Wettkampfreglement Langlauf & Biathlon 2019 - Swiss Ski - WR 2019 Langlauf & Biathlon - Swiss-Ski KWO/COC

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Wettkampfreglement Langlauf & Biathlon 2019 - Swiss Ski - WR 2019 Langlauf & Biathlon - Swiss-Ski KWO/COC
WR 2019 Langlauf & Biathlon
                Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours

             Wettkampfreglement
             Langlauf & Biathlon
                    2019

                              Swiss‐Ski

15.10.2018                                     www.swiss‐ski‐kwo.ch                                 Seite 1
Wettkampfreglement Langlauf & Biathlon 2019 - Swiss Ski - WR 2019 Langlauf & Biathlon - Swiss-Ski KWO/COC
WR 2019 Langlauf & Biathlon
                          Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours

               Inhaltsverzeichnis
               1. Teil: Allgemeine Bestimmungen für Langlauf & Biathlon                                       Seite
201            Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe                                                    5
201.1          Anwendbarkeit                                                                                  5
201.2          Teilnahmeberechtigung                                                                          5
201.3          Kontrolle                                                                                      5
201.4          Strafen                                                                                        5
201.5          Wettkampfjahr                                                                                  5
201.6          Interregionen                                                                                  5
201.7          Anträge für Änderungen des Wettkampfreglements                                                 5
201.8          Rechte und Verfügungen der Kommission Wettkampforganisation                                    6
202            Einteilung und Arten der Wettkämpfe                                                            6
202.1          Wettkämpfe mit speziellen Regeln und/oder beschränkter Teilnahme                               6
202.2          Einteilung der Wettkämpfe                                                                      6
202.3          Schweizermeisterschaften                                                                       6
202.4          Regionale Meisterschaften                                                                      7
202.5          Wettkampfformen                                                                                7
203            Nationaler Terminkalender                                                                      7
203.1          Bewerbung und Anmeldung                                                                        7
203.2          Veröffentlichung des Nationalen Terminkalenders                                                8
203.3          Verschiebungen                                                                                 8
203.4          Einsprachen                                                                                    8
204            Lizenzen / Swiss‐Ski Mitgliederausweis / Stammclub                                             8
204.1          Ausstellung                                                                                    8
204.2          Gültigkeitsdauer                                                                               8
204.3          Anwendungsbereich/Startberechtigung                                                            8
204.4          Besondere Lizenzbestimmungen                                                                   8
204.5          Lizenzverweigerung                                                                             9
205            Verpflichtungen und Rechte der Wettkämpfer                                                     9
205.1          Verpflichtungen                                                                                9
205.2          Rechte                                                                                         9
205.3          Wetten auf Rennen                                                                              9
205.4          Werbung                                                                                        10
206            Organisation von Wettkämpfen                                                                   10
206.1          Organisationsgremien                                                                           10
206.2          Massnahmen für schlechte Organisation                                                          10
206.3          Versicherungen                                                                                 10
206.4.         Programm und Ausschreibungen                                                                   11
206.5.         Anmeldungen                                                                                    11
206.6          Nachmeldungen                                                                                  11
206.7          Startgeld                                                                                      11
207            Mannschaftsführersitzungen                                                                     12
208            Startreihenfolge, Startnummernzuteilung, Auslosung, Kategorien                                 12
209            Veröffentlichung der Resultate                                                                 12
209.1          Allgemeines                                                                                    12
209.2          Swiss‐Ski Internetbestimmungen und Austausch von Daten                                         12
210            Preise                                                                                         13
210.1          Form der Preise                                                                                13
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                          Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours

210.2          Zeitgleichheit                                                                                 13
210.3          Ausgabe der Preise                                                                             13
210.4          Schweizermeisterschaften                                                                       13
210.5          Übrige Wettkämpfe                                                                              13
211            Akkreditierung                                                                                 13
212            Medizinischen Dienste, Untersuchungen und Doping                                               13
212.1          Allgemeines                                                                                    13
212.2          Doping                                                                                         13
213            Wettkampfausrüstung                                                                            14
213.1          Anwendung                                                                                      14
213.2          Kontrollen                                                                                     14
214            Sanktionen / Strafen / Beschwerde                                                              14
214.1          Allgemeine Bestimmungen                                                                        14
214.2          Strafen                                                                                        14
214.3          Verfahrenskosten                                                                               15
214.4          Vollstreckung der Geldstrafen                                                                  15
214.5          Begünstigter Fonds                                                                             15
214.6          Zuwiderhandlung gegen Sanktionen                                                               15
215            Beschwerdekommission                                                                           15
215.1          Ernennung                                                                                      15
215.2          Verantwortung                                                                                  16
215.3          Vorgehensweise                                                                                 16
215.4          Weitere Beschwerden                                                                            16

               2. Teil: Langlaufbestimmungen                                                                  17

               A. Wettkampfkomitee, Jury, TD, Mannschaftsführersitzung                                        17
300            Wettkampforganisation                                                                          17
301            Das Wettkampfkomitee                                                                           17
302            Die Wettkampffunktionäre und ihre Pflichten                                                    17
303            Die Jury und ihre Pflichten                                                                    19
304            Der Technische Delegierte (TD) und seine Rolle                                                 21
305            Erstattung von Unkosten                                                                        22
306            Mannschaftsführersitzung                                                                       23

               B. Wettkampfformen, Skilanglaufstrecke, Homologierung,
               Technik‐Definitionen, Präparierung, Markierung, Stadion                                        24
311            Wettkampfformen und Distanzen                                                                  24
312            Beschreibung der Skilanglaufstrecke                                                            24
313            Homologierung / Normen für Strecken                                                            25
314            Technik‐Definitionen                                                                           27
315            Präparierung der Strecke                                                                       27
316            Markierung der Strecke                                                                         29
317            Verpflegungsstellen                                                                            29
318            Das Skilanglaufstadion                                                                         29

               C. Der Wettkampf und die Wettkämpfer                                                           31
331            Anforderungen an die Wettkämpfer, Kategorien                                                   31
332            Ärztliche Untersuchungen                                                                       31
333            Wettkampfanmeldung                                                                             32
334            Gruppierung und Startreihenfolge                                                               32
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WR 2019 Langlauf & Biathlon
                          Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours

335           Nachmeldungen und Ersatzwettkämpfer                                                             32
336           Startnummern                                                                                    33
337           Training und Besichtigung der Strecke                                                           33
341           Die Wettkämpfer im Wettkampf                                                                    33
342           Funktionäre und andere Personen während dem Wettkampf                                           34

              D. Start, Zeitmessung, Zieleinlauf, Ergebnisse                                                  34
351           Start                                                                                           34
352           Die Zeitmessung                                                                                 36
353           Zieleinlauf                                                                                     36
354           Berechnung der Ergebnisse                                                                       37
355           Veröffentlichung der Ergebnisse                                                                 37

              E. Sprintwettkämpfe, Verfolgungswettkämpfe                                                      38
361           Individuelle Sprintwettkämpfe                                                                   38
362           Teamsprint (Sprintstaffel)                                                                      42
363           Verfolgungswettkämpfe                                                                           44
364           Skiathlon                                                                                       45

              F. Staffelläufe                                                                                 46
371           Organisation                                                                                    46
372           Technische Einrichtungen und Vorbereitungen                                                     46
373           Die Strecke                                                                                     46
374           Die Wechselzone                                                                                 47
375           Startnummern                                                                                    47
376           Der Wettkampf und die Wettkämpfer                                                               47
377           Zeitmessung und Ergebnisse                                                                      49

              G. Richtlinien für Volkslanglaufwettkämpfe                                                      49
381           Allgemeines                                                                                     49
382           Anmeldung der Wettkämpfer                                                                       49
383           Swiss Loppet                                                                                    50
384           Masters‐Langlauf                                                                                50
385           Temperaturen zwischen minus 15° und minus 25°C                                                  50

              H. Keine Starterlaubnis, Bestrafungen/Sanktionen, Disqualifikation                              51
              Proteste, Beschwerde (siehe auch Art. 214 und 215)
390           Sanktionen und Bemessung                                                                        51
391           Keine Starterlaubnis                                                                            51
392           Bestrafungen                                                                                    52
393           Disqualifikationen                                                                              52
394           Proteste                                                                                        53

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WR 2019 Langlauf & Biathlon
                            Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours

1. Teil        Allgemeine Bestimmungen für Langlauf & Biathlon
               In allen Regeln und Bestimmungen beziehen sich sämtliche Geschlechtsbezeichnungen je nach
               Zusammenhang auf das männliche und/oder weibliche Geschlecht. Im allgemeinen Kontext stehen
               Wörter wie „er“, „ihm“ und „sein“ ebenso für „sie“ und „ihr“

201            Gemeinsame Bestimmungen für alle Wettkämpfe
201.1          Anwendbarkeit
               Für die Organisation und Durchführung aller im Nationalen Terminkalender aufgeführten
               Wettkämpfe sind die entsprechenden Bestimmungen der Wettkampf‐ und Disziplinarregeln der FIS
               (IWO für FIS‐Wettkämpfe), des Swiss‐Ski (WR Swiss‐Ski für alle übrigen Wettkämpfe), der IBU (für
               Biathlon Wettkämpfe) anzuwenden.
201.2          Teilnahmeberechtigung
               An den im Nationalen Terminkalender ausgeschriebenen Wettkämpfen sind jene Wettkämpfer
               startberechtigt, welche die der Wettkampfstufe entsprechenden Zulassungsbedingungen erfüllen.
               Siehe Artikel Lizenzen/Swiss‐Ski Mitgliederausweis.
201.3          Kontrolle
               Alle im Nationalen Terminkalender ausgeschriebenen Wettkämpfe müssen durch einen
               Technischen Delegierten der FIS oder IBU beziehungsweise des Swiss‐Ski überwacht werden.
201.4          Strafen
               Jede rechtskräftig ausgesprochene und bekanntgegebene Disziplinarstrafe wird von Swiss‐Ski und
               ihren Regionalverbänden gegenseitig anerkannt.
201.5          Wettkampfjahr
               Das Wettkampfjahr von Swiss‐Ski beginnt am 1. Mai und endet am 30. April des folgenden Jahres.
201.6          Die Interregionen
               Die Interregionen setzen sich wie folgt zusammen:
                  West:        GJ, SROM, SVAL
                  Mitte:       BOSV, SSM, ZSSV, ZSV
                  Ost:         BSV, FSSI, OSSV, SSW, LSV
                  SAS:         Die Mitglieder der SAS‐Sektionen sind bei Regionalmeisterschaften bei den
                                folgenden Regionalverbänden start‐ und titelberechtigt:
                                SAS‐Sektion:              Genf, Lausanne, Freiburg                        SROM
                                                          Bern                                            SSM
                                                          Basel                                           SSM
                                                          Zürich                                          ZSV
               Mitglieder von SAS‐Sektionen ‐ (welche zusätzlich A oder C‐Mitglied bei einem Skiclub sind, der
               einem Regionalverband angeschlossen ist) ‐ sind an den jeweiligen Regionalmeisterschaften start‐
               und titelberechtigt. Lizenzclub bleibt jedoch der SAS.
201.7          Anträge für Änderungen des Wettkampfreglements
               Anträge für Änderungen im Wettkampfreglement sind schriftlich bis Ende des Wettkampfjahres, 30.
               April an den Vorsitzenden der Kommission Wettkampforganisation Langlauf & Biathlon Swiss‐Ski
               einzureichen.

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WR 2019 Langlauf & Biathlon
                           Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours

201.8          Rechte und Verfügungen der Kommission Wettkampforganisation
               Alle Änderungen des WR werden von der KWO Langlauf & Biathlon Swiss‐Ski getroffen. Ihre
               Beschlüsse sind der KWO vorzulegen und von der sportlichen Leitung von Swiss‐Ski zu genehmigen.

202            Einteilung und Arten der Wettkämpfe
202.1          Wettkämpfe mit speziellen Regeln und/oder beschränkter Teilnahme
               Die bei Swiss‐Ski angeschlossenen Skiverbände oder mit deren Erlaubnis auch Skiclubs, können
               Skiverbände oder Vereine der Nachbarländer zu eigenen Skiwettkämpfen einladen. Diese
               Wettkämpfe dürfen aber nicht international ausgeschrieben oder angekündigt werden. Die
               Beschränkung muss in der Ausschreibung zum Ausdruck kommen.
202.1.1        Für Wettkämpfe mit speziellen Regeln und / oder beschränkter Teilnahme oder mit
               Nichtmitgliedern kann der Organisator in Zusammenarbeit mit KWO Langlauf & Biathlon spezielle
               Bestimmungen beschliessen. Diese sind in der Ausschreibung bekannt zu geben.

202.2          Einteilung der Wettkämpfe
               ‐ Internationale Wettkämpfe
               ‐ Schweizermeisterschaften
               ‐ Regionale Meisterschaften
               ‐ Nationale und Regionale Wettkämpfe
               ‐ Jugendwettkämpfe
               ‐ Animationswettkämpfe
               ‐ Volksskiwettkämpfe
               ‐ Masterwettkämpfe
               ‐ Wettkämpfe mit besonderen Zulassungsbedingungen
               ‐ Wettkämpfe unter dem Patronat von Swiss‐Ski
               ‐ Kombinierte Wettkämpfe
               ‐ Sommerwettkämpfe

202.3          Schweizermeisterschaften
202.3.1        Schweizermeisterschaften werden durch das Präsidium Swiss‐Ski auf Antrag der KWO Langlauf &
               Biathlon an Regionalverbände oder Clubs vergeben. Der Organisator erhält von Swiss‐Ski ein
               Pflichtenheft, dessen Inhalt für die Durchführung bindend ist.

202.3.2        Verantwortlich für das Wettkampfprogramm und die Wettkampfformen der SM ist die KWO
               Langlauf & Biathlon.

202.3.3        Detaillierte Ausführungen, in welchen Kategorien die Titel vergeben werden, sind in den speziellen
               Langlaufbestimmungen bzw. speziellen Biathlonbestimmungen zu finden.

202.3.3.1      (nur für Langlauf)
               Folgende Schweizermeistertitel werden vergeben:
                         Einzellauf:
                         ‐ Schweizermeisterin Damen
                         ‐ Schweizermeister Herren
                         ‐ Schweizermeisterin U20
                         ‐ Schweizermeister U20
                         ‐ Schweizermeisterin U18
                         ‐ Schweizermeister U18
                         ‐ Schweizermeisterin U16
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                        ‐ Schweizermeister U16

                        Staffellauf:
                        ‐ Schweizermeisterinnen Damen
                        ‐ Schweizermeister Herren
                        ‐ Schweizermeister Herren U20
                        ‐ Schweizermeisterinnen Mädchen U16
                        ‐ Schweizermeister Knaben U16

               Bei den Kategorien Damen, Herren und Herren U20 werden die Titel jährlich alternierend
               in der traditionellen Staffel (3 ‐ 4 Mitglieder pro Mannschaft) bzw. der Sprint‐Staffel
               (Teamsprint) vergeben.

202.3.4        Titel‐ und medaillenberechtigt sind nur Wettkämpfer, die auch international für Swiss‐Ski starten
               können. (IWO bzw. IBU)
               Ausnahme: Lizenzierte des Liechtensteinischen Skiverbandes

202.3.5        Die Meistertitel werden unabhängig der Anzahl Klassierten pro Disziplin und Kategorie vergeben.

202.3.6        Die Medaillen für die ersten drei Ränge stellt Swiss‐Ski zur Verfügung.

202.4          Regionale Meisterschaften

202.4.1        Die Regionalverbände bestimmen selbst über die Durchführung ihrer Meisterschaften.
               (Datum, Disziplinen, Anzahl Titel, Distanzen, Lauftechnik)

202.5          (nur für Langlauf)
               Wettkampfformen siehe Artikel 300 ff

203            Nationaler Terminkalender
203.1          Bewerbung und Anmeldung
203.1.1        Jeder Regionale Skiverband, Skiclub oder andere Organisation, die für die Einhaltung der
               Sicherheitsbestimmungen garantieren kann, ist berechtigt, sich bei Swiss‐Ski für die Durchführung
               von Schweizermeisterschaften zu bewerben.
203.1.2        Jeder Regionale Skiverband, Skiclub oder andere Organisation, die für die Einhaltung der
               Sicherheitsbestimmungen garantieren kann, ist berechtigt Wettkämpfe anzumelden und
               durchzuführen. Anmeldungen sind an der regionalen Terminkalenderchef zu richten.
203.1.3        Alle im Nationalen Terminkalender zu veröffentlichende Wettkämpfe sind bis 31. August an den
               Terminkalenderchef im Regionalverband auf dem offiziellen Swiss‐Ski Meldeformular einzureichen.
               Für die Austragung von internationalen Wettkämpfen muss die Bewerbung via Swiss‐Ski an den
               Internationalen Verband eingereicht werden.
               Für Nachmeldungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.‐‐ erhoben.
203.1.4        Kalendergebühren
               Für jeden Eintrag im Nationalen Terminkalender ist eine Gebühr von CHF 20.‐ zu bezahlen.

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WR 2019 Langlauf & Biathlon
                             Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours

203.2          Veröffentlichung des Nationalen Terminkalenders
               Der Nationale Terminkalender ist auf der KWO‐Homepage von Swiss‐Ski www.swiss‐ski‐kwo.ch
               veröffentlicht. Absagen, Verschiebungen und andere Änderungen werden laufend von Swiss‐Ski
               aktualisiert.
203.3          Verschiebungen
               Im Falle einer Verschiebung eines im Nationalen Terminkalender aufgeführten Wettkampfes hat
               sofort eine entsprechende Meldung an den Chef „Nationaler Terminkalender“ zu erfolgen.
203.4          Einsprachen
               Einsprachen gegen den Terminkalender sind innert 10 Tagen nach Veröffentlichung beim Chef
               „Nationaler Terminkalender“ einzureichen.

204            Lizenzen / Swiss‐Ski Mitgliederausweis / Stammclub
204.1          Ausstellung
               Die Lizenz sowie der Mitgliederausweis werden von Swiss‐Ski ausgestellt. Der Eintrag in der
               Punktedatenbank entspricht einer Lizenz. Der FIS‐Code und die Swiss‐Ski Lizenz sind vom
               Stammclub des Wettkämpfers beim Sachbearbeiter Swiss‐Ski‐Punkte zu beantragen. Clubs, welche
               in der vorangegangenen Saison bereits Wettkämpfer eingeschrieben (lizenziert) hatten, erhalten
               vom Swiss‐Ski jeweils bis am 15. August die aktuellen Unterlagen zugestellt.
               Siehe Homepage Swiss‐Ski: http://www.swiss‐ski‐kwo.ch/index.php?Context=D
204.2          Gültigkeitsdauer
               Die Lizenz und der Mitgliederausweis hat Gültigkeit für die Dauer eines Wettkampfjahres. Das
               Lizenzjahr entspricht dem Wettkampfjahr und dauert vom 1. Mai bis 30. April des folgenden Jahres.
204.3.1        Anwendungsbereich/Startberechtigung
               ‐ Internationale Wettkämpfe (FIS)                           gültiger FIS‐Code
               ‐ Nationale Schweizermeisterschaften                        gültige Swiss‐Ski Lizenz
               ‐ Nationale Serien
                                Biathlon Swiss‐Cup                        gültige Swiss‐Ski Lizenz
                                Biathlon Challenger                       gültige Swiss‐Ski Lizenz
                                Langlauf Nordic Trophy                    gültige Swiss‐Ski Lizenz
                                Langlauf Nordic Games                     gültige Swiss‐Ski Lizenz
               ‐ übrige Wettkämpfe                                         keine Swiss‐Ski Mitgliederkarte erforderlich

204.4          Besondere Lizenzbestimmungen
204.4.1        Voraussetzung für die Lizenz ist die Mitgliedschaft bei Swiss‐Ski oder dem Liechtensteinischen
               Skiverband.
204.4.2        Stammclub
               Als Stammclub gilt derjenige Club, bei dem das Mitglied den Verbandsbeitrag bezahlt. Alle
               Mitglieder von Swiss‐Ski starten für ihren Stammclub.
204.4.3        Vorübergehender Clubwechsel (Saisonclub)
               Wettkämpfer, welche während der Wettkampfsaison an einem anderen Ort Wohnsitz nehmen,
               können mit Bewilligung ihres Stammclubs für den dort ansässigen Skiclub starten.
  15.10.2018                                                www.swiss‐ski‐kwo.ch                                          Seite 8
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                               Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours

204.4.4        Bei einem Clubwechsel muss der Sachbearbeiter für Swiss‐Ski Punkte unter Angabe des Namens des
               neuen Clubs schriftlich informiert werden.
               Während eines Wettkampfjahres ist nur ein Clubwechsel gestattet.
204.4.5        Bei einem Clubwechsel werden die aktuellen Swiss‐Ski Punkte mitgenommen.
204.4.6        Clubwechsel vor Schweizermeisterschaften
               Ein Wettkämpfer, der an Schweizermeisterschaften teilnehmen will, muss einen allfälligen
               Clubwechsel 30 Tage vorher vollzogen haben.
204.4.7        Ein Wettkämpfer, dessen Lizenz zur Teilnahme an Swiss‐Ski Rennen eingezogen worden ist, kann
               eine neue Lizenz zur Teilnahme an Swiss‐Ski Rennen erst dann erhalten, wenn er den Nachweis
               erbracht hat, die ihm auferlegte Sanktion erfüllt zu haben.
204.5          Lizenzverweigerung
               Die Lizenz kann verweigert werden, wenn ein Wettkämpfer;
204.5.1        sich ungebührlich oder unsportlich benimmt oder benommen hat oder den medizinischen Kodex
               der FIS/IBU oder die FIS/IBU Anti‐Doping Regeln nicht respektiert hat,
204.5.2        für einen Wettbewerb regelwidrig direkt oder indirekt Geld annimmt oder angenommen hat,
204.5.3        einen Preis von grösserem Wert als durch das WR festgelegt, annimmt oder angenommen hat,
204.5.4        die individuelle Ausnützung seines Namens, Titels oder persönlichen Bildes für Werbung erlaubt
               hat, ausgenommen Swiss‐Ski ‐ oder dessen Pool – hat hierfür einen Vertrag betreffend Förderung,
               Ausrüstung oder Werbung abgeschlossen,
204.5.5        gesperrt ist.

205            Verpflichtungen und Rechte der Wettkämpfer
205.1          Verpflichtungen
205.1.1        Die Wettkämpfer sind verpflichtet, sich über die entsprechenden Swiss‐Ski Reglemente genau zu
               informieren und diese zu befolgen. Zudem müssen sie Weisungen der Jury Folge leisten.
205.1.2        Den Wettkämpfern ist es nicht erlaubt, Dopingmittel anzuwenden, (siehe Anti‐Doping Rules and
               Procedural Guidelines)
205.1.3        Die Wettkämpfer haben sich gegenüber Mitgliedern des Organisationskomitees, Offiziellen, sowie
               Funktionären und dem Publikum korrekt und sportlich zu benehmen.
205.2          Rechte
205.2.1        Die Athleten haben das Recht, die Jury bei Sicherheitsbedenken, die sie in Bezug auf die
               Trainingsstrecke und die Wettkampfstrecke haben, zu informieren.
205.2.2        Wettkämpfern, die der Preisverteilung unentschuldigt fernbleiben, ist der Preis nicht
               nachzusenden. Sie verlieren das Anrecht auf einen Preis.
               In Ausnahmefällen können sie sich durch Mannschaftsangehörige vertreten lassen. Diese dürfen
               aber nicht einen Platz auf dem Podium einnehmen.
205.3          Wetten auf Rennen
               Den Wettkämpfern, Trainern, Mannschaftsbetreuern und Technischen‐Offiziellen ist es untersagt,
               Wetten auf den Ausgang jener Wettkämpfe, an welchen sie beteiligt sind, abzuschliessen.

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WR 2019 Langlauf & Biathlon
                           Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours

205.4          Werbung
               Jede Art von Werbung mit / oder auf Wettkämpfern mit Alkohol‐ oder Nikotinprodukten sowie
               Drogen (Narkotika) ist untersagt. Jeder Wettkämpfer hat die Werberegeln der FIS bzw. der IBU zu
               erfüllen.

206            Organisation der Wettkämpfe

206.1          Die Organisationgremien
206.1.1        Der Organisator
206.1.1.1      Organisator eines Swiss‐Ski Wettkampfes ist diejenige Person oder Personengemeinschaft, die den
               Wettbewerb am Ort selbst unmittelbar vorbereitet und durchführt.
206.1.1.2      Sofern nicht der Swiss‐Ski oder ein Regionalverband selbst als Organisator auftritt, ist er berechtigt,
               einen ihm angeschlossenen Club oder eine Organisation zum Organisator zu ernennen.
206.1.2        Das Organisationskomitee
               Das Organisationskomitee besteht aus Mitgliedern (natürliche oder juristischen Personen), die vom
               Organisator und von Swiss‐Ski bestimmt werden. Es ist Träger der Rechte, Aufgaben und Pflichten
               des Organisators. Die Zusammensetzung und Aufgaben sind in der WO‐Mappe Langlauf bzw. IBU
               Leitfaden für Organisationskomitees aufgeführt. http://www.swiss‐ski‐kwo.ch/index.php?Context=D
206.2          Massnahmen für schlechte Organisation
               Gegen Veranstalter, die aus eigenem Verschulden Wettkämpfe schlecht vorbereiten, dass deren
               Durchführung von der Jury oder vom TD Swiss‐Ski abgesagt werden muss, kann Swiss‐Ski
               Disziplinarmassnahmen ergreifen.

206.3          Versicherung
206.3.1        Für die im Nationalen Terminkalender eingetragenen Skiwettkämpfe und Veranstaltungen hat
               Swiss‐Ski eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung gilt für die Mitglieder des
               Organisationskomitees, Funktionäre und Angestellte von Swiss‐Ski während deren Einsatz. Die
               Deckungssumme beträgt CHF 5 Mio. pro Schadenfall. Der Selbstbehalt beträgt pro Ereignis CHF
               5'000.‐ für Sachschäden und Schadenverhütungskosten. Der Betrieb von Gaststätten, Clubhütten
               und Tribünen ist von dieser Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind
               der Fahrzeugpark, sowie Ansprüche der Wettkämpfer untereinander.
               Von dieser Versicherungsdeckung ausgeschlossen sind Veranstaltungen, welche nicht von einem TD
               Swiss‐Ski oder TD Swiss‐Ski Kandidaten überwacht werden oder dessen angeordnete
               Sicherheitsmassnahmen und Weisungen nicht befolgt werden.
206.3.2        Jeder Wettkämpfer, der an Swiss‐Ski Wettkämpfen teilnimmt, muss über eine ausreichende
               Unfallversicherung verfügen, durch die in angemessenem Ausmass Unfall‐, Berge‐ und
               Transportkosten unter Einschluss des Rennrisikos gedeckt sind. Der Wettkämpfer, resp. bei
               Minderjährigen der gesetzliche Vertreter ist für den Versicherungsschutz verantwortlich.
206.3.3        Jeder Wettkämpfer, sowohl lizenziert wie nicht lizenziert, muss obligatorisch gegen
               Haftpflichtansprüche Dritter versichert sein.
206.3.4        Garantiesumme der Haftpflichtversicherung für alle Wettkämpfer, pro Schadenereignis:
               CHF 5'000'000.‐
               Alle lizenzierten Wettkämpfer werden durch Swiss‐Ski zusätzlich gegen Haftpflichtansprüche Dritter
               subsidiär versichert. Deckungssumme CHF 10'000'000.‐. Basis bildet jedoch die eigene Berufs‐ bzw.
               Privathaftpflichtversicherung.
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WR 2019 Langlauf & Biathlon
                           Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours

206.3.5        Haftpflichtansprüche gegenüber Organisatoren
               Bei formeller Richtigkeit der Lizenz können gegen Organisatoren von Wettkämpfen keine
               Haftpflichtansprüche wegen mangelnder Versicherungsdeckung geltend gemacht werden.

206.4          Programm und Ausschreibung
               Das OK muss das Programm und die Ausschreibungen für Wettkämpfe, die im Nationalen
               Terminkalender aufgeführt sind, rechtzeitig veröffentlichen. Die Veröffentlichung kann via KWO
               Homepage, Briefpost oder E‐Mail geschehen. Die Inhalte dieser Informationsschriften sind in der
               WO‐Mappe Langlauf bzw. IBU Leitfaden für Organisationskomitees festgelegt.

206.5          Anmeldungen
206.5.1        Für alle Wettkämpfe sind die Anmeldungen so zeitgerecht an das Organisationskomitee zu richten,
               dass sie vor Meldeschluss in dessen Besitz sind.
206.5.2        Es ist untersagt, dieselben Wettkämpfer gleichzeitig für mehr als eine Veranstaltung, die
               gleichzeitig stattfinden, anzumelden und auszulosen.
               Der fehlbare Club wird durch die KWO Swiss‐Ski verwarnt. Im Wiederholungsfall kann die KWO
               Swiss‐Ski weitere Massnahmen in Erwägung ziehen.
206.5.3        Bei jeder Anmeldung müssen Mitgliednummer (P‐Nr), Familienname, Vorname, Geburtsjahr und
               Club, Kategorie und Wettkampfart ersichtlich sein.
206.5.4        Mit der Anmeldung bestätigt der Anmeldende, dass der Wettkämpfer eine gültige und
               ausreichende Unfall‐ und Haftpflichtversicherung für Training und Wettkampf abgeschlossen hat.
206.5.5        Für die Anmeldung ist ausschliesslich das Swiss‐ Ski Formular 4 (Anmeldeformular für Wettkämpfe)
               oder, wenn angeboten, die Online‐Anmeldung über der KWO‐Homepage zu verwenden. Die
               Formular‐4 Anmeldung kann per Post, Fax oder E‐Mail zugestellt werden.
206.6          Nachmeldungen
               Die Annahme von Nachmeldungen liegt im Ermessen des Organisators.
206.7          Startgeld
206.7.1        Der Organisator bestimmt die Modalität zur Zahlung des Startgeldes in der Ausschreibung des
               Wettkampfes.
206.7.2        Der Stammclub des Wettkämpfers haftet gegenüber dem Organisator für das Startgeld aller
               angemeldeten Wettkämpfer, die dem Wettkampf unentschuldigt fernbleiben. Als Entschuldigung
               gelten namentlich höhere Gewalt, Krankheit (mit Arztzeugnis) oder ein Swiss‐Ski‐Aufgebot.
206.7.3        Rückzahlung
               Das Startgeld wird grundsätzlich nicht zurückbezahlt.
206.7.4        Ausnahmen:
               Erfolgt die Absage bis zu 24 Stunden vor Wettkampfbeginn, sind 50% des Startgeldes an die Clubs
               der Wettkämpfer zurückzuzahlen.
206.7.5        Startgeldansätze Einzelwettkämpfe
               ‐ U16 und jünger:               Höchstens CHF 15.‐ pro Wettkampf
               ‐ Wettkämpfer im Juniorenalter: Höchstens CHF 25.‐ pro Wettkampf
               ‐ Übrige Wettkämpfer:           Höchstens CHF 30.‐ pro Wettkampf
206.7.6        Startgeldansätze Mannschaftswettkämpfe
               ‐ U16 und jünger:               Höchstens CHF 15.‐ pro Wettkämpfer
               ‐ Wettkämpfer im Juniorenalter: Höchstens CHF 25.‐ pro Wettkämpfer
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WR 2019 Langlauf & Biathlon
                           Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours

               ‐ Übrige Wettkämpfer:                 Höchstens CHF 30.‐ pro Wettkämpfer

               Das Startgeld ist immer für die entsprechende Kategorie, in welcher der Wettkämpfer startet, zu
               bezahlen. Beispiel: Für einen U16 Läufer, welcher in der Kategorie U20 startet, ist der Ansatz für die
               Kategorie U20 zu bezahlen.

207            Mannschaftsführersitzungen
               Mannschaftsführersitzungen sind nur an den Schweizermeisterschaften obligatorisch. Sie können
               am Wettkampftag oder einen Tag vor dem Wettkampf stattfinden. Die Form und deren Ablauf sind
               in der WO‐Mappe Langlauf bzw. im IBU Wettkampfreglement festgelegt. Siehe auch Art. 306.

208            Startreihenfolge, Startnummernzuteilung, Auslosung, Kategorien
               Die Startreihenfolge der Wettkämpfer wird für jede Disziplin nach eigener Formel bestimmt. Die
               Zuordnung der Startnummern wird in den speziellen Bestimmungen der einzelnen Disziplinen
               festgelegt.

208.1          (nur für Langlauf)
               Startreihenfolge, Startnummernzuteilung Auslosung siehe Artikel 300 ff

208.2          (nur für Langlauf)
               Die aktuelle Kategorienzugehörigkeit wird jeweils von Swiss‐Ski zusammen mit den Unterlagen
               für die Lizenzen vor Saisonbeginn bekannt gegeben.
               Siehe Homepage Swiss‐Ski: http://www.swiss‐ski‐kwo.ch/index.php?Context=D

209            Veröffentlichung der Resultate
209.1          Allgemeines
209.1.1        Die inoffiziellen und offiziellen Ranglisten werden gemäss den Bestimmungen der einzelnen
               Disziplinen veröffentlicht.
209.1.2        Die bei allen Swiss‐Ski Wettkämpfen erstellten Daten und Zeiten stehen Swiss‐Ski, dem Organisator,
               den Regionalverbänden und den Teilnehmern zum Gebrauch in eigenen Publikationen inklusive
               Webseiten zur Verfügung. Der Gebrauch von Daten und Zeiten auf Webseiten unterliegt den
               Bedingungen der Swiss‐Ski Internetbestimmungen.
209.2          Swiss‐Ski Internetbestimmungen und Austausch von Daten in Bezug auf Swiss‐Ski Wettkämpfe
209.2.1        Die folgenden Bestimmungen wurden geschaffen um die Regionalverbände bei der Bereitstellung
               von Daten der Swiss‐Ski Wettkämpfe zu unterstützen, und um bestimmte Voraussetzungen in
               Bezug auf die Verwendung und Präsentation der Daten von Swiss‐Ski Wettkämpfen zu definieren.
209.2.2        Die Daten des Nationalen Terminkalenders dürfen in Homepage's von Regionalverbänden, Clubs
               oder Veranstaltern eingebunden werden. Wenn die Einbindung nicht über einen direkten Zugriff
               auf die KWO‐Datenbank verfügt, muss aus Aktualitätsgründen darauf hingewiesen werden, dass die
               relevanten Daten auf der KWO Homepage www.swiss‐ski‐kwo.ch zu finden sind.
209.2.3        Die Datenrückführung von Resultaten von Punkterennen sollte in elektronischer Form noch am
               Wettkampftag erfolgen. Diese Resultate werden sofort, jedoch unter Vorbehalt, publiziert und
               haben noch die Überprüfungsprozedur der Swiss‐Ski KWO zu durchlaufen. Dies erfolgt bis
               spätestens zum Redaktionsschluss einer neuen Punkteliste.
209.2.4        Die Daten können auf der KWO‐Homepage www.swiss‐ski‐kwo.ch abgerufen werden.

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WR 2019 Langlauf & Biathlon
                           Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours

209.2.5        Die Rechte der Daten vom Terminkalender wie auch der Ranglisten liegen bei Swiss‐Ski. Die Daten
               dürfen nicht zu kommerzieller Nutzung an Dritte weitergegeben werden. Für kommerzielle Nutzung
               muss das schriftliche Einverständnis bei Swiss‐Ski eingeholt werden.

210            Preise
210.1          Form der Preise
               Es können Preise in Form von Medaillen, Urkunden, Preiskarten, Bargeld, Erinnerungs‐ oder
               Gebrauchsgegenständen abgegeben werden.
210.2          Zeitgleichheit
               Erreichen zwei oder mehr Wettkämpfer bei einem Einzelstartwettkampf die gleiche Zeit, werden sie
               im gleichen Rang platziert. Sie erhalten die gleichwertigen Preise, Titel oder Urkunden. Die Vergabe
               der Titel oder Preise durch Auslosung oder Austragung eines neuen Wettkampfes ist nicht
               gestattet. Detaillierte Ausführungen sind in den Artikeln 353 und 354 zu finden.
210.3          Ausgabe der Preise
               Alle Preise sind spätestens bis am letzten Tag eines Wettkampfes oder einer Veranstaltung zu
               überreichen.

210.4          Schweizermeisterschaften
               Die Medaillen für die ersten drei Ränge stellt Swiss‐Ski zur Verfügung. Das OK stellt für mindestens
               30% der Rangierten Wettkämpfer pro Kategorie Preise zur Verfügung. Jeder Teilnehmer erhält
               einen Erinnerungspreis.
               Einzelheiten betreffend Preisgelder und deren Höhe werden mit der Vereinbarung zwischen Swiss‐
               Ski und dem Veranstalter geregelt.

210.5          Übrige Wettkämpfe
               Damen, Herren, U18 und 20:
               Pro 4 Startende und Kategorie ist mindestens ein Preis abzugeben.

               Übrige Wettkämpfe U16 und jüngere
               Pro 3 Startende und Kategorie ist mindestens ein Preis abzugeben.

211            Akkreditierung
               Organisatoren Nationaler Wettkämpfe können den Zutritt zu den einzelnen Wettkampfzonen
               mittels einer Akkreditierung regeln. Für speziell gefährdete Zonen können die Organisatoren den
               allgemeinen Zutritt beschränken. Ein Betreten solcher Zonen ist nur für Personen erlaubt, welche
               die dafür gültige Akkreditierung besitzen.
               Für internationale Wettkämpfe gelten die Akkreditierungsregeln der FIS bzw. der IBU.

212            Medizinischen Dienste, Untersuchungen und Doping
212.1          Allgemeines
               Jeder Wettkämpfer nimmt am Wettkampf auf eigene Verantwortung betreffend der Gesundheit
               und des Trainingszustandes teil.
212.2          Doping
212.2.1        Doping ist verboten. Jegliches Vergehen gegen die Anti‐Doping Regeln wird gemäss Bestimmungen
               der FIS/IBU Anti‐Doping Regeln bestraft.

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212.2.2        Dopingkontrollen können bei jedem Swiss‐Ski Wettkampf (sowie ausserhalb des Wettkampfes)
               durchgeführt werden. Reglement und Ausführungsbestimmungen sind in den FIS/IBU Anti‐Doping
               Regeln und FIS/IBU Ausführungsbestimmungen publiziert.

213            Wettkampfausrüstung
213.1          Anwendung
213.1.1        Ein Wettkämpfer darf an einem Swiss‐Ski Wettkampf nur mit einer den Swiss‐Ski Vorschriften
               entsprechenden Ausrüstung teilnehmen. Ein Wettkämpfer ist für die von ihm verwendete
               Ausrüstung (Ski, Bindung, Schuhe, Anzug, Biathlongewehr usw.) selbst verantwortlich. Er ist
               verpflichtet zu überprüfen, ob die von ihm verwendete Ausrüstung den Bestimmungen von Swiss‐
               Ski und den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen entspricht und funktionstauglich ist.
213.1.2        Der Begriff Wettkampfausrüstung umfasst die Gesamtheit aller Ausrüstungsgegenstände, die der
               Wettkämpfer im Wettkampf benützt, einschliesslich Bekleidung und Geräte mit technischen
               Funktionen. Die gesamte Wettkampfausrüstung bildet eine Funktionseinheit.
213.2          Kontrollen
               Vor jedem Start eines im Nationalen Terminkalender ausgeschriebenen Wettkampfes kann eine
               Materialkontrolle durchgeführt werden. Sie kann ebenfalls vor der Wettkampfsaison oder bei
               Eingang von Protesten beim Technischen Delegierten des betreffenden Wettkampfes durch den
               Technischen Delegierten oder einer von ihm bestimmten Person durchgeführt werden.

214            Sanktionen / Beschwerde
214.1          Allgemeine Bestimmungen
214.1.1        Detaillierte Bestimmungen zu Strafen/Sanktionen sind auch in den Langlauf WR Artikeln 300 ff bzw.
               IBU Disziplinarregeln festgelegt.
214.1.2        Alle Swiss‐Ski angeschlossenen Regionalverbände oder Clubs und alle mit der Durchführung der
               Wettkämpfe involvierten Personen, so wie alle Wettkämpfer und Betreuer müssen diese Regeln
               bzw. Sanktionen akzeptieren und anerkennen. Es besteht das Recht auf Einreichung einer
               Beschwerde ausschliesslich gemäss WR.
               Die Beschwerde ist an Swiss‐Ski zu Handen des Vorsitzenden der KWO L&B einzureichen.
214.1.3        Zur Beschwerde berechtigt sind betroffene Wettkämpfer, Mannschaftsführer oder Trainer, Clubs
               und Regionalverbände.
214.1.4        Beschwerden gegen einen schriftlichen Sanktionsentscheid der Jury sowie gegen offensichtliche
               Fehler in der Ergebnisliste können innerhalb 72 Stunden nach Veröffentlichung der offiziellen
               Ergebnisliste eingereicht werden.
214.2          Strafen
214.2.1        Zusätzlich zu den von den zuständigen Verbänden festgelegten Strafen ist ein Ausschluss aus Swiss‐
               Ski möglich.
214.2.2        Die bei Swiss‐Ski angeschlossenen Regionalverbände oder Clubs haften gegenüber Swiss‐Ski für das
               Inkasso von Geldstrafen und entstandenen administrativen Kosten, die über Personen verhängt
               wurden, welche von ihnen zur Akkreditierung gemeldet worden sind.
214.2.3        Geldstrafen sind binnen 8 (acht) Tagen nach deren Verhängung zur Zahlung fällig.
214.2.4        Eine Jury kann die in Art 214 aufgeführten Strafen verhängen, darf aber keine Geldstrafen, die
               höher als CHF 500.‐ sind, aussprechen oder einen Wettkämpfer von einer anderen Swiss‐Ski
               Veranstaltung sperren, als an jener, wo das Vergehen begangen wurde.
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214.2.5        Die Kumulierung von Strafen ist zulässig.
214.2.6        Die Jury hat das Recht, Strafempfehlungen für höhere Strafen als CHF 500.‐ und Empfehlungen für
               Sperren, die über die Veranstaltung hinausgehen, im Rahmen derer das Vergehen stattfand an die
               Beschwerdekommission zu richten.
214.2.7        Der Swiss‐Ski Vorstand hat das Recht, der Beschwerdekommission Kommentare zu allen
               schriftlichen Strafentscheiden der Jury zu übermitteln.
214.3          Verfahrenskosten
               Gebühren, Barauslagen sowie Fahrtkosten (Verfahrenskosten) sind sinngemäss wie für Technische
               Delegierte zu berechnen und jeweils vom Verurteilten zu bezahlen. Im Falle einer Aufhebung des
               Juryentscheides, übernimmt Swiss‐Ski alle Kosten.
214.4          Vollstreckung der Geldstrafen
214.4.1        Das Inkasso von Geldstrafen und Verfahrenskosten obliegt Swiss‐Ski. Vollzugskosten gelten als
               Verfahrenskosten.
214.4.2        Nicht bezahlte Geldstrafen, die über einen Verurteilten verhängt wurden, gelten als Schulden des
               Regionalverbandes oder Club, dem der Verurteilte angehört.
214.5          Begünstigter Fonds
               Alle bezahlten Geldstrafen fliessen dem Jugendförderungsfonds von Swiss‐Ski zu.
               Für Dopingvergehen gelten andere Regeln.

214.6          Zuwiderhandlung gegen Sanktionen
               Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen eine gemäss WR oder die FIS/IBU Anti‐Doping Regeln
               verhängte Sanktion, kann das Präsidium des Swiss‐Ski weitere und andere Sanktionen verhängen.
               In solchen Fällen können einige oder alle der folgenden Sanktionen verhängt werden:

214.6.1        Sanktionen gegen beteiligte Personen:
               ‐ Ein schriftlicher Verweis; und/oder
               ‐ eine Geldstrafe nicht höher als CHF 10'000.‐; und/oder
               ‐ Wettkampfsperre auf der nächsten Sanktionsebene ‐ zum Beispiel wenn für ein Dopingvergehen
                 eine dreimonatige Sperre verhängt wurde, führt eine Zuwiderhandlung gegen diese Sperre zu
                 einer zweijährigen Sperre; wenn für ein Dopingvergehen eine zweijährige Sperre verhängt wurde,
                 führt eine Zuwiderhandlung gegen diese Sperre zu einer lebenslänglichen Sperre; und/oder
               ‐ Entzug der Akkreditierung.

214.6.2        Sanktionen gegen Regionalverbände
               ‐ Entzug der finanziellen Unterstützung von Swiss‐Ski für Regionalverbände; und/oder
               ‐ Absage von zukünftigen Swiss‐Ski Veranstaltungen im betreffenden Regionalverband; und/oder
               ‐ Entzug von einigen oder allen Swiss‐Ski Mitgliederrechten, inklusive der Teilnahme an allen Swiss‐
                 Ski Veranstaltungen, so wie der Mitgliedschaft in den Swiss‐Ski Komitees.

215            Beschwerdekommission
215.1          Ernennung
215.1.1        Der Swiss‐Ski Vorstand bestimmt aus dem Sub‐Komitee für Regeln der jeweiligen Disziplin (oder
               Disziplinen Komitee, wenn es kein Regel Sub‐Komitee gibt) einen Vorsitzenden und einen Vize‐
               Vorsitzenden der Beschwerdekommission. Der Vize‐Vorsitzende präsidiert die Kommission, wenn
               der Vorsitzende entweder verhindert, oder wegen Befangenheit und Vorurteil nicht in Frage
               kommt.

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215.1.2        Der Vorsitzende ernennt für jeden Fall, gegen den Beschwerde geführt wird oder der zur Anhörung
               unterbreitet wurde, 3 Mitglieder aus dem Regel Sub‐Komitee der jeweiligen Disziplin oder
               Disziplinen Komitee in die Beschwerdekommission und kann sich selber einschliessen. Die
               Beschwerdekommission entscheidet durch Stimmenmehrheit. Während des Amtierens für die
               Beschwerdekommission sind die Mitglieder vom Swiss‐Ski Vorstand unabhängig.
215.1.3        Um entweder aktuelle Befangenheit und Vorurteil oder das Auftreten von Befangenheit und
               Vorurteil zu verhindern, sollen Mitglieder, die in die Beschwerdekommission ernannt werden, nicht
               Mitglied des gleichen Regionalverbandes des Beschuldigten sein. Zudem müssen in die
               Beschwerdekommission ernannte Mitglieder dem Vorsitzenden freiwillig über jegliche
               Befangenheit oder jedes Vorurteil berichten. Personen, die befangen sind oder Vorurteile haben,
               sollen vom Vorsitzenden von der Arbeit in der Beschwerdekommission befreit werden, vom Vize‐
               Vorsitzenden dann, wenn es sich um den Vorsitzenden handelt.
215.2          Verantwortung
215.2.1        Die Beschwerdekommission soll nur Anhörungen durchführen in Bezug auf Beschwerden des
               Beschuldigten oder des Swiss‐Ski Vorstandes zu Beschlüssen der Wettkampfjury, oder Fällen von
               Strafempfehlungen der Wettkampfjury, die höher sind als in den Sanktionen vorgesehen.
215.3          Vorgehensweise
215.3.1        Die Beschwerde muss innerhalb von 72 Stunden, nachdem der Vorsitzende diese erhalten hat,
               behandelt werden. Nur wenn alle, an der Beschwerde involvierten Parteien sich schriftlich damit
               einverstanden erklären, kann die Frist für eine Anhörung verlängert werden.
215.3.2        Alle Beschwerden und Antworten müssen schriftlich unterbreitet werden, einschliesslich aller
               Beweise/Zeugenaussagen, welche die Parteien für oder gegen die Beschwerde beabsichtigen
               einzubringen.
215.3.3        Die Beschwerdekommission bestimmt den Ort und die Vorgangsweise für die Beschwerde (Telefon
               Konferenz, in Person, E‐mail Korrespondenz).
               Die Mitglieder der Beschwerdekommission sind aufgefordert, die Vertraulichkeit der Beschwerde zu
               wahren, bis die Entscheidung veröffentlicht ist und sich während der Verhandlung nur mit den
               anderen Mitgliedern zu beraten.
               Der Vorsitzende der Beschwerdekommission kann zusätzliche Beweise von einer der beteiligten
               Parteien verlangen, vorausgesetzt dies benötigt nicht unverhältnismässige Mittel.
215.3.4        Die Beschwerdekommission soll die Kosten der Beschwerde gemäss 214.3 bestimmen.
215.3.5        Die Entscheide der Beschwerdekommission können mündlich am Ende der Anhörung bekannt
               gegeben werden. Der Entscheid wird mit der Begründung schriftlich an Swiss‐Ski übermittelt. Swiss‐
               Ski leitet dies den beteiligten Parteien, deren Regionalverbände und allen Mitgliedern der Jury,
               gegen deren Entscheid Beschwerde eingereicht wurde, weiter. Zudem liegt der schriftliche
               Entscheid bei Swiss‐Ski auf.
215.4          Weitere Beschwerden
215.4.1        Gegen Entscheide der Beschwerdekommission, kann beim Swiss‐Ski Präsidium Berufung eingelegt
               werden.
215.4.2        Beschwerden an das Swiss‐Ski Präsidium müssen beim Swiss‐Ski Direktor schriftlich eingereicht
               werden.
215.4.3        Eine Beschwerde an die Beschwerdekommission oder an das Swiss‐Ski Präsidium hat keine
               aufschiebende Wirkung auf Strafentscheide der Wettkampfjury, der Beschwerdekommission oder
               des Vorstandes

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               2. Teil: Langlaufbestimmungen

               A. Wettkampfkomitee, Jury, TD, Mannschaftsführersitzung

300            Wettkampforganisation

301            Das Wettkampfkomitee
                Das Wettkampfkomitee wird vom Organisationskomitee bestimmt. Das Komitee und der
                Wettkampfleiter sind für die technischen Angelegenheiten des Wettkampfes verantwortlich. Das
                Wettkampfkomitee setzt sich aus Spezialisten zusammen die für die zugewiesenen Aufgaben
                besonders gut qualifiziert sind.

301.1          Zusammensetzung (Vorschlag)
               ‐    Wettkampfleiter als Vorsitzender (Mitglied des Organisationskomitees)
               ‐    Wettkampfsekretär
               ‐    Streckenchef
               ‐    Chef der Zeitnahme und Datenverarbeitung
               ‐    Chef Stadion
               ‐    Chef des Ordnungsdienstes
               ‐    Chef der Kontrollposten
               ‐    Chef Start
               ‐    Chef Ziel
               ‐    Chef Medieninformation
               ‐    Chef des Sanitätsdienstes

               Weitere Mitglieder nach Bedarf. Die Stellvertretungen sind sicherzustellen.

302            Die Wettkampffunktionäre und ihre Pflichten

302.1          Der Wettkampfleiter
               ‐    ist Vorsitzender des Wettkampfkomitees
               ‐    ist verantwortlich für alle Aspekte des Wettkampfes
                 ‐ informiert den TD regelmässig über den Stand der Vorbereitungsarbeiten und die allfällig
                    notwendigen Änderungen
                 ‐ muss prüfen, ob alle Funktionäre, die für die Organisation eines Wettkampfes verantwortlich
                    sind, ausreichend qualifiziert sind, um sicherzustellen, dass der Wettkampf in
                    Übereinstimmung mit dem Wettkampfreglement (WR) durchgeführt wird
                 ‐ überwacht die Arbeit der Wettkampffunktionäre
                 ‐ ist der Vorsitzende der Mannschaftsführersitzung und Vertreter des Wettkampfkomitees bei
                    Verhandlungen mit dem TD und dem Vertreter des Swiss‐Ski oder des Regionalverbandes
                 ‐ ist verantwortlich für Kontrollfunktionen und die Sicherheitsaspekte des
                    Wettkampfes
                 ‐ sorgt zusammen mit dem Chef der Medieninformation für optimale Arbeitsbedingungen
                    für die Medien
                 ‐ ist verantwortlich für die Bereitstellung der erforderlichen Räumlichkeiten für allfällige
                    Dopingkontrollen
                 ‐ ist Mitglied der Jury.

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302.2          Der Wettkampfsekretär
               ‐ erstattet dem Wettkampfleiter Bericht
               ‐ ist verantwortlich für alle Sekretariatsarbeiten, welche die technischen Aspekte des
                   Wettkampfes betreffen
               ‐ bereitet alle Formulare für den Start, die Zeitnahme, Auswertung,
                   Auslosung und Kontrolle vor
               ‐ organisiert die Mannschaftsführersitzung
               ‐ bereitet die Startlisten vor
               ‐ erstellt und verteilt die Protokolle der Mannschaftsführer‐ und Jurysitzungen
               ‐ arrangiert die frühestens mögliche Veröffentlichung der inoffiziellen Ergebnisse und die
                   Verteilung der offiziellen Ergebnisse, einschliesslich der möglichen Disqualifikationen in
                   Zusammenarbeit mit dem Chef der Zeitnahme/Datenverarbeitung und dem Wettkampfleiter
               ‐ stellt der Jury Proteste sofort zu.

302.3          Der Streckenchef
               ‐ erstattet dem Wettkampfleiter Bericht
               ‐ ist in Zusammenarbeit mit dem Wettkampfleiter verantwortlich für die Auswahl der Strecken
                   entsprechend den WR‐Normen
               ‐ ist verantwortlich für die rechtzeitige Präparierung der Strecke, des Stadions, des
                   Skitestbereiches
               ‐ ist verantwortlich für die Markierung und Absperrung der Strecke, Temperaturmessungen,
                   Platzierung der Sanitätsposten und Verpflegungsstationen
               ‐ entscheidet zusammen mit dem Chef der Kontrollposten, dem Wettkampfleiter und dem TD
                   über die geeignete Platzierung der Kontrollposten
               ‐ setzt die Präparierungsgruppen und die Vorläufer ein, um die bestmöglichen Bedingungen
                   sicherzustellen, wenn sich die Witterungsverhältnisse während des Wettkampfes
                   verschlechtern
               ‐ ist Mitglied der Jury.

302.4          Der Chef der Zeitnahme und Datenverarbeitung
               ‐ erstattet dem Chef des Wettkampfes Bericht
               ‐ erstellt die Teilnehmerlisten zu Handen der Mannschaftsführersitzung
               ‐ bereitet die elektronische Auslosung vor, falls vorgesehen
               ‐ ist verantwortlich für die Leitung und Koordinierung der für die Zeitnahme arbeitenden
                   Funktionäre
               ‐ beaufsichtigt die manuelle und elektronische Arbeit der Zeitnehmer, der Zwischenzeitnehmer
                   und die Resultatberechnungen
               ‐ koordiniert die Arbeit des Starters, des Zielrichters und des Zielkontrolleurs zusammen mit
                   dem Chef des Stadions
               ‐ überwacht den Datenverarbeitungsservice und sorgt für Unterstützung bei der Information
                   der Medien
               ‐ ist verantwortlich für das rasche Hochladen der Start‐ und offiziellen Ergebnislisten auf der
                   KWO‐Seite.

302.5          Der Chef des Stadions
               ‐ erstattet dem Wettkampfleiter Bericht
               ‐ ist verantwortlich für alle Massnahmen im Stadionbereich. Dies beinhaltet
                   die Skimarkierung (falls zutreffend), die Koordinierung der Dopingkontrolle, sowie die
                   Einteilung und Absperrung des Stadionsbereiches
               ‐ koordiniert alle mit der Zeitnahme zusammenhängenden Massnahmen mit dem Chef der
                   Zeitnahme und alle Präparierungsmassnahmen im Stadionbereich mit dem Streckenchef.

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WR 2019 Langlauf & Biathlon
                         Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours

302.6          Der Chef des Ordnungsdienstes
               ‐ erstattet dem Wettkampfleiter Bericht
               ‐ ist verantwortlich für die Sicherheit und die Zugänge an und entlang der Strecke, im
                   Mannschaftsvorbereitungs‐ und im Stadionbereich
               ‐ koordiniert seine Massnahmen mit dem Chef des Stadions und dem Streckenchef.

302.7          Der Chef der Kontrollposten
               ‐ erstattet dem Streckenchef Bericht
               ‐ informiert die Kontrollposten über ihre Pflichten, rüstet sie mit Kontrollkarten und anderen
                   erforderlichen Materialien aus und weist ihnen ihre Plätze zu
               ‐ sammelt nach dem Wettkampf alle sachdienlichen Informationen und Kontrollkarten ein und
                   meldet Vorfälle an die Jury.
302.7.1        Kontrollposten
               ‐ Die Kontrollposten haben die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen (Torrichter,
                  Technikkontrolle usw.)
               ‐ Sie müssen dem Chef der Kontrollposten nach jedem Wettkampf über jede Verletzung der
                  Regeln informieren und sich für Zeugenaussagen vor der Jury bereithalten.

302.8          Der Chef Start
               ‐ erstattet dem Wettkampfleiter Bericht
               ‐ ist verantwortlich für den Zugang der Wettkämpfer zum Start und den korrekten Startvorgang
               ‐ koordiniert seine Massnahmen mit dem Chef der Zeitnahme.

302.9          Der Chef Ziel
               ‐ erstattet dem Wettkampfleiter Bericht
               ‐ ist verantwortlich für den korrekten Zieleinlauf und den Abgang aus dem Zielraum
               ‐ koordiniert seine Massnahmen mit dem Chef der Zeitnahme.

302.10         Der Chef der Medieninformation
               ‐ arbeitet mit dem Wettkampfleiter zusammen und stellt, in Verbindung mit dem Streckenchef,
                   dem Chefs des Stadions und dem Ordnungsdienst gute Standorte für die Medienvertreter
                   sicher. Die Medienvertreter sollen einen guten Überblick über den Wettkampf haben, ohne
                   diesen zu behindern.
               ‐ ist ebenfalls verantwortlich für den sachdienlichen Informationsfluss an Presse, Rundfunk,
                   Fernsehen und das wirkungsvolle Funktionieren der Lautsprecher im Stadionbereich.

302.11         Der Chef des Sanitätsdienstes
               ‐ arbeitet mit dem Wettkampfleiter zusammen
               ‐ ist verantwortlich für medizinische und Erste Hilfe Vorkehrungen und den schnellen Transport
                   von Patienten zur nächsten und geeigneten medizinischen Einrichtung.

303            Die Jury und ihre Pflichten

303.1          Zusammensetzung

303.1.1        Schweizermeisterschaften falls nicht international ausgeschrieben (FIS‐Kalender)
               Ernennung durch die KWO Langlauf & Biathlon (KWO L&B):
               ‐ TD‐Swiss‐Ski (Vorsitzender)
               Ernennung durch den Organisator:
               ‐ Wettkampfleiter
               ‐ Streckenchef
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WR 2019 Langlauf & Biathlon
                         Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours

303.1.2        Schweizermeisterschaften U16
               Ernennung durch die KWO L&B
               ‐ TD Swiss‐Ski (Vorsitzender)
               ‐ Race Director Swiss‐Ski
               Ernennung durch den Organisator
               ‐ Wettkampfleiter

303.1.3        Übrige Wettkämpfe
               Ernennung durch regionalen Chef TD:
               ‐ TD‐Swiss‐Ski (Vorsitzender)
               Ernennung durch den Organisator:
               ‐ Wettkampfleiter
               ‐ Streckenchef

303.1.4        Vertreter Swiss‐Ski
               Sofern Swiss‐Ski einen offiziellen Vertreter bestimmt, kann dieser in der Jury mit Stimmrecht
               Einsitz nehmen, sofern er ausgebildeter TD Swiss‐Ski ist.

303.1.5        Sofern ein TD‐Assistent zugeteilt wird, nimmt dieser in der Jury mit Stimmrecht Einsitz.

303.2          Pflichten der Jury

303.2.1        Die Jury muss sicherstellen, dass der Wettkampf gemäss den Regeln des Swiss‐Ski
               organisiert und durchgeführt wird. Die Verpflichtungen beginnen, sobald die Jury gewählt ist und
               enden, wenn allfällige Proteste des letzten Wettkampfes erledigt sind und die offizielle Rangliste
               erstellt ist. Das erste Jurymeeting sollte vor dem ersten offiziellen Training stattfinden.

303.2.2         Die Jury muss abklären und beschliessen
               ‐ ob ein Wettkampf verschoben, unterbrochen oder abgesagt werden soll. Wenn die
                   Temperatur unter ‐20°C beträgt, gemessen an der kältesten Stelle der Strecke, wird ein
                   Wettkampf durch die Jury verschoben oder abgesagt. Bei schwierigen
                   Witterungsbedingungen (z.B. starker Wind, hohe Luftfeuchtigkeit, starker Schneefall oder
                   hohe Temperaturen) kann die Jury, in Rücksprache mit den Mannschaftsführern der
                   teilnehmenden Mannschaften und dem für den Wettkampf verantwortlichen Arzt, den
                   Wettkampf verschieben oder absagen
               ‐   ob bei Wettkämpfen mit künstlicher Beleuchtung die Lichtquellen ausreichend sind
               ‐   ob "höhere Gewalt" der Grund für das verspätete Erscheinen eines Wettkämpfers am Start
                   war
               ‐   ob ein Ersatzläufer eingesetzt oder eine Ersatzmeldung akzeptiert werden kann
               ‐   ob Proteste akzeptiert werden und Sanktionen oder Disqualifikationen ausgesprochen
                   werden sollen
               ‐   ob weitergehende Sanktionen gegen einen Athleten oder Betreuer beantragt werden sollen
               ‐   ob eine Änderung der Startreihenfolge und Startmethode in besonderen Fällen angebracht ist
                   (siehe Art. 334)
               ‐   über andere Fragen, die durch die Regeln nicht abgedeckt sind.

303.2.3        In speziellen Situationen, insbesondere während dem offiziellen Training und dem Wettkampf, ist
               jedes stimmberechtigte Mitglied der Jury ermächtigt, mündliche Verweise zu erteilen und die
               Akkreditierung für den betreffenden Wettkampf einzuziehen.

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WR 2019 Langlauf & Biathlon
                         Kommission für Wettkampforganisation ‐ Commission pour l'organisation de concours

303.2.4        Beschlüsse der Jury werden mit Stimmenmehrheit gemacht. Bei Stimmengleichheit entscheidet
               die Stimme des Jury‐Vorsitzenden. Alle Mitglieder haben Stimmrecht.

303.2.5        Ein Wettkämpfer darf nicht Mitglied der Jury sein.

304            Der Technische Delegierte (TD) und seine Rolle

304.1          Ermächtigung

304.1.1        Der TD ist Delegierter der KWO L&B gegenüber dem Veranstalter und sorgt im Namen der KWO
               L&B dafür, dass der Wettkampf entsprechend dem WR Swiss‐Ski durchgeführt wird.
               Der TD ist für die Organisation der Arbeit der Jury verantwortlich. Er muss ein gültiges Brevet
               besitzen.

304.2          Pflichten des TD vor dem Wettkampf

304.2.1        Der TD muss so frühzeitig am Wettkampfort eintreffen, dass er den Stand der Vorbereitungen
               kontrollieren und falls nötig Verbesserungen für den Wettkampf rechtzeitig sicherstellen kann.
304.2.2         Verantwortlichkeiten vor dem Wettkampf
               ‐ vom Zeitpunkt seiner Ernennung an in Verbindung mit dem Organisationskomitee stehen
               ‐ sicherstellen, dass das offizielle Training in Übereinstimmung mit Art. 338 organisiert ist
               ‐ entscheiden, ob eine Ersatzstrecke benutzt werden kann oder ob Änderungen an gewissen
                   Stellen der Strecke gemacht werden, wenn begrenzte Schneebedingungen herrschen oder
                   durch höhere Gewalt verursachte Einschränkungen vorliegen.
               ‐ sicherstellen, dass genügend Geräte für eine ordnungsgemässe Präparierung der Strecken zur
                   Verfügung stehen
               ‐ in Zusammenarbeit mit dem Chef des Wettkampfes und dem Streckenchef den Zeitpunkt der
                   Streckenpräparierung beschliessen, die optimale Linienführung und Breite der Spuren sowie
                   die Sicherheitsmassnahmen festlegen
               ‐ die Anlage des Stadions mit dem Wettkampfchef überprüfen, um im Start‐ und Zielgelände
                   geeignete Arbeitsbedingungen für die Jury, die Wettkampffunktionäre und Trainer/Betreuer
                   zu gewährleisten. Die Zugänge zum Start und die Möglichkeit zum Verlassen des Zielraumes
                   für die Wettkämpfer kontrollieren
               ‐ das Verfahren für die Wettkampfform überprüfen
               ‐ die Vorkehrungen für die Jury und die Mannschaftsführersitzungen überprüfen
               ‐ mit dem Wettkampfsekretär die Verfahren der Anmeldungen, Gruppierung, Auslosung und
                   der prompten Herausgabe von Start‐ und Ergebnislisten überprüfen
               ‐ sicherstellen, dass nur startberechtigte Wettkämpfer zum Start zugelassen werden
               ‐ die Qualität und Genauigkeit der an die Mannschaften ausgegebenen Informationen
                   überprüfen
               ‐ wenn eine Computer‐Auslosung benutzt wird, eine Probe vor der aktuellen Auslosung
                   durchführen
               ‐ mit dem Chef des Wettkampfes die Tagesordnung vorbereiten
               ‐ die Mannschaftsführersitzungen beaufsichtigen
               ‐ allgemeine Informationen geben und Regeländerungen abklären
               ‐ die Einteilung der Abteilungen, Gruppierung und Auslosung überwachen
               ‐ Ort und Zeit der Jury‐Sitzungen bestimmen
               ‐ den Standort für den Erste Hilfe‐Dienst und die Organisation der Medizinischen Versorgung
                   überwachen.
               ‐ die Akkreditierungen und die Zutrittsermächtigungen zum Wettkampfgelände und zu den
                   eingeschränkten Zonen überprüfen
               ‐ veranlassen, dass die Athleten‐Codes in der Resultatliste aufgeführt sind
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