Dresdner Musikfestspiele - ab 349,- € p.P. 3 - 4 Tage-Reise - ZEIT Reisen

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Dresdner Musikfestspiele - ab 349,- € p.P. 3 - 4 Tage-Reise - ZEIT Reisen
Dresdner Musikfestspiele

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                               3 - 4 Tage-Reis
                              ab 349,– €       p.P.

Individualreise: Highlights des Klassikfestivals
Termine: Mai - Juni 2021
Dresdner Musikfestspiele - ab 349,- € p.P. 3 - 4 Tage-Reise - ZEIT Reisen
Dresdner Musikfestspiele
Individualreise: Highlights des Klassikfestivals
Zum 44. Mal in Folge finden in der sächsischen Landeshauptstadt vom 14. Mai bis 12. Juni 2021 die Dresdner Musikfestspiele
statt. Dabei stehen die Festspiele unter dem Motto "Dialoge" und erinnern an die wichtige Rolle der Musik in der Gesell-
schaft. Lassen Sie sich durch die Bild und Emotionen auf der Bühne zu einem interkulturellen Dialog anregen! Erleben Sie da-
bei eine der schönsten Städte Deutschlands mit ihren berühmten Sehenswürdigkeiten wie dem Zwinger, den Elbterrassen
oder dem Residenzschloss.
1. Reisetag                                             21.05. - 23.05.2021                                      26.05. - 28.05.2021
Individuelle Anreise nach Dresden und Check-in          Freitag, 21.05.2021, 19.30 Uhr, Kulturpalast             Donnerstag, 27.05.2021, 19.30 Uhr, Kulturpalast
im gebuchten Hotel. Am Abend besuchen Sie die           G. Mahler: Adagio aus der unvollendeten Sinfonie         R. Schumann: "Genoveva", halbszenisch
gewählte Aufführung.                                    Nr. 10 Fis-Dur, Sinfonie Nr. 1 D-Dur                     Dirigent: Aapo Häkkinen
                                                        Dirigent: Daniel Harding                                 u.a. mit Carolyn Sampson, Andrew Staples,
2. Reisetag                                             mit Wiener Philharmoniker                                Arnold Schoenberg Chor, Helsinki Baroque Orche-
Frühstück im Hotel. Heute sehen Sie bei einer                                                                    stra
Führung das Dresdner Schloss inkl. Neuem Grü-           Samstag, 22.05.2021, 17.30 Uhr,
nen Gewölbe. Am Abend genießen Sie das Abendes-         Palais im Großen Garten                                  04.06. - 06.06.2021
sen im Hotel und besuchen eine weitere Auf-             F. Mendelssohn Bartholdy: Streichquartett Nr. 6          Freitag, 04.06.2021, 20.00 Uhr, Semperoper
führung Ihrer Wahl.                                     f-Moll                                                   Klavierrezital Arcadi Volodos
                                                        F. Schubert: Quintett für 2 Violinen, Viola und          M. Clementi: Sonate für Klavier fis-Moll
3. Reisetag                                             2 Violoncelli C-Dur                                      J. Brahms: Sieben Fantasien
Check-out und individuelle Heimreise.                   mit Jan Vogler (Violoncello), Brentano String Quartett   F. Schubert: Sonate für Klavier D-Dur
Je nach Reisetermin Besuch einer weiteren Auf-
führung und zusätzliche Übernachtung im Hotel.          23.05. - 25.05.2021 (Pfingsten)                          Samstag, 05.06.2021, 19.30 Uhr, Kulturpalast
                                                        Pfingstsonntag, 23.05.2021, 19.30 Uhr,                   L. v. Beethoven: Sinfonien Nr. 5 c-Moll und Nr. 6
4. Reisetag (bei 3 Übernachtungen)                      Kulturpalast                                             F-Dur "Pastorale"
Nach dem Frühstück individuelle Heimreise.              W. Blank: "Alisma", Tripelkonzert für Violine, Vio-      Dirigent: Ivor Bolton
                                                        loncello, Klarinette und Orchester (Uraufführung)        mit Dresdner Festspielorchesters
Termine und Aufführungen:                               J. Brahms: Sinfonie Nr. 3 F-Dur
14.05. - 17.05.2021                                     Dirigent: Kent Nagano                                    11.06. - 13.06.2021
Freitag, 14.05.2021, 19.30 Uhr, Kulturpalast            mit Mira Wang (Violine), Jan Vogler (Violoncello),       Freitag, 11.06.2021, 19.30 Uhr, Kulturpalast
Eröffnungskonzert                                       Daniel Ottensamer (Klarinette), Philharmonisches         W. A. Mozart: Sinfonie Nr. 15 G-Dur, Konzert für
A. L. Tam: "A Madman's Diary"                           Staatsorchester Hamburg                                  Klavier und Orchester Nr. 9 Es-Dur "Jeunehom-
A. Dvorák: Konzert für Violoncello & Orchester h-Moll                                                            me-Konzert", Divertimento B-Dur "Zweite Lodro-
L. v. Beethoven: Sinfonie Nr. 5 c-Moll                  Pfingstmontag, 24.05.2021, 18.00 Uhr,                    nische Nachtmusik"
Dirigent: Jaap van Zweden                               Kulturpalast                                             Dirigent: Rainer Honeck
mit Jan Vogler (Violoncello), Hong Kong Philhar-        Schumann-Sinfoniezyklus I                                mit Rudolf Buchbinder (Klavier), Rainer Honeck
monic Orchestra                                         R. Schumann: Sinfonien Nr. 1 B-Dur "Frühlingssin-        (Violine), Kammerorchester Wien-Berlin
                                                        fonie" und Nr. 2 C-Dur
Samstag, 15.05.2021, 18.00 Uhr, Kulturpalast            Dirigent: Daniele Gatti                                  Samstag, 12.06.2021, 19.30 Uhr, Kulturpalast
G. Mahler: Sinfonie Nr. 6 a-Moll "Tragische"            mit Dresdner Festspielorchester                          A. Webern: Passacaglia d-Moll
Dirigent: Sir Simon Rattle                                                                                       R. Schumann: Konzert für Violine und Orchester
mit London Symphony Orchestra                           Pfingstmontag, 24.05.2021, 20.30 Uhr,                    d-Moll
                                                        Kulturpalast                                             J. Brahms: Sinfonie Nr. 4 e-Moll
Sonntag, 16.05.2021, 19.00 Uhr, Semperoper              Schumann-Sinfoniezyklus II                               Dirigent: Louis Langrée
R. Strauss: "Capriccio"                                 R. Schumann: Sinfonien Nr. 3 Es-Dur "Rheinische"         mit Renaud Capuçon (Violine), Dresdner Philhar-
Dirigent: Christian Thielemann                          und Nr. 4 d-Moll                                         monie
u.a. mit Krassimira Stoyanova, Christoph Pohl,          Dirigent: Daniele Gatti
Daniel Behle                                            mit Dresdner Festspielorchester
Dresdner Musikfestspiele - ab 349,- € p.P. 3 - 4 Tage-Reise - ZEIT Reisen
Eingeschlossene Leistungen:                         Hotels:
• 2 bzw. 3 Übernachtungen im Hotel Ihrer Wahl       Hotel Elbflorenz Dresden ****                     Sonderkündigungsrecht:
   im Doppelzimmer inkl. Frühstück                  Das Hotel liegt 15 min zu Fuß von der histori-    Für Neubuchungen ab 01.09.2020 bis 90
• Eintrittskarten Kategorie 1 für die Aufführun-    schen Innenstadt entfernt und bietet stilvolle    Tage vor Anreise.
   gen pro Termin Ihrer Wahl                        Zimmer mit zeitgemäßem Komfort. Im italieni-
• Führung im Dresdner Residenzschloss inkl.         schen Restaurant Quattro Cani und der La Piazza   Reisen in Corona-Zeiten:
   Neuem Grünen Gewölbe                             Bistro Bar werden Sie kulinarisch verwöhnt. Ge-   Wir achten bei unseren Reisen auf die
• 3-Gang-Dinner im Hotelrestaurant                  nießen Sie die südliche Lebensart und das medi-   Einhaltung der vorgeschriebenen Hygie-
• CO2-neutral reisen! Atmosfair-Beitrag kom-        terrane Flair des Hauses.                         neregeln. Konkrete Hinweise erhalten Sie
   pensiert                                                                                           mit Ihren Reiseunterlagen.
                                                    Taschenbergpalais Kempinski *****
Nicht eingeschlossen sind nicht genannte Mahl-      Das Hotel liegt gegenüber der Semperoper. Die     Reiseversicherungen:
zeiten und Getränke, Trinkgelder, Ausgaben per-     eleganten Zimmer verfügen über alle Annehm-       Im Reisepreis sind keine Reiseversiche-
sönlicher Art, die Beherbergungssteuer der Stadt    lichkeiten eines Luxus-Hotels. Kulinarisch ver-   rungen enthalten. Wir empfehlen drin-
Dresden sowie eine ZEIT Reisebegleitung.            wöhnt werden Sie durch Restaurant, Bistro, Bar    gend den Abschluss einer Reise-Rücktritts-
                                                    und Café. Der Wellness-Bereich mit Pool und       kosten-Versicherung. Die Höhe der Prä-
Optionale Leistungen:                               Sauna lädt zum Entspannen ein.                    mie richtet sich nach dem Reisepreis. Die
Auf Anfrage und gegen Aufpreis:                                                                       Informationsblätter zu Versicherungspro-
• Gerne arrangieren wir Ihre Bahnanreise.                                                             dukten können Sie vor Abschluss der Ver-
• Zusatznächte inkl. Frühstück                                                                        sicherung bei uns anfordern.

                                                                                                      Allgemeine Bedingungen:
                                                                                                      Diese Reise ist nur bedingt barrierefrei.
                                                                                                      Vorbehaltlich Programm- und Hotelände-
                                                                                                      rungen sowie Bestätigung der von uns
                                                                                                      reservierten Eintrittskarten durch die je-
                                                                                                      weiligen Spielstätten. Es gelten die Allge-
                                                                                                      meinen Geschäftsbedingungen (AGB)/ Rei-
                                                                                                      sebedingungen von Poppe Reisen GmbH
                                                                                                      & Co. KG.

                                                                                                      Beratung und Buchung:

   Reisepreise:
                                                                                                      Bianca Niekisch
   pro Person im Doppelzimmer                                                                         Tel.: +49/(0)40/3280-2070
                                                                                                      Email: zeitreisen@zeit.de oder
   Reisetermin                        Hotel Elbflorenz Dresden     Taschenbergpalais Kempinski        Bianca.Niekisch@poppe-reisen.de
   14.05. - 17.05.2021                         899,- €                      1.219,- €                 www.zeitreisen.zeit.de/dresden-musik
   21.05. - 23.05.2021                         569,- €                       759,- €
   23.05. - 25.05.2021                         579,- €                       729,- €
   26.05. - 28.05.2021                         349,- €                       499,- €
   04.06. - 06.06.2021                         479,- €                       669,- €
   11.06. - 13.06.2021                         449,- €                       649,- €
   Einzelzimmerzuschlag                       ab 90,- €                     ab 165,- €
   Keine Mindestteilnehmerzahl                                                                        Veranstalter:
   Anmeldeschluss: Je 10 Wochen vor Anreise, danach auf Anfrage                                       Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
Dresdner Musikfestspiele - ab 349,- € p.P. 3 - 4 Tage-Reise - ZEIT Reisen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                       lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit          5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-         ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung            Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                    lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der           5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-          Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen         rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung       ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen               Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                  nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt          vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein        der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer     Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und          ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch       der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.        Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                      seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                          bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-      bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens     bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                  ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                      Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                         schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der           Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den           nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.              Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen             lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                 die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                 den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet         6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-      Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-           Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der          den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-          a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter     Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die       Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-        er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,        tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-       severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,       muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel             diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte          tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie         gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist    gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.       Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                      gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                     bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen            zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-         verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter           setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-          ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht        zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                      Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-   die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten          Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                   Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende         7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.        Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-        tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so         Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der            einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                     der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-       Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.           Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen           Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-        können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-        oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag          und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                Jahren.
verlangen.                                                            8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden            8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem               eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-      1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                       2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-        ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,         3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert     4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                  Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises            8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-           Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                  allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der           9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück             9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-         den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage        1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus           2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die             9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-           den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:                                         Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14                    Telefon +49 (0) 6131 27066-30                         E-Mail info@poppe-reisen.de
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG                            D-55130 Mainz                                  Telefax +49 (0) 6131 27066-19                         Site www.poppe-reisen.de

     Bilder: Christoph Münch, Dresden Marketing_Sylvio Dittrich, Dresden Marketing_ddpix.de, Wikimedia_Nikater_CC BY-SA 4.0
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