Wahlschulung für die Bundestagswahl 2021 - (Wahlbezirke) - Stadt Bensheim
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Besetzung Wahlvorstand • Der Wahlvorstand besteht i.d.R. aus 8 Personen und ggf. weiteren Hilfspersonen • Hilfspersonen dürfen an Abstimmungen nicht teilnehmen • Frühschicht von 07.30 Uhr – 12.45 Uhr • Spätschicht von 12.45 Uhr – 18.00 Uhr • Zur Auszählung ab 18.00 Uhr müssen alle Mitglieder anwesend sein! 07.09.2021 1
Aufgaben des Wahlvorstandes • Vorbereitung (07.30 Uhr – 08.00 Uhr) • Überwachung der Wahlhandlung (08.00 Uhr – 18.00 Uhr) • Ermittlung des Wahlergebnisses (nach 18.00 Uhr) • Abschlussarbeiten im Wahlvorstand (nach Ergebnisermittlung) • Verpflichtung zur Verschwiegenheit sowie unparteiischen Wahrnehmung der Aufgaben 07.09.2021 2
Präsentation / Muster-Niederschriften sind auf der Homepage der Stadt Bensheim einsehbar: https://www.bensheim.de/rathaus-politik/politik/wahlen/bundestagswahl Das Wahlbüro steht jederzeit für Fragen zur Verfügung. • Tel.: 06251 / 14-233 • Wahlsonntag: 06251 / 14-888 • E-Mail: wahlbuero@bensheim.de 07.09.2021 3
Vorbereitende Arbeiten • Überprüfung der Kennzeichnung des Wahlraumes • Aushang Wahlbekanntmachung und Stimmzettelmuster am Eingang des Wahllokals • Wahlurne leer? Verschließen! Die Wahlurne darf bis zum Abschluss der Wahlhandlung nicht mehr geöffnet werden, auch wenn private Gegenstände hineinfallen! 07.09.2021 5
Vorbereitende Arbeiten • Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Wahlvorstandes • Anordnung der Wahlkabinen und der Tische unter Beachtung des Hygienekonzeptes • AHA+L - Regeln • Ausschluss Begegnungsverkehr (Hinweisschilder, Wegführung) 07.09.2021 6
Unzulässige Wahlwerbung • Überprüfung des Wahllokals und der Umgebung hinsichtlich unzulässiger Wahlwerbung • Keine Wahlbeeinflussung in einem Abstand von 20 Metern vom Gebäudeeingang zum Wahllokal • Wort, Ton, Schrift, Bild, Verbot jeglicher Unterschriftensammlungen • Regelmäßige Kontrollen während der Wahlhandlung, soweit dies möglich ist; bei Verstößen ist das Wahlamt zu verständigen 07.09.2021 8
Grundsatz der geheimen Wahl Jede*r Wähler*in muss seine Wahl alleine und unbeobachtet vollziehen. Ausnahme: Behinderte Personen können sich einer Hilfsperson bedienen. 07.09.2021 10
Stimmabgabe • Stimmzettel in auseinandergefaltetem Zustand übergeben • Personen einzeln in die Wahlkabine eintreten lassen • Stimmzettel in gefaltetem Zustand einzeln in die Wahlurne werfen lassen 07.09.2021 11
Stimmabgabe • Hat ein*e Wähler*in keine Wahlbenachrichtigungskarte bei sich, darf diese*r trotzdem wählen, sofern diese*r im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Voraussetzung: Identitätsprüfung (z. B. Personalausweis, Führerschein) • Im Wählerverzeichnis dürfen keine Änderungen vorgenommen werden Kein „Abhaken“ von Sperrvermerken („W“) • Kein Einwurf von Musterstimmzetteln in die Wahlurne 07.09.2021 12
Stimmabgabe • Stimmzettel ist oben rechts gelocht und hat am linken Stimmzettelrand auf der Vorder- und Rückseite eine gelbe Markierung als Unterscheidung zu anderen Wahlkreisen • Wahlkreis Nr. 188 - Bergstraße 07.09.2021 13
Stimmabgabe • Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e. V. stellt eine Universalschablone zur Verfügung • ausschließlich privates Hilfsmittel • Verwendete Schablonen sind von den Wählenden wieder mitzunehmen 07.09.2021 14
Schablone 07.09.2021 15
Briefwahlunterlagen • Die Wahlvorstände sind nicht befugt, Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen. • Die Briefwahlunterlagen sind bis spätestens 18.00 Uhr im Rathaus abzugeben oder in einen Briefkasten der Stadt Bensheim einzuwerfen. • Die rechtzeitige Abgabe von Briefwahlunterlagen liegt im Verantwortungsbereich der Briefwählerin / des Briefwählers! 07.09.2021 16
Wählen mit Wahlschein • Personen mit Wahlschein dürfen ihre Stimme in einem beliebigen Wahllokal abgeben • Abgegebene Briefwahlunterlagen (sodann ohne Wahlschein) werden zur Ergebnisermittlung nicht zugelassen. Somit besteht keine Gefahr der doppelten Stimmabgabe. • Wahlbüro telefonisch informieren (Gültigkeitsprüfung des Wahlscheins, 06251/58263-0) • Vor der Ausgabe von Stimmzetteln ist der Wahlschein einzuziehen 07.09.2021 17
• Der Wahlschein muss vom Wählenden nicht unterschrieben sein (nur bei Briefwahl erforderlich) 07.09.2021 18
Repräsentativer Wahlbezirk (WZ 26 – Schönberg Haus am Dorfplatz) • Die repräsentative Wahlstatistik gibt Aufschluss über die Wahlbeteiligung und Wahlentscheidung nach Geburtsjahrgruppen • Die repräsentative Wahlstatistik wird in Bensheim nur im Wahlbezirk 26 „Schönberg Haus am Dorfplatz“ durchgeführt. • Aushang einer gesonderten Bekanntmachung vor und im Wahllokal (sh. Wahlbox) • Auslegen von Merkblättern im Wahllokal (sh. Wahlbox) • Informationen im Internet: https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen- waehler/rws.html 07.09.2021 19
Repräsentativer Wahlbezirk (WZ 26 – Schönberg Haus am Dorfplatz) Das Wahlgeheimnis wird sichergestellt! • Wahlbezirke umfassen mindestens 400 Wahlberechtigte • Wählerverzeichnis und Stimmzettel dürfen nicht zusammengeführt werden • Stimmenauszählung ohne statistische Auswertung (nur Wahlbeteiligung) • Die Statistikstellen (Hess. Statistisches Landesamt) unterliegen einer engen Zweckbindung hinsichtlich der Auswertung • Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik dürfen nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden 07.09.2021 20
Repräsentativer Wahlbezirk (WZ 26 – Schönberg Haus am Dorfplatz) Wahlvorstand: • Stimmzettelausgabe nach Geschlecht und Geburtsjahrgängen • Ermittlung Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahrgängen anhand des Wählerverzeichnisses und eines Zählblattes • Ermittlung Wahlergebnis erfolgt regulär, unabhänig der Geburtsjahrgängen Hessische Statistische Landesamt: • Wahlstatistische Auszählung der Stimmzettel 07.09.2021 21
Repräsentativer Wahlbezirk (WZ 26 – Schönberg Haus am Dorfplatz) • Ausgabe der Stimmzettel anhand zwölf verschiedener Unterscheidungsaufdrucke • Wählende mit Wahlschein erhalten ebenfalls den ihrem Geschlecht und Geburtsjahr entsprechenden Stimmzettel • Die Stimmzettel tragen in der rechten oberen Ecke Unterscheidungsmerkmale • Stimmzettel ohne Unterscheidungsaufdruck dürfen im Wahllokal nicht verwendet werden • Ausgabe der Stimmzettel durch zwei Beisitzer*innen 07.09.2021 22
Stimmzettel mit Merkmalsdruck 07.09.2021 23
Repräsentativer Wahlbezirk (WZ 26 – Schönberg Haus am Dorfplatz) lfd. Nr. Geschlecht Geburtsjahrgruppe Merkmal 1 männlich, divers, ohne Angabe geboren 1997 bis 2003 A 2 männlich, divers, ohne Angabe geboren 1987 bis 1996 B 3 männlich, divers, ohne Angabe geboren 1977 bis 1986 C 4 männlich, divers, ohne Angabe geboren 1962 bis 1976 D 5 männlich, divers, ohne Angabe geboren 1952 bis 1961 E 6 männlich, divers, ohne Angabe geboren 1951 und früher F 07.09.2021 24
Repräsentativer Wahlbezirk (WZ 26 – Schönberg Haus am Dorfplatz) lfd. Nr. Geschlecht Geburtsjahrgruppe Merkmal 7 weiblich geboren 1997 bis 2003 G 8 weiblich geboren 1987 bis 1996 H 9 weiblich geboren 1977 bis 1986 I 10 weiblich geboren 1962 bis 1976 K 11 weiblich geboren 1952 bis 1961 L 12 weiblich geboren 1951 und früher M 07.09.2021 25
Hygienekonzept 07.09.2021 26
Hygienehinweis am Wahllokal 07.09.2021 27
Hygienekonzept Es stehen zur Verfügung: • Desinfektionsmittel und –tücher • FFP2-Masken / OP-Masken • Handschuhe • Stifte • Ausgabe durch Wahlhelfer • Stifte nicht in die Wahlkabine legen • Nach jedem Gebrauch desinfizieren 07.09.2021 28
Hygienekonzept • Maßgebend ist die geltende Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen • Trennende Schutzeinrichtung (Plexiglasscheibe) wird installiert • Regelmäßig Stoßlüften • Anzahl der Personen sowie Mindestabstand im Wahllokal kontrollieren; ggf. auf Wartebereich außerhalb des Wahllokals hinweisen • Bei Missachtung der Regeln: Wahlberechtigte aktiv ansprechen 07.09.2021 29
Umgang mit Maskenverweigerern • Im Wahllokal besteht für die Wählenden eine Maskenpflicht. • Wenn Personen das Wahllokal ohne medizinische Maske betreten, stellt dies eine „Störung der Ordnung im Wahlraum“ dar, sodass diese dem Wahlraum verwiesen werden können („Hausrecht“). • Die Person kann weiterhin ihr Wahlrecht ausüben, wenn sie nicht gegen die „Ordnung im Wahlraum“ verstößt, also eine medizinische Maske trägt. • In den Wahlräumen werden hierfür entsprechende Masken bereitgehalten. Ausnahmen: • Einverständnis aller Anwesenden • Vorlage eines ärztlichen Attestes, wonach Stimmberechtigte aus gesundheitlichen Gründen keine medizinische Maske tragen können 07.09.2021 30
Hygienekonzept • Ein Ordnungsdienst steht zur Verfügung und ist telefonisch erreichbar. • Da bei der Stimmenauszählung der Mindestabstand nicht durchgehend eingehalten werden kann, ist eine OP-Maske oder FFP2-Maske zu tragen. • Falls im Laufe des Wahltages Symptome auftreten (z. B. Huste- oder Erklätungssymptome) besteht die Möglichkeit eines Selbsttests. Diese werden vom Wahlbüro vorgehalten. 07.09.2021 31
Ermittlung Wahlergebnis 07.09.2021 32
Für die gesamte Ergebnisermittlung gilt der Grundsatz: Genauigkeit hat Vorrang vor Schnelligkeit! 07.09.2021 33
Ermittlung Wahlergebnis 1. Zählung der Wähler*innen und Stimmzettel 2. Bildung von Stimmzettelstapeln 3. Überprüfung der Stimmzettelstapel 4. Zählung der Stimmzettelstapel 5. Beschluss über zweifelhafte Stimmzettel 6. Zusammenstellung Wahlergebnis und Schnellmeldung 07.09.2021 34
1. Zählung der Wähler*innen und Stimmzettel • Öffnen der Wahlurne • Zählen der Stimmzettel • Zählen der Stimmabgabenvermerke und ggf. Wahlscheine • Differenzen sind aufzuklären, ggf. ist die Differenz in der Niederschrift zu erläutern. Zahl der Stimmzettel = Zahl der Wähler*innen 07.09.2021 35
07.09.2021 36
Repräsentativer Wahlbezirk (WZ 26 – Schönberg Haus am Dorfplatz) • Ermittlung der Wahlbeteiligung unter Auszählung des Wählerverzeichnisses • Für die Auszählung werden die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis gezählt • Die Auszählung erfolgt anhand zehn Geburtsjahrgruppen nach Geschlecht • Die Auszählung ist anhand eines Zählblattes vorzunehmen • Keine Zusammenführung von Stimmzetteln und Wählerverzeichnis während der Ergebnisermittlung! 07.09.2021 37
Repräsentativer Wahlbezirk (WZ 26 – Schönberg Haus am Dorfplatz) Merkmal Geburtsjahr Alter, in etwa • Ermittlung der Wahlbeteiligung A1 / G1 2001 - 2003 unter 21 anhand zehn Geburtsjahrgruppen nach A2 / G2 1997 – 2000 21 – 24 B1 / H1 1992 – 1996 25 – 29 Geschlecht (Auswertung des B2 / H2 1987 – 1991 30 – 34 Wählerverzeichnisses) C1 / I1 1982 – 1986 35 – 39 C2 / I2 1977 – 1981 40 – 44 • Die Ermittlung des Wahlergebnisses D1 / K1 1972 – 1976 45 – 49 erfolgt regulär, wie bei jedem anderen D2 / K2 1962 – 1971 50 – 59 E / L 1952 – 1961 60 – 69 Wahlbezirk auch F / M 1951 und früher 70 und älter 07.09.2021 38
Zählblatt 07.09.2021 39
2. Bildung von Stimmzettelstapeln Stapel 1 Stapel 2 Stapel 3 Stapel 4 Erst- und Stimmzettel, Erst- und offensichtlich Zweitstimme die Anlass zu Zweitstimme ungültige verschiedene Bedenken gleiche Partei Stimmzettel Parteien geben 07.09.2021 40
3. Überprüfung der Stimmzettelstapel • Überprüfung, ob die Sortierung der Stapel korrekt vorgenommen wurde • Überprüfung des Stapels der zweifelsfrei ungültig ausgesonderten Stimmen • Noch kein Zählvorgang der Stimmen 07.09.2021 41
4. Zählung der Stimmzettelstapel Stapel 1 Stapel 2 Stapel 3 Stapel 4 Erst- und Stimmzettel, Erst- und offensichtlich Zweitstimme die Anlass zu Zweitstimme ungültige verschiedene Bedenken gleiche Partei Stimmzettel Parteien geben 07.09.2021 42
• Stimmzettel mit Kennzeichnungen für Einzelbewerber*in (Erststimme) oder Parteien ohne Direktkandidaten (Zweitstimme) können nur in Stapel 2 sortiert werden (Erst- und Zweitstimme verschieden). • Stimmen können nur über Zwischensumme II oder III erzielt werden. • Die Felder in Zwischensumme I sind daher durchgestrichen. 07.09.2021 43
4. Zählung der Stimmzettelstapel 1. Zählung Stapel 1 (Erst- und Zweitstimme identsich) • Aufteilung der Stimmzettel nach gewählten Parteien • Zwei Personen zählen die Stimmzettel unter gegenseitiger Kontrolle Eintragung der ermittelten Zahlen in Abschnitt 4 der Niederschrift, jeweils als Zwischensumme 1 (ZS I) 07.09.2021 44
Stapel 1 = 489 Stimmzettel 07.09.2021 45
4. Zählung der Stimmzettelstapel 2. Zählung Stapel 2 (Erst- und Zweitstimme verschieden) • Sortierung der Stimmzettel nach gewählten Parteien (Zweitstimme) • Zwei Personen zählen die Zweitstimmen unter gegenseitiger Kontrolle • Wenn nur die Erststimme abgegeben wurde und keine Zweitstimme, ist die Zweitstimme ungültig Eintragung der ermittelten Zahlen in Abschnitt 4 der Niederschrift, als Zwischensumme 2 (ZS II) bei den Zweitstimmen 07.09.2021 46
Stapel 2 = 505 Stimmzettel 07.09.2021 47
4. Zählung der Stimmzettelstapel 3. Zählung Stapel 2 (Erst- und Zweitstimme verschieden) • Sortierung der Stimmzettel nach gewählter Person (Erststimme) • Zwei Personen zählen die Erststimme unter gegenseitiger Kontrolle • Wenn nur die Zweitstimme abgegeben wurde und keine Erststimme, ist die Erststimme ungültig Eintragung der ermittelten Zahlen in Abschnitt 4 der Niederschrift, als Zwischensumme 2 (ZS II) bei den Erststimmen 07.09.2021 48
Stapel 2 = 505 Stimmzettel 07.09.2021 49
4. Zählung der Stimmzettelstapel 4. Zählung Stapel 3 (ungültige Stimmzettel) • Zwei Personen zählen die Stimmzettel unter gegenseitiger Kontrolle Eintragung der ermittelten Zahlen in Abschnitt 4 der Niederschrift, jeweils als Zwischensumme 1 (ZS I) 07.09.2021 50
Stapel 3 = 1 Stimmzettel 07.09.2021 51
5. Beschluss zweifelhafte Stimmzettel • Der gesamte Wahlvorstand (ohne Hilfskräfte) hat in jedem Einzelfall über die Gültigkeit/Ungültigkeit der Stimmzettel (Stapel 4) zu entscheiden • Beschluss mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Wahlvorstehers den Ausschlag • Fortlaufende Nummerierung des Stimmzettels • Vermerk über das Ergebnis auf der Rückseite des Stimmzettels 07.09.2021 52
5. Beschluss zweifelhafte Stimmzettel • Eintragung der ermittelten Zahlen in Abschnitt 4 der Niederschrift, als Zwischensumme 3 (ZS III) • Stimmzettel des Stapels 4 (mit Beschluss) sind der Niederschrift beizufügen 07.09.2021 53
Stapel 4 = 5 Stimmzettel 07.09.2021 54
Exkurs: Gültige und ungültige Stimmen Stimmen sind ungültig, wenn der Stimmzettel 1) nicht amtlich hergestellt ist 2) keine Kennzeichnung enthält 3) den Willen nicht zweifelsfrei erkennen lässt (individuell entscheiden für Erst- und Zweitstimme) 4) einen Zusatz oder Vorbehalt enthält 07.09.2021 55
Exkurs: Gültige und ungültige Stimmen • In den Fällen 1, 2 und 4 sind beide Stimmen ungültig • Ist nur eine Stimme nicht abgegeben worden, ist nur die fehlende Stimme ungültig; die andere Stimme bleibt gültig Stapel 2 • Erst- und Zweitstimme sind gesondert zu prüfen Grundsatz: Im Zweifel wollte der Wählende eine gültige Stime abgeben. Maßgebend ist, ob der Wille des Wählenden zweifelsfrei erkennbar ist. Im Zweifel: Stapel 4 und Beschluss fassen und der Niederschrift beifügen; so erhält das Wahlbüro über den fraglichen Stimmzettel Kenntnis; Transparenz wird geschaffen 07.09.2021 56
6. Wahlergebnis und Schnellmeldung • Feststellung des Wahlergebnisses und Eintrag in Abschnitt 4 der Niederschrift in Spalte „Insgesamt“ bei Erst- und Zweitstimmen (vorher Plausibilitätsprüfung) • Zusätzlich Anlage 28 „Schnellmeldung“ ausfüllen und das Ergebnis unverzüglich an das Wahlbüro übermitteln • Die Schnellmeldung entspricht dem Ergebnis der Niederschrift 07.09.2021 57
1.000 Wähler / Stimmzettel 1.000 Erststimmen 1.000 Zweitstimmen 07.09.2021 58
• Die Wahlergebnisse unter „Insgesamt“ sind in Anlage 28 Schnellmeldung zu übertragen. • Wahlergebnis ist dem Wahlbüro telefonisch zu melden 07.09.2021 59
07.09.2021 60
Abschlussarbeiten 07.09.2021 61
Abschlussarbeiten 1. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen die Niederschrift unterschreiben! Die Mitglieder versichern damit, dass alle Aufgaben ordnungsgemäß erledigt wurden. 2. Schriftführer*in muss die Schnellmeldung unterschreiben 3. Auszahlung des Erfrischungsgeldes 4. Die Erfrischungsgelsliste muss von allen Wahlhelfer*innen unterschrieben werden 5. Verpackung und Rückgabe der Wahlunterlagen (Inhaltsverzeichnis der Wahlboxen beachten!) 07.09.2021 62
Niederschrift und Stimmzettel • Wahlniederschrift mit Anlagen • Schnellmeldung • evtl. eingenommene Wahlscheine • evtl. Stimmzettel mit Beschluss (Stapel 4) • Gültige Stimmzettel verpacken und versiegeln (Stapel 1 und 2) • Ungültige Stimmzettel verpacken und versiegeln (Stapel 3) • Ungekennzeichnete Stimmzettel in Wahlbox verstauen 07.09.2021 63
Abgabe der Wahlkiste am Wahlabend • Die Wahlunterlagen (Wahlboxen) sind durch den/die Wahlvorsteher*in des Wahlvorstandes zu übergeben • Übergabe im Foyer des Rathauses, Kirchbergstraße 18 • Wahlurne, Abschirmvorrichtungen, Plexiglasscheiben bleiben im Wahllokal 07.09.2021 64
Für Rückfragen steht das Wahlbüro jederzeit zur Verfügung! Tel. 06251 / 14-233 E-Mail: wahlbuero@bensheim.de
Sie können auch lesen