Bernd Schuster Bambus. Homöopathische Prüfung und Verifizierung
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Bernd Schuster Bambus. Homöopathische Prüfung und Verifizierung Reading excerpt Bambus. Homöopathische Prüfung und Verifizierung of Bernd Schuster Publisher: Schuster Verlag http://www.narayana-verlag.com/b925 In the Narayana webshop you can find all english books on homeopathy, alternative medicine and a healthy life. Copying excerpts is not permitted. Narayana Verlag GmbH, Blumenplatz 2, D-79400 Kandern, Germany Tel. +49 7626 9749 700 Email info@narayana-verlag.com http://www.narayana-verlag.com
INHALTSVERZEICHNIS I. Aufbau und Fragestellung der Prüfung 1. Placeboeffekt oder Arzneiwirkung? l 2. Prüfsubstanz und rechtliche Aspekte 5 3. Hypothesen der Untersuchung 10 4. Experimenteller Aufbau 12 II. Prüfungsergebnisse 1. Berichte der Teilnehmer 16 2. Beziehungen, Antidote und Labor 100 3. Quantifizierung und Qualifizierung der Ergebnisse 102 4. Prüfung der Hypothesen 108 5. Empfindungen und Sensations-as-if 112 6. Zusammenfassende Betrachtung der Symptome 151 III. Bambus: Biologie, Kultur und Medizin 1. Die Bambuspflanze 167 2. Literaturauszüge zu Bambus 170 3. Andere Untersuchungen zu Bambus 173 4. Wortschöpfungen in der Medizin 175 5. Zusammenfassende Betrachtungen 177 IV. Zur Idee von Bambusa 179 V. Nachträge zu Kents Repertorium 190 VI. Kasuistiken zu Bambus 253 VII. Anhang 1. Zur Anwendung von Q-Potenzen 289 2. Einverständniserklärung 300 3. Zeitgeist und homöopathische Arzneimittelprüfung 301 4. Gestalt und Aufbau der Bambuspflanze 313 5. Literaturverzeichnis und Bildnachweis 333 Narayana Verlag, 79400 Kandern, Tel.:07626/ 97 497 00 Bernd Schuster „Bambus“
Wenn es auch wegen der strengen Individualisierung bei der Behandlung von Kranken unmöglich ist, statistisch aussagefähige Gruppen von Patienten zu bil- den, um die Wirkung der homöopathischen Arzneimitteln zu beweisen, so ist dies bei relativ Gesunden hingegen möglich, da hier die Individualisierung entfällt. Genau dies wurde in der vorliegenden Studie getan, indem eine Gruppe relativ gesunder Teilnehmer (deren Krankheitszeichen vor Beginn der Studie bekannt waren), ein homöopathisch dynamisiertes Mittel erhielten und der Beweis erbracht werden konnte, daß die Änderungen im Befinden (eine vorübergehende „Kunst- krankheit") nicht einer Normalverteilung entsprechen. Damit wurde ein statisti- scher Beweis für die Wirkung nicht materieller homöopathischer Mittel erbracht, der jederzeit nachprüfbar und wiederholbar ist. Der Autor dieser Studie ist Diplom-Psychologe und klassischer Homöopath und ist auf wissenschaftlich-methodischem wie homöopathischem Sachgebiet qualifi- ziert, was dieser Untersuchung unsachliche Kritik ersparen wird. 2. Prüfsubstanz und rechtliche Aspekte BAMBUSA E SUMMITATIBUS ist als homöopathisches Arzneimittel registriert und wird von der DHU, Karlsruhe aus den frischen Triebspitzen (Bambussprossen) von Bambusa arundinacea, auch Bambusa vulgaris genannt, hergestellt.10 Die Kommis- sion für besondere Therapierichtungen B hat im Bundesanzeiger vom 7.6.1990 die Anwendungsgebiete des Mittels als „nicht ausreichend belegt" eingestuft. Das bedeutet: 1. Es wurden bisher keine Indikation oder Anwendungsgebiete des Mittels ausrei- chend belegt oder dokumentiert. 2. In der medizinischen Fachliteratur wurden bisher keine Heilungen oder erfolg- reiche Anwendungen des Mittels beschrieben. 3. In der internationalen homöopathischen Fachliteratur finden sich keine Belege für eine arzneiliche Wirkung des Mittels. Es gibt bisher keine Kasuistiken zu Bambus. 4. Es gibt keine homöopathische Arneimittelprürung oder Symptomenliste, nach der das Mittel anzuwenden wäre. 10. Die Registrierung bedeutet keinen Wirkungsnachweis, sondern lediglich die Voraussetzung für das „in Verkehr bringen" des Mittels. Bei der Registrierung müssen keine Unterlagen über Wirkungen, Anwendungsgebiete, pharmakologisch-toxikologische Prüfung und klinische Prüfung vorgelegt werden. Es handelt sich also um die Legalisierung einer kaufmännischen Absicht. Narayana Verlag, 79400 Kandern, Tel.:07626/ 97 497 00 Bernd Schuster „Bambus“
5. Es existiert keine offizielle Abkürzung für Bambus im internationalen Verzeichnis der homöopathischen Arzneimittel, keine Abkürzung im homöopathischen Symptomenverzeichnis bzw. Repertorium. Das Mittel ist deshalb in der Homöopathie nicht existent, nicht repertorisierbar, nicht nach „deutlich einzusehenden Gründen"11 zu verordnen. In einer von der Universität Gießen im Auftrag des Autors durchgeführten Lite- raturrecherche12 konnte unter dem Stichwort Bambus oder Bambusa, inklusive aller Wortzusammenhänge, weder in der deutschen, noch in der internationalen Literatur, eine wissenschaftlich dokumentierte medizinisch-therapeutische Anwen- dung der Bambussprosse oder des hieraus hergestellten homöopathischen Mittels am Menschen gefunden werden. Es ist demnach festzustellen, daß es sich bei Bambusa arundinacea, nach dem derzeitigen Wissenstand, nicht um eine Arznei handeln kann, sondern um ein homöopathisch verarbeitetes Pflanzenteil, das als Lebensmittel genutzt wird. Bam- bussprossen sind als Ausgangsprodukt für ein Arzneimittel zunächst in Frage zu stellen, da sie keinerlei arzneiliche Eigenschaften haben, sondern ein Genußmittel sind, das überall in Asien und auch in Deutschland in China-Restaurants gegessen wird. Bambussprossen sind auch nicht apothekenpflichtig. Hieraus muß folgen, daß Bambusa weder giftig ist, noch sonstige schädliche oder positive Wirkungen nach der Einnahme entwickelt. Bambusa entspricht nicht dem Arzneimittelbegriff des Gesetzes (siehe unten), da Bambussprossen 1. keine Krankheiten, Leiden oder Körperschäden heilen, lindern oder verhüten können, 2. kein diagnostisches Mittel sind, 3. kein Substitut für fehlende Körperstoffe sind, 4. keine antiparasitären Eigenschaften haben, 5. weder Körper noch Seele beeinflussen. Von diesen Eigenschaften kann sich jeder Zweifler durch eine Mahlzeit Bam- bussprossen überzeugen. Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts betont richtig in § 2, 3. Absatz, 1. Satz: „Arzneimittel sind nicht Lebensmittel [...]"13 Daß es sich bei Bambussprossen um ein Lebensmittel handelt, steht außer Frage. 11. § 2 Organen. 12. DIMDI-Recherche, Universität Gießen 1994, Ausdrucke beim Autor. 13. Bundesrecht E 41 (1990), BR IV 0 Seite 8. Narayana Verlag, 79400 Kandern, Tel.:07626/ 97 497 00 Bernd Schuster „Bambus“
Bei dieser Studie handelt sich nicht um eine klinische „Arzneimittelprüfung" im Sinne der Pharmazie oder Schulmedizin. Das Arzneimittelgesetz (AMG) ist auf den vorliegenden Versuch nicht anwendbar, weil 1. Bambussprossen bisher keine arzneilichen Eigenschaften gezeigt haben, somit nicht zu den Arzneimitteln gerechnet werden können, sondern ein Lebensmittel sind, in der homöopathischen Zubereitung aber - bis zum Beweis des Gegenteils - ein Placebo, 2. diese Studie ein primär psychologischer Versuch und keine klinisch-pharmako- logische Prüfung ist, 3. keine klinische Prüfung eines Arzneimittels im Sinne des AMG durchgeführt wird, 4. das AMG nicht auf Versuche mit Placebos anwendbar ist, 5. die Teilnehmer der Studie einen legalen, eigenverantwortlichen Selbstversuch durchführen. Insbesondere die Bestimmungen des § 40 AMG können auf die vorliegende Studie nicht angewandt werden. 1. Es handelt sich nicht um die klinische Prüfung eines Arzneimittels im Sinne des AMG. Eine sinnvolle klinische Prüfung setzt voraus, daß eine Prüfsubstanz einer bestimmten Krankheit, Gewebeveränderung, einem definierten Befall mit viru- lenten Krankheitserregern oder einer bestimmten Indikation oder Heilanzeige zuzuordnen ist. Dies ist Voraussetzung für die Zuordnung eines Medikamentes zu einer definierten Stichprobe. Gerade dieser Punkt widerspricht den Regeln der Homöopathie. Hier wird die Arznei ganz individuell den jeweiligen Krank- heitszeichen des einzelnen Menschen zugeordnet, nicht aber klinischen Dia- gnosen oder Krankheitsbildern. Das Konzept der standardisierten klinischen Prüfung von Arzneien ist demzu- folge auf Untersuchungen mit homöopathischen Mitteln nicht anwendbar, da hierin ein Widerspruch in sich zu sehen ist. Ein Prüfungsablauf, der den Grund- regeln des zu prüfenden Heilverfahrens widerspricht, ist wissenschaftlich wert- los, da eine Arbeitshypothese durch methodisch fehlerhaftes Vorgehen weder bestätigt noch widerlegt werden kann. 2. Ein „Schutz der Menschen bei einer klinischen Prüfung" im Sinne des § 40 AMG ist bei einer Prüfsubstanz, die weder toxisch noch materiell nachweisbar ist, nicht nötig, da für die Teilnehmer kein gesundheitliches Risiko besteht. 3. Die Teilnehmer stehen nicht in einem abhängigen Verhältnis zum Studienleiter (wie bei einer „klinischen Prüfung"), sondern nehmen freiwillig, unbezahlt und aufgeklärt teil. Der Studienleiter nimmt selbst teil und ist lediglich „Primus inter Pares". Narayana Verlag, 79400 Kandern, Tel.:07626/ 97 497 00 Bernd Schuster „Bambus“
Arzneiliche Eigenschaften halten wir bis zum Beweis des Gegenteils für nur behauptet und ohne entsprechende bestätigende Untersuchung für nicht gege- ben, es handelt sich deshalb bei Bambusa arundinacea um eine „Pseudo- medizin" im Sinne der Placeboforschung. Die automatische Einstufung als „Arzneimittel" nur wegen der homöopathi- schen Verarbeitung, ohne eine vorab durchgeführte homöopathische Arzneimittel- prüfung, ist nicht stichhaltig oder logisch nachvollziehbar, da nicht anzunehmen ist, daß durch die homöopathische Verarbeitung aus einem arzneilich unwirk- samen Stoff durch weiteres Verdünnen bis zur Materielosigkeit ein arzneilich wirk- samer Stoff entsteht. Das Arzneimittelrecht hat Nachbesserungsbedarf, insbesondere in der fehlenden Unterscheidung zwischen einer klinisch-allopathischen Arzneimittelprüfung, um die es im Gesetz geht, und der nicht berücksichtigten homöopathischen Arzneimit- telprüfung, die sich in Methode, Prüfstoff und Prüfabsicht völlig von der erstge- nannten unterscheidet und deshalb auch rechtlich anders zu stellen ist. Es muß der Verdacht geäußert werden, daß mit den Auflagen des aktuellen Arz- neimittelgesetzes homöopathische Forschung erschwert oder unterbunden werden soll, oder daß dem Gesetzgeber der Unterschied zwischen beiden Verfahren unbe- kannt ist. Die Einstufung eines Stoffes als Arzneimittel muß voraussetzen, daß entspre- chende Eigenschaften nachgewiesen sind, wie dies auf bewährte und durch Hei- lung von Kranken bestätigte homöopathische Arzneien wie Arsenicum album, Belladonna oder Nux vomica zutrifft. Vor der Einstufung als Arzneimittel, muß bei einem homöopathischen Mittel die vorgeschriebene homöopathische Arzneimittel- prüfung stehen, da sich erst hier zeigt, welche etwaigen realen oder placebohaften Wirkungen vorhanden sind. Erst nach einer solchen Studie muß dann die Anwendung am Kranken stehen, um die Symptome, die die Prüfung ergeben hat, klinisch zu verifizieren. Dies ent- spricht dem Vorgehen, daß Hahnemann im Organon der Heilkunst für alle homöo- pathischen Arzneimittel fordert. Einem Kranken ein Arzneimittel ohne genaue Prüfung seiner Eigenschaften am Gesunden zu verabreichen, war für ihn ein Ver- brechen wider die Menschheit. Die homöopathische Verarbeitung14 der Bambussprossenspitzen (Bambusa arundinacea e summitatibus) erfolgt nach den Vorschriften des § 2a Homöopathi- sches Arzneibuch (HAB).15 14. Siehe §§ 267ff. Organon der Heilkunst. 15. Schriftliche Mitteilung der DHU (Dr. med. Annegret Wehmeyer) and den Autor vom 25.08.94. 8 Narayana Verlag, 79400 Kandern, Tel.:07626/ 97 497 00 Bernd Schuster „Bambus“
Gemüt II. ERGEBNISSE DER STUDIE 1. Berichte der Teilnehmer DIE BERICHTE IM WORTLAUT der Teilnehmer wurden den entsprechenden Kapiteln des Kentschen Repertoriums zugerordnet und damit nach dessen Kopf-zu-Fuß- Schema sortiert. Einzelne Themen wurden in Absätzen voneinander getrennt. 2, C 6, 03xxxx bedeutet: Teilnehmer Nr. 2, Mittel in C 6, dritter Beobachtungstag, keine Angabe von Stunde oder Minute. Wurde C 6 und C 30 nacheinander gege ben, bezeichnet die Angabe des Beobachtungstages die Zahl der Tage nach Ein nahme der jeweiligen Potenz. „P" steht für Placebo und die Tage nach Einnahme. Gemüt 2, C 30, 05XXK Leichte Depressionen mit „Verarmungsangst" beim Gehen im Freien. 10, C 30, OSxxx: Mache mir Gedanken über unsere finanzielle Zukunft. Es bedrückt mich, daß wir immer so knapp bei Kasse sind. 8, C 30, 39xxx: Mache mir Sorgen, möchte am liebsten weglaufen. 2, C 30, 06xxx: Um 16 Uhr wieder Depressionen mit Müßiggang. Ich frage mich, wie alles weiter gehen soll. 3, Q 3, 02xxx; Um 14 Uhr völlig fertig und müde. Bekomme nichts mehr auf die Reihe. Kann mir nicht mehr ausdenken, was ich machen soll. Um 16 Uhr totale Angst, ich könnte die Dinge nicht bewältigen, die in den nächsten Jahren auf mich zukommen. Es ist einfach ein Riesenberg an zu bewältigenden Dingen. Alles erscheint mir unsicher. Das Gefühl, daß es nicht zu schaffen ist, macht mich unfähig, irgendetwas zu tun. 11, C 30, 03XX3C Seit 2-3 Stunden (13:30 Uhr) ziemliche Traurigkeit ohne einen näheren Grund zu kennen. Will mit niemand etwas zu tun haben. Mürrisch. 16 Narayana Verlag, 79400 Kandern, Tel.:07626/ 97 497 00 Bernd Schuster „Bambus“
Mund Mund l, C 6, 06xxxx Saurer Geschmack im Mund morgens. I, C 30, ISxxxx Schlechter Atem, trotz Zähneputzen. 7, Q 3 Dil. 2, 19xxxx Eitriger Mundgeschmack. 6, Q 3, Olxxxx Fauliger Mundgeschmack, direkt nach der Einnahme. 16, Q 3, 25xxxx Schlechter Geschmack nach dem Naseschneuzen. 7, Q 3 Dil. l, 31xxxx Metallischer Mundgeschmack. Kloßige Sprache bei Halsentzündung. 20, C 6, xxxx45 Trockenes, klebriges Gefühl im Mund. 13, C 6, 13xxxx Wundheit der Mundschleimhaut beim Salat essen durch Zitronensaft. 13, C 6, 14xxxx Wundheit im Mund bei jedem Essen. 13, C 30, 09xxxx Wundheit Mundschleimhaut und Zunge. Gefühl, wie verbrannt. Essen verschlimmert. 8, C 30, lOxxxx Brennen der vorderen Zungenhälfte, wie verbrannt, nur tagsüber. 8, C 30, 12xxxx Mund trocken, viel Durst, Lippen trocken. 8, C 30, 21xxxx Beim Reden das Gefühl, als ob der Mund voller Wasser wäre. Speichelfluß beim Reden. 8, C 30, 23xxxx Immer noch vermehrt Wasser im Mund. 8, C 30, 29xxxx Vermehrt Speichel im Mund. Habe das Gefühl, als ob mir Speichel beim Sprechen aus dem Mund läuft. 3, Q 3, 02xxxx Zunge pelzig. Kribbeln, auch an der Unterseite der Zunge. II, C 6, 12xxxx Mein übler Mundgeruch morgens nach dem Aufstehen ist weg. 48 Narayana Verlag, 79400 Kandern, Tel.:07626/ 97 497 00 Bernd Schuster „Bambus“
6. Zusammenfassende Betrachtung der Symptome Gemüt Die Studie lieferte sehr viele Gemütssymptome. Sowohl auf der positiven, wie auf der negativen Seite werden zu Veränderungen des Gemütszustandes die meisten Aussagen gemacht. Es ist eine starke Schwankung festzustellen zwischen den Polen „Depressiv-müde-faul-pessimistisch" und „Manisch-Superl-Bäume aus- reißen-optimistisch". Auf der negativen Seite findet man: Sorgen um die Zukunft.30 Unsicherheit, ob es gelingen wird, die gesteckten Ziele zu realisieren. Gefühl, alleine und verlassen zu sein. Auseinanderfallen von Ratio und Emotio. Gefühl, angreifbar und verletzbar zu sein, kann nicht lachen. Wortkargheit, Lustlosigkeit zum Sozialkontakt, Verlangen nach Ruhe. Neigung zum Weinen mit „Weltuntergangsstimmung" und Verzweiflung. Gefühl, „es lastet etwas auf der Seele". Antriebslosigkeit mit Unlust zu Arbeiten oder aus dem Bett aufzustehen. „Wurstigkeitsgefühl" oder „Leck-mich"-Gefühl. Unfähigkeit Arbeiten zu erledigen, Faulheit, Trägheit. Schlechte, reizbare Laune mit Streitsucht. Unzufriedenheit mit der Organisation des Lebens. Gefühl, eingeschränkt und in den Alltag eingepreßt zu sein. Gefühl der Überforderung, Erschöpfung („Möchte Ballast abschmeißen"). Gefühl, daß alles über den Kopf wächst, keine Ordnung zu finden. Panikgefühle mit hypochondrischem Einschlag. Unruhe mit Bewegungsdrang. 30. Hervorhebungen: klinisch bereits verifizierte Symptome. 151 Narayana Verlag, 79400 Kandern, Tel.:07626/ 97 497 00 Bernd Schuster „Bambus“
Auf der positiven Seite findet man: Gefühl der Befreiung von Streß und Belastung. Redelust bis zur albernen Geschwätzigkeit, Kichern. Gefühl von Tatkraft, Selbstsicherheit und Entscheidungsfreude. Größere Lockerheit gegenüber künftigen Anforderungen. Gefühl großer innerer Energie („könnte Bäume ausreißen"). Lust zu Arbeiten, Aufzuräumen, zu Organisieren. Gefühl großer inneren Ausgeglichenheit. Im kognitiven und intellektuellen Bereich fällt auf: Starke Vergeßlichkeit. Benommener, gedankenschwerer Kopf. Völlige Unfähigkeit zur Konzentration und geistigen Arbeit. Verschwimmen von Realität und Traum. Vergessen von Wörtern und Namen. Unsicherheit in der Bedeutung von Worten. Überblick über die Zeit geht verloren. Themen Bei aufmerksamer Durchsicht der Symptome wird man auf Zusammenhänge stoßen, die sich durch Symptome ähnlichen Inhalts ergeben und Themen des Arzneimittels erkennen lassen. In der Gemütssymptomatik erkennen wir folgende Themen: 1. Der Wunsch nach Veränderung Bei einigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zeigt sich eine sehr kritische und unzufriedene Analyse ihrer Lebensgewohnheiten und Lebensabläufe, mit dem Wunsch nach Veränderung. Dies zeigt sich in: Abrasieren eines Bartes. • •l Veränderungen bei den Hobbies. 152 Narayana Verlag, 79400 Kandern, Tel.:07626/ 97 497 00 Bernd Schuster „Bambus“
12. Kasus Vorgeschichte Eine junge Frau, 1969 geboren, die besonders schwer an PCP erkrankt ist und mit Kortison, Goldtherapie, Operationen der Hände wegen Verkürzungen der Finger- sehnen, behandelt wurde, kommt 1994 in die Praxis Sie hat diese Beschwerden seit ihrem 17. Lebensjahr. Hatte früher öfter Bronchitis und Rippenfellentzündung, immer mit Antibiotika unterdrückt. Jetzt noch oft Reizhusten. Immer heisere Stimme, wie ein „Reibeisen". Große Schmerzen in den Schultern beim Heben der Armen. Verschlimmerung der Beschwerden bei feuchtkaltem Wetter. Schmerzen im ganzen Körper, ist völlig steif, sie braucht morgens eine Stunde, um aufstehen zu können. Völlig unelastischer, roboterhafter Gang mit gebeugter Haltung. Unterleibsschmerzen bei der Periode. Kann keine Oliven essen, ißt sehr gerne Fleisch. Schlechter Schlaf. Sie hatte einmal eine starke Schwellung des ganzen linken Beines mit Schmerzen, gebessert auf Apis C 200. Verordnungen von Sulfur, Rhus toxicodendron, Tuberkulinum, Nux vomica und Medorrhinum konnten nicht verhindern, daß Kortison gebraucht wurde. Die Pati- entin ist nicht wehleidig, aber es ging nicht mehr. Die Patientin nimmt Bambusa Q 6, Dil. l seit Dezember 1994. Die Verbindung zum Morbus Bechterew (Bambusstabwirbelsäule), der oft mit PCP vergesellschaftet ist und als Autoimmunerkrankung gilt, veranlaßte die Verordnung, quasi als „letzte Rettung". Operation einer Zyste im rechten Knie, Januar 1995. Nackensteifigkeit, Schmerzen in Schultern, Händen, Schulterblättern. Urin riecht verändert, Brennen in der Vagina. Schmerz in den Kieferknochen. Schlechte Leberwerte: SGPT 38, Y-GT 75. Sonst auffällige Werte: BSG 52/89, Hb 10,8, IGA 0,42. Kortison befindet sich in der Reduktionsphase, noch 7 mg täglich. Verordnung und Verlauf: Im Juli 1995 Verordnung von Bambusa Q 12, Dil. l mit sofortiger Besserung der Schmerzen. Schultern viel besser, Hände gut, Knie sind gut, Hüften sind gut, Knöchel sind besser. Schlaf ist gut, Gemüt ist gebessert. Eine weitere Reduzierung des Kortisons ist so möglich, im August 1995 nur noch 5 mg täglich. Weiterhin deutlich gebesserter Zustand. 284 Narayana Verlag, 79400 Kandern, Tel.:07626/ 97 497 00 Bernd Schuster „Bambus“
Bernd Schuster Bambus. Homöopathische Prüfung und Verifizierung Luxusausstattung, Hardcover mit Silberprägung, Homöopathische Prüfung und Verifizierung. Mit Kasuistiksammlung 336 pages, hb publication 1996 More books on homeopathy, alternative medicine and a healthy life www.narayana-verlag.com
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