"Von Bengalen nach Assam" - Biblische Reisen
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INDIEN „Von Bengalen nach Assam“ Stadtprogramm in Kalkutta und 1-wöchige Flusskreuzfahrt auf dem Brahmaputra Reise KF8S1001 vom 29. November bis 10. Dezember 2018 Am Anfang dieser „one in a lifetime“-Reise steht die Metropole Kalkutta, die Hauptstadt Westbengalens. Diese Millionenmetropole im Osten des Subkonti- nents beeindruckt durch seine geschichtliche Bedeutung, die sich vor allem in den Prachtbauten der britischen Kolonialherrschaft, in den Kirchen, Museen und Palästen widerspiegelt. Heute ist Kalkutta immer noch die Stadt der Auf einen Blick Intellektuellen und Künstler. Die berühmteste Bürgerin der Stadt war wohl ✓ Attraktive Frühbucherpreise Mutter Teresa (1910-1997), die 1979 den Friedensnobelpreis erhielt und 2016 bis 31.03.2018 von Papst Franziskus heiliggesprochen wurde. Nach diesem interessanten Auf- ✓ Einmalige Kombination von takt unternehmen wir eine einwöchige, unglaublich eindrucksvolle Kreuzfahrt Stadt und Fluss auf dem mächtigen Strom Brahmaputra, der seine Quellen im Himalaya hat ✓ Unvergleichliches Natur- und sich gemächlich durch das Flachland von Nordostindien windet, bevor er in und Kulturerlebnis Bangladesch mit dem Ganges zusammenströmt und sich in den Golf von ✓ Safaris im Kaziranga-Nationalpark Bengalen ergießt. Während der Kreuzfahrt werden Ausflüge in den Nationalpark (UNESCO-Welterbe) Kaziranga (UNESCO-Weltnaturerbe) unternommen; Besuche von Tempelan- lagen, Klöstern und einer Teeplantage wechseln sich ab mit eindrucksvollen Landschaftsbildern. Aber auch Begegnungen mit der Bevölkerung, ein Halt an der größten Flussinsel der Welt und Tierbeobachtungen gehören zu diesem exklusiven Kreuzfahrterlebnis! 1. Tag: Donnerstag, 29.11.2018 Linienflug von Frankfurt/M. über Dubai nach Kalkutta. 2. Tag: Freitag, 30.11.2018 Ankunft am Flughafen Kalkutta am Morgen. Empfang durch die örtliche Reiseleitung und Fahrt zum Hotel, wo Sie schon Ihre Zimmer beziehen können, um sich nach dem langen Flug etwas auszuruhen und sich zu akklimatisieren. Nach dem Mittagessen Rundfahrt durch den Bereich der Stadt, der während der briti- schen Kolonialzeit entstand. Dort stehen die Prunk- stücke der viktorianischen Ära: das gigantische Writer’s Building, das neogotische Gerichtshaus und das prächtige Hauptpostamt. Im Universitätsviertel besu- chen wir zum Abschluss des Tages das geschichtlich bedeutende „Indian Coffee House“, wo sich Studen- ten und Intellektuelle gern treffen. Abendessen im Hotel. Kalkutta – Victoria Memorial 3. Tag: Samstag, 01.12.2018 Heute besuchen Sie eines der berühmtesten Wahr- zeichen der Stadt, die Haora-Brücke (Howrah Memorials mit seinen schönen Grünanlagen. Da- empfunden wurde. Nicht fehlen darf natürlich der Bridge), die wohl verkehrsreichste Brücke der Welt. nach gehen Sie hinüber zur nahegelegenen St. Pauls Besuch des Mutter Teresa Hauses und des nahege- Hier befindet sich auch der größte Blumenmarkt Kathedrale mit ihren Spitzbogenfenstern und dem legenen Hauses Shishu Bavan, in dem noch heute Ostindiens. Anschließend Besichtigung des ein- nachträglich gestalteten Glockenturm, der dem Bell vor allem Waisenkinder betreut werden. Abendessen drucksvollen, aus weißem Marmor erbauten Victoria Harry Tower der Kathedrale von Canterbury nach- im Hotel. 55
4. Tag: Sonntag, 02.12.2018 8. Tag: Donnerstag, 06.12.2018 11. Tag: Sonntag, 09.12.2018 Nach dem Frühstück Transfer zum Flughafen von Kleine Tenderboote bringen Sie heute in das Dorf Nach dem Frühstück an Bord Ausschiffung und Bus- Kalkutta und Inlandsflug nach Jorhat. Dort erwartet Bishwanath Ghat, wo Sie den Frauen beim traditio- transfer zum Flughafen Guwahati. Unterwegs je Sie bereits der Bus für den Transfer zum Einschif- nellen Weben von Baumwolle und Seide zusehen nach Zeitverfügbarkeit Besuch des Kamakhya Tem- fungshafen Neamati Ghat. Am Nachmittag Einschif- können. Anschließend kreuzt die Mahabaahu weiter pels auf dem Nilachal-Hügel. Flug nach Kalkutta. fung und Kabinenbezug auf der „Mahabaahu“ für nach Silghat am westlichsten Punkt des Kaziranga- Noch am Abend besteigen Sie Ihr Flugzeug, das Sie die nächsten sieben Nächte. Lernen Sie das Schiff Nationalparks. Am Nachmittag besuchen Sie eine der über Nacht mit Umsteigen in Dubai zurück nach und die Besatzung kennen und genießen Sie einen für die Region berühmten Teeplantagen, beobachten Deutschland bringt. entspannten Nachmittag auf dem Sonnendeck – die Teepflücker bei ihrer traditionellen Arbeit und ge- vielleicht sehen Sie ja schon die ersten Ganges-Del- nießen natürlich eine Tasse vom besten Assam-Tee! 12. Tag: Montag, 10.12.2018 phine! Ein Vortrag bereitet Sie auf den Ausflug am Ankunft am Morgen in Frankfurt/Main und weitere nächsten Tag vor. 9. Tag: Freitag, 07.12.2018 Heimreise. Bereits vor Sonnenaufgang fahren Sie mit Jeeps in 5. Tag: Montag, 03.12.2018 den Mittelpunkt des Kaziranga-Nationalparks. Sie Tagesausflug nach Sibsagar, der alten Hauptstadt unternehmen eine Safari mit Jeeps und Elefanten der Könige von Ahom, die Assam vor der Ankunft durch die unendlichen Weiten des Nationalparks, der Briten beherrschten. Unter anderem besuchen nur unterbrochen vom Frühstück in einer örtlichen Reiseleitung wir den Shiva-Tempel aus dem Jahr 1734, der als Lodge. Rückkehr zum Mittagessen an Bord. Am höchster Hindu-Tempel Indiens angesehen wird. An- Nachmittag genießen Sie die Stunden auf dem Son- • Pfarrer Dr. Jürgen Weber, Stuttgart schließend Weiterfahrt zu einer der berühmten Tee- nendeck, halten Ausschau nach den Ganges-Delphi- plantagen: Mittagessen und ausführliche Besichti- nen und nach seltenen Vögeln und lauschen den Mindestteilnehmerzahl (s. § 9.2. unserer gung des Geländes mit Gesprächen über die Vorträgen an Bord. Für die Nacht liegt das Schiff wie- Reisebedingungen): 15 Passagiere Kultivierung des Teeanbaus, der hier von einheimi- der vor Anker. schen Familien seit dem Weggang der Briten prakti- ziert wird – natürlich darf eine Probe des ausgezeich- 10. Tag: Samstag, 08.12.2018 Wichtiger Hinweis: Programmänderungen neten Assam-Tees nicht fehlen! Rückkehr an Bord Heute erleben Sie eine Flusskreuzfahrt „pur“, das aus technischen Gründen möglich. Fahrplanän- zum Sonnenuntergang. heißt Sie genießen die Annehmlichkeiten des Schif- derungen des Schiffes bleiben vorbehalten, da fes, das gute Essen und halten nochmals Ausschau 6. Tag: Dienstag, 04.12.2018 nach seltenen Tieren im und am Fluss. Unterwegs sich das Flussbett des Brahmaputra ständig än- Morgens heißt es „Leinen los!“ und die abenteuerli- wird zunächst eine Insel besucht, auf der eine Farm dert. Wenn wegen Niedrig- oder Hochwasser che Kreuzfahrt auf dem Brahmaputra beginnt. An- der dort lebenden Gemeinschaft betrieben wird. An- eine Strecke nicht befahren werden kann, be- kunft an der größten Flussinsel der Welt, Majuli, die schließend noch Besuch der Pfaueninsel, wo Sie mit hält sich die Reederei das Recht vor, die Gäste Wiege Assams seit 500 Jahren: Unser halbtägiger etwas Glück die sehr seltenen Goldlanguren beob- auf dieser Strecke mit Bussen zu befördern. Ausflug führt Sie zunächst zum Kloster von Gara- achten können. Am Abend Ankunft im Hafen von Dies gilt auch bei etwaigen Schiffsdefekten. mur. Hier genießen Sie eine Aufführung der typi- Pandu und festliches Abschiedsessen. schen Maskentänze. Anschließend besuchen wir mit dem Satra von Kamlabari ein weiteres der insge- samt 22 hinduistischen Klöster und lernen etwas über die Tradition der Mönchausbildung. Rückkehr N EPAL Majuli an Bord zum Mittagessen und Fortsetzung der Bishwanath Neamati Ghat Sibsagar Kreuzfahrt. Am Nachmittag besuchen Sie eines der Ghat Dörfer des in dieser Gegend ansässigen „Mishing“- Jorhat Volksstammes. Diese an den Flussufern errichteten Brah ma putra Silghat - nga Dörfer werden immer wieder von Überschwemmun- Pandu Kaziranalpark N a t io gen heimgesucht; trotzdem sind die Einwohner le- Guwahati R benslustig und gastfreundlich. Anschließend Fortset- INDIEN MA zung der Schiffsreise in Richtung Dhansiri Mukh, wo der Dahnsiri-Fluss in den Brahmaputra mündet. AN Nach Möglichkeit wird das Abendessen heute auf MY einer der vielen Sandbänke eingenommen. C H ES Wes 7. Tag: Mittwoch, 05.12.2018 D LA tb Morgens kreuzt die Mahabaahu stromabwärts und Indien enga erreicht die östlichen Ausläufer des Kaziranga-Na- G N BA tionalparks, einen der besten Wildparks der Welt len (UNESCO-Weltnaturerbe). Am Vormittag unterneh- men Sie eine erste Bootssafari, bevor nach dem Mit- tagessen an Bord die Kreuzfahrt auf dem Brahma- Kalkutta putra fortgesetzt wird. Über Nacht wird wieder an einer der großen Sandbänke festgemacht. 56
Preise • Leistungen • Hinweise 29.11.-10.12.2018 Im Reisepreis enthaltene Leistungen: • Linienflug in der Economy-Klasse mit Emirates ab Frankfurt/M. nach Kalkutta und zurück, jeweils mit Umsteigen in Dubai (weitere Abflughäfen und Aufpreis für Business-Klasse auf Anfrage) • Innerindische Flüge von Kalkutta nach Jorhat und von Guwahati nach Kalkutta • Alle Flughafengebühren und -steuern sowie Ke- rosinzuschläge zum Zeitpunkt der Drucklegung • Transfers, Rundreise und alle Landausflüge Unser Schiff „M.V. Mahabaahu“ mit klimatisierten, landestypischen Bussen lt. Programm inkl. aller Eintrittsgelder Dieses extra für den Brahmaputra konzipierte Oberdeck 1 und 2 sind etwa 16 m² groß. Das Schiff wurde Ende 2012 in Betrieb genommen und Hauptdeck ist dem Restaurant und der Bar mit • Zwei Übernachtungen mit Frühstück, ein Mittag- essen und zwei Abendessen im guten Hotel der ist somit das neueste und modernste Schiff auf Salon vorbehalten. Im Unterdeck befindet sich ein dem Brahmaputra. Die insgesamt 23 Außenkabi- kleiner Wellnessbereich mit Sauna und Whirlpool örtlichen 5-Sterne Kategorie (Taj Bengal, o.ä.) nen verfügen über Panoramafenster, Dusche/WC, sowie Friseur und Massageräume. Der offene • Unterbringung in Doppelzimmern Klimaanlage, TV, Safe, Föhn und Minibar. Die Swimmingpool und das großzügige Sonnendeck (Einzelzimmer gegen Aufpreis) Suiten (ca. 32 m²) und die De Luxe-Kabinen im laden zum Relaxen und zur Betrachtung der Fluss- • Kreuzfahrt mit 7 Übernachtungen in der Oberdeck 1 (ca. 18 m²) verfügen zudem über Pri- ufer und der Tierwelt ein. Zwei schiffseigene Ten- gewählten Kabinenkategorie lt. Programm vatbalkone, die Suiten auch über einen kleinen derboote bringen die Passagiere dort an Land, wo • Vollpension während der Kreuzfahrt, begin- Wohnbereich. Die Superior-Kabinen auf dem es keine Pier gibt. nend mit dem Abendessen am 4. Tag und endend mit dem Frühstück am 11. Tag, Lunchpakete am 4. und 11. Tag • Einheimische, deutschsprachige Reiseleitung Kabinenplan „M.V. Mahabaahu“ in Kalkutta, örtliche Führer (englischsprachig) während der Kreuzfahrt Oberdeck 2 • Reiseleitung und geistliche Betreuung durch einen qualifizierten BiR-Reiseleiter 209 207 205 203 201 • Sämtliche Hafengebühren • Visagebühren 202 204 208 206 210 Oberdeck 1 Nicht im Preis enthalten: • Getränke und persönliche Aufwendungen 114 111 109 105 107 103 207 101 • Einzelunterbringung Pool • Trinkgelder an Bord (empfehlenswert sind 201 104 102 112 108 106 110 205 Pool € 10,– pro Person und Tag) • Reiseversicherungen Hauptdeck Rezeption Buffet Wir empfehlen dringend den Abschluss eines ! Lounge Versicherungspaketes (s. Seite 58)! Restaurant Buffet Bar Buchungswunsch bitte auf dem Anmelde- formular ankreuzen. Es gelten die Rücktritts- Unverbindliche Illustration bedingungen nach § 6.2. c)! Reisepreise KF8S1001 pro Person inkl. der genannten Leistungen Frühbucherpreise Normalpreise Hinweise zur Einreise/Anmeldung: Kat. Deck Kabinentyp bis 31.03.2018 ab 01.04.2018 Sie benötigen einen gültigen Reisepass und ein 01 Oberdeck 1 + 2 Superior ohne Balkon € 4.395,– € 4.595,– Visum. Das Visum wird von uns eingeholt und ist 02 Oberdeck 1 De Luxe mit Balkon € 4.695,– € 4.895,– im Reisepreis bereits enthalten! Anmeldeschluss ist 03 Oberdeck 1 Suite mit Balkon Preise auf Anfrage 8 Wochen vor der Reise. Eine spätere Anmeldung Zuschlag für Alleinbenutzung der Kabine während der Kreuzfahrt inkl. Einzelzimmerzuschlag kann einen Eilzuschlag für die Visabesorgung be- in Kalkutta: deuten. Die Visabestimmungen können sich bis Kat. 01: € 2.050,– zum Reisedatum ändern. Impfungen sind bei Ein- Kat. 02: € 2.290,– reise direkt aus Europa nicht vorgeschrieben. Kat. 03: € Auf Anfrage Ihre Expertin: Gudrun Knopf ( 0711/6 19 25-39 gudrun.knopf@biblische-reisen.de 57
✃ Reiseanmeldung Flusskreuzfahrten 2018 Bitte Anmeldeformular vollständig ausfüllen und an Biblische Reisen GmbH oder den Christophorus Reisedienst senden. Personalangaben (Teilnehmer 1) Personalangaben (Teilnehmer 2) Kundennummer (falls bekannt) Kundennummer (falls bekannt) Nachname Nachname Vorname (lt. Personalausweis/Reisepass) Vorname (lt. Personalausweis/Reisepass) Straße/Hausnummer Straße/Hausnummer PLZ/Wohnort PLZ/Wohnort Telefon Mobil Telefon Mobil Staatsangehörigkeit Konfession (freiwillige Angabe) Staatsangehörigkeit Konfession (freiwillige Angabe) Geburtsdatum Geburtsort Geburtsdatum Geburtsort Beruf (freiwillige Angabe) Beruf (freiwillige Angabe) Nr.: Nr.: ❑ Personalausweis-/❑ Reisepass-Nr. ausgestellt am ❑ Personalausweis-/❑ Reisepass-Nr. ausgestellt am ausgestellt in gültig bis ausgestellt in gültig bis E-Mail-Adresse E-Mail-Adresse ❑ Ich möchte Ihren E-Mail-Newsletter regelmäßig erhalten (jederzeit kündbar) ❑ Ich möchte Ihren E-Mail-Newsletter regelmäßig erhalten (jederzeit kündbar) Mein Wunschartikel: ❑ Bücherscheck (Wert € 10,–) oder ❑ Umhängetasche Mein Wunschartikel: ❑ Bücherscheck (Wert € 10,–) oder ❑ Umhängetasche oder ❑ Rucksack und zusätzlich ❑ Liederbuch oder ❑ Rucksack und zusätzlich ❑ Liederbuch In Notfällen (Erkrankungen, Unfall etc.) während der Rechnungsstellung (bei Doppelanmeldung) Reise bitte Nachricht an: ❑ eine Gesamtrechnung an ______________________________________________________ Nachname/Vorname ❑ getrennte Rechnungsstellung Adresse ❑ Kreditkartenzahlung (nur Visacard und MasterCard). Telefon/Fax/Mail Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und anerkenne sie ausdrücklich. Meine Personalangaben stimmen mit den Eintragungen im Reisepass bzw. Personalausweis überein. Ich bin damit einverstanden, dass meine Adresse in die Teilnehmerliste sowie in die Kundendatei übernommen wird. Die 20%ige Anzahlung überweise ich nach Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheins. Datum Unterschrift Datum Unterschrift Wir empfehlen dringend den Abschluss persönlicher Reiseversicherungen, insbesondere der Reise-Rücktrittskosten-/Reiseabbruchversicherung (Preise und Bestimmungen s. Seite 58)! Reiseversicherungen/Teilnehmer 1 Reiseversicherungen/Teilnehmer 2 Gewünschte Versicherung Gewünschte Versicherung Premium TOP Paket ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt Premium TOP Paket ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt Premium Storno- u. Abbruchschutz ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt Premium Storno- u. Abbruchschutz ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt Premium Basis ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt Premium Basis ❑ mit Selbstbehalt ❑ ohne Selbstbehalt Angaben zur jeweiligen Flusskreuzfahrt – Bitte wenden und ausfüllen! 61
✃ Reiseanmeldung Flusskreuzfahrten 2018 ❑ KF8S0101 „Nilkreuzfahrt von Assuan nach Kairo“ ❑ KF8W0701 „Auf der Wolga und dem Don“ 17.03.-31.03.2018 11.09.-23.09.2018 ❑ Fakultativausflug am 3. Tag (Aufpreis € 80,–) An- und Rückreisewünsche: ❑ Fakultativausflug am 9. Tag (Aufpreis € 25,–) ❑ Flug ab/bis Frankfurt/Main ❑ Fakultativausflug am 13. Tag (Aufpreis € 30,–) ❑ Anschlussflüge ab/bis _________________________ (Aufpreis) An- und Rückreisewünsche: ❑ RIT-Bahnfahrkarten lt. u.g. Angaben ❑ Flug ab/bis Frankfurt/Main ❑ Anschlussflüge ab/bis _________________________ (Aufpreis) ❑ KF8S0801 „Warum ist es am Rhein so schön?“ 15.10.-22.10.2018 ❑ KF8S0201 „Masuren und Danzig“ ❑ Fakultativer Ausflug Heidelberg (Aufpreis € 25,–) 02.05.-09.05.2018 An- und Rückreisewünsche: An- und Rückreisewünsche: ❑ RIT-Bahnfahrkarten lt. u.g. Angaben ❑ Flug ab/bis Frankfurt/Main ❑ Eigene An- und Rückreise ❑ Anschlussflüge ab/bis _________________________ (Aufpreis) ❑ Unverbindliches Interesse an einem Bustransfer ab/bis: ❑ RIT-Bahnfahrkarten lt. u.g. Angaben _________________________________________ ❑ KF8W0301 „Donau - Schwarzes Meer“ 01.06.-15.06.2018 ❑ KF8S1001 „Von Bengalen nach Assam“ ❑ KF8W0302 „Donau - Schwarzes Meer“ 21.09.-05.10.2018 29.11.-10.12.2018 ❑ Übernachtung in Passau vom/bis: ________________________ An- und Rückreisewünsche: ❑ im DZ ❑ im EZ (Preise auf Anfrage) ❑ Flug ab/bis Frankfurt/Main An- und Rückreisewünsche: ❑ Anschlussflüge ab/bis _________________________ (Aufpreis) ❑ RIT-Bahnfahrkarten lt. u.g. Angaben ❑ RIT-Bahnfahrkarten lt. u.g. Angaben ❑ Eigene An- und Rückreise ❑ KF8S0401 „Auf Flüssen, Kanälen, Meeren und Grachten“ 30.06.-06.07.2018 ❑ Fakultativer Ausflug Groningen (Aufpreis € 35,–) ❑ Fakultativer Ausflug Amsterdam (Aufpreis € 35,–) An- und Rückreisewünsche: ❑ RIT-Bahnfahrkarten lt. u.g. Angaben Gewünschte Kabinenkategorie: ______________________________ ❑ Eigene An- und Rückreise ❑ Unverbindliches Interesse an einem Bustransfer ab/bis: Deck: _________________ _________________________________________ Falls ausgebucht, Kategorie: _________________________________ Deck: _________________ ❑ KF8S0501 „Von der Förde an die Spree“ 05.08.-12.08.2018 Kabinenbelegung: ❑ Fakultativer Ausflug Schleswig-Haithabu (Aufpreis € 40,–) ❑ Zweibettkabine ❑ Zweibettkabine zur Alleinbenutzung ❑ Fakultativer Ausflug Hamburg-Geesthacht (Aufpreis € 35,–) ❑ Einzelkabine ❑ Fakultativer Ausflug Lüneburg (Aufpreis € 40,–) ❑ Ich möchte die Kabine teilen mit: An- und Rückreisewünsche: ❑ RIT-Bahnfahrkarten lt. u.g. Angaben ❑ Eigene An- und Rückreise ______________________________________________________ ❑ Unverbindliches Interesse an einem Bustransfer ab/bis: _________________________________________ Angaben zur innerdeutschen Bahnreise zum/vom Flughafen, Hafen oder Busabfahrtsort ❑ KF8S0601 „Von Berlin nach Rügen und Stralsund“ ❑ Bahnan-/abreise (siehe Preistabelle Seite U3) 12.08.-19.08.2018 Teilnehmer 1: ab/bis _______________________________________ ❑ Kombination mit vorhergehender Reise KF8S0501 ❑ 2. Klasse ❑ 1. Klasse An- und Rückreisewünsche: ❑ RIT-Bahnfahrkarten lt. u.g. Angaben Teilnehmer 2: ab/bis _______________________________________ ❑ Eigene An- und Rückreise ❑ 2. Klasse ❑ 1. Klasse ❑ Unverbindliches Interesse an einem Bustransfer ab/bis: _________________________________________ Alle Flüge, Hotels und Kabinen jeweils vorbehaltlich Verfügbarkeit! 62
scheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BiR weiß, welche Fluggesellschaft Reisebedingungen den Flug durchführt, wird BiR den Kunden informieren. 4.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der Firma Biblische Reisen GmbH BiR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. Sehr geehrte Gäste, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Reisebedingungen 4.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte aktuelle „Black List“ von Fluggesellschaften, durch. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen als Reiseteil- denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist auf der Internet- nehmer/in – nachstehend „Kunde“* genannt – und uns, der Biblische Reisen GmbH als Seite von BiR abrufbar und in den Geschäftsräumen von BiR einzusehen. Reiseveranstalter – nachstehend „BiR“ genannt – im Falle Ihrer Buchung zustande kom- menden Reisevertrages. Diese Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften über den 5. Preisanpassung Reisevertrag der §§ 651a ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Informationsverord- BiR behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beför- nung für Reiseveranstalter und füllen diese aus. derungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebüh- ren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend 1. Anmeldung, Reisebestätigung, Verpflichtungen der Buchungsperson wie folgt zu ändern: 1.1. Die Buchung (Reiseanmeldung) zu Ihrer Reise erbitten wir wie folgt: 5.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbe- Schriftlich, auf dem vorgesehenen Formular oder über das Internet, auf der Webseite sondere die Treibstoffkosten, so kann BiR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden von BiR (Online-Buchungsformular). Mit der Anmeldung bietet der Kunde BiR den Abschluss Berechnung erhöhen: eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, dieser Reisebedingungen und a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BiR vom Kunden den Erhöhungsbetrag aller ergänzenden Informationen für die betreffende Reise in der Buchungsgrundlage (Prospekt, verlangen. Katalog, Angebot) – soweit diese dem Kunden vorliegen – verbindlich an. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel gefor- 1.2. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Zusendung des Formulars bzw. Betätigung der derten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Plätze des vereinbarten Beförde- Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ im Online-Formular begründet keinen Anspruch des rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann BiR Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsanga- vom Kunden verlangen. ben. BiR ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen 5.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flugha- oder nicht. fengebühren gegenüber BiR erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen 1.3. Der Kunde haftet gegenüber BiR bei allen Buchungswegen für alle Verpflichtungen von Mitrei- Betrag heraufgesetzt werden. senden, für die er die Buchung vornimmt, aus dem Reisevertrag, soweit er diese Verpflichtungen 5.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für BiR verteuert hat. 1.4. Der Reisevertrag kommt durch die Buchungsbestätigung von BiR an die/den Kunden oder das 5.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Rei- diesen vertretende Reisebüro mit dem in der Bestätigung beschriebenen Leistungsumfang zu- setermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertrags- stande. Im Falle verbindlicher mündlicher Buchungsbestätigungen erhält der Kunde bei oder abschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BiR nicht vorhersehbar waren. unverzüglich nach Vertragsabschluss die schriftliche Reisebestätigung per E-Mail, E-Mail-An- 5.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BiR den Kunden unverzüglich zu hang, Post oder Fax ausgehändigt. informieren. Preiserhöhungen ab dem 21. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhö- 1.5. BiR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. (2) Ziff. 4, 312g Abs. hungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück- 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreisever- zutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BiR träge), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk- in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubie- dienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, ten. kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungs- rechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Wi- 6. Rücktritt durch Kunden, Nichtantritt der Reise derrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb 6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zu- von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, gang der Rücktrittserklärung bei BiR. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweis- auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers sicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorste- 6.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden steht BiR unter Berücksichtigung gewöhnlich hende Hinweis gilt auch, soweit mit BiR Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleis- oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen BiR nicht Vermittler, sondern unmittel- tung folgende pauschale Entschädigung pro Person zu: barer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist. a) Bei Flugpauschalreisen mit Linienflügen, bei Bahn- und Busreisen sowie bei See- und Flusskreuzfahrten im Charter: 2. Zahlung bis zum 120. Tag vor Reisebeginn: kostenlos 2.1. Mit Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651k Abs. 4 vom 119. bis 42. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises BGB ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der im Einzelfall ge- vom 41. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises troffenen Vereinbarung. Ist eine solche nicht getroffen worden, beträgt die Anzahlung 20% des vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises Reisepreises. vom 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises 2.2. Soweit der Sicherungsschein übergeben ist, und im Einzelfall keine anderweitigen Vereinba- am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 80% des Reisepreises rungen getroffen wurden, ist die Restzahlung 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn b) Bei Flugpauschalreisen mit Charter- und Billigfluggesellschaften feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 9.2 abgesagt (z. B. Air Berlin, Arkia, Condor, German-/Eurowings, TUIfly, etc.): werden kann. bis zum 42. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises 2.3. Leistet der Kunde trotz Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen die Anzahlung oder die Rest- vom 41. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises zahlung nicht fristgemäß entsprechend den vorstehenden Bestimmungen oder etwa im Ein- vom 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises zelfall getroffenen Fälligkeitsvereinbarungen, so ist BiR, falls kein vertragliches oder gesetzliches am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 80% des Reisepreises Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, berechtigt, nach Mahnung mit angemessener c) Bei Kreuzfahrten, bei denen BiR lediglich mit einem Zubucherkontingent arbeitet: Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Zif- bis zum 35. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises fer 6 dieser Bedingungen zu belasten. vom 34. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises 3. Leistungen vom 14. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises 3.1. Die Leistungsverpflichtung von BiR ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbe- am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises. stätigung in Verbindung mit der Reiseausschreibung. 6.3. Dem Kunden ist es gestattet, BiR nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich ge- 3.2. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften), Reisebüros und sonstige Reisevermittler sind ringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entsprechend vorstehender Regelung von BiR nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von BiR hinausgehen oder im Wi- Kosten verpflichtet. derspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 6.4. BiR bleibt vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen, eine konkret zu be- rechnende, höhere Entschädigung zu fordern. BiR ist in diesem Falle verpflichtet, die Entschä- 4. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen digung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. 4.1. BiR informiert den Kunden entsprechend der „EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggäs- 6.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651b ten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens“ vor oder spätestens bei der BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rah- 6.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versiche- men der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. rung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen. 4.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BiR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahr- 63
7. Haftung 9.2. BiR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen 7.1. Die vertragliche Haftung von BiR für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung zurücktreten: für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BiR muss deutlich beschränkt, so weit in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder a) ein Schaden des Kunden von BiR weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen oder Leistungsbeschreibung angegeben sein b) soweit BiR für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines b) BiR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung Leistungsträgers verantwortlich ist. deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen 7.2. BiR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit c) BiR ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstal- wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch- tungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebe- geführt wird. nen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Bu- d) Ein Rücktritt von BiR später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. chungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestand- Reise verlangen, wenn BiR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden teil der Reiseleistungen von BiR sind. BiR haftet jedoch aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht BiR gegenüber unverzüglich geltend a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der zu machen, sobald BiR die Absage der Reise erklärt hat. Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Un- f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis ge- terbringung während der Reise beinhalten, leistete Zahlungen unverzüglich zurück. b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BiR ursächlich geworden ist. 10. Verjährung 10.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers 8. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch den Kunden oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von BiR 8.1. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der von BiR eingesetzten Reiselei- oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BiR beruhen, verjähren in zwei tung oder der örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ist von BiR keine örtliche Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzli- Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BiR oder eines gesetzlichen Vertreters oder ist der Kunde verpflichtet, BiR direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben Erfüllungsgehilfen von BiR beruhen. und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit BiR kann unter der am Ende dieser Reisebedin- 10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. gungen aufgeführten Adresse aufgenommen werden. 10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die 8.2. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Mängel- Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen anzeige unverschuldet unterbleibt. Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonn- 8.3. Reiseleiter und Agenturen sind nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Ansprüche namens BiR abend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. anzuerkennen. 10.4. Schweben zwischen dem Kunden und BiR Verhandlungen über den Anspruch oder die den 8.4. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder BiR anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht die Gefahr nach dem Ende der Hemmung ein. eines Anspruchsverlustes. 8.5. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BiR innerhalb einer 11. Gerichtsstandsvereinbarung angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestim- Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische mungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweck- Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder mäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde die Reise infolge gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- eines Mangels aus wichtigem, BiR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung enthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von BiR BiR vereinbart. oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Erfolgt nach diesen Be- * Die Verwendung von männlichen Formen wie „Kunde“, „Auftraggeber“, „Reiseleiter“ etc. stimmungen eine zulässige Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden, so bestimmen wurde von uns gewählt, um der in BGB §307 geforderten Pflicht zur Klarheit und Verständlichkeit sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach den §§ 651 e Abs. 3 und Abs. 4 BGB. Die Vorschrift der Formulierung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerecht zu werden. Sie soll lediglich des § 651 j BGB (Kündigung wegen höherer Gewalt) bleibt hiervon unberührt. eine übersichtliche Darstellung der Reisebedingungen gewährleisten und bedeutet auf keinen 8.6. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde aus- Fall eine Missachtung unserer weiblichen Klientel. schließlich nach Reiseende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rück- reisedatum gegenüber BiR geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur Veranstalter: Biblische Reisen gegenüber BiR unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Gel- Sitz der Gesellschaft: Stuttgart tendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur Rechtsform: GmbH geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 10467 Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen Geschäftsführer: Rüdiger Tramsen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Adresse: Silberburgstraße 121, 70176 Stuttgart Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch Telefon +49 (0)711 619 25 0 wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäck- Telefax +49 (0)711 619 25 811 verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. E-Mail: info@biblische-reisen.de 8.7. BiR nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teil. Trotzdem sind wir verpflichtet, Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle © Noll & Hütten Rechtsanwälte & Biblische Reisen, zu nennen: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Stuttgart, 2004 – 2017; Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 785179579 40, Telefax: +49 7851 79579 41, www.ver- braucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de. Außerdem weist BiR für alle Reise- Impressum verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Juli 2017 Online-Streitbeilegungs-Plattform hin: https://webgate.ec.europa.eu/odr. © Biblische Reisen GmbH, Stuttgart 2017 Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet. 9. Kündigung durch BiR; Rücktritt durch BiR wegen Gestaltung: Olschewski Medien GmbH, Stuttgart Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl Bildnachweis 9.1. BiR kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Kunde die Durchführung Fotolia.com: Titel © cristianbalate, Hintergrundbilder S. 2 und 32 © natashapankina, S. 8 © scharf- der Reise ungeachtet einer Abmahnung von BiR nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in sinn86, S. 12 © Aleksandar Todorovic, S. 16 Essen © karepa, S. 16 Lissabon © Sergii Figurnyi, S. 20 solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt © corradobarattaphotos, S. 21 Madeira © KittyKat, S. 21 Lissabon © dennisvdwater, S. 23 Stockholm ist. Kündigt BiR, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; BiR muss sich jedoch den Wert © Alexi Tauzin, S. 24 © Voyagerix, S. 36 © majonit, S. 43 © kameraauge, S. 49 © Talya, S. 50 © lala, der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer an- S. 52 © Sergii Figurnyi, S. 55 © wusuowei | Sonstige: S. 4 © Stefan Neubig, S. 5 © ValeryEgorov derweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich iStockphoto.com, S. 12 Hibiskus © Katharina Wieland Müller, pixelio.de, S. 14/15 alle Schiffsbilder © der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Die von BiR eingesetzten Reiseleiter Variety Cruises, S. 22 © Florstein (WikiPhotoSpace), S. 25 Galway © Sabrina Kirchner, S. 25 Giants sowie die Mitarbeiter der örtlichen Agenturen sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen Causeway © Peter Heinrich, pixelio.de, S. 25 Cobh © Fáilte Ireland, S. 57 © N/A von BiR in diesen Fällen wahrzunehmen. 64
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