VERENIGING VAN EIGENAREN REKERLANDEN
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VERENIGING VAN EIGENAREN REKERLANDEN INGESCHREVEN BIJ DE KAMER VAN KOOPHANDEL, NR V 40635839 Correspondentie: Tweede Constantijn Huygensstraat 14 E 1054 CT Amsterdam Email: rekerlanden@hotmail.com www.rekerlanden.nl Tel: Nederland: +31 (0) 6 231 30 879 Tel: Deutschland: +49 (0) 152 56 475 070 Liebe Mitglieder, Hier ist endlich der neue Infobrief! Der Einführung des neuen Kassenwartes Uwe Frickenhaus, der Interim-Vorsitzenden Laura Vogels und die Aufgabenverteilung auf die übrigen beiden Vorstandsmitglieder Gerhard Blombach und Ed van Rooijen haben unsere volle Aufmerksamkeit beansprucht. Auch die weitere Entwicklung in der Rechtsangelegenheit des VVE gegen den Parkbetreiber “Exploitatiemaatschappij Bungalowpark Het Geestmerambacht” und die administrative Umsetzung der Vorstandszusammensetzung haben den Vorstand viel Zeit gekostet. Hiermit möchten wir nochmals zur Mitarbeit im Vorstand aufrufen, es werden Mitglieder gesucht, die sich mit Leib und Seele für den VVE einsetzen wollen. Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bei uns! Die Entwicklung des Gerichtsverfahrens Am 15.März 2017 ist der Parkbetreiber “Expl. Mij.Bungalowpark het Geestmerambacht B.V.” in Person von Herrn Stefan van Duin vom Anwalt des VVE beim Amtsgericht angeklagt worden. Der VVE Rekerlanden hat dabei die folgende Punkte angeführt: 1. Die Berechnungsweise der Erbpacht durch den Parkbetreiber ist undurchsichtig. Eigene Berechnungen des VVE haben ergeben, dass die Berechnungsweise des Parkbetreibers falsch ist. 2. Die Verrechnung der Abwassergebühren (“zuiveringsheffing”) durch den Parkbetreiber ist falsch. Dieser rechnet zwar mit den Bungaloweigentümern jährlich den Wasserverbrauch ab, basiert jedoch die Abwasserkosten- Verrechnung auf der vorläufigen Festsetzung der Abwasserkosten und nicht auf der endgültigen Festsetzung durch die Gemeinde, obwohl ihm diese nachweislich vorliegt. Die Erstattung zuviel gezahlter Abwasserkosten (inzwischen insgesamt mehrere Tsd. Euro) an die Bungaloweigentümer bzw. eine Verrechnung mit den Kostenrechnungen findet nicht statt. 3. Es besteht keine transparente Politik zum Zustand des Parks und Anfragen an den Parkbetreiber hierzu werden von diesem nicht objektiv beantwortet. Der VVE fordert eine nach demokratischen Grundsätzen zusammengesetzte “Welstandscommissie” (früher Technische Commissie”) und die Aufstellung von Richtlinien zum Zustand des Parks , auf die man sich beiderseitig berufen kann. Im Antwortschreiben des Anwalts des Parkbetreibers, die unser Anwalt am 12.April 2017 erhalten hat, wurden die Forderungen des VVE abgelehnt, im Einzelnen: ad1. Die Berechnungsweise der Erbpacht ist nach Meinung des Parkbetreibers richtig, ohne dass jedoch richtige Berechnungsgrundlagen genannt werden. Es wird lediglich auf (widersprüchliche) Briefe und Notizen verwiesen, die bereits einige Jahrzehnte alt sind. ad2. Die Berechnung des Wasserverbrauchs ist nach Meinung des Parkbetreibers richtig und dies wird mit allerlei Rechnungen belegt. Der VVE Rekerlanden behauptet tatsächlich ja nicht, dass die Berechnung des Wasserverbrauchs falsch ist, sondern dass die Abwasserkosten nicht oder falsch mit den Wasserverbrauchskosten verrechnet werden. ad3. Erneut wird die “Technische Commissie” als existent bezeichnet. Die Übersicht der zugelassenen Veränderungen am Bungalow und am Grundstück wird angeführt. Diese Übersicht ist 15 Jahre alt, wurde nicht aktualisiert, sondern nur mit einem neuen Datum versehen. Die Existenz der “Technischen Commissie” wird durch den VVE angezweifelt. Im Antwortschreiben wird in Form eines “Zwischenfalls” (eine Art Zwischenfrage an den Richter) dargelegt, dass der VVE Rekerlanden tatsächlich kein Rechtsverhältnis mit dem Parkbetreiber habe und daher auch kein Gerichtsverfahren gegen diesen führen könne. Außerdem wird dagelegt, dass nicht das Amtsgericht (“kantonrechter”) für dieses Verfahren zuständig und befugt ist, sondern das (höhergestellte) Zivilgericht (“Rechtbank”). Durch den Anwalt des VVE ist zuerst dieser “incident” behandelt worden. Der Vorstand hat alle Punkte, die in dem Antwortschreiben des Anwalts des Parkbetreibers genannt wurden, mit Argumenten und Beweismittlen widerlegt und dem Anwalt des VVE zukommen lassen. Der Widerspruch des VVE liegt dem Richter vor. Es handelt sich um einen juristisch www.rekerlanden.nl
VERENIGING VAN EIGENAREN REKERLANDEN INGESCHREVEN BIJ DE KAMER VAN KOOPHANDEL, NR V 40635839 einwandfreien Widerspruch, worauf hier in diesem Brief nicht detailliert eingegangen werden soll. Am 7.Juni 2017 hat der Amtsrichter entschieden, dass das weitere Verfahren vor dem (höheren) Zivilgericht weitergeführt wird. Der Anwalt des VVE wird wiederum eine Antwort formulieren und dem Gericht zukommen lassen. Danach kann die Gegenseite noch einmal darauf antworten. Wir werden die Mitglieder zu gegebener Zeit über neue Ergebnisse informieren. Eine kleine Impression von einigen Gärten im Bungalowpark Haben Sie vielleicht Bildmaterial von Ihrem Garten, oder andere schöne Bilder von z.B. der Umgebung, die Sie gerne mit den anderen Mitglieden teilen möchten? Wenn ja, schicken Sie diese einfach an:rekerlanden@hotmail.com. Der Vorstand entscheidet dann, ob diese dann auf der Homepage veröffentlicht werden. ACHTUNG: Unsere Postadresse hat sich geändert: Vereniging van Eigenaren Rekerlanden Tweede Constantijn Huygensstraat 14 E 1054 CT Amsterdam Bitte schicken Sie keine Post mehr an das Postfach 26 in Warmenhuizen! Infobrief Liebe Mitglieder, auch wir möchten mit der Zeit gehen und werden die Infobriefe ab 2018 nur noch elektronisch verschicken! Wenn Sie uns bereits Ihre e-mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie den Brief bereits elektronisch. Haben Sie uns noch keine e-mail-Adresse angegeben? Bitte holen Sie dies schnellstmöglich nach. Sie können den/die Infobrief(e) auch von unserer Homepage herunterladen. Bezahlung des VVE-Mitgliedsbeitrags für das Jahr 2017 Leider haben einige Mitglieder den Jahres- Mitgliedsbeitrag von 40 Euro noch immer nicht bezahlt. Hiermit möchten wir nochmals darum bitten, den Mitgliedsbeitrag schnellstmöglich auf folgendes Konto zu überweisen: IBAN: NL76INGB0004768142 auf den Namen von VVE Rekerlanden, Betreff: Mitgliedsbeitrag 2017. Damit vermeiden Sie Mahnungen und ersparen dem Kassenwart viel Arbeit und Zeit. Gemütliches Zusammentreffen Herbst 2017 – Samstag 28.Oktober 2017 - Für den Herbst möchten wir geren wieder ein gmütliches Zusammensein organisieren. Lassen Sie sich überraschen! Ziet und Ort werden so schnell wie möglich auf der Homepage bekannt gegeben. Notieren Sie sich den 28.Oktober bereits jetzt in Ihre Kalender, der Vorstand würde sich freuen, so viele Mitglieder wie möglich begrüßen zu dürfen! blad - 2 -
VERENIGING VAN EIGENAREN REKERLANDEN INGESCHREVEN BIJ DE KAMER VAN KOOPHANDEL, NR V 40635839 Homepage Momentan sind rund 50 Mitglieder auf der Homepage des VVE registriert. Um in den geschützten Mitgliederteil der Homepage zu gelangen, auf dem viele nützliche Informationen zu finden sind (z.B. Erbpacht u.a. Dinge), müssen Sie zunächst auf der Seite www.rekerlanden.nl registrieren. Sobald Sie auf der Seite den button LEDEN/MITGLIEDERBEREICH anklicken und dann weitergehen nach z.B. “Erbpacht” werden Sie gebeten, sich als bestehender Nutzer anzumelden. Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, füllen Sie bitte die Registrierungsmaske vollständig aus. Der Webmaster wird dann Ihr Konto freischalten, so dass Sie sich als bestehender Nutzer anmelden können. Selbstverständlich werden ausschließlich VVE-Mitglieder als Benutzer zugelassen.. blad - 3 -
VERENIGING VAN EIGENAREN REKERLANDEN INGESCHREVEN BIJ DE KAMER VAN KOOPHANDEL, NR V 40635839 Abschied von Vorstandsmitgliedern Im Rahmen der letzten Jahresversammlung in Krabbendam haben wir uns von zwei lngjährigen und sehr wertgeschätzten Vorstandsmitgliedern verabschieden müssen. Theo de Vries und Norbert Lukschütz nahmen Abschied und wurden mit einem Geschenk und viel Beifall der Anwesenden verabschiedet. Wir wünschen Ihnen vom gesamten Vorstand einen schönen, warmen und sonnigen Sommer und eine schöne Ferienzeit! Bis bald im Herbst! blad - 4 -
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