Advent in München - ab 1.109 * p.P - Poppe Reisen

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Advent in München - ab 1.109 * p.P - Poppe Reisen
Advent in München

                                                     4 Tage-Reise
                                                ab 1. 1 0 9 , – € * p.P.

Bayerische Staatsoper & Isarphilharmonie
Termine: 25.11. - 28.11.2021
         03.12. - 06.12.2021
* inklusive Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise
Advent in München - ab 1.109 * p.P - Poppe Reisen
Advent in München
Bayerische Staatsoper & Isarphilharmonie
Das vorweihnachtliche München bietet Ihnen unzählige Adventserlebnisse: Die Christkindltram dreht zu festlicher Musik
und Punsch ihre Runden und auf dem Marienplatz thront vor dem Rathaus der festlich geschmückte Weihnachtsbaum aus
den Alpen. Die Bayerische Staatsoper präsentiert jedes Jahr den größten Adventskalender in München und öffnet täglich an
der Fassade ein Fenster mit einem Opernkostüm. Neben diesen schönen Traditionen, krönen Sie Ihren Adventsbesuch mit ei-
ner Opernaufführung in der Bayerischen Staatsoper. Außerdem erleben Sie als weitere Veranstaltung entweder das Ballett
"Jewels" im Nationaltheater oder ein Rezital mit Anne-Sophie Mutter in der Isarphilharmonie.

                                         1. Tag: Anreise - Abendessen                  Termine und Aufführungen:
                                         Individuelle Anreise nach München. Check-     25.11. - 28.11.2021
                                         in im gebuchten 4 oder 5 Sterne Hotel. Am     Freitag, 26.11., 19.00 Uhr, Nationaltheater
                                         ersten Abend stimmen Sie sich bei einem       C. M. von Weber: "Der Freischütz", Neupro-
                                         4-Gang-Dinner auf Ihr Adventwochenende        duktion
                                         in München ein.                               Dirigent: Lothar Koenigs
                                                                                       u.a. mit Pavel Cernoch (Max), Golda Schultz
                                         2. Tag: Opernaufführung                       (Agathe), Anna Prohaska (Ännchen)
                                         Nach dem Frühstück im Hotel können Sie
                                         den Tag in München ganz nach Ihren Wün-       Samstag, 27.11., 19.30 Uhr, Nationaltheater
                                         schen gestalten. Nutzen Sie die Zeit für      G. Balanchine: "Jewels"
                                         einen Bummel und zum Christmas Shop-          Ballett, Musik: G. Fauré. I. Strawinsky, P. I.
                                         ping. Am Abend erleben Sie die Opernauffü-    Tschaikowsky
                                         hrung Ihrer Wahl. Anschließend individuel-    Dirigent: Robert Reimer
                                         ler Rückweg zum Hotel.                        mit Solisten und Ensemble des Bayerischen
                                                                                       Staatsballetts, Bayerisches Staatsorchester
                                         3. Tag: Bühnenführung - Ballett / Konzert
                                         Frühstück im Hotel. Anschließend steht Ih-    03.12. - 06.12.2021
                                         nen der Vormittag zur freien Verfügung. Am    Samstag, 04.12., 19.00 Uhr, Nationaltheater
                                         Nachmittag bietet sich Ihnen die Gelegen-     E. W. Korngold: "Die tote Stadt"
                                         heit, bei einer Bühnenführung einmal einen    Dirigent: Lothar Koenigs
                                         Blick hinter die Kulissen des Nationalthea-   u.a. mit Klaus Florian Vogt (Paul), Elena Gu-
                                         ters zu werfen. Abends erleben Sie je nach    seva (Marietta)
                                         Reisetermin entweder die Ballettaufführung
                                         in der Bayerischen Staatsoper oder das Kon-   Sonntag, 05.12., 20.00 Uhr, Isarphilharmonie
                                         zert in der Isarphilharmonie. Im Anschluß     Rezital mit Anne Sophie Mutter und Lauma
                                         Rückweg zum Hotel.                            Skride
                                                                                       W. A. Mozart: Sonate für Klavier & Violine
                                         4. Tag: Abreise                               e-Moll
                                         Frühstück im Hotel. Anschließend Check-       L. v. Beethoven: Sonate für Klavier & Violine
                                         out und individuelle Heimreise.               Nr. 5 "Frühling"
                                                                                       C. Franck: Sonate für Violine & Klavier A-Dur
Advent in München - ab 1.109 * p.P - Poppe Reisen
Eingeschlossene Leistungen:                             Hotel München Palace
• 3 Übernachtungen im 4 oder 5 Sterne-                  pro Person im DZ                    145,- €   Reisen in Corona-Zeiten:
  Hotel Ihrer Wahl im Doppelzimmer inkl.                pro Person im EZ                    265,- €   Wir achten bei unseren Reisen auf
  Frühstück                                                                                           die Einhaltung der vorgeschriebenen
• Eintrittskarte Kategorie 2 für die Ihrer         Unterkünfte:                                       Hygieneregeln. Konkrete Hinweise er-
  Wahl in der Bayerischen Staatsoper               Hotel Torbräu ****                                 halten Sie mit Ihren Reiseunterlagen.
• Eintrittskarte Kategorie 2 für das Ballett       Das älteste Hotel im Herzen von München
  in der Bayerischen Staatsoper bzw. Kate-         befindet sich im Zentrum der historischen          Reiseversicherungen:
  gorie 1 für das Rezital in der Isarphilhar-      Altstadt und empfängt seine Gäste bereits          Im Reisepreis sind keine Reiseversi-
  monie                                            seit 1490. Die 90 sehr ruhigen Zimmer sind         cherungen enthalten. Wir empfehlen
• 4-Gang-Abendessen                                individuell und klassisch eingerichtet. Um         dringend den Abschluss einer Reise-
• Bühnenführung in der Bayerischen                 Ihr leibliches Wohl sorgt man sich im Café,        Rücktrittskosten-Versicherung. Die Höhe
  Staatsoper                                       der Lobby-Bar oder im Restaurant.                  der Prämie richtet sich nach dem Rei-
• Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise:      9,- €                                                       sepreis. Die Informationsblätter zu
                                                   Hotel München Palace *****                         Versicherungsprodukten können Sie
*Wenn Sie diesen Beitrag zum Klimaschutz           Ein persönlich geführtes Hotel im Privatbe-        vor Abschluss der Versicherung bei
nicht leisten möchten, teilen Sie uns dies         sitz der Familie Kuffler. Im noblen Bogen-         uns anfordern.
bitte bei der Buchung mit.                         hausen, nahe dem Friedensengel gelegen,
                                                   hat sich das Hotel einen Namen als stilvolles      Allgemeine Bedingungen:
Nicht eingeschlossen sind nicht genannte           Münchner Zuhause von kulturbewussten               Diese Reise ist nur bedingt barriere-
Mahlzeiten und Getränke, Trinkgelder sowie         Menschen und Künstlern jeder Couleur ge-           frei. Vorbehaltlich Programm- und
Ausgaben persönlicher Art.                         macht. 74 Zimmer und Suiten, Sauna, Fit-           Hoteländerungen sowie Bestätigung
                                                   ness, Dachterrasse und Garage. Die Bar und         der von uns reservierten Eintrittskar-
Zusatzleistungen:                                  das Restaurant sind Orte der Begegnungen           ten durch die jeweiligen Spielstätten.
• Gerne arrangieren wir Ihre Bahnanreise           und Entspannung. Aktuell wurde ein Sys-            Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-
  zum günstigsten, anwendbaren Tarif bei           tem zur Kontrolle und Reingiung der Luft           bedingungen (AGB)/ Reisebedingun-
  Buchung.                                         eingeführt.                                        gen von Poppe Reisen GmbH & Co.
• Zusatznacht inklusive Frühstück:                                                                    KG.
  Hotel Torbräu
  pro Person im DZ               ab 160,- €
  pro Person im EZ               ab 240,- €
                                                                                                      Buchung und Beratung:
                                                                                                      Poppe Reisen GmbH & Co. KG
                                                                                                      Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14
                                                                                                      55130 Mainz
   Reisepreise:
   pro Person im Doppelzimmer                                                                         Kulturevents
                                                                                                      Mechthild Maier
                                                                                                      Tel.: +49-(0)6131-27066-33
   Reisetermin                          Hotel Torbräu ****           München Palace *****
                                                                                                      Fax: +49-(0)6131-27066-19
   25.11. - 28.11.2021                      1.129,- €                     1.109,- €                   mechthild.maier@poppe-reisen.de
   03.12. - 06.12.2021                      1.159,- €                     1.109,- €
   Einzelzimmerzuschlag                     ab 230,- €                     360,- €

   Eintrittskartenzuschlag

   Kategorie 1                                55,- €
   Keine Mindestteilnehmerzahl                                                                        Veranstalter:
   Anmeldeschluss: Je 10 Wochen vor Anreise, danach auf Anfrage                                       Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                       lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit          5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-         ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung            Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                    lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der           5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-          Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen         rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung       ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen               Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                  nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt          vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein        der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer     Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und          ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch       der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.        Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                      seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                          bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-      bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens     bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                  ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                      Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                         schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der           Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den           nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.              Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen             lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                 die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                 den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet         6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-      Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-           Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der          den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-          a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter     Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die       Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-        er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,        tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-       severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,       muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel             diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte          tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie         gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist    gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.       Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                      gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                     bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen            zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-         verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter           setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-          ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht        zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                      Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-   die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten          Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                   Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende         7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.        Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-        tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so         Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der            einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                     der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-       Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.           Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen           Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-        können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-        oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag          und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                Jahren.
verlangen.                                                            8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden            8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem               eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-      1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                       2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-        ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,         3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert     4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                  Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises            8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-           Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                  allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der           9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück             9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-         den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage        1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus           2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die             9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-           den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:                                         Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14                    Telefon +49 (0) 6131 27066-30                         E-Mail info@poppe-reisen.de
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG                            D-55130 Mainz                                  Telefax +49 (0) 6131 27066-19                         Site www.poppe-reisen.de

     Bilder: Bayerische Staatsoper Wilfried Hösl, Bayerische Staatsoper_Wilfried Hösl, Manfredxy_Dreamstime.com, Nagy_Presseamt München
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