Vergabe der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr der Stadt Paderborn - Stadt Paderborn
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Stadt Paderborn Vergabe der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr der Stadt Paderborn Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung/Vorinformation der Stadt Paderborn Juni 2021
____________________________________________________________________________________ Stadt Paderborn Vergabe der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr der Stadt Paderborn Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntma- chung/ Vorinformation der Stadt Paderborn Aufgabenträger und zuständige Behörde: Stadt Paderborn Stadtplanungsamt, Abt. Verkehrsplanung Pontanusstraße 55 33102 Paderborn Paderborn, Juni 2021 Stadt Paderborn
____________________________________________________________________________________ Inhalt: 1 Erläuterungen zum Dokument .................................................................. 1 2 Verkehrsleistungen ................................................................................. 2 2.1 Fahrplanangebot ......................................................................... 2 2.2 Umfang des Verkehrsangebotes .................................................... 4 2.3 Hinweise zur Anpassung der Leistungen und Qualitäten während der Laufzeit des ÖDA ........................................................................ 4 2.4 Anschlusssicherung ..................................................................... 5 2.5 Einsatz von differenzierten Fahrzeuggrößen im Linienverkehr ............ 5 2.6 Vergabe von Subunternehmerleistungen ........................................ 7 3 Tarif ..................................................................................................... 7 4 Qualitative Anforderungen für weitere Themenbereiche / sonstige Standards .. 7 5 Betriebspflicht ....................................................................................... 9 5.1 Verfügbarkeit des Fahrplanangebotes / Ausfallquote ........................ 9 5.2 Pünktlichkeitsmonitoring .............................................................10 5.3 Platzkapazitäten / Besetzungsgrad ...............................................11 6 Anforderungen an die Verkehrsdurchführung .............................................12 6.1 Anforderungen an Betriebshof und Betriebsleitstelle ....................... 12 6.2 Verantwortliche Ansprechperson auf Seiten des Betreibers............... 13 6.3 Betriebs-, Verspätungs- und Störfallmanagement ........................... 13 6.4 Umleitungsmanagement .............................................................14 6.5 Rechnergestütztes Betriebsleitsystem / ITCS .................................15 6.6 Anschlusssicherung ....................................................................16 6.7 Kommunikation Leitstelle – Fahrzeug ............................................17 6.8 Anforderungen an die Durchführung des Bedarfsverkehrs ................17 7 Fahrscheinvertrieb.................................................................................18 8 Fahrgastinformation und Kundenkommunikation ........................................19 8.1 Fahrgastinformationskanäle.........................................................19 8.2 Fahrgastinformationen im Störfall ................................................24 9 Anforderungen an das Personal ...............................................................24 9.1 Leitstellenpersonal .....................................................................24 9.2 Fahrpersonal .............................................................................25 9.3 Personal mit regelmäßigem Kundenkontakt (Kundencenter und Verwaltung) ..............................................................................27 Stadt Paderborn
___________________________________________________________________________________ 9.4 Vertriebspersonal externe Vertriebspartner ................................... 28 9.5 Personal für Sicherheit und Service sowie Fahrausweisprüfung ........ 28 9.6 Mitarbeiterschulung und Qualitätssicherung .................................. 28 10 Anforderungen an die Haltestelleneinrichtung ........................................... 29 10.1 Haltestelleneinrichtung .............................................................. 29 10.2 Haltestellenzustand ................................................................... 29 10.3 Reinigung und Schadensbeseitigung ............................................ 30 11 Anforderungen an die Fahrzeuge ............................................................ 30 11.1 Anforderungen an die Fahrzeugausstattung im Linienverkehr .......... 30 11.2 Mitnahme von Fahrrädern .......................................................... 33 11.3 Mitnahme von Elektromobilen (E-Scootern) .................................. 33 11.4 Anforderungen an die laufende Instandhaltung zum kundengerechten Erscheinungsbild ....................................................................... 34 11.5 Umweltstandards ...................................................................... 34 11.6 Außenwerbung an den Fahrzeugen .............................................. 35 11.7 Mindestanforderungen für Fahrzeuge im ALF-Verkehr ..................... 36 11.8 Fahrzeugzustand, -reinigung und Schadensbeseitigung................... 36 12 Serviceleistungen ................................................................................. 38 12.1 Kundencenter ........................................................................... 38 12.2 Vertriebspartner / Verkaufsstellen ............................................... 39 12.3 Mobilitätsgarantie...................................................................... 39 12.4 Ausstieg ab 20.00 Uhr zwischen den Bushaltestellen ...................... 39 12.5 Durchführung von Busschule und Mobilitätstrainings ...................... 40 12.6 Fundsachen .............................................................................. 41 13 Marketing ............................................................................................ 41 13.1 Allgemeines Marketing ............................................................... 41 13.2 Marketingbudget ....................................................................... 42 14 Mitwirkungspflichten ............................................................................. 42 14.1 Teilnahme an Sitzungen politischer Gremien und Verankerung in lokalen Netzwerken ................................................................... 42 14.2 Mitgliedschaft Verbundgesellschaft (Tarif) ..................................... 42 14.3 Kooperationen .......................................................................... 43 15 Sozialstandards .................................................................................... 43 15.1 Tarifbindung ............................................................................. 43 Stadt Paderborn
____________________________________________________________________________________ 15.2 Interessenvertretung der Mitarbeiter ............................................ 44 15.3 Arbeits- / Pausenzeiten ...............................................................44 15.4 Pausen- / Sozialräume................................................................44 15.5 Gesundheitsmanagement ............................................................45 16 Einnahmensicherung / Fahrscheinkontrolle................................................45 17 Fahrgasterhebungen ..............................................................................45 18 Qualitätsmanagement / Berichtswesen .....................................................46 18.1 Qualitätsmanagement ................................................................46 18.2 Qualitätskontrollen und -sicherung ...............................................46 18.3 Beschwerdemanagement ............................................................47 18.4 Berichtswesen ...........................................................................47 18.5 Absicherung der Mindeststandards der Vorabbekanntmachung und Verbindliche Zusicherung ............................................................48 Anlagen: Anlage 1: Linien-Fahrpläne Hauptlinien, Nebenlinien und Nachtbusse (Stand Juni 2021) Anlage 2: E-Wagenfahrpläne im Verstärkerverkehr (Hinweis: Es handelt sich um Fahrpläne mit Fahrplanstand im 1. Quartal 2020, vor der Corona-Pandemie. Die E-Wagen- Fahrten und deren Betriebskilometer können von Schuljahr zu Schuljahr variie- ren und sind, bei Bedarf auch innerhalb eines Schuljahres, im Fahrplan kurzfris- tig an die Bedarfe bzw. die Nachfrage anzupassen.) Anlage 3: Liniennetzplan Stadt Paderborn (Stand Juni 2021) Anlage 4: Liniennetzplan Nachtbus Stadt Paderborn (Stand Juni 2021) In der Wortwahl des Dokuments werden geschlechtsneutrale Formulierun- gen bevorzugt (z. B. Fahrpersonal, Rollstuhlfahrende). Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf eine weitere getrenntgeschlechtliche Formulierung verzichtet (z. B. Betreiber). In diesen Fällen werden ausdrücklich alle Ge- schlechter gleichermaßen angesprochen. Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ____________________________________________________________________________________ 1 Erläuterungen zum Dokument Die Stadt Paderborn als Aufgabenträger und zuständige Behörde beabsichtigt zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleis- tungen im öffentlichen Personennahverkehr, mit Wirkung zum 01.01.2023 eine Di- rektvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) zu vergeben, der die Seite | 1 Erbringung der nachfolgend beschriebenen Verkehrsdienste im ÖPNV für das Stadt- gebiet Paderborn als Gesamtleistung (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG) zum Gegen- stand hat. Gemäß Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hat die Stadt Paderborn eine Vorabbekanntmachung/Vorinformation für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Gemäß § 12 Abs. 6 PBefG löst diese Bekanntma- chung eine Frist für die Stellung etwaiger Anträge für einen eigenwirtschaftlichen Betrieb des Stadtverkehrs Paderborn aus. Eigenwirtschaftliche Genehmigungsan- träge können nur innerhalb von drei Monaten nach Vorabbekanntma- chung/Veröffentlichung der Vorinformation gestellt werden. Gemäß § 8a Abs. 2 Sätze 3 bis 5 PBefG sollen mit der Vorabbekanntmachung die Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards angegeben wer- den, die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbunden sein werden. Dazu dient dieses ergänzende Dokument (Kapitel 2 einschließlich Anlagen). Hinweise zur genehmigungsrechtlichen Bedeutung dieser Anforderungen finden Sie in Abschnitt VI.1.) „Zusätzliche Angaben“ der vorgenannten Veröffentlichung. Das nachstehende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 – 5 PBefG. Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ___________________________________________________________________________________ 2 Verkehrsleistungen 2.1 Fahrplanangebot Die Linien des Paderborner Stadtbusverkehrs stellen betrieblich und wirtschaftlich ein zusammengehörendes Netz dar. Das ÖPNV-Konzept der Stadt Paderborn aus Seite | 2 2017, welches Bestandteil des bestehenden Nahverkehrsplanes des nph ist, weist den Stadtverkehr daher als ein Integriertes Gesamtnetz „Stadtverkehr Pa- derborn“ aus. Dementsprechend erfolgt die hiesige Vergabe als Gesamtleistung gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG. Grundlage der Vorabbekanntmachung ist das Fahrplanangebot zum Fahrplanstand Juni 2021 (Referenzfahrpläne siehe Anlage 1). Zudem hat der Betreiber in Nachfra- gespitzen die erforderlichen Verstärkerfahrten sicherzustellen (derzeitiges E- Wagen-Angebot vgl. Anlage 2). Die konkreten Linienführungen sind aus dem beige- fügten Liniennetzplan (siehe Anlage 3) zu entnehmen. Die aufgeführte Linienfüh- rung, zu bedienende Haltestellen, Betriebszeiten, Takte / Fahrtenanzahl sind einzu- halten. Die Betriebsaufnahme beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2032. Tabelle 1: Linien im Gesamtnetz „Stadtverkehr Paderborn“ Linie Linienweg Linienlänge Hauptlinien mit Unterlinien nach § 42 PBefG 1 Hauptbahnhof - Sennelager 12,8 2 Wewer - Marienloh 17,4 3 Mönkeloh - Lemgoer Str. 13,0 4 HN-Wendeschleife - Dahl 13,7 5 Hauptbahnhof - Ingolstädter Weg 5,9 6/61 Sande - Auf der Lieth 18,8 7 Technologiepark - Friedhof Auf dem Dören 9,5 8 Gesseln - Neuenbeken 21,9 9 Hbf - Kaukenberg 8,4 11 Hauptbahnhof - Thuner Siedlung 9,4 24/28 Wewer - Kaukenberg/Dahl 33,3 58 HN-Wendeschleife - Sande 24,8 68 Sande - Schöne Aussicht 16,1 Gesamt 205,0 Nebenlinien nach § 42 PBefG 12 Hauptbahnhof - Lerchenweg 8,7 43 Dahl - Schulzentrum Niesenteich 11,0 Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ____________________________________________________________________________________ 46* Hauptbahnhof - Haxtergrund 7,6 47 Hauptbahnhof - Dahl 11,7 94 UNI-Linie 6,4 52 Marienloh - Kilianbad 14,7 Gesamt 60,1 Seite | 3 Nachtlinien nach § 42 PBefG N1 Zentralstation - Marienloh 10,5 N2 Zentralstation - Neuenbeken 12,9 N3 Zentralstation - Kaukenberg 8,7 N4 Zentralstation - Dahl 12,3 N5 Zentralstation - Wewer 10,1 N6 Zentralstation - Gesseln 10,0 N7 Zentralstation - Sande 12,3 N8 Zentralstation - Sennelager 13,3 Gesamt 90,1 Verkehr nach § 43 PBefG Schüler 21 Anbindung Hamborn (bis 31.10.2025) 10,8 Schüler 31 Anbindung Hamborn (bis 31.10.2025) 20,6 P+R Liborifest (weitere Betriebstage per Anzeige) 2,8 Gesamt 34,2 Gesamt 389,4 Die Fortschreibung des Fahrplans, insbesondere das Reagieren auf Nachfrage- schwankungen und Störungen, liegt in der unternehmerischen Verantwortung des Betreibers. Mögliche Anpassungen haben in enger Abstimmung mit der Stadt Pa- derborn und unter Berücksichtigung der im ÖPNV-Konzept definierten Richtwerte für die Mindest-Bedienungsqualität zu erfolgen. Sonder- und Zusatzleistungen Neben den Regelverkehrsleistungen (vgl. Fahrpläne; Anlagen 1 und 2) sind zusätz- liche Leistungen im Rahmen von Veranstaltungen (insbesondere Libori Stadtfest und Weihnachtsmarkt, darüber hinaus auch Karnevalsumzug, Osterlauf und Früh- lingsfest) zu erbringen. 1 Korrespondierende BBH-Genehmigung für anschließende Linienabschnitte. Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ___________________________________________________________________________________ Dies schließt ein, dass während der gesamten Libori-Festwoche mit Ausnahme der Nacht vom zweiten Libori-Sonntag auf den darauffolgenden Montag der Nachtbus- verkehr derart zu erweitern ist, dass alle acht Nachtbuslinien stündlich verkehren (0:30 Uhr, 1:30 Uhr, 2:30 Uhr und 3:30 Uhr ab Westerntor). Zudem ist an den bei- den Libori-Wochenenden sowie an den Advents-Samstagen ein P+R-Shuttle- Verkehr zwischen den Haltestellen „Heinz-Nixdorf-Wendeschleife“ und „Westerntor“ Seite | 4 (Herz-Jesu-Kirche) vorzuhalten (vgl. Tabelle 1). 2.2 Umfang des Verkehrsangebotes Die jährliche zu erbringende Regelverkehrsleistung beträgt ca. 4,25 Millionen Fahr- plankilometer im festbedienten Linienverkehr. Hierin enthalten sind die vom Betrei- ber in Nachfragespitzen zusätzlich zu erbringenden Verstärkerfahrten. Zusätzlich zu erbringen sind Sonder- und Zusatzleistungen im Rahmen von Veran- staltungen (s. o.) in einer Größenordnung von derzeit insgesamt etwa 13 Tsd. Fahrplankilometern pro Jahr, sowie Leistungen im Bedarfsverkehr in einer Größen- ordnung von rund 1 Tsd. Fahrplankilometern pro Jahr. Zudem hat der Betreiber Mehrleistungen, die aufgrund von Umleitungen infolge von Baumaßnahmen oder Unwetter erforderlich werden, zu erbringen. 2.3 Hinweise zur Anpassung der Leistungen und Quali- täten während der Laufzeit des ÖDA Die Stadt Paderborn lässt durch einen externen Gutachter ein integriertes Mobili- tätskonzept erstellen; eingeschlossen ist eine Potenzialanalyse für Taktverdichtun- gen. Politisch beschlossenes Ziel der Stadt Paderborn ist es, den ÖPNV als Rückgrat des Mobilitätssystems in Paderborn weiterzuentwickeln. Ergebnis der Bearbeitung und der politischen Meinungsbildung könnte sein, dass das ÖPNV-Angebot in Pader- born in den nächsten Jahren ausgebaut wird, um den Anteil des ÖPNV am Modal- Split signifikant zu erhöhen. Der ÖDA für die Gesamtleistung wird vor diesem Hintergrund absehbar mit der An- forderung verbunden sein, dass der Betreiber auf Anforderung der Stadt Paderborn über das vorstehend beschriebene Mindestangebot hinausgehende zusätzliche Leis- tungen erbringen muss. Dies kann nach derzeitigem Kenntnisstand eine Ausweitung der Leistungen um den Faktor 1,3 bis 1,5 gegenüber dem Status quo umfassen.2 Dafür wird der ÖDA Leistungsänderungsregelungen beinhalten, wonach die Stadt Paderborn vom Betreiber verlangen kann, das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP / das ÖPNV-Konzept in seiner jeweils geltenden Fassung und an Beschlüsse der zu- ständigen Behörde sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische 2 Im Falle einer eigenwirtschaftlichen Verkehrserbringung kann der Verkehrserbringer aus- drücklich nicht davon ausgehen, dass diese Leistungen über einen eigenständigen ÖDA vergeben werden. Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ____________________________________________________________________________________ Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen. Die Ände- rungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplanangebots, hinsichtlich der Form der Bedie- nung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Seite | 5 Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom Betreiber zu erbringende Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Erwartet wird die hierfür erforderliche Flexibilität des Unternehmens bei der Fahrplangestaltung. 2.4 Anschlusssicherung Die aus der Fahrplanstruktur abzuleitende Anschlusssystematik an allen wichtigen Verknüpfungspunkten (auch zwischen ÖPNV und SPNV) sowie die Abstimmung der Fahrplantakte von über längere Streckenabschnitte sich ergänzenden Linien sind bei der betrieblichen Umsetzung der Fahrpläne vom Betreiber aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten. Die Anschlüsse an Zu- und Abbringer innerhalb des Stadtbusnetzes sind durch ein automatisiertes Anschlusssicherungssystem als Bestandteil des ITCS sicherzustellen (vgl. Abschnitte 6.5 und 6.6). Es ist zu gewährleisten, bei Bedarf bis zu drei Minu- ten auf verspätete Zubringerverkehre zu warten. Die gilt insbesondere in Zeiten und Räumen mit ausgedünnter Taktfolge. Vorrangige einzuhaltende Verknüpfungen im Stadtbusnetz bestehen an den Ver- knüpfungspunkten Westerntor, Am Bogen und Schloß Neuhaus. 2.5 Einsatz von differenzierten Fahrzeuggrößen im Li- nienverkehr Die Leistungen im Linienverkehr sind grundsätzlich mit Linienbussen mit einer Kapazität von rund 80 Fahrgastplätzen (nach Herstellerangabe) zu erbringen. Auf- grund eines erhöhten Beförderungsbedarfs müssen auf vielen Fahrten Gelenkfahr- zeuge mit deutlich mehr Fahrgastplätzen (mind. 135 Fahrgastplätze nach Herstel- lerangabe), eingesetzt werden. Der jeweilige Fahrzeugtyp ist in Abhängigkeit der erforderlichen Kapazitäten einzusetzen. Einen Überblick über den derzeitigen Fahr- zeugeinsatz gibt Tabelle 2. Zu berücksichtigen ist, dass zu Anlässen wie Volksfes- ten, Fußballspielen etc. in Abhängigkeit des Beförderungsbedarfs die eingesetzte Gefäßgröße insbesondere bei den Nachtbussen ggf. anzupassen ist. Eine Besonderheit bildet die ALF-Linie 46 in das Naherholungsgebiet Haxtergrund. Hier kann die Gefäßgröße flexibel dem Bedarf entsprechend angepasst werden (sie- he Abschnitt Nr. 11.7). Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ___________________________________________________________________________________ Tabelle 2: Überblick über den Fahrzeugeinsatz nach Linien (während Vorlesungsbetrieb) Linie Überwiegender Fahrzeugeinsatz Einzelne Fahrten Hauptlinien Linie 1 NGL NL Seite | 6 Linie 2 NGL NL Linie 3 NL NGL Linie 4 NGL ‐ Linie 5 NL NGL Linie 6 NGL NL Linie 7 NL ‐ Linie 8 NGL NL Linie 9 NGL ‐ Linie 11 NGL NL Linie 28 NGL NL Linie 58 NGL NL Linie 68 NGL NL Nebenlinien Linie UNI NGL ‐ Linie 12 NL ‐ Linie 24 NGL ‐ Linie 43 NL ‐ Linie 46 (ALF) je nach Gruppengröße von Pkw bis NL Linie 47 NGL ‐ Linie 52 NGL NL Linie 61 NGL NL Nachtbus Linie N1 NL ‐ Linie N2 NL ‐ Linie N3 NL ‐ Linie N4 NL ‐ Linie N5 NL ‐ Linie N6 NL ‐ Linie N7 NL ‐ Linie N8 NL ‐ Fahrzeugtypen NL Niederflur Solo-Bus NGL Niederflur Gelenkbus Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ____________________________________________________________________________________ 2.6 Vergabe von Subunternehmerleistungen Die Vergabe von Unteraufträgen muss die Regelungen der Verordnung 1370/2007 und die hierzu zu berücksichtigende Rechtsprechung beachten. Soweit der Betreiber für die Durchführung des in Abschnitt 2.1 beschriebenen Ver- kehrsangebots Subunternehmer beauftragt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Seite | 7 Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung auch von diesen eingehalten werden. 3 Tarif Der Betreiber hat den Westfalentarif in seiner jeweils gültigen Fassung verbindlich anzuwenden. Die geltenden Tarifbestimmungen können unter folgender Internetadresse abgeru- fen werden: https://www.westfalentarif.de/de/der- westfalentarif/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen/. Ferner ist der Betreiber verpflichtet, die „Beförderungsbedingungen für die Ver- bund- und Gemeinschaftstarife in NRW“ anzuwenden. Die Beförderungsbedingun- gen stehen unter selbigem Link zur Verfügung. Es handelt sich dabei um Anforderungen zur Anwendung verbundener Beförde- rungstarife und -bedingungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Satz 5 PBefG. Ein Exemplar der jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingun- gen des Gemeinschaftstarifes ist im Verkehrseinsatz im Fahrzeug mitzuführen und dem Fahrgast bei Bedarf zur Einsicht auszuhändigen. 4 Qualitative Anforderungen für weitere Themenbe- reiche / sonstige Standards Die Qualität der gegenständlichen Verkehrsleistung soll durch die Festlegung geeig- neter Standards und durch deren Überwachung sichergestellt werden. Der ÖDA wird zu nachfolgend aufgeführten Themenbereichen mit den verbindlichen spezifi- schen Anforderungen bei der Erbringung der Verkehrsleistungen verbunden sein: Betriebspflicht o Verfügbarkeit des Fahrplanangebotes (Ausfallquote), o Pünktlichkeitsmonitoring, o Platzkapazitäten/Besetzungsgrad, Verkehrsdurchführung o Betriebshof und Betriebsleitstelle, o Verantwortliche Ansprechperson auf Seiten des Verkehrsunternehmens, o Betriebsleitstelle, Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ___________________________________________________________________________________ o Betriebs-, Verspätungs- und Störfallmanagement, o Umleitungsmanagement, o Rechnergestütztes Betriebsleitsystem, o Bedarfsverkehr, Seite | 8 Fahrgastinformation und Kundenkommunikation, o Fahrgastinformationskanäle, o Fahrgastinformation im Störfall, Personal (aufgeschlüsselt nach Tätigkeitsfeldern, z. B. Leitstellenpersonal, Fahr- personal etc.) Fahrzeuge, insbesondere o Fahrzeugausstattung, o Außengestaltung der Fahrzeuge und Werbung, o Fahrzeugzustand und -reinigung, o Umweltstandards, Serviceleistungen, insbesondere o Kundenzentrum, o Vertriebspartner, o Busschule / Mobilitätstraining, Marketing, Mitwirkungspflichten, Fahrgasterhebung, Einnahmensicherung / Fahrscheinkontrolle. Die konkreten Anforderungen sind im Folgenden dargestellt. Der ÖDA wird ferner mit folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit im ÖPNV verbunden sein: Fahrzeugausstattung (siehe Abschnitt 11) barrierefreie Internetseite und Fahrgast-App (siehe Abschnitt 8.1) Der ÖDA wird mit der Anforderung verbunden sein, die Anforderungen des Tarif- treue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG - NRW) zu beachten und repräsentative Tarifverträge gem. der Repräsentative Tarifverträge Verordnung (RepTVVO) vom 5. April 2016 anzuwenden, die das für Arbeit zuständige Ministerium festgelegt hat (siehe auch Abschnitt 15.1). Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ____________________________________________________________________________________ Der ÖDA wird weiterhin verbindliche Anforderungen in den Bereichen Qualitätskontrollen und –sicherung, Beschwerdemanagement, Berichtspflichten, festlegen. Seite | 9 Diese Anforderungen gelten nicht nur für den Betreiber selbst, sondern gleicherma- ßen auch für vom Betreiber ggf. eingesetzte Nachunternehmer (Subunternehmer). In diesem Fall trägt der Betreiber die Verantwortung für die Durchsetzung der Qua- litätsstandards gegenüber seinen Nachunternehmern. Bei den vorgenannten Anforderungen handelt es sich um Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 2ff. PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2ff. PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit etwai- ger eigenwirtschaftlicher Anträge. Eine Abweichung von diesen Anforderungen führt nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2ff. PBefG zur Ablehnung des eigenwirt- schaftlichen Antrags. 5 Betriebspflicht 5.1 Verfügbarkeit des Fahrplanangebotes / Ausfallquo- te Der Betreiber hat seiner aus der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung folgenden Betriebspflicht nachzukommen (vgl. § 21 Abs. 1 PBefG). Er hat für einen geordneten und vertragsgemäßen Betriebsablauf zu sorgen, die im Fahrplan aufge- führten Fahrten haben stattzufinden. Bei geplanten Betriebsunterbrechungen3 mit nennenswertem Eingriff in das Liniennetz bzw. Fahrplanangebot sind Ersatzverkeh- re gemäß Ankündigung durchzuführen. Der Betreiber ist für das Umleitungsma- nagement verantwortlich. Erforderlich ist dazu eine aktive Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern (vgl. auch Abschnitt 6.4). Bei ungeplanten Betriebsunterbre- chungen4 erfolgt unverzüglich die Sicherung des Betriebsablaufs durch Ersatzver- kehre oder Anschlussmöglichkeiten. Zur Absicherung der Beförderungspflicht sind ausreichende Personal- und Fahrzeug-Kapazitäten einzuplanen. 3 Geplante Unterbrechungen sind z. B. Baustellen oder Großveranstaltungen, bei denen eine Umleitungsinformation mind. zwei Tage vor der Unterbrechung erstellt und veröffentlicht werden muss. Der Betreiber ist für das Umleitungsmanagement verantwortlich. 4 Ungeplante Unterbrechungen treten ohne bzw. mit geringer Vorwarnzeit ein (z. B. Fahrzeugausfall, nicht gemeldete Demonstrationen, Unfall, Notarzteinsatz im Fahrzeug). Diese Unterbrechungen können sowohl im oder außerhalb des Einflussbereiches des Betreibers liegen und erfordern keinen Ersatzfahrplan s. o. Jedoch ist eine entsprechende Kommunikation sicherzustellen. Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ___________________________________________________________________________________ Die Ausfallquote wird als Zielwert auf eine Obergrenze von 1 % als Quartalswert festgelegt. Eine Fahrt gilt als ausgefallen ab einer Verspätung von 20 Minuten. Zu- dem gelten Fahrten als ausgefallen, wenn sie gar nicht bzw. nur teilweise (Teilaus- fälle) bzw. die Abfahrt stark verfrüht (60 Sekunden vor der 1. Sekunde der jeweili- gen Fahrplanminute der im Fahrplan definierten Abfahrtszeit) durchgeführt werden. Als Messkriterium wird die Differenz zwischen der gesamten Soll-Fahrplanleistung Seite | 10 (gem. Fahrplan) und der tatsächlichen Ist-Leistung gesamt betrachtet (Auswertung durch das Verkehrsunternehmen mit seinem Rechnergestützten Betriebsleitsystem (RBL/ITCS). Nicht geleistete Fahrten gelten immer als Fahrtausfall, unabhängig davon, ob dieser im Einflussbereich des Verkehrsunternehmens liegt oder nicht. Abweichungen von den konzessionierten Linienwegen sind im Regelverkehr unzulässig. Die Ausfallquote und die Ausfälle sind differenziert nach Zeitpunkt, Linie, Fahrtab- schnitt, Richtung, Art des Ausfalls und Ursache vom Verkehrsunternehmen ggü. dem Aufgabenträger im Qualitätsbericht (vgl. Abschnitt 18.4) zu dokumentieren. 5.2 Pünktlichkeitsmonitoring Sämtliche Fahrten müssen an allen Haltestellen zuverlässig und pünktlich durchge- führt werden. Eine Fahrt gilt als unpünktlich, wenn die Abfahrt nicht spätestens 180 Sekunden nach der 1. Sekunde der jeweiligen Fahrplanminute der definierten Ab- fahrtszeit bzw. verfrüht vor der 1. Sekunde der Abfahrtszeit erfolgt. Die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind über eine Anbindung an ein zentrales ITCS des Verkehrsunternehmens über eine laufende Verfolgung und Steuerung des Betriebs systematisch über alle Linien, Haltestellen und Fahrten zu messen und auszuwerten. Aussagekräftige Ergebnisse können als Orientierungshilfe für künftige Zielsetzungen und auch zur Identifikation notwendiger Maßnahmen im Bereich der Busbeschleunigung dienen. Der ÖDA wird als Anforderung an den Betreiber die Entwicklung eines Systems zur Erfassung und Bewertung der Pünktlichkeit enthalten. Dieses ist innerhalb der ers- ten 12 Monate nach Beginn des ÖDA zu entwickeln und mit dem Auftraggeber ab- zustimmen. Die Meldung / Darstellung zur Pünktlichkeit erfolgt als Halbjahreswert im Qualitäts- bericht bezogen auf alle Abfahrten gemäß Fahrplan. Auf durch das Verkehrsunter- nehmen nicht zu beeinflussende äußere Einflüsse ist gesondert hinzuweisen. Sobald sich die Notwendigkeit des Eingreifens in laufende Prozesse abzeichnet, sind Zwi- schenberichte schnellstmöglich zu erstellen. Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ____________________________________________________________________________________ Mitwirkungspflichten zur Infrastrukturoptimierung Der Betreiber ist verpflichtet, bei Infrastrukturmaßnahmen wie ZOH-Planung5, Maß- nahmen zur Busbeschleunigung und Haltestellenausbau mitzuwirken und fachkom- petentes Personal sowie technische Kapazitäten bereitzustellen. Seite | 11 5.3 Platzkapazitäten / Besetzungsgrad Das Platzangebot in den Fahrzeugen orientiert sich an den Empfehlungen des Ver- bands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und wird mit 4 Personen pro m² Stehplatzfläche festgelegt (zzgl. vorhandenes Sitzplatzangebot).6 Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass an keiner Haltestelle Fahrgäste zurückbleiben müssen. In den Verkehrsspitzen des Schüler- und Berufsverkehrs ist bereits bei gelegentli- cher Überschreitung von 90 % der o. g. Kapazitätsgrenze die betroffene Fahrt ge- nauer zu beobachten. Zeigt sich ein regelmäßiges Erreichen der 100 %-Kapazitäts- grenze, sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dies sind z. B. Anpassung der Gefäßgröße oder Einsatz (weiterer) Verstärkerfahrzeuge. Im Fall einer ungünstigen Verteilung zeitparallel verkehrender Fahrten umfasst dies auch Maßnahmen zur Erreichung einer günstigeren Verteilung, z. B. durch gezielte Information der Fahr- gäste, Änderung der Reihenfolge Regel-/E-Wagen („welches Fahrzeug fährt vor welchem“), Veränderung der Haltepolitik, etc. Die entsprechenden Maßnahmen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Außerhalb der Verkehrsspitzen gilt die oben beschriebene Vorgehensweise beim Erreichen von 75 % der definierten Kapazitätsgrenze über längere Fahrtabschnitte. Es ist zu berücksichtigen, dass die Linien, welche die Universität bedienen, aufgrund der von Schulen und Betrieben abweichenden zeitlichen Lage des Vorlesungsbe- triebs andere bzw. auch zusätzliche Spitzenzeiten aufweisen können. Bei Großveranstaltungen und Sondersituationen (z. B. extreme Witterung) gelten die definierten Qualitätsmaßstäbe ausdrücklich nicht. 5 Geplante Verlegung der Zentralstation an die Westernmauer (siehe auch https://www.paderborn.de/wohnen-soziales/mobilitaet/zoh-westernmauer.php). 6 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen: VDV Schriften 4 (06/2001). Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ___________________________________________________________________________________ 6 Anforderungen an die Verkehrsdurchführung 6.1 Anforderungen an Betriebshof und Betriebsleitstelle Der Betreiber hat wegen der besonderen Anforderungen, die mit der Durchführung Seite | 12 eines hochwertigen Stadtverkehrs in der Stadt Paderborn verbunden sind, einen zentralen Betriebshof in Paderborn zu führen. In dem Betriebshof sind ausreichend Räumlichkeiten für Verkehrsmanagement, Werkstatt, Ersatzvorhaltung, Datenerfassung/ Speicherung, das Personal (Sozialräume) sowie ausreichend Stauraum für Fundsachen (ggf. auch an anderer Stelle, z. B. im Kundencenter) Büro der verantwortlichen Ansprechperson (siehe Abschnitt 6.2) vorzuhalten. Ein Abstellen der für den Linienverkehr notwendigen Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen bzw. im öffentlichen Verkehrsraum ist ohne schriftliche Genehmigung durch die Stadt Paderborn nicht zulässig. Der Betreiber hat weiterhin an einem im Betriebshof oder an einem alternativen Standort in Paderborn eine Betriebsleitstelle einzurichten und zu betreiben, wel- che eine lückenlose Kommunikation mit den eingesetzten Fahrzeugen sicherstellt. An diese Betriebsleitstelle bestehen folgende Anforderungen: Besetzung durch einen verantwortlichen (entscheidungs- und handlungsbefug- ten) Mitarbeiter während der Betriebszeiten der Linien (inkl. 30 Minuten vor der ersten Fahrplanfahrt zur Überwachung der täglichen Betriebsvorbereitung). Montag bis Freitag bis 23 Uhr; Samstag bis 20 Uhr personelle Besetzung, da- nach und an Sonn- und Feiertagen auch per Rufbereitschaft eines Leitstellen- Mitarbeiters, der innerhalb von 30 Minuten die Leitstelle bzw. das Bedienungs- gebiet erreichen kann. Steuerung und Durchführung eines ordnungsgemäßen Fahrbetriebes inkl. Über- wachung der Ausfahrten und des Fahrpersonals hinsichtlich der ordnungsgemä- ßen Dienstausübung, Entscheidungen zur Anschlusssicherung im Verspätungsfall, Planung und Umsetzung von Maßnahmen bei Abweichungen vom Regelfahrplan, Steuerung und Überwachung des Verkehrsablaufs im Liniennetz (mobile Ver- kehrsaufsicht), Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ____________________________________________________________________________________ Störungsmanagement (inkl. Sicherstellung aktueller Fahrgastinformation bei Störungen etc.), Einrichtung/ Verlegung von Haltestellen bei Umleitungen, Koordination von Verkehren bei Sonderveranstaltungen/ Baumaßnahmen ein- schließlich notwendiger Abstimmungen mit Polizei, Ordnungsamt bzw. sonstigen städtischen Ämtern, Seite | 13 Dokumentation der täglichen Vorkommnisse, Bereitschaftsdienst, Befähigung zur Disposition bedarfsgesteuerter Verkehre (AnrufLinienFahrzeug ALF), Unterstützung beim Fundsachenmanagement. In der Haupt- und Normalverkehrszeit ist permanent eine Verkehrsaufsicht in der Betriebsleitstelle sicherzustellen, die für die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften sowie für die Qualitätssicherung der Verkehrsdurchführung ver- antwortlich ist. An personeller Besetzung ist in den o. g. Zeiten mindestens ein Disponent einzuset- zen. Montags bis freitags bis 20:30 Uhr ist mindestens ein weiterer Mitarbeiter vor- zuhalten für den Vor-Ort-Einsatz bei Betriebsstörungen, unvorhersehbaren Ver- kehrsbehinderungen, Unfällen und Fahrzeugausfällen; ansonsten auch die Wahr- nehmung von Backoffice-Aufgaben. Bei Großveranstaltungen ist das Personal be- darfsgerecht aufzustocken. Die Anforderungen an das Leitstellenpersonal finden sich in Abschnitt 9.1. 6.2 Verantwortliche Ansprechperson auf Seiten des Be- treibers Am Ort des Betriebshofs ist ein Verkehrsleiter oder eine Person mit vergleichbaren Fach-, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen bestellt, sofern nicht die Ge- schäftsleitung selbst dort ansässig ist. 6.3 Betriebs-, Verspätungs- und Störfallmanagement Der Betreiber sorgt für eine sichere, ordnungsgemäße und reibungslose Bedienung des Verkehrsgebietes, um einen pünktlichen und störungsfreien Betrieb zu gewähr- leisten. Das Verspätungsmanagement obliegt dem Betreiber. Er ergreift die erforderlichen dispositiven Maßnahmen, sobald sich Verspätungen von über 20 Minuten auf den Antritt der nächstfolgenden Fahrplanfahrt des betroffenen Fahrzeuges übertragen Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ___________________________________________________________________________________ würden. Dies gilt auch, wenn die Verspätung bzw. der Fahrzeugausfall nicht vom Betreiber zu vertreten ist.7 Auf Überlastungen ist innerhalb von 20 Minuten durch dispositive Maßnahmen oder Verstärkereinsatz zu reagieren. Bei umfassenderen, absehbar längeren Störungen sind unverzügliche Ersatzverkehre einzurichten. Seite | 14 Um bei unvorhersehbaren Ereignissen dauerhafte Störungen und Fahrtausfälle zu minimieren, sind erforderliche dispositive Maßnahmen unverzüglich umzusetzen bzw. eine entsprechende Personal- und Fahrzeugreserve zu bilden und vorzuhalten. Die Fahrgäste sind unverzüglich mit aktuellen Informationen über Störungen und Ersatzverkehre zu versorgen (z. B. im Bus, an Haltestellen mit DFI, im Internet, über die Fahrplan-App, soziale Netzwerke). Sie werden über Ursache und Dauer der Störung sowie über alternative Fahrtmöglichkeiten informiert. Je nach Art und Aus- wirkung der Störung sind darüber hinaus auch Print- und Hörfunkmedien bzw. sozi- ale Medien einzubeziehen. Die Betriebs- und Verspätungssituation im Bahnverkehr ist bei besonders starken, gebündelten Umsteigerströmen (z. B. im Zulauf zur Universität) mit Hilfe von ein- schlägigen Internetseiten der Betreiber zu beobachten. Bei Verspätungen ist bei Umsteigern im Stadtverkehr (u. a. auch auf/ vom Regio- nalbusverkehr) eine Abstimmung zwischen den Fahrzeugen über die Gewährleis- tung des Umsteigens der betroffenen Fahrgäste herbeizuführen. Die Entscheidung bzgl. des Abwartens obliegt der Leitstelle. Mit Betreibern anderer Buslinien (z. B. auf/ vom Regionalbusverkehr) sind Abstim- mungen im Störungs- bzw. Verspätungsfall bei Fahrgastbetroffenheit, soweit eine Abstimmung nicht unmittelbar zwischen den Fahrzeugen mit Funk möglich ist, mit deren Leitstelle herbeizuführen. 6.4 Umleitungsmanagement Der Betreiber ist für das Umleitungsmanagement im Falle von Baustellen, Veran- staltungen oder anderen Straßensperrungen auf den Linienwegen zuständig. Erfor- derlich ist dazu eine aktive Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern. Der Betreiber hat dazu Umleitungsinformationen, bei langanhaltenden Maßnahmen ab etwa vier Monaten auch Ersatz-Aushangfahrpläne vor Ort zu erstellen. Die Fahr- gäste sind rechtzeitig, bis mindestens eine Woche vor Inkrafttreten der Änderungen bzw. bei kurzfristig angekündigten Maßnahmen unverzüglich nach Bekanntwerden des Ereignisses in geeigneter Form zu informieren (z. B. Fahrplanaushang an den betroffenen Haltestellen, Fahrplan-App, Internetseite, Presseinformation, Newslet- ter, soziale Netzwerke). 7 Bei extremen Verhältnissen, wie Glatteis, unvorhergesehenem Wintereinbruch, Sturmbö- en, unvorhersehbaren gravierenden Verkehrsstaus, verspätungsrelevanten Tagesbaustel- len usw. können mit dem Aufgabenträger Ausnahmeregelungen zu den Regelungen im Verspätungsmanagement abgestimmt werden. Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ____________________________________________________________________________________ Ab einer Umleitungsdauer von 14 Tagen ist eine ITCS-Datenversorgung (für Bord- rechner, Leitstelle, DFIs, etc.) zu gewährleisten. Bei größeren Baumaßnahmen (> 1 Jahr geplante Umsetzungsdauer) sind Ersatz- fahrpläne zum Einstellen auf der Website (Fahrplantabellen und Download- Aushangfahrpläne) zu erstellen. Da die Anfahrbarkeit einzelner Haltestellen in Paderborn im Winter erfahrungsge- Seite | 15 mäß Probleme bereiten kann, ist für den Fall winterlicher Störungen ein SMS- Glatteis-Service o. ä. anzubieten. In jedem Fall ist der lokal zuständigen EFA-Provider (aktuell mit Sitz beim nph) mit den entsprechenden Informationen versorgen. Nennenswerte Auswirkungen auf den MIV und infolgedessen auch auf den Busver- kehr werden im Zuge der Maßnahme „Erneuerung Brücke der Bahnhofstraße über die Eisenbahn“ erwartet. Zur Betriebsstabilisierung ist während der Bauphase der Einsatz von zwei zusätzlichen KOM zu gewährleisten. Der Umsetzungszeitraum ist voraussichtlich zwischen 2022 und 2024. 6.5 Rechnergestütztes Betriebsleitsystem / ITCS Zur Effektivitätssteigerung der Betriebsdurchführung (u. a. Funkerreichbarkeit der Fahrzeuge, Pünktlichkeit der Fahrten, Beeinflussung der Lichtsignalanlagen, An- schlusssicherung), zum Nachweis von Qualitätsvorgaben sowie zur Datenbereitstel- lung für Echtzeit-Fahrgastinformationen hat der Betreiber ein Rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL/ ITCS) zu betreiben. Das RBL/ ITCS-System muss mindestens folgende Funktionen erfüllen: Dynamische Fahrgastinformation Zur dynamischen Fahrgastinformation sind bezogen auf einen Referenzfahrplan für jede Fahrt fortlaufend Abweichungen und Ankunftsvorhersagen zu ermitteln. Diese Daten können zur Echtzeitdatenversorgung gemäß VDV 454 AUS von Fahrgastinformationsportalen und/oder zur direkten Ansteuerung von Anzeige- tafeln (VDV 453 DFI) verwendet werden. Die Ansteuerung eigener Anzeigetafeln kann über Analogfunk, Digitalfunk oder GSM/GPRS erfolgen; Kabelverbindungen können ebenfalls benutzt werden. Anschlusssicherung Diese Funktion übernimmt sowohl die Überwachung interner Anschlüsse als auch die Sicherung von Anschlüssen von bzw. zu Fremdunternehmen, sofern diese ihrerseits über die entsprechende Schnittstelle verfügen (VDV 453 ANS) (vgl. Abschnitt 6.6). Störungsmanagement Manuell bedienbare Tools sowie Tools zur automatischen Organisation des Be- triebsablaufes bei Störungen müssen unterstützt werden. Dabei müssen sämtli- che unter Punkt „Datenkommunikation“ genannten Schnittstellen die Störungs- information erhalten. Eine automatische Protokollierung der Ereignisse muss stattfinden. Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ___________________________________________________________________________________ Engstelleneinfahrtsteuerung Das Leitsystem muss vordefinierte Engstellen (an denen sich zwei oder mehr Fahrzeuge nicht begegnen dürfen) überwachen und entsprechende Weisung an das Fahrpersonal senden. Dieses gilt nicht, wenn dafür eine Lichtsignalanlage implementiert wurde. Seite | 16 Ermittlung von Qualitätskennziffern (zur Ermittlung von Ausfallquote und Pünkt- lichkeitsstatistik, vgl. Abschnitte 5.1 und 5.2) Die erfassten Rohdaten müssen selektiert und nachbearbeitet werden können, um Pünktlichkeitsreports an definierten Messpunkten zu erstellen. Im Zusammenhang mit der neuen ZOH an der Westernmauer ist der Betreiber des Stadtverkehrs für die Ansteuerung der DFI-Anzeiger an der ZOH und für die Zu- sammenführung der Echtzeitdaten aus seinem ITCS mit den Echtzeitdaten des Re- gionalbusverkehrs (aus dem Ist-Daten-Server beim Verkehrsverbund Rhein Ruhr) zuständig. Die Stadt Paderborn stellt dem Betreiber die vorhandene bzw. zukünftig ggf. erwei- terte Beschleunigungstechnik an LSA bereit. Die Stadt stellt den Verkehrsunter- nehmen, welche die LSA-Beschleunigungstechnik nutzen, die für die Wartung und ggf. auch Erneuerung der dafür erforderlichen Hardware entstehenden Kosten in Rechnung; diese Regelung kann während der Laufzeit ersetzt werden durch eine Nachfolgeregelung, die klare Qualitätskriterien für die Beeinflussung durch das Ver- kehrsunternehmen festlegt. Der Betreiber hat eine Ansprechperson vor Ort für die LSA-Verantwortlichen der Straßenbaulastträger in Sachen LSA-Beeinflussung zu benennen. Ermittlung und Weitergabe von Echtzeitdaten Das Verkehrsunternehmen ist zur kostenlosen Bereitstellung von Echtzeitdaten über die definierten Schnittstellen gemäß VDV-Schriften 453 und 454 verpflichtet. Die Lieferung der Echtzeitinformationen ist durch das ITCS des Unternehmens si- cherzustellen. Die Infrastruktur muss eine kontinuierliche Erhebung und Lieferung von Echtzeitdaten aus dem Linienverkehr der Busse über die Schnittstelle VDV 454 an den Istdatenserver des VRR in Gelsenkirchen (oder ggf. Nachfolgesystem) zur Bestückung der Auskunftssysteme sicherstellen. Hierbei ist neben dem Prozessda- tendienst Fahrplanauskunft (AUS) auch der Referenzdatendienst Fahrplanauskunft (REF-AUS) zu verwenden. Darüber hinaus ist eine technische Ansprechperson vor Ort zu bestellen. Beim Einsatz von Subunternehmern ist sicherzustellen, dass auch die im Regelver- kehr eingesetzten Subunternehmer-Fahrzeuge vom Betreiber mit ITCS ausgestattet sind. 6.6 Anschlusssicherung In der Datenversorgung wird festgelegt, an welchen Haltestellen Anschlüsse erfol- gen sollen (vgl. Abschnitt 2.4). Die Fahrzeuge liefern den aktuellen Standort an das Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ____________________________________________________________________________________ ITCS. Der ITCS-Leitrechner wertet diese Informationen aus und hält bei Bedarf au- tomatisch Fahrzeuge zurück, um Anschlüsse zu sichern. Zusätzlich ist eine manuel- le Anschlusssicherung sicherzustellen. Die Anschlussinformation ist zeitgerecht an die beteiligten Fahrzeuge und die Fahr- gastinformationsanzeiger darin zu übertragen. Zur Gewährleistung möglichst vieler Anschlüsse sind sowohl die Voraussetzungen Seite | 17 für eine „statische Anschlusssicherung“ (Zubringer-Abbringer-Paare werden auf- grund der Planwerte gebildet) als auch für eine „Dynamische Anschlusssicherung“ zu schaffen. Sämtliche Anschlusssicherungsinformationen werden dem Bordrechner als Wei- sungstexte übermittelt und deren Status wird den Fahrgästen auf den Innenmonito- ren dargestellt. VDV 453 (ANS) muss bedient werden können, um Fremdabbringer und Fremdzu- bringer zu bedienen. 6.7 Kommunikation Leitstelle – Fahrzeug Um den operativen Betrieb zu überwachen und steuern, Fahrgastinformation und Anschlusssicherung zu gewähren, muss eine ständige Datenkommunikation mittels Analogfunk, Digitalfunk oder Öffentlichen Funk zwischen Leitstelle und Fahrzeug (und umgekehrt) stattfinden. Die Funkabdeckung im Verkehrsgebiet muss mindestens 90 % betragen. Durchsagen (Fahrgastinformation) von der Leitstelle über Sprachfunk in den Fahr- gastraum der Fahrzeuge sowie an wichtigen Haltestellen müssen gewährt werden. Weitere Fahrgastinformationen in Textform müssen in Echtzeit bei spontanen Er- eigniseintritten mittels einer Funktechnologie auf die Innenmonitore der Fahrzeuge gebracht werden. 6.8 Anforderungen an die Durchführung des Bedarfs- verkehrs Das vom Verkehrsunternehmen als Grundverkehrsleistung zu erbringende Fahrleis- tungsprogramm beinhaltet die Durchführung von Fahrten als Anruf-Linien-Fahrt (ALF). Bei diesen Fahrten handelt es sich um einen nachfragegesteuerten Verkehr mit folgenden Merkmalen: Bedienung nur nach vorheriger Anmeldung durch die Fahrgäste (telefonisch über die vom Betreiber kommunizierte Telefonnummer), linienorientierte Bedienung, Ein- und Ausstieg an den festgelegten Haltestellen. Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ___________________________________________________________________________________ Aktuell beschränkt sich das bedarfsgesteuerte Angebot im Stadtverkehr Paderborn auf die ALF-Linie 46. Diese dient hauptsächlich der Anbindung des Naherholungsge- biets Haxtergrund. Der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Dritter hat die Disposition der Rufbus- Fahrten zu gewährleisten. Dies betrifft folgende Leistungen: Seite | 18 Annahmen von telefonischen Fahrtwünschen Beratung der Fahrgäste hinsichtlich der ALF-Nutzung, Koordinierung des Fahrzeugeinsatzes (Gefäßgröße) Weitergabe der Fahrtwünsche an das Fahrzeug (Alternative: Weitergabe an den ggf. vom Verkehrsunternehmen mit der Durchführung der ALF-Fahrten von ihm beauftragten Subunternehmer), Unterschrift des zu befördernden Fahrgastes Dokumentation der ALF-Fahrtanmeldungen und Statistikerstellung. Die Anforderungen an die Fahrzeuge im bedarfsgesteuerten Verkehr sind in Ab- schnitt 11.7 dargestellt. 7 Fahrscheinvertrieb Der Betreiber hat unter Beachtung der nachstehenden Regelungen den Vertrieb des vollständigen Ticketsortiments des Westfalentarifs zu übernehmen und sicherzustel- len. Die vorzuhaltenden Bezahlsysteme müssen dem Kunden die Möglichkeit bieten, ein Ticket zu jeder Zeit zu kaufen. Die Vorgaben des Vertriebsleitfadens des West- falentarifs sind einzuhalten. Der Betreiber hat den Vertrieb des Fahrscheinsortiments über folgende Vertriebs- wege sicherzustellen: Im Vorverkauf: o über ein eigenes Kundencenter im Stadtzentrum Paderborn (vgl. Nr. 12.1), o über dritte Vertriebspartner im Stadtgebiet (vgl. Nr. 12.2), o außerdem über stationäre Fahrscheinautomaten des Betreibers an festgeleg- ten Haltestellen (eine Liste der aktuellen Vertriebsstellen kann der Internet- seite https://www.padersprinter.de/verkaufsstellen entnommen werden; mit Inbetriebnahme der neuen zentralen Omnibushaltestelle (ZOH) Westerntor sind hier ebenfalls stationäre Fahrscheinautomaten zu installieren).8 8 Ein evtl. Abbau der Fahrscheinautomaten kann nur in Abstimmung und in Zusammenar- beit mit dem Aufgabenträger erfolgen. Stadt Paderborn
Stadt Paderborn: Vergabe von ÖPNV-Leistungen für das Stadtgebiet ____________________________________________________________________________________ In den Fahrzeugen: o Der Verkauf von Fahrausweisen des Bartarifs durch das Fahrpersonal ist in allen Bussen sicherzustellen. Das Verkehrsunternehmen rüstet alle zum Ein- satz kommende Linienbusse mit entsprechender Verkaufstechnik aus (Fahr- scheindrucker oder über einen Fahrscheinautomaten). Seite | 19 „Mobile Ticketing“: Umzusetzen ist außerdem der Vertrieb elektronischer Tickets mit bargeldlosem Zahlungssystem (Ticketerwerb per Smartphone, „smilecard“-Lösung oder ver- gleichbar). In den Fahrzeugen ist die entsprechende Infrastruktur (Chipkarten- validator für bargeldlose Bezahlmöglichkeit) vorzuhalten. Das Vertriebssystem ist während der Laufzeit des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrages ggf. an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Anforderun- gen an die Fahrscheindrucker in Bezug auf elektronische Fahrscheine (auch Bar- codeTickets) sind mit den aktuell gültigen Anforderungen der Verbundgesellschaft Paderborn / Höxter (VPH) abzustimmen. Alle aktuell notwendigen Geräte sind durch den Betreiber zu beschaffen und in allen Fahrzeugen zu installieren. 8 Fahrgastinformation und Kundenkommunikation Dem Betreiber obliegt die Vorhaltung, Instandhaltung, Dokumentation sowie der Betrieb der ortsfesten und der mobilen Informations- und Kommunikationsanlagen in Paderborn, inkl. der Erstellung der Fahrplanaushänge an den Haltestellen, der Erstellung und Herausgabe eines Fahrplanbuches sowie die Kommunikation im Störfall. Die Aktualisierung dieser Informationen hat zeitgleich mit jedem Fahrplan- wechsel und dem Inkrafttreten der Änderung zu erfolgen. Das heutige Verkehrsunternehmen legt großen Wert auf umfassende Fahrgastin- formation und Kundenkommunikation. Um dieses hohe Niveau auch zukünftig min- destens zu wahren wird der ÖDA mit der Anforderung verbunden sein, dass der Fahrgast jederzeit die Möglichkeit haben muss, sich vor der Fahrt, an der Haltestel- le und während der Fahrt ausreichend über den ÖPNV unter Normalbedingungen sowie bei Betriebsabweichungen (Störfall bzw. unter Sonderbedingungen) zu infor- mieren (vgl. nachfolgende Abschnitte). Die Informationen müssen aktuell, genau, vollständig, einheitlich, verständlich und nutzbar sein. 8.1 Fahrgastinformationskanäle Zur Informationsvermittlung sind alle gängigen Medien und Informationskanäle zu nutzen. Dies sind gedruckte Informationen, wie das Fahrplanheft des PaderSprinter und Fahrplaninformationen an den Haltestellen, die persönliche Auskunft und die Information per Telefon, Internet, Smartphone-App und soziale Netzwerke. Der Betreiber hat dabei alle schriftlichen Informationen, Internetseiten, Fahrplanbücher und -aushänge nach den einschlägigen Normen barrierefrei zu gestalten. Stadt Paderborn
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