Schutzkonzept Version 15 "Coronavirus" - ab 19.04.2021
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Schutzkonzept Version 15 «Coronavirus» – ab 19.04.2021 Zürich, 19.04.2021 Positionierung OJA Die Angebote der OJA sind mehrheitlich im Freizeitbereich der Jugendlichen angesiedelt und teilweise an der Schnittstelle zur Schule. Die OJA sieht einen klaren Auftrag, Aktivitäten für Jugendliche unter 20 Jahren anzubieten. Dies wird durch die besonderen Bestimmungen des Bundes für die Kinder- und Jugendarbeit ab 01.03.2021 bekräftigt. Der Fokus liegt auf Angebote für Treffmöglichkeiten unter Gleichaltrigen sowie niederschwellige Beratung und Prävention. Es soll auf Angebote wie Parties, Tanzanlässe usw. verzichtet werden, die die Infektionsgefahr erhöhen. 1 Zudem gilt die Regelung, wonach die Nutzung von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur und Sport für Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen Jahrgang 2001 und jünger erlaubt sind. Die OJA beobachtet die epidemiologische Lage und wird bei einer Verschlechterung der Lage eigene Verschärfungen einführen – auch wenn die rechtliche Grundlage von Bund und Kanton weiterhin Angebote erlauben würde. Jugendliche während Jugendliche sind von der Pandemie auf besondere Weise betroffen. Covid-19 Neben ihrem altersbedingten Bedarf an sozialen Kontakten mit Gleichaltrigen, sind sie teilweise mit belastenden Herausforderungen konfrontiert, die mit der Pandemie verstärkt wurden. Folgend ein paar beispielhafte Aspekte: − Aus verschiedenen Gründen leben Jugendliche teilweise in prekären familiären Situationen. − Jugendliche machen sich teilweise Sorgen um ihre Zukunft. Fragen und Unsicherheiten in Bezug auf Schulabschluss und Lehrstellensuche sind noch belastender als üblich. − Immer mehr stellt die OJA fest, dass sich Jugendliche Sorgen machen, ihre Eltern könnten die Stelle verlieren und haben Angst um die Konsequenzen. − Kriseninterventions-Angebote sind seit Wochen aus- bzw. überlastet, was ein klares Indiz auf die belastete Situation von vielen Jugendlichen ist. Aktivitäten der OJA − In reduziertem Rahmen und unter Einhaltung aller Schutzmassnahmen, können sich Jugendliche in der OJA treffen und Kontakt zu vertrauten erwachsenen Personen (Jugendarbeiter*innen) haben, was sich mildernd auf belastete Situationen auswirken kann. − Jugendliche geniessen in den Einrichtungen der OJA über Schutzmass- nahmen, die mit Sicherheit höher sind, als wenn sie sich alleine treffen. − Jugendarbeiter*innen sensibilisieren Jugendliche für die Covid-19- Situatuon und für die geltenden Schutzmassnahmen und nehmen eine wichtige Vorbildfunktion ein. − Jugendliche können sich mit Themen und herausfordernden Situationen an die OJA wenden. Die OJA unterstützt und berät Jugendliche, führt bei Bedarf Krisengespräche, in denen mögliche Vorgehensoptionen besprochen werden. Bei Bedarf werden Jugendliche an spezialisierte Stellen verwiesen und auf Wunsch dorthin begleitet. ______________________________________ 1 Vgl. Information GPV Kanton Zürich für die Gemeinden. 28.01.2021. Schutzkonzept Version 15 «Coronavirus» 19.04.2021 1/10
Schutzmassnahmen Bei den Aktivitäten der OJA wird ein hoher Standard an Schutzmass- nahmen gelebt. Schon seit Wochen betreibt die OJA ein konsequentes Contact Tracing. Bei allen Aktivitäten in Innenräumen und auf dem Areal der Einrichtungen gilt Maskenpflicht und der Abstand von 1.5 Meter. Bei allen Angeboten ist die Personenzahl beschränkt, um mögliche Übertragungen zu minimieren bzw. zu vermeiden. Es stehen für alle Jugendlichen Desinfektionsmittel und Masken zur Verfügung. Die neuen Massnahmen des Bundes gelten bis auf weiteres. Die folgenden Ausführungen beschreiben die unter denen geltenden Vorgaben möglichen Aktivitäten. Je nach Einschätzung der jeweiligen Ausgangslage können Stellenleitungen und Mitarbeiter*innen (MA) jederzeit weiterführende Einschränkungen umsetzen oder Aktivitäten nicht durchführen. Einschränkungen Bund, Kanton und Stadt Zürich Geschlossen bleiben − Restaurant (Innenbereich), Casinos und Spielhallen bleiben geschlossen. Erlaubt sind Mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität: − Alle Läden, Museen, Lesesäle von Archiven und Bibliotheken − ZOOs, botanische Gärten und Freizeitanlagen – mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität − Sportanlagen – mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität – Flächenbedarf: 15 m2 pro Person − Veranstaltungen mit Publikum – mit Maske, Abstand, begrenzter Personenzahl, Sitzpflicht und zugewiesene Sitzplätze. − Kinos, Konzertsäle und Theater – mit Maske und Abstand sowie begrenzter Personenzahl − Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs − Treffen etablierter Selbsthilfegruppen in den Bereichen der Suchtbekämpfung und der psychischen Gesundheit mit bis zu 10 Personen. Homeoffice Pflicht − Wo möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar. Versammlungen im − Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und öffentlichen Raum Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt (Kinder und Jugendliche mitgezählt). Private Treffen in − Max. 10 Personen erlaubt (Kinder und Jugendliche mitgezählt) – Innenräumen Empfehlung aus max. 2 Haushalten. Sport und Kultur Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor ihrem 20. Geburtstag für Jahrgang 2001 ist Folgendes erlaubt: und jünger − Aktivitäten im Bereichen Sport und Kultur − Wettkämpfe und Konzerte ohne Publikum − Singen in Chören und Einzelunterricht (ohne Publikum) Sport und Kultur − Sportliche Aktivitäten bis 15 Personen sind im Freien und in für Jahrgang 2000 Innenräumen erlaubt – mit Maske und Abstand. und älter − Kulturelle Aktivitäten bis 15 Personen können in Innenräumen mit (und altersgemischte Maske und genügend Abstand stattfinden. Gruppen U-20 und Ü-20) − Aktivitäten von Einzelpersonen in Innenräumen sind erlaubt. Besondere − Aktivitäten von Organisationen und Institutionen der offenen Kinder- und Bestimmungen für die Jugendarbeit sind zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt Kinder- und Jugendarbeit sind: − a. Es handelt sich um Aktivitäten für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger. Schutzkonzept Version 15 «Coronavirus» 19.04.2021 2/10
− b. Eine Fachperson betreut die Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen. − c. Das Schutzkonzept bezeichnet: 1. die zulässigen Aktivitäten; 2. die zulässige Höchstzahl anwesender Kinder und Jugendlicher. In jedem Fall unzulässig sind Feste, Tanzveranstaltungen und die Ausgabe von Speisen und Getränken in Innenräumen. − Keine Flächenvorgaben (Anhang 1 Art. 4 Abs. 3 und Abs.1 Ziff. 3.1 f) Sperrzeiten/ Sperrtage − Ab 19.04.2021 gibt es im Kanton Zürich keine Sperrzeiten und Sperrtage. − Restaurants und Hotel müssen zwischen 23 und 06 Uhr geschlossen sein. Midnight-Sports und − Die Turn- und Sporthallen der Stadt Zürich sind für Vereine und Turnhallen Organisationen offen. Midnight-Sports ist wieder bis 24 Uhr möglich. Mögliche Angebote der OJA Contact Tracing, − Bei allen Aktivitäten gilt Maskenpflicht, Abstand von 1.5 Meter sowie Maskenpflicht & Hygienemassnahmen und es wird ein Contact Tracing durchgeführt. allgemeines − Bei allen Aktivitäten (ausser Bistro Planet5) ist die Ausgabe von Essen und Getränke nicht erlaubt. − Tanzveranstaltungen und Parties sind nicht erlaubt. Zeitliche Begrenzung − Keine zeitlichen Begrenzungen für Jugendtreff und Midnight-Sports. − Die Terrasse des Bistro im Planet5 darf zwischen 06 und 23 Uhr betrieben werden. − Zeitlich unbeschränkt erlaubt sind aufsuchende Jugendarbeit und digitale Angebote. Aufsuchende − Zeitlich Uneingeschränkt möglich, mit den erforderlichen Jugendarbeit Schutzmassnahmen − 15 Personen-Regel im öffentlichen Raum beachten − Für den Selbstschutz 1.5 Meter Abstand zu anderen Personen halten − Bei polizeilichen Interventionen sollen sich die OJA-Mitarbeiter*innen sofort als Jugendarbeiter*innen zu erkennen geben. Veranstaltungen im − Diese wären bis 15 Personen und ohne Publikum grundsätzlich erlaubt. öffentlichen Raum Die OJA wartet jedoch bis nach den Frühjahrsferien ab, bevor solche (Sammelbewilligung) durchgeführt werden. Veranstaltungen − Vorerst keine Veranstaltungen mit Darbietungen und Publikum. Veranstaltungsähnliche Aktivitäten werden im Rahmen des Jugendtreffs eingebaut (Kino, Infoveranstaltungen, Gameabend usw.). Jugendtreff − Täglich bis 22 Uhr max. 20 Personen gleichzeitig und 30 Personen pro U-20-Jährige Öffnungszeit (exkl. MA), sofern das die Raumgrösse zulässt. keine Ü-20 − Splittung der Öffnungszeiten auf max. 2 Zeitfenster pro Tag (pro Zeitfenster 20 Personen gleichzeitig / max. 30), z. B. 14-17 und 17-22 Uhr. − Darauf achten, dass sich nicht mehr als 15 Jugendliche im Aussenraum der Einrichtung aufhalten. Feuertonnen/-schalen − Feuertonnen und Feuerschalen können als Parallel-Angebot im im Aussenbereich der Aussenraum einer Einrichtung durchgeführt werden, wo viele Jugendlich Einrichtungen einen Jugendtreff besuchen. − Täglich bis 22 Uhr max. 15 Personen gleichzeitig und 25 Personen pro Öffnungszeit (exkl. MA). Schutzkonzept Version 15 «Coronavirus» 19.04.2021 3/10
− Trennung der Besucher*innen von Feuertonnen/Feuerschalen und dem Jugendtreff (ausser Nutzung WC-Anlagen) Bistro-Bereich Planet5 − Die Bistro-Terrasse darf von 06 bis 23 Uhr offen sein. − Höchstens 4 Personen pro Tisch. − Es gilt Sitzpflicht und es darf nur sitzend konsumiert werden. − Min. 1.5 m Abstand zwischen den Tischen oder wirksame Abschrankungen. − 1 Person pro Tisch darf an die Bar gehen, um Getränke zu kaufen. − Alternativ Bedienung durch Planet5 an den Tischen − Keine künstlerischen Darbietungen während Bistrobetrieb Live-Streams Planet5 − Täglich bis 23 Uhr − Max. 15 Personen (inkl. MA, Künstler*innen und Publikum) − Max. 7 gleichzeitig auftretende Künstler*innen auf der Bühne. − Publikum nur erlaubt, wenn keine Blasinstrumente gespielt werden. − Publikum zwingende Sitzpflicht an zugewiesenen Sitzplätzen − 4m Abstand zwischen Bühne und Sitzplätzen und zwischen den Sitzplätzen − Keine Konsumation von Speis und Trank. Kurse/Workshops − Täglich bis 22 Uhr möglich − U-20 max. 15 Personen (inkl. MA), mit Anmeldung Sportliche Aktivitäten − U-20 max. 20 Personen (inkl. MA) pro Raum/Halle bei genügend grossen Räumen oder im Freien. Sitzungen mit − Täglich bis 22 Uhr möglich Jugendlichen − Nach Möglichkeit per Zoom, jedoch sind Sitzungen vor Ort wenn nötig weiterhin möglich. − U-20, max. 15 Personen (inkl. MA), mit Anmeldung − Ü-20 und altersgemischte Gruppen, max. 10 Personen (inkl. MA), mit Anmeldung und entsprechender Raumgrösse Parallele Angebote − Parallele Angebote sind nur erlaubt, wenn der Kontakt zwischen Gruppen ausgeschlossen ist. Teil-Selbstverwaltung − Täglich bis 22 Uhr möglich − Möglich, wenn MA im Haus sind und Trennung zu anderen Angeboten eingehalten wird oder wenn es Gruppen sind, die nach Einschätzung der OJA die geltenden Regeln einhalten können, ist eine Nutzung auch möglich in Abwesenheit der MAs (Erreichbarkeit der OJA muss gewährleistet werden). − Nur für U-20, max. 6 Personen (exkl. MA) − Jede Selbstverwaltung braucht eine sorgfältige Prüfung, ob die vorgegebenen Schutzmassnahmen eingehalten werden können. Digitale Angebote − Auf den sozialen Plattformen der Einrichtungen Support, Beratung − Beratung, Unterstützung und Krisengespräche vor Ort sind möglich: und Krisengespräche 1-2 Jugendliche pro Mitarbeiter*in und Raum, nach Voranmeldung Vermietungen − Keine Vermietungen für private Feste. − Ausnahmen: - Schulklassen ähnliche Zusammensetzungen - Drittorganisationen wie Mittagstisch, Spielgruppe, Bildungsmotor usw. - Sitzungen von Drittorganisationen usw. − Nutzung möglich auch für Ü-20 (je nach Raumgrösse bis zu 15 Personen möglich – nur in Rücksprache mit GL) − Bis auf weiteres keine neuen Vermietungen. Schutzkonzept Version 15 «Coronavirus» 19.04.2021 4/10
JOB SHOP / INFO SHOP − Beratungs-/Unterstützungsangebot: Max. 5 Personen (abhängig von Anzahl anwesenden Mitarbeiter*innen), mit Anmeldung (Anmeldung auch vor Ort möglich) Team- und weitere − Möglichst per ZOOM, aber auch vor Ort möglich Sitzungen − Das Prinzip der 10-Personen-Regel gilt im Arbeitsumfeld nicht. Die Durchführung von Sitzungen und Schulungen mit mehr als 10 Personen im gleichen Sitzungszimmer, die nicht online stattfinden können, ist unter Einhaltung der Schutzvorschriften erlaubt. Das heisst die Abstands- und Hygienevorschriften müssen befolgt und Masken getragen werden. Homeoffice − Wenn es keine Präsenz vor Ort braucht sollen alle Arbeiten, die in Homeoffice erledigt werden können, in Homeoffice gemacht werden. BAG − https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle- ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html − https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/5813.pdf − https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/65452.pdf − Link zu Verordnungen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/439/de#toolbar Kanton Zürich − https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus.html Sport im Kanton Zürich − https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/informationen-fuer-den-sportbereich.html DOJ – Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit − https://ideenpool.doj.ch/hintergrund/ Schutzkonzept Version 15 «Coronavirus» 19.04.2021 5/10
Kontaktpersonen für Schutzkonzept für Behörden: Geschäftsleitung: Giacomo Dallo und Natalie Bühler Kontakt: contact-tracing@oja.ch Ziele Schutzkonzept Die Einschränkungen und Lockerungen des Bundes, des Kantons Zürich und der Stadt Zürich werden je nach Verlauf der Pandemie laufend angepasst. Die OJA verfolgt die Entwicklungen und passt ihrerseits das vorliegende Schutzkonzept laufend den Vorgaben und Gegebenheiten an. Mit ihrem Vorgehen verfolgt die OJA folgende Zielsetzungen: − Im Rahmen der Vorgaben des Bundes, des Kantons und der Stadt, bietet die OJA so viele Angebote der Offenen Jugendarbeit wie möglich an. − Die OJA ist bestrebt, die Eindämmung der Verbreitung des Virus zu unterstützen und trifft die dafür notwendigen Massnahmen. − Es gilt fortlaufend die richtige Balance zwischen den beiden Zielen zu finden. Für die OJA hat die Gesundheit der Mitarbeiter*innen, der Jugendlichen und der gesamten Bevölkerung höchste Priorität. In Hinblick auf die sich laufend ändernden Vorgaben bedeutet dies, dass die geltenden Anweisungen in der OJA weiterhin strikt einzuhalten sind: Homeoffice wird weiterhin praktiziert, wenn die Präsenz in der Einrichtung nicht erforderlich ist. Wenn es die betrieblichen Abläufe erlauben, soll die Benutzung des öffentlichen Verkehrs zu Stosszeiten möglichst vermieden werden, wobei die betrieblichen Abläufe Vorrang haben. Die Maskenpflicht sowie die Abstands- und Hygieneregeln sollen eingehalten werden. Besonders zu schützen sind Mitarbeiter*innen, die einer Risikogruppe angehören, in Wohngemeinschaft mit Risikopersonen wohnen oder Risikopersonen betreuen. Die OJA appelliert an die Mitarbeiter*innen, sich eigenverantwortlich an die Vorgaben zu halten. Vorgaben OJA Generell gilt: Wer Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden hat und wer sich sonst krank fühlt, muss zuhause bleiben. Auch wer in den letzten 10 Tagen engen Kontakt mit Covid-19-Infizierten hatte (weniger als 1.5 Meter Abstand, länger als 15 Minuten), darf nicht in die OJA. 2 Betroffene Mitarbeiter*innen informieren Stellenleitung und Geschäftsleitung. Soweit möglich sollte die Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden. Wenn jemand an Covid-19 erkrankt, müssen die Kontaktpersonen leicht eruiert und isoliert werden können. Maskenpflicht − Seit 19.10.2020 gilt in den Innenräumen der OJA eine generelle Maskenpflicht ab 12 Jahren. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde die Maskenpflicht auch auf die Aussenräume der OJA ausgeweitet. − Bei Aktivitäten der OJA (Jugendtreff, Veranstaltungen, Kurs, Workshops usw.) in Innen- und Aussenräume gilt für alle Teilnehmer*innen eine Maskenpflicht, also auch für U12-Jährige. − Siehe dazu separates Merkblatt zur Maskenpflicht Anweisungen für Mitarbeiter*innen (Betriebsintern, ohne Jugendliche) Über die Maskenpflicht hinaus gilt: − 1.5 m zwischen Arbeitsplätzen sind sichergestellt oder Raumteilung erfolgt mittels Paravents oder Trennscheiben, um alle Personen im Betrieb zu schützen. − Die Arbeitsplätze (Büros, Treffräume) und der Zugang zu diesen werden so gestaltet und betrieben, dass die Personenzahl und der Abstand jederzeit eingehalten werden kann. − Die Personenzahl verringert sich bei kleinen Räumen entsprechend. − Für die Räume gelten folgende vorläufige Richtwerte 3: ˗ Sitzungen: 1.5 m Abstand in Sitzungszimmern sicherstellen. In Sitzungszimmern und Aufenthaltsräumen durch Auslassen von Stühlen Abstand halten. Sitzungsdauer möglichst unter 2 Std. Bei längeren Sitzungen Pausen einplanen und Räume gut lüften. ______________________________________ 2 www.bag.admin.ch 3 www.bag.admin.ch Schutzkonzept Version 15 «Coronavirus» 19.04.2021 6/10
˗ Lüftungssystem richtig einstellen (hohe Frischluftrate) oder stündlich ca. 10 Minuten lüften, insbesondere in Räumen mit hohem Personenverkehr. Gestaltung der Angebote Jugendtreffs/Jugendläden, Kurse und sportliche Aktivitäten können, neben der Maskenpflicht, unter Einhaltung der folgenden Vorgaben durchgeführt werden: − Bei Angeboten der Offenen Jugendarbeit ist die Einhaltung des Abstandes zwischen Jugendlichen sehr schwer bis teilweise gar nicht umsetzbar. Trotzdem ist es wichtig, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Einhaltung der Distanz jederzeit erlauben. − Pro Anlass, resp. Zeitfenster des geöffneten Angebots/Treffs wird eine Obergrenze der Gruppengrösse festgelegt. Die Obergrenze orientiert sich an den Richtwerten von 1.5 Meter Abstand bzw. 2.25 m2 pro Person und berücksichtigt weitere bestehende Vorgaben. − Die gleiche Aktivität darf von einer maximal vorgegebenen Personenzahl besucht werden. − Die Distanz von 1.5 Metern zwischen Jugendlichen und Erwachsenen (Fachpersonen) wird trotz Maskenpflicht empfohlen. − Kinder und Jugendliche mit Krankheitssymptomen werden nach Hause geschickt. − Es soll weiterhin auf Flyers, Magazine etc. zum Auflegen verzichtet werden. Diese sollen nur wenn nötig und dann ganz gezielt abgegeben werden. − Es ist möglich Gesellschaftsspiele (Kartenspiele, etc.) mit den Jugendlichen zu spielen. Dabei soll neben dem Tragen von Masken auf den Abstand geachtet und die Hände regelmässig desinfiziert werden. − Tanzveranstaltungen, Parties sind nicht erlaubt. − Die Ausgabe von Speisen und Getränken in Innenräumen ist nicht erlaubt. − Auch bei sportlichen Aktivitäten mit Jugendlichen gilt eine Maskenpflicht. Siehe dazu das Schutzkonzept von Midnight-Sports. Jugendliche sollen über das grundsätzliche Ansteckungsrisiko informiert werden. Weiter gelten die Anweisungen und Vorgaben des Sportamts für die Nutzung städtischer Turnhallen. − Für jede Aktivität werden die Kontaktangaben aller Teilnehmer*innen erfasst und 14 Tage aufbewahrt (siehe Contact Tracing). − Die «Anweisungen Sicherheit und Hygiene» (siehe unten) werden strikte umgesetzt Begleitete teilselbstverwaltete Nutzungen von unter 20-Jährige siehe Vorgaben dazu auf Seite 3 dieses Konzeptes - Die Vermietung der Räume ist nur zwischen 06:00 und 22:00 Uhr möglich – ohne Sonntag und Feiertage. − Wenn Jugendliche einzeln oder in Gruppen die Räume der OJA teilselbstverwaltet nutzen, liegt die Verantwortung bei den Mitarbeiter*innen der OJA. − Mit den Jugendlichen werden Vereinbarungen in Bezug auf Art und Zeitpunkt der Nutzung, Anzahl der Personen, Verhaltensregeln und besondere Schutzmassnahmen zu Covid-19 getroffen. − Bezüglich der Schutzmassnahmen zu Covid-19 werden Jugendlichen die nötigen Hilfsmittel bereitgestellt und sie werden in die Umsetzung der Vorgaben eingeführt. − Die Kontaktangaben werden von der OJA erfasst, aufbewahrt und nach 14 Tagen vernichtet. Vermietungen an über 20-Jährige siehe Vorgaben dazu auf Seite 3 dieses Konzeptes - Die Vermietung der Räume ist nur zwischen 06:00 und 22:00 Uhr möglich – ohne Sonntag und Feiertage. − Es gelten die jeweiligen Vorgaben des Bundes, des Kantons und der Stadt Zürich − Darüber hinaus gelten folgende Vorgaben der OJA. Die Umsetzung der Massnahmen und die Einhaltung der Vorgaben liegen vollumfänglich in der Verantwortung der Mieter*innen. ˗ Schutz- und Hygienevorgaben der OJA müssen durch die Mieter*in umgesetzt werden. Wenn eine Nutzung ein umfangreiches Schutzkonzept braucht, ist es Aufgabe der Mieter*innen ein solches zu erstellen und umzusetzen. ˗ Die Kontaktangaben aller Teilnehmer*innen müssen erfasst und nach 14 Tagen vernichtet werden. Die Daten bleiben ausschliesslich bei den Mieter*innen und werden der OJA nicht weitergegeben. ˗ Hygienematerial müssen von den Mieter*innen selber bereitgestellt werden. − Es liegt in der Verantwortung der OJA zu beurteilen, ob Mieter*innen der geforderten Verantwortung gerecht werden können. Im Zweifelsfall werden die Räume nicht vermietet. Schutzkonzept Version 15 «Coronavirus» 19.04.2021 7/10
Vermietungen an Organisationen, die ein eigenes Schutzkonzept brauchen − Organisationen, welche in der OJA Aktivitäten durchführen (Mittagstische, Aufgabenhilfen usw.) müssen ein eigenes Schutzkonzept erarbeiten und selber verantworten. − Das Schutzkonzept muss der OJA abgegeben werden. Wenn das Konzept zwingende Auflagen der OJA nicht erfüllt, kann die OJA die Aktivität unterbinden. Contact Tracing − Der Betrieb erfasst Kontaktdaten der externen Besucher*innen, um allfällige Infektionsketten nachverfolgen zu können. Es ist zwingend, dass die Angaben auf Richtigkeit überprüft werden. Verwendung des elektronischen Contact Tracing Systems mittels QR Code oder manuelle Erfassung der Angaben. Bei der manuellen Erfassung sind folgende Angaben zu überprüfen: ˗ Namen überprüfen (ID, andere Karten/Abos – sofern diese vorhanden) ˗ Telefonnummer anrufen (immer) − Jugendlichen und andere externen Personen müssen ihre Kontaktdaten angeben, damit sie im Bedarfsfall vom kantonsärztlichen Dienst kontaktiert werden können. Erfasst werden Aktivität, Datum, Zeit und Vorname, Nachname, Telefonnummer jeder teilnehmenden Person. − Personen, welche ihre Kontaktdaten nicht angeben wollen, werden nicht zugelassen und müssen die Aktivität verlassen. − Wenn keine Ansteckung bekannt wird, werden die Angaben nach 14 Tagen gelöscht. Die Daten dürfen für keine anderen Zwecke verwendet werden. − Bei OJA-Betrieb ist die OJA für die Umsetzung der Vorgaben verantwortlich. − Bei Raumnutzungen von unter 18-Jährigen, ist die OJA für die Umsetzung der Vorgaben verantwortlich. − Bei Vermietungen an über 18-Jährige, sind die Mieter*innen für die Umsetzung der Vorgaben verantwortlich. Anweisungen Sicherheit und Hygiene − Auf Händeschütteln und Begrüssungs-/Verabschiedungsküsse wird verzichtet. − Alle Einrichtungen haben Spender mit Desinfektionsmittel für die Hände und platzieren diese an gut sichtbaren Stellen. − Alle Personen, welche die Räumlichkeiten der OJA betreten, müssen ihre Hände waschen oder desinfizieren. − Arbeitsflächen, Tastaturen, Türgriffe, Handläufe, Spiel- und Arbeitsgeräte usw. werden mindestens einmal täglich desinfiziert. Bei oft wechselnden Personen während dem Tag, sind die Bereiche mehrmals am Tag zu reinigen, gemäss Einschätzung der Mitarbeiter*innen. − Alle Einrichtungen müssen das Merkblatt «Hygienemassnahmen» in den Toiletten, in der Küche und am Eingang gut sichtbar aufhängen (Aushang im OJA-Handbuch «1.8 Sicherheit»). − Mitarbeiter*innen befolgen die Anweisungen auf dem Merkblatt «Hygienemassnahmen» und Weisen Besucher*innen auf die Anweisungen hin. − Alle Einrichtungen dürfen nur Papier-Handtücher verwenden. Wer über keine Papier-Handtuch- Spender verfügt, organisiert diese so rasch wie möglich (bei städtischen Liegenschaften über IMMO oder über Link 4). − Umgang mit Abfall: ˗ Regelmässiges Leeren von Abfalleimern (insbesondere bei Handwaschgelegenheit), Handschuhe benutzen und anschliessend entsorgen. ˗ Abfallsäcke nicht zusammendrücken. − Husten und Niessen in Ellenbogen oder in Taschentuch (vorzugsweise Papiertaschentuch). − Jugendliche mit auffälligen Krankheitssymptomen werden gebeten, die Einrichtung zu verlassen und es wird ihnen empfohlen, sich bei einer Ärztin oder einem Arzt zu melden. Quarantäne − Quarantänevorschriften für Rückkehrende gelten auch für Kinder und Jugendliche. Erfahren die Jugendarbeiter*innen von Familien, die sich nicht an Quarantänevorschriften halten, werden diese Jugendlichen nach Hause geschickt. Die OJA fragt nicht proaktiv nach, führt keine Recherchen durch und macht keine Meldungen, wenn sie Informationen zu nicht eingehaltenen Quarantäneverschriften hat. ______________________________________ 4 www.focusshop.ch/category/Hygiene-Reinigung-Gesundheit-Papierhandtuecher-Spender/680_1223 Schutzkonzept Version 15 «Coronavirus» 19.04.2021 8/10
− Jugendliche, welche in Quarantäne sind, dürfen nicht in die Räume der OJA. − Für die OJA wäre es wichtig, wenn Jugendliche die bis 5 Tage nach dem Besuch der OJA positiv getestet werden oder in Quarantäne müssen (insbesondere die neuen Virusvarianten), die OJA darüber informieren. − Die MA sollen Jugendliche regelmässig darüber informieren. − Es ist nicht Aufgabe der OJA durchzusetzen, dass der Infofluss von den Jugendlichen zur OJA gewährleistet ist. Homeoffice − Da die Einrichtungen der OJA mit Einschränkungen weiterhin offen haben können, ist eine Umsetzung der Homeoffice-Pflicht nur bedingt umsetzbar. − Es gilt daher; wenn die Präsenz vor Ort in der Einrichtung nicht erforderlich ist, sollen alle Arbeiten, die in Homeoffice erledigt werden können, so gemacht werden. − Es wird davon ausgegangen, dass es weiterhin für alle Mitarbeiter*innen möglich ist, ihre Soll- Arbeitszeit zu leisten – in der Mischung zwischen Präsenz vor Ort und Homeoffice. Empfehlungen − Es wird empfohlen, sich laufend über die Entwicklungen zu informieren, um sich und andere schützen zu können 5. − Mitarbeiter*innen mit erhöhten gesundheitlichen Risikofaktoren (eigene oder innerhalb der Wohngemeinschaft) sollen sich besonders schützen und bei Verdacht auf Ansteckungsgefahr zuhause bleiben (Austausch mit der Geschäftsleitung). − Bei Fragen und Unsicherheiten können sich Stellenleitungen und Mitarbeiter*innen jederzeit bei der Geschäftsleitung melden. Einrichtungsspezifische Massnahmen − Jede Einrichtung verfügt über ein angepasstes Schutzkonzept für den regulären Treff-/Ladenbetrieb und nach Bedarf für weitere Aktivitäten & Angebote. − Bei Bedarf werden zwischen Stellenleitung und Geschäftsleitung weiterführende einrichtungsspezifische Massnahmen vereinbart. Aktivitäten bezogene Anweisungen Siehe Schutzkonzepte Einrichtungen und Midnight-Sports ______________________________________ 5 www.bag.admin.ch Schutzkonzept Version 15 «Coronavirus» 19.04.2021 9/10
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