Schutzkonzept Version 15 "Coronavirus" - ab 19.04.2021

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Schutzkonzept Version 15 "Coronavirus" - ab 19.04.2021
Schutzkonzept Version 15 «Coronavirus» – ab 19.04.2021
Zürich, 19.04.2021

 Positionierung OJA              Die Angebote der OJA sind mehrheitlich im Freizeitbereich der
                                 Jugendlichen angesiedelt und teilweise an der Schnittstelle zur Schule.

                                 Die OJA sieht einen klaren Auftrag, Aktivitäten für Jugendliche unter 20
                                 Jahren anzubieten. Dies wird durch die besonderen Bestimmungen des
                                 Bundes für die Kinder- und Jugendarbeit ab 01.03.2021 bekräftigt. Der
                                 Fokus liegt auf Angebote für Treffmöglichkeiten unter Gleichaltrigen sowie
                                 niederschwellige Beratung und Prävention. Es soll auf Angebote wie
                                 Parties, Tanzanlässe usw. verzichtet werden, die die Infektionsgefahr
                                 erhöhen. 1
                                 Zudem gilt die Regelung, wonach die Nutzung von Einrichtungen und
                                 Betrieben in den Bereichen Kultur und Sport für Aktivitäten von Kindern
                                 und Jugendlichen Jahrgang 2001 und jünger erlaubt sind.

                                 Die OJA beobachtet die epidemiologische Lage und wird bei einer
                                 Verschlechterung der Lage eigene Verschärfungen einführen – auch
                                 wenn die rechtliche Grundlage von Bund und Kanton weiterhin Angebote
                                 erlauben würde.

 Jugendliche während             Jugendliche sind von der Pandemie auf besondere Weise betroffen.
 Covid-19                        Neben ihrem altersbedingten Bedarf an sozialen Kontakten mit
                                 Gleichaltrigen, sind sie teilweise mit belastenden Herausforderungen
                                 konfrontiert, die mit der Pandemie verstärkt wurden. Folgend ein paar
                                 beispielhafte Aspekte:
                                   − Aus verschiedenen Gründen leben Jugendliche teilweise in prekären
                                     familiären Situationen.
                                   − Jugendliche machen sich teilweise Sorgen um ihre Zukunft. Fragen
                                     und Unsicherheiten in Bezug auf Schulabschluss und
                                     Lehrstellensuche sind noch belastender als üblich.
                                   − Immer mehr stellt die OJA fest, dass sich Jugendliche Sorgen
                                     machen, ihre Eltern könnten die Stelle verlieren und haben Angst um
                                     die Konsequenzen.
                                   − Kriseninterventions-Angebote sind seit Wochen aus- bzw. überlastet,
                                     was ein klares Indiz auf die belastete Situation von vielen
                                     Jugendlichen ist.

 Aktivitäten der OJA             − In reduziertem Rahmen und unter Einhaltung aller Schutzmassnahmen,
                                   können sich Jugendliche in der OJA treffen und Kontakt zu vertrauten
                                   erwachsenen Personen (Jugendarbeiter*innen) haben, was sich
                                   mildernd auf belastete Situationen auswirken kann.
                                 − Jugendliche geniessen in den Einrichtungen der OJA über Schutzmass-
                                   nahmen, die mit Sicherheit höher sind, als wenn sie sich alleine treffen.
                                 − Jugendarbeiter*innen sensibilisieren Jugendliche für die Covid-19-
                                   Situatuon und für die geltenden Schutzmassnahmen und nehmen eine
                                   wichtige Vorbildfunktion ein.
                                 − Jugendliche können sich mit Themen und herausfordernden Situationen
                                   an die OJA wenden. Die OJA unterstützt und berät Jugendliche, führt
                                   bei Bedarf Krisengespräche, in denen mögliche Vorgehensoptionen
                                   besprochen werden. Bei Bedarf werden Jugendliche an spezialisierte
                                   Stellen verwiesen und auf Wunsch dorthin begleitet.

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1 Vgl. Information GPV Kanton Zürich für die Gemeinden. 28.01.2021.

 Schutzkonzept Version 15 «Coronavirus»                                                       19.04.2021   1/10
Schutzkonzept Version 15 "Coronavirus" - ab 19.04.2021
Schutzmassnahmen              Bei den Aktivitäten der OJA wird ein hoher Standard an Schutzmass-
                               nahmen gelebt. Schon seit Wochen betreibt die OJA ein konsequentes
                               Contact Tracing. Bei allen Aktivitäten in Innenräumen und auf dem Areal
                               der Einrichtungen gilt Maskenpflicht und der Abstand von 1.5 Meter. Bei
                               allen Angeboten ist die Personenzahl beschränkt, um mögliche
                               Übertragungen zu minimieren bzw. zu vermeiden. Es stehen für alle
                               Jugendlichen Desinfektionsmittel und Masken zur Verfügung.

 Die neuen Massnahmen des Bundes gelten bis auf weiteres.

Die folgenden Ausführungen beschreiben die unter denen geltenden Vorgaben möglichen Aktivitäten. Je
nach Einschätzung der jeweiligen Ausgangslage können Stellenleitungen und Mitarbeiter*innen (MA)
jederzeit weiterführende Einschränkungen umsetzen oder Aktivitäten nicht durchführen.

 Einschränkungen Bund, Kanton und Stadt Zürich
 Geschlossen bleiben           − Restaurant (Innenbereich), Casinos und Spielhallen bleiben
                                 geschlossen.

 Erlaubt sind                  Mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität:
                               − Alle Läden, Museen, Lesesäle von Archiven und Bibliotheken
                               − ZOOs, botanische Gärten und Freizeitanlagen – mit Maske und Abstand
                                 sowie begrenzter Kapazität
                               − Sportanlagen – mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität –
                                 Flächenbedarf: 15 m2 pro Person
                               − Veranstaltungen mit Publikum – mit Maske, Abstand, begrenzter
                                 Personenzahl, Sitzpflicht und zugewiesene Sitzplätze.
                               − Kinos, Konzertsäle und Theater – mit Maske und Abstand sowie
                                 begrenzter Personenzahl
                               − Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs
                               − Treffen etablierter Selbsthilfegruppen in den Bereichen der
                                 Suchtbekämpfung und der psychischen Gesundheit mit bis zu 10
                                 Personen.

 Homeoffice Pflicht            − Wo möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar.

 Versammlungen im              − Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und
 öffentlichen Raum               Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt (Kinder und
                                 Jugendliche mitgezählt).

 Private Treffen in            − Max. 10 Personen erlaubt (Kinder und Jugendliche mitgezählt) –
 Innenräumen                     Empfehlung aus max. 2 Haushalten.

 Sport und Kultur              Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor ihrem 20. Geburtstag
 für Jahrgang 2001             ist Folgendes erlaubt:
 und jünger                    − Aktivitäten im Bereichen Sport und Kultur
                               − Wettkämpfe und Konzerte ohne Publikum
                               − Singen in Chören und Einzelunterricht (ohne Publikum)

 Sport und Kultur              − Sportliche Aktivitäten bis 15 Personen sind im Freien und in
 für Jahrgang 2000               Innenräumen erlaubt – mit Maske und Abstand.
 und älter                     − Kulturelle Aktivitäten bis 15 Personen können in Innenräumen mit
 (und altersgemischte            Maske und genügend Abstand stattfinden.
 Gruppen U-20 und Ü-20)        − Aktivitäten von Einzelpersonen in Innenräumen sind erlaubt.

 Besondere                     − Aktivitäten von Organisationen und Institutionen der offenen Kinder- und
 Bestimmungen für die            Jugendarbeit sind zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt
 Kinder- und Jugendarbeit        sind:
                                  − a. Es handelt sich um Aktivitäten für Kinder und Jugendliche mit
                                    Jahrgang 2001 oder jünger.

 Schutzkonzept Version 15 «Coronavirus»                                                    19.04.2021    2/10
− b. Eine Fachperson betreut die Aktivitäten der Kinder und
                                   Jugendlichen.
                                 − c. Das Schutzkonzept bezeichnet:
                                   1. die zulässigen Aktivitäten;
                                   2. die zulässige Höchstzahl anwesender Kinder und Jugendlicher.
                                   In jedem Fall unzulässig sind Feste, Tanzveranstaltungen und die
                                   Ausgabe von Speisen und Getränken in Innenräumen.

                              − Keine Flächenvorgaben
                                (Anhang 1 Art. 4 Abs. 3 und Abs.1 Ziff. 3.1 f)

Sperrzeiten/ Sperrtage        − Ab 19.04.2021 gibt es im Kanton Zürich keine Sperrzeiten und
                                Sperrtage.
                              − Restaurants und Hotel müssen zwischen 23 und 06 Uhr geschlossen
                                sein.

Midnight-Sports und           − Die Turn- und Sporthallen der Stadt Zürich sind für Vereine und
Turnhallen                      Organisationen offen. Midnight-Sports ist wieder bis 24 Uhr möglich.

Mögliche Angebote der OJA
Contact Tracing,              − Bei allen Aktivitäten gilt Maskenpflicht, Abstand von 1.5 Meter sowie
Maskenpflicht &                 Hygienemassnahmen und es wird ein Contact Tracing durchgeführt.
allgemeines                   − Bei allen Aktivitäten (ausser Bistro Planet5) ist die Ausgabe von Essen
                                und Getränke nicht erlaubt.
                              − Tanzveranstaltungen und Parties sind nicht erlaubt.

Zeitliche Begrenzung          − Keine zeitlichen Begrenzungen für Jugendtreff und Midnight-Sports.
                              − Die Terrasse des Bistro im Planet5 darf zwischen 06 und 23 Uhr
                                betrieben werden.
                              − Zeitlich unbeschränkt erlaubt sind aufsuchende Jugendarbeit und
                                digitale Angebote.

Aufsuchende                   − Zeitlich Uneingeschränkt möglich, mit den erforderlichen
Jugendarbeit                    Schutzmassnahmen
                              − 15 Personen-Regel im öffentlichen Raum beachten
                              − Für den Selbstschutz 1.5 Meter Abstand zu anderen Personen halten
                              − Bei polizeilichen Interventionen sollen sich die OJA-Mitarbeiter*innen
                                sofort als Jugendarbeiter*innen zu erkennen geben.

Veranstaltungen im            − Diese wären bis 15 Personen und ohne Publikum grundsätzlich erlaubt.
öffentlichen Raum               Die OJA wartet jedoch bis nach den Frühjahrsferien ab, bevor solche
(Sammelbewilligung)             durchgeführt werden.

Veranstaltungen               − Vorerst keine Veranstaltungen mit Darbietungen und Publikum.
                                Veranstaltungsähnliche Aktivitäten werden im Rahmen des Jugendtreffs
                                eingebaut (Kino, Infoveranstaltungen, Gameabend usw.).

Jugendtreff                   − Täglich bis 22 Uhr max. 20 Personen gleichzeitig und 30 Personen pro
U-20-Jährige                    Öffnungszeit (exkl. MA), sofern das die Raumgrösse zulässt.
 keine Ü-20                  − Splittung der Öffnungszeiten auf max. 2 Zeitfenster pro Tag (pro
                                Zeitfenster 20 Personen gleichzeitig / max. 30), z. B. 14-17 und 17-22
                                Uhr.
                              − Darauf achten, dass sich nicht mehr als 15 Jugendliche im Aussenraum
                                der Einrichtung aufhalten.

Feuertonnen/-schalen          − Feuertonnen und Feuerschalen können als Parallel-Angebot im
im Aussenbereich der            Aussenraum einer Einrichtung durchgeführt werden, wo viele Jugendlich
Einrichtungen                   einen Jugendtreff besuchen.
                              − Täglich bis 22 Uhr max. 15 Personen gleichzeitig und 25 Personen pro
                                Öffnungszeit (exkl. MA).

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− Trennung der Besucher*innen von Feuertonnen/Feuerschalen und dem
                                Jugendtreff (ausser Nutzung WC-Anlagen)

Bistro-Bereich Planet5        − Die Bistro-Terrasse darf von 06 bis 23 Uhr offen sein.
                              − Höchstens 4 Personen pro Tisch.
                              − Es gilt Sitzpflicht und es darf nur sitzend konsumiert werden.
                              − Min. 1.5 m Abstand zwischen den Tischen oder wirksame
                                Abschrankungen.
                              − 1 Person pro Tisch darf an die Bar gehen, um Getränke zu kaufen.
                              − Alternativ Bedienung durch Planet5 an den Tischen
                              − Keine künstlerischen Darbietungen während Bistrobetrieb

Live-Streams Planet5          − Täglich bis 23 Uhr
                              − Max. 15 Personen (inkl. MA, Künstler*innen und Publikum)
                              − Max. 7 gleichzeitig auftretende Künstler*innen auf der Bühne.
                              − Publikum nur erlaubt, wenn keine Blasinstrumente gespielt werden.
                              − Publikum zwingende Sitzpflicht an zugewiesenen Sitzplätzen
                              − 4m Abstand zwischen Bühne und Sitzplätzen und zwischen den
                                Sitzplätzen
                              − Keine Konsumation von Speis und Trank.

Kurse/Workshops               − Täglich bis 22 Uhr möglich
                              − U-20 max. 15 Personen (inkl. MA), mit Anmeldung

Sportliche Aktivitäten        − U-20 max. 20 Personen (inkl. MA) pro Raum/Halle bei genügend
                                grossen Räumen oder im Freien.

Sitzungen mit                 − Täglich bis 22 Uhr möglich
Jugendlichen                  − Nach Möglichkeit per Zoom, jedoch sind Sitzungen vor Ort wenn nötig
                                weiterhin möglich.
                              − U-20, max. 15 Personen (inkl. MA), mit Anmeldung
                              − Ü-20 und altersgemischte Gruppen, max. 10 Personen
                                (inkl. MA), mit Anmeldung und entsprechender Raumgrösse

Parallele Angebote            − Parallele Angebote sind nur erlaubt, wenn der Kontakt zwischen
                                Gruppen ausgeschlossen ist.

Teil-Selbstverwaltung         − Täglich bis 22 Uhr möglich
                              − Möglich, wenn MA im Haus sind und Trennung zu anderen Angeboten
                                eingehalten wird oder wenn es Gruppen sind, die nach Einschätzung
                                der OJA die geltenden Regeln einhalten können, ist eine Nutzung auch
                                möglich in Abwesenheit der MAs (Erreichbarkeit der OJA muss
                                gewährleistet werden).
                              − Nur für U-20, max. 6 Personen (exkl. MA)
                              − Jede Selbstverwaltung braucht eine sorgfältige Prüfung, ob die
                                vorgegebenen Schutzmassnahmen eingehalten werden können.

Digitale Angebote             − Auf den sozialen Plattformen der Einrichtungen

Support, Beratung             − Beratung, Unterstützung und Krisengespräche vor Ort sind möglich:
und Krisengespräche             1-2 Jugendliche pro Mitarbeiter*in und Raum, nach Voranmeldung

Vermietungen                  − Keine Vermietungen für private Feste.
                              − Ausnahmen:
                                - Schulklassen ähnliche Zusammensetzungen
                                - Drittorganisationen wie Mittagstisch, Spielgruppe, Bildungsmotor usw.
                                - Sitzungen von Drittorganisationen usw.
                              − Nutzung möglich auch für Ü-20 (je nach Raumgrösse bis zu 15
                                Personen möglich – nur in Rücksprache mit GL)
                              − Bis auf weiteres keine neuen Vermietungen.

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JOB SHOP / INFO SHOP          − Beratungs-/Unterstützungsangebot: Max. 5 Personen (abhängig von
                                 Anzahl anwesenden Mitarbeiter*innen), mit Anmeldung (Anmeldung
                                 auch vor Ort möglich)

 Team- und weitere             − Möglichst per ZOOM, aber auch vor Ort möglich
 Sitzungen                     − Das Prinzip der 10-Personen-Regel gilt im Arbeitsumfeld nicht. Die
                                 Durchführung von Sitzungen und Schulungen mit mehr als 10 Personen
                                 im gleichen Sitzungszimmer, die nicht online stattfinden können, ist
                                 unter Einhaltung der Schutzvorschriften erlaubt. Das heisst die
                                 Abstands- und Hygienevorschriften müssen befolgt und Masken
                                 getragen werden.

 Homeoffice                    − Wenn es keine Präsenz vor Ort braucht sollen alle Arbeiten, die in
                                 Homeoffice erledigt werden können, in Homeoffice gemacht werden.

BAG
 − https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-
   ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html
 − https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/5813.pdf
 − https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/65452.pdf

 − Link zu Verordnungen: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/439/de#toolbar

Kanton Zürich
 − https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus.html

Sport im Kanton Zürich
 − https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/informationen-fuer-den-sportbereich.html

DOJ – Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit
 − https://ideenpool.doj.ch/hintergrund/

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Kontaktpersonen für Schutzkonzept für Behörden:
Geschäftsleitung: Giacomo Dallo und Natalie Bühler
Kontakt: contact-tracing@oja.ch

Ziele Schutzkonzept
Die Einschränkungen und Lockerungen des Bundes, des Kantons Zürich und der Stadt Zürich werden je
nach Verlauf der Pandemie laufend angepasst. Die OJA verfolgt die Entwicklungen und passt ihrerseits
das vorliegende Schutzkonzept laufend den Vorgaben und Gegebenheiten an. Mit ihrem Vorgehen
verfolgt die OJA folgende Zielsetzungen:
  − Im Rahmen der Vorgaben des Bundes, des Kantons und der Stadt, bietet die OJA so viele Angebote
    der Offenen Jugendarbeit wie möglich an.
  − Die OJA ist bestrebt, die Eindämmung der Verbreitung des Virus zu unterstützen und trifft die dafür
    notwendigen Massnahmen.
  − Es gilt fortlaufend die richtige Balance zwischen den beiden Zielen zu finden.

Für die OJA hat die Gesundheit der Mitarbeiter*innen, der Jugendlichen und der gesamten Bevölkerung
höchste Priorität. In Hinblick auf die sich laufend ändernden Vorgaben bedeutet dies, dass die geltenden
Anweisungen in der OJA weiterhin strikt einzuhalten sind: Homeoffice wird weiterhin praktiziert, wenn die
Präsenz in der Einrichtung nicht erforderlich ist. Wenn es die betrieblichen Abläufe erlauben, soll die
Benutzung des öffentlichen Verkehrs zu Stosszeiten möglichst vermieden werden, wobei die
betrieblichen Abläufe Vorrang haben. Die Maskenpflicht sowie die Abstands- und Hygieneregeln sollen
eingehalten werden. Besonders zu schützen sind Mitarbeiter*innen, die einer Risikogruppe angehören, in
Wohngemeinschaft mit Risikopersonen wohnen oder Risikopersonen betreuen.

Die OJA appelliert an die Mitarbeiter*innen, sich eigenverantwortlich an die Vorgaben zu halten.

Vorgaben OJA
Generell gilt: Wer Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden hat und wer sich sonst krank fühlt, muss
zuhause bleiben. Auch wer in den letzten 10 Tagen engen Kontakt mit Covid-19-Infizierten hatte (weniger
als 1.5 Meter Abstand, länger als 15 Minuten), darf nicht in die OJA. 2 Betroffene Mitarbeiter*innen
informieren Stellenleitung und Geschäftsleitung.

Soweit möglich sollte die Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden. Wenn jemand an Covid-19
erkrankt, müssen die Kontaktpersonen leicht eruiert und isoliert werden können.

Maskenpflicht
 − Seit 19.10.2020 gilt in den Innenräumen der OJA eine generelle Maskenpflicht ab 12 Jahren. Zu
   einem späteren Zeitpunkt wurde die Maskenpflicht auch auf die Aussenräume der OJA ausgeweitet.
 − Bei Aktivitäten der OJA (Jugendtreff, Veranstaltungen, Kurs, Workshops usw.) in Innen- und
   Aussenräume gilt für alle Teilnehmer*innen eine Maskenpflicht, also auch für U12-Jährige.
 − Siehe dazu separates Merkblatt zur Maskenpflicht

Anweisungen für Mitarbeiter*innen (Betriebsintern, ohne Jugendliche)
Über die Maskenpflicht hinaus gilt:
 − 1.5 m zwischen Arbeitsplätzen sind sichergestellt oder Raumteilung erfolgt mittels Paravents oder
   Trennscheiben, um alle Personen im Betrieb zu schützen.
 − Die Arbeitsplätze (Büros, Treffräume) und der Zugang zu diesen werden so gestaltet und betrieben,
   dass die Personenzahl und der Abstand jederzeit eingehalten werden kann.
 − Die Personenzahl verringert sich bei kleinen Räumen entsprechend.
 − Für die Räume gelten folgende vorläufige Richtwerte 3:
   ˗ Sitzungen: 1.5 m Abstand in Sitzungszimmern sicherstellen. In Sitzungszimmern und
     Aufenthaltsräumen durch Auslassen von Stühlen Abstand halten. Sitzungsdauer möglichst unter 2
     Std. Bei längeren Sitzungen Pausen einplanen und Räume gut lüften.

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2 www.bag.admin.ch
3 www.bag.admin.ch

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˗ Lüftungssystem richtig einstellen (hohe Frischluftrate) oder stündlich ca. 10 Minuten lüften,
     insbesondere in Räumen mit hohem Personenverkehr.

Gestaltung der Angebote
Jugendtreffs/Jugendläden, Kurse und sportliche Aktivitäten können, neben der Maskenpflicht, unter
Einhaltung der folgenden Vorgaben durchgeführt werden:
  − Bei Angeboten der Offenen Jugendarbeit ist die Einhaltung des Abstandes zwischen Jugendlichen
    sehr schwer bis teilweise gar nicht umsetzbar. Trotzdem ist es wichtig, Rahmenbedingungen zu
    schaffen, welche die Einhaltung der Distanz jederzeit erlauben.
  − Pro Anlass, resp. Zeitfenster des geöffneten Angebots/Treffs wird eine Obergrenze der
    Gruppengrösse festgelegt. Die Obergrenze orientiert sich an den Richtwerten von 1.5 Meter
    Abstand bzw. 2.25 m2 pro Person und berücksichtigt weitere bestehende Vorgaben.
  − Die gleiche Aktivität darf von einer maximal vorgegebenen Personenzahl besucht werden.
  − Die Distanz von 1.5 Metern zwischen Jugendlichen und Erwachsenen (Fachpersonen) wird trotz
    Maskenpflicht empfohlen.
  − Kinder und Jugendliche mit Krankheitssymptomen werden nach Hause geschickt.
  − Es soll weiterhin auf Flyers, Magazine etc. zum Auflegen verzichtet werden. Diese sollen nur wenn
    nötig und dann ganz gezielt abgegeben werden.
  − Es ist möglich Gesellschaftsspiele (Kartenspiele, etc.) mit den Jugendlichen zu spielen. Dabei soll
    neben dem Tragen von Masken auf den Abstand geachtet und die Hände regelmässig desinfiziert
    werden.
  − Tanzveranstaltungen, Parties sind nicht erlaubt.
  − Die Ausgabe von Speisen und Getränken in Innenräumen ist nicht erlaubt.
  − Auch bei sportlichen Aktivitäten mit Jugendlichen gilt eine Maskenpflicht. Siehe dazu das
    Schutzkonzept von Midnight-Sports. Jugendliche sollen über das grundsätzliche Ansteckungsrisiko
    informiert werden. Weiter gelten die Anweisungen und Vorgaben des Sportamts für die Nutzung
    städtischer Turnhallen.
  − Für jede Aktivität werden die Kontaktangaben aller Teilnehmer*innen erfasst und 14 Tage aufbewahrt
    (siehe Contact Tracing).
  − Die «Anweisungen Sicherheit und Hygiene» (siehe unten) werden strikte umgesetzt

Begleitete teilselbstverwaltete Nutzungen von unter 20-Jährige
     siehe Vorgaben dazu auf Seite 3 dieses Konzeptes
- Die Vermietung der Räume ist nur zwischen 06:00 und 22:00 Uhr möglich – ohne Sonntag und
Feiertage.
  − Wenn Jugendliche einzeln oder in Gruppen die Räume der OJA teilselbstverwaltet nutzen, liegt die
    Verantwortung bei den Mitarbeiter*innen der OJA.
  − Mit den Jugendlichen werden Vereinbarungen in Bezug auf Art und Zeitpunkt der Nutzung, Anzahl
    der Personen, Verhaltensregeln und besondere Schutzmassnahmen zu Covid-19 getroffen.
  − Bezüglich der Schutzmassnahmen zu Covid-19 werden Jugendlichen die nötigen Hilfsmittel
    bereitgestellt und sie werden in die Umsetzung der Vorgaben eingeführt.
  − Die Kontaktangaben werden von der OJA erfasst, aufbewahrt und nach 14 Tagen vernichtet.

Vermietungen an über 20-Jährige
     siehe Vorgaben dazu auf Seite 3 dieses Konzeptes
- Die Vermietung der Räume ist nur zwischen 06:00 und 22:00 Uhr möglich – ohne Sonntag und
Feiertage.
  − Es gelten die jeweiligen Vorgaben des Bundes, des Kantons und der Stadt Zürich
  − Darüber hinaus gelten folgende Vorgaben der OJA. Die Umsetzung der Massnahmen und die
    Einhaltung der Vorgaben liegen vollumfänglich in der Verantwortung der Mieter*innen.
    ˗ Schutz- und Hygienevorgaben der OJA müssen durch die Mieter*in umgesetzt werden. Wenn eine
      Nutzung ein umfangreiches Schutzkonzept braucht, ist es Aufgabe der Mieter*innen ein solches zu
      erstellen und umzusetzen.
    ˗ Die Kontaktangaben aller Teilnehmer*innen müssen erfasst und nach 14 Tagen vernichtet werden.
      Die Daten bleiben ausschliesslich bei den Mieter*innen und werden der OJA nicht weitergegeben.
    ˗ Hygienematerial müssen von den Mieter*innen selber bereitgestellt werden.
  − Es liegt in der Verantwortung der OJA zu beurteilen, ob Mieter*innen der geforderten Verantwortung
    gerecht werden können. Im Zweifelsfall werden die Räume nicht vermietet.

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Vermietungen an Organisationen, die ein eigenes Schutzkonzept brauchen
 − Organisationen, welche in der OJA Aktivitäten durchführen (Mittagstische, Aufgabenhilfen usw.)
   müssen ein eigenes Schutzkonzept erarbeiten und selber verantworten.
 − Das Schutzkonzept muss der OJA abgegeben werden. Wenn das Konzept zwingende Auflagen der
   OJA nicht erfüllt, kann die OJA die Aktivität unterbinden.

Contact Tracing
 − Der Betrieb erfasst Kontaktdaten der externen Besucher*innen, um allfällige Infektionsketten
   nachverfolgen zu können. Es ist zwingend, dass die Angaben auf Richtigkeit überprüft werden.
    Verwendung des elektronischen Contact Tracing Systems mittels QR Code
     oder manuelle Erfassung der Angaben.
    Bei der manuellen Erfassung sind folgende Angaben zu überprüfen:
      ˗ Namen überprüfen (ID, andere Karten/Abos – sofern diese vorhanden)
      ˗ Telefonnummer anrufen (immer)
 − Jugendlichen und andere externen Personen müssen ihre Kontaktdaten angeben, damit sie im
   Bedarfsfall vom kantonsärztlichen Dienst kontaktiert werden können. Erfasst werden Aktivität, Datum,
   Zeit und Vorname, Nachname, Telefonnummer jeder teilnehmenden Person.
 − Personen, welche ihre Kontaktdaten nicht angeben wollen, werden nicht zugelassen und müssen die
   Aktivität verlassen.
 − Wenn keine Ansteckung bekannt wird, werden die Angaben nach 14 Tagen gelöscht. Die Daten
   dürfen für keine anderen Zwecke verwendet werden.
 − Bei OJA-Betrieb ist die OJA für die Umsetzung der Vorgaben verantwortlich.
 − Bei Raumnutzungen von unter 18-Jährigen, ist die OJA für die Umsetzung der Vorgaben
   verantwortlich.
 − Bei Vermietungen an über 18-Jährige, sind die Mieter*innen für die Umsetzung der Vorgaben
   verantwortlich.

Anweisungen Sicherheit und Hygiene
 − Auf Händeschütteln und Begrüssungs-/Verabschiedungsküsse wird verzichtet.
 − Alle Einrichtungen haben Spender mit Desinfektionsmittel für die Hände und platzieren diese an gut
   sichtbaren Stellen.
 − Alle Personen, welche die Räumlichkeiten der OJA betreten, müssen ihre Hände waschen oder
   desinfizieren.
 − Arbeitsflächen, Tastaturen, Türgriffe, Handläufe, Spiel- und Arbeitsgeräte usw. werden mindestens
   einmal täglich desinfiziert. Bei oft wechselnden Personen während dem Tag, sind die Bereiche
   mehrmals am Tag zu reinigen, gemäss Einschätzung der Mitarbeiter*innen.
 − Alle Einrichtungen müssen das Merkblatt «Hygienemassnahmen» in den Toiletten, in der Küche und
   am Eingang gut sichtbar aufhängen (Aushang im OJA-Handbuch «1.8 Sicherheit»).
 − Mitarbeiter*innen befolgen die Anweisungen auf dem Merkblatt «Hygienemassnahmen» und Weisen
   Besucher*innen auf die Anweisungen hin.
 − Alle Einrichtungen dürfen nur Papier-Handtücher verwenden. Wer über keine Papier-Handtuch-
   Spender verfügt, organisiert diese so rasch wie möglich (bei städtischen Liegenschaften über IMMO
   oder über Link 4).
 − Umgang mit Abfall:
   ˗ Regelmässiges Leeren von Abfalleimern (insbesondere bei Handwaschgelegenheit), Handschuhe
     benutzen und anschliessend entsorgen.
   ˗ Abfallsäcke nicht zusammendrücken.
 − Husten und Niessen in Ellenbogen oder in Taschentuch (vorzugsweise Papiertaschentuch).
 − Jugendliche mit auffälligen Krankheitssymptomen werden gebeten, die Einrichtung zu verlassen und
   es wird ihnen empfohlen, sich bei einer Ärztin oder einem Arzt zu melden.

Quarantäne
 − Quarantänevorschriften für Rückkehrende gelten auch für Kinder und Jugendliche. Erfahren die
   Jugendarbeiter*innen von Familien, die sich nicht an Quarantänevorschriften halten, werden diese
   Jugendlichen nach Hause geschickt. Die OJA fragt nicht proaktiv nach, führt keine Recherchen durch
   und macht keine Meldungen, wenn sie Informationen zu nicht eingehaltenen Quarantäneverschriften
   hat.
______________________________________
4 www.focusshop.ch/category/Hygiene-Reinigung-Gesundheit-Papierhandtuecher-Spender/680_1223

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− Jugendliche, welche in Quarantäne sind, dürfen nicht in die Räume der OJA.
  − Für die OJA wäre es wichtig, wenn Jugendliche die bis 5 Tage nach dem Besuch der OJA positiv
    getestet werden oder in Quarantäne müssen (insbesondere die neuen Virusvarianten), die OJA
    darüber informieren.
  − Die MA sollen Jugendliche regelmässig darüber informieren.
  − Es ist nicht Aufgabe der OJA durchzusetzen, dass der Infofluss von den Jugendlichen zur OJA
    gewährleistet ist.

Homeoffice
 − Da die Einrichtungen der OJA mit Einschränkungen weiterhin offen haben können, ist eine
   Umsetzung der Homeoffice-Pflicht nur bedingt umsetzbar.
 − Es gilt daher; wenn die Präsenz vor Ort in der Einrichtung nicht erforderlich ist, sollen alle Arbeiten,
   die in Homeoffice erledigt werden können, so gemacht werden.
 − Es wird davon ausgegangen, dass es weiterhin für alle Mitarbeiter*innen möglich ist, ihre Soll-
   Arbeitszeit zu leisten – in der Mischung zwischen Präsenz vor Ort und Homeoffice.

Empfehlungen
  − Es wird empfohlen, sich laufend über die Entwicklungen zu informieren, um sich und andere
    schützen zu können 5.
  − Mitarbeiter*innen mit erhöhten gesundheitlichen Risikofaktoren (eigene oder innerhalb der
    Wohngemeinschaft) sollen sich besonders schützen und bei Verdacht auf Ansteckungsgefahr
    zuhause bleiben (Austausch mit der Geschäftsleitung).
  − Bei Fragen und Unsicherheiten können sich Stellenleitungen und Mitarbeiter*innen jederzeit bei der
    Geschäftsleitung melden.

Einrichtungsspezifische Massnahmen
  − Jede Einrichtung verfügt über ein angepasstes Schutzkonzept für den regulären Treff-/Ladenbetrieb
    und nach Bedarf für weitere Aktivitäten & Angebote.
  − Bei Bedarf werden zwischen Stellenleitung und Geschäftsleitung weiterführende
    einrichtungsspezifische Massnahmen vereinbart.

Aktivitäten bezogene Anweisungen
Siehe Schutzkonzepte Einrichtungen und Midnight-Sports

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5 www.bag.admin.ch

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