Vertragsbedingungen Aktivkohlen für die Trinkwasseraufbereitung 2019 & 2020 in den Ruhrwasserwerken der RWW Rheinisch Westfälische ...
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Vertragsbedingungen Aktivkohlen für die Trinkwasseraufbereitung 2019 & 2020 in den Ruhrwasserwerken der RWW Rheinisch‐Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH Am Schloß Broich 1‐3 45479 Mülheim an der Ruhr Seite 1 von 7
Inhalt 1. Vertragsgegenstand ............................................................................................................................ 3 2. Auftragsumfang ................................................................................................................................... 3 3. Vertragsbedingungen .......................................................................................................................... 3 4. Sonstige Vertragsbestimmungen ........................................................................................................ 3 4.1 Kundenspezifische Reaktivierungen .............................................................................................. 3 4.2 Räumliche Trennungen ................................................................................................................. 3 4.3 Prozessbeschreibung/ Dokumentation ...................................................................................... 3/4 5. Preise (Haupt‐ /Nebenleistungen)....................................................................................................... 4 6. Leistungen des AG ............................................................................................................................... 4 7. Transportbedingungen ........................................................................................................................ 4 8. Effizienz der Logistikleistung ............................................................................................................... 5 9. Bestimmungen Be‐ und Entladung ...................................................................................................... 5 10. Qualitätssicherung............................................................................................................................. 5 11. Abrechnungsgrundlagen und Aufmaß .............................................................................................. 5 11.1 Transport ..................................................................................................................................... 5 11.2 Reaktivat und Neukohle .............................................................................................................. 5 11.3 Durch den AN zur Verfügung zu stellende Lieferpapiere ............................................................ 5 12. Terminplanung .................................................................................................................................. 6 13. Arbeitszeiten des AG ......................................................................................................................... 6 14. Erfüllungsort ...................................................................................................................................... 6 15. Haftung .............................................................................................................................................. 6 16. Zahlungen .......................................................................................................................................... 6 17. Technischer Ansprechpartner ........................................................................................................... 6 18. Salvatorische Klausel ......................................................................................................................... 7 Seite 2 von 7
1. Vertragsgegenstand Kundenspezifische Reaktivierung von Aktivkohlen Lieferung neuer Aktivkohle für die Trinkwasseraufbereitung der Ruhrwasserwerke der RWW Rheinisch‐Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH, im nachfolgenden AG genannt. 2. Auftragsumfang Abholung genutzter Aktivkohlen aus Einzelfiltern Kundenspezifische Reaktivierung Rücklieferung von 70% Reaktivat und 30% Neukohlen jeweils gem. Spezifikationen an die jeweiligen Einzelfilter. 3. Vertragsbedingungen Bei Auftragserteilung werden Bestandteile dieses Vertrages: 1. Spezifikationen Aktivkohle und Anlagen zur Spezifikation 2. Diese Vertragsbedingungen 3. die vorgenannten EZB (01/2018) der RWW 4. die vorgenannten AZB (01/2017) der RWW 5. Besondere Vertragsbedingungen der RWW für Arbeiten im Trinkwassergelände (als Anlage beigefügt 6. Die Ausführungen der Verfahrensanweisung: "PV10530_PN Filtermaterial‐Probenahme‐u‐ Vorbereitung_V002_100909" nach Punkt 2.1 (als Anlage beigefügt). 7. Leistungsverzeichnis und Zeitplan Bei Widersprüchen gelten die Bestandteile des Vertrages in der vorstehenden Reihenfolge. 4. Sonstige Vertragsbestimmungen 4.1 Kundenspezifische Reaktivierungen Der AN garantiert mit Angebotsabgabe eine kundenspezifische Reaktivierung der Kohlen. Dabei wird sichergestellt, dass im gesamten Prozessablauf eine strikte räumliche und organisatorische Trennung von anderen Kohlen erfolgt, sodass eine Vermischung und/oder Kontamination ausgeschlossen ist. 4.2 Räumliche Trennungen Der AN garantiert mit Angebotsabgabe, dass alle für die Regeneration, Zwischenlagerung und Transport genutzten Betriebsbereiche ausschließlich für die Regeneration und Handling von Kohlen aus dem Lebensmittel‐/Trinkwasseranwendungsbereich genutzt werden. 4.3 Prozessbeschreibung/ Dokumentation Mit dem Teilnahmeantrag ist eine aussagekräftige Dokumentation aller zur Auftragserbringung notwendigen Prozessschritte zu übergeben. Der AN garantiert, dass die Auftragserbringung auf Basis dieser übergebenen Ablaufdokumentation erfolgt. Änderungen in den Abläufen sind dem AG im Vorfeld anzuzeigen und bedürfen der schriftlichen Seite 3 von 7
Freigabe durch den AG. Abweichungen/ Störungen im dokumentierten Prozess sind durch den AN ohne Verzug beim AG anzuzeigen. 5. Preise (Haupt‐ /Nebenleistungen) Mit den Einheitspreisen sind sämtliche Hauptleistungen gemäß Beschreibung der jeweiligen Leistungspositionen sowie Nebenleistungen, die auch ohne Erwähnung in der Leistungsbeschreibung zum Leistungsinhalt gehören, abgegolten. Zu den Nebenleistungen zählen insbesondere: ‐ Gestellung von Schläuchen zur Fahrzeugentwässerung ‐ Anschlussarbeiten an den Fahrzeugen ‐ Bedienung der Anlagen an den Fahrzeugen ‐ Lade‐ und Entladezeiten gem. Leistungsposition ‐ durch den AG zu verantwortende Wartezeiten von bis zu einer Stunde je Anlieferung bzw. Abholung 6. Leistungen des AG ‐ Personalgestellung zur Befüllung bzw. Entleerung der Silofahrzeuge ‐ Gestellung Befüllschläuche ‐ Bereitstellung von Trinkwasser als Treibwasser zum Leeren und Befüllen der Silofahrzeuge 7. Transportbedingungen Die Abholung der genutzten Aktivkohlen und die Anlieferung des Reaktivates und der Neukohle erfolgt in separatem für den Transport des Auftragsgegenstandes geeignetem Silo‐Tankwagen. D.h. die Tankwagen werden für ‐ Abholung RWW Kohlen oder ‐ Anlieferung Reaktivat oder ‐ Anlieferung Neukohle zum Einsatz gebracht. Eine Mischung von Neukohlen und Reaktivat durch den AN ist nicht erlaubt. Der AN bringt zur Sicherstellung der Kommunikation und eines vertragskonformen Ablaufs nur Fahrer mit ausreichenden Deutschkenntnissen zum Einsatz. Voll/ Voll: Der Silo LKW kommt mit Ladung am Erfüllungsort gem. 14. an und nimmt nach Entladung neue Ladung an einem der RWW Standort auf. Ent‐ und Beladeort können unterschiedlich sein. Voll/ Leer Der Silo LKW fährt eine Strecke ohne RWW Ladung. Es erfolgt eine Anlieferung oder eine Abholung. Seite 4 von 7
8. Effizienz der Logistikleistung Im Rahmen der Gesamtplanung ist das Maximum der Voll/Voll (V/V) Fahrten gem. Leistungsbeschreibung zu erreichen. Vermeidbare VL/LV Fahrten die durch den AN zu vertreten sind werden als V/V Fahrten vergütet. 9. Bestimmungen Be‐ und Entladung ‐ Je Filter kann nur ein Fahrzeug be‐ oder entladen werden. ‐ Der Kohletransport vom Filter in das Silofahrzeug und von Silofahrzeug in den Filter zurück erfolgt unter Verwendung von Treibwasser. ‐ Die Schläuche des AG (Anschlüsse: Storz‐Kupplung B) werden zum Befüllen bzw. Entleeren der Aktivkohlefilter von RWW‐Mitarbeitern bis zum Silofahrzeug verlegt. ‐ Der Wasseranschluss erfolgt durch den AG mittels Schlauch (Storz‐Kupplung C) bis zum Fahrzeug. ‐ Zwecks Entwässerung der Fahrzeuge sind Schläuche durch den AN zu stellen. ‐ Der AN schließt die Schläuche eigenständig am Fahrzeug an und bedient die Anlagen an seinem Fahrzeug. 10. Qualitätssicherung Der AG entnimmt unmittelbar vor der Entleerung der jeweiligen Filter Aktivkohle‐Proben. Eine Teilprobe kann auf Anforderung dem AN zur Verfügung gestellt werden. Vor Entladung ist durch den vom AN bestimmten Fahrzeugführer mit Hilfe des vom AG zur Verfügung gestellten Entnahmegerätes eine Probe gem. Verfahrensanweisung "Probenahme Aktivkohle" am Silo‐Tankwagen zu entnehmen. 11. Abrechnungsgrundlagen und Aufmaß 11.1 Transport Die Abrechnung der Transporte erfolgt gegen Nachweis nach tatsächlichem Aufwand gem. den Leistungspositionen dieses Vertrages. 11.2 Reaktivat und Neukohle Abrechnungsgrundlage ist das im Filter ausgemessene Aktivkohlevolumen nach Wässern und Rückspülen. Dieses Volumen wird dem AN durch den AG mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt, spätestens 10 Tage nach Anlieferung und vollständiger Übergabe der nachfolgend genannten Lieferpapiere. Zur Bestätigung des gemessenen Aufmaßes werden mittels der nachfolgend genannten Lieferdaten und den gezogenen dokumentierten Proben aus den Silofahrzeugen je Filter die rückgespülte Bettdichte in kg/m³ (abgetropft) des Reaktivates sowie der Neukohle im RWW‐Labor ermittelt. Diese Volumenberechnung kann auf Anfrage dem AG zur Verfügung gestellt werden. Abweichungen bis zu 3% der gelieferten Mengenanteile Neukohle (30%), Reaktivat (70%) sind zulässig, insofern das Zielvolumen (=Bettvolumen 100%) mindestens erreicht wird. 11.3 Durch den AN zur Verfügung zu stellende Lieferpapiere ‐ Wiegekarten der Silofahrzeuge über das angelieferte Material ‐ Lieferpapiere der gelieferten Artikel incl. Zuordnung der Silofahrzeuge zu den einzelnen Filtern. Seite 5 von 7
12. Terminplanung Der AN garantiert die Verfügbarkeit des Auftragsgegenstandes zum beigefügten Rahmenterminplan. Auf Grundlage des Zeitplanes wird ein tagesgenauer Terminplan für das Jahr 2019 und zum Jahreswechsel 2019/2020 ein tagesgenauer Terminplan für das Lieferjahr 2020 erstellt. Im Rahmen der Terminplanung ist eine Maximierung der Voll/Voll LKW Touren (gem. Leistungsposition) zu berücksichtigen. Der Terminplan wird mit Bestätigung durch den AG Vertragsbestandteil. Änderungen im Terminplan sind dem AG im Vorfeld anzuzeigen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Die Vorlaufzeit dafür beträgt mindestens 14 Tage. 13. Arbeitszeiten des AG Die Arbeiten erfolgen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:30 bis 15:30 Uhr. Das erste Fahrzeug ist am Tag der Abholung/Lieferung ab 07:30 Uhr auf dem Gelände der AG einsatzbereit. Weitere erforderliche Fahrzeuge sind direkt anschließend und ohne Verzögerung vorzuhalten. Fahrzeuge, die nach 12 Uhr bei RWW eintreffen, werden nicht mehr taggleich befüllt/entleert. 14. Erfüllungsort Erfüllungsort sind die im Leistungsverzeichnis und Terminplan genannten Ruhrwasserwerke des AG: Wasserwerk Mülheim‐Styrum/Ost (WSTO) Moritzstraße 16‐22 45476 Mülheim an der Ruhr Wasserwerk Mülheim‐Styrum/West (WSTW) Adresse wie vor Wasserwerk Kettwig (WKET) Mintarder Weg 72 45219 Essen 15. Haftung Der AN ist verpflichtet, den AG von jeglichen Ansprüchen für Schäden, die bei der Ausführung der Arbeiten von dem AN verursacht werden, freizustellen. 16. Zahlungen Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher mängelfreier Leistung und Übergabe der Dokumentation gegen Rechnung. 17. Technischer Ansprechpartner Abteilung Qualität (TQ) Guido Lens, E guido.lens@rww.de Seite 6 von 7
18. Salvatorische Klausel Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch andere gültige Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmungen weitestgehend entsprechen. Seite 7 von 7
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