VERTIEFUNGSKURS Bauen ausserhalb der Bauzonen Rechtliche Grundlagen und Praxis

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VERTIEFUNGSKURS Bauen ausserhalb der Bauzonen Rechtliche Grundlagen und Praxis
VERTIEFUNGSKURS

Bauen ausserhalb der Bauzonen
Rechtliche Grundlagen und Praxis

Herausforderungen ausserhalb der Bauzonen
Bauen ausserhalb der Bauzonen aus Sicht des Landschaftsschutzes
Raimund Rodewald, Dr. phil. Biol., Dr. h.c. iur., Geschäftsleiter Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL)

1. Juli 2021, online
VERTIEFUNGSKURS Bauen ausserhalb der Bauzonen Rechtliche Grundlagen und Praxis
BAUEN AUSSERHALB DER BAUZONEN AUS
     SICHT DES LANDSCHAFTSSCHUTZES
Raimund Rodewald, Dr. phil. Biol. Dr.h.c.iur., Geschäftsleiter SL
Kurs EspaceSuisse, Bauen ausserhalb der Bauzonen, 1.7.2021
                                                                    1

   WAS IST LANDSCHAFT?

                                                                    2
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LANDSCHAFT – EIN WAHRNEHMUNGSPHÄNOMEN
LANDSCAPE MEANS AN AREA, AS PERCEIVED BY PEOPLE, WHOSE CHARACTER IS THE RESULT OF THE
ACTION AND INTERACTION OF NATURAL AND/OR HUMAN FACTORS (EUROP. LANDSCAPE CONVENTION
2000)

                                                                                   3

                   GLÜCKSBRINGENDE ORTE ZU SCHAFFEN SIND
                   LETZTLICH DAS ZIEL DER RAUMPLANUNG
                                          Leibnitz: Leben wir wirklich in
                                           der besten aller Welten?
                                          Dekade der Reparatur an
                                           Klima, Biodiversität und
                                           Gewässer
                                          Annemarie Pieper: Individuum
                                           muss sich bemühen, die Vor-
                                           bedingungen des Glücks zu
                                           schaffen
                                          Glück-Ehrfurcht-Schönheit
                                           sind Ausdrücke der Resonanz
                                           von Raum und Mensch und
                                           damit des Wohlbefindens

                                                                                   4
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WESHALB BRAUCHT ES DEN
LANDSCHAFTSSCHUTZ?

                                                 5

Ökologische Begründung
  Attraktive vielfältige Landschaften schaffen
Lebensräume                                      6
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Kulturell-ästhetische Begründung
  Kulturlandschaften sind die
geschichtlichen Speicher unseres Tuns   7

Gesellschaftliche Begründung
  Landschaften ermöglichen
gemeinsame Identifikation               8
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Subjektiv-ästhetische Begründung
  Landschaften sind Orte von Erfahrungen,
Assoziationen, Erinnerungen

                                            9

   Wirtschaftliche Begründung
     Naturnahe Kulturlandschaften stellen
   das Kapital des Tourismus dar            10
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AUSGANGSLAGE

                                                                             11

              BAUBOOM IM NICHTBAUGEBIET: ZAHLEN UND FAKTEN

116‘000 ha oder 37%
    aller Siedlungs-
  flächen ausserhalb
  Bauzone (+ 18‘000
 ha 1985-2009 = Flä-
che von Bern, Basel,
    Genf und Zürich)
                Es leiden der (fruchtbare) Boden, das Landschaftsbild, die
                      Biodiversität, die Erholungsleistung, das Klima
   590’000 Gebäude
  (20% aller Gebäude
 ausserhalb Bauzone)

Zunahme: + ca. 2000
Gebäude (400 Wohn-                                 @ARE 2018
  bauten) pro Jahr

                                                                             12
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BAUEN AUSSERHALB BAUZONE – AUS DEM RUDER GELAUFEN

                                                           13

       BAUEN AUSSERHALB BAUZONE – AUS DEM RUDER GELAUFEN

1980

                             2020
                                                           14
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ZONENKONFORMES BAUEN

                                                      15

      Herausforderungen im ländlichen Raum
      Landwirtschaftsflächen aufrechterhalten

  Stallbauten und Landschaftsschutz – Konflikte und
                   Lösungsansätze

                                                      16
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KONFLIKTE

zu viel so

                                           zu wenig so

                                                             17

             Neubau Legehennenstall ausserhalb Cazis (GR):
                  „Industriebaute“ in freier Landschaft

                                                             18
x

Widersprüche zwischen Anforderungen (z.B. Abstand Geruchsemissionen) und
landschaftlichem Konzentrationsprinzip – Standortalternativen??

                                                                           19

             GEFLÜGELMASTHALLE (9000 TIERE) HÖCHSTETTEN BE

Am Waldrand (Wildtiere)
Kein Rückbau bestehender Hühnermasthallen
Einsprache der SL
Projekt abgewiesen vom Regierungsstatthalter (Lage am Wald)

                                                                           20
UNKOORDINIERTER LANDW. HOCHBAU SEELAND

                                          Landwirtschaftliche
                                       Planung nötig – von wem
                                               initiiert?

                                                            21

                GRUNDSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN

1. Zonenkonformität Art. 16a Abs. 2 RPG
2. Keine Zersiedelung (Art. 1 RPG)
3. Schonung der Landschaft (Art. 3 Abs. 2 RPG)
4. Fruchtfolgeflächen (FFF; Art. 3 Abs. 2 Bst. a RPG)
5. Ammoniak und Stickstoff (Art. 11 USG)
6. No-Go-Gebiete: Schutzgebiete, Wildtierkorridore,
Vernetzungsgebiete etc.
7. Vollständige und korrekte Interessenabwägung

                                                            22
Standortfaktoren –> Anpassung an regionaltypische Struktur
        Gutes Beispiel: Modellvorhaben Appenzell Innerrhoden
        Handbuch Einpassung und Gestaltung Ökonomiebauten

        Appenzeller Streusiedlung: Landschaft des Jahres 2015

                                                                23

      LEITFADEN DER SL "LANDSCHAFTSVERTRÄGLICHE STÄLLE"

Leitfaden für eine verbesserte
Baukultur bei der Planung und
Realisierung von landwirtschaftlichen
Nutzbauten

Was sind landschaftsverträgliche
Ställe?
Gut ins Landschafts- und Ortsbild
integrierte Ställe, welche die
landwirtschaftlichen Anforderungen
erfüllen und an denen alle Beteiligte
Freude haben.

                                                                24
19 QUALITÄTSKRITERIEN ZUR EINBETTUNG IN LANDSCHAFT +
         ORTSBILD

                     gegliedert in 3 Kategorien:

                         • Standortwahl
                        • Standortbezug
                    • Architektur und Identität

      Mit Illustrationen und Fotos von guten Beispielen werden
                       Kriterien veranschaulicht

                                                                   25

STANDORTWAHL

       Auseinandersetzen mit
             Standort
                                             Landabtausch prüfen

                                  Abriss / Umnutzung prüfen

  Schutzobjekte respektieren

                                           Keine Masthallen im
                                               Berggebiet

                                                                   26
STANDORTBEZUG

  Sorgsamer Umgang Kulturland + FFF

                                                Konzentrationsprinzip

         Regionaltypische
         Bebauungsmuster

                                                Gebäude verankern
  Terrainveränderung reduzieren
                                                                    27

        ARCHITEKTUR UND IDENTITÄT
                             eindeutige Form

          Proportion

 Massstäblichkeit

            Identität
                                       zurückhaltende Materialien

     Auseinandersetzen mit
           Standort                       Auseinandersetzen mit
 Situationsangepasste                            Standort
       Dachform                          Situationsangepasste
                                         Umgebungsgestaltung        28
BAUKULTUR! MILCHVIEHSTALL CONS/VRIN

                                                   29

     HAUSHÄLTERISCHER UMGANG MIT DEM BODEN BEDEUTET:

▶Betrachtung betriebliche Notwendigkeit der
 Gesamtheit der Gebäude beim Baugesuch
▶Abriss oder Umnutzung bestehender ungenutzter
 landw. Gebäude fördern!

                                                   30
WEITERE BRENNPUNKTE DES
BAUENS AUSSERHALB BAUZONE

Altrechtliche Bauten Abriss – Wiederaufbau
(Art. 24 c RPG)
Landschaftsprägende Ställe zu Ferienhäuser
Weiternutzung von Maiensässbauten
Hobbylandwirtschaft
Agrotourismus
Speziallandwirtschaftszone
Ländlicher Wegebau
Windparkzonen, Deponiezonen,
Materialabbau
Werkstätten für Bahnhöfe
Touristische Bauten und Anlagen
                                                  31

                                             32

       HANDLUNGSFELD UMBAUTEN UND
     ERSATZNEUBAUTEN AUSSERHALB DER
                BAUZONE
ERSATZNEUBAU ST. GALLEN (RECHTSFRAGEN:
              WESENSGLEICHHEIT, ZEITGEMÄSSES WOHNEN)

                                                       33

     GUTE LÖSUNGEN DANK EINSPRACHEN

Ersatzneubau Gommiswald SG

                                                       34
Nesslau SG

                                       35

  PROBLEMFELD: UMNUTZUNGEN (BSP.
  LANDSCHAFTSPRÄGENDE BAUTEN/MAIENSÄSSE)

                                       36
37

Was passiert mit der
   Umgebung?

                       38
SCHÜTZENSWERT = UMBAUBAR?

«Mit der Zulassung der Umnutzung dieser Bauten
wird das kulturhistorische Erbe im Alpenraum
erhalten und nachfolgenden Generationen nutzbar
gemacht. Die Alternative ist der zügellose Zerfall
dieser Zeitzeugen.”
(Initianten der Bündner Standesinitiative)

                                                        39

                STÄLLE SIND DER STOLZ DES EIGENTÜMERS
                UND PRÄGEN DIE LANDSCHAFT

                                                        40
UND RUINEN SIND KEIN DRAMA!

                              41

 ILLEGALITÄTEN GREIFEN UM SICH

                              42
GRUNDPROBLEME AUS SICHT LANDSCHAFTSSCHUTZ

1. BAUGESETZ INNERHALB PLANUNGSGESETZ
2. VOLLZUGSNOTSTAND
3. KOMPLEXITÄT DER BESTIMMUNGEN
4. SUMMENWIRKUNG
5. TRENNUNGSGEBOT BAUGEBIET/NICHTBAUGEBIET
GESETZLICH/FAKTISCH LÄNGST UNTERLAUFEN
6. LANDWIRTSCHAFTSZONE NOCH ZEITGEMÄSS?
7. MANGELNDE LANDSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN
8. KONZENTRATIONSPRINZIP VERSUS USG
9. VERRECHTLICHUNG DER PRAXIS

              Grosser Handlungsbedarf

                                                  43

                                    44

  Grosser Handlungsbedarf – aber wie?
Keine Zunahme der Anzahl
        Gebäude und der von ihnen
       beanspruchten Fläche (analog
        Bodenstrategie des Bundes)

                                           Trennung des Baugebiets
                                              vom Nichtbaugebiet

 Keine Umnutzungen zu
nicht-landwirtschaftlichen
    Gewerbezwecken
                                Prinzip Wohnen bleibt

                                                                              © Vanessa Püntener
                             Wohnen/Wirtschaften bleibt
                             wirtschaften mit Ausnahmen

                                                                         45

                              UMNUTZUNG VON MAIENSÄSSEN

Beispiel für eine Umnutzung von Maiensässen, die zu einer Verbesserung
      der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und
                         Landwirtschaft führt:

 Sicherung und Wiederinstandstellung der Maiensässe Chant Sura /Chant
                    Dadaint, Gemeinde Valsot GR

                                                                         46
BISHERIGE MODELLE NUTZEN!
– Beispiel Piano di Magadino (PUC)

                   2350 ha, 100‘000 E.

                                         47

                                         48
FINANZEN, STRUKTUR
UND MASSNAHMEN

                                       49

RICHTPLANÄNDERUNG KLEINSIEDLUNGEN TG

                                       50
RICHTPLANÄNDERUNG KLEINSIEDLUNGEN TG

                                       51

RICHTPLANÄNDERUNG KLEINSIEDLUNGEN TG

                                       52
RICHTPLANÄNDERUNG KLEINSIEDLUNGEN TG

                                                    53

 GRUNDLAGE LANDSCHAFT

              Wirkungen:
• Präzisierung der Landschaftsqualitäten
  und ihrer Schutz- und Entwicklungsziele
       auch für Alltagslandschaften
• Grundlage für die Interessenabwägung

                                                    54
LANDSCHAFTSTYPISIERUNG SCHWYZ

                                     55

DANKE FÜR IHRE
AUFMERKSAMKEIT

         ©Jörg Müller
                                     56
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