Berufspraktische Studien Sekundarstufe II Wegleitung - FHNW

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Berufspraktische Studien Sekundarstufe II Wegleitung - FHNW
Berufspraktische Studien Sekundarstufe II
Wegleitung
Version Juni 2021

Studienjahr 2021/22

n|w
Fachhochschule Nordwestschweiz
Pädagogische Hochschule
Institut Sekundarstufe I und II
Professur für Berufspraktische Studien und Professionalisierung Sek II
https://www.fhnw.ch/plattformen/praxisportal-sek2/
Berufspraktische Studien Sekundarstufe II Wegleitung - FHNW
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Inhaltsverzeichnis

               Berufspraktische Ausbildung                                           -2-
               Basisseminar                                                          -4-
               Organisation der Praktika                                             -6-
               Immersionspraktika P1 und P2                                          -8-
               Fokuspraktikum P3                                                   - 14 -
               Praktikum in eigener Klasse                                         - 17 -
               Mentorat und E-Portfolio                                            - 19 -
               Reflexionsseminar                                                   - 21 -
               Aktualisierungen per Herbst 2021                                    - 23 -

Professur für Berufspraktische Studien        Hofackerstrasse 30   praxis.sek2.ph@fhnw.ch
und Professionalisierung Sek II               4132 Muttenz                +41 61 228 51 55
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         Berufspraktische Ausbildung
Die berufspraktische Ausbildung (Sekundarstufe 2) wird in der Regel in drei Semestern absolviert. Der im
Folgenden dargestellte Plan bildet die Lehrveranstaltungen und Praktika ab. Es ist auch möglich, die
Ausbildung in zwei Semestern zu absolvieren. In diesem Fall wird von einem Vollzeitstudium ohne jede
parallele Berufstätigkeit ausgegangen. Module und Praktika (P1 und P2) an Partnerschulen sind an das
Schuljahr (August bis Juni) gebunden. Für die Anerkennung des Diploms durch die EDK müssen
mindestens zwei von drei Praktika an einer gymnasialen Maturitätsschule der Sekundarstufe II absolviert
werden.

Die Zuteilung und ersten Kontakte zu einer Partnerschule erfolgen im Mai und Juni vor dem
Partnerschuljahr. Die Partnerschulen erwarten, dass die Studierenden in dieser Zeit für persönliche
Gespräche und erste Absprachen mit den Fachschaften verfügbar sind.

Alle Informationen zu den Berufspraktischen Studien Sek II finden sich auf dem Praxisportal:
http://web.fhnw.ch/ph/praxis/sekundarstufe-2

1.1     Module
Die Berufspraktische Ausbildung von Seiten der Pädagogischen Hochschule beginnt mit dem
Basisseminar (BS) in der Woche 37 bzw. in der letzten Woche vor Beginn des kursorischen
Herbstsemesters. Hier werden die Studierenden in die Berufspraktischen Studien eingeführt und für die
Arbeit an den Schulen vorbereitet. Das Orientierungspraktikum ist in das Basisseminar integriert – es dient
einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Arbeitsalltag der Lehrperson in den verschiedenen
Aufgabenfeldern. Das erfolgreich absolvierte Basisseminar ist Voraussetzung für die weiteren Praktika der
Berufspraktischen Studien.
Die Praktika P1 und P2 (Immersionspraktika P1 und P2) finden in der Regel an einer Partnerschule statt
und werden im Normalfall von jeweils mindestens zwei Praxislehrpersonen betreut. Sie sind durch die
intensive Kooperation in Mikroteams (Studierende/Praxislehrperson) und im Schulhaus geprägt. Die

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Praktika starten jeweils mit dem Beginn des neuen Schuljahres an den Schulen der Sekundarstufe II. Von
den Studierenden wird eine Verfügbarkeit während des ganzen Schuljahres erwartet. Die Praktika finden
im Bildungsraum Nordwestschweiz (Kantone AG, BL, BS oder SO) statt.
Im Praktikum P3 (Fokuspraktikum P3) bearbeiten die Studierenden in einem Studienfach spezifische
Entwicklungsfelder ihres professionellen Kompetenzprofils im Hinblick auf den Studienabschluss. Innerhalb
des Fokuspraktikums wird die individuelle Arbeitsleistung (IAL) erstellt. Es findet zwingend im
Bildungsraum Nordwestschweiz (Kantone AG, BL, BS oder SO) statt.
Die individuelle Arbeitsleistung (IAL) besteht aus einem bewerteten Unterrichtsbesuch (Praxisteil) sowie
der Analyse einer Videosequenz aus dem eigenen Unterricht (Reflexionsteil). Die Anleitung zur Erstellung
der IAL findet sich auf dem Praxisportal.
Reflexionsseminare (RS) ermöglichen, das häufig implizite Handlungs- und Erfahrungswissen der
Studierenden bewusst und damit bearbeitbar zu machen. Die konkreten berufspraktischen Erfahrungen
der Studierenden werden mit Wissen verschiedener Disziplinen verknüpft und in Beziehung zueinander
gesetzt. Sie werden parallel zum P1 und P2 belegt.
Das Mentorat (MN) umfasst Einzelberatungen zu berufsbiografischen Themen der Studierenden im
Hinblick auf ihre individuellen Ausbildungsziele. Grundlage bildet das persönliche, digitale Portfolio
(E-Portfolio), es bietet eine Struktur, um die Vielfalt der Studienerfahrungen zu gliedern und zueinander
sowie zum Ziel der Professionalisierung in Beziehung zu setzen. Die Mentorate 1 und 2 werden parallel
zum P1 und P2 belegt.
Hinweise: Für Basisseminar, Reflexionsseminar und Mentorat wird den Studierenden ein Skript
abgegeben. Alle Informationen zu den Berufspraktischen Studien Sek II finden sich auf dem Praxisportal:
http://web.fhnw.ch/ph/praxis/sekundarstufe-2

1.2     Facherweiterung mit EDK-anerkanntem Lehrdiplom Sek II
Im Studiengang «Facherweiterung mit EDK-anerkanntem Lehrdiplom» werden folgende Module absolviert:
Immersionspraktikum 2.2 (Facherweiterung) (3 ECTS-Punkte), Fokuspraktikum 3.1 (Facherweiterung)
(1 ECTS-Punkt) und IAL Video-Portfolio (Facherweiterung) (2 ECTS-Punkte), insgesamt 6 ECTS-Punkte.

1.3     Zusatzdiplom Berufspädagogik
Das Zusatzdiplom Berufspädagogik umfasst 10 ECTS-Punkte und ist in den 61 ECTS-Punkten des
Studiums integriert und berechtigt zum Unterrichten an Berufsmaturitäts- und Berufsfachschulen.
Weitere Informationen unter
https://www.fhnw.ch/de/studium/paedagogik/sekundarstufe-2/details-zum-studiengang#berufspaedagogik

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             Basisseminar
Im Basisseminar       befassen sich die Studierenden mit            verschiedenen Ebenen des
Professionalisierungsprozesses. Themen sind: Auseinandersetzung mit der eigenen Lernbiografie,
Reflexion und Fallarbeit, Standortbestimmung und Formulierung von Zielen, Planung von Unterricht,
Kommunikation und verschiedene Perspektiven auf Schule und Unterricht.

2.1          Rahmenbedingungen
Das Basisseminar findet als obligatorische Einführungsveranstaltung in der Kalenderwoche 37 (13. bis 17.
September 2021) am Campus Muttenz und an (Partner-)Schulen statt. Am Dienstag und Mittwoch sind die
Studierenden für ein Orientierungspraktikum an den Schulen. Im Rahmen des Orientierungspraktikums
hospitieren die Studierenden im Unterricht und führen Gespräche mit Lehrpersonen und Schüler/innen, sie
unterrichten jedoch noch nicht selbst. Alle Studierenden, auch jene, die ihre Praktika nicht an
Partnerschulen absolvieren, werden zentral den Schulen zugeteilt.
Das Basisseminar kann nicht im ESP belegt werden. Die Studierenden erhalten per E-Mail einen Link, über
den sie sich bis und mit 11. Juli 2021 anmelden können. Voraussetzungen für eine Teilnahme an diesem
Basisseminar sind:
•      Bestandene Berufseignungsabklärung: Damit eine solche Bestätigung rechtzeitig vorliegt, muss
       das Assessment bis spätestens im Juni absolviert worden sein. Zu den genauen Daten vgl.
        https://www.fhnw.ch/de/studium/paedagogik/berufseignungsabklaerung
•      Definitive Zulassung: Es müssen rechtzeitig bis zum 1. September sämtliche Unterlagen
       eingereicht worden sein, die gemäss Auflagen im Zulassungsentscheid noch nachzureichen sind
       (vgl. Ziff. 6, Abs. 2a der Zulassungsrichtlinien).
        https://www.fhnw.ch/de/studium/paedagogik/rechtserlasse-und-ordnungen

                    Montag                Dienstag / Mittwoch              Donnerstag            Freitag
    Ort         Campus Muttenz            Schule/Partnerschule            Campus Muttenz    Campus Muttenz
                     Plenum              Orientierungspraktikum     Basisseminargruppe         Plenum
Vormittag
8.30 – 12

             Einführung Berufspraxis       Individuelle Aufträge                           Thematische Inputs
                      Sek II
               Thematische Inputs
                                            Basisseminar-
                                                gruppe                                       Selbststudium
Mittag
12-13

                                             ½ Tag an der                                  keine Präsenzpflicht
                                             Partnerschule
              Basisseminargruppe              Termin und
Nachmittag
13 – 16.30

                                           Organisation durch
                                            Gruppenleitung

Übersicht über das Basisseminar Berufspraktische Studien Sek II

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2.2     Ziele
   •    Die Studierenden kennen ihren eigenen Standort im Prozess der Professionalisierung und
        planen auf dieser Grundlage die nächsten Schritte: Bis zum Ende der Woche haben sie im
        Hinblick auf den persönlichen Lernprozess erste individuelle Ausbildungsziele gesetzt und in
        ihrem E-Portfolio dokumentiert.
   •    Die Studierenden kennen die Ansprüche unterschiedlicher Personengruppen und Institutionen
        im Kontext schulischer Bildung; sie sind sich der Komplexität und Vielseitigkeit des Lehrberufs
        auf der Sekundarstufe II bewusst.
   •    Die Studierenden haben zentrale Elemente der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung
        von Unterricht kennengelernt.

2.3     Leistungsnachweis / Präsenz
Die Studierenden sind grundsätzlich während der ganzen Woche bis Freitagmittag anwesend. Begründete
Abwesenheiten müssen vorgängig der Leitung Basisseminar (basisseminar.sek2.ph@fhnw.ch) und der
Leitung der Basisseminargruppe gemeldet werden. Es ist nicht möglich, an mehr als zwei Halbtagen zu
fehlen.
Das Basisseminar wird – basierend auf dem Leistungsnachweis und der Präsenz – von der Leitung der
Basisseminargruppe mit pass/fail beurteilt. Das erfolgreiche Absolvieren ist Bedingung für das Unterrichten
im Praktikum P1 bzw. P2, einzelne Hospitationen dürfen schon vorher stattfinden.

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         Organisation der Praktika
Die Praktika P1/P2 finden in der Regel an den Partnerschulen der FHNW statt, die Praktikumsplätze
werden durch die Berufspraktischen Studien vermittelt. Studierende mit einem Fach absolvieren in ihrem
Fach ein P1, ein P2 sowie das P3. Studierende mit zwei Fächern absolvieren zwei Fachpraktika (P1 und
P2) – pro Fach ein Praktikum. Das P3 wird im Fach nach ihrer Wahl absolviert (vgl. Kapitel 4 und 5).

                                          Praktika P1/P2*                   P3
 Hospitation; gemeinsamer Unterricht      18 Lektionen                      4 Lektionen
 Eigenständiger Unterricht                12 Lektionen                      12 Lektionen
 Total Präsenz im Fachunterricht          30 Lektionen                      16 Lektionen
 *P1 = Fachpraktikum in Fach 1 oder erstes Monofachpraktikum
  P2 = Fachpraktikum in Fach 2 oder zweites Monofachpraktikum

Hinweis: Ein Überblick über die Anpassungen bezüglich der Praktika per Studienjahr 21/22 findet sich in
Kapitel 9.

3.1     Praktikumsplätze an Partnerschulen
Die Studierenden bewerben sich bis Mitte Mai für das kommende Schuljahr. Die meisten Partnerschulen
erwarten, dass die Studierenden anschliessend für persönliche Gespräche und erste Absprachen mit den
Fachschaften verfügbar sind. Eine definitive Zuteilung erfolgt bis Ende Juni. Verbindlich ist die Zusage der
Schule unter Voraussetzung des Bestehens der Berufseignungsabklärung sowie des Basisseminars.
Studierende stehen den Partnerschulen ab der letzten Sommerferienwoche für Einführungen im Kollegium
zur Verfügung. Die konkreten Termine klären sie direkt mit der Partnerschule.
Studierende, die keinen Platz an einer Partnerschule erhalten haben, werden von den Berufspraktischen
Studien angeschrieben. Gesucht werden Praktikumsplätze ausserhalb der Partnerschulen.

3.2     Praktikumsplätze ausserhalb der Partnerschulen
Studierende, die nicht an einer Partnerschule sind sowie Studierende, die ihr P3 nicht an einer
Partnerschule absolvieren, richten einen Suchauftrag für einen Praxisplatz an die Berufspraktischen
Studien. Der Auftrag muss für das entsprechende Semester bis am 31. Januar bzw. 30. September
vorliegen (Mail an praxis.sek2.ph@fhnw.ch). Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise erhalten die
Studierenden jeweils Ende Mai bzw. Ende November per E-Mail.
Hinweis: Zweifachstudierende können pro Semester nur einen Suchauftrag für ein Fach aufgeben.

3.3     Abbruch des Praktikums
Die Studierenden werden vom Praxisbüro der Berufspraktischen Studien per Mail über die Zuteilung eines
Praxisplatzes informiert. Innerhalb von maximal einer Woche bestätigen die Studierenden dem Praxisbüro
ihre Teilnahme am Praktikum. Nach der Bestätigung der Teilnahme am Praktikum gilt die Anmeldung als
verbindlich. Danach erfolgt der Erstkontakt zur Praxislehrperson und damit zur Schule. Erfolgt keine
Bestätigung, kann der Praktikumsplatz einer weiteren Studentin bzw. einem weiteren Studenten angeboten
werden. Studierende haben ausserdem die Möglichkeit der «Abmeldung»: Sie können sich von einem
zugeteilten Praktikumsplatz zurückziehen. Dies muss per Mail kurz begründet werden. In diesem Fall
werden in demselben Semester keine weiteren Praxisplätze gesucht.
Brechen Studierende nach einer verbindlichen Teilnahme ein Praktikum von sich aus ohne Vorliegen
triftiger Gründe nach StuPO §7, Abs. 14 (insb. Unfall oder längere Krankheit, Wahrnehmung von nicht

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delegierbaren Familienpflichten) ab, wird das Praktikum als «nicht erfüllt» bewertet. Das Praktikum kann
einmal wiederholt werden, jedoch nicht in demselben Semester.
Bricht eine Praxislehrperson ein Praktikum wegen mangelhafter Vorbereitung, unentschuldigten
Absenzen oder Unpünktlichkeit seitens der Studierenden ab oder weil die Studierenden entgegen der
Abmachung vor Beginn des Praktikums an den besprochenen Daten nicht verfügbar sind, wird das
Praktikum ebenfalls als «nicht erfüllt» bewertet (vgl. «Merkblatt zum Umgang mit schwierigen Situationen
im Praktikum» auf dem Praxisportal). Das Praktikum kann einmal wiederholt werden. Bis Semesterende
werden für die betreffende Studentin bzw. den betreffenden Studenten keine weiteren Praktika gesucht.

3.4     Belegung von Praktika und Begleitveranstaltungen
Hinweise zur Belegung von Praktika und Begleitveranstaltungen: Sofern ein Praktikum in einem
Semester geplant ist, muss dieses entsprechend im ESP belegt werden (https://esp.ph.fhnw.ch/). Falls kein
Praktikum zustande kommt, ist eine nachträgliche Abmeldung möglich, umgekehrt ist eine Nachmeldung
nicht möglich. Parallel zu den Praktika werden pro Semester ein Reflexionsseminar und ein Mentorat
belegt. Eine nachträgliche Anmeldung für Reflexionsseminar und Mentorat ist nicht möglich. Eine
Abmeldung von Mentoraten und Reflexionsseminaren ist bis spätestens Ende der 6. Semesterwoche per
E-Mail an die Kanzlei (kanzlei.isek.muttenz.ph@fhnw.ch) möglich.

3.5     Gesuch Praktikum ausserhalb der Nordwestschweiz
Grundsätzlich finden die Praktika an Schulen des Bildungsraums Nordwestschweiz (Kantone AG, BL, BS,
SO) statt. Auf Gesuch hin wird geprüft, ob ein Praktikum P1 oder P2 ausserhalb des Bildungsraums
bewilligt werden kann. Das Gesuch muss folgendes beinhalten: Informationen zur Schule (bspw. Website)
sowie Angaben zu den Praxislehrpersonen (Praxiscoach, falls Praktikum in eigener Klasse): Name, Mail-
Adresse, Unterrichtserfahrung (mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung). Das
Gesuch ist als separates pdf-Dokument an praxis.sek2.ph@fhnw.ch zu richten.
Das Gesuch wird nach Rücksprache mit der entsprechenden Praxislehrperson geprüft und der Entscheid
den Studierenden mitgeteilt.
Das Fokuspraktikum P3 muss zwingend an Mittelschulen des Bildungsraums Nordwestschweiz (Kantone
AG, BL, BS, SO) absolviert werden.

3.6     Gesuch Praktikum in eigener Klasse
Die Mindestdauer der Anstellung, die zu einem Praktikum in eigener Klasse berechtigt, beträgt 6 Monate
bzw. 1 Semester oder aber insgesamt mindestens 40 Lektionen. Die Praktika müssen an Mittelschulen
(Gymnasien bzw. Kantonsschulen, Wirtschafts- und Fachmittelschulen sowie weiteren
Berufsmaturitätsschulen) des Bildungsraums Nordwestschweiz (Kantone AG, BL, BS, SO) durchgeführt
werden. Die Studierenden stellen ein Gesuch (pdf) an die Berufspraktischen Studien
(praxis.sek2.ph@fhnw.ch), legen den Beleg der Anstellungsdauer bzw. Anzahl Lektionen (Kopie
Arbeitsvertrag, Bestätigung durch verantwortliche Person) sowie Angaben zum Praxiscoach wie Name,
Mailadresse, Unterrichtserfahrung (mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung)
bei.
Weitere Informationen zu einem Praktikum in eigener Klasse finden sich in Kapitel 6.
Auf Gesuch hin wird geprüft, ob ein Praktikum in eigener Klasse ausserhalb des Bildungsraums gewährt
werden kann (vgl. 3.4). Es besteht kein Anspruch auf Praktika ausserhalb des Bildungsraums
Nordwestschweiz.

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         Immersionspraktika P1 und P2
Die beiden Praktika P1 und P2 bieten den Studierenden die Gelegenheit zum systematischen und
begleiteten Einstieg in den beruflichen Alltag und zur Übernahme der vollen Verantwortung für das Lernen
der Schüler/innen sowie für den eigenen Professionalisierungsprozess. In beiden Praktika stehen für alle
Beteiligten die Schüler/innen und ihre Lernfortschritte im Zentrum.

4.1     Rahmenbedingungen
Voraussetzung für die Teilnahme an den Praktika P1 und P2 ist das erfolgreiche Absolvieren des
Basisseminars Berufspraktische Studien Sekundarstufe 2 (vgl. Kapitel 2). Die Studierenden absolvieren
die beiden Praktika in Maturitätsklassen an Mittelschulen (Gymnasien bzw. Kantonsschulen, Wirtschafts-
und Fachmittelschulen sowie Berufsmaturitätsschulen) im Bildungsraum Nordwestschweiz. Mindestens
eines der beiden Praktika muss an einer gymnasialen Maturitätsschule geleistet werden.
Praxislehrpersonen und Studierende erstellen eine Ausbildungsvereinbarung (Formular auf dem
Praxisportal) und schicken diese vor Beginn des Praktikums an die Berufspraktischen Studien.
Damit das Praktikum als bestanden testiert wird, muss die entsprechende Beurteilung (Testatblatt) durch
die Praxislehrperson vorliegen (vgl. 4.3), die EW/FD-Begleitungen müssen stattgefunden haben, sowie die
Dokumente (Ausbildungsvereinbarung, Testatblätter) fristgerecht eingereicht werden. Das Praktikum kann
einmal wiederholt werden.

4.2     Monofach und zwei Fächer
Studierende mit einem Fach (Monofach) absolvieren die beiden Praktika (P1 und P2) idealerweise bei
verschiedenen Praxislehrpersonen. Voraussetzung für die Teilnahme am P2 ist das abgeschlossene P1.
Studierende mit zwei Fächern absolvieren das P1 und P2 jeweils als Fachpraktikum, das heisst, die
Studierenden belegen pro Fach einen Praktikumsanlass (vgl. ESP/Veranstaltungsverzeichnis) und die
Testierung erfolgt pro Fach. Grundsätzlich werden die Fachpraktika gestaffelt absolviert, d.h. pro Semester
ein Fachpraktikum.
An Partnerschulen können die Studierenden mit zwei Fächern die Fachpraktika jeweils über zwei Semester
verteilt absolvieren. Das heisst, sie können die Fachpraktika wie bisher bei mehreren Praxislehrpersonen
in insgesamt zwei Semestern absolvieren. Dies muss in der Ausbildungsvereinbarung festgehalten werden.
Bei einem Wechsel der Praxislehrperson erhält die Studentin / der Student einen Zwischenbericht. Die
Testierung erfolgt pro Fach, spätestens per Ende Frühlingssemester.

4.3     Ziele der Praktika
Hauptziel der beiden Praktika ist der eigenständige Unterricht der Studierenden: Sie können 12
Lektionen Unterricht planen, unterrichten und auswerten. Davon ist eine Einheit von 8 Lektionen in einer
Klasse durchzuführen.
Die pädagogischen und didaktischen Ziele für die beiden Praktika sind – mit entsprechenden Beispielen –
in der Tabelle auf der nächsten Seite aufgeführt. Monofachstudierende treffen in Absprache mit den
Praxislehrpersonen Schwerpunkte, welche dieser Ziele sie im P1 bzw. P2 hauptsächlich verfolgen und
notieren diese in der Ausbildungsvereinbarung. Zum Ende des zweiten Praktikums müssen alle Ziele
erreicht sein. Studierende mit zwei Fächern müssen in beiden Fächern, d.h. in jedem der Fachpraktika alle
Ziele aus der Tabelle erfüllen. In der Ausbildungsvereinbarung formulieren sie in Absprache mit den
Praxislehrpersonen und mit Bezug auf die folgende Tabelle ihre individuellen Ziele für das jeweilige
Praktikum.

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Die Studierenden…                                             Beispiele (die Auflistung ist nicht abschliessend, es können auch eigene Beispiele angefügt werden)
   Organisation
…kennen ihre Schule und haben ihren Arbeitsplan für das •     absolvieren das Praktikum zuverlässig (halten sich an die Abmachungen, sind pünktlich, nehmen sich die
Praktikum mit den begleitenden Praxislehrpersonen und         erforderliche Zeit für die Planungen und Besprechungen mit der Praxislehrperson)
Dozierenden (EW/FD) abgestimmt                          •     sind selbstorganisiert (Praktikum, Studium, allfällige weitere Verpflichtungen wie Erwerbstätigkeit, Familie)

   Unterricht - Planung
…kennen die Schüler/innen in den betreffenden Klassen     •   stimmen fachliche Inhalte auf die Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ab
und passen die Vorbereitung und Durchführung der          •   formulieren Lernziele für die Schülerinnen und Schüler und verfolgen diese im Unterricht
Lektionen den Interessen und Lernfortschritten der        •   wählen zielorientiert didaktische Methoden und Sozialformen
Schüler/innen an
…entwickeln den Unterricht mit Unterstützung der          •   kennen den Lehrplan und die Kompetenzziele des jeweiligen Fachunterrichts für das Schulhalbjahr
Praxislehrperson(en) auf der Basis des fachlich,          •   verwenden die Planungsunterlagen der jeweiligen Fachdidaktik ihres Faches
fachdidaktisch und erziehungswissenschaftlich aktuellen   •   wählen und gestalten die Inhalte auf der Grundlage fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Kriterien
Wissensstandes
   Unterricht - Durchführung
…nehmen die Dynamik in der Klasse wahr und können die     •   schaffen mit sicherem und respektvollem Auftreten gute Beziehungsmöglichkeiten zu den Schülerinnen
Klasse angemessen und adaptiv führen                          und Schülern
                                                    •         intervenieren bei Störungen angemessen
                                                    •         drücken sich mündlich und schriftlich korrekt und verständlich aus
…realisieren ihren Unterricht nach der Planung und •          passen die Unterrichtsplanung adaptiv an
berücksichtigen gleichzeitig den Unterrichtsprozess •         formulieren die Ziele und Aufträge für die Schülerinnen und Schüler klar und verständlich
                                                    •         verfügen über geeignete Formen der Ergebnissicherung und Leistungsüberprüfung
…fördern die Eigenständigkeit und Verantwortungs- •           stellen kognitiv aktivierende Aufgaben
übernahme der Schüler/innen für ihr Lernen        •           berücksichtigen die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und setzen Methoden zur
                                                              Differenzierung und Individualisierung ein
                                                          •   erteilen lernförderliche Feedbacks

   Unterricht – Auswertung /Rollenbewusstsein und Reflexionsfähigkeit
…reflektieren ihren Unterricht   gemeinsam     mit den •      reflektieren den eigenen Unterricht kritisch
Praxislehrpersonen    und        entwickeln      daraus •     erkennen Handlungsalternativen
Handlungsalternativen                                   •     nehmen Erkenntnisse aus den Besprechungen mit den Praxislehrpersonen auf und setzen sie um
…reflektieren ihre Rolle und ihr Handeln in Bezug auf die •   erkennen eigene Stärken und Schwächen sowie den persönlichen Entwicklungsbedarf
persönliche professionelle Entwicklung                    •   sind in der Lage, andere Perspektiven einzunehmen und sich in die Lebenswelt der Schülerinnen und
                                                              Schüler zu versetzen
                                                          •   nutzen Rückmeldungen und Kritik anderer zur Optimierung der eigenen Arbeit
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4.4     Gestaltung der Praktika
Ein Praktikum dauert in der Regel 6 bis 10 Wochen. Die Dauer des Praktikums richtet sich nach dem
Stundenplan der Lehrpersonen und nach der Verfügbarkeit der Studierenden. Insgesamt stehen den
Studierenden pro Praktikum 90 Arbeitsstunden (3 ECTS-Punkte) zur Verfügung. Vorausgesetzt werden
eine aktive studentische Präsenz bzw. Mitarbeit im Fachunterricht von 30 Lektionen. Jede Lektion an der
Schule wird als Arbeitsstunde gezählt. Pro Arbeitsstunde an der Schule haben die Studierenden über das
gesamte Praktikum gesehen 2 weitere Stunden für die vollständige und intensive Vor- und Nachbereitung
der Arbeit an der Schule zur Verfügung. Somit stehen rund 60 Stunden zur Verfügung. Dieses Zeitbudget
muss insbesondere mit Blick auf die Vorbereitung des eigenständigen Unterrichts frühzeitig eingeteilt
werden. Im Folgenden eine Übersicht:

                                                   Praktika P1/P2; Fachpraktika
 Hospitation; gemeinsamer Unterricht               18 Lektionen
 Eigenständiger Unterricht                         12 Lektionen
 Total Präsenz im Fachunterricht                   30 Lektionen

Praxislehrperson und Studierende sprechen ab, wie viele der 18 Lektionen für Hospitationen und wie viele
für gemeinsamen Unterricht eingesetzt werden und halten dies in der Ausbildungsvereinbarung fest.
Im Rahmen der Praktika dienen Hospitationen dazu, die Bedingungen zu erkunden, in denen das
Praktikum stattfindet sowie verschiedene Aspekte von Unterricht und Schule zu beobachten.
Die Studierenden setzen sich in Absprache mit der Praxislehrperson Schwerpunkte (etwa zu fachlichen
bzw. inhaltlichen Aspekten der Lektion, zur Rhythmisierung, der Klassenführung oder weiteren Bereichen)
und halten ihre Beobachtungen schriftlich fest, um später (bspw. mit der Praxislehrperson oder im
Reflexionsseminar) über mögliche Zusammenhänge, Strukturen oder Ziele eines bestimmten Handelns zu
diskutieren und zu reflektieren und so Handlungsoptionen für den eigenen Unterricht zu entwickeln. Es wird
empfohlen, dass Studierende bei verschiedenen Lehrpersonen hospitieren, um unterschiedliche
Unterrichtsstile kennen zu lernen.
Um den beruflichen Alltag an einer Maturitätsschule besser nachvollziehen zu können, wird von
Studierenden erwartet, dass sie nach Absprache mit der Praxislehrperson auch ausserhalb des Unterrichts
an aktuellen schulischen Anlässen teilnehmen, bspw. an einem Konvent, an Sitzungen der Fachschaft,
Lernberichtsgesprächen oder Sporttagen. Diese Arbeitsstunden an der Schule werden als Hospitation
angerechnet.
Gemeinsamer Unterricht: Die Studierenden nehmen aktiv am Unterricht teil. Sie unterstützen
Lehrperson(en) und Schüler/innen und übernehmen kontinuierlich mehr Verantwortung. Sie können
einzelne Sequenzen (etwa den Beginn einer Stunde) selbst halten oder übernehmen den Unterricht für
einen Teil der Klasse (wenn Lehrperson und Student/in die Klassen in zwei Hälften unterrichten).
Hinweis: Ergänzend wird die Lektüre des Dokuments «Ideen zu Hospitationen/Teamteaching» (vgl.
Praxisportal) empfohlen.
Unter eigenständigem Unterricht werden Lektionen gefasst, die von den Studierenden eigenständig
geplant, durchgeführt und ausgewertet werden. Von den 12 Lektionen sollen die Studierenden in der
zweiten Hälfte des Praktikums eine Einheit von 8 Lektionen in einer Klasse unterrichten.
Im Fokus steht eine inhaltliche Unterrichtseinheit. Ist dies im Praktikum nicht zu organisieren, sollen im
Sinne der Kontinuität des studentischen Unterrichts aufeinanderfolgend 8 Lektionen in derselben Klasse
unterrichtet werden
Die Planung der Lektionen erfolgt grundsätzlich in Absprache mit den Praxislehrperson (vgl. 4.5).

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4.5     Begleitung und Unterstützung der Studierenden durch die Praxislehrperson
Die Begleitung und Unterstützung der Studierenden durch die Praxislehrperson verändern sich im Laufe
des Praktikums. Die Studierenden übernehmen während des Praktikums schrittweise mehr Verantwortung
für das Lernen der Schülerinnen und Schüler, während die Unterstützung durch die Praxislehrpersonen
abnimmt. Während des gesamten Praktikums werden die von den Studierenden gehaltenen Lektionsteile
und Lektionen besprochen – sowohl vor der Lektion (Lernziele, Aufgaben, Methoden, Lektionsplanung) als
auch danach (Fokus auf ausgewählte gelungene Aspekte sowie verbesserungswürdige Aspekte der
Lektion, Entwickeln von Handlungsoptionen und Folgerungen für die nächste Lektion).
In der folgenden Illustration ist der exemplarische Ablauf eines Praktikums veranschaulicht.

Hinweis: Eine Sammlung von lösungsorientierten Fragen für die Vor- und Nachbereitung von Unterricht
sowie ein Erklärvideo zu Vor- und Nachbesprechung von Unterricht befindet sich auf dem Praxisportal

Monofachstudierende
Im Praktikum P1 erleichtert die Praxislehrperson den Studierenden den Einstieg. Sie zeigt und diskutiert
passende Hilfsmittel für den Unterricht bzw. stellt diese zur Verfügung (Materialien wie Arbeitsblätter,
Lehrmittel oder weitere Unterlagen für die Planung). Die Praxislehrperson berät die Studierenden bei der
Planung der eigenständig gehaltenen Lektionen. Sie bespricht mit ihnen die Ziele des Praktikums sowie
die Planung und Auswertung des Unterrichts und eruiert Handlungsalternativen.
Im Praktikum P2 entwickeln die Studierenden eigenständig ihre Ziele und bringen sich selbstständig in den
Unterricht ein. Die Lehrperson gibt Inputs und kann mit Blick auf die durch die Studierenden eigenständig

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gehaltenen Lektionen Themen festlegen. Die Studierenden übernehmen die Verantwortung und planen
den Unterricht selbstständig. Die Praxislehrperson steht beratend zur Seite.
Zweifach-Studierende
In den Fachpraktika erhalten die Studierenden einen unterstützenden Einstieg (Hilfsmittel, vgl. Praktikum
P1). Sie müssen im zweiten Teil des Praktikums fähig sein, eigenverantwortlich Unterricht zu planen,
durchzuführen und auszuwerten (vgl. Praktikum P2). Die Praxislehrperson steht beratend zur Seite.

4.6     Begleitung der Studierenden durch die PH
Von Seiten der PH werden die Studierenden durch Dozierende der Fachdidaktik (FD) und der
Erziehungswissenschaften (EW) begleitet. Pro Praktikum und Fach soll mindestens ein Unterrichtsbesuch
mit Nachbesprechung stattfinden. Bewährt haben sich zudem die Besprechung einer Planung sowie die
Besprechung von Videoaufnahmen (Lektionen oder Unterrichtssequenzen) oder Beratungen zu einem
spezifischen Thema (bspw. Klassenführung, Beurteilungen).
Pro Fach finden zwei Begleitungen durch die Fachdidaktik statt. Bei Monofachstudierenden findet in der
Regel eine Begleitung im P1 und eine im P2 statt. Bei Studierenden mit zwei Fächern finden die
Begleitungen im jeweiligen Fachpraktikum statt, idealerweise eine zu Beginn und eine am Ende des
Praktikums. Um die Begleitung durch die Fachdidaktik zu organisieren, nehmen die Studierenden vor
Beginn des Praktikums Kontakt mit den jeweiligen Dozierenden auf. Eine Liste mit den entsprechenden
Fachdidaktiker/innen wird zu Beginn des Semesters verschickt. Die Art der Begleitung wird von den
Studierenden im Portfolio dokumentiert sowie auf dem Testatblatt ausgewiesen.
In jedem Praktikum (P1 und P2) findet eine EW-Begleitung statt. Diese wird durch die Berufspraktischen
Studien organisiert. Um dies zu gewährleisten, muss die Ausbildungsvereinbarung vor Beginn des
Praktikums an praxis.sek2.ph@fhnw.ch gesendet werden.

4.7     Beurteilung
Die Studierenden und die Praxislehrperson besprechen während des Praktikums laufend den Lernstand
der Studentin bzw. des Studenten hinsichtlich der allgemeinen und individuellen Ausbildungszielen. Für
das Bestehen eines Praktikums muss hinsichtlich der Ziele eine klare Entwicklung erkennbar sein und die
Ziele müssen erfüllt sein. Bei einem Wechsel der Praxislehrperson, erhält die Studentin / der Student einen
Zwischenbericht.
Erachtet eine Praxislehrperson die Leistungen einer Studentin bzw. eines Studenten als ungenügend, so
dass ein «fail» zu erwarten ist, sind folgende Schritte vorgesehen: Die Praxislehrperson informiert die
Studentin bzw. den Studenten bis spätestens in der Hälfte des Praktikums, dass ein «fail» möglich ist und
die Leistungen als ungenügend wahrgenommen werden. Sie begründet die Einschätzung mit konkreten
und nachvollziehbaren Beobachtungen, hält diese schriftlich fest und informiert die Berufspraktischen
Studien. Gemeinsam wird eine zusätzliche Perspektive organisiert (bspw. andere Praxislehrperson,
Dozierende (FD oder EW)). Am Ende des Praktikums fällt die Praxislehrperson den Entscheid, ob das
Praktikum bestanden oder nicht bestanden ist. Weitere Informationen finden sich im «Merkblatt zum
Umgang mit schwierigen Situationen im Praktikum», vgl. Praxisportal.
Die Beurteilung der Praxislehrpersonen wird auf dem Testatblatt (vgl. Praxisportal) festgehalten und
unterschrieben. Die Studierenden senden das Formular nach Abschluss des Praktikums umgehend per
Mail an praxis.sek2.ph@fhnw.ch. Zusätzlich erhalten die Studierenden einen Abschlussbericht der
Praxislehrperson, der sich an den Zielen des Praktikums orientiert. Auf dem Praxisportal steht ein
vorstrukturierter Bericht zur Verfügung, der verwendet werden kann.

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4.8     Checkliste für Studierende und Praxislehrpersonen

  Vor dem Praktikum

   Studierende:
   • Belegung im ESP (inkl. Reflexionsseminar und Mentorat)
   • Dozierende FD bezüglich Praktikumsbegleitung anfragen, EW-Begleitung wird durch die
     Berufspraktischen Studien organisiert
   Studierende und Praxislehrpersonen gemeinsam:
   • Informationen zu Schule, Schüler/innen, Klasse und Unterricht besprechen
   • Standortbestimmung der/s Studierenden besprechen und 2-4 konkrete Ausbildungsziele für das
     Praktikum erarbeiten (vgl. Kapitel 4.3)
   • Lektions- und Kooperationszeiten abstimmen
   • Lektionen für Hospitationen, gemeinsamer Unterricht und eigenständigen Unterricht planen und
     auf Ausbildungsvereinbarung festhalten. Student/in mailt diese an: praxis.sek2.ph@fhnw.ch
   • Thema für Unterrichtseinheit besprechen und festlegen

  Während des Praktikums
   Studierende und Praxislehrpersonen gemeinsam:
   • Mögliche Beobachtungsschwerpunkte für Hospitationen festlegen, Hospitationen gemeinsam
     auswerten
   • Kooperationszeiten für gemeinsame Planungen, Vor- und Nachbesprechungen von Unterricht
     nutzen
   • Ausserunterrichtliche Aktivitäten planen
   • Probleme und Schwierigkeiten frühzeitig gemeinsam besprechen (vgl. „Merkblatt zum Umgang
     mit schwierigen Situationen im Praktikum» auf dem Praxisportal)
   • Zwischenbilanz: in der Hälfte des Praktikums gemeinsam eine Zwischenbilanz ziehen
  Studierende:                                      Praxislehrpersonen (PxLP):
   • Planung von Lektionen / Lektionsteilen          • Unterrichtsmaterial zur Verfügung stellen
     frühzeitig mit PxLP abstimmen und               • Unterrichtssequenzen der Studentin, des
     Rückmeldungen einholen                            Studenten beobachten, Schwerpunkte nach
   • Unterricht planen, durchführen und                vereinbarten Lernzielen setzen, Eindrücke
     auswerten                                         dokumentieren
   • fortlaufend den eigenen Lernfortschritt         • Nachbesprechungen vereinbaren, während
     auch im Hinblick auf die individuellen            der Besprechungen die Studierenden mittels
     Ausbildungsziele reflektieren                     Reflexion zu Erkenntnissen verhelfen
                                                     • Laufend den Lernstand der Studierenden mit
                                                       Blick auf die individuellen Ausbildungsziele
                                                       besprechen
                                                     • Bei einem allfälligen Wechsel der PxLP einen
                                                       Zwischenbericht verfassen
  Abschluss des Praktikums
   • Schlussreflexion mit Ausbildungszielen          • Abschlussbericht zuhanden der Studierenden
     für das nächste Praktikum formulieren             schreiben (vgl. Vorlage Praxisportal)
     und ins E-Portfolio einpflegen                  • Abschlussgespräch mit Studierenden führen:
   • Abschlussgespräch       mit    Praxislehr-        über den Verlauf des Praktikums reflektieren,
     person/en führen: über den Verlauf des            Beurteilung kommunizieren und erläutern
     Praktikums reflektieren, persönliches
     Feedback zum Praktikum geben

   • Testatblatt gemeinsam ausfüllen und unterschreiben, Student/in schickt Testatblatt an:
     praxis.sek2.ph@fhnw.ch

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         Fokuspraktikum P3
Im Fokuspraktikum P3 realisieren die Studierenden eigenständig eine Unterrichtseinheit in ihrem Fach
resp. in einem ihrer Fächer. Parallel zum Fokuspraktikum erarbeiten die Studierenden die individuelle
Arbeitsleistung (IAL) (vgl. Anleitung IAL auf dem Praxisportal).

5.1     Rahmenbedingungen
Voraussetzung für die Teilnahme ist das erfolgreiche Absolvieren der Praktika P1 und P2 bzw. der
Fachpraktika. Die Studierenden absolvieren das Fokuspraktikum zwingend an Mittelschulen des
Bildungsraums Nordwestschweiz (Gymnasien bzw. Kantonsschulen, Wirtschafts- und Fachmittelschulen
sowie weiteren Berufsmaturitätsschulen). Das Praktikum muss im ESP belegt werden. Das Fokuspraktikum
P3 wird in einem Fach durchgeführt.
Praxislehrpersonen und Studierende erstellen eine Ausbildungsvereinbarung (vgl. Praxisportal) und
schicken diese vor Beginn des Praktikums an die Berufspraktischen Studien.
Damit das Praktikum als bestanden testiert wird, muss die entsprechende Beurteilung (Testatblatt) durch
die Praxislehrperson vorliegen (vgl. 5.3), sowie die Dokumente (Ausbildungsvereinbarung, Testatblatt)
fristgerecht eingereicht werden. Das Praktikum kann einmal wiederholt werden.

5.2     Ziele des Praktikums
Hauptziel des Praktikums ist es, dass die Studierenden 12 Lektionen selbständig vorbereiten,
unterrichten und auswerten können. Davon ist zwingend eine Einheit von 8 Lektionen in einer
Klasse der Sekundarstufe II durchzuführen.
Die pädagogischen und didaktischen Ziele für das Praktikum sind einerseits die Ziele fürs P1 und P2 bzw.
Fachpraktika (vgl. 4.3) sowie die – mit entsprechenden Beispielen – in der folgenden Tabelle aufgeführten
spezifischen Ziele für das Fokuspraktikum P3. Die Studierenden formulieren in Absprache mit den
Praxislehrpersonen und mit Bezug auf die Tabelle ihre individuellen Ziele für das Praktikum.

 Ausbildungsziele mit Beispielen für das Praktikum P3
 Die Studierenden….                               Beispiele
 planen einen sinnvoll strukturierten        •    wählen zielorientiert und didaktisch begründet geeignete
 Unterricht auf der Basis aktueller               Methoden und Arbeitsformen aus
 fachwissenschaftlicher   und     fach-      •    berücksichtigen die individuellen Lernprozesse der
 didaktischer Wissensbestände                     Schülerinnen und Schüler
 nutzen Verfahren und Methoden, um die       •    stellen kognitiv aktivierende Aufgaben
 Schülerinnen und Schüler zu motivieren      •    thematisieren Lernstrategien und setzen diese gezielt ein
 und ihre Lernprozesse anzuregen
 überprüfen      und    belegen     die      •    setzen unterschiedliche Formen von Feedback ein
 Lernfortschritte der Schülerinnen und       •    erstellen eine Prüfung / Leistungserhebung
 Schüler                                     •    analysieren Lern- und Leistungsergebnisse von Schülerinnen
                                                  und Schülern und entwickeln Handlungsoptionen für den
                                                  nachfolgenden Unterricht

5.3       Gestaltung des Praktikums
Für das Fokuspraktikum stehen 30 Arbeitsstunden (1 ECTS-Punkt) zur Verfügung. Im Zentrum der 30
Arbeitsstunden steht die Beteiligung an mindestens 16 Lektionen Fachunterricht. 4 Lektionen stehen für
Hospitationen und gemeinsamen Unterricht zur Verfügung, 12 Lektionen für eigenständigen Unterricht.
Von diesen 12 Lektionen muss zwingend eine Unterrichtseinheit von 8 Lektionen durchgeführt werden. Im
Fokus steht eine inhaltliche Unterrichtseinheit. Ist dies nicht zu organisieren, sollen im Sinne der Kontinuität
des studentischen Unterrichts aufeinanderfolgend 8 Lektionen an derselben Klasse unterrichtet werden.

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Die Planung der Unterrichtseinheit ist auch Teil der IAL (Videoportfolio), die Vorgaben der Fachdidaktik
müssen berücksichtigt werden (vgl. Praxisportal). Die genaue Ausgestaltung der Arbeitszeit ist zwischen
Studierenden und Praxislehrperson(en) abzustimmen und in der Ausbildungsvereinbarung zu
dokumentieren. Diese muss vor dem Praktikum an praxis.sek2.ph@fhnw.ch gemailt werden.

 Hospitation; gemeinsamer Unterricht     4 Lektionen
 Eigenständiger Unterricht               12 Lektionen
 Total Präsenz im Fachunterricht         16 Lektionen

Hinweis: Genauere Angaben zu Hospitation, gemeinsamem Unterricht und eigenständigem Unterricht
finden sich in Kapitel 4.5.

5.4     Begleitung der Studierenden
Im Fokuspraktikum P3 findet keine Begleitung durch Fachdidaktik oder Erziehungswissenschaft statt. Die
Studierenden planen den Unterricht weitgehend eigenständig, die Praxislehrperson steht den Studierenden
beratend zur Seite. Die von den Studierenden geplanten und durchgeführten Lektionen werden sowohl vor
der Lektion (Lernziele, Aufgaben, Methoden, Lektionsplanung) als auch danach (Fokus auf ausgewählte
gelungene Aspekte sowie verbesserungswürdige Aspekte der Lektion, Entwickeln von Handlungsoptionen
und Folgerungen für die nächste Lektion) gemeinsam besprochen.
Hinweis: Eine Sammlung von lösungsorientierten Fragen für die Vor- und Nachbereitung von Unterricht,
sowie ein Erklärvideo zu Vor- und Nachbesprechung von Unterricht befindet sich auf dem Praxisportal.

5.5     Individuelle Arbeitsleistung (IAL, Videoportfolio)
Im Fokuspraktikum P3 wird auch die IAL erstellt. Diese muss separat im ESP belegt werden. Wir empfehlen
für das P3 und die IAL einen Zeitraum von ca. 6 Wochen, um eine übermässige Belastung zu vermeiden.
Sowohl der Unterrichtsbesuch (Praxisteil) als auch die Videoaufnahme für den Reflexionsteil sind
Bestandteil der Unterrichtseinheit von 8 Lektionen und können nicht in einzelnen Lektionen ausserhalb der
Unterrichtseinheit durchgeführt werden. Die genauen Vorgaben zur IAL finden sich in der Anleitung
Videoportfolio auf dem Praxisportal.

5.6     Beurteilung des Praktikums
Die Studierenden und die Praxislehrperson besprechen während des Praktikums laufend den Lernstand
der Studentin bzw. des Studenten hinsichtlich der allgemeinen und individuellen Ausbildungsziele. Für das
Bestehen eines Praktikums müssen die Ziele (vgl. 5.2) erfüllt sein.
Erachtet eine Praxislehrperson die Leistungen einer Studentin bzw. eines Studenten als ungenügend, so
dass ein «fail» zu erwarten ist, sind folgende Schritte vorgesehen: Die Praxislehrperson informiert die
Studentin, den Studenten bis spätestens zur Hälfte des Praktikums, dass ein «fail» möglich ist und die
Leistungen als ungenügend wahrgenommen werden. Sie begründet die Einschätzung mit konkreten und
nachvollziehbaren Beobachtungen, hält diese schriftlich fest und informiert die Berufspraktischen Studien.
Gemeinsam wird eine zusätzliche Perspektive organisiert (bspw. andere Praxislehrperson, Dozierende (FD
oder EW)). Am Ende des Praktikums fällt die Praxislehrperson den Entscheid, ob das Praktikum bestanden
oder nicht bestanden ist.
Die Beurteilung der Praxislehrpersonen wird auf dem Testatblatt (vgl. Praxisportal) festgehalten und
unterschrieben. Die Studierenden senden das Formular nach Abschluss des Praktikums umgehend per
Mail an praxis.sek2.ph@fhnw.ch. Zusätzlich erhalten die Studierenden einen Abschlussbericht der
Praxislehrperson, der sich an den Zielen des Praktikums orientiert. Auf dem Praxisportal steht ein
vorstrukturierter Bericht zur Verfügung, der verwendet werden kann.

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5.7     Checkliste für Studierende und Praxislehrpersonen zum Fokuspraktikum (P3)

  Vor dem Praktikum

   Studierende:
   • P3 und IAL im ESP belegen

   Studierende und Praxislehrpersonen gemeinsam:
   • Informationen zu Schule, Schüler/innen, Klasse und Unterricht besprechen
   • Standortbestimmung der/s Studierenden besprechen, individuelle Ausbildungsziele allenfalls
     anpassen
   • Lektions- und Kooperationszeiten abstimmen
   • Lektionen für Hospitationen, gemeinsamer Unterricht und eigenständigen Unterricht planen und
     auf Ausbildungsvereinbarung festhalten. Student/in mailt diese an: praxis.sek2.ph@fhnw.ch
   • Thema für Unterrichtseinheit besprechen und festlegen
   • Mögliche Termine für Unterrichtsbesuch und Video (IAL Videoportfolio) festlegen

  Während des Praktikums
   Studierende und Praxislehrpersonen gemeinsam:
   • Kooperationszeiten für gemeinsame Planungen, Vor- und Nachbesprechungen von Unterricht
     nutzen
   • Probleme und Schwierigkeiten frühzeitig gemeinsam besprechen (vgl. „Merkblatt zum Umgang
     mit schwierigen Situationen im Praktikum» auf dem Praxisportal)

  Studierende:                                   Praxislehrpersonen (PxLP):
   • Planung von Lektionen / Lektionsteilen       • gemeinsame Kooperationszeiten anbieten
     frühzeitig mit PxLP abstimmen und            • Unterrichtssequenzen der Studentin, des
     Rückmeldungen einholen                         Studenten beobachten, Schwerpunkte nach
   • Unterricht planen, durchführen und             vereinbarten Lernzielen setzen, Eindrücke
     auswerten                                      dokumentieren
   • Rückmeldungen zu den Lektionen               • Nachbesprechungen vereinbaren, während
     einholen und den eigenen Unterricht            der Besprechungen die Studierenden mittels
     reflektieren                                   Reflexion zu Erkenntnissen verhelfen
   • Einverständniserklärung für die Video-       • Laufend den Lernstand der Studierenden mit
     aufnahme einholen                              Blick auf die individuellen Ausbildungsziele
                                                    besprechen
  Abschluss des Praktikums

   • Abschlussgespräch     mit   Praxislehr-      • Abschlussbericht zuhanden der Studierenden
     person/en führen: über den Verlauf des         schreiben (vgl. Vorlage Praxisportal)
     Praktikums reflektieren, persönliches        • Abschlussgespräch mit Studierenden führen:
     Feedback zum Praktikum geben                   über den Verlauf des Praktikums reflektieren,
                                                    Beurteilung kommunizieren und erläutern

   • Testatblatt gemeinsam ausfüllen und unterschreiben, Student/in schickt Testatblatt an:
     praxis.sek2.ph@fhnw.ch

Professur für Berufspraktische Studien     Hofackerstrasse 30                      praxis.sek2.ph@fhnw.ch
und Professionalisierung Sek II            4132 Muttenz                                   +41 61 228 51 55
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         Praktikum in eigener Klasse
Diese Form von Praktika richtet sich an alle Studierenden der PH FHNW, die bereits eine feste Anstellung
als Lehrperson haben oder eine Stellvertretung wahrnehmen.

6.1     Rahmenbedingungen
Die Mindestdauer der Anstellung, die zu einem Praktikum in eigener Klasse berechtigt, beträgt 6 Monate
bzw. 1 Semester oder aber insgesamt mindestens 40 Lektionen. Die Praktika müssen an Mittelschulen
(Gymnasien bzw. Kantonsschulen, Wirtschafts- und Fachmittelschulen sowie weiteren
Berufsmaturitätsschulen) des Bildungsraums Nordwestschweiz (Kantone AG, BL, BS, SO) durchgeführt
werden. Die Studierenden stellen ein Gesuch als pdf an die Berufspraktischen Studien
(praxis.sek2.ph@fhnw.ch), legen den Beleg der Anstellungsdauer/Anzahl Lektionen (Kopie Arbeitsvertrag,
Bestätigung durch verantwortliche Person) sowie Angaben zum Praxiscoach wie Name, Mailadresse,
Unterrichtserfahrung (mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung) bei.
Auf Gesuch hin wird geprüft, ob ein Praktikum in eigener Klasse ausserhalb des Bildungsraums gewährt
werden kann (vgl. 3.4). Es besteht kein Anspruch auf Praktika ausserhalb des Bildungsraums
Nordwestschweiz.

6.2     Ziele des Praktikums
Für P1, P2 bzw. Fachpraktikum siehe Kapitel 4.3, für P3 siehe Kapitel 5.2.

6.3     Gestaltung des Praktikums
Das Praktikum in eigener Klasse beinhaltet die Bereiche Vor- und Nachbereitung von Unterricht,
Hospitationen und eigenständiger Unterricht (die genaue Beschreibung dieser Bereiche finden sich in
Kapitel 4.4). Die Hospitationen sollen möglichst bei unterschiedlichen Lehrpersonen durchgeführt werden,
ausserdem zählen im P1, P2 bzw. Fachpraktikum maximal 10 Lektionen Beteiligung an
ausserunterrichtlichen Tätigkeiten ebenfalls als Hospitation.
Die Regelungen zur Begleitung durch die Dozierenden aus Fachdidaktik und Erziehungswissenschaften
sowie zu den Rückmeldungen und der Pflege des E-Portfolios gelten analog zu den regulären Praktika.
Auf der Sekundarstufe II können alle Praktika in eigener Klasse absolviert werden.

6.4     Unterstützung und Begleitung durch PraxisCoach
Die Begleitung der Praktika in eigener Anstellung erfolgt anstelle von Praxislehrpersonen durch
PraxisCoaches. Idealerweise arbeiten PraxisCoaches als Praxislehrpersonen im gleichen Schulhaus und
sind somit erfahrene Kolleg/innen aus der Fachschaft. Sie können aber auch an einer anderen Schule
arbeiten und regelmässig die Studierenden an deren Schule besuchen, bzw. auch von den Studierenden
besucht werden.
PraxisCoaches nehmen die gleichen Aufgaben wie Praxislehrpersonen wahr (vgl. Kapitel 4), sind aber
nicht permanent am Arbeitsplatz der Studierenden anwesend. Ihnen stehen für ein P1 und P2, bzw.
Fachpraktikum jeweils 30 Arbeitsstunden zur Begleitung der Studierenden zur Verfügung. Im
Fokuspraktikum (P3) sind es 15 Arbeitsstunden. In der Regel treffen sich der PraxisCoach und die
Studierenden einmal in der Woche. Die Tabelle gibt einen Überblick über die gemeinsamen Aktivitäten und
den jeweiligen Zeitaufwand. Die genaue Ausgestaltung der Praxisbegleitung ist unter Berücksichtigung der
jeweiligen Gegebenheiten zwischen Studierenden und Praxislehrperson(en) abzustimmen und in der
Ausbildungsvereinbarung festzuhalten.

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 Begleitung von Studierenden durch PraxisCoach                                        P1 / P2         P3
 Unterrichtsbesuch (gemeinsamer Unterricht oder Unterrichtsvideo möglich)             9h              5h
 Vor- und Nachbesprechung von Unterricht                                              12h             6h
 Diverses (zusätzliche Beratung, Organisation, Leistungskontrollen)                   9h              4.5h
 Total PraxisCoach                                                                    30h             15h

6.5     Beurteilung des Praktikums
Für die Beurteilung des P1, P2 bzw. Fachpraktikums, vgl. Kapitel 4.7, für das P3 vgl. Kapitel 5.6.

6.6     Checkliste für Studierende und PraxisCoach bei Praktika in eigener Klasse
Für die Checkliste P1, P2 bzw. Fachpraktika, vgl. Kapitel 4.8, für die Checkliste P3, vgl. Kapitel 5.7.

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         Mentorat und E-Portfolio
7.1     Rahmenbedingungen
Für das Mentorat stehen den Studierenden 30 Arbeitsstunden (entspricht 1 ECTS-Punkt) zur Verfügung.
Das Mentorat muss im ESP belegt werden und erfolgt im Rahmen des Partnerschuljahrs. Mentorate
ausserhalb der Partnerschule werden semesterweise angeboten. Diese werden parallel zum P1 und P2
belegt (insgesamt 2 Mentorate, pro Semester kann ein Mentorat belegt werden). Eine nachträgliche
Belegung vom Mentorat ist nicht möglich. Eine Abmeldung ist bis spätestens Ende der 6. Semesterwoche
per E-Mail an die Kanzlei möglich.
Das Mentorat umfasst pro Semester zwei Einzelgespräche mit der Mentorin bzw. dem Mentor, die
persönliche Reflexionsarbeit und die Führung eines Portfolios, das als Leistungsnachweis dient. Das
Portfolio wird als E-Portfolio mit dem Service SWITCHportfolio der FHNW geführt. Das Mentorat mit
Portfolio wird mit pass/fail beurteilt und kann einmal wiederholt werden.

7.2     Ziele
Im Fokus steht die systematische, reflektierte und zielorientierte Arbeit am eigenen Lern- und
Professionalisierungsprozess, auch im Hinblick auf Lernprozesse von Schüler/innen.
Die Studierenden…
      … erkennen ihre gegenwärtigen professionellen Voraussetzungen und Aufgaben und formulieren
        persönliche Zielsetzungen für die kommenden Ausbildungsphasen. Im Zentrum stehen sowohl
        das Unterrichten vor der Klasse als auch die individuelle Begleitung von Schülerinnen und
        Schülern.
      … bearbeiten in den beiden Einzelgesprächen zentrale Themen ihrer Professionalisierung.
        Referenzpunkte bilden die individuellen Ausbildungsziele aus dem Basisseminar und den
        Praktika sowie – im Sinne eines ressourcenorientierten Coachings – selbst gewählte
        berufsbezogene Anliegen der Studierenden. Die Gespräche sind entsprechend persönlich und
        vertraulich.
      … zeigen im Portfolio, wie sie ihre individuellen Zielsetzungen aus den Praktika und den
        persönlichen Entwicklungsprozess in einer Reflexion systematisch verbinden können. Neben
        den eigenen Standortbestimmungen und Reflexionen stehen die Rückmeldungen von
        Praxislehrpersonen, Dozierenden, Mitstudierenden und Lernenden im Zentrum des Portfolios.
        Dieses bildet die Basis für die Gespräche mit der Mentorin/dem Mentor.

Hinweise: Das Mentorat erfordert Vertrauen. Studierende können bei Zuteilungen im Rahmen der
Partnerschule einen Wechsel nach vorheriger Absprache mit der Mentorin/dem Mentor ohne Nachteil beim
Sekretariat Berufspraktische Studien beantragen.
Zum Mentorat und E-Portfolio wird den Studierenden ein Skript abgegeben.

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7.3     Checkliste für Einträge ins E-Portfolio

 Veranstaltung                      Obligatorische Einträge im E-Portfolio

 Basisseminar                       o    Individuelle Ausbildungsziele aus dem Basisseminar
                                    o    Partnerschulvereinbarung
 Praktikum P1/P2, bzw.              o    Ausbildungsvereinbarung(en) mit individuellen Ausbildungszielen
 Fachpraktikum
                                    o    Standortbestimmung des/r Studierenden zu Beginn des Praktikums
                                         (2000-4000 Zeichen = 1-2 A4 Seiten)
                                    o    Art der Begleitung durch EW und FD mit Datum vermerken
                                         (Besprechung der Planung, Stundenbesuch, Videoanalyse)
                                    o    Abschlussbericht der Praxislehrperson mit Bewertung des Praktikums
                                         - „pass oder fail“ (nicht mehr als 2 A4 Seiten)
                                    o    Schlussreflexion (2000-4000 Zeichen = 1-2 A4 Seiten) mit den
                                         individuellen Ausbildungszielen für das nächste Praktikum. Die
                                         Schlussreflexion ist zugleich Standortbestimmung für das folgende
                                         Praktikum (P2 oder P3)
                                    o    Testatblätter

 Fokuspraktikum 3                   Keine – die Dokumentation erfolgt im Rahmen des Videoportfolios.

 Einzelgespräche und                Für die Einzelgespräche und im Rahmen der Reflexionsseminare können die
 Reflexionsseminar                  Dozierenden spezifisch weitere Reflexionen und Einträge für verbindlich
                                    erklären.

 Weitere Dokumente                  Im Hinblick auf eine eigene Dokumentation zur Professionalisierung sind
                                    weitere Unterlagen möglich, die z.B. einer Bewerbung beigelegt werden
                                    könnten. Studierende entscheiden dabei selber, was sie für sich
                                    dokumentieren und was sie für Praxislehrpersonen, Moderation und
                                    Mitstudierende frei geben wollen (Vertraulichkeit und Daten- bzw.
                                    Persönlichkeitsschutz).

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