Russland kennenlernen 2021 - ab 1.558 € 11-tägige Flusskreuzfahrt - Lensing Reisen
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Russland kennenlernen 2021 11-tägige Flusskreuzfahrt ➤ Inklusive Flug ab/bis Düsseldorf ➤ Inklusive Ausflugspaket ab 1.558 € pro Person in der 2-Bett-Kabine Modellbild nach Umbau
11 Tage Wolga und Newa Sankt Petersburg MS VistaKatharina Russland kennenlernen Wir lernen die Höhepunkte Russlands äußerst bequem auf einer Schiffsreise von Moskau nach St. Petersburg oder umgekehrt kennen. Schon die beiden Weltmetropolen mit ihren prunkvollen Palästen und bunten Zwiebelturmkirchen sind äußerst sehenswert. Dazwischen liegt die Weite der russischen Landschaft mit den größten Flüssen und Seen Europas. Wir fliegen nach Moskau. Schon am mit dem Bernsteinzimmer sowie den Insel Kischi Flughafen werden wir von der Reiselei- Winterpalast mit der großen Kunst- Onega- see tung in Empfang genommen und zum sammlung Eremitage. Große Eindrücke, Wytegra Svir Wolga-Baltik-Kanal Schiff gebracht. Auf der Stadtrundfahrt bevor unser Urlaub mit dem Rückflug Ladoga- see Mandrogi Weißer See sehen wir den Roten Platz mit der Basi- nach Deutschland zu Ende geht. Ostsee a Goritsy lius Kathedrale, die goldenen Kuppeln Reiseverlauf „Russlands Glanzlichter“ in New St. Petersburg Ribynsker Stausee der Kreml Kirchen, die Universität und umgekehrter Richtung. das Neujungfrauenkloster. Uglitsch RUSSLAND Vom Sonnendeck aus beobachten wir Wolga M Wo oska die Abfahrt unseres Schiffes. Über den lga u- -Ka na Wolga-Baltik-Kanal und die größten l Moskau Seen Europas und kreuzen wir durch die Taiga nach St. Petersburg. Unterwegs besuchen wir den Uglitscher Kreml, das Kirillo-Beloserski Kloster, das U-Boot Museum in Wytegra und die einzigarti- gen, altrussischen Schindelholzbauten auf der Insel Kischi. Die Zarenmetropole St. Petersburg ist zweifellos ein weiterer, großer Höhe- punkt unserer Reise. Hier sehen wir die Moskau Basilius-Kathedrale in Moskau Zarenpaläste in Peterhof und Pushkin Veranstalter: 1AVista Reisen GmbH
11-tägige Reise ab 1.558 € AUSFLUGSPAKET INKLUSIVE Eingeschlossene Leistungen: • Hin- und Rückflug ab/bis Düsseldorf inkl. Flughafensicherheitsgebühr und Steuern • Flusskreuzfahrt mit 10 Übernachtungen an Bord in der gebuchten Kategorie Insel Kischi • Vollpension mit landestypischen Spezialitäten Reiseverlauf Moskau –St. Petersburg 11 Tage/10 Nächte • Abendliche Live-Musik Tag Ort An Ab Ausflüge (ca. Preise in €) • Ausflüge und Besichtigungen mit Flug Deutschland – Moskau (ggf. Umsteigeverbindung), 1 Empfang durch die Reiseleitung, Transfer, Einschiffung Deutsch sprechender Führung und 2 Moskau – – Stadtbesichtigung mit Kreml (inkl.) Eintrittsgeldern gemäß Programm 3 Moskau – 14.30 Neujungfrauenkloster 40,– • Mobiles Audiosystem für zahlreiche 4 Uglitsch 14.00 17.00 Kreml (inkl.) fakultative Ausflüge 5 Goritsy 14.00 18.00 Kirillo-Beloserki-Kloster (inkl.) • Alle Transfers vor Ort 6 Wytegra 12.00 15.00 Besuch eines U-Boot Museums (inkl.) • Deutsch sprechende Reise- 7 Insel Kischi (Onegasee) 09.00 13.00 Schindelholzbauten (inkl.) begleitung 8 Mandrogi 08.00 13.30 Private Spaziergänge Stadtbesichtigung (inkl.), Peterhof 9 St. Petersburg 09.00 – (Park) 50,–, Abendausflug 41,– Eremitage (inkl.), Pushkin mit Bern- 10 St. Petersburg – – steinzimmer ca. 67,– Reiseverlauf St. Petersburg – Moskau 11 Tage/10 Nächte St. Petersburg, Ausschiffung, Transfer zum Flughafen, Rückflug (ggf. Umsteige- Tag Ort An Ab Ausflüge (ca. Preise in €) 11 verbindung) nach Deutschland Flug Deutschland – St. Petersburg (ggf. Umsteigeverbindung), Änderungen in den Reiseverläufen und Liegezeiten vorbehalten; sie sind abhängig von 1 Empfang durch die Reiseleitung, Transfer, Einschiffung den Schleusen und dem Wellengang auf den Seen. – – Stadtrundfahrt (inkl)., Pushkin mit Bern- 2 St. Petersburg steinzimmer 67,– Abendausflug 41,– Flüge (Umsteigeverbindungen): Hinflug nach Moskau, 3 St. Petersburg – 17.00 Eremitage (inkl.), Peterhof (Park) 50,– Newa und Ladogasee Rückflug von St. Petersburg (bei Reiseverlauf „Russ- 4 Mandrogi 11.30 15.30 Private Spaziergänge lands Glanzlichter“ umgekehrt) ab/bis Düsseldorf/DUS 5 Wytegra 10.00 14.00 Besuch eines U-Boot Museums (inkl.) mit renommierten Fluggesellschaften wie Aeroflot, Lufthansa, 6 Insel Kischi (Onegasee) 08.00 12.00 Schindelholzbauten (inkl.) LOT, Austrian Airlines oder gleichwertig (keine Wahlmöglichkeit). 7 Goritsy 08.00 12.00 Kirillo-Beloserski-Kloster (inkl.) Uglitsch 10.00 13.30 Kreml-Besichtigung (inkl.) 8 Moskau-Wolga-Kanal Weiße Nächte: 15.00 – Stadtbesichtigung mit Kreml (inkl.), 9 Moskau Bei den Reiseterminen 14.06. und 24.06. erleben Sie die Abendausflug ab 40,– 10 Moskau – – Neujungfrauenkloster 40,– „Weißen Nächte“, denn Mitte Juni bis Mitte Juli geht die Moskau, Ausschiffung, Transfer zum Flughafen, Rückflug nach Deutschland Sonne in St. Petersburg nicht ganz unter und es bleibt auch 11 (ggf. Umsteigeverbindung) nachts hell. Änderungen in den Reiseverläufen und Liegezeiten vorbehalten; sie sind abhängig von den Schleusen und dem Wellengang auf den Seen. Termine und Preise 2021 pro Person in € „Russlands Glanzlichter“ (St. Petersburg – Moskau) „Russland kennenlernen“ (Moskau – St. Petersburg) 25.05.–04.06., 14.07.–24.07., 04.06.–14.06., Kat. Außenkabine/Deck 03.08.–13.08. 13.08.–23.08. 04.07.–14.07., 14.06.–24.06. 23.08.–02.09. 24.06.–04.07. 24.07.–03.08. HDA 2-Bett Hauptdeck (achtern) 1.558 1.708 1.808 1.658 1.708 1.808 HDV 2-Bett Hauptdeck (vorne) 1.658 1.808 1.908 1.758 1.808 1.908 HD2 2-Bett Hauptdeck 1.758 1.908 2.008 1.858 1.908 2.008 MD2 2-Bett Mitteldeck superior, frz. Balkon 1.908 2.058 2.158 2.008 2.058 2.158 OD2 2-Bett Oberdeck deluxe, frz. Balkon 2.008 2.158 2.258 2.108 2.158 2.258 Zuschlag Einzelbelegung Kat. HD2 + 550 + 550 + 550 + 550 + 550 + 550 Reisecodes: (F) XXXLEDMOW / (H) KATRGL (St. Petersburg – Moskau) | (F) XXXMOWLED / (H) KATRKE (Moskau – St. Petersburg) Mindestteilnehmerzahl: 80 für die ganze Reise. Reisedokumente: Deutsche Staatsbürger benötigen einen Reisepass, der nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate gültig ist. Zudem ist ein Einzelvisum erforderlich. Die Visaanträge werden Ihnen ca. 3 Monate vor Reisebeginn zugesandt. Die Beschaffung erfolgt über den Visadienst Bonn in Eigen- regie (ca. 115,– € pro Person). Änderungen vorbehalten. Reisecode: KATRGL / KATRKE Kennziffer: 13140
Beliebtes Schiff der Premium-Klasse MS VistaKatharina ➤ Komplettrenovierung 2019/20 ➤ Französische Balkone ➤ Inkl. Ausflugsprogramm Kabinenbeispiel (Modellbild) Bar (vor Renovierung) Restaurant (vor Renovierung) Bordausstattung Ausflüge und Landgänge Sonnendeck mit bequemen Gartenmöbeln, Restaurant mit Panoramafenstern. Zum großen Teil sind die Ausflüge und Besichtigungen bereits im Reisepreis Bar/Aussichtssalon, Rezeption, Aufzug zu allen Decks, Souvenirshop. Das Schiff eingeschlossen. Zusätzlich werden einige fakultative Ausflüge an Bord vermit- ist klimatisiert. telt. Die Führung der Ausflüge wird durch Deutsch sprechende Reisebegleiter vorgenommen, die Sie auch während der Kreuzfahrt begleiten. Bordleben und Unterhaltung Ärztliche Betreuung Ungezwungene, gemütliche Urlaubsatmosphäre, legere Kleidung (zum Gala- abend sportliche Eleganz). Bordsprachen Russisch und Deutsch. Bordwährung Für kleinere Notfälle ist ein Arzt während der Kreuzfahrt an Bord. Rubel und Euro, Kreditkarten (Mastercard/ VISA) werden akzeptiert. Am Abend spielt ein Alleinunterhalter. Kleines Unterhaltungsprogramm wie Sprachkurs, Vorträge, Brett- und Kartenspiele. Deutsch sprechende Begleitung an Bord. Ihre Kabine Alle Kabinen sind Außenkabinen und auf dem Mittel- und Oberdeck mit fran- Reisebüro Lensing zösischen Balkonen ausgestattet. Bei den Kabinen auf dem Hauptdeck sind die Fenster zu öffnen. Einrichtung: Dusche/WC, Föhn, Klimaanlage/Heizung, Silberstraße 21 · 44137 Dortmund Stromspannung 220V (kein Adapter notwendig), Mini-Kühlschrank, Safe. Die Tel.: 0231 / 905959-64 Kabinen sind ca. 9–11 m², die Deluxe-Kabinen (Oberdeck) sind ca. 11–13 m² groß. Alle Kabinen verfügen über ein separierbares Doppelbett. info@lensingreisen.de · www.lensingreisen.de Verpflegung Aufgrund der großen Nachfrage empfehlen Vollpension: Frühstück, Mittag- und Abendessen. Das mehrgängige Menü wir eine frühzeitige Anmeldung. bietet gute russische Küche mit landesüblichen Spezialitäten. Die Küche ist gut bürgerlich und entspricht dem Standard landestypischer Mittelklassehotels. franz. Balkone Decks: 402 404 406 1 Oberdeck 2 Mitteldeck 1 Sonnendeck Aussichtssalon/Bar Brücke 3 Hauptdeck (Kapitän) Lift 401 403 405 Technische Daten: Länge: 80,4 m franz. Balkone Breite: 11,2 m franz. Balkone Anzahl Passagiere: max. 90 Rezeption Kabinenanzahl: 45 302 304 306 308 310 312 314 316 318 Shop Schiffscrew: 61 Fotos: Shutterstock, fotolia, pixabay, Reederei 2 Restaurant Flagge: Russland Indienststellung: 1973 Lift 301 303 305 307 309 311 313 315 317 Büro Komplett renoviert: Winter 2019/20 Reederei: Orthodox Cruise Company franz. Balkone Das Schiff entspricht modernen Technik- und Sicherheitsstandards. 202 204 206 208 210 212 214 216 218 220 222 Aufgrund der niederländischen Bauweise sind die Treppenaufgänge 3 relativ steil. Lift Bitte beachten Sie, dass das Schiff 213 215 217 219 221 201 203 205 207 209 211 nicht barrierefrei ist! Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Änderungen vorbehalten, maßgeblich sind die Reisebestätigung und die AGB der 1AVista Reisen GmbH. (Auf Wunsch Zusendung der AGB vor Buchungsabschluss). Nach Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 20% auf den Reisepreis fällig. Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt, danach erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Reiseveranstalter: 1AVista Reisen GmbH, Siegburger Straße 231, 50679 Köln, www.1avista.de
Dortmund, im Mai 2020 MS VistaKatharina // Russland kennenlernen 2021 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, über Ihr Interesse an der Flusskreuzfahrt mit MS VistaKatharina „Russland kennenlernen“ freuen wir uns und übersenden Ihnen beiliegend das ausführliche Informationsmaterial. Die Weite der russischen Landschaft eignet sich in idealer Weise für eine Flusskreuzfahrt. Erleben Sie zwischen Moskau und St.Petersburg nicht nur die pulsierenden Großstädte, wo die von Menschen gezogenen Holzkarren neben moderner Luxuskarosserie zu sehen sind, sondern auch die sprichwörtliche russische Seele im Landesinneren. Bequem überwinden Sie die Distanzen an Bord von MS VistaKatharina. Auf dem geräumigen Sonnendeck finden Sie immer einen Platz in der ersten Reihe, wenn Ihr Schiff durch die zauberhafte Landschaft gleitet. Die Kabinen sind bequem ausgestattet und verfügen entweder über einen französischen Balkon oder über Fenster zum Öffnen. Die deutschsprachige Reiseleitung an Bord erwartet Sie mit kleinen Unterhaltungsprogrammen an den Abenden und die gute russische Küche wird Sie mit landesüblichen Spezialitäten verwöhnen. Besonders attraktiv: nahezu alles Landausflüge und Besichtigungen sind bereits im Reisepreis enthalten! Für Russland ist eine Auslandskrankenversicherung für die Einreise vorgeschrieben. Bitte prüfen Sie, ob Sie eine solche Versicherung bereits abgeschlossen haben. Eine Übersicht der empfohlenen Versicherungsgesellschaften entnehmen Sie bitte beiliegendem Informationsmaterial. Erleben Sie mit uns die Schönheiten und die Weite Russlands auf angenehme und entspannte Weise an Bord von MS VistaKatharina. Mit herzlichen Grüßen Ihr Team Lensing Reisen P.S.: Aufgrund der zu erwartenden großen Nachfrage bitten wir um frühzeitige Anmeldung!
Reiseanmeldung MS VistaKatharina „Russland kennenlernen 2021“, 11 Tage Reisetermin: Ausgefüllte Anmeldung bitte senden an: Alternative: Reisebüro Lensing 1. Person 2. Person Silberstraße 21 gewünschte Kat./Kabine 44137 Dortmund Versicherungen p.P. Reisepreis p.P. Tel.: 0231 / 905959-64 Gesamtreisepreis aller info@lensingreisen.de Reisenden Bitte gut leserlich ausfüllen 1. Person 2. Person Name Vorname(n) Straße / Hausnummer PLZ / Wohnort Geburtsdatum Nationalität Telefon Nr. Mobil-Telefon Nr. E-Mail Bitte legen Sie der Reiseanmeldung eine lesbare Kopie Ihres Reisepasses / Ihrer Reisepässe bei! Bemerkungen Deutsche Staatsbürger benötigen einen Reisepass, der nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate gültig ist. Zudem ist ein Einzelvisum erforderlich. Die Visaanträge werden Ihnen ca. 3 Monate vor Reisebeginn zugesandt. Die Beschaffung erfolgt über den Visadienst Bonn in Eigenregie (ca. 104,– € pro Person). Ebenso benötigen Sie eine in Russland gültige Krankenversicherung. Versicherung gewünscht? RRV ja nein Preis p. P.: Kompaktschutz* ja nein Preis p. P.: *Auslandskrankenschutz für Russland bei Abschluss dieser Versicherung enthalten Geben Sie Ihren Kabinenwunsch gerne an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und melden uns entsprechend zurück. Veranstalter ist 1 AVista Reisen GmbH, Siegburger Str. 231, 50679 Köln. Wichtiger Hinweis: Ich erkläre, dass mir die vorvertraglichen Informationen (Reiseausschrei- bung, Allgemeine Geschäftsbedingungen) ausgehändigt wurden und ich die Informationen zur Reise, Hinweise für mobilitätseingeschränke Reisende, zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Datenschutz verstanden habe und akzeptiere. Ich bin damit einverstanden, dass die zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellten Angaben von 1 AVista Reisen GmbH verwendet werden, soweit dies der Vertragsabwicklung oder der Kundenbetreuung dient. Die gemachten Angaben werden nicht an Dritte weiter gegeben. Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass der Kreuzfahrt-Service mich auch zukünftig über neue Reiseangebote per Post informieren darf. Sollte dies nicht der Fall sein, widerspreche ich ausdrücklich in schriftlicher Form. Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen. Datum / Unterschrift des Kunden
Vorschriften zu Form & Inhalt des Krankenversicherungsnachweises zur Visabeantragung für die Russische Föderation Das Bestätigungsschreiben Ihrer Auslandskrankenversicherung muss unbedingt folgende Informationen enthalten: 1. Datum des Versicherungsabschlusses 2. Nummer des Versicherungs-Scheines 3. Familien- und Vorname/n des/der Versicherungsnehmer/s 4. Angaben zum Versicherungsunternehmen (Briefkopf u. Kontaktdaten) 5. Der Gültigkeitszeitraum der Versicherung muss die gesamte Reisedauer abdecken. 6. Eine Übersicht der versicherten medizinischen und Krankentransportleistungen, einschließlich der Überführung der sterblichen Überreste. 7. Die Deckungssumme muss mindestens 30.000 EUR betragen. 8. Territorialer Gültigkeitsraum (gesamte Welt, einschließlich Russland; Europa, einschließlich Russland usw.; Vorrang hat die garantierte Gültigkeit in Russland) 9. Unterschrift des Versicherers Liste der von den russischen Konsulaten unverbindlich empfohlenen Auslandskrankenversicherungen - Stand: 11.07.2019 ACE European Group Limited Globale Krankenversicherung AG ACE Insurance S.A.-N.V. Gothaer Krankenversicherung AG ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG Gouda Versicherungs-AG (ISA) ADLER Versicherung AG Hallesche Krankenversicherung AG Allianz Private Krankenversicherungs-AG Hallesche-Nationale Krankenversicherung AG Allianz Worldwide Care Ltd.- AWC Ltd. Hanse-Merkur Krankenversicherung AG ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung V.V.a.G Hanse-Merkur Reiseversicherung AG ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs AG HDI Lebensversicherung AG ARAG Krankenversicherung AG HUK-Coburg- Krankenversicherung AG ASSTEL Krankenversicherung AG INTER Krankenversicherung AG AXA-Colonia ZN Berlin International SOS AXA-Colonia ZN Hamburg Interunfall Versicherung AG AXA-Colonia ZN München LVM Krankenversicherungs - AG AXA-Krankenversicherung AG Mannheimer Krankenversicherung AG Barmenia Krankenversicherung AG, Gegr. 1904 Munich Reinsurance Company Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Neckermann Versicherung AG BD24 Berlin Direktversicherung Nürnberger Krankenversicherung AG Central Krankenversicherung AG PAX-Famillienfürsorgeversicherung AG CIGNA Life Insurance Company of Europe S.A.-N.V. Postbeamtenkrankenkasse (PBEAKK) CONCORDIA Krankenversicherungs AG PVAG Polizeiversicherungs AG Continentale Krankenversicherung AG R+V Krankenversicherung AG Debeka Krankenversicherungsverein AG ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG DEVK Krankenversicherungs - AG Schwarzmeer und Ostsee Versicherungs-AG SOVAG Deutscher Ring Krankenversicherungsverein AG SIGNAL Krankenversicherung AG DFV Deutsche Familienversicherung AG SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Süddeutsche Krankenversicherung AG Globality S.A. Universa Krankenversicherung AG ELVIA Reiseversicherungsgesellschaft AG Union Krankenversicherung AG ENVIVAS Krankenversicherung AG Union Reiseversicherung ERGO Direkt Krankenversicherung AG VAV Europ Assistance Versicherungs AG vigo Krankenversicherung VVaG Europa Versicherung AG Viktoria Krankenversicherung AG Europäische Reiseversicherung AG Württembergische Krankenversicherung AG Generali Versicherung AG Würzburger Versicherungs - AG Global Voyager Assistance (Cyprus)” – GVA Фазо Unvollständige oder fehlende Bestätigungsschreiben Ihrer Auslandskrankenversicherung führen zur Ablehnung Ihres Visum-Antrags und gefährden Ihre Reiseteilnahme!
GESUND UND SICHER REISEN Mit 1AVista Reiseschutz 1AVista 1AVista Reiserücktritt-Basisschutz Komplettschutz mit Reise-Krankenversicherung WELT WELT • Reiserücktritt-Versicherung • Reiserücktritt-Versicherung • Reise-Assistance • Reiseabbruch-Versicherung • Reisegepäck-Versicherung • Reiseunfall-Versicherung • Reisehaftpflicht-Versicherung • Reise-Krankenversicherung Geltungsbereich: weltweit inkl. Kranken-Rücktransport Versicherter Reisepreis: Maximal sind je Reise € 4.000,– je Person möglich. Versicherungs-Summen: Eine Reise Eine Reise Reisegepäck-Versicherung: € 3.000,– je Person Reiseunfall-Versicherung: je Person bis zu € 30.000,– bei Invalidität, je Person je Person € 10.000,– bei Tod Reisehaftpflicht-Versicherung: € 500.000,– je Person bei Personen- und Reisepreis bis ohne Selbstbeteiligung Reisepreis bis ohne Selbstbeteiligung Sachschäden 100,– ER0100 8,– 100,– EP0100 25,– Versicherte Reisedauer: Die Versicherungen gelten für die Dauer einer 200,– ER0200 15,– 200,– EP0200 39,– Reise (vom Antritt der Reise bis zur Rückkehr), maximal sind 45 Tage möglich. Im Rahmen der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung besteht Ver- 400,– ER0400 24,– 400,– EP0400 44,– sicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise. 600,– ER0600 38,– 600,– EP0600 65,– Abschlusshinweise: Jeder Reiseschutz, der eine Reiserücktritt-Versicherung 800,– ER0800 49,– 800,– EP0800 79,– enthält, sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Ein späterer Ab- 1.000,– ER1000 58,– 1.000,– EP1000 95,– schluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Wenn zwischen der Buchung und dem Reiseantritt 29 Tage oder weniger liegen, gilt: Der Reiseschutz muss 1.500,– ER1500 78,– 1.500,– EP1500 119,– sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abgeschlossen werden. 2.000,– ER2000 98,– 2.000,– EP2000 157,– Wichtige Information: Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die 2.500,– ER2500 119,– 2.500,– EP2500 175,– Versicherungs-Bedingungen von AWP P&C S.A. Die voll ständigen Produkt- und Verbraucherinformationen und Versicherungs-Bedingungen können Sie unter 3.000,– ER3000 139,– 3.000,– EP3000 189,– https://www.1avista.de/gesund-und-sicher-reisen-mit-1avista-reiseschutz.html 4.000,– ER4000 169,– 4.000,– EP4000 199,– einsehen. Leistungs- und Beitrags-Änderungen vorbehalten. Alle Beträge in Euro. KRANK VOR DER REISE? DIE STORNOBERATUNG HILFT! Die Stornoberatung ist in jeder Reiserücktritt-Versicherung inklusive. Erfahrene Reisemediziner beraten Sie, ob die Reise im Krankheitsfall sofort storniert werden muss oder abgewartet werden kann. Das Risiko von eventuell höheren Stornokosten übernehmen wir. Auch bei Notfällen während der Reise bietet unsere Assistance rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe weltweit! RZ 2019-1146 Prämienanzeige EIN035 210x215_v2.indd 1 20.02.19 17:37 03/2020
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB Bei der Ihnen angebotenen Kombinationen von Reiseleistungen handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.1. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen 1AVista Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen 1AVista Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und – falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist – zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Die wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: – Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und ver- – Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über tretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. – Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestand- – Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ord- teile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchge- nungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen führt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Reiseleistungen. Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende – Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt die- Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen ses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem können. Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen – Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen schaffen. Kosten – auf eine andere Person übertragen. – Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/ – Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhö- nicht ordnungsgemäß erbracht werden. hen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der – Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschal- dieser sich in Schwierigkeiten befindet. reisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag – Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn verringern. der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der – Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung gewährleistet. 1AVista Reisen hat eine Insolvenzabsicherung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geän- (Versicherungsschein-Nr.: 760 90 449314484). Die Reisenden dert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche können diese Einrichtung (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesba- Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise den, Tel.: +49 611 533-5859, www.ruv.de) kontaktieren, wenn absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstat- ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von 1AVista Reisen tung und unter Umständen auf eine Entschädigung verweigert werden. – Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitspro- www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de bleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beein- trächtigen. Reiseveranstalter: 1AVista Reisen GmbH, Siegburger Straße 231, 50679 Köln, Tel. 0221 99 800 800, info@1avista.de, www.1avista.de Formblatt EU Pauschalreiserecht 2021.indd 1 02.03.20 16:53
Weitere Angaben zu unseren Reisen Hinweise für Menschen mit eingeschränkter Mobilität Reisedokumente/Pass- und Visumserfordernisse Wir möchten, dass sich auch Menschen mit eingeschränkter Auf den einzelnen Reiseseiten, informieren wir Sie über Visa- Mobilität auf ihre Reise freuen können. Menschen mit einge- formalitäten, Einreisebestimmungen und besondere Gesund- schränkter Mobilität müssen sich aber bei Schiffsreisen auf heitsvorschriften der jeweiligen Zielgebiete. Im Allgemeinen Einschränkungen einstellen, da Schiffe nicht barrierefrei sind. weisen wir darauf hin, das Staatsangehörige der EU, auf allen Die Schiffsbeschreibungen, die Sie in der Einleitung zu jeder Flusskreuzfahrten einen gültigen Personalausweis oder Reise- Schiffsreise finden, enthalten nützliche Informationen zu Bord- pass. Für Reisen in das ukrainische Donaudelta benötigen Sie einrichtungen, die die Mobilität an Bord erleichtern (beispiels- einen Reisepass, welcher mindestens bis sechs Monate nach weise Aufzüge oder Treppenlifte). Sollten Sie sich nicht sicher Reiseende gültig ist. Bei Buchung Ihrer Reise erhalten Sie nähe- sein, ob Sie die Mobilitätsanforderungen erfüllen können, re Informationen gemäß den aktuellen Bestimmungen. fragen Sie uns bitte unbedingt vor Ihrer Buchung. Rücktritt des Reisenden und Entschädigung Sprache bei der mündlichen Erbringung von Reise- Sie können vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktre- leistungen ten. Der Rücktritt ist gegenüber uns oder Ihrem Reisebüro zu Die Bordsprache und Sprache bei der Erbringung unserer erklären. Reise- Im Falle des Rücktritts verlieren wir den Anspruch auf den leistungen ist Deutsch, soweit wir in der Schiffsbeschreibung Reisepreis. Stattdessen können wir, soweit der Rücktritt nicht nicht auf die Kommunikation in anderer Sprache hinweisen. von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Zahlungsmodalitäten (insbesondere Anzahlung) Umstände aufgetreten sind, die die Durchführung der Reise Nach Ihrer Reisebuchung erhalten Sie die Buchungsbestäti- oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort gung mit Rechnung und Sicherungsschein. Sodann ist eine erheblich beeinträchtigt haben, eine angemessene Entschädi- Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises sowie die Versi- gung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen cherungsprämie (soweit gebucht) zu leisten. 30 Tage vor Rei- und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen sebeginn ist die Restzahlung fällig. Ihre Reise können Sie per Reisepreis verlangen. Überweisung oder mit einer gängigen Kreditkarte bezahlen. Die Entschädigung bei Fluss- und Seereisen berechnet sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie Mindestteilnehmerzahl und unser Rücktrittsrecht folgt: bei Nichterreichen Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, ab dem Die Durchführung unserer Reisen erfordert eine bestimmte 89. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, ab Mindestteilnehmerzahl. Wenn diese nicht erreicht wird, dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, können wir bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei einer ab dem 14. bis 1 Tag vor Reiseantritt 80 % und bei Nichterschei- Reisedauer von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Reise- nen am Reisetag 90 % des Reisepreises. Im Übrigen verweisen beginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höch- wir auf unsere Reise- und Geschäftsbedingungen. stens sechs Tagen und 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen zurücktreten. Sollte das Reiserücktrittskostenversicherung und weitere Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bereits zu einem Versicherungsmöglichkeiten früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, werden wir Ihnen dies so- Sie können sich für den Fall eines Reiserücktritts und im fort bekannt geben. Die Mindestteilnehmerzahlen bei unseren Hinblick auf Risiken bei der Durchführung der Reise (insbeson- Schiffen betragen: dere Abbruch, Unfall, Krankheit, Kranken-Rücktransport und MS VistaFidelio Gepäckverlust) versichern. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, 100 Gäste den Abschluss einer Versicherung zu prüfen. Ausführliche In- MS VistaCarmen formationen zu Versicherungspaketen finden Sie auf Seite 48. MS VistaSun 150 Gäste MS VistaStar MS VistaSky 175 Gäste MS VistaSerenity MS VistaKatharina 70 Gäste Nilkreuzfahrten 20 Gäste Stand: 3/2020 Formblatt EU Pauschalreiserecht 2021.indd 2 02.03.20 16:53
Reise- und Geschäftsbedingungen der 1AVista Reisen GmbH („Reiseveranstalter“) 1. Abschluss des Reisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende 4.2 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Ener- 1.1 Für alle Buchungswege gilt: gieträger kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die a) Vor Abschluss des Reisevertrags erfolgt eine vorvertragliche Unterrichtung des Kunden, insbesondere über seine vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Rechte nach der Pauschalreiserichtlinie und über die Eigenschaften der Reise, Preise und Zahlungsmodalitäten. Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechen- hat. den, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab (z. B. wenn der Kunde 4.3 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.1.2 genannten diese Reise- und Geschäftsbedingung erst mit der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters erhält), so liegt Preise, Abgaben und Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedri- ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist (Bindungsfrist). geren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dem Reiseveranstalter der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten, wobei der Reiseveranstalter die ihm tatsächlich entstandenen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch Anzahlung erklärt. Eine Annahmeerklärung Verwaltungsmehrausgaben abziehen darf. nach Ablauf der Bindungsfrist kann der Reiseveranstalter zurückweisen. 4.4 Preiserhöhungen von mehr als 8 % sind nur einvernehmlich möglich. Der Reiseveranstalter kann den Kunden d) Bei einer Optionsbuchung wird die geplante Reise für die Dauer von drei Werktagen reserviert. Nach dieser Frist eine Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten wird die Option automatisch zu einer verbindlichen Buchung. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde kostenfrei auf angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt von dem Vertrag (ohne Ent- einen anderen Reisetermin oder eine andere Route umbuchen oder kostenfrei von der Reise zurücktreten. schädigungsverpflichtung) erklärt; alternativ kann er dem Kunden auch die Teilnahme an einer anderen Reise 1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: (Ersatzreise) anbieten. Wenn der Kunde nicht innerhalb der ihm von dem Reiseveranstalter zur Entscheidung a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preiserhöhung als angenommen. verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn und Entschädigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveran- 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveran- stalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln. stalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler (Reisebüro) gebucht wurde, kann der Rücktritt auch 1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebu- auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder chungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände aufgetre- c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. ten sind, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit beeinträchtigt haben, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter 5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und (Eingangsbestätigung). gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner a) Flugreisen und Nur-Hotel-Buchung Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstal- Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, ab dem 90. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 % des Rei- ters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich sepreises, ab dem 30. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises, ab dem 15. bis 1 Tag vor Reiseantritt erfolgen kann. 90 % und bei Rücktrittserklärung Nichterscheinen am Reisetag 95 % des Reisepreises. h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch ent- b) Fluss- und Seereisen sprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, ab dem 90. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 % des Rei- Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang sepreises, ab dem 30. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, ab dem 15. bis 1 Tag vor Reiseantritt seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der 80 % und bei Rücktrittserklärung/Nichterscheinen am Reisetag 90 % des Reisepreises. Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Der Reiseveranstalter kann anstelle der vorstehenden Pauschalen die Entschädigung anhand des Reisepreises Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Rei- seleistungen konkret berechnen. 2. Bezahlung Der Reiseveranstalter wird auf Wunsch des Kunden die Höhe der Entschädigung erläutern. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder 5.4 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorste- annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändi- henden Bedingungen unberührt (siehe Ziffer 6.2). gung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn der Sicherungsschein übergeben ist. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die 6. Umbuchungen und Ersetzungsbefugnis des Reisenden Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach 6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis Ziffer 5.3 mit Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Die Möglichkeit des Rücktrittskosten zu belasten. Rücktritts (Ziffer 5) und einer darauffolgenden Neuanmeldung bleibt dem Kunden unbenommen. 6.2 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus 3. Leistungsänderungen dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung des Kunden muss auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen und darf 3.1 Abweichungen von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugehen. notwendig werden, sind dem Reiseveranstalter gestattet, wenn die Änderungen der Reiseleistungen unerheblich 6.3 Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerforder- sind und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Der Reiseveranstalter wird nissen nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenste- den Kunden hierüber unverzüglich nach Kenntniserlangung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) hen. klar und verständlich in hervorgehobener Weise über die Änderungen unterrichten. 3.2 Im Fall einer erheblichen Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen oder der Abweichung von 6.4 Der Reiseveranstalter kann auf Nachweis eine Erstattung der ihm durch den Eintritt des Dritten entstandenen wesentlichen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, kann der Kunde innerhalb einer Mehrkosten fordern. mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die mitgeteiltem Änderung annehmen, 6.5 Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Kunde (Anmelder) gegenüber dem Reiseveran- unentgeltlich vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) verlangen, stalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. wenn der Reiseveranstalter dem Kunden in seiner Mitteilung eine solche Reise angeboten hat. Wenn der Kunde nicht innerhalb der ihm von dem Reiseveranstalter zur Entscheidung gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Vertragsänderung als angenommen. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, 3.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Mängeln behaftet sind. Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Auf- wendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche 4. Preisänderungen Leistungen handelt. 4.1 Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu erhöhen: 8. Rücktritt des Reiseveranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder aufgrund 4.1.1 Die Preiserhöhung übersteigt nicht 8 % des Reisepreises. unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände 4.1.2 Die Erhöhung ergibt sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten 8.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der vor Abschluss des Reisevertrags mitgeteilten Mindestteil- a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer nehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt bis spätestens Energieträger, 8.1.1 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder 8.1.2 sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen, Flughafengebühren, oder 8.1.3 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen c) Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse. dem Kunden gegenüber erklärt hat. 4.1.3 Der Reiseveranstalter unterrichtet den Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden Datenträger über die Preiserhöhung und deren Gründe und Berechnung. kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
8.2 Ferner kann der Reiseveranstalter zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveran- an der Erfüllung des Reisevertrags gehindert ist und den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktritts- stalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Der Reiseveranstalter haftet jedoch für solche Leistungen, soweit grunds erklärt. sich dies aus dem Gesetz ergibt oder oder wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von 8.3 Tritt der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurück, verliert er seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist. und hat dem Kunden den Reisepreis, soweit dieser bereits gezahlt worden ist, unverzüglich, jedenfalls innerhalb 11.3 Dem Kunden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung sowie einer von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu erstatten. Auslandskrankenversicherung empfohlen. 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 12. Verjährung 9.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet Reiserechtliche Ansprüche des Kunden (§§ 651k bis n BGB) verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an einer Abmahnung die Durchführung der Reise, den Hausfrieden (auf dem Schiff oder im Hotel) oder die Mitrei- dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. senden derart nachhaltig stört oder seine Vertragspflichten derart verletzt, dass dem Reiseveranstalter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, 13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens die Fortsetzung des Reisevertrags nicht zugemutet werden kann. Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 9.2 Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrach- der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden ten Beträge. die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den 10. Mitwirkungspflichten des Kunden Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der 10.1 Reiseunterlagen Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesell- Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. Außerdem hat der Kunde schaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/ umgehend zu prüfen, ob die Angaben in den Reiseunterlagen den Daten in seinem Reisepass bzw. Ausweis ent- modes/air/safety/air-ban/index_de.htm sprechen, und seine Mitreisenden zu einer solchen Prüfung anzuhalten. 10.2 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Versäumt der Kunde schuldhaft Der Kunde muss bei allen Reisen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Der Reiseveranstalter dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Rei- wird über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. sepreises nicht ein und es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Mängelanzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, Kunden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von ein Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit des Vertreters Kunden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. des Reiseveranstalters bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern 15. Information über die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Der Reiseveranstalter nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die 10.3 Fristsetzung vor Kündigung zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB e.V. Sie kann unter folgender Adresse kontaktiert werden: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstellte des Zentrums für oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Rei- Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl; Tel. +49 78517957940, www.verbraucherschlichter.de. severanstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Reiseveranstalter: ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. 1AVista Reisen GmbH 10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Siegburger Str. 231 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort 50679 Köln und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in Tel.: 0221 99 800 800 der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Fax: 0221 99 800 869 Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. info@1avista.de Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter des Reiseveran- www.1avista.de stalters bzw. dem Reiseveranstalter unverzüglich anzuzeigen. HRB 60751 Amtsgericht Köln USt.-IdNr.: DE2547 12753 11. Beschränkung der Haftung 11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Verträgen oder auf solchen Stand: 02/2020 beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz) bleiben von der Beschränkung unberührt. 11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Einzelleistungen, die er als Fremdleistungen lediglich vermittelt hat (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstel- lungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese so eindeutig Versicherungsschein-Nr.: 760 90 449314484 Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs Dieser Sicherungsschein gilt für den gegenüber dem unten angegebenen Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Buchenden und alle Reiseteilnehmer. Kundengeldabsicherer unter den gesetzlichen R+V Allgemeine Versicherung AG Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch im Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden Der Sicherungsschein gilt nur für Sinne des § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Telefon: +49 611 533-5859 Pauschalreisen, die bis zum 01.04.2021 Gesetzbuchs zu. Telefax: +49 611 533-4500 (einschließlich) gebucht wurden; Antritt oder Beendigung der Reise haben dagegen keine Die Haftung des Kundengeldabsicherers ist Ihr Kundengeldabsicherer: Bedeutung für seine Gültigkeit. begrenzt. Er haftet für alle durch ihn in einem R+V Allgemeine Versicherung AG Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz nur bis zu einem Betrag von 110 Mio. Euro. Sollte www.ruv.de der / des diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, 01 334 50 8913 001 0 05.19 1AVista Reisen GmbH so verringert sich der Erstattungsbetrag in dem R+V Allgemeine Versicherung AG Siegburger Str. 231 Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht. 50679 Köln Dr. Edgar Martin Julia Merkel R+V Allgemeine Versicherung AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Norbert Rollinger. Bitte beachten Sie: Vorstand: Dr. Edgar Martin, Vorsitzender; Jens Hasselbächer, Tillmann Lukosch, Julia Merkel, Marc René Michallet. Ein Sicherungsschein ist keine Sitz: Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE 811198334 Reiserücktrittsversicherung!
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