VOGELSANG PRIMARSTUFE - INFOBROSCHÜRE 2019/2020 - eduBS

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VOGELSANG PRIMARSTUFE - INFOBROSCHÜRE 2019/2020 - eduBS
Primarstufe Vogelsang
Schwarzwaldallee 107
                                                         VOGELSANG
4058 Basel
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:
                                                         PRIMARSTUFE
http://schulen.edubs.ch/ps/vogelsang                     INFOBROSCHÜRE 2019/2020
Fotos: Oliver Hochstrasser
VOGELSANG PRIMARSTUFE - INFOBROSCHÜRE 2019/2020 - eduBS
LIEBE ELTERN,
                                                                                  INHALT
    LIEBE ERZIEHUNGSBERECHTIGTE
    Wir freuen uns sehr, Sie zum Schuljahr 2019/2020 begrüssen zu dürfen.         Kontakte                                              4
                                                                                  Kindergärten – Standorte und Lehrpersonen             5
    In dieser Broschüre finden Sie die wichtigsten Informationen zur Zu-
    sammenarbeit von Schule und Elternhaus auf einen Blick. Wir hoffen,           Kindergarten                                          7
    Ihnen so die Begleitung Ihres Kindes im Schulalltag zu erleichtern. Bitte     Primarschule – Klassen und Lehrpersonen               8
    bewahren Sie die Broschüre zu Hause auf.                                      Vogelsang von A – Z                                   9
    Die Primarstufe Vogelsang besteht aus der Primarschule Vogelsang mit          Schulhaus- und Pausenordnung                          17
    12 Klassen (1. – 6. Schuljahr) und 5 dazugehörenden Kindergärten. Im          Förderung                                             18
    Gesamten besteht unsere Schule aus ca. 320 Schülerinnen und Schülern          Schulsozialarbeit                                     20
    und 60 Lehrpersonen und Mitarbeitenden Tagesstrukturen.
                                                                                  Elternzusammenarbeit                                  22
    Wir legen grossen Wert darauf, dass jedes unserer 320 Kinder bei uns seinen   Elternrat                                             24
    individuellen Platz findet und sich in unserer Gemeinschaft wohl fühlt. Mit   Schulrat                                              25
    mehreren klassenübergreifenden Anlässen wie jahreszeitlichen Singanläs-
                                                                                  Tagesstruktur                                         26
    sen, Klassenwanderungen, Adventssingen, dem Sporttag und vielem mehr
    wollen wir das Zusammenleben unter den Kindern stärken. Eine entspannte       Unterstützende Dienste und Ämter                      28
    Atmosphäre ist die Voraussetzung für erfolgreiches Lernen.                    Schulanlässe                                          30

    In unserer Arbeit sind uns folgende Punkte aus unserem Leitbild beson-        Schulferien und schulfreie Tage                       31
    ders wichtig:                                                                 Freizeitangebote im Quartier und in der Stadt Basel   32
    •	Eine wertschätzende Grundhaltung und ein höflicher, respektvoller Umgang   Notizen                                               34
       mit Schülerinnen und Schülern und deren Eltern prägen unsere Arbeit.
    •	Wir bemühen uns, der Unterschiedlichkeit der Kinder Rechnung zu tragen
       und sie mit ihren Stärken, Schwächen und Haltungen Wert zu schätzen.
    • Wir schulen die Kommunikationsfähigkeit unserer Schülerinnen und Schüler.
    • Die Stärkung ihres Selbstwertgefühls ist uns ein Anliegen.
    • Wir nehmen Konflikte wahr und suchen nach konstruktiven Lösungen.

    Wir freuen uns, dieses neue Schuljahr mit Freude, Energie und Enga-
    gement zu gestalten. Lehrpersonen, Kinder und Eltern sind eingeladen,
    ihren Beitrag an das Gelingen unserer Schule als Lebensraum für alle zu
    leisten. Gemeinsam sind wir stark. Dafür danken wir Ihnen herzlich.

    Auf eine gute Zusammenarbeit und ein erlebnisreiches
    und freudiges Schuljahr.

    Die Schulleitung und das Kollegium Vogelsang

2                                                                                                                                            3
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KONTAKTE                                                             KINDERGÄRTEN –
    PRIMARSTUFE VOGELSANG                  TAGESSTRUKTURLEITUNG          STANDORTE UND LEHRPERSONEN
    Schwarzwaldallee 107                   Monika Burger
    4058 Basel                             monika.burger@bs.ch           BLEICHESTRASSE 21                Schweizer-Atrache Julia,
    Tel. 061 208 54 60                     Gaby Füger		                  4058 Basel, Tel. 061 691 14 30   Heiz Sanna
    E-Mail: ps.vogelsang@bs.ch             gabriela.fueger@bs.ch
    http://schulen.edubs.ch/ps/vogelsang   Tel. 061 208 54 68 oder       SCHÖNAUSTRASSE 67                Pfenninger Lisa, Romeo Jana
                                           Tel. 079 461 04 94		          4058 Basel, Tel. 061 681 01 61   Castilla Sanchez Lisa
    LEHRER*INNEN-ZIMMER
    Schwarzwaldallee 107                   FÖRDERHAUS
                                                                         SCHWARZWALDALLEE 161 A           Maier Melanie, Scossa Rebecca
    4058 Basel                             Tel. 061 208 54 73
                                                                         4058 Basel, Tel. 061 208 56 25
    Tel. 061 208 54 63
                                           SCHULRATSPRÄSIDIUM
    SCHULLEITUNG                           Jean-Claude Gerspacher        SCHWARZWALDALLEE 161 B           Pilz Nicole, Rodemerk Yael
    Susanne Mettler-Berner                 Tel. 061 261 62 08            4058 Basel, Tel. 061 208 56 24
    Tel. 061 208 54 62                     gerspacherjc@hotmail.com
    susanne.mettler@bs.ch                                                WETTSTEINALLEE 153               Laube Althaus Carla,
                                           VOLKSSCHULLEITUNG             4058 Basel, Tel. 061 681 71 29   Robin-Schaffner Sabine
    SEKRETARIAT                            BASEL-STADT
    (7.40 – 10.00 Uhr)                     Flavio Tiburzi
    Tel. 061 208 54 60		                   Kohlenberg 27                 Schulische Heilpädagogik im Kindergarten:
    ps.vogelsang@bs.ch                     4001 Basel                    FISCHERWEG 8                     Brusa Judith, Erat Jörg
                                           Tel. 061 267 54 60 		         4058 Basel, Tel. 061 691 05 51
    SCHULHAUSWART		                        volksschulen@bs.ch
    Bekim Rexhepi
    Tel. 061 208 54 65 oder                Weitere Informationen
    Tel. 079 519 51 80                     zu den Basler Schulen
    bekim.rexhepi@bs.ch                    finden Sie unter:
    SCHULSOZIALARBEIT                      www.edubs.ch
    Markus Werner		                        www.ed.bs.ch/bildung
    Tel. 061 208 54 66 oder
    Tel. 079 562 27 91
    markus.werner@bs.ch

                                                                      Bleichestrasse           Schönaustrasse            Schwarzwaldallee   Wettsteinallee
4                                                                                                                                                            5
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KINDERGARTEN
    Der Kindergarten ist im Kanton Basel-Stadt ein Teil der obligatorischen
    Schulzeit. Jedes Kind besucht in der Regel zwei Jahre den Kindergar-
    ten, welcher Teil der Primarstufe ist. Durch das Lernen im Spiel wird Ihr
    Kind in der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz, also in seiner ganzheit-
    lichen Entwicklung begleitet und gefördert. Der Kindergarten unterstützt
    Ihr Kind, sich zunehmend mehr zuzutrauen und selbständiger zu werden
    (Selbstkompetenz). Der Kindergarten begleitet Ihr Kind auf dem Weg,
    sich in einer Gemeinschaft zurecht zu finden und gemeinsam zu lernen
    (Sozialkompetenz) und es lernt auch, seine Fähigkeiten und Fertigkeiten
    zu erweitern (Sachkompetenz). Die Lehrpersonen halten sich dabei an
    den Lehrplan 21 und begleiten Ihr Kind nach dem Grundsatz «Wir neh-
    men die Verschiedenartigkeit der Kinder ernst und orientieren uns an den
    Stärken und Fähigkeiten (Ressourcen)».

    IM KINDERGARTEN ERLEBT UND LERNT IHR KIND:
    •	
      Sich als Teil einer Gemeinschaft zu erleben
    • Geschichten zu hören und selber zu erzählen
    • Zusammen zu singen, Verse zu sprechen und zu tanzen
    • Sich sprachlich auszudrücken
    • Bedürfnisse wahrzunehmen und teilweise aufschieben zu können
    • Sport und Bewegung
    • Basteln, malen und kreativ sein
    • Ganzheitliche mathematische Förderung
    • Voneinander und miteinander zu lernen
    •	
      Die Welt ausserhalb des Kindergartens kennen (zum Beispiel Wald,
      Museum, Bibliothek, Zoo, Bauernhof, Spielestrich etc.)

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VOGELSANG VON A – Z
    PRIMARSCHULE –
    KLASSEN UND LEHRPERSONEN                                               ABMELDUNGEN                                         chende Formular erhalten Sie bei der Klassen-
                                                                                                                               lehrperson Ihres Kindes. Der Urlaub muss von
                                                                           Bitte melden Sie ihr Kind direkt oder durch
    1A      Brunner Adrian, Enz Vesna                                      eine Klassenkameradin/einen Klassenkamera-          der Schulleitung bewilligt werden.
    1B      Kral Karin, Enz Vesna                                          den bei der Klassenlehrperson ab. In Notfällen
                                                                                                                               FUNDGEGENSTÄNDE
                                                                           können Sie Ihr Kind zwischen 7.40 – 8.00 Uhr
                                                                                                                               Im Erdgeschoss des Schulhauses befinden sich
    2A      Mayer Melanie, Karrer Sonja                                    unter Tel. 061 208 54 60 beim Schulsekretariat
                                                                                                                               die Fundsachen. Jacken, Finken, Znüniboxen
    2B      Steuri Rita, Bieri Sarah                                       abmelden. Krankmeldungen von Tagesstruktur-
                                                                                                                               usw. werden dort gesammelt. Der Zugang ist öf-
                                                                           kindern bitte zudem unter Tel. 061 208 54 68 /
    3A      Borgulya Alexa, Zhu Nicole                                                                                         fentlich. Wertgegenstände werden im Sekretariat
    3B      Wyss Pat, Meier Isabelle                                       079 461 04 94 hinterlassen.
                                                                                                                               aufbewahrt und können dort abgeholt werden.
                                                                           ABSENZEN BEI RELIGIÖSEN FEIERTAGEN                  Nach einem Semester wird Nichtabgeholtes einer
    4A      Grütter Sibylla, Muschinski Lisa
                                                                           Offizielle religiöse Feiertage benötigen kein Ur-   gemeinnützigen Institution übergeben.
    4B      Muschinski Lisa, Spaini Luca
                                                                           laubsgesuch. Informieren Sie die Klassenlehr-
                                                                                                                               HAUSSCHUHE (FINKEN)
    5A      Brändli Basil, Geiser Annika                                   person eine Woche vorher über das Fernbleiben
                                                                                                                               Bei uns tragen alle Schülerinnen und Schüler
    5B      Geiser Annika, Vesco Luca                                      Ihres Kindes vom Unterricht.
                                                                                                                               vom Kindergarten bis zur 6. Klasse Hausschu-
    6A      Hofmann Daniel, Grandpierre Therese                            ELTERNABENDE                                        he. Ihr Kind braucht darum ein Paar rutsch-
    6B      Ruffing Nadine, Schweitzer Gisela, Vesco Luca                  Elternabende werden von den Lehrpersonen            feste, geschlossene Hausschuhe, welche es im
                                                                           einberufen. Grundsätzlich findet jedes Jahr ein     Kindergarten bzw. in der Schule lassen kann.
    Logopädie                              Schmeitzky Christine            Elternabend statt. Der erste Elternabend findet
                                                                                                                               KLEIDUNG
                                                                           zwischen Sommer- und Herbstferien statt. El-
    SHP (Schulische Heilpädagogik)         Häni David, Kamber Brigitte,                                                        Die Kinder sollten zweckmässig gekleidet sein.
                                                                           ternabende sind obligatorisch und Sie sind zur
                                           Rigo Ana                                                                            Die Pause wird auch im Winter oder im Regen
                                                                           Teilnahme verpflichtet. Über das Jahr verteilt
                                                                                                                               draussen verbracht und im Unterricht wird mit
    Psychomotorik                          Dolfi Vögeli Svenja             können auch noch andere Elternanlässe statt-
                                                                                                                               Farbe, Leim etc. gearbeitet.
                                                                           finden.
    DaZ (Deutsch als Zweitsprache)         Niedermann Andrea                                                                   KOMMUNIKATIONSWEGE
                                                                           FAMILIENURLAUB
    Textiles und technisches Gestalten Schweitzer Gisela, von Arb Irene                                                        Bei Fragen, Unsicherheiten oder Anliegen wen-
                                                                           Ihr Kind hat im Kindergarten Anrecht auf fünf
                                                                                                                               den Sie sich bitte immer zuerst an die direkt
                                                                           Tage Familienurlaub pro Jahr. Für die gesamte
    Musik                                  Kartschmaroff Gabor, Strässle                                                       betroffene Lehrperson. Falls das Gespräch zu
                                           Angelika, Grandpierre Therese   Kindergartenzeit sind entsprechend zehn Tage
                                                                                                                               keiner Klärung führt, kann danach die Klassen-
                                                                           möglich. In der Primarschule sind es von der
                                                                                                                               lehrperson und, als dritte Instanz, die Schullei-
    Assistenz                              Wolfinger Voegelin Anette,      1. bis zur 6. Klasse zwei Tage Familienferien
                                                                                                                               tung beigezogen werden.
                                           Andres Barbara, Wittig Antje    pro Schujahr. Für die gesamte Primarschulzeit
                                                                           stehen Ihrem Kind also zwölf Familienurlaubs-       KONTAKT ZUR SCHULE
    Religionsunterricht                    Jäkle Carola
                                                                           tage zur Verfügung. Der Familienurlaub muss         Es liegt uns viel daran, die Zusammenarbeit
                                                                           14 Tage im Voraus angemeldet werden und ist         mit Ihnen zu pflegen. Die Lehrpersonen för-
                                                                           bei der Klassenlehrperson auf einem entspre-        dern dies durch Elternabende, Einladungen zu
                                                                           chenden Kontrollblatt mit der Unterschrift zu       Elterngesprächen oder durch gemeinsame Ver-
                                                                           bestätigen.                                         anstaltungen.
                                                                           Für andere vorhersehbare Beurlaubungen Ihres        Bitte geben Sie wichtige Informationen, wie
                                                                           Kindes stellen Sie spätestens 14 Tage im Vor-       zum Beispiel neue Adressen und Telefonnum-
                                                                           aus ein entsprechendes Gesuch. Das entspre-         mern, immer an die Klassenlehrperson weiter.

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Informieren Sie die Lehrperson auch über all-       Ab der 5. Klasse werden die Fächer mit Noten
 fällige Krankheiten und Allergien Ihres Kindes,     von 6 (Lernziele sehr gut erreicht) bis 1 (Lern-
 damit bei einem Vorfall entsprechend reagiert       ziele gar nicht erreicht oder Leistung nicht er-
 werden kann. Die Lehrpersonen und die Schul-        bracht) beurteilt. Für die Zeugnisse finden keine
 leitung unterstehen der Schweigepflicht.            Gespräche statt.
                                                     Auf Wunsch der Eltern oder der Lehrpersonen
 KRANKHEIT
                                                     können jederzeit Elterngespräche stattfinden.
 Wir bitten Sie, Ihr Kind im Krankheitsfall – auch
 bei schweren Erkältungen – zu Hause zu behal-       UNTERRICHTSZEITEN (KINDERGARTEN)
 ten. Wir gehen davon aus, dass Sie Ihr Kind zu      Der Kindergarten öffnet seine Türen um 8.00 Uhr
 Hause besser betreuen können. Zudem besteht         und endet um 12.00 Uhr. Am Morgen ist bis 8.30
 in der Schule eine erhöhte Ansteckungsgefahr.       Uhr Einlaufzeit. Falls Ihr Kind sich verspäten
 Eine Verbreitung von Krankheitskeimen möch-         sollte, kontaktieren Sie bitte die Lehrperson. Am
 ten wir im Interesse von allen verhindern. Nach     Nachmittag (Montag 2. Jahres-Kindergartenkin-
 einer Erkrankung soll das Kind mindestens ei-       der und Dienstag 1. Jahres-Kindergartenkinder)
 nen Tag ohne Fieber zu Hause bleiben.               dauert der Unterricht von 14.00 – 16.00 Uhr.

 LÄUSE                                               UNTERRICHTSZEITEN (PRIMARSCHULE)
 Läuse sind zwar lästig, treten in der Schule        Der Unterricht in der Primarschule beginnt um
 jedoch immer wieder auf. Bitte informieren          8.00 Uhr und endet um 12.15 Uhr. Der Nachmit-
 Sie die Lehrperson und beachten Sie auch die        tagsunterricht dauert von 14.00 Uhr bis 15.45
 Weisungen des Gesundheitsdienstes (www.             oder 16.30 Uhr.
 gesundheit.bs.ch/schulgesundheit/gefahren-          PAUSE
 krankheiten.html). Die Kinder der betroffenen       Der Pausenhof und die Pause gehören den Schü-
 Klasse erhalten dann ein Infoblatt.                 lerinnen und Schülern. Wir bitten die Eltern,
 STANDORTGESPRÄCHE, LERNBERICHTE,                    sich während der Pausen nicht auf dem Pausen-
 SELBSTEINSCHÄTZUNG UND ZEUGNIS                      hof aufzuhalten. Die Kinder werden in der Pause
 Ab Kindergarten gibt es Lernberichte und Stand-     von zwei Lehrpersonen beaufsichtigt, welche bei
 ortgespräche. Im Lernbericht hält die Lehr-         Unstimmigkeiten helfend zur Seite stehen.
 person den Lern- und Entwicklungsstand des          SCHULARZT (KINDERGARTEN)
 Kindes fest.                                        Im ersten Kindergartenjahr werden alle Kinder
 Ab der 1. Klasse schreiben Schülerinnen und         beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
 Schüler eine Selbsteinschätzung zu ihrem Lern-,     (KID) von der Schulärztin untersucht. Vor dem
 Sozial- und Arbeitsverhalten.                       Untersuch erhalten sie detaillierte Informatio-
 Am Standortgespräch nehmen die Lehrperso-           nen dazu.
 nen, die Erziehungsberechtigten und spätestens
 ab der 3. Klasse auch die Schülerin oder der        SCHULBESUCH
 Schüler teil. Die zuständige Klassenlehrperson      Sie sind herzlich eingeladen, uns im Un-
 nimmt zur Koordination der Termine mit Ihnen        terricht zu besuchen. Die Erfahrung zeigt,
 Kontakt auf.                                        dass sich die Kinder sehr über das Interes-
 Von der 1. bis zur 5. Klasse gibt es am Ende        se der Eltern am Kindergarten- und Schulall-
 des Schuljahres ein Zeugnis. In der 6. Klasse       tag freuen. Melden Sie Ihren Besuch bitte bis
 erhalten die Schülerinnen und Schüler zwei          spätestens am Vortag direkt bei der Klassen-
 Zeugnisse.                                          resp. Fachlehrperson an.

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VOGELSANG PRIMARSTUFE - INFOBROSCHÜRE 2019/2020 - eduBS
SCHULHAUSKULTUR – «ZÄMME Z’FRIIDE»               SCHULMATERIAL
     In unserem Schulhaus ist es uns wichtig, dass    Schulmaterial wie Bücher, Hefte und Schrei-
     sich Schülerinnen und Schüler mit Rücksicht      butensilien werden den Kindern unentgeltlich
     und Respekt begegnen. Damit Konflikte auf        von der Schule zur Verfügung gestellt. Falls
     eine friedliche Art gelöst werden können, ha-    dieses Material verloren geht oder unsorgfäl-
     ben wir eine Stopp-Regel. Ihr Kind wird dazu     tig behandelt wird, werden wir für die Neuan-
     aufgefordert, dieses Wort zusammen mit der       schaffung Rechnung stellen.
     ausgestreckten Hand zu verwenden, wenn ihm
     ein anderes Kind zu nahe kommt, ihm etwas
     zuviel wird oder es sich in die Enge getrieben
     fühlt. Mit Hilfe des nebenstehend abgebildeten
     Leporellos lernt Ihr Kind ein einfaches Prob-
     lemlösegespräch zu führen und Konflikte zu
     besprechen.

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SCHULUNFALLVERSICHERUNG                            SELBSTÄNDIGKEIT (KINDERGARTEN)
 Versichert sind alle Schülerinnen und Schüler,     Die Erziehung der Kinder zur Selbständigkeit
 die die Primarstufe Vogelsang besuchen. Die        ist ein wichtiges Ziel. Die Kinder sollten bald-
 Versicherung gilt:                                 möglichst nach Schulbeginn gelernt haben,
 • Auf dem direkten Schulweg                        sich selbständig an- und ausziehen, die Sachen
 • Während des ordentlichen Schulbetriebs           (Jacken, Schuhe, Znünitasche, Streifen,…) in
 • In Lagern                                        der Garderobe zu ordnen und selbständig zur
 • Während Exkursionen und Schulreisen              Toilette zu gehen. Wir freuen uns, wenn Sie
 • Während des Besuchs der Tagesstrukturen          als Eltern mitarbeiten und Ihr Kind auf diesem
 Für die schulfreie Zeit besteht kein Versiche-     Weg unterstützen.
 rungsschutz.                                       ZNÜNI UND ZNÜNIBOX
 Bei Unfällen werden die Heilungskosten von         Die Primarstufe Vogelsang ist Mitglied des
 der obligatorischen Krankenversicherung über-      «Netzwerks gesundheitsfördernder Schulen
 nommen. Die Eltern melden den Unfall direkt        Basel-Stadt». Wir achten in der Schule bewusst
 ihrer Krankenkasse.                                auf eine vollwertige Zwischenverpflegung und
                                                    bitten Sie daher, Ihrem Kind ein gesundes Znü-
 Die Schulunfallversicherung des Kantons Basel-
                                                    ni wie Vollkornbrot, Gemüse oder Früchte mit
 Stadt deckt ausschliesslich folgende Leistungen:
                                                    zu geben. Bitte keine Süssigkeiten oder Süss-
 Im Invaliditätsfall: CHF 250‘000.00 (mit einer
                                                    getränke.
 Progression von 350%)
                                                    Im Kindergarten wie auch in der Primarschule
 Im Todesfall: CHF 10‘000.00
                                                    bringen alle Kinder ihr Znüni in einer Znüni-
 Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte        Box mit. Im Kindergarten haben sie eine erhal-
 an die für die Versicherung des Kantons Basel-     ten. Es braucht keine zusätzliche Verpackung.
 Stadt zuständige Rimas Insurance-Broker AG,        Wir wollen so unnötigen Abfall vermeiden.
 Leonhardsstrasse 55, 4051 Basel

 SCHULWEG
 Wir bitten Sie, Ihr Kind nicht mit dem Auto zur
 Schule zu bringen oder abzuholen. Sie gefähr-
 den damit die anderen Schülerinnen und Schü-
 ler und belasten unsere Umwelt. Es ist wichtig,
 dass Ihr Kind den Weg zur Schule sicher kennt.
 Gehen Sie den Schulweg wiederholt mit Ihrem
 Kind und weisen Sie es auf Gefahren hin. Wenn
 Ihr Kind dann selbstständig in die Schule geht,
 wird sein Selbstbewusstsein gestärkt und es
 lernt gleichzeitig, sich im Verkehr sicher und
 korrekt zu verhalten. Bewegung, Luft und sozi-
 ale Erfahrungen bereichern seinen Schulalltag.

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SCHULHAUS- UND PAUSENORDNUNG
     WIR BEHANDELN UNSERE MITMENSCHEN MIT                 IN DER PAUSE > WIR SPIELEN ZUSAMMEN
     RESPEKT UND HELFEN EINANDER SO GUT WIR               UND HELFEN EINANDER
     KÖNNEN. ZUM SCHULHAUS UND ZUM PAU-                   •	Wir denken zu Beginn der Pause an unsere
     SENPLATZ TRAGEN WIR SORGE.                              Jacken und unser Z’Nüni.
                                                          •	Wir gehen vor oder nach der Pause aufs WC.
     VOR DER SCHULE
                                                          •	Wir bleiben während der Pause auf dem Pau-
     •	1. – 4. Klasse: Alles was Räder hat, bleibt zu
                                                             senhof und nicht im Windfang.
        Hause, ausser Trottinetts. Diese werden beim
                                                          •	Klassen, welche vor der Pause Schwimmen
        Veloständer eingestellt.
                                                             oder Turnen haben, bestimmen einzelne Kin-
     	Ab 5. Klasse: Nach der Schulung durch die
                                                             der, welche die Turn- und Schwimmsäcke im
        Kantonspolizei ist das Velo (beim Velostän-
                                                             Klassenzimmer versorgen.
        der einstellen) erlaubt. Auch das Rollbrett
                                                          •	Süssigkeiten, Kaugummis und Chips lassen
        darf mitgenommen und im Klassenzimmer
        aufbewahrt werden. Auf dem Pausenplatz               wir ebenfalls daheim.
        gilt das Fahrverbot.                              •	Fussball spielen wir auf der grossen Wiese. Un-
     •	Die private Nutzung von elektronischen Ge-           ter der Galerie spielen wir nicht mit Bällen.
        räten ist nicht gestattet. Dies gilt auf dem      •	Nach der Pause bringen wir alle Spielsachen
        gesamten Schulareal und während der ge-              in die Spielkiste zurück.
        samten Unterrichtszeit (inkl. Pause). Die         •	Unseren Abfall werfen wir in den Abfallkübel.
        Geräte dürfen nicht hör- und nicht sichtbar
                                                          AUF DEM WC
        sein. Bei Verstössen wird das Gerät von der
                                                          •	Wir hinterlassen saubere Toiletten und Lava-
        Lehrperson oder der Schulleitung eingezo-
                                                             bos.
        gen. In Härtefällen müssen die Erziehungs-
                                                          •	Ich gehe alleine aufs WC.
        berechtigten das Gerät persönlich abholen.
        Die Schule übernimmt keine Haftung für pri-       MASSNAHMEN BEI REGELVERSTOSS
        vate Gegenstände.                                 •	Bei wiederholten oder groben Regelverstös-
     •	Kriegsspielzeug und Messer bleiben zu Hause.        sen erfolgt eine Meldung an die Klassenlehr-
     •	Vor Schulbeginn und nach der Pause warten wir       person.
        bis zum Läuten draussen auf dem Schulareal.       •	
                                                            Folgende Massnahmen sind in Betracht zu
                                                            ziehen:
     IM SCHULHAUS
                                                            – Pausenhofreinigung
     •	Wir sind leise, gehen langsam und direkt
                                                            – Schriftliche Konflikt-/Hergangsbeschrei-
        ins Schulzimmer. Den Ball halten wir in den
                                                               bung/Zeichnung (Konsequenzenblatt
        Händen.
                                                               orange)
     •	Während des Unterrichts sind wir im Gang still.
                                                            – Kontaktaufnahme mit den Eltern
     •	Das Treppengeländer ist keine Rutschbahn.
        Wir werfen keine Gegenstände in die Halle         Überarbeitet an der Schulkonferenz vom
        hinunter.                                         27.9.2017 und vom Schulrat genehmigt
     •	Wir fahren nur mit Erlaubnis der Lehrperson
        mit dem Lift.
     • Wir benützen die vorderen Schulhaustüren.

16                                                                                                        17
VOGELSANG PRIMARSTUFE - INFOBROSCHÜRE 2019/2020 - eduBS
FÖRDERUNG
 INTEGRATIVE SCHULISCHE HEILPÄDAGOGIK (SHP)
 In allen Klassen arbeitet eine Schulische Heilpädagogin oder ein Schu-
 lischer Heilpädagoge. Sie betreuen Kinder mit speziellen Bedürfnissen
 einzeln oder in Gruppen und arbeiten eng mit den jeweiligen Klas-
 senlehrpersonen zusammen. Die Förderung findet innerhalb der Unter-
 richtszeit statt und der zeitliche Umfang wird individuell festgelegt.

 HAUSAUFGABENHILFE
 Alle Kinder können am Montag und Freitag gratis die Hausaufgaben-
 hilfe besuchen. Die Hausaufgabenhilfe wird im Schulhaus von Lehrper-
 sonen erteilt. Von Dienstag bis Donnerstag wird die Hausaufgabenbe-
 treuung in den Räumen der Tagesstruktur von den Mitarbeitenden der
 Tagesstruktur übernommen.

 KURSE IN HEIMATLICHER SPRACHE UND KULTUR (HSK)
 Im Unterricht «Heimatliche Sprache und Kultur» erweitern mehrsprachi-
 ge Kinder ihre Kompetenz in der Erstsprache und bauen Kenntnisse über
 die Kultur ihres Herkunftslandes auf. Im Schulhaus Vogelsang werden
 HSK-Kurse in Türkisch und Albanisch angeboten. Kurse in weiteren Spra-
 chen werden in der gesamten Stadt durchgeführt. Die Anmeldeformulare
 für alle Angebote erhalten die Kinder von ihrer Klassenlehrperson.

 LOGOPÄDIE
 Kinder mit Sprach- und Sprechauffälligkeiten haben die Möglichkeit,
 bei uns im Schulhaus abgeklärt zu werden und, wenn nötig, Förder-
 stunden zu besuchen.

 SPRACHFÖRDERUNG DEUTSCH (DAZ)
 Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen werden teilweise zu-
 sätzlich zum Unterricht durch eine Lehrperson gefördert.

 PSYCHOMOTORIK
 Kinder mit Auffälligkeiten in ihrem Bewegungsverhalten können durch
 gezielte Förderung unterstützt werden. Die Förderung hilft dem Kind,
 seinen Körper besser wahrzunehmen, stärkt sein Selbstbewusstsein und
 unterstützt seine kognitive Entwicklung.

18                                                                        19
SCHULSOZIALARBEIT
 Als Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe       ZIELE
 berät sie Kinder, Jugendliche und Eltern sowie      •	Die Förderung der sozialen Entwicklung von
 Bezugspersonen im Umfeld Schule bei sozialen           Kindern und Jugendlichen
 Fragestellungen. Die Schulsozialarbeit Basel-       •	Die Stärkung von Eltern in ihrer Erziehungs-
 Stadt ist eine Fachstelle des Erziehungsdepar-         tätigkeit
 tements Basel-Stadt und eine Anlaufstelle des       •	Das Heranführen der Eltern, Kinder und Ju-
 Netzwerkes Kindesschutz.                               gendlichen an geeignete Fachstellen
 Sie leistet durch die Nähe zum Schulalltag einen    •	Die Schule in Gefährdungssituationen von
 Beitrag im Sozialisationsprozess von Kindern und       Kindern und Jugendlichen zu beraten
 Jugendlichen. Sie bringt zudem eine Sensibilisie-   •	Die professionell ausgerichtete Bearbeitung
 rung für kinder- und jugendspezifische Themen          sozialer Fragen und sozialer Probleme an den
 sowie die Gesprächs- und Denkmethodik der So-          Schulen
 zialen Arbeit in den Schulalltag ein.               •	Die Koordination der Leistungen mit weite-
 Die Schulsozialarbeit pflegt eine wertschätzen-        ren beteiligten Personen und Stellen
 de, auf Eigenständigkeit und Gleichwertigkeit
                                                     KONTAKT
 basierende Kooperation mit der Schule. Diese
                                                     Markus Werner, Schulsozialarbeit
 Kooperation ist Voraussetzung für das Gelingen
                                                     Primarstufe Vogelsang
 von Schulsozialarbeit auf allen Schulstufen.
                                                     Schwarzwaldallee 107, 4058 Basel
 AUFTRAG                                             E-Mail: markus.werner@bs.ch
 Der Auftrag der Schulsozialarbeit Basel-Stadt       Tel. 079 562 27 91
 beinhaltet, dass                                    Präsenz: Montag bis Donnerstag
 •	Kinder und Jugendliche in der individuellen      von 8.30 – 12.15 Uhr
    und sozialen Entwicklung ihrer Persönlich-       Dienstag und Donnerstag auch
    keit gefördert werden.                           von 14.00 – 16.00 Uhr
 •	Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugsper-
    sonen vor Ort Beratung angeboten wird.
 •	sich Marginalisierung und Aussonderung von
    gefährdeten Kindern und Jugendlichen auf-
    fangen lässt.
 •	Kinder und Jugendliche bei sozialen Frage-
    stellungen einen niederschwelligen Zugang
    zu einer Fachkraft aus der Sozialen Arbeit
    haben.
 •	gefährdeten Kindern und Jugendlichen im
    Bedarfsfall frühzeitig professionelle Unter-
    stützung von Seiten der Kinder- und Jugend-
    schutzbehörden zur Verfügung gestellt wer-
    den kann.

20                                                                                                     21
ZU DEN AUFGABEN DER ELTERN GEHÖRT, DASS…
                                                                             •	sie Interesse zeigen für ihr Kind in der Schule.
                                                                             •	sie sich bemühen, das Basler Schulsystem kennen zu lernen.
 ELTERNZUSAMMENARBEIT                                                        •	sie die schulischen Bedürfnisse ihrer Kinder wahrnehmen und ihnen
                                                                                zu Hause ein geeignetes Lernumfeld zur Verfügung stellen.
 Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung. Damit sich Kinder gut entwi-       •	sie ihr Kind seinen Möglichkeiten entsprechend in Zusammenarbeit
 ckeln können, braucht es eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwi-           mit der Schule im Erlernen der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenzen
 schen der Schule und den Erziehungsberechtigten. Uns liegt deshalb             unterstützen.
 viel daran, dass wir diese Zusammenarbeit mit allen Erziehungsberech-       •	sie einen regelmässigen Kontakt zur Lehrperson ihres Kindes pflegen.
 tigten aufbauen können. Gemeinsam wird es uns gelingen für unsere           •	sie einen offenen und ehrlichen Dialog pflegen und die Lehrperson
 Kinder eine förderliche Lern- und Lebensumgebung zu gestalten.                 über Vorfälle und Beobachtungen informieren, welche einen Einfluss
                                                                                auf das Wohlbefinden, das Verhalten oder die Schulleistungen des
                                                                                Kindes haben könnten.
                                                                             •	sie die schulische Situation ihres Kindes als Inhalt des Gesprächs
                                                                                akzeptieren.
 ZU DEN AUFGABEN DER LEHRPERSON GEHÖRT, DASS…                                •	sie pünktlich zu vereinbarten Terminen erscheinen.
 •	sie die Förderung des Kindes nach den Zielen des obligatorischen         •	sie sich an vereinbarte Abmachungen halten.
    Lehrplans richtet, resp. das Kind seinen Fähigkeiten entsprechend        •	sie die Lehrpersonen respektieren.
    fördert.                                                                 •	sie sich mit Fragen, Anliegen und Problemen, welche die Klasse, den
 •	sie den Eltern ohne vorgefasste Meinung und offen begegnet.                 Unterricht betreffen, direkt an die betreffende Lehrperson wenden.
 •	sie die Eltern über die Kultur der Elternzusammenarbeit in Basel in-
    formiert und die geltenden Erwartungen klar formuliert.                  Die Lehrpersonen erwarten von den Eltern, dass sie diese
 •	sie mit den Eltern gemeinsam ein Ziel verfolgt, als Fachperson Vor-      Aufgaben erfüllen.
    schläge zum Erreichen dieses Zieles anbietet und klare Abmachungen       Textauszug aus dem «Leitfaden für Lehrpersonen der Primarschulen
    für die gemeinsame Weiterarbeit trifft.                                  Basel-Stadt»
 •	sie sich auf die Gespräche vorbereitet und klare Aussagen über den
    Entwicklungsstand des Kindes macht.
 •	sie bei Unklarheiten die Eltern kontaktiert und bei den Eltern ihre
    Meinung nachfragt.
 •	sie stets das Kind und dessen Förderung und Wohlbefinden in den
    Vordergrund stellt.
 •	sie klar ist, einen respektvollen und ehrlichen Dialog pflegt, das Po-
    sitive hervorhebt ohne das Negative zu verschweigen.
 •	sie im Voraus klärt, ob eine Dolmetscherin / ein Dolmetscher für die
    Verständigung nötig ist.
 •	sie auch die Rolle der Zuhörerin einnimmt.
 •	sie die Eltern mit ihren Anliegen zu verstehen versucht – wobei ver-
    stehen nicht heisst, dass sie sich mit den Ansichten der Eltern ein-
    verstanden erklären muss.

 Die Eltern können von den Lehrpersonen erwarten, dass sie
 diese Aufgaben erfüllen.

22                                                                                                                                                 23
ELTERNRAT
 MITEINANDER FÜR DIE KINDER, DIE KLASSE UND DIE SCHULE
 Im Schulhaus Vogelsang gibt es einen engagierten Elternrat. Wir dan-
 ken an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit. Der Grundsatz des
 Elternrates ist: «Miteinander für die Kinder, die Klasse und die Schule!»
 Das Elternhaus und die Schule tragen partnerschaftlich die Verantwor-
 tung für die Kinder. Der Elternrat setzt sich für einen attraktiven Schul-
 standort ein, mit dem Fokus Schule als Lern- und Lebensraum für alle.
 Die Delegierten aller Klassen bilden zusammen den Elternrat der Schu-
 le. Eltern verschiedener Sprach- und Kulturgruppen sollen in diesem
                                                                              SCHULRAT
 Gremium möglichst gut vertreten sein. Die Mitglieder des Elternrates
                                                                              MITDENKEN – MITTRAGEN - MITVERANTWORTEN
 treffen sich regelmässig mit der Schulleitung. Dabei werden Informa-
 tionen ausgetauscht und Anliegen, welche die ganze Schule betreffen,         Das Bindeglied zwischen Schule und Gesellschaft
 beraten und unterstützt.                                                     Seit der Einführung der Teilautonomie an den Volksschulen Basel-Stadt
                                                                              wird für jede Schule ein Schulrat gewählt. Der Schulrat repräsentiert
                                                                              den öffentlichen Auftrag der Volksschule.

                                                                              Aufgabenbereiche:
                                                                              •	Öffentlichkeitsfunktion: Austausch zwischen Schule und Gesell-
                                                                                 schaft, Dialog und Vernetzung mit Personen und Institutionen von
                                                                                 ausserhalb. Repräsentieren der Schule nach aussen, Impulsgeben
                                                                                 nach innen. Verständnis für Anliegen der Schule in der Gesellschaft
                                                                                 fördern.
                                                                              •	Beschäftigung mit Schulthemen in Theorie und Praxis: Schulentwick-
                                                                                 lung, Genehmigung von Leitbild und Schulhausordnung, Unterrichts-
                                                                                 und Schulbesuche, Feedback-Funktion, Anfragen und Anträge an
                                                                                 Schulleitung und Volksschulleitung.
                                                                              •	Moderationsfunktion: Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten,
                                                                                 Konfliktvermeidung und Streitschlichtung.
                                                                              •	Möglichst gute Kenntnis der Schule durch Austausch mit allen an der
                                                                                 Schule Beteiligten.

                                                                              Zusammensetzung:
                                                                              • Präsidium (Gewählt durch den Regierungsrat)
                                                                              •	Gesellschaftsvertretung (Gewählt durch den Regierungsrat auf Vor-
                                                                                schlag der politischen Parteien)
                                                                              • Elternvertretung (Gewählt durch den Elternrat)
                                                                              • Schulleitungsvertretung (Gewählt durch das Schulleitungsteam)
                                                                              • Lehrpersonenvertretung (Gewählt durch die Lehrpersonen-
                                                                                konferenz)

24                                                                                                                                                 25
TAGESSTRUKTUR
 Die Primarstufe Vogelsang bietet auf dem Schulgelände Tagesstruktu-
 ren an. In den Tagesstrukturen werden die Kinder von Fachpersonen
 betreut, begleitet und gefördert. Spielerische, sportliche, kulturelle
 und kreative Tätigkeiten stehen ebenso auf dem Programm wie Zeit
 zum Lernen und Ruhen oder das gemeinsame Mittagessen.

 ES GIBT DREI MÖGLICHKEITEN, BETREUUNGSMODULE ZU BELEGEN
 Mittagstisch (12.00–14.00 Uhr), Nachmittagsmodul 1 mit Hausaufgaben-
 betreuung (14.00–15.45 Uhr), Nachmittagsmodul 2 mit Z‘Vieriverpfle-
 gung (15.45/16.30–18.00 Uhr).

 Für die Tagesstrukturen können alle Kinder angemeldet werden, die
 mindestens vier Betreuungsmodule pro Woche buchen. Mögliche Kos-
 tenvergünstigungen richten sich nach dem Einkommen. Während den
 Schulferien und an schulfreien Tagen ist die Tagesstruktur am Standort
 Vogelsang geschlossen. Es bestehen jedoch verschiedene betreute An-
 gebote während den Schulferien: tageweise Ferienbetreuung, wochen-
 weise Tagesferien und Sportlager.
 www.volksschulen.bs.ch/schulen/tagesstrukturen

 Ein Anmeldeformular für die Tagesstruktur erhalten Sie im Sekretariat,
 direkt in der Tagesstruktur oder bei der Administration Tagesstruktu-
 ren, Kohlenberg 27, 4051 Basel, Tel. 061 267 90 04.

26                                                                        27
UNTERSTÜTZENDE DIENSTE UND ÄMTER
 SCHULPSYCHOLOGISCHER                  FACHSTELLE TAGESBETREUUNG
 DIENST (SPD)                          Abteilung Jugend- und Familienangebote
 Claudia Kippele                       Leimenstrasse 1
 Austrasse 120                         4001 Basel
 4051 Basel                            E-Mail: tagesbetreuung@bs.ch
 Tel. 061 267 69 00                    www.tagesbetreuung.bs.ch
 Fax 061 267 68 61
                                       Vermittlung von Tagesheimplätzen:
 E-Mail: spd@bs.ch
                                       Telefonische Auskünfte: 061 267 46 14
 www.spd-basel.ch
                                       Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 KINDER- UND JUGEND-
                                       Persönliche Beratung ohne Anmeldung:
 GESUNDHEITSDIENST,
                                       Vermittlungsstelle Tagesheime
 GESUNDHEITSFÖRDERUNG
                                       Freie Strasse 35
 Malzgasse 30
                                       4051 Basel
 4001 Basel
                                       Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
 Tel. 061 267 90 00
 Fax 061 272 36 88                     Auskünfte Elternbeiträge:
 E-Mail: abteilung.praevention@bs.ch   Telefonische Auskünfte: 061 267 46 10
 www.gesundheitsdienste.bs.ch          Montag bis Freitag 9.30 bis 11.30 Uhr

 UZB-SCHULZAHNKLINIK                   KINDER- UND JUGENDDIENST (KJD)
 Mattenstrasse 40                      Leonhardsstrasse 45
 4058 Basel                            Postfach
 Tel. 061 284 84 84                    4001 Basel
 Fax 061 284 84 89                     Tel. 061 267 45 55
 E-Mail: uzb-szk@uzb.ch                Fax 061 267 45 56
 www.uzb.ch                            E-Mail: kjd@bs.ch
                                       www.kjd.bs.ch
 FAMILIEN-, PAAR- UND
 ERZIEHUNGSBERATUNG (FABE)             AUSLÄNDERBERATUNG DER GGG/
 Greifengasse 23                       ÜBERSETZUNGSDIENST
 Postfach 189                          Eulerstrasse 26
 4005 Basel                            4051 Basel
 Tel. 061 686 68 68                    Tel. 061 206 92 22
 Fax 061 686 68 69                     E-Mail: auslaenderberatung@ggg_basel.ch
 E-Mail: info@fabe.ch                  www.auslaenderberatung-basel.ch
 www.familienberatungbasel.ch

28                                                                               29
SCHULFERIEN UND
                                                           SCHULFREIE TAGE 2019/2020
                                                           1. SEMESTER                      12. AUGUST 2019 – 18. JANUAR 2020
                                                           2. SEMESTER                      20. JANUAR 2020 – 26. JUNI 2020

                                                           SCHULFERIEN
                                                           Sommerferien                     29. Juni – 10. August 2019
                                                           Herbstferien                     28. September – 12. Oktober 2019
                                                           Weihnachtsferien                 21. Dezember 2019 – 4. Januar 2020
                                                           Fasnachts- und Sportferien       22. Februar – 7. März 2020
                                                           Frühjahrsferien                  4. – 18. April 2020
 SCHULANLÄSSE                                              Sommerferien                     27. Juni – 8. August 2020

                                                           FEIERTAGE
 17.09.2019      Elternrats-Sitzung, 19.00 Uhr             Weihnachten                      25. – 26. Dezember 2019
 06.11.2019      Herbst-Singen, 11.30 – 12.15 Uhr          Basler Fasnacht                  2. – 4. März 2020
                                                           Ostern                           10. – 13. April 2020
 19.11.2019      Elternrats-Sitzung, 19.00 Uhr
                                                           Tag der Arbeit                   1. Mai 2020
 05.12.2019      Santiglause-Singen, 11.30 – 12.15 Uhr     Auffahrt                         21. Mai 2020
                                                           Pfingstmontag                    1. Juni 2020
 19.12.2019      Weihnachts-Singen, 11.30 – 12.15 Uhr

 11.02.2020      Elternrats-Sitzung, 19.00 Uhr             SCHULFREIE TAGE
                                                           Jahresversammlung der
 20.02.2020      Basler Schuelfasnacht bsfidi, 17.00 Uhr   Kantonalen Schulkonferenz      25. März 2020
                                                           (obl. Lehrpersonenfortbildung)
 25.03.2020      Jahresversammlung der Kantonalen
                 Schulkonferenz, ganzer Tag                Dreitageblock                    6. – 8. April 2020
                 Ihr Kind hat keine Schule/Tagesstruktur   (obl. Lehrpersonenfortbildung)
                                                           Auffahrtsbrücke                  21. – 23. Mai 2020
 6. – 8.4.2020   Schulinterne Weiterbildung, ganze Tage
                 Ihr Kind hat keine Schule/Tagesstruktur
                 > Frühlingsferien

 05.05.2020      Elternrats-Sitzung, 19.00 Uhr

 12.05.2020      Frühlings-Singen, 11.30 – 12.15 Uhr

 19.05.2020      Sportstag, ganzer Tag

 26.05.2020      Verschiebedatum Sportstag, ganzer Tag

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FREIZEITANGEBOTE IM QUARTIER
 UND IN DER STADT BASEL
 FAMILIENPASS                                  JUKIBU                                           LUDOTHEK ST. JOHANN                      SPIELESTRICH KASERNE
 Familienpass Region Basel                     Elsässerstrasse 7                                (Verleih von Spielen und Spielzeugen)    Klybeckstr.1b
 Feierabendstrasse 80                          4056 Basel                                       Landskronstrasse 60                      4057 Basel
 4051 Basel                                    Tel. 061 322 63 19                               4056 Basel                               Tel. 079 917 15 87
 Tel. 061 691 09 45                            Di-Fr 15.00–18.00 Uhr, Sa 10.00–12.00 Uhr        Di 9.00–11.00 Uhr, Mi 14.00–18.00 Uhr    E-Mail: spielestrich@robi-spiel-aktionen.ch
 E-Mail: info@familienpass.ch                  www.jukibu.ch                                    Fr 16.00–18.00 Uhr                       www.robi-spiel-aktionen.ch/spielplaetze/
                                                                                                www.ludo.ch                              kaserne.php
 FREIZEITHALLE DREIROSEN                       KINDERBÜRO BASEL
 Freizeitzentrum Dreirosen                     Auf der Lyss 20                                  MUSIKAKADEMIE DER STADT BASEL            SPORTFÖRDERUNG J&S KIDS
 Unterer Rheinweg 168                          4051 Basel                                       Allgemeine Musikschule                   Anmeldung via Klassenlehrperson
 4057 Basel                                    Tel. 061 263 33 55                               Hauptsitz Grossbasel
                                                                                                                                         SPORTKALENDER-ANGEBOTE
 E-Mail: info@dreirosen.ch                     www.kinderbuero-basel.ch                         Leonhardsstrasse 6                       DES SPORTAMTS BASEL-STADT
 www.dreirosen.ch                                                                               4051 Basel                               Trendig zeigt sich der jährlich neu erschei-
                                               K-WERK
                                                                                                Tel. 061 264 57 57                       nende Sportkalender mit allen Sportangebo-
 GGG STADTBIBLIOTHEK HIRZBRUNNEN               Schule für Gestaltung Basel
                                                                                                www.musik-akademie.ch                    ten für Kinder und Jugendliche.
 Bäumlihofstrasse 152                          K’Werk Bildschule bis 16
 4058 Basel                                    Vogelsangstrasse 15                                                                       Hineinschauen lohnt sich!
                                                                                                MUSIKWERKSTATT
                                                                                                                                         www.ed-bs.ch/jfs/sport/sportangebote/
 Tel. 061 601 71 73                            Postfach                                         Theodorskirchplatz 7
                                                                                                                                         kinder-und-jugendliche/sportkalender
 Di 13.30-18.30 Uhr                            4005 Basel                                       4058 Basel
 Mi - Fr 10.00-12.00 Uhr, 13.30-18.30 Uhr      E-Mail: contact@kwerk.ch                         Tel. 061 699 34 66                       TURNGARTEN
 Sa 10.00-16.00 Uhr                            www.kwerk.ch                                     www.musikwerkstatt.ch                    Güterstrasse 82
 E-Mail: hirzbrunnen@stadtbibliothekbasel.ch                                                                                             4053 Basel
                                               LANDHOF KIDZZ                                    ROBI-SPIELPLATZ ALLMEND
 www.stadtbibliothekbasel.ch                                                                                                             Tel. 061 271 44 05
                                               Sport und Spiel für Kinder von 7 bis 14 Jahren   Allmendstrasse 219                       www.turngarten.ch
 GGG STADTBIBLIOTHEK BLÄSI                     Sportplatz Landhof in Basel                      4058 Basel
 Bläsiring 85                                  Jeden Mittwoch und Freitag                       Tel. & Fax: 061 601 14 10                QUARTIERTREFFPUNKT HIRZBRUNNEN
 4057 Basel                                    von 14.00-17.00 Uhr                              E-Mail: allmend@robi-spiel-aktionen.ch   Im Rheinacker 15
 Tel. 061 692 32 00                            Ohne Anmeldung, mit gratis z‘Vieri               www.robi-spiel-aktionen.ch               4058 Basel
 Di 10.00-18.30 Uhr                            E-Mail: kidzz@landhof.ch                                                                  Tel. 061 601 50 30
 Mi - Fr 13.00-18.30 Uhr                                                                        SCHWIMMSCHULE BEIDER BASEL               E-Mail: hirzbrunnen@qtp-basel.ch
 Sa 10.00-16.00 Uhr                                                                             Postfach 73
                                                                                                                                         VERKEHRSGARTEN ERLENMATT
 E-Mail: blaesi@stadtbibliothekbasel.ch                                                         4020 Basel
                                                                                                                                         Erlenstrasse 5
                                                                                                Tel. 061 361 65 19
                                                                                                                                         4058 Basel
                                                                                                www.svbasel.ch

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