Vereine und Steuern - Finanzamt Trier
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Besteuerung der Sportvereine Informationsveranstaltung am 09.11.2009 Rita Marx - Arnhilt Schmitt Finanzamt Trier Finanzamt Trier - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz
Fallbeispiel: Flinke Truppe Herr Dollar ist der neue Kassierer des Fußballvereins Flinke Truppe. Der Verein hat 200 Mitglieder, eine 1. und 2. Mannschaft sowie mehrere Jugendmannschaften. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen belaufen sich im Jahr 2008 auf 9.000 €. Die Spendeneinnahmen betragen in diesem Zeitraum 650 €; hierin sind Beträge für fünf Fußbälle und ein Betrag für den Verzicht auf Fahrtkosten enthalten. Außerdem erhielt der Verein einen Verbandszuschuss in Höhe von 3.000 €. Im Jahr 2008 fanden folgende Veranstaltungen statt: 1. Turnier, bei dem Eintritt erhoben wurde, 2. Sommerfest und 3. Weihnachtsfeier. Der 2. Vorsitzende des Vereins, Herr Wichtig, wurde zu seinem 25- jährigen Vereinsjubiläum geehrt und erhielt aus diesem Anlass ein Buchgeschenk im Wert von 36 €. Außerdem wurde ihm zu seinem 50. Geburtstag ein Weinpräsent im Wert von 38 € überreicht. Beide Beträge sind im Kassenbuch in der Position „Ehrungen/Jubiläen“ enthalten. 3
Der Verein unterhält den Sportplatz in eigener Regie. Laut Einsatzplan wird der Platz 500 Stunden genutzt, davon 200 Std. für die 1. Mann- schaft und 300 für die Übrigen. Nur für die Spiele der 1. Mannschaft wird Eintritt erhoben. Der Rentner Herr Rüstig ist für die Pflege des Platzes verantwortlich und erhält monatlich 40 €. Im Jahr 2008 war eine Reparatur des Platzes erforderlich, die 3.000 € kostete. Im Jahr 2005 wurde ein neues Clubhaus mit Umkleidekabinen gebaut. Die Arbeiten wurden von den Vereinsmitgliedern ausgeführt. Aufgrund der hiermit zusammenhängenden Materialkosten verzichtete der Verein auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung und wählte ab dem Jahr 2005 die in diesem Zusammenhang günstigere Regelbesteuerung (Erläuterung folgt). Der angestellte Trainer Herr Eifrig erhält monatlich 400 € für das gemeinsame Training der 1. und 2. Mannschaft, das wöchentlich ca. 8 Stunden dauert. Nach Ablauf des Jahres betrachtet sich der Kassierer das Kassen- buch und überlegt, wie die einzelnen Geschäftsvorfälle einzuordnen sind. 4
Kassenbuch Einnahmen Ausgaben Mitgliedsbeiträge 9.000 Mitgliederveranstaltungen 3.000 (JHV, Weihnachtsfeier etc.) Spenden 650 Ehrungen/Jubiläen 300 Zuschuss 3.000 Wareneinkauf 7.000 Zinseinnahmen 200 Trikots/Reinigung 1.500 (für 1. Mannschaft 800) Eintrittsgelder 2.000 Sonstige Kosten 1.000 (Turnier u. 1. Mannschaft) (Fahrtkostenerstattungen, Versicherungen etc.) Spielerwechsel 750 (für 1. Mannschaft 650) Werbung 1.550 Trainer 5.610 Speisen und Getränke 12.500 Schiedsrichter (fremde) 800 (Turnier, Sommerfest und Spielbetrieb: 8.000 Verkauf Clubhaus) Rep. Sportplatz 3.000 Platzwart 480 lfd. Kosten 4.520 5
Inhalt Seite 1. Gemeinnützigkeit 7- 8 2. Steuern des gemeinnützigen Vereins 9 - 15 3. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 16 - 21 4. Sportliche Veranstaltungen 22 - 27 5. Sponsoring 28 - 31 6. Vereinsvermögen 32 - 39 7. Umsatzsteuer 40 - 53 8. Lohnsteuer 54 - 66 9. Spendenrecht 67 - 75 6
1. Prüfung der Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 7
Prüfung der Gemeinnützigkeit formelle tatsächliche Satzungs- Geschäfts- mäßigkeit + führung präzise Festlegung • Art und Weise der alltäg- • der Satzungszwecke u. lichen Arbeit im Verein • Art ihrer Verwirklichung • tatsächliche Verfolgung der Satzungszwecke Überprüfung bei Vereinsgründung während der gesamten bzw. Satzungsänderung Vereinsdauer
2. Die Steuern des gemeinnützigen Vereins 9
Die Steuerpflicht eines gemeinnützigen Vereins erstreckt sich ausschließlich auf seine wirtschaftlichen bzw. unternehmerischen Aktivitäten, die zudem noch von einigem Gewicht sein müssen. Je nach der Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr unterscheidet man 4 verschiedene Bereiche des Vereins, die zu unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen führen. 10
Tätigkeitsbereiche des Vereins und deren steuerliche Folgen Ideeller Vermögens- Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Bereich verwaltung Geschäftsbetrieb Verwirklichung Einnahmen aus Wirtschaftliche Nachhaltige, der eigentlichen Kapitalvermögen Betätigungen, die selbständige steuerbegünstig- und Vermietung der unmittelbaren Tätigkeiten im ten u. Verpachtung Verwirklichung der Wettbewerb mit Satzungszwecke Satzungszwecke anderen Betrieben dienen keine KSt keine KSt keine KSt KSt und GewSt keine GewSt keine GewSt keine GewSt (Wenn die Bruttoein- keine USt ggfs. 7% USt 7 % USt nahmen 35.000,--€ im Jahr übersteigen) 19 % USt KSt = Körperschaftsteuer, GewSt = Gewerbesteuer, USt = Umsatzsteuer 11
Die steuerlichen Tätigkeitsbereiche des Sportvereins im Einzelnen Ideeller Bereich Einnahmen z.B. Ausgaben z.B. - Mitgliedsbeiträge - Mitgliederverwaltung - Spenden - Jugendarbeit - Zuschüsse von - Übungsleitervergütungen Verbänden oder der - Jubiläen und Ehrungen öffentlichen Hand - Verbandsbeiträge, Sporthilfe 12
Vermögensverwaltung Einnahmen z.B. Ausgaben z. B. - Zinserträge - Bankgebühren - Pacht für Vereinsgaststätte - Darlehenszinsen - Einnahmen aus länger- - Gebäudeversicherung fristigen Vermietungen von - Grundsteuer Sportstätten u.ä. - übertragene Werberechte 13
Zweckbetrieb Einnahmen z.B. Ausgaben z.B. - Eintrittsgelder - Kosten der Sportstätten - Sportkurse,Sportlehrgänge - Schieds- und Linienrichter - Teilnahmegebühren - Trainer und Masseure - Startgelder - Sportgeräte, Sportbekleidung - kurzfristige Vermietung von - Urkunden und Pokale Sportstätten an Mitglieder - Reisekosten - Ablösesummen für die - Aufwandsentschädigungen der Freigabe v. Sportlern Sportler 14
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Einnahmen z.B. Ausgaben z.B. - Verkauf von Speisen und - Personalkosten Getränken - Wareneinkauf - Verkauf von Sportartikeln - Raumkosten - Werbung - betriebliche Steuern - Vereinsgaststätte in Vereinsregie - Gesellige Veranstaltungen - kurzfristige Vermietung von Sportstätten an Nichtmitglieder 15
3. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 16
Der Körperschaftsteuer unterliegen die Einkünfte aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, vorausgesetzt • die Einnahmen incl. Umsatzsteuer überschreiten die Freigrenze von 35.000 € (bis 31.12.06: 30.678 €) • und das Einkommen ist höher als der Körperschaft- steuerfreibetrag i.H.v. 3.835 € (ab 01.01.09: 5.000 €) Steuersatz ab 01.01.2008* : 15 % Zuzüglich Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 % der Körperschaftsteuer Die Gewerbesteuer folgt der Körperschaftsteuer, jedoch beträgt der Freibetrag 3.900 € (ab 01.01.09:5.000 €). * 25% bis 31.12.2007 17
Gesamteinnahmen Fallbeispiel Flinke Truppe 2008 Einnahmen Ideeller Bereich Spenden 650 Mitgliedsbeiträge 9000 Zuschuss 3000 Summe: 12650 Vermögensverwaltung Zinseinnahmen 200 Summe: 200 Zweckbetrieb Eintrittsgelder 2000 Spielerwechsel 750 Summe: 2750 wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Speisen und Getränke 12500 Werbung 1550 Einnahmen < 35.000 € Summe: 14050
Fallbeispiel Flinke Truppe Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb liegen unter 35.000 € Keine KSt /GewSt Genaue Zuordnung der Ausgaben zu den einzelnen Bereichen wegen der Umsatzsteuer erforderlich direkt zuordnenbare übrige Kosten Kosten (gemischte Kosten) Zuordnung zum im Schätzungswege jeweiligen Bereich aufzuteilen 19
Fallbeispiel Flinke Truppe Aufzuteilende Kosten Gesamt: Ideeller Zweck- Bereich: betrieb: Direkt zuzuordnende Kosten: Trikots/Reinigung 1500 700 800 sonstige Kosten 1000 350 650 Kosten (eigener) Sportplatz Gesamtaufwendungen: 8000 Aufteilung anhand der zeitlichen Nutzung a) 60 % = 300 Stunden 4800 b) 40 % = 200 Stunden 3200 Trainer-/ Schiedsrichterkosten Aufwendungen Trainer: 5610 Aufwendungen Schiedsrichter: 800 Aufwendungen gesamt: 6410 6410 davon: a) 50 % auf 1. Mannschaft 3205 b) 50 % auf 2. Mannschaft 3205 (keine Eintrittsgelder = Ideeller Bereich) Gesamtsummen: 16910 9055 7855
Fallbeispiel Flinke Truppe 2008 Einnahmen Ausgaben Überschuss Ideeller Bereich Spenden 650 Mitgliedsbeiträge 9000 Zuschuss 3000 Mitgliederveranstaltungen 3000 Ehrungen, Jubiläen 300 Aufzuteilende Kosten 9055 12650 12355 295 Vermögensverwaltung Zinseinnahmen 200 200 200 Zweckbetrieb Eintrittsgelder 2000 Spielerwechsel 750 Aufzuteilende Kosten 7855 2750 7855 -5105 wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Speisen und Getränke 12500 Werbung 1550 Wareneinkauf 7000 14050 7000 7050
4. Sportliche Veranstaltungen 22
Sonderstellung hinsichtlich der steuerlichen Einordnung in steuerbegünstigten Zweckbetrieb oder steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ggfs. Wahlmöglichkeit: so genannte Option Definition: • Organisatorische Maßnahmen • eines Sportvereins • um aktiven Sportlern (Mitglieder u. Nichtmitglieder) • die Ausübung von Sport zu ermöglichen 23
z. B. • Sportunterricht (Kurse, Lehrgänge) • Sportwettkämpfe ( Verbands- u. Freund- schaftsspiele,Turniere) • Sportreisen, wenn Sport wesentlicher u. notwendiger Bestandteil der Reise ist • Sportliche Darbietungen Nicht dazu gehören: • Verkauf von Speisen und Getränken • Werbung • Vermietung von Sportstätten und Einrichtungen 24
Gesamteinnahmen aus sportlichen Veranstaltungen bis 35.000 €* über 35.000 €* Unabhängig von Einnahmen Option Wirtschaftlicher Verzicht auf Zweckbetrieb Geschäftsbetrieb Besteuerungsgrenze i.H.v. 35.000 €* * 30.678 € bis 31.12.06 25
Option Jede einzelne Veranstaltung ist zu überprüfen, ob Teilnahme Kein bezahlter mindestens ein Sportler bezahlter Sportler Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Die Kosten für unentgeltliche sportliche Veranstaltungen sind im ideellen Bereich anzusetzen. 26
Bezahlte Sportler Sportler des Vereins erhält für sportliche Betätigung oder Werbung im Jahresdurchschnitt mehr als eine pauschale Aufwandsentschädigung von 400 € monatlich (bis 2007: 358 € ). Vereinsfremder Sportler erhält für die Teilnahme an der Veranstaltung Zahlungen, die über die tatsächlichen Aufwendungen hinausgehen (z.B. Preisgeld). Option : • Erklärung gegenüber dem Finanzamt bis zur Bestandskraft des Bescheides möglich • Bindungsfrist 5 Kalenderjahre 27
5. Sponsoring 28
Einnahmen aus Werbung können Einnahmen aus - dem ideellen Bereich, - der Vermögensverwaltung oder - dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sein. Abgrenzung erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen: • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt i.d.R. vor, wenn der Verein an der Werbemaßnahme aktiv mitwirkt. • Werbeeinnahmen, die unmittelbar in einem bereits bestehenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb anfallen, sind diesem zuzuordnen. 29
Ideeller Bereich - Werbegedanke steht im Hintergrund - z.B.: - Kleine Werbeflächen - Nur Namensnennung des Sponsors ggfs. mit Adresse - Präsentation im Internet ohne Link zum Sponsor Aber, wenn im Zusammenhang mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb Einnahmen sind diesem zuzuordnen z.B.Lautsprecheransage Festzelt Zahlung des Sponsors = Spende, Zuwendungsbestätigung ist zu erteilen 30
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb „Werbung“ z.B.: - Große Werbeplakate, Bandenwerbung - Kleine Werbeflächen mit auffallender Gestaltung - Werbung auf Sportkleidung (z.B. Trikots), Sportgeräten - Werbung bei Veranstaltungen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes z.B. Festzeitschrift Zahlung des Sponsors keine Spende, für Sponsor ist eine Rechnung zu erteilen Zuordnung in den Bereich der Vermögensverwaltung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich z.B. Vergabe der Werbung an Dritte bei Bandenwerbung 31
6. Das Vereinsvermögen 32
Mittel des Vereins dürfen grundsätzlich nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Der Verein darf keine Mittel an Mitglieder verschenken. Unschädlich sind z.B.: • Angemessene Vergütungen der Tätigkeiten und Kosten z.B. Übungsleitervergütungen, Fahrt - und Telefonkosten • Übliche Bewirtung mit Speisen und Getränken für Aktivitäten der Mitglieder 33
• Aufmerksamkeiten: Aufwendungen für Geselligkeit aufgrund besonderer Vereinsanlässe bis 40 € je Mitglied / im Jahr z. B. Weihnachtsfeier, Hauptversammlung, Vereinsjubiläum, Vereinsausflug Aufwendungen für Geschenke aufgrund persönlicher Ereignisse bis 40 € pro Anlass Ausnahme: Kranzspenden im Todesfall eines Mitglieds 34
Fallbeispiel Flinke Truppe In den Kosten für die Mitgliederveranstaltungen i.H.v. insgesamt 3.000 € sind pro Mitglied die folgenden Beträge enthalten: Kosten Weihnachtsfeier pro Mitglied 13 € Kosten Hauptvers. pro Mitglied 2€ angemessen 15 € < 40 € Ausgaben für Ehrungen beinhalten u.a. Kosten für ein Geschenk an den 2. Vorsitzenden Willy Wichtig zum 50. Geburtstag und zu seiner 25 - jährigen Vereinszugehörigkeit Kosten des Weinpräsentes 38 € < 40 € Kosten des Buchpräsentes 36 € < 40 € angemessen 74 € 35
Zeitnahe Verwendung der Mittel des Vereins Ausnahme Zweckgebundene Freie Rücklagen Rücklagen • Investitionsrücklage • Konkretes • Betriebsmittelrücklage Verwendungsziel liegt • Rücklage für Vermögenspflege nicht vor Bildung in Höhe der voraussichtlichen • 1/3 des Überschusses aus Ausgaben Vermögensverwaltung + 10 % der sonstigen Mittel 36
Fallbeispiel Flinke Truppe: Sonstige Mittel Einnahmen Ausgaben Überschuß Ideeller Bereich Spenden 650 Mitgliedsbeiträge 9000 Zuschuss 3000 Migliederveranstaltungen 3000 Aufzuteilende Kosten 9055 Ehrungen, Jubiläen 300 12650 12355 295 12.650 Vermögensverwaltung Zinseinnahmen 200 200 200 Zweckbetrieb Eintrittsgelder 2000 Spielerwechsel 750 Aufzuteilende Kosten 7855 2750 7855 -5105 0 wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Speisen und Getränke 12500 Werbung 1550 Wareneinkauf 7000 14050 7000 7050 7.050 19.700
Fallbeispiel Flinke Truppe Bildung der freien Rücklage möglich i.H.v. maximal: 1/3 des Überschusses aus Vermögensverwaltung i.H.v. 200 € 67 € plus 10 % der sonstigen Mittel i.H.v. 19.700 € 1.970 € 2.037 € Die freie Rücklage muss vom Verein solange er besteht nicht aufgelöst werden. 38
Achtung: Gefährdung der Gemeinnützigkeit • Mittel werden nicht ausschließlich zu Satzungszwecken verwandt Nachversteuerung bis zu 10 Jahren möglich • Ansammlung von Mitteln, ohne dass die Voraussetzungen einer Rücklagenbildung vorliegen I.d.R. setzt Finanzamt Frist (3-5 Jahre) für die satzungsmäßige Verwendung der Mittel • Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Verlustbringende wirtschaftliche Tätigkeit muß zeitnah aufgegeben werden; ggfs. Aberkennung der Gemeinnützigkeit 39
7. Umsatzsteuer 40
Unternehmereigenschaft Vereine gelten als Unternehmer im umsatzsteuer- lichen Sinne. Bei der Umsatzsteuer sind folgende Besteuerungs- arten möglich: Regelbesteuerung Kleinunternehmerregelung 41
Regelbesteuerung Umsätze des wirtschaft- Steuersatz 19 % lichen Geschäftsbetriebs Umsätze des Zweck- betriebes, ggfs. der Steuersatz 7 % Vermögensverwaltung Von der ermittelten Steuer ist die Vorsteuer abzuziehen. Der verbleibende Betrag ist die Zahllast. 42
Fallbeispiel Flinke Truppe Erlöse wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 19 % brutto netto Steuer Werbung 1.550 € 1.302,50 € 247,50 € Speisen/Getränke 12.500 € 10.504,00 € 1.996,00 € Erlöse Zweckbetrieb 7% Eintrittsgelder 1. Mannschaft 2.000 € 1.869,00 € 131,00 € Spielerwechsel 750 € 701,00 € 49,00 € 43
Kleinunternehmer-Regelung Vorjahresumsatz hat 17.500 € nicht überstiegen und Umsatz im laufenden Jahr wird 50.000 € voraussicht- lich nicht übersteigen keine Umsatzsteuer kein Vorsteuerabzug Option zur Regelbesteuerung möglich (Vorsteuerabzug) Bindungswirkung: fünf Jahre 44
Fallbeispiel Flinke Truppe In 2007 wurde ein Umsatz unter 17.500 € erzielt; zu Be- ginn des Jahres 2008 wurde festgestellt, dass der Um- satz voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird. Die Kleinunternehmer-Regelung wäre für 2008 grund- sätzlich möglich. Aber: 2005 Verzicht auf Kleinunternehmer-Regelung; Bindungswirkung bis 2009 -fünf Jahre- 2010 Kleinunternehmer-Regelung erneut mög- lich, wenn die gesetzlichen Grenzen nicht überschritten wurden. 45
Überschreitung der Umsatzgrenze Wird bei einem bisherigen Kleinunternehmer die Umsatzgrenze von 17.500 € überschritten, muss für das Folgejahr eine USt-Erklärung eingereicht werden. Diese Verpflichtung löst keine Bindungs- wirkung aus. Bei Unterschreitung der maßgeblichen Grenzen ist die Kleinunternehmer-Regelung erneut zulässig. 46
Vorsteuer Vorsteuerbeträge sind von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge, die an diese gezahlt werden. Die abzugsfähige Vorsteuer mindert die zu entrichtende Umsatzsteuer. Der verbleibende Betrag ist die Zahllast. Es ist zu beachten, dass der Vorsteuerabzug nicht un- eingeschränkt möglich ist (s. nächste Folie). 47
Abzugsfähige Vorsteuerbeträge Rechnungen für den wirtschaftlichen 100 % Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb Rechnungen für verschiedene Tätig- keitsbereiche (z. B. ideeller Bereich anteilig und Zweckbetrieb) Bei der Vermögensverwaltung fallen in der Regel keine Vorsteuerbeträge an. Soweit die Rechnungen den ideellen Bereich be- treffen, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen! 48
Aufteilung der Vorsteuer Aufteilung erfolgt nach individuellem Maßstab Abziehbarer Anteil Nicht abziehbarer Anteil Vorsteuer aus wirtschaft- Vorsteuer aus ideellem lichem Geschäfts- und Bereich und Vermögens- Zweckbetrieb verwaltung 49
Fallbeispiel Flinke Truppe Erneuerung des Rasenplatzes 2.521 € ausgewiesene USt 479 € Bruttobetrag 3.000 € Aufteilung nach zeitlichem Umfang der Nutzung: 200 Stunden = 40 % entfallen auf Zweckbetrieb, 300 Stunden = 60 % entfallen auf ideellen Bereich. Abziehbarer 479 € Nicht abziehbarer Anteil 40 % Anteil 60 % 191,60 € 287,40 € 50
Fallbeispiel Flinke Truppe Abzugsfähige Vorsteuerbeträge 1. aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb Wareneinkauf Turnier (7.000 €) Vorsteuer laut Rechnungen = 900,00 € 2. aus Zweckbetrieb Erneuerung des Rasenplatzes = 191,60 € Summe 1.091,60 € 51
Vereinfachungsregel Pauschale Berechnung der Vorsteuer mit 7 % der steuerpflichtigen Umsätze, wenn diese 35.000 € nicht übersteigen. Die Aufteilung nach dem Verhältnis der steuerpflich- tigen zu den steuerfreien Umsätzen entfällt. Bindungswirkung für 5 Jahre! 52
2008 Erlöse Steuersatz USt Brutto Speisen/Getränke 10.504,00 19 % 1.996,00 12.500,00 Werbung 1.302,50 19 % 247,50 1.550,00 Eintrittsgelder 1.870,00 7% 130,00 2.000 Spielerwechsel 701,00 7% 49,00 750,00 Zwischensumme 14.377,50 2.422,50 16.800,00 Vorsteuer Rasenplatz - 191,60 1.200,00 Wareneinkauf - 900,00 7.000,00 USt-Zahllast 1.330,09 Tatsächliche Vorsteuer gemäß Tabelle (191,60 + 900,00) = 1.091,60 Pauschale Vorsteuer: 7 % der Erlöse (14.377,50) = 1.006,40 Tatsächliche Vorsteuer ist günstiger als Pauschalierung 53
8. Lohnsteuer 54
Arbeitgebereigenschaft Beschäftigt der Verein Arbeitnehmer (AN), hat er die Pflichten eines Arbeitgebers zu erfüllen. Führung eines Lohnkontos für jeden AN Versteuerung nach den Merkmalen der Lohnsteuer- karte oder Pauschalierung der Lohnsteuer Abführung der Lohnsteuerbeträge und Sozialabga- ben an die zuständige Stelle Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber (Verein) seine Arbeitskraft und ist diesem gegenüber weisungs- gebunden. 55
Versteuerung nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte Die Grundlage für die Steuerermittlung bildet die Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers. Für den Verein (Arbeitgeber) besteht die Verpflich- tung zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer an das Finanzamt Anmeldung und Abführung der Sozialabgaben an den Sozialversicherungsträger 56
Pauschalierung der Lohnsteuer Bei geringfügiger Beschäftigung (Minijob bis 400 € im Monat) kann die Versteuerung pauschal erfolgen. 30 % des Arbeitslohns sind an die Deutsche Renten- versicherung Knappschaft - Bahn - See Minijob- Zentrale in Essen abzuführen. Wird ein Hauptberuf ausgeübt, ist nur ein Minijob zulässig; ansonsten mehrere Minijobs bis zu 400 €/Monat möglich. http://www.minijob-zentrale.de/ 57
Zusammensetzung der pauschalen Abgabe: Rentenversicherung 15 % Krankenversicherung 13 % Pauschalsteuer 2% 30 % Der Arbeitnehmer ist von der Abgabepflicht befreit! Übersteigt der Arbeitslohn 400 €, ist die Pauschalie- rung nicht zulässig. Die Versteuerung erfolgt dann nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte. Bei Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte ist immer nach Steuerklasse VI zu besteuern! 58
Übungsleiterfreibetrag Voraussetzungen: nebenberufliche Tätigkeit im Dienst einer juristischen Person des öffent- lichen Rechts oder einer gemeinnützigen Kör- perschaft pädagogisch ausgerichtete Tätigkeit, z.B. Übungsleiter, Betreuer, Leiter von Sport- kursen, Jugendwart etc. bis 2.100 €/Jahr steuer- und sozialabgabenfrei 59
Nebenberufliche Tätigkeit Der zeitliche Aufwand darf nicht mehr als 1/3 der regulären Arbeitszeit eines vergleichbaren Voll- zeiterwerbs betragen. Die organisatorische Abgrenzung zum Hauptberuf muss gegeben sein. Die Ausübung eines Hauptberufs ist nicht erforder- lich; der Freibetrag steht beispielsweise auch Stu- denten oder Rentnern zu. 60
Ausübung verschiedener Tätigkeiten Mehrere Tätigkeiten nebeneinander sind möglich. Gleichartige Tätigkeiten werden zusammengefasst. Jede Tätigkeit ist für sich zu betrachten. Schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers, dass die Steuerbefreiung nicht in einem anderen Arbeits- verhältnis in Anspruch genommen wird 61
Selbständigkeit Die Tätigkeit des Übungsleiters kann auch auf selbständiger Basis erfolgen. Der Freibetrag ist auch hier zu gewähren. Die Arbeitgeberpflichten des Vereins entfallen. Der Übungsleiter hat die Einnahmen im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung anzugeben und selbst zu versteuern. 62
Fallbeispiel Flinke Truppe Herr Eifrig ist hauptberuflich als Sportlehrer tätig. Nebenher trainiert er an 8 Stunden in der Woche die 1. u. 2. Mannschaft. Sonst übt er keine Neben- tätigkeit aus. Kosten lt. Kassenbuch: 5.610 € Vergütung laut Arbeitsvertrag: 12 x 400 € 4.800 € abzüglich Übungsleiterfreibetrag 2.100 € zu versteuern 2.700 € Pauschalierung mit 30 %, Abführung an die Minijob- Zentrale in Essen 810 € 63
Ehrenamtspauschale Voraussetzungen Tätigkeit muss der Förderung mildtätiger, ge- meinnütziger oder kirchlicher Zwecke dienen. nebenberufliche -nicht pädagogisch ausgerich- tete- Tätigkeit z. B. Vereinsvorstand, Platzwart, Fahrdienst von Eltern zu Auswärtsspielen Einnahmen bis 500 €/Jahr steuer- und sozialabgabenfrei 64
Die steuerliche Behandlung von Vergütungen für die Vereinstätigkeit ist von der Satzung des Ver- eins abhängig! Sieht die Satzung eine entgeltliche Tätigkeit ausdrück- lich vor, kann eine steuerfreie Vergütung bis zu 500 € jährlich gewährt werden. Sieht die Satzung eine unentgeltliche oder ehrenamt- liche Tätigkeit vor, ist eine Gegenleistung nicht zulässig! keine Ehrenamtspauschale Satzungsänderung bis 31.12.2010 möglich! 65
Fallbeispiel Flinke Truppe Rentner Rüstig übernimmt die Wartung des Sportplatzes. Hierfür erhält er monatlich 40 €. In der Satzung ist der entgeltliche Ausgleich für diese Tätigkeit ausdrücklich geregelt. Zahlung unter 500 € steuer- und sozialabgabenfrei. 66
9. Spendenrecht 67
Definition Spenden sind freiwillige Geld- oder Sachleistungen ohne rechtliche Verpflichtung und kein Entgelt für eine Gegenleistung Beim Spender fließen Vermögenswerte ab; Arbeits- zeit kann nicht gespendet werden. Die entsprechenden Einnahmen beim Verein sind dem ideellen -also steuerfreien- Bereich zuzuordnen. 68
Sachspenden Zuwendungen von Wirtschaftsgütern sind begünstigt mit: den Anschaffungskosten, wenn es sich um neue Wirtschaftsgüter handelt, oder dem gemeinen Wert, wenn es sich um gebrauchte Wirtschaftsgüter handelt (Angaben des Spenders über Alter und Zustand des Gegenstandes erfor- derlich; eventuell Gutachten). Wird das Wirtschaftsgut einem Betriebsvermögen ent- nommen, darf die Spende den angegebenen Entnahme- wert nicht überschreiten. 69
Fallbeispiel Flinke Truppe Die Jugendmannschaft des Vereins erhält 5 Fuß- bälle zu je 40 € als Sachspende. Die Verwendung erfolgt im gemeinnützigen Bereich. Ausstellung einer Zuwendungsbestäti- gung über 200 € für den Spender. 70
Aufwandsspenden Aufwandsspenden liegen vor, wenn auf die Vergü- tung von Leistungen für den Verein verzichtet wird. abzugsfähig nur dann, wenn der Erstattungsan- spruch durch Satzung oder Vertrag eingeräumt wurde und die Erstattung tatsächlich nicht in An- spruch genommen wird Beispiel: Fahrten für den Verein mit privatem Fahrzeug 71
Fallbeispiel Flinke Truppe Spielervater Ehrgeiz fuhr Spieler der Jugendmann- schaft mit seinem privaten Pkw im Jahr 2008 zu 6 Auswärtsspielen (insgesamt 200 km). In der Satzung ist geregelt, dass bei Fahrten für den Verein eine Entschädigung von 0,30 €/km gezahlt wird. Herr Ehrgeiz verzichtet auf die Auszahlung. Im Gegenzug kann der Verein ihm eine Zuwendungs- bestätigung über 60 € (200 km x 0,30 €/km) aus- stellen. 72
Zuwendungsbestätigung Die Spende ist auf einem amtlichen Vordruck zu bestä- tigen. Hiernach sind folgende Angaben erforderlich: gesetzliche Grundlage, nach der der Verein als gemeinnützig anerkannt ist, Unterschrift eines Berechtigten (z. B. Kassierer) des Vereins, Hinweis zur Haftung (s. folgende Folien), bei Geldspenden Angaben darüber, ob es sich um eine Aufwandsspende handelt. http://www.fin-rlp.de/ofd/vordrucke/vordrucke_est_spenden.html 73
Spendenhaftung Der Spender darf auf die Richtigkeit von Zuwendungs- bestätigungen vertrauen, wenn er die Bestätigung nicht durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt hat. Wer Spenden absichtlich unrichtig bestätigt oder ver- anlasst, dass sie nicht zu den angegebenen gemein- nützigen Zwecken verwendet werden, haftet für den Steuerausfall bei der Einkommen- oder Körperschaft- steuer mit 30 % des Spendenbetrages. Erfolgt die Spende durch einen Gewerbebetrieb, wird ein zusätzlicher Haftungsbetrag von 15 % der Spende für entgangene Gewerbesteuer erhoben. 74
Haftungsschuldner Als Haftungsschuldner kann bis zum 31.12.2008 sowohl der Verein als auch die für ihn handelnde Person in Anspruch genommen werden. Ab 2009 ist gesetzlich festgelegt, dass der Verein vorrangig in Haftung zu nehmen ist, damit engagier- te Bürger nicht von der Übernahme verantwortungs- voller Aufgaben im Ehrenamt abgehalten werden. 75
Fragen zum Thema Telefonnummern: 0651/9360- 34741 für VG Konz, VG Trier-Land, Trier- Nord 34742 für Trier- Innenbereich 34743 für VG Kell, VG Schweich, Trier- Ost 34748 für VG Hermeskeil, VG Saarburg, VG Ruwer und Trier- West Homepage: www.finanzamt-trier.de 76
Vielen Dank für Ihr Interesse! 77
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