Hamburger Kulturevents - ab 419,- € p.P. Individualreise: Elbphilharmonie und Staatsoper

Die Seite wird erstellt Linda Pfeiffer
 
WEITER LESEN
Hamburger Kulturevents - ab 419,- € p.P. Individualreise: Elbphilharmonie und Staatsoper
Hamburger Kulturevents

                                   3 Tage-Reise
                              ab   419,– € p.P.
Individualreise: Elbphilharmonie und Staatsoper
Termine: Februar - Mai 2020
Hamburger Kulturevents - ab 419,- € p.P. Individualreise: Elbphilharmonie und Staatsoper
Hamburger Kulturevents
Individualreise: Elbphilharmonie und Staatsoper
Die Hansestadt blickt auf eine interessante Musikgeschichte zurück. Große Komponisten wie Telemann, Brahms oder Mahler
wirkten in Hamburg oder begannen hier ihre Karriere. Bereits im 17. Jh. wurde die heutige Staatsoper als erstes privat ge-
führtes Opernhaus Deutschlands gegründet und seit 2017 ist die Elbphilharmonie architektonisch wie musikalisch ein Besu-
chermagnet.
                                                   3. Reisetag                                          04.04. - 06.04.2020
                                                   Nach dem Frühstück individuelle Heimreise.           Sonntag, 05.04., 18.00 Uhr, Elbphilharmonie
                                                                                                        J. S. Bach: Johannes-Passion BWV 245
                                                   Termine und Aufführungen:                            Dirigent: Emmanuelle Haïm
                                                   08.02. - 10.02.2020                                  u.a. mit Solisten, NDR Elbphilharmonie Orchester,
                                                   Samstag, 08.02., 19.30 Uhr, Staatsoper               NDR Chor
                                                   G. Verdi: "Falstaff"
                                                   Dirigent: Axel Kober                                 04.04. - 06.04.2020
                                                   u.a. mit Ambrogio Maestri, Markus Brück              Samstag, 04.04., 19.30 Uhr, Staatsoper
                                                   UND                                                  J. Neumeier: "Hamlet"
                                                   Sonntag, 09.02., 11.00 Uhr, Elbphilharmonie          Ballett, Musik: M. Tippett
                                                   6. Philharmonisches Konzert                          Dirigent: Simon Hewett
                                                   L. v. Beethoven: Missa solemnis D-Dur                mit Philharmonisches Staatsorchester Hamburg
                                                   Dirigent: Kent Nagano                                UND
                                                   u.a. mit Solisten, Philharmonisches Staatsorches-    Sonntag, 05.04., 11.00 Uhr, Elbphilharmonie
                                                   ter Hamburg, Rundfunkchor Berlin                     8. Philharmonisches Konzert
                                                                                                        P. I. Tschaikowsky: Konzert für Klavier & Orchester
                                                   22.02. - 24.02.2020                                  Nr. 1 b-Moll
                                                   Sonntag, 23.02., 18.00 Uhr, Elbphilharmonie          A. Bruckner: Sinfonie Nr. 3 d-Moll
                                                   U. Chin: Chorós Chordón                              Dirigent: Kent Nagano
                                                   B. Bartók: Der holzgeschnitzte Prinz / Suite Sz 60   mit Alexei Volodin (Klavier), Philharmonisches
                                                   S. Rachmaninow: Konzert für Klavier & Orchester      Staatsorchester Hamburg
                                                   Nr. 3 d-Moll
                                                   Dirigent: Alan Gilbert                               18.05. - 20.05.2020
                                                   mit Yefim Bronfman (Klavier), NDR Elbphilharmo-      Dienstag, 19.05., 20.00 Uhr, Elbphilharmonie
                                                   nie Orchester                                        G. Mahler: Sinfonie Nr. 8
                                                                                                        Dirigent: Daniel Harding
                                                   24.03. - 26.03.2020                                  u.a. mit Solisten, Gustav Mahler Jugendorchester
                                                   Mittwoch, 25.03., 20.00 Uhr, Elbphilharmonie         und Chöre
                                                   M. T. Thomas: Lope
1. Reisetag
                                                   S. Rachmaninow: Konzert für Klavier & Orchester      19.05. - 21.05.2020
Individuelle Anreise nach Hamburg zum Hotel
                                                   Nr. 4 g-Moll                                         Mittwoch, 20.05., 20.00 Uhr, Elbphilharmonie
Ihrer Wahl. Am Abend 3-Gang-Dinner im Restau-
                                                   I. Strawinsky: L’oiseau de feu (Der Feuervogel)      L. van Beethoven: Konzert für Klavier und
rant "Schönes Leben". Je nach Termin Besuch ei-
                                                   Dirigent: Michael Tilson Thomas                      Orchester Nr. 4 G-Dur
ner Aufführung in der Staatsoper.
                                                   mit Daniil Trifonov (Klavier), San Francisco Sym-    L. van Beethoven: Sinfonie Nr. 7 A-Dur
                                                   phony                                                Klavier und Leitung: Elisabeth Leonskaja
2. Reisetag
Frühstück im Hotel. Heute nehmen Sie am Sin-                                                            mit Deutsche Kammerphilharmonie Bremen
nes-Streifzug durch die Speicherstadt und die
Hafencity teil. Am Abend erleben Sie das Konzert
Ihrer Wahl in der Elbphilharmonie. Individuelle
Rückkehr zum Hotel.
Hamburger Kulturevents - ab 419,- € p.P. Individualreise: Elbphilharmonie und Staatsoper
Eingeschlossene Leistungen:                             Küche, integrierter Waschmaschine und einem
• 2 Übernachtungen im Hotel Ihrer Wahl im               großzügigen Wohnbereich. Bereiten Sie Ihre Mahl-     Reiseversicherungen:
   Doppelzimmer inkl. Frühstück und Kulturför-          zeiten selbst zu oder entspannen Sie im hotelei-     Im Reisepreis sind keine Reiseversiche-
   derabgabe der Stadt Hamburg                          genen Restaurant mit Bar. Im Hotel gibt es außer-    rungen enthalten. Wir empfehlen drin-
• Eintrittskarte(n) Kategorie 1 bzw.                    dem einen Pool, eine Sauna und einen Fitnessbe-      gend den Abschluss einer Reise-Rücktritts-
   Kategorie 2 für 08./09.02. und 04./05.04. für        reich.                                               kosten-Versicherung. Die Höhe der Prä-
   die Aufführung(en) Ihrer Wahl                                                                             mie richtet sich nach dem Reisepreis. Die
• 3-Gang-Dinner im Restaurant "Schönes Leben"           AMERON Hamburg Hotel Speicherstadt ****              Informationsblätter zu Versicherungspro-
   in der Speicherstadt                                 Das 4 Sterne Hotel liegt mitten in der Speicher-     dukten können Sie vor Abschluss der Ver-
• Sinnes-Streifzug durch Speicherstadt & Hafen-         stadt. Die modernen Zimmer bieten kostenfreies       sicherung bei uns anfordern oder von un-
   city (ca. 90 min)                                    WLAN, Klimaanlage, Kaffeestation und eine Fla-       serer Website www.poppe-reisen.de un-
                                                        sche Wasser gratis. Sie genießen einen einzigarti-   ter "Kataloge und Broschüren" herunter-
Nicht eingeschlossen sind nicht genannte Mahl-          gen Blick über die Hafencity. Im Cantinetta Risto-   laden.
zeiten und Getränke, Trinkgelder, Ausgaben per-         rante werden italienische Spezialitäten serviert
sönlicher Art sowie eine ZEIT Reisebegleitung.          und das Vitality Spa sorgt für Entspannung.          Allgemeine Bedingungen:
                                                                                                             Diese Reise ist nur bedingt barrierefrei.
Optionale Leistungen:                                   Hotel Grand Elysee Hamburg *****                     Vorbehaltlich Programm- und Hotelände-
Auf Anfrage und gegen Aufpreis:                         Das 5 Sterne Luxus Hotel liegt direkt am Moor-       rungen sowie Bestätigung der von uns
• Gerne arrangieren wir Ihre Bahn- oder Flugan-         weidepark, unweit von Alster und Innenstadt          reservierten Eintrittskarten durch die je-
  reise zum günstigsten, anwendbaren Tarif bei          entfernt. Zum Bahnhof Dammtor sind es nur we-        weiligen Spielstätten. Es gelten die Allge-
  Buchung.                                              nige Gehminuten. Die hellen und eleganten Grand      meinen Geschäftsbedingungen (AGB)/ Rei-
• Zusatznächte im Hotel                                 Classic Zimmer sind mit Schreibtisch, bequemen       sebedingungen von Poppe Reisen GmbH
• Übernachtungen im Hotel The Westin in der             Sesseln und Badezimmer mit Badewanne oder            & Co. KG.
  Elbphilharmonie                                       Luxusdusche eingerichtet. Sie sind außerdem mit
                                                        Flachbildschirmen, SAT-TV, Safe, Mineralwasser
Hotels:                                                 zur Begrüßung ausgestattet. Insgesamt verfügt
Adina Apartment Hotel Michel ****                       das Hotel über 4 Restaurants, die zu den besten      Buchung und Beratung
Das moderne Apartment Hotel liegt im angesag-           der Stadt gehören, 2 Bars und das Boulevard Café.
ten Hamburger Stadtteil Neustadt und verfügt            Im Elyseum Wellness & Spa entspannen Sie auf
über 128 moderne Studios bzw. großzügige Ein-           über 1.000 m² Fläche und im Fitnessbereich trai-
oder Zweizimmer-Apartments. Die Apartments              nieren Sie an modernen Geräten. Ab Mai 2019
sind komplett eingerichtet mit vollausgestatteter       gibt es eine neue Dachterrasse mit Bar.
                                                                                                             Bianca Niekisch
                                                                                                             Tel.: +49/(0)40/3280-2070
                                                                                                             Email: zeitreisen@zeit.de oder
                                                                                                             Bianca.Niekisch@poppe-reisen.de
   Reisepreise:                                                                                              www.zeitreisen.zeit.de/hamburg
   pro Person im Doppelzimmer

   Reisetermin                   Adina Apartment ****       Ameron ****           Grand Elysee *****
   08.02. - 10.02. (2 Tickets)         559,- €                599,- €                  629,- €
   22.02. - 24.02.2020                 419,- €                459,- €                  459,- €
   24.03. - 26.03.2020                 589,- €                649,- €                  629,- €
   04.04. - 06.04.2020                 419,- €                489,- €                  489,- €
   04.04. - 06.04. (2 Tickets)         559,- €                629,- €                  629,- €
   18.05. - 20.05.2020                 479,- €                529,- €                  519,- €
   19.05. - 21.05.2020                 479,- €                549,- €                  519,- €
   Einzelzimmerzuschlag               ab 110,- €             ab 140,- €               ab 155,- €
   Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen                                                                        Veranstalter:
   Anmeldeschluss: Je 4 Wochen vor Anreise, danach auf Anfrage                                               Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
Hamburger Kulturevents - ab 419,- € p.P. Individualreise: Elbphilharmonie und Staatsoper
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                        lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit           5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-          ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung             Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                     lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der            5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-           Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen          rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung        ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen                Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                   nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt           vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein         der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer      Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und           ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch        der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.         Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                       seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                           bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-       bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-       bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten        bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens      bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                   ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                       Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                          schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der            Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den            nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.               Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen              lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                  die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                  den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet          6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-       Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-            Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der           den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-           a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter      Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die        Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-         er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,         tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-        severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,        muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel              diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte           tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie          gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist     gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                 b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.        Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                       gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                      bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen             zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-          verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter            setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur            zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-           ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht         zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                       Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-    die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten           Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                    Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende          7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.         Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-         tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so          Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der             einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                      der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-        Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.            Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen            Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-         können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-         oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag           und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                 Jahren.
verlangen.                                                             8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden             8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem                eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-       1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                        2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-         ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,          3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert      4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                   Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises             8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-            Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                   allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der            9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück              9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-          den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage         1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus            2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die              9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-            den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:                                         Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14                     Telefon +49 (0) 6131 27066-30                         E-Mail info@poppe-reisen.de
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG                            D-55130 Mainz                                   Telefax +49 (0) 6131 27066-19                         Site www.poppe-reisen.de

     Bilder: Christian Spahrbier, Kiran West, Peter Hundert, Pixabay
Sie können auch lesen