Urlaub & Pflegefreistellung - Ihr Recht - Ihr Geld
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
✆ 01/313 16/83 700 Urlaub & Pflegefreistellung
Beispiel: Wenn etwa für die notwendige Betreuung vormittags
eine andere Person zur Verfügung steht, daher eine
Pflegefreistellung erst ab mittags erforderlich wäre, kann hier
GEMEINDEBEDIENSTETE – KMSFB
eine stundenweise Pflegefreistellung in Anspruch genommen
werden, sofern es der Dienstbetrieb zulässt.
Urlaub &
Pflegefreistellung
Ihr Recht - Ihr GeldUrlaub & Pflegefreistellung www.gdgfsg.at
Urlaub * Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind, d. h. auch
Samstage. Im Rahmen einer 5-Tage-Woche sind daher vom Urlaubsanspruch in
Werktagen die Samstage in Abzug zu bringen.
Alle Bediensteten haben Anspruch auf einen jährlichen Erholungs-
urlaub, dessen Ausmaß sich nach der jeweiligen Dienstzeit und dem Ab dem 1. Jänner 2010 erhöht sich das Urlaubsausmaß unabhängig
Lebensalter richtet. von der Gesamtdienstzeit gestaffelt nach dem Lebensalter und
beträgt:
Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Zusatzurlaub bestehen,
wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. eine Behinderung
Ab Vollendung des 57. Lebensjahres 264 Stunden
vorliegt oder die dienstliche Tätigkeit mit einer konkreten Belastung
der Gesundheit verbunden ist. Ab Vollendung des 60. Lebensjahres 280 Stunden
Aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen bzw. aus
Der erhöhte Urlaubsanspruch steht in beiden Fällen (Gesamt-
besonderem Anlass kann auch ein Sonderurlaub gewährt werden.
dienstzeit, Lebensalter) bereits für das Kalenderjahr zu, in dem
die erforderliche Gesamtdienstzeit erreicht bzw. das 57. oder 60.
Erholungsurlaub
Lebensjahr vollendet wird, d. h. auch wenn die Gesamtdienstzeit
Ausmaß erst z. B. mit 31. Dezember erreicht oder das 57. oder 60. Lebens-
Das Urlaubsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Es beginnt daher jahr vollendet wird, besteht schon in diesem Jahr (rückwirkend)
mit dem 1. Jänner und endet mit dem 31. Dezember. der erhöhte Urlaubsanspruch.
Das Ausmaß des Erholungsurlaubes steigt mit der Gesamtdienst- Zu Beginn des Dienstverhältnisses wird in den ersten 6 Monaten
zeit, welche in diesem Fall mit dem Urlaubsstichtag beginnt. Der pro Monat 1/12 des jeweils zustehenden jährlichen Urlaubsaus-
Urlaubsstichtag ist aus dem Anstellungsbescheid bzw. dem maßes erworben. Ergeben sich bei der Berechnung Bruchteile, ist
Dienstvertrag ersichtlich. auf die nächste ganze Einheit aufzurunden. Nach 6 Monaten
ununterbrochener Dienstzeit gebührt der volle jährliche
Der Erholungsurlaub wird ab 1. Jänner 2010 in Stunden (statt wie Erholungsurlaub.
bisher in Tagen) berechnet und beträgt:
Abweichungen vom Ausmaß des Erholungsurlaubes
Gesamtdienstzeit Werktage*/Arbeitstage ab 1. Jänner 2010: Von den oben angeführten Ausmaßen des Erholungsurlaubes
Stunden
kann es die folgenden Abweichungen geben:
< 15 Jahre 30/25 200
Bei Bediensteten, die im Turnus-, Wechsel- oder Schichtdienst
15-25 Jahre 32/27 216
beschäftigt sind und die entsprechend ihrem Dienstplan
> 25 Jahre 36/30 240
regelmäßig Mehrdienstleistungen zu erbringen haben, kann dasUrlaub & Pflegefreistellung www.gdgfsg.at
Urlaubsausmaß auch in Schichten oder Arbeitstagen festgesetzt stung erbracht wird, vermindert sich der Anspruch auf Erholungs-
werden. urlaub in dem Verhältnis zwischen der Dauer der dienstfreien
Zeiten und der Zeit, in der eine Dienstleistung erbracht wird.
Ist die wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als 5 Arbeitstage ver-
teilt, so erfolgt bis 31. Dezember 2008 eine entsprechende Beispiel: Von 1. Jänner 2010 bis 31. März 2010, d. h. 25% des Kalen-
Umrechnung des in Tagen bemessenen Erholungsurlaubes. derjahres, wird aus einem der angeführten Gründe keine Dienst-
leistung erbracht. Der Urlaubsanspruch für 2010 vermindert sich um
Beispiel: Bei einer 4-Tage-Woche besteht an Stelle von 25 Arbeits-
25%; 200 Stunden - 25% (50 Stunden) = 150 Stunden für 2010.
tagen, ein Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen. Dafür werden
aber für eine Urlaubswoche auch nur 4 Tage in Abzug gebracht. Verbrauch
Bei der Berechnung in Stunden, welche ab 1. Jänner 2010 erfolgt, Die Bediensteten haben einen Anspruch darauf, dass sie mindestens
wird die Normalarbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich zugrunde die Hälfte ihres Jahresurlaubes auf einmal verbrauchen können.
gelegt. Es ist daher insofern unerheblich, ob diese auf 5 oder 6
Tage der Woche aufgeteilt sind. Für eine Urlaubswoche werden Bei der Festlegung der konkreten Urlaubszeit durch die Dienst-
dann 40 Stunden in Abzug gebracht, unabhängig davon auf wie stellenleitung, ist auf die persönlichen Verhältnisse (z. B. schul-
viele Arbeitstage die 40 Stunden pro Woche verteilt sind. Für ein- pflichtige Kinder) der Bediensteten Rücksicht zu nehmen.
zelne Urlaubstage werden soviel Stunden in Abzug gebracht, wie
Eine einmal vorgenommene Urlaubseinteilung kann im
im Dienstplan für diesen Tag als Arbeitszeit vorgesehen sind.
Einvernehmen mit den Bediensteten auch wieder abgeändert
Bei Bediensteten, welche eine Teilzeitbeschäftigung in Anspruch werden. Erfolgt die Urlaubseinteilung oder deren Abänderung
nehmen, erfolgt solange das Urlaubsausmaß noch in Tagen nicht im Einvernehmen mit den Bediensteten, muss hierüber die
berechnet wird, nur dann eine Kürzung, wenn ihre Arbeitszeit auf Personalvertretung in Kenntnis gesetzt werden, welche in die-
weniger als 5 Arbeitstage bzw. 6 Werktage pro Woche verteilt ist. sem Zusammenhang die Interessen der Betroffenen wahrzuneh-
men hat.
Ab dem 1. Jänner 2010 wird das in Stunden berechnete Ausmaß
des Erholungsurlaubes im gleichen Verhältnis gekürzt, wie das Liegen zwingende dienstliche Gründe vor, die entweder den
Beschäftigungsausmaß reduziert wurde. Antritt des vereinbarten Urlaubes oder dessen Fortsetzung ver-
hindern, hat die Dienstgeberin die daraus entstehenden Mehr-
Beispiel: Beträgt das Beschäftigungsausmaß 50% (20 Stunden)
kosten (z. B. Reisekosten, Stornogebühren) zu ersetzen.
beträgt das Urlaubsausmaß 100 Stunden (200 Stunden - 50% =
100 Stunden). Eine Erhöhung des Urlaubesausmaßes um einen Arbeitstag kann
unter folgenden Voraussetzungen eintreten:
In dem/den Kalenderjahr(en), in denen auf Grund (Eltern-) Karenz,
Karenzurlaub, Freijahr, Freiquartal, (teilweise) keine Dienstlei- Es wird ein Erholungsurlaub von mindestens 5 Arbeitstagen ver-Urlaub & Pflegefreistellung www.gdgfsg.at
braucht, wobei in diese Zeit ein Samstag (oder ein anderer Ein nicht verbrauchter Erholungsurlaub verfällt, wenn er nicht
Werktag der entsprechend dem Dienstplan regelmäßig dienst- innerhalb der nächsten 2 Jahre nach dem Entstehen des
frei ist) fällt und an diesem Samstag (oder anderen Werktag) ist Anspruches verbraucht wurde.
ein gesetzlicher Feiertag. Um diesen gesetzlichen Feiertag wird
Beispiel: Der 2008 entstandene Erholungsurlaub verfällt, wenn
dann das Urlaubsausmaß verlängert.
er nicht bis längstens 31. Dezember 2010 verbraucht wird.
Beispiel: Letzter Arbeitstag vor dem Erholungsurlaub ist Freitag
Erkrankung und Pflegefreistellung während des Erholungsurlaubes
der 7. August 2009 (= Urlaubsantritt nach dem Dienst am
7.8.2009). Erster Arbeitstag nach dem Erholungsurlaub ist Wird der Bedienstete während seines Erholungsurlaubes krank
Montag der 24. August 2009. Tatsächlich sind 10 Arbeitstage bzw. erleidet er einen Unfall und ist er dadurch länger als 3
(Montag 10.8.2009 bis Freitag 21.8.2009) dienstfrei. Da aber Kalendertage dienstunfähig, wird die gesamte Zeit der
Samstag der 15. August 2009 ein gesetzlicher Feiertag (Maria Dienstunfähigkeit nicht als Erholungsurlaub gerechnet, außer
Himmelfahrt) ist, werden für diese Urlaubswoche nur 9 Urlaubs-
- der Dienststelle wird nach dreitägiger Dauer
tage abgezogen.
der Dienstunfähigkeit diese nicht so rasch wie
Auch wenn der Erholungsurlaub ab dem 1. Jänner 2010 in möglich mitgeteilt,
Stunden bemessen wird, soll dessen Verbrauch nur tageweise - es wird bei Wiederantritt des Dienstes keine
erfolgen. entsprechende Bestätigung über den Beginn
und Dauer der Dienstunfähigkeit vorgelegt
Ein stundenweiser Verbrauch ist nur in den nachstehenden
(z. B. Arztbestätigung, Bestätigung der Krankenkasse)
Ausnahmefällen zulässig:
- die Dienstunfähigkeit wurde vorsätzlich oder
° Stundenweiser Verbrauch + anschließender grob fahrlässig herbeigeführt oder
(mind. 2-tägiger) Erholungsurlaub,
- es wurde während des Erholungsurlaubes eine dem
° Stundenweiser Verbrauch + Wochenende, Erholungszweck widersprechende Erwerbstätigkeit
° Stundenweiser Verbrauch + Zeitausgleich ergibt ausgeübt, welche die Erkrankung bzw. den Unfall
einen ganzen freien Tag verursacht hat.
Verfall des Erholungsurlaubes Ab 1. Jänner 2010 gilt außerdem
Der Erholungsurlaub soll, seinem Erholungszweck entsprechend, Wenn während des Erholungsurlaubes die Voraussetzungen
grundsätzlich in dem Jahr verbraucht werden, in dem der eintreten, die zur Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung
Anspruch darauf entstanden ist, d. h. der Erholungsurlaub für berechtigen und dauert die Pflege oder Betreuung länger als 3
2010 soll auch 2010 verbraucht werden. Kalendertage, dann wird diese Zeit ebenfalls nicht alsUrlaub & Pflegefreistellung www.gdgfsg.at
Erholungsurlaub gerechnet. Es muss aber ebenfalls eine unver- von der Dienststellenleitung ein Vorgriff auf den Erholungsurlaub
zügliche Meldung an die Dienststelle erfolgen und nach für das nächste Urlaubsjahr bzw. wenn das Dienstverhältnis noch
Wiederantritt des Dienstes eine Bestätigung vorgelegt werden. keine sechs Monate gedauert hat, auf den vollen jährlichen
Urlaubsanspruch gewährt werden.
ACHTUNG: Durch die Erkrankung während des Erholungsurlaubes
wird dieser NICHT automatisch verlängert! Besonders berücksichtigungswürdige Umstände können wichtige
persönlich oder familiäre Verpflichtungen oder Anlässe (z. B.
Für die Nichtanrechnung der Tage der Dienstunfähigkeit auf den Taufen, Todesfälle) sein, die bei der Urlaubsplanung nicht vorher-
Erholungsurlaub, wird seitens der MA 2 ein eigenes Formular (MA sehbar waren und daher auch vom Bediensteten bei dieser nicht
2-SD294a) zur Verfügung gestellt. Dieses ist bei Wiederantritt berücksichtigt werden konnten, sofern hierfür nicht ein Sonder-
des Dienstes auszufüllen. Ob bzw. in welchem Umfang die oben urlaub (dazu weiter unten) in Betracht kommt.
genannten Voraussetzungen für die Nichtanrechnung auf den
Erholungsurlaub vorliegen, entscheidet die Dienststellenleitung. Die Gründe bzw. deren Unvorhersehbarkeit sind glaubhaft dar-
zulegen.
Bei positiver Entscheidung, d. h. wenn der Zeitraum der
Dienstunfähigkeit nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung
wird, erfolgt lediglich eine einfache schriftliche Mitteilung.
Ein nicht verbrauchter Erholungsurlaub verfällt, wie oben bereits
Abschlägige Entscheidungen, d. h. der Zeitraum der Dienst- angeführt, wenn er nicht innerhalb der folgenden 2 Kalender-
unfähigkeit wird (teilweise) als Erholungsurlaub gerechnet, trifft jahre verbraucht wird. Für diesen nicht verbrauchten Erholungs-
urlaub wird grundsätzlich auch kein Ersatz bzw. keine Abgeltung
- bei Vertragsbediensteten die Dienststellenleitung in Form geleistet.
einer schriftlichen Erledigung,
Nur aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses aus-
- bei Beamten, welche nicht in einer Unternehmung schließlich bei Vertragsbediensteten, kann unter gewissen
(Wiener Krankenanstaltenverbund oder Stadt Wien - Voraussetzungen eine Abgeltung erfolgen. Dabei wird zwischen
Wiener Wohnen) beschäftigt sind, die Magistrats- Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung unterschieden.
abteilung 2 in Form einer schriftlichen Erledigung,
Urlaubsentschädigung
- bei Beamten, welche in einer der oben genannten
Unternehmungen beschäftigt sind, die in dieser Sie gebührt wenn bereits ein Anspruch auf Erholungsurlaub ent-
Unternehmung zuständige Stelle. standen ist, das Dienstverhältnis aber vor dessen Verbrauch aus
einem der folgenden Gründe endet:
Vorgriff auf den Erholungsurlaub
- Kündigung durch die Gemeinde
Aus besonders berücksichtigungswürdigen Umständen, kann - Entlassung ohne Verschulden des/der VertragsbedienstetenUrlaub & Pflegefreistellung www.gdgfsg.at
- Begründeter Austritt Wird das Vertragsbedienstetenverhältnis nur deshalb beendet,
- Zeitablauf, einverständliche Auflösung oder Kündigung weil ein öffentliches Dienstverhältnis zur Stadt Wien begründet
durch den Vertragsbediensteten, wenn bei Ende des wird (Unterstellung unter die Dienstordnung 1994) oder wenn
Dienstverhältnisses bereits mehr als die Hälfte des die/der Vertragsbedienstete vorzeitig ohne wichtigen Grund aus-
Urlaubsjahres verstrichen ist. tritt, dann gebührt weder Urlaubsabfindung noch Urlaubsent-
schädigung.
Die Höhe der Urlaubsentschädigung richtet sich nach dem
Monatsbezug, der zum Ende des Dienstverhältnisses gebührt. Zusatzurlaub
Der Monatsbezug besteht aus dem Gehalt, den ruhegenussfähi-
Versehrte Bedienstete
gen Zulagen und der Kinderzulage.
Versehrten Bediensteten gebührt auf formlosen, schriftlichen
Ruhegenussfähige Zulagen sind z. B. Dienstalterszulage,
Antrag, der in der jeweiligen Dienststelle einzubringen ist, ein
Ergänzungszulage oder Dienstzulagen. Diese Zulagen sind in der
Zusatzurlaub.
Regel in der linken Spalte des Gehaltszettels unter dem Gehalt
ausgewiesen. Nicht dazu zählen Nebengebühren, welche in der Als „versehrt“ gelten Bedienstete, wenn
rechten Spalte des Gehaltszettels ausgewiesen sind. 1.) wenn sie einen Arbeits- oder Dienstunfall erlitten haben,
Vertragsbediensteten mit einer an einer Berufskrankheit leiden, eine Dienstbeschädigung
nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz oder dem
6-Tage-Woche gebühren 4% des Monatsbezugs pro Urlaubstag
Heeresversorgungsgesetz, eine Gesundheitsschädigung
5-Tage-Woche gebühren 4,8% des Monatsbezuges pro Urlaubstag
nach dem Opferfürsorgegesetz oder einen Impfschaden
Urlaubsabfindung nach dem Impfschadengesetz erlitten haben und ihre
Erwerbsfähigkeit aus diesem Grund um mindestens 20%
Wenn eine Urlaubsentschädigung nicht gebührt, weil das
gemindert ist und sie deswegen einen Anspruch auf Rente
Dienstverhältnis aus anderen als den oben angeführten Gründen
haben bzw. die Rente abgefunden wurde.
beendet wird, besteht ein Anspruch auf Urlaubsabfindung für
den bis zum Ende des Dienstverhältnisses nicht verbrauchten 2.) wenn sie zum Kreis der begünstigten Behinderten nach
Erholungsurlaub. dem Behinderteneinstellungsgesetz zählen, d. h. wenn
eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens
Zu deren Bemessung muss zu erst die fiktive Urlaubsentschädi-
50 % in einem rechtkräftigen Bescheid (z. B. des Bundes-
gung, wie oben angeführt, berechnet werden. Der Betrag ist
sozialamts) festgestellt wurde.
dann durch 52 zu teilen und mit der Anzahl der Wochen zu mul-
tiplizieren, die seit Beginn des Kalenderjahres bis zum Ende des 3.) wenn sie nach dem Wiener Pflegegeldgesetz als
Dienstverhältnisses vergangen sind. hochgradig sehbehindert oder blind eingestuft sind.Urlaub & Pflegefreistellung www.gdgfsg.at
Das Ausmaß des Zusatzurlaubs beträgt jährlich je nach Minde- Bediensteten in einer Weise verbessert, die den Anspruch bzw.
rung der Erwerbsfähigkeit: das Ausmaß des Zusatzurlaubes vermindert, ist das der Dienst-
stelle zu melden. Die Verminderung bzw. der Entfall des Zusatz-
Minderung von mind. bis 1. Jänner 2010 ab 1. Jänner 2010 urlaubes tritt jedoch erst im darauf folgenden Urlaubsjahr ein.
)
20%* 2 Werktage 16 Stunden
Beispiele:
)
40%* 4 Werktage 32 Stunden
Wird der Antrag mit 1. Dezember 2009 gestellt, dann gebührt der
50% 5 Werktage 40 Stunden Zusatzurlaub bereits für 2009.
60% 6 Werktage 48 Stunden Wird eine Verbesserung des Gesundheitszustandes, die zu einer
Minderung des Zusatzurlaubes führt, am 1. Februar 2009 gemeldet,
*) Dieser Zusatzurlaub kommt bei den oben unter Punkt 2.)
dann gebührt für 2009 noch der unverminderte und erst für 2010
genannten Personen nicht in Betracht, da diese erst ab
der verminderte Zusatzurlaub.
einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50%
als begünstigte Behinderte gelten.
Besondere Gefährdung bzw. konkrete Belastung der Gesundheit
Der Zusatzurlaub teilt das Schicksal des Erholungsurlaubes, d. h.
Bisher konnte Bediensteten, deren Tätigkeit eine besondere
er unterliegt z. B. bei (Eltern-) Karenz, Karenzurlaub, Freiquartal
Gefährdung ihrer Gesundheit mit sich bringt, ein Zusatzurlaub
und Freijahr den oben angeführten Kürzungen.
gewährt werden.
Dem Antrag sind jene Unterlagen (z.B. Bescheid) anzuschließen,
aus denen sich die zutreffende Anspruchsvoraussetzung ergibt. Bei welchen Tätigkeiten und in welchem Ausmaß dieser Zusatz-
urlaub gebührt wurde vom Stadtsenat festgelegt (Regelung über
Bedienstete, welche einen rechtskräftigen Bescheid nach § 14
den Zusatzurlaub wegen besonderer Gefährdung der Gesundheit).
Abs. 1 oder 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes besitzen, d.h.
Es handelt sich hierbei beispielsweise um Tätigkeiten, die mit
zum Kreis der begünstigten Behinderten gehören, haben diesen
einer erhöhten Strahlenbelastung (Röntgen) oder einer erhöhten
Umstand zu melden. Diese Meldung gilt gleichzeitig als Antrag
Infektionsgefahr verbunden sind.
auf Zusatzurlaub.
Positive Entscheidungen über den Zusatzurlaub, d. h. dessen Alle Bediensteten, die bisher einen Anspruch auf Zusatzurlaub nach
Gewährung, werden von der Dienststellenleitung getroffen. dieser Regelung hatten, behalten diesen Anspruch auch weiterhin,
solange sie eine der dort genannten Tätigkeiten ausüben.
Wird kein Zusatzurlaub gewährt, gilt die oben angeführte Vor-
gangsweise (siehe dazu Erkrankung während des Erholungs- Voraussichtlich ab 1. April 2009 gebührt ein Zusatzurlaub bei Tätig-
urlaubes). keiten, die mit einer konkreten Belastung der Gesundheit verbun-
den sind.
Der Zusatzurlaub gebührt bereits in dem Jahr, in dem der Antrag
darauf gestellt wird. Sofern sich der Gesundheitszustand des Eine konkrete Belastung der Gesundheit liegt vor, wenn dieUrlaub & Pflegefreistellung www.gdgfsg.at
Bediensteten bei ihrer Tätigkeit Pflegefreistellung
- der Einwirkung von krebserzeugenden,
Bedienstete, die nachweislich an der Dienstleistung verhindert
fortpflanzungsgefährdenden, erbgutverändernden
sind, weil sie
oder biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe
3 oder 4 ausgesetzt sind, o einen im gemeinsamen Haushalt
lebenden erkrankten oder verunglückten
- gesundheitsgefährdenen Vibrationen ausgesetzt sind,
nahen Angehörigen pflegen müssen oder
- gesundheitschädlichem Einwirken von inhalativen o ein Kind, Wahl- oder Pflegekind betreuen
oder hautresorbitiven Schadstoffen ausgesetzt sind, müssen, für das die sonst verantwortliche
- unter Einwirkung von den Organismus besonders Betreuungsperson ausfällt,
belastender Hitze oder Kälte ausüben, haben Anspruch auf Pflegefreistellung bis zum Höchstausmaß
von sechs Werktagen (fünf Arbeitstagen) im Kalenderjahr.
- gesundheitsgefährdender Lärmeinwirkung ausgesetzt sind.
Die konkreten Tätigkeiten, sowie ein Mindestzeitraum, in dem Darüber hinaus besteht Anspruch auf Pflegefreistellung bis zum
Höchstausmaß von weiteren sechs Werktagen (fünf Arbeitstagen)
die oben genannten Einwirkungen vorliegen müssen, werden in
im Kalenderjahr, wenn Personen den oben angeführten Anspruch
einer neu zu erlassenden Verordnung vom Stadtsenat festgelegt.
verbraucht haben und wegen der notwendigen Pflege ihres im
Das Ausmaß des Zusatzurlaubes beträgt dann 40 Stunden jährlich. gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes, Wahl- oder
Pflegekindes, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht überschritten
Sonderurlaub
hat, an der Dienstleistung verhindert sind.
Aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder einem
Eine Pflegefreistellung darf für denselben Anlassfall (z. B. Erkran-
besonderen Anlass kann auf Antrag des Bediensteten vom
kung eines Kindes) sechs Werktage (fünf Arbeitstage) nicht über-
Dienststellenleiter ein Sonderurlaub gewährt werden, wenn
steigen, d. h. auch wenn ein Anspruch auf weitere sechs Werk-
keine zwingenden dienstlichen Interessen entgegenstehen.
tage besteht, weil das zu pflegende Kind das zwölfte Lebensjahr
Solche Gründe bzw. Anlässe können beispielsweise sein: noch nicht überschritten hat, können nur maximal 6 und nicht
Verehelichung, Todesfälle von nahen Angehörigen, eigene alle 12 Werktage auf einmal verbraucht werden.
Übersiedlung aber auch Vorbereitung auf die Dienstprüfung.
Grundsätzlich kann die Pflegefreistellung nur tageweise in
(Die Dauer im letztgenannten Fall wurde allgemein vom Bürger-
Anspruch genommen werden. Wenn keine dienstlichen
meister verfügt).
Interessen dagegen sprechen kann sie aber auf Wunsch des Be-
Ein Sonderurlaub darf nur für solche Angelegenheiten gewährt diensteten ab 1. Jänner 2010 auch stundenweise in Anspruch
werden, die keinem Erholungszweck dienen. genommen werden.Sie können auch lesen