Olivenernte in Istrien - Mediterrane Geselligkeit auf der kroatischen Halbinsel vom 3. bis 9. November 2019 - Evangelisches Gemeindeblatt
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Olivenernte in Istrien Mediterrane Geselligkeit auf der kroatischen Halbinsel vom 3. bis 9. November 2019 Die gesundheitlichen Vorteile des Olivenöls und sein Wohlgeschmack sind längst allgemein bekannt. Zur Erzeugung hochwertigen Olivenöls ist Handarbeit unerlässlich und diese beginnt nicht erst bei der Ernte. Der Qualitätsanspruch fordert harte Arbeit, doch diese kann auch in geselliger Runde richtig Freude machen – sie wird in Istrien zu einem echten, unvergesslichen Erlebnis. So wird bei der Ernte hart gearbeitet, aber dazu wird gesungen, gegessen, getrunken und gelacht. Auf der Halbinsel im Norden Kroatiens erwartet Sie unser Gastgeber auf seiner Olivenplantage. Sie erkunden bei der Reise noch einige malerische Orte auf der istrischen Halbinsel: Poreč – eine ehemalige römische Kolonie, die Hafenstadt Piran im italienisch- venezianischen Stil oder das moderne Kultur- und Wirtschaftszentrum Pula. Freuen Sie sich auf eine abwechslungsreiche Reise an der nördlichen Adriaküste. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.
Vorgesehener Reiseverlauf: 1. Tag: Sonntag, 03. November 2019: Anreise ins Friaul Nutzen Sie den bequemen Heideker-Taxi-Service (siehe Informationsblatt). Ab Stuttgart-Echterdingen fahren Sie mit dem Reisebus durch Österreich bis nach Norditalien. Damit die Fahrstrecke nicht ganz so lang wird, verbingen Sie die erste Nacht in Aquileia im Friaul. Beim gemeinsamen Abendessen im Hotelrestaurant lernen Sie Ihre Mitreisenden näher kennen. Übernachtung in Aquileia. 2. Tag: Montag, 04. November 2019: Aquileia – Schloss Miramare – Novigrad Am heutigen Morgen besichtigen Sie mit der romani- schen Kathedrale von Aquileia ein kleines Juwel. Das Gotteshaus, welches im 11. Jahrhundert erbaut wurde, verfügt für die damalige Zeit über beachtliche Ausmaße und gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. In fast der gesamten Kirche befinden sich wunder- schöne Bodenmosaike, die meisten von ihnen aus Foto: Reimar Kopp dem 4. Jahrhundert. Das größte und beeindruckend- ste Bodenmosaik erstreckt sich über das gesamte Haupt- schiff. Die Mosaike wurden erst Anfang des 20. Jahrhunderts aufgedeckt, beim Bau der Basilika hatte man diese mit einer dicken Schicht Erde bedeckt und darauf die Kirche errichtet. Weiter geht es dann zum Schloss Miramare. Das Schloss liegt herrschaftlich auf einer Felsenklippe unweit von Triest und wird auch „Sisi-Schloss“ genannt, da die Kaiserin Elisabeth von Österreich dort mehrere Jahre verbrachte. Aufenthalt in Schloss und Park, später Weiterfahrt ins kroatische Novigrad an der Küste der Halbinsel Istrien. Hier beziehen Sie Ihr Hotelzimmer für die weitere Reise. Gemeinsames Abendessen und erste Übernachtung in Novigrad. Foto: Reimar Kopp 3. Tag: Dienstag, 05. November 2019: Poreč – Novigrad Heute fahren Sie nach Poreč zur Stadt- besichtigung. Poreč war einst eine römische Kolonie. Während der Herrschaft des byzantini- schen Kaisers Justitian erlebte Poreč seinen Höhepunkt. Davon zeugt die Euphrasius-Basilika – Weltkulturerbe der UNESCO – ein beeindruckendes kulturhistorisches Denkmal mit Mosaiken, die zu den besterhaltenen Werken dieser Epoche gehö- ren. Anschließend Fahrt zurück nach Novigrad. Hier Foto: Via Mea lernen Sie die Stadt zunächst bei einer Stadtführung kennen und haben dann Freizeit für individuelle Erkundungen. Abendessen im Hotelrestaurant und zweite Übernachtung in Novigrad. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 2
4. Tag: Mittwoch, 06. November 2019: Olivenernte Nach dem Frühstück bringt Sie der Bus in ein unweit gelegenes, typisch istrisches Dorf. Hier werden Sie mit einem Willkommensgetränk und Musik empfangen. Sie unternehmen einen Spa- ziergang durch das Dorf bis zur Olivenplantage. Unterwegs sehen Sie alte Steinhäuser, Höfe, die historische Schule und vieles mehr. Auf der Plantage werden Sie durch den Besitzer empfangen und genießen ein gemeinsames Foto: Via Mea Picknick mit Olivenöl, Brot, Kuchen, Feigen und Getränken. Anschließend können Sie bei einer kleinen organisierten Olivenernte selbst Hand anlegen. Sie besuchen dann eine Ölmühle und erfahren Interessantes über die Produktion sowie Eigenschaften und Verwendung des Olivenöls. Ein Mittagessen in einer Gaststätte inkl. Wein, Saft, Wasser und mit Live-Musik rundet den Ausflug ab. Als kleine Erinnerung an den Tag erhalten Sie zum Abschluss noch eine Flasche Olivenöl. Am Abend treffen Sie sich zum gemeinsamen Abendessen im Hotelrestaurant. Dritte Übernachtung in Novigrad. 5. Tag: Donnerstag, 07. November 2019: Pula – Lim Fjord – Rovinj Die Geschichte von Pula beginnt mit einem Mythos über Argonauten und deren Suche nach der Goldenen Rune, sie führt über Histrer, Römer und Venezianer, entwickelt sich weiter als Zentralhafen der Österreichischen Monarchie bis zu einem großen und modernen Kultur- und Wirtschaftszentrum von Istrien. Verschiedene Geschichtsperioden beeinträchtigen das einzigartige Stadtbild, in dem römische Tempel, Barockpaläste, frühchristliche Kirchen und die Überreste der mittelalterlichen Stadtmauern mit antiken Stadttoren ein idyllisches Bild prägen. Sie sehen dann die prächtige Arena – sie ist eines der besterhaltenen römischen Amphitheater der Welt und das bedeutendste Denkmal von Pula. Die Arena, der Kampfplatz der Gladiato- ren und Löwen, konnte damals bis zu 25.000 Zuschauer aufnehmen. Anschließend Fahrt am Limski Kanal entlang, einem canyonartigen Meeres- Foto: Via Mea Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 3
einschnitt. Urwaldartig mit immergrünem, dichtem Buschwald bewachsen ragt der Fjord rund 10 km ins Land hinein. Später am Nachmittag besichtigen Sie noch Rovinj. Der Rundgang durch die gemütlichen Gassen führt Sie in die weite Geschichte zurück. Von der Meeresseite ist die Stadt mit hohen Felsen geschützt, auf deren Spitzen Häuser gebaut wurden, und von der Landseite schützen hohe Stadtmauern die Stadt. Das alles blieb bis heute gut erhalten. Wenn Sie die Stadt durch das Tor von Balbi betreten, haben Sie das Gefühl, als ob Sie in eine andere Zeitdimension geraten wären. Gemütliche Gassen führen Sie bis auf den Hügel Foto: Via Mea zur Kirche der heiligen Euphemia (istrisch Fuma genannt), dem größten und best- erhaltenen Denkmal in der Stadt. Gegen Abend Rückfahrt nach Novigrad und Abendessen im Hotel. Vierte Übernachtung in Novigrad. 6. Tag: Freitag, 08. November 2019: Istriens slowenische Küste: Portorož – Piran Heute besuchen Sie Portorož, übersetzt „Rosenhafen“. Diese Stadt ist der Hauptort des slowenischen Tourismus. Das Ortsbild ist durch den Strand, die Uferpromenade und Hotelanlagen geprägt. In der Nachbarschaft liegt die malerische alte Hafenstadt Piran, die im italienisch-venezianischen Stil erbaut ist, auf einer Landzunge. Bei dieser Stadtbesichtigung können Sie viele beeindruckende Plätze und Straßenzüge entdecken. Unterwegs kehren Sie in einem Wein- gut zu einer Weinprobe mit Schinken, Käse und Brot ein. Anschließend Rückfahrt zum Hotel. Foto: Via Mea Am Abend lassen Sie den Tag und die gesamte Reise beim letzten Abendessen im Hotel in gemeinsamer Runde Revue passieren. Fünfte Übernachtung in Novigrad. 7. Tag: Samstag, 09. November 2019: Heimreise Nachdem Sie noch einmal das Frühstück im Hotel genießen konnten, treten Sie mit dem Bus die Rückreise nach Stuttgart-Echterdingen an. Selbstverständlich steht Ihnen dann bei Rückankunft wieder der Heideker-Taxi-Service zur Verfügung. Programmänderungen vorbehalten. Reisepreis: Pro Person im Doppelzimmer: 1.085,- € Einzelzimmerzuschlag: 85,- € Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen Maximale Gruppengröße: 35 Personen Anmeldeschluss: 31.07.2019 (begrenzte Kapazität, Bestätigung gemäß Anmeldeeingang) Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 4
Übernachtungshotel: Aminess Maestral Hotel **** Terre 2 52466 Novigrad – Kroatien Tel. +385 52 858 600 www.aminess.com/de/aminess-maestral-hotel Ab der 2. Nacht wohnen Sie im 4-Sterne-Hotel Aminess Maestral. Das Hotel liegt ca. 10 Gehminuten von Novigrad entfernt am Meer, der Kiesstrand ist in ca. 150-200 m zu erreichen. Neben einem Außen- pool mit einer geräumigen Sonnenterrasse verfügt das Hotel über einen 25 m Innenpool mit beheiztem Meerwasser und einen großen Fitnessraum mit Geräten. Auch ist dem Hotel ein Wellnessbereich mit Whirlpools, verschiedenen Saunen, einer Relax-Zone und Möglichkeiten zu Massagebehandlungen angeschlossen (Nutzung des Wellnessbereichs gegen Aufpreis). Alle Zimmer verfügen über Badezimmer mit WC und Dusche oder Badewanne, Föhn, Safe, Minibar, WLAN, Telefon, TV und Klimaanlage. Im Reisepreis enthaltene Leistungen: • Heideker-Taxi-Service im Großraum Stuttgart (Taxikreis 1 – Details siehe Infoblatt) • Busanreise im komfortablen Fernreisebus ab Stuttgart-Echterdingen • 1 x Übernachtung mit Frühstück und Abendessen in einem 3- oder 4-Sterne-Hotel in Aquileia • 5 x Übernachtung mit Frühstücksbuffet im 4-Sterne-Hotel Aminess Maestral in Zimmern mit Balkon zur Meerseite • 5 x Abendessen im Hotel in Buffetform inkl. Getränke (Bier, Wein, Wasser, Säfte) • Ausflug zur Olivenernte inkl. Picknick und Mittagessen, jeweils inkl. Getränke • 1 x Weinprobe mit Schinken, Käse und Brot • Ausflüge, Besichtigungen und Eintritte gemäß Programm • Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung in Istrien • Audio-Führungssystem während der Reise • Handlicher Reiseführer pro gebuchtem Zimmer • Gemeindeblatt-Reisebegleitung und Andachten durch Kirchenrat Klaus Rieth Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen: • Weitere Mahlzeiten • zusätzliche Getränke zu den Mahlzeiten (sofern nicht inkludiert) • Persönliche Ausgaben • Trinkgelder • Reiseversicherungen Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung, welche einen evtl. medizinisch nötigen Rücktransport abdeckt. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 5
Einreisebestimmungen sowie Impfvorschriften: Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Italien, Kroatien und Slowenien ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Es sind keine speziellen Impfungen vorgeschrieben. Es wird grundsätzlich empfohlen, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes zu über- prüfen und ggf. zu vervollständigen. Wichtige Hinweise: Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen weisen wir darauf hin, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Sollten Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, kommen Sie bitte vor Buchung der Reise auf uns zu. Wir bemühen uns, die Teilnahme zu ermöglichen und prüfen, ob die gewünschte Reise für Sie geeignet ist. Die Anzahlung in Höhe von 20% wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung fällig, die Restzahlung bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn. Bis 13.10.2019 kann diese Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, abgesagt werden. Die einge- zahlten Beträge werden voll erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen. Im Falle eines Rücktritts des Reisenden vom Reisevertrag fallen je nach Rücktrittstermin Stornokosten gemäß Punkt 8.3 der Reisebedingungen an. Reiseveranstalter: Heideker Reisen GmbH (im Sinne des dt. Reiserechts) Dottinger Str. 55 72525 Münsingen Telefon: 07381-93 95-0 E-Mail: info@heideker.de Reisevermittler: Evangelische Gemeindepresse GmbH Leserreisen Augustenstr. 124 70197 Stuttgart Tel: 0711-60 100 49 E-Mail: leserreisen@evanggemeindeblatt.de Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 6
Evangelische Gemeindepresse GmbH Leserreisen Augustenstr. 124 70197 Stuttgart Verbindliche A N M E L D U N G zur Leserreise mit dem Evangelischen Gemeindeblatt für Württemberg Olivenernte in Istrien vom 03.–09. November 2019 1. Teilnehmer/in: Vorname(n) ................................................. Name ...…................................................................... Straße .................................................................................................................................................. PLZ/Ort ................................................................................................................................................ Tel.-Nr. .......................................................... Mobil-Nr. ..................................................................... Geb.-Datum ................................................ E-Mail .......................................................................... 2. Teilnehmer/in: Vorname(n) ................................................. Name ...…................................................................... Straße .................................................................................................................................................. PLZ/Ort ................................................................................................................................................ Tel.-Nr. .......................................................... Mobil-Nr. ……….......................................................... Geb.-Datum ................................................ E-Mail …....................................................................... Unterbringung: □ Doppelzimmer □ Einzelzimmer □ ½ Doppelzimmer (ggf. zusammen mit ...................................................) Ersatzweise EZ, wenn keine weitere Person für das ½ DZ gefunden wird. Bitte Zutreffendes ankreuzen: □ Ja, ich/wir möchte/n den Taxi-Service in Anspruch nehmen. □ Nein, ich/wir nutze/n den Taxi-Service nicht und reise/n selbst zur Bus-Abfahrt an (Gutschrift 25,- € p.P.) □ Ich/wir bin/sind einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Vor- und Zuname, Wohnort und Festnetz-Telefonnummer an alle Teilnehmer der Reise verteilt wird. (nicht gewünschte Datenangaben ggf. streichen) □ Sonstige Bemerkungen (Vegetarier etc.): …..……………….…………...………………………. ……………………………………………………………………………………………………………… bitte auch die Rückseite ausfüllen
Seite 2 zur Anmeldung Leserreise „Istrien“ vom 03. – 09.11.2019 □ Ja, ich wünsche folgende Reiseversicherung (Tarife gemäß Informationsblatt): □ Komplett-Paket 37,-€ p.P. □ Reise-Rücktrittskosten-Versicherung 28,-€ p.P. In Notfällen (Unfall, Erkrankung) während der Reise zu benachrichtigende Kontaktperson: (freiwillige Angabe) Name ……………………………………………………………………………………………………….. Telefon ……………..……………………………………………………………………………….………. Rechnungsstellung (bei unterschiedlichen Anschriften): □ eine Gesamtrechnung an ………………………………………………….………………………… □ getrennte Rechnungen. Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises leiste/n ich/wir nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, die Restzahlung bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hiermit melde ich mich und alle vorgenannten Teilnehmer zur oben genannten Reise auf Grundlage der Reiseausschreibung des Evangelischen Gemeindeblattes an. Neben der Reisebeschreibung inkl. Einreise- bestimmungen und Impfvorschriften liegen mir die Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie das „Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB“ vor und ich erkenne sie – zugleich für alle von mir mit angemeldeten Teilnehmer – ausdrücklich an. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass der Reisevermittler und der Reiseveranstalter meine in dieser Anmeldung genannten Daten im Rahmen der Leserreise verarbeiten dürfen. Hierzu gehört auch die mögliche Weitergabe der Daten an Dritte, die im Rahmen der Reise meine Daten benötigen, z.B. Hotel, Versicherung und Reisebegleiter. Einer Weitergabe der Daten an Dritte zu anderen Zwecken wird ausdrücklich nicht zugestimmt. Ich bestätige, dass ich berechtigt bin, die Daten der weiteren Teilnehmer anzugeben. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass meine Daten zukünftig auch für Werbemaßnahmen ausschließlich im Rahmen der Leserreisen verarbeitet werden dürfen. Meine Rechte auf Auskunft, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch kann ich jederzeit per E-Mail an leserreisen@evanggemeindeblatt.de wahrnehmen. Ort/Datum ................................................. Unterschrift .................................................................... ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Reiseveranstalter: Heideker Reisen GmbH, Dottinger Str. 55, 72525 Münsingen Reisevermittler: Evangelische Gemeindepresse GmbH, Augustenstr. 124, 70197 Stuttgart
TAXI-Service inklusive Urlaub von Anfang an – bequemer geht es nicht! So funktioniert der Heideker Taxi-Service 20 Der Taxi-Service in der Taxi-Zone 1 ist im Reisepreis inkludiert. In der Taxi-Zone 2 fällt ein Zuschlag von € 20 pro Person an. Sollten Sie selbst zur Bus-Abfahrtstelle Flughafen kommen, buchen Sie den Spar- zustieg Abholungen außerhalb des Taxibereiches sind gegen Aufpreis möglich. 2. Acht Tage vor der Reise Spätestens 8 Tage vor Ihrer Reise erhalten Sie mit den Reiseunterlagen die Telefon- nummer der für Ihre Abholung zuständi- gen Taxizentrale. 3. Fünf Tage vor der Abreise Fünf Tage vor der Abreise rufen Sie die zu- ständige Taxizentrale an und stimmen Ihre * Spar-Zustiege: Kontaktdaten (Telefonnummer, Wohnad- - ten kommen möchten, bieten wir einen Nachlass von € 25 pro Person auf den Reise- 4. Am Tag vor der Abreise preis. Die Taxizentrale gibt Ihnen die genaue Ab- holzeit bis spätestens 19.00 Uhr bekannt. Folgende Sparzustiege sind möglich: Das Taxiunternehmen bringt Sie dann am Abreisetag – ggf. zusammen mit anderen • Münsingen – Heideker-Betriebshof Reiseteilnehmern – zum nächstgelegenen Bei der Rayse – Kostenloser, unbewachter PKW-Parkplatz während Ihrer Reise Abfahrtsort des Busses bzw. zum Flug- • Leinfelden-Echterdingen hafen. 5. Rückreise • Flughafen Stuttgart Für die Rückreise werden die Taxis von • Reutlingen – alter Omnibusbahnhof Heideker Reisen bestellt. • Ulm-Seligweiler – Raststätte Ulm-Ost Sonderzustiege für Bus- und Flugreisen: Raststätten nutzen. Bei allen Flugreisen besteht die Möglichkeit gegen evtl. Aufpreis „Gut zu wissen“ auf www.heideker.de. 253
REISEN IN NETTER GESELLSCHAFT – Storno-Informations-Service – GUT UND GÜNSTIG VERSICHERT die zweite Chance für Ihren Urlaub. Bevor Sie Ihre Reise wegen plötzlicher Krankheit oder einem anderen versicherten UnserVersicherungsschutz sichert Ihnen einen sorglosen Urlaub, Grund stornieren, fragen Sie um Rat und Empfehlung bei MDT und nutzen Sie von der Buchung bis zur Rückkehr. den kostenlosen Storno-Informations-Service! Telefon: +49 (0) 6103 / 70649-150 E-Mail: stornoinfo@mdt24. de oder Fax: +49 (0) 6103 706 49-202. Heideker Reisen empfiehlt Ihnen das günstige„Komplett-Paket“, Die zweite Chance für Ihren ersehnten Urlaub, denn ggf. müssen Sie nicht mindestens aber eine „Reise-Rücktrittskosten-Versicherung“. stornieren und können Ihre Reise doch noch antreten. •••••è A Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Heideker Reisen WennSievonIhrerReiseausversichertemGrundzurücktretenmüssen,werden Komplett-Paket Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten sowie die Mehrkosten des verspäteten Reiseantritts erstattet. Leistungen siehe A B D E F VersicherteRücktrittsgründesindz.B.unerwarteteschwereErkrankung,schwe- Reisedauer bis 31 Tage weltweit reUnfallverletzung,Tod,Arbeitsplatzwechsel,EinreichungderScheidungsklage, gerichtliche Vorladung und einiges mehr. Preis pro Person Klare und eindeutige Regelung bei Vorerkrankungen. Reisepreis bis mit Selbstbehalt € 500,– € 16,– •••••è B Reiseabbruch-Versicherung € 750,– € 22,– Wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund abbrechen oder unterbrechen € 1.000,– € 28,– müssen,werdenIhnendienichtgenutztenReiseleistungenunddieMehrkosten eineraußerplanmäßigenBeendigungoderUnterbrechungeinerReiseerstattet. € 1.250,– € 37,– VersicherteGründesindz.B.unerwarteteschwereErkrankung,schwereUnfall- € 1.500,– € 42,– verletzung, Tod oder Schaden am Eigentum und einiges mehr. € 1.750,– € 49,– •••••è D Reise-Krankenversicherung € 2.000,– € 57,– € 2.250,– € 64,– Wenn Sie z. B. unerwartet erkranken oder einen schweren Unfall erleiden, werden Ihnen u. a. die Kosten einer medizinischen notwendigen ambulanten € 2.500,– € 71,– oder stationären Heilbehandlung (inklusive verordneter Hilfsmittel und auch € 2.750,– € 77,– Massagen,Akupunkturetc.)unddesmedizinischsinnvollenKrankenrücktrans- € 3.000,– € 84,– portsbeiakutauftretendenKrankheitenoderUnfallverletzungenimAusland € 5.000,– € 114,– erstattet sowie auch Überführungs-/Bestattungskosten im Todesfall. •••••è E 24h-Notfall-Assistance Heideker Reisen Die24h-Notfall-AssistanceerstattetSuch-,Bergungs-undRettungskostenund Reise-Rücktrittskosten-Versicherung erbringt durch ihre Notrufzentrale rund um die Uhr Beistandsleistungen bei Notfällen während der Reise, z. B. bei Krankheit, Unfall oder Tod, Verlust von Leistungen siehe A DokumentenoderReisezahlungsmitteln,Strafverfolgungsmaßnahmen,Betreu- Reisedauer bis 31 Tage weltweit ung minderjähriger Kinder bei Krankheit/Unfall der Eltern und einiges mehr. Preis pro Person •••••è F Reisegepäck-Versicherung Reisepreis bis mit Selbstbehalt Wenn Ihr Reisegepäck während der Reise abhanden kommt, zerstört oder € 500,– € 10,– beschädigt wird, wird Ihnen der Zeitwert des Reisegepäcks bis zu 1.500 Euro je € 750,– € 16,– PersonjePersonersetzt.WennIhrReisegepäckverspätetamBestimmungsort ankommt, werden Ihnen notwendige Ersatzkäufe bis zu 500 Euro jeVersiche- € 1.000,– € 22,– rungsfall ersetzt. € 1.250,– € 28,– € 1.500,– € 34,– Hinweise € 1.750,– € 41,– Dieser Versicherungsschutz kann bei Buchung der Reise, spätestens jedoch bis 30 Tage vorReiseantritt,beikurzfristigerenBuchungenspätestensinnerhalb3Werktagennach € 2.000,– € 47,– Reisebuchung erlangt werden. € 2.250,– € 53,– Geltungsbereich: weltweit Versicherungsdauer: bis max. 31 Tage € 2.500,– € 59,– Selbstbehalt: Bei Tarifen mit Selbstbehalt beträgt Ihr Eigenanteil in der Reise-Rück- € 2.750,– € 66,– trittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro je Person; in der Reise-Krankenversicherung und Reisegepäck- € 3.000,– € 72,– Versicherung 75 Euro je Schadenfall. Die komplette Abwicklung, Vertrags- und Schadenbearbeitung erfolgt durch die MDT € 5.000,– € 100,– Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler. Tarife Tarif Tarife ohne rif hne Se Selbs Selbstbehalt lbstbe lbs tbehal tbe haltt auf hal auf Anf Anfrage. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler für den führenden Versicherer DFV Deutsche Familienversicherung AG und weitere beteiligte Versicherer (VB MDT 2014-D). Schadenanzeigen,denAntragzumStorno-Informations-Servicesowiedieausführlichen Versicherungsbedingungen erhalten Sie im Internet unter: www.mdt24.de/download MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler, Telefon: +49 (0) 6103 / 70649-150 E-Mail: service@mdt24.de, Website: mdt24.de
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise Allgemeine Reisebedingungen derlichen Reiseunterlagen mitzuführen, nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Diese Allgemeinen Reisebedingungen sofern sich der Veranstalter nicht aus- gelten für alle Reiseverträge, die ab drücklich zur Beschaffung der Visa oder 01.11.2018 abgeschlossen werden. Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es etc. verpflichtet hat. sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrags 3.3. Kann die Reise infolge fehlender 1.1. Reiseanmeldungen können münd- persönlicher Voraussetzungen nicht lich, telefonisch, durch E-Mail, SMS angetreten werden, so ist der Reisende Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschal- oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag hierfür verantwortlich, wenn dies allein reisen gelten. Das Unternehmen Heideker Reisen GmbH, Dottinger Straße soll mit den Formularen des Reisever- auf sein schuldhaftes Verhalten zu- anstalters (Reiseanmeldung und Reise- rückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, 55, 72525 Münsingen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsge- bestätigung) einschließlich sämtlicher fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 8. mäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Un- Abreden, Nebenabreden und Vorgaben (Rücktritt) entsprechend. ternehmen Heideker Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende 4. Zahlungen Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Rei- 4.1. Das Fordern oder Annehmen von in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförde- sebestätigung, die auch als Bestätigung Zahlungen (Anbzw. Restzahlung) des Rei- rung im Fall seiner Insolvenz. des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 senden ist nach Abschluss des Vertrags S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei nur bei Bestehen eines wirksamen Kun- Vertragsschluss anwesend oder wird der dengeldabsicherungsvertrags und Über- Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 Vertrag außerhalb der Geschäftsräume mittlung des Sicherungsscheins zulässig. • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pau- des Veranstalters geschlossen, so hat 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags schalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. der Reisende Anspruch auf eine Bestäti- sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, gung des Vertrags in Papierform. soweit die Parteien keine abweichende • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Rei- ausdrückliche Vereinbarung treffen. Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. sende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Innerhalb dieser Frist wird die Reise Zug um Zug gegen Aushändigung der einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder durch den Veranstalter bestätigt. vollständigen Reiseunterlagen, soweit dem Reisebüro in Verbindung setzen können. 1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, für die Reise erforderlich und/oder vor- • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemes- worauf der Reisende ausdrücklich hinzu- gesehen, zu zahlen. Für Reisen mit einer weisen ist, lediglich verbindliche Reser- Mindestteilnehmerzahl ist der Restbe- senen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine vierungen vor. Danach soll der Reisever- trag zu zahlen, wenn der Veranstalter andere Person übertragen. trag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden. nicht mehr nach Ziff. 12. (siehe unten) • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte 1.4. Eine von der Reiseanmeldung ab- zurücktreten kann. Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im weichende oder nicht rechtzeitige Rei- 4.4. Vertragsabschlüsse drei Wochen vor sebestätigung ist ein neuer Vertrags- Reisebeginn verpflichten den Reisenden Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens antrag, an den der Veranstalter 10 Tage zur sofortigen Zahlung des gesamten 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des gebunden ist und den der Reisende in- Reisepreises Zug um Zug gegen Aushän- Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zu- nerhalb dieser Frist annehmen kann. digung der vollständigen Reiseunter- 1.5. Buchungen im elektronischen Ge- lagen, soweit für die Reise erforderlich rücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiser- schäftsverkehr richten sich nach den und/oder vorgesehen. höhung vor- behält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, Erläuterungen auf unserer Internetseite 4.5. Sofern der Reisende die fälligen wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. und den dort abrufbaren Reisebedin- Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht gungen. leistet, kann der Reiseveranstalter nach • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Ver- 1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet Mahnung und angemessener Fristset- trag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, bietet der Reisende dem Veranstalter zung vom Vertrag zurücktreten und eine wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Aus- den Abschluss des Reisevertrags durch Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. nahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschal- Betätigung des Buttons „zahlungspflich- (siehe unten) verlangen. tig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden reise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der wird der Eingang seiner Buchung (Reise- 5. Leistungen und Pflichten Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kosten- anmeldung) unverzüglich auf elektroni- 5.1. Der Veranstalter behält sich Ände- erstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. schem Weg bestätigt (nur Eingangsbe- rungen vom Prospekt/Katalog vor, ins- stätigung, keine Annahme). Die Annahme besondere Änderungen der Leistungs- • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor erfolgt durch die Reisebestätigung in- beschreibung sowie der Preise. Er darf Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom nerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die eine konkrete Änderung der Prospekt- Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwer- Hinweise für Buchung und Reisebestäti- und Preisangaben erklären, wenn er den gung auf der Internetseite maßgeblich. Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber wiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraus- informiert. sichtlich beeinträchtigen. 2. Vermittelte Leistungen – weitere 5.2. Der Veranstalter hat Informations- • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise erst nach Beginn der Reise erbrachte pflichten vor Reiseanmeldung, soweit Leistungen dies für die vorgesehene Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr 2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu vom Vertrag zurücktreten. Prospekt, den Reiseunterlagen und in erfüllen (insbesondere über wesentliche • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der den sonstigen Erklärungen als vermittelt Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind bezeichneten zusätzlichen Nebenleis- und Restzahlung, Mindestteilnehmer- tungen (Besuch von Veranstaltungen zahl, Rücktrittsentschädigungen, Form- dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten etc.) sind wir nicht Veranstalter, son- blatt für Pauschalreisen). anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr dern lediglich Vermittler i.S. des § 651v 5.3. Vertragsinhalt und Leistungen be- vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt BGB. Als Vermittler haften wir insofern stimmen sich nach den vor Reisebeginn grundsätzlich nur für die Vermittlung gemachten Angaben des Veranstalters dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag (einschließlich von uns zu vertretender nach Ziff. 5.1. und insbesondere den erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht vereinbarten Vorgaben des Reisenden, der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter jedoch für die vermittelten Leistungen soweit nicht ausdrücklich anderes ver- selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere ver- einbart ist. Sie sollen in der Reiseanmel- es versäumt, Abhilfe zu schaffen. tragliche Haftung als Vermittler ist aus- dung und Reisebestätigung enthalten • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Scha- geschlossen, soweit nicht Körperschä- sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist denersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß den, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit dem Reisenden, sofern nicht bereits in vorliegen, Hauptpflichten aus dem Rei- der Annahme des Antrags (Reisebestä- erbracht werden. severmittlervertrag betroffen sind, eine tigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertrags- • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich zumutbare Möglichkeit zum Abschluss schluss enthalten, unverzüglich nach in Schwierigkeiten befindet. einer Versicherung besteht oder eine Vertragsschluss eine vollständige Reise- • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitglied- vereinbarte Beschaffenheit fehlt. bestätigung oder Abschrift des Vertrags 2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn zur Verfügung zu stellen. staaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt der Erbringung einer Pauschalreiseleis- 5.4. Der Veranstalter hat über seine Bei- die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Rei- tung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel standspflichten zu informieren und diese sever- mittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförde- ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich maßgeblich. der Reisende z.B. hinsichtlich der verein- rung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der barten Rückbeförderung oder anderen Reisenden gewährleistet. Heideker Reisen GmbH hat eine Insolvenzab- 3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizei- Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei sicherung mit HansMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die liche Formalitäten vom Reisenden verschuldeten Umstän- 3.1. Der Veranstalter unterrichtet den den kann der Veranstalter Ersatz ange- Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständi- Reisenden vor der Reiseanmeldung über messener und tatsächlich entstandener ge Behörde (Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon: +49 (0) allgemeine Pass- und Visumerfordernisse Aufwendungen verlangen. 40/ 53 799 360, Mail: insolvenz@hansemerkur.de )kontaktieren, wenn einschließlich der ungefähren Fristen für 5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden die Erlangung von Visa sowie über ge- rechtzeitig vor Reisebeginn die notwen- ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Heideker Reisen GmbH sundheitspolizeiliche Formalitäten des digen Reiseunterlagen zu übermitteln verweigert werden. Bestimmungslands (einschließlich zwi- und über nach Vertragsschluss eingetre- schenzeitlich eingetretener Änderungen). tene Änderungen zu unterrichten (siehe Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale 3.2. Nach Erfüllung der Informations- auch Ziff. 6.). pflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende 5.6. Preis- und Leistungsänderungen Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie- selbst die Voraussetzungen für die Rei- nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. ge- eu2015-2302.de seteilnahme zu schaffen und die erfor- regelt. www.heideker.de
6. Unerhebliche und erhebliche schädigung nach dem Reisepreis abzüg- 12.2. Der Veranstalter kann vor Reise- Der Reisende kann unbeschadet der Leistungsänderungen lich des Werts der vom Reiseveranstalter beginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Minderung oder der Kündigung Scha- 6.1. Unerhebliche Änderungen der Rei- ersparten Aufwendungen sowie abzüg- sich für die Pauschalreise weniger Perso- densersatz nach § 651n BGB verlangen. seleistungen durch den Veranstalter lich dessen, was er durch anderweitige nen als die im Vertrag angegebene Min- Bei Schadensersatzpflicht hat der Veran- sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, Verwendung der Reiseleistungen er- destteilnehmerzahl angemeldet haben. stalter den Schadensersatz unverzüglich wenn sie der Veranstalter gegenüber wirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf 12.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach zu leisten. dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, Verlangen des Reisenden die Höhe der Ziff. 12.1. nicht erreicht und will der Ver- 14.7. Anrechnung von Entschädigungen SMS oder in Papierform klar, verständ- Entschädigung zu begründen. anstalter zurücktreten, hat der Veran- Hat der Reisende aufgrund desselben lich und in hervorgehobener Weise vor 8.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden stalter den Rücktritt innerhalb der im Ereignisses gegen den Veranstalter An- Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Rei- ist der Veranstalter zur Rückerstattung Vertrag bestimmten Frist (bis spätestens spruch auf Schadensersatz oder auf Er- senden bei Reisemängeln bleiben hier- des Reisepreises verpflichtet. Die Rück- 21 Tage vor Reisebeginn) zu erklären. stattung eines infolge einer Minderung von unberührt. erstattung hat unverzüglich, auf jeden 12.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Ver- zu viel gezahlten Betrages, so muss 6.2. Erhebliche Vertragsänderungen Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach trag zurück, verliert er den Anspruch auf sich der Reisende den Betrag anrech- sind nicht einseitig und nur unter den Zugang der Rücktrittserklärung, zu er- den vereinbarten Reisepreis. nen lassen, den er aufgrund desselben konkreten Voraussetzungen des § 651g folgen. 12.5. Der Veranstalter ist infolge des Ereignisses als Entschädigung oder als BGB vor Reisebeginn zulässig, über die 8.7. Abweichend von Ziff. 8.2. kann der Rücktritts zur Rückerstattung des Rei- Erstattung nach Maßgabe internationa- der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch Reiseveranstalter vor Reisebeginn kei- sepreises verpflichtet und hat die Rück- ler Übereinkünfte oder von auf solchen E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu ne Entschädigung verlangen, wenn am erstattung unverzüglich, auf jeden Fall beruhenden gesetzlichen Vorschriften unterrichten hat. Der Reisende kann Bestimmungsort oder in dessen unmit- aber innerhalb von 14 Tagen nach dem nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat. zurücktreten oder die angebotene Ver- telbarer Nähe unvermeidbare, außerge- Rücktritt, zu leisten. 14.8. Gepäckbeschädigung und Gepäck- tragsänderung bzw. Ersatzreise inner- wöhnliche Umstände auftreten, die die verspätung bei Flugreisen halb der Annahmefrist des Veranstalters Durchführung der Pauschalreise oder 13. Rücktritt des Veranstalters bei Der Reisende wird darauf hingewiesen, annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung die Beförderung von Personen an den unvermeidbaren, außergewöhnlichen dass Gepäckverlust, ‐beschädigung des Reisenden gilt das Angebot des Ver- Bestimmungsort erheblich beeinträchti- Umständen und ‐verspätung im Zusammenhang mit anstalters als angenommen. Im Übrigen gen. Umstände sind unvermeidbar und 13.1. Der Veranstalter kann vor Reisebe- Flugreisen nach den luftverkehrsrecht- ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, ginn vom Vertrag zurücktreten, wenn lichen Bestimmungen vom Reisenden 6.3. Wird die erhebliche Änderung oder wenn sie nicht der Kontrolle der Partei er aufgrund unvermeidbarer, außerge- unverzüglich vor Ort mittels Schadenan- die Ersatzreise angenommen, so hat der unterliegen, die sich hierauf beruft und wöhnlicher Umstände an der Erfüllung zeige der zuständigen Fluggesellschaft Reisende Anspruch auf Minderung (§ sich ihre Folgen auch dann nicht hätten des Vertrags gehindert ist und er den anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis Reiseveranstalter können die Erstattun- nicht mindestens gleichwertig ist. Er- Vorkehrungen getroffen worden wären. vom Rücktrittsgrund erklärt. gen aufgrund internationaler Überein- geben sich durch die Änderung für den 13.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 13.1. künfte ablehnen, wenn die Schadenan- Veranstalter geringere Kosten, so sind 9. Umbuchungen und Änderungen verliert der Veranstalter den Anspruch zeige nicht ausgefüllt worden ist. Die dem Reisenden die geringeren Kosten auf Verlangen des Reisenden auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Schadenanzeige ist bei Gepäckbeschä- zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB). 9.1. Grundsätzlich besteht nach Ver- Rückerstattung des Reisepreises ver- digung binnen 7 Tagen, bei Verspätung tragsschluss kein Anspruch des Reisen- pflichtet und hat insofern unverzüglich, innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung 7. Vertragsübertragung – Ersatzreisende den auf Änderungen des Vertrags. Der auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Ta- zu erstatten. 7.1. Der Reisende kann innerhalb einer Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn gen nach dem Rücktritt, die Rückerstat- angemessenen Frist, in jedem Fall bei möglich, zulässig und zumutbar, Wün- tung zu leisten. 15. Haftungsbeschränkung Zugang nicht später als sieben Tage vor sche des Reisenden berücksichtigen. 15.1. Die vertragliche Haftung des Ver- Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, 9.2. Verlangt der Reisende nach Ver- 14. Reisemängel, Rechte und anstalters für Schäden, die nicht Körper- Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner tragsschluss Änderungen oder Umbu- Obliegenheiten des Reisenden schäden sind, ist auf den dreifachen Rei- ein Dritter in die Rechte und Pflichten chungen, so kann der Veranstalter bei 14.1. Mängelanzeige durch den Reisen- sepreis beschränkt, soweit ein Schaden aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Umbuchungen etc. als Bearbeitungsent- den Der Reisende hat dem Veranstalter des Reisenden weder vorsätzlich noch 7.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt gelt pauschaliert 15 EURO verlangen, so- einen Reisemangel unverzüglich anzu- grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder des Dritten widersprechen, wenn die- weit er nicht nach entsprechender aus- zeigen. Wenn der Veranstalter wegen der soweit der Veranstalter für einen dem ser die vertraglichen Reiseerfordernisse drücklicher Information des Reisenden schuldhaften Unterlassung der Anzeige Reisenden entstehenden Schaden allein nicht erfüllt. ein höheres Bearbeitungsentgelt oder durch den Reisenden nicht Abhilfe schaf- wegen eines Verschuldens eines Leis- 7.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, eine höhere Entschädigung nachweist, fen konnte, kann der Reisende keine tungsträgers verantwortlich ist. haften er und der Reisende dem Ver- deren Höhe sich nach dem Reisepreis Minderung nach § 651m BGB oder Scha- 15.2. Gelten für eine von einem Leis- anstalter als Gesamtschuldner für den unter Abzug des Werts der vom Reise- densersatz nach § 651n BGB verlangen. tungsträger zu erbringende Reiseleis- Reisepreis und die durch den Eintritt des veranstalter ersparten Aufwendungen 14.2. Adressat der Mängelanzeige tung internationale Übereinkommen Dritten entstehenden Mehrkosten. Der sowie dessen bestimmt, das der Reise- Reisemängel sind während der Reise oder auf diesen beruhende gesetzliche Reiseveranstalter darf eine Erstattung veranstalter durch anderweitige Ver- bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Bestimmungen, nach denen ein An- von Mehrkosten nur fordern, wenn und wendung der Reiseleistungen erwerben Reiseleitung oder ein Vertreter des Ver- spruch auf Schadensersatz nur unter soweit diese angemessen und ihm tat- kann. anstalters nicht vorhanden oder nicht bestimmten Voraussetzungen oder Be- sächlich entstanden sind. vereinbart, sind Reisemängel, sofern schränkungen geltend gemacht werden 7.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden 10. Reiseabbruch eine schnelle Verbindung möglich ist, kann, so kann sich der Veranstalter ge- nachzuweisen, in welcher Höhe durch Wird die Reise nach Reisebeginn infol- direkt beim Veranstalter oder der in der genüber dem Reisenden auf diese Über- den Eintritt des Dritten Mehrkosten ent- ge eines Umstandes abgebrochen oder Reisebestätigung angeführten Kontakt- einkommen und die darauf beruhenden standen sind. wird eine Leistung aus einem Grund stelle oder dem Reisevermittler anzu- gesetzlichen Bestimmungen berufen. nicht in Anspruch genommen, der in der zeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern 15.3. Auf Ziff. 14.7. (Anrechnung von Ent- 8. Rücktritt des Reisenden vor Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krank- ergeben sich aus der Reisebestätigung). schädigungen) wird verwiesen. Reisebeginn – Nichtantritt der Reise heit), so hat der Veranstalter bei den 14.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe 8.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende Leistungsträgern die Erstattung erspar- Der Reisende kann Abhilfe verlangen. 16. Verjährung – Geltendmachung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der ter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse Der Veranstalter hat darauf den Rei- 16.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. Rücktritt sollte schriftlich oder in Text- für die nicht in Anspruch genommenen semangel zu beseitigen. Adressat des 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Ver- form (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Leistungen zu erreichen, sofern es sich Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. anstalter oder dem Reisevermittler, der Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist nicht um völlig unerhebliche Leistungen Im Übrigen gilt Ziff. 14.2.. Wenn der die Buchung vorgenommen hat, geltend der Rücktritt gegenüber dem Reisever- handelt oder gesetzliche oder behörd- Veranstalter nicht innerhalb der vom zu machen. mittler. Maßgeblich ist der Zugang des liche Bestimmungen dem entgegenste- Reisenden gesetzten angemessenen 16.2. Die Ansprüche des Reisenden – Rücktritts bei dem Veranstalter oder hen. Frist abhilft, kann der Reisende selbst ausgenommen Körperschäden – nach Vermittler. Abhilfe schaffen und Ersatz der erfor- § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, 8.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zu- 11. Kündigung bei schwerer Störung derlichen Aufwendungen verlangen. Minderung, Schadensersatz) verjäh- rück oder tritt er die Reise nicht an, ver- durch den Reisenden – Mitwirkungs- Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie ren in zwei Jahren. Die Verjährungs- liert der Reiseveranstalter den Anspruch pflichten sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. frist beginnt mit dem Tage, an dem die auf den vereinbarten Reisepreis. Der Rei- 11.1. Der Veranstalter kann den Reisever- Der Veranstalter kann die Abhilfe nur Pauschalreise dem Vertrag nach enden severanstalter kann jedoch eine ange- trag fristlos kündigen, wenn der Reisen- verweigern, wenn sie unmöglich ist oder sollte. messene Entschädigung bei Bus-, Flug-, de trotz Abmahnung erheblich weiter unter Berücksichtigung des Ausmaßes Flussreisen nach Ziff. 8.3. verlangen. Bei stört, so dass seine weitere Teilnahme des Reisemangels und des Werts der 17. Verbraucherstreitbeilegung und den sonstigen Reisen gilt Ziff. 8.5. für den Veranstalter und/oder die Rei- betroffenen Reiseleistung mit unver- Online-Streitbeilegungsplattform 8.3. Entschädigungspauschalen bei Bus-, senden nicht mehr zumutbar ist. Dies hältnismäßigen Kosten verbunden ist. In 17.1. Heideker Reisen GmbH nimmt nicht Flug-, Flussreisen gilt entsprechend auch, wenn der Rei- diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. an einem Streitbeilegungsverfahren vor Bis zum 95. Tag vor Reisebeginn sende sich nicht an sachlich begründete 5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. = 10% des Reisepreises Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in den Reisenden über Ersatzleistungen, 17.2. Online-Streitbeilegungsplattform: 94. – 30. Tag vor Abreise diesem Fall der Reisepreis weiter zu, so- Rückbeförderung etc. und Folgen kon- Die Europäische Kommission stellt un- = 20% des Reisepreises weit sich nicht ersparte Aufwendungen kret zu informieren und seine Beistands- ter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 29. – 15. Tag vor Abreise und Vorteile aus einer anderweitigen pflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB). eine Plattform zur Online-Beilegung = 35% des Reisepreises Verwertung der Reiseleistung(en) erge- 14.4. Minderung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für 14. – 8. Tag vor Abreise ben. Schadensersatzansprüche des Ver- Für die Dauer des Reisemangels mindert Vertragsabschlüsse über die Internetsei- = 50% des Reisepreises anstalters bleiben insofern unberührt. sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf te des Veranstalters oder mittels E-Mail 7. – 2. Tag vor Abreise 11.2. Der Reisende soll die ihm zumutba- Ziff. 14.1. (siehe oben) wird verwiesen. bereit. = 60% des Reisepreises ren Schritte (z.B. Information des Veran- 14.5. Kündigung Wird die Pauschalreise Ab dem 1. Tag vor Abreise stalters) unternehmen, um drohende un- durch den Reisemangel erheblich beein- Reiseveranstalter: = 80% des Reisepreises gewöhnlich hohe Schäden abzuwenden trächtigt, kann der Reisende den Vertrag Heideker Reisen GmbH oder gering zu halten. nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Dottinger Straße 55, 72525 Münsingen 8.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der angemessenen Frist kündigen. Verwei- Telefon: 07381 – 9395 0 Nachweis gestattet, dass der Anspruch 12. Nichterreichen der Mindestteilneh- gert der Veranstalter die Abhilfe oder ist Fax: 07381 – 9395 25 auf Entschädigung nicht entstanden oder merzahl sie sofort notwendig, kann der Reisende www.heideker.de, info@heideker.de die Entschädigung wesentlich niedriger 12.1. Der Veranstalter hat den Reisenden ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen als die angeführte Pauschale sei. vor Reiseanmeldung und in der Reise- der Kündigung ergeben sich aus § 651l Insolvenzversicherer: Hanse Merkur 8.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 8.3. bestätigung über Mindestteilnehmer- Abs. 2 und Abs. 3 BGB. fallen, bestimmt sich die Höhe der Ent- zahl und Frist zu informieren. 14.6. Schadensersatz Stand: 01. Nov. 2018 Telefon: 0 73 81/93 95 0
Sie können auch lesen