Meilensteine und Stolpersteine in Bayern
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Meilensteine und Stolpersteine in Bayern Zwischenbilanz der bayerischen Netzwerke im ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Impressum: Herausgeber: Die bayerischen Netzwerke im ESF-Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt AFAN (München) Arbeit und Fähigkeiten von allen sind nützlich Innere Mission München Landsberger Str. 6, 80339 München BAVF (Augsburg) Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH Schießgrabenstr. 14, 86150 Augsburg BLEIB (Nürnberg) Beratung für langfristige Eingliederung in Beschäftigungsverhältnisse in Nürnberg Bildungszentrum der Stadt Nürnberg Gewerbemuseumsplatz 1, 90403 Nürnberg Redaktion: Martina Schuster Reiner Erben Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds (ESF) Stand: August 2010 Seite 2 von 26
Inhalt Einleitung ...........................................................................................................................4 Die bayerischen Netzwerke AFAN, BAVF und BLEIB ................................................................5 Die Ziele und Methoden ......................................................................................................5 AFAN (München) ...............................................................................................................5 BAVF (Augsburg) ...............................................................................................................5 BLEIB (Nürnberg) ..............................................................................................................5 Zahlen und Fakten in Bayern ...............................................................................................6 Netzwerkarbeit in der Praxis – Kooperationen in Bayern ..........................................................6 Vernetzung von Akteuren ....................................................................................................6 Migrationsfachdienste und Beratungsstellen ......................................................................6 Migrantenselbstorganisationen ........................................................................................7 Ausländerbehörden.........................................................................................................7 Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Bundesagentur für Arbeit .............................................7 Kammern, Unternehmensverbände und Arbeitgeberservice ...................................................8 Zwischenergebnisse im Spiegel der bayerischen Rahmenbedingungen .....................................9 Individuelle Potenziale.......................................................................................................9 Zentrale Ergebnisse der bayerischen Sonderauswertung:..................................................... 10 Strukturelle Problemlagen und Integrations-Barrieren in Bayern ............................................. 10 Besondere Schwierigkeiten durch die Ausgestaltung der Altfallregelung ............................... 11 Lösungen und Erfolge in Bayern ......................................................................................... 12 Ergebnisse und Empfehlungen in einzelnen Themenfeldern .................................................... 12 Themenfeld A) Ausbildung jugendlicher Flüchtlinge .......................................................... 12 Themenfeld B) Vermittlung in Arbeit ............................................................................... 15 Themenfeld C) Bedarfsermittlung und Qualifizierung ......................................................... 16 Zusammenfassung und Ausblick ......................................................................................... 17 Anhang: Die Netzwerke und ihre Teilprojekte ...................................................................... 19 Das Münchner Netzwerk AFAN (Arbeit und Fähigkeiten von allen sind nützlich) ........................ 19 Das Netzwerk BAVF (Augsburger Netzwerk für Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge) .................................................................................................................... 21 Das Netzwerk BLEIB (Beratung für langfristige Eingliederung in Beschäftigungsverhältnisse) in Nürnberg ........................................................................................................................ 24 Seite 3 von 26
Einleitung Die hier vorliegenden „Meilensteine und Stolpersteine in Bayern“ ziehen eine Zwischenbilanz der Arbeit der bayerischen Netzwerke AFAN (Arbeit und Fähigkeiten von allen sind nützlich) in München, BAVF (Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge) in Augsburg und BLEIB (Beratung für langfristige Eingliederung in Beschäftigungsverhältnisse) in Nürnberg. Die Netzwerke arbeiten seit Herbst 2008 im ESF- Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt. Damit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Programm aufgelegt, das den Prozess der Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden, Geduldeten und Bleibeberechtigten unterstützen soll. Bundesweit 43 Netzwerke kooperieren unter der Moderation des BMAS im Nationalen Thematischen Netzwerk für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge des ESF-Bundesprogramms. Das vorliegende Papier versteht sich als Ergänzung zum Grundlagenpapier „Meilensteine und Stolpersteine“1, das vom Nationalen Thematischen Netzwerk zu Jahresbeginn 2010 vorgelegt worden ist. Während sich das Grundlagenpapier auf die Auswertung der Erfahrungen aller bundesweit tätigen Netzwerke bezieht, werden dazu ergänzend in dieser Zwischenbilanz Ergebnisse und Bedarfe in Bayern benannt. Insgesamt ist es den Akteuren und Akteurinnen der bayerischen Netzwerke und den mit ihnen kooperierenden Partnern in Unternehmen, in kommunalen, Landes- und Arbeitsverwaltungen sowie in Verbänden, MigrantInnenselbstorganisationen und Migrationsfachdiensten gut gelungen, die integrationspolitische Offenheit für die Zielgruppe der Flüchtlinge und Bleibeberechtigten im Freistaat Bayern zu verbessern. Dabei wurden die beachtlichen Potentiale der Zielgruppe offensichtlich. Allerdings zeigen die in Bayern gesammelten Erfahrungen, dass für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt aufenthaltsrechtliche und arbeitsrechtliche Hemmnisse zu überwinden sind. Die vorliegende Zwischenbilanz diskutiert diese Hürden auf verschiedenen Ebenen und unterbreitet Vorschläge für rechtspolitische Veränderungen. Die Zwischenbilanz „Meilensteine und Stolpersteine in Bayern“ stimmt mit den Schlussfolgerungen des Grundlagenpapiers „Meilensteine und Stolpersteine“ des Thematischen Netzwerks bezüglich des bestehenden bundespolitischen Handlungsbedarfs überein. Unter Würdigung der Rahmenbedingungen im Bundesland Bayern werden darüber hinaus Handlungsspielräume für die zuständigen Landes- und Kommunalbehörden aufgezeigt. Daneben wird die erfolgreiche Praxis der bayerischen Netzwerke und ihrer Partner vorgestellt und auf das große Integrationspotential der Flüchtlinge in Bayern eingegangen. Reiner Erben Dr. Zuzana Finger Bernhard Gropper Augsburger Netzwerk BAVF Münchner Netzwerk AFAN BLEIB in Nürnberg Bildungszentrum der Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH Innere Mission München Stadt Nürnberg 1 Online-Version unter www.esf.de/portal/generator/12328/property=data/2009__12__18__grundlagenpapier__pdf.pdf abrufbar. Seite 4 von 26
Die bayerischen Netzwerke AFAN, BAVF und BLEIB Die Ziele und Methoden Die Netzwerke AFAN, BAVF und BLEIB werden über das „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktrechtlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ im Rahmen des Bundesprogramms „XENOS - Integration und Vielfalt“ und aus Bundesmitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert. Ziel der Netzwerke ist die Förderung der nachhaltigen Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in Bayern. Dazu setzen die Netzwerke auf folgende Schwerpunkte: Einzelfallorientierte Beratung und Coaching, individuelle, bedarfsorientierte sprachliche und berufliche Qualifizierung, Arbeitsplatzakquise, Kompetenzfeststellung, Förderung der interkulturellen Öffnung der Arbeitsmarktakteure, Beratung von Unternehmen sowie Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit. Das Coaching- und Beratungsangebot richtet sich an Flüchtlinge mit „zumindest nachrangigem Arbeitsmarktzugang“, also auch an Personen, deren Aufenthaltsperspektive in Deutschland noch nicht geklärt ist: Asylsuchende und Personen mit einer „Duldung“ sowie Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach der gesetzlichen Altfallregelung (§ 104a/b Aufenthaltsgesetz, seit 01.01.2010 § 23.1. Aufenthaltsgesetz) oder mit einem Aufenthalt nach § 25 Absatz 3, 4 und 5 Aufenthaltsgesetz. Die drei Netzwerke setzen sich aus folgenden Netzwerkpartnern zusammen: AFAN (München) Im Münchner Netzwerk AFAN kooperieren unter der Koordination durch die Innere Mission München folgende Projektpartner: Caritasverband für München und Freising e.V.; Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH; Amt für Wohnen und Migration, Landeshauptstadt München; SchlaU-Schule. BAVF (Augsburg) Im Netzwerk BAVF kooperieren unter der Koordination von Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH die Agentur für Arbeit Augsburg, die Handwerkskammer für Schwaben und die Volkshochschule Augsburg e.V. BLEIB (Nürnberg) Im Netzwerk BLEIB kooperieren unter der Koordination des Bildungszentrums Nürnberg die Arbeiterwohlfahrt mit den beiden Referaten „Migration und Integration“ und „Berufliche Bildung und Qualifizierung“, die FBM/Handwerkskammer und der Integrationsrat der Stadt Nürnberg. Die Teilprojekte der bayerischen Netzwerke verorten sich im urbanen Raum, sind aber für große Einzugsbereiche verantwortlich. So ist das Netzwerk BLEIB für die komplette Metropolregion Nürnberg zuständig, zu der 35 Kommunen oder Landkreise gehören und BAVF arbeitet mit Beratungseinrichtungen in der gesamten Region um Augsburg zusammen. Seite 5 von 26
Zahlen und Fakten in Bayern Im Freistaat Bayern sind derzeit 27.960 Flüchtlinge registriert.2 5.605 Personen wurden als Flüchtlinge anerkannt (§ 25 Abs. 2 AufenthG) und nur 125 sind Asylberechtigte nach Artikel 16a Grundgesetz. Über ein Drittel (10.660 Personen) hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten, deren Verlängerung von der Erfüllung vieler Bedingungen abhängt (§ 25 Abs. 3, 4 und 5, § 23.1 AufenthG). Mehr als ein Drittel (6.328 Personen) lebt nur im Aufenthaltsstatus „Duldung“ (= Aussetzung der Abschiebung) bzw. einer Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens (5.242 Personen) hier. Über die Hälfte der Asylbewerber/innen in Bayern kommen im Jahr 2009 aus dem Irak (1.678, 39,6 %) und aus Afghanistan (611, 14,4 %).3 Die bayerischen Netzwerke beraten und begleiten derzeit 965 Flüchtlinge. (Stand: 31.07.2010). Sie konzentrieren sich in Beratung und Qualifizierung vor allem auf die Großräume Augsburg, München und die Metropolregion Nürnberg. Netzwerkarbeit in der Praxis – Kooperationen in Bayern Durch die Bündelung von Wissen und Kompetenzen in den Netzwerken AFAN, BAVF und BLEIB werden innovative Lösungen gefunden und kann flexibel auf Herausforderungen reagiert werden. Unabdingbar ist jedoch auch die Kooperation mit weiteren Akteuren, um die Integration von Flüchtlingen nicht nur einmalig im Rahmen eines speziellen Programms zu unterstützen, sondern das Thema nachhaltig in bestehende Strukturen zu integrieren. Der Aufbau stabiler, verlässlicher Kooperationsbeziehungen ermöglicht flexible, vereinfachte Absprachen im Einzelfall, die nach unserer Erfahrung dazu führen, dass die Ermessensspielräume im Sinne der Flüchtlinge genutzt werden. Dieser kooperative Ansatz in der arbeitsmarktlichen Integrationsförderung von Flüchtlingen hat in Bayern bereits Tradition: schon die aus dem EQUAL-Programm geförderten sogenannten Entwicklungspartnerschaften „Flüchtlinge qualifizieren (Fluequal)“ (2002- 2005) und „Süddeutsche Entwicklungspartnerschaft (SEPA)“ (2005-2007) bauten auf Kooperationen mit strategischen Partner/innen. Vernetzung von Akteuren Migrationsfachdienste und Beratungsstellen Die bayerischen Netzwerke sind an relevanten Arbeitskreisen und runden Tischen mit Migrationsfachdiensten, Arbeitsverwaltung, Behörden und Beratungsstellen beteiligt und sensibilisieren Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung für die Situation von Flüchtlingen. Zudem arbeiten die Netzwerke im Einzelfall eng mit anderen Beratungsstellen zusammen. Diese werden durch die Netzwerke AFAN, BAVF und BLEIB über Neuerungen (z.B. der Erlasslage) informiert. So organisierte BLEIB zu den Auswirkungen der Anschlussregelung zur gesetzlichen Altfallregelung der Innenministerkonferenz im Dezember 2009 eine Schulung für die bayerischen Beratungsstellen. BAVF führte eine Fortbildung über für Flüchtlinge relevante ausländerrechtliche Regelungen für ARGE-Mitarbeiter/innen durch. Die Netzwerke kooperieren zudem mit dem bayerischen Kompetenzzentrum MigraNet mit Projekten in Augsburg, München und Nürnberg. MigraNet ist Teil des bundesweiten Netzwerks „Integration durch Qualifizierung“ (IQ), das gemeinsam Maßnahmen und 2 Zahlen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) zum Stichtag 30.06.2010, Auskunft durch Bayerisches Staatsministerium des Innern am 03.August 2010. 3 http://www.stmas.bayern.de/migration/asyl/index.htm#laender (Download, 10.08.2010) Seite 6 von 26
Strategien zur Integration von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt erarbeitet. Die Kontakte beziehen sich insbesondere auf Fragen der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, der Kompetenzfeststellung und der Laufbahnberatung. In Bayern leben zahlreiche Flüchtlinge, die unter den meist mangelhaften beruflichen Anerkennungsmöglichkeiten leiden und oft trotz hochwertiger Abschlüsse weit unter ihrem Qualifikationsniveau arbeiten müssen bzw. arbeitslos sind. Migrantenselbstorganisationen Die Netzwerke AFAN, BAVF und BLEIB arbeiten mit einer großen Anzahl von Migrantenselbstorganisationen, darunter auch vielen Frauenorganisationen, zusammen. Diese werden regelmäßig über Angebote der Netzwerke, aber auch über rechtliche Neuerungen informiert und beraten. Die Netzwerke nutzen deren Kommunikationsstrukturen und Publikationsorgane, um Flüchtlinge und Bleibeberechtigte anzusprechen. Ausländerbehörden Den Ausländerbehörden an allen Standorten wurden gleich zu Projektbeginn die Angebote der Netzwerke vorgestellt. Diese gaben die Informationen an Flüchtlinge weiter. In einigen Fällen führte die Kooperation zwischen Ausländerbehörden und Projekten auch zur Nutzung eines größeren behördlichen Ermessensspielraums. So konnten zum Beispiel Personen als Teilnehmer/innen in die Projekte aufgenommen werden, denen die zuständige Ausländerbehörde zuvor noch Arbeitsverbote wegen vermeintlich mangelnder Mitwirkung erteilt hatte. Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Bundesagentur für Arbeit Auch bei den ARGEn in den bayerischen Netzwerkregionen wuchs im Laufe des Projektzeitraumes die Aufmerksamkeit für Flüchtlinge, insbesondere für die Zielgruppe der Aufenthaltsberechtigten „auf Probe“ (§ 104a/b Aufenthaltsgesetz, seit 01.01.2010 § 23.1. Aufenthaltsgesetz). Leider war es den Fallmanager/innen mit ihrem Softwareprogramm „Verbis“ nicht möglich, diesen Personenkreis zu „filtern“ und damit speziell zu identifizieren. Nachdem über Workshops und Vorträge die Fallmanager/innen und Arbeitsberater/innen informiert worden waren kam es zu vielen Weiterleitungen an die Projekte und in Einzelfällen auch für Flüchtlinge zum Einsatz von im SGB II und III vorhandenen Förderinstrumenten. Gründe für die anfängliche Zurückhaltung der Arbeitsverwaltung waren auch Unsicherheiten über Fragen im Schnittpunkt zwischen Ausländer- und Arbeitserlaubnisrecht. Dies verbesserte sich durch bilaterale Gespräche mit den Standortleitungen und gezielte Informationsvorträge für Fallmanager/innen und Arbeitsvermittler/innen sowie durch den einzelfallspezifischen Austausch zwischen diesen und den Mitarbeiter/innen in den Netzwerken. In Augsburg konnte die Agentur für Arbeit als operativer Partner gewonnen werden. Die dort eingerichtete Stelle, aber auch die regelmäßige Mitarbeit der zuständigen Beauftragten für Chancengleichheit verbesserte die Beratungs- und Vermittlungsarbeit. BLEIB in Nürnberg steht zudem in engem Austausch mit Forscherinnen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das derzeit die Studie „Berufliche Ausbildung junger Flüchtlinge in Deutschland“ durchführt. In München baute die ARGE-Projektmitarbeiterin Kooperationen mit U-25 Leitern auf und stellte enge und umfassende Arbeitskontakte zu Einrichtungen her, die sich mit Seite 7 von 26
unterschiedlichen Aspekten der Arbeitsmarktintegration von jugendlichen Flüchtlingen beschäftigen. Das Amt für Wohnen und Migration bei der Landeshauptstadt München arbeitet zudem in der AG Bildung beim Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und vermittelte diese in sogenannte Jugendkurse für junge Flüchtlinge, die durch die Stadt München finanziert werden. Kammern, Unternehmensverbände und Arbeitgeberservice Wichtige Partner/innen hinsichtlich der Akquise von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen sind die Kammern und Unternehmensverbände sowie der Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen. Auch mit Betrieben entwickelte sich eine auf Erfolge in der Einzelfallarbeit orientierte Kooperationsbeziehung. In Nürnberg waren die Kammern einbezogen bei einem runden Tisch für geduldete Jugendliche. In Augsburg und Nürnberg sind Kammern operative Partner im Netzwerk, in München nahmen Vertreter der Handwerkskammer für München und Oberbayern an allen wichtigen Projektveranstaltungen teil und wirkten in Einzelfällen bei der Lösung von offenen Fragen mit. Der Arbeitgeberservice der ARGE-München und der Agentur für Arbeit in Augsburg war dank der Aktivitäten der jeweiligen Projektmitarbeiter/innen ein enger Kooperationspartner und unterstützte die Projekte bei der Sensibilisierung der Arbeitgeber. Seite 8 von 26
Zwischenergebnisse im Spiegel der bayerischen Rahmenbedingungen Das Netzwerk AFAN betreut derzeit 410 Flüchtlinge (ohne Familienangehörige) und hatte 67 Firmenkontakte. In Arbeit und Ausbildung wurden 41 Personen vermittelt. 95 Teilnehmer/innen nahmen an berufsbezogenen Deutschkursen teil, in Qualifizierungen wurden 20 Teilnehmer/innen vermittelt. (Stand Juli 2010). BLEIB betreut 341 Flüchtlinge (ohne Familienangehörige) und hatte über 50 persönliche Firmenkontakte. Bisher konnten 36 Personen in Vollzeit, 14 in Teilzeit, zehn in Minijobs, sechs in Ausbildung und zehn in schulische Ausbildung vermittelt werden, zwei arbeiten in so genannten 1€-Jobs. 141 Teilnehmer/innen nahmen an Qualifizierungen und 186 an Deutschkursen teil (Stand Juli 2010). Das Netzwerk BAVF betreut 214 Flüchtlinge (ohne Familienangehörige) und hatte bisher ca. 40 Firmenkontakte. In Arbeit vermittelt wurden insgesamt 67 Personen, davon 28 Teilnehmer/innen in Vollzeit, 10 in Ausbildungsverhältnisse, 17 in Teilzeit und 12 in 400 Euro-Jobs. 130 Teilnehmer/innen nahmen im Rahmen von BAVF an Qualifizierungsmaßnahmen bzw. berufsbezogenen Deutschkursen teil. (Stand Juli 2010). Insgesamt muss allerdings festgestellt werden, dass ein Großteil der Flüchtlinge nur in den Niedriglohnbereich vermittelt werden konnte, das heißt in Arbeitsstellen, die ihren Qualifikationen nicht entsprechen. Individuelle Potenziale Im Rahmen des ESF-Bundesprogramms hat dieses Jahr eine Erhebung der Qualifikationen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in allen 43 Netzwerken stattgefunden. Der Fragebogen hierzu wurde im Netzwerk BAVF in Augsburg entworfen. Die Durchführung der Befragung hat die Lawaetz-Stiftung Hamburg übernommen. Bisher gab es kaum Informationen darüber, welche Qualifikationen und somit Potenziale Flüchtlinge bereits aus ihren Herkunftsländern nach Deutschland mitbringen. Im ESF- Bundesprogramm bestand nun die Möglichkeit, erstmals deutschlandweit Daten über den Bildungshintergrund und die Berufserfahrung von Flüchtlingen zu erheben. Das Ziel ist es, die Ergebnisse in die politische Diskussion einfließen zu lassen und dadurch einen Schritt weg von der defizitorientierten Sicht auf Flüchtlinge zu machen und den Blick auf ihre Fähigkeiten zu lenken. Durch die Befragung liegen nun erstmals umfangreiche Individualdaten über ca. 11.000 Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt vor, die für diese Gruppe aufzeigen können mit welchen Qualifikationen Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Die Lawaetz-Stiftung und Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH haben eine Sonderauswertung der bayerischen Netzwerke in Nürnberg, München und Augsburg vorgenommen, deren Ergebnisse am Fachtag in München (28.09.2010) erstmals vorgestellt wurden. Die vorhandenen Potenziale in Bayern lebender Bleibeberechtigter und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt deuten darauf hin, dass die Teilnehmer/innen über beträchtliche Kompetenzen verfügen. Es gibt jedoch durch fehlende Anerkennungsmöglichkeiten dequalifizierende Effekte, denen diese Gruppe momentan unterliegt. Seite 9 von 26
Zentrale Ergebnisse der bayerischen Sonderauswertung: Insgesamt liegen Daten über 742 Bleibeberechtigte und Flüchtlinge in Bayern vor. 81,1% haben eine Schule besucht, wobei bei 58% der Schulbesuch 9 Jahre oder länger gedauert hat. Nur ein geringer Teil verfügt über Zeugnisse für den Schulbesuch (20,4%). Bei 6,5% der Personen hat kein Schulbesuch stattgefunden. Mehr als ein Drittel (34,5%) der Bleibeberechtigten und Flüchtlinge, die in die Erhebung aufgenommen wurden, haben eine berufliche Ausbildung absolviert. Die überwiegende Mehrheit (71,1%) besitzt jedoch keine schriftlichen Nachweise über die Berufsausbildung. Knapp ein Fünftel (19,7%) der Teilnehmer/innen in den Netzwerken haben studiert und 77,4% davon haben ihr Studium abgeschlossen. Einen Nachweis über die akademische Ausbildung besitzen 41,1%. Von den Bleibeberechtigten und Flüchtlingen, über die Angaben zur beruflichen Bildung vorliegen, haben 58,5% eine Berufsausbildung und/oder ein Studium absolviert und 61,7% haben Berufserfahrung im Herkunftsland und/oder in Deutschland. Knapp die Hälfte (45,1%) kamen bereits mit Berufserfahrung nach Deutschland. Die Berufserfahrung in den Herkunftsländern ist sehr vielfältig. Mit 12,2% nimmt die Gruppe der Ärzte, Lehrer/innen und Juristen den größten Anteil ein. Die Berufserfahrung in Deutschland streut weniger weit. 55% arbeiten im Bereich Gastronomie und Reinigung, gefolgt von 15,9% die Hilfstätigkeiten in gewerblichen Branchen ausüben. Allgemein ist bei den ausgeübten Tätigkeiten von einer hohen Verbreitung unqualifizierter und oftmals geringfügiger Beschäftigung auszugehen. Die Gruppe derjenigen, die im Herkunftsland Berufserfahrung als Ärzte, Lehrer/innen und Juristen hatten, ist in Deutschland hingegen nicht mehr vertreten. Diese Ergebnisse zeigen: Flüchtlinge und Bleibeberechtigte bringen viele Potenziale für den deutschen Arbeitsmarkt aus ihren Herkunftsländern mit. Durch strukturelle Barrieren werden sie jedoch an ihrem Einsatz gehindert: Strukturelle Problemlagen und Integrations-Barrieren in Bayern Insgesamt hat sich bei der Arbeit der Netzwerke AFAN, BAVF und BLEIB gezeigt, dass die bayerischen Teilnehmer/innen durch strukturelle Probleme in der Gesetzes- und Verordnungslage an einer schnellen Integration in den Arbeitsmarkt gehindert werden. In Bayern zeigen sich folgende Barrieren: Der eingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt: Arbeitsverbote (nach § 11 Beschäftigungsverfahrensverordnung) sowie der nachrangige Arbeitsmarktzugang (nach § 39 Aufenthaltsgesetz) verhindern bzw. behindern die Integration in den Arbeitsmarkt massiv. Die sog. „Residenzpflicht“ (gem. §56 AsylVerfG) begrenzt bisher4 die Arbeitssuche auf Landkreise bzw. kreisfreie Städte und verhindert die wesentlich erfolgversprechendere regionale Arbeitsplatzsuche. Die Unterbringung in sog. Gemeinschaftsunterkünften behindert und verhindert eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration durch individuelle psychische und physische Belastung5. 4 Im bayerischen Landtag wurde am 10.06.2010 eine Lockerung der Residenzpflicht beschlossen, deren genaue Auswirkung noch nicht absehbar ist (Drucksache 16/4216). Seite 10 von 26
Die Unsicherheit über die weitere Perspektive in Deutschland und die lähmende Angst vor Abschiebung sind psychisch stark belastend und wirken sich auch auf die Arbeitssuche aus. Der Leistungsbezug (auch für Bleibeberechtigte) nach Asylbewerberleistungsgesetz lässt keine individuellen finanziellen Aufwendungen für die Arbeitsmarktintegration (z. B. für Bewerbungen) zu. Flüchtlinge erhalten i.d.R. Sachleistungen (Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, Essenspakete, etc.) und als einzige Bargeldleistung monatlich 40,90 € (Kinder bis 14 Jahre die Hälfte). Der mangelnde Zugang zu Anerkennungsverfahren verhindert in den meisten Fällen die Arbeit im erworbenen Beruf. Ohne eine Anerkennung oder Zeugnisbewertung können die vorhandenen Kompetenzen nicht transparent gemacht und auf dem Arbeitsmarkt verwertet werden. Hierdurch ist das Anknüpfen an die vorhandene Vorbildung oftmals unmöglich, wodurch wichtige Potenziale verschwendet werden und die Betroffenen oft nie mehr die Möglichkeit erhalten eine qualifizierte Beschäftigung auszuüben. Besondere Schwierigkeiten durch die Ausgestaltung der Altfallregelung Insbesondere in Bezug auf die Altfallregelung ist die Fixierung auf die Arbeitsmarktintegration zu beobachten, die nicht nur erwerbsunfähige Menschen (Alte, Kranke, Behinderte) vom Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ausschließt, sondern auch hinsichtlich einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt bei erwerbsfähigen Menschen kontraproduktiv wirken kann. Selbst wenn Angebote zur Qualifizierung zur Verfügung stehen, müssen die bayerischen Netzwerke feststellen, dass die Angst vor einer Nicht-Verlängerung des Aufenthalts Betroffene unter Druck setzt und sie deshalb unterstützende, weiterqualifizierende Angebote gering schätzen. Stattdessen suchen sie sich eher sofort einen meist schlecht bezahlten Job, der unsicher ist und für den sie oft überqualifiziert sind. Der Beschluss der Innenministerkonferenz vom Dezember 2009 berücksichtigte diese Problematik immerhin teilweise: er ermöglichte eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ auch bei bestehender Halbtagstätigkeit (selbst wenn diese zur „überwiegenden Lebensunterhaltssicherung“ nicht ausreicht) sowie bei nachgewiesenen „Bemühungen“ um Integration in den Arbeitsmarkt. Allerdings bleibt den Betroffenen unklar, nach welchen Kriterien die neu geschaffene Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach §23.1. AufenthG seitens der Ausländerbehörden ggf. verlängert wird. Folglich bleibt der Druck, den schnellen Job zu ergreifen, groß. Das wiederum verhindert das Netzwerkziel einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration in vielen Einzelfällen. Da diese Anschlussregelung durch die Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern (IMK) beschlossen wurde, liegt es auch in ihrer Kompetenz, die Kriterien für die Verlängerung der durch sie erteilten Aufenthaltserlaubnisse zu beschließen. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Die Netzwerke AFAN, BAVF und BLEIB erwarten daher, dass sich das bayerische Innenministerium gegenüber dem Bund, der IMK und dem Bundesrat für eine größere Rechtssicherheit einsetzt. 5 Die Pflicht zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften wurde durch Beschluss von CSU und FDP im Sozialausschluss am 06.05.2010 ebenfalls gelockert, allerdings fehlt noch die Verordnung zur Umsetzung durch das Sozialministerium. (Drucksache 16/4774). Seite 11 von 26
Die drei Netzwerke werben deswegen auf kommunal- und landespolitischer Ebene für eine umfassende gesetzliche Bleiberechtsregelung und setzen sich gegenüber bundespolitischen Gesprächspartner/innen dafür ein. Ziel ist eine stichtagsunabhängige Regelung für alle Menschen, die sich seit Jahren ohne sichere Aufenthaltsperspektive in Deutschland aufhalten. III Lösungen und Erfolge in Bayern Die Netzwerke AFAN, BAVF und BLEIB und ihre in der Beratung und im Coaching engagierten Teilprojekte fördern die Arbeitsintegration auf unterschiedlichen Ebenen. Sie unterstützen die Zielgruppe einzelfallorientiert und ganzheitlich bei der Integration in den Arbeitsmarkt bzw. bei der Vorbereitung darauf. Sie bieten dazu ausländerrechtliche Beratung, sozialpädagogische Betreuung und arbeitsmarktorientiertes Coaching an. Es besteht eine hohe Nachfrage an spezifischen Qualifizierungsmaßnahmen und eine hohe Akzeptanz der Angebote durch die Teilnehmer/innen. Zudem werden durch kontinuierliche Beratung der (arbeitsmarkt-)politischen Akteure gesetzliche und verwaltungsbedingte Barrieren thematisiert, die Flüchtlingen ohne gesichertes Bleiberecht bei der Integration in den Arbeitsmarkt entgegenstehen. Die unerwünschten Wirkungsweisen relevanter Gesetze und Verwaltungsregelungen werden benannt, Änderungsmöglichkeiten und Alternativen aufgezeigt. Über die strukturellen Rahmenbedingungen und ihren Einfluss auf eine erfolgreiche und nachhaltige Arbeitsmarktintegration informieren AFAN, BAVF und BLEIB im Zuge eigener Pressearbeit wie auch über die Internetauftritte. Über die Webseiten www.bleib- nuernberg.de, www.afan-muenchen.de und www.tuerantuer.de/integrationsprojekte sind umfangreiche, regelmäßig aktualisierte Informationen verfügbar. In enger Kooperation unter anderem mit Verbänden, Migrationsfachdiensten, Bildungsinstitutionen und Integrationsräten werden lokale und überregionale öffentliche sowie zielgruppenspezifische Veranstaltungen organisiert. Ergebnisse und Empfehlungen in einzelnen Themenfeldern Themenfeld A) Ausbildung jugendlicher Flüchtlinge Neben einer großen Anzahl von erwachsenen Flüchtlingen betreuen die Mitarbeiter/innen der Netzwerke auch viele Jugendliche Flüchtlinge. Diese befinden sich, wie andere Jugendliche auch, in einer ersten beruflichen Orientierungsphase. Sie müssen sich im „Dschungel“ der Ausbildungs- und Angebotsmöglichkeiten zurechtfinden und benötigen deshalb besondere Unterstützung. Dazu kommt aber, dass sie als Flüchtlinge noch weitere Hürden überwinden müssen, die oft mit ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation zu tun haben. So bestehen eine eingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und häufig auch Arbeitsverbote oder eingeschränkte Arbeitserlaubnisse. Bei der Aufnahme einer Ausbildung müssen Flüchtlinge besondere gesetzliche Hürden nehmen: Asylsuchende dürfen nur eine Ausbildung beginnen, wenn sich kein bevorrechtigter Bewerber/keine bevorrechtigte Bewerberin für den Platz findet. Flüchtlinge mit Duldung bzw. humanitärer Aufenthaltserlaubnis dürfen nach einem Jahr Voraufenthalt eine Ausbildung beginnen, wenn die Ausländerbehörde und die Agentur für Arbeit zustimmen. Viele Jugendliche haben Sprachschwierigkeiten und müssen psychische Belastungen auf Grund von Flucht, traumatischen Erlebnissen im Heimatland und Unsicherheit über den Aufenthalt verarbeiten. Seite 12 von 26
Viele sind ohne ihre Eltern als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland eingereist. Die Netzwerke unterstützen die Jugendlichen einzelfallorientiert und ganzheitlich bei der Berufsorientierung und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einer schulischen Ausbildung. Dazu gehören auch aufenthaltsrechtliche Beratung und sozialpädagogische Betreuung. Vermittlung in Ausbildung Augsburg: Etwa ein Viertel der 214 BAVF-Teilnehmer/innen sind zwischen 15 und 24 Jahre alt. Alle 10 Jugendlichen, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz waren, wurden in Ausbildung, ein weiterer Jugendlicher wurde in einen Studienplatz vermittelt. München: Mehr als ein Viertel der 410 AFAN-Teilnehmer/innen sind zwischen 15 und 24 Jahre alt. Alle 14 Jugendlichen, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz waren, wurden von der ARGE in Ausbildung vermittelt, 5 in Deutschkurse anderer Trägereinrichtungen und 58 Jugendliche wurden in die SchlaU-Schule vermittelt. Von diesen 58 Teilnehmer/innen konnten 56 erfolgreich vermittelt werden. Davon sind 23 TN in eine weitere schulische Ausbildung (z.B. zum mittleren Schulabschluss) gebracht worden, 25 TN in eine Berufsausbildung, 8 TN in den ersten Arbeitsmarkt; 2 TN konnten nicht vermittelt werden und sind derzeit arbeitssuchend. Nürnberg: BLEIB betreut derzeit 60 junge Erwachsene unter 25 Jahren und konnte fünf Jugendliche in eine berufliche Ausbildung vermitteln. Leider gibt es eine große Anzahl von Jugendlichen mit Duldung, denen die Ausländerbehörde wegen fehlender Mitwirkungspflicht die Aufnahme einer Ausbildung verweigert. Einige hatten bereits Ausbildungsplätze, die sie aber nicht antreten durften. Zehn Jugendliche konnte BLEIB in eine schulische Ausbildung vermitteln (Berufsgrundschuljahr und Berufsvorbereitende Maßnahmen, Qualifizierender Hauptschulabschluss, Hauptschule), einige erwarben Deutschkurs-Zertifikate und absolvierten Praktika zur Vorbereitung auf eine Ausbildung. BLEIB arbeitet eng mit beruflichen Schulen, den Vormündern bei unbegleitenden Minderjährigen, Flüchtlingsberater/innen, Ausbildungsberater/innen der Kammern, ARGE U25, AGENTUR U 25 und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Schulbesuch und Schulabschluss Positiv zu erwähnen ist der Umgang mit der Schulpflicht für Flüchtlinge in Bayern. In der Regel konnten bisher alle schulpflichtigen Flüchtlingskinder (unabhängig vom Aufenthalt) die Schule besuchen. Sie kamen in Übergangsklassen, von denen es aber leider nicht genügend gibt. Bereits Grundschüler müssen deshalb einen weiten Weg auf sich nehmen, um eine solche Schule besuchen zu können. In Nürnberg gab es bis Ende des Schuljahrs 2009/10 auch die Möglichkeit über die Schulpflicht hinaus noch die Schule zu besuchen um zumindest den Hauptschulabschluss zu erwerben. Jetzt ist dies durch eine Entscheidung des Schulamtes an einer Regelschule nicht mehr möglich. Nach Verhandlungen mit den Berufsschulen ist es gelungen, dass nun im Rahmen des Berufsvorbereitungsjahrs an zwei der Nürnberger Berufsschulen ein Abschluss gemacht werden kann. Seite 13 von 26
In Augsburg ist ein Schulbesuch von über 15-jährigen Flüchtlingskindern nur in Ausnahmefällen möglich, eine Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen ist ausgeschlossen. Bei Zustimmung durch das Schulamt können Flüchtlinge in das Berufsvorbereitungsjahr aufgenommen werden. In München ist die Situation wiederum ganz anders: hier ist die Ausländerbehörde sehr gesprächsbereit und kooperativ; es war vor der Gesetzesänderung die einzige Großkommune deutschlandweit, die jungen Flüchtlingen trotz Duldung erlaubte eine Ausbildung zu beginnen, wenn sie mit Unterstützung ihre Mitwirkungspflicht nach Asylverfahrensgesetz nachweislich erfüllten. Nachdem bei der Frage der Schulpflicht das staatliche Schulamt in München bislang auf der Stichtagsregelung (15 Jahre, Ende Juni) bestand und auch keinerlei Ausnahmen zuließ, was die allgemeine Schulpflicht angeht, hat sich nun ein neuer Umgang in dieser Frage ergeben: Auf die Anfrage beim Staatlichen Schulamt kam nun aus dem Kultusministerium die Antwort, dass junge Flüchtlinge, die in ihrem Heimatland weniger als neun Schuljahre erfüllt haben, bis zu den Herbstferien der Zugang zu den Hauptschulen ermöglicht wird, was bedeutet, dass die Schulpflicht für die Teilnehmer/innen der Netzwerkprojekte (bayernweit!) erheblich verbessert wurde. Die Lobbyarbeit für junge Flüchtlinge zeitigt also erste Erfolge (denn bislang wurde in keiner Weise berücksichtigt, welche Herkunftsvoraussetzungen ein Flüchtling mitbringt) und wird als sehr positives Ergebnis sowohl von AFAN (München) wie auch von den bayernweiten Bleiberechtsprojekten bewertet. Hinsichtlich der Erfahrung des Münchner Teilprojektes SchlaU, dass Schüler/innen nach durchschnittlich 2 Jahren des Deutschlernens fast flächendeckend die Schulabschlüsse an bayerischen Regelschulen erfolgreich absolvieren und für unsere Gesellschaft einen unschätzbaren Wert darstellen, stellen die bayerischen Netzwerke folgende Forderungen an die politisch Verantwortlichen: Forderungen: Die jugendlichen Flüchtlinge unterliegen praktisch alle (bei SchlaU derzeit 98%) der Berufsschulpflicht; d.h., der Staat ist in der Verantwortung allen die Erfüllung dieser gesetzlich vorgegebenen Schulpflicht zu ermöglichen sowie die Chance zu einem schulischen Abschluss zu bieten. Derzeit ist die Gewährleistung dessen noch nicht gegeben und von der Bereitschaft einzelner Kommunen sowie den Aktivitäten privater Träger abhängig. Das enorme Potenzial junger Flüchtlinge darf nicht länger in der ersten Zeit des Aufenthalts in Deutschland ungefördert bleiben; die Interessen von Gesellschaft/Wirtschaft erfordern, dass das Arbeitsverbot im ersten Jahr aufgehoben wird. Ebenso erschwert das Nachrangigkeitsprinzip auch für Jugendliche den Zugang zu aktiver, gesellschaftlicher Teilhabe, stößt bei Arbeitgebern auf großes Unverständnis und ist abzuschaffen Der Zugang zu Maßnahmen der Agentur für Arbeit (z.B. geförderte Ausbildung) ist in diesem Zusammenhang logischer Weise ebenso zu gewährleisten: Ausbildungsunterstützungen wie BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) in dualer Ausbildung und BaFöG in schulischer. Letztere werden derzeit nur bei Aufenthaltserlaubnis gewährt. Auch AbH (ausbildungsbegleitende Hilfen) werden viel zu spät genehmigt, nämlich erst, wenn der „Patient“ schwer krank ist; dies ist aus pädagogischer Sicht vollkommen inakzeptabel. Seite 14 von 26
Die gesetzlich erzwungene Wohnsitznahme in Gemeinschaftsunterkünften ist unwürdig, wirtschaftlich unrentabel und leistungshemmend: alternative Wohnformen werden andernorts längst erlaubt. Wenn ein Flüchtling in der GU wohnen muss, dafür (bei drei Mitbewohnern auf engstem Raum) ca. 195,- € zu entrichten hat, wird ihm die Chance auf gedeihliches Lernen versagt; eine Unterbringung in Lehrlingsheimen, die z.B. kaum mehr kostet, wäre in allen Belangen wesentlich sinnvoller und zielführender. Die Verschlechterung der Bedingungen der Integrationskurse muss umgehend korrigiert werden. Kinderbetreuung abzuschaffen bedeutet Ausschluss der gesamten Gruppe der Mütter; gleichzeitig macht man sich Gedanken, wie dem demographischen Wandel entgegengewirkt werden kann, ein Widerspruch in sich! Dass der nächst gelegene Kursort gewählt werden muss, ist eine ebensolche Verschlechterung der Integrationsvoraussetzungen. Die TN würden gerne bei der Fahrkarte draufzahlen, um den für sie richtigen Bildungsträger besuchen zu können. Themenfeld B) Vermittlung in Arbeit Trotz der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gelang es 174 Netzwerk- Teilnehmer/innen eine Beschäftigung aufzunehmen - knapp die Hälfte von ihnen ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Doch die oben erwähnten strukturellen Problemlagen erschweren eine Vermittlung erheblich. Auch für Betriebe sind die bürokratischen Vorgänge verbunden mit ausländerrechtlichen Restriktionen, die mit der Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis verbunden sind, im Normalfall abschreckend. Im ersten Jahr Aufenthalt in Deutschlands besteht generelles Arbeitsverbot, im zweiten Jahr erfolgt die so genannte Vorrangprüfung, bei der über die Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragt und von der Agentur für Arbeit bearbeitet wird. Im Ausweis verbleibt aber der Verweis ‚Erwerbstätigkeit nicht gestattet’. Dies ist eine Benachteiligung bei der Arbeitssuche und die betroffenen Personen denken auch noch immer, sie dürften nicht arbeiten. In anderen Landkreisen erfolgt der richtige Eintrag ‚Erwerbstätigkeit nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde gestattet.’ Nach vier Jahren, wenn bei einer Duldung ein uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang erlaubt werden könnte, wird dieser Zusatz ebenfalls nicht automatisch gestrichen, sondern muss beantragt werden. Öfters kommt es vor, das erst nach längerem Verhandeln, dann die ‚Erwerbstätigkeit gestattet` im Ausweis vermerkt wird. Im Netzwerk BLEIB in Nürnberg bedeutet dies auch jedes Mal eine Überprüfung der Person bei der Ausländerbehörde (ABH), ob ein Arbeitsmartzugang besteht oder nicht. Erschwerend kommt hinzu, dass durch Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb der ABH in vielen Fällen keine telefonische Auskunft mehr gegeben wurde. Ein großes Problem stellen zudem die von den Ausländerbehörden in Bayern ausgesprochenen Arbeitsverbote (§ 11 Beschäftigungsverfahrensverordnung) dar: Flüchtlingen mit einer ausländerrechtlichen Duldung wird nicht selten die Aufnahme einer Beschäftigung - sogar eines Praktikums bzw. einer ehrenamtlichen Tätigkeit - vollständig verwehrt. Ihnen wird vorgehalten, ihre Identität nicht ausreichend nachzuweisen bzw. bei der Klärung vermeintlich nicht mitzuwirken. Dies hat vor allem in Nürnberg in nicht wenigen Einzelfällen dazu geführt, dass Menschen über viele Jahre untersagt wurde, eine Arbeit bzw. Ausbildung aufzunehmen. Oft besteht die einzige Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten darin, einen Härtefallantrag zu stellen. Derzeit sind in Nürnberg aus diesem Grund 25 Härtefallanträge gestellt, fünf sind bereits positiv beschieden worden und mehrere Flüchtlinge haben vorerst eine Arbeitserlaubnis bekommen. Seite 15 von 26
Themenfeld C) Bedarfsermittlung und Qualifizierung Sprachförderung Im Themenfeld Qualifizierung fällt zunächst der im Bundesland herrschende ungedeckte Bedarf an Deutschkursen für die Flüchtlinge auf, die nicht über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen. Geduldete und Asylsuchende können nur als „Selbstzahler/innen“ an den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Deutschkursen („Integrationskursen“) teilnehmen. Von anderen Deutschkursangeboten, wie zum Beispiel von den vom Europäischen Sozialfonds finanzierten Berufsbezogenen Sprachkursen („ESF-BAMF-Kurse), sind sie grundsätzlich ausgeschlossen. „Selbstzahler/innen“ müssen für die Teilnahme an einem Integrationskurs mit etwa 150 Euro pro Monat rechnen – zuzüglich Fahrtkosten. Dies übersteigt die finanziellen Möglichkeiten von Leistungsempfänger/innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei weitem. Es besteht hier großer politischer Handlungsbedarf: Es ist unabdingbar, bestehende Integrationsangebote auch für Geduldete und Personen mit Gestattung zu öffnen. Denn, dass das Erlernen der deutschen Sprache die Grundbedingung für eine erfolgreiche Integration darstellt, wird inzwischen von allen Akteur/innen anerkannt. Qualifizierungsmaßnamen Die Netzwerke des ESF-Bundesprogramms haben den Auftrag, die Qualifizierungsangebote der Träger der Grundsicherung mit eigenen Maßnahmen zu ergänzen. Dabei orientieren sich die Netzwerke zum einen an der spezifischen Situation von Flüchtlingen, zum anderen am Bedarf des regionalen Arbeitsmarkts. In den Netzwerken wurden zahlreiche Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt. Dabei wurde insbesondere auch der Bedarf an Maßnahmen festgestellt, die die Lebenssituation der Flüchtlinge berücksichtigen und auf deren spezifische Bedarfe zugeschnitten sind. In Augsburg/Nürnberg wurde z.B. ein Kurs „zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim“ durchgeführt, in Augsburg Qualifizierungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Weitere Qualifizierungsangebote wurden bei der HWK angeboten (z.B. Nürnberg/Augsburg Gabelstaplerschein, EDV-Kurse, Bewerbungstraining und berufsbezogene Deutschkurse). Der in Augsburg festgestellte Bedarf im Bereich Hotel- und Gaststätten sowie Hauswirtschaft und Altenhilfe mündete in zwei Qualifizierungsmaßnahmen in HoGa/HW und einer neu aufgebauten Qualifizierung für kultursensible Altenpflegehilfe. Beide Maßnahmen beinhalteten ein verpflichtendes Praktikum und damit für alle Teilnemer/innen die Möglichkeit, Berufserfahrung zu sammeln. Im HoGa/HW Bereich konnten hohe Vermittlungsquoten erreicht werden. Dagegen konnte im Altenhilfebereich trotz hohen Bedarfs kaum in Arbeit vermittelt werden. Die einstellungsbereiten Altenhilfe-Einrichtungen sahen Probleme darin, Personen mit einem unsicheren, oft nur auf Monate beschränkten Aufenthaltsstatus in diesen sensiblen und auf persönliches Vertrauen aufgebauten Bereich einzuarbeiten bzw. darin zu beschäftigen. Wenn die genannten Vermittlungshemmnisse der Zielgruppe künftig nicht durch gezielte Förderung ausgeglichen werden, bewirkt dies eine Festschreibung auf schlecht bezahlte und sehr unsichere Beschäftigungsverhältnisse. Vor diesem Hintergrund kommt den ARGEn und Agenturen für Arbeit auch in Bayern die Aufgabe zu, insbesondere Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (§ 77 SGB III) auch für diese Zielgruppe zugänglich zu machen. Seite 16 von 26
Auch aus gesamtgesellschaftlicher und ökonomischer Sicht wäre es viel sinnvoller, den Menschen, die sich schon lange hier aufhalten zu ermöglichen, sich so weiterzuentwickeln, dass sie ihre Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt voll einsetzen können. Zusammenfassung und Ausblick Mit dem Förderprogramm „Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Initiative ergriffen, für Flüchtlinge den Zugang auf den Arbeitsmarkt zu verbessern. Dieses Ziel wurde und wird auch in Bayern umgesetzt. Wie auf Bundesebene wurden von den bayerischen Netzwerken AFAN, BLEIB und BAVF in den letzten 2 Jahren Meilensteine für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt erreicht, allerdings liegen auch noch viele Stolpersteine auf diesem Weg. Die Netzwerke haben Perspektiven geschaffen: Insgesamt wurden über 1000 Flüchtlinge und Bleibeberechtigte in den bayerischen Netzwerkprojekten beraten und betreut. Trotz angespannter Wirtschaftslage konnten ca. 200 Personen in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden, allerdings wurde bei vielen die wichtige eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts nicht erreicht. 600 Personen der in den Netzwerken betreuten Zielgruppe nahmen an sprachlichen und/oder beruflichen Qualifizierungen teil. Durch den Auf- und Ausbau der bayerischen Netzwerke mit Partnern aus Kammern, Weiterbildungseinrichtungen, Flüchtlings- und Migrantenorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Kommunen und Arbeitsverwaltung wurden Kompetenzen gebündelt, Erfahrungen ausgetauscht und die Beratungs- und Vermittlungsarbeit verbessert. Den Netzwerken ist es auch gelungen, Ausländer- und Sozialbehörden, Arbeitsverwaltung, Unternehmen, Verbände und die Politik für die Zielgruppe zu öffnen und für die unterschiedlichsten Problemlagen von Flüchtlingen zu sensibilisieren. Trotz dieser positiven Entwicklungen mussten und müssen in Bayern noch viele Hürden bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt überwunden werden. Insgesamt hat sich in der Arbeit von AFAN, BAVF und BLEIB gezeigt, dass Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten von Flüchtlingen und Bleibeberechtigten nicht ausreichend erkannt, wertgeschätzt und genutzt werden. Hauptproblem ist, dass in Bayern bis heute die sprachliche und berufliche Integration von Flüchtlingen viel zu spät erfolgt. Ihre Kompetenzen und Fähigkeiten werden nicht (an)erkannt und sie werden durch die gezielte Desintegration und den oft jahrelangen Wartezustand vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt und folglich dequalifiziert. Nach Flucht und Vertreibung stellt dieser Zustand für Flüchtlinge eine zweite, sehr hohe psychische Belastung dar. Auch die Verpflichtung während der Asylantragsphase und in der Duldung in Gemeinschaftsunterkünften wohnen zu müssen, verhindert eine schnelle soziale Integration. Die Versorgung über Sachleistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem in Bayern auch die Bleibeberechtigten unterliegen, behindert die notwendige Arbeitsmarktförderung und die Eigeninitiative bei der Stellensuche. Daneben ist die Mobilität vieler Flüchtlinge durch Residenzpflicht- und Wohnsitznahmebestimmungen stark eingeschränkt. Eine schnelle und nachhaltige berufliche Integration ist so nur schwer möglich. Die im Bayerischen Landtag im Juni 2010 beschlossenen Änderungen bei den Themen Residenzpflicht und Gemeinschaftsunterkünfte sind ein Schritt in die richtige Richtung. Sie müssen in ihrer Wirkung auf die Praxis geprüft werden und es müssen weitere Schritte folgen. Seite 17 von 26
Es hat sich gezeigt, dass viele Flüchtlinge hier bleiben, auch wenn ihr Asylverfahren abgelehnt wurde. Im Hinblick auf die aktuelle gesellschaftspolitische Diskussion über Integration macht es Sinn, auch Flüchtlinge so schnell wie möglich sozial, sprachlich und beruflich einzugliedern, und ihr Potential zu nutzen, um zum Beispiel dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Netzwerke AFAN in München, BLEIB in Nürnberg und BAVF in Augsburg haben in den letzten zwei Jahren dazu einen wichtigen Beitrag geleistet. Zusammen mit den strategischen Netzwerkpartnern soll und muss diese Arbeit fortgesetzt werden. Seite 18 von 26
Anhang: Die Netzwerke und ihre Teilprojekte Das Münchner Netzwerk AFAN (Arbeit und Fähigkeiten von allen sind nützlich) Das Projekt AFAN - „Arbeit und Fähigkeit von allen sind nützlich” arbeitet in München seit dem 01.11.2008 und hat eine Laufdauer von zwei Jahren. Folgende Partner arbeiten zusammen: Innere Mission München (Projektkoordination) Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH Amt für Wohnen und Migration Landeshauptstadt München Sozialreferat SchlaU – Schule für junge Flüchtlinge AFAN wendet sich an Bleibeberechtigte (gesetzliche Altfallregelung für langjährig Geduldete im Aufenthaltsgesetz) und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt und unterstützt sie bei der Arbeitsmarktintegration. Die Projektteilnehmer/innen werden umfassend beraten, bedarfsgerecht qualifiziert und für eine erfolgreiche Bewerbung trainiert. Nach der Arbeitsvermittlung steht ihnen das Coachingangebot zur Verfügung, das während der ganzen Einarbeitungsphase in Anspruch genommen werden kann. Das Projekt AFAN kooperiert mit relevanten Akteuren des Arbeitsmarktes und des öffentlichen Lebens und fördert die Öffnung der Unternehmen gegenüber den Projektzielgruppen. Ausführliche Information unter www.afan-muenchen.de Netzwerkkoordination: Innere Mission München Aufgaben: Koordination und Netzwerksteuerung, Öffentlichkeitsarbeit, Unternehmenskampagne, Kooperation mit strategischen Partnern, Projektfinanzen, Controlling, Abrechnung. Kontakt: Dr. Zuzana Finger Tel. 089 540 456 114 Fax: 089 540 456 119 E-Mail: zfinger@im-muenchen.de Internet: www.afan-muenchen.de Innere Mission München Landsberger Straße 6 80339 München Seite 19 von 26
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