WEGWEISEND FÜR DIE ZUKUNFT - Die News der Oberösterreichischen Gebäudereiniger und Hausbetreuer - WKO
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Die News der Oberösterreichischen Gebäudereiniger und Hausbetreuer Ausgabe 01/2019 . Oberösterreich WEGWEISEND FÜR DIE ZUKUNFT Nach intensiven Verhand- wurde die Anrechnung von stunden (2 Stunden). Die ur- lungen konnte der neue Karenzzeiten auf 24 Monate sprüngliche Forderung waren Ursula Krepp, Kollektivvertrag verein- ausgeweitet und damit einer +100% auf jede 11. und 12. u.krepp@serviceteam.at Landesinnungsmeisterin bart werden und ist damit Forderung von uns entspro- Arbeitsstunde und es ist unse- ein gutes Signal für die chen, dass die Karenzzeit rem Verhandlungsteam gelun- Liebe UnternehmerInnen, Zukunft. auf nur eine Karenz begrenzt gen, diesen Zuschlag auf 75% liebe Innungsmitglieder, wird. Aufgrund gesetzlicher zu reduzieren. Der neue Kollektivvertrag für Vorgaben sind jetzt Karenz- wir haben als Innung in den letzten unsere Betriebe ist ab 1. Jänner zeiten für Hospiz-Betreuung, NEUREGELUNG BEI DEN Jahren viel für die Branche er- 2019 in Geltung und er sieht Begleitung schwerstkranker SONDERZAHLUNGEN reicht – Fortschritte bei Aus- und einige Änderungen vor, die es Kinder sowie Pflege in die Berechnung und Auszahlung Weiterbildung, einen für Hausbe- zu beachten gilt. Im Folgen- Karenz aufgenommen. von Urlaubszuschuss und den nun die wichtigsten Neu- We i h n a c h t s r e m u n e r a t i o n treuer und Gebäudereiniger ge- erungen im Kurz-Überblick: KLARSTELLUNG wurden vollständig überarbei- rechten und modernen Kollektiv- BEI UMKLEIDEZEITEN tet und bringen Ihnen mehr vertrag – höhere Gewinne in den ÄNDERUNG DER Aufgrund eines kürzlich er- Gerechtigkeit und Flexibilität – Unternehmen durch ÖNORM und KÜNDIGUNGSFRISTEN gangenen OGH-Urteils erfolg- Alles im Detail dazu auf Seite 3 gut erläuterte Kostensteigerun- Die Fristen für Beginn und te eine zwingende Klarstel- dieses Newsletters sowie einen gen. Immer mehr werden die Beendigung des Arbeitsver- lung, wann und unter welchen Entwurf für eine entsprechen- sozial- und arbeitsmarktpoliti- hältnisses wurden nun an die Umständen Umkleidezeiten de Vereinbarung mit Ihren schen Rahmenbedingungen für Regelung für Angestellte an- als Arbeitszeit gelten – alle De- Mitarbeitern auf Seite 2. uns Dienstleister für unseren Un- geglichen und bedeuten, dass tails dazu entnehmen Sie bitte ternehmenserfolg entscheidend ab 1. Jänner 2021 (nicht vor- dem neuen Kollektivvertrag. ALLE DETAILS ZUM NEUEN sein. her!) Arbeitsverträge zu jedem KOLLEKTIVVERTRAG AUCH 15. oder Letzten eines Kalen- ZUSCHLÄGE BEI AUF WKO.AT Ich habe die Möglichkeit, als Ver- dermonats aufgelöst werden MEHRARBEIT UND Alle Detailregelungen zum waltungsrätin sowohl in der können, da es ab diesem Da- SONDERZEITEN neuen Kollektivvertrag, Mus- neuen ÖGK als auch im AMS tum per Gesetz zu Verände- Bei der Berechnung der Zu- terverträge und Lohntabellen Österreich, im Arbeitsrechtlichen rungen bei den Kündigungs- schläge für Mehrarbeit sowie finden Sie auch unter: Ausschuss der WKÖ und als KV- fristen kommen wird. Nacht-, Sonntags- und Feier- www.dfg.at ‑-> Verhandlerin für die Bundesin- tagsarbeit gibt es Änderungen „Kollektivvertrag abrufen“ nung unsere Zukunft für Arbeit- ANRECHNUNG VON in der Höhe der Zuschläge nehmer und Arbeitgeber positiv KARENZZEITEN (75%) als auch bei den zumin- mitzugestalten. In §5 Betriebszugehörigkeit dest zu bezahlenden Arbeits- Wir benötigen motivierte Mitar- beiter, eine Senkung der Lohn- ACHTUNG RUTSCHGEFAHR! kosten und ein Arbeitsrecht, dass handelbar ist. Dafür setze ich mich ehrenamtlich mit großem Zeitauf- IMPFSCHUTZ IN DER KRANKENHAUS-REINIGUNG: wand weiterhin ein, Sie können Alle Mitarbeiter, die bei der Reinigung im Krankenhausbetrieb sich auf mich verlassen. Unsere eingesetzt werden, müssen einen ausreichenden Impfschutz Branche liegt mir am Herzen. laut gesetzlicher Vorgabe vorweisen können! Herzlich Ihre Ursula Krepp
01/2019 Seite 02 Seite 03 01/2019 MUSTERVERTRAG FÜR MEHR GERECHTIGKEIT – UZ UND WR NEU DIE NEUREGELUNG VON UZ UND WR Vereinbarung zur Umstellung der Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Auszahlungstermine für Urlaubszu- Weihnachtsremuneration) gem. §13 schuss und Weihnachtsremuneration Abs. 3 2. Absatz des Kollektivvertrags für gem. §13 KV DFG-Reiniger: die Denkmal-, Fassaden- und Gebäuderei- niger auf eine vierteljährliche Auszahlung Der Arbeitgeber, die Firma....(kurz AG beider Sonderzahlungen in vier gleichen genannt) und der Arbeitnehmer.... (kurz Teilen zu den Lohnauszahlungsterminen AN genannt) vereinbaren, dass ab dem März, Juni, September und November Berechnung und Auszahlung von Teilen) mit den Lohnauszahlungen für die cherheit und die nun verankerte Rückzah- Kalenderjahr 2019 die Auszahlung der umgestellt wird. Urlaubszuschuss und Weihnachts- Monate März, Juni, September und No- lungsverpflichtung auf alle Sonderzahlun- remuneration können ab sofort neu vember auszubezahlen sind. Für bestehen- gen bei vorzeitigem Ausscheiden bringt UNSER TEAM FÜR IHRE ANLIEGEN vereinbart werden – damit gibt es de Arbeitsverhältnissen ist die Änderung uns mehr Gerechtigkeit. mehr Gerechtigkeit für alle. von Berechnung und Auszahlungsmodus durch Betriebsvereinbarung bzw. in Be- DIE VERTRAGLICHE VEREINBARUNG DIE ÄNDERUNG IM §13 trieben, in denen kein Betriebsrat errichtet ACHTUNG: Um diese Umstellung in Ihrem UNSERES KOLLEKTIVVERTRAGS ist, durch schriftliche Vereinbarung mit Betrieb zu fixieren, brauchen Sie eine ver- Die neue Regelung im Absatz 3: Der Ur- den Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zu tragliche Vereinbarung mit Ihrem Betriebs- laubszuschuss ist mit der Mailohnaus- treffen. Der neue Absatz 5 regelt die Rück- rat oder Einzelvereinbarungen mit jedem DI Christoph Stoiber Sabine Kobler zahlung (spätestens bis 15. Juni), die zahlung von Urlaubsgeld bei vorzeitigem Mitarbeiter – einen geprüften Musterver- Innungsgeschäftsführer Landesinnung Chemische Gewerbe & DFG Ursula Krepp Ausscheiden und wurde nun auch auf die Weihnachtsremuneration mit der Okto- trag finden Sie dazu auf Seite 2. Hessenplatz 3, 4020 Linz Hessenplatz 3, 4020 Linz Landesinnungsmeisterin berlohnauszahlung (spätestens bis 15. Weihnachtsremuneration ausgedehnt. T 05-90909-4160 T 05-90909-4163, F 05-90909-4169 T 0732-385025 E chemie-dfg@wkooe.at E chemie-dfg@wkooe.at E u.krepp@serviceteam.at November) auszubezahlen. Abweichend DIE BERÜCKSICHTIGUNG kann durch Betriebsvereinbarung, in Be- WAS DAS FÜR SIE BEDEUTET ENTGELTFREIER ZEITEN trieben, in denen kein Betriebsrat errichtet Mit der neuen Lösung im KV konnten wir Bei Auszahlung der Sonderzahlungen im ist, schriftlich mit jeder/jedem Arbeitneh- für alle mehr Gerechtigkeit und Flexibilität Quartal ist es natürlich möglich, dass ent- KommR. Mag. Dr. Eva Fellner merin/Arbeitnehmer vereinbart werden, verhandeln: Die ab sofort mögliche Um- geltfreie Zeiten zu berücksichtigen sind. Günter Reisinger Christian Mastny Arbeitskreis: Aus- und dass der Urlaubszuschuss und die Weih- stellung der Sonderzahlungen auf quar- Die korrekte Berechnung ist wichtig für Landesinnungsmeister-Stv. Arbeitskreis: KV-DFG Weiterbildung Arbeitskreis: Öffentlichkeitsarbeit nachtsremuneration gleichzeitig quar- talsmäßige Abrechnung und Auszahlung Ihre Lohnverrechnung und deshalb nach- T 07262-57770 T 0732-770581-33 T 0664-1652922 talsweise (vierteljährlich in vier gleichen bringt uns allen mehr Flexibilität und Si- folgend ein Beispiel: E g.reisinger@hygiene.co.at E c.mastny@toprein.at E hygiene@feenoj.at Christian Buchner BEISPIELRECHNUNG! Mag. Stefan Polletin Gertrude Danzmayr Arbeitskreis: Aus- und Landesinnungsmeister-Stv. Arbeitskreis: KV-DFG Weiterbildung (Leitung) Eine/ein Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer hat im Berechnungszeitraum von 13 Wochen 4 Wochen entgeltfreie Zeiten. Das ergibt Arbeitskreis: Öffentlichkeitsarbeit T 0732-69898116 T 0732-301002 T 0732-660633 für die Berechnung einen verminderten Zeitraum von 9 Wochen. Das tatsächlich erhaltene Entgelt für die 9 Wochen ist E spol@attensam.at E gertrude.danzmayr@heda.at E christian.buchner@bbrz-gruppe.at durch 9 zu dividieren und sodann mit 4,33 zu multiplizieren. Das Produkt (Ergebnis dieser Multiplikation) ergibt die Höhe des Urlaubszuschusses bzw. der Weihnachtsremuneration. Sebastian Nussbaumer Hugo Steiner Erich Nußbaummüller BERECHNUNG UZ/WR: 13 WOCHENDURCHSCHNITT OHNE ENTGELTLICHE ZEITEN Arbeitskreis: Arbeitskreise: Aus- und Arbeitskreis: Aus- und Öffentlichkeitsarbeit Weiterbildung, KV-DFG Weiterbildung Entgelt für 13 Wochen auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung in LG 3 (Stand: 01. Jänner 2019): T 07612-71670 T 0732-774787 T 07253-8638-9 Entgelt für die letzten 13 Wochen vor der Fälligkeit: € 5.049,20 (€ 9,71 x 40 x 13) E s.nussbaumer@reinnatuerlich.at E hugo.steiner@steiner-praschl.at E nuss@kurszentrum.at Höhe UZ/WR: € 5.049,20 : 13 x 4,33 = € 1.681,77 BERECHNUNG: WOCHENDURCHSCHNITT BEI 4 ENTGELTLICHEN WOCHEN IN DEN LETZTEN 13 WOCHEN: Oskar Scherzenlehner Markus Kernegger Michael Mengin Arbeitskreise: Aus- und Entgelt für 9 Wochen vor der Fälligkeit: € 3.495,60 ( € 9,71 x 40 x 9) Arbeitskreis: Aus- und Arbeitskreis: Weiterbildung, Weiterbildung Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit Höhe UZ/WR: € 3.495,60 : 9 x 4,33 = € 1.681,77 T 0732-654279 T 0664-4265115 T 0732-670021 E office@pesstech.at E office@mmcleaning.at E o.scherzenlehner@natural.at Durch diese Berechnung wird der Anspruch sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nicht vermindert.
01/2019 Seite 04 WIR ARBEITEN FÜR SIE – GEBEN SIE UNS IHRE ANLIEGEN BEKANNT Als der von Ihnen gewählte Landes- in unserer Innung großen Raum ein und Thema, das Ihnen wichtig wäre, um es in innungsausschuss arbeiten wir das unser Ziel ist es, Ihnen in Seminaren, Vor- unserer Innungs-Arbeit zu berücksichtigen ganze Jahr als Ihre Interessensvertre- trägen und online immer die aktuellsten und genau darum bitten wir Sie jetzt. tung und bringen Ihnen das aktuelle für Sie relevanten Wissensvorsprünge zu Branchen-Knowhow. vermitteln. THEMEN EINTRAGEN UND UNS SCHICKEN Genau deshalb freuen wir uns auf Als Ihre Interessensvertretung gilt unser Füllen Sie jetzt einfach unten den Rück- Ihre Vorschläge und Wünsche für die beinah alljährliches Augenmerk der ziel- melde-Coupon aus und schreiben Sie uns, zukünftige Innungsarbeit. gerichteten Verhandlung des Kollektiv- was Ihnen noch wichtig wäre – und wir Vertrags und der Begutachtung und versprechen, dass wir jeden Vorschlag ein- Unsere Arbeit für die OÖ-Betriebe in der Intervention von Gesetzes- und Verord- gehend prüfen und besprechen werden. Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereini- nungsentwürfen und der aktiven Mitarbeit gung sowie für alle Hausbetreuer ist breit in den dazu gehörigen Prozessen. ALSO COUPON AUSFÜLLEN gefächert: Von der Beratung in rechtlichen UND EINSENDEN: Fragen und bei Förderungen und Förder- ARBEITEN SIE MIT AN Per Mail an chemie-dfg@wkooe.at Medieninhaber, Herausgeber, Redaktion: Oö. Landesinnung der Gebäudereiniger und Hausbetreuer, WKO Oberösterreich, Hessenplatz 3, 4020 Linz ansuchen über Themen wie betriebswirt- UNSEREN THEMEN oder per Post an die schaftliche Führung bis hin zur Beratung in Wir sind natürlich immer in Kontakt mit un- Wirtschaftskammer Oberösterreich, Migrationsfragen und Mitarbeiterführung seren Mitgliedsbetrieben und nehmen aus Innungsbüro Denkmal-, Fassaden- zieht sich der Themenkreis unserer Ange- den Gesprächen mit, was Ihnen wichtig ist. und Gebäudereiniger, bote im Service. Wissensvermittlung nimmt Aber vielleicht gibt es das eine oder andere Hessenplatz 3, 4020 Linz UNTERNEHMEN UND NAMEN: WELCHE THEMEN MIR WICHTIG WÄREN: FÜR RÜCKFRAGEN ERREICHEN SIE MICH AM BESTEN: Bitte ausfüllen und entweder gescannt oder fotografiert einsenden an: chemie-dfg@wkooe.at oder per Post an unser Innungsbüro GEBÄUDEREINIGER UND HAUSBETREUER
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