VERENIGING VAN EIGENAREN REKERLANDEN

Die Seite wird erstellt Mercedes Köster
 
WEITER LESEN
VERENIGING VAN EIGENAREN REKERLANDEN
VERENIGING VAN EIGENAREN REKERLANDEN
INGESCHREVEN BIJ DE KAMER VAN KOOPHANDEL, NR V 40635839
Correspondentie: Tweede Constantijn Huygensstraat 14 E
                     1054 CT Amsterdam
                     Email: rekerlanden@hotmail.com
                     www.rekerlanden.nl
                     Tel: Nederland: +31 (0) 6 231 30 879
                     Tel: Deutschland: +49 (0) 152 56 475 070

Liebe Mitglieder,

Hier ist endlich der neue Infobrief!

Der Einführung des neuen Kassenwartes Uwe Frickenhaus, der Interim-Vorsitzenden Laura Vogels und die
Aufgabenverteilung auf die übrigen beiden Vorstandsmitglieder Gerhard Blombach und Ed van Rooijen haben unsere volle
Aufmerksamkeit beansprucht.
Auch die weitere Entwicklung in der Rechtsangelegenheit des VVE gegen den Parkbetreiber “Exploitatiemaatschappij
Bungalowpark Het Geestmerambacht” und die administrative Umsetzung der Vorstandszusammensetzung haben den
Vorstand viel Zeit gekostet.

         Hiermit möchten wir nochmals zur Mitarbeit im Vorstand aufrufen, es werden Mitglieder gesucht, die sich mit Leib und
         Seele für den VVE einsetzen wollen. Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bei uns!

Die Entwicklung des Gerichtsverfahrens

Am 15.März 2017 ist der Parkbetreiber “Expl. Mij.Bungalowpark het Geestmerambacht B.V.” in Person von Herrn Stefan
van Duin vom Anwalt des VVE beim Amtsgericht angeklagt worden.

Der VVE Rekerlanden hat dabei die folgende Punkte angeführt:

        1. Die Berechnungsweise der Erbpacht durch den Parkbetreiber ist undurchsichtig. Eigene Berechnungen des VVE
        haben ergeben, dass die Berechnungsweise des Parkbetreibers falsch ist.
        2. Die Verrechnung der Abwassergebühren (“zuiveringsheffing”) durch den Parkbetreiber ist falsch. Dieser rechnet
        zwar mit den Bungaloweigentümern jährlich den Wasserverbrauch ab, basiert jedoch die Abwasserkosten-
        Verrechnung auf der vorläufigen Festsetzung der Abwasserkosten und nicht auf der endgültigen Festsetzung durch
        die Gemeinde, obwohl ihm diese nachweislich vorliegt. Die Erstattung zuviel gezahlter Abwasserkosten (inzwischen
        insgesamt mehrere Tsd. Euro) an die Bungaloweigentümer bzw. eine Verrechnung mit den Kostenrechnungen findet
        nicht statt.
        3. Es besteht keine transparente Politik zum Zustand des Parks und Anfragen an den Parkbetreiber hierzu werden
        von diesem nicht objektiv beantwortet. Der VVE fordert eine nach demokratischen Grundsätzen zusammengesetzte
        “Welstandscommissie” (früher Technische Commissie”) und die Aufstellung von Richtlinien zum Zustand des Parks ,
        auf die man sich beiderseitig berufen kann.

Im Antwortschreiben des Anwalts des Parkbetreibers, die unser Anwalt am 12.April 2017 erhalten hat, wurden die
Forderungen des VVE abgelehnt, im Einzelnen:

        ad1. Die Berechnungsweise der Erbpacht ist nach Meinung des Parkbetreibers richtig, ohne dass jedoch richtige
        Berechnungsgrundlagen genannt werden. Es wird lediglich auf (widersprüchliche) Briefe und Notizen verwiesen, die
        bereits einige Jahrzehnte alt sind.
        ad2. Die Berechnung des Wasserverbrauchs ist nach Meinung des Parkbetreibers richtig und dies wird mit allerlei
        Rechnungen belegt. Der VVE Rekerlanden behauptet tatsächlich ja nicht, dass die Berechnung des
        Wasserverbrauchs falsch ist, sondern dass die Abwasserkosten nicht oder falsch mit den Wasserverbrauchskosten
        verrechnet werden.
        ad3. Erneut wird die “Technische Commissie” als existent bezeichnet. Die Übersicht der zugelassenen
        Veränderungen am Bungalow und am Grundstück wird angeführt. Diese Übersicht ist 15 Jahre alt, wurde nicht
        aktualisiert, sondern nur mit einem neuen Datum versehen. Die Existenz der “Technischen Commissie” wird durch
        den VVE angezweifelt.

Im Antwortschreiben wird in Form eines “Zwischenfalls” (eine Art Zwischenfrage an den Richter) dargelegt, dass der VVE
Rekerlanden tatsächlich kein Rechtsverhältnis mit dem Parkbetreiber habe und daher auch kein Gerichtsverfahren gegen
diesen führen könne. Außerdem wird dagelegt, dass nicht das Amtsgericht (“kantonrechter”) für dieses Verfahren zuständig
und befugt ist, sondern das (höhergestellte) Zivilgericht (“Rechtbank”).

Durch den Anwalt des VVE ist zuerst dieser “incident” behandelt worden. Der Vorstand hat alle Punkte, die in dem
Antwortschreiben des Anwalts des Parkbetreibers genannt wurden, mit Argumenten und Beweismittlen widerlegt und dem
Anwalt des VVE zukommen lassen. Der Widerspruch des VVE liegt dem Richter vor. Es handelt sich um einen juristisch

                                                      www.rekerlanden.nl
VERENIGING VAN EIGENAREN REKERLANDEN
VERENIGING VAN EIGENAREN REKERLANDEN
INGESCHREVEN BIJ DE KAMER VAN KOOPHANDEL, NR V 40635839
einwandfreien Widerspruch, worauf hier in diesem Brief nicht detailliert eingegangen werden soll. Am 7.Juni 2017 hat der
Amtsrichter entschieden, dass das weitere Verfahren vor dem (höheren) Zivilgericht weitergeführt wird.

Der Anwalt des VVE wird wiederum eine Antwort formulieren und dem Gericht zukommen lassen. Danach kann die
Gegenseite noch einmal darauf antworten. Wir werden die Mitglieder zu gegebener Zeit über neue Ergebnisse informieren.

Eine kleine Impression von einigen Gärten im Bungalowpark

Haben Sie vielleicht Bildmaterial von Ihrem Garten, oder andere schöne Bilder von z.B. der Umgebung, die Sie gerne mit den
anderen Mitglieden teilen möchten? Wenn ja, schicken Sie diese einfach an:rekerlanden@hotmail.com. Der Vorstand
entscheidet dann, ob diese dann auf der Homepage veröffentlicht werden.

ACHTUNG: Unsere Postadresse hat sich geändert:

         Vereniging van Eigenaren Rekerlanden
         Tweede Constantijn Huygensstraat 14 E
         1054 CT Amsterdam

         Bitte schicken Sie keine Post mehr an das Postfach 26 in Warmenhuizen!

Infobrief
Liebe Mitglieder, auch wir möchten mit der Zeit gehen und werden die Infobriefe ab 2018 nur noch elektronisch verschicken!
Wenn Sie uns bereits Ihre e-mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie den Brief bereits elektronisch.
     Haben Sie uns noch keine e-mail-Adresse angegeben? Bitte holen Sie dies schnellstmöglich nach.
Sie können den/die Infobrief(e) auch von unserer Homepage herunterladen.

Bezahlung des VVE-Mitgliedsbeitrags für das Jahr 2017

Leider haben einige Mitglieder den Jahres- Mitgliedsbeitrag von 40 Euro noch immer nicht bezahlt.
Hiermit möchten wir nochmals darum bitten, den Mitgliedsbeitrag schnellstmöglich auf folgendes Konto zu überweisen:
IBAN: NL76INGB0004768142 auf den Namen von VVE Rekerlanden, Betreff: Mitgliedsbeitrag 2017. Damit vermeiden Sie
Mahnungen und ersparen dem Kassenwart viel Arbeit und Zeit.

Gemütliches Zusammentreffen Herbst 2017 – Samstag 28.Oktober 2017 -

Für den Herbst möchten wir geren wieder ein gmütliches Zusammensein organisieren. Lassen Sie sich überraschen!

Ziet und Ort werden so schnell wie möglich auf der Homepage bekannt gegeben.
Notieren Sie sich den 28.Oktober bereits jetzt in Ihre Kalender, der Vorstand würde sich freuen, so viele Mitglieder wie
möglich begrüßen zu dürfen!

                                                                                                                   blad - 2 -
VERENIGING VAN EIGENAREN REKERLANDEN
VERENIGING VAN EIGENAREN REKERLANDEN
INGESCHREVEN BIJ DE KAMER VAN KOOPHANDEL, NR V 40635839

Homepage
Momentan sind rund 50 Mitglieder auf der Homepage des VVE registriert.
Um in den geschützten Mitgliederteil der Homepage zu gelangen, auf dem viele nützliche Informationen zu finden sind (z.B.
Erbpacht u.a. Dinge), müssen Sie zunächst auf der Seite www.rekerlanden.nl registrieren.
Sobald Sie auf der Seite den button LEDEN/MITGLIEDERBEREICH anklicken und dann weitergehen nach z.B. “Erbpacht”
werden Sie gebeten, sich als bestehender Nutzer anzumelden. Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, füllen Sie bitte die
Registrierungsmaske vollständig aus. Der Webmaster wird dann Ihr Konto freischalten, so dass Sie sich als bestehender
Nutzer anmelden können.
Selbstverständlich werden ausschließlich VVE-Mitglieder als Benutzer zugelassen..

                                                                                                                blad - 3 -
VERENIGING VAN EIGENAREN REKERLANDEN
VERENIGING VAN EIGENAREN REKERLANDEN
INGESCHREVEN BIJ DE KAMER VAN KOOPHANDEL, NR V 40635839

Abschied von Vorstandsmitgliedern
Im Rahmen der letzten Jahresversammlung in Krabbendam haben wir uns von zwei lngjährigen und sehr wertgeschätzten
Vorstandsmitgliedern verabschieden müssen.
Theo de Vries und Norbert Lukschütz nahmen Abschied und wurden mit einem Geschenk und viel Beifall der Anwesenden
verabschiedet.

Wir wünschen Ihnen vom gesamten Vorstand einen schönen, warmen und sonnigen Sommer und eine schöne
Ferienzeit!
     Bis bald im Herbst!

                                                                                                        blad - 4 -
VERENIGING VAN EIGENAREN REKERLANDEN VERENIGING VAN EIGENAREN REKERLANDEN VERENIGING VAN EIGENAREN REKERLANDEN VERENIGING VAN EIGENAREN REKERLANDEN
Sie können auch lesen