Wasserbedarfsdeckung von Erzeugern aus Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau - Rechtliche Aspekte für die Genehmigung

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Wasserbedarfsdeckung von Erzeugern aus Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau - Rechtliche Aspekte für die Genehmigung
Rechtliche Aspekte für die Genehmigung
BERATUNGSBLATT

                   Wasserbedarfsdeckung von
                 Erzeugern aus Landwirtschaft,
                     Gartenbau und Weinbau

www.alb-bayern.de/bef9

Bewässerungsforum Bayern, Verfasser:

Dr. Marek Simper
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Beratungsblatt bef9 - Ausgabe 1 - 11/2020
Wasserbedarfsdeckung - Rechtliche Aspekte für die Genehmigung

Foren der ALB Bayern e.V.

Die ALB ist neutral und handelt als Mittler und           Foren der ALB Bayern e.V.:
Bindeglied zwischen landwirtschaftlicher Praxis,
Forschung, Umwelt, staatlicher Verwaltung, Ge-            ► Bau Forum Bayern (BaF),
werbe und Industrie.                                        Leitung: Jochen Simon, LfL

Arbeitsblätter, Beratungsblätter, Praxisblätter,          ► Bewässerungsforum Bayern (BeF),
Infobriefe, Leitfäden und Fachinformationen                 Leitung: Dr. Martin Müller, ALB
werden in den Foren der ALB erarbeitet.
                                                          ► Biogas Forum Bayern (BiF),
Die Foren, denen Fachleute der jeweiligen Sach-             Leitung: Dr. Martin Müller, ALB
gebiete angehören, sind Expertenausschüsse
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vermittlung.                                                Leitung: Dr. Markus Demmel, LfL

Partner

                   Bayerisches Staatministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

                   Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Impressum

Herausgeber        Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V.
                   (ALB), Vöttinger Straße 36, 85354 Freising
      Telefon:     08161 / 887-0078
      Telefax:     08161 / 887-3957
      E-Mail:      info@alb-bayern.de
      Internet:    www.alb-bayern.de

1. Auflage      November 2020
© ALB           Alle Rechte vorbehalten
Bildquelle Foto P. Wagner, ALB
Beratungsblatt bef9 - Ausgabe 1 - 11/2020
Wasserbedarfsdeckung - Rechtliche Aspekte für die Genehmigung

1. Wasserentnahmen für die Bewässerung

Der Klimawandel wirkt sich auch in Bayern un-             gung aus Uferfiltrat geprüft werden. Scheidet
mittelbar auf die nachhaltig nutzbaren Wasser-            auch diese Möglichkeit, zum Beispiel auf Grund
ressourcen aus. Seit dem Jahr 2003 geht die               der Entfernung zum Gewässer, aus, kann der
Grundwasserneubildung in Bayern teils erheb-              Bewässerungsbedarf aus dem oberflächenna-
lich zurück während die Verdunstung zunimmt.              hen Grundwasser gedeckt werden. Bei der Nut-
In Trockensommern wie in den Jahren 2015,                 zung von Grundwasser haben jedoch höherwer-
2018 oder 2019 fehlt Niederschlag für das Pflan-          tige Zwecke, vor allem die Trinkwasserversor-
zenwachstum. Diese Auswirkungen des Klima-                gung, stets Vorrang.
wandels stehen einem zunehmenden Wunsch
nach Bewässerung gegenüber. Es ist entschei-              Auf der Website des LfU sind sowohl die Ent-
dend, die Wasserressourcen in Bayern nachhal-             wicklung der Grundwasserressourcen in Bayern
tig zu bewirtschaften und langfristig zu erhalten.        beschrieben als auch die Formulare für die Be-
                                                          antragung von Wasserentnahmen in der jeweils
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist bei der Er-          aktuellen Fassung aufgeführt:
richtung neuer Bewässerungsanlagen in erster
Linie eine Versorgung mit gespeichertem Was-              www.lfu.bayern.de/wasser/bewaesserung
ser aus Oberflächengewässern, das bei ausrei-
chend hohen Abflüssen entnommen wurde, o-                 Der Antrag auf die wasserrechtliche Erlaubnis
der aus Niederschlägen anzustreben. Die Spei-             ist bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungs-
cherung aus Oberflächengewässern bietet sich              behörde zu stellen. Eine frühzeitige Abstim-
insbesondere in Zeiten hoher Abflüsse für eine            mung mit dem Wasserwirtschaftsamt wird
spätere Nutzung in den Bedarfszeiten an. Ist              empfohlen.
dies nicht möglich, sollte zunächst eine Versor-

2.    Qualitätsanforderungen an Bewässerungswasser

Eine qualitäts- und umweltgerechte Produktion             des Gewässerkundlichen Dienstes Bayern (GKD)
insbesondere zur Frischvermarktung von Gemü-              sind nutzbar.
se, Obst und anderen beregnungswürdigen Kul-
turen erfordert eine pflanzenbedarfsgerechte              Allgemein kann nach der Herkunft des Wassers
Bewässerung und nach den Anforderungen des                eine Grobeinschätzung der Qualität vorgenom-
Produkthaftungsgesetzes und des Verbraucher-              men werden. Aufgrund der Filtereigenschaften
schutzes im Hinblick auf die Lebensmittelsicher-          des Boden weist Grundwasser oftmals eine aus-
heit einen Nachweis für den Einsatz von hygie-            reichend gute Qualität auf und kann auch im
nisch und chemisch unbedenklichem Bereg-                  Hinblick auf die Hygiene in der Regel ohne wei-
nungswasser (Pfleger 2009).                               tere Aufbereitung als Bewässerungswasser ein-
                                                          gesetzt werden. Wasser aus stehenden Gewäs-
Die Qualität des Bewässerungswassers muss                 sern (natürliche Seen und Teiche) besitzen
aus hygienischer Sicht den Anforderungen der              meist eine ausreichende Qualität für die Bewäs-
DIN 19650 („Hygienische Belange von Bewässe-              serung von Gemüse, Obst, landwirtschaftliche
rungswasser“,1999) entsprechen. Bei Bedarf                Fruchtarten und Sonderkulturen. Im Vergleich
können Analysen, die im Rahmen von Oberflä-               dazu unterliegen Fließgewässer in ihrer Be-
chenwasserüberwachung, Badewasserqualitäts-               schaffenheit einem großen Schwankungsbe-
oder Grundwasserbeschaffenheitsuntersuchun-               reich und es besteht zumindest zeitweise die
gen vorliegen, verwendet werden, auch Daten               Gefahr der Verunreinigung bei chemischen und

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Wasserbedarfsdeckung - Rechtliche Aspekte für die Genehmigung

biologischen Parametern. Sie erfüllen ohne ent-               Bei der Gemüseproduktion und zum Teil bei der
sprechende Aufbereitung insbesondere die bak-                 Obstproduktion sind die Inhaltsstoffe und an-
teriologischen und humanpathogenen Quali-                     haftende Substanzen sowie Mikroorganismen
tätsanforderungen oftmals nicht.                              insbesondere beim Rohverzehr von frischen Er-

Tabelle 1: Hygienisch-mikrobiologische Klassifizierung und Anwendungsbedingungen von Bewässerungswasser (Pfleger,
2009)
    Eignungs-   Anwendungs-             Einschränkungen/    Nicht-
    test        bereiche für            Hinweise            anwendung                  Biologische Kenngrößen
    (EK)        Fruchtsorten
                                                                            Fäkalstrep-      E. coli      Salmonel-
                                                                            tokokken                      len1)
                                                                            je 100 ml        je 100 ml    je 100 ml
                Alle Gewächs– und
 1                                                                                        nicht nachweisbar
                Freilandkulturen
                Freiland– und
                Gewächshauskultu-                                                                         nicht
 2 2)                                                                       ≤ 100 4)         ≤ 200 4)
                ren für den                                                                               nachweisbar
                Rohverzehr
                Nicht zum Verzehr
                bestimmte Ge-
                wächshauskulturen
                Freilandkulturen für    Gemüse bis
                den Rohverzehr          2 Wochen vor
                (Gemüse und Obst)       Ernte, Obst bis     Für Gewächs-
                                        Fruchtansatz        hauskulturen
                                                                            100 bis          200 bis      nicht
 3 2)                                                       und Rohver-
                Gemüse und Obst zur                                         400              2.000        nachweisbar
                                                            zehr in den
                Konservierung und
                                                            Karenzzeiten
                Lagerung
                Heil– und
                Gewürzpflanzen
                Alle anderen
                Freilandkulturen
                Kartoffeln, Nichtnah-
                                                            Für Gewächs-
 4 2) 3)        rungspflanzen zur       Bis 2 Wochen
                industriellen Verar-    vor der Ernte       hauskulturen,         Abwasser, das mindestens eine
 nach DIN
                beitung von Saatgut                         Obst, Gemü-            biologische Reinigungsstufe
 19650
                                                            se - in den                  durchlaufen hat
 (1999)         Wein– und               Frostschutzbereg-   Karenzzeiten
                Obstkulturen            nung
                Heil – und Gewürz-
                pflanzen
 4 2) 3)                                Bis 2 Wochen vor    Für Gewächs-
                Kartoffeln, Nichtnah-
 nach                                   der Ernte           hauskulturen,
                rungspflanzen zur                                                                         nicht
 Empfeh-                                                    Obst, Gemü-     > 400 5)         > 2.000 5)
                industriellen Verar-                                                                      nachweisbar
 lung TLL                                                   se - in den
                beitung von Saatgut
 (2004)                                                     Karenzzeiten
                Wein– und               Frostschutzbereg-
                Obstkulturen            nung
1) Salmonellen und potenziell infektiöse Stadien von Mensch- und Haustierparasiten dürfen nicht im Bewässerungswas-
ser in 1000 ml nachweisbar sein.
2) Wenn durch das Bewässerungsverfahren eine Benetzung der zum Verzehr geeigneten Teile der Ernteprodukte ausge-
schlossen ist, entfällt eine Einschränkung nach hygienisch-mikrobiologischen Eignungsklassen.
3) Bei der Beregnung muss durch Schutzmaßnahmen sichergestellt werden, dass Personal und Öffentlichkeit keinen
Schaden nehmen.
4) Richtwert, der analog der TrinkwV § 2 Abs. 3 [3] so weit unterschritten werden sollte, „wie dies nach dem Stand der
Technik mit vertretbarem Auf- wand unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles möglich ist“.
5) Die 10-fache Menge sollte nicht überschritten werden.

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Beratungsblatt bef9 - Ausgabe 1 - 11/2020
Wasserbedarfsdeckung - Rechtliche Aspekte für die Genehmigung

zeugnissen von großer Bedeutung. Eine Bewäs-              cherheit, Produkthaftung und Vorsorge für die
serungsmaßnahme mit verschmutztem Wasser                  Konsumenten durch den Betreiber von Bewäs-
kann unter Umständen zu Kontaminationen der               serungsanlagen die quantitativen und qualitati-
Pflanzen mit pathogenen Mikroorganismen füh-              ven Anforderungen an das verwendete Wasser
ren. Gegebenenfalls muss eine Aufbereitung                zu erfüllen. Das Einhalten von Bewertungsmaß-
des Wassers erfolgen.                                     stäben aus Normen, Verordnungen und Geset-
                                                          zen gibt den Produzenten eine hohe Sicherheit
Im Rahmen der Produkthaftung ist der Erzeuger             im Rahmen des Verbraucherschutzes (vgl. VO
von gärtnerischen und landwirtschaftlichen Kul-           (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
turen verpflichtet, während des Produktions-              und Bekanntmachung der Kommission mit dem
prozesses keine gesundheitsschädigende Beein-             Leitfaden zur Eindämmung mikrobiologischer
flussung zuzulassen (Produkthaftungsgesetz,               Risiken durch gute Hygiene bei der Primärpro-
1990).                                                    duktion von frischem Obst und Gemüse (2017/C
                                                          163/01)).
Bei der Produktion von frischem Gemüse und
Obst sind unter dem Aspekt der Lebensmittelsi-

Literatur

► Pfleger, I. (2009): Bewässerungsqualität – Hygienische und chemische Belange. Landbaufor-
  schung – Sonderheft 328: 49-57
► ÖWAV Regelblatt 407 (2016): Empfehlungen für die Bewässerung.

                                                          ___________________
                                                          Zitiervorlage: Simper, M. (2020): Wasserbedarfsdeckung
                                                          von Erzeugern aus Landwirtschaft, Gartenbau und Wein-
                                                          bau - Rechtliche Aspekte für die Genehmigung. In: Bewäs-
                                                          serungsforum Bayern, Ausgabe 11/2020, Hrsg. ALB Bay-
                                                          ern e.V., www.alb-bayern.de/bef9, Stand: [Abrufdatum].

                                                                                                                5
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Wasserbedarfsdeckung - Rechtliche Aspekte für die Genehmigung

                                                                Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und
                                                                Landwirtschaftliches Bauwesen (ALB)
                                                                in Bayern e.V.
                                                                Vöttinger Straße 36, 85354 Freising
                                                                Telefon: 08161 / 887-0078
                                                                Telefax:    08161 / 887-3957
                                                                E-Mail:     info@alb-bayern.de
                                                                Internet: www.alb-bayern.de
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