Kunstbiennale in Venedig - und die Schönheiten der Lagunenstadt - Kölner Stadt ...
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58. Kunstbiennale in Venedig und die Schönheiten der Lagunenstadt Fachreiseleitung: Dr. Wolfgang Till Busse, Kunsthistoriker Reisetermine 26.06. – 30.06.2019 (5 Tage) 19.09. – 22.09.2019 (4 Tage) 23.10. – 27.10.2019 (5 Tage) Venedig Biennale 2017 CCBY4.0 prilfish-at-flickr
Sie ist immer noch das unangefochtene Zentrum zeitgenössischer Kunst: La Biennale di Venezia! Kuratiert wird sie 2019 von Ralph Rugoff. Der gebürtige New Yorker ist seit elf Jahren Direktor der Hayward Gallery in London und hat bereits die Kunstbiennale in Lyon verantwortet. Den deutschen Beitrag auf der Kunst-Biennale wird Franciska Zólyom, Direktorin der Galerie für Zeitgenössische Kunst in Leipzig, kuratieren. Beide stehen für Begegnung zwischen Besu- chern, Kunst und Künstlern. Von einem frisch renovierten und gepflegten 4-Sterne-Hotel in einem früheren Konvent in Nähe der Biennale erkunden Sie besondere Kunstorte der Lagunenstadt – nicht nur auf dem Bienna- le-Areal! Unter fachkundiger Führung besuchen Sie interessante Länderpavillons außerhalb der Giardini und des Arsenale, die Kirche San Zaccaria aus der venezianischen Frührenaissance und die zauberhafte Insel Torcello mit ihrem besonderen Flair. Bei der 5-tägigen Reise im Juni und Oktober stehen zudem die reizvollen Inseln San Giorgio Maggiore und Murano auf dem Programm. Freuen Sie sich auf einen unvergleichlichen Mix von hochrangiger zeitgenössischer Kunst mit dem großen geschichtlichen Reichtum der faszinierenden Lagunenstadt! 1. Tag Frankfurt – Venedig Flug mit Lufthansa von Frankfurt nach Venedig (Flugzubringer gegen Aufpreis). In einem Privatboot fahren Sie vom Flughafen zum 4-Sterne-Hotel in der Nähe des Biennale-Geländes. Zimmerbezug für 3 (September) bzw. 4 (Juni und Oktober) Übernachtungen. Genießen Sie erste Impressionen der Lagunenstadt! Venedig Biennale 2017 CCBY 4.0 Davide Costanza-at-flickr 2. Tag Biennale di Venezia Der heutige Tag ist der Kunstbiennale von Venedig gewidmet. Mit sachkundiger Führung besuchen Sie am Vormittag die Giardini, wo sich 28 Länder in ihren nationalen Pavillons präsentieren. Lassen Sie sich Venedig © Conti-Reisen überraschen! Anschließend haben Sie noch etwas Zeit, auf eigene Faust über das Gelände zu Bei einem Stadtspaziergang am Nachmittag erhalten schlendern. Sie einen Überblick über den stilistischen sowie ge- schichtlichen Reichtum dieser Stadt. Dazu gehört Am Nachmittag besuchen Sie die Kirche San Zacca- natürlich der Markusplatz mit der Kirche San Marco ria, die zu den wichtigsten Beispielen venezianischer und dem Dogenpalast (Außenbesichtigungen) und ein Frührenaissance zählt! Am Marienaltar ist eines der Spaziergang über die geschichtsträchtige Rialto- schönsten Gemälde Giovanni Bellinis zu sehen. brücke. Je nach Ausstellung besuchen Sie interes- Zu einem besonderen Highlight der Biennale hat sich sante Länderpavillons außerhalb des Biennale-Ge- die Fondazione Prada entwickelt, die im Viertel ländes oder eine Ausstellung in einem der typischen Santa Croce im Ca‘ Corner della Regina viel beach- venezianischen Stadtpaläste. Ihr Fachreiseleiter hat tete Sonderausstellungen präsentiert. Der Palazzo am im Vorfeld besonders interessante Orte für Sie Canal Grande, in dem 1800 Papst Pius VII wohnte, erkundet. beherbergt seit 2010 auch das historische Biennale- Gemeinsames Abendessen in einer typischen Archiv für zeitgenössische Kunst. Trattoria. Der Abend steht Ihnen zur freien Verfügung. Diese Stunden des Tages sind besonders schön, um den großen Reiz dieser Stadt bewusst zu genießen. © Conti-Reisen GmbH • www.conti-reisen.de Seite 2/5
Am Nachmittag besuchen Sie, je nach aktueller Ausstellung, das Museo Fortuny oder die Sammlung Pinault im pompösen Palazzo Grassi oder im Museum Punta della Dogana, wo der französische Multimillionär seit Juni 2009 seine Sammlung auf 3.000 qm zeigt. Der japanische Architekt Tadao Ando hat das ehemalige Zollamt der Republik Venedig prägnant, aber mit großem Respekt vor der histori- schen Substanz umgebaut. Gemeinsames Abendessen in einer venezianischen Venedig © Conti-Reisen Trattoria. 3. Tag Zusatztag: nur im Juni/Oktober Inseln der Lagune Heute ist „Inselhopping“ angesagt. Nach viel Kunstge- nuss können Sie auf den reizenden Inseln der Lagu- ne, von der jede ihr eigenes Flair hat, etwas entspan- nen. Sie erhalten nochmal einen ganz anderen Blick auf Venedig! Mit dem Vaporetto fahren Sie zur kleinen Insel San Giorgio Maggiore. Hier befindet sich eine zauber- hafte Benediktinerklosterkirche, die 1565 von Palladio begonnen wurde und zwei Meisterwerke Tintorettos im Chor birgt. (Oft gibt es hier interessante Ausstel- lungen mit Bezug zur Biennale.) Torcello Santa Fosca CCBY3.0 GOC53-at-flickr Ein Aufzug bringt Sie auf den Campanile von San 4. bzw. 5. Tag Venedig – Frankfurt Giorgio Maggiore, wo Sie ein traumhafter Blick über Freuen Sie sich heute auf Torcello, eine der erst die Lagune von Venedig erwartet. besiedelten Inseln der Lagune. Ruinen und die ehr- Weiter geht es zur „Glas-Insel" Murano. Gemeinsam würdigen alten Mauern der Kirchen Santa Maria besuchen Sie das interessante Museo d’Arte Vetra- Assunta und Santa Fosca tauchen mystisch anmu- rio im Palazzo Giustinian. Hier sehen Sie beeindru- tend aus dem Gras auf. Die Basilika Assunta ist ein ckende Exponate aus den Glasbläsereien, die die Bau von hohem Symbolwert, steht sie doch historisch Insel weltberühmt gemacht haben. Danach haben Sie und stilistisch gleichsam am Schnittpunkt der römi- Gelegenheit zu einem individuellen Bummel. schen und der byzantinischen Welt. Bedeutend sind Rückfahrt zum Hotel. die großartigen Mosaiken, darunter eine beeindru- ckende Darstellung des Jüngsten Gerichts. Der Abend steht Zeit zur freien Verfügung In einer guten Trattoria erwartet Sie ein gemeinsames 3. bzw. 4. Tag Biennale di Venezia Abschluss-Mittagessen, bevor es am Nachmittag Dieser Tag steht wieder ganz im Zeichen der Kunst. mit einem Privatboot auf direktem Weg zum nahen Mit dem Vaporetto fahren Sie zur Biennale und besu- Flughafen geht. Ihr Gepäck wird inzwischen zum chen die einzigartigen Ausstellungshallen des Flughafen gebracht. Rückflug nach Frankfurt, wo Sie Arsenale. Unter fachkundiger Führung geht es durch am Abend eintreffen. dieses spannende Kunstgelände. Venedig Punta della Dogana CCBY dalbera-at-flickr © Conti-Reisen GmbH • www.conti-reisen.de Seite 3/5
Im Reisepreis enthalten: Preise pro Person: • Flug mit Lufthansa in der Economy Class: 26.06. – 30.06.2019 (5 Tage) Frankfurt – Venedig – Frankfurt im Doppelzimmer € 1.890,00 (Zubringerflüge auf Anfrage) im Doppel- als Einzelzimmer € 2.350,00 • Flughafen- und Luftverkehrsteuern, Landegebühren sowie Sicherheits- und 19.09. – 22.09.2019 (4 Tage) Kerosinzuschläge im Doppelzimmer € 1.740,00 im Doppel- als Einzelzimmer € 2.180,00 • Exklusiver Bootstransfer bei Ankunft und Abflug: Flughafenanleger Darsena – Hotelan- 23.10. – 27.10.2019 (5 Tage) leger (bei Hinfahrt 1 Gepäckstück pro Person im Doppelzimmer € 1.990,00 an Bord) / Torcello – Darsena (ohne Gepäck) im Doppel- als Einzelzimmer € 2.530,00 • Bei Rückreise: Separater Gepäcktransfer (1 Gepäckstück p. P.) vom Hotel (Rezeption) Teilnehmer: min. 15 zum Flughafen Venedig • 3 bzw. 4 Übernachtungen im Doppelzimmer Aufpreise pro Person: mit Bad oder Dusche/WC im Hotel Indigo Venice Sant’Elena, Venedig (4-Sterne-Landeskategorie) Rail & Fly zum Flughafen Frankfurt (Hin- und Rückreise, 2. Klasse) € 82,00 • City-Tax Venedig (€ 13,50 bzw. € 18,00 pro Person) • Tägliches Frühstück Ihr Fachreiseleiter – Dr. Wolfgang Till Busse • 2 x Abendessen in Venedig Nach seinem Studium in Siena, Köln und Oxford war der Kunsthistoriker Dr. Wolfgang Till Busse • 1 x Mittagessen auf Torcello viele Jahre als Redakteur eines deutschen Kunst- • Besichtigungen und Eintrittsgelder: buchverlages tätig. Er arbeitet redaktionell für Biennale (1 x Giardini, 1 x Arsenale), Kirche große Galerien in Köln und verfasste einen San Zaccaria, Fondazione Prada, Museo Architekturguide über die Domstadt am Rhein. Fortuny oder Palazzo Grassi oder Punta Dogana / Torcello: Santa Maria Assunta und Darüber hinaus ist er als Museumspädagoge und Santa Fosca Gästeführer u. a. im Museum Ludwig und Wallraf- Richartz Museum in Köln tätig und lehrt Kunstge- Nur im Juni und Oktober: Klosterkirche San schichte in Köln und Vermont (USA). Giorgio Maggiore, Campanile (Lift) / Murano: Glasmuseum Spezialisiert auf italienische Renaissance und das • Öffentliche Verkehrsmittel (Vaporetti) in Mittelalter, schlägt sein Herz für die zeitgenössi- Venedig (September 72 h Karte, sche deutsche Kunst. Juni und Oktober Wochenkarte) • Fachreiseleitung: Dr. Wolfgang Till Busse, Kunsthistoriker So buchen Sie diese Reise: Dr. Wolfgang Till Busse, Kunsthistoriker Kölner Stadt-Anzeiger – Leserreisen Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln Kennwort: Kölner Stadtanzeiger Reiseveranstalter: CONTI-REISEN GMBH 0221 – 80 19 52 - 38 leserreisen@ksta.de Adalbertstraße 9 51103 Köln www.ksta.de/leserreisen Es gelten die Reisebedingungen des Reiseveranstalters. © Conti-Reisen GmbH • www.conti-reisen.de Seite 4/5
Informationen zur Reise: Eingeschränkte Mobilität: Einreise: Deutsche Staatsangehörige benötigen Unsere Reisen sind für Menschen mit einge- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. schränkter Mobilität nicht oder nur bedingt geeig- Nationalität bitte angeben. net. Sollten Sie die Anforderungen unserer Reisen nicht oder nur teilweise erfüllen können, kontak- Angehörige anderer Staaten oder Reiseteilnehmer tieren Sie uns unbedingt vor der Buchung. mit Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsangehörig- keit) teilen uns dies bitte bei Buchung mit. Wir in- Gruppenreise/Sprache: formieren Sie über die Beschaffung und/oder das Die Reiseleistungen werden für den Reisenden Mitführen der zur Reise benötigten Dokumente. als Teil einer Gruppe erbracht. Die mündliche Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Anzahlung und Restzahlung: Ihren Reisepreis-Sicherungsschein erhalten Sie Reiseversicherungen: mit der Reisebestätigung. Wir empfehlen – sofern noch nicht geschehen – Anzahlung: 20 % bis 10 Tage nach Erhalt der den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung Reisebestätigung oder eines Premium-Reiseschutzes. Weitere Restzahlung: bis 4 Wochen vor Abreise Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Produktinformationsblatt. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: Die Reise kann wegen Nichterreichens der Stand der Drucklegung: 20.03.2019 Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Abreise abgesagt werden. Selbstverständlich informieren Reise A_VENCGN wir Sie umgehend, Anzahlungen werden erstattet. Bildnachweis/Lizenzen: Rücktritt und Allgemeine Reisebedingungen: CCBY – CreativeCommons Namensnennung Reisende können jederzeit vor Reiseantritt gegen CCBYSA – CreativeCommons Namensnennung - Zahlung einer Entschädigungspauschale vom Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Vertrag zurücktreten. Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen der Conti-Reisen GmbH (Flug-Pauschalreisen). Abweichend davon gilt folgende Stornostaffel: bis 61 Tage vor Reisebeginn 25 % 60 – 15 Tage vor Reisebeginn 60 % ab 14 Tage vor Reisebeginn gelten die Allgemeinen Reisebedingungen der Conti-Reisen GmbH. Bestimmungsort der Reise: Venedig 26.06. – 30.06.2019 – 4 Nächte 19.09. – 22.09.2019 – 3 Nächte 23.10. – 27.10.2019 – 4 Nächte Die Datenschutzerklärungen für die Interessenten an unseren Reiseangeboten sowie für unsere Kunden und Teilnehmer finden Sie im Internet unter https://www.conti-reisen.de/datenschutz. © Conti-Reisen GmbH • www.conti-reisen.de Seite 5/5
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuches Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen CONTI- REISEN GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt CONTI-REISEN über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlun- gen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall sei- ner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 – Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschal- reisevertrags. – Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffe- nen Reiseleistungen. – Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. – Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. – Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich ver- ringern. – Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschal- reise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. – Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. – Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. – Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsge- mäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bun- desrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag er- bracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistun- gen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. – Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. – Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. – Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisever- mittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. CONTI-REISEN hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS abgeschlossen. Die Reisenden können die Touristik-Versicherungs-Service GmbH unter Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg | Tel.: 040 - 244 288 0 | Fax: 040 - 244 288 99 | Mail: service@tourvers.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von CONTI-REISEN verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Allgemeine Reisebedingungen der Conti-Reisen GmbH (für Buchungen ab 01.07.2018) Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirk- g) Die Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Be- fern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgelt- sam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und tätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des lich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegen- dem Reiseveranstalter – nachfolgend RV genannt – Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages über dem RV nicht oder nicht innerhalb der gesetzten zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reise- Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenom- ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§651a-y bestätigung des RV beim Kunden zu Stande, die auf men. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Rei- 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) sebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons hinzuweisen. und füllen diese aus. „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende un- 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un- mittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bild- berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ih- schirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Dar- behaftet sind. Hatte der RV für die Durchführung der ge- rer Buchung sorgfältig durch! stellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem änderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Be- Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über schaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Dif- den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, ferenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu er- 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Ver- soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung statten. pflichtung für Mitreisende auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck 1.1. Für alle Buchungswege (z. B. im Reisebüro, direkt der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbind- 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt: lichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht Rücktrittskosten a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseaus- davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten 4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pau- schreibung und die ergänzenden Informationen des zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. schalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegen- RV für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kun- 1.4 Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen über dem RV zu erklären. Falls die Reise über einen Rei- den bei der Buchung vorliegen. Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 severmittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch die- b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und sem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird emp- Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden fohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger seine eigenen einzustehen, soweit er diese Ver- (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, in Textform zu erklären. pflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Er- über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) so- 4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er klärung übernommen hat. wie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Wi- die Reise nicht an, so verliert der RV den Anspruch auf c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des RV vom derrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen den Reisepreis. Stattdessen kann der RV eine angemes- Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das sene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht des RV vor, an das er für die Dauer von 5 Tagen Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Ver- dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Um- dieses neuen Angebots zustande, soweit der RV be- trag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb stände auftreten, die die Durchführung der Pauschal- züglich des neuen Angebots auf die Änderung hin- von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei reise oder die Beförderung von Personen an den Bestim- gewiesen und seine vorvertraglichen Informations- denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der mungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind un- pflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bin- Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestel- vermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der dungsfrist dem RV die Annahme durch ausdrückli- lung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenann- Kontrolle des RV unterliegen, und sich ihre Folgen auch che Erklärung oder Anzahlung erklärt. ten Fall besteht kein Widerrufsrecht. dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutba- d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen ren Vorkehrungen getroffen worden wären. Informationen über wesentliche Eigenschaften der 2. Bezahlung 4.3 Der RV hat die nachfolgenden Entschädigungspau- Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzli- 2.1 RV und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den schalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen chen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindest- Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur for- der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie un- teilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Ar- dern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kunden- ter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Auf- tikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) wer- geldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der wendungen und des erwarteten Erwerbs durch ander- den nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreise- Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des weitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. vertrages, sofern dies zwischen den Parteien aus- Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und her- Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zu- drücklich vereinbart ist. vorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertrags- gangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, abschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs- Stornostaffel berechnet: schriftlich, per E-Mail, oder per Telefax erfolgt, gilt: scheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reise- a) Bus-, Bahn-, Linienflug-Reisen und Eigenanreise a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der preises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage bis 61. Tag vor Reisebeginn 10 % Kunde dem RV den Abschluss des Pauschalreise- vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein ab 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn 25 % vertrages verbindlich an. An die Buchung ist der übergeben ist und das Rücktrittsrecht des RV aus dem ab 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 % Kunde 5 Werktage gebunden. in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden ab 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn 70 % b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebe- kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebe- am Anreisetag und bei Nichtantritt 90 % stätigung durch den RV zustande. Bei oder unver- ginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. des Gesamtreisepreises pro Reiseteilnehmer. züglich nach Vertragsschluss wird der RV dem Kun- 2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Rest- oder den eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungs- b) sonstige Flug-Pauschalreisen Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträ- fälligkeiten, obwohl der RV zur ordnungsgemäßen Er- bis 31. Tag vor Reisebeginn 25 % ger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, bringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der ab 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 % die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt ab 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn 70 % zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbe- am Anreisetag und bei Nichtantritt 90 % Zeitraum zugänglich ist, z. B. auf Papier oder per E- haltungsrecht des Kunden besteht, so ist der RV berech- des Gesamtreisepreises pro Reiseteilnehmer. Mail), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine tigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreise- In der Reiseausschreibung ist die zutreffende Reiseart Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktritts- benannt. Abweichende Stornostaffeln werden in der Rei- Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss kosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten. sebeschreibung genannt. in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider 4.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis ge- Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen er- 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebe- stattet, die dem RV zustehende angemessene Entschä- folgte. ginn, die nicht den Reisepreis betreffen digung sei wesentlich niedriger als die von ihm gefor- 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts- 3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Rei- derte Entschädigungspauschale. verkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für den seleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschal- 4.5 Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Vertragsabschluss: reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell be- a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Bu- werden und vom RV nicht wider Treu und Glauben her- rechnete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nach- chung in der entsprechenden Anwendung erläutert. beigeführt wurden, sind dem RV vor Reisebeginn gestat- weist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, tet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstan- zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesam- Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. den sind. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, die gefor- ten Buchungsformulars eine entsprechende Korrek- 3.2. Der RV ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- derte Entschädigung unter Berücksichtigung der erspar- turmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläu- änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Ände- ten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er tert wird. rungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen er- c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, ver- wirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. ständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 4.6 Ist der RV infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung d) Soweit der Vertragstext vom RV gespeichert wird, 3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentli- des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf je- wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit chen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abwei- den Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrich- chung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt Rücktrittserklärung zu leisten. tet. des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der 4.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) Kunde berechtigt, innerhalb einer vom RV gleichzeitig BGB vom RV durch Mitteilung auf einem dauerhaften „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in Formulierung bietet der Kunde dem RV den Ab- Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unent- die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag schluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. geltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen un- An die Buchung ist der Kunde 5 Werktage gebun- die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn berührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzei- den. der RV eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat tig, wenn sie dem RV 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmel- die Wahl, auf die Mitteilung des RV zu reagieren oder 4.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche- dung unverzüglich auf elektronischem Weg bestä- nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem RV reagiert, rung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rück- tigt (Eingangsbestätigung). dann kann er entweder der Vertragsänderung zustim- führungskosten bei Unfall oder Krankheit wird empfoh- men, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, so- len.
5. Umbuchungen Reisemängel dem RV unter der mitgeteilten Kontakt- Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, 5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss stelle des RV zur Kenntnis zu bringen; über die Erreich- die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Rei- barkeit des Vertreters des RV bzw. seiner Kontaktstelle wird bzw. werden. Sobald der RV weiß, welche Flugge- seziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der sellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kun- der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem den informieren. Wechselt die dem Kunden als ausfüh- gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht rende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss RV keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragli- hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des RV ist be- der RV den Kunden über den Wechsel informieren. Er che Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber auftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Um- ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie mög- buchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen 9.3 Fristsetzung vor Kündigung lich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vor- Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag we- Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemein- genommen, kann der RV ein Umbuchungsentgelt in gen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB be- schaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender In- Höhe von 25,00 EUR pro Person erheben. zeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB ternetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/mo- 5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem kündigen, hat er dem RV zuvor eine angemessene Frist des/air/safety/air-ban/index_de.htm 61. Tag vor Reisebeginn erfolgen, können, sofern ihre zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt wenn die Abhilfe vom RV verweigert wird oder wenn die 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedin- sofortige Abhilfe notwendig ist. 13.1 Der RV wird den Kunden/Reisenden über allge- gungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt 9.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei meine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheits- werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfe- polizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes ein- nur geringfügige Kosten verursachen. verlangen schließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von (a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Ge- gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsab- 6. Nicht in Anspruch genommene Leistung päckverlust,-beschädigung und -verspätung im Zusam- schluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reisean- Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren menhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtli- tritt unterrichten. vertragsgemäßer Erbringung der RV bereit und in der chen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor 13.2 Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Be- Lage war, nicht in Anspruch, aus Gründen, die dem Rei- Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen schaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Rei- senden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche und RV können die Erstattungen aufgrund internationa- das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nach- Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen ler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige teile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften er- zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Rei- nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei wachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen severtrages berechtigt hätten. Der RV wird sich um Er- Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn stattung der ersparten Aufwendungen durch die Leis- innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. tungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn (b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die 13.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt. Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem RV, sei- den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplo- nem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reise- matische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besor- 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteil- vermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden gung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene nehmerzahl nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesell- Pflichten schuldhaft verletzt hat. 7.1. Der RV kann wegen Nichterreichens der Mindestteil- schaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden nehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurück- Fristen zu erstatten. 14. Rechtswahl und Gerichtstand treten, wenn er 14.1 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die 10. Beschränkung der Haftung Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder Schweizer Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis 10.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebe- nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeige- Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden ginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen führt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis be- und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen sein muss, angegeben hat und schränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende An- Rechts und der Sitz des RV als Gerichtsstand vereinbart. b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl sprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf 14.2. Für Klagen des RV gegen Vertragspartner des und die späteste Rücktrittsfrist angibt. solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben Pauschalreisevertrags, die Kaufleute, juristische Perso- Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an von der Beschränkung unberührt. nen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertrag- 10.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Perso- sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Sitz im Aus- lichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angege- nen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistun- land haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- ben wurde. gen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Thea- wird als Gerichtstand der Sitz des RV vereinbart. sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wer- terbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in den kann, hat der RV unverzüglich von seinem Rück- der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung aus- trittsrecht Gebrauch zu machen. drücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift 7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchge- des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen führt, hat der RV unverzüglich, auf jeden Fall aber inner- so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den halb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittser- Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschal- klärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zu- reise des RV sind und getrennt ausgewählt wurden. rückzuerstatten. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hier- durch unberührt. Der RV haftet jedoch, wenn und soweit 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Der RV kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet ei- RV ursächlich war. ner Abmahnung des RV nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die so- 11. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, In- fortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies formation über Verbraucherstreitbeilegung gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursäch- 11.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB lich auf einer Verletzung von Informationspflichten des hat der Kunde/Reisende gegenüber dem RV geltend zu RV beruht. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch machen. Die Geltendmachung kann auch über den Rei- auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der severmittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über die- ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an- sen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung rechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwen- auf einem dauerhaften Datenträger in Textform wird dung der nicht in Anspruch genommenen Leistung er- empfohlen. Reiseveranstalter: langt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern 11.2 Der RV weist im Hinblick auf das Gesetz über Ver- Conti-Reisen GmbH gutgebrachten Beträge. braucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer Adalbertstr. 9 freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern 51103 Köln 9. Mitwirkungspflichten des Reisenden eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung die- Telefon 0221-801952-0 9.1 Reiseunterlagen ser Reisebedingungen für den RV verpflichtend würde, Telefax 0221-801952-70 Der Kunde hat den RV oder seinen Reisevermittler, über informiert der RV den Kunden hierüber in geeigneter den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, Form. Der RV weist für alle Reiseverträge, die im elekt- E-Mail-Adresse: info@conti-reisen.de wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flug- ronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die schein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom RV mit- europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform Amtsgericht Köln HRB 45696 geteilten Frist erhält. http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. Sitz der Gesellschaft: Bergisch Gladbach 9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen Geschäftsführer Christoph Büchel Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so 12. Informationspflichten über die Identität des aus- kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der RV in- führenden Luftfahrtunternehmens Stand: 01.07.2018 folge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelan- Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen zeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende über die Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh- Die Reisebedingungen folgen der Empfehlung der Mus- weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch mens verpflichtet den RV, den Kunden über die Identität terkondition des Deutschen Reiseverbandes (DRV) aus Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rah- 09/2017 – die Verwendung der Musterkonditonen zu machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelan- men der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförde- gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche zeige unverzüglich dem Vertreter des RV vor Ort zur rungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht Zustimmung des DRV nur dessen Mitgliedern für deren Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des RV vor Ort nicht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch eigenen Geschäftsbetrieb gestattet. vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige nicht fest, so ist der RV verpflichtet, dem Kunden die
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