ÜBERBLICK FÖRDERPROGRAMME CORONA - Stand: 7. April 2021 - BANSBACH GmbH

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ÜBERBLICK FÖRDERPROGRAMME CORONA - Stand: 7. April 2021 - BANSBACH GmbH
ÜBERBLICK
FÖRDERPROGRAMME
CORONA

Stand: 7. April 2021
ÜBERBLICK FÖRDERPROGRAMME CORONA - Stand: 7. April 2021 - BANSBACH GmbH
1. Auf einen Blick
           −   Die Eckdaten der Hilfsprogramme

        2. Überbrückungshilfe Phase III
ÜBER-      −   Zuschuss zu den Fixkosten für die Monate November 2020 bis Juni 2021

SICHT   3. Verbesserung der Corona-Überbrückungshilfe III NEU
           −   Erhöhung Zuschussbeträge

        4. Überblick Fixkostenkatalog für Überbrückungshilfe III

        5. November- und Dezemberhilfe UPDATE
           −   Umsatzerstattung für Lockdown-betroffene Unternehmen

        6. Neustarthilfe UPDATE
           –   pauschal bis zu TEUR 7,5 für Soloselbstständige ohne Fixkosten

                                                                                      Überblick Förderprogramme Corona
        7. Mit BANSBACH zur Corona-Hilfe
           −   Professionell und kompetent betreut

        Hinweise/Disclaimer

                                                                                              2
— 1. Auf einen Blick
    Förderzeiträume                     Nov. 2020                 Dez. 2020                Jan. 2021                                           …                                          Jun. 2021
                                             November/Dezemberhilfe
                                                                                                           Überbrückungshilfe III
     FRIST                                           30.04.2021                                            31.08.2021                                               ANKÜNDIGUNG
                                        NOVEMBER- UND DEZEMBERHILFE                              ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III                                Verbesserungen der Überbrückungshilfe III
                                    •   Alle KMU, Soloselbstständige und              •   Alle Unternehmen(-sgruppen) bis 750 Mio. EUR Umsatz, Soloselbstst. u. Freiber. im Haupterwerb (keine
                                        Freiberufler im Haupterwerb                       Umsatzgrenze bei von Schließungen betroffenen Branchen)
     WER BEKOMMT ES?                •   NICHT Unternehmen in Schwierigkeiten          •   NICHT Unternehmen in Schwierigkeiten zum 31.12.2019
                                        zum 31.12.2019
                                                                                      •   NICHT öffentliche Unternehmen
                                    •   vom November- und Dezember-                   •   Umsatzrückgang von mindestens 30% in einem Monat im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021
                                        Lockdown betroffen (direkt oder indirekt)
     ZUGANGS-
                                    •   betrifft ausschließlich
     BEDINGUNGEN
                                        Schließungsanordnung vom 28.10.und
                                        Verlängerung v. 25.11./02.12.
                                    •   75% der Umsätze im November bzw.                                                                       VERBESSERUNGEN
                                        Dezember 2019                                 •   bis zu 90% der Fixkosten im November 2020            • bis zu 100% der Fixkosten im November 2020 bis
                                    •   abzgl. Kurzarbeitergeld                           bis Juni 2021 abhängig von der Höhe des                Juni 2021 abhängig von der Höhe des
                                    •   ohne Verlustnachweis: max. TEUR 2.000             Umsatzrückgangs (min. 30%)                             Umsatzrückgangs (min. 30%).
                                    •   Höhere Beträge: mit Verlustnachweis           •   max. 1,5 Mio. EUR p.M.                               • Zusätzlich bis zu 40% der Fixkosten als
     ZUSCHUSS-
                                        (inkl. entgangenen Gewinn)                    •   insgesamt max. 2,0 Mio. EUR (ohne                      Eigenkapitalzuschuss bei Umsatzrückgängen ≥ 50%.
     BETRAG
                                                                                          Verlustnachweis) / max. 10 Mio. EUR (mit             • Wahlrecht zur Neustarthilfe

                                                                                                                                                                                                              Überblick Förderprogramme Corona
                                                                                          Verlustnachweis)                                     • Wertverluste für Saisonware auch für Hersteller und
                                                                                                                                                 Großhändler
                                                                                                                                               • junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31.
                                                                                                                                                 Oktober 2020 sind jetzt antragsberechtigt.
                                                                                      •   Erweiterter Fixkostenkatalog (insbesondere           •   Derzeit noch nicht beantragbar –für KW15
     HINWEISE                                                                             50% der planmäßigen Abschreibungen und                   angekündigt
                                                                                          Wertverluste auf Saisonware)

   Erläuterung zu Maximalbeträgen und Kumulierung der Hilfsprogramme nach EU-Beihilferecht:
   − Soforthilfe, Überbrückungshilfe I, II (Wahlrecht) und III (Wahlrecht), November- und Dezemberhilfe (Wahlrecht) und KFW-Schnellkredit (Nominalbetrag): zusammen max. 2 Mio. EUR, ohne Nachweis Verluste
                                                                                                                                                                                                                      3
   − November- und Dezemberhilfe (Wahlrecht), Überbrückungshilfe II (Wahlrecht) und III (Wahlrecht): zusammen max. 10 Mio. EUR, mit Nachweis Verluste
— 2. Corona-Überbrückungshilfe Phase III
    ERSTATTUNG VON BETRIEBLICHEN FIXKOSTEN BIS MAX. 90% AUFGRUND „CORONA-INDUZIERTER“ UMSATZRÜCKGÄNGE
    IM ZEITRAUM NOVEMBER 2020 BIS JUNI 2021

    FÖRDERUNG
    − Staatliche Einmalhilfe für alle Unternehmen mit max. EUR 750 Mio. Umsatz in 2020 (NICHT: öffentliche Unternehmen)
    − Für Unternehmen die direkt von Schließungen betroffen sind gilt die Umsatzgrenze nicht.
    − Förderfähig sind betriebliche Fixkosten (Miete, Pacht, Finanzierungskosten, Grundsteuer, Personal sofern nicht in Kurzarbeit (pauschal 20% der Fixkosten))
    VORAUSSETZUNGEN
    − Unternehmen mit Betriebsstätte oder Sitz in Deutschland und bei einem deutschen Finanzamt gemeldet
    − Ausschluss des Kriteriums eines „Unternehmens in Schwierigkeiten“ (UiS) gem. EU-Definition per Ende 2019
    − Corona-bedingter Umsatzrückgang monatlich von mindestens 30% gegenüber Vergleichsmonat in 2019

    KONDITIONEN - Zeitlich begrenze Staatshilfe von November 2020 bis Juni 2021                                              Umsatzrückgang im
                                                                                                                             Antragsmonat ggü.            Erstattung
    − Zuschuss (kein Kredit!) zur teilweisen Abdeckung von betrieblichen Fixkosten
                                                                                                                                  Vj.-Monat          betrieblicher Kosten
    − Höhe in Abhängigkeit des im Antragsmonat bestehenden Umsatzrückgangs gegenüber Vorjahreswert (s. Tab.)
    − Fixkosten beinhalten auch planmäßige Abschreibungen auf AV (50%), Marketing- und Werbekosten,
                                                                                                                              min. 30% bis < 50%             40%
      Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten sowie Kosten für Digitalisierungsprojekte
    − Im Einzelhandel: auch Wertverluste auf Saisonware ansetzbar                                                              min. 50% bis 70%              60%
    − Weitere spezifische Regelungen für Reisebranche, Pyrotechnikbranche sowie Kultur- und Veranstaltungsbranche
    − Fördervolumen beträgt max. EUR 1,5 Mio. pro Monat, insgesamt max. EUR 2,0 Mio. (ohne Verlustnachweis)                        über 70%                  90%

                                                                                                                                                                            Überblick Förderprogramme Corona
      bzw. max. EUR 10,0 Mio. (mit Kappung auf 70%/90% der Verluste im Förderzeitraum)

    Ablauf                                                                                            Antragsverfahren

    −   Antragstellung bis 31.08.2021                                                                  − Antragstellung ausschließlich Online über registrierten WP oder
    −   damit ggf. zunächst (teilweise) auf Basis geschätzter Umsätze und Kosten                         StB
    −   Nachgelagert dann „Schlussabrechnung“ auf Basis Ist-Beträgen – Frist 30.06.2022                − BANSBACH ist registriert und unterstützt bei den Anträgen
    −   ACHTUNG: ohne fristgerechte Schlussabrechnung ist die Hilfe vollständig zurückzuzahlen

                                                                                                                                                                                    4
— 3. Verbesserung der Corona-Überbrückungshilfe III                                                                           NEU - ANGEKÜNDIGT

    VERBESSERUNGEN DER ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III

    NEUERUNGEN                                                                                                     Monate mit                Höhe des
    − Es wird zusätzlich ein Eigenkapitalzuschuss ausbezahlt, für besonders schwer und über eine lange Zeit    Umsatzeinbruch ≥ 50%        EK-Zuschlags
      betroffene Unternehmen (s. Tabelle).                                                                         1. und 2. Monat          Kein Zuschlag
    − Die Erstattung der Fixkosten wird auf bis zu 100% angehoben (bei Umsatzrückgang ≥ 70%).
                                                                                                                      3. Monat                  25%
                                                                                                                      4. Monat                  35%
                                                                                                              5. und jeder weitere Monat        40%

    WEITERE GEZIELTE REGELUNGEN FÜR BESONDERS BETROFFENE BRANCHEN
    − Die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändler erweitert.
    − Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in
      Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. (max. 2 Mio. €)
    − Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums
      angefallen sind, geltend machen.
    − Unternehmen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften sowie junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31. Oktober 2020 sind ab jetzt
      antragsberechtigt. Bisher konnten nur Unternehmen, die bis zum 30. April 2020 gegründet waren, einen Antrag stellen.

                                                                                                                                                                   Überblick Förderprogramme Corona
    STATUS
    − Regelungen angekündigt
    − Umsetzung im Detail derzeit noch offen
    − Einbeziehbarkeit in Anträge lt. Ankündigung frühestens ab KW 15 möglich
    − Modalitäten der Änderung/Ergänzung bereits gestellter Anträge derzeit offen
           Ggf. Antragstellung erst wenn Zusatzkosten in Anträgen berücksichtigt werden können

                                                                                                                                                                           5
— 4. Überblick Fixkostenkatalog für Überbrückungshilfe III (1)
    BEGRIFF DER FIXKOSTEN
    − fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete / behördlich festgesetzte und nicht einseitig änderbare betriebliche Fixkosten
      (Dauerschuldverhältnisse), basierend auf Verträgen, die vor dem 01.01.2021 geschlossen wurden

    ANSETZBARE FIXKOSTEN – ÜBERBLICK (1)

       Fixkosten                                                 beinhaltet                                                  beinhaltet nicht
                                                               • Mieten und Pachten für betrieblich genutzte                 • unter Nr. 6 erfasste Nebenkosten
                                                                 Grundstücke, Gebäude und Räumlichkeiten inkl.               • Kosten für Privaträume
     1. Mieten und Pachten                                       Nebenkosten                                                 • Variable Miet- und Pachtkosten (Standmieten)
                                                               • Kosten für häusliches Arbeitszimmer, wenn bereits in
                                                                 2019 steuerlich abgesetzt
                                                               • Miete von betrieblich genutzten AV (inkl. Operating
     2. weitere Mietkosten
                                                                 Leasing)
                                                               • Stundungszinsen bei Tilgungsaussetzung                      • Tilgungsraten
     3. Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
                                                               • Zinsen auf Bankdarlehen inkl. Kontokorrentzinsen            • Negativzinsen und Verwahrentgelte
     4. 50% der planmäßigen Abschreibungen für                 • Auch Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter       • Außerplanmäßige Abschreibungen

                                                                                                                                                                              Überblick Förderprogramme Corona
        Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens                     des Anlagevermögens                                         • Abschreibungen auf Umlaufvermögen
                                                                                                                               (Vorräte)
                                                               • Finanzierungskostenanteil für                               •   Raten für Operating Leasing -> Nr. 2
     5. Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
                                                                 Finanzierungsleasingverträge

                                                                                                                                                                                      6
— 4. Überblick Fixkostenkatalog für Überbrückungshilfe III (2)
    ANSETZBARE FIXKOSTEN – ÜBERBLICK (2)

       Fixkosten                                        beinhaltet                                                beinhaltet nicht
     6. Ausgaben für notwendige Instandhaltung,        • Zahlungen für Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung • Nicht aufwandswirksame Ausgaben für AV
        Wartung und Einlagerung von AV, gemieteten       von AV (im Eigentum oder gemietet), sofern               (z.B. Erstellung neuer Wirtschaftsgüter).
        und geleasten Vermögensgegenständen,             Erhaltungsaufwand                                      • Ausgaben für Renovierungs- und
        einschließlich EDV                                                                                        Umbauarbeiten (Ausnahme Nr. 6)
     7. Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung,    • Kosten für Kälte und Gas
        Reinigung und Hygienemaßnahmen                 • Hygienemaßnahmen einschließlich investive
                                                         Maßnahmen, die nicht vor dem 1. September 2020
                                                         begründet sind
     8. Grundsteuern
                                                       • z.B. für IT-Programme, Zahlungen für Lizenzen für die
     9. Betriebliche Lizenzgebühren
                                                         Nutzung von gewerblichen Schutzrechten, Patenten, etc.
    10. Versicherungen, Abonnements und andere feste   • Telefon und Internet, Server, Rundfunkbeitrag,           • Private Versicherungen
        Ausgaben                                         Müllgebühren, Straßenreinigung, Kfz-Steuer,              • Steuern von Einkommen und Ertrag
                                                         regelmäßige Kosten für externe Dienstleister (z. B.      • Kosten für freie Mitarbeiter auf Honorarbasis
                                                         Lohnabrechnung und Buha, Reinigung, IT-Dienstleister,
                                                         Hausmeisterdienste), IHK-Beitrag,

                                                                                                                                                                    Überblick Förderprogramme Corona
                                                         Kontoführungsgebühren
    11. Kosten für Steuerberater für Beantragung der   • Auch wenn kein Dauerschuldverhältnis und wenn nicht
        Überbrückungshilfe II/III                        vor dem 01.09.2020/01.01.2021 begründet
    12. Personalaufwendungen pauschal mit 20 % der     • Sofern Personalaufwand, vorliegt der nicht von           • von Kurzarbeitergeld erfasste Personalkosten
        Fixkosten Nr. 1 - 11                             Kurzarbeitergeld erfasst ist                             • fiktiver/kalkulatorischer Unternehmerlohn
                                                                                                                  • Gehalt G‘ter-GF, wenn SV-frei

                                                                                                                                                                            7
— 4. Überblick Fixkostenkatalog für Überbrückungshilfe III (3)
    ANSETZBARE FIXKOSTEN – ÜBERBLICK (3)

       Fixkosten                                               beinhaltet                                                beinhaltet nicht
    13. Kosten für Auszubildende
    14. Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder        • Wenn angefallen März 2020 bis Juni 2021
        Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von                     • Hygienemaßnahmen: bis zu TEUR 20 p.M.
        Hygienekonzepten sowie                               • Digitalisierung: einmalig bis zu TEUR 20
        Investitionen in Digitalisierung
    15. Marketing- und Werbekosten                           • maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im
                                                               Jahre 2019

    FÜR HERSTELLER, GROßHÄNDLER UND EINZELHANDEL: WERTVERLUSTE AUF SAISONWARE
    − ausschließlich auf aktuelle Wintersaisonwaren und verderbliche Waren (bestellt vor dem 01.01.2021 und geliefert bis spätestens 28.02.2021)
    − Wertverlust = Einkaufspreis inkl. Nebenkosten abzgl. Verkaufserlös
    − Schätzung bei Antragsstellung möglich, bei Schlussabrechnung Berechnung auf Einzelpostenebene notwendig

    FÜR PYROTECHNIKBRANCHE                                   FÜR REISEBRANCHE                                        FÜR VERANSTALTUNGS- UND
                                                                                                                     KULTURBRANCHE
    − für die Monate März bis Dezember 2020:                 − Provisionen bzw. Serviceentgelte von Reisebüros       − Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche

                                                                                                                                                                            Überblick Förderprogramme Corona
      Förderung im Rahmen der förderfähigen Kosten             sowie kalkulierte Margen von Reiseveranstaltern         Aktivitäten im Zeitraum von 12 Monaten vor
      der Überbrückungshilfe III                               für Reisen, die seit dem 18. März 2020 storniert        Absage der Veranstaltung
    − für die Monate Dezember 2020 bis Juni 2021:              wurden und im Förderzeitraum November 2020            − dabei sowohl interne projektbezogene (v.a.
      Ansatz von Lager- und Transportkosten zusätzlich         bis Juni 2021 angetreten worden wären.                  Personalaufwendungen) als auch externe Kosten
      möglich, unabhängig vom Umsatzeinbruch
                                                             FÜR REISEBRANCHE SOWIE VERANSTALTUNGS- UND KULTURBRANCHE
                                                             − zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat Anschubhilfe in Höhe von 20 %
                                                               der Lohnsumme, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. (max. 2 Mio. €)

                                                                                                                                                                                    8
— 5. November- und Dezemberhilfe                                                                                                                        UPDATE
    ZUSCHUSS FÜR VOM NOVEMBER- UND DEZEMBER-LOCKDOWN BETROFFENE UNTERNEHMEN

    ANTRAGSBERECHTIGT
    − Alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen aufgrund des Beschlusses von Bund und Ländern vom
      28.10. und dessen Verlängerung vom 25.11. und 2.12.2020 betroffen sind.
    − NICHT: Bei Schließung aufgrund Beschluss vom 13.12.2020 (insbesondere Einzelhandel), bei Schließung aufgrund regionaler/kommunaler Beschlüsse

                         Direkt                                                  Indirekt                                            Mittelbar indirekt
                betroffene Unternehmen                                   betroffene Unternehmen                                   betroffene Unternehmen
    − Geschäftstätigkeit aufgrund Beschluss direkt          − Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig            − Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig
      (weitgehend oder vollständig) untersagt                  80 % ihrer Umsätze mit direkt betroffenen                 80 % ihrer Umsätze im Auftrag von betroffenen
                                                               Unternehmen erzielen                                      Unternehmen erzielen
    z.B. Messegesellschaften, Hotels, Restaurants           z.B. Veranstaltungsagentur für Messen                     z.B. Caterer im Auftrag der Veranstaltungsagentur

                                                                            Mischbetriebe
                                     Unternehmen, die nur in Teilen vom Beschluss betroffen sind (z.B. mit mehreren Geschäftsfeldern)
                            − Mindestens 80% der Umsätze lassen sich direkt, indirekt oder mittelbar indirekt betroffenen Tätigkeiten zuordnen
                   − NEU: Für Gastronomiebetriebe als Teil der Geschäftstätigkeit separate Antragsberechtigung, auch bei Umsatzanteil unter 80%

    ZUSCHUSSHÖHE: 75% vom Umsatz im November/Dezember 2019                   ABLAUF                                    ANTRAGSVERFAHREN

                                                                                                                                                                          Überblick Förderprogramme Corona
    Anrechnung erzielter Umsätze im November/Dezember 2020                   1. Stufe: Antragstellung und              Soloselbstständige bis TEUR 5
    − wenn mehr als 25% im Vergleich zu 2019 (keine Überförderung)              Abschlagszahlung                       − eigenständige Antragstellung via Elster soll
    − Gastronomie: keine Anrechnung von Außerhaus-Umsätzen                   − Antragstellung bis 30.04.2021             möglich sein (Elster-Zertifikat erforderlich)
                                                                             − Abschlagszahlung 50%                    Übrige Unternehmen
    Anrechnung anderer Förderungen                                              max. TEUR 50
    − Kurzarbeitergeld inkl. SV-Erstattungen                                                                           − Antragstellung ausschließlich Online über
                                                                             2. Stufe: Auszahlung Restbetrag             registrierten WP oder StB
    − Überbrückungshilfe II inkl. Landesprogrammen
                                                                             − Nach Prüfung der Angaben                − BANSBACH ist registriert und unterstützt bei
    − Versicherungsentschädigungen
                                                                             3. Stufe: Schlussabrechnung                 den Anträgen
    Maximal TEUR 2.000 (ohne Verlustnachweis) bzw. TEUR 10.000 (mit          − Bis 31.12.2021
    Verlustnachweis)
                                                                                                                                                                                  9
— 6. Neustarthilfe                                                                                                                                               UPDATE
       PAUSCHALER ZUSCHUSS FÜR SOLOSELBSTSTÄNDIGE OHNE FIXKOSTEN

       ANTRAGSBERECHTIGT
                                                                                                      WICHTIG
       − Selbstständige im Haupterwerb sowie Personen- und Kapitalgesellschaften mit weniger
                                                                                                      − Nicht zusammen mit Überbrückungshilfe III
         als einer/m Angestellten Nicht-Gesellschafter (Vollzeit-Äquivalent)
                                                                                                       Nachträglicher Wechsel i.R.d. Schlussabrechnung möglich
       − Aufnahme selbständige Tätigkeit vor dem 1. Mai 2020

    Ermittlung

    (1) Referenzumsatz und Vorschusshöhe                                   (2) Ggf. Reduktion auf Basis Umsätze 1. Halbjahr 2021

   •      Referenzumsatz = i.d.R. Jahresumsatz 2019 / 12 x 6               Wenn Umsätze 1. Halbjahr 2021

   •      Vorschuss Neustarthilfe = 0,5 x Referenzumsatz                         max. 40% des Referenzumsatzes                         größer 40% des Referenzumsatzes
       Beispiele:                                                                            kein Reduktion                            Reduktion soweit, dass Umsatz plus
                                                  Vorschusszahlung                                                                        Neustarthilfe max. 90% des
       Jahresumsatz 2019     Referenzumsatz                                                                                                  Referenzumsatzes ist
                                                  Neustarthilfe

       > 30.000 Euro         > 15.000 Euro        7.500 Euro (Maximum)     Beispiel

       30.000 Euro           15.000 Euro          7.500 Euro (Maximum)     Referenzumsatz:            15.000 Euro  Vorschuss Neustarthilfe: 7.500 Euro

       20.000 Euro           10.000 Euro          5.000 Euro

                                                                                                                                                                            Überblick Förderprogramme Corona
                                                                           Umsatz 1. Halbjahr 2021:    9.000 Euro = 60% vom Referenzumsatz
       10.000 Euro           5.000 Euro           2.500 Euro                Reduktion Neustarthilfe um 3.000 Euro auf 4.500 Euro
                                                                             (Umsatz 9.000 Euro zzgl. Neustarthilfe 4.500 Euro = 13.500 Euro = 90% vom Referenzumsatz)
       5.000 Euro            2.500 Euro           1.250 Euro

       ABLAUF                                                              ANTRAGSVERFAHREN
       1. Stufe: Antragstellung und Vorschusszahlung bis 31.08.2021        − eigenständige Antragstellung via Elster (Elster-Zertifikat erforderlich)
       2. Stufe: Endabrechnung bis 31.12.2021                              − Alternativ über registrierten WP oder StB
                                                                           − BANSBACH ist registriert und unterstützt bei den Anträgen

                                                                                                                                                                            10
Optionale Kapitelnavigation, Arial 8 pt in Grau

— 7. Mit BANSBACH in vier Schritten zur Corona-Hilfe

   1                                                 2                            3                             4
                                                                                                                                               

   QUICK CHECK                                       BEAUFTRAGUNG                 ANTRAGS-                      SCHLUSSDURCHSICHT              ANTRAGS-
                                                                                  BEARBEITUNG                   UND ANTRAGSTELLUNG             BEARBEITUNG UND
                                                                                                                                               AUSZAHLUNG

   Wir führen als erstes                             Mit der Beauftragung         Mit Arbeitshilfen und         Sie erhalten eine              Der eingereichte Antrag
   einen Quick-Check durch,                          erteilen Sie uns das         Checklisten unterstützen      Zusammenfassung der            wird von der im jeweiligen
   ob Überbrückungshilfe,                            Mandat, die Antragstellung   wir Sie bei der schnellen     eingereichten Daten zur        Bundesland zuständigen
   November- und                                     auf der Online-Plattform     und vollständigen             Schlussdurchsicht. Danach      Stelle bearbeitet. Nach
   Dezemberhilfe für Ihr                             durchzuführen.               Bereitstellung der            wird Ihr Antrag eingereicht.   Bewilligung wird die
   Unternehmen                                                                    notwendigen Unterlagen                                       Überbrückungshilfe direkt
   grundsätzlich möglich ist -                                                    und Nachweise. Uns                                           auf Ihr Konto überwiesen.
   kostenlos und                                                                  ermöglicht dies die zügige
   unverbindlich.                                                                 und effiziente Durchführung

                                                                                                                                                                            Überblick Förderprogramme Corona
                                                                                  der vorgeschriebenen
                                                                                  Plausibilitätsprüfungen.

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   Homepage unter https://www.bansbach-gmbh.de/ihr-weg-zur-ueberbrueckungshilfe.
   Sprechen Sie Ihren Mandatsverantwortlichen an oder kontaktieren Sie uns unter ueberbrueckungshilfe@bansbach-gmbh.de.
                                                                                                                                                                            11
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