Urlaub & Pflegefreistellung - Ihr Recht - Ihr Geld
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✆ 01/313 16/83 700 Urlaub & Pflegefreistellung Beispiel: Wenn etwa für die notwendige Betreuung vormittags eine andere Person zur Verfügung steht, daher eine Pflegefreistellung erst ab mittags erforderlich wäre, kann hier GEMEINDEBEDIENSTETE – KMSFB eine stundenweise Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden, sofern es der Dienstbetrieb zulässt. Urlaub & Pflegefreistellung Ihr Recht - Ihr Geld
Urlaub & Pflegefreistellung www.gdgfsg.at Urlaub * Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind, d. h. auch Samstage. Im Rahmen einer 5-Tage-Woche sind daher vom Urlaubsanspruch in Werktagen die Samstage in Abzug zu bringen. Alle Bediensteten haben Anspruch auf einen jährlichen Erholungs- urlaub, dessen Ausmaß sich nach der jeweiligen Dienstzeit und dem Ab dem 1. Jänner 2010 erhöht sich das Urlaubsausmaß unabhängig Lebensalter richtet. von der Gesamtdienstzeit gestaffelt nach dem Lebensalter und beträgt: Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Zusatzurlaub bestehen, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. eine Behinderung Ab Vollendung des 57. Lebensjahres 264 Stunden vorliegt oder die dienstliche Tätigkeit mit einer konkreten Belastung der Gesundheit verbunden ist. Ab Vollendung des 60. Lebensjahres 280 Stunden Aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen bzw. aus Der erhöhte Urlaubsanspruch steht in beiden Fällen (Gesamt- besonderem Anlass kann auch ein Sonderurlaub gewährt werden. dienstzeit, Lebensalter) bereits für das Kalenderjahr zu, in dem die erforderliche Gesamtdienstzeit erreicht bzw. das 57. oder 60. Erholungsurlaub Lebensjahr vollendet wird, d. h. auch wenn die Gesamtdienstzeit Ausmaß erst z. B. mit 31. Dezember erreicht oder das 57. oder 60. Lebens- Das Urlaubsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Es beginnt daher jahr vollendet wird, besteht schon in diesem Jahr (rückwirkend) mit dem 1. Jänner und endet mit dem 31. Dezember. der erhöhte Urlaubsanspruch. Das Ausmaß des Erholungsurlaubes steigt mit der Gesamtdienst- Zu Beginn des Dienstverhältnisses wird in den ersten 6 Monaten zeit, welche in diesem Fall mit dem Urlaubsstichtag beginnt. Der pro Monat 1/12 des jeweils zustehenden jährlichen Urlaubsaus- Urlaubsstichtag ist aus dem Anstellungsbescheid bzw. dem maßes erworben. Ergeben sich bei der Berechnung Bruchteile, ist Dienstvertrag ersichtlich. auf die nächste ganze Einheit aufzurunden. Nach 6 Monaten ununterbrochener Dienstzeit gebührt der volle jährliche Der Erholungsurlaub wird ab 1. Jänner 2010 in Stunden (statt wie Erholungsurlaub. bisher in Tagen) berechnet und beträgt: Abweichungen vom Ausmaß des Erholungsurlaubes Gesamtdienstzeit Werktage*/Arbeitstage ab 1. Jänner 2010: Von den oben angeführten Ausmaßen des Erholungsurlaubes Stunden kann es die folgenden Abweichungen geben: < 15 Jahre 30/25 200 Bei Bediensteten, die im Turnus-, Wechsel- oder Schichtdienst 15-25 Jahre 32/27 216 beschäftigt sind und die entsprechend ihrem Dienstplan > 25 Jahre 36/30 240 regelmäßig Mehrdienstleistungen zu erbringen haben, kann das
Urlaub & Pflegefreistellung www.gdgfsg.at Urlaubsausmaß auch in Schichten oder Arbeitstagen festgesetzt stung erbracht wird, vermindert sich der Anspruch auf Erholungs- werden. urlaub in dem Verhältnis zwischen der Dauer der dienstfreien Zeiten und der Zeit, in der eine Dienstleistung erbracht wird. Ist die wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als 5 Arbeitstage ver- teilt, so erfolgt bis 31. Dezember 2008 eine entsprechende Beispiel: Von 1. Jänner 2010 bis 31. März 2010, d. h. 25% des Kalen- Umrechnung des in Tagen bemessenen Erholungsurlaubes. derjahres, wird aus einem der angeführten Gründe keine Dienst- leistung erbracht. Der Urlaubsanspruch für 2010 vermindert sich um Beispiel: Bei einer 4-Tage-Woche besteht an Stelle von 25 Arbeits- 25%; 200 Stunden - 25% (50 Stunden) = 150 Stunden für 2010. tagen, ein Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen. Dafür werden aber für eine Urlaubswoche auch nur 4 Tage in Abzug gebracht. Verbrauch Bei der Berechnung in Stunden, welche ab 1. Jänner 2010 erfolgt, Die Bediensteten haben einen Anspruch darauf, dass sie mindestens wird die Normalarbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich zugrunde die Hälfte ihres Jahresurlaubes auf einmal verbrauchen können. gelegt. Es ist daher insofern unerheblich, ob diese auf 5 oder 6 Tage der Woche aufgeteilt sind. Für eine Urlaubswoche werden Bei der Festlegung der konkreten Urlaubszeit durch die Dienst- dann 40 Stunden in Abzug gebracht, unabhängig davon auf wie stellenleitung, ist auf die persönlichen Verhältnisse (z. B. schul- viele Arbeitstage die 40 Stunden pro Woche verteilt sind. Für ein- pflichtige Kinder) der Bediensteten Rücksicht zu nehmen. zelne Urlaubstage werden soviel Stunden in Abzug gebracht, wie Eine einmal vorgenommene Urlaubseinteilung kann im im Dienstplan für diesen Tag als Arbeitszeit vorgesehen sind. Einvernehmen mit den Bediensteten auch wieder abgeändert Bei Bediensteten, welche eine Teilzeitbeschäftigung in Anspruch werden. Erfolgt die Urlaubseinteilung oder deren Abänderung nehmen, erfolgt solange das Urlaubsausmaß noch in Tagen nicht im Einvernehmen mit den Bediensteten, muss hierüber die berechnet wird, nur dann eine Kürzung, wenn ihre Arbeitszeit auf Personalvertretung in Kenntnis gesetzt werden, welche in die- weniger als 5 Arbeitstage bzw. 6 Werktage pro Woche verteilt ist. sem Zusammenhang die Interessen der Betroffenen wahrzuneh- men hat. Ab dem 1. Jänner 2010 wird das in Stunden berechnete Ausmaß des Erholungsurlaubes im gleichen Verhältnis gekürzt, wie das Liegen zwingende dienstliche Gründe vor, die entweder den Beschäftigungsausmaß reduziert wurde. Antritt des vereinbarten Urlaubes oder dessen Fortsetzung ver- hindern, hat die Dienstgeberin die daraus entstehenden Mehr- Beispiel: Beträgt das Beschäftigungsausmaß 50% (20 Stunden) kosten (z. B. Reisekosten, Stornogebühren) zu ersetzen. beträgt das Urlaubsausmaß 100 Stunden (200 Stunden - 50% = 100 Stunden). Eine Erhöhung des Urlaubesausmaßes um einen Arbeitstag kann unter folgenden Voraussetzungen eintreten: In dem/den Kalenderjahr(en), in denen auf Grund (Eltern-) Karenz, Karenzurlaub, Freijahr, Freiquartal, (teilweise) keine Dienstlei- Es wird ein Erholungsurlaub von mindestens 5 Arbeitstagen ver-
Urlaub & Pflegefreistellung www.gdgfsg.at braucht, wobei in diese Zeit ein Samstag (oder ein anderer Ein nicht verbrauchter Erholungsurlaub verfällt, wenn er nicht Werktag der entsprechend dem Dienstplan regelmäßig dienst- innerhalb der nächsten 2 Jahre nach dem Entstehen des frei ist) fällt und an diesem Samstag (oder anderen Werktag) ist Anspruches verbraucht wurde. ein gesetzlicher Feiertag. Um diesen gesetzlichen Feiertag wird Beispiel: Der 2008 entstandene Erholungsurlaub verfällt, wenn dann das Urlaubsausmaß verlängert. er nicht bis längstens 31. Dezember 2010 verbraucht wird. Beispiel: Letzter Arbeitstag vor dem Erholungsurlaub ist Freitag Erkrankung und Pflegefreistellung während des Erholungsurlaubes der 7. August 2009 (= Urlaubsantritt nach dem Dienst am 7.8.2009). Erster Arbeitstag nach dem Erholungsurlaub ist Wird der Bedienstete während seines Erholungsurlaubes krank Montag der 24. August 2009. Tatsächlich sind 10 Arbeitstage bzw. erleidet er einen Unfall und ist er dadurch länger als 3 (Montag 10.8.2009 bis Freitag 21.8.2009) dienstfrei. Da aber Kalendertage dienstunfähig, wird die gesamte Zeit der Samstag der 15. August 2009 ein gesetzlicher Feiertag (Maria Dienstunfähigkeit nicht als Erholungsurlaub gerechnet, außer Himmelfahrt) ist, werden für diese Urlaubswoche nur 9 Urlaubs- - der Dienststelle wird nach dreitägiger Dauer tage abgezogen. der Dienstunfähigkeit diese nicht so rasch wie Auch wenn der Erholungsurlaub ab dem 1. Jänner 2010 in möglich mitgeteilt, Stunden bemessen wird, soll dessen Verbrauch nur tageweise - es wird bei Wiederantritt des Dienstes keine erfolgen. entsprechende Bestätigung über den Beginn und Dauer der Dienstunfähigkeit vorgelegt Ein stundenweiser Verbrauch ist nur in den nachstehenden (z. B. Arztbestätigung, Bestätigung der Krankenkasse) Ausnahmefällen zulässig: - die Dienstunfähigkeit wurde vorsätzlich oder ° Stundenweiser Verbrauch + anschließender grob fahrlässig herbeigeführt oder (mind. 2-tägiger) Erholungsurlaub, - es wurde während des Erholungsurlaubes eine dem ° Stundenweiser Verbrauch + Wochenende, Erholungszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ° Stundenweiser Verbrauch + Zeitausgleich ergibt ausgeübt, welche die Erkrankung bzw. den Unfall einen ganzen freien Tag verursacht hat. Verfall des Erholungsurlaubes Ab 1. Jänner 2010 gilt außerdem Der Erholungsurlaub soll, seinem Erholungszweck entsprechend, Wenn während des Erholungsurlaubes die Voraussetzungen grundsätzlich in dem Jahr verbraucht werden, in dem der eintreten, die zur Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung Anspruch darauf entstanden ist, d. h. der Erholungsurlaub für berechtigen und dauert die Pflege oder Betreuung länger als 3 2010 soll auch 2010 verbraucht werden. Kalendertage, dann wird diese Zeit ebenfalls nicht als
Urlaub & Pflegefreistellung www.gdgfsg.at Erholungsurlaub gerechnet. Es muss aber ebenfalls eine unver- von der Dienststellenleitung ein Vorgriff auf den Erholungsurlaub zügliche Meldung an die Dienststelle erfolgen und nach für das nächste Urlaubsjahr bzw. wenn das Dienstverhältnis noch Wiederantritt des Dienstes eine Bestätigung vorgelegt werden. keine sechs Monate gedauert hat, auf den vollen jährlichen Urlaubsanspruch gewährt werden. ACHTUNG: Durch die Erkrankung während des Erholungsurlaubes wird dieser NICHT automatisch verlängert! Besonders berücksichtigungswürdige Umstände können wichtige persönlich oder familiäre Verpflichtungen oder Anlässe (z. B. Für die Nichtanrechnung der Tage der Dienstunfähigkeit auf den Taufen, Todesfälle) sein, die bei der Urlaubsplanung nicht vorher- Erholungsurlaub, wird seitens der MA 2 ein eigenes Formular (MA sehbar waren und daher auch vom Bediensteten bei dieser nicht 2-SD294a) zur Verfügung gestellt. Dieses ist bei Wiederantritt berücksichtigt werden konnten, sofern hierfür nicht ein Sonder- des Dienstes auszufüllen. Ob bzw. in welchem Umfang die oben urlaub (dazu weiter unten) in Betracht kommt. genannten Voraussetzungen für die Nichtanrechnung auf den Erholungsurlaub vorliegen, entscheidet die Dienststellenleitung. Die Gründe bzw. deren Unvorhersehbarkeit sind glaubhaft dar- zulegen. Bei positiver Entscheidung, d. h. wenn der Zeitraum der Dienstunfähigkeit nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung wird, erfolgt lediglich eine einfache schriftliche Mitteilung. Ein nicht verbrauchter Erholungsurlaub verfällt, wie oben bereits Abschlägige Entscheidungen, d. h. der Zeitraum der Dienst- angeführt, wenn er nicht innerhalb der folgenden 2 Kalender- unfähigkeit wird (teilweise) als Erholungsurlaub gerechnet, trifft jahre verbraucht wird. Für diesen nicht verbrauchten Erholungs- urlaub wird grundsätzlich auch kein Ersatz bzw. keine Abgeltung - bei Vertragsbediensteten die Dienststellenleitung in Form geleistet. einer schriftlichen Erledigung, Nur aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses aus- - bei Beamten, welche nicht in einer Unternehmung schließlich bei Vertragsbediensteten, kann unter gewissen (Wiener Krankenanstaltenverbund oder Stadt Wien - Voraussetzungen eine Abgeltung erfolgen. Dabei wird zwischen Wiener Wohnen) beschäftigt sind, die Magistrats- Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung unterschieden. abteilung 2 in Form einer schriftlichen Erledigung, Urlaubsentschädigung - bei Beamten, welche in einer der oben genannten Unternehmungen beschäftigt sind, die in dieser Sie gebührt wenn bereits ein Anspruch auf Erholungsurlaub ent- Unternehmung zuständige Stelle. standen ist, das Dienstverhältnis aber vor dessen Verbrauch aus einem der folgenden Gründe endet: Vorgriff auf den Erholungsurlaub - Kündigung durch die Gemeinde Aus besonders berücksichtigungswürdigen Umständen, kann - Entlassung ohne Verschulden des/der Vertragsbediensteten
Urlaub & Pflegefreistellung www.gdgfsg.at - Begründeter Austritt Wird das Vertragsbedienstetenverhältnis nur deshalb beendet, - Zeitablauf, einverständliche Auflösung oder Kündigung weil ein öffentliches Dienstverhältnis zur Stadt Wien begründet durch den Vertragsbediensteten, wenn bei Ende des wird (Unterstellung unter die Dienstordnung 1994) oder wenn Dienstverhältnisses bereits mehr als die Hälfte des die/der Vertragsbedienstete vorzeitig ohne wichtigen Grund aus- Urlaubsjahres verstrichen ist. tritt, dann gebührt weder Urlaubsabfindung noch Urlaubsent- schädigung. Die Höhe der Urlaubsentschädigung richtet sich nach dem Monatsbezug, der zum Ende des Dienstverhältnisses gebührt. Zusatzurlaub Der Monatsbezug besteht aus dem Gehalt, den ruhegenussfähi- Versehrte Bedienstete gen Zulagen und der Kinderzulage. Versehrten Bediensteten gebührt auf formlosen, schriftlichen Ruhegenussfähige Zulagen sind z. B. Dienstalterszulage, Antrag, der in der jeweiligen Dienststelle einzubringen ist, ein Ergänzungszulage oder Dienstzulagen. Diese Zulagen sind in der Zusatzurlaub. Regel in der linken Spalte des Gehaltszettels unter dem Gehalt ausgewiesen. Nicht dazu zählen Nebengebühren, welche in der Als „versehrt“ gelten Bedienstete, wenn rechten Spalte des Gehaltszettels ausgewiesen sind. 1.) wenn sie einen Arbeits- oder Dienstunfall erlitten haben, Vertragsbediensteten mit einer an einer Berufskrankheit leiden, eine Dienstbeschädigung nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz oder dem 6-Tage-Woche gebühren 4% des Monatsbezugs pro Urlaubstag Heeresversorgungsgesetz, eine Gesundheitsschädigung 5-Tage-Woche gebühren 4,8% des Monatsbezuges pro Urlaubstag nach dem Opferfürsorgegesetz oder einen Impfschaden Urlaubsabfindung nach dem Impfschadengesetz erlitten haben und ihre Erwerbsfähigkeit aus diesem Grund um mindestens 20% Wenn eine Urlaubsentschädigung nicht gebührt, weil das gemindert ist und sie deswegen einen Anspruch auf Rente Dienstverhältnis aus anderen als den oben angeführten Gründen haben bzw. die Rente abgefunden wurde. beendet wird, besteht ein Anspruch auf Urlaubsabfindung für den bis zum Ende des Dienstverhältnisses nicht verbrauchten 2.) wenn sie zum Kreis der begünstigten Behinderten nach Erholungsurlaub. dem Behinderteneinstellungsgesetz zählen, d. h. wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens Zu deren Bemessung muss zu erst die fiktive Urlaubsentschädi- 50 % in einem rechtkräftigen Bescheid (z. B. des Bundes- gung, wie oben angeführt, berechnet werden. Der Betrag ist sozialamts) festgestellt wurde. dann durch 52 zu teilen und mit der Anzahl der Wochen zu mul- tiplizieren, die seit Beginn des Kalenderjahres bis zum Ende des 3.) wenn sie nach dem Wiener Pflegegeldgesetz als Dienstverhältnisses vergangen sind. hochgradig sehbehindert oder blind eingestuft sind.
Urlaub & Pflegefreistellung www.gdgfsg.at Das Ausmaß des Zusatzurlaubs beträgt jährlich je nach Minde- Bediensteten in einer Weise verbessert, die den Anspruch bzw. rung der Erwerbsfähigkeit: das Ausmaß des Zusatzurlaubes vermindert, ist das der Dienst- stelle zu melden. Die Verminderung bzw. der Entfall des Zusatz- Minderung von mind. bis 1. Jänner 2010 ab 1. Jänner 2010 urlaubes tritt jedoch erst im darauf folgenden Urlaubsjahr ein. ) 20%* 2 Werktage 16 Stunden Beispiele: ) 40%* 4 Werktage 32 Stunden Wird der Antrag mit 1. Dezember 2009 gestellt, dann gebührt der 50% 5 Werktage 40 Stunden Zusatzurlaub bereits für 2009. 60% 6 Werktage 48 Stunden Wird eine Verbesserung des Gesundheitszustandes, die zu einer Minderung des Zusatzurlaubes führt, am 1. Februar 2009 gemeldet, *) Dieser Zusatzurlaub kommt bei den oben unter Punkt 2.) dann gebührt für 2009 noch der unverminderte und erst für 2010 genannten Personen nicht in Betracht, da diese erst ab der verminderte Zusatzurlaub. einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50% als begünstigte Behinderte gelten. Besondere Gefährdung bzw. konkrete Belastung der Gesundheit Der Zusatzurlaub teilt das Schicksal des Erholungsurlaubes, d. h. Bisher konnte Bediensteten, deren Tätigkeit eine besondere er unterliegt z. B. bei (Eltern-) Karenz, Karenzurlaub, Freiquartal Gefährdung ihrer Gesundheit mit sich bringt, ein Zusatzurlaub und Freijahr den oben angeführten Kürzungen. gewährt werden. Dem Antrag sind jene Unterlagen (z.B. Bescheid) anzuschließen, aus denen sich die zutreffende Anspruchsvoraussetzung ergibt. Bei welchen Tätigkeiten und in welchem Ausmaß dieser Zusatz- urlaub gebührt wurde vom Stadtsenat festgelegt (Regelung über Bedienstete, welche einen rechtskräftigen Bescheid nach § 14 den Zusatzurlaub wegen besonderer Gefährdung der Gesundheit). Abs. 1 oder 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes besitzen, d.h. Es handelt sich hierbei beispielsweise um Tätigkeiten, die mit zum Kreis der begünstigten Behinderten gehören, haben diesen einer erhöhten Strahlenbelastung (Röntgen) oder einer erhöhten Umstand zu melden. Diese Meldung gilt gleichzeitig als Antrag Infektionsgefahr verbunden sind. auf Zusatzurlaub. Positive Entscheidungen über den Zusatzurlaub, d. h. dessen Alle Bediensteten, die bisher einen Anspruch auf Zusatzurlaub nach Gewährung, werden von der Dienststellenleitung getroffen. dieser Regelung hatten, behalten diesen Anspruch auch weiterhin, solange sie eine der dort genannten Tätigkeiten ausüben. Wird kein Zusatzurlaub gewährt, gilt die oben angeführte Vor- gangsweise (siehe dazu Erkrankung während des Erholungs- Voraussichtlich ab 1. April 2009 gebührt ein Zusatzurlaub bei Tätig- urlaubes). keiten, die mit einer konkreten Belastung der Gesundheit verbun- den sind. Der Zusatzurlaub gebührt bereits in dem Jahr, in dem der Antrag darauf gestellt wird. Sofern sich der Gesundheitszustand des Eine konkrete Belastung der Gesundheit liegt vor, wenn die
Urlaub & Pflegefreistellung www.gdgfsg.at Bediensteten bei ihrer Tätigkeit Pflegefreistellung - der Einwirkung von krebserzeugenden, Bedienstete, die nachweislich an der Dienstleistung verhindert fortpflanzungsgefährdenden, erbgutverändernden sind, weil sie oder biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 3 oder 4 ausgesetzt sind, o einen im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten - gesundheitsgefährdenen Vibrationen ausgesetzt sind, nahen Angehörigen pflegen müssen oder - gesundheitschädlichem Einwirken von inhalativen o ein Kind, Wahl- oder Pflegekind betreuen oder hautresorbitiven Schadstoffen ausgesetzt sind, müssen, für das die sonst verantwortliche - unter Einwirkung von den Organismus besonders Betreuungsperson ausfällt, belastender Hitze oder Kälte ausüben, haben Anspruch auf Pflegefreistellung bis zum Höchstausmaß von sechs Werktagen (fünf Arbeitstagen) im Kalenderjahr. - gesundheitsgefährdender Lärmeinwirkung ausgesetzt sind. Die konkreten Tätigkeiten, sowie ein Mindestzeitraum, in dem Darüber hinaus besteht Anspruch auf Pflegefreistellung bis zum Höchstausmaß von weiteren sechs Werktagen (fünf Arbeitstagen) die oben genannten Einwirkungen vorliegen müssen, werden in im Kalenderjahr, wenn Personen den oben angeführten Anspruch einer neu zu erlassenden Verordnung vom Stadtsenat festgelegt. verbraucht haben und wegen der notwendigen Pflege ihres im Das Ausmaß des Zusatzurlaubes beträgt dann 40 Stunden jährlich. gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes, Wahl- oder Pflegekindes, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht überschritten Sonderurlaub hat, an der Dienstleistung verhindert sind. Aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder einem Eine Pflegefreistellung darf für denselben Anlassfall (z. B. Erkran- besonderen Anlass kann auf Antrag des Bediensteten vom kung eines Kindes) sechs Werktage (fünf Arbeitstage) nicht über- Dienststellenleiter ein Sonderurlaub gewährt werden, wenn steigen, d. h. auch wenn ein Anspruch auf weitere sechs Werk- keine zwingenden dienstlichen Interessen entgegenstehen. tage besteht, weil das zu pflegende Kind das zwölfte Lebensjahr Solche Gründe bzw. Anlässe können beispielsweise sein: noch nicht überschritten hat, können nur maximal 6 und nicht Verehelichung, Todesfälle von nahen Angehörigen, eigene alle 12 Werktage auf einmal verbraucht werden. Übersiedlung aber auch Vorbereitung auf die Dienstprüfung. Grundsätzlich kann die Pflegefreistellung nur tageweise in (Die Dauer im letztgenannten Fall wurde allgemein vom Bürger- Anspruch genommen werden. Wenn keine dienstlichen meister verfügt). Interessen dagegen sprechen kann sie aber auf Wunsch des Be- Ein Sonderurlaub darf nur für solche Angelegenheiten gewährt diensteten ab 1. Jänner 2010 auch stundenweise in Anspruch werden, die keinem Erholungszweck dienen. genommen werden.
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