Vergütungspolitik für Vorstand und Aufsichtsrat der Erste Group Bank AG
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Vergütungspolitik für Vorstand und Aufsichtsrat der Erste Group Bank AG
Warum legen wir diese Vergütungspolitik unseren Aktionären vor? Die wirksame und nachhaltige Mitwirkung der Aktionäre stellt einen wesentlichen Eckpfeiler des Corporate Governance-Modells börsenotierter Gesellschaften dar. Die Erste Group Bank AG bekennt sich zu diesem Grundsatz. Schon bisher wurde die Vergütung von Vorstands- und Auf- sichtsratsmitgliedern im jährlichen Corporate Governance- Bericht sowie in der Offenlegung gemäß Art. 450 CRR (Capital Requirements Regulation) der Erste Group Bank AG ausführlich dargestellt. Durch die Änderungen des Aktiengesetzes basierend auf der Richtlinie (EU) 2017/828 (Aktionärsrechterichtlinie II) wurden die Mit- wirkungsmöglichkeiten der Aktionäre erhöht. Insbesondere ist nunmehr vorgesehen, dass die Hauptversammlung börsenotierter Gesellschaften mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung der Vergütungs- politik für Vorstand und Aufsichtsrat über diese abstimmt. Durch die Vorlage dieser Vergütungspolitik an die Haupt- versammlung erfüllt die Erste Group Bank AG diese erhöhten Anforderungen und ermöglicht den Aktionären einen klaren und transparenten Einblick in die Grundsätze der Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat. Die vorgeleg- te Vergütungspolitik ist bis auf weiteres gültig und wird gemäß § 78b iVm § 98a AktG nach der ersten Vorlage in der ordentlichen Hauptversammlung 2020 zumindest in jedem vierten darauf folgenden Geschäftsjahr sowie bei jeder wesentlichen Änderung der Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die vorgelegte Vergütungs- politik zu beschließen. Vergütungspolitik: Die Vergütungspolitik beschreibt die verschiedenen fixen und variablen Vergütungsbestandteile, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gewährt werden können. Vergütungsbericht: Der Vergütungsbericht gibt einen detaillierten und umfassenden Überblick über die im Laufe des letzten Geschäftsjahrs den Vorstands- und Aufsichtsratsmit- gliedern gewährte Vergütung. Der Vergütungsbericht wird erstmals 2021 der Haupt- versammlung vorgelegt. Bis dahin finden sich diese Angaben im Corporate Governance-Bericht. Erste Group Vergütungspolitik Seite 2
Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder der Erste Group Bank AG Grundsätze Die Vorstandsmitglieder werden durch die in dieser Vergütungspolitik festgelegten Grundsätze motiviert, die im Statement of Purpose und in der Strategie der Vergütungsgrundsätze Erste Group Bank AG festgelegten Ziele zu erreichen, um eine nachhaltige und positive Unternehmensentwicklung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll voranzutreiben. Die Vergütungspolitik ermutigt nicht zur Angemessenheit im Vergleich zu nationalen und internatio- Übernahme von Risiken, die über das von dem Kreditinstitut nalen Kreditinstituten ähnlicher Art und der Vergütung Größe marktkonform und wettbewerbsfä- festgelegte Maß hinausgehen. Das in dieser Vergütungs- hig sein. politik beschriebene Vergütungssystem für die Vorstands- mitglieder leistet demnach einen nachhaltigen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie der Erste Group Bank AG. Außerordentliche Leistungen und Erfolge Erfolgsabhängige sollen angemessen entlohnt werden. Das Ausmaß der Zielerreichung soll sich in der Die Ausgestaltung der Vergütungspolitik sowie die Ent- Vergütung variablen Vergütung widerspiegeln. scheidungen zur Struktur und Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder obliegen dem Aufsichtsrat und erfolgen unter Berücksichtigung der nebenstehenden Ein erheblicher Teil der variablen Vergütung Grundsätze (siehe Grafik). Ziel der Vergütungspolitik ist wird zurückgestellt und fördert somit die Langfristigkeit nachhaltige Geschäftsstrategie und es, den Vorstandsmitgliedern innerhalb der gesetzlichen der Vergütung langfristige Entwicklung der Erste Group Rahmenbedingungen ein marktkonformes und zugleich Bank AG. dem relevanten Wettbewerb standhaltendes Vergütungs- paket anzubieten, um die für die Erste Group Bank AG besten international verfügbaren Kandidaten für eine Vorstandsposition zu gewinnen. Die Vergütungspolitik der Vorstandsmitglieder ist klar und verständlich gestaltet und entspricht den Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) sowie allen bindenden Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene und EU-Ebene. Aufbau der Vergütung der Vorstandsmitglieder Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Erste Group Nebenleistungen. Der variable Teil der Vergütung wird Bank AG besteht aus zwei Bestandteilen: ausschließlich erfolgsabhängig gewährt und setzt sich aus Barzahlungen sowie unbaren Vergütungen in Form ȿ Fixe Vergütung von Phantom Shares zusammen. ȿ Variable Vergütung Während die fixe Vergütung erfolgsunabhängig gewährt wird, zielt die variable Vergütung darauf ab, zweckmäßige Vergütungsbestandteile Anreize für die Erreichung wesentlicher Unternehmens- ziele und eine nachhaltige Wertschöpfung zu setzen. Bei Pensionskasse + einer Vergütung handelt es sich immer um eine fixe oder eine variable Vergütung. Fixe Vergütung = Grundgehalt + D&O Versicherung Sonstiges Die fixe, erfolgsunabhängige Vergütung umfasst u.a. das Barzahlungen Grundgehalt, die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge Variable Vergütung = Phantom Shares (Pensionskasse), Versicherungsleistungen sowie sonstige Erste Group Vergütungspolitik Seite 3
Fixe Vergütung D&O Versicherung Die fixe Vergütung orientiert sich – unter Berücksichtigung der strategischen und operativen Aufgabenfelder – am Die Erste Group Bank AG verfügt über eine Vermö- Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmit- gensschadenhaftpflichtversicherung. Versichert sind alle glieds und soll die Zusammenarbeit im Vorstand fördern. ehemaligen, aktuellen und künftigen Vorstandsmitglieder. Die fixe Vergütung wird erfolgsunabhängig gewährt. Sie besteht aus dem Grundgehalt sowie sonstigen Bezü- Sachbezüge und Sonstiges gen. Die fixe Vergütung soll marktkonform sein und dem relevanten Wettbewerb standhalten. Darüber hinaus hat die Erste Group Bank AG für Vorstands- mitglieder bzw. zugunsten der durch das jeweilige Grundgehalt Vorstandsmitglied namhaft gemachten Begünstigten eine Risikoversicherung gegen Berufsunfähigkeit und im Jedes Vorstandsmitglied erhält ein Grundgehalt einschließlich Todesfall, sowie eine Risiko-Unfallversicherung abge- einer Urlaubs- und Weihnachtsremuneration. schlossen. Die dafür anfallenden Prämien sind von der Gesellschaft zu leisten. Zu allfälligen sonstigen Bezügen Sonstige Bezüge gehören allfällige Urlaubsersatzleistungen, erfolgsunab- hängige Einmalzahlungen (z.B. Signing-Bonus) und Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (Pensions- Sachbezüge, wie die Bereitstellung eines Dienstwagens kasse) und Mitarbeitervorsorgekasse inklusive Fahrer und Parkplatz etc. Alle Vorstandsverträge sehen eine beitragsorientierte Altersvorsorge über eine externe Pensionskasse vor. Die Mitglieder des Vorstands nehmen nach den gleichen Grundsätzen wie andere Mitarbeiter des Unternehmens an der beitragsorientierten Betriebspensionsregelung der Erste Group teil. Variable Vergütung Jede Vergütung, die nicht zur fixen Vergütung gezählt wird, des Vorstandes im Einklang mit dem langfristigen und gilt als variable Vergütung, die erfolgsabhängig gewährt nachhaltigen Unternehmenserfolg steht. Die endgültige wird. Die gesamte variable Vergütung wird erfolgsab- Festlegung der variablen Vergütung erfolgt durch den hängig gewährt. Dies bedeutet, dass die Zuerkennung Aufsichtsrat nach vorheriger Erörterung und Empfehlung und Auszahlung der variablen Vergütung an die Erfül- durch den Vergütungsausschuss. lung bestimmter nachvollziehbarer Leistungskriterien geknüpft sind, welche auf die Geschäftsstrategie und Für die Bestimmung des auszahlbaren Bonusbetrages die langfristige Entwicklung der Erste Group Bank AG ab- werden für jedes Vorstandsmitglied das jeweilige Bonus- gestimmt sind. Es werden sowohl Ziele auf Konzern- und potenzial mit der prozentuellen Zielerreichung auf Einzelinstitutsebene, welche für eine etwaige Auszahlung Konzern- bzw. Einzelinstitutsebene sowie individueller der variablen Vergütung maßgeblich sind, als auch indi- Ebene multipliziert und gegebenenfalls vom Aufsichtsrat viduelle Ziele, die insbesondere die Höhe der variablen angepasst. Vergütung beeinflussen, berücksichtigt. Die variable Vergütung erfolgt basierend auf zu Beginn jedes Geschäftsjahrs vom Aufsichtsrat festgelegten Zielen. Dabei fließen individuelle operative und/oder strategische Ziele sowie die Beurteilung der „Leadership Performance“ durch den Aufsichtsrat in die Gesamtbewertung ein. Durch die Berücksichtigung von finanziellen und nichtfinanziel- len Zielen wird sichergestellt, dass das Führungsverhalten Erste Group Vergütungspolitik Seite 4
Bonuspotenzial Zielerreichung Zielerreichung Anpassung durch x Konzern- bzw. Einzelinstitutsebene x individuelle Ebene +/- den Aufsichtsrat = Finale variable Vergütung Grundgehalt Minimum Bonus Key Performance Leadership des jeweiligen Performance Pool Indicators „KPIs“ Performance Vorstandsmitglieds Criteria Multiplier Bonuspotenzial Leadership Performance Als maximaler Zielbetrag für die Höhe der variablen Ver- Für die Berechnung des individuellen Zielerreichungs- gütung wird das Grundgehalt des jeweiligen Vorstands- grads wird außerdem die „Leadership Performance“ des mitglieds herangezogen. jeweiligen Vorstandmitglieds berücksichtigt. Die Bewer- tung der Leadership Performance erfolgt jährlich durch Minimum Performance Criteria den Aufsichtsrat unter Berücksichtigung von nichtfinan- (Mindestleistungskriterien) ziellen Leistungskriterien, insbesondere von Kriterien im Zusammenhang mit der nachhaltigen Unternehm- Das erste Kriterium für die Bemessung der variablen ensführung und sozialen Verantwortung (ESG-Kriterien) Vergütung ist der finanzielle Erfolg der Erste Group der Erste Group Bank AG. insgesamt. Die Erfüllung von konzern- und einzelinstituts- bezogenen Mindestleistungskriterien ist die grundlegende Anpassung durch den Aufsichtsrat Voraussetzung für die Gewährung einer variablen Vergüt- ung. Werden diese nicht erfüllt, wird keine variable Vergü- Der zustehende Bonusbetrag wird nach allfälligen Anpas- tung an den Vorstand ausbezahlt. Die Zielerreichung kann sungen endgültig vom Aufsichtsrat unter Einbeziehung beispielsweise anhand der nachstehenden Kennziffern des Vergütungsausschusses festgelegt. festgestellt werden: Erfüllung von Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen, Bilanzgewinn, Betriebsergeb- Maximalbonus (Bonus-Cap) nis abzüglich Risikokosten, Kosten-Ertrags-Relation und Customer Experience (Kundenzufriedenheit). Die variable Vergütung darf den Betrag der fixen Vergütung nicht überschreiten (100%- Bonus-Cap). Durch Beschluss Bonus Pool Multiplier der Aktionäre über die Erhöhung der variablen Vergütung (Bonusmultiplikator) gemäß Z 8b der Anlage zu § 39b BWG kann dieser Höchst- betrag (100%-Bonus-Cap) auf das maximal Zweifache der Basierend auf der Erfüllung der Mindestleistungs- fixen Vergütung festgesetzt werden (200%-Bonus-Cap). kriterien wird anhand gewichteter, geschäftsbezogener Kennzahlen ein Multiplikationsfaktor ermittelt, der die Zielerreichung des Gesamtvorstandes auf Konzern- bzw. Einzelinstitutsebene abbildet. Dieser beträgt je nach Ziel- erreichungsgrad 0.25 bis 1.2 und wird in weiterer Folge Was verstehen wir unter Environmental, Social mit dem Zielbetrag sowie dem individuellen Zielerreich- und Governance (ESG) Kriterien? ungsgrad multipliziert. ESG-Kriterien umfassen die Bereiche Umwelt, Soziales Key Performance Indicators und nachhaltige Unternehmensführung. Diese werden (KPIs) insbesondere bei der Beurteilung der Erfüllung der nichtfinanziellen Leistungskriterien im Rahmen der Die individuelle Zielerreichung berücksichtigt strategische Leadership Performance berücksichtigt und fördern und/oder operative Ziele, welche auf die Geschäftsstrate- damit die auf eine langfristige Entwicklung ausgerich- gie der Erste Group Bank AG abgestimmt sind und für jedes tete nachhaltige Geschäftsstrategie der Erste Group. Geschäftsjahr im Vorhinein vom Aufsichtsrat bestimmt werden (siehe bespielhafte Performance Scorecard auf Unser Verständnis für Nachhaltigkeit entspricht der von der folgenden Seite). Je nach Verantwortungsbereich des der „UN Brundtland Kommission (1987)“ erarbeiteten jeweiligen Vorstandmitglieds werden unterschiedlich Definition: Eine nachhaltige Entwicklung ist eine Ent- gewichtete Ziele innerhalb der drei unten angeführten wicklung, welche die Bedürfnisse der Gegenwart be- Bereiche definiert. friedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können! Bei der Beurteilung der Leadership Performance stellt dieser Grundsatz ein unabdingbares Kriterium dar. Erste Group Vergütungspolitik Seite 5
Performance Scorecard für individuelle Ziele Operative KPIs Strategische KPIs Leadership Performance Die operativen Ziele werden jährlich im Die strategischen Ziele werden in Im Rahmen der Leadership Performance Vorhinein von den zuständigen Organi- Abstimmung mit der Strategie der Erste wird die Führungsqualität des Vorstands- sationseinheiten in Abstimmung mit Group Bank AG jährlich für jedes mitglieds unter Einbeziehung von ESG-Krit- dem Aufsichtsrat bestimmt und umfas- Vorstandsmitglied vom Aufsichtsrat erien jährlich im Rahmen eines Feedbacks sen je nach Vorstandsbereich eine bestimmt und enthalten unter anderem vom Vergütungsausschuss evaluiert und Auswahl unter anderem aus den folgen- KPIs aus den Bereichen: abschließend die individuelle Zielerrei- den Kennzahlen: chung vom Aufsichtsrat festgelegt. Im • Transformation Rahmen der ESG-Performance werden • Betriebsergebnis • Digitalisierung insbesondere die folgende Bereiche • Eigenkapitalverzinsung bereinigt um • Sustainability (ESG) berücksichtigt: materielle Vermögenswerte (ROTE) • sowie projektspezifische Ziele² • Datenmanagement • Diversity • NPL-Quote1 • Umwelt • Risikokosten1 • Gesellschaftliche Verantwortung 1 Die Risikokennzahlen finden bspw. insbesondere in den Zielen für den Risikovorstand ihren Niederschlag und gewährleisten somit eine adäquate Berücksichtigung des jeweiligen Vorstandsbereichs im Rahmen der individuellen KPIs. 2 Um eine nachhaltige Zielerreichung sicherzustellen, werden für mehrjährige Projekte entsprechende jährliche Ziele abgeleitet. Auszahlung der variablen Vergütung Die variable Vergütung wird zum Teil als Upfront- Übersteigt die variable Vergütung für den Leistungs- Vergütung und zum Teil, auf mehrere Jahre aufgeteilt, zeitraum 100% des fixen Jahresgehalts oder EUR als Deferred-Vergütung geleistet. Die Upfront- und die De- 150.000,- brutto und sind die Voraussetzungen für die ferred-Vergütung erfolgt gemäß Z 11 der Anlage zu § 39b Zuerkennung einer variablen Vergütung erfüllt, kommen BWG mindestens zur Hälfte in Form eines unbaren Instru- 40% der variablen Vergütung in den ersten zwei Jahren, die ments, der andere Teil erfolgt in Form einer Barzahlung. dem Leistungszeitraum folgen, nacheinander zur Auszah- lung (Upfront-Vergütung): Die Barzahlung in Höhe von 20% Variables Vergütungssystem mit der gesamten variablen Vergütung erfolgt unmittelbar im darauf folgenden Jahr (1. Folgejahr), der unbare Teil in Höhe Phantom Shares von ebenfalls 20% ein Jahr später. Die restlichen 60% der variablen Vergütung werden zurückgestellt (Deferral) und Die Erste Group Bank AG verwendet Phantom Shares als ab dem 2. Folgejahr anteilig – bei Erfüllung der Vorausset- unbares Instrument. Phantom Shares sind keine an der zungen – über 5 Jahre zur Auszahlung gebracht. Der Börse gehandelten Aktien, sondern eine rechnerische unbare Teil der Deferred-Vergütung wird dabei unter Berück- Größe, welche die Entwicklung des Aktienkurses der sichtigung der Haltefrist auf den Zurückstellungzeitraum Erste Group Bank AG widerspiegelt. Dabei wird der für aufgeteilt und ihr Wertäquivalent gemäß dem zukünftigen, den vergangenen Leistungszeitraum unbar zuerkannte jährlichen, durchschnittlich gewichteten Tageskurs in den Betrag in Aktienstücke umgerechnet. Folgejahren ausgezahlt. Erste Group Vergütungspolitik Seite 6
Auszahlung der variablen Vergütung Phantom Share Zuteilung n n+1 n+2 n+3 n+4 n+5 n+6 n+7 Haltefrist Leistungszeitraum (ein Jahr) Zurückstellungszeitraum Auszahlung Upfront ½ Bar 40% Variable ½ Phantom Shares Vergütung ½ Bar Deferred ½ Phantom Shares 60% Die Upfront- und Deferred-Vergütung besteht gemäß Z 11 der Anlage zu § 39b Bankwesengesetz (BWG) jeweils zumindest zu 50% aus unbaren Instrumenten (Phantom Shares). Malus und Rückforderungen (Clawback) Eine variable Vergütung wird jedenfalls nur dann gewährt, Bei nachgewiesenem Fehlverhalten oder einer schwer- wenn sie unter Berücksichtigung der Ertrags- und Finanz- wiegenden Pflichtverletzung des Vorstandsmitglieds situation der Erste Group Bank AG und gemäß der doku- kann die Erste Group Bank AG jede variable Vergütung mentierten Leistung und des Verhaltens des betreffenden zurückzufordern, welche innerhalb der letzten 5 Jahre Vorstandsmitglieds gerechtfertigt ist. ausbezahlt wurde sowie die zurückgestellten Vergütungs- Teile einbehalten (Clawback). Trifft dies nicht zu, wird keine variable Vergütung gewährt, oder nur in einem begrenzten Umfang (Malus). Bis zu Die Feststellung eines solchen Fehlverhaltens sowie die 100% der gesamten variablen Vergütung können Malus- Beschlussfassung über eine etwaige Rückforderung bzw. oder Rückforderungsvereinbarungen unterliegen. Insbeson- die Verminderung der Vergütung erfolgt durch den Auf- dere kommen Malus- oder Rückforderungsvereinbarungen sichtsrat. Unabhängig von einem etwaigen Fehlverhalten dann zum Tragen, wenn das betroffene Vorstandsmitglied an des Vorstandsmitglieds behält sich die Erste Group Bank einem Verhalten, das für das Institut zu erheblichen Verlus- AG das Recht vor, keine variable Vergütung zu gewähren. ten geführt hat, beteiligt oder dafür verantwortlich war bzw. die angemessenen „Fit & Proper“ Standards in Bezug auf Eignung und Verhalten nicht erfüllt hat. Erste Group Vergütungspolitik Seite 7
Verfahren zur Festsetzung der Vergütungspolitik Vergütungsausschuss Aufsichtsrat Hauptversammlung Empfehlung Vergütungspolitik Beschluss Vergütungspolitik Abstimmung über Vergütungspolitik Verfahren Der Vergütungsausschuss erarbeitet eine Empfehlung Unter solche Ereignisse fallen unter anderem Unterneh- an den Aufsichtsrat zur Festlegung der Vergütungspolitik menskrisen, welche die Finanz- und Ertragslage der Er- für Vorstand und Aufsichtsrat im Sinne der Vorgaben des ste Group Bank AG in einer Art und Weise gefährden, dass § 78a iVm § 98a AktG. Der Aufsichtsrat legt in Folge die das langfristige Wohlergehen der Gesellschaft nicht mehr Vergütungspolitik für den Vorstand und den Aufsichtsrat gewährleistet werden kann, allgemeine Wirtschaftskris- fest. en sowie sonstige unvorhersehbare Entwicklungen wie Pandemien oder Epidemien, die voraussichtlich größere Die Vergütungspolitik wird der Hauptversammlung nach Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft der erstmaligen Vorlage mindestens in jedem vierten haben. Als außergewöhnlicher Umstand gelten auch Emp- Geschäftsjahr sowie bei jeder wesentlichen Änderung zur fehlungen, Leitlinien oder sonstige Vorgaben der zustän- Abstimmung gemäß § 78b iVm § 98a AktG vorgelegt. Die digen Aufsichtsbehörden der Gesellschaft sowie bindende Umsetzung der Vergütungspolitik, insbesondere die Fes- Rechtsvorschriften auf EU-Ebene oder nationaler Ebene, tlegung der Vergütung für den Vorstand, erfolgt gemäß welche im Zeitpunkt der Abstimmung über diese Vergü- den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben tungspolitik in der Hauptversammlung der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat. Die Vergütung des Aufsichtsrates noch nicht bekannt waren. Außergewöhnliche Umstände wird von der Hauptversammlung festgelegt. können insbesondere dazu führen, dass sich die maximale Höhe der variablen Vergütung reduziert, sich eine längere Eine etwaige Überprüfung der Vergütungspolitik für Zurückbehaltungs- und/oder Haltefrist ergibt oder sich den Vorstand und den Aufsichtsrat obliegt dem Aufsich- der Anteil der unbaren Instrumente im Verhältnis zum Bar- tsrat, wobei dieser den Vergütungsausschuss oder einen anteil ändert. Die Entscheidung über eine Abweichung von anderen seiner Ausschüsse unterstützend miteinbeziehen der Vergütungspolitik für den Vorstand obliegt dem Auf- kann. Sämtliche wesentliche Änderungen der Vergütungs- sichtsrat, wobei dieser den Vergütungsausschuss oder politik werden vom Aufsichtsrat beschrieben und einen anderen seiner Ausschüsse unterstützend mitein- erläutert, wobei darauf einzugehen ist, wie die Abstim- beziehen kann. Jede solche Abweichung von der Vergüt- mungen und Ansichten der Aktionäre zur Vergütungspolitik ungspolitik ist im Rahmen des jährlichen Vergütungsberi- und den Vergütungsberichten seit der letzten Abstimmung chtes der Hauptversammlung zu berichten. über die Vergütungspolitik in der Hauptversammlung berücksichtigt wurden. Berücksichtigung der Vergütungs- bedingungen der Arbeitnehmerinnen Abweichung von der Vergütungspolitik und Arbeitnehmer bei der Festlegung unter außergewöhnlichen Umständen der Vergütungspolitik Die Erste Group Bank AG behält sich das Recht vor, bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände von den in der Die Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Vergütungspolitik festgelegten Grundsätzen zur Bemes- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Erste Group sung der variablen Vergütung abzuweichen. Bank AG sind bei der Festlegung der Vergütungspolitik ausreichend zu berücksichtigen. Es liegt in der Verantwor- Als außergewöhnlicher Umstand gilt jedes Ereignis, tung des Aufsichtsrats diesem Ziel Rechnung zu tragen, welches eine Abweichung von der Vergütungspolitik unab- was sich auch in der Einbindung der Arbeitnehmerver- dingbar macht, um den langfristigen Interessen der Erste treter in die Arbeit des Aufsichtsrats und insbesondere des Group Bank AG insgesamt zu dienen und den nachhaltigen Vergütungsausschusses widerspiegelt. wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft zu gewährleisten. Erste Group Vergütungspolitik Seite 8
Vorsitzender des R und IT Ausschusse € 10.000 Vorsitzender des V und Nominierungs € 5.000 Die Rolle des Vergütungsausschusses Maßnahmen in Bezug auf die Vermeidung Der Aufsichtsrat der Erste Group Bank AG hat gemäß von Interessenkonflikten den gesetzlichen Vorgaben einen Vergütungsaus- Der Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten von schuss eingerichtet, der die Beschlüsse des Aufsich- tsrats zum Thema Vergütung vorbereitet. Im Rahmen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern wird in der der Erstellung der Vergütungspolitik für den Vorstand internen Suitability Policy (Fit & Proper-Richtlinie) der Erste und den Aufsichtsrat wird diese im Vergütungsaus- Group Bank AG geregelt. Dies umfasst auch den Umgang schuss ausführlich diskutiert und eine Empfehlung an mit allfälligen Interessenkonflikten, die im Zusammen- den Aufsichtsrat zur Festlegung beschlossen. hang mit der Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats entstehen können. Der Vergütungsausschuss besteht aus Mitgliedern des Aufsichtsrats, wobei mindestens ein Mitglied über Fachkenntnisse und praktische Erfahrung im Bereich Aufsichtsrat der Vergütungspolitik zu verfügen hat („Vergütungs- experte“). Bei Bedarf kann der Vergütungsausschuss externe Berater hinzuziehen. Des Weiteren genehmigt der Vergütungsausschuss die allgemeinen Prinzipien der internen Vergütungsricht- linie (Remuneration Policy), überprüft sie regelmäßig und ist für ihre Umsetzung verantwortlich. Es ist ein erklärtes Ziel der Erste Bank Group AG im Rahmen der Vergütungspolitik für den Vorstand und Vergütungs- den Aufsichtsrat die langfristigen Interessen von Ak- Ausschuss tionären, Investoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeit- ern sowie das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Bankwesen und an der Finanzmarkt- stabilität zu berücksichtigen. Vorstandsverträge Laufzeiten geltzahlung bis zum Ende der Restlaufzeit der ursprüngli- chen Bestellung, maximal jedoch bis zur Höhe eines Grundsätzlich werden in den Vorstandsverträgen Laufzeiten Jahresbruttohonorars (ohne variable Vergütung). von 3 bis 5 Jahren vereinbart. In Sonderfällen kann es zu kürzeren Laufzeiten kommen. Über die Verlängerung von Konkurrenzklausel Vorstandsverträgen soll in der Regel spätestens 6 Monate im Vorhinein vom Aufsichtsrat entschieden werden. Während des Vertragsverhältnisses bedarf die Ausübung jeder anderen auf Erwerb gerichteten oder nach Art und Kündigungsfristen Umfang üblicherweise entgeltlichen Tätigkeit, sowie eine Beteiligung an anderen Unternehmen (Ausnahmen da- In allen Vorstandsverträgen ist eine 6-monatige Kündigungs- von sind in einer internen Richtlinie geregelt) der vorheri- frist zu jedem Monatsletzten vorgesehen. gen schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft. Darüber hinaus besteht bis zum Ablauf eines Jahres ab Beendigung Pensionssysteme und des Vorstandsvertrags die Verpflichtung, keine Tätigkeit Vorruhestandsprogramm für eine andere Kreditunternehmung – ohne Zustimmung des Aufsichtsrates – im Inland sowie in jenen Staaten, In allen Vorstandsverträgen ist eine beitragsorientierte in denen zum Zeitpunkt der Beendigung dieses Vorstands- Altersvorsorge über eine externe Pensionskasse vorge- vertrags Kredit- und/oder Finanzinstitute niedergelassen sehen, sowie in Ergänzung dazu eine Risikoversicherung sind, an denen die Erste Group Bank AG unmittelbar oder gegen Berufsunfähigkeit und im Todesfall, als auch eine mittelbar mehrheitlich Anteile hält, auszuüben. Risiko-Unfallversicherung. Tätigkeiten und Organfunktionen Zahlungen und Bedingungen im in verbundenen Unternehmen Zusammenhang mit der Beendigung Für Tätigkeiten und die Ausübung von Organfunktionen Bei Kündigung erfolgt ergänzend zur Fortzahlung des in verbundenen Unternehmen gebührt Vorstandsmitglie- Entgelts während der Dauer der Kündigungsfrist eine Ent- dern keine gesonderte Vergütung. Erste Group Vergütungspolitik Seite 9
Vergütungspolitik für Aufsichtsrats- mitglieder der Erste Group Bank AG Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kann in der Satzung der Gesellschaft die Vergütung des Aufsichts- Vorsitzender des Aufsichtsrats rats festgesetzt oder ein Rahmen festgelegt werden, € 150.000 an welchen die Hauptversammlung gebunden ist. Die Erste Group Bank AG hat diese Möglichkeit derzeit nicht 1. Stellvertreter des Aufsichtsrats wahrgenommen, weshalb ausschließlich die Hauptver- € 90.000 sammlung der Erste Group Bank AG die Vergütung des 2. Stellvertreter des Aufsichtsrats Aufsichtsrats beschließt. € 80.000 Die Aktionäre der Erste Group Bank AG haben im Mai Einfaches Mitglied des Aufsichtsrats 2018 durch Beschluss der Hauptversammlung den Auf- € 60.000 sichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2017 sowie für die Folgejahre eine fixe jährliche Vergütung gewährt. Vorsitzender des Risiko-, Prüfungs- Demnach bestimmt sich die fixe Vergütung der Aufsichts- und IT Ausschusses ratsmitglieder wie folgt: € 10.000 Die einfachen Aufsichtsratsmitglieder erhalten derzeit Vorsitzender des Vergütungs- eine fixe jährliche Vergütung (brutto) von EUR 60.000, und Nominierungsauschusses der Vorsitzende des Aufsichtsrats von EUR 150.000, der € 5.000 1. Stellvertreter des Vorsitzenden von EUR 90.000, der 2. Stellvertreter des Vorsitzenden von EUR 80.000, der Vorsitzende des Risiko-, Prüfungs- und IT Ausschusses jeweils von EUR 10.000 sowie der Vorsitzende des Ver- gütungs- und Nominierungsausschusses jeweils von EUR Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer. Ebenso-werden 5.000. Aufsichtsratsmitgliedern die Kosten externer Fort- und Weiterbildungen erstattet. Im Zusammenhang mit ihrer Die Auszahlung der Vergütung an den Aufsichtsrat erfolgt Tätigkeit steht den Aufsichtsratsmitgliedern im Bedarfs- nach der Hauptversammlung, welche über die Entlastung fall der Fuhrpark des Vorstands der Erste Group Bank AG für jenes Geschäftsjahr beschließt, für welches eine Vergü- einschließlich eines Fahrers zur Verfügung. Ferner hat die tung gewährt werden soll. Bei unterjährigem Wechsel im Erste Group Bank AG für alle Mitglieder des Aufsichtsrats Aufsichtsrat erfolgt die Vergütung für das vom Wechsel für deren Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Erste betroffene Aufsichtsratsmitglied zeitanteilig (entsprech- Group Bank AG eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Die end der Dauer des Aufsichtsratsmandats) im Nachhinein Prämien werden von der Gesellschaft geleistet. sowie nach seiner Entlastung. Laufzeiten und Beendigung Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat üben ihre der Aufsichtsratsmandate Funktion ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung für ihre Tätigkeit. Eine variable Vergütung für die Mitglieder Die Funktionsdauer der Aufsichtsratsmitglieder endet für des Aufsichtsrats ist in der Erste Group Bank AG derzeit nicht einzelne, mehrere oder alle Aufsichtsratsmitglieder mit vorgesehen. Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für Aufsichtsrat das auf die Wahl folgende vierte Geschäftsjahr beschließt. Sitzungsgeld Die Hauptversammlung kann anlässlich der Bestellung kürzere Funktionsperioden festlegen. Eine Wiederwahl ist Das zusätzlich auszubezahlende Sitzungsgeld für die Mit- zulässig. glieder des Aufsichtsrats wurde bis auf weiteres mit EUR 1.000 pro Sitzung des Aufsichtsrats oder einem seiner Aus- schüsse festgesetzt. Die Sitzungsgelder werden quartals- weise im Nachhinein ausbezahlt. Sonstige Bezüge Die Erste Group Bank AG erstattet den Aufsichtsratsmit- gliedern die aufgrund der Ausübung ihrer Aufsichts- Vergütungs- ratsfunktion entstehenden Reisespesen und Barauslagen und etwaige auf die Vergütung, das Sitzungsgeld und den Ausschuss Erste Group Vergütungspolitik Seite 10
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