Vertragsbedingungen Aktivkohlen für die Trinkwasseraufbereitung 2019 & 2020 in den Ruhrwasserwerken der RWW Rheinisch Westfälische ...

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Vertragsbedingungen

Aktivkohlen für die Trinkwasseraufbereitung
               2019 & 2020
        in den Ruhrwasserwerken

                     der
       RWW Rheinisch‐Westfälische
      Wasserwerksgesellschaft mbH
           Am Schloß Broich 1‐3
        45479 Mülheim an der Ruhr

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Inhalt
1. Vertragsgegenstand ............................................................................................................................ 3
2. Auftragsumfang ................................................................................................................................... 3
3. Vertragsbedingungen .......................................................................................................................... 3
4. Sonstige Vertragsbestimmungen ........................................................................................................ 3
   4.1 Kundenspezifische Reaktivierungen .............................................................................................. 3
   4.2 Räumliche Trennungen ................................................................................................................. 3
   4.3 Prozessbeschreibung/ Dokumentation ...................................................................................... 3/4
5. Preise (Haupt‐ /Nebenleistungen)....................................................................................................... 4
6. Leistungen des AG ............................................................................................................................... 4
7. Transportbedingungen ........................................................................................................................ 4
8. Effizienz der Logistikleistung ............................................................................................................... 5
9. Bestimmungen Be‐ und Entladung ...................................................................................................... 5
10. Qualitätssicherung............................................................................................................................. 5
11. Abrechnungsgrundlagen und Aufmaß .............................................................................................. 5
   11.1 Transport ..................................................................................................................................... 5
   11.2 Reaktivat und Neukohle .............................................................................................................. 5
   11.3 Durch den AN zur Verfügung zu stellende Lieferpapiere ............................................................ 5
12. Terminplanung .................................................................................................................................. 6
13. Arbeitszeiten des AG ......................................................................................................................... 6
14. Erfüllungsort ...................................................................................................................................... 6
15. Haftung .............................................................................................................................................. 6
16. Zahlungen .......................................................................................................................................... 6
17. Technischer Ansprechpartner ........................................................................................................... 6
18. Salvatorische Klausel ......................................................................................................................... 7

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1. Vertragsgegenstand

Kundenspezifische Reaktivierung von Aktivkohlen
Lieferung neuer Aktivkohle

für die Trinkwasseraufbereitung der Ruhrwasserwerke der RWW Rheinisch‐Westfälische
Wasserwerksgesellschaft mbH, im nachfolgenden AG genannt.

2. Auftragsumfang
Abholung genutzter Aktivkohlen aus Einzelfiltern
Kundenspezifische Reaktivierung
Rücklieferung von 70% Reaktivat und 30% Neukohlen jeweils gem. Spezifikationen an die jeweiligen
Einzelfilter.

3. Vertragsbedingungen
Bei Auftragserteilung werden Bestandteile dieses Vertrages:

1. Spezifikationen Aktivkohle und Anlagen zur Spezifikation
2. Diese Vertragsbedingungen
3. die vorgenannten EZB (01/2018) der RWW
4. die vorgenannten AZB (01/2017) der RWW
5. Besondere Vertragsbedingungen der RWW für Arbeiten im Trinkwassergelände (als Anlage
beigefügt
6. Die Ausführungen der Verfahrensanweisung: "PV10530_PN Filtermaterial‐Probenahme‐u‐
Vorbereitung_V002_100909" nach Punkt 2.1 (als Anlage beigefügt).
7. Leistungsverzeichnis und Zeitplan

Bei Widersprüchen gelten die Bestandteile des Vertrages in der vorstehenden Reihenfolge.

4. Sonstige Vertragsbestimmungen

4.1 Kundenspezifische Reaktivierungen
Der AN garantiert mit Angebotsabgabe eine kundenspezifische Reaktivierung der Kohlen. Dabei wird
sichergestellt, dass im gesamten Prozessablauf eine strikte räumliche und organisatorische Trennung
von anderen Kohlen erfolgt, sodass eine Vermischung und/oder Kontamination ausgeschlossen ist.

4.2 Räumliche Trennungen
Der AN garantiert mit Angebotsabgabe, dass alle für die Regeneration, Zwischenlagerung und
Transport genutzten Betriebsbereiche ausschließlich für die Regeneration und Handling von Kohlen
aus dem Lebensmittel‐/Trinkwasseranwendungsbereich genutzt werden.

4.3 Prozessbeschreibung/ Dokumentation
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine aussagekräftige Dokumentation aller zur Auftragserbringung
notwendigen Prozessschritte zu übergeben.

Der AN garantiert, dass die Auftragserbringung auf Basis dieser übergebenen Ablaufdokumentation
erfolgt.

Änderungen in den Abläufen sind dem AG im Vorfeld anzuzeigen und bedürfen der schriftlichen

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Freigabe durch den AG.

Abweichungen/ Störungen im dokumentierten Prozess sind durch den AN ohne Verzug beim AG
anzuzeigen.

5. Preise (Haupt‐ /Nebenleistungen)
Mit den Einheitspreisen sind sämtliche Hauptleistungen gemäß Beschreibung der jeweiligen
Leistungspositionen sowie Nebenleistungen, die auch ohne Erwähnung in der Leistungsbeschreibung
zum Leistungsinhalt gehören, abgegolten.

Zu den Nebenleistungen zählen insbesondere:
‐ Gestellung von Schläuchen zur Fahrzeugentwässerung
‐ Anschlussarbeiten an den Fahrzeugen
‐ Bedienung der Anlagen an den Fahrzeugen
‐ Lade‐ und Entladezeiten gem. Leistungsposition
‐ durch den AG zu verantwortende Wartezeiten von bis zu einer Stunde je Anlieferung bzw. Abholung

6. Leistungen des AG
‐ Personalgestellung zur Befüllung bzw. Entleerung der Silofahrzeuge
‐ Gestellung Befüllschläuche
‐ Bereitstellung von Trinkwasser als Treibwasser zum Leeren und Befüllen der Silofahrzeuge

7. Transportbedingungen
Die Abholung der genutzten Aktivkohlen und die Anlieferung des Reaktivates und der Neukohle
erfolgt in separatem für den Transport des Auftragsgegenstandes geeignetem Silo‐Tankwagen.
D.h. die Tankwagen werden für

‐ Abholung RWW Kohlen oder
‐ Anlieferung Reaktivat oder
‐ Anlieferung Neukohle

zum Einsatz gebracht.

Eine Mischung von Neukohlen und Reaktivat durch den AN ist nicht erlaubt.

Der AN bringt zur Sicherstellung der Kommunikation und eines vertragskonformen Ablaufs nur
Fahrer mit ausreichenden Deutschkenntnissen zum Einsatz.

Voll/ Voll:
Der Silo LKW kommt mit Ladung am Erfüllungsort gem. 14. an und nimmt nach Entladung neue
Ladung an einem der RWW Standort auf. Ent‐ und Beladeort können unterschiedlich sein.

Voll/ Leer
Der Silo LKW fährt eine Strecke ohne RWW Ladung. Es erfolgt eine Anlieferung oder eine Abholung.

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8. Effizienz der Logistikleistung
Im Rahmen der Gesamtplanung ist das Maximum der Voll/Voll (V/V) Fahrten gem.
Leistungsbeschreibung zu erreichen. Vermeidbare VL/LV Fahrten die durch den AN zu vertreten sind
werden als V/V Fahrten vergütet.

9. Bestimmungen Be‐ und Entladung
‐ Je Filter kann nur ein Fahrzeug be‐ oder entladen werden.
‐ Der Kohletransport vom Filter in das Silofahrzeug und von Silofahrzeug in den Filter zurück erfolgt
unter Verwendung von Treibwasser.
‐ Die Schläuche des AG (Anschlüsse: Storz‐Kupplung B) werden zum Befüllen bzw. Entleeren der
Aktivkohlefilter von RWW‐Mitarbeitern bis zum Silofahrzeug verlegt.
‐ Der Wasseranschluss erfolgt durch den AG mittels Schlauch (Storz‐Kupplung C) bis zum Fahrzeug.
‐ Zwecks Entwässerung der Fahrzeuge sind Schläuche durch den AN zu stellen.
‐ Der AN schließt die Schläuche eigenständig am Fahrzeug an und bedient die Anlagen an seinem
Fahrzeug.

10. Qualitätssicherung
Der AG entnimmt unmittelbar vor der Entleerung der jeweiligen Filter Aktivkohle‐Proben.
Eine Teilprobe kann auf Anforderung dem AN zur Verfügung gestellt werden.

Vor Entladung ist durch den vom AN bestimmten Fahrzeugführer mit Hilfe des vom AG zur Verfügung
gestellten Entnahmegerätes eine Probe gem. Verfahrensanweisung "Probenahme Aktivkohle" am
Silo‐Tankwagen zu entnehmen.

11. Abrechnungsgrundlagen und Aufmaß

11.1 Transport
Die Abrechnung der Transporte erfolgt gegen Nachweis nach tatsächlichem Aufwand gem. den
Leistungspositionen dieses Vertrages.

11.2 Reaktivat und Neukohle
Abrechnungsgrundlage ist das im Filter ausgemessene Aktivkohlevolumen nach Wässern und
Rückspülen. Dieses Volumen wird dem AN durch den AG mitgeteilt.
Die Mitteilung erfolgt, spätestens 10 Tage nach Anlieferung und vollständiger Übergabe der
nachfolgend genannten Lieferpapiere.

Zur Bestätigung des gemessenen Aufmaßes werden mittels der nachfolgend genannten Lieferdaten
und den gezogenen dokumentierten Proben aus den Silofahrzeugen je Filter die rückgespülte
Bettdichte in kg/m³ (abgetropft) des Reaktivates sowie der Neukohle im RWW‐Labor ermittelt.
Diese Volumenberechnung kann auf Anfrage dem AG zur Verfügung gestellt werden.

Abweichungen bis zu 3% der gelieferten Mengenanteile Neukohle (30%), Reaktivat (70%) sind
zulässig, insofern das Zielvolumen (=Bettvolumen 100%) mindestens erreicht wird.

11.3 Durch den AN zur Verfügung zu stellende Lieferpapiere
‐ Wiegekarten der Silofahrzeuge über das angelieferte Material ‐ Lieferpapiere der gelieferten Artikel
incl. Zuordnung der Silofahrzeuge zu den einzelnen Filtern.

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12. Terminplanung
Der AN garantiert die Verfügbarkeit des Auftragsgegenstandes zum beigefügten Rahmenterminplan.

Auf Grundlage des Zeitplanes wird ein tagesgenauer Terminplan für das Jahr 2019 und zum
Jahreswechsel 2019/2020 ein tagesgenauer Terminplan für das Lieferjahr 2020 erstellt.
Im Rahmen der Terminplanung ist eine Maximierung der Voll/Voll LKW Touren (gem.
Leistungsposition) zu berücksichtigen.
Der Terminplan wird mit Bestätigung durch den AG Vertragsbestandteil.

Änderungen im Terminplan sind dem AG im Vorfeld anzuzeigen und bedürfen der schriftlichen
Zustimmung. Die Vorlaufzeit dafür beträgt mindestens 14 Tage.

13. Arbeitszeiten des AG
Die Arbeiten erfolgen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:30 bis 15:30 Uhr.

Das erste Fahrzeug ist am Tag der Abholung/Lieferung ab 07:30 Uhr auf dem Gelände der AG
einsatzbereit. Weitere erforderliche Fahrzeuge sind direkt anschließend und ohne Verzögerung
vorzuhalten. Fahrzeuge, die nach 12 Uhr bei RWW eintreffen, werden nicht mehr taggleich
befüllt/entleert.

14. Erfüllungsort
Erfüllungsort sind die im Leistungsverzeichnis und Terminplan genannten Ruhrwasserwerke des AG:

Wasserwerk Mülheim‐Styrum/Ost (WSTO)
Moritzstraße 16‐22
45476 Mülheim an der Ruhr

Wasserwerk Mülheim‐Styrum/West (WSTW)
Adresse wie vor

Wasserwerk Kettwig (WKET)
Mintarder Weg 72
45219 Essen

15. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den AG von jeglichen Ansprüchen für Schäden, die bei der Ausführung der
Arbeiten von dem AN verursacht werden, freizustellen.

16. Zahlungen
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher mängelfreier Leistung und Übergabe der Dokumentation
gegen Rechnung.

17. Technischer Ansprechpartner
Abteilung Qualität (TQ) Guido Lens, E guido.lens@rww.de

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18. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.
Unwirksame Bestimmungen sind durch andere gültige Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn und
Zweck der ungültigen Bestimmungen weitestgehend entsprechen.

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