Wegleitung für das Aufbaupraktikum 2021 - ilias
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Wegleitung für das Aufbaupraktikum 2021 Informationen für Studierende, Praxislehrpersonen, Mentorinnen und Mentoren des IVP NMS
Inhaltsverzeichnis 1. Praktikumsleitung .......................................................................................................... 3 2. Zeitraum ........................................................................................................................ 3 3. Stufe .............................................................................................................................. 3 4. Voraussetzungen gemäss Studienplan......................................................................... 3 5. Organisation des Praktikums ........................................................................................ 3 6. Lernziele/Kompetenzen gemäss Studienplan ............................................................... 4 7. Aufträge für die Studierenden ....................................................................................... 5 8. Aufgaben der Praxislehrpersonen ................................................................................. 5 9. Praktikumsbegleitung und Beratung ............................................................................. 6 10. Inhalt und Abgabe des Praktikumsdossiers .............................................................. 6 11. Beurteilung, ECTS-Punkte und Leistungsnachweis ................................................. 6 12. Nichtbestehen und Wiederholen des Praktikums ..................................................... 7 13. Verschiedenes ........................................................................................................... 8 14. Termine 2020/21 ....................................................................................................... 9 15. Adressen und Telefonnummern .............................................................................. 10 Wegleitung Aufbaupraktikum 2021 2
1. Praktikumsleitung Martin Woodtli, Mobile : 079 641 65 40, E-Mail: martin.woodtli@nms.phbern.ch 2. Zeitraum 2 Praktikumswochen in der Zeit zwischen dem 18. Januar und 19. Februar 2021 DIN 3-7. Anschliessend 10 Praxistage jeweils am Donnerstag in der Zeit zwischen dem 25. Februar und 3. Juni 2021 DIN 8-22 als Einzelpraktikum. 3. Stufe Regelklasse der Vorschul- und Primarschulstufe auf allen Stufen möglich. 4. Voraussetzungen gemäss Studienplan Gleichzeitiger Besuch der Module • Didaktische Konzepte und Unterrichtsplanung 5. Organisation des Praktikums 5.1. Information der Studierenden/Anmeldung Am Mittwoch, 2. Dezember 2020 werden die Studierenden im Forum über das Praktikum in- formiert. Die Zuteilung der Stellen erfolgt bis zum Forum. Die Studierenden können die Stellenvorschläge bis am Mittwoch, 4. November 2020 an das Büro BPA einreichen. 5.2. Praktikumsstelle Das Praktikum kann auf Anfrage hin auch ausserkantonal durchgeführt werden. Das Institut bietet ausgewählte Praktikumsstellen an, die den genannten Schwerpunkten entsprechen. 5.3. Praktikumswochen 1. Praktikumswoche Die Studierenden lernen in der 1. Praktikumswoche ihre Praktikumsklasse kennen, indem sie gezielte Hospitationen mit Beobachtungsaufträgen (aus dem Journal) vornehmen. Wäh- rend der 1. Praktikumswoche planen sie ihre Unterrichtslektionen bzw. -sequenzen, halten diese schriftlich fest und besprechen sie vorgängig mit der Praxislehrperson. In der 1 Prakti- kumswoche unterrichten sie mindestens 2 Lektionen/Sequenzen. 2. Praktikumswoche In der 2. Praktikumswoche unterrichten sie 4-5 Lektionen bzw. Sequenzen wovon mindes- tens 1 Lektion/Sequenz aus dem sprachlichen oder mathematischen Bereich ist. In den bei- den Wochen unterstützen sie die Lehrperson in weiteren Unterrichtslektionen als Assistenz. Wegleitung Aufbaupraktikum 2021 3
5.4. Praxistage Die 10 Praxistage finden an den vorlesungsfreien Donnerstagen statt. Die Studierenden un- terrichten selbständig 3 Lektionen bzw. Sequenzen pro Tag wovon mindestens 1 Lekti- on/Sequenz aus dem sprachlichen oder mathematischen Bereich und unterstützen die Lehr- person in weiteren Unterrichtslektionen als Assistenz. 5.5. Kontakt Studierende – Praxislehrperson Die Kontaktaufnahme erfolgt durch die Studierenden bis Freitag, 4. Dezember 2020. 5.6. Kontakt Studierende – Mentor/in Die Kontaktaufnahme erfolgt durch die Mentorin bzw. den Mentor. 5.7. Planungen/Besprechungen Die Praxislehrperson erstellt für die ersten zwei Praxiswochen sowie den 10 Praxistagen ei- ne Übersicht mit den Aufträgen der zu unterrichtenden Fächer / Fachbereiche. Die Studie- renden planen den Unterricht in den ersten 2 Praxiswochen vorgängig mit der Praxislehrper- son. Für die Lektionen bzw. Sequenzen an den Praxistagen entwerfen die Studierenden Feinplanungen und besprechen diese vorgängig mit der Praxislehrperson. 5.8. Abschluss/Nachbereitung Im Beurteilungsbericht (Selbst- und Fremdbeurteilung) werden die Arbeiten und die Be- obachtungen aus dem Praktikum festgehalten. Zum Abschluss des Praktikums gehört das Schlussgespräch zwischen der Praxislehrperson und der/dem Studierenden. In diesem wer- den die einzelnen Bereiche des Praktikums besprochen und die Beurteilungsberichte im Sinne der Kenntnisnahme gegenseitig unterzeichnet. Für das Aufbaupraktikum wird ein Praktikumsdossier zusammengestellt (siehe Kapitel 10). 6. Lernziele/Kompetenzen gemäss Studienplan Die Studierenden • können grundlegende unterrichtliche Handlungsmuster, Unterrichts- und Sozialformen erproben und reflektieren • können Lehr-, Lern- und Spielsequenzen unter Miteinbezug didaktischer Kriterien planen, durchführen und auswerten • begleiten und unterstützen Lernende beim Zusammenarbeiten und eigenständigen Lernen und Handeln • nehmen die Klassensituation und Gruppendynamik wahr und können situationsbezogen reagieren • schaffen sich einen Überblick über die pädagogischen, organisatorischen und administrativen Aufgaben einer Lehrperson während eines Quartals • nehmen teil an Klassen- und Einzelgesprächen, kollegialen Absprachen, Konferenzen, Elternabenden usw. • erwerben grundlegende Kompetenzen zu den Handlungsfeldern Organisation, Zeitmanagement und Kommunikation Wegleitung Aufbaupraktikum 2021 4
7. Aufträge für die Studierenden Die Studierenden • leiten den Stundenplan und die Daten der 2 Praxiswochen und der 10 Praxistage an den/die Mentor/in weiter (Formular Praktikumsdaten) • hospitieren den Unterricht der Praxislehrperson, führen die Beobachtungsaufträge (aus dem Journal) aus und besprechen sie anschliessend mit der Praxislehrkraft • bereiten ihren Unterricht in der Form von Feinplanungen schriftlich vor und be- sprechen diese vorgängig mit der Praxislehrperson • In der 1. Praktikumswoche unterrichten sie mindestens 2 Lektionen/Sequenzen • In der 2. Praktikumswoche unterrichten sie 4-5 Lektionen bzw. Sequenzen wovon mindestens 1 Lektion/Sequenz aus dem sprachlichen oder mathematischen Bereich sein muss • In den 10 Praxistagen unterrichten die Studierenden selbständig 3 Lektionen bzw. Sequenzen pro Tag wovon mindestens 1 Lektion/Sequenz aus dem sprachlichen oder mathematischen Bereich ist. • Nehmen an den weiteren Lektionen bzw. Sequenzen im Rahmen der Möglichkeiten der Praktikumsstelle aktiv teil (Assistenz). • reflektieren ihre berufspraktische Tätigkeit mit der Praxislehrperson • führen das Journal zur Berufsarbeit einer Lehrperson • verfassen und besprechen den Beurteilungsbericht mit der Praxislehrperson • setzen sich mit ihrer Rolle als Lehrperson auseinander und nehmen eine Standortbestimmung vor (siehe Beurteilungsbericht) • verfassen eine schriftliche Reflexion 8. Aufgaben der Praxislehrpersonen Die Praxislehrpersonen tragen die Hauptverantwortung in der Vorbereitung und Durchführung des Praktikums. Sie unterstützen und begleiten die Studierenden in der Planung, Vorbereitung und Durchführung des Praktikums. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere • die Teilnahme an der Infoveranstaltung für neue Praxislehrpersonen des IVP NMS • die Teilnahme an der Zwischenhalt-/Beurteilungssitzung für neue Praxislehrpersonen • eine Einführung in die zu erarbeitenden Unterrichtsthemen des Praktikums • die Bereitstellung einer Übersicht (Planungsraster) für die 2 Praktikumswochen und die 10 Praxistage der zu unterrichtenden Fächer / Fachbereiche • die Bereitstellung von Lehrmitteln, Unterrichtsmaterialien, Klassenliste, etc. z. H. der Studierenden • die Anleitung in der Planung der einzelnen Lektionen bzw. Sequenzen und deren Reflexion • Kriterien gestützte Rückmeldungen im Anschluss an die Unterrichtslektionen bzw. - sequenzen der Studierenden • das Verfassen und Besprechen des Beurteilungsberichts mit Einschätzungen zu den Leistungen im Praktikum und zur Berufseignung Wegleitung Aufbaupraktikum 2021 5
9. Praktikumsbegleitung und Beratung Die Studierenden werden von Seiten des IVP NMS von Mentorinnen/Mentoren begleitet. Diese sind Ansprechperson für Studierende und Praxislehrpersonen wie auch die Verbindungsperson zwischen Institut und Praktikumsort. Die Studierenden erhalten von ihren Mentorinnen und Mentoren frühestens in der zweiten Woche des Praktikums einen Unterrichtsbesuch mit Notenbeurteilung gemäss den Lernzielen/Kompetenzen im Studienplan. Die Notenbeurteilung berücksichtigt zusätzlich Gesichtspunkte der Berufseignung, namentlich die Bereiche • Kommunikation und Interaktion • Beziehungsfähigkeit • Selbstwahrnehmung und Reflexion Die Mentoren/Mentorinnen • erstatten einen Unterrichtsbesuch von 1 – 2 Lektionen/Sequenzen inkl. Unterrichtsnachbesprechung und -beurteilung • leiten die Notenliste des Unterrichtsbesuches und der schriftlichen Reflexion (gem. Vorgabe auf ILIAS) sowie die Selbst- und Beurteilungsberichte an das Büro BPA (Pat- rizia Wittwer) weiter • bei unklaren Situationen sind die begleitenden Mentoren/Mentorinnen Ansprechpersonen für die Studierenden und die Praxislehrpersonen 10. Inhalt und Abgabe des Praktikumsdossiers Es beinhaltet • die beiden Beurteilungsberichte (Originale der Selbst- und Fremdbeurteilung) • schriftliche Reflexion 11. Beurteilung, ECTS-Punkte und Leistungsnachweis Die Vergabe von 9 ECTS-Punkten setzt eine genügende Durchschnittsnote im Bereich der berufspraktischen Tätigkeit voraus: • Note der Praxislehrperson für das Praktikum • Note der Mentorin/des Mentors beim Unterrichtsbesuch Die Durchschnittsnote für das gesamte Praktikum setzt sich aus folgenden Teilleistungen zusammen: • Note der Praxislehrperson für das Praktikum • Note der Mentorin/des Mentors beim Praktikumsbesuch • Note der schriftlichen Reflexion Wegleitung Aufbaupraktikum 2021 6
12. Nichtbestehen und Wiederholen des Praktikums Können die ECTS-Punkte wegen ungenügender Leistungen nicht vergeben werden, so gilt das Praktikum als nicht bestanden. In diesem Fall muss das gesamte Praktikum zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. Aus dem Studien- und Prüfungsreglement: Art. 22 1 Die Bewertung der Leistungsnachweise erfolgt mit Noten oder mit den Prädikaten «erfüllt» bzw. «nicht erfüllt». Art. 22 2 Benotete Leistungsnachweise werden nach folgender Notenskala bewertet: 6 ausgezeichnet 5.5 sehr gut 5 gut 4.5 befriedigend 4 ausreichend 3 ungenügend 2 stark ungenügend Art. 22 3 Bilden mehrere benotete Leistungen zusammen eine Gesamtleistung, entspricht die Gesamtnote dem gerundeten Durchschnitt der für die einzelnen Leistungen erhaltenen Noten. Werte zwischen 4 und 6 werden ab x.25 und x.75 auf die nächste halbe oder ganze Note aufgerundet. Werte unter 4 werden ab 2.5 auf die Note 3 auf- bzw. abgerundet. Werte unter 2.5 werden auf die Note 2 abgerundet. Art. 24 2 Zu einem Praktikum wird zugelassen, wer für dieses angemeldet ist und die allfälligen weiteren im massgeblichen Studienplan enthaltenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Für Studierende mit individuellem Studienverlauf kann die Institutsleiterin oder der Institutsleiter in begründeten Fällen Ausnahmen gewährleisten. Art. 24 3Abmeldungen müssen schriftlich und bis spätestens fünf Arbeitstage vor Beginn der Prüfungssession bzw. vor Erhalt des Praktikumsauftrags bei der Institutsleiterin oder Institutsleiter erfolgen. Art. 24 4 Wer ohne Vorliegen wichtiger Gründe, namentlich Unfall, Krankheit oder Todesfall in der Familie bzw. naher Angehöriger, a sich nicht rechtzeitig von einer Prüfung oder von einem Praktikum abmeldet, b eine Prüfung oder ein Praktikum abbricht, c zu einer Prüfung oder zu einem Praktikum ohne Abmeldung nicht erscheint enthält für den betreffenden Leistungsnachweis die Note 2 bzw. das Prädikat «nicht erfüllt». Art. 24 5 Der Nachweis des Vorliegens wichtiger Gründe ist unverzüglich zu erbringen, namentlich durch Vorlage eines Arztzeugnisses. Art. 24 6 Über das Vorliegen wichtiger Gründe entscheidet die Institutsleiterin oder der Institutsleiter. Ablehnende Entscheide werden in Verfügungsform eröffnet. Art. 41 1 Die Bewertung der Berufspraktischen Module setzt sich zusammen aus der Bewertung der Berufspraktischen Arbeit (Praktika) und der Bewertung allfälliger weiterer, auf die Praktika bezogener Leistungsnachweise. Das Nähere regeln die Studienpläne. Wegleitung Aufbaupraktikum 2021 7
Art. 41 2 Für das Bestehen der Berufspraktischen Module müssen die Berufspraktischen Leistungsnachweise allesamt mindestens mit der Note 4 bzw. mit dem Prädikat «erfüllt» bewertet worden sein. Art 41 3 Die Berufspraktische Arbeit wird von den Praxislehrkräften oder von den Praxislehr- kräften und den zuständigen Institutsmitarbeitenden bewertet. Art 41 4 Allfällige weitere, auf die Praktika bezogene Leistungsnachweise werden von den zuständigen Dozierenden oder von den Praxislehrkräften mit erweitertem Auftrag bewertet. Art 41 5 Die Gewichtung der einzelnen Berufspraktischen Leistungsnachweise im Rahmen der Gesamtbewertung der Berufspraktischen Module bzw. der einzelnen Praktika wird in den Studienplänen geregelt. Art. 42 1 Im Rahmen der Studiengänge Vorschulstufe und Primarstufe kann insgesamt ma- ximal ein nicht bestandenes Praktikum wiederholt werden. Art. 42 2 Nicht bestandene weitere, auf die Praktika bezogene Leistungsnachweise können je einmal wiederholt oder überarbeitet werden. Art. 43 1 Erweist sich die Aufnahme oder Fortsetzung eines Praktikums aufgrund der Vorbe- reitung, der Leistungen oder des Verhaltens der oder des Studierenden als unzumutbar, wird es durch die Praxislehrkräfte oder durch die zuständigen Institutsmitarbeitenden abgebro- chen und die oder der Studierende erhält die Note 2 bzw. das Prädikat «nicht erfüllt». Art. 43 2 Die Praxislehrkräfte bzw. die zuständigen Institutsmitarbeitenden erstellen innert 30 Tagen nach Abbruch des Praktikums eine schriftliche Begründung zuhanden der Institutslei- terin oder Institutsleiters. 13. Verschiedenes Unterrichtsausfälle von mehr als zwei Tagen infolge Krankheit, Unfall usw. müssen nachge- holt werden. Dazu muss in Absprache mit der Praxislehrperson und der Praktikumsbeglei- tung eine Nachholmöglichkeit gesucht werden. Die Information der Schulleitungen erfolgt durch die Praxislehrpersonen. Praktikumsrelevante Dokumente wie z. B: Zuteilungslisten, Wegleitungen, Formulare und Vorlagen für die Studierenden und Mentorinnen und Mentoren werden frühzeitig auf ILIAS aufgeschaltet. Praktikumsrelevante Dokumente wie z. B. Formulare und Vorlagen für die Praxislehrpersonen werden im öffentlichen Bereich von ILIAS (https://ilias.ivp- nms.ch/goto_ilias-nms_cat_14014.html) zur Verfügung gestellt. Den entsprechenden Link erhalten die Lehrpersonen frühzeitig per Email. Wegleitung Aufbaupraktikum 2021 8
14. Termine 2020/21 Mittwoch 02.12.20 Forum für die Studierenden WoM 08.10 – 08.55 Uhr Mittwoch, 09.12.20 Infoveranstaltung für neue Praxislehrpersonen Team BPA 15.30 – 17.15 (Raum gemäss Einladung) PL bis spätestens Kontaktaufnahme mit der Praxislehrperson Stud. Freitag, 04.12.20 zwischen 18.01 und Durchführung der 2 Praktikumswochen Stud./PL 19.02.21 DIN 3-7 bis Freitag, 11.12.20 Weiterleitung Formular Praktikumsdaten an Mentor/ in Stud. 25.02. bis 03.06.21 Durchführung der 10 Praxistage Stud. (donnerstags) DIN 8-22 Mittwoch, 17.03.21 Zwischenhalt-/Beurteilungssitzung für neue Team BPA 15.30 – 17.00 Uhr Praxislehrpersonen (Raum gemäss Einladung) PL Ende Mai 2021 Auszahlung Honorar an Praxislehrpersonen Team BPA bis spätestens Abgabe Praktikumsdossier an den Mentor/in Stud. Freitag, 02.07.21 Freitag, 30.07.21 Rückgabe Praktikumsdossier an die Studierenden Mentor/in bis spätestens Weiterleiten der Notenlisten gemäss ILIAS und der Beur- Mentor/in 30.07.21 teilungsberichte (Originale) an das an das Büro BPA (Patrizia Wittwer) Wegleitung Aufbaupraktikum 2021 9
15. Adressen und Telefonnummern Postadresse: IVP NMS, Berufspraktische Ausbildung (BPA), Waisenhausplatz 29, 3011 Bern Praktikumsleitende Martin Woodtli Mobile 079 641 65 40 E-Mail: martin.woodtli@nms.phbern.ch Sekretariat Patrizia Wittwer Lehmann Telefon Büro 031 310 85 37 E-Mail: bpa@nms.phbern.ch Mentoren/Mentorinnen Barbara Begun E-Mail: barbara.begun@nms.phbern.ch Anita Beutler-Hebeisen E-Mail: anita.beutler@nms.phbern.ch Monika Burkhalter E-Mail monika.burkhalter@nms.phbern.ch Silvia Burkhard E-Mail: silvia.burkhard@nms.phbern.ch Annarös Gygax-Itten E-Mail: annaroes.gygax@nms.phbern.ch Marianne Lehmann E-Mail: marianne.lehmann@nms.phbern.ch Matthias Lerf E-Mail: matthias.lerf@nms.phbern.ch Peter Liechti E-Mail: peter.liechti@nms.phbern.ch Eva Barraud E-Mail: eva.martin@nms.phbern.ch Kobi Janine E-Mail: janine.kobi@nms.phbern.ch Oesch Käser Andrea E-Mail: andrea.oesch@nms.phbern.ch Beat Peverelli E-Mail: beat.peverelli@nms.phbern.ch Marianne Schaad E-Mail: marianne.schaad@nms.phbern.ch Wegleitung Aufbaupraktikum 2021 10
Philippe Schild E-Mail: philippe.schild@nms.phbern.ch Karin Siegenthaler E-Mail: karin.siegenthaler@nms.phbern.ch Noemi Springer E-Mail: noemi.springer@nms.phbern.ch Benjamin Stalder E-Mail: benjamin.stalder@nms.phbern.ch Bettina Waber-Lory E-Mail: bettina.waber@nms.phbern.ch Christine Wacker E-Mail: christine.wacker@nms.phbern.ch Corina Wilhelm E-Mail: corina.wilhelm@nms.phbern.ch Sabrina Zurbuchen E-Mail: sabrina.zurbuchen@nms.phbern.ch Wegleitung Aufbaupraktikum 2021 11
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