Meilensteine und Stolpersteine in Bayern

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Meilensteine und Stolpersteine in Bayern
Meilensteine und Stolpersteine in Bayern
Zwischenbilanz der bayerischen Netzwerke im ESF-Bundesprogramm zur
arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit
Zugang zum Arbeitsmarkt

                                    Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Impressum:

Herausgeber:
Die bayerischen Netzwerke im ESF-Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und
Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt
AFAN (München)
Arbeit und Fähigkeiten von allen sind nützlich

Innere Mission München
Landsberger Str. 6, 80339 München

BAVF (Augsburg)
Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge

Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH
Schießgrabenstr. 14, 86150 Augsburg

BLEIB (Nürnberg)
Beratung für langfristige Eingliederung in Beschäftigungsverhältnisse in Nürnberg

Bildungszentrum der Stadt Nürnberg
Gewerbemuseumsplatz 1, 90403 Nürnberg

Redaktion:
Martina Schuster
Reiner Erben

Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds (ESF)

Stand: August 2010

                                                                                               Seite 2 von 26
Inhalt
Einleitung ...........................................................................................................................4
Die bayerischen Netzwerke AFAN, BAVF und BLEIB ................................................................5
   Die Ziele und Methoden ......................................................................................................5
   AFAN (München) ...............................................................................................................5
   BAVF (Augsburg) ...............................................................................................................5
   BLEIB (Nürnberg) ..............................................................................................................5
   Zahlen und Fakten in Bayern ...............................................................................................6
   Netzwerkarbeit in der Praxis – Kooperationen in Bayern ..........................................................6
   Vernetzung von Akteuren ....................................................................................................6
      Migrationsfachdienste und Beratungsstellen ......................................................................6
      Migrantenselbstorganisationen ........................................................................................7
      Ausländerbehörden.........................................................................................................7
      Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Bundesagentur für Arbeit .............................................7
      Kammern, Unternehmensverbände und Arbeitgeberservice ...................................................8
Zwischenergebnisse im Spiegel der bayerischen Rahmenbedingungen .....................................9
   Individuelle Potenziale.......................................................................................................9
      Zentrale Ergebnisse der bayerischen Sonderauswertung:..................................................... 10
   Strukturelle Problemlagen und Integrations-Barrieren in Bayern ............................................. 10
      Besondere Schwierigkeiten durch die Ausgestaltung der Altfallregelung ............................... 11
Lösungen und Erfolge in Bayern ......................................................................................... 12
   Ergebnisse und Empfehlungen in einzelnen Themenfeldern .................................................... 12
      Themenfeld A) Ausbildung jugendlicher Flüchtlinge .......................................................... 12
      Themenfeld B) Vermittlung in Arbeit ............................................................................... 15
      Themenfeld C) Bedarfsermittlung und Qualifizierung ......................................................... 16
Zusammenfassung und Ausblick ......................................................................................... 17
Anhang: Die Netzwerke und ihre Teilprojekte ...................................................................... 19
   Das Münchner Netzwerk AFAN (Arbeit und Fähigkeiten von allen sind nützlich) ........................ 19
   Das Netzwerk BAVF (Augsburger Netzwerk für Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für
   Flüchtlinge) .................................................................................................................... 21
   Das Netzwerk BLEIB (Beratung für langfristige Eingliederung in Beschäftigungsverhältnisse) in
   Nürnberg ........................................................................................................................ 24

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Einleitung
Die hier vorliegenden „Meilensteine und Stolpersteine in Bayern“ ziehen eine
Zwischenbilanz der Arbeit der bayerischen Netzwerke AFAN (Arbeit und Fähigkeiten von
allen sind nützlich) in München, BAVF (Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für
Flüchtlinge) in Augsburg und BLEIB (Beratung für langfristige Eingliederung in
Beschäftigungsverhältnisse) in Nürnberg. Die Netzwerke arbeiten seit Herbst 2008 im ESF-
Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und
Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt. Damit hat das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) ein Programm aufgelegt, das den Prozess der Arbeitsmarktintegration von
Asylsuchenden, Geduldeten und Bleibeberechtigten unterstützen soll. Bundesweit 43
Netzwerke kooperieren unter der Moderation des BMAS im Nationalen Thematischen
Netzwerk für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge des ESF-Bundesprogramms.
Das vorliegende Papier versteht sich als Ergänzung zum Grundlagenpapier „Meilensteine
und Stolpersteine“1, das vom Nationalen Thematischen Netzwerk zu Jahresbeginn 2010
vorgelegt worden ist. Während sich das Grundlagenpapier auf die Auswertung der
Erfahrungen aller bundesweit tätigen Netzwerke bezieht, werden dazu ergänzend in dieser
Zwischenbilanz Ergebnisse und Bedarfe in Bayern benannt.
Insgesamt ist es den Akteuren und Akteurinnen der bayerischen Netzwerke und den mit
ihnen kooperierenden Partnern in Unternehmen, in kommunalen, Landes- und
Arbeitsverwaltungen sowie in Verbänden, MigrantInnenselbstorganisationen und
Migrationsfachdiensten gut gelungen, die integrationspolitische Offenheit für die Zielgruppe
der Flüchtlinge und Bleibeberechtigten im Freistaat Bayern zu verbessern. Dabei wurden die
beachtlichen Potentiale der Zielgruppe offensichtlich. Allerdings zeigen die in Bayern
gesammelten Erfahrungen, dass für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt
aufenthaltsrechtliche und arbeitsrechtliche Hemmnisse zu überwinden sind. Die vorliegende
Zwischenbilanz diskutiert diese Hürden auf verschiedenen Ebenen und unterbreitet
Vorschläge für rechtspolitische Veränderungen.
Die Zwischenbilanz „Meilensteine und Stolpersteine in Bayern“ stimmt mit den
Schlussfolgerungen des Grundlagenpapiers „Meilensteine und Stolpersteine“ des
Thematischen Netzwerks bezüglich des bestehenden bundespolitischen Handlungsbedarfs
überein. Unter Würdigung der Rahmenbedingungen im Bundesland Bayern werden darüber
hinaus Handlungsspielräume für die zuständigen Landes- und Kommunalbehörden
aufgezeigt. Daneben wird die erfolgreiche Praxis der bayerischen Netzwerke und ihrer
Partner vorgestellt und auf das große Integrationspotential der Flüchtlinge in Bayern
eingegangen.

Reiner Erben                              Dr. Zuzana Finger                          Bernhard Gropper
Augsburger Netzwerk BAVF                  Münchner Netzwerk AFAN                     BLEIB in Nürnberg Bildungszentrum der
Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH   Innere Mission München                     Stadt Nürnberg

1
    Online-Version unter www.esf.de/portal/generator/12328/property=data/2009__12__18__grundlagenpapier__pdf.pdf abrufbar.
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Die bayerischen Netzwerke AFAN, BAVF und BLEIB
Die Ziele und Methoden
Die      Netzwerke      AFAN,     BAVF     und     BLEIB      werden       über     das
„ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktrechtlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und
Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ im Rahmen des Bundesprogramms „XENOS -
Integration und Vielfalt“ und aus Bundesmitteln des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) finanziert.
Ziel der Netzwerke ist die Förderung der nachhaltigen Arbeitsmarktintegration von
Flüchtlingen in Bayern. Dazu setzen die Netzwerke auf folgende Schwerpunkte:
Einzelfallorientierte Beratung und Coaching, individuelle, bedarfsorientierte sprachliche und
berufliche Qualifizierung, Arbeitsplatzakquise, Kompetenzfeststellung, Förderung der
interkulturellen Öffnung der Arbeitsmarktakteure, Beratung von Unternehmen sowie
Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit.
Das Coaching- und Beratungsangebot richtet sich an Flüchtlinge mit „zumindest
nachrangigem Arbeitsmarktzugang“, also auch an Personen, deren Aufenthaltsperspektive in
Deutschland noch nicht geklärt ist: Asylsuchende und Personen mit einer „Duldung“ sowie
Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach der gesetzlichen Altfallregelung
(§ 104a/b Aufenthaltsgesetz, seit 01.01.2010 § 23.1. Aufenthaltsgesetz) oder mit einem
Aufenthalt nach § 25 Absatz 3, 4 und 5 Aufenthaltsgesetz.
Die drei Netzwerke setzen sich aus folgenden Netzwerkpartnern zusammen:

AFAN (München)
Im Münchner Netzwerk AFAN kooperieren unter der Koordination durch die Innere Mission
München folgende Projektpartner: Caritasverband für München und Freising e.V.;
Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH; Amt für Wohnen und Migration,
Landeshauptstadt München; SchlaU-Schule.

BAVF (Augsburg)
Im Netzwerk BAVF kooperieren unter der Koordination von Tür an Tür – Integrationsprojekte
gGmbH die Agentur für Arbeit Augsburg, die Handwerkskammer für Schwaben und die
Volkshochschule Augsburg e.V.

BLEIB (Nürnberg)
Im Netzwerk BLEIB kooperieren unter der Koordination des Bildungszentrums Nürnberg die
Arbeiterwohlfahrt mit den beiden Referaten „Migration und Integration“ und „Berufliche
Bildung und Qualifizierung“, die FBM/Handwerkskammer und der Integrationsrat der Stadt
Nürnberg.

Die Teilprojekte der bayerischen Netzwerke verorten sich im urbanen Raum, sind aber für
große Einzugsbereiche verantwortlich. So ist das Netzwerk BLEIB für die komplette
Metropolregion Nürnberg zuständig, zu der 35 Kommunen oder Landkreise gehören und
BAVF arbeitet mit Beratungseinrichtungen in der gesamten Region um Augsburg zusammen.

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Zahlen und Fakten in Bayern
Im Freistaat Bayern sind derzeit 27.960 Flüchtlinge registriert.2 5.605 Personen wurden als
Flüchtlinge anerkannt (§ 25 Abs. 2 AufenthG) und nur 125 sind Asylberechtigte nach Artikel
16a Grundgesetz. Über ein Drittel (10.660 Personen) hat eine befristete
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten, deren Verlängerung von der
Erfüllung vieler Bedingungen abhängt (§ 25 Abs. 3, 4 und 5, § 23.1 AufenthG). Mehr als ein
Drittel (6.328 Personen) lebt nur im Aufenthaltsstatus „Duldung“ (= Aussetzung der
Abschiebung) bzw. einer Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens (5.242
Personen) hier. Über die Hälfte der Asylbewerber/innen in Bayern kommen im Jahr 2009 aus
dem Irak (1.678, 39,6 %) und aus Afghanistan (611, 14,4 %).3
Die bayerischen Netzwerke beraten und begleiten derzeit 965 Flüchtlinge. (Stand:
31.07.2010). Sie konzentrieren sich in Beratung und Qualifizierung vor allem auf die
Großräume Augsburg, München und die Metropolregion Nürnberg.

Netzwerkarbeit in der Praxis – Kooperationen in Bayern
Durch die Bündelung von Wissen und Kompetenzen in den Netzwerken AFAN, BAVF und
BLEIB werden innovative Lösungen gefunden und kann flexibel auf Herausforderungen
reagiert werden. Unabdingbar ist jedoch auch die Kooperation mit weiteren Akteuren, um
die Integration von Flüchtlingen nicht nur einmalig im Rahmen eines speziellen Programms
zu unterstützen, sondern das Thema nachhaltig in bestehende Strukturen zu integrieren. Der
Aufbau stabiler, verlässlicher Kooperationsbeziehungen ermöglicht flexible, vereinfachte
Absprachen im Einzelfall, die nach unserer Erfahrung dazu führen, dass die
Ermessensspielräume im Sinne der Flüchtlinge genutzt werden.
Dieser kooperative Ansatz in der arbeitsmarktlichen Integrationsförderung von Flüchtlingen
hat in Bayern bereits Tradition: schon die aus dem EQUAL-Programm geförderten
sogenannten Entwicklungspartnerschaften „Flüchtlinge qualifizieren (Fluequal)“ (2002-
2005) und „Süddeutsche Entwicklungspartnerschaft (SEPA)“ (2005-2007) bauten auf
Kooperationen mit strategischen Partner/innen.

Vernetzung von Akteuren

Migrationsfachdienste und Beratungsstellen
Die bayerischen Netzwerke sind an relevanten Arbeitskreisen und runden Tischen mit
Migrationsfachdiensten, Arbeitsverwaltung, Behörden und Beratungsstellen beteiligt und
sensibilisieren Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung für die Situation von Flüchtlingen.
Zudem arbeiten die Netzwerke im Einzelfall eng mit anderen Beratungsstellen zusammen.
Diese werden durch die Netzwerke AFAN, BAVF und BLEIB über Neuerungen (z.B. der
Erlasslage) informiert. So organisierte BLEIB zu den Auswirkungen der Anschlussregelung zur
gesetzlichen Altfallregelung der Innenministerkonferenz im Dezember 2009 eine Schulung
für die bayerischen Beratungsstellen. BAVF führte eine Fortbildung über für Flüchtlinge
relevante ausländerrechtliche Regelungen für ARGE-Mitarbeiter/innen durch.
Die Netzwerke kooperieren zudem mit dem bayerischen Kompetenzzentrum MigraNet mit
Projekten in Augsburg, München und Nürnberg. MigraNet ist Teil des bundesweiten
Netzwerks „Integration durch Qualifizierung“ (IQ), das gemeinsam Maßnahmen und

2
  Zahlen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) zum Stichtag 30.06.2010, Auskunft durch Bayerisches Staatsministerium des
Innern am 03.August 2010.
3
  http://www.stmas.bayern.de/migration/asyl/index.htm#laender (Download, 10.08.2010)
                                                                                                           Seite 6 von 26
Strategien zur Integration von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt
erarbeitet. Die Kontakte beziehen sich insbesondere auf Fragen der Anerkennung
ausländischer Berufsabschlüsse, der Kompetenzfeststellung und der Laufbahnberatung. In
Bayern leben zahlreiche Flüchtlinge, die unter den meist mangelhaften beruflichen
Anerkennungsmöglichkeiten leiden und oft trotz hochwertiger Abschlüsse weit unter ihrem
Qualifikationsniveau arbeiten müssen bzw. arbeitslos sind.

Migrantenselbstorganisationen
Die Netzwerke AFAN, BAVF und BLEIB arbeiten mit einer großen Anzahl von
Migrantenselbstorganisationen, darunter auch vielen Frauenorganisationen, zusammen.
Diese werden regelmäßig über Angebote der Netzwerke, aber auch über rechtliche
Neuerungen informiert und beraten. Die Netzwerke nutzen deren Kommunikationsstrukturen
und Publikationsorgane, um Flüchtlinge und Bleibeberechtigte anzusprechen.

Ausländerbehörden
Den Ausländerbehörden an allen Standorten wurden gleich zu Projektbeginn die Angebote
der Netzwerke vorgestellt. Diese gaben die Informationen an Flüchtlinge weiter. In einigen
Fällen führte die Kooperation zwischen Ausländerbehörden und Projekten auch zur Nutzung
eines größeren behördlichen Ermessensspielraums. So konnten zum Beispiel Personen als
Teilnehmer/innen in die Projekte aufgenommen werden, denen die zuständige
Ausländerbehörde zuvor noch Arbeitsverbote wegen vermeintlich mangelnder Mitwirkung
erteilt hatte.

Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Bundesagentur für Arbeit
Auch bei den ARGEn in den bayerischen Netzwerkregionen wuchs im Laufe des
Projektzeitraumes die Aufmerksamkeit für Flüchtlinge, insbesondere für die Zielgruppe der
Aufenthaltsberechtigten „auf Probe“ (§ 104a/b Aufenthaltsgesetz, seit 01.01.2010 § 23.1.
Aufenthaltsgesetz). Leider war es den Fallmanager/innen mit ihrem Softwareprogramm
„Verbis“ nicht möglich, diesen Personenkreis zu „filtern“ und damit speziell zu
identifizieren. Nachdem über Workshops und Vorträge die Fallmanager/innen und
Arbeitsberater/innen informiert worden waren kam es zu vielen Weiterleitungen an die
Projekte und in Einzelfällen auch für Flüchtlinge zum Einsatz von im SGB II und III
vorhandenen Förderinstrumenten.
Gründe für die anfängliche Zurückhaltung der Arbeitsverwaltung waren auch Unsicherheiten
über Fragen im Schnittpunkt zwischen Ausländer- und Arbeitserlaubnisrecht. Dies
verbesserte sich durch bilaterale Gespräche mit den Standortleitungen und gezielte
Informationsvorträge für Fallmanager/innen und Arbeitsvermittler/innen sowie durch den
einzelfallspezifischen Austausch zwischen diesen und den Mitarbeiter/innen in den
Netzwerken.
In Augsburg konnte die Agentur für Arbeit als operativer Partner gewonnen werden. Die dort
eingerichtete Stelle, aber auch die regelmäßige Mitarbeit der zuständigen Beauftragten für
Chancengleichheit verbesserte die Beratungs- und Vermittlungsarbeit.
BLEIB in Nürnberg steht zudem in engem Austausch mit Forscherinnen des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das derzeit die Studie „Berufliche Ausbildung
junger Flüchtlinge in Deutschland“ durchführt.
In München baute die ARGE-Projektmitarbeiterin Kooperationen mit U-25 Leitern auf und
stellte enge und umfassende Arbeitskontakte zu Einrichtungen her, die sich mit
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unterschiedlichen Aspekten der Arbeitsmarktintegration von jugendlichen Flüchtlingen
beschäftigen. Das Amt für Wohnen und Migration bei der Landeshauptstadt München
arbeitet zudem in der AG Bildung beim Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge und vermittelte diese in sogenannte Jugendkurse für junge Flüchtlinge, die
durch die Stadt München finanziert werden.

Kammern, Unternehmensverbände und Arbeitgeberservice
Wichtige Partner/innen hinsichtlich der Akquise von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen sind
die Kammern und Unternehmensverbände sowie der Arbeitgeberservice der
Arbeitsagenturen. Auch mit Betrieben entwickelte sich eine auf Erfolge in der
Einzelfallarbeit orientierte Kooperationsbeziehung.
In Nürnberg waren die Kammern einbezogen bei einem runden Tisch für geduldete
Jugendliche. In Augsburg und Nürnberg sind Kammern operative Partner im Netzwerk, in
München nahmen Vertreter der Handwerkskammer für München und Oberbayern an allen
wichtigen Projektveranstaltungen teil und wirkten in Einzelfällen bei der Lösung von
offenen Fragen mit.
Der Arbeitgeberservice der ARGE-München und der Agentur für Arbeit in Augsburg war dank
der Aktivitäten der jeweiligen Projektmitarbeiter/innen ein enger Kooperationspartner und
unterstützte die Projekte bei der Sensibilisierung der Arbeitgeber.

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Zwischenergebnisse im Spiegel der bayerischen
Rahmenbedingungen
Das Netzwerk AFAN betreut derzeit 410 Flüchtlinge (ohne Familienangehörige) und hatte 67
Firmenkontakte. In Arbeit und Ausbildung wurden 41 Personen vermittelt. 95
Teilnehmer/innen nahmen an berufsbezogenen Deutschkursen teil, in Qualifizierungen
wurden 20 Teilnehmer/innen vermittelt. (Stand Juli 2010).
BLEIB betreut 341 Flüchtlinge (ohne Familienangehörige) und hatte über 50 persönliche
Firmenkontakte. Bisher konnten 36 Personen in Vollzeit, 14 in Teilzeit, zehn in Minijobs,
sechs in Ausbildung und zehn in schulische Ausbildung vermittelt werden, zwei arbeiten in
so genannten 1€-Jobs. 141 Teilnehmer/innen nahmen an Qualifizierungen und 186 an
Deutschkursen teil (Stand Juli 2010).
Das Netzwerk BAVF betreut 214 Flüchtlinge (ohne Familienangehörige) und hatte bisher ca.
40 Firmenkontakte. In Arbeit vermittelt wurden insgesamt 67 Personen, davon 28
Teilnehmer/innen in Vollzeit, 10 in Ausbildungsverhältnisse, 17 in Teilzeit und 12 in 400
Euro-Jobs.     130  Teilnehmer/innen      nahmen     im     Rahmen      von    BAVF    an
Qualifizierungsmaßnahmen bzw. berufsbezogenen Deutschkursen teil. (Stand Juli 2010).
Insgesamt muss allerdings festgestellt werden, dass ein Großteil der Flüchtlinge nur in den
Niedriglohnbereich vermittelt werden konnte, das heißt in Arbeitsstellen, die ihren
Qualifikationen nicht entsprechen.

Individuelle Potenziale
Im Rahmen des ESF-Bundesprogramms hat dieses Jahr eine Erhebung der Qualifikationen der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer in allen 43 Netzwerken stattgefunden.
Der Fragebogen hierzu wurde im Netzwerk BAVF in Augsburg entworfen. Die Durchführung
der Befragung hat die Lawaetz-Stiftung Hamburg übernommen.
Bisher gab es kaum Informationen darüber, welche Qualifikationen und somit Potenziale
Flüchtlinge bereits aus ihren Herkunftsländern nach Deutschland mitbringen. Im ESF-
Bundesprogramm bestand nun die Möglichkeit, erstmals deutschlandweit Daten über den
Bildungshintergrund und die Berufserfahrung von Flüchtlingen zu erheben. Das Ziel ist es,
die Ergebnisse in die politische Diskussion einfließen zu lassen und dadurch einen Schritt
weg von der defizitorientierten Sicht auf Flüchtlinge zu machen und den Blick auf ihre
Fähigkeiten zu lenken.
Durch die Befragung liegen nun erstmals umfangreiche Individualdaten über ca. 11.000
Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt vor, die für diese Gruppe
aufzeigen können mit welchen Qualifikationen Flüchtlinge nach Deutschland kommen.
Die Lawaetz-Stiftung und Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH haben eine
Sonderauswertung der bayerischen Netzwerke in Nürnberg, München und Augsburg
vorgenommen, deren Ergebnisse am Fachtag in München (28.09.2010) erstmals vorgestellt
wurden.
Die vorhandenen Potenziale in Bayern lebender Bleibeberechtigter und Flüchtlinge mit
Zugang zum Arbeitsmarkt deuten darauf hin, dass die Teilnehmer/innen über beträchtliche
Kompetenzen verfügen. Es gibt jedoch durch fehlende Anerkennungsmöglichkeiten
dequalifizierende Effekte, denen diese Gruppe momentan unterliegt.

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Zentrale Ergebnisse der bayerischen Sonderauswertung:
Insgesamt liegen Daten über 742 Bleibeberechtigte und Flüchtlinge in Bayern vor. 81,1%
haben eine Schule besucht, wobei bei 58% der Schulbesuch 9 Jahre oder länger gedauert
hat. Nur ein geringer Teil verfügt über Zeugnisse für den Schulbesuch (20,4%). Bei 6,5% der
Personen hat kein Schulbesuch stattgefunden.
Mehr als ein Drittel (34,5%) der Bleibeberechtigten und Flüchtlinge, die in die Erhebung
aufgenommen wurden, haben eine berufliche Ausbildung absolviert. Die überwiegende
Mehrheit (71,1%) besitzt jedoch keine schriftlichen Nachweise über die Berufsausbildung.
Knapp ein Fünftel (19,7%) der Teilnehmer/innen in den Netzwerken haben studiert und
77,4% davon haben ihr Studium abgeschlossen. Einen Nachweis über die akademische
Ausbildung besitzen 41,1%.
Von den Bleibeberechtigten und Flüchtlingen, über die Angaben zur beruflichen Bildung
vorliegen, haben 58,5% eine Berufsausbildung und/oder ein Studium absolviert und 61,7%
haben Berufserfahrung im Herkunftsland und/oder in Deutschland. Knapp die Hälfte (45,1%)
kamen bereits mit Berufserfahrung nach Deutschland.
Die Berufserfahrung in den Herkunftsländern ist sehr vielfältig. Mit 12,2% nimmt die Gruppe
der Ärzte, Lehrer/innen und Juristen den größten Anteil ein. Die Berufserfahrung in
Deutschland streut weniger weit. 55% arbeiten im Bereich Gastronomie und Reinigung,
gefolgt von 15,9% die Hilfstätigkeiten in gewerblichen Branchen ausüben. Allgemein ist bei
den ausgeübten Tätigkeiten von einer hohen Verbreitung unqualifizierter und oftmals
geringfügiger Beschäftigung auszugehen. Die Gruppe derjenigen, die im Herkunftsland
Berufserfahrung als Ärzte, Lehrer/innen und Juristen hatten, ist in Deutschland hingegen
nicht mehr vertreten.
Diese Ergebnisse zeigen: Flüchtlinge und Bleibeberechtigte bringen viele Potenziale für den
deutschen Arbeitsmarkt aus ihren Herkunftsländern mit. Durch strukturelle Barrieren werden
sie jedoch an ihrem Einsatz gehindert:

Strukturelle Problemlagen und Integrations-Barrieren in Bayern
Insgesamt hat sich bei der Arbeit der Netzwerke AFAN, BAVF und BLEIB gezeigt, dass die
bayerischen Teilnehmer/innen durch strukturelle Probleme in der Gesetzes- und
Verordnungslage an einer schnellen Integration in den Arbeitsmarkt gehindert werden. In
Bayern zeigen sich folgende Barrieren:
        Der eingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt: Arbeitsverbote (nach § 11
         Beschäftigungsverfahrensverordnung) sowie der nachrangige Arbeitsmarktzugang
         (nach § 39 Aufenthaltsgesetz) verhindern bzw. behindern die Integration in den
         Arbeitsmarkt massiv.
        Die sog. „Residenzpflicht“ (gem. §56 AsylVerfG) begrenzt bisher4 die Arbeitssuche
         auf Landkreise bzw. kreisfreie Städte und verhindert die wesentlich
         erfolgversprechendere regionale Arbeitsplatzsuche.
        Die Unterbringung in sog. Gemeinschaftsunterkünften behindert und verhindert eine
         erfolgreiche Arbeitsmarktintegration durch individuelle psychische und physische
         Belastung5.

4
 Im bayerischen Landtag wurde am 10.06.2010 eine Lockerung der Residenzpflicht beschlossen, deren genaue Auswirkung
noch nicht absehbar ist (Drucksache 16/4216).
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    Die Unsicherheit über die weitere Perspektive in Deutschland und die lähmende
         Angst vor Abschiebung sind psychisch stark belastend und wirken sich auch auf die
         Arbeitssuche aus.
        Der Leistungsbezug (auch für Bleibeberechtigte) nach Asylbewerberleistungsgesetz
         lässt keine individuellen finanziellen Aufwendungen für die Arbeitsmarktintegration
         (z. B. für Bewerbungen) zu. Flüchtlinge erhalten i.d.R. Sachleistungen
         (Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, Essenspakete, etc.) und als einzige
         Bargeldleistung monatlich 40,90 € (Kinder bis 14 Jahre die Hälfte).
        Der mangelnde Zugang zu Anerkennungsverfahren verhindert in den meisten Fällen
         die Arbeit im erworbenen Beruf. Ohne eine Anerkennung oder Zeugnisbewertung
         können die vorhandenen Kompetenzen nicht transparent gemacht und auf dem
         Arbeitsmarkt verwertet werden. Hierdurch ist das Anknüpfen an die vorhandene
         Vorbildung oftmals unmöglich, wodurch wichtige Potenziale verschwendet werden
         und die Betroffenen oft nie mehr die Möglichkeit erhalten eine qualifizierte
         Beschäftigung auszuüben.

Besondere Schwierigkeiten durch die Ausgestaltung der Altfallregelung
Insbesondere in Bezug auf die Altfallregelung ist die Fixierung auf die
Arbeitsmarktintegration zu beobachten, die nicht nur erwerbsunfähige Menschen (Alte,
Kranke, Behinderte) vom Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ausschließt, sondern auch
hinsichtlich einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt bei erwerbsfähigen
Menschen kontraproduktiv wirken kann. Selbst wenn Angebote zur Qualifizierung zur
Verfügung stehen, müssen die bayerischen Netzwerke feststellen, dass die Angst vor einer
Nicht-Verlängerung des Aufenthalts Betroffene unter Druck setzt und sie deshalb
unterstützende, weiterqualifizierende Angebote gering schätzen. Stattdessen suchen sie sich
eher sofort einen meist schlecht bezahlten Job, der unsicher ist und für den sie oft
überqualifiziert sind.
Der Beschluss der Innenministerkonferenz vom Dezember 2009 berücksichtigte diese
Problematik immerhin teilweise: er ermöglichte eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
„auf Probe“ auch bei bestehender Halbtagstätigkeit (selbst wenn diese zur „überwiegenden
Lebensunterhaltssicherung“ nicht ausreicht) sowie bei nachgewiesenen „Bemühungen“ um
Integration in den Arbeitsmarkt.
Allerdings bleibt den Betroffenen unklar, nach welchen Kriterien die neu geschaffene
Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach §23.1. AufenthG seitens der Ausländerbehörden ggf.
verlängert wird. Folglich bleibt der Druck, den schnellen Job zu ergreifen, groß. Das
wiederum verhindert das Netzwerkziel einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration in vielen
Einzelfällen.
Da diese Anschlussregelung durch die Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern
(IMK) beschlossen wurde, liegt es auch in ihrer Kompetenz, die Kriterien für die
Verlängerung der durch sie erteilten Aufenthaltserlaubnisse zu beschließen. Hier besteht
dringender Nachbesserungsbedarf. Die Netzwerke AFAN, BAVF und BLEIB erwarten daher,
dass sich das bayerische Innenministerium gegenüber dem Bund, der IMK und dem
Bundesrat für eine größere Rechtssicherheit einsetzt.

5
  Die Pflicht zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften wurde durch Beschluss von CSU und FDP im Sozialausschluss
am 06.05.2010 ebenfalls gelockert, allerdings fehlt noch die Verordnung zur Umsetzung durch das Sozialministerium.
(Drucksache 16/4774).
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Die drei Netzwerke werben deswegen auf kommunal- und landespolitischer Ebene für eine
umfassende gesetzliche Bleiberechtsregelung und setzen sich gegenüber bundespolitischen
Gesprächspartner/innen dafür ein. Ziel ist eine stichtagsunabhängige Regelung für alle
Menschen, die sich seit Jahren ohne sichere Aufenthaltsperspektive in Deutschland
aufhalten.

III Lösungen und Erfolge in Bayern
Die Netzwerke AFAN, BAVF und BLEIB und ihre in der Beratung und im Coaching engagierten
Teilprojekte fördern die Arbeitsintegration auf unterschiedlichen Ebenen.
Sie unterstützen die Zielgruppe einzelfallorientiert und ganzheitlich bei der Integration in
den Arbeitsmarkt bzw. bei der Vorbereitung darauf. Sie bieten dazu ausländerrechtliche
Beratung, sozialpädagogische Betreuung und arbeitsmarktorientiertes Coaching an. Es
besteht eine hohe Nachfrage an spezifischen Qualifizierungsmaßnahmen und eine hohe
Akzeptanz der Angebote durch die Teilnehmer/innen.
Zudem werden durch kontinuierliche Beratung der (arbeitsmarkt-)politischen Akteure
gesetzliche und verwaltungsbedingte Barrieren thematisiert, die Flüchtlingen ohne
gesichertes Bleiberecht bei der Integration in den Arbeitsmarkt entgegenstehen. Die
unerwünschten Wirkungsweisen relevanter Gesetze und Verwaltungsregelungen werden
benannt, Änderungsmöglichkeiten und Alternativen aufgezeigt.
Über die strukturellen Rahmenbedingungen und ihren Einfluss auf eine erfolgreiche und
nachhaltige Arbeitsmarktintegration informieren AFAN, BAVF und BLEIB im Zuge eigener
Pressearbeit wie auch über die Internetauftritte. Über die Webseiten www.bleib-
nuernberg.de, www.afan-muenchen.de und www.tuerantuer.de/integrationsprojekte
sind umfangreiche, regelmäßig aktualisierte Informationen verfügbar. In enger Kooperation
unter anderem mit Verbänden, Migrationsfachdiensten, Bildungsinstitutionen und
Integrationsräten werden lokale und überregionale öffentliche sowie zielgruppenspezifische
Veranstaltungen organisiert.

Ergebnisse und Empfehlungen in einzelnen Themenfeldern

Themenfeld A) Ausbildung jugendlicher Flüchtlinge
Neben einer großen Anzahl von erwachsenen Flüchtlingen betreuen die Mitarbeiter/innen
der Netzwerke auch viele Jugendliche Flüchtlinge. Diese befinden sich, wie andere
Jugendliche auch, in einer ersten beruflichen Orientierungsphase. Sie müssen sich im
„Dschungel“ der Ausbildungs- und Angebotsmöglichkeiten zurechtfinden und benötigen
deshalb besondere Unterstützung. Dazu kommt aber, dass sie als Flüchtlinge noch weitere
Hürden überwinden müssen, die oft mit ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation zu tun haben.
So bestehen eine eingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und häufig auch
Arbeitsverbote oder eingeschränkte Arbeitserlaubnisse. Bei der Aufnahme einer Ausbildung
müssen Flüchtlinge besondere gesetzliche Hürden nehmen: Asylsuchende dürfen nur eine
Ausbildung beginnen, wenn sich kein bevorrechtigter Bewerber/keine bevorrechtigte
Bewerberin für den Platz findet. Flüchtlinge mit Duldung bzw. humanitärer
Aufenthaltserlaubnis dürfen nach einem Jahr Voraufenthalt eine Ausbildung beginnen, wenn
die Ausländerbehörde und die Agentur für Arbeit zustimmen. Viele Jugendliche haben
Sprachschwierigkeiten und müssen psychische Belastungen auf Grund von Flucht,
traumatischen Erlebnissen im Heimatland und Unsicherheit über den Aufenthalt verarbeiten.
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Viele sind ohne ihre Eltern als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland
eingereist.

Die Netzwerke unterstützen die Jugendlichen einzelfallorientiert und ganzheitlich bei der
Berufsorientierung und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einer schulischen
Ausbildung. Dazu gehören auch aufenthaltsrechtliche Beratung und sozialpädagogische
Betreuung.
Vermittlung in Ausbildung
Augsburg: Etwa ein Viertel der 214 BAVF-Teilnehmer/innen sind zwischen 15 und 24 Jahre
alt. Alle 10 Jugendlichen, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz waren, wurden in
Ausbildung, ein weiterer Jugendlicher wurde in einen Studienplatz vermittelt.

München: Mehr als ein Viertel der 410 AFAN-Teilnehmer/innen sind zwischen 15 und 24
Jahre alt. Alle 14 Jugendlichen, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz waren,
wurden von der ARGE in Ausbildung vermittelt, 5 in Deutschkurse anderer
Trägereinrichtungen und 58 Jugendliche wurden in die SchlaU-Schule vermittelt. Von diesen
58 Teilnehmer/innen konnten 56 erfolgreich vermittelt werden. Davon sind 23 TN in eine
weitere schulische Ausbildung (z.B. zum mittleren Schulabschluss) gebracht worden, 25 TN
in eine Berufsausbildung, 8 TN in den ersten Arbeitsmarkt; 2 TN konnten nicht vermittelt
werden und sind derzeit arbeitssuchend.

Nürnberg: BLEIB betreut derzeit 60 junge Erwachsene unter 25 Jahren und konnte fünf
Jugendliche in eine berufliche Ausbildung vermitteln. Leider gibt es eine große Anzahl von
Jugendlichen mit Duldung, denen die Ausländerbehörde wegen fehlender Mitwirkungspflicht
die Aufnahme einer Ausbildung verweigert. Einige hatten bereits Ausbildungsplätze, die sie
aber nicht antreten durften. Zehn Jugendliche konnte BLEIB in eine schulische Ausbildung
vermitteln (Berufsgrundschuljahr und Berufsvorbereitende Maßnahmen, Qualifizierender
Hauptschulabschluss, Hauptschule), einige erwarben Deutschkurs-Zertifikate und
absolvierten Praktika zur Vorbereitung auf eine Ausbildung.
BLEIB arbeitet eng mit beruflichen Schulen, den Vormündern bei unbegleitenden
Minderjährigen, Flüchtlingsberater/innen, Ausbildungsberater/innen der Kammern, ARGE
U25, AGENTUR U 25 und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der
Bundesagentur für Arbeit zusammen.
Schulbesuch und Schulabschluss
Positiv zu erwähnen ist der Umgang mit der Schulpflicht für Flüchtlinge in Bayern.
In der Regel konnten bisher alle schulpflichtigen Flüchtlingskinder (unabhängig vom
Aufenthalt) die Schule besuchen. Sie kamen in Übergangsklassen, von denen es aber leider
nicht genügend gibt. Bereits Grundschüler müssen deshalb einen weiten Weg auf sich
nehmen, um eine solche Schule besuchen zu können.

In Nürnberg gab es bis Ende des Schuljahrs 2009/10 auch die Möglichkeit über die
Schulpflicht hinaus noch die Schule zu besuchen um zumindest den Hauptschulabschluss zu
erwerben. Jetzt ist dies durch eine Entscheidung des Schulamtes an einer Regelschule nicht
mehr möglich. Nach Verhandlungen mit den Berufsschulen ist es gelungen, dass nun im
Rahmen des Berufsvorbereitungsjahrs an zwei der Nürnberger Berufsschulen ein Abschluss
gemacht werden kann.

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In Augsburg ist ein Schulbesuch von über 15-jährigen Flüchtlingskindern nur in
Ausnahmefällen möglich, eine Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen ist
ausgeschlossen. Bei Zustimmung durch das Schulamt können Flüchtlinge in das
Berufsvorbereitungsjahr aufgenommen werden.

In München ist die Situation wiederum ganz anders: hier ist die Ausländerbehörde sehr
gesprächsbereit und kooperativ; es war vor der Gesetzesänderung die einzige Großkommune
deutschlandweit, die jungen Flüchtlingen trotz Duldung erlaubte eine Ausbildung zu
beginnen, wenn sie mit Unterstützung ihre Mitwirkungspflicht nach Asylverfahrensgesetz
nachweislich erfüllten. Nachdem bei der Frage der Schulpflicht das staatliche Schulamt in
München bislang auf der Stichtagsregelung (15 Jahre, Ende Juni) bestand und auch
keinerlei Ausnahmen zuließ, was die allgemeine Schulpflicht angeht, hat sich nun ein neuer
Umgang in dieser Frage ergeben: Auf die Anfrage beim Staatlichen Schulamt kam nun aus
dem Kultusministerium die Antwort, dass junge Flüchtlinge, die in ihrem Heimatland
weniger als neun Schuljahre erfüllt haben, bis zu den Herbstferien der Zugang zu den
Hauptschulen ermöglicht wird, was bedeutet, dass die Schulpflicht für die Teilnehmer/innen
der Netzwerkprojekte (bayernweit!) erheblich verbessert wurde. Die Lobbyarbeit für junge
Flüchtlinge zeitigt also erste Erfolge (denn bislang wurde in keiner Weise berücksichtigt,
welche Herkunftsvoraussetzungen ein Flüchtling mitbringt) und wird als sehr positives
Ergebnis sowohl von AFAN (München) wie auch von den bayernweiten Bleiberechtsprojekten
bewertet.

Hinsichtlich der Erfahrung des Münchner Teilprojektes SchlaU, dass Schüler/innen nach
durchschnittlich 2 Jahren des Deutschlernens fast flächendeckend die Schulabschlüsse an
bayerischen Regelschulen erfolgreich absolvieren und für unsere Gesellschaft einen
unschätzbaren Wert darstellen, stellen die bayerischen Netzwerke folgende Forderungen an
die politisch Verantwortlichen:

Forderungen:
    Die jugendlichen Flüchtlinge unterliegen praktisch alle (bei SchlaU derzeit 98%) der
       Berufsschulpflicht; d.h., der Staat ist in der Verantwortung allen die Erfüllung dieser
       gesetzlich vorgegebenen Schulpflicht zu ermöglichen sowie die Chance zu einem
       schulischen Abschluss zu bieten. Derzeit ist die Gewährleistung dessen noch nicht
       gegeben und von der Bereitschaft einzelner Kommunen sowie den Aktivitäten
       privater Träger abhängig.
    Das enorme Potenzial junger Flüchtlinge darf nicht länger in der ersten Zeit des
       Aufenthalts in Deutschland ungefördert bleiben; die Interessen von
       Gesellschaft/Wirtschaft erfordern, dass das Arbeitsverbot im ersten Jahr aufgehoben
       wird.
    Ebenso erschwert das Nachrangigkeitsprinzip auch für Jugendliche den Zugang zu
       aktiver, gesellschaftlicher Teilhabe, stößt bei Arbeitgebern auf großes Unverständnis
       und ist abzuschaffen
    Der Zugang zu Maßnahmen der Agentur für Arbeit (z.B. geförderte Ausbildung) ist in
       diesem      Zusammenhang        logischer     Weise    ebenso     zu     gewährleisten:
       Ausbildungsunterstützungen wie BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) in dualer
       Ausbildung und BaFöG in schulischer. Letztere werden derzeit nur bei
       Aufenthaltserlaubnis gewährt.
    Auch AbH (ausbildungsbegleitende Hilfen) werden viel zu spät genehmigt, nämlich
       erst, wenn der „Patient“ schwer krank ist; dies ist aus pädagogischer Sicht
       vollkommen inakzeptabel.
                                                                                  Seite 14 von 26
 Die gesetzlich erzwungene Wohnsitznahme in Gemeinschaftsunterkünften ist
     unwürdig, wirtschaftlich unrentabel und leistungshemmend: alternative Wohnformen
     werden andernorts längst erlaubt. Wenn ein Flüchtling in der GU wohnen muss, dafür
     (bei drei Mitbewohnern auf engstem Raum) ca. 195,- € zu entrichten hat, wird ihm
     die Chance auf gedeihliches Lernen versagt; eine Unterbringung in Lehrlingsheimen,
     die z.B. kaum mehr kostet, wäre in allen Belangen wesentlich sinnvoller und
     zielführender.
    Die Verschlechterung der Bedingungen der Integrationskurse muss umgehend
     korrigiert werden. Kinderbetreuung abzuschaffen bedeutet Ausschluss der gesamten
     Gruppe der Mütter; gleichzeitig macht man sich Gedanken, wie dem
     demographischen Wandel entgegengewirkt werden kann, ein Widerspruch in sich!
     Dass der nächst gelegene Kursort gewählt werden muss, ist eine ebensolche
     Verschlechterung der Integrationsvoraussetzungen. Die TN würden gerne bei der
     Fahrkarte draufzahlen, um den für sie richtigen Bildungsträger besuchen zu können.

Themenfeld B) Vermittlung in Arbeit
Trotz der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gelang es 174 Netzwerk-
Teilnehmer/innen eine Beschäftigung aufzunehmen - knapp die Hälfte von ihnen ist
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Doch die oben erwähnten strukturellen
Problemlagen erschweren eine Vermittlung erheblich. Auch für Betriebe sind die
bürokratischen Vorgänge verbunden mit ausländerrechtlichen Restriktionen, die mit der
Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis verbunden sind, im Normalfall abschreckend.
Im ersten Jahr Aufenthalt in Deutschlands besteht generelles Arbeitsverbot, im zweiten Jahr
erfolgt die so genannte Vorrangprüfung, bei der über die Ausländerbehörde eine
Arbeitserlaubnis beantragt und von der Agentur für Arbeit bearbeitet wird. Im Ausweis
verbleibt aber der Verweis ‚Erwerbstätigkeit nicht gestattet’. Dies ist eine Benachteiligung
bei der Arbeitssuche und die betroffenen Personen denken auch noch immer, sie dürften
nicht arbeiten. In anderen Landkreisen erfolgt der richtige Eintrag ‚Erwerbstätigkeit nur mit
Zustimmung der Ausländerbehörde gestattet.’
Nach vier Jahren, wenn bei einer Duldung ein uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang erlaubt
werden könnte, wird dieser Zusatz ebenfalls nicht automatisch gestrichen, sondern muss
beantragt werden. Öfters kommt es vor, das erst nach längerem Verhandeln, dann die
‚Erwerbstätigkeit gestattet` im Ausweis vermerkt wird.
Im Netzwerk BLEIB in Nürnberg bedeutet dies auch jedes Mal eine Überprüfung der Person
bei der Ausländerbehörde (ABH), ob ein Arbeitsmartzugang besteht oder nicht. Erschwerend
kommt hinzu, dass durch Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb der ABH in vielen Fällen
keine telefonische Auskunft mehr gegeben wurde.
Ein großes Problem stellen zudem die von den Ausländerbehörden in Bayern
ausgesprochenen Arbeitsverbote (§ 11 Beschäftigungsverfahrensverordnung) dar:
Flüchtlingen mit einer ausländerrechtlichen Duldung wird nicht selten die Aufnahme einer
Beschäftigung - sogar eines Praktikums bzw. einer ehrenamtlichen Tätigkeit - vollständig
verwehrt. Ihnen wird vorgehalten, ihre Identität nicht ausreichend nachzuweisen bzw. bei
der Klärung vermeintlich nicht mitzuwirken. Dies hat vor allem in Nürnberg in nicht wenigen
Einzelfällen dazu geführt, dass Menschen über viele Jahre untersagt wurde, eine Arbeit bzw.
Ausbildung aufzunehmen. Oft besteht die einzige Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis zu
erhalten darin, einen Härtefallantrag zu stellen. Derzeit sind in Nürnberg aus diesem Grund
25 Härtefallanträge gestellt, fünf sind bereits positiv beschieden worden und mehrere
Flüchtlinge haben vorerst eine Arbeitserlaubnis bekommen.
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Themenfeld C) Bedarfsermittlung und Qualifizierung
Sprachförderung
Im Themenfeld Qualifizierung fällt zunächst der im Bundesland herrschende ungedeckte
Bedarf an Deutschkursen für die Flüchtlinge auf, die nicht über eine Aufenthaltserlaubnis
verfügen. Geduldete und Asylsuchende können nur als „Selbstzahler/innen“ an den vom
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Deutschkursen („Integrationskursen“)
teilnehmen. Von anderen Deutschkursangeboten, wie zum Beispiel von den vom
Europäischen Sozialfonds finanzierten Berufsbezogenen Sprachkursen („ESF-BAMF-Kurse),
sind sie grundsätzlich ausgeschlossen. „Selbstzahler/innen“ müssen für die Teilnahme an
einem Integrationskurs mit etwa 150 Euro pro Monat rechnen – zuzüglich Fahrtkosten. Dies
übersteigt die finanziellen Möglichkeiten von Leistungsempfänger/innen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz bei weitem.
Es besteht hier großer politischer Handlungsbedarf: Es ist unabdingbar, bestehende
Integrationsangebote auch für Geduldete und Personen mit Gestattung zu öffnen. Denn,
dass das Erlernen der deutschen Sprache die Grundbedingung für eine erfolgreiche
Integration darstellt, wird inzwischen von allen Akteur/innen anerkannt.
Qualifizierungsmaßnamen
Die Netzwerke des ESF-Bundesprogramms haben den Auftrag, die Qualifizierungsangebote
der Träger der Grundsicherung mit eigenen Maßnahmen zu ergänzen.
Dabei orientieren sich die Netzwerke zum einen an der spezifischen Situation von
Flüchtlingen, zum anderen am Bedarf des regionalen Arbeitsmarkts.
In den Netzwerken wurden zahlreiche Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt. Dabei wurde
insbesondere auch der Bedarf an Maßnahmen festgestellt, die die Lebenssituation der
Flüchtlinge berücksichtigen und auf deren spezifische Bedarfe zugeschnitten sind. In
Augsburg/Nürnberg wurde z.B. ein Kurs „zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim“
durchgeführt, in Augsburg Qualifizierungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Weitere
Qualifizierungsangebote wurden bei der HWK angeboten (z.B. Nürnberg/Augsburg
Gabelstaplerschein, EDV-Kurse, Bewerbungstraining und berufsbezogene Deutschkurse).
Der in Augsburg festgestellte Bedarf im Bereich Hotel- und Gaststätten sowie Hauswirtschaft
und Altenhilfe mündete in zwei Qualifizierungsmaßnahmen in HoGa/HW und einer neu
aufgebauten Qualifizierung für kultursensible Altenpflegehilfe. Beide Maßnahmen
beinhalteten ein verpflichtendes Praktikum und damit für alle Teilnemer/innen die
Möglichkeit, Berufserfahrung zu sammeln. Im HoGa/HW Bereich konnten hohe
Vermittlungsquoten erreicht werden. Dagegen konnte im Altenhilfebereich trotz hohen
Bedarfs kaum in Arbeit vermittelt werden. Die einstellungsbereiten Altenhilfe-Einrichtungen
sahen Probleme darin, Personen mit einem unsicheren, oft nur auf Monate beschränkten
Aufenthaltsstatus in diesen sensiblen und auf persönliches Vertrauen aufgebauten Bereich
einzuarbeiten bzw. darin zu beschäftigen.
Wenn die genannten Vermittlungshemmnisse der Zielgruppe künftig nicht durch gezielte
Förderung ausgeglichen werden, bewirkt dies eine Festschreibung auf schlecht bezahlte und
sehr unsichere Beschäftigungsverhältnisse.
Vor diesem Hintergrund kommt den ARGEn und Agenturen für Arbeit auch in Bayern die
Aufgabe zu, insbesondere Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (§ 77 SGB III) auch für
diese Zielgruppe zugänglich zu machen.

                                                                               Seite 16 von 26
Auch aus gesamtgesellschaftlicher und ökonomischer Sicht wäre es viel sinnvoller, den
Menschen, die sich schon lange hier aufhalten zu ermöglichen, sich so weiterzuentwickeln,
dass sie ihre Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt voll einsetzen können.

Zusammenfassung und Ausblick
Mit dem Förderprogramm „Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und
Flüchtlinge“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Initiative ergriffen, für
Flüchtlinge den Zugang auf den Arbeitsmarkt zu verbessern. Dieses Ziel wurde und wird auch
in Bayern umgesetzt. Wie auf Bundesebene wurden von den bayerischen Netzwerken AFAN,
BLEIB und BAVF in den letzten 2 Jahren Meilensteine für die Integration von Flüchtlingen in
den Arbeitsmarkt erreicht, allerdings liegen auch noch viele Stolpersteine auf diesem Weg.
Die Netzwerke haben Perspektiven geschaffen: Insgesamt wurden über 1000 Flüchtlinge und
Bleibeberechtigte in den bayerischen Netzwerkprojekten beraten und betreut. Trotz
angespannter Wirtschaftslage konnten ca. 200 Personen in Arbeit oder Ausbildung
vermittelt werden, allerdings wurde bei vielen die wichtige eigenständige Sicherung des
Lebensunterhalts nicht erreicht. 600 Personen der in den Netzwerken betreuten Zielgruppe
nahmen an sprachlichen und/oder beruflichen Qualifizierungen teil.
Durch den Auf- und Ausbau der bayerischen Netzwerke mit Partnern aus Kammern,
Weiterbildungseinrichtungen,       Flüchtlings-       und          Migrantenorganisationen,
Wohlfahrtsverbänden, Kommunen und Arbeitsverwaltung wurden Kompetenzen gebündelt,
Erfahrungen ausgetauscht und die Beratungs- und Vermittlungsarbeit verbessert. Den
Netzwerken ist es auch gelungen, Ausländer- und Sozialbehörden, Arbeitsverwaltung,
Unternehmen, Verbände und die Politik für die Zielgruppe zu öffnen und für die
unterschiedlichsten Problemlagen von Flüchtlingen zu sensibilisieren.
Trotz dieser positiven Entwicklungen mussten und müssen in Bayern noch viele Hürden bei
der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt überwunden werden. Insgesamt hat
sich in der Arbeit von AFAN, BAVF und BLEIB gezeigt, dass Kompetenzen, Kenntnisse und
Fähigkeiten von Flüchtlingen und Bleibeberechtigten nicht ausreichend erkannt,
wertgeschätzt und genutzt werden.
Hauptproblem ist, dass in Bayern bis heute die sprachliche und berufliche Integration von
Flüchtlingen viel zu spät erfolgt. Ihre Kompetenzen und Fähigkeiten werden nicht
(an)erkannt und sie werden durch die gezielte Desintegration und den oft jahrelangen
Wartezustand vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt und folglich dequalifiziert. Nach Flucht und
Vertreibung stellt dieser Zustand für Flüchtlinge eine zweite, sehr hohe psychische
Belastung dar. Auch die Verpflichtung während der Asylantragsphase und in der Duldung in
Gemeinschaftsunterkünften wohnen zu müssen, verhindert eine schnelle soziale Integration.
Die Versorgung über Sachleistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem in Bayern
auch die Bleibeberechtigten unterliegen, behindert die notwendige Arbeitsmarktförderung
und die Eigeninitiative bei der Stellensuche. Daneben ist die Mobilität vieler Flüchtlinge
durch Residenzpflicht- und Wohnsitznahmebestimmungen stark eingeschränkt. Eine schnelle
und nachhaltige berufliche Integration ist so nur schwer möglich. Die im Bayerischen
Landtag im Juni 2010 beschlossenen Änderungen bei den Themen Residenzpflicht und
Gemeinschaftsunterkünfte sind ein Schritt in die richtige Richtung. Sie müssen in ihrer
Wirkung auf die Praxis geprüft werden und es müssen weitere Schritte folgen.

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Es hat sich gezeigt, dass viele Flüchtlinge hier bleiben, auch wenn ihr Asylverfahren
abgelehnt wurde. Im Hinblick auf die aktuelle gesellschaftspolitische Diskussion über
Integration macht es Sinn, auch Flüchtlinge so schnell wie möglich sozial, sprachlich und
beruflich einzugliedern, und ihr Potential zu nutzen, um zum Beispiel dem drohenden
Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Netzwerke AFAN in München, BLEIB in
Nürnberg und BAVF in Augsburg haben in den letzten zwei Jahren dazu einen wichtigen
Beitrag geleistet. Zusammen mit den strategischen Netzwerkpartnern soll und muss diese
Arbeit fortgesetzt werden.

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Anhang: Die Netzwerke und ihre Teilprojekte
Das Münchner Netzwerk AFAN (Arbeit und Fähigkeiten von allen sind
nützlich)

Das Projekt AFAN - „Arbeit und Fähigkeit von allen sind nützlich” arbeitet in München seit dem
01.11.2008 und hat eine Laufdauer von zwei Jahren. Folgende Partner arbeiten zusammen:

      Innere Mission München (Projektkoordination)
      Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V.
      Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH
      Amt für Wohnen und Migration Landeshauptstadt München Sozialreferat
      SchlaU – Schule für junge Flüchtlinge

AFAN wendet sich an Bleibeberechtigte (gesetzliche Altfallregelung für langjährig Geduldete im
Aufenthaltsgesetz) und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt und unterstützt sie bei der
Arbeitsmarktintegration.

Die Projektteilnehmer/innen werden umfassend beraten, bedarfsgerecht qualifiziert und für eine
erfolgreiche Bewerbung trainiert. Nach der Arbeitsvermittlung steht ihnen das Coachingangebot zur
Verfügung, das während der ganzen Einarbeitungsphase in Anspruch genommen werden kann.

Das Projekt AFAN kooperiert mit relevanten Akteuren des Arbeitsmarktes und des öffentlichen Lebens
und fördert die Öffnung der Unternehmen gegenüber den Projektzielgruppen.

Ausführliche Information unter www.afan-muenchen.de

Netzwerkkoordination: Innere Mission München

Aufgaben:
Koordination und Netzwerksteuerung, Öffentlichkeitsarbeit, Unternehmenskampagne, Kooperation
mit strategischen Partnern, Projektfinanzen, Controlling, Abrechnung.

Kontakt:
Dr. Zuzana Finger
Tel. 089 540 456 114
Fax: 089 540 456 119
E-Mail: zfinger@im-muenchen.de
Internet: www.afan-muenchen.de

Innere Mission München
Landsberger Straße 6
80339 München

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