteuer         zent als Einnahmen angesetzt und davon 60 Prozent                         oder Verlust, der sich aus 60 Prozent der Einnahmen
                     und Teileinkünfteverfahren zur Besteuerung ihrer Gewinn­     der tatsächlich angefallenen Werbungskosten oder Be-                      abzüglich 60 Prozent der Werbungskosten oder Be-
                     anteile wählen.                                                                                                                        triebsabgaben ergibt, wird mit dem individuellen Steu-
                                                                                                                                                            ersatz besteuert.
                     Grundsätzlich werden von der Gewinnausschüttung                                                                                           Das Wahlrecht zwischen Anwendung der Abgeltungs-
                     einer Kapitalgesellschaft pauschal 25 Prozent als Abgel­                                                                               steuer oder dem Teileinkünfteverfahren können nur
                     tungssteuer abgeführt. Wird die Abgeltungssteuer                                                                                       Gesellschafter ausnutzen, die zu mindestens 25 Prozent
                                                                                                                                      fotolia_m.schuckart

                     ange­wendet, können Ledige von den Kapitalerträgen                                                                                     an der Kapitalgesellschaft beteiligt oder mit mindestens
                     nur den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro, zu-                                                                                   einem Prozent an der Kapitalgesellschaft beteiligt und
                     sammen veranlagte Ehegatten 1.602 Euro in Abzug brin-                                                                                  beruflich für diese tätig sind. Ein entsprechender Antrag
                     gen. Insbesondere bei fremdfinanzierten Beteiligungen                                                                                  muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung
                     fallen aber oftmals Schuldzinsen von größerem Ausmaß         triebsabgaben in Abzug gebracht. Durch die Berück-                        gestellt werden und gilt dann für die folgenden vier Veran­
                     an. In solchen Fällen sollte das Wahlrecht zur Besteu-       sichtigung der tatsächlichen Werbungskosten oder                          lagungszeiträume. Es ist zwar möglich, den Antrag zu
                     erung nach dem sogenannten Teileinkünfteverfahren            Betriebs­ausgaben können zum Beispiel Fremdkapi-                          widerrufen, dieses sollte aber gut überlegt sein: Nach
                     geprüft und eventuell genutzt werden. Bei diesem Ver-        talzinsen für die Finanzierung der Beteiligung die                        einem Widerruf ist ein erneuter Antrag für dieselbe
                     fahren werden die Gewinnausschüttungen oder andere           Einkünfte oder eventuell steuerliche Verluste das zu                      Beteiligung nicht mehr möglich.

                      4 | www.shbb.de
Erbschaftsteuerreform aufgeschoben - Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an - SHBB Steuerberatungsgesellschaft
A u s g a b e           2 / 2 0 1 6                                                                                   Steuern und Rechnungswesen / GmbH-Spezial | S H B B J o u r n a l

Bundesfinanzhof begrenzt Vor-
steuerabzug

Aufgepasst bei
erfolgloser
GmbH-­Gründung
Mit Urteil aus November 2015 hat der Bundesfinanzhof
(BFH) entschieden, dass ein Gesellschafter einer erst noch
zu gründenden GmbH grundsätzlich nicht zum Vorsteuer-
abzug berechtigt ist hinsichtlich der beabsichtigten Unter-
nehmenstätigkeit der noch nicht existenten GmbH.

Im Urteilsfall wollte der zukünftige Gesellschafter eine
unternehmerische Tätigkeit aufnehmen und dazu eine
GmbH gründen. Die GmbH sollte über einen Unterneh-
menskauf Betriebsmittel einer anderen Firma erwerben.
Der Gesellschafter ließ sich hierfür von einer Unterneh-
mensberatung für Existenzgründer und einem Rechts-
anwalt beraten. Schlussendlich kam es allerdings nicht
zur GmbH-Gründung und auch nicht zu dem geplanten
Unternehmenskauf. Gleichwohl wollte der Gesellschaf-
ter sich die Umsatzsteuer auf die Beratungsleistungen als
Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.

                                                                                                                                                                                        fotolia_BillionPhotos.com
                                                              Neue Sicherheitssysteme, unangekündigte Kontrollen, harte Strafen

                                                              Probleme mit elektronischen Kassen?
                                                              Nach Schätzungen der Finanzverwaltung entstehen durch        müssen auf einem Speichermedium in unveränderbarer
                                                              manipulierte Registrierkassen jährlich Steuerausfälle        Form gesichert und für die gesamte Aufbewahrungsdauer
                                                              in Milliardenhöhe. Die Bundesregierung will mit einem        in lesbarer Form archiviert werden.
                                                              aktuellen Gesetzesentwurf dem dadurch begegnen, dass         ■ Zusätzlich zu den bekannten steuerlichen Außen-
                                                              ab 2019 nur noch fälschungssichere elektronische Regis­      prüfungen soll die Möglichkeit einer neuen Kassen­
                                                              trierkassen eingesetzt werden dürfen.                        nachschau eingeführt werden. Damit erhält die Finanz­
                                                                                                                           verwaltung die Befugnis, jederzeit ohne vorherige
                                                              Um Manipulationen an elektronischen Kassensystemen           Ankündigung im Betrieb zu überprüfen, ob das
  Der BFH erteilte dem begehrten Vorsteuerabzug eine          zu unterbinden, beabsichtigt der Gesetzgeber, die Un-        elektronische Kassensystem ordnungsgemäß einge-
Absage und begründete dies mit der rechtlichen Eigen-         veränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen            setzt und bedient wird.
ständigkeit der GmbH. Der zukünftige Gesellschafter           sicherzustellen. Folgende Maßnahmen sind im Einzel-          ■ Sofern ab 2019 ein elektronisches Kassensystem die
wäre nur zum Vorsteuerabzug berechtigt gewesen, wenn          nen vorgesehen:                                              neuen technischen Anforderungen nicht erfüllt, sollen
er beabsichtigt hätte, das Unternehmen persönlich zu          ■ Jede elektronische Kasse muss mit einer technischen        drastische Geldbußen bis zu 25.000 Euro verhängt wer-
kaufen, um es als Einzelunternehmer zu betreiben. Bei         Sicherheitseinrichtung in Form eines elektronischen          den können.
einer solchen Gestaltung würde ein Vorsteuer-Erstat-          Aufzeichnungssystems, einem sogenannten Fiskalspei-            Das SHBB Journal und Ihre örtliche Beratungsstelle
tungsanspruch auch dann erhalten bleiben, wenn die            cher, ausgerüstet werden. Sämtliche elektronisch erfass-     werden Sie über den Fortgang des Gesetzgebungsverfah-
Unternehmensgründung des Einzelunternehmens letzt-            ten Barumsätze sind einzeln, vollständig, richtig, zeitge-   rens weiter informieren.
endlich erfolglos gewesen wäre.                               recht, geordnet und unveränderbar aufzuzeichnen und

Keine steuerliche Anerkennung

Arbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer
Die Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos ist   vor und bildete in Höhe dieser Zahlungen eine einkom-        gewissenhafter Geschäftsleiter würde nach dem Urteil
mit dem Aufgabenbild eines Gesellschafter-Geschäftsführers    mensmindernde Rückstellung für ein Zeitwertkonto ih-         der Richter mit einem Fremdgeschäftsführer kein Ar-
einer GmbH nicht vereinbar. So entschied der Bundesfi-        res Gesellschafter-Geschäftsführers. Lohnsteuer wurde        beitszeit- oder Zeitwertkonto vereinbaren. Der BFH
nanzhof (BFH) mit Urteil aus November 2015.                   nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der        begründet seine Auffassung mit der sogenannten All-
                                                              Gesellschafter-Geschäftsführer erhielt dementsprechend       zuständigkeit des alleinigen Gesellschafter-Geschäfts-
In dem Urteilsfall hatte ein alleiniger Gesellschafter und    ein verringertes lohnsteuerpflichtiges Geschäftsführer-      führers. Diese verpflichte ihn, Arbeiten auch dann zu
Geschäftsführer einer GmbH mit dieser vereinbart, dass        gehalt ausgezahlt.                                           erledigen, wenn sie außerhalb der üblichen Arbeits-
ein Teil seines Gehalts auf ein gesondertes, sogenanntes        Das Finanzamt lehnte eine steuerliche Anerkennung          zeiten oder über diese hinaus anfallen. Damit nicht
Investmentkonto abgeführt werden sollte, das für den          der oben beschriebenen Gestaltung ab. Auch die Finanz-       vereinbar sei ein Verzicht auf unmittelbare Entlohnung
Geschäftsführer bei einer Bank eingerichtet wurde. Mit        gerichte erteilten der Handhabung eine Absage und            zugunsten später zu vergütender Freizeit. Ansonsten
dem Guthaben sollte ein vorgezogener Ruhestand oder           bestätigten die Auffassung der Finanzverwaltung. Nach        käme es zu einer mit der Organstellung als Gesell­schaf­­­­­­­t er-
die Altersversorgung des Geschäftsführers finanziert          Auffassung des BFH liegt im vorliegenden Fall eine ver-      Geschäftsführer nicht zu vereinbarenden Abgeltung von
werden. Die GmbH nahm auch tatsächlich die verein-            deckte Gewinnausschüttung vor, die das Einkommen             Überstunden.
barten monatlichen Zahlungen auf das Investmentkonto          der GmbH nicht mindern darf. Ein ordentlicher und

                                                                                                                                                                          www.shbb.de | 5
                                                                                                                                                                                        3
Erbschaftsteuerreform aufgeschoben - Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an - SHBB Steuerberatungsgesellschaft
S H B B J o u r n a l | Recht                                                                                                                                      A u s g a b e           2 / 2 0 1 6

                       Neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

                        Sozialversicherungspflicht von GmbH-Gesellschaftern
                       Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialge-             Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende              Stimmrechtsübertragung von einem Familienmitglied
                       richts (BSG) setzt eine Beschäftigung im sozialversiche-      Beurteilung notwendig machen.                                 auf ein anderes reicht für eine Änderung des sozialver-
                       rungsrechtlichen Sinne voraus, dass der Arbeitnehmer             Nutzt ein Unternehmer eine GmbH zur Unterneh-              sicherungsrechtlichen Status regelmäßig nicht aus, da sie
                       beim Arbeitgeber abhängig beschäftigt ist. Bei einer Be-      mensführung, insbesondere um die Vorteile von Haf-            bereits gesellschaftsrechtlich zu einer unzulässigen Ab-
                       schäftigung im fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn        tungsbeschränkungen zu nutzen, ist er regelmäßig              spaltung des Stimmrechts vom Gesellschaftsanteil führt
                       der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und         selbstständig tätig, wenn er alleiniger Gesellschafter ist.   und deshalb sozialversicherungsrechtlich unbeachtlich
                       dabei bezüglich der Zeit, der Dauer, des Ortes und der        In solchen Fällen einer Ein-Mann-GmbH wird oftmals            ist. Ebenso unbeachtlich ist es, wenn dem Minderheits-
                       Art der Ausführung dem umfassenden Weisungsrecht              auf einen schriftlichen Anstellungsvertrag zwischen           gesellschafter-Geschäftsführer nur im Anstellungs-
                       des Arbeitgebers unterliegt. Demgegenüber ist eine            Gesellschaft und Geschäftsführer verzichtet. Bei einer        vertrag ein Veto-Recht gegen Gesellschafterbeschlüsse
                       selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene         Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern kann es aus         eingeräumt wird, da dieses im Gegensatz zu einem im
                       Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen            verschiedenen Motiven zum Abschluss eines schrift-            Gesellschaftsvertrag begründeten Veto-Recht bereits
                       Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eige-      lichen Anstellungsvertrages mit dem Gesellschafter-           durch Kündigung des Anstellungsvertrages im Nach-
                       ne Arbeitskraft sowie die im Wesentlichen frei gestaltete     Geschäftsführer kommen, zum Beispiel um ihm einen             gang zur Abberufung als Geschäftsführer beseitigt wer-
                       Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet. Ob jemand           gesicherten Vergütungsanspruch ohne Verdacht auf              den kann. Konsequenterweise ist ein solches Vetorecht
                       abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, rich-      eine verdeckte Gewinnauschüttung zu verschaffen und           ebenfalls unbeachtlich, wenn es weder auf gesellschafts-
                       tet sich nach dem Gesamtbild der Tätigkeit und hängt          damit der Gesellschaft den Betriebskostenabzug zu             oder familienrechtlicher Grundlage beruht, sondern al-
                       davon ab, welche Merkmale überwiegen.                         sichern. Teilweise wird aber auch in diesen Fällen auf die    lein vom Wohlverhalten der Mitglieder der Familien-
                          Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung bestimmt,          Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung ver-           gesellschaft getragen wird. Für diesen Fall hat das BSG
                       dass zur Abgrenzung von Beschäftigung und Selbst-             zichtet, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht        festgestellt, dass rein faktische Machtverhältnisse für
                       ständigkeit von Gesellschaftern vom konkreten Inhalt          als abhängig Beschäftigter im Sinne der sozialversiche-       Fragen der Statusfeststellung im Rahmen der Sozialver-
                       der zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarun-         rungsrechtlichen Vorschriften behandelt wird, weil man        sicherungspflicht keine Bedeutung haben. Eine „Schön-
                       gen auszugehen ist. Liegen schriftliche Vereinbarungen        die gesellschaftsrechtliche Stellung als ausschlaggeben-      wetter-Selbstständigkeit“ gibt es also nicht.
                       vor, so ist neben deren Vereinbarkeit mit zwingendem          des Merkmal für die Einordnung der Tätigkeit ansieht.            Die vorstehend gemachten Ausführungen gelten
                       Recht auch zu prüfen, ob mündliche oder durch schlüs-         Allgemein akzeptiert wird dieser Ansatz vor allem in          entsprechend für angestellte Gesellschafter, die nicht
                       siges Handeln herbeigeführte Änderungen erfolgt sind.         den Fällen, in denen der Gesellschafter-Geschäftsführer       zum Geschäftsführer bestellt wurden.
                       Diese sind ebenfalls nur maßgeblich, soweit sie rechtlich     über die Stimmenmehrheit verfügt. Aber auch andere
                       zulässig sind. Schließlich ist auch die Ernsthaftigkeit der   gesellschaftsrechtliche Konstellationen werden oftmals
                       dokumentierten Vereinbarungen zu prüfen und auszu-            als ausreichend angesehen, um von einer selbstständi-         Unser Rat:
                       schließen, dass es sich im Einzelfall um einen „Etiketten­    gen Tätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne
                       schwindel“ handelt. Dieser kann unter Umständen als           auszugehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Ge-      Liegt ein Anstellungsvertrag zwischen einem Gesell-
                       Scheingeschäft zur Nichtigkeit der Vereinbarungen und         sellschafter-Geschäftsführer zwar nur einen kleinen Ge-       schafter und seiner Gesellschaft vor, sollte sorgfältig
                       der Notwendigkeit führen, gegebenenfalls den Inhalt           sellschaftsanteil besitzt, mit diesem aber aufgrund einer     geprüft werden, ob die Regelungen des Gesellschafts-
                       eines hierdurch verdeckten Rechtsgeschäfts festzustellen.     sogenannten Sperrminoriät in der Lage ist, ihn stören-        vertrags zum Ergebnis einer selbstständigen Tätigkeit
                       Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen          de Gesellschaftsbeschlüsse zu verhindern. Die Existenz        führen können. Anderenfalls sind die Verträge entspre-
                       über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist ei-           der Sperrminorität kann insbesondere in Familienun-           chend anzupassen und für die Vergangenheit die sozial-
                       ne Wertung des Rechtsverhältnisses als abhängige Be-          ternehmen gewollt sein, um dem Familienoberhaupt              versicherungsrechtlichen Konsequenzen zu ziehen. Im
                       schäftigung oder selbstständige Tätigkeit vorzunehmen.        als „graue Eminenz“ die Kontrolle über das Familien-          Zweifel sollte eine Statusfeststellung erfolgen.
                       In einem weiteren Schritt ist zu prüfen, ob besondere         unternehmen zu sichern. Eine ausschließliche schlichte

                       Mindestlohn steigt ab 2017 auf 8,84 Euro / Stunde
                       Verschiedene Regelungen auf Landes- und Bundesebene beachten!
                       Mit der Einführung eines flächendeckenden bundeswei-             Keine Auswirkungen hat der Beschluss der Mindest-          vor. Eine entsprechende Lohnhöhe sieht das in Schles-
                       ten Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 hat der Gesetz-          lohnkommission auf den bestehenden Tarifvertrag für           wig-Holstein geltende Landesmindestlohngesetz vor,
                       geber der Mindestlohnkommission die Aufgabe über-             die Land- und Forstwirtschaft sowie den Gartenbau. In         das zu berücksichtigen ist, wenn Zuwendungen aus dem
                       tragen, alle zwei Jahre über Anpassungen der Höhe des         diesem eigenen, bundesweiten Tarifvertrag, der für all-       Landeshaushalt gewährt werden. Landeszuwendungen
                       Mindestlohnes zu entscheiden. Am 28. Juni 2016 hat            gemeinverbindlich erklärt worden ist, wird eine stufen-       sind zum Beispiel Zuschüsse für Ökolandbau und ver-
                       die Kommission einstimmig beschlossen, den gesetz-            weise Einführung eines Mindestlohns in vier Schritten         schiedene Naturschutzmaßnahmen oder ELER-Mittel,
                       lichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 auf 8,84 Eu-         bis Ende 2017 auf 9,10 Euro pro Stunde erreicht.              wie zum Beispiel Erstaufforstungszuschüsse und Zah-
                       ro brutto pro Stunde festzusetzen. Diese neue Mindest-           Keinen Einfluss hat der Beschluss der Mindestlohn-         lungen im Rahmen des Halligprogramms.
                       lohnhöhe ist von allen Arbeitgebern in allen Branchen         kommission auch auf regionale Regelungen. Das Ta-
                       zu berücksichtigen, wenn das Mindestlohngesetz ohne           riftreue- und Vergabegesetz in Schleswig-Holstein sieht
                       Ausnahme anzuwenden ist.                                      einen Mindestlohn von 9,18 Euro pro Arbeitsstunde

                        6 | www.shbb.de
Erbschaftsteuerreform aufgeschoben - Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an - SHBB Steuerberatungsgesellschaft
A u s g a b e           2 / 2 0 1 6                                                                                                                                       Internes | S H B B J o u r n a l

Karrierestart in der SHBB Steuerberatungsgesellschaft

Erfolgreiche Prüfungen des Abschlussjahrgangs 2015/16
Die SHBB Steuerberatungsgesellschaft ist seit vielen Jahrzehnten ein verlässlicher          werden nach ihrer Ausbildung regelmäßig von ihrer Ausbildungskanzlei übernommen
Ausbildungspartner und sichert so auch für die Zukunft die hohe Qualität ihrer              und die jungen Steuerberater/innen übernehmen im Anschluss an die bestandene Prü-
Dienstleistungen für ihre Auftraggeber. Gleichzeitig bietet die SHBB ihren Mitarbei-        fung durchweg Leitungsfunktionen im Unternehmensverbund. Davon profitieren natür-
terinnen und Mitarbeitern mit einer fundierten Ausbildung hervorragende Berufs-             lich auch die Auftraggeber, mit denen die Steuerfachangestellten und Steuerberater in spe
perspektiven und interessante Karrieremöglichkeiten: Die Steuerfachangestellten             bereits während ihrer Ausbildung vertrauensvoll zusammenarbeiten konnten.

 Im Prüfungszeitraum 2015/16 haben folgende 62 Auszubildende aus dem Unternehmensverbund erfolgreich die Abschlussprüfung zur/zum Steuerfachangestellten, sowie eine
 Auszubildende die Prüfung zur Bürokauffrau absolviert. Acht Steuerfachangestellte haben sich zur/zum Steuerfachwirt/in und drei Mitarbeiter/innen zur/zum Fachassistent/in
 Lohn und Gehalt weiterqualifiziert (alphabetische Reihenfolge, in Klammern die jeweilige Ausbildungskanzlei):

 Steuerfachangestellte                                                                                                          Steuerfachwirte
 Anna Sophie Allenstein (Tellingstedt)      Saskia Hansen-Petersen (Leck)       Stefanie Muske (Röbel)                         Sora Behm (Grevesmühlen)
 Rika Asmussen (Süderbrarup)                Patrick Haß (Grevesmühlen)          Michelle Oberschelp (Elmshorn)                 Svetlana Buchholz (Eckernförde)
 Saskia Ballhausen (Mittelangeln)           Kathleen Heilborn (Schwerin)        Lena Papke (Eutin)                             Julia Jönnsen (Ratzeburg)
 Zülfiye Bas (Bad Oldesloe, Bürokauffrau)   Claudia Hermsen (Altentreptow)      Dennis Niklas Radfeld (Kappeln)                Ivonne Klose (Bad Doberan)
 Christoph Bauer (Heikendorf)               Stephanie Hillmann (Altentreptow)   Gesine Ramm (Bad Segeberg)                     Tino Krüger (Flensburg)
 Rebecca Bensch (Kiel)                      Rebecca Maria Karau (Leck)          Elisabeth Regelin (Rostock)                    Anna-Lena Pfaffinger (Eutin)
 Ben Birkholz (Süderbrarup)                 Peer Thore Ketelsen (Leck)          Jan Reinitzhuber (Schleswig)                   Laura Recklies (Pattensen)
 Katarina Bitter (Bremen)                   Christian Koch (Hildesheim)         Carina Ruhser (Preetz)                         Stefanie Schulz (Elmshorn)
 Christian Boeck (Kiel)                     Laura Marie Köster (Preetz)         Katharina-Sophie Schmidtke (Bad Segeberg)
 Liesa Borchardt (Reinbek)                  Anna-Katharina Koletzki (Preetz)    Ricarda Schreiber (Pattensen)
 Philipp Brost (Grömitz)                    Nadine Kröger (Bad Oldesloe)        Hendrik Schumacher (Bad Segeberg)              Fachassistenten Lohn und Gehalt
 Lennart Calsen (Meldorf)                   Sophie Lakeberg (Hildesheim)        Sandra Simon (Flensburg)
 Alexander Draack (Lübeck)                  Emma Lindt (Ratzeburg)              Christin Stolte (Rostock)                      Iris Fuckner (Kiel)
 Tessa Eckstein (Bad Segeberg)              Yannick Lohse (Bad Segeberg)        Kimberley Stöver (Westerland)                  Niclas Perplies (Heikendorf)
 Clarissa Ehlers (Itzehoe)                  Nicklas Look (Marne)                Lara Streicher (Hildesheim)                    Carolin Sandhoff (Rostock)
 Laura Fisahn (Stralsund)                   Tina Matern (Demmin)                Finja Stüven (Bad Segeberg)
 Melina Friedel (Henstedt-Ulzburg)          Susanne Metzdorf (Rendsburg)        Kerstin Templin (Eckernförde)
 Fabian Gosau (Bad Segeberg)                Sandra Michalski (Heide)            Miriam Voß (Wilster)
 Andre Pascal Glorius (Mölln)               Veronique Mischke (Flensburg)       Sarah Voß (Kropp)
 Irina Gracev (Eckernförde)                 Manja Möller (Grimmen)              Kai Wilhelm (Mittelangeln)
 Lefke Hansen (Leck)                        Katja Müller (Perleberg)            Michael Wolf (Leck)

 Das SHBB Journal gratuliert allen Absolventen zu ihrer erfolgreich bestandenen Prüfung und wünscht ihnen viel Erfolg, Freude und Zufriedenheit in ihrem anspruchsvollen Beruf.

 Steuerberater
 Anfang des Jahres 2016 haben acht Anwärter/innen erfolgreich die Steuerberaterprüfung absolviert:

                      Annika Hanschmann B. A.                                      Jan-Christoph Mory B. A.
                      • Betriebswirtschaftsstudium •                               • Betriebswirtschaftsstudium •
                      StB-Anwärterin in Eckernförde und                            StB-Anwärter in Bad Segeberg, dem
                      Heide und der zentralen Steuer­                              Beratungszentrum und der zentralen
                       abteilung in Kiel                                           Steuerabteilung in Kiel
                      ▶ weitere Steuerberaterin in der Steuer-                     ▶ Aufnahme einer Tätigkeit außerhalb
                       abteilung in Kiel                                           des Unternehmensverbundes
                                                                                                                             Deine Zukunft Steuern
                                                                                                                             Die SHBB Steuerberatungsgesellschaft bietet als über-
                      Christian Kaufmann Dipl-Kfm. (FH)                            Ann-Kristin Schmidt M. Sc.                regionale Steuerberatungsorganisation hervorragende
                      • Betriebswirtschaftsstudium •                               • Agrarstudium • StB-Anwärterin in        Ausbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen für
                      StB-Anwärter in Schleswig und der                            Eckernförde, dem Beratungs­zentrum        ihre Auszubildenden. Darüber hinaus ist die SHBB mit
                      zentralen Steuerabteilung in Kiel                            und der zentralen Steuerabteilung
                                                                                                                             ihren verbundenen Unternehmen seit vielen Jahrzehn­
                      ▶ weiterer Steuerberater in der                              in Kiel
                                                                                   ▶ weitere Steuerberaterin im
                                                                                                                             ten ein attraktiver, leistungsfähiger und sicherer Ar­
                      Beratungsstelle Kropp
                                                                                   Beratungszentrum Kiel                     beit­geber. Jedes Jahr beginnen 50 bis 60 Auszubildende
                                                                                                                             sowie zehn bis 15 Steuerberateranwärter/innen ihre
                                                                                                                             berufliche Zukunft im Unternehmensverbund.
                      Alexander Köhn                                               Daniela Schöne Dipl.-Kff. (FH)
                                                                                                                               Auf ihrem Karriereportal deine-zukunft-steuern.de
                      • Ausbildung zum Steuerfachange­                             • Ausbildung zur Steuerfachangestell-
                                                                                   ten • Betriebswirtschaftsstudium •
                                                                                                                             informiert die SHBB über die zahlreichen Ausbildungs-
                      stellten, Steuerfachwirtprüfung
                      und StB-Anwärter in Bad Segeberg                             StB-Anwärterin in Rostock                 und Karrieremöglichkeiten für ihre Mitarbeiterinnen
                      ▶ Aufnahme einer Tätigkeit außerhalb                         ▶ weitere Steuerberaterin in der          und Mitarbeiter. Sowohl Schüler und Studierende als
                      des Unternehmensverbundes                                    Beratungsstelle Rostock II                auch bereits Berufserfahrene finden hier speziell auf sie
                                                                                                                             abgestimmte, umfassende Informationen über die ver-
                                                                                                                             schiedenen Berufsbilder, über Aufstiegschancen und
                      Julia Lürkens M. Sc.                                         Claudia Thiemann B. A.                    über den Unternehmensverbund.
                      • Agrarstudium • StB-Anwärterin in                           • Betriebswirtschaftsstudium •
                      Marne, Kappeln und der zentralen                             StB-Anwärterin in Mittelangeln und
                                                                                                                             Die SHBB freut sich über Bewerbungen!
                      Steuerabteilung in Kiel                                      der zentralen Steuerabteilung in Kiel
                      ▶ weitere Steuerberaterin in der                             ▶ weitere Steuerberaterin in der zent-
                      Beratungsstelle Kappeln                                      ralen Steuerabteilung in Kiel

 Das SHBB Journal gratuliert allen neuen Steuerberaterinnen und Steuerberatern sehr herzlich. Allen Absolventen
 wünschen wir weiterhin viel Erfolg, Freude und Zufriedenheit in ihrem anspruchsvollen Beruf und bei der
 Betreuung ihrer Mandanten!

                                                                                                                                                                    www.shbb.de | 7
Erbschaftsteuerreform aufgeschoben - Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an - SHBB Steuerberatungsgesellschaft
S H B B J o u r n a l | Internes                                                                                                                                                                                         A u s g a b e                      2 / 2 0 1 6

                                                                                                                                                                                                      Abgabefrist für
                                                                                                                                                                                                      Steuer­erklä­
                                                                                                                                                                                                      rungen 2015
                                                                                                                                                                                                      Versehen im Finanzamt Pinneberg
                                                                                                                                                                                                      Steuerlich beratene Personen und Unternehmen müssen
                                                                                                                                                                                                      für das Jahr 2015 ihre Steuererklärungen grundsätzlich
                                                                                                                                                                                                      bis zum 31. Dezember 2016 der Finanzverwaltung über-
                                                                                                                                                                                                      mittelt haben. Für Steuerpflichtige, die den Gewinn aus
                                                                                                                                                                                                      Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalender-
                                                                                                                                                                                                      jahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, verlängert
                                                                                                                                                                                                      sich diese Frist bis zum 31. Mai 2017. In Einzelfällen sind
                                                                                                                                                                                                      Fristverlängerungen möglich.

                                    Von links nach rechts: Dagmar Ziemann, Heike Krüsemann, Daniel Laabs, Roselies Bendig und Marco Reinold

                                    Das SHBB Journal stellt vor:

                                    Neue SHBB Beratungsstelle
                                    in Friedland
                                    Im Osten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte dort in seinem ursprünglichen Berufsfeld, der Steuerbe-

                                                                                                                                                                                                                                                                                 fotolia_beermedia
                                    liegt zwischen Neubrandenburg und Anklam die Klein- ratung, tätig zu werden. Neben seiner Arbeit im Steuer-
                                    stadt Friedland. Seit Herbst 2015 gehört die frühere Kanz­lei büro bildete er sich weiter und wechselte nach der bestan-
                                    der Mohr & Partner Steuerberatungsgesellschaft zum Un- denen Steuerberaterprüfung im Jahr 2010 zur Kanzlei
                                    ternehmensverbund der SHBB. Die neue Bera­tungsstelle in Friedland.
                                    liegt gut erreichbar im Stadtzentrum an der Marienkirche.       Dass seine Kanzlei jetzt in die SHBB Steuerberatungs-                                             Aktuell ist bekannt geworden, dass aufgrund eines orga-
                                    Geleitet wird die Kanzlei von Herrn Steuerberater Daniel gesellschaft eingebunden ist, empfindet der 37-Jährige als                                               nisatorischen oder technischen Versehens im Finanzamt
                                    Laabs, der sich zusammen mit seinem vierköpfigen Team Vorteil. Zum einen biete der Unternehmensverbund der                                                        Pinneberg mit Datum Juli 2016 bereits Erinnerungen zur
                                    um alle steuerlichen Belange seiner Mandanten kümmert. SHBB die Möglichkeit, sich mit den zahlreichen Kolle-                                                      Abgabe der Steuerklärungen 2015 an steuerlich beratene
                                       Daniel Laabs stammt gebürtig aus der Region und gen auszutauschen. Insbesondere mit der nahegelegenen                                                          Personen und Unternehmen versandt wurden. Nach Mit-
                                    kennt Land und Leute sehr gut. Für seine Ausbildung SHBB Beratungsstelle in Altentreptow arbeiten Daniel                                                          teilung der Finanzverwaltung war es leider nicht mehr
                                    zog es ihn zunächst nach Hamburg. Dort machte er eine Laabs und sein Team sehr eng zusammen. Außerdem                                                             möglich, den Druck und Versand dieser irrtümlichen
                                    Ausbildung zum Steuerfachangestellten und studierte an- gibt es für knifflige Spezialfragen die zentrale Steuerabtei-                                             Schreiben zu verhindern; Nachteile sollen den Betrof-
                                    schließend Betriebswirtschaftslehre. Da er immer stark lung in Kiel. „Der Austausch mit den Spezialisten in der                                                   fenen dadurch nicht entstehen. Wenn Sie einen solches
                                    in Mecklenburg-Vorpommern verwurzelt war, kehrte er Unternehmenszentrale ist in schwierigen Fällen wirklich                                                       Schreiben erhalten haben, informieren Sie bitte Ihre
                                    nach dem Studium wieder in seine Heimat zurück, um eine große Hilfe“, sagt der Steuerberater.                                                                     Beratungsstelle.

                                    Besuchen Sie die SHBB auf der Norla und MeLa
                                    In guter Tradition präsentiert sich der Landwirtschaft­                    lände statt. Genau zwei Wochen später, vom 15. bis zum                                 miert in diesem Jahr über ihr Leistungspaket, das von
                                    liche Buchführungsverband auch in diesem Jahr gemein-                      18. September 2016, öffnet die MeLa im mecklenbur­                                     der Liquiditätsplanung über die Stärken-Schwächen­
01.09. bis 04.09.2016
                                    sam mit seinen Tochterunternehmen SHBB Steuerbera-                         gischen Mühlengeez ihre Tore.                                                          analyse bis hin zur Investitionsberatung für Unterneh-
Sie finden den Gemeinschafts‑
                                    tungsgesellschaft, act – Angewandte Computer Technik                         Der Landwirtschaftliche Buchführungsverband, die                                     mer interessante Beratungsleistungen bereit hält. Des
stand in Halle 4 Stand 415/418
                                    sowie Treurat & Partner Unternehmensberatungsgesell-                       SHBB, die act und Treurat & Partner bieten auf ihrem                                   Weiteren stehen Ihnen Steuerberater der SHBB und des
                                    schaft auf den Fachmessen Norla und MeLa.                                  Gemeinschaftsstand eine Fülle an Informationen: Die                                    Buchführungsverbandes als Ansprechpartner für alle
                                       Die Norla, größte landwirtschaftliche Fachausstellung                   act stellt die speziell für landwirtschaftliche Belange ent-                           Themen rund um Steuern, Buchführung und Jahresab-
   MeLa                             und Verbrauchermesse in Schleswig-Holstein, findet vom                     wickelte Buchführungssoftware WIKING vor. Das Team                                     schlüsse zur Verfügung.
                                    1. bis 4. September 2016 auf dem Rendsburger Messege-                      der Unternehmensberatung Treurat & Partner infor-

15.09. bis 18.09.2016
Sie finden den Gemeinschafts‑        Steuertermine Juli bis September 2016
stand in Halle 2 Stand 208
                                     Steuerart                      Fälligkeit    Ende der Schonfrist
                                                                                   bei Überweisung
  Zitat                              Einkommensteuer
  Wenn das Straßen-                  Solidaritätszuschlag
                                                                     12.09.              15.09.
  verkehrsgesetz so                  Kirchensteuer
  kompliziert wäre                   Körperschaftsteuer
  wie das Steuergesetz,                                              11.07.              14.07.
  würde niemand                      Umsatzsteuer                    10.08.              15.08.

  mehr Auto fahren.                                                  12.09.              15.09.                Impressum
                                     Lohnsteuer                      11.07.              14.07.                HERAUSGEBER: SHBB Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lorentzendamm 39, 24103 Kiel Geschäftsführung: StB Dr. Willi Cordts, RA StB Dr. Marc Habersaat,
   Thomas Pfeiffer, Präsident des    Kirchensteuer                   10.08.              15.08.
                                                                                                               WP StB Maik Jochens, WP StB Harald Jordan Aufsichtsratsvorsitzender: Friedrich Bennemann ■ CHEFREDAKTION: Dr. Willi Cordts ■
    Sächsischen Finanzgerichtes                                                                                LEKTORAT: Karen Jahn / Anja Schachtschabel ■ GESTALTUNG/AUSFÜHRENDE AGENTUR: stadt.werk konzeption.text.gestaltung GmbH ■ DRUCK: PerCom ■
                                     Solidaritätszuschlag            12.09.              15.09.                Titelbild: Fotolia:Ingo Bartussek ■ Titelköpfe v.l.: Jan Schmidt-Martens, Dorina Fink, Christian Christophers
                                                                                                               Nachdruck und Verwendung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers.
                                     Gewerbesteuer                   15.08.              18.08.                Das SHBB Journal erscheint vierteljährlich. Die in diesem Mandantenmagazin gemachten Angaben sind der Übersichtlichkeit halber kurz gehalten und dienen der allgemeinen
                                     Grundsteuer                     15.08.              18.08.                Unterrichtung, ersetzen aber keine individuelle persönliche Beratung. Eine Haftung ist insoweit ausgeschlossen.

                                    Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei       FÜR FRAGEN, ANREGUNGEN UND KRITIK: SHBB Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lorentzendamm 39, 24103 Kiel
                                    Tage nach Eingang des Schecks als erfolgt gilt.                            TELEFON: (0431) 5936-119 FAX: (0431) 5936-101 E-MAIL: info@shbb.de
Erbschaftsteuerreform aufgeschoben - Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an - SHBB Steuerberatungsgesellschaft Erbschaftsteuerreform aufgeschoben - Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an - SHBB Steuerberatungsgesellschaft
Sie können auch lesen