Wettkampfreglement Langlauf & Biathlon 2019 - Swiss Ski - WR 2019 Langlauf & Biathlon - Swiss-Ski KWO/COC
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WR 2019 Langlauf & Biathlon
Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours
Wettkampfreglement
Langlauf & Biathlon
2019
Swiss‐Ski
15.10.2018 www.swiss‐ski‐kwo.ch Seite 1WR 2019 Langlauf & Biathlon
Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours
Inhaltsverzeichnis
1. Teil: Allgemeine Bestimmungen für Langlauf & Biathlon Seite
201 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe 5
201.1 Anwendbarkeit 5
201.2 Teilnahmeberechtigung 5
201.3 Kontrolle 5
201.4 Strafen 5
201.5 Wettkampfjahr 5
201.6 Interregionen 5
201.7 Anträge für Änderungen des Wettkampfreglements 5
201.8 Rechte und Verfügungen der Kommission Wettkampforganisation 6
202 Einteilung und Arten der Wettkämpfe 6
202.1 Wettkämpfe mit speziellen Regeln und/oder beschränkter Teilnahme 6
202.2 Einteilung der Wettkämpfe 6
202.3 Schweizermeisterschaften 6
202.4 Regionale Meisterschaften 7
202.5 Wettkampfformen 7
203 Nationaler Terminkalender 7
203.1 Bewerbung und Anmeldung 7
203.2 Veröffentlichung des Nationalen Terminkalenders 8
203.3 Verschiebungen 8
203.4 Einsprachen 8
204 Lizenzen / Swiss‐Ski Mitgliederausweis / Stammclub 8
204.1 Ausstellung 8
204.2 Gültigkeitsdauer 8
204.3 Anwendungsbereich/Startberechtigung 8
204.4 Besondere Lizenzbestimmungen 8
204.5 Lizenzverweigerung 9
205 Verpflichtungen und Rechte der Wettkämpfer 9
205.1 Verpflichtungen 9
205.2 Rechte 9
205.3 Wetten auf Rennen 9
205.4 Werbung 10
206 Organisation von Wettkämpfen 10
206.1 Organisationsgremien 10
206.2 Massnahmen für schlechte Organisation 10
206.3 Versicherungen 10
206.4. Programm und Ausschreibungen 11
206.5. Anmeldungen 11
206.6 Nachmeldungen 11
206.7 Startgeld 11
207 Mannschaftsführersitzungen 12
208 Startreihenfolge, Startnummernzuteilung, Auslosung, Kategorien 12
209 Veröffentlichung der Resultate 12
209.1 Allgemeines 12
209.2 Swiss‐Ski Internetbestimmungen und Austausch von Daten 12
210 Preise 13
210.1 Form der Preise 13
15.10.2018 www.swiss‐ski‐kwo.ch Seite 2WR 2019 Langlauf & Biathlon
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210.2 Zeitgleichheit 13
210.3 Ausgabe der Preise 13
210.4 Schweizermeisterschaften 13
210.5 Übrige Wettkämpfe 13
211 Akkreditierung 13
212 Medizinischen Dienste, Untersuchungen und Doping 13
212.1 Allgemeines 13
212.2 Doping 13
213 Wettkampfausrüstung 14
213.1 Anwendung 14
213.2 Kontrollen 14
214 Sanktionen / Strafen / Beschwerde 14
214.1 Allgemeine Bestimmungen 14
214.2 Strafen 14
214.3 Verfahrenskosten 15
214.4 Vollstreckung der Geldstrafen 15
214.5 Begünstigter Fonds 15
214.6 Zuwiderhandlung gegen Sanktionen 15
215 Beschwerdekommission 15
215.1 Ernennung 15
215.2 Verantwortung 16
215.3 Vorgehensweise 16
215.4 Weitere Beschwerden 16
2. Teil: Langlaufbestimmungen 17
A. Wettkampfkomitee, Jury, TD, Mannschaftsführersitzung 17
300 Wettkampforganisation 17
301 Das Wettkampfkomitee 17
302 Die Wettkampffunktionäre und ihre Pflichten 17
303 Die Jury und ihre Pflichten 19
304 Der Technische Delegierte (TD) und seine Rolle 21
305 Erstattung von Unkosten 22
306 Mannschaftsführersitzung 23
B. Wettkampfformen, Skilanglaufstrecke, Homologierung,
Technik‐Definitionen, Präparierung, Markierung, Stadion 24
311 Wettkampfformen und Distanzen 24
312 Beschreibung der Skilanglaufstrecke 24
313 Homologierung / Normen für Strecken 25
314 Technik‐Definitionen 27
315 Präparierung der Strecke 27
316 Markierung der Strecke 29
317 Verpflegungsstellen 29
318 Das Skilanglaufstadion 29
C. Der Wettkampf und die Wettkämpfer 31
331 Anforderungen an die Wettkämpfer, Kategorien 31
332 Ärztliche Untersuchungen 31
333 Wettkampfanmeldung 32
334 Gruppierung und Startreihenfolge 32
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335 Nachmeldungen und Ersatzwettkämpfer 32
336 Startnummern 33
337 Training und Besichtigung der Strecke 33
341 Die Wettkämpfer im Wettkampf 33
342 Funktionäre und andere Personen während dem Wettkampf 34
D. Start, Zeitmessung, Zieleinlauf, Ergebnisse 34
351 Start 34
352 Die Zeitmessung 36
353 Zieleinlauf 36
354 Berechnung der Ergebnisse 37
355 Veröffentlichung der Ergebnisse 37
E. Sprintwettkämpfe, Verfolgungswettkämpfe 38
361 Individuelle Sprintwettkämpfe 38
362 Teamsprint (Sprintstaffel) 42
363 Verfolgungswettkämpfe 44
364 Skiathlon 45
F. Staffelläufe 46
371 Organisation 46
372 Technische Einrichtungen und Vorbereitungen 46
373 Die Strecke 46
374 Die Wechselzone 47
375 Startnummern 47
376 Der Wettkampf und die Wettkämpfer 47
377 Zeitmessung und Ergebnisse 49
G. Richtlinien für Volkslanglaufwettkämpfe 49
381 Allgemeines 49
382 Anmeldung der Wettkämpfer 49
383 Swiss Loppet 50
384 Masters‐Langlauf 50
385 Temperaturen zwischen minus 15° und minus 25°C 50
H. Keine Starterlaubnis, Bestrafungen/Sanktionen, Disqualifikation 51
Proteste, Beschwerde (siehe auch Art. 214 und 215)
390 Sanktionen und Bemessung 51
391 Keine Starterlaubnis 51
392 Bestrafungen 52
393 Disqualifikationen 52
394 Proteste 53
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1. Teil Allgemeine Bestimmungen für Langlauf & Biathlon
In allen Regeln und Bestimmungen beziehen sich sämtliche Geschlechtsbezeichnungen je nach
Zusammenhang auf das männliche und/oder weibliche Geschlecht. Im allgemeinen Kontext stehen
Wörter wie „er“, „ihm“ und „sein“ ebenso für „sie“ und „ihr“
201 Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe
201.1 Anwendbarkeit
Für die Organisation und Durchführung aller im Nationalen Terminkalender aufgeführten
Wettkämpfe sind die entsprechenden Bestimmungen der Wettkampf‐ und Disziplinarregeln der FIS
(IWO für FIS‐Wettkämpfe), des Swiss‐Ski (WR Swiss‐Ski für alle übrigen Wettkämpfe), der IBU (für
Biathlon Wettkämpfe) anzuwenden.
201.2 Teilnahmeberechtigung
An den im Nationalen Terminkalender ausgeschriebenen Wettkämpfen sind jene Wettkämpfer
startberechtigt, welche die der Wettkampfstufe entsprechenden Zulassungsbedingungen erfüllen.
Siehe Artikel Lizenzen/Swiss‐Ski Mitgliederausweis.
201.3 Kontrolle
Alle im Nationalen Terminkalender ausgeschriebenen Wettkämpfe müssen durch einen
Technischen Delegierten der FIS oder IBU beziehungsweise des Swiss‐Ski überwacht werden.
201.4 Strafen
Jede rechtskräftig ausgesprochene und bekanntgegebene Disziplinarstrafe wird von Swiss‐Ski und
ihren Regionalverbänden gegenseitig anerkannt.
201.5 Wettkampfjahr
Das Wettkampfjahr von Swiss‐Ski beginnt am 1. Mai und endet am 30. April des folgenden Jahres.
201.6 Die Interregionen
Die Interregionen setzen sich wie folgt zusammen:
West: GJ, SROM, SVAL
Mitte: BOSV, SSM, ZSSV, ZSV
Ost: BSV, FSSI, OSSV, SSW, LSV
SAS: Die Mitglieder der SAS‐Sektionen sind bei Regionalmeisterschaften bei den
folgenden Regionalverbänden start‐ und titelberechtigt:
SAS‐Sektion: Genf, Lausanne, Freiburg SROM
Bern SSM
Basel SSM
Zürich ZSV
Mitglieder von SAS‐Sektionen ‐ (welche zusätzlich A oder C‐Mitglied bei einem Skiclub sind, der
einem Regionalverband angeschlossen ist) ‐ sind an den jeweiligen Regionalmeisterschaften start‐
und titelberechtigt. Lizenzclub bleibt jedoch der SAS.
201.7 Anträge für Änderungen des Wettkampfreglements
Anträge für Änderungen im Wettkampfreglement sind schriftlich bis Ende des Wettkampfjahres, 30.
April an den Vorsitzenden der Kommission Wettkampforganisation Langlauf & Biathlon Swiss‐Ski
einzureichen.
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201.8 Rechte und Verfügungen der Kommission Wettkampforganisation
Alle Änderungen des WR werden von der KWO Langlauf & Biathlon Swiss‐Ski getroffen. Ihre
Beschlüsse sind der KWO vorzulegen und von der sportlichen Leitung von Swiss‐Ski zu genehmigen.
202 Einteilung und Arten der Wettkämpfe
202.1 Wettkämpfe mit speziellen Regeln und/oder beschränkter Teilnahme
Die bei Swiss‐Ski angeschlossenen Skiverbände oder mit deren Erlaubnis auch Skiclubs, können
Skiverbände oder Vereine der Nachbarländer zu eigenen Skiwettkämpfen einladen. Diese
Wettkämpfe dürfen aber nicht international ausgeschrieben oder angekündigt werden. Die
Beschränkung muss in der Ausschreibung zum Ausdruck kommen.
202.1.1 Für Wettkämpfe mit speziellen Regeln und / oder beschränkter Teilnahme oder mit
Nichtmitgliedern kann der Organisator in Zusammenarbeit mit KWO Langlauf & Biathlon spezielle
Bestimmungen beschliessen. Diese sind in der Ausschreibung bekannt zu geben.
202.2 Einteilung der Wettkämpfe
‐ Internationale Wettkämpfe
‐ Schweizermeisterschaften
‐ Regionale Meisterschaften
‐ Nationale und Regionale Wettkämpfe
‐ Jugendwettkämpfe
‐ Animationswettkämpfe
‐ Volksskiwettkämpfe
‐ Masterwettkämpfe
‐ Wettkämpfe mit besonderen Zulassungsbedingungen
‐ Wettkämpfe unter dem Patronat von Swiss‐Ski
‐ Kombinierte Wettkämpfe
‐ Sommerwettkämpfe
202.3 Schweizermeisterschaften
202.3.1 Schweizermeisterschaften werden durch das Präsidium Swiss‐Ski auf Antrag der KWO Langlauf &
Biathlon an Regionalverbände oder Clubs vergeben. Der Organisator erhält von Swiss‐Ski ein
Pflichtenheft, dessen Inhalt für die Durchführung bindend ist.
202.3.2 Verantwortlich für das Wettkampfprogramm und die Wettkampfformen der SM ist die KWO
Langlauf & Biathlon.
202.3.3 Detaillierte Ausführungen, in welchen Kategorien die Titel vergeben werden, sind in den speziellen
Langlaufbestimmungen bzw. speziellen Biathlonbestimmungen zu finden.
202.3.3.1 (nur für Langlauf)
Folgende Schweizermeistertitel werden vergeben:
Einzellauf:
‐ Schweizermeisterin Damen
‐ Schweizermeister Herren
‐ Schweizermeisterin U20
‐ Schweizermeister U20
‐ Schweizermeisterin U18
‐ Schweizermeister U18
‐ Schweizermeisterin U16
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‐ Schweizermeister U16
Staffellauf:
‐ Schweizermeisterinnen Damen
‐ Schweizermeister Herren
‐ Schweizermeister Herren U20
‐ Schweizermeisterinnen Mädchen U16
‐ Schweizermeister Knaben U16
Bei den Kategorien Damen, Herren und Herren U20 werden die Titel jährlich alternierend
in der traditionellen Staffel (3 ‐ 4 Mitglieder pro Mannschaft) bzw. der Sprint‐Staffel
(Teamsprint) vergeben.
202.3.4 Titel‐ und medaillenberechtigt sind nur Wettkämpfer, die auch international für Swiss‐Ski starten
können. (IWO bzw. IBU)
Ausnahme: Lizenzierte des Liechtensteinischen Skiverbandes
202.3.5 Die Meistertitel werden unabhängig der Anzahl Klassierten pro Disziplin und Kategorie vergeben.
202.3.6 Die Medaillen für die ersten drei Ränge stellt Swiss‐Ski zur Verfügung.
202.4 Regionale Meisterschaften
202.4.1 Die Regionalverbände bestimmen selbst über die Durchführung ihrer Meisterschaften.
(Datum, Disziplinen, Anzahl Titel, Distanzen, Lauftechnik)
202.5 (nur für Langlauf)
Wettkampfformen siehe Artikel 300 ff
203 Nationaler Terminkalender
203.1 Bewerbung und Anmeldung
203.1.1 Jeder Regionale Skiverband, Skiclub oder andere Organisation, die für die Einhaltung der
Sicherheitsbestimmungen garantieren kann, ist berechtigt, sich bei Swiss‐Ski für die Durchführung
von Schweizermeisterschaften zu bewerben.
203.1.2 Jeder Regionale Skiverband, Skiclub oder andere Organisation, die für die Einhaltung der
Sicherheitsbestimmungen garantieren kann, ist berechtigt Wettkämpfe anzumelden und
durchzuführen. Anmeldungen sind an der regionalen Terminkalenderchef zu richten.
203.1.3 Alle im Nationalen Terminkalender zu veröffentlichende Wettkämpfe sind bis 31. August an den
Terminkalenderchef im Regionalverband auf dem offiziellen Swiss‐Ski Meldeformular einzureichen.
Für die Austragung von internationalen Wettkämpfen muss die Bewerbung via Swiss‐Ski an den
Internationalen Verband eingereicht werden.
Für Nachmeldungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.‐‐ erhoben.
203.1.4 Kalendergebühren
Für jeden Eintrag im Nationalen Terminkalender ist eine Gebühr von CHF 20.‐ zu bezahlen.
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203.2 Veröffentlichung des Nationalen Terminkalenders
Der Nationale Terminkalender ist auf der KWO‐Homepage von Swiss‐Ski www.swiss‐ski‐kwo.ch
veröffentlicht. Absagen, Verschiebungen und andere Änderungen werden laufend von Swiss‐Ski
aktualisiert.
203.3 Verschiebungen
Im Falle einer Verschiebung eines im Nationalen Terminkalender aufgeführten Wettkampfes hat
sofort eine entsprechende Meldung an den Chef „Nationaler Terminkalender“ zu erfolgen.
203.4 Einsprachen
Einsprachen gegen den Terminkalender sind innert 10 Tagen nach Veröffentlichung beim Chef
„Nationaler Terminkalender“ einzureichen.
204 Lizenzen / Swiss‐Ski Mitgliederausweis / Stammclub
204.1 Ausstellung
Die Lizenz sowie der Mitgliederausweis werden von Swiss‐Ski ausgestellt. Der Eintrag in der
Punktedatenbank entspricht einer Lizenz. Der FIS‐Code und die Swiss‐Ski Lizenz sind vom
Stammclub des Wettkämpfers beim Sachbearbeiter Swiss‐Ski‐Punkte zu beantragen. Clubs, welche
in der vorangegangenen Saison bereits Wettkämpfer eingeschrieben (lizenziert) hatten, erhalten
vom Swiss‐Ski jeweils bis am 15. August die aktuellen Unterlagen zugestellt.
Siehe Homepage Swiss‐Ski: http://www.swiss‐ski‐kwo.ch/index.php?Context=D
204.2 Gültigkeitsdauer
Die Lizenz und der Mitgliederausweis hat Gültigkeit für die Dauer eines Wettkampfjahres. Das
Lizenzjahr entspricht dem Wettkampfjahr und dauert vom 1. Mai bis 30. April des folgenden Jahres.
204.3.1 Anwendungsbereich/Startberechtigung
‐ Internationale Wettkämpfe (FIS) gültiger FIS‐Code
‐ Nationale Schweizermeisterschaften gültige Swiss‐Ski Lizenz
‐ Nationale Serien
Biathlon Swiss‐Cup gültige Swiss‐Ski Lizenz
Biathlon Challenger gültige Swiss‐Ski Lizenz
Langlauf Nordic Trophy gültige Swiss‐Ski Lizenz
Langlauf Nordic Games gültige Swiss‐Ski Lizenz
‐ übrige Wettkämpfe keine Swiss‐Ski Mitgliederkarte erforderlich
204.4 Besondere Lizenzbestimmungen
204.4.1 Voraussetzung für die Lizenz ist die Mitgliedschaft bei Swiss‐Ski oder dem Liechtensteinischen
Skiverband.
204.4.2 Stammclub
Als Stammclub gilt derjenige Club, bei dem das Mitglied den Verbandsbeitrag bezahlt. Alle
Mitglieder von Swiss‐Ski starten für ihren Stammclub.
204.4.3 Vorübergehender Clubwechsel (Saisonclub)
Wettkämpfer, welche während der Wettkampfsaison an einem anderen Ort Wohnsitz nehmen,
können mit Bewilligung ihres Stammclubs für den dort ansässigen Skiclub starten.
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204.4.4 Bei einem Clubwechsel muss der Sachbearbeiter für Swiss‐Ski Punkte unter Angabe des Namens des
neuen Clubs schriftlich informiert werden.
Während eines Wettkampfjahres ist nur ein Clubwechsel gestattet.
204.4.5 Bei einem Clubwechsel werden die aktuellen Swiss‐Ski Punkte mitgenommen.
204.4.6 Clubwechsel vor Schweizermeisterschaften
Ein Wettkämpfer, der an Schweizermeisterschaften teilnehmen will, muss einen allfälligen
Clubwechsel 30 Tage vorher vollzogen haben.
204.4.7 Ein Wettkämpfer, dessen Lizenz zur Teilnahme an Swiss‐Ski Rennen eingezogen worden ist, kann
eine neue Lizenz zur Teilnahme an Swiss‐Ski Rennen erst dann erhalten, wenn er den Nachweis
erbracht hat, die ihm auferlegte Sanktion erfüllt zu haben.
204.5 Lizenzverweigerung
Die Lizenz kann verweigert werden, wenn ein Wettkämpfer;
204.5.1 sich ungebührlich oder unsportlich benimmt oder benommen hat oder den medizinischen Kodex
der FIS/IBU oder die FIS/IBU Anti‐Doping Regeln nicht respektiert hat,
204.5.2 für einen Wettbewerb regelwidrig direkt oder indirekt Geld annimmt oder angenommen hat,
204.5.3 einen Preis von grösserem Wert als durch das WR festgelegt, annimmt oder angenommen hat,
204.5.4 die individuelle Ausnützung seines Namens, Titels oder persönlichen Bildes für Werbung erlaubt
hat, ausgenommen Swiss‐Ski ‐ oder dessen Pool – hat hierfür einen Vertrag betreffend Förderung,
Ausrüstung oder Werbung abgeschlossen,
204.5.5 gesperrt ist.
205 Verpflichtungen und Rechte der Wettkämpfer
205.1 Verpflichtungen
205.1.1 Die Wettkämpfer sind verpflichtet, sich über die entsprechenden Swiss‐Ski Reglemente genau zu
informieren und diese zu befolgen. Zudem müssen sie Weisungen der Jury Folge leisten.
205.1.2 Den Wettkämpfern ist es nicht erlaubt, Dopingmittel anzuwenden, (siehe Anti‐Doping Rules and
Procedural Guidelines)
205.1.3 Die Wettkämpfer haben sich gegenüber Mitgliedern des Organisationskomitees, Offiziellen, sowie
Funktionären und dem Publikum korrekt und sportlich zu benehmen.
205.2 Rechte
205.2.1 Die Athleten haben das Recht, die Jury bei Sicherheitsbedenken, die sie in Bezug auf die
Trainingsstrecke und die Wettkampfstrecke haben, zu informieren.
205.2.2 Wettkämpfern, die der Preisverteilung unentschuldigt fernbleiben, ist der Preis nicht
nachzusenden. Sie verlieren das Anrecht auf einen Preis.
In Ausnahmefällen können sie sich durch Mannschaftsangehörige vertreten lassen. Diese dürfen
aber nicht einen Platz auf dem Podium einnehmen.
205.3 Wetten auf Rennen
Den Wettkämpfern, Trainern, Mannschaftsbetreuern und Technischen‐Offiziellen ist es untersagt,
Wetten auf den Ausgang jener Wettkämpfe, an welchen sie beteiligt sind, abzuschliessen.
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205.4 Werbung
Jede Art von Werbung mit / oder auf Wettkämpfern mit Alkohol‐ oder Nikotinprodukten sowie
Drogen (Narkotika) ist untersagt. Jeder Wettkämpfer hat die Werberegeln der FIS bzw. der IBU zu
erfüllen.
206 Organisation der Wettkämpfe
206.1 Die Organisationgremien
206.1.1 Der Organisator
206.1.1.1 Organisator eines Swiss‐Ski Wettkampfes ist diejenige Person oder Personengemeinschaft, die den
Wettbewerb am Ort selbst unmittelbar vorbereitet und durchführt.
206.1.1.2 Sofern nicht der Swiss‐Ski oder ein Regionalverband selbst als Organisator auftritt, ist er berechtigt,
einen ihm angeschlossenen Club oder eine Organisation zum Organisator zu ernennen.
206.1.2 Das Organisationskomitee
Das Organisationskomitee besteht aus Mitgliedern (natürliche oder juristischen Personen), die vom
Organisator und von Swiss‐Ski bestimmt werden. Es ist Träger der Rechte, Aufgaben und Pflichten
des Organisators. Die Zusammensetzung und Aufgaben sind in der WO‐Mappe Langlauf bzw. IBU
Leitfaden für Organisationskomitees aufgeführt. http://www.swiss‐ski‐kwo.ch/index.php?Context=D
206.2 Massnahmen für schlechte Organisation
Gegen Veranstalter, die aus eigenem Verschulden Wettkämpfe schlecht vorbereiten, dass deren
Durchführung von der Jury oder vom TD Swiss‐Ski abgesagt werden muss, kann Swiss‐Ski
Disziplinarmassnahmen ergreifen.
206.3 Versicherung
206.3.1 Für die im Nationalen Terminkalender eingetragenen Skiwettkämpfe und Veranstaltungen hat
Swiss‐Ski eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung gilt für die Mitglieder des
Organisationskomitees, Funktionäre und Angestellte von Swiss‐Ski während deren Einsatz. Die
Deckungssumme beträgt CHF 5 Mio. pro Schadenfall. Der Selbstbehalt beträgt pro Ereignis CHF
5'000.‐ für Sachschäden und Schadenverhütungskosten. Der Betrieb von Gaststätten, Clubhütten
und Tribünen ist von dieser Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind
der Fahrzeugpark, sowie Ansprüche der Wettkämpfer untereinander.
Von dieser Versicherungsdeckung ausgeschlossen sind Veranstaltungen, welche nicht von einem TD
Swiss‐Ski oder TD Swiss‐Ski Kandidaten überwacht werden oder dessen angeordnete
Sicherheitsmassnahmen und Weisungen nicht befolgt werden.
206.3.2 Jeder Wettkämpfer, der an Swiss‐Ski Wettkämpfen teilnimmt, muss über eine ausreichende
Unfallversicherung verfügen, durch die in angemessenem Ausmass Unfall‐, Berge‐ und
Transportkosten unter Einschluss des Rennrisikos gedeckt sind. Der Wettkämpfer, resp. bei
Minderjährigen der gesetzliche Vertreter ist für den Versicherungsschutz verantwortlich.
206.3.3 Jeder Wettkämpfer, sowohl lizenziert wie nicht lizenziert, muss obligatorisch gegen
Haftpflichtansprüche Dritter versichert sein.
206.3.4 Garantiesumme der Haftpflichtversicherung für alle Wettkämpfer, pro Schadenereignis:
CHF 5'000'000.‐
Alle lizenzierten Wettkämpfer werden durch Swiss‐Ski zusätzlich gegen Haftpflichtansprüche Dritter
subsidiär versichert. Deckungssumme CHF 10'000'000.‐. Basis bildet jedoch die eigene Berufs‐ bzw.
Privathaftpflichtversicherung.
15.10.2018 www.swiss‐ski‐kwo.ch Seite 10WR 2019 Langlauf & Biathlon
Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours
206.3.5 Haftpflichtansprüche gegenüber Organisatoren
Bei formeller Richtigkeit der Lizenz können gegen Organisatoren von Wettkämpfen keine
Haftpflichtansprüche wegen mangelnder Versicherungsdeckung geltend gemacht werden.
206.4 Programm und Ausschreibung
Das OK muss das Programm und die Ausschreibungen für Wettkämpfe, die im Nationalen
Terminkalender aufgeführt sind, rechtzeitig veröffentlichen. Die Veröffentlichung kann via KWO
Homepage, Briefpost oder E‐Mail geschehen. Die Inhalte dieser Informationsschriften sind in der
WO‐Mappe Langlauf bzw. IBU Leitfaden für Organisationskomitees festgelegt.
206.5 Anmeldungen
206.5.1 Für alle Wettkämpfe sind die Anmeldungen so zeitgerecht an das Organisationskomitee zu richten,
dass sie vor Meldeschluss in dessen Besitz sind.
206.5.2 Es ist untersagt, dieselben Wettkämpfer gleichzeitig für mehr als eine Veranstaltung, die
gleichzeitig stattfinden, anzumelden und auszulosen.
Der fehlbare Club wird durch die KWO Swiss‐Ski verwarnt. Im Wiederholungsfall kann die KWO
Swiss‐Ski weitere Massnahmen in Erwägung ziehen.
206.5.3 Bei jeder Anmeldung müssen Mitgliednummer (P‐Nr), Familienname, Vorname, Geburtsjahr und
Club, Kategorie und Wettkampfart ersichtlich sein.
206.5.4 Mit der Anmeldung bestätigt der Anmeldende, dass der Wettkämpfer eine gültige und
ausreichende Unfall‐ und Haftpflichtversicherung für Training und Wettkampf abgeschlossen hat.
206.5.5 Für die Anmeldung ist ausschliesslich das Swiss‐ Ski Formular 4 (Anmeldeformular für Wettkämpfe)
oder, wenn angeboten, die Online‐Anmeldung über der KWO‐Homepage zu verwenden. Die
Formular‐4 Anmeldung kann per Post, Fax oder E‐Mail zugestellt werden.
206.6 Nachmeldungen
Die Annahme von Nachmeldungen liegt im Ermessen des Organisators.
206.7 Startgeld
206.7.1 Der Organisator bestimmt die Modalität zur Zahlung des Startgeldes in der Ausschreibung des
Wettkampfes.
206.7.2 Der Stammclub des Wettkämpfers haftet gegenüber dem Organisator für das Startgeld aller
angemeldeten Wettkämpfer, die dem Wettkampf unentschuldigt fernbleiben. Als Entschuldigung
gelten namentlich höhere Gewalt, Krankheit (mit Arztzeugnis) oder ein Swiss‐Ski‐Aufgebot.
206.7.3 Rückzahlung
Das Startgeld wird grundsätzlich nicht zurückbezahlt.
206.7.4 Ausnahmen:
Erfolgt die Absage bis zu 24 Stunden vor Wettkampfbeginn, sind 50% des Startgeldes an die Clubs
der Wettkämpfer zurückzuzahlen.
206.7.5 Startgeldansätze Einzelwettkämpfe
‐ U16 und jünger: Höchstens CHF 15.‐ pro Wettkampf
‐ Wettkämpfer im Juniorenalter: Höchstens CHF 25.‐ pro Wettkampf
‐ Übrige Wettkämpfer: Höchstens CHF 30.‐ pro Wettkampf
206.7.6 Startgeldansätze Mannschaftswettkämpfe
‐ U16 und jünger: Höchstens CHF 15.‐ pro Wettkämpfer
‐ Wettkämpfer im Juniorenalter: Höchstens CHF 25.‐ pro Wettkämpfer
15.10.2018 www.swiss‐ski‐kwo.ch Seite 11WR 2019 Langlauf & Biathlon
Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours
‐ Übrige Wettkämpfer: Höchstens CHF 30.‐ pro Wettkämpfer
Das Startgeld ist immer für die entsprechende Kategorie, in welcher der Wettkämpfer startet, zu
bezahlen. Beispiel: Für einen U16 Läufer, welcher in der Kategorie U20 startet, ist der Ansatz für die
Kategorie U20 zu bezahlen.
207 Mannschaftsführersitzungen
Mannschaftsführersitzungen sind nur an den Schweizermeisterschaften obligatorisch. Sie können
am Wettkampftag oder einen Tag vor dem Wettkampf stattfinden. Die Form und deren Ablauf sind
in der WO‐Mappe Langlauf bzw. im IBU Wettkampfreglement festgelegt. Siehe auch Art. 306.
208 Startreihenfolge, Startnummernzuteilung, Auslosung, Kategorien
Die Startreihenfolge der Wettkämpfer wird für jede Disziplin nach eigener Formel bestimmt. Die
Zuordnung der Startnummern wird in den speziellen Bestimmungen der einzelnen Disziplinen
festgelegt.
208.1 (nur für Langlauf)
Startreihenfolge, Startnummernzuteilung Auslosung siehe Artikel 300 ff
208.2 (nur für Langlauf)
Die aktuelle Kategorienzugehörigkeit wird jeweils von Swiss‐Ski zusammen mit den Unterlagen
für die Lizenzen vor Saisonbeginn bekannt gegeben.
Siehe Homepage Swiss‐Ski: http://www.swiss‐ski‐kwo.ch/index.php?Context=D
209 Veröffentlichung der Resultate
209.1 Allgemeines
209.1.1 Die inoffiziellen und offiziellen Ranglisten werden gemäss den Bestimmungen der einzelnen
Disziplinen veröffentlicht.
209.1.2 Die bei allen Swiss‐Ski Wettkämpfen erstellten Daten und Zeiten stehen Swiss‐Ski, dem Organisator,
den Regionalverbänden und den Teilnehmern zum Gebrauch in eigenen Publikationen inklusive
Webseiten zur Verfügung. Der Gebrauch von Daten und Zeiten auf Webseiten unterliegt den
Bedingungen der Swiss‐Ski Internetbestimmungen.
209.2 Swiss‐Ski Internetbestimmungen und Austausch von Daten in Bezug auf Swiss‐Ski Wettkämpfe
209.2.1 Die folgenden Bestimmungen wurden geschaffen um die Regionalverbände bei der Bereitstellung
von Daten der Swiss‐Ski Wettkämpfe zu unterstützen, und um bestimmte Voraussetzungen in
Bezug auf die Verwendung und Präsentation der Daten von Swiss‐Ski Wettkämpfen zu definieren.
209.2.2 Die Daten des Nationalen Terminkalenders dürfen in Homepage's von Regionalverbänden, Clubs
oder Veranstaltern eingebunden werden. Wenn die Einbindung nicht über einen direkten Zugriff
auf die KWO‐Datenbank verfügt, muss aus Aktualitätsgründen darauf hingewiesen werden, dass die
relevanten Daten auf der KWO Homepage www.swiss‐ski‐kwo.ch zu finden sind.
209.2.3 Die Datenrückführung von Resultaten von Punkterennen sollte in elektronischer Form noch am
Wettkampftag erfolgen. Diese Resultate werden sofort, jedoch unter Vorbehalt, publiziert und
haben noch die Überprüfungsprozedur der Swiss‐Ski KWO zu durchlaufen. Dies erfolgt bis
spätestens zum Redaktionsschluss einer neuen Punkteliste.
209.2.4 Die Daten können auf der KWO‐Homepage www.swiss‐ski‐kwo.ch abgerufen werden.
15.10.2018 www.swiss‐ski‐kwo.ch Seite 12WR 2019 Langlauf & Biathlon
Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours
209.2.5 Die Rechte der Daten vom Terminkalender wie auch der Ranglisten liegen bei Swiss‐Ski. Die Daten
dürfen nicht zu kommerzieller Nutzung an Dritte weitergegeben werden. Für kommerzielle Nutzung
muss das schriftliche Einverständnis bei Swiss‐Ski eingeholt werden.
210 Preise
210.1 Form der Preise
Es können Preise in Form von Medaillen, Urkunden, Preiskarten, Bargeld, Erinnerungs‐ oder
Gebrauchsgegenständen abgegeben werden.
210.2 Zeitgleichheit
Erreichen zwei oder mehr Wettkämpfer bei einem Einzelstartwettkampf die gleiche Zeit, werden sie
im gleichen Rang platziert. Sie erhalten die gleichwertigen Preise, Titel oder Urkunden. Die Vergabe
der Titel oder Preise durch Auslosung oder Austragung eines neuen Wettkampfes ist nicht
gestattet. Detaillierte Ausführungen sind in den Artikeln 353 und 354 zu finden.
210.3 Ausgabe der Preise
Alle Preise sind spätestens bis am letzten Tag eines Wettkampfes oder einer Veranstaltung zu
überreichen.
210.4 Schweizermeisterschaften
Die Medaillen für die ersten drei Ränge stellt Swiss‐Ski zur Verfügung. Das OK stellt für mindestens
30% der Rangierten Wettkämpfer pro Kategorie Preise zur Verfügung. Jeder Teilnehmer erhält
einen Erinnerungspreis.
Einzelheiten betreffend Preisgelder und deren Höhe werden mit der Vereinbarung zwischen Swiss‐
Ski und dem Veranstalter geregelt.
210.5 Übrige Wettkämpfe
Damen, Herren, U18 und 20:
Pro 4 Startende und Kategorie ist mindestens ein Preis abzugeben.
Übrige Wettkämpfe U16 und jüngere
Pro 3 Startende und Kategorie ist mindestens ein Preis abzugeben.
211 Akkreditierung
Organisatoren Nationaler Wettkämpfe können den Zutritt zu den einzelnen Wettkampfzonen
mittels einer Akkreditierung regeln. Für speziell gefährdete Zonen können die Organisatoren den
allgemeinen Zutritt beschränken. Ein Betreten solcher Zonen ist nur für Personen erlaubt, welche
die dafür gültige Akkreditierung besitzen.
Für internationale Wettkämpfe gelten die Akkreditierungsregeln der FIS bzw. der IBU.
212 Medizinischen Dienste, Untersuchungen und Doping
212.1 Allgemeines
Jeder Wettkämpfer nimmt am Wettkampf auf eigene Verantwortung betreffend der Gesundheit
und des Trainingszustandes teil.
212.2 Doping
212.2.1 Doping ist verboten. Jegliches Vergehen gegen die Anti‐Doping Regeln wird gemäss Bestimmungen
der FIS/IBU Anti‐Doping Regeln bestraft.
15.10.2018 www.swiss‐ski‐kwo.ch Seite 13WR 2019 Langlauf & Biathlon
Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours
212.2.2 Dopingkontrollen können bei jedem Swiss‐Ski Wettkampf (sowie ausserhalb des Wettkampfes)
durchgeführt werden. Reglement und Ausführungsbestimmungen sind in den FIS/IBU Anti‐Doping
Regeln und FIS/IBU Ausführungsbestimmungen publiziert.
213 Wettkampfausrüstung
213.1 Anwendung
213.1.1 Ein Wettkämpfer darf an einem Swiss‐Ski Wettkampf nur mit einer den Swiss‐Ski Vorschriften
entsprechenden Ausrüstung teilnehmen. Ein Wettkämpfer ist für die von ihm verwendete
Ausrüstung (Ski, Bindung, Schuhe, Anzug, Biathlongewehr usw.) selbst verantwortlich. Er ist
verpflichtet zu überprüfen, ob die von ihm verwendete Ausrüstung den Bestimmungen von Swiss‐
Ski und den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen entspricht und funktionstauglich ist.
213.1.2 Der Begriff Wettkampfausrüstung umfasst die Gesamtheit aller Ausrüstungsgegenstände, die der
Wettkämpfer im Wettkampf benützt, einschliesslich Bekleidung und Geräte mit technischen
Funktionen. Die gesamte Wettkampfausrüstung bildet eine Funktionseinheit.
213.2 Kontrollen
Vor jedem Start eines im Nationalen Terminkalender ausgeschriebenen Wettkampfes kann eine
Materialkontrolle durchgeführt werden. Sie kann ebenfalls vor der Wettkampfsaison oder bei
Eingang von Protesten beim Technischen Delegierten des betreffenden Wettkampfes durch den
Technischen Delegierten oder einer von ihm bestimmten Person durchgeführt werden.
214 Sanktionen / Beschwerde
214.1 Allgemeine Bestimmungen
214.1.1 Detaillierte Bestimmungen zu Strafen/Sanktionen sind auch in den Langlauf WR Artikeln 300 ff bzw.
IBU Disziplinarregeln festgelegt.
214.1.2 Alle Swiss‐Ski angeschlossenen Regionalverbände oder Clubs und alle mit der Durchführung der
Wettkämpfe involvierten Personen, so wie alle Wettkämpfer und Betreuer müssen diese Regeln
bzw. Sanktionen akzeptieren und anerkennen. Es besteht das Recht auf Einreichung einer
Beschwerde ausschliesslich gemäss WR.
Die Beschwerde ist an Swiss‐Ski zu Handen des Vorsitzenden der KWO L&B einzureichen.
214.1.3 Zur Beschwerde berechtigt sind betroffene Wettkämpfer, Mannschaftsführer oder Trainer, Clubs
und Regionalverbände.
214.1.4 Beschwerden gegen einen schriftlichen Sanktionsentscheid der Jury sowie gegen offensichtliche
Fehler in der Ergebnisliste können innerhalb 72 Stunden nach Veröffentlichung der offiziellen
Ergebnisliste eingereicht werden.
214.2 Strafen
214.2.1 Zusätzlich zu den von den zuständigen Verbänden festgelegten Strafen ist ein Ausschluss aus Swiss‐
Ski möglich.
214.2.2 Die bei Swiss‐Ski angeschlossenen Regionalverbände oder Clubs haften gegenüber Swiss‐Ski für das
Inkasso von Geldstrafen und entstandenen administrativen Kosten, die über Personen verhängt
wurden, welche von ihnen zur Akkreditierung gemeldet worden sind.
214.2.3 Geldstrafen sind binnen 8 (acht) Tagen nach deren Verhängung zur Zahlung fällig.
214.2.4 Eine Jury kann die in Art 214 aufgeführten Strafen verhängen, darf aber keine Geldstrafen, die
höher als CHF 500.‐ sind, aussprechen oder einen Wettkämpfer von einer anderen Swiss‐Ski
Veranstaltung sperren, als an jener, wo das Vergehen begangen wurde.
15.10.2018 www.swiss‐ski‐kwo.ch Seite 14WR 2019 Langlauf & Biathlon
Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours
214.2.5 Die Kumulierung von Strafen ist zulässig.
214.2.6 Die Jury hat das Recht, Strafempfehlungen für höhere Strafen als CHF 500.‐ und Empfehlungen für
Sperren, die über die Veranstaltung hinausgehen, im Rahmen derer das Vergehen stattfand an die
Beschwerdekommission zu richten.
214.2.7 Der Swiss‐Ski Vorstand hat das Recht, der Beschwerdekommission Kommentare zu allen
schriftlichen Strafentscheiden der Jury zu übermitteln.
214.3 Verfahrenskosten
Gebühren, Barauslagen sowie Fahrtkosten (Verfahrenskosten) sind sinngemäss wie für Technische
Delegierte zu berechnen und jeweils vom Verurteilten zu bezahlen. Im Falle einer Aufhebung des
Juryentscheides, übernimmt Swiss‐Ski alle Kosten.
214.4 Vollstreckung der Geldstrafen
214.4.1 Das Inkasso von Geldstrafen und Verfahrenskosten obliegt Swiss‐Ski. Vollzugskosten gelten als
Verfahrenskosten.
214.4.2 Nicht bezahlte Geldstrafen, die über einen Verurteilten verhängt wurden, gelten als Schulden des
Regionalverbandes oder Club, dem der Verurteilte angehört.
214.5 Begünstigter Fonds
Alle bezahlten Geldstrafen fliessen dem Jugendförderungsfonds von Swiss‐Ski zu.
Für Dopingvergehen gelten andere Regeln.
214.6 Zuwiderhandlung gegen Sanktionen
Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen eine gemäss WR oder die FIS/IBU Anti‐Doping Regeln
verhängte Sanktion, kann das Präsidium des Swiss‐Ski weitere und andere Sanktionen verhängen.
In solchen Fällen können einige oder alle der folgenden Sanktionen verhängt werden:
214.6.1 Sanktionen gegen beteiligte Personen:
‐ Ein schriftlicher Verweis; und/oder
‐ eine Geldstrafe nicht höher als CHF 10'000.‐; und/oder
‐ Wettkampfsperre auf der nächsten Sanktionsebene ‐ zum Beispiel wenn für ein Dopingvergehen
eine dreimonatige Sperre verhängt wurde, führt eine Zuwiderhandlung gegen diese Sperre zu
einer zweijährigen Sperre; wenn für ein Dopingvergehen eine zweijährige Sperre verhängt wurde,
führt eine Zuwiderhandlung gegen diese Sperre zu einer lebenslänglichen Sperre; und/oder
‐ Entzug der Akkreditierung.
214.6.2 Sanktionen gegen Regionalverbände
‐ Entzug der finanziellen Unterstützung von Swiss‐Ski für Regionalverbände; und/oder
‐ Absage von zukünftigen Swiss‐Ski Veranstaltungen im betreffenden Regionalverband; und/oder
‐ Entzug von einigen oder allen Swiss‐Ski Mitgliederrechten, inklusive der Teilnahme an allen Swiss‐
Ski Veranstaltungen, so wie der Mitgliedschaft in den Swiss‐Ski Komitees.
215 Beschwerdekommission
215.1 Ernennung
215.1.1 Der Swiss‐Ski Vorstand bestimmt aus dem Sub‐Komitee für Regeln der jeweiligen Disziplin (oder
Disziplinen Komitee, wenn es kein Regel Sub‐Komitee gibt) einen Vorsitzenden und einen Vize‐
Vorsitzenden der Beschwerdekommission. Der Vize‐Vorsitzende präsidiert die Kommission, wenn
der Vorsitzende entweder verhindert, oder wegen Befangenheit und Vorurteil nicht in Frage
kommt.
15.10.2018 www.swiss‐ski‐kwo.ch Seite 15WR 2019 Langlauf & Biathlon
Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours
215.1.2 Der Vorsitzende ernennt für jeden Fall, gegen den Beschwerde geführt wird oder der zur Anhörung
unterbreitet wurde, 3 Mitglieder aus dem Regel Sub‐Komitee der jeweiligen Disziplin oder
Disziplinen Komitee in die Beschwerdekommission und kann sich selber einschliessen. Die
Beschwerdekommission entscheidet durch Stimmenmehrheit. Während des Amtierens für die
Beschwerdekommission sind die Mitglieder vom Swiss‐Ski Vorstand unabhängig.
215.1.3 Um entweder aktuelle Befangenheit und Vorurteil oder das Auftreten von Befangenheit und
Vorurteil zu verhindern, sollen Mitglieder, die in die Beschwerdekommission ernannt werden, nicht
Mitglied des gleichen Regionalverbandes des Beschuldigten sein. Zudem müssen in die
Beschwerdekommission ernannte Mitglieder dem Vorsitzenden freiwillig über jegliche
Befangenheit oder jedes Vorurteil berichten. Personen, die befangen sind oder Vorurteile haben,
sollen vom Vorsitzenden von der Arbeit in der Beschwerdekommission befreit werden, vom Vize‐
Vorsitzenden dann, wenn es sich um den Vorsitzenden handelt.
215.2 Verantwortung
215.2.1 Die Beschwerdekommission soll nur Anhörungen durchführen in Bezug auf Beschwerden des
Beschuldigten oder des Swiss‐Ski Vorstandes zu Beschlüssen der Wettkampfjury, oder Fällen von
Strafempfehlungen der Wettkampfjury, die höher sind als in den Sanktionen vorgesehen.
215.3 Vorgehensweise
215.3.1 Die Beschwerde muss innerhalb von 72 Stunden, nachdem der Vorsitzende diese erhalten hat,
behandelt werden. Nur wenn alle, an der Beschwerde involvierten Parteien sich schriftlich damit
einverstanden erklären, kann die Frist für eine Anhörung verlängert werden.
215.3.2 Alle Beschwerden und Antworten müssen schriftlich unterbreitet werden, einschliesslich aller
Beweise/Zeugenaussagen, welche die Parteien für oder gegen die Beschwerde beabsichtigen
einzubringen.
215.3.3 Die Beschwerdekommission bestimmt den Ort und die Vorgangsweise für die Beschwerde (Telefon
Konferenz, in Person, E‐mail Korrespondenz).
Die Mitglieder der Beschwerdekommission sind aufgefordert, die Vertraulichkeit der Beschwerde zu
wahren, bis die Entscheidung veröffentlicht ist und sich während der Verhandlung nur mit den
anderen Mitgliedern zu beraten.
Der Vorsitzende der Beschwerdekommission kann zusätzliche Beweise von einer der beteiligten
Parteien verlangen, vorausgesetzt dies benötigt nicht unverhältnismässige Mittel.
215.3.4 Die Beschwerdekommission soll die Kosten der Beschwerde gemäss 214.3 bestimmen.
215.3.5 Die Entscheide der Beschwerdekommission können mündlich am Ende der Anhörung bekannt
gegeben werden. Der Entscheid wird mit der Begründung schriftlich an Swiss‐Ski übermittelt. Swiss‐
Ski leitet dies den beteiligten Parteien, deren Regionalverbände und allen Mitgliedern der Jury,
gegen deren Entscheid Beschwerde eingereicht wurde, weiter. Zudem liegt der schriftliche
Entscheid bei Swiss‐Ski auf.
215.4 Weitere Beschwerden
215.4.1 Gegen Entscheide der Beschwerdekommission, kann beim Swiss‐Ski Präsidium Berufung eingelegt
werden.
215.4.2 Beschwerden an das Swiss‐Ski Präsidium müssen beim Swiss‐Ski Direktor schriftlich eingereicht
werden.
215.4.3 Eine Beschwerde an die Beschwerdekommission oder an das Swiss‐Ski Präsidium hat keine
aufschiebende Wirkung auf Strafentscheide der Wettkampfjury, der Beschwerdekommission oder
des Vorstandes
15.10.2018 www.swiss‐ski‐kwo.ch Seite 16WR 2019 Langlauf & Biathlon
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2. Teil: Langlaufbestimmungen
A. Wettkampfkomitee, Jury, TD, Mannschaftsführersitzung
300 Wettkampforganisation
301 Das Wettkampfkomitee
Das Wettkampfkomitee wird vom Organisationskomitee bestimmt. Das Komitee und der
Wettkampfleiter sind für die technischen Angelegenheiten des Wettkampfes verantwortlich. Das
Wettkampfkomitee setzt sich aus Spezialisten zusammen die für die zugewiesenen Aufgaben
besonders gut qualifiziert sind.
301.1 Zusammensetzung (Vorschlag)
‐ Wettkampfleiter als Vorsitzender (Mitglied des Organisationskomitees)
‐ Wettkampfsekretär
‐ Streckenchef
‐ Chef der Zeitnahme und Datenverarbeitung
‐ Chef Stadion
‐ Chef des Ordnungsdienstes
‐ Chef der Kontrollposten
‐ Chef Start
‐ Chef Ziel
‐ Chef Medieninformation
‐ Chef des Sanitätsdienstes
Weitere Mitglieder nach Bedarf. Die Stellvertretungen sind sicherzustellen.
302 Die Wettkampffunktionäre und ihre Pflichten
302.1 Der Wettkampfleiter
‐ ist Vorsitzender des Wettkampfkomitees
‐ ist verantwortlich für alle Aspekte des Wettkampfes
‐ informiert den TD regelmässig über den Stand der Vorbereitungsarbeiten und die allfällig
notwendigen Änderungen
‐ muss prüfen, ob alle Funktionäre, die für die Organisation eines Wettkampfes verantwortlich
sind, ausreichend qualifiziert sind, um sicherzustellen, dass der Wettkampf in
Übereinstimmung mit dem Wettkampfreglement (WR) durchgeführt wird
‐ überwacht die Arbeit der Wettkampffunktionäre
‐ ist der Vorsitzende der Mannschaftsführersitzung und Vertreter des Wettkampfkomitees bei
Verhandlungen mit dem TD und dem Vertreter des Swiss‐Ski oder des Regionalverbandes
‐ ist verantwortlich für Kontrollfunktionen und die Sicherheitsaspekte des
Wettkampfes
‐ sorgt zusammen mit dem Chef der Medieninformation für optimale Arbeitsbedingungen
für die Medien
‐ ist verantwortlich für die Bereitstellung der erforderlichen Räumlichkeiten für allfällige
Dopingkontrollen
‐ ist Mitglied der Jury.
15.10.2018 www.swiss‐ski‐kwo.ch Seite 17WR 2019 Langlauf & Biathlon
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302.2 Der Wettkampfsekretär
‐ erstattet dem Wettkampfleiter Bericht
‐ ist verantwortlich für alle Sekretariatsarbeiten, welche die technischen Aspekte des
Wettkampfes betreffen
‐ bereitet alle Formulare für den Start, die Zeitnahme, Auswertung,
Auslosung und Kontrolle vor
‐ organisiert die Mannschaftsführersitzung
‐ bereitet die Startlisten vor
‐ erstellt und verteilt die Protokolle der Mannschaftsführer‐ und Jurysitzungen
‐ arrangiert die frühestens mögliche Veröffentlichung der inoffiziellen Ergebnisse und die
Verteilung der offiziellen Ergebnisse, einschliesslich der möglichen Disqualifikationen in
Zusammenarbeit mit dem Chef der Zeitnahme/Datenverarbeitung und dem Wettkampfleiter
‐ stellt der Jury Proteste sofort zu.
302.3 Der Streckenchef
‐ erstattet dem Wettkampfleiter Bericht
‐ ist in Zusammenarbeit mit dem Wettkampfleiter verantwortlich für die Auswahl der Strecken
entsprechend den WR‐Normen
‐ ist verantwortlich für die rechtzeitige Präparierung der Strecke, des Stadions, des
Skitestbereiches
‐ ist verantwortlich für die Markierung und Absperrung der Strecke, Temperaturmessungen,
Platzierung der Sanitätsposten und Verpflegungsstationen
‐ entscheidet zusammen mit dem Chef der Kontrollposten, dem Wettkampfleiter und dem TD
über die geeignete Platzierung der Kontrollposten
‐ setzt die Präparierungsgruppen und die Vorläufer ein, um die bestmöglichen Bedingungen
sicherzustellen, wenn sich die Witterungsverhältnisse während des Wettkampfes
verschlechtern
‐ ist Mitglied der Jury.
302.4 Der Chef der Zeitnahme und Datenverarbeitung
‐ erstattet dem Chef des Wettkampfes Bericht
‐ erstellt die Teilnehmerlisten zu Handen der Mannschaftsführersitzung
‐ bereitet die elektronische Auslosung vor, falls vorgesehen
‐ ist verantwortlich für die Leitung und Koordinierung der für die Zeitnahme arbeitenden
Funktionäre
‐ beaufsichtigt die manuelle und elektronische Arbeit der Zeitnehmer, der Zwischenzeitnehmer
und die Resultatberechnungen
‐ koordiniert die Arbeit des Starters, des Zielrichters und des Zielkontrolleurs zusammen mit
dem Chef des Stadions
‐ überwacht den Datenverarbeitungsservice und sorgt für Unterstützung bei der Information
der Medien
‐ ist verantwortlich für das rasche Hochladen der Start‐ und offiziellen Ergebnislisten auf der
KWO‐Seite.
302.5 Der Chef des Stadions
‐ erstattet dem Wettkampfleiter Bericht
‐ ist verantwortlich für alle Massnahmen im Stadionbereich. Dies beinhaltet
die Skimarkierung (falls zutreffend), die Koordinierung der Dopingkontrolle, sowie die
Einteilung und Absperrung des Stadionsbereiches
‐ koordiniert alle mit der Zeitnahme zusammenhängenden Massnahmen mit dem Chef der
Zeitnahme und alle Präparierungsmassnahmen im Stadionbereich mit dem Streckenchef.
15.10.2018 www.swiss‐ski‐kwo.ch Seite 18WR 2019 Langlauf & Biathlon
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302.6 Der Chef des Ordnungsdienstes
‐ erstattet dem Wettkampfleiter Bericht
‐ ist verantwortlich für die Sicherheit und die Zugänge an und entlang der Strecke, im
Mannschaftsvorbereitungs‐ und im Stadionbereich
‐ koordiniert seine Massnahmen mit dem Chef des Stadions und dem Streckenchef.
302.7 Der Chef der Kontrollposten
‐ erstattet dem Streckenchef Bericht
‐ informiert die Kontrollposten über ihre Pflichten, rüstet sie mit Kontrollkarten und anderen
erforderlichen Materialien aus und weist ihnen ihre Plätze zu
‐ sammelt nach dem Wettkampf alle sachdienlichen Informationen und Kontrollkarten ein und
meldet Vorfälle an die Jury.
302.7.1 Kontrollposten
‐ Die Kontrollposten haben die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen (Torrichter,
Technikkontrolle usw.)
‐ Sie müssen dem Chef der Kontrollposten nach jedem Wettkampf über jede Verletzung der
Regeln informieren und sich für Zeugenaussagen vor der Jury bereithalten.
302.8 Der Chef Start
‐ erstattet dem Wettkampfleiter Bericht
‐ ist verantwortlich für den Zugang der Wettkämpfer zum Start und den korrekten Startvorgang
‐ koordiniert seine Massnahmen mit dem Chef der Zeitnahme.
302.9 Der Chef Ziel
‐ erstattet dem Wettkampfleiter Bericht
‐ ist verantwortlich für den korrekten Zieleinlauf und den Abgang aus dem Zielraum
‐ koordiniert seine Massnahmen mit dem Chef der Zeitnahme.
302.10 Der Chef der Medieninformation
‐ arbeitet mit dem Wettkampfleiter zusammen und stellt, in Verbindung mit dem Streckenchef,
dem Chefs des Stadions und dem Ordnungsdienst gute Standorte für die Medienvertreter
sicher. Die Medienvertreter sollen einen guten Überblick über den Wettkampf haben, ohne
diesen zu behindern.
‐ ist ebenfalls verantwortlich für den sachdienlichen Informationsfluss an Presse, Rundfunk,
Fernsehen und das wirkungsvolle Funktionieren der Lautsprecher im Stadionbereich.
302.11 Der Chef des Sanitätsdienstes
‐ arbeitet mit dem Wettkampfleiter zusammen
‐ ist verantwortlich für medizinische und Erste Hilfe Vorkehrungen und den schnellen Transport
von Patienten zur nächsten und geeigneten medizinischen Einrichtung.
303 Die Jury und ihre Pflichten
303.1 Zusammensetzung
303.1.1 Schweizermeisterschaften falls nicht international ausgeschrieben (FIS‐Kalender)
Ernennung durch die KWO Langlauf & Biathlon (KWO L&B):
‐ TD‐Swiss‐Ski (Vorsitzender)
Ernennung durch den Organisator:
‐ Wettkampfleiter
‐ Streckenchef
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303.1.2 Schweizermeisterschaften U16
Ernennung durch die KWO L&B
‐ TD Swiss‐Ski (Vorsitzender)
‐ Race Director Swiss‐Ski
Ernennung durch den Organisator
‐ Wettkampfleiter
303.1.3 Übrige Wettkämpfe
Ernennung durch regionalen Chef TD:
‐ TD‐Swiss‐Ski (Vorsitzender)
Ernennung durch den Organisator:
‐ Wettkampfleiter
‐ Streckenchef
303.1.4 Vertreter Swiss‐Ski
Sofern Swiss‐Ski einen offiziellen Vertreter bestimmt, kann dieser in der Jury mit Stimmrecht
Einsitz nehmen, sofern er ausgebildeter TD Swiss‐Ski ist.
303.1.5 Sofern ein TD‐Assistent zugeteilt wird, nimmt dieser in der Jury mit Stimmrecht Einsitz.
303.2 Pflichten der Jury
303.2.1 Die Jury muss sicherstellen, dass der Wettkampf gemäss den Regeln des Swiss‐Ski
organisiert und durchgeführt wird. Die Verpflichtungen beginnen, sobald die Jury gewählt ist und
enden, wenn allfällige Proteste des letzten Wettkampfes erledigt sind und die offizielle Rangliste
erstellt ist. Das erste Jurymeeting sollte vor dem ersten offiziellen Training stattfinden.
303.2.2 Die Jury muss abklären und beschliessen
‐ ob ein Wettkampf verschoben, unterbrochen oder abgesagt werden soll. Wenn die
Temperatur unter ‐20°C beträgt, gemessen an der kältesten Stelle der Strecke, wird ein
Wettkampf durch die Jury verschoben oder abgesagt. Bei schwierigen
Witterungsbedingungen (z.B. starker Wind, hohe Luftfeuchtigkeit, starker Schneefall oder
hohe Temperaturen) kann die Jury, in Rücksprache mit den Mannschaftsführern der
teilnehmenden Mannschaften und dem für den Wettkampf verantwortlichen Arzt, den
Wettkampf verschieben oder absagen
‐ ob bei Wettkämpfen mit künstlicher Beleuchtung die Lichtquellen ausreichend sind
‐ ob "höhere Gewalt" der Grund für das verspätete Erscheinen eines Wettkämpfers am Start
war
‐ ob ein Ersatzläufer eingesetzt oder eine Ersatzmeldung akzeptiert werden kann
‐ ob Proteste akzeptiert werden und Sanktionen oder Disqualifikationen ausgesprochen
werden sollen
‐ ob weitergehende Sanktionen gegen einen Athleten oder Betreuer beantragt werden sollen
‐ ob eine Änderung der Startreihenfolge und Startmethode in besonderen Fällen angebracht ist
(siehe Art. 334)
‐ über andere Fragen, die durch die Regeln nicht abgedeckt sind.
303.2.3 In speziellen Situationen, insbesondere während dem offiziellen Training und dem Wettkampf, ist
jedes stimmberechtigte Mitglied der Jury ermächtigt, mündliche Verweise zu erteilen und die
Akkreditierung für den betreffenden Wettkampf einzuziehen.
15.10.2018 www.swiss‐ski‐kwo.ch Seite 20WR 2019 Langlauf & Biathlon
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303.2.4 Beschlüsse der Jury werden mit Stimmenmehrheit gemacht. Bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des Jury‐Vorsitzenden. Alle Mitglieder haben Stimmrecht.
303.2.5 Ein Wettkämpfer darf nicht Mitglied der Jury sein.
304 Der Technische Delegierte (TD) und seine Rolle
304.1 Ermächtigung
304.1.1 Der TD ist Delegierter der KWO L&B gegenüber dem Veranstalter und sorgt im Namen der KWO
L&B dafür, dass der Wettkampf entsprechend dem WR Swiss‐Ski durchgeführt wird.
Der TD ist für die Organisation der Arbeit der Jury verantwortlich. Er muss ein gültiges Brevet
besitzen.
304.2 Pflichten des TD vor dem Wettkampf
304.2.1 Der TD muss so frühzeitig am Wettkampfort eintreffen, dass er den Stand der Vorbereitungen
kontrollieren und falls nötig Verbesserungen für den Wettkampf rechtzeitig sicherstellen kann.
304.2.2 Verantwortlichkeiten vor dem Wettkampf
‐ vom Zeitpunkt seiner Ernennung an in Verbindung mit dem Organisationskomitee stehen
‐ sicherstellen, dass das offizielle Training in Übereinstimmung mit Art. 338 organisiert ist
‐ entscheiden, ob eine Ersatzstrecke benutzt werden kann oder ob Änderungen an gewissen
Stellen der Strecke gemacht werden, wenn begrenzte Schneebedingungen herrschen oder
durch höhere Gewalt verursachte Einschränkungen vorliegen.
‐ sicherstellen, dass genügend Geräte für eine ordnungsgemässe Präparierung der Strecken zur
Verfügung stehen
‐ in Zusammenarbeit mit dem Chef des Wettkampfes und dem Streckenchef den Zeitpunkt der
Streckenpräparierung beschliessen, die optimale Linienführung und Breite der Spuren sowie
die Sicherheitsmassnahmen festlegen
‐ die Anlage des Stadions mit dem Wettkampfchef überprüfen, um im Start‐ und Zielgelände
geeignete Arbeitsbedingungen für die Jury, die Wettkampffunktionäre und Trainer/Betreuer
zu gewährleisten. Die Zugänge zum Start und die Möglichkeit zum Verlassen des Zielraumes
für die Wettkämpfer kontrollieren
‐ das Verfahren für die Wettkampfform überprüfen
‐ die Vorkehrungen für die Jury und die Mannschaftsführersitzungen überprüfen
‐ mit dem Wettkampfsekretär die Verfahren der Anmeldungen, Gruppierung, Auslosung und
der prompten Herausgabe von Start‐ und Ergebnislisten überprüfen
‐ sicherstellen, dass nur startberechtigte Wettkämpfer zum Start zugelassen werden
‐ die Qualität und Genauigkeit der an die Mannschaften ausgegebenen Informationen
überprüfen
‐ wenn eine Computer‐Auslosung benutzt wird, eine Probe vor der aktuellen Auslosung
durchführen
‐ mit dem Chef des Wettkampfes die Tagesordnung vorbereiten
‐ die Mannschaftsführersitzungen beaufsichtigen
‐ allgemeine Informationen geben und Regeländerungen abklären
‐ die Einteilung der Abteilungen, Gruppierung und Auslosung überwachen
‐ Ort und Zeit der Jury‐Sitzungen bestimmen
‐ den Standort für den Erste Hilfe‐Dienst und die Organisation der Medizinischen Versorgung
überwachen.
‐ die Akkreditierungen und die Zutrittsermächtigungen zum Wettkampfgelände und zu den
eingeschränkten Zonen überprüfen
‐ veranlassen, dass die Athleten‐Codes in der Resultatliste aufgeführt sind
15.10.2018 www.swiss‐ski‐kwo.ch Seite 21Sie können auch lesen