Wasserbedarfsdeckung von Erzeugern aus Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau - Rechtliche Aspekte für die Genehmigung
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Rechtliche Aspekte für die Genehmigung BERATUNGSBLATT Wasserbedarfsdeckung von Erzeugern aus Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau www.alb-bayern.de/bef9 Bewässerungsforum Bayern, Verfasser: Dr. Marek Simper Bayerisches Landesamt für Umwelt
Beratungsblatt bef9 - Ausgabe 1 - 11/2020 Wasserbedarfsdeckung - Rechtliche Aspekte für die Genehmigung Foren der ALB Bayern e.V. Die ALB ist neutral und handelt als Mittler und Foren der ALB Bayern e.V.: Bindeglied zwischen landwirtschaftlicher Praxis, Forschung, Umwelt, staatlicher Verwaltung, Ge- ► Bau Forum Bayern (BaF), werbe und Industrie. Leitung: Jochen Simon, LfL Arbeitsblätter, Beratungsblätter, Praxisblätter, ► Bewässerungsforum Bayern (BeF), Infobriefe, Leitfäden und Fachinformationen Leitung: Dr. Martin Müller, ALB werden in den Foren der ALB erarbeitet. ► Biogas Forum Bayern (BiF), Die Foren, denen Fachleute der jeweiligen Sach- Leitung: Dr. Martin Müller, ALB gebiete angehören, sind Expertenausschüsse zum Informationsaustausch und zur Wissens- ► Landtechnik Forum Bayern (LaF), vermittlung. Leitung: Dr. Markus Demmel, LfL Partner Bayerisches Staatministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Impressum Herausgeber Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.V. (ALB), Vöttinger Straße 36, 85354 Freising Telefon: 08161 / 887-0078 Telefax: 08161 / 887-3957 E-Mail: info@alb-bayern.de Internet: www.alb-bayern.de 1. Auflage November 2020 © ALB Alle Rechte vorbehalten Bildquelle Foto P. Wagner, ALB
Beratungsblatt bef9 - Ausgabe 1 - 11/2020 Wasserbedarfsdeckung - Rechtliche Aspekte für die Genehmigung 1. Wasserentnahmen für die Bewässerung Der Klimawandel wirkt sich auch in Bayern un- gung aus Uferfiltrat geprüft werden. Scheidet mittelbar auf die nachhaltig nutzbaren Wasser- auch diese Möglichkeit, zum Beispiel auf Grund ressourcen aus. Seit dem Jahr 2003 geht die der Entfernung zum Gewässer, aus, kann der Grundwasserneubildung in Bayern teils erheb- Bewässerungsbedarf aus dem oberflächenna- lich zurück während die Verdunstung zunimmt. hen Grundwasser gedeckt werden. Bei der Nut- In Trockensommern wie in den Jahren 2015, zung von Grundwasser haben jedoch höherwer- 2018 oder 2019 fehlt Niederschlag für das Pflan- tige Zwecke, vor allem die Trinkwasserversor- zenwachstum. Diese Auswirkungen des Klima- gung, stets Vorrang. wandels stehen einem zunehmenden Wunsch nach Bewässerung gegenüber. Es ist entschei- Auf der Website des LfU sind sowohl die Ent- dend, die Wasserressourcen in Bayern nachhal- wicklung der Grundwasserressourcen in Bayern tig zu bewirtschaften und langfristig zu erhalten. beschrieben als auch die Formulare für die Be- antragung von Wasserentnahmen in der jeweils Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist bei der Er- aktuellen Fassung aufgeführt: richtung neuer Bewässerungsanlagen in erster Linie eine Versorgung mit gespeichertem Was- www.lfu.bayern.de/wasser/bewaesserung ser aus Oberflächengewässern, das bei ausrei- chend hohen Abflüssen entnommen wurde, o- Der Antrag auf die wasserrechtliche Erlaubnis der aus Niederschlägen anzustreben. Die Spei- ist bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungs- cherung aus Oberflächengewässern bietet sich behörde zu stellen. Eine frühzeitige Abstim- insbesondere in Zeiten hoher Abflüsse für eine mung mit dem Wasserwirtschaftsamt wird spätere Nutzung in den Bedarfszeiten an. Ist empfohlen. dies nicht möglich, sollte zunächst eine Versor- 2. Qualitätsanforderungen an Bewässerungswasser Eine qualitäts- und umweltgerechte Produktion des Gewässerkundlichen Dienstes Bayern (GKD) insbesondere zur Frischvermarktung von Gemü- sind nutzbar. se, Obst und anderen beregnungswürdigen Kul- turen erfordert eine pflanzenbedarfsgerechte Allgemein kann nach der Herkunft des Wassers Bewässerung und nach den Anforderungen des eine Grobeinschätzung der Qualität vorgenom- Produkthaftungsgesetzes und des Verbraucher- men werden. Aufgrund der Filtereigenschaften schutzes im Hinblick auf die Lebensmittelsicher- des Boden weist Grundwasser oftmals eine aus- heit einen Nachweis für den Einsatz von hygie- reichend gute Qualität auf und kann auch im nisch und chemisch unbedenklichem Bereg- Hinblick auf die Hygiene in der Regel ohne wei- nungswasser (Pfleger 2009). tere Aufbereitung als Bewässerungswasser ein- gesetzt werden. Wasser aus stehenden Gewäs- Die Qualität des Bewässerungswassers muss sern (natürliche Seen und Teiche) besitzen aus hygienischer Sicht den Anforderungen der meist eine ausreichende Qualität für die Bewäs- DIN 19650 („Hygienische Belange von Bewässe- serung von Gemüse, Obst, landwirtschaftliche rungswasser“,1999) entsprechen. Bei Bedarf Fruchtarten und Sonderkulturen. Im Vergleich können Analysen, die im Rahmen von Oberflä- dazu unterliegen Fließgewässer in ihrer Be- chenwasserüberwachung, Badewasserqualitäts- schaffenheit einem großen Schwankungsbe- oder Grundwasserbeschaffenheitsuntersuchun- reich und es besteht zumindest zeitweise die gen vorliegen, verwendet werden, auch Daten Gefahr der Verunreinigung bei chemischen und 3
Beratungsblatt bef9 - Ausgabe 1 - 11/2020 Wasserbedarfsdeckung - Rechtliche Aspekte für die Genehmigung biologischen Parametern. Sie erfüllen ohne ent- Bei der Gemüseproduktion und zum Teil bei der sprechende Aufbereitung insbesondere die bak- Obstproduktion sind die Inhaltsstoffe und an- teriologischen und humanpathogenen Quali- haftende Substanzen sowie Mikroorganismen tätsanforderungen oftmals nicht. insbesondere beim Rohverzehr von frischen Er- Tabelle 1: Hygienisch-mikrobiologische Klassifizierung und Anwendungsbedingungen von Bewässerungswasser (Pfleger, 2009) Eignungs- Anwendungs- Einschränkungen/ Nicht- test bereiche für Hinweise anwendung Biologische Kenngrößen (EK) Fruchtsorten Fäkalstrep- E. coli Salmonel- tokokken len1) je 100 ml je 100 ml je 100 ml Alle Gewächs– und 1 nicht nachweisbar Freilandkulturen Freiland– und Gewächshauskultu- nicht 2 2) ≤ 100 4) ≤ 200 4) ren für den nachweisbar Rohverzehr Nicht zum Verzehr bestimmte Ge- wächshauskulturen Freilandkulturen für Gemüse bis den Rohverzehr 2 Wochen vor (Gemüse und Obst) Ernte, Obst bis Für Gewächs- Fruchtansatz hauskulturen 100 bis 200 bis nicht 3 2) und Rohver- Gemüse und Obst zur 400 2.000 nachweisbar zehr in den Konservierung und Karenzzeiten Lagerung Heil– und Gewürzpflanzen Alle anderen Freilandkulturen Kartoffeln, Nichtnah- Für Gewächs- 4 2) 3) rungspflanzen zur Bis 2 Wochen industriellen Verar- vor der Ernte hauskulturen, Abwasser, das mindestens eine nach DIN beitung von Saatgut Obst, Gemü- biologische Reinigungsstufe 19650 se - in den durchlaufen hat (1999) Wein– und Frostschutzbereg- Karenzzeiten Obstkulturen nung Heil – und Gewürz- pflanzen 4 2) 3) Bis 2 Wochen vor Für Gewächs- Kartoffeln, Nichtnah- nach der Ernte hauskulturen, rungspflanzen zur nicht Empfeh- Obst, Gemü- > 400 5) > 2.000 5) industriellen Verar- nachweisbar lung TLL se - in den beitung von Saatgut (2004) Karenzzeiten Wein– und Frostschutzbereg- Obstkulturen nung 1) Salmonellen und potenziell infektiöse Stadien von Mensch- und Haustierparasiten dürfen nicht im Bewässerungswas- ser in 1000 ml nachweisbar sein. 2) Wenn durch das Bewässerungsverfahren eine Benetzung der zum Verzehr geeigneten Teile der Ernteprodukte ausge- schlossen ist, entfällt eine Einschränkung nach hygienisch-mikrobiologischen Eignungsklassen. 3) Bei der Beregnung muss durch Schutzmaßnahmen sichergestellt werden, dass Personal und Öffentlichkeit keinen Schaden nehmen. 4) Richtwert, der analog der TrinkwV § 2 Abs. 3 [3] so weit unterschritten werden sollte, „wie dies nach dem Stand der Technik mit vertretbarem Auf- wand unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles möglich ist“. 5) Die 10-fache Menge sollte nicht überschritten werden. 4
Beratungsblatt bef9 - Ausgabe 1 - 11/2020 Wasserbedarfsdeckung - Rechtliche Aspekte für die Genehmigung zeugnissen von großer Bedeutung. Eine Bewäs- cherheit, Produkthaftung und Vorsorge für die serungsmaßnahme mit verschmutztem Wasser Konsumenten durch den Betreiber von Bewäs- kann unter Umständen zu Kontaminationen der serungsanlagen die quantitativen und qualitati- Pflanzen mit pathogenen Mikroorganismen füh- ven Anforderungen an das verwendete Wasser ren. Gegebenenfalls muss eine Aufbereitung zu erfüllen. Das Einhalten von Bewertungsmaß- des Wassers erfolgen. stäben aus Normen, Verordnungen und Geset- zen gibt den Produzenten eine hohe Sicherheit Im Rahmen der Produkthaftung ist der Erzeuger im Rahmen des Verbraucherschutzes (vgl. VO von gärtnerischen und landwirtschaftlichen Kul- (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene turen verpflichtet, während des Produktions- und Bekanntmachung der Kommission mit dem prozesses keine gesundheitsschädigende Beein- Leitfaden zur Eindämmung mikrobiologischer flussung zuzulassen (Produkthaftungsgesetz, Risiken durch gute Hygiene bei der Primärpro- 1990). duktion von frischem Obst und Gemüse (2017/C 163/01)). Bei der Produktion von frischem Gemüse und Obst sind unter dem Aspekt der Lebensmittelsi- Literatur ► Pfleger, I. (2009): Bewässerungsqualität – Hygienische und chemische Belange. Landbaufor- schung – Sonderheft 328: 49-57 ► ÖWAV Regelblatt 407 (2016): Empfehlungen für die Bewässerung. ___________________ Zitiervorlage: Simper, M. (2020): Wasserbedarfsdeckung von Erzeugern aus Landwirtschaft, Gartenbau und Wein- bau - Rechtliche Aspekte für die Genehmigung. In: Bewäs- serungsforum Bayern, Ausgabe 11/2020, Hrsg. ALB Bay- ern e.V., www.alb-bayern.de/bef9, Stand: [Abrufdatum]. 5
Beratungsblatt bef9 - Ausgabe 1 - 11/2020 Wasserbedarfsdeckung - Rechtliche Aspekte für die Genehmigung Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und Landwirtschaftliches Bauwesen (ALB) in Bayern e.V. Vöttinger Straße 36, 85354 Freising Telefon: 08161 / 887-0078 Telefax: 08161 / 887-3957 E-Mail: info@alb-bayern.de Internet: www.alb-bayern.de
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