Bernd Schuster Bambus. Homöopathische Prüfung und Verifizierung

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Bernd Schuster Bambus. Homöopathische Prüfung und Verifizierung
Bernd Schuster
 Bambus. Homöopathische Prüfung und Verifizierung
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                      Bambus. Homöopathische Prüfung und Verifizierung
                                    of Bernd Schuster
                                Publisher: Schuster Verlag

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INHALTSVERZEICHNIS

I. Aufbau und Fragestellung der Prüfung

  1. Placeboeffekt oder Arzneiwirkung?                       l
  2. Prüfsubstanz und rechtliche Aspekte                     5
  3. Hypothesen der Untersuchung                            10
  4. Experimenteller Aufbau                                 12

II. Prüfungsergebnisse

  1.   Berichte der Teilnehmer                              16
  2.   Beziehungen, Antidote und Labor                     100
  3.   Quantifizierung und Qualifizierung der Ergebnisse   102
  4.   Prüfung der Hypothesen                              108
  5.   Empfindungen und Sensations-as-if                   112
  6.   Zusammenfassende Betrachtung der Symptome           151

III. Bambus: Biologie, Kultur und Medizin

  1. Die Bambuspflanze                                     167
  2. Literaturauszüge zu Bambus                            170
  3. Andere Untersuchungen zu Bambus                       173
  4. Wortschöpfungen in der Medizin                        175
  5. Zusammenfassende Betrachtungen                        177

IV. Zur Idee von Bambusa                                   179

V. Nachträge zu Kents Repertorium                          190

VI. Kasuistiken zu Bambus                                  253

VII. Anhang

  1.   Zur Anwendung von Q-Potenzen                        289
  2.   Einverständniserklärung                             300
  3.   Zeitgeist und homöopathische Arzneimittelprüfung    301
  4.   Gestalt und Aufbau der Bambuspflanze                313
  5.   Literaturverzeichnis und Bildnachweis               333

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Wenn es auch wegen der strengen Individualisierung bei der Behandlung von
Kranken unmöglich ist, statistisch aussagefähige Gruppen von Patienten zu bil-
den, um die Wirkung der homöopathischen Arzneimitteln zu beweisen, so ist dies
bei relativ Gesunden hingegen möglich, da hier die Individualisierung entfällt.

   Genau dies wurde in der vorliegenden Studie getan, indem eine Gruppe relativ
gesunder Teilnehmer (deren Krankheitszeichen vor Beginn der Studie bekannt
waren), ein homöopathisch dynamisiertes Mittel erhielten und der Beweis erbracht
werden konnte, daß die Änderungen im Befinden (eine vorübergehende „Kunst-
krankheit") nicht einer Normalverteilung entsprechen. Damit wurde ein statisti-
scher Beweis für die Wirkung nicht materieller homöopathischer Mittel erbracht,
der jederzeit nachprüfbar und wiederholbar ist.

   Der Autor dieser Studie ist Diplom-Psychologe und klassischer Homöopath und
ist auf wissenschaftlich-methodischem wie homöopathischem Sachgebiet qualifi-
ziert, was dieser Untersuchung unsachliche Kritik ersparen wird.

2. Prüfsubstanz und rechtliche Aspekte

   BAMBUSA E SUMMITATIBUS ist als homöopathisches Arzneimittel registriert und
wird von der DHU, Karlsruhe aus den frischen Triebspitzen (Bambussprossen) von
Bambusa arundinacea, auch Bambusa vulgaris genannt, hergestellt.10 Die Kommis-
sion für besondere Therapierichtungen B hat im Bundesanzeiger vom 7.6.1990 die
Anwendungsgebiete des Mittels als „nicht ausreichend belegt" eingestuft. Das
bedeutet:

1. Es wurden bisher keine Indikation oder Anwendungsgebiete des Mittels ausrei-
   chend belegt oder dokumentiert.
2. In der medizinischen Fachliteratur wurden bisher keine Heilungen oder erfolg-
   reiche Anwendungen des Mittels beschrieben.
3. In der internationalen homöopathischen Fachliteratur finden sich keine Belege
   für eine arzneiliche Wirkung des Mittels. Es gibt bisher keine Kasuistiken zu
   Bambus.
4. Es gibt keine homöopathische Arneimittelprürung oder Symptomenliste, nach
   der das Mittel anzuwenden wäre.

  10. Die Registrierung bedeutet keinen Wirkungsnachweis, sondern lediglich die Voraussetzung
      für das „in Verkehr bringen" des Mittels. Bei der Registrierung müssen keine Unterlagen
      über Wirkungen, Anwendungsgebiete, pharmakologisch-toxikologische Prüfung und
      klinische Prüfung vorgelegt werden. Es handelt sich also um die Legalisierung einer
      kaufmännischen Absicht.

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5. Es existiert keine offizielle Abkürzung für Bambus im internationalen
   Verzeichnis der homöopathischen Arzneimittel, keine Abkürzung im
   homöopathischen Symptomenverzeichnis bzw. Repertorium.

   Das Mittel ist deshalb in der Homöopathie nicht existent, nicht repertorisierbar,
nicht nach „deutlich einzusehenden Gründen"11 zu verordnen.

   In einer von der Universität Gießen im Auftrag des Autors durchgeführten Lite-
raturrecherche12 konnte unter dem Stichwort Bambus oder Bambusa, inklusive
aller Wortzusammenhänge, weder in der deutschen, noch in der internationalen
Literatur, eine wissenschaftlich dokumentierte medizinisch-therapeutische Anwen-
dung der Bambussprosse oder des hieraus hergestellten homöopathischen Mittels
am Menschen gefunden werden.

   Es ist demnach festzustellen, daß es sich bei Bambusa arundinacea, nach dem
derzeitigen Wissenstand, nicht um eine Arznei handeln kann, sondern um ein
homöopathisch verarbeitetes Pflanzenteil, das als Lebensmittel genutzt wird. Bam-
bussprossen sind als Ausgangsprodukt für ein Arzneimittel zunächst in Frage zu
stellen, da sie keinerlei arzneiliche Eigenschaften haben, sondern ein Genußmittel
sind, das überall in Asien und auch in Deutschland in China-Restaurants gegessen
wird. Bambussprossen sind auch nicht apothekenpflichtig. Hieraus muß folgen,
daß Bambusa weder giftig ist, noch sonstige schädliche oder positive Wirkungen
nach der Einnahme entwickelt.

Bambusa entspricht nicht dem Arzneimittelbegriff des Gesetzes (siehe unten), da
Bambussprossen
1. keine Krankheiten, Leiden oder Körperschäden heilen, lindern oder verhüten
   können,
2. kein diagnostisches Mittel sind,
3. kein Substitut für fehlende Körperstoffe sind,
4. keine antiparasitären Eigenschaften haben,
5. weder Körper noch Seele beeinflussen.

  Von diesen Eigenschaften kann sich jeder Zweifler durch eine Mahlzeit Bam-
bussprossen überzeugen.
  Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts betont richtig in § 2, 3.
Absatz, 1. Satz: „Arzneimittel sind nicht Lebensmittel [...]"13 Daß es sich bei
Bambussprossen um ein Lebensmittel handelt, steht außer Frage.

  11. § 2 Organen.
  12. DIMDI-Recherche, Universität Gießen 1994, Ausdrucke beim Autor.
  13. Bundesrecht E 41 (1990), BR IV 0 Seite 8.

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Bei dieser Studie handelt sich nicht um eine klinische „Arzneimittelprüfung" im
Sinne der Pharmazie oder Schulmedizin. Das Arzneimittelgesetz (AMG) ist auf den
vorliegenden Versuch nicht anwendbar, weil

1. Bambussprossen bisher keine arzneilichen Eigenschaften gezeigt haben, somit
   nicht zu den Arzneimitteln gerechnet werden können, sondern ein Lebensmittel
   sind, in der homöopathischen Zubereitung aber - bis zum Beweis des Gegenteils
   - ein Placebo,
2. diese Studie ein primär psychologischer Versuch und keine klinisch-pharmako-
   logische Prüfung ist,
3. keine klinische Prüfung eines Arzneimittels im Sinne des AMG durchgeführt
   wird,
4. das AMG nicht auf Versuche mit Placebos anwendbar ist,
5. die Teilnehmer der Studie einen legalen, eigenverantwortlichen Selbstversuch
   durchführen.

Insbesondere die Bestimmungen des § 40 AMG können auf die vorliegende Studie
nicht angewandt werden.

1. Es handelt sich nicht um die klinische Prüfung eines Arzneimittels im Sinne des
   AMG. Eine sinnvolle klinische Prüfung setzt voraus, daß eine Prüfsubstanz einer
   bestimmten Krankheit, Gewebeveränderung, einem definierten Befall mit viru-
   lenten Krankheitserregern oder einer bestimmten Indikation oder Heilanzeige
   zuzuordnen ist. Dies ist Voraussetzung für die Zuordnung eines Medikamentes
   zu einer definierten Stichprobe. Gerade dieser Punkt widerspricht den Regeln
   der Homöopathie. Hier wird die Arznei ganz individuell den jeweiligen Krank-
   heitszeichen des einzelnen Menschen zugeordnet, nicht aber klinischen Dia-
   gnosen oder Krankheitsbildern.

  Das Konzept der standardisierten klinischen Prüfung von Arzneien ist demzu-
  folge auf Untersuchungen mit homöopathischen Mitteln nicht anwendbar, da
  hierin ein Widerspruch in sich zu sehen ist. Ein Prüfungsablauf, der den Grund-
  regeln des zu prüfenden Heilverfahrens widerspricht, ist wissenschaftlich wert-
  los, da eine Arbeitshypothese durch methodisch fehlerhaftes Vorgehen weder
  bestätigt noch widerlegt werden kann.

2. Ein „Schutz der Menschen bei einer klinischen Prüfung" im Sinne des § 40 AMG
   ist bei einer Prüfsubstanz, die weder toxisch noch materiell nachweisbar ist,
   nicht nötig, da für die Teilnehmer kein gesundheitliches Risiko besteht.

3. Die Teilnehmer stehen nicht in einem abhängigen Verhältnis zum Studienleiter (wie
   bei einer „klinischen Prüfung"), sondern nehmen freiwillig, unbezahlt und aufgeklärt
   teil. Der Studienleiter nimmt selbst teil und ist lediglich „Primus inter Pares".

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Arzneiliche Eigenschaften halten wir bis zum Beweis des Gegenteils für nur
behauptet und ohne entsprechende bestätigende Untersuchung für nicht gege-
ben, es handelt sich deshalb bei Bambusa arundinacea um eine „Pseudo-
medizin" im Sinne der Placeboforschung.

   Die automatische Einstufung als „Arzneimittel" nur wegen der homöopathi-
schen Verarbeitung, ohne eine vorab durchgeführte homöopathische Arzneimittel-
prüfung, ist nicht stichhaltig oder logisch nachvollziehbar, da nicht anzunehmen
ist, daß durch die homöopathische Verarbeitung aus einem arzneilich unwirk-
samen Stoff durch weiteres Verdünnen bis zur Materielosigkeit ein arzneilich wirk-
samer Stoff entsteht.

   Das Arzneimittelrecht hat Nachbesserungsbedarf, insbesondere in der fehlenden
Unterscheidung zwischen einer klinisch-allopathischen Arzneimittelprüfung, um
die es im Gesetz geht, und der nicht berücksichtigten homöopathischen Arzneimit-
telprüfung, die sich in Methode, Prüfstoff und Prüfabsicht völlig von der erstge-
nannten unterscheidet und deshalb auch rechtlich anders zu stellen ist.
   Es muß der Verdacht geäußert werden, daß mit den Auflagen des aktuellen Arz-
neimittelgesetzes homöopathische Forschung erschwert oder unterbunden werden
soll, oder daß dem Gesetzgeber der Unterschied zwischen beiden Verfahren unbe-
kannt ist.

   Die Einstufung eines Stoffes als Arzneimittel muß voraussetzen, daß entspre-
chende Eigenschaften nachgewiesen sind, wie dies auf bewährte und durch Hei-
lung von Kranken bestätigte homöopathische Arzneien wie Arsenicum album,
Belladonna oder Nux vomica zutrifft. Vor der Einstufung als Arzneimittel, muß bei
einem homöopathischen Mittel die vorgeschriebene homöopathische Arzneimittel-
prüfung stehen, da sich erst hier zeigt, welche etwaigen realen oder placebohaften
Wirkungen vorhanden sind.

   Erst nach einer solchen Studie muß dann die Anwendung am Kranken stehen,
um die Symptome, die die Prüfung ergeben hat, klinisch zu verifizieren. Dies ent-
spricht dem Vorgehen, daß Hahnemann im Organon der Heilkunst für alle homöo-
pathischen Arzneimittel fordert. Einem Kranken ein Arzneimittel ohne genaue
Prüfung seiner Eigenschaften am Gesunden zu verabreichen, war für ihn ein Ver-
brechen wider die Menschheit.
   Die homöopathische Verarbeitung14 der Bambussprossenspitzen (Bambusa
arundinacea e summitatibus) erfolgt nach den Vorschriften des § 2a Homöopathi-
sches Arzneibuch (HAB).15

    14. Siehe §§ 267ff. Organon der Heilkunst.
    15. Schriftliche Mitteilung der DHU (Dr. med. Annegret Wehmeyer) and den Autor
        vom 25.08.94.

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Gemüt

     II. ERGEBNISSE DER STUDIE

1. Berichte der Teilnehmer

   DIE BERICHTE IM WORTLAUT der Teilnehmer wurden den entsprechenden Kapiteln
des Kentschen Repertoriums zugerordnet und damit nach dessen Kopf-zu-Fuß-
Schema sortiert. Einzelne Themen wurden in Absätzen voneinander getrennt.
2, C 6, 03xxxx bedeutet: Teilnehmer Nr. 2, Mittel in C 6, dritter Beobachtungstag,
keine Angabe von Stunde oder Minute. Wurde C 6 und C 30 nacheinander gege
ben, bezeichnet die Angabe des Beobachtungstages die Zahl der Tage nach Ein
nahme der jeweiligen Potenz. „P" steht für Placebo und die Tage nach Einnahme.

Gemüt
                                                                     2, C 30, 05XXK
Leichte Depressionen mit „Verarmungsangst" beim Gehen im Freien.
                                                                    10, C 30, OSxxx:
Mache mir Gedanken über unsere finanzielle Zukunft. Es
bedrückt mich, daß wir immer so knapp bei Kasse sind.
                                                                     8, C 30, 39xxx:
Mache mir Sorgen, möchte am liebsten weglaufen.
                                                                     2, C 30, 06xxx:
Um 16 Uhr wieder Depressionen mit Müßiggang. Ich
frage mich, wie alles weiter gehen soll.
                                                                      3, Q 3, 02xxx;
Um 14 Uhr völlig fertig und müde. Bekomme nichts mehr auf die Reihe.
Kann mir nicht mehr ausdenken, was ich machen soll.
Um 16 Uhr totale Angst, ich könnte die Dinge nicht bewältigen, die in den
nächsten Jahren auf mich zukommen.
Es ist einfach ein Riesenberg an zu bewältigenden Dingen.
Alles erscheint mir unsicher.
Das Gefühl, daß es nicht zu schaffen ist, macht mich unfähig, irgendetwas zu tun.
                                                                    11, C 30, 03XX3C
Seit 2-3 Stunden (13:30 Uhr) ziemliche Traurigkeit ohne einen näheren Grund zu
kennen. Will mit niemand etwas zu tun haben. Mürrisch.

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Mund
Mund
                                                                     l, C 6, 06xxxx
Saurer Geschmack im Mund morgens.
                                                                   I, C 30, ISxxxx
Schlechter Atem, trotz Zähneputzen.
                                                              7, Q 3 Dil. 2, 19xxxx
Eitriger Mundgeschmack.
                                                                     6, Q 3, Olxxxx
Fauliger Mundgeschmack, direkt nach der Einnahme.
                                                                    16, Q 3, 25xxxx
Schlechter Geschmack nach dem Naseschneuzen.
                                                              7, Q 3 Dil. l, 31xxxx
Metallischer Mundgeschmack. Kloßige
Sprache bei Halsentzündung.
                                                                    20, C 6, xxxx45
Trockenes, klebriges Gefühl im Mund.

                                                                    13, C 6, 13xxxx
Wundheit der Mundschleimhaut beim Salat essen durch Zitronensaft.
                                                                    13, C 6, 14xxxx
Wundheit im Mund bei jedem Essen.
                                                                  13, C 30, 09xxxx
Wundheit Mundschleimhaut und Zunge. Gefühl, wie verbrannt.
Essen verschlimmert.
                                                                    8, C 30, lOxxxx
Brennen der vorderen Zungenhälfte, wie verbrannt, nur tagsüber.
                                                                  8, C 30, 12xxxx
Mund trocken, viel Durst, Lippen trocken.
                                                                  8, C 30, 21xxxx
Beim Reden das Gefühl, als ob der Mund voller Wasser wäre.
Speichelfluß beim Reden.
                                                                  8, C 30, 23xxxx
Immer noch vermehrt Wasser im Mund.
                                                                  8, C 30, 29xxxx
Vermehrt Speichel im Mund. Habe das Gefühl, als ob mir Speichel beim Sprechen
aus dem Mund läuft.

                                                                     3, Q 3, 02xxxx
Zunge pelzig. Kribbeln, auch an der Unterseite der Zunge.
                                                                   II, C 6, 12xxxx
Mein übler Mundgeruch morgens nach dem Aufstehen ist weg.

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6. Zusammenfassende Betrachtung der Symptome

Gemüt

   Die Studie lieferte sehr viele Gemütssymptome. Sowohl auf der positiven, wie
auf der negativen Seite werden zu Veränderungen des Gemütszustandes die
meisten Aussagen gemacht. Es ist eine starke Schwankung festzustellen zwischen
den Polen „Depressiv-müde-faul-pessimistisch" und „Manisch-Superl-Bäume aus-
reißen-optimistisch".

Auf der negativen Seite findet man:

Sorgen um die Zukunft.30
Unsicherheit, ob es gelingen wird, die gesteckten Ziele zu realisieren.
Gefühl, alleine und verlassen zu sein.
Auseinanderfallen von Ratio und Emotio.
Gefühl, angreifbar und verletzbar zu sein, kann nicht lachen.
Wortkargheit, Lustlosigkeit zum Sozialkontakt, Verlangen nach Ruhe.
Neigung zum Weinen mit „Weltuntergangsstimmung" und Verzweiflung.
Gefühl, „es lastet etwas auf der Seele".
Antriebslosigkeit mit Unlust zu Arbeiten oder aus dem Bett aufzustehen.
„Wurstigkeitsgefühl" oder „Leck-mich"-Gefühl.
Unfähigkeit Arbeiten zu erledigen, Faulheit, Trägheit.
Schlechte, reizbare Laune mit Streitsucht.
Unzufriedenheit mit der Organisation des Lebens.
Gefühl, eingeschränkt und in den Alltag eingepreßt zu sein.
Gefühl der Überforderung, Erschöpfung („Möchte Ballast abschmeißen").
Gefühl, daß alles über den Kopf wächst, keine Ordnung zu finden.
Panikgefühle mit hypochondrischem Einschlag.
Unruhe mit Bewegungsdrang.

  30. Hervorhebungen: klinisch bereits verifizierte Symptome.

                                                                            151

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Auf der positiven Seite findet man:

Gefühl der Befreiung von Streß und Belastung.
Redelust bis zur albernen Geschwätzigkeit, Kichern.
Gefühl von Tatkraft, Selbstsicherheit und Entscheidungsfreude.
Größere Lockerheit gegenüber künftigen Anforderungen.
Gefühl großer innerer Energie („könnte Bäume ausreißen").
Lust zu Arbeiten, Aufzuräumen, zu Organisieren.
Gefühl großer inneren Ausgeglichenheit.

Im kognitiven und intellektuellen Bereich fällt auf:

Starke Vergeßlichkeit.
Benommener, gedankenschwerer Kopf.
Völlige Unfähigkeit zur Konzentration und geistigen Arbeit.
Verschwimmen von Realität und Traum.
Vergessen von Wörtern und Namen.
Unsicherheit in der Bedeutung von Worten.
Überblick über die Zeit geht verloren.

Themen

   Bei aufmerksamer Durchsicht der Symptome wird man auf Zusammenhänge
stoßen, die sich durch Symptome ähnlichen Inhalts ergeben und Themen des
Arzneimittels erkennen lassen. In der Gemütssymptomatik erkennen wir folgende
Themen:

1. Der Wunsch nach Veränderung

  Bei einigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zeigt sich eine sehr kritische und
unzufriedene Analyse ihrer Lebensgewohnheiten und Lebensabläufe, mit dem
Wunsch nach Veränderung. Dies zeigt sich in:

Abrasieren eines Bartes.
                                                                                   •
                                                                                   •l

Veränderungen bei den Hobbies.

152

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12. Kasus

Vorgeschichte

Eine junge Frau, 1969 geboren, die besonders schwer an PCP erkrankt ist und mit
Kortison, Goldtherapie, Operationen der Hände wegen Verkürzungen der Finger-
sehnen, behandelt wurde, kommt 1994 in die Praxis Sie hat diese Beschwerden
seit ihrem 17. Lebensjahr.
Hatte früher öfter Bronchitis und Rippenfellentzündung, immer mit Antibiotika
unterdrückt.
Jetzt noch oft Reizhusten. Immer heisere
Stimme, wie ein „Reibeisen".
Große Schmerzen in den Schultern beim Heben der Armen. Verschlimmerung der
Beschwerden bei feuchtkaltem Wetter. Schmerzen im ganzen Körper, ist völlig
steif, sie braucht morgens eine Stunde, um aufstehen zu können. Völlig
unelastischer, roboterhafter Gang mit gebeugter Haltung. Unterleibsschmerzen bei
der Periode. Kann keine Oliven essen, ißt sehr gerne Fleisch. Schlechter Schlaf.
Sie hatte einmal eine starke Schwellung des ganzen linken Beines mit Schmerzen,
gebessert auf Apis C 200.
Verordnungen von Sulfur, Rhus toxicodendron, Tuberkulinum, Nux vomica und
Medorrhinum konnten nicht verhindern, daß Kortison gebraucht wurde. Die Pati-
entin ist nicht wehleidig, aber es ging nicht mehr.

Die Patientin nimmt Bambusa Q 6, Dil. l seit Dezember 1994. Die Verbindung
zum Morbus Bechterew (Bambusstabwirbelsäule), der oft mit PCP vergesellschaftet
ist und als Autoimmunerkrankung gilt, veranlaßte die Verordnung, quasi als
„letzte Rettung".

Operation einer Zyste im rechten Knie, Januar 1995.
Nackensteifigkeit, Schmerzen in Schultern, Händen, Schulterblättern.
Urin riecht verändert, Brennen in der Vagina.
Schmerz in den Kieferknochen.
Schlechte Leberwerte: SGPT 38, Y-GT 75.
Sonst auffällige Werte: BSG 52/89, Hb 10,8, IGA 0,42.
Kortison befindet sich in der Reduktionsphase, noch 7 mg täglich.

Verordnung und Verlauf: Im Juli 1995 Verordnung von Bambusa Q 12, Dil. l mit
sofortiger Besserung der Schmerzen. Schultern viel besser, Hände gut, Knie sind
gut, Hüften sind gut, Knöchel sind besser. Schlaf ist gut, Gemüt ist gebessert.
Eine weitere Reduzierung des Kortisons ist so möglich, im August 1995 nur noch 5
mg täglich. Weiterhin deutlich gebesserter Zustand.

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