Windkonzept Projektentwicklungs GmbH & Co. KG Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinien - UVP ...

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Windkonzept Projektentwicklungs GmbH & Co. KG Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinien - UVP ...
Windkonzept
            Projektentwicklungs
              GmbH & Co. KG

      Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinien
  zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen
           im Windpark „Wapeldorf-Nord“

Auftraggeber:     Windkonzept Projektentwicklungs GmbH & Co. KG
                  Mansholter Straße 30
                  26215 Wiefelstede

Fachplanerische Erläuterungen                     November 2020
Fachbeitrag WRRL für den Bau und Betrieb des Windparks „Wapeldorf - Nord“                I

Inhaltsverzeichnis
1.0 Einleitung                                                                      1

2.0 Rechtliche Grundlagen                                                           1

3.0 Beschreibung des Vorhabens                                                      2

4.0 Beschreibung des Ist-Zustandes der Oberflächengewässer                          3
    4.1   Oberflächengewässer                                                       4
    4.1.1 Chemischer Zustand                                                        4
    4.1.2 Ökologisches Potenzial                                                    4
    4.1.3 Zusammenfassende Bewertung                                                8
    4.2   Grundwasser                                                               9

5.0 Wirkfaktoren des Baus und Betriebs von WEA auf die Gewässer                    10
    5.1    Baubedingte Wirkfaktoren                                                10
    5.1.1 Schadstoffeinträge durch Baumaterialien und Baumaschinen                 10
    5.1.2 Durchstoßen von Grundwasserleitern                                       11
    5.1.3 Grundwasserentnahme                                                      12
    5.1.4 Auftretende Erschütterungen während der Einbringung der
           Pfahlgründung                                                           12
    5.2    Anlagebedingte Wirkfaktoren                                             12
    5.2.1 Änderungen im Grundwasserstrom durch Fundamente
           (hypothetisch)                                                          12
    5.2.2 Schadstoffeinträge durch Auswaschungen aus Betonfundamenten
           und Pfahlgründungen                                                     13
    5.3    Betriebsbedingte Wirkfaktoren                                           14
    5.3.1 Schadstoffeinträge                                                       14
    5.3.2 Vibrationen / Schwingungen aus den WEA                                   14

6.0 Fazit                                                                          16

7.0 Literatur                                                                      16

         Diekmann • Mosebach & Partner - Oldenburger Straße 86 - 26180 Rastede
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Fachbeitrag WRRL für den Bau und Betrieb des Windparks „Wapeldorf - Nord“                                                                II

Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Zusammenfassung der Bewertung des ökologischen Potenzials an den
        Gräben im geplanten Windpark Wapeldorf Nord .................................................... 5
Tab. 2: Liste der in der Wapel gefundenen Makrophyten-Arten. ......................................... 6
Tab. 3: Liste der im Drängraben gefundenen Makrophyten-Arten. Die Arten der
        Roten Liste sind farblich markiert. .......................................................................... 6
Tab. 4: Liste der inm Wapeldorfer-Plaggengraben gefundenen Makrophyten-
        Arten. ..................................................................................................................... 7
Tab. 5: Bewertung der verschiedenen Qualitätskomponenten bzw.
        Kompartimente in der Oberen Wapel und Nebengewässer laut
        Wasserkörpersteckbrief von 2016 (BfG, 2016) sowie im aktuellen
        Bewertungszeitraum (Vor-Vorentwurf; NLWKN, 2020). .......................................... 9
Tab. 6: Abstände der Windenergieanlagen zu Fließgewässern. ....................................... 14

Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Übersicht zur Bezeichnung der WEA und Lage im Raum
        (Kartengrundlage TK50, unmaßstäblich) ................................................................ 3

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1.0   Einleitung
      Die Firma Windkonzept Projektentwicklungs-GmbH & Co. KG, Wiefelstede, stellt den vorlie-
      genden Antrag auf Neuaufstellung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für
      die Errichtung von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Bereich des mit der 70. Flächennut-
      zungsplanänderung der Gemeinde Rastede rechtskräftig gewordenen Sondergebietes für
      Windenergie „Wapeldorf-Heubült“. Die geplanten WEA befinden sich im nördlichen Gebiet der
      Gemeinde Rastede (Landkreis Ammerland) an der Grenze zur Stadt Varel (Landkreis Fries-
      land).
      Für den Antrag nach BImSchG soll nach Rücksprache mit dem Landkreis Ammerland als Ge-
      nehmigungsbehörde ein Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie erstellt werden, in dem die mög-
      lichen Auswirkungen des Vorhabens durch Bau und Betrieb der Windenergieanlagen vor dem
      Hintergrund der Zielsetzungen Wasserrahmenrichtlinie WRRL beleuchtet werden. Dabei blei-
      ben die Auswirkungen, welche durch den Bau von Zuwegungen entstehen außen vor. Für den
      Bau der Zuwegungen werden in einem separaten wasserrechtlichen Planfeststellungsverfah-
      ren alle Umweltauswirkungen inklusive deren Bewertung nach der Wasserrahmenrichtlinie un-
      tersucht und dargestellt.
      Im vorliegenden Bericht geht es ausschließlich um Auswirkungen auf Grundwasser und Ober-
      flächengewässer, die unmittelbar mit dem Bauwerk der WEA zusammenhängen und sich z.B.
      durch die Pfahlgründung, das Einbringen der Pfahlgründungen und Fundamente oder mögli-
      che Bewegungen des Bauwerkes im Betrieb (Vibrationen bei Rotordrehungen) ergeben. Als
      Bewertungsmaßstab werden die WRRL (2000) und die aktuelle Fassung der Oberflächenge-
      wässerverordnung (OGewV 2016), die über das Wasserhaushaltsgesetz die Umsetzung der
      WRRL in nationales Recht darstellt, herangezogen. Es gilt zu prüfen, ob sich durch die Wirk-
      faktoren des Vorhabens der chemische Zustand und das ökologische Potenzial des über das
      Entwässerungssystem direkt betroffenen Wasserkörpers „Obere Wapel und Nebengewässer
      (Bekhauser Bäke)“ (Nr. 26010) verschlechtern würden und ob möglicherweise gegen das Zie-
      lerreichungsgebot (Verbesserungsgebot) der WRRL verstoßen wird. Für das Grundwasser lie-
      fert die Grundwasserrichtlinie (RL 2006/118/EG) die erforderlichen Beurteilungsparameter in
      Form von Qualitätsnormen und Schwellenwerten für Schadstoffkonzentrationen, deren Über-
      schreitung als eine Verschlechterung des des Grundwasserkörpers zu werten ist.

2.0   Rechtliche Grundlagen
      Die Vorgaben der WRRL werden im WHG in deutsches Recht umgesetzt. Weitere Konkreti-
      sierungen enthalten die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und die (Grundwasser-
      verordnung) GrwV.
      Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle Gewässer grund-
      sätzlich in einen guten Zustand zu bringen. Dazu sind gem. § 38 WHG für jede Flussgebiets-
      einheit (z.B. Weser, Elbe etc.) Bewirtschaftungspläne zu erstellen, die die zur Erreichung der
      Ziele notwendigen Maßnahmen enthalten. Für Wasserkörper, die die Ziele bis 2015 nicht voll-
      ständig erreicht haben, sind in zwei weiteren Bewirtschaftungszeiträumen zwischen 2016 bis
      2021 beziehungsweise 2022 bis 2027 Maßnahmen zu planen.
      Für die Oberflächengewässer sind in § 27 WHG als Bewirtschaftungsziele das Verschlech-
      terungsverbot und das Zielerreichungsgebot jeweils bezogen auf den ökologischen Zu-
      stand/das ökologische Potenzial und den chemischen Zustand formuliert. Bei erheblich verän-
      derten und künstlichen Gewässern im Sinne des § 28 WHG tritt an die Stelle des ökologischen
      Zustands das ökologische Potenzial.
      Räumliche Bezugsgröße für die Bewirtschaftung und die Zielerreichung nach WRRL ist der
      Wasserkörper in seiner Gesamtheit. Nach § 3 Nr. 6 WHG sind Wasserkörper einheitliche und
      bedeutende Abschnitte eines oberirdischen Gewässers oder Küstengewässers (Oberflächen-
      wasserkörper) sowie abgegrenzte Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer
      Grundwasserleiter (Grundwasserkörper).

                Diekmann • Mosebach & Partner - Oldenburger Straße 86 - 26180 Rastede
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      Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WHG sind oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine
      Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird (Ver-
      schlechterungsverbot). Das in § 27 Abs. 2 Nr. 2 WHG geregelte Zielerreichungsgebot ist als
      eigenständiges Bewirtschaftungsziel bei der Genehmigung eines Vorhabens zu prüfen. Nach
      der Rechtsprechung des EuGH (EuGH C-461/13, Urteil vom 01.07.2015, Rn. 51) ist eine Ge-
      nehmigung (vorbehaltlich der Gewährung einer Ausnahme) zu versagen, wenn das konkrete
      Vorhaben die Erreichung des guten Zustands eines Oberflächengewässers bzw. seines guten
      ökologischen Potenzials und (oder) den guten chemischen Zustands eines Oberflächenge-
      wässers zu dem nach der Richtlinie maßgeblichen Zeitpunkt gefährdet. Für den ökologischen
      Zustand von Oberflächengewässern beinhaltet Anhang V der WRRL eine fünfstufige Skalie-
      rung: „sehr gut“, „gut“, „mäßig“, „unbefriedigend“ und „schlecht“. Die konkrete Klassifizierung
      erfolgt in erster Linie anhand biologischer Qualitätskomponenten. Hinsichtlich des chemischen
      Zustands von Oberflächengewässern wird zwischen „gut“ und schlecht („nicht gut“) unterschie-
      den. Maßgeblich für die Klassifizierung ist die Einhaltung der einschlägigen Umweltqualitäts-
      normen und Schwellenwerte für Schadstoffe.
      Beim Grundwasser werden Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot auf den men-
      genmäßigen und den chemischen Zustand bezogen. Die WRRL unterscheidet hier anders als
      bei Oberflächenwasserkörpern, für die sie eine Abstufung in fünf ökologische Zustandsklassen
      vorsieht, in Bezug auf den mengenmäßigen und chemischen Zustand von Grundwasserkör-
      pern nur zwischen „gutem“ und „schlechtem Zustand“. Darüber hinaus ist das Gebot der
      Trendumkehr zu beachten, wonach alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender
      Schadstoffkonzentrationen auf Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt
      werden müssen (§ 47 Abs.1 Nr. 2 WHG).

3.0   Beschreibung des Vorhabens
      Im Rahmen dieser Genehmigungsplanung ist die Errichtung von zwei Windenergieanlagen
      des Typs ENERCON E-82 E2, 3,2 MW mit einer Nabenhöhe von 108,4 m und einer Gesamt-
      höhe von 149,4 m vorgesehen.
      Es handelt sich bei den Anlagen um Fertigteilbetontürme mit Stahlsektionen, die sich nach
      oben verjüngen. Der Außendurchmesser des Turms beträgt am Turmfuß 8,83 m.
      Es sind Pfahlgründungen vorgesehen, die ringförmig am äußeren Fundamentrand angeordnet
      werden. Das Fundament besteht aus einem kreisrunden Stahlbetonring mit 17,00 m Außen-
      durchmesser und einem Innendurchmesser von 6,80 m. Es reicht bis 2,80 m unter Gelände
      (BÖKER UND PARTNER 2019), so dass die Baugruben bis in ca. 2,90 m unter Flur ausgeschach-
      tet werden. Am Fundamentrand werden die Lasten über insgesamt 24 bis 54 Pfähle - je nach
      technischer Variante - in den Baugrund eingeleitet. Je nach Standort und gewähltem Pfahl-
      durchmesser reichen die Gründungspfähle in eine Tiefe zwischen etwa 18 m bis 29 m unter
      Geländeoberkante (INGENIEURGEOLOGIE DR. LÜBBE 2019A).
      An den geplanten WEA ist aufgrund des anstehenden Grundwassers, das in einer Tiefe von
      0,4 m bis 1,0 m unter GOK im Juni 2016 angetroffen wurde, und der vorgefundenen Boden-
      verhältnisse eine geschlossene Wasserhaltung erforderlich. Die Wasserabsenkung muss bis
      mindestens 0,50 m unter Aushubsohle reichen. Bei einer Baugrubentiefe bis ca. 2,90 m ent-
      spricht dies einer Absenktiefe bis ca. 3,40 m unter GOK und liegt damit bei rd. 1,0 m (BÖKER
      UND PARTNER 2019). Die temporäre Grundwasserhaltung wird für ca. vier Wochen erforderlich.
      Die WEA sind mit Erreichen der technischen Lebensdauer zurückzubauen. Die befestigten
      Flächen werden hierzu in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Das Fundament wird
      bis auf ca. 1,50 m unter GOK zurückgebaut und übererdet. Die Pfähle verbleiben im Boden.

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                                                                              WEA 1

      Abb. 1: Übersicht zur Bezeichnung der WEA und Lage im Raum (Kartengrundlage TK50, un-
           maßstäblich)

4.0   Beschreibung des Ist-Zustandes der Oberflächengewässer
      Für die Aussagen zur Situation der Oberflächengewässer wurden folgende Quellen ausgewer-
      tet:
           • Windpark Wapeldorf Nord – Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (bezogen auf die ge-
              planten Grabenverrohrungen, Grabenverfüllungen und Grabenneuanlagen im Bereich
              der Verkehrsflächen) (AquaEcology, 2020)
           • Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) (NIBS ®
              KARTENSERVER, 2020)
          •   Geotechnischer Bericht vom 27. Juli 2016 (INGENIEURGEOLOGIE DR. LÜBBE, 2016)
          •   BV Windparks in der Gemeinde Rastede: WP Wapeldorf Heubült, WP Lehmdermoor-
              Delfshausen, WP Lehmden-Liethe; Stellungnahme zur Auswirkung der Fundament-
              schwingungen auf benachbarte Gewässer (INGENIEURGEOLOGIE DR. LÜBBE, 2019).
          •   Geotechnische Stellungnahme zum Schutzgut Boden und Wasser vom 16.10.2020 (IN-
              GENIEURGEOLOGIE DR. LÜBBE, 2020).
          •   Windpark Wapeldorf-Nord, Beschreibung des Standortes aus bodenschutz- und was-
              serrechtlicher Sicht vom 4.12.2017 (Böker und Partner, 2017)
          •   Windpark Wapeldorf-Nord - Testwasserhaltung Pilotversuch WEA 01 Untersuchungs-
              bericht vom 26.06.2019 (BÖKER UND PARTNER,2019A)
          •   Windpark Lehmdermoor – Delfshausen, Planungs- und Projektierungsphase, Boden-
              kundliche Baubegleitung – Aufgabenheft. (Böker und Partner, 2019B)
          •   Windparks Gemeinde Rastede - EGWRRL - Zusammenstellung der Daten - Stellung-
              nahme 7 (BÖKER UND PARTNER, 2020)

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Fachbeitrag WRRL für den Bau und Betrieb des Windparks „Wapeldorf - Nord“                        4

          •   Windparks Wapeldorf-Nord und -Süd, Berechnung der Wasserhaltung, Untersu-
              chungsbericht (BÖKER UND PARTNER, 2020)

4.1   Oberflächengewässer
      Der Untersuchungsraum gehört in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie zum Bearbeitungs-
      gebiet Unterweser und zum Wasserkörpereinzugsgebiet „Obere Wapel und Nebengewässer
      (Bekhauser Bäke)“ (Nr. 26010). Das Gewässer ist dem Gewässertyp 16 (Kiesgeprägte Tief-
      landbäche) zugeordnet und als erheblich verändert (HMWB – heavily modified water body)
      eingestuft. Somit ist bei der Beurteilung der biologischen Qualitätskomponenten das ökologi-
      sche Potenzial zu bewerten.
      Die direkt im betroffenen Gebiet liegenden Gräben sind größtenteils künstlich angelegt und
      dienen der Entwässerung zwischen Weiden und Ackerland, am Rand von Straßen und We-
      gen. Sie wurden im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) hinsichtlich der Zuordnung zu
      den Biotoptypen und vorhandener Ufervegetation beschrieben, auf den an dieser Stelle ver-
      wiesen wird. Darüber hinaus werden die dauerhaft wasserführenden Gräben im Umfeld der
      Planung detailliert im Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie von AquaEcology im Rahmen des
      wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für
      die Verfüllung, Verrohrung und Neuherstellung von Gewässerabschnitten im Bereich des
      Windparks „Wapeldorf-Nord“ beschrieben. In dem Fachbeitrag WRRL werden hydromorpho-
      logische, physikalisch-chemische, chemische und biologische Qualitätskomponenten gemäß
      der OGewV beschrieben und bewertet. Im Folgenden werden Ausschnitte des Fachbeitrages
      WRRL von AquaEcology zur Darstellung des aktuellen Zustands der Oberflächengewässer
      und dessen Bewertung im Sinne der WRRL aufgeführt.

4.1.1 Chemischer Zustand
      Der chemische Zustand des Unterlaufs der Oberen Wapel und seiner Nebengewässer wurde
      für den Zeitraum 2010-2015 mit „nicht gut“ bewertet, weil die Umweltqualitätsnorm (UQN) für
      den Quecksilbergehalt und Quecksilberverbindungen überschritten wurde. Neuere Daten lie-
      gen nicht vor.

4.1.2 Ökologisches Potenzial
      Das ökologische Potenzial wird aus den biologischen Qualitätskomponenten (QK) gemäß An-
      lagen 3 und 4 OGewV (2016) abgeleitet.

      Hydromorphologische Qualitätskomponenten
      Aktuell gilt der Unterlauf der „Oberen Wapel + Nebengewässer“ als erheblich verändert (BfG,
      2016). Im 1. Bewirtschaftungszeitraum wurde die Morphologie in der Oberen Wapel als
      „schlechter als gut“ eingestuft. Bei der vorläufigen Einstufung im 2. Bewirtschaftungszeitraum
      wurden sowohl die Morphologie als auch die Durchgängigkeit mit „schlechter als gut“ bewertet.
      (NLWKN, 2020)

      Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten
      Während der Untersuchungen von AquaEcology entsprachen Temperatur, Salinität und pH-
      Wert bis auf eine Ausnahme den Erwartungen, da sie nur gering von den Messungen des
      NLWKN der vergangenen Jahre abwichen. Die Temperatur lag zwischen 16 und 20 °C, wobei
      die höheren Temperaturen an einer Messstelle auch auf die geringe Wassertiefe zurückzufüh-
      ren sind. Die Leitfähigkeit war in der Wapel im moderaten Bereich, nur im Graben südöstlich
      parallel des Wapeldorfer Pumpgrabens war sie deutlich erhöht und an den anderen Messstel-
      len eher gering. Sauerstoffgehalt und der Sauerstoffsättigung lagen bei der Wapel deutlich
      über denen der anderen Messstellen in den Gräben, was wahrscheinlich auf die deutlich hö-
      here Fließgeschwindigkeit der Wapel zurückzuführen ist. Sehr auffällig ist die erhöhte Leitfä-

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                                                                                         17.11.2020
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higkeit und der extrem niedrige pH-Wert im Graben südöstlich des Wapeldorfer Plaggengra-
bens. Möglicherweise ist das in diesem Bereich kleinflächig auf den Einfluss sulfatsaurer Bö-
den zurückzuführen. Damit liegen die physikalisch-chemischen Verhältnisse im gesamten Ge-
biet des geplanten Windsparks Wapeldorf Nord bis auf letztgenannten Graben im erwarteten
Bereich und für Biota geeignet.

Chemische Qualitätskomponenten
Für die synthetischen und nicht-synthetischen flussgebietsspezifischen Schadstoffe nach An-
lage 6 OGewV (2016) wurden keine Überschreitungen der UQN im Wasserkörpersteckbrief
von 2016 berichtet. Aktuellere Daten lagen nicht vor.

Biologische Qualitätskomponenten
Im 2016 veröffentlichten Wasserkörpersteckbrief (BfG, 2016) wurde das Modul Makrophyten
in der Oberen Wapel mit dem unbefriedigenden ökologischen Potenzial (ökologische Zu-
standsklasse = ÖZK 4) bewertet. Die vorläufigen Daten aus dem zweiten Bewirtschaftungs-
zeitraum (NLWKN, 2020) ergeben eine Bewertung mit dem mäßigen ökologischen Potenzial
(ÖZK 3, Vor-Vorentwurf).

Die Ergebnisse der Makrophytenkartierung sind in Fehler! Verweisquelle konnte nicht ge-
funden werden. zusammengefasst und werden in den folgenden Abschnitten diskutiert.

Tab. 1: Zusammenfassung der Bewertung des ökologischen Potenzials an den Gräben
im geplanten Windpark Wapeldorf Nord
                                        Bewertung      Gesamtbewertung,
 Gewässer                               Makrophy-      gutachterliche Ein-
                                        ten            schätzung
 Wapel                                    3 (mäßig)       4 (unbefriedigend)
 Wapel                                    3 (mäßig)       4 (unbefriedigend)
 Drängraben                             5 (schlecht)         5 (schlecht)
 Graben südöstlich Drängraben           5 (schlecht)         5 (schlecht)
 Wapeldorfer Plaggengraben              5 (schlecht)         5 (schlecht)

Wapel
In der Wapel wurden zwei Stellen beprobt und dabei insgesamt sieben Makrophyten-Arten
gefunden. Der Deckungsgrad mit 5 % an der einen und 80 % an der zweiten Messstelle fiel
dabei sehr unterschiedlich aus. Lemna minor wird für diesen Gewässertyp als Störzeiger ein-
gestuft, die übrigen gefundenen Arten als Begleitarten. Typspezifische Referenzarten wurden
nicht gefunden. Bei Potamogeton trichoides handelt es sich um eine geschützte Art (Vorwarn-
liste). Außerdem wurde ein makroskopisch erkennbarer Bewuchs mit der für diesen Gewäs-
sertyp als Begleitart eingestuften fädigen Grünalge Spirogyra sp. festgestellt. Da von einem
hohen Nährstoffeintrag durch die landwirtschaftliche Nutzung ausgegangen werden kann, das
Gewässer eher artenarm war und deutliche Flussregulierungen aufwies, kann die Wapel aus
gutachterlicher Sicht um eine Stufe auf das unbefriedigende ökologische Potential (ÖZK 4)
herabgestuft werden.

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Tab. 2: Liste der in der Wapel gefundenen Makrophyten-Arten.

 Makrophyten                                          Wissenschaftlicher Name
 Wasserstern                                          Callitriche sp.
 Kleine Wasserlinse                                   Lemna minor
 Rohrglanzgras                                        Phalaris arundinacea
 Schwimmendes Laichkraut                              Potamogeton natans
 Gewöhnliches Zwerg-Laichkraut                        Potamogeton pusillus
 Schilfrohr                                           Phragmites australis
 Haarblättriges Laichkraut                            Potamogeton trichoides, RL: V

Drängraben
Im Drängraben wurden sieben Makrophyten-Arten mit einem Deckungsgrad von insgesamt
nur 5 % gefunden werden. Keine der Arten wurde als typspezifische Referenzart eingestuft.
Mit dem Sumpf-Blutauge (Potentilla palustris) kommt eine Art der Roten Liste vor. Auch bei
diesem Graben ist von einem hohen Nährstoffeintrag durch die starke landwirtschaftliche Nut-
zung des Umlandes auszugehen. Außerdem wies das Gewässer eine starke Verockerung auf,
die möglicherweise durch Entwässerung und die Absenkung des Grundwassers bedingt ist
und die Entwicklung aquatischer Lebewesen erheblich einschränken kann.
Das Gewässer weist laut der Bewertung ein schlechtes ökologisches Potenzial (ÖKZ 5) auf.

Tab. 3: Liste der im Drängraben gefundenen Makrophyten-Arten. Die Arten der Roten
Liste sind farblich markiert.

 Makrophyten                                          Wissenschaftlicher Name
 Wasserstern                                          Callitriche sp.
 Teich-Schachtelhalm                                  Equisetum fluviatile
 Flatter-Binse                                        Juncus effusus
 Rohrglanzgras                                        Phalaris arundinacea
 Schilfrohr                                           Phragmites australis
 Laichkraut                                           Potamogeton sp.
 Sumpf-Blutauge                                       Potentilla palustris, RL: V

Graben südöstlich des Wapeldorfer Plaggengrabens
An diesem Graben wurde eine Makrophytenverödung festgestellt, die zu einer Bewertung der
mit dem schlechten ökologischen Potenzial (ÖZK 5) führte. Als Begründung kann eine Ver-
sauerung angegeben werden. Der pH-Wert lag mit 2,48 bzw. 2,97 sehr niedrig bei gleichzeitig
hoher Leitfähigkeit (4.047,2 µS·cm-1 bzw. 1.490,8 µS·cm-1), die ebenso das Wachstum aqua-
tischer Makrophyten beeinträchtigen kann. Wie oben bereits erwähnt, sind diese abweichen-
den Werte vermutlich auf den Einfluss sulfatsaurer Böden zurückzuführen. Daher ist aus gut-
achterlicher Sicht die Bewertung des Gewässers mit dem schlechten ökologischen Potenzial
(ÖZK 5) angezeigt.

Wapeldorfer Plaggenraben
Die Makrophyten-Vegetation des Grabens wurde an zwei Standorten untersucht. Es wurden
vier Makrophyten-Arten gefunden, deren Gesamtdeckung bezogen auf den gesamten Graben
50 % betrug Mit Lemna minor ging eine einzige Art in die Bewertung ein, die als Störzeiger
eingestuft wurde. Aufgrund des anzunehmenden hohen Nährstoffeintrags aus dem landwirt-
schaftlich geprägten Umland sowie der Artenarmut der Makrophyten-Gesellschaft und der

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Ufervegetation ergibt sich eine Bewertung mit einem schlechten ökologischen Potenzial (ÖZK
5).
Tab. 4: Liste der inm Wapeldorfer-Plaggengraben gefundenen Makrophyten-Arten.

 Makrophyten                                          Wissenschaftlicher Name
 Wasserstern                                          Callitriche sp.
 Knäuel-Binse                                         Juncus conglomeratus
 Flatter-Binse                                        Juncus effusus
 Kleine Wasserlinse                                   Lemna minor

Makrozoobenthos
Die Qualitätskomponente Makrozoobenthos wurde im aktuellen Wasserkörpersteckbrief von
2016 (BfG, 2016) für den gesamten Wasserkörper „Obere Wapel und Nebengewässer“ mit
„schlecht“ (5) bewertet, wobei das Modul Degradation als „schlecht“ (5) eingestuft wurde. Im
2. Bewirtschaftungszeitraum wurden sowohl die Degradation als auch das Modul Makro-
zoobenthos vorläufig insgesamt mit 5 („schlecht“) bewertet (NLWKN, 2020). Eine Bewertung
des Moduls Saprobie war in beiden Fällen nicht möglich.
An den beiden Stationen in der Wapel wurden insgesamt 29 Makrozoobenthos-Arten gefun-
den, von denen Prodiamesa olivacea als Strukturzeiger eingestuft wurde.
Der Wapeldorfer Plaggengraben wies mit insgesamt 38 Arten eine etwas höhere Diversität
auf. Mit Anaceana globulus und Helophorus arvernicus wurden hier zwei Strukturzeiger gefun-
den, jedoch kamen ebenfalls zwei Störzeiger vor: Asellus aquaticus und Radix balthica.
Der Drängraben wies wie die Wapel insgesamt 29 Makrozoobenthos-Arten auf, von denen
Helophorus arvernicus und Prodiames olivacea als Strukturzeiger eingestuft wurden. An die-
ser Stelle kam ebenfalls die als Störzeiger eingestufte Art Asellus aquaticus vor.
Im Graben südöstlich neben dem Wapeldorfer Plaggengrabens war die Diversität am gerings-
ten. Hier wurden lediglich 10 Makrozoobenthos-Arten gefunden. Es kam wieder die Art Helo-
phorus arvernicus vor, die für diesen Gewässertyp als Strukturzeiger eingestuft wird.
Großmuscheln konnten, entgegen vorliegender Hinweise früherer Jahre aus der Bevölkerung,
in keinem der Gewässer des geplanten Windparks Wapeldorf Nord gefunden werden. Unter
anderem verhindert hier die Sedimentbeschaffenheit (überwiegend schlammig, feines organi-
sches Material) eine Ansiedlung dieser Organismengruppe. Außerdem wiesen sowohl der
Drängraben als auch der Wapeldorfer Plaggengraben einen niedrigen Sauerstoffgehalt auf
und im Graben südöstlich des Wapeldorfer Plaggengrabens kann der niedrige pH-Wert eine
weitere Ursache für das Fehlen einer Großmuschelpopulation darstellen.

Fischfauna
Die Fischfauna wurde im Wasserkörpersteckbrief von 2016 (BfG, 2016) für den gesamten
Wasserkörper als „schlecht“ (5) eingestuft. Aus dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum liegt
für dieses Modul bisher keine Bewertung vor (NLWKN, 2020).
Aktuelle Daten zum Fischbestand aus dem Unterlauf der oberen Wapel und Nebengewässer
wurden vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(LAVES, 2020) für die Messstrecke „Wapel (Rosenberg)“, die flussaufwärts der beiden im Jahr
2020 beprobten Stationen liegt, aus dem Jahr 2019 zur Verfügung gestellt. Insgesamt wurden
hier 11 Fisch-Arten gefunden. Dominiert wurde die Gesellschaft vom Gründling (Gobio gobio),
gefolgt vom Rotauge/Plötze (Rutilus rutilus), dem Moderlieschen (Leucaspius delineatus) und
dem Aal (Anguilla anguilla). Das Moderlieschen und der Aal sind laut Roter Liste geschützt:
Das Moderlieschen steht auf der Vorwarnliste, der Aal ist bereits stark gefährdet.
Bei den von AquaEcology durchgeführten Beprobungen des Fischbestandes mittels eDNA
konnte im Sommer 2020 im Untersuchungsgebiet keine Art nachgewiesen werden. Die Probe

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     aus der Wapel war leider nicht korrekt fixiert, so dass dazu keine aktuellen Ergebnisse vorlie-
     gen. In den übrigen drei beprobten Gräben wurden keine Fische gefunden. Aufgrund der star-
     ken Verockerung stellt der Drängraben für Fische kein geeignetes Habitat dar. In solchen Ge-
     wässern wird die Kiemenatmung durch die Anlagerung von gelöstem zweiwertigem Eisen bzw.
     dessen Ausfällung als dreiwertiges Eisenhydroxid verhindert (LLUR). In einem der Gräben
     wurde eine starke Versauerung festgestellt. Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt,
     dass unterhalb eines pH-Wertes von 4,5 in den unterschiedlichsten Gewässern so gut wie
     keine Fische mehr vorkommen. So wurde in einer umfangreichen finnischen Studie beispiel-
     weise nachgewiesen, dass das Rotauge (Rutilus rutilus) schon bei pH-Werten zwischen 6,1
     und 6,5 deutlich geschädigt wird, bei Werten zwischen 5,1 und 5,5 sind bereits 60% abgestor-
     ben und unter 5 kann die Art nicht mehr überleben (Rask et al., 1995). Der Flussbarsch (Perca
     fluviatilis) ist deutlich toleranter. Erste geringe Beeinträchtigungen treten erst bei pH-Werten
     zwischen 5,1 und 5,5 auf, bei Werten knapp unter 5 sind aber schon über 60 % geschädigt
     oder abgestorben (Rask et al., 1995). In einer niederländischen Untersuchung wurden grund-
     sätzlich in Gewässern mit einem pH-Wert unterhalb von 5 so gut wie keine Fische gefunden
     (Leuven & Oyen, 1987).

4.1.3 Zusammenfassende Bewertung
     In Tabelle 6 sind die aktuellen Bewertungen (BfG, 2016) sowie die vorläufigen Ergebnisse aus
     dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum (NLWKN, 2020) des Wasserkörpers „Obere Wapel
     und Nebengewässer“ zusammengefasst. In beiden Bewirtschaftungszeiträumen wurde das
     Gewässer insgesamt mit dem schlechten ökologischen Potenzial (ÖZK 5) bewertet. Im ersten
     Bewirtschaftungszeitraum wurde keine Überschreitungen der UQN der flussgebietsspezifi-
     schen Schadstoffe nach Anlage 6 OGewV (2016) festgestellt.

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      Tab. 5: Bewertung der verschiedenen Qualitätskomponenten bzw. Kompartimente in der Oberen
      Wapel und Nebengewässer laut Wasserkörpersteckbrief von 2016 (BfG, 2016) sowie im aktuellen
      Bewertungszeitraum (Vor-Vorentwurf; NLWKN, 2020).

                                                            Obere Wapel und Nebengewässer

      Qualitätskomponente / Kompar-       Bewertungszeitraum 2010-2015            Bewertungszeitraum 2016-2021
      timent

      Fische                                        schlecht (5)                      Daten liegen nicht vor

      Makrozoobenthos                               schlecht (5)                           schlecht (5)

          Degradation                               schlecht (5)                           schlecht (5)

          Saprobie                            Bewertung nicht möglich                Bewertung nicht möglich

      Makrophyten / Phytobenthos                 unbefriedigend (4)                         mäßig (3)

          Makrophyten                               schlecht (5)                        unbefriedigend (4)

          benthische Diatomeen                         gut (2)                               gut (2)

      Phytobenthos ohne Diatomeen                   nicht relevant                        nicht relevant
      (PoD)

      Phytoplankton                                 nicht relevant                        nicht relevant

      Flussgebietsspezifische Schad-            keine Überschreitung                  Daten liegen nicht vor
      stoffe

      Ökologisches Potenzial                        schlecht (5)                           schlecht (5)

      Chemischer Zustand                            nicht gut (3)                     Daten liegen nicht vor

      Die Bewertung des Kompartiments Makrophyten in der Wapel führte zur Bewertung des öko-
      logischen Potenzials mit der ökologischen Zustandsklasse „unbefriedigend“ (ÖZK 4) und in
      den übrigen drei beprobten Gewässern mit der ökologischen Zustandsklasse „schlecht“ (ÖZK
      5). Die Ergebnisse der Makrozoobenthos-Beprobung ergaben eine Lebensgemeinschaft, die
      kaum gewässertypischen Strukturzeiger enthält und damit nicht als wertvoll betrachtet werden
      kann.

4.2   Grundwasser
      Der Untersuchungsraum liegt im Grundwasserkörper „Jade Lockergestein links“, dieser hat
      einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand (MU 2019) und befindet sich außer-
      halb von Wasserschutzgebieten und Trinkwassergewinnungsgebieten.
      Laut Angaben des NIBIS Kartenservers des LBEG, Hannover, handelt es sich im Plangebiet
      um Grundwassergeringleiter. Zusätzlich werden die Grundwasserkörper der WRRL angege-
      ben.

      Wapeldorf-Nord (Grundwassergeringleiter)
      Hydrogeologische Einheit
             • Moore
      Hydrologische Räume und Teilräume
             • 01: Nord- und mitteldeutsches Lockergesteinsgebiet
             • 012: Marschen
             • 01205 Unterweser Marsch

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      Das Grundwasser steht lt. Kartenauswertung im Bereich des Windparks hoch an, die Grund-
      wasseroberfläche liegt bei > 0 – 2,5 m. Diese Angabe wurde durch Untersuchungen im Gebiet
      bestätigt: Das Grundwasser wurde bei den Bohrarbeiten im Juni 2016 bereits ab 0,80 m bzw.
      0,90 m unter Geländeoberkante angetroffen.
      Mit 51 – 100 mm/a weist das Gebiet eine relativ niedrige Grundwasserneubildungsrate auf.
      Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung wird als gering eingestuft, die Durchläs-
      sigkeit der oberen Gesteinsschichten wird in der nördlichen Windparkhälfte als gering und im
      südlichen Bereich hoch angegeben. Eine Versalzung des Grundwassers wird für das Gebiet
      nicht angegeben (NIBIS-Kartenserver, LBEG 2020).

5.0   Wirkfaktoren des Baus und Betriebs von WEA auf die Gewässer
      Durch das Planvorhaben entstehen möglicherweise Beeinträchtigungen der Gewässer. Aus-
      löser dieser Beeinträchtigungen sind vorhabenbedingte Wirkfaktoren, die sich in die folgenden
      drei Kategorien unterteilen lassen:
          • Die baubedingten Auswirkungen umfassen die Faktoren, die während der Realisie-
              rung der Planung auf die Gewässer wirken. Es handelt sich allerdings vorwiegend um
              zeitlich befristete Beeinträchtigungen, die mit der Beendigung der Bauaktivitäten en-
              den, aber auch nachwirken können.
          • Anlagebedingte Wirkfaktoren werden in diesem Fall durch die Bebauung an sich ver-
              ursacht. Es handelt sich um dauerhafte Auswirkungen.
          • Belastungen und Beeinträchtigungen, die durch den Betrieb hervorgerufen werden,
              sind als betriebsbedingte Auswirkungen zusammengefasst. Die von der Windenergie-
              nutzung ausgehenden Wirkungen sind grundsätzlich als langfristig einzustufen.

      Im Folgenden werden die für die Beurteilung der Umsetzung der WRRL relevanten bzw. hy-
      pothetisch möglichen Wirkfaktoren durch den Bau und Betrieb der WEA (nur der Baukörper
      der WEA selber ohne Zuwegung) für Oberflächengewässer und Grundwasser aufgeführt. Die
      Auswirkungen werden hinsichtlich ihres Auftretens beschrieben und im Anschluss im Hinblick
      auf das Verschlechterungsverbot, das Zielerreichungsgebot sowie das Gebot der Trendum-
      kehr (bei Grundwasser) bewertet.

5.1   Baubedingte Wirkfaktoren

5.1.1 Schadstoffeinträge durch Baumaterialien und Baumaschinen
      Diese können das Grundwasser betreffen und auch als diffuse Einträge über das Grundwasser
      sowie über oberflächlichen Regenwasserabfluss (bei geringer Versickerung auf gesättigten
      oder verdichteten Böden) in umliegende Oberflächengewässer gelangen. Durch entspre-
      chende Vermeidungsmaßnahmen wie z.B. der Verwendung von entsprechenden Auffangwan-
      nen bei der Wartung und Betankung von Baumaschinen und der Verwendung von für den
      Naturhaushalt unbedenklichen Schmierstoffen kann dieser Wirkfaktor ausgeschlossen wer-
      den. Auch werden in der Bauphase keine Materialen gelagert, die Auswirkungen auf Gewässer
      haben könnten. Angelieferter Beton ist fertig zur Verarbeitung und wird unmittelbar nach An-
      lieferung eingebaut.

      Die Böden zwischen 0 und 2 m Tiefe sind auf der Themenkarte des NIBIS Kartenserver als
      aktuell und potenziell sulfatsaures Material beschrieben. Unterhalb von 2 m Tiefe werden die
      Böden im östlichen und zentralen Bereich des Plangebietes ebenfalls als aktuell und potentiell
      sulfatsauer beschrieben.

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      Das Gefährdungspotenzial sulfatsaurer Böden ergibt sich durch
         • extreme Versauerung (pH
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      wasser unwahrscheinlich. Da die abdeckenden Torf-/Kleischichten nur eine geringe Scherfes-
      tigkeit und eine vergleichsweise hohe Durchlässigkeit aufweisen, wäre anhand der vorliegen-
      den Ergebnisse nur mit sehr geringen Druckdifferenzen zwischen der Klei-Torfschicht und den
      darunter anstehenden Sanden zu rechnen. Nach ergiebigen Niederschlägen wird der Wasser-
      druck durch versickerndes Oberflächenwasser in der oberen Torf-/Kleischicht kurzzeitig grö-
      ßer sein als das ggf. gespannte Grundwasser darunter. Die Durchlässigkeit der Schichten führt
      aber nach einer kurzen Zeitspanne zu einem natürlichen vollständigen Druckausgleich.“
      Die Grundwasserstockwerke sind daher nicht voneinander getrennt, so dass ein Durchstoßen
      der Kleischicht mit Pfählen oder Fundamenten zu keinen qualitativen oder mengenmäßigen
      Veränderungen des Grundwassers führen kann.

5.1.3 Grundwasserentnahme
      Im Rahmen der Wasserhaltung an den WEA Standorten des Windparks Wapeldorf-Nord wird
      das entnommene Wasser unmittelbar außerhalb des Entnahmetrichters wiederversickert und
      so dem Grundwasserkörper unmittelbar wieder zugeführt.
      Daher sind mit der Pfahlgründung und dem Fundamentbau keine Wirkfaktoren verbunden, die
      sich auf den mengenmäßigen Zustand des Grundwassers auswirken könnten.

5.1.4 Auftretende Erschütterungen während der Einbringung der Pfahlgründung
      Während der Bauphase kommt es insbesondere bei der Rammung der Fundamentpfähle zu
      Erschütterungen. Während der Rammung wird sich in den oberen Torf- und Kleischichten
      kaum ein bemerkbarer Eindringwiderstand des Pfahles einstellen. Mit wenigen Schlägen wird
      die unterschiedlich starke Kleischicht durchteuft. Erst bei Erreichen der tragenden Sandschicht
      beginnt die eigentliche Rammung (INGENIEURBÜRO DR. LÜBBE, 2019B). Die Zeitdauer dieser
      Einwirkung ist sehr begrenzt, so dass keine Auswirkungen über diesen Zeitraum der Bauphase
      bzw. des Rammens hinaus auf umliegende Gewässer und die sie bewohnende Fauna (Mak-
      rozoobenthos, Fische etc.) zu erwarten ist. Es ist somit nicht mit einer Verschlechterung des
      ökologischen Zustandes bzw. des ökologischen Potenzials der Gewässer durch Beeinträchti-
      gungen einer biologischen Qualitätskomponente (Gewässerfauna) zu rechnen.

5.2   Anlagebedingte Wirkfaktoren

5.2.1 Änderungen im Grundwasserstrom durch Fundamente (hypothetisch)
      Je nach Beschaffenheit und Tiefe der Fundamente sind Auswirkungen auf den Grundwasser-
      strom denkbar. Dies kann z.B. eine Barrierewirkung der horizontalen Fließrichtungen sein.
      Die Pfähle zur Gründung der WEA sind entsprechend der Fundamentgeometrie ringförmig in
      etwa am äußeren Fundamentrand angeordnet und werden geneigt gerammt. Am Pfahlkopf
      beträgt der Abstand der Pfähle bei einer Pfahlanzahl von n = 36 etwa 1,3 m. Am Pfahlfuß sind
      die Pfähle etwa 1,50 m voneinander entfernt. Für die Krangründungen werden Punktfunda-
      mente mit Einzelpfählen hergestellt. Pfahlbahnen sind nicht vorgesehen. Sowohl die Pfähle
      am Anlagenstandort als auch die an den Kranstellflächen stellen somit keine geschlossenen
      Hindernisse für die horizontale Wasserströmung dar. Die Pfähle stehen sowohl am Pfahlkopf
      als auch am Pfahlfuß weit genug auseinander. Langfristig und großräumig können daher Stö-
      rungen der Grundwasserströmung ausgeschlossen werden. (INGENIEURBÜRO DR. LÜBBE,
      2020).
      Die Pfahlgründungen der WEA bewirken auch keine veränderten vertikalen Wasserströme des
      Grundwassers.
      „Beim Rammen der Pfähle wird der verdrängte Boden unterhalb der Pfahlspitze seitlich in die
      vorhandene Bodenschicht verdrängt. Dadurch stellt sich während des Rammens innerhalb der
      Sande unmittelbar um den Pfahlfuß eine Bodenverdichtung ein. … Bei diesem Vorgang erhöht
      sich der Porenwasserdruck innerhalb der erzeugten Bodenverdichtung. Aus langjähriger Er-
      fahrung ist bekannt, dass sich der Porenwasserüberdruck nach einiger Zeit durch die natürli-

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      che Schwerkraft wieder abbaut. Bei nichtbindigen, sandigen Böden wird sich erfahrungsge-
      mäß der Porenwasserüberdruck nach ca. ein bis drei Wochen bis zum natürlichen Zustand
      abbauen. Im Bereich einer bindigen Bodenschicht (Klei, Schluff) kann der Abbau des Poren-
      wasserüberdrucks zwischen zwei und vier Wochen dauern.“ (INGENIEURBÜRO DR. LÜBBE,
      2020).
      „Während des Rammvorganges bildet sich eine Übergangsschicht zwischen Pfahloberfläche
      und umgebenden Boden aus. Durch den natürlichen hohen Grundwasserstand kann die Ram-
      mung zügig bis in den tragenden Baugrund der Sandschicht durchgeführt werden. Der natür-
      liche Abbau des Porenwasserüberdrucks in der Klei-, dem Schluff- und der Sandschicht ver-
      ursacht nur in sehr geringem Maße eine vertikale Strömung. Auch im Fall von teilweise ge-
      spanntem Grundwasser ist nicht mit einem plötzlichen hydraulischen Grundbruch innerhalb
      der Klei- oder Schluffschicht an der Pfahlmantelfläche oder mit einem Anstieg des Grundwas-
      sers bis über die Geländeoberfläche nach Art einer „artesischen Quelle“ zu rechnen. Für einen
      hydraulischen Grundbruch in der tiefliegenden Sandschicht reichen die lokalen Druckverhält-
      nisse nicht aus. Während des Abbaus des Porenwasserüberdrucks erfolgt zwischen der Klei-
      schicht und der Pfahloberfläche ein sogenanntes kraftschlüssiges „Anwachsen“ des Pfahles.
      Dieses Anwachsen des Pfahles verhindert auch langfristig einen Anstieg von gespanntem
      Grundwasser aus der Sandschicht in die obere Torf-/Kleischicht. Das „Anwachsen“ der Pfähle
      ist für die Rammtechnik eine typische und allgemein anerkannte Eigenschaft der Böden. Aus
      den bereits zahlreich vorhandenen Pfahlgründungen in der benachbarten Wesermarsch sind
      keine hydraulischen Grundbrüche oder artesischen Quellen bekannt.
      Somit ist eine vertikale Grundwasserströmung entlang der Pfähle auszuschließen. (INGENIEUR-
      BÜRO DR. LÜBBE, 2020)

5.2.2 Schadstoffeinträge durch Auswaschungen aus Betonfundamenten und Pfahlgründun-
      gen
      Alle Einsatzstoffe zur Zement- und Betonherstellung enthalten Haupt-, Neben- und Spuren-
      elemente. Zu letzteren gehören u.a. die Schwermetalle, Chrom, Cadmium, Quecksilber, Thal-
      lium, Blei und Zink, die aus natürlichen Rohstoffen, Recyclingstoffen (sofern eingesetzt) und
      Zumahlstoffen der Zementherstellung kommen. Je nach Auslaugbarkeit des Baustoffs Beton,
      können diese Elemente durch den Kontakt mit Wasser über einen längeren Zeitraum in gerin-
      gen Mengen freigesetzt werden. Bauprodukte müssen so beschaffen sein, dass von ihnen
      über ihre gesamte Lebensdauer keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen. Um
      sicherzustellen, dass diese Anforderung eingehalten wird, erfolgt in Deutschland sowie in ei-
      nigen anderen europäischen Ländern der Nachweis der Umweltverträglichkeit von Baupro-
      dukten für den Bereich Grundwasser und Boden anhand von Auslaugversuchen. Dabei wird
      die Freisetzung von Spurenelementen an Betonprüfkörper im Langzeitstandtest ermittelt. Zahl-
      reiche Untersuchungen belegen, dass aus zementgebundenen Baustoffen nur sehr geringe
      Spurenelementmengen auslaugen. Die Spurenelemente sind in der Zementsteinmatrix fest
      und dauerhaft eingebunden. Die Konzentrationen in Eluaten aus Mörtel- und Betonprüfkörpern
      unterschreiten die Schwellenwerte im Bereich Trinkwasserversorgung deutlich. Die Anwen-
      dung sachgerecht hergestellter Betone ist in Hinsicht auf mögliche Schwermetallauslaugung
      selbst im Trinkwasserbereich unbedenklich (Stich, 2015; Breit & Spanka, 2008).
      Da die exakte Zusammensetzung des zu verwendeten Betons laut Mitteilung von ENERCON
      derzeit noch nicht bekannt ist, kann über die Zugabe von weiteren Zusatzstoffen hier keine
      detaillierte Aussage getroffen werden. Organische Zusatzstoffe werden jedoch in der Regel
      nicht verwendet. Fließmittel auf Basis von Polycarboxylat und Polycarboxylatether können po-
      tenziell benutzt werden. Nach Aushärtung sind diese Stoffe jedoch inaktiv.
      Im Rahmen der Erstellung des Geotechnischen Berichtes (INGENIEURGEOLOGIE DR. LÜBBE,
      2019a) wurde die Betonaggressivität des Grundwassers untersucht. Aufgrund des geringen
      Grundwasserandrangs konnte im Bereich der WEA 1 Nord und WEA 2 Nord keine Wasser-
      probe entnommen und im Labor auf Beton aggressive Inhaltsstoffe untersucht werden. Für die
      Bereich der WEA im südlich gelegenen Windpark „Wapeldorf-Süd“ wurde aus einem proviso-
      rischen Grundwasserpegel an der WEA 2 eine Wasserprobe entnommen und im Labor auf

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      ihren chemischen Angriffsgrad analysiert. Aufgrund des Gehaltes an kalklösender Kohlen-
      säure von 16 mg/l ist das Grundwasser nach DIN 4030 als schwach Beton angreifend einzu-
      stufen.
      Durch die Wahl von Beton der Expositionsklassen XA1 kann möglichen Angriffen des Betons
      entgegengewirkt werden. Auch die Kalkung der Baugrube zur Neutralisation der sulfatsauren
      Eigenschaften des Bodens während des Baus (s. Kap. Fehler! Verweisquelle konnte nicht g
      efunden werden.) wirkt dem entgegen. Auch eine Beeinträchtigung der biologischen Quali-
      tätskomponenten ist deshalb nicht zu erwarten

5.3   Betriebsbedingte Wirkfaktoren

5.3.1 Schadstoffeinträge
      Potenziell können während des Betriebs der WEA durch verwendete Schmierstoffe, Kühlmittel
      und Öle Schadkomponenten in nahegelegene Oberflächengewässer gelangen und damit u.U.
      die biologischen Qualitätskomponenten negativ beeinflussen. Laut der technischen Beschrei-
      bung zur Benutzung wassergefährdender Stoffe bei der zu errichtenden ENERCON Wind-
      energieanlage E-82 E2 ist die Wahrscheinlichkeit einer Freisetzung auf ein Minimum reduziert,
      indem die betroffenen Komponenten voll verkapselt oder spezielle Auffangeinrichtungen für
      die Stoffe installiert sind (ENERCON). So wird es nicht zu einer Verschlechterung des chemi-
      schen Zustandes kommen. Auch eine Beeinträchtigung der biologischen Qualitätskomponen-
      ten ist deshalb nicht zu erwarten.

5.3.2 Vibrationen / Schwingungen aus den WEA
      Zur Klärung der Frage, inwiefern die durch die Drehung der Rotoren der WEA verursachten
      Schwingungen (Bodenvibration) Auswirkungen auf die benachbarten Gewässer und deren
      Fischbestand haben können, hat das Ingenieurbüro Dr. Lübbe im Oktober 2020 eine Stellung-
      nahme verfasst, deren Inhalt unten wiedergegeben wird. Aus Tab. 6 gehen die Abstände zu
      den nächsten dauerhaft wasserführenden Fließgewässern/Gräben hervor, die aktuell Lebens-
      raum für Fische und andere Wasserorganismen sind bzw. zukünftig sein können, auf die sich
      evtl. Schwingungen auswirken könnten.

      Tab. 6: Abstände der Windenergieanlagen zu Fließgewässern.
                    Ca. Abstand zum nächsten
       WEA                                   Gewässername
                    Gewässer (m)
                    80                                  Wapel
       WEA 1        100                                 Drängraben (derzeit starke Verockerung)
                    10                                  nicht benannter Graben (niedriger pH-Wert)
                    260                                 Wapel
       WEA 2        120                                 Drängraben (derzeit starke Verockerung)
                    230                                 nicht benannter Graben (niedriger pH-Wert)

      Die folgenden Aussagen zu Vibrationen und Schwingungen der WEA sind einer Stellung-
      nahme des Ingenieurbüros Dr. Lübbe vom 20. Mai 2019 entnommen: „In den der Windener-
      gieanlagen entstehen u. a. sogenannte Biegeschwingungen, die durch das Anlagenfundament
      in den Boden weitergeleitet werden. Gemäß einer Veröffentlichung der Universität Magdeburg
      (Technische Mechanik Band 16, Heft 2 ,1996, „Mathematisches Modell zur Simulation von
      Schwingungen an Horizontal-Windkraftanlagen“) lassen sich für WEA die typischen Erreger-

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und Eigenfrequenzen mit hohem Energieanteil auf einen Bereich zwischen 0 Hz und 50 Hz,
vorwiegend zwischen 0 Hz und 5 Hz, eingrenzen.
Allgemein gilt, dass sich die Schwingungsenergie näherungsweise isotrop in alle Richtungen
gleichmäßig ausbreitet. Dabei entstehen sogenannte Raumwellen und auch Oberflächenwel-
len. Die Oberflächenwellen können sich aufgrund ihrer Ausbreitungsrichtung eher auf oberflä-
chennahe Strukturen wie z.B. Fließgewässer auswirken.
Mit zunehmender Entfernung (R) vom Fundament nimmt die Energie jeder Welle proportional
zum Abstand ab. Da sich die Energie der Raumwellen über eine größere Fläche verteilt, be-
trägt ihre Amplitudenabnahme 1 / R2. Für die Oberflächenwellen kann sie mit 1 / R angegeben
werden. Die Raumwellen nehmen somit mit der Entfernung sehr viel stärker ab. Da die Fun-
damente kraftschlüssig an die Pfahlgründung angeschlossen sind, wird die Hauptschwin-
gungsenergie über die Pfähle als Raumwellen in tiefere Schichten übertragen. Nur ein kleine-
rer Anteil der Schwingungen verbleibt als Oberflächenwellen.
Wirkung des Bodens:
Die anstehenden Böden dämpfen die durch die Windkraftanlagen erzeugten Schwingungen.
Bei Böden mit geringer Lagerungsdichte oder weicher Konsistenz ist die Energieabsorption
und somit die Schwingungsdämpfung sehr groß im Vergleich zu dicht gelagerten Böden. In
den Windparks stehen Weichböden (Torf, Mudde, Klei) oder locker gelagerte Sande und bin-
dige Böden aus Schluff und Ton an, die eine hohe Dämpfung der Schwingungen bewirken.
Die Eigenfrequenzen der anstehenden Böden liegen bei 7,5 Hz (Torf) und ca. 20 Hz (Sand).
Die Eigenfrequenz des Bodens ist somit weit genug von der Erregerfrequenz der Windener-
gieanlagen von ca. 0 Hz bis 5 Hz entfernt.

Schlussfolgerungen:
Durch die Pfahlgründungen werden die Hauptschwingungsenergien in tiefere Schichten abge-
tragen. Die Energie dieser Raumwellen verliert sich mit zunehmendem Abstand zum Funda-
ment quadratisch mit dem Abstand. Eine Beeinflussung der oberirdischen Fließgewässer mit
einem Mindestabstand von 60 m durch die Raumwellen ist daher ausgeschlossen. Wegen
ihres geringen Anteils an der Gesamtschwingungsenergie und der hohen Dämpfungswirkung
des Bodens (Weichschichten, lockerer Sand, Schluff, Ton) kann der Einfluss der Oberflächen-
wellen vernachlässigt werden. Die Erregerfrequenz der Windenergieanlagen unterscheidet
sich von den Eigenfrequenzen des Bodens, daher sind Resonanzen nicht zu erwarten.“ (INGE-
NIERUBÜRO DR. LÜBBE, 2019C).
Lediglich der nicht näher benannte Graben unmittelbar bei WEA 1 liegt mit ca. 10 m Abstand
zur Anlage noch im unmittelbaren Bereich der Schwingungswellen. Das Wasser des Grabens
hat einen extrem niedrigen pH-Wert, vermutlich aufgrund des Einflusses sulfatsaurer Böden
(AquaEcology, 2020). Eine Fischfauna kommt unter diesen Bedingungen nicht vor, Makro-
zoobenthosarten wurden nur wenige gefunden. Aufgrund der oben aufgeführten Erläuterun-
gen kann der Einfluss der Oberflächenwellen vernachlässigt werden, so dass kein negativer
Einfluss auf die Organismen zu erwarten ist.
Die Wapel sowie der Drängraben liegen mit min. ca. 80 m von einer WEA entfernt. Auswirkun-
gen auf diese Fließgewässer sind aufgrund der Überschreitung des Abstandes von 60 m aus-
geschlossen (s.o). Daher ist nicht von einer Verschlechterung des ökologischen Potenzials
des zu bewertenden Wasserkörpers „Obere Wapel und Nebengewässer“ (Nr. 26010) durch
diesen geringen Wirkfaktor auszugehen. Auch dem Verbesserungsgebot steht nichts im
Wege.

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6.0   Fazit
      Oberflächengewässer
      Es können bei näherer Betrachtung der möglichen Auswirkungen der Planung auf die Ober-
      flächengewässer keine Wirkfaktoren festgestellt werden, die sich auf den chemischen Zustand
      oder das ökologische Potenzial der Gewässer auswirken oder zu einer Verschlechterung der-
      selben führen. Es kommt weder zu stofflichen Einträgen durch diffusen Eintrag über das
      Grund- oder Schichtwasser oder den Oberflächenabfluss, noch ist eine Beeinträchtigung der
      biologischen Qualitätskomponenten durch Schwingungen zu erwarten. Auch wird das Ziel der
      Erhaltung oder Erreichung eines guten ökologischen Potenzials und chemischen Zustandes
      nicht beeinträchtigt.

      Grundwasser
      Es können bei näherer Betrachtung der möglichen Auswirkungen der Planung auf die zu Prü-
      fenden Kriterien gem. WRRL keine Wirkfaktoren festgestellt werden, die sich auf den mengen-
      mäßigen oder chemischen Zustand des Grundwassers auswirken. Das Verschlechterungsver-
      bot gem. WRRL ist hinsichtlich des Grundwassers damit nicht einschlägig. Auch steht die Pla-
      nung der Zielerreichung des Erhalts eines guten mengenmäßigen und chemischen Zustandes
      nicht entgegen, da keine dauerhaften oder über einen lokal sehr begrenzten Raum hinaus
      Veränderungen an den Mengen des Grundwassers erfolgen. Die Wasserhaltungsmaßnahmen
      während des Baus sind sehr lokal und nur von kurzer Dauer. Das Vorhaben behindert darüber
      hinaus auch nicht Maßnahmen zur Einleitung einer Trendumkehr (s. Kap. 2.0). So ist z.B.
      unabhängig von dem Bau und Betrieb von WEA eine Reduktion von Stickstoffeinträgen in das
      Grundwasser durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Fläche möglich.

7.0   Literatur

      BfG (Bundesanstalt für Gewässerkunde) (2016): Wasserkörpersteckbriefe „26010 Obere Wa-
            pel und Nebengewässer (Bekhauser Bäke)“. https://geoportal.bafg.de/mapapps/re-
            sources/apps/WKSB/index.html?lang=de
      BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur): Leitfaden zur Erstellung des
            Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bei Vorhaben der WSV an BWaStr.
      ENERCON (2009): Fundamentberschreibung E-82 E2/BF/1007/23/01. 03.07.2009.
      ENERCON: Technische Beschreibung ENERCON Windenergieanlage E-82 E2, Wasserge-
            fährdende Stoffe.
      LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
            (2020): 3. Bewirtschaftungsplan 2021-2026 für den Wasserkörper „26006 Jade“ (nicht
            veröffentlicht, Vor-Vorentwurf, Daten wurden vorab zur Verfügung gestellt)
      NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz)
            (2020): 3. Bewirtschaftungsplan 2021-2026 für die Wasserkörper „26117 Hahner Bäke
            Unterlauf“ und „26007 Geestrandtief“ (nicht veröffentlicht, Vor-Vorentwurf)
      NIBIS ® KARTENSERVER (2020): Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS ® ).
            Kartenwerke: sulfatsaure Böden, Im Internet: http://nibis.lbeg.de/ cardomap3/, Landes-
            amt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG); Hannover. [
      OGewV (2016): Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässer-
            verordnung), Ausfertigungsdatum 20.06.2016 (BGBl. I S. 1373).
      Umweltkarten Niedersachsen, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen
            und Klimaschutz, https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?to-

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