WEGWEISEND FÜR DIE ZUKUNFT - Die News der Oberösterreichischen Gebäudereiniger und Hausbetreuer - WKO

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WEGWEISEND FÜR DIE ZUKUNFT - Die News der Oberösterreichischen Gebäudereiniger und Hausbetreuer - WKO
Die News der Oberösterreichischen Gebäudereiniger und Hausbetreuer                                                            Ausgabe 01/2019 . Oberösterreich

WEGWEISEND FÜR
DIE ZUKUNFT
Nach intensiven Verhand-           wurde die Anrechnung von            stunden (2 Stunden). Die ur-
lungen konnte der neue             Karenzzeiten auf 24 Monate          sprüngliche Forderung waren                                       Ursula Krepp,
Kollektivvertrag   verein-         ausgeweitet und damit einer         +100% auf jede 11. und 12.                             u.krepp@serviceteam.at
                                                                                                                                Landesinnungsmeisterin
bart werden und ist damit          Forderung von uns entspro-          Arbeitsstunde und es ist unse-
ein gutes Signal für die           chen, dass die Karenzzeit           rem Verhandlungsteam gelun-
                                                                                                                    Liebe UnternehmerInnen,
Zukunft.                           auf nur eine Karenz begrenzt        gen, diesen Zuschlag auf 75%
                                                                                                                    liebe Innungsmitglieder,
                                   wird. Aufgrund gesetzlicher         zu reduzieren.
Der neue Kollektivvertrag für      Vorgaben sind jetzt Karenz-
                                                                                                                    wir haben als Innung in den letzten
unsere Betriebe ist ab 1. Jänner   zeiten für Hospiz-Betreuung,        NEUREGELUNG BEI DEN
                                                                                                                    Jahren viel für die Branche er-
2019 in Geltung und er sieht       Begleitung schwerstkranker          SONDERZAHLUNGEN
                                                                                                                    reicht – Fortschritte bei Aus- und
einige Änderungen vor, die es      Kinder sowie Pflege in die          Berechnung und Auszahlung
                                                                                                                    Weiterbildung, einen für Hausbe-
zu beachten gilt. Im Folgen-       Karenz aufgenommen.                 von Urlaubszuschuss und
den nun die wichtigsten Neu-                                           We i h n a c h t s r e m u n e r a t i o n   treuer und Gebäudereiniger ge-
erungen im Kurz-Überblick:         KLARSTELLUNG                        wurden vollständig überarbei-                rechten und modernen Kollektiv-
                                   BEI UMKLEIDEZEITEN                  tet und bringen Ihnen mehr                   vertrag – höhere Gewinne in den
ÄNDERUNG DER                       Aufgrund eines kürzlich er-         Gerechtigkeit und Flexibilität –             Unternehmen durch ÖNORM und
KÜNDIGUNGSFRISTEN                  gangenen OGH-Urteils erfolg-        Alles im Detail dazu auf Seite 3             gut erläuterte Kostensteigerun-
Die Fristen für Beginn und         te eine zwingende Klarstel-         dieses Newsletters sowie einen               gen. Immer mehr werden die
Beendigung des Arbeitsver-         lung, wann und unter welchen        Entwurf für eine entsprechen-                sozial-    und     arbeitsmarktpoliti-
hältnisses wurden nun an die       Umständen Umkleidezeiten            de Vereinbarung mit Ihren                    schen Rahmenbedingungen für
Regelung für Angestellte an-       als Arbeitszeit gelten – alle De-   Mitarbeitern auf Seite 2.                    uns Dienstleister für unseren Un-
geglichen und bedeuten, dass       tails dazu entnehmen Sie bitte                                                   ternehmenserfolg        entscheidend
ab 1. Jänner 2021 (nicht vor-      dem neuen Kollektivvertrag.         ALLE DETAILS ZUM NEUEN                       sein.
her!) Arbeitsverträge zu jedem                                         KOLLEKTIVVERTRAG AUCH
15. oder Letzten eines Kalen-      ZUSCHLÄGE BEI                       AUF WKO.AT                                   Ich habe die Möglichkeit, als Ver-
dermonats aufgelöst werden         MEHRARBEIT UND                      Alle Detailregelungen zum                    waltungsrätin      sowohl     in   der
können, da es ab diesem Da-        SONDERZEITEN                        neuen Kollektivvertrag, Mus-                 neuen ÖGK als auch im AMS
tum per Gesetz zu Verände-         Bei der Berechnung der Zu-          terverträge und Lohntabellen                 Österreich, im Arbeitsrechtlichen
rungen bei den Kündigungs-         schläge für Mehrarbeit sowie        finden Sie auch unter:                       Ausschuss der WKÖ und als KV-
fristen kommen wird.               Nacht-, Sonntags- und Feier-        www.dfg.at ‑->                               Verhandlerin für die Bundesin-
                                   tagsarbeit gibt es Änderungen       „Kollektivvertrag abrufen“                   nung unsere Zukunft für Arbeit-
ANRECHNUNG VON                     in der Höhe der Zuschläge                                                        nehmer und Arbeitgeber positiv
KARENZZEITEN                       (75%) als auch bei den zumin-                                                    mitzugestalten.
In §5 Betriebszugehörigkeit        dest zu bezahlenden Arbeits-
                                                                                                                    Wir benötigen motivierte Mitar-
                                                                                                                    beiter, eine Senkung der Lohn-

  ACHTUNG RUTSCHGEFAHR!                                                                                             kosten und ein Arbeitsrecht, dass
                                                                                                                    handelbar ist. Dafür setze ich mich
                                                                                                                    ehrenamtlich mit großem Zeitauf-
  IMPFSCHUTZ IN DER KRANKENHAUS-REINIGUNG:
                                                                                                                    wand weiterhin ein, Sie können
  Alle Mitarbeiter, die bei der Reinigung im Krankenhausbetrieb                                                     sich auf mich verlassen. Unsere
  eingesetzt werden, müssen einen ausreichenden Impfschutz                                                          Branche liegt mir am Herzen.
  laut gesetzlicher Vorgabe vorweisen können!                                                                       Herzlich Ihre Ursula Krepp
WEGWEISEND FÜR DIE ZUKUNFT - Die News der Oberösterreichischen Gebäudereiniger und Hausbetreuer - WKO
01/2019                                                                                                                                             Seite 02   Seite 03                                                                                                                         01/2019

MUSTERVERTRAG FÜR                                                                                                                                              MEHR GERECHTIGKEIT – UZ UND WR NEU
DIE NEUREGELUNG
VON UZ UND WR
Vereinbarung zur Umstellung der                     Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und
Auszahlungstermine für Urlaubszu-                   Weihnachtsremuneration)        gem.    §13
schuss und Weihnachtsremuneration                   Abs. 3 2. Absatz des Kollektivvertrags für
gem. §13 KV DFG-Reiniger:                           die Denkmal-, Fassaden- und Gebäuderei-
                                                    niger auf eine vierteljährliche Auszahlung
Der Arbeitgeber, die Firma....(kurz AG              beider Sonderzahlungen in vier gleichen
genannt) und der Arbeitnehmer.... (kurz             Teilen zu den Lohnauszahlungsterminen
AN genannt) vereinbaren, dass ab dem                März, Juni, September und November                                                                         Berechnung und Auszahlung von                  Teilen) mit den Lohnauszahlungen für die       cherheit und die nun verankerte Rückzah-
Kalenderjahr 2019 die Auszahlung der                umgestellt wird.                                                                                           Urlaubszuschuss und Weihnachts-                Monate März, Juni, September und No-           lungsverpflichtung auf alle Sonderzahlun-
                                                                                                                                                               remuneration können ab sofort neu              vember auszubezahlen sind. Für bestehen-       gen bei vorzeitigem Ausscheiden bringt

UNSER TEAM FÜR IHRE ANLIEGEN
                                                                                                                                                               vereinbart werden – damit gibt es              de Arbeitsverhältnissen ist die Änderung       uns mehr Gerechtigkeit.
                                                                                                                                                               mehr Gerechtigkeit für alle.                   von Berechnung und Auszahlungsmodus
                                                                                                                                                                                                              durch Betriebsvereinbarung bzw. in Be-         DIE VERTRAGLICHE VEREINBARUNG
                                                                                                                                                               DIE ÄNDERUNG IM §13                            trieben, in denen kein Betriebsrat errichtet   ACHTUNG: Um diese Umstellung in Ihrem
                                                                                                                                                               UNSERES KOLLEKTIVVERTRAGS                      ist, durch schriftliche Vereinbarung mit       Betrieb zu fixieren, brauchen Sie eine ver-
                                                                                                                                                               Die neue Regelung im Absatz 3: Der Ur-         den Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zu         tragliche Vereinbarung mit Ihrem Betriebs-
                                                                                                                                                               laubszuschuss ist mit der Mailohnaus-          treffen. Der neue Absatz 5 regelt die Rück-    rat oder Einzelvereinbarungen mit jedem
               DI Christoph Stoiber                          Sabine Kobler                                                                                     zahlung (spätestens bis 15. Juni), die         zahlung von Urlaubsgeld bei vorzeitigem        Mitarbeiter – einen geprüften Musterver-
               Innungsgeschäftsführer                        Landesinnung Chemische Gewerbe & DFG                        Ursula Krepp                                                                         Ausscheiden und wurde nun auch auf die
                                                                                                                                                               Weihnachtsremuneration mit der Okto-                                                          trag finden Sie dazu auf Seite 2.
               Hessenplatz 3, 4020 Linz                      Hessenplatz 3, 4020 Linz                                    Landesinnungsmeisterin
                                                                                                                                                               berlohnauszahlung (spätestens bis 15.          Weihnachtsremuneration ausgedehnt.
               T 05-90909-4160                               T 05-90909-4163, F 05-90909-4169                            T 0732-385025
               E chemie-dfg@wkooe.at                         E chemie-dfg@wkooe.at                                       E u.krepp@serviceteam.at
                                                                                                                                                               November) auszubezahlen. Abweichend                                                           DIE BERÜCKSICHTIGUNG
                                                                                                                                                               kann durch Betriebsvereinbarung, in Be-        WAS DAS FÜR SIE BEDEUTET                       ENTGELTFREIER ZEITEN
                                                                                                                                                               trieben, in denen kein Betriebsrat errichtet   Mit der neuen Lösung im KV konnten wir         Bei Auszahlung der Sonderzahlungen im
                                                                                                                                                               ist, schriftlich mit jeder/jedem Arbeitneh-    für alle mehr Gerechtigkeit und Flexibilität   Quartal ist es natürlich möglich, dass ent-
              KommR. Mag. Dr.                                                                                                Eva Fellner                       merin/Arbeitnehmer vereinbart werden,          verhandeln: Die ab sofort mögliche Um-         geltfreie Zeiten zu berücksichtigen sind.
              Günter Reisinger                                       Christian Mastny                                Arbeitskreis: Aus- und                    dass der Urlaubszuschuss und die Weih-         stellung der Sonderzahlungen auf quar-         Die korrekte Berechnung ist wichtig für
              Landesinnungsmeister-Stv.                              Arbeitskreis: KV-DFG                                    Weiterbildung
              Arbeitskreis: Öffentlichkeitsarbeit                                                                                                              nachtsremuneration gleichzeitig quar-          talsmäßige Abrechnung und Auszahlung           Ihre Lohnverrechnung und deshalb nach-
              T 07262-57770                                          T 0732-770581-33                                      T 0664-1652922                      talsweise (vierteljährlich in vier gleichen    bringt uns allen mehr Flexibilität und Si-     folgend ein Beispiel:
              E g.reisinger@hygiene.co.at                            E c.mastny@toprein.at                             E hygiene@feenoj.at

                                                                                                                    Christian Buchner
                                                                                                                                                                 BEISPIELRECHNUNG!
              Mag. Stefan Polletin                                   Gertrude Danzmayr                               Arbeitskreis: Aus- und
              Landesinnungsmeister-Stv.                              Arbeitskreis: KV-DFG                           Weiterbildung (Leitung)                      Eine/ein Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer hat im Berechnungszeitraum von 13 Wochen 4 Wochen entgeltfreie Zeiten. Das ergibt
              Arbeitskreis: Öffentlichkeitsarbeit
              T 0732-69898116                                        T 0732-301002                                           T 0732-660633                       für die Berechnung einen verminderten Zeitraum von 9 Wochen. Das tatsächlich erhaltene Entgelt für die 9 Wochen ist
              E spol@attensam.at                                     E gertrude.danzmayr@heda.at         E christian.buchner@bbrz-gruppe.at                      durch 9 zu dividieren und sodann mit 4,33 zu multiplizieren. Das Produkt (Ergebnis dieser Multiplikation) ergibt die
                                                                                                                                                                 Höhe des Urlaubszuschusses bzw. der Weihnachtsremuneration.

              Sebastian Nussbaumer                                   Hugo Steiner                             Erich Nußbaummüller
                                                                                                                                                                 BERECHNUNG UZ/WR: 13 WOCHENDURCHSCHNITT OHNE ENTGELTLICHE ZEITEN
              Arbeitskreis:                                          Arbeitskreise: Aus- und                         Arbeitskreis: Aus- und
              Öffentlichkeitsarbeit                                  Weiterbildung, KV-DFG                                   Weiterbildung                       Entgelt für 13 Wochen auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung in LG 3 (Stand: 01. Jänner 2019):
              T 07612-71670                                          T 0732-774787                                        T 07253-8638-9
                                                                                                                                                                 Entgelt für die letzten 13 Wochen vor der Fälligkeit: € 5.049,20 (€ 9,71 x 40 x 13)
              E s.nussbaumer@reinnatuerlich.at                       E hugo.steiner@steiner-praschl.at              E nuss@kurszentrum.at                        Höhe UZ/WR: € 5.049,20 : 13 x 4,33 = € 1.681,77

                                                                                                                                                                 BERECHNUNG: WOCHENDURCHSCHNITT BEI 4 ENTGELTLICHEN WOCHEN IN DEN LETZTEN 13 WOCHEN:
                                                                                                              Oskar Scherzenlehner
              Markus Kernegger                                       Michael Mengin                                 Arbeitskreise: Aus- und                      Entgelt für 9 Wochen vor der Fälligkeit: € 3.495,60 ( € 9,71 x 40 x 9)
              Arbeitskreis: Aus- und                                 Arbeitskreis:                                          Weiterbildung,
              Weiterbildung                                          Öffentlichkeitsarbeit                             Öffentlichkeitsarbeit                     Höhe UZ/WR: € 3.495,60 : 9 x 4,33 = € 1.681,77
              T 0732-654279                                          T 0664-4265115                                         T 0732-670021
              E office@pesstech.at                                   E office@mmcleaning.at                  E o.scherzenlehner@natural.at
                                                                                                                                                                 Durch diese Berechnung wird der Anspruch sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nicht vermindert.
WEGWEISEND FÜR DIE ZUKUNFT - Die News der Oberösterreichischen Gebäudereiniger und Hausbetreuer - WKO
01/2019                                                                                                                           Seite 04

WIR ARBEITEN FÜR SIE – GEBEN
SIE UNS IHRE ANLIEGEN BEKANNT
Als der von Ihnen gewählte Landes-             in unserer Innung großen Raum ein und            Thema, das Ihnen wichtig wäre, um es in
innungsausschuss arbeiten wir das              unser Ziel ist es, Ihnen in Seminaren, Vor-      unserer Innungs-Arbeit zu berücksichtigen
ganze Jahr als Ihre Interessensvertre-         trägen und online immer die aktuellsten          und genau darum bitten wir Sie jetzt.
tung und bringen Ihnen das aktuelle            für Sie relevanten Wissensvorsprünge zu
Branchen-Knowhow.                              vermitteln.                                      THEMEN EINTRAGEN UND
                                                                                                UNS SCHICKEN
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zukünftige Innungsarbeit.                      gerichteten Verhandlung des Kollektiv-           was Ihnen noch wichtig wäre – und wir
                                               Vertrags und der Begutachtung und                versprechen, dass wir jeden Vorschlag ein-
Unsere Arbeit für die OÖ-Betriebe in der       Intervention von Gesetzes- und Verord-           gehend prüfen und besprechen werden.
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereini-          nungsentwürfen und der aktiven Mitarbeit
gung sowie für alle Hausbetreuer ist breit     in den dazu gehörigen Prozessen.                 ALSO COUPON AUSFÜLLEN
gefächert: Von der Beratung in rechtlichen                                                      UND EINSENDEN:
Fragen und bei Förderungen und Förder-         ARBEITEN SIE MIT AN                              Per Mail an chemie-dfg@wkooe.at

                                                                                                                                             Medieninhaber, Herausgeber, Redaktion: Oö. Landesinnung der Gebäudereiniger und Hausbetreuer, WKO Oberösterreich, Hessenplatz 3, 4020 Linz
ansuchen über Themen wie betriebswirt-         UNSEREN THEMEN                                   oder per Post an die
schaftliche Führung bis hin zur Beratung in    Wir sind natürlich immer in Kontakt mit un-      Wirtschaftskammer Oberösterreich,
Migrationsfragen und Mitarbeiterführung        seren Mitgliedsbetrieben und nehmen aus          Innungsbüro Denkmal-, Fassaden-
zieht sich der Themenkreis unserer Ange-       den Gesprächen mit, was Ihnen wichtig ist.       und Gebäudereiniger,
bote im Service. Wissensvermittlung nimmt      Aber vielleicht gibt es das eine oder andere     Hessenplatz 3, 4020 Linz

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                        GEBÄUDEREINIGER UND HAUSBETREUER
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