Urlaub & Pflegefreistellung - Ihr Recht - Ihr Geld

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Urlaub & Pflegefreistellung - Ihr Recht - Ihr Geld
✆ 01/313 16/83 700    Urlaub & Pflegefreistellung

Beispiel: Wenn etwa für die notwendige Betreuung vormittags
eine andere Person zur Verfügung steht, daher eine
Pflegefreistellung erst ab mittags erforderlich wäre, kann hier
                                                                     GEMEINDEBEDIENSTETE – KMSFB
eine stundenweise Pflegefreistellung in Anspruch genommen
werden, sofern es der Dienstbetrieb zulässt.

                                                                  Urlaub &
                                                                  Pflegefreistellung

                                                                  Ihr Recht - Ihr Geld
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Urlaub & Pflegefreistellung                                             www.gdgfsg.at

   Urlaub                                                               * Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind, d. h. auch
                                                                         Samstage. Im Rahmen einer 5-Tage-Woche sind daher vom Urlaubsanspruch in
                                                                         Werktagen die Samstage in Abzug zu bringen.
Alle Bediensteten haben Anspruch auf einen jährlichen Erholungs-
urlaub, dessen Ausmaß sich nach der jeweiligen Dienstzeit und dem       Ab dem 1. Jänner 2010 erhöht sich das Urlaubsausmaß unabhängig
Lebensalter richtet.                                                    von der Gesamtdienstzeit gestaffelt nach dem Lebensalter und
                                                                        beträgt:
Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Zusatzurlaub bestehen,
wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. eine Behinderung
                                                                            Ab Vollendung des 57. Lebensjahres                       264 Stunden
vorliegt oder die dienstliche Tätigkeit mit einer konkreten Belastung
der Gesundheit verbunden ist.                                               Ab Vollendung des 60. Lebensjahres                      280 Stunden

Aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen bzw. aus
                                                                        Der erhöhte Urlaubsanspruch steht in beiden Fällen (Gesamt-
besonderem Anlass kann auch ein Sonderurlaub gewährt werden.
                                                                        dienstzeit, Lebensalter) bereits für das Kalenderjahr zu, in dem
                                                                        die erforderliche Gesamtdienstzeit erreicht bzw. das 57. oder 60.
Erholungsurlaub
                                                                        Lebensjahr vollendet wird, d. h. auch wenn die Gesamtdienstzeit
Ausmaß                                                                  erst z. B. mit 31. Dezember erreicht oder das 57. oder 60. Lebens-

Das Urlaubsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Es beginnt daher           jahr vollendet wird, besteht schon in diesem Jahr (rückwirkend)
mit dem 1. Jänner und endet mit dem 31. Dezember.                       der erhöhte Urlaubsanspruch.

Das Ausmaß des Erholungsurlaubes steigt mit der Gesamtdienst-           Zu Beginn des Dienstverhältnisses wird in den ersten 6 Monaten
zeit, welche in diesem Fall mit dem Urlaubsstichtag beginnt. Der        pro Monat 1/12 des jeweils zustehenden jährlichen Urlaubsaus-
Urlaubsstichtag ist aus dem Anstellungsbescheid bzw. dem                maßes erworben. Ergeben sich bei der Berechnung Bruchteile, ist
Dienstvertrag ersichtlich.                                              auf die nächste ganze Einheit aufzurunden. Nach 6 Monaten
                                                                        ununterbrochener Dienstzeit gebührt der volle jährliche
Der Erholungsurlaub wird ab 1. Jänner 2010 in Stunden (statt wie        Erholungsurlaub.
bisher in Tagen) berechnet und beträgt:
                                                                        Abweichungen vom Ausmaß des Erholungsurlaubes

 Gesamtdienstzeit Werktage*/Arbeitstage ab 1. Jänner 2010:              Von den oben angeführten Ausmaßen des Erholungsurlaubes
                                             Stunden
                                                                        kann es die folgenden Abweichungen geben:
     < 15 Jahre                30/25                    200
                                                                        Bei Bediensteten, die im Turnus-, Wechsel- oder Schichtdienst
    15-25 Jahre                32/27                    216
                                                                        beschäftigt sind und die entsprechend ihrem Dienstplan
     > 25 Jahre                36/30                    240
                                                                        regelmäßig Mehrdienstleistungen zu erbringen haben, kann das
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Urlaubsausmaß auch in Schichten oder Arbeitstagen festgesetzt         stung erbracht wird, vermindert sich der Anspruch auf Erholungs-
werden.                                                               urlaub in dem Verhältnis zwischen der Dauer der dienstfreien
                                                                      Zeiten und der Zeit, in der eine Dienstleistung erbracht wird.
Ist die wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als 5 Arbeitstage ver-
teilt, so erfolgt bis 31. Dezember 2008 eine entsprechende            Beispiel: Von 1. Jänner 2010 bis 31. März 2010, d. h. 25% des Kalen-
Umrechnung des in Tagen bemessenen Erholungsurlaubes.                 derjahres, wird aus einem der angeführten Gründe keine Dienst-
                                                                      leistung erbracht. Der Urlaubsanspruch für 2010 vermindert sich um
Beispiel: Bei einer 4-Tage-Woche besteht an Stelle von 25 Arbeits-
                                                                      25%; 200 Stunden - 25% (50 Stunden) = 150 Stunden für 2010.
tagen, ein Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen. Dafür werden
aber für eine Urlaubswoche auch nur 4 Tage in Abzug gebracht.         Verbrauch
Bei der Berechnung in Stunden, welche ab 1. Jänner 2010 erfolgt,      Die Bediensteten haben einen Anspruch darauf, dass sie mindestens
wird die Normalarbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich zugrunde        die Hälfte ihres Jahresurlaubes auf einmal verbrauchen können.
gelegt. Es ist daher insofern unerheblich, ob diese auf 5 oder 6
Tage der Woche aufgeteilt sind. Für eine Urlaubswoche werden          Bei der Festlegung der konkreten Urlaubszeit durch die Dienst-
dann 40 Stunden in Abzug gebracht, unabhängig davon auf wie           stellenleitung, ist auf die persönlichen Verhältnisse (z. B. schul-
viele Arbeitstage die 40 Stunden pro Woche verteilt sind. Für ein-    pflichtige Kinder) der Bediensteten Rücksicht zu nehmen.
zelne Urlaubstage werden soviel Stunden in Abzug gebracht, wie
                                                                      Eine einmal vorgenommene Urlaubseinteilung kann im
im Dienstplan für diesen Tag als Arbeitszeit vorgesehen sind.
                                                                      Einvernehmen mit den Bediensteten auch wieder abgeändert
Bei Bediensteten, welche eine Teilzeitbeschäftigung in Anspruch       werden. Erfolgt die Urlaubseinteilung oder deren Abänderung
nehmen, erfolgt solange das Urlaubsausmaß noch in Tagen               nicht im Einvernehmen mit den Bediensteten, muss hierüber die
berechnet wird, nur dann eine Kürzung, wenn ihre Arbeitszeit auf      Personalvertretung in Kenntnis gesetzt werden, welche in die-
weniger als 5 Arbeitstage bzw. 6 Werktage pro Woche verteilt ist.     sem Zusammenhang die Interessen der Betroffenen wahrzuneh-
                                                                      men hat.
Ab dem 1. Jänner 2010 wird das in Stunden berechnete Ausmaß
des Erholungsurlaubes im gleichen Verhältnis gekürzt, wie das         Liegen zwingende dienstliche Gründe vor, die entweder den
Beschäftigungsausmaß reduziert wurde.                                 Antritt des vereinbarten Urlaubes oder dessen Fortsetzung ver-
                                                                      hindern, hat die Dienstgeberin die daraus entstehenden Mehr-
Beispiel: Beträgt das Beschäftigungsausmaß 50% (20 Stunden)
                                                                      kosten (z. B. Reisekosten, Stornogebühren) zu ersetzen.
beträgt das Urlaubsausmaß 100 Stunden (200 Stunden - 50% =
100 Stunden).                                                         Eine Erhöhung des Urlaubesausmaßes um einen Arbeitstag kann
                                                                      unter folgenden Voraussetzungen eintreten:
In dem/den Kalenderjahr(en), in denen auf Grund (Eltern-) Karenz,
Karenzurlaub, Freijahr, Freiquartal, (teilweise) keine Dienstlei-     Es wird ein Erholungsurlaub von mindestens 5 Arbeitstagen ver-
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braucht, wobei in diese Zeit ein Samstag (oder ein anderer         Ein nicht verbrauchter Erholungsurlaub verfällt, wenn er nicht
Werktag der entsprechend dem Dienstplan regelmäßig dienst-         innerhalb der nächsten 2 Jahre nach dem Entstehen des
frei ist) fällt und an diesem Samstag (oder anderen Werktag) ist   Anspruches verbraucht wurde.
ein gesetzlicher Feiertag. Um diesen gesetzlichen Feiertag wird
                                                                   Beispiel: Der 2008 entstandene Erholungsurlaub verfällt, wenn
dann das Urlaubsausmaß verlängert.
                                                                   er nicht bis längstens 31. Dezember 2010 verbraucht wird.
Beispiel: Letzter Arbeitstag vor dem Erholungsurlaub ist Freitag
                                                                   Erkrankung und Pflegefreistellung während des Erholungsurlaubes
der 7. August 2009 (= Urlaubsantritt nach dem Dienst am
7.8.2009). Erster Arbeitstag nach dem Erholungsurlaub ist          Wird der Bedienstete während seines Erholungsurlaubes krank
Montag der 24. August 2009. Tatsächlich sind 10 Arbeitstage        bzw. erleidet er einen Unfall und ist er dadurch länger als 3
(Montag 10.8.2009 bis Freitag 21.8.2009) dienstfrei. Da aber       Kalendertage dienstunfähig, wird die gesamte Zeit der
Samstag der 15. August 2009 ein gesetzlicher Feiertag (Maria       Dienstunfähigkeit nicht als Erholungsurlaub gerechnet, außer
Himmelfahrt) ist, werden für diese Urlaubswoche nur 9 Urlaubs-
                                                                      - der Dienststelle wird nach dreitägiger Dauer
tage abgezogen.
                                                                        der Dienstunfähigkeit diese nicht so rasch wie
Auch wenn der Erholungsurlaub ab dem 1. Jänner 2010 in                  möglich mitgeteilt,
Stunden bemessen wird, soll dessen Verbrauch nur tageweise            - es wird bei Wiederantritt des Dienstes keine
erfolgen.                                                               entsprechende Bestätigung über den Beginn
                                                                        und Dauer der Dienstunfähigkeit vorgelegt
Ein stundenweiser Verbrauch ist nur in den nachstehenden
                                                                        (z. B. Arztbestätigung, Bestätigung der Krankenkasse)
Ausnahmefällen zulässig:
                                                                      - die Dienstunfähigkeit wurde vorsätzlich oder
  °   Stundenweiser Verbrauch + anschließender                          grob fahrlässig herbeigeführt oder
      (mind. 2-tägiger) Erholungsurlaub,
                                                                      - es wurde während des Erholungsurlaubes eine dem
  °   Stundenweiser Verbrauch + Wochenende,                             Erholungszweck widersprechende Erwerbstätigkeit
  °   Stundenweiser Verbrauch + Zeitausgleich ergibt                    ausgeübt, welche die Erkrankung bzw. den Unfall
      einen ganzen freien Tag                                           verursacht hat.

Verfall des Erholungsurlaubes                                      Ab 1. Jänner 2010 gilt außerdem

Der Erholungsurlaub soll, seinem Erholungszweck entsprechend,      Wenn während des Erholungsurlaubes die Voraussetzungen
grundsätzlich in dem Jahr verbraucht werden, in dem der            eintreten, die zur Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung
Anspruch darauf entstanden ist, d. h. der Erholungsurlaub für      berechtigen und dauert die Pflege oder Betreuung länger als 3
2010 soll auch 2010 verbraucht werden.                             Kalendertage, dann wird diese Zeit ebenfalls nicht als
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Erholungsurlaub gerechnet. Es muss aber ebenfalls eine unver-        von der Dienststellenleitung ein Vorgriff auf den Erholungsurlaub
zügliche Meldung an die Dienststelle erfolgen und nach               für das nächste Urlaubsjahr bzw. wenn das Dienstverhältnis noch
Wiederantritt des Dienstes eine Bestätigung vorgelegt werden.        keine sechs Monate gedauert hat, auf den vollen jährlichen
                                                                     Urlaubsanspruch gewährt werden.
ACHTUNG: Durch die Erkrankung während des Erholungsurlaubes
wird dieser NICHT automatisch verlängert!                            Besonders berücksichtigungswürdige Umstände können wichtige
                                                                     persönlich oder familiäre Verpflichtungen oder Anlässe (z. B.
Für die Nichtanrechnung der Tage der Dienstunfähigkeit auf den       Taufen, Todesfälle) sein, die bei der Urlaubsplanung nicht vorher-
Erholungsurlaub, wird seitens der MA 2 ein eigenes Formular (MA      sehbar waren und daher auch vom Bediensteten bei dieser nicht
2-SD294a) zur Verfügung gestellt. Dieses ist bei Wiederantritt       berücksichtigt werden konnten, sofern hierfür nicht ein Sonder-
des Dienstes auszufüllen. Ob bzw. in welchem Umfang die oben         urlaub (dazu weiter unten) in Betracht kommt.
genannten Voraussetzungen für die Nichtanrechnung auf den
Erholungsurlaub vorliegen, entscheidet die Dienststellenleitung.     Die Gründe bzw. deren Unvorhersehbarkeit sind glaubhaft dar-
                                                                     zulegen.
Bei positiver Entscheidung, d. h. wenn der Zeitraum der
Dienstunfähigkeit nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet          Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung
wird, erfolgt lediglich eine einfache schriftliche Mitteilung.
                                                                     Ein nicht verbrauchter Erholungsurlaub verfällt, wie oben bereits
Abschlägige Entscheidungen, d. h. der Zeitraum der Dienst-           angeführt, wenn er nicht innerhalb der folgenden 2 Kalender-
unfähigkeit wird (teilweise) als Erholungsurlaub gerechnet, trifft   jahre verbraucht wird. Für diesen nicht verbrauchten Erholungs-
                                                                     urlaub wird grundsätzlich auch kein Ersatz bzw. keine Abgeltung
   - bei Vertragsbediensteten die Dienststellenleitung in Form       geleistet.
      einer schriftlichen Erledigung,
                                                                     Nur aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses aus-
   - bei Beamten, welche nicht in einer Unternehmung                 schließlich bei Vertragsbediensteten, kann unter gewissen
      (Wiener Krankenanstaltenverbund oder Stadt Wien -              Voraussetzungen eine Abgeltung erfolgen. Dabei wird zwischen
      Wiener Wohnen) beschäftigt sind, die Magistrats-               Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung unterschieden.
      abteilung 2 in Form einer schriftlichen Erledigung,
                                                                     Urlaubsentschädigung
   - bei Beamten, welche in einer der oben genannten
      Unternehmungen beschäftigt sind, die in dieser                 Sie gebührt wenn bereits ein Anspruch auf Erholungsurlaub ent-
      Unternehmung zuständige Stelle.                                standen ist, das Dienstverhältnis aber vor dessen Verbrauch aus
                                                                     einem der folgenden Gründe endet:
Vorgriff auf den Erholungsurlaub
                                                                        - Kündigung durch die Gemeinde
Aus besonders berücksichtigungswürdigen Umständen, kann                 - Entlassung ohne Verschulden des/der Vertragsbediensteten
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   - Begründeter Austritt                                          Wird das Vertragsbedienstetenverhältnis nur deshalb beendet,
   - Zeitablauf, einverständliche Auflösung oder Kündigung         weil ein öffentliches Dienstverhältnis zur Stadt Wien begründet
     durch den Vertragsbediensteten, wenn bei Ende des             wird (Unterstellung unter die Dienstordnung 1994) oder wenn
     Dienstverhältnisses bereits mehr als die Hälfte des           die/der Vertragsbedienstete vorzeitig ohne wichtigen Grund aus-
     Urlaubsjahres verstrichen ist.                                tritt, dann gebührt weder Urlaubsabfindung noch Urlaubsent-
                                                                   schädigung.
Die Höhe der Urlaubsentschädigung richtet sich nach dem
Monatsbezug, der zum Ende des Dienstverhältnisses gebührt.         Zusatzurlaub
Der Monatsbezug besteht aus dem Gehalt, den ruhegenussfähi-
                                                                   Versehrte Bedienstete
gen Zulagen und der Kinderzulage.
                                                                   Versehrten Bediensteten gebührt auf formlosen, schriftlichen
Ruhegenussfähige Zulagen sind z. B. Dienstalterszulage,
                                                                   Antrag, der in der jeweiligen Dienststelle einzubringen ist, ein
Ergänzungszulage oder Dienstzulagen. Diese Zulagen sind in der
                                                                   Zusatzurlaub.
Regel in der linken Spalte des Gehaltszettels unter dem Gehalt
ausgewiesen. Nicht dazu zählen Nebengebühren, welche in der        Als „versehrt“ gelten Bedienstete, wenn
rechten Spalte des Gehaltszettels ausgewiesen sind.                   1.) wenn sie einen Arbeits- oder Dienstunfall erlitten haben,
Vertragsbediensteten mit einer                                           an einer Berufskrankheit leiden, eine Dienstbeschädigung
                                                                         nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz oder dem
6-Tage-Woche gebühren 4% des Monatsbezugs pro Urlaubstag
                                                                         Heeresversorgungsgesetz, eine Gesundheitsschädigung
5-Tage-Woche gebühren 4,8% des Monatsbezuges pro Urlaubstag
                                                                         nach dem Opferfürsorgegesetz oder einen Impfschaden
Urlaubsabfindung                                                         nach dem Impfschadengesetz erlitten haben und ihre
                                                                         Erwerbsfähigkeit aus diesem Grund um mindestens 20%
Wenn eine Urlaubsentschädigung nicht gebührt, weil das
                                                                         gemindert ist und sie deswegen einen Anspruch auf Rente
Dienstverhältnis aus anderen als den oben angeführten Gründen
                                                                         haben bzw. die Rente abgefunden wurde.
beendet wird, besteht ein Anspruch auf Urlaubsabfindung für
den bis zum Ende des Dienstverhältnisses nicht verbrauchten           2.) wenn sie zum Kreis der begünstigten Behinderten nach
Erholungsurlaub.                                                         dem Behinderteneinstellungsgesetz zählen, d. h. wenn
                                                                         eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens
Zu deren Bemessung muss zu erst die fiktive Urlaubsentschädi-
                                                                         50 % in einem rechtkräftigen Bescheid (z. B. des Bundes-
gung, wie oben angeführt, berechnet werden. Der Betrag ist
                                                                         sozialamts) festgestellt wurde.
dann durch 52 zu teilen und mit der Anzahl der Wochen zu mul-
tiplizieren, die seit Beginn des Kalenderjahres bis zum Ende des      3.) wenn sie nach dem Wiener Pflegegeldgesetz als
Dienstverhältnisses vergangen sind.                                      hochgradig sehbehindert oder blind eingestuft sind.
Urlaub & Pflegefreistellung                                           www.gdgfsg.at

Das Ausmaß des Zusatzurlaubs beträgt jährlich je nach Minde-          Bediensteten in einer Weise verbessert, die den Anspruch bzw.
rung der Erwerbsfähigkeit:                                            das Ausmaß des Zusatzurlaubes vermindert, ist das der Dienst-
                                                                      stelle zu melden. Die Verminderung bzw. der Entfall des Zusatz-
 Minderung von mind.       bis 1. Jänner 2010   ab 1. Jänner 2010     urlaubes tritt jedoch erst im darauf folgenden Urlaubsjahr ein.
                )
         20%*                 2 Werktage          16 Stunden
                                                                      Beispiele:
                )
         40%*                 4 Werktage          32 Stunden
                                                                      Wird der Antrag mit 1. Dezember 2009 gestellt, dann gebührt der
          50%                 5 Werktage          40 Stunden          Zusatzurlaub bereits für 2009.
          60%                 6 Werktage          48 Stunden          Wird eine Verbesserung des Gesundheitszustandes, die zu einer
                                                                      Minderung des Zusatzurlaubes führt, am 1. Februar 2009 gemeldet,
   *) Dieser Zusatzurlaub kommt bei den oben unter Punkt 2.)
                                                                      dann gebührt für 2009 noch der unverminderte und erst für 2010
      genannten Personen nicht in Betracht, da diese erst ab
                                                                      der verminderte Zusatzurlaub.
      einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50%
      als begünstigte Behinderte gelten.
                                                                      Besondere Gefährdung bzw. konkrete Belastung der Gesundheit
Der Zusatzurlaub teilt das Schicksal des Erholungsurlaubes, d. h.
                                                                      Bisher konnte Bediensteten, deren Tätigkeit eine besondere
er unterliegt z. B. bei (Eltern-) Karenz, Karenzurlaub, Freiquartal
                                                                      Gefährdung ihrer Gesundheit mit sich bringt, ein Zusatzurlaub
und Freijahr den oben angeführten Kürzungen.
                                                                      gewährt werden.
Dem Antrag sind jene Unterlagen (z.B. Bescheid) anzuschließen,
aus denen sich die zutreffende Anspruchsvoraussetzung ergibt.         Bei welchen Tätigkeiten und in welchem Ausmaß dieser Zusatz-
                                                                      urlaub gebührt wurde vom Stadtsenat festgelegt (Regelung über
Bedienstete, welche einen rechtskräftigen Bescheid nach § 14
                                                                      den Zusatzurlaub wegen besonderer Gefährdung der Gesundheit).
Abs. 1 oder 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes besitzen, d.h.
                                                                      Es handelt sich hierbei beispielsweise um Tätigkeiten, die mit
zum Kreis der begünstigten Behinderten gehören, haben diesen
                                                                      einer erhöhten Strahlenbelastung (Röntgen) oder einer erhöhten
Umstand zu melden. Diese Meldung gilt gleichzeitig als Antrag
                                                                      Infektionsgefahr verbunden sind.
auf Zusatzurlaub.

Positive Entscheidungen über den Zusatzurlaub, d. h. dessen           Alle Bediensteten, die bisher einen Anspruch auf Zusatzurlaub nach
Gewährung, werden von der Dienststellenleitung getroffen.             dieser Regelung hatten, behalten diesen Anspruch auch weiterhin,
                                                                      solange sie eine der dort genannten Tätigkeiten ausüben.
Wird kein Zusatzurlaub gewährt, gilt die oben angeführte Vor-
gangsweise (siehe dazu Erkrankung während des Erholungs-              Voraussichtlich ab 1. April 2009 gebührt ein Zusatzurlaub bei Tätig-
urlaubes).                                                            keiten, die mit einer konkreten Belastung der Gesundheit verbun-
                                                                      den sind.
Der Zusatzurlaub gebührt bereits in dem Jahr, in dem der Antrag
darauf gestellt wird. Sofern sich der Gesundheitszustand des          Eine konkrete Belastung der Gesundheit liegt vor, wenn die
Urlaub & Pflegefreistellung                                       www.gdgfsg.at

Bediensteten bei ihrer Tätigkeit                                     Pflegefreistellung
   - der Einwirkung von krebserzeugenden,
                                                                  Bedienstete, die nachweislich an der Dienstleistung verhindert
     fortpflanzungsgefährdenden, erbgutverändernden
                                                                  sind, weil sie
     oder biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe
     3 oder 4 ausgesetzt sind,                                       o einen im gemeinsamen Haushalt
                                                                       lebenden erkrankten oder verunglückten
   - gesundheitsgefährdenen Vibrationen ausgesetzt sind,
                                                                       nahen Angehörigen pflegen müssen oder
   - gesundheitschädlichem Einwirken von inhalativen                 o ein Kind, Wahl- oder Pflegekind betreuen
     oder hautresorbitiven Schadstoffen ausgesetzt sind,               müssen, für das die sonst verantwortliche
   - unter Einwirkung von den Organismus besonders                     Betreuungsperson ausfällt,
     belastender Hitze oder Kälte ausüben,                        haben Anspruch auf Pflegefreistellung bis zum Höchstausmaß
                                                                  von sechs Werktagen (fünf Arbeitstagen) im Kalenderjahr.
   - gesundheitsgefährdender Lärmeinwirkung ausgesetzt sind.

Die konkreten Tätigkeiten, sowie ein Mindestzeitraum, in dem      Darüber hinaus besteht Anspruch auf Pflegefreistellung bis zum
                                                                  Höchstausmaß von weiteren sechs Werktagen (fünf Arbeitstagen)
die oben genannten Einwirkungen vorliegen müssen, werden in
                                                                  im Kalenderjahr, wenn Personen den oben angeführten Anspruch
einer neu zu erlassenden Verordnung vom Stadtsenat festgelegt.
                                                                  verbraucht haben und wegen der notwendigen Pflege ihres im
Das Ausmaß des Zusatzurlaubes beträgt dann 40 Stunden jährlich.   gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes, Wahl- oder
                                                                  Pflegekindes, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht überschritten
Sonderurlaub
                                                                  hat, an der Dienstleistung verhindert sind.
Aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder einem
                                                                  Eine Pflegefreistellung darf für denselben Anlassfall (z. B. Erkran-
besonderen Anlass kann auf Antrag des Bediensteten vom
                                                                  kung eines Kindes) sechs Werktage (fünf Arbeitstage) nicht über-
Dienststellenleiter ein Sonderurlaub gewährt werden, wenn
                                                                  steigen, d. h. auch wenn ein Anspruch auf weitere sechs Werk-
keine zwingenden dienstlichen Interessen entgegenstehen.
                                                                  tage besteht, weil das zu pflegende Kind das zwölfte Lebensjahr
Solche Gründe bzw. Anlässe können beispielsweise sein:            noch nicht überschritten hat, können nur maximal 6 und nicht
Verehelichung, Todesfälle von nahen Angehörigen, eigene           alle 12 Werktage auf einmal verbraucht werden.
Übersiedlung aber auch Vorbereitung auf die Dienstprüfung.
                                                                  Grundsätzlich kann die Pflegefreistellung nur tageweise in
(Die Dauer im letztgenannten Fall wurde allgemein vom Bürger-
                                                                  Anspruch genommen werden. Wenn keine dienstlichen
meister verfügt).
                                                                  Interessen dagegen sprechen kann sie aber auf Wunsch des Be-
Ein Sonderurlaub darf nur für solche Angelegenheiten gewährt      diensteten ab 1. Jänner 2010 auch stundenweise in Anspruch
werden, die keinem Erholungszweck dienen.                         genommen werden.
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