VERTIEFUNGSKURS Bauen ausserhalb der Bauzonen Rechtliche Grundlagen und Praxis
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VERTIEFUNGSKURS Bauen ausserhalb der Bauzonen Rechtliche Grundlagen und Praxis Herausforderungen ausserhalb der Bauzonen Bauen ausserhalb der Bauzonen aus Sicht des Landschaftsschutzes Raimund Rodewald, Dr. phil. Biol., Dr. h.c. iur., Geschäftsleiter Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) 1. Juli 2021, online
BAUEN AUSSERHALB DER BAUZONEN AUS SICHT DES LANDSCHAFTSSCHUTZES Raimund Rodewald, Dr. phil. Biol. Dr.h.c.iur., Geschäftsleiter SL Kurs EspaceSuisse, Bauen ausserhalb der Bauzonen, 1.7.2021 1 WAS IST LANDSCHAFT? 2
LANDSCHAFT – EIN WAHRNEHMUNGSPHÄNOMEN LANDSCAPE MEANS AN AREA, AS PERCEIVED BY PEOPLE, WHOSE CHARACTER IS THE RESULT OF THE ACTION AND INTERACTION OF NATURAL AND/OR HUMAN FACTORS (EUROP. LANDSCAPE CONVENTION 2000) 3 GLÜCKSBRINGENDE ORTE ZU SCHAFFEN SIND LETZTLICH DAS ZIEL DER RAUMPLANUNG Leibnitz: Leben wir wirklich in der besten aller Welten? Dekade der Reparatur an Klima, Biodiversität und Gewässer Annemarie Pieper: Individuum muss sich bemühen, die Vor- bedingungen des Glücks zu schaffen Glück-Ehrfurcht-Schönheit sind Ausdrücke der Resonanz von Raum und Mensch und damit des Wohlbefindens 4
WESHALB BRAUCHT ES DEN LANDSCHAFTSSCHUTZ? 5 Ökologische Begründung Attraktive vielfältige Landschaften schaffen Lebensräume 6
Kulturell-ästhetische Begründung Kulturlandschaften sind die geschichtlichen Speicher unseres Tuns 7 Gesellschaftliche Begründung Landschaften ermöglichen gemeinsame Identifikation 8
Subjektiv-ästhetische Begründung Landschaften sind Orte von Erfahrungen, Assoziationen, Erinnerungen 9 Wirtschaftliche Begründung Naturnahe Kulturlandschaften stellen das Kapital des Tourismus dar 10
AUSGANGSLAGE 11 BAUBOOM IM NICHTBAUGEBIET: ZAHLEN UND FAKTEN 116‘000 ha oder 37% aller Siedlungs- flächen ausserhalb Bauzone (+ 18‘000 ha 1985-2009 = Flä- che von Bern, Basel, Genf und Zürich) Es leiden der (fruchtbare) Boden, das Landschaftsbild, die Biodiversität, die Erholungsleistung, das Klima 590’000 Gebäude (20% aller Gebäude ausserhalb Bauzone) Zunahme: + ca. 2000 Gebäude (400 Wohn- @ARE 2018 bauten) pro Jahr 12
BAUEN AUSSERHALB BAUZONE – AUS DEM RUDER GELAUFEN 13 BAUEN AUSSERHALB BAUZONE – AUS DEM RUDER GELAUFEN 1980 2020 14
ZONENKONFORMES BAUEN 15 Herausforderungen im ländlichen Raum Landwirtschaftsflächen aufrechterhalten Stallbauten und Landschaftsschutz – Konflikte und Lösungsansätze 16
KONFLIKTE zu viel so zu wenig so 17 Neubau Legehennenstall ausserhalb Cazis (GR): „Industriebaute“ in freier Landschaft 18
x Widersprüche zwischen Anforderungen (z.B. Abstand Geruchsemissionen) und landschaftlichem Konzentrationsprinzip – Standortalternativen?? 19 GEFLÜGELMASTHALLE (9000 TIERE) HÖCHSTETTEN BE Am Waldrand (Wildtiere) Kein Rückbau bestehender Hühnermasthallen Einsprache der SL Projekt abgewiesen vom Regierungsstatthalter (Lage am Wald) 20
UNKOORDINIERTER LANDW. HOCHBAU SEELAND Landwirtschaftliche Planung nötig – von wem initiiert? 21 GRUNDSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN 1. Zonenkonformität Art. 16a Abs. 2 RPG 2. Keine Zersiedelung (Art. 1 RPG) 3. Schonung der Landschaft (Art. 3 Abs. 2 RPG) 4. Fruchtfolgeflächen (FFF; Art. 3 Abs. 2 Bst. a RPG) 5. Ammoniak und Stickstoff (Art. 11 USG) 6. No-Go-Gebiete: Schutzgebiete, Wildtierkorridore, Vernetzungsgebiete etc. 7. Vollständige und korrekte Interessenabwägung 22
Standortfaktoren –> Anpassung an regionaltypische Struktur Gutes Beispiel: Modellvorhaben Appenzell Innerrhoden Handbuch Einpassung und Gestaltung Ökonomiebauten Appenzeller Streusiedlung: Landschaft des Jahres 2015 23 LEITFADEN DER SL "LANDSCHAFTSVERTRÄGLICHE STÄLLE" Leitfaden für eine verbesserte Baukultur bei der Planung und Realisierung von landwirtschaftlichen Nutzbauten Was sind landschaftsverträgliche Ställe? Gut ins Landschafts- und Ortsbild integrierte Ställe, welche die landwirtschaftlichen Anforderungen erfüllen und an denen alle Beteiligte Freude haben. 24
19 QUALITÄTSKRITERIEN ZUR EINBETTUNG IN LANDSCHAFT + ORTSBILD gegliedert in 3 Kategorien: • Standortwahl • Standortbezug • Architektur und Identität Mit Illustrationen und Fotos von guten Beispielen werden Kriterien veranschaulicht 25 STANDORTWAHL Auseinandersetzen mit Standort Landabtausch prüfen Abriss / Umnutzung prüfen Schutzobjekte respektieren Keine Masthallen im Berggebiet 26
STANDORTBEZUG Sorgsamer Umgang Kulturland + FFF Konzentrationsprinzip Regionaltypische Bebauungsmuster Gebäude verankern Terrainveränderung reduzieren 27 ARCHITEKTUR UND IDENTITÄT eindeutige Form Proportion Massstäblichkeit Identität zurückhaltende Materialien Auseinandersetzen mit Standort Auseinandersetzen mit Situationsangepasste Standort Dachform Situationsangepasste Umgebungsgestaltung 28
BAUKULTUR! MILCHVIEHSTALL CONS/VRIN 29 HAUSHÄLTERISCHER UMGANG MIT DEM BODEN BEDEUTET: ▶Betrachtung betriebliche Notwendigkeit der Gesamtheit der Gebäude beim Baugesuch ▶Abriss oder Umnutzung bestehender ungenutzter landw. Gebäude fördern! 30
WEITERE BRENNPUNKTE DES BAUENS AUSSERHALB BAUZONE Altrechtliche Bauten Abriss – Wiederaufbau (Art. 24 c RPG) Landschaftsprägende Ställe zu Ferienhäuser Weiternutzung von Maiensässbauten Hobbylandwirtschaft Agrotourismus Speziallandwirtschaftszone Ländlicher Wegebau Windparkzonen, Deponiezonen, Materialabbau Werkstätten für Bahnhöfe Touristische Bauten und Anlagen 31 32 HANDLUNGSFELD UMBAUTEN UND ERSATZNEUBAUTEN AUSSERHALB DER BAUZONE
ERSATZNEUBAU ST. GALLEN (RECHTSFRAGEN: WESENSGLEICHHEIT, ZEITGEMÄSSES WOHNEN) 33 GUTE LÖSUNGEN DANK EINSPRACHEN Ersatzneubau Gommiswald SG 34
Nesslau SG 35 PROBLEMFELD: UMNUTZUNGEN (BSP. LANDSCHAFTSPRÄGENDE BAUTEN/MAIENSÄSSE) 36
37 Was passiert mit der Umgebung? 38
SCHÜTZENSWERT = UMBAUBAR? «Mit der Zulassung der Umnutzung dieser Bauten wird das kulturhistorische Erbe im Alpenraum erhalten und nachfolgenden Generationen nutzbar gemacht. Die Alternative ist der zügellose Zerfall dieser Zeitzeugen.” (Initianten der Bündner Standesinitiative) 39 STÄLLE SIND DER STOLZ DES EIGENTÜMERS UND PRÄGEN DIE LANDSCHAFT 40
UND RUINEN SIND KEIN DRAMA! 41 ILLEGALITÄTEN GREIFEN UM SICH 42
GRUNDPROBLEME AUS SICHT LANDSCHAFTSSCHUTZ 1. BAUGESETZ INNERHALB PLANUNGSGESETZ 2. VOLLZUGSNOTSTAND 3. KOMPLEXITÄT DER BESTIMMUNGEN 4. SUMMENWIRKUNG 5. TRENNUNGSGEBOT BAUGEBIET/NICHTBAUGEBIET GESETZLICH/FAKTISCH LÄNGST UNTERLAUFEN 6. LANDWIRTSCHAFTSZONE NOCH ZEITGEMÄSS? 7. MANGELNDE LANDSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 8. KONZENTRATIONSPRINZIP VERSUS USG 9. VERRECHTLICHUNG DER PRAXIS Grosser Handlungsbedarf 43 44 Grosser Handlungsbedarf – aber wie?
Keine Zunahme der Anzahl Gebäude und der von ihnen beanspruchten Fläche (analog Bodenstrategie des Bundes) Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet Keine Umnutzungen zu nicht-landwirtschaftlichen Gewerbezwecken Prinzip Wohnen bleibt © Vanessa Püntener Wohnen/Wirtschaften bleibt wirtschaften mit Ausnahmen 45 UMNUTZUNG VON MAIENSÄSSEN Beispiel für eine Umnutzung von Maiensässen, die zu einer Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und Landwirtschaft führt: Sicherung und Wiederinstandstellung der Maiensässe Chant Sura /Chant Dadaint, Gemeinde Valsot GR 46
BISHERIGE MODELLE NUTZEN! – Beispiel Piano di Magadino (PUC) 2350 ha, 100‘000 E. 47 48
FINANZEN, STRUKTUR UND MASSNAHMEN 49 RICHTPLANÄNDERUNG KLEINSIEDLUNGEN TG 50
RICHTPLANÄNDERUNG KLEINSIEDLUNGEN TG 51 RICHTPLANÄNDERUNG KLEINSIEDLUNGEN TG 52
RICHTPLANÄNDERUNG KLEINSIEDLUNGEN TG 53 GRUNDLAGE LANDSCHAFT Wirkungen: • Präzisierung der Landschaftsqualitäten und ihrer Schutz- und Entwicklungsziele auch für Alltagslandschaften • Grundlage für die Interessenabwägung 54
LANDSCHAFTSTYPISIERUNG SCHWYZ 55 DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT ©Jörg Müller 56
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