Leserreise 2019 - Berliner Abendblatt Leserreisen
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Leserreise 2019 Information und Buchung Telefonisch unter: 030-68 38 9-0 Mo - Fr 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr E-Mail: leserreisen@abendblatt-berlin.de www.abendblatt- Die schönste Seereise der Welt 09.07. - 24.07.2020
Die schönste Seereise der Welt 16 Tage Unvergessliche Momente erleben ab 4.139,- ··einzigartiger Routenverlauf entlang der Küste ··Bordguthaben von € 200,- pro Person bei Buchung bis zum 15.08.2019 Erleben Sie eine Norwegenreise an Bord von MS RICHARD WITH, die keine Wünsche offen lässt! Genießen Sie an Bord entspannt die ganze Pracht der norwegischen Küste mit einer grandiosen Vielfalt der Flora und Fauna. Die Fahrt mit Hurtigruten gilt als eine der schönsten Seereisen der Welt. Größtenteils fährt MS RICHARD WITH in der Nähe der Küste, so dass meistens eine ruhige See und vor allem traumhafte Ausblicke auf die Landschaft gewährleistet sind. Tag Hafen an ab zeitgenössischen Eleganz des Ambientes. Das Schiff hat sein eigenes Expeditionsteam an 3 Bergen Einschiffung 21:30 Bord, und dessen interessante Vorträge im 4 Urke 12:15 10:15 Schiff sowie auf dem Aussichtsdeck bieten 4 Ålesund 19:00 eine lehrreiche und aufregende Reise. 5 Trondheim 10:00 13:15 6 6 Bodø Svolvær 12:40 21:00 15:00 22:00 1 Anreise - Kiel Der Komfortreisebus bringt Sie bequem nach Kiel, wo Sie an Bord eines komfortablen 7 Tromsø 14:15 18:30 8 Honnigsvåg 11:15 14:45 Fährschiffes der Color Line gehen, das mittags nach Oslo ausläuft. Übernachtung an Bord in 9 Kirkenes 09:00 12:30 einer Innenkabine (gegen Aufpreis auch an- 10 Hammerfest 10:45 12:45 dere Kabinenkategorien möglich). 11 Svolvær 18:30 20:30 passieren Sie steile Felswände, grüne Wiesen, 2 12 Bronnoysund 15:00 17:30 Oslo - Bergen-Bahn - Bergen einsame Bergbauernhöfe und kleine Dörfer. 13 Trondheim 06:30 09:45 Erleben Sie morgens die Einfahrt in den 5 14 Bergen Ausschiffung wunderschönen Oslo-Fjord. In der norwe- Trondheim gischen Hauptstadt erwartet Sie bereits der Die ehemalige Königsstadt lädt zur Be- MS RICHARD WITH Transferbus zur Bahnstation, wo Sie in die sichtigung ein. Bekannt ist Trondheim vor Ihr Schiff trägt den Namen des Gründers bekannte Bergen-Bahn umsteigen. Genießen allem durch den Nidarosdom, der lange Zeit von Hurtigruten. Das Schiff wurde 1993 in Sie die Panoramafahrt durch atemberaubende Krönungskirche der norwegischen Könige einem klassisch-maritimen Stil designed und Landschaften und über die faszinierende war. Die auf Holzpfählen errichteten Spei- gebaut. Im Jahr 2018 wurde es modernisiert. Hochebene der Hardangervidda nach Bergen. cherhäuser sind genauso hübsch wie der im Entspannen Sie in der Panorama Lounge des Transfer zum Hotel und Übernachtung. Rokoko-Stil eingerichtete Stiftsgarden. An- Schiffs und genießen Sie die unvergesslichen schließend kreuzt MS RICHARD WITH vorbei 3 Ausblicke auf die bemerkenswerte Küsten- Bergen an tausenden kleinen Inseln und malerischen landschaft. Die Innenausstattung des Schiffs Nach dem Frühstück können Sie Bergen Schären und passiert den beeindruckend beeindruckt mit schöner Kunst, passend zur individuell erkunden. Später erschließt Ihnen schmalen Stokksund. eine dreistündige Stadtrundfahrt das ehema- 6 lige Hanse-Kontor. Am Nachmittag erfolgt die Polarkreis - Svolvær/Lofoten Einschiffung auf MS RICHARD WITH. Am Morgen überqueren Sie zwischen Nesna und Ornes den Polarkreis, gekenn- 4 Urke - Ålesund Durch faszinierende Schären und Inseln hindurch fahren Sie nach Ålesund. Nach ei- zeichnet durch eine Weltkugel auf einer klei- nen Schäre. Wenn sich die Lofotenwand am Horizont abzeichnet, haben Sie den Landegof- nem kurzen Halt in der Jugendstilstadt unter- jord, Helligvær und den Vestfjord hinter sich nimmt MS RICHARD WITH einen Abstecher in gelassen. Abends erreichen Sie Svolvær. Hier den Hjørundfjord, inmitten der majestätischen zeigt sich die wildromantische Schönheit der Sunnmøre-Alpen. Die Abgeschiedenheit und Lofoten: pittoreske kleine Fischereihäfen, rot unberührte Naturlandschaft sind das, was bemalte Häuser - Rorbuer genannt - sowie der diesem Fjord seinen besonderen Charakter berühmte Stockfisch auf Holzgestellen. verleiht. Weit weg vom touristischen Trubel
8 Tage Hurtigruten Foto: Jan Menge 7 Harstad - Tromsø In der Nacht navigiert das Schiff durch den schmalen Wasserweg des Raftsunds. Schiff Svolvær und Stamsund ansteuert, zie- hen die Berggipfel der Lofotenwand vorüber. Nach einem Stopp in dem pulsierenden Schiff- fahrtszentrum Harstadt auf der Inselgruppe der Vesterålen geht es nach Tromsø, in das 12 Polarkreis Früh aufstehen lohnt sich, denn Sie überqueren heute den Polarkreis zum zweiten „Paris des Nordens“ und Tor zum Polarmeer. Mal. Entdecken Sie eine abwechslungsreiche Landschaft mit zahlreichen Inseln, mystischen 8 Honnigsvåg - Nordkap Sie fahren durch den Magerøysund und erreichen am Vormittag Honningsvåg, das Tor Bergen und Wasserfällen: die berühmte Berg- kette der „Sieben Schwestern“, der beeindru- ckende Wasserfall „Brautschleier“ sowie die zum Nordkap. Hier haben Sie Gelegenheit zu spektakuläre Felseninsel „Torghatten“. Im Reisepreis enthalten einem Ausflug zum Nordkapfelsen, der steil ·· Haustransfer in der Region 1 aus dem Nordmeer ragt und Sie mit einem sensationellen Ausblick belohnt. Am Nach- mittag passiert dann MS RICHARD WITH ei- 13 Trondheim Trondheim ist Norwegens drittgrößte Stadt und liegt an der Mündung des Flusses ·· Fahrt im Komfortreisebus ·· BVB-Sektfrühstück plus ·· Passage Kiel-Oslo-Kiel mit Color Line nen der größten Vogelfelsen Norwegens, den Nidelv in den Trondheimsfjord. Der kleine inkl. Frühstücksbuffet Sværholtsklubben. Stadtkern Trondheims kann bequem zu Fuß ·· je eine Hotelübernachtung mit Früh- besichtigt werden. stücksbuffet in gehobenen Mittelklas- 9 Kirkenes - Wendepunkt der Reise Am Vormittag erreichen Sie Kirkenes und damit den Wendepunkt Ihrer Reise. 14 Bergen - Dovre-Bahn - Oslo Hier endet morgens Ihre Hurtigruten sehotels in Bergen und Oslo ·· Hurtigruten Seereise Bergen-Kirkenes- Bergen in der gebuchten Kategorie Reise. Ein Transferbus bringt Sie zum Bahnhof, ·· Vollpension an Bord 10 Hammerfest - Tromsø Mit Hammerfest erreichen Sie am frü- hen Morgen die nördlichste Stadt Europas. In wo für Sie die Panoramafahrt mit der Dovre- Bahn nach Oslo beginnt. Transfer zum Hotel und Übernachtung. ·· Panoramafahrt mit der Bergen-Bahn Oslo - Bergen inkl. Platzreservierung und Gepäckservice (1 Gepäckstück p. P.) Tromsø können Sie dem eindrucksvollen Mit- ·· Panoramafahrt mit der Dovre-Bahn ternachtskonzert in der Eismeerkathedrale lauschen. 15 Oslo - Color Line - Kiel Sie lernen bei einer Stadtrundfahrt Oslos schönste Sehenswürdigkeiten kennen. Bergen - Oslo inkl. Platzreservierung und Gepäckservice (1 Gepäckstück p. P.) ·· 3-stündige Stadtrundfahrt in Bergen 11 Vesterålen - Lofoten Höhepunkt des Tages sind die Besu- che der Inselgruppen Vesterålen und Lofoten. Am Hafen erwartet Sie nachmittags ein Schiff der Color Line, das Sie zurück nach Kiel bringt. ·· 3-stündige Stadtrundfahrt in Oslo ·· alle Transfers wie ausgeschrieben ·· deutschsprachige Expeditionsleitung an Der Anblick der Meerenge Risøyrenna und die Fahrt durch den Raftsund gehören zu den schönsten Momenten der Reise. Während Ihr 16 Kiel - Heimreise Nach dem Frühstück erreichen Sie Kiel und treten die Rückfahrt nach Berlin an. Bord ·· Reisebegleitung ab Berlin ab 20 Pers. Abfahrt Termin: 09.07. - 24.07.2020 Preise in € pro Person GRENZ OSTBHF ZOB HOLZ Betten Kabinenarten Deck Lage Code Preis 05:30 06:00 07:00 07:15 2 Garantie Innen alle außen 2GIX 4.139 2 Garantie Außen alle außen 2GAX 4.579 Rückkunft ZOB ca. 16.30 Uhr 2 Garantie Außen Superior alle innen 2GSX 5.239 1 Innen 5 außen 1GIX 6.529 Veranstalter: FREI Reiseart: 1 Außen 6,7 außen 1GAX 7.299 Anforderung: P Leistung: HU-HURT 1 Garantie Außen Superior 2,3,5 innen 1GSX 8.439 Alle Preise in €/Person. Für die Einreise ist ein noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültiger Reisepass oder Mindestteilnehmerzahl 20 Personen Personalausweis erforderlich. Unsere Empfehlung: Buchen Sie Ihre Ausflüge vorab. Eine Liste der geplanten Ausflüge senden wir Ihnen gerne zu. Programmänderungen vorbehalten. Veranstalter Seereise: Hurtigruten GmbH
Technische Daten Baujahr: 1993 Modernisiert: 2018 Flagge: Norwegen Länge: 121,8 m Breite: 19,2 m Geschwindigkeit: 15 kn Decks: 7 Kabinen: 194 Passagiere: 590 Zahlungsarten: Bar oder Kreditkarte Hurtigruten Foto: Rebecca Matsubara Bordwährung: Norwegische Kronen Bordsprache: englisch, norwegisch MS RICHARD WITH Das Schiff Das Schiff ist in einem klassisch-maritimen Stil designed und gebaut. Die Innenaus- stattung beeindruckt mit schöner Kunst, passend zur zeitgenössischen Eleganz des maritimen Ambientes. Das Schiff hat sein ei- genes Expeditionsteam an Bord, und dessen interessante Vorträge im Schiff sowie auf dem Aussichtsdeck bieten eine lehrreiche und aufregende Reise. Hurtigruten Foto: Agurtxane Concellon Bordausstattung · Panorama Bar · zwei Restaurants · Shop · „Multe“ Bäckerei · Sauna und Fitnessraum · Sonnendeck · zwei Whirlpools Information und Buchung Tel.: (030) 68 38 9 0 Mo - Fr 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr www.bvb-touristik.de
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Freizeitreisen KG trägt die volle Verantwor- tung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Freizeitreisen KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Weiterführen- de Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten: Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 – Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. – Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller imVertraginbegriffenen Reiseleistungen. – Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveran- stalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. – Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten– auf eine andere Person übertragen. – Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reisever- anstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechen- den Kosten sich verringern. – Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. – Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsge- bühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. – Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rück- trittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. – Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemesse ne andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zah- lung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. – Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ord- nungsgemäß erbracht werden. – Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. – Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurück- erstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Freizeitrei- sen KG hat eine Insolvenzabsicherung mit HanseMerkur abgeschlossen.* Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebe- nenfalls die zuständige Behörde (HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Freizeitresien KG verweigert werden. Commerzbank AG Freizeitreisen GmbH & Co. KG IBAN: DE91 10080000 05 358 863 00 Amtsgericht Charlottenburg HRA 15 103 /HRB 79 00 S.W.I.F.T.: DRS DE BB Geschäftsführer: Bernd Rietdorf, Lothar Kastner, Andrea Rietdorf-Bepler Ust-Id.Nr.: DE 13 666 2440 Gerichtsstand: Berlin-Neukölln
REISEBEDINGUNGEN Die folgenden Reisebedingungen gelten für die Buchung licher Führer), soweit dies ausdrücklich in der Reisebe- innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. einer Reise aus dem Programm des Veranstalters Freizeit- schreibung angegeben wird. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Ange- reisen KG (BVB-Touristik). Soweit Reisen anderer Veranstal- Nicht im Reisepreis enthalten - sofern nicht ausdrücklich bot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § ter - dies ist jeweils bei der Ausschreibung oder/und der bei der Reisebeschreibung anders angegeben - sind die 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. Reisebestätigung genannt - vermittelt werden, gelten die im Rahmen der angebotenen Besichtigungen anfallenden 5.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise an- Reisebedingungen des anderen Veranstalters, die entweder Eintrittsgelder sowie die Fahrgelder für Boots- und Berg- genommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung vorab angefordert oder im Internet bei dem betreffenden bahnfahrten und alle Fahrten mit öffentlichen Nahver- (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindes- Reiseveranstalter abgerufen werden können, sofern sie kehrsmitteln sowie die landesüblichen Trinkgelder. Für tens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für nicht bei der Buchung übersandt werden. Für derartig ver- medizinische und physiotherapeutische Leistungen ist den Veranstalter geringere Kosten, so ist dem Reisenden mittelte Reisen haftet die Freizeitreisen KG nicht als Rei- Freizeitreisen lediglich Vermittler. Bei ausdrücklich und die Differenz zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB). severanstalter. eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätz- 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 1. Abschluss des Reisevertrages lichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) 6.1. Der Reiseveranstalter kann den Vertrag nach Reise- 1.1. Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler beginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmel- grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem denden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Reiseteilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtung der nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ Beendigung des Vertrages begründet ist. Kündigt der Rei- Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen ein- 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler severanstalter, so behält er Anspruch auf den Gesamtpreis, steht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen so- ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus wie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseve- dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutba- anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, ein- ranstalter zustande. Reiseanmeldung und Annahmeerklä- re Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht schließlich etwaiger von den Leistungsträgern gutgeschrie- rung bedürfen keiner Form. Der Reisende erhält von dem oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Für Leistungen, bener Beträge. Reiseveranstalter mit Annahme oder unverzüglich nach die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreise- 6.2. Der Veranstalter hat den Reisenden vor Reiseanmel- Vertragsabschluss eine Reisebestätigung in Schrift- oder leistung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt dung und in der Reisebestätigung über Mindestteilneh- Textform. (Ist die Anmeldung über ein Reisebüro erfolgt, werden, ist das vorgenannte ebenfalls maßgeblich. Steht merzahl und Frist zu informieren. Der Veranstalter kann erhält dieses die Reisebestätigung und ist verpflichtet, sie bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für unverzüglich an den Reisenden weiterzuleiten.) Erfolgt die nicht fest, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kun- die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag an- Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn, entfällt den die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den gegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. Ist die Verpflichtung einer schriftlichen Reisebestätigung. Flug durchführen wird. Sobald der Reiseveranstalter weiß, diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und will der 1.2. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der An- welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rück- meldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als tritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklä- der Reiseveranstalter auf die Dauer von 2 Wochen ge- ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, ren, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als bunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wech- sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende sel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer die Annahme ausdrücklich oder durch schlüssiges Ver- Schritte einleiten um sicherzustellen, dass der Kunde so von weniger als zwei Tagen 48 Stunden – jeweils vor Rei- halten, z. B. durch Zahlung des Reisepreises, erklärt. rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. sebeginn. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, 1.3. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr rich- 3.3. Die Saisonzeiten richten sich nach dem Turnus des verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. ten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite Reiseprogramms des Reiseveranstalters und stimmen nicht Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstat- und den dort abrufbaren Reisebedingungen. immer mit örtlichen Verhältnissen überein. Es gelten je- tung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstat- 1.4. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Rei- doch ausschließlich die in der Ausschreibung und im Preis- tung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 sende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags teil des Katalogs genannten Termine und Saisonzeiten des Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten. durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ jeweiligen Zielgebietes. verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Bu- 3.4. Der Reiseveranstalter behält sich eine Anpassung der 7. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzper- chung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem ausgeschriebenen Preise bei einer Erhöhung der Beförde- son, Stornokosten Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). rungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie 7.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse vor. Der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es wird emp- und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich. Reiseveranstalter behält sich auch eine Anpassung der fohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. ausgeschriebenen Preise vor, wenn die vom Reisenden ge- 7.2. Tritt der Reisende aus Gründen, die in seiner Sphäre 2. Bezahlung wünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise liegen, vom Reisevertrag zurück, kann der Reiseveran- 2.1. Zahlungen auf den Reisepreis dürfen vom Reiseveran- nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Ver- stalter eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe stalter nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines öffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. folgender pauschaler Stornokosten je angemeldetem Teil- nach § 651k BGB verlangt oder entgegengenommen wer- nehmer verlangen: den. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungs- 4. Leistungen und Pflichten scheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 4.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Pros- Bei Rücktritt bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 20% Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der pekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungs- bis zum 15. Tag 40% bis zum 7. Tag 50% Reisepreis € 500,- nicht übersteigt. beschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Än- bis 2 Tage 60% 2.2. Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung derung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er ab 1 Tag vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen 90% in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten; Eintrittskar- den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. des Reisepreises. ten für Konzerte und sonstige Events zusätzlich in voller 4.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Rei- Eintrittskarten/Visagebühren werden in jedem Falle mit Höhe des Kartenpreises. Der restliche Reisepreis ist bis 21 seanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschal- 100% berechnet. Tage (bei Tagesfahrten 14 Tage) vor Reiseantritt Zug um reise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen Abweichend davon gilt bei den u.g. Reisen die jeweils zu- Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterla- (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, geordnete Staffel: gen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgese- Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Bei Flugreisen & Kreuzfahrten gilt folgende Staffel: hen, zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen). Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% ist der Restbetrag zu zahlen, wenn der Veranstalter nicht 4.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach bis zum 15. Tag 50% bis zum 7. Tag 80% mehr nach Ziff. 6. (s.u.) zurücktreten kann. Bei kurzfristi- den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters bis zum 01. Tag und bei Nichterscheinen 90% ger Buchung ab 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte nach Ziff. 4.1. und insbesondere den vereinbarten Vorga- des Reisepreises. Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständi- ben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes ver- gen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/ einbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reise- Beim Programm „Kur & Wellness“ gilt folgende Staffel: oder vorgesehen, sofort fällig. Leistet der Reisende die bestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme bis zum 15. Tag 50% bis zum 7. Tag 60% den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseve- des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Ver- bis zum 01. Tag und bei Nichterscheinen 90% ranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom tragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss des Reisepreises. Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rück- eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Ver- trittskosten gemäß Ziff. 7.2 zu belasten. trags zur Verfügung zu stellen. Bei Reisen mit den Schiffen der PLANTOURS Kreuzfahrten 2.3. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren 4.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu Bei Rücktritt bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 10% sowie verauslagte Beträge sind sofort fällig. informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn bis zum 30. Tag 20% bis zum 22. Tag 30% sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rück- bis zum 15. Tag 50% bis zum 15. Tag 70% 3. Leistungen beförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten be- bis zum 8. Tag 80% ab dem 14. Tag 80% 3.1. Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich findet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann am Reisetag oder bei Nichterscheinen 95% durch die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich ent- des Reisepreises. in dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt und/oder standener Aufwendungen verlangen. Bei Reisen mit MS Rhein Melodie, MS Katharina von Bora, einer sonstigen Reiseausschreibung des Reiseveranstalters 4.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor MS Florentina, MS President VIII bestimmt. Abänderungen und Nebenabreden, die von den Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermit- Bei Rücktritt bis zum 120. Tag vor Reisebeginn 10% Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des An- teln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über bis zum 60. Tag 20% bis zum 30. Tag 40% gebotes abweichen, bedürfen der ausdrücklichen Bestäti- nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unter- bis zum 15. Tag 60% bis zum 15. Tag 70% gung durch den Reiseveranstalter. Reisebüros sind nicht richten (siehe auch Ziff. 5. und Ziff. 6.). bis zum 8. Tag 80% bis einen Tag 80% berechtigt, vom Leistungs- und Preisangebot des Reisever- 4.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss am Reisetag oder bei Nichterscheinen 90% anstalters abweichende Zusicherungen zu geben. sind in Ziff. 5. sowie Ziff. 6. geregelt. des Reisepreises. 3.2. Sofern bei den Angebotsbeschreibungen nichts ande- res vermerkt ist, schließen die Angebotspreise, die jeweils 5. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen Bei Reisen mit WORLD EXPLORER pro Person gelten, folgende Leistungen ein: 5.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch Bei Rücktritt bis zum 150. Tag vor Reisebeginn 10% - Beförderung gemäß Reisebeschreibung einschließlich den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, bis zum 90. Tag 20% bis zum 45. Tag 30% Gepäckbeförderung (auf 20 kg Freigepäck begrenzt, soll- wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. bis zum 30. Tag 50% bis zum 10. Tag 75% te jedoch ein Beförderer eine geringere Freigepäckmenge durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständ- bis einen Tag 90% vorgeben, gilt diese) lich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn er- am Reisetag oder bei Nichterscheinen 95% - Bei Flugreisen Beförderung mit der in der Ausschreibung klärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben des Reisepreises. angegebenen Fluggesellschaft - Unterkunft in Hotels, Gast- hiervon unberührt. häusern, Pensionen oder Privatquartieren entsprechend 5.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig Bei Reisen mit den Schiffen der TransOcean Kreuzfahrten der Reisebeschreibung und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g Bei Rücktritt bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 20% - Verpflegung gemäß gebuchtem Arrangement BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ab dem 89. Tag 30% ab dem 29. Tag 40% - Ortsabgaben, Kurtaxen, örtliche Steuern nur, soweit dies ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papier- ab dem 21. Tag 60% ab dem 14. Tag 80% ausdrücklich in der Reisebeschreibung angegeben wird form zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten am Reisetag oder bei Nichterscheinen 95% - Reiseleitung (mit Ausnahme fakultativ angebotener ört- oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise des Reisepreises.
REISEBEDINGUNGEN Bei Reisen mit den A-ROSA-Schiffen direkt beim Veranstalter oder der in der Reisebestätigung schenzeitlich eingetretener Änderungen). Bei Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 25% angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzu- 13.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. bis zum 25. Tag 40% bis zum 18. Tag 50% zeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der 13.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die bis zum 11. Tag 60% bis zum 4. Tag 80% Reisebestätigung). Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reise- ab dem 3. Tag und bei Nichterscheinen 90% 10.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe unterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht des Reisepreises. Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterla- darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Ab- gen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Bei Reisen mit Schiffen der Anton Götten GmbH hilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 13.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Vor- Bei Rücktritt bis zum 91. Tag vor Reisebeginn 10% 10.2. (s.o.). Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom aussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende bis zum 45. Tag 30% bis zum 30. Tag 40% Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuld- bis zum 22. Tag 60% bis zum 15. Tag 70% Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforder- haftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, bis zum 8. Tag 80% bis zum 1. Tag 90% lichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verwei- fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 7. (Rücktritt) entspre- am Reisetag oder bei Nichterscheinen 95% gert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. chend. des Reisepreises. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Aus- 14. Verjährung – Geltendmachung Bei Reisen mit MS Select Belvedere und Arlene II: maßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen 14.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermitt- ab dem 29. Tag 50% ab dem 21. Tag 75% ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der ler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. ab 1 Tag und bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises. Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatz- 14.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Kör- leistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu perschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Bei Reisen mit den Schiffen der TUI Cruises GmbH informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. Minde-rung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Bei Rücktritt bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 25% § 651q BGB). Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pau- bis zum 30. Tag 30% bis zum 24. Tag 40% 10.4. Minderung schalreise dem Vertrag nach enden sollte. bis zum 17. Tag 60% bis zum 1. Tag 80% Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m bei Nichterscheinen95% des Reisepreises. BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 10.1. (siehe oben) wird ver- 15 Verbraucherstreitbeilegung wiesen. 15.1. Die Freizeitreisen KG nimmt nicht an einem Streitbei- Bei Reisen mit MS Finnmarken 10.5. Kündigung legungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Bei Rücktritt bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 10% Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich teil. bis zum 22. Tag 40% bis zum 15. Tag 60% beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf bis zum 01. Tag und bei Nichterscheinen 90% einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. 16. Versicherungen des Reisepreises. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort 16.1. Es wird empfohlen, bereits mit der Buchung eine notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Der Eintrittskarten/Visagebühren werden in jedem Falle mit Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 Reisende hat die Möglichkeit, über den Reiseveranstalter 100% berechnet. und Abs. 3 BGB. auch weitere Versicherungen für die Reise wie Reiseab- 10.6. Schadensersatz bruch-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht-, Reiseunfall- und Dem Reisenden ist der Nachweis gestattet, dass dem Reise- Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Reisegepäckversicherung abzuschließen. veranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. 16.2. Sämtliche Ansprüche aus derartigen Versicherungen niedriger entstanden ist. Bei Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter den Scha- sind vom Reisenden unmittelbar bei dem jeweiligen Versi- 7.3. Der Reiseveranstalter kann abweichend von den vor- densersatz unverzüglich zu leisten. cherer geltend zu machen. stehenden Pauschalbeträgen im Einzelfall eine höhere 10.7. Anrechnung von Entschädigungen Entschädigung fordern, die dem Reisenden im einzelnen Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen 17. Sonderbestimmungen konkret zu beziffern und zu belegen ist. den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf 17.1. Tiere sind von der Beförderung ausgeschlossen. 7.4. Umbuchungswünsche des Reisenden hinsichtlich Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten 17.2. Alle Busreisen beginnen zu den jeweils genannten Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel und Abflughafen auf Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen Zeiten vom Omnibusbahnhof am Funkturm mit Zubringer- ein gleichwertiges Angebot werden bis einschließlich des lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschä- dienst von den in der jeweiligen Reisebeschreibung ge- 36. Tages vor Reisebeginn, sofern sie durchführbar sind, digung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler nannten Abfahrtsstellen. gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 15,- pro Person be- Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetz- 17.3. Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrich- rücksichtigt. Spätere Umbuchungswünsche des Reisenden lichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat. tung von Fluggästen über die Identität des ausführenden können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den Luftfahrtunternehmens informiert der Reiseveranstal- unter 7.2. genannten Rücktrittsbedingungen und gleichzei- 11. Haftungsbeschränkung ter den Reisenden bei der Buchung wie folgt über die tiger Neuanmeldung erfolgen. Umbuchung von Flugreisen 11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Fluggesellschaft(en), die im Rahmen der gebuchten Reise und Kreuzfahrten sind unabhängig vom Zeitpunkt der Er- reisevertragliche Ansprüche wegen Schäden, die nicht die Beförderung leisten: klärung des Umbuchungswunsches ebenfalls nur bei Rück- Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis be- a) In der Katalogausschreibung ist bei der jeweiligen Reise tritt vom Reisevertrag gemäß den unter 7.2. genannten schränkt, soweit die für die Flugbeförderung eingesetzte Fluggesellschaft Rücktrittsbedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung a) ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig her- angegeben. möglich. beigeführt wird oder b) Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft 7.5. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen b) der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entste- noch nicht fest, ist der Veranstalter dazu verpflichtet, den Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage henden Schaden nur wegen eines Verschuldens eines Leis- Kunden darüber zu unterrichten, vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. tungsträgers verantwortlich ist. welche Fluggesellschaft voraussichtlich den Flug durch- erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und 11.2. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für führen wird. Sobald die durchführende Fluggesellschaft Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Der Ver- Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässig- feststeht, wird der Reisende vom Veranstalter darüber un- anstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, keit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. verzüglich informiert. wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem c) Wechselt die im Katalog genannte oder die dem Reisen- erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und Montrealer Übereinkommen oder nach der EG-Verordnung den später benannte Fluggesellschaft in zulässiger Weise, der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für 261/2004 bleiben von der Beschränkung unberührt. ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Reisenden darü- den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten ent- 11.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstö- ber unverzüglich zu informieren. stehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine rungen im Zusammenhang mit Leistungen, die außerhalb d) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit der Pauschalreise als Fremdleistungen lediglich vermittelt Rechte und Ansprüche des Reisenden nach der eingangs diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Aus- bezeichneten EU-Verordnung, aus sonstigen anwendbaren Der Veranstalter hat dem Reisenden nachzuweisen, in stellungen, Ausflüge u.a.) und die in der allgemeinen oder Vorschriften und vertraglichen Vereinbarungen unberührt. welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremd- e) Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte Liste über entstanden sind. leistung gekennzeichnet sind. Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes 11.4. Der Reiseveranstalter kann sich auf eine Haftungs- über den Mitgliedsstaaten untersagt ist („Black List“), ist 8. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außer- beschränkung oder einen Haftungsausschluss berufen, der auf der Internetseite des Reiseveranstalters abrufbar und gewöhnlichen Umständen für einen Leistungsträger aufgrund internationaler Über- in den Geschäftsräumen der Veranstalter einzusehen. 8.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag einkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außerge- Vorschriften gegenüber Schadensersatzansprüchen gilt. 18. Schlussbestimmungen wöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehin- 11.5. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines 18.1. Alle Angaben in den Katalogen entsprechen dem dert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haf- Stand der jeweiligen Drucklegung. vom Rücktrittsgrund erklärt. tung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes 18.2. Alle auf Personen bezogene Daten, die dem Reiseve- 8.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 8.1. verliert der Veran- in Verbindung mit dem internationalen Abkommen von ranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bun- stalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer desdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der geschützt. insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Kör- 18.3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirk- 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten. perverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von sam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Gepäck. Bestimmungen und des Reisevertrages nicht berührt. 9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise 12. Sonstige Mitwirkungspflichten des Reisenden Reiseveranstalter: nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige 12.1. Die angegebene späteste zulässige Zeit für den Ab- Freizeitreisen KG (BVB-Touristik) Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird fertigungsschluss am Schalter des Flughafens ist unbedingt Bayerisches Reisebüro - Rietdorf - A.K. Weinrich - sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten einzuhalten, da anderenfalls der Anspruch auf Beförderung Naturfreunde Reisen GmbH & Co Aufwendungen bemühen, es sei denn, dass es sich nur um erlischt. Grenzallee 15, 12057 Berlin unerhebliche Leistungen handelt. 12.2. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung von Tel.: 030 683 89 0 Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförderungsun- Fax: 030 683 89 200 10. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden ternehmen (Fluggesellschaft, Busunternehmen, Schiffsfüh- E-Mail info@bvb-touristik.de 10.1. Mängelanzeige durch den Reisenden rung) angezeigt werden. Liegt Diebstahl oder Beraubung Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel un- vor, ist umgehend Anzeige beim nächsten Polizeirevier Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeige: verzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der zu erstatten und darüber eine Bestätigung zu verlangen. wie Reiseveranstalter schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisen- Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, den nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine entfallen etwaige Ansprüche. Reisevermittler: Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § wie Reiseveranstalter 651n BGB verlangen. 13. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten 10.2. Adressat der Mängelanzeige 13.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor Kundengeldabsicherer: Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumer- tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des fordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg Veranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Tel.: 040-244 288 0 Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, Formalitäten des Be-stimmungslands (einschließlich zwi- E-Mail: service@tourvers.de
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