ÜBERBLICK FÖRDERPROGRAMME CORONA - Stand: 7. April 2021 - BANSBACH GmbH
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1. Auf einen Blick − Die Eckdaten der Hilfsprogramme 2. Überbrückungshilfe Phase III ÜBER- − Zuschuss zu den Fixkosten für die Monate November 2020 bis Juni 2021 SICHT 3. Verbesserung der Corona-Überbrückungshilfe III NEU − Erhöhung Zuschussbeträge 4. Überblick Fixkostenkatalog für Überbrückungshilfe III 5. November- und Dezemberhilfe UPDATE − Umsatzerstattung für Lockdown-betroffene Unternehmen 6. Neustarthilfe UPDATE – pauschal bis zu TEUR 7,5 für Soloselbstständige ohne Fixkosten Überblick Förderprogramme Corona 7. Mit BANSBACH zur Corona-Hilfe − Professionell und kompetent betreut Hinweise/Disclaimer 2
— 1. Auf einen Blick Förderzeiträume Nov. 2020 Dez. 2020 Jan. 2021 … Jun. 2021 November/Dezemberhilfe Überbrückungshilfe III FRIST 30.04.2021 31.08.2021 ANKÜNDIGUNG NOVEMBER- UND DEZEMBERHILFE ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III Verbesserungen der Überbrückungshilfe III • Alle KMU, Soloselbstständige und • Alle Unternehmen(-sgruppen) bis 750 Mio. EUR Umsatz, Soloselbstst. u. Freiber. im Haupterwerb (keine Freiberufler im Haupterwerb Umsatzgrenze bei von Schließungen betroffenen Branchen) WER BEKOMMT ES? • NICHT Unternehmen in Schwierigkeiten • NICHT Unternehmen in Schwierigkeiten zum 31.12.2019 zum 31.12.2019 • NICHT öffentliche Unternehmen • vom November- und Dezember- • Umsatzrückgang von mindestens 30% in einem Monat im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 Lockdown betroffen (direkt oder indirekt) ZUGANGS- • betrifft ausschließlich BEDINGUNGEN Schließungsanordnung vom 28.10.und Verlängerung v. 25.11./02.12. • 75% der Umsätze im November bzw. VERBESSERUNGEN Dezember 2019 • bis zu 90% der Fixkosten im November 2020 • bis zu 100% der Fixkosten im November 2020 bis • abzgl. Kurzarbeitergeld bis Juni 2021 abhängig von der Höhe des Juni 2021 abhängig von der Höhe des • ohne Verlustnachweis: max. TEUR 2.000 Umsatzrückgangs (min. 30%) Umsatzrückgangs (min. 30%). • Höhere Beträge: mit Verlustnachweis • max. 1,5 Mio. EUR p.M. • Zusätzlich bis zu 40% der Fixkosten als ZUSCHUSS- (inkl. entgangenen Gewinn) • insgesamt max. 2,0 Mio. EUR (ohne Eigenkapitalzuschuss bei Umsatzrückgängen ≥ 50%. BETRAG Verlustnachweis) / max. 10 Mio. EUR (mit • Wahlrecht zur Neustarthilfe Überblick Förderprogramme Corona Verlustnachweis) • Wertverluste für Saisonware auch für Hersteller und Großhändler • junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31. Oktober 2020 sind jetzt antragsberechtigt. • Erweiterter Fixkostenkatalog (insbesondere • Derzeit noch nicht beantragbar –für KW15 HINWEISE 50% der planmäßigen Abschreibungen und angekündigt Wertverluste auf Saisonware) Erläuterung zu Maximalbeträgen und Kumulierung der Hilfsprogramme nach EU-Beihilferecht: − Soforthilfe, Überbrückungshilfe I, II (Wahlrecht) und III (Wahlrecht), November- und Dezemberhilfe (Wahlrecht) und KFW-Schnellkredit (Nominalbetrag): zusammen max. 2 Mio. EUR, ohne Nachweis Verluste 3 − November- und Dezemberhilfe (Wahlrecht), Überbrückungshilfe II (Wahlrecht) und III (Wahlrecht): zusammen max. 10 Mio. EUR, mit Nachweis Verluste
— 2. Corona-Überbrückungshilfe Phase III ERSTATTUNG VON BETRIEBLICHEN FIXKOSTEN BIS MAX. 90% AUFGRUND „CORONA-INDUZIERTER“ UMSATZRÜCKGÄNGE IM ZEITRAUM NOVEMBER 2020 BIS JUNI 2021 FÖRDERUNG − Staatliche Einmalhilfe für alle Unternehmen mit max. EUR 750 Mio. Umsatz in 2020 (NICHT: öffentliche Unternehmen) − Für Unternehmen die direkt von Schließungen betroffen sind gilt die Umsatzgrenze nicht. − Förderfähig sind betriebliche Fixkosten (Miete, Pacht, Finanzierungskosten, Grundsteuer, Personal sofern nicht in Kurzarbeit (pauschal 20% der Fixkosten)) VORAUSSETZUNGEN − Unternehmen mit Betriebsstätte oder Sitz in Deutschland und bei einem deutschen Finanzamt gemeldet − Ausschluss des Kriteriums eines „Unternehmens in Schwierigkeiten“ (UiS) gem. EU-Definition per Ende 2019 − Corona-bedingter Umsatzrückgang monatlich von mindestens 30% gegenüber Vergleichsmonat in 2019 KONDITIONEN - Zeitlich begrenze Staatshilfe von November 2020 bis Juni 2021 Umsatzrückgang im Antragsmonat ggü. Erstattung − Zuschuss (kein Kredit!) zur teilweisen Abdeckung von betrieblichen Fixkosten Vj.-Monat betrieblicher Kosten − Höhe in Abhängigkeit des im Antragsmonat bestehenden Umsatzrückgangs gegenüber Vorjahreswert (s. Tab.) − Fixkosten beinhalten auch planmäßige Abschreibungen auf AV (50%), Marketing- und Werbekosten, min. 30% bis < 50% 40% Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten sowie Kosten für Digitalisierungsprojekte − Im Einzelhandel: auch Wertverluste auf Saisonware ansetzbar min. 50% bis 70% 60% − Weitere spezifische Regelungen für Reisebranche, Pyrotechnikbranche sowie Kultur- und Veranstaltungsbranche − Fördervolumen beträgt max. EUR 1,5 Mio. pro Monat, insgesamt max. EUR 2,0 Mio. (ohne Verlustnachweis) über 70% 90% Überblick Förderprogramme Corona bzw. max. EUR 10,0 Mio. (mit Kappung auf 70%/90% der Verluste im Förderzeitraum) Ablauf Antragsverfahren − Antragstellung bis 31.08.2021 − Antragstellung ausschließlich Online über registrierten WP oder − damit ggf. zunächst (teilweise) auf Basis geschätzter Umsätze und Kosten StB − Nachgelagert dann „Schlussabrechnung“ auf Basis Ist-Beträgen – Frist 30.06.2022 − BANSBACH ist registriert und unterstützt bei den Anträgen − ACHTUNG: ohne fristgerechte Schlussabrechnung ist die Hilfe vollständig zurückzuzahlen 4
— 3. Verbesserung der Corona-Überbrückungshilfe III NEU - ANGEKÜNDIGT VERBESSERUNGEN DER ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III NEUERUNGEN Monate mit Höhe des − Es wird zusätzlich ein Eigenkapitalzuschuss ausbezahlt, für besonders schwer und über eine lange Zeit Umsatzeinbruch ≥ 50% EK-Zuschlags betroffene Unternehmen (s. Tabelle). 1. und 2. Monat Kein Zuschlag − Die Erstattung der Fixkosten wird auf bis zu 100% angehoben (bei Umsatzrückgang ≥ 70%). 3. Monat 25% 4. Monat 35% 5. und jeder weitere Monat 40% WEITERE GEZIELTE REGELUNGEN FÜR BESONDERS BETROFFENE BRANCHEN − Die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändler erweitert. − Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. (max. 2 Mio. €) − Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen. − Unternehmen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften sowie junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31. Oktober 2020 sind ab jetzt antragsberechtigt. Bisher konnten nur Unternehmen, die bis zum 30. April 2020 gegründet waren, einen Antrag stellen. Überblick Förderprogramme Corona STATUS − Regelungen angekündigt − Umsetzung im Detail derzeit noch offen − Einbeziehbarkeit in Anträge lt. Ankündigung frühestens ab KW 15 möglich − Modalitäten der Änderung/Ergänzung bereits gestellter Anträge derzeit offen Ggf. Antragstellung erst wenn Zusatzkosten in Anträgen berücksichtigt werden können 5
— 4. Überblick Fixkostenkatalog für Überbrückungshilfe III (1) BEGRIFF DER FIXKOSTEN − fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete / behördlich festgesetzte und nicht einseitig änderbare betriebliche Fixkosten (Dauerschuldverhältnisse), basierend auf Verträgen, die vor dem 01.01.2021 geschlossen wurden ANSETZBARE FIXKOSTEN – ÜBERBLICK (1) Fixkosten beinhaltet beinhaltet nicht • Mieten und Pachten für betrieblich genutzte • unter Nr. 6 erfasste Nebenkosten Grundstücke, Gebäude und Räumlichkeiten inkl. • Kosten für Privaträume 1. Mieten und Pachten Nebenkosten • Variable Miet- und Pachtkosten (Standmieten) • Kosten für häusliches Arbeitszimmer, wenn bereits in 2019 steuerlich abgesetzt • Miete von betrieblich genutzten AV (inkl. Operating 2. weitere Mietkosten Leasing) • Stundungszinsen bei Tilgungsaussetzung • Tilgungsraten 3. Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen • Zinsen auf Bankdarlehen inkl. Kontokorrentzinsen • Negativzinsen und Verwahrentgelte 4. 50% der planmäßigen Abschreibungen für • Auch Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter • Außerplanmäßige Abschreibungen Überblick Förderprogramme Corona Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens des Anlagevermögens • Abschreibungen auf Umlaufvermögen (Vorräte) • Finanzierungskostenanteil für • Raten für Operating Leasing -> Nr. 2 5. Finanzierungskostenanteil von Leasingraten Finanzierungsleasingverträge 6
— 4. Überblick Fixkostenkatalog für Überbrückungshilfe III (2) ANSETZBARE FIXKOSTEN – ÜBERBLICK (2) Fixkosten beinhaltet beinhaltet nicht 6. Ausgaben für notwendige Instandhaltung, • Zahlungen für Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung • Nicht aufwandswirksame Ausgaben für AV Wartung und Einlagerung von AV, gemieteten von AV (im Eigentum oder gemietet), sofern (z.B. Erstellung neuer Wirtschaftsgüter). und geleasten Vermögensgegenständen, Erhaltungsaufwand • Ausgaben für Renovierungs- und einschließlich EDV Umbauarbeiten (Ausnahme Nr. 6) 7. Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, • Kosten für Kälte und Gas Reinigung und Hygienemaßnahmen • Hygienemaßnahmen einschließlich investive Maßnahmen, die nicht vor dem 1. September 2020 begründet sind 8. Grundsteuern • z.B. für IT-Programme, Zahlungen für Lizenzen für die 9. Betriebliche Lizenzgebühren Nutzung von gewerblichen Schutzrechten, Patenten, etc. 10. Versicherungen, Abonnements und andere feste • Telefon und Internet, Server, Rundfunkbeitrag, • Private Versicherungen Ausgaben Müllgebühren, Straßenreinigung, Kfz-Steuer, • Steuern von Einkommen und Ertrag regelmäßige Kosten für externe Dienstleister (z. B. • Kosten für freie Mitarbeiter auf Honorarbasis Lohnabrechnung und Buha, Reinigung, IT-Dienstleister, Hausmeisterdienste), IHK-Beitrag, Überblick Förderprogramme Corona Kontoführungsgebühren 11. Kosten für Steuerberater für Beantragung der • Auch wenn kein Dauerschuldverhältnis und wenn nicht Überbrückungshilfe II/III vor dem 01.09.2020/01.01.2021 begründet 12. Personalaufwendungen pauschal mit 20 % der • Sofern Personalaufwand, vorliegt der nicht von • von Kurzarbeitergeld erfasste Personalkosten Fixkosten Nr. 1 - 11 Kurzarbeitergeld erfasst ist • fiktiver/kalkulatorischer Unternehmerlohn • Gehalt G‘ter-GF, wenn SV-frei 7
— 4. Überblick Fixkostenkatalog für Überbrückungshilfe III (3) ANSETZBARE FIXKOSTEN – ÜBERBLICK (3) Fixkosten beinhaltet beinhaltet nicht 13. Kosten für Auszubildende 14. Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder • Wenn angefallen März 2020 bis Juni 2021 Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von • Hygienemaßnahmen: bis zu TEUR 20 p.M. Hygienekonzepten sowie • Digitalisierung: einmalig bis zu TEUR 20 Investitionen in Digitalisierung 15. Marketing- und Werbekosten • maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 FÜR HERSTELLER, GROßHÄNDLER UND EINZELHANDEL: WERTVERLUSTE AUF SAISONWARE − ausschließlich auf aktuelle Wintersaisonwaren und verderbliche Waren (bestellt vor dem 01.01.2021 und geliefert bis spätestens 28.02.2021) − Wertverlust = Einkaufspreis inkl. Nebenkosten abzgl. Verkaufserlös − Schätzung bei Antragsstellung möglich, bei Schlussabrechnung Berechnung auf Einzelpostenebene notwendig FÜR PYROTECHNIKBRANCHE FÜR REISEBRANCHE FÜR VERANSTALTUNGS- UND KULTURBRANCHE − für die Monate März bis Dezember 2020: − Provisionen bzw. Serviceentgelte von Reisebüros − Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Überblick Förderprogramme Corona Förderung im Rahmen der förderfähigen Kosten sowie kalkulierte Margen von Reiseveranstaltern Aktivitäten im Zeitraum von 12 Monaten vor der Überbrückungshilfe III für Reisen, die seit dem 18. März 2020 storniert Absage der Veranstaltung − für die Monate Dezember 2020 bis Juni 2021: wurden und im Förderzeitraum November 2020 − dabei sowohl interne projektbezogene (v.a. Ansatz von Lager- und Transportkosten zusätzlich bis Juni 2021 angetreten worden wären. Personalaufwendungen) als auch externe Kosten möglich, unabhängig vom Umsatzeinbruch FÜR REISEBRANCHE SOWIE VERANSTALTUNGS- UND KULTURBRANCHE − zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat Anschubhilfe in Höhe von 20 % der Lohnsumme, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. (max. 2 Mio. €) 8
— 5. November- und Dezemberhilfe UPDATE ZUSCHUSS FÜR VOM NOVEMBER- UND DEZEMBER-LOCKDOWN BETROFFENE UNTERNEHMEN ANTRAGSBERECHTIGT − Alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen aufgrund des Beschlusses von Bund und Ländern vom 28.10. und dessen Verlängerung vom 25.11. und 2.12.2020 betroffen sind. − NICHT: Bei Schließung aufgrund Beschluss vom 13.12.2020 (insbesondere Einzelhandel), bei Schließung aufgrund regionaler/kommunaler Beschlüsse Direkt Indirekt Mittelbar indirekt betroffene Unternehmen betroffene Unternehmen betroffene Unternehmen − Geschäftstätigkeit aufgrund Beschluss direkt − Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig − Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig (weitgehend oder vollständig) untersagt 80 % ihrer Umsätze mit direkt betroffenen 80 % ihrer Umsätze im Auftrag von betroffenen Unternehmen erzielen Unternehmen erzielen z.B. Messegesellschaften, Hotels, Restaurants z.B. Veranstaltungsagentur für Messen z.B. Caterer im Auftrag der Veranstaltungsagentur Mischbetriebe Unternehmen, die nur in Teilen vom Beschluss betroffen sind (z.B. mit mehreren Geschäftsfeldern) − Mindestens 80% der Umsätze lassen sich direkt, indirekt oder mittelbar indirekt betroffenen Tätigkeiten zuordnen − NEU: Für Gastronomiebetriebe als Teil der Geschäftstätigkeit separate Antragsberechtigung, auch bei Umsatzanteil unter 80% ZUSCHUSSHÖHE: 75% vom Umsatz im November/Dezember 2019 ABLAUF ANTRAGSVERFAHREN Überblick Förderprogramme Corona Anrechnung erzielter Umsätze im November/Dezember 2020 1. Stufe: Antragstellung und Soloselbstständige bis TEUR 5 − wenn mehr als 25% im Vergleich zu 2019 (keine Überförderung) Abschlagszahlung − eigenständige Antragstellung via Elster soll − Gastronomie: keine Anrechnung von Außerhaus-Umsätzen − Antragstellung bis 30.04.2021 möglich sein (Elster-Zertifikat erforderlich) − Abschlagszahlung 50% Übrige Unternehmen Anrechnung anderer Förderungen max. TEUR 50 − Kurzarbeitergeld inkl. SV-Erstattungen − Antragstellung ausschließlich Online über 2. Stufe: Auszahlung Restbetrag registrierten WP oder StB − Überbrückungshilfe II inkl. Landesprogrammen − Nach Prüfung der Angaben − BANSBACH ist registriert und unterstützt bei − Versicherungsentschädigungen 3. Stufe: Schlussabrechnung den Anträgen Maximal TEUR 2.000 (ohne Verlustnachweis) bzw. TEUR 10.000 (mit − Bis 31.12.2021 Verlustnachweis) 9
— 6. Neustarthilfe UPDATE PAUSCHALER ZUSCHUSS FÜR SOLOSELBSTSTÄNDIGE OHNE FIXKOSTEN ANTRAGSBERECHTIGT WICHTIG − Selbstständige im Haupterwerb sowie Personen- und Kapitalgesellschaften mit weniger − Nicht zusammen mit Überbrückungshilfe III als einer/m Angestellten Nicht-Gesellschafter (Vollzeit-Äquivalent) Nachträglicher Wechsel i.R.d. Schlussabrechnung möglich − Aufnahme selbständige Tätigkeit vor dem 1. Mai 2020 Ermittlung (1) Referenzumsatz und Vorschusshöhe (2) Ggf. Reduktion auf Basis Umsätze 1. Halbjahr 2021 • Referenzumsatz = i.d.R. Jahresumsatz 2019 / 12 x 6 Wenn Umsätze 1. Halbjahr 2021 • Vorschuss Neustarthilfe = 0,5 x Referenzumsatz max. 40% des Referenzumsatzes größer 40% des Referenzumsatzes Beispiele: kein Reduktion Reduktion soweit, dass Umsatz plus Vorschusszahlung Neustarthilfe max. 90% des Jahresumsatz 2019 Referenzumsatz Referenzumsatzes ist Neustarthilfe > 30.000 Euro > 15.000 Euro 7.500 Euro (Maximum) Beispiel 30.000 Euro 15.000 Euro 7.500 Euro (Maximum) Referenzumsatz: 15.000 Euro Vorschuss Neustarthilfe: 7.500 Euro 20.000 Euro 10.000 Euro 5.000 Euro Überblick Förderprogramme Corona Umsatz 1. Halbjahr 2021: 9.000 Euro = 60% vom Referenzumsatz 10.000 Euro 5.000 Euro 2.500 Euro Reduktion Neustarthilfe um 3.000 Euro auf 4.500 Euro (Umsatz 9.000 Euro zzgl. Neustarthilfe 4.500 Euro = 13.500 Euro = 90% vom Referenzumsatz) 5.000 Euro 2.500 Euro 1.250 Euro ABLAUF ANTRAGSVERFAHREN 1. Stufe: Antragstellung und Vorschusszahlung bis 31.08.2021 − eigenständige Antragstellung via Elster (Elster-Zertifikat erforderlich) 2. Stufe: Endabrechnung bis 31.12.2021 − Alternativ über registrierten WP oder StB − BANSBACH ist registriert und unterstützt bei den Anträgen 10
Optionale Kapitelnavigation, Arial 8 pt in Grau — 7. Mit BANSBACH in vier Schritten zur Corona-Hilfe 1 2 3 4 QUICK CHECK BEAUFTRAGUNG ANTRAGS- SCHLUSSDURCHSICHT ANTRAGS- BEARBEITUNG UND ANTRAGSTELLUNG BEARBEITUNG UND AUSZAHLUNG Wir führen als erstes Mit der Beauftragung Mit Arbeitshilfen und Sie erhalten eine Der eingereichte Antrag einen Quick-Check durch, erteilen Sie uns das Checklisten unterstützen Zusammenfassung der wird von der im jeweiligen ob Überbrückungshilfe, Mandat, die Antragstellung wir Sie bei der schnellen eingereichten Daten zur Bundesland zuständigen November- und auf der Online-Plattform und vollständigen Schlussdurchsicht. Danach Stelle bearbeitet. Nach Dezemberhilfe für Ihr durchzuführen. Bereitstellung der wird Ihr Antrag eingereicht. Bewilligung wird die Unternehmen notwendigen Unterlagen Überbrückungshilfe direkt grundsätzlich möglich ist - und Nachweise. Uns auf Ihr Konto überwiesen. kostenlos und ermöglicht dies die zügige unverbindlich. und effiziente Durchführung Überblick Förderprogramme Corona der vorgeschriebenen Plausibilitätsprüfungen. SIE MÖCHTEN CORONA-HILFEN BEANTRAGEN? BANSBACH hat die erforderliche Registrierung und betreut Sie im Antragsprozess – professionell und kompetent. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.bansbach-gmbh.de/ihr-weg-zur-ueberbrueckungshilfe. Sprechen Sie Ihren Mandatsverantwortlichen an oder kontaktieren Sie uns unter ueberbrueckungshilfe@bansbach-gmbh.de. 11
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