Von Diesel zu H2 - neues Geschäftsfeld und Chance für die geförderte Umrüstung von Nutzfahrzeugen - Kongress Das Saarland 2030: Auf dem Weg zum ...
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23. September 2021
Von Diesel zu H2 – neues Geschäftsfeld
und Chance für die geförderte
Umrüstung von Nutzfahrzeugen
Kongress Das Saarland 2030:
Auf dem Weg zum Wasserstoffland
Axel Blume, Programm Manager Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie05.10.2021
NOW – TECHNOLOGIEN & KONZEPTE FÜR DIE KLIMANEUTRALE
GESELLSCHAFT
Koordination von Förderprogrammen, Technologieberatung, Organisation von Netzwerken
Nationales Elektromobilität Nationale Mobilitäts- Leitstelle Förderung von
Innovations- Leitstelle und Kraftstoff- Wasserstoff Nutzfahrzeugen
programm Ladeinfra- strategie mit alternativen
Wasserstoff- und struktur Antrieben
Brennstoffzellen- innerhalb des
technologie Energie- und
Klimafonds
NaKoMo MogLeb Digitalisierung Exportinitiative Mission
Nationales Kompetenz- Verbesserung der kommunaler Umwelt- Innovation
netzwerk nachhaltige Mobilität in ländlichen Verkehrs- technologien
Mobilität Räumen zur Herstellung
gleichwertiger
systeme
Lebensver-
hältnisseÜBERSICHT FÖRDERANGEBOT DES BMVI IM VERKEHR
Umgesetzt durch die NOW GmbH
Technologie FCEV BEV, PHEV Kraftstoffe + Gas Infrastruktur
Nationales Innovationsprogramm Mobilitäts- und
Elektromobilität (EM) Nationale Leitstelle
Programme Wasserstoff- und
Kraftstoffstrategie (MKS) Ladeinfrastruktur (NLL)
Brennstoffzellentechnologie (NIP)
(NIP)
Förderrichtlinien FRL für LNG als Schiffs-
FRL LIS an Wohngebäuden
Förderrichtlinie (ab Dez. 2020)
(FRL) Elektromobilität
Kraftstoff und Bord- &
FRL Forschung und Landstromversorgung
Entwicklung FRL öffentliche LIS
Beschaffung, Schiffe
FRL Marktaktivierung (2017-2020,
Elektromobilitätskonzepte,
ab Q1/Q2-2021)
Forschung und Entwicklung FRL für Entwicklung
regenerativer Kraftstoffe FRL nicht-öffentlich zugängliche
LIS für Unternehmen und
RL zur Erzeugung
Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr Kommunen (ab Q1/Q2-2021)
regenerativer Kraftstoffe
FRL öffentlich zugängliche LIS für
Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr kommunale Unternehmen
und KMU
Ausschreibung
FRL für Nutzfahrzeuge mit klimaschonenden Antrieben N1 bis N3 1.000 HPC Standorte
Ausschreibung
Modellquartiere LIS
In Umsetzung In Erarbeitung/
3 10.06.2021 ErstellungGESAMTKONZEPT KLIMAFREUNDLICHE NUTZFAHRZEUGE
Vorgestellt auf dem BMVI-Nutzfahrzeuggipfel am 11. November 2020
Bedeutung
Zentraler Fahrplan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) für die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen im
Straßengüterverkehr bis 2030
Inhalt
• Handlungsbedarfe, Umsetzungsphasen und -schritte
• Kriterien für Pfad- & Skalierungsentscheidungen
• Maßnahmen zur Förderung von Fahrzeugen und Infrastrukturaufbau
• Beteiligungsmöglichkeiten für Akteure
Ziel
Ein Drittel der Verkehrsleistung im schweren Straßengüterverkehr soll bis
Quelle: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/gesamtkonzept-
klimafreundliche-nutzfahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile (Deutsch)
2030 elektrisch oder mit strombasierten Kraftstoffen erfolgen
https://www.bmvi.de/SharedDocs/EN/publications/overall-approach-climate-
friendly-commercial-vehicles.pdf?__blob=publicationFile (Englisch)
(Klimaschutzprogramm 2030)
4 05.10.2021FAHRPLAN ANTRIEBSTECHNOLOGIE IM GESAMTKONZEPT
Pfadentscheidungen im Rahmen einer zweiphasigen Strategie (Skalierungs- & Roll-Out-Phase)
5 05.10.2021
Quelle: https://www.plattform-zukunft-mobilitaet.de/wp-content/uploads/2020/12/NPM_AG1_Werkstattbericht_Nfz.pdfAD-HOC-TASK FORCE UMRÜSTUNG
Ergebnisbericht mit Empfehlungen von Marktakteuren für Marktakteure
Erste Task-Force im Rahmen der Umsetzung des Gesamtkonzeptes
klimafreundliche Nutzfahrzeuge (Feb. – April 2021)
Mehr als 60 Branchenakteure haben am Prozess teilgenommen
(Interessensbekundung, Online-Befragung, Workshops, Abschlussveranstaltung)
Ziel des Kriterienkatalogs war die Identifikation existierender, praktisch
bedeutsamen, qualitätsstiftenden Standards, Normen und Qualifikationen.
Der Kriterienkatalog und die weiteren Empfehlungen dienen als Handreichung
von Marktakteuren für Marktakteure. Es ist keine amtliche Äußerung des BMVI.
Der Kriterienkatalog ist nicht als abschließend zu verstehen.
Kriterienkatalog dient als Orientierung für potenzielle Antragsteller bzw. künftige
Nutzer umgerüsteter Nutzfahrzeuge und als Handreichung für Unternehmen, die
in der Umrüstungsbranche aktiv sind.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/ergebnisbericht-
umruestung-nutzfahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile
6 05.10.2021KLIMASCHONENDE NUTZFAHRZEUGE UND INFRASTRUKTUR
Eckpunkte zum Förderprogramm KsNI
• Unternehmen, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale
Förderberechtigte Unternehmen, eingetragene Vereine
• Leasing- und Mietgeber
• Fahrzeuge (EG-Fahrzeugklasse N mit Straßenzulassung)
Fördergegenstand • Infrastruktur
• Machbarkeitsstudien
• Fahrzeuge: 80 % Investitionsmehrausgaben
Förderquote • Infrastruktur: 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
• Machbarkeitsstudien: 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
• Einstufiges Antragsverfahren
Antragsverfahren
• Bis zu 4 Förderaufrufe pro Jahr
• Förderrichtlinie wurde am 22.07.21 von der EU Kommission notifiziert
Status • Erster Förderaufruf ist am 16.08.21 gestartet und läuft bis zum 27.09.21
7 05.10.2021INFORMATIONEN ZUM ERSTEN FÖRDERAUFRUF KSNI
Fördergegenstände – Nutzfahrzeuge
• Geförderte Fahrzeuge
• Nutz- & Sonderfahrzeuge mit batterie- oder brennstoffzellen-elektrischem Antrieb
(N1, N2 und N3)
• Von außen aufladbare hybridelektrische Fahrzeuge nach EMoG § 2 Satz 3 (nur N3)
• Auf Elektroantrieb nach EMoG § 2 Satz 2 & 4 umgerüstete Diesel-Fahrzeuge (nur N2
und N3)
• Auswahlkriterien
• Wettbewerbliches Verfahren mit einheitlicher Bewertungsgrundlage
• Priorisierung auf Basis von festgelegten Auswahlkriterien:
Teil 1
Nutzfahrzeuge • CO2-Einsparungsquote
• Mindestambitionsniveau
• Kappungsgrenzen
• Eingereichte Anträge unterliegen Obergrenzen für maximal förderfähige
Invenstitionsmehrausgaben
• Kappungsgrenzen ergeben sich je Kombination aus:
• Antriebsart (differenziert in Neu- und Umrüstfahrzeuge)
• EG-Fahrzeugklasse
• Zulässiges Gesamtgewicht
• Maximaler Zuwendungshöchstbetrag
• Je Antragsteller/in, Fördergegenstand und Kalenderjahr jeweils 15 Mio. Euro (netto)
8 05.10.2021FÖRDERUNG UMGERÜSTETER NUTZFAHRZEUGE
Fallkonstellationen und Beispielrechnungen
• Anschaffung eines umgerüsteten Neu- oder
Gebrauchtfahrzeugs
• Umrüstung eines Bestandsfahrzeugs
Teil 1
• Anschaffung und Umrüstung eines Neu- oder
Gebrauchtfahrzeugs
9 05.10.2021 https://www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de/wp-
content/uploads/2021/08/MB_Umruestung.pdfINFORMATIONEN ZUM ERSTEN FÖRDERAUFRUF KSNI
Fördergegenstände – Infrastruktur
• Geförderte Infrastruktur
• Die für den Betrieb der beantragten Nutzfahrzeuge notwendige Tank- und
Ladeinfrastruktur auf privaten Standorten (insbesondere Betriebshöfe)
• Im ersten Förderaufruf kann keine Wasserstoff-Tankinfrastruktur gefördert
werden
• Notifizierungsvorbehalt der EU-Kommission
• Einreichungen für zukünftige Aufrufe geplant
• Förderfähige Ausgaben
• Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung
Teil 1
Infrastruktur • Berechnung auf Grundlage der jeweiligen zuwendungsfähigen projektbezogenen
Ausgaben
• Investitionen in mobile und stationäre Tankinfrastruktur:
• Containerlösungen,
• mobile Tankstellen (auf Trailern) oder fest installierte Wasserstoff-Tankstellen je
nach Konfiguration Speicher (Drucktank oder Flüssigwasserstoffspeicher),
• Verdichter, Kühl-Einheit, Zapfsäule und Trailer sowie
• Poller und Schutzwände für den Schutz vor mechanischen Beschädigungen von
wasserstoffführenden Teilen
• Maximaler Zuwendungshöchstbetrag
• Je Antragsteller/in, Fördergegenstand und Kalenderjahr jeweils 15 Mio. Euro (netto)
10 05.10.2021INFORMATIONEN ZUM ERSTEN FÖRDERAUFRUF KSNI
Fördergegenstände – Infrastruktur
• Geförderte Inhalte
• Erstellung von Machbarkeitsstudien und Analysen zu:
• Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen entsprechend Teil 1
• Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für diese Nutzfahrzeuge
• Errichtung beziehungsweise Erweiterung entsprechender Infrastruktur
• Möglichkeit zur systematischen Vorbereitung und Klärung offener Fragen vor der
Teil 2
Machbarkeitsstudien Beschaffung von Fahrzeugen und Infrastruktur
• Kappungsgrenze
• Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung
• Eingereichte Anträge unterliegen einer Kappungsgrenze für die zuwendungsfähigen
projektbezogenen Ausgaben für die Erstellung der Machbarkeitsstudie
• 150.000 Euro (netto) beziehungsweise 178.500 Euro (brutto 19% MwSt.)
11 05.10.2021INFORMATIONEN ZUM ERSTEN FÖRDERAUFRUF KSNI Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Güterverkehr (BAG) www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/KlimaschutzundMobilitaet/KSNI/Ksni_node.html 12 20.09.2021
INFORMIEREN, VERNETZEN, AUSTAUSCHEN
Newsletter: Förderinfos, Veranstaltungen, etc.
https://www.now-gmbh.de/aktuelles/newsletter/
Veranstaltungen
Online-Seminare
Konferenzen Informieren,
https://www.now-
gmbh.de/aktuelles/veranstaltungen/ Vernetzen,
Netzwerke Austauschen
Arbeitsgruppe Innovative Antriebe Bus
Brennstoffzellenbus-Cluster
https://www.now-gmbh.de/portfolio/netzwerke/
Starterset Elektromobilität
https://www.starterset-elektromobilität.de/
13 05.10.2021WEBSITE ZUM GESAMTKONZEPT & FÖRDERPROGRAMM Alle Informationen auf einen Blick! - www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de 14 05.10.2021
Ich freue mich auf Ihre
Fragen im Rahmen der
Podiumsdiskussion!
Axel Blume
Programm Manager MKS
axel.blume@now-gmbh.de
nutzfahrzeuge@now-gmbh.deSie können auch lesen