Olivenernte in Istrien - Mediterrane Geselligkeit auf der kroatischen Halbinsel vom 3. bis 9. November 2019 - Evangelisches Gemeindeblatt

 
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Olivenernte in Istrien - Mediterrane Geselligkeit auf der kroatischen Halbinsel vom 3. bis 9. November 2019 - Evangelisches Gemeindeblatt
Olivenernte in Istrien
Mediterrane Geselligkeit auf der kroatischen Halbinsel
            vom 3. bis 9. November 2019
Die gesundheitlichen Vorteile des Olivenöls und sein Wohlgeschmack sind längst
allgemein bekannt. Zur Erzeugung hochwertigen Olivenöls ist Handarbeit
unerlässlich und diese beginnt nicht erst bei der Ernte. Der Qualitätsanspruch
fordert harte Arbeit, doch diese kann auch in geselliger Runde richtig Freude
machen – sie wird in Istrien zu einem echten, unvergesslichen Erlebnis. So wird bei
der Ernte hart gearbeitet, aber dazu wird gesungen, gegessen, getrunken und
gelacht. Auf der Halbinsel im Norden Kroatiens erwartet Sie unser Gastgeber auf
seiner Olivenplantage.
Sie erkunden bei der Reise noch einige malerische Orte auf der istrischen Halbinsel:
Poreč – eine ehemalige römische Kolonie, die Hafenstadt Piran im italienisch-
venezianischen Stil oder das moderne Kultur- und Wirtschaftszentrum Pula.
Freuen Sie sich auf eine abwechslungsreiche Reise an der nördlichen Adriaküste.

                    Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.
Olivenernte in Istrien - Mediterrane Geselligkeit auf der kroatischen Halbinsel vom 3. bis 9. November 2019 - Evangelisches Gemeindeblatt
Vorgesehener Reiseverlauf:
1. Tag: Sonntag, 03. November 2019: Anreise ins Friaul
Nutzen Sie den bequemen Heideker-Taxi-Service (siehe Informationsblatt).
Ab Stuttgart-Echterdingen fahren Sie mit dem Reisebus durch Österreich bis nach
Norditalien. Damit die Fahrstrecke nicht ganz so lang wird, verbingen Sie die erste Nacht in
Aquileia im Friaul. Beim gemeinsamen Abendessen im Hotelrestaurant lernen Sie Ihre
Mitreisenden näher kennen.
Übernachtung in Aquileia.

2. Tag: Montag, 04. November 2019: Aquileia – Schloss Miramare – Novigrad
                                        Am heutigen Morgen besichtigen Sie mit der romani-
                                        schen Kathedrale von Aquileia ein kleines Juwel. Das
                                        Gotteshaus, welches im 11. Jahrhundert erbaut
                                        wurde, verfügt für die damalige Zeit über beachtliche
                                        Ausmaße und gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. In
                                        fast der gesamten Kirche befinden sich wunder-
                                        schöne Bodenmosaike, die meisten von ihnen aus
                      Foto: Reimar Kopp dem 4. Jahrhundert. Das größte und beeindruckend-
ste Bodenmosaik erstreckt sich über das gesamte Haupt-
schiff. Die Mosaike wurden erst Anfang des 20. Jahrhunderts
aufgedeckt, beim Bau der Basilika hatte man diese mit einer
dicken Schicht Erde bedeckt und darauf die Kirche errichtet.
Weiter geht es dann zum Schloss Miramare. Das Schloss liegt
herrschaftlich auf einer Felsenklippe unweit von Triest und
wird auch „Sisi-Schloss“ genannt, da die Kaiserin Elisabeth
von Österreich dort mehrere Jahre verbrachte. Aufenthalt in
Schloss und Park, später Weiterfahrt ins kroatische Novigrad
an der Küste der Halbinsel Istrien. Hier beziehen Sie Ihr
Hotelzimmer für die weitere Reise.
Gemeinsames Abendessen und erste Übernachtung in
Novigrad.                                                                        Foto: Reimar Kopp

3. Tag: Dienstag, 05. November 2019: Poreč – Novigrad
Heute fahren Sie nach Poreč zur Stadt-
besichtigung. Poreč war einst eine römische
Kolonie. Während der Herrschaft des byzantini-
schen Kaisers Justitian erlebte Poreč seinen
Höhepunkt. Davon zeugt die Euphrasius-Basilika –
Weltkulturerbe der UNESCO – ein beeindruckendes
kulturhistorisches Denkmal mit Mosaiken, die zu
den besterhaltenen Werken dieser Epoche gehö-
ren. Anschließend Fahrt zurück nach Novigrad. Hier                         Foto: Via Mea

lernen Sie die Stadt zunächst bei einer Stadtführung kennen und haben dann Freizeit für
individuelle Erkundungen.
Abendessen im Hotelrestaurant und zweite Übernachtung in Novigrad.

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4. Tag: Mittwoch, 06. November 2019: Olivenernte
                                           Nach dem Frühstück bringt Sie der Bus in ein
                                           unweit gelegenes, typisch istrisches Dorf. Hier
                                           werden Sie mit einem Willkommensgetränk und
                                           Musik empfangen. Sie unternehmen einen Spa-
                                           ziergang durch das Dorf bis zur Olivenplantage.
                                           Unterwegs sehen Sie alte Steinhäuser, Höfe, die
                                           historische Schule und vieles mehr. Auf der
                                           Plantage werden Sie durch den Besitzer
                                           empfangen und genießen ein gemeinsames
                             Foto: Via Mea Picknick mit Olivenöl, Brot, Kuchen, Feigen und
Getränken. Anschließend können Sie bei einer kleinen organisierten Olivenernte selbst
Hand anlegen. Sie besuchen dann eine Ölmühle und erfahren Interessantes über die
Produktion sowie Eigenschaften und Verwendung des Olivenöls. Ein Mittagessen in einer
Gaststätte inkl. Wein, Saft, Wasser und mit Live-Musik rundet den Ausflug ab. Als kleine
Erinnerung an den Tag erhalten Sie zum Abschluss noch eine Flasche Olivenöl.

Am Abend treffen Sie sich zum gemeinsamen Abendessen im Hotelrestaurant.
Dritte Übernachtung in Novigrad.

5. Tag: Donnerstag, 07. November 2019: Pula – Lim Fjord – Rovinj
Die Geschichte von Pula beginnt mit einem Mythos über Argonauten und deren Suche
nach der Goldenen Rune, sie führt über Histrer, Römer und Venezianer, entwickelt sich
weiter als Zentralhafen der Österreichischen Monarchie bis zu einem großen und
modernen Kultur- und Wirtschaftszentrum von Istrien. Verschiedene Geschichtsperioden
beeinträchtigen das einzigartige Stadtbild, in dem römische Tempel, Barockpaläste,
frühchristliche Kirchen und die Überreste
der mittelalterlichen Stadtmauern mit
antiken Stadttoren ein idyllisches Bild
prägen. Sie sehen dann die prächtige
Arena – sie ist eines der besterhaltenen
römischen Amphitheater der Welt und
das bedeutendste Denkmal von Pula.
Die Arena, der Kampfplatz der Gladiato-
ren und Löwen, konnte damals bis zu
25.000 Zuschauer aufnehmen.
Anschließend Fahrt am Limski Kanal
entlang, einem canyonartigen Meeres-                                      Foto: Via Mea

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einschnitt. Urwaldartig mit immergrünem, dichtem Buschwald bewachsen ragt der Fjord
rund 10 km ins Land hinein.
Später am Nachmittag besichtigen Sie noch Rovinj. Der Rundgang durch die gemütlichen
Gassen führt Sie in die weite Geschichte zurück.
Von der Meeresseite ist die Stadt mit hohen Felsen
geschützt, auf deren Spitzen Häuser gebaut
wurden, und von der Landseite schützen hohe
Stadtmauern die Stadt. Das alles blieb bis heute
gut erhalten. Wenn Sie die Stadt durch das Tor von
Balbi betreten, haben Sie das Gefühl, als ob Sie in
eine andere Zeitdimension geraten wären.
Gemütliche Gassen führen Sie bis auf den Hügel                             Foto: Via Mea

zur Kirche der heiligen Euphemia (istrisch Fuma genannt), dem größten und best-
erhaltenen Denkmal in der Stadt.
Gegen Abend Rückfahrt nach Novigrad und Abendessen im Hotel.
Vierte Übernachtung in Novigrad.

6. Tag: Freitag, 08. November 2019: Istriens slowenische Küste: Portorož – Piran
Heute besuchen Sie Portorož, übersetzt „Rosenhafen“. Diese Stadt ist der Hauptort des
slowenischen Tourismus. Das Ortsbild ist durch den Strand, die Uferpromenade und
                                          Hotelanlagen geprägt. In der Nachbarschaft liegt
                                          die malerische alte Hafenstadt Piran, die im
                                          italienisch-venezianischen Stil erbaut ist, auf einer
                                          Landzunge. Bei dieser Stadtbesichtigung können
                                          Sie viele beeindruckende Plätze und Straßenzüge
                                          entdecken. Unterwegs kehren Sie in einem Wein-
                                          gut zu einer Weinprobe mit Schinken, Käse und
                                          Brot ein. Anschließend Rückfahrt zum Hotel.
                            Foto: Via Mea Am Abend lassen Sie den Tag und die gesamte
Reise beim letzten Abendessen im Hotel in gemeinsamer Runde Revue passieren.
Fünfte Übernachtung in Novigrad.

7. Tag: Samstag, 09. November 2019: Heimreise
Nachdem Sie noch einmal das Frühstück im Hotel genießen konnten, treten Sie mit dem
Bus die Rückreise nach Stuttgart-Echterdingen an. Selbstverständlich steht Ihnen dann bei
Rückankunft wieder der Heideker-Taxi-Service zur Verfügung.

Programmänderungen vorbehalten.

Reisepreis:         Pro Person im Doppelzimmer:               1.085,- €
                    Einzelzimmerzuschlag:                        85,- €
                    Mindestteilnehmerzahl:                    20 Personen
                    Maximale Gruppengröße:                    35 Personen
                    Anmeldeschluss:                           31.07.2019
                           (begrenzte Kapazität, Bestätigung gemäß Anmeldeeingang)

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Übernachtungshotel:                   Aminess Maestral Hotel ****
                                      Terre 2
                                      52466 Novigrad – Kroatien
                                      Tel. +385 52 858 600
                                      www.aminess.com/de/aminess-maestral-hotel

                                     Ab der 2. Nacht wohnen Sie im 4-Sterne-Hotel
                                     Aminess Maestral. Das Hotel liegt ca. 10 Gehminuten
                                     von Novigrad entfernt am Meer, der Kiesstrand ist in
                                     ca. 150-200 m zu erreichen. Neben einem Außen-
pool mit einer geräumigen Sonnenterrasse verfügt das Hotel über einen 25 m Innenpool
mit beheiztem Meerwasser und einen großen Fitnessraum mit Geräten. Auch ist dem Hotel
ein Wellnessbereich mit Whirlpools, verschiedenen Saunen, einer Relax-Zone und
Möglichkeiten zu Massagebehandlungen angeschlossen (Nutzung des Wellnessbereichs
gegen Aufpreis).
Alle Zimmer verfügen über Badezimmer mit WC und Dusche oder Badewanne, Föhn, Safe,
Minibar, WLAN, Telefon, TV und Klimaanlage.

Im Reisepreis enthaltene Leistungen:
  •   Heideker-Taxi-Service im Großraum Stuttgart (Taxikreis 1 – Details siehe Infoblatt)
  •   Busanreise im komfortablen Fernreisebus ab Stuttgart-Echterdingen
  •   1 x Übernachtung mit Frühstück und Abendessen in einem 3- oder 4-Sterne-Hotel
      in Aquileia
  •   5 x Übernachtung mit Frühstücksbuffet im 4-Sterne-Hotel Aminess Maestral
      in Zimmern mit Balkon zur Meerseite
  •   5 x Abendessen im Hotel in Buffetform inkl. Getränke (Bier, Wein, Wasser, Säfte)
  •   Ausflug zur Olivenernte inkl. Picknick und Mittagessen, jeweils inkl. Getränke
  •   1 x Weinprobe mit Schinken, Käse und Brot
  •   Ausflüge, Besichtigungen und Eintritte gemäß Programm
  •   Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung in Istrien
  •   Audio-Führungssystem während der Reise
  •   Handlicher Reiseführer pro gebuchtem Zimmer
  •   Gemeindeblatt-Reisebegleitung und Andachten durch Kirchenrat Klaus Rieth

Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen:
  •   Weitere Mahlzeiten
  •   zusätzliche Getränke zu den Mahlzeiten (sofern nicht inkludiert)
  •   Persönliche Ausgaben
  •   Trinkgelder
  •   Reiseversicherungen
      Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer
      Reisekrankenversicherung, welche einen evtl. medizinisch nötigen Rücktransport
      abdeckt.

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Einreisebestimmungen sowie Impfvorschriften:
Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Italien, Kroatien und Slowenien ist ein
gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
Es sind keine speziellen Impfungen vorgeschrieben. Es wird grundsätzlich empfohlen, die
Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes zu über-
prüfen und ggf. zu vervollständigen.

Wichtige Hinweise:
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen weisen wir darauf hin, dass diese Reise im
Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist.
Sollten Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, kommen Sie bitte vor Buchung der
Reise auf uns zu. Wir bemühen uns, die Teilnahme zu ermöglichen und prüfen, ob die
gewünschte Reise für Sie geeignet ist.

Die Anzahlung in Höhe von 20% wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung
fällig, die Restzahlung bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn.

Bis 13.10.2019 kann diese Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus
sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, abgesagt werden. Die einge-
zahlten Beträge werden voll erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.

Im Falle eines Rücktritts des Reisenden vom Reisevertrag fallen je nach Rücktrittstermin
Stornokosten gemäß Punkt 8.3 der Reisebedingungen an.

Reiseveranstalter:                   Heideker Reisen GmbH
(im Sinne des dt. Reiserechts)       Dottinger Str. 55
                                     72525 Münsingen
                                     Telefon: 07381-93 95-0
                                     E-Mail: info@heideker.de

Reisevermittler:                     Evangelische Gemeindepresse GmbH
                                     Leserreisen
                                     Augustenstr. 124
                                     70197 Stuttgart
                                     Tel: 0711-60 100 49
                                     E-Mail: leserreisen@evanggemeindeblatt.de

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Evangelische Gemeindepresse GmbH
Leserreisen
Augustenstr. 124
70197 Stuttgart

Verbindliche A N M E L D U N G
zur Leserreise mit dem Evangelischen Gemeindeblatt für Württemberg
Olivenernte in Istrien vom 03.–09. November 2019

1. Teilnehmer/in:
Vorname(n) ................................................. Name ...…...................................................................
Straße ..................................................................................................................................................
PLZ/Ort ................................................................................................................................................
Tel.-Nr. .......................................................... Mobil-Nr. .....................................................................
Geb.-Datum ................................................ E-Mail ..........................................................................

2. Teilnehmer/in:
Vorname(n) ................................................. Name ...…...................................................................
Straße ..................................................................................................................................................
PLZ/Ort ................................................................................................................................................
Tel.-Nr. .......................................................... Mobil-Nr. ………..........................................................
Geb.-Datum ................................................ E-Mail ….......................................................................

Unterbringung:                   □ Doppelzimmer                       □ Einzelzimmer
                                 □ ½ Doppelzimmer (ggf. zusammen mit ...................................................)
                                 Ersatzweise EZ, wenn keine weitere Person für das ½ DZ gefunden wird.

Bitte Zutreffendes ankreuzen:
□ Ja, ich/wir möchte/n den Taxi-Service in Anspruch nehmen.
□ Nein, ich/wir nutze/n den Taxi-Service nicht und reise/n selbst zur Bus-Abfahrt an
  (Gutschrift 25,- € p.P.)
□ Ich/wir bin/sind einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Vor- und Zuname, Wohnort
  und Festnetz-Telefonnummer an alle Teilnehmer der Reise verteilt wird. (nicht gewünschte
  Datenangaben ggf. streichen)
□ Sonstige Bemerkungen (Vegetarier etc.): …..……………….…………...……………………….
  ………………………………………………………………………………………………………………

bitte auch die Rückseite ausfüllen
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Seite 2 zur Anmeldung Leserreise „Istrien“ vom 03. – 09.11.2019

□ Ja, ich wünsche folgende Reiseversicherung (Tarife gemäß Informationsblatt):
        □ Komplett-Paket                      37,-€ p.P.
        □ Reise-Rücktrittskosten-Versicherung 28,-€ p.P.

In Notfällen (Unfall, Erkrankung) während der Reise zu benachrichtigende Kontaktperson:
(freiwillige Angabe)

Name ………………………………………………………………………………………………………..
Telefon ……………..……………………………………………………………………………….……….

Rechnungsstellung (bei unterschiedlichen Anschriften):
□ eine Gesamtrechnung an ………………………………………………….…………………………
□ getrennte Rechnungen.
Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises leiste/n ich/wir nach Erhalt der
Reisebestätigung/Rechnung, die Restzahlung bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn.

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Hiermit melde ich mich und alle vorgenannten Teilnehmer zur oben genannten Reise auf Grundlage der
Reiseausschreibung des Evangelischen Gemeindeblattes an. Neben der Reisebeschreibung inkl. Einreise-
bestimmungen und Impfvorschriften liegen mir die Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie das
„Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB“ vor und ich
erkenne sie – zugleich für alle von mir mit angemeldeten Teilnehmer – ausdrücklich an.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass der Reisevermittler und der Reiseveranstalter meine in dieser
Anmeldung genannten Daten im Rahmen der Leserreise verarbeiten dürfen. Hierzu gehört auch die
mögliche Weitergabe der Daten an Dritte, die im Rahmen der Reise meine Daten benötigen, z.B. Hotel,
Versicherung und Reisebegleiter. Einer Weitergabe der Daten an Dritte zu anderen Zwecken wird
ausdrücklich nicht zugestimmt.
Ich bestätige, dass ich berechtigt bin, die Daten der weiteren Teilnehmer anzugeben.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass meine Daten zukünftig auch für Werbemaßnahmen
ausschließlich im Rahmen der Leserreisen verarbeitet werden dürfen. Meine Rechte auf Auskunft,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch kann ich jederzeit per E-Mail an
leserreisen@evanggemeindeblatt.de wahrnehmen.

Ort/Datum ................................................. Unterschrift ....................................................................

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Reiseveranstalter:                      Heideker Reisen GmbH, Dottinger Str. 55, 72525 Münsingen
Reisevermittler:                        Evangelische Gemeindepresse GmbH, Augustenstr. 124, 70197 Stuttgart
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TAXI-Service inklusive
Urlaub von Anfang an – bequemer geht es nicht!

                                                                                        So funktioniert der Heideker Taxi-Service

                                                                   20

                                                                                        Der Taxi-Service in der Taxi-Zone 1 ist im
                                                                                        Reisepreis inkludiert.

                                                                                        In der Taxi-Zone 2 fällt ein Zuschlag von
                                                                                        € 20 pro Person an.

                                                                                        Sollten Sie selbst zur Bus-Abfahrtstelle

                                                                                        Flughafen kommen, buchen Sie den Spar-
                                                                                        zustieg
                                                                                        Abholungen außerhalb des Taxibereiches
                                                                                        sind gegen Aufpreis möglich.

                                                                                        2. Acht Tage vor der Reise
                                                                                        Spätestens 8 Tage vor Ihrer Reise erhalten
                                                                                        Sie mit den Reiseunterlagen die Telefon-
                                                                                        nummer der für Ihre Abholung zuständi-
                                                                                        gen Taxizentrale.

                                                                                        3. Fünf Tage vor der Abreise
                                                                                        Fünf Tage vor der Abreise rufen Sie die zu-
                                                                                        ständige Taxizentrale an und stimmen Ihre
* Spar-Zustiege:                                                                        Kontaktdaten (Telefonnummer, Wohnad-

                                                                               -
ten kommen möchten, bieten wir einen Nachlass von € 25 pro Person auf den Reise-        4. Am Tag vor der Abreise
preis.                                                                                  Die Taxizentrale gibt Ihnen die genaue Ab-
                                                                                        holzeit bis spätestens 19.00 Uhr bekannt.
Folgende Sparzustiege sind möglich:                                                     Das Taxiunternehmen bringt Sie dann am
                                                                                        Abreisetag – ggf. zusammen mit anderen
• Münsingen – Heideker-Betriebshof                                                      Reiseteilnehmern – zum nächstgelegenen
  Bei der Rayse – Kostenloser, unbewachter PKW-Parkplatz während Ihrer Reise            Abfahrtsort des Busses bzw. zum Flug-
• Leinfelden-Echterdingen                                                               hafen.

                                                                                        5. Rückreise
• Flughafen Stuttgart                                                                   Für die Rückreise werden die Taxis von
• Reutlingen – alter Omnibusbahnhof                                                     Heideker Reisen bestellt.
• Ulm-Seligweiler – Raststätte Ulm-Ost

Sonderzustiege für Bus- und Flugreisen:

Raststätten nutzen. Bei allen Flugreisen besteht die Möglichkeit gegen evtl. Aufpreis

„Gut zu wissen“ auf www.heideker.de.

                                                                                                                             253
Olivenernte in Istrien - Mediterrane Geselligkeit auf der kroatischen Halbinsel vom 3. bis 9. November 2019 - Evangelisches Gemeindeblatt
REISEN IN NETTER GESELLSCHAFT –                                                             Storno-Informations-Service –
         GUT UND GÜNSTIG VERSICHERT                                                                  die zweite Chance für Ihren Urlaub.
                                                                                                     Bevor Sie Ihre Reise wegen plötzlicher Krankheit oder einem anderen versicherten
         UnserVersicherungsschutz sichert Ihnen einen sorglosen Urlaub,                              Grund stornieren, fragen Sie um Rat und Empfehlung bei MDT und nutzen Sie
         von der Buchung bis zur Rückkehr.                                                           den kostenlosen Storno-Informations-Service! Telefon: +49 (0) 6103 / 70649-150
                                                                                                     E-Mail: stornoinfo@mdt24. de oder Fax: +49 (0) 6103 706 49-202.
         Heideker Reisen empfiehlt Ihnen das günstige„Komplett-Paket“,                               Die zweite Chance für Ihren ersehnten Urlaub, denn ggf. müssen Sie nicht
         mindestens aber eine „Reise-Rücktrittskosten-Versicherung“.                                 stornieren und können Ihre Reise doch noch antreten.

•••••è     A        Reise-Rücktrittskosten-Versicherung                                               Heideker Reisen
           WennSievonIhrerReiseausversichertemGrundzurücktretenmüssen,werden                          Komplett-Paket
           Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten sowie die Mehrkosten des
           verspäteten Reiseantritts erstattet.                                                     Leistungen siehe          A    B    D      E   F
           VersicherteRücktrittsgründesindz.B.unerwarteteschwereErkrankung,schwe-                   Reisedauer bis 31 Tage                                weltweit
           reUnfallverletzung,Tod,Arbeitsplatzwechsel,EinreichungderScheidungsklage,
           gerichtliche Vorladung und einiges mehr.                                                                                                Preis pro Person
           Klare und eindeutige Regelung bei Vorerkrankungen.                                       Reisepreis bis                                 mit Selbstbehalt
                                                                                                              € 500,–                                      € 16,–
•••••è     B        Reiseabbruch-Versicherung
                                                                                                              € 750,–                                      € 22,–
           Wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund abbrechen oder unterbrechen
                                                                                                            € 1.000,–                                      € 28,–
           müssen,werdenIhnendienichtgenutztenReiseleistungenunddieMehrkosten
           eineraußerplanmäßigenBeendigungoderUnterbrechungeinerReiseerstattet.                             € 1.250,–                                      € 37,–
           VersicherteGründesindz.B.unerwarteteschwereErkrankung,schwereUnfall-                             € 1.500,–                                      € 42,–
           verletzung, Tod oder Schaden am Eigentum und einiges mehr.                                       € 1.750,–                                      € 49,–
•••••è     D        Reise-Krankenversicherung                                                               € 2.000,–                                      € 57,–
                                                                                                            € 2.250,–                                      € 64,–
           Wenn Sie z. B. unerwartet erkranken oder einen schweren Unfall erleiden,
           werden Ihnen u. a. die Kosten einer medizinischen notwendigen ambulanten                         € 2.500,–                                      € 71,–
           oder stationären Heilbehandlung (inklusive verordneter Hilfsmittel und auch                      € 2.750,–                                      € 77,–
           Massagen,Akupunkturetc.)unddesmedizinischsinnvollenKrankenrücktrans-                             € 3.000,–                                      € 84,–
           portsbeiakutauftretendenKrankheitenoderUnfallverletzungenimAusland
                                                                                                            € 5.000,–                                     € 114,–
           erstattet sowie auch Überführungs-/Bestattungskosten im Todesfall.

•••••è     E        24h-Notfall-Assistance                                                            Heideker Reisen
           Die24h-Notfall-AssistanceerstattetSuch-,Bergungs-undRettungskostenund                      Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
           erbringt durch ihre Notrufzentrale rund um die Uhr Beistandsleistungen bei
           Notfällen während der Reise, z. B. bei Krankheit, Unfall oder Tod, Verlust von           Leistungen siehe          A
           DokumentenoderReisezahlungsmitteln,Strafverfolgungsmaßnahmen,Betreu-
                                                                                                    Reisedauer bis 31 Tage                                weltweit
           ung minderjähriger Kinder bei Krankheit/Unfall der Eltern und einiges mehr.
                                                                                                                                                   Preis pro Person
•••••è     F        Reisegepäck-Versicherung                                                        Reisepreis bis                                 mit Selbstbehalt
           Wenn Ihr Reisegepäck während der Reise abhanden kommt, zerstört oder                               € 500,–                                      € 10,–
           beschädigt wird, wird Ihnen der Zeitwert des Reisegepäcks bis zu 1.500 Euro je                     € 750,–                                      € 16,–
           PersonjePersonersetzt.WennIhrReisegepäckverspätetamBestimmungsort
           ankommt, werden Ihnen notwendige Ersatzkäufe bis zu 500 Euro jeVersiche-
                                                                                                            € 1.000,–                                      € 22,–
           rungsfall ersetzt.                                                                               € 1.250,–                                      € 28,–
                                                                                                            € 1.500,–                                      € 34,–
           Hinweise                                                                                         € 1.750,–                                      € 41,–
           Dieser Versicherungsschutz kann bei Buchung der Reise, spätestens jedoch bis 30 Tage
           vorReiseantritt,beikurzfristigerenBuchungenspätestensinnerhalb3Werktagennach                     € 2.000,–                                      € 47,–
           Reisebuchung erlangt werden.
                                                                                                            € 2.250,–                                      € 53,–
           Geltungsbereich: weltweit
           Versicherungsdauer: bis max. 31 Tage                                                             € 2.500,–                                      € 59,–
           Selbstbehalt: Bei Tarifen mit Selbstbehalt beträgt Ihr Eigenanteil in der Reise-Rück-            € 2.750,–                                      € 66,–
           trittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung 20% des erstattungsfähigen Schadens,
           mindestens 25 Euro je Person; in der Reise-Krankenversicherung und Reisegepäck-                  € 3.000,–                                      € 72,–
           Versicherung 75 Euro je Schadenfall.
           Die komplette Abwicklung, Vertrags- und Schadenbearbeitung erfolgt durch die MDT                 € 5.000,–                                     € 100,–
           Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler.
                                                                                                   Tarife
                                                                                                   Tarif
                                                                                                   Tarife ohne
                                                                                                     rif   hne Se
                                                                                                               Selbs
                                                                                                               Selbstbehalt
                                                                                                                  lbstbe
                                                                                                                  lbs tbehal
                                                                                                                      tbe haltt auf
                                                                                                                          hal   auf Anf
                                                                                                                                    Anfrage.
           Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen für
           Reiseversicherungen der MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler für den
           führenden Versicherer DFV Deutsche Familienversicherung AG und weitere beteiligte
           Versicherer (VB MDT 2014-D).
           Schadenanzeigen,denAntragzumStorno-Informations-Servicesowiedieausführlichen
           Versicherungsbedingungen erhalten Sie im Internet unter: www.mdt24.de/download

                        MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler, Telefon: +49 (0) 6103 / 70649-150
                        E-Mail: service@mdt24.de, Website: mdt24.de
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise             Allgemeine Reisebedingungen                   derlichen Reiseunterlagen mitzuführen,
nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs                                      Diese Allgemeinen Reisebedingungen            sofern sich der Veranstalter nicht aus-
                                                                              gelten für alle Reiseverträge, die ab         drücklich zur Beschaffung der Visa oder
                                                                              01.11.2018 abgeschlossen werden.              Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es                                                        etc. verpflichtet hat.
sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.            1. Abschluss des Pauschalreisevertrags        3.3. Kann die Reise infolge fehlender
                                                                              1.1. Reiseanmeldungen können münd-            persönlicher Voraussetzungen nicht
                                                                              lich, telefonisch, durch E-Mail, SMS          angetreten werden, so ist der Reisende
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschal-         oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag           hierfür verantwortlich, wenn dies allein
reisen gelten. Das Unternehmen Heideker Reisen GmbH, Dottinger Straße         soll mit den Formularen des Reisever-         auf sein schuldhaftes Verhalten zu-
                                                                              anstalters (Reiseanmeldung und Reise-         rückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum,
55, 72525 Münsingen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsge-         bestätigung) einschließlich sämtlicher        fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 8.
mäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Un-           Abreden, Nebenabreden und Vorgaben            (Rücktritt) entsprechend.
ternehmen Heideker Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene            des Reisenden geschlossen werden.
                                                                              Bei Vertragsschluss erhält der Reisende       4. Zahlungen
Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport      durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Rei-      4.1. Das Fordern oder Annehmen von
in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförde-   sebestätigung, die auch als Bestätigung       Zahlungen (Anbzw. Restzahlung) des Rei-
rung im Fall seiner Insolvenz.                                                des Vertrags dient und § 651d Abs. 3          senden ist nach Abschluss des Vertrags
                                                                              S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei     nur bei Bestehen eines wirksamen Kun-
                                                                              Vertragsschluss anwesend oder wird der        dengeldabsicherungsvertrags und Über-
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302                          Vertrag außerhalb der Geschäftsräume          mittlung des Sicherungsscheins zulässig.
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pau-        des Veranstalters geschlossen, so hat         4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags
  schalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.                         der Reisende Anspruch auf eine Bestäti-       sind 20 % des Reisepreises zu zahlen,
                                                                              gung des Vertrags in Papierform.              soweit die Parteien keine abweichende
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße           1.2. An die Reiseanmeldung ist der Rei-       ausdrückliche Vereinbarung treffen.
  Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.                  sende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per         4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu             Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden.         frühestens drei Wochen vor Reisebeginn
                                                                              Innerhalb dieser Frist wird die Reise         Zug um Zug gegen Aushändigung der
  einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder       durch den Veranstalter bestätigt.             vollständigen Reiseunterlagen, soweit
  dem Reisebüro in Verbindung setzen können.                                  1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter,      für die Reise erforderlich und/oder vor-
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemes-           worauf der Reisende ausdrücklich hinzu-       gesehen, zu zahlen. Für Reisen mit einer
                                                                              weisen ist, lediglich verbindliche Reser-     Mindestteilnehmerzahl ist der Restbe-
  senen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine        vierungen vor. Danach soll der Reisever-      trag zu zahlen, wenn der Veranstalter
  andere Person übertragen.                                                   trag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.      nicht mehr nach Ziff. 12. (siehe unten)
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte          1.4. Eine von der Reiseanmeldung ab-          zurücktreten kann.
  Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im        weichende oder nicht rechtzeitige Rei-        4.4. Vertragsabschlüsse drei Wochen vor
                                                                              sebestätigung ist ein neuer Vertrags-         Reisebeginn verpflichten den Reisenden
  Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens       antrag, an den der Veranstalter 10 Tage       zur sofortigen Zahlung des gesamten
  20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des        gebunden ist und den der Reisende in-         Reisepreises Zug um Zug gegen Aushän-
  Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zu-          nerhalb dieser Frist annehmen kann.           digung der vollständigen Reiseunter-
                                                                              1.5. Buchungen im elektronischen Ge-          lagen, soweit für die Reise erforderlich
  rücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiser-     schäftsverkehr richten sich nach den          und/oder vorgesehen.
  höhung vor- behält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung,       Erläuterungen auf unserer Internetseite       4.5. Sofern der Reisende die fälligen
  wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.                             und den dort abrufbaren Reisebedin-           Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht
                                                                              gungen.                                       leistet, kann der Reiseveranstalter nach
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Ver-           1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet       Mahnung und angemessener Fristset-
  trag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen,       bietet der Reisende dem Veranstalter          zung vom Vertrag zurücktreten und eine
  wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Aus-         den Abschluss des Reisevertrags durch         Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9.
  nahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschal-       Betätigung des Buttons „zahlungspflich-       (siehe unten) verlangen.
                                                                              tig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden
  reise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der          wird der Eingang seiner Buchung (Reise-       5. Leistungen und Pflichten
  Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kosten-         anmeldung) unverzüglich auf elektroni-        5.1. Der Veranstalter behält sich Ände-
  erstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.                      schem Weg bestätigt (nur Eingangsbe-          rungen vom Prospekt/Katalog vor, ins-
                                                                              stätigung, keine Annahme). Die Annahme        besondere Änderungen der Leistungs-
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor            erfolgt durch die Reisebestätigung in-        beschreibung sowie der Preise. Er darf
  Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom            nerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die      eine konkrete Änderung der Prospekt-
  Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwer-         Hinweise für Buchung und Reisebestäti-        und Preisangaben erklären, wenn er den
                                                                              gung auf der Internetseite maßgeblich.        Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber
  wiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraus-                                                      informiert.
  sichtlich beeinträchtigen.                                                  2. Vermittelte Leistungen – weitere           5.2. Der Veranstalter hat Informations-
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise           erst nach Beginn der Reise erbrachte          pflichten vor Reiseanmeldung, soweit
                                                                              Leistungen                                    dies für die vorgesehene Pauschalreise
  gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr          2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im        erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu
  vom Vertrag zurücktreten.                                                   Prospekt, den Reiseunterlagen und in          erfüllen (insbesondere über wesentliche
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der           den sonstigen Erklärungen als vermittelt      Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An-
  Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind         bezeichneten zusätzlichen Nebenleis-          und Restzahlung, Mindestteilnehmer-
                                                                              tungen (Besuch von Veranstaltungen            zahl, Rücktrittsentschädigungen, Form-
  dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten               etc.) sind wir nicht Veranstalter, son-       blatt für Pauschalreisen).
  anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr           dern lediglich Vermittler i.S. des § 651v     5.3. Vertragsinhalt und Leistungen be-
  vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt           BGB. Als Vermittler haften wir insofern       stimmen sich nach den vor Reisebeginn
                                                                              grundsätzlich nur für die Vermittlung         gemachten Angaben des Veranstalters
  dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag          (einschließlich von uns zu vertretender       nach Ziff. 5.1. und insbesondere den
  erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung         Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht        vereinbarten Vorgaben des Reisenden,
  der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter     jedoch für die vermittelten Leistungen        soweit nicht ausdrücklich anderes ver-
                                                                              selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere ver-    einbart ist. Sie sollen in der Reiseanmel-
  es versäumt, Abhilfe zu schaffen.                                           tragliche Haftung als Vermittler ist aus-     dung und Reisebestätigung enthalten
• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Scha-            geschlossen, soweit nicht Körperschä-         sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist
  denersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß          den, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit        dem Reisenden, sofern nicht bereits in
                                                                              vorliegen, Hauptpflichten aus dem Rei-        der Annahme des Antrags (Reisebestä-
  erbracht werden.                                                            severmittlervertrag betroffen sind, eine      tigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertrags-
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich      zumutbare Möglichkeit zum Abschluss           schluss enthalten, unverzüglich nach
  in Schwierigkeiten befindet.                                                einer Versicherung besteht oder eine          Vertragsschluss eine vollständige Reise-
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitglied-    vereinbarte Beschaffenheit fehlt.             bestätigung oder Abschrift des Vertrags
                                                                              2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn     zur Verfügung zu stellen.
  staaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt      der Erbringung einer Pauschalreiseleis-       5.4. Der Veranstalter hat über seine Bei-
  die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Rei-     tung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel        standspflichten zu informieren und diese
  sever- mittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförde-      ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1.   nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich
                                                                              maßgeblich.                                   der Reisende z.B. hinsichtlich der verein-
  rung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der                                                       barten Rückbeförderung oder anderen
  Reisenden gewährleistet. Heideker Reisen GmbH hat eine Insolvenzab-         3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizei-       Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei
  sicherung mit HansMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die            liche Formalitäten                            vom Reisenden verschuldeten Umstän-
                                                                              3.1. Der Veranstalter unterrichtet den        den kann der Veranstalter Ersatz ange-
  Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständi-        Reisenden vor der Reiseanmeldung über         messener und tatsächlich entstandener
  ge Behörde (Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon: +49 (0)      allgemeine Pass- und Visumerfordernisse       Aufwendungen verlangen.
  40/ 53 799 360, Mail: insolvenz@hansemerkur.de )kontaktieren, wenn          einschließlich der ungefähren Fristen für     5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden
                                                                              die Erlangung von Visa sowie über ge-         rechtzeitig vor Reisebeginn die notwen-
  ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Heideker Reisen GmbH            sundheitspolizeiliche Formalitäten des        digen Reiseunterlagen zu übermitteln
  verweigert werden.                                                          Bestimmungslands (einschließlich zwi-         und über nach Vertragsschluss eingetre-
                                                                              schenzeitlich eingetretener Änderungen).      tene Änderungen zu unterrichten (siehe
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale       3.2. Nach Erfüllung der Informations-         auch Ziff. 6.).
                                                                              pflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende     5.6. Preis- und Leistungsänderungen
Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-               selbst die Voraussetzungen für die Rei-       nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. ge-
eu2015-2302.de                                                                seteilnahme zu schaffen und die erfor-        regelt.

                                                              www.heideker.de
6. Unerhebliche und erhebliche                schädigung nach dem Reisepreis abzüg-       12.2. Der Veranstalter kann vor Reise-         Der Reisende kann unbeschadet der
Leistungsänderungen                           lich des Werts der vom Reiseveranstalter    beginn vom Vertrag zurücktreten, wenn          Minderung oder der Kündigung Scha-
6.1. Unerhebliche Änderungen der Rei-         ersparten Aufwendungen sowie abzüg-         sich für die Pauschalreise weniger Perso-      densersatz nach § 651n BGB verlangen.
seleistungen durch den Veranstalter           lich dessen, was er durch anderweitige      nen als die im Vertrag angegebene Min-         Bei Schadensersatzpflicht hat der Veran-
sind einseitig zulässig, aber nur wirksam,    Verwendung der Reiseleistungen er-          destteilnehmerzahl angemeldet haben.           stalter den Schadensersatz unverzüglich
wenn sie der Veranstalter gegenüber           wirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf    12.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach       zu leisten.
dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax,         Verlangen des Reisenden die Höhe der        Ziff. 12.1. nicht erreicht und will der Ver-   14.7. Anrechnung von Entschädigungen
SMS oder in Papierform klar, verständ-        Entschädigung zu begründen.                 anstalter zurücktreten, hat der Veran-         Hat der Reisende aufgrund desselben
lich und in hervorgehobener Weise vor         8.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden       stalter den Rücktritt innerhalb der im         Ereignisses gegen den Veranstalter An-
Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Rei-      ist der Veranstalter zur Rückerstattung     Vertrag bestimmten Frist (bis spätestens       spruch auf Schadensersatz oder auf Er-
senden bei Reisemängeln bleiben hier-         des Reisepreises verpflichtet. Die Rück-    21 Tage vor Reisebeginn) zu erklären.          stattung eines infolge einer Minderung
von unberührt.                                erstattung hat unverzüglich, auf jeden      12.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Ver-     zu viel gezahlten Betrages, so muss
6.2. Erhebliche Vertragsänderungen            Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach       trag zurück, verliert er den Anspruch auf      sich der Reisende den Betrag anrech-
sind nicht einseitig und nur unter den        Zugang der Rücktrittserklärung, zu er-      den vereinbarten Reisepreis.                   nen lassen, den er aufgrund desselben
konkreten Voraussetzungen des § 651g          folgen.                                     12.5. Der Veranstalter ist infolge des         Ereignisses als Entschädigung oder als
BGB vor Reisebeginn zulässig, über die        8.7. Abweichend von Ziff. 8.2. kann der     Rücktritts zur Rückerstattung des Rei-         Erstattung nach Maßgabe internationa-
der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch      Reiseveranstalter vor Reisebeginn kei-      sepreises verpflichtet und hat die Rück-       ler Übereinkünfte oder von auf solchen
E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu        ne Entschädigung verlangen, wenn am         erstattung unverzüglich, auf jeden Fall        beruhenden gesetzlichen Vorschriften
unterrichten hat. Der Reisende kann           Bestimmungsort oder in dessen unmit-        aber innerhalb von 14 Tagen nach dem           nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.
zurücktreten oder die angebotene Ver-         telbarer Nähe unvermeidbare, außerge-       Rücktritt, zu leisten.                         14.8. Gepäckbeschädigung und Gepäck-
tragsänderung bzw. Ersatzreise inner-         wöhnliche Umstände auftreten, die die                                                      verspätung bei Flugreisen
halb der Annahmefrist des Veranstalters       Durchführung der Pauschalreise oder         13. Rücktritt des Veranstalters bei            Der Reisende wird darauf hingewiesen,
annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung          die Beförderung von Personen an den         unvermeidbaren, außergewöhnlichen              dass Gepäckverlust, ‐beschädigung
des Reisenden gilt das Angebot des Ver-       Bestimmungsort erheblich beeinträchti-      Umständen                                      und ‐verspätung im Zusammenhang mit
anstalters als angenommen. Im Übrigen         gen. Umstände sind unvermeidbar und         13.1. Der Veranstalter kann vor Reisebe-       Flugreisen nach den luftverkehrsrecht-
ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.             außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels,    ginn vom Vertrag zurücktreten, wenn            lichen Bestimmungen vom Reisenden
6.3. Wird die erhebliche Änderung oder        wenn sie nicht der Kontrolle der Partei     er aufgrund unvermeidbarer, außerge-           unverzüglich vor Ort mittels Schadenan-
die Ersatzreise angenommen, so hat der        unterliegen, die sich hierauf beruft und    wöhnlicher Umstände an der Erfüllung           zeige der zuständigen Fluggesellschaft
Reisende Anspruch auf Minderung (§            sich ihre Folgen auch dann nicht hätten     des Vertrags gehindert ist und er den          anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und
651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise        vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren      Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis           Reiseveranstalter können die Erstattun-
nicht mindestens gleichwertig ist. Er-        Vorkehrungen getroffen worden wären.        vom Rücktrittsgrund erklärt.                   gen aufgrund internationaler Überein-
geben sich durch die Änderung für den                                                     13.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 13.1.     künfte ablehnen, wenn die Schadenan-
Veranstalter geringere Kosten, so sind        9. Umbuchungen und Änderungen               verliert der Veranstalter den Anspruch         zeige nicht ausgefüllt worden ist. Die
dem Reisenden die geringeren Kosten           auf Verlangen des Reisenden                 auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur       Schadenanzeige ist bei Gepäckbeschä-
zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).             9.1. Grundsätzlich besteht nach Ver-        Rückerstattung des Reisepreises ver-           digung binnen 7 Tagen, bei Verspätung
                                              tragsschluss kein Anspruch des Reisen-      pflichtet und hat insofern unverzüglich,       innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung
7. Vertragsübertragung – Ersatzreisende       den auf Änderungen des Vertrags. Der        auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Ta-       zu erstatten.
7.1. Der Reisende kann innerhalb einer        Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn    gen nach dem Rücktritt, die Rückerstat-
angemessenen Frist, in jedem Fall bei         möglich, zulässig und zumutbar, Wün-        tung zu leisten.                               15. Haftungsbeschränkung
Zugang nicht später als sieben Tage vor       sche des Reisenden berücksichtigen.                                                        15.1. Die vertragliche Haftung des Ver-
Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail,      9.2. Verlangt der Reisende nach Ver-        14. Reisemängel, Rechte und                    anstalters für Schäden, die nicht Körper-
Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner     tragsschluss Änderungen oder Umbu-          Obliegenheiten des Reisenden                   schäden sind, ist auf den dreifachen Rei-
ein Dritter in die Rechte und Pflichten       chungen, so kann der Veranstalter bei       14.1. Mängelanzeige durch den Reisen-          sepreis beschränkt, soweit ein Schaden
aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.        Umbuchungen etc. als Bearbeitungsent-       den Der Reisende hat dem Veranstalter          des Reisenden weder vorsätzlich noch
7.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt       gelt pauschaliert 15 EURO verlangen, so-    einen Reisemangel unverzüglich anzu-           grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
des Dritten widersprechen, wenn die-          weit er nicht nach entsprechender aus-      zeigen. Wenn der Veranstalter wegen der        soweit der Veranstalter für einen dem
ser die vertraglichen Reiseerfordernisse      drücklicher Information des Reisenden       schuldhaften Unterlassung der Anzeige          Reisenden entstehenden Schaden allein
nicht erfüllt.                                ein höheres Bearbeitungsentgelt oder        durch den Reisenden nicht Abhilfe schaf-       wegen eines Verschuldens eines Leis-
7.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein,    eine höhere Entschädigung nachweist,        fen konnte, kann der Reisende keine            tungsträgers verantwortlich ist.
haften er und der Reisende dem Ver-           deren Höhe sich nach dem Reisepreis         Minderung nach § 651m BGB oder Scha-           15.2. Gelten für eine von einem Leis-
anstalter als Gesamtschuldner für den         unter Abzug des Werts der vom Reise-        densersatz nach § 651n BGB verlangen.          tungsträger zu erbringende Reiseleis-
Reisepreis und die durch den Eintritt des     veranstalter ersparten Aufwendungen         14.2. Adressat der Mängelanzeige               tung internationale Übereinkommen
Dritten entstehenden Mehrkosten. Der          sowie dessen bestimmt, das der Reise-       Reisemängel sind während der Reise             oder auf diesen beruhende gesetzliche
Reiseveranstalter darf eine Erstattung        veranstalter durch anderweitige Ver-        bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine      Bestimmungen, nach denen ein An-
von Mehrkosten nur fordern, wenn und          wendung der Reiseleistungen erwerben        Reiseleitung oder ein Vertreter des Ver-       spruch auf Schadensersatz nur unter
soweit diese angemessen und ihm tat-          kann.                                       anstalters nicht vorhanden oder nicht          bestimmten Voraussetzungen oder Be-
sächlich entstanden sind.                                                                 vereinbart, sind Reisemängel, sofern           schränkungen geltend gemacht werden
7.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden       10. Reiseabbruch                            eine schnelle Verbindung möglich ist,          kann, so kann sich der Veranstalter ge-
nachzuweisen, in welcher Höhe durch           Wird die Reise nach Reisebeginn infol-      direkt beim Veranstalter oder der in der       genüber dem Reisenden auf diese Über-
den Eintritt des Dritten Mehrkosten ent-      ge eines Umstandes abgebrochen oder         Reisebestätigung angeführten Kontakt-          einkommen und die darauf beruhenden
standen sind.                                 wird eine Leistung aus einem Grund          stelle oder dem Reisevermittler anzu-          gesetzlichen Bestimmungen berufen.
                                              nicht in Anspruch genommen, der in der      zeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern            15.3. Auf Ziff. 14.7. (Anrechnung von Ent-
8. Rücktritt des Reisenden vor                Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krank-     ergeben sich aus der Reisebestätigung).        schädigungen) wird verwiesen.
Reisebeginn – Nichtantritt der Reise          heit), so hat der Veranstalter bei den      14.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe
8.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende        Leistungsträgern die Erstattung erspar-     Der Reisende kann Abhilfe verlangen.           16. Verjährung – Geltendmachung
jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der       ter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse     Der Veranstalter hat darauf den Rei-           16.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr.
Rücktritt sollte schriftlich oder in Text-    für die nicht in Anspruch genommenen        semangel zu beseitigen. Adressat des           2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Ver-
form (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem         Leistungen zu erreichen, sofern es sich     Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung.        anstalter oder dem Reisevermittler, der
Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist        nicht um völlig unerhebliche Leistungen     Im Übrigen gilt Ziff. 14.2.. Wenn der          die Buchung vorgenommen hat, geltend
der Rücktritt gegenüber dem Reisever-         handelt oder gesetzliche oder behörd-       Veranstalter nicht innerhalb der vom           zu machen.
mittler. Maßgeblich ist der Zugang des        liche Bestimmungen dem entgegenste-         Reisenden gesetzten angemessenen               16.2. Die Ansprüche des Reisenden –
Rücktritts bei dem Veranstalter oder          hen.                                        Frist abhilft, kann der Reisende selbst        ausgenommen Körperschäden – nach
Vermittler.                                                                               Abhilfe schaffen und Ersatz der erfor-         § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung,
8.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zu-       11. Kündigung bei schwerer Störung          derlichen Aufwendungen verlangen.              Minderung, Schadensersatz) verjäh-
rück oder tritt er die Reise nicht an, ver-   durch den Reisenden – Mitwirkungs-          Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie       ren in zwei Jahren. Die Verjährungs-
liert der Reiseveranstalter den Anspruch      pflichten                                   sofort notwendig, bedarf es keiner Frist.      frist beginnt mit dem Tage, an dem die
auf den vereinbarten Reisepreis. Der Rei-     11.1. Der Veranstalter kann den Reisever-   Der Veranstalter kann die Abhilfe nur          Pauschalreise dem Vertrag nach enden
severanstalter kann jedoch eine ange-         trag fristlos kündigen, wenn der Reisen-    verweigern, wenn sie unmöglich ist oder        sollte.
messene Entschädigung bei Bus-, Flug-,        de trotz Abmahnung erheblich weiter         unter Berücksichtigung des Ausmaßes
Flussreisen nach Ziff. 8.3. verlangen. Bei    stört, so dass seine weitere Teilnahme      des Reisemangels und des Werts der             17. Verbraucherstreitbeilegung und
den sonstigen Reisen gilt Ziff. 8.5.          für den Veranstalter und/oder die Rei-      betroffenen Reiseleistung mit unver-           Online-Streitbeilegungsplattform
8.3. Entschädigungspauschalen bei Bus-,       senden nicht mehr zumutbar ist. Dies        hältnismäßigen Kosten verbunden ist. In        17.1. Heideker Reisen GmbH nimmt nicht
Flug-, Flussreisen                            gilt entsprechend auch, wenn der Rei-       diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs.      an einem Streitbeilegungsverfahren vor
Bis zum 95. Tag vor Reisebeginn               sende sich nicht an sachlich begründete     5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet,      einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
   = 10% des Reisepreises                     Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in    den Reisenden über Ersatzleistungen,           17.2. Online-Streitbeilegungsplattform:
94. – 30. Tag vor Abreise                     diesem Fall der Reisepreis weiter zu, so-   Rückbeförderung etc. und Folgen kon-           Die Europäische Kommission stellt un-
   = 20% des Reisepreises                     weit sich nicht ersparte Aufwendungen       kret zu informieren und seine Beistands-       ter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
29. – 15. Tag vor Abreise                     und Vorteile aus einer anderweitigen        pflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).       eine Plattform zur Online-Beilegung
   = 35% des Reisepreises                     Verwertung der Reiseleistung(en) erge-      14.4. Minderung                                verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für
14. – 8. Tag vor Abreise                      ben. Schadensersatzansprüche des Ver-       Für die Dauer des Reisemangels mindert         Vertragsabschlüsse über die Internetsei-
   = 50% des Reisepreises                     anstalters bleiben insofern unberührt.      sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf       te des Veranstalters oder mittels E-Mail
7. – 2. Tag vor Abreise                       11.2. Der Reisende soll die ihm zumutba-    Ziff. 14.1. (siehe oben) wird verwiesen.       bereit.
   = 60% des Reisepreises                     ren Schritte (z.B. Information des Veran-   14.5. Kündigung Wird die Pauschalreise
Ab dem 1. Tag vor Abreise                     stalters) unternehmen, um drohende un-      durch den Reisemangel erheblich beein-         Reiseveranstalter:
   = 80% des Reisepreises                     gewöhnlich hohe Schäden abzuwenden          trächtigt, kann der Reisende den Vertrag       Heideker Reisen GmbH
                                              oder gering zu halten.                      nach Ablauf einer von ihm zu setzenden         Dottinger Straße 55, 72525 Münsingen
8.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der                                                  angemessenen Frist kündigen. Verwei-           Telefon: 07381 – 9395 0
Nachweis gestattet, dass der Anspruch         12. Nichterreichen der Mindestteilneh-      gert der Veranstalter die Abhilfe oder ist     Fax: 07381 – 9395 25
auf Entschädigung nicht entstanden oder       merzahl                                     sie sofort notwendig, kann der Reisende        www.heideker.de, info@heideker.de
die Entschädigung wesentlich niedriger        12.1. Der Veranstalter hat den Reisenden    ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen
als die angeführte Pauschale sei.             vor Reiseanmeldung und in der Reise-        der Kündigung ergeben sich aus § 651l          Insolvenzversicherer: Hanse Merkur
8.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 8.3.   bestätigung über Mindestteilnehmer-         Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
fallen, bestimmt sich die Höhe der Ent-       zahl und Frist zu informieren.              14.6. Schadensersatz                           Stand: 01. Nov. 2018

                                                                   Telefon: 0 73 81/93 95 0
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