BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN "SO SOLARPARK KUFFING II" GENEHMIGUNGSFASSUNG VOM 28.05.2020 - Stadt Vilshofen
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© BAYERISCHE VERMESSUNGSVERWALTUNG 2019 BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN „SO SOLARPARK KUFFING II“ GENEHMIGUNGSFASSUNG VOM 28.05.2020
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 Inhaltsverzeichnis A Anlass und Erfordernis der Planung ........................................................................... 4 1. Anlass der Planung........................................................................................................ 4 2. Zulässigkeit des Vorhabens.......................................................................................... 5 3. Erfordernis der Planung ................................................................................................ 6 B Planungsrechtliche Situation........................................................................................ 8 1. Art und Maß der baulichen Nutzung ............................................................................ 8 2. Bauweise und Gestaltung der baulichen Anlagen ..................................................... 8 3. Abstandsflächen und Blendwirkung, elektromagnetische Felder............................ 8 4. Kennzahlen der Planung ............................................................................................... 8 5. Einfriedungen ................................................................................................................. 9 6. Bodendenkmäler ............................................................................................................ 9 C Beschreibung des Planungsgebiets .......................................................................... 10 1. Lage ............................................................................................................................... 10 2. Geltungsbereich ........................................................................................................... 10 D Städtebauliche Konzeption und geplante bauliche Nutzung .................................. 11 1. Städtebauliche Grundlagen ........................................................................................ 11 2. Städtebauliches Konzept ............................................................................................ 12 3. Gestaltung und Situierung der Baukörper ................................................................ 12 4. Nutzungsart .................................................................................................................. 13 5. Immissionsschutz ........................................................................................................ 13 5.1 Schallschutz ................................................................................................................... 13 5.2 Elektromagnetische Strahlung ....................................................................................... 13 5.3 Emissionen aus der Landwirtschaft ............................................................................... 13 5.4 Sonstige Immissionen .................................................................................................... 13 6. Hochwasser .................................................................................................................. 14 E Erschließung................................................................................................................. 14 1. Verkehr .......................................................................................................................... 14 2. Versorgung ................................................................................................................... 14 2.1 Energie ........................................................................................................................... 14 2.2 Wasser ........................................................................................................................... 14 3. Entsorgung ................................................................................................................... 14 4. Gestalterische Ziele der Grünordnung ...................................................................... 15 F Umweltbericht............................................................................................................... 17 1. Einleitung ...................................................................................................................... 17 1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bauleitplans ................................. 17 Donau-Gewerbepark 5 2 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 1.2 Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele ........................................................................................................................................ 17 2. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognosen bei Durchführung der Planungen ........................... 18 2.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Arten und Lebensräume ............................................... 18 2.2 Schutzgut Boden ............................................................................................................ 20 2.3 Schutzgut Wasser .......................................................................................................... 21 2.4 Schutzgut Luft und Klima ............................................................................................... 22 2.5 Schutzgut Landschaft..................................................................................................... 22 2.6 Schutzgut Mensch.......................................................................................................... 22 2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................... 23 2.8 Schutzgut Fläche............................................................................................................ 23 2.9 Wechselwirkungen ......................................................................................................... 24 3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ......................................................................................................................... 24 4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung) ........................................................................................................................................ 24 4.1 Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter ...................... 24 4.2 Ausgleich........................................................................................................................ 25 4.3 Ausgleichsbedarf............................................................................................................ 26 4.4 Ausgleichsfläche ............................................................................................................ 26 5. Planungsalternativen unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereichs ......................................................................................................... 30 6. Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten ..................................... 30 7. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ............................................................. 30 8. Zeitliche Begrenzung ................................................................................................... 30 9. Zusammenfassung....................................................................................................... 31 Donau-Gewerbepark 5 3 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 A Anlass und Erfordernis der Planung 1. Anlass der Planung Die Stadt Vilshofen an der Donau hat am 27.09.2019 beschlossen, den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „SO Solarpark Kuffing II“ aufzustellen, und den Flächennutzungs- plan im Parallelverfahren durch Deckblatt Nr. 80 zu ändern. Der Bauherr Reiner Baumann, Kuffing, 94474 Vilshofen an der Donau sieht vor, eine Freiflä- chenphotovoltaikanlage zu errichten. Um den Anforderungen des Planungsvorhabens gerecht zu werden, haben die Vorhabenträ- ger nachfolgend beschriebene Fläche gewählt. Eine Erläuterung der Eignung der vorgesehe- nen Fläche folgt mit diesem Bericht. Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 12 ha befindet sich auf der Fl.-Nr. 281, Gemar- kung Zeitlarn der Stadt Vilshofen an der Donau. Die Fläche des Geltungsbereiches ist mit folgenden Nutzungen im Flächennutzungsplan der Stadt Vilshofen an der Donau belegt: - Flächen für die Landwirtschaft - Bodendenkmal (Siedlung d. Jungsteinzeit u. Keltenzeit) - Planung von Bäumen und Sträuchern - Vorrangzone für die Landwirtschaft - Nass- oder Feuchtfläche Auf dieser Fläche soll nun eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden. Es ist eine feste Aufständerung mit Modultischen vorgesehen. Donau-Gewerbepark 5 4 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 2. Zulässigkeit des Vorhabens Es sind die Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen vom 7. März 2017 und die in die- sem Zusammenhang stehenden Aussagen des EEG (§ 37 EEG) zu beachten. Das Planungsvorhaben befindet sich in einem benachteiligten Gebiet. Ein landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet (benachteiligte Agrarzone, kleine Gebiete und Berggebiete) ist ein Gebiet, in dem Landwirte zum Ausgleich der natürlichen Standortbedingungen oder anderer spezifischer Produktionsnachteile eine Zulage erhalten, welche zur Fortführung der Landwirt- schaft, Erhaltung der Landschaft und zu nachhaltigen Bewirtschaftungsmethoden beitragen soll. Durch die in Bayern erlassene Verordnung über Gebote für Photovoltaik- Freiflächenanlagen ermöglicht der Freistaat weiterhin die Förderung von PV-Anlagen auf Acker- und Grünlandflächen in den so genannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebie- ten. Donau-Gewerbepark 5 5 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 3. Erfordernis der Planung Regionalplan Donau-Wald, RISBY 09-2019 Regionalplan Donau-Wald, Raumstruktur Region Donau-Wald 09-2019 Donau-Gewerbepark 5 6 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 Der Ortsteil Kuffing der Stadt Vilshofen liegt ca. 4 km südlich von Vilshofen a. d. Donau und liegt in der Region Donau-Wald. Der Ortsteil befindet sich im ländlichen Raum, dessen Ent- wicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll. Die Entwicklungsachse Passau-Straubing verläuft nördlich des Ortsteiles. Wie auf obenstehender Abbildung zu sehen ist, befinden sich südlich des Geltungsbereiches Vorkommen von Bodenschätzen und östlich ein landschaftli- ches Vorbehaltsgebiet. Zudem ist Nördlich ein regionaler Grünzug zu erkennen. Durch die räumliche Entfernung erfahren diese keine Wirkung durch das Vorhaben. Für die beplanten Flächen sieht der Regionalplan keine besonderen Ziele und Maßnahmen vor. Die Funktion der Siedlungsgliederung wird durch das geplante Vorhaben nicht beschädigt, da es sich bei dem geplanten Vorhaben nicht um eine bauliche Maßnahme im Sinne von Siedlungsflächen, sondern lediglich um die Errichtung von Modulen zur Erzeugung von er- neuerbaren Energien handelt. Es werden keine Wohnbebauungen genehmigt, die zum Zusammenwuchs von Siedlungsflä- chen führen würden. Eine flächige Bebauung und damit zu erwartende Versiegelung kann vollständig ausgeschlossen werden. Da sich im Bereich der geplanten Solarmodule keine klimatisch wertvollen, großflächigen Gehölzstrukturen befinden, trägt die Fläche derzeit lediglich zur Kaltluftproduktion bei. Da sich durch die Solaranlage eine sehr geringfügige Beeinträchtigung der Kaltluftproduktion einstellt und keine Gebäudekomplexe o.ä. errichtet werden, ist keine Verschlechterung durch die Errichtung der Anlage zu erwarten. Erholungsfunktionen der Fläche sind nicht gegeben, da keine Fußwege in der näheren Um- gebung vorbeiführen und der angrenzende Fahrradweg „Wolfgangweg“ durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit den angrenzenden Flächen und Verkehrsverbin- dungen stellt das Planungsgebiet eine optimale Fläche für die Realisierung des Vorhabens dar. Im Bebauungsplan wird Baurecht ausschließlich für die Photovoltaikanlage geschaffen. Die Nutzung ist befristet auf die mögliche Funktions- und Betriebszeit mit Verlängerungsoption. Danach wird das Grundstück wieder der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt. Der Rückbau nach Betriebsende wird privatrechtlich vereinbart. Donau-Gewerbepark 5 7 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 B Planungsrechtliche Situation 1. Art und Maß der baulichen Nutzung Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein sonstiges Sondergebiet für Anlagen zur Nutzung von Solarenergie gem. § 11, Abs. 2 BauNVO. In diesem Fall ist es zulässig, die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Kleinbauwerken für Wechselrichter/ Trafostationen sowie untergeordneten Nebenanlagen, die für den techni- schen Betrieb einer Photovoltaikanlage erforderlich sind, durchzuführen. Die Grundfläche der möglichen Gebäude und baulichen Anlagen darf einen Wert von 50 m² nicht überschreiten. Die einzelnen Standorte sind nach betrieblichen Notwendigkeiten inner- halb der Sondergebietsfläche frei wählbar. 2. Bauweise und Gestaltung der baulichen Anlagen Funktionsbedingt gemäß Plandarstellung Maximale Modulhöhe 2,50 m Die Reihen der Photovoltaikanlage sind der natürlichen Hangbewegung anzupassen. Neue Stellplätze, Zufahrten und Betriebswege sind wasserdurchlässig als Schotterrasenflä- chen oder mit wassergebundener Decke zu befestigen. 3. Abstandsflächen und Blendwirkung, elektromagnetische Felder Die Abstandsflächen regeln sich nach Art. 6 BayBO, soweit sich nicht aus den Festsetzungen andere Abstände ergeben. Elektromagnetische Felder der Anlage sind so auszuführen, dass die Schutz- und Vor-sorgewerte gemäß 26 BImSchV eingehalten werden. 4. Kennzahlen der Planung Geltungsbereich: 120.776 m² - E1 (Wiesenansaat) 93.226 m² - E2 (Eingrünung: Hecke und Grünstreifen) 2.937 m² - E3 (Ausgleichsfläche Grünland) Fl. Nr. 333 7.000 m² - E3 (Ausgleichsfläche Grünland) Fl. Nr. 335/2 3.698 m² - E4 (Ausgleichsfläche Waldrand) 8.556 m² - E5 (Ausgleichsfläche Feldgehölz) 1.571 m² Baufeld Photovoltaikanlage (innerhalb Zaun): 93.226 m² Donau-Gewerbepark 5 8 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 5. Einfriedungen Zaunart: Das Grundstück ist mit einem verzinkten Maschendrahtzaun plangemäß einzuzäunen. Der Abstand zwischen Boden und Zaunfeld muss mindestens 15 cm betragen. Zaunhöhe: Max. 2,0 m über Gelände (Ausnahme Blendschutzzaun: max. 4,00 m). Zauntore: In Bauart der Zaunkonstruktion. Sollten Blendschutzmaßnahmen durchzuführen sein sind diese an der hier zulässigen erhöh- ten (max. 4,0 m) Zaunanlage als Textil oder Strohmatte anzubringen. Eine entsprechende An- bringung kommt dann zum Tragen, sofern etwaige Beeinträchtigungen des Verkehrs durch Reflexionen der Module zu erwarten wären. 6. Bodendenkmäler Laut Daten des BayernAtlas befindet sich auf dem beplanten Areal das Bodendenkmal D-2- 7345-0025, Siedlung des Spätneolithikums und der Latènezeit. Bei Eingriffen in Bodendenkmäler ist gemäß Art 7 DSchG eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Donau-Gewerbepark 5 9 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 C Beschreibung des Planungsgebiets 1. Lage Das Planungsgebiet liegt südlich der Stadt Vilshofen an der Donau, die über die Kreisstraße PA18 erreicht werden kann. Richtung des Ortsteiles Kuffing gelangt man über bestehende Gemeindeverbindungsstraßen auf den zum Areal führenden Weg. Nördlich des Gebiets befinden sich mehrere landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Westen des Areals grenzt die Kreisstraße PA18 an, dahinter befindet sich eine Hofstelle mit weiteren Ackerflächen. Im Osten liegt bereits eine Photovoltaikanlage, an die der Ortsteil Kuffing an- grenzt. Südlich befindet sich ein Wald. Das Flurstück selbst wird derzeit als Ackerfläche ge- nutzt. 2. Geltungsbereich Übersicht (nicht maßstäblich), Bayern Atlas 09/2019 Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 120.776 m², wobei jedoch nur 93.226 m² (Größe Zaunfeld) bebaut werden. Mit der geplanten Eingrünung wird das Baufeld entspre- chend abgeschirmt. Donau-Gewerbepark 5 10 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 Entwurf „SO Solarpark Kuffing II“, erstellt: Geoplan GmbH, 2019 Die benötigten Ausgleichsflächen befinden sich innerhalb (Fl. Nr. 281 TF) und außerhalb (Fl. Nr. 333, 335/2 TF) des Geltungsbereiches. D Städtebauliche Konzeption und geplante bauliche Nut- zung 1. Städtebauliche Grundlagen Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Baurecht für die Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage geschaffen werden. Auf den Flächen ist die Errichtung von fest aufgeständerten Reihen vorgesehen. Die Wechsel- richter befinden sich unter den Gestellen der Module. Donau-Gewerbepark 5 11 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 Die max. Firsthöhe weiterer Gebäude wird auf 4,0 m beschränkt. Die Größe des eingezäunten Bereiches ist mit ca. 10,0 ha festgesetzt. Die Fläche des Baufeldes wird durch 2 -schürige Mahd, Entnahme des Mähguts und Verzicht auf Düngung bzw. alternativ durch Beweidung extensiv gepflegt. Die Erschließung erfolgt über den angrenzenden Wirtschaftsweg und der Gemeindeverbin- dungsstraße in Richtung Kuffing. Diese führt in Richtung Westen auf die Kreisstraße PA 18. 2. Städtebauliches Konzept Für das anstehende Bauleitplanverfahren sind die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie das Baugesetzbuch, die Naturschutzgesetze, die Immissionsschutz-Gesetzgebung und die Abfall- und Wassergesetzgebung berücksichtigt. Die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch die Anwendung der natur- schutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß § 1 a Abs.3 BauGB in Verbindung mit § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes erfasst. Entsprechende Festsetzungen zur Eingriffsregelung und Grünordnung sind im Bebauungsplan / Grünordnungsplan integriert. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umwelt- auswirkungen ermittelt und in dem Umweltbericht beschrieben werden. Im Geltungsbereich sind folgende Gebiete, in denen die Belastbarkeit der Schutzgüter in be- sonderer Weise zu beurteilen wäre, nicht vorhanden: - im Bundesanzeiger gemäß § 31-36 des Bundesnaturschutzgesetzes bekannt gemachte Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete - Naturschutzgebiete gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes - Nationalparke gemäß § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes - Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den §§ 25 und 26 des Bun- desnaturschutzgesetzes - gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes - Nach Landeswasserrecht festgesetzte Heilquellenschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete gemäß § 32 des Wasserhaushaltsgesetzes - Gebiete in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitäts- normen bereits überschritten sind - Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte und Siedlungs- schwerpunkte in verdichteten Räumen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr.2 und 5 des Raum- ordnungsgesetzes 3. Gestaltung und Situierung der Baukörper Es ist eine Reihenaufstellung mit fest aufgeständerten Modultischen auf Schraub- /Rammfundamenten vorgesehen, womit Bodeneingriffe soweit als möglich minimiert werden. Die max. Modulhöhe beträgt 2,50 m, die Ausrichtung erfolgt voraussichtlich nach Süden. Die Reihenabstände betragen ca. 3,16 m – 5,88 m. Die max. Firsthöhe der Trafogebäude wird auf 4,00 m beschränkt. Donau-Gewerbepark 5 12 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 4. Nutzungsart Sondergebiet für „Anlage oder Nutzung erneuerbarer Energien (Sonnenenergien)“ gemäß § 11, Abs. 2 BauNVO. Im Sondergebiet ist eine freistehende Photovoltaikanlage zur Nutzung der Sonnenenergie zulässig. Ferner sind innerhalb des Sondergebietes Gebäude bzw. bauli- che Anlagen zulässig, die für den technischen Betrieb einer Photovoltaikanlage erforderlich sind z.B. Trafos, Wechselrichter und Übergabestation. Die Grundfläche der möglichen Gebäude und baulichen Anlagen darf einen Wert von 50 m² nicht überschreiten. Die einzelnen Standorte sind nach betrieblichen Notwendigkeiten inner- halb der Sondergebietsfläche (Baufläche) frei wählbar. Es ist vorgesehen, die Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 7,25 MWp zu realisieren. 5. Immissionsschutz Nicht relevant. 5.1 Schallschutz Nicht relevant. 5.2 Elektromagnetische Strahlung Elektromagnetische Felder der Anlage sind so auszuführen, dass die Schutz- und Vor- sorgewerte gemäß 26 BImSchV eingehalten werden. 5.3 Emissionen aus der Landwirtschaft Der Betreiber grenzt an landwirtschaftliche Nutzflächen an und hat deshalb Emissionen, Steinschlag und evtl. Verschmutzungen aus der Landwirtschaft (z.B. Staub) entschädigungslos hinzunehmen. Eine Haftung der angrenzenden Landbewirtschafter ist ausgeschlossen. Dies kann in Form einer Haftungsfreistellung geschehen, in welcher der Betreiber für sich und seine Rechtsnach- folger auf jeglichen Haftungsanspruch verzichtet, sofern infolge von landwirtschaftlichen Emissionen Schaden am Solarpark entsteht. Grundsätzlich ist eine ordnungsgemäße Landwirtschaft auf den der Photovoltaikanlage be- nachbarten Flächen von Seiten des Betreibers zu dulden. Eine Verunkrautung der überplanten Fläche während der Nutzungsdauer durch die Photovol- taikanlage ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Durch die regelmäßige Pflege soll das Aussamen eventueller Schadpflanzen und die damit verbundene negative Beeinträchtigung der mit Kulturpflanzen bestellten Flächen in der Nachbarschaft vermieden werden. Der Grünlandaufwuchs ist zu entfernen. Die Fläche darf nicht gemulcht werden. 5.4 Sonstige Immissionen Nicht relevant. Donau-Gewerbepark 5 13 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 6. Hochwasser Das Areal befindet sich außerhalb der Hochwassergefahrenflächen HQ100, somit ist davon auszugehen, dass keine Auswirkungen auf die geplante Nutzung des Areals als Freiflächen – Photovoltaikanlage bzw. auf den geplanten Solarpark, zu erwarten sind. Die zu entwickelnden Ausgleichsflächen (Fl. Nr. 335/2, 333) liegen innerhalb des Über- schwemmungsgebiets (Wolfach) Die Ausgleichsfläche innerhalb des Geltungsbereichs liegt außerhalb eines Überschwemmungsgebiets. E Erschließung 1. Verkehr Die Erschließung erfolgt über den angrenzenden Wirtschaftsweg weiter auf die Gemeinde- verbindungsstraße zwischen Kuffing und Knadlarn. Diese führt in Richtung Westen auf die Kreisstraße PA 18. 2. Versorgung 2.1 Energie Mittel- und Niederspannung: Es ist vorgesehen, eine Trafostation auf dem Planungsgebiet zu errichten. Für die Transformatorenstation benötigt der Vorhabenträger, je nach Stationstyp ein Grund- stück mit einer Größe zwischen 18 qm und 35 qm. 2.2 Wasser Die Versickerung von Oberflächenwasser erfolgt auf dem Grundstück. Ein evtl. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Öle im Bereich von Trafos und oder Wechselrichtern) hat entsprechend den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Verord- nung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachgebiete (Anlagenverordnung- VAwS) zu erfolgen. - Tiefgründige Fundamente sind auf eine maximale Tiefe von 1.60 m zu beschrän- ken Transformatoren sind als Trockentransformatoren oder Transformatoren mit Esterfüllung auszuführen - Für die Reinigung der Photovoltaikanlage darf nur Wasser ohne jegliche Zusätze verwendet werden - Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auf den Grundstücksflächen zu verbie- ten 3. Entsorgung Zum Anfall von Schadmodulen bzw. zu deren ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsor- gung sind auf Anordnung des technischen Umweltschutzes des Landkreises Passau geeigne- te Nachweise vorzulegen. Donau-Gewerbepark 5 14 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 4. Gestalterische Ziele der Grünordnung Wiesenansaat und Pflege im Bereich der Photovoltaikanlage Im Bereich der Photovoltaikanlage wird auf dem Ackerstandort eine Grünlandansaat (autoch- thones Saatgut, Herkunftsregion 16, Grundmischung) vorgenommen. Die Fläche ist durch eine zweischürige Mahd mit Mähgutabfuhr zu pflegen. Erster Schnitt nicht vor dem 15.06. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Eine Ackernutzung ist im Zeitfenster der Nutzung als Freiflächen – Photovoltaikanlage einge- stellt, wodurch sich das gesamte Bodengefüge im Laufe der vorgesehenen Nutzungsdauer einer positiven Entwicklung unterziehen wird. Gehölzpflanzungen Zur Eingrünung der Anlage wird in westliche, sowie auch nördliche Richtung eine 3-reihige Hecke mit einem Pflanzabstand von 1,5 x 1,0 m gepflanzt. Mit der vorgesehenen Eingrünung wird der negativen Beeinträchtigung hinsichtlich des Landschaftsbildes entgegengewirkt. Zudem werden mit den Heckenpflanzen naturschutzfachlich hochwertige Strukturen auf ehemaliges Ackerland geschaffen. Um der Entwicklung einer heimischen Heckenanlage Rechnung zu tragen, werden heimische Pflanzen aus nachfolgender Pflanzliste verwendet: Pflanzqualitäten Sträucher: v. Str., mind. 3-5 Triebe, 60-100 cm Heister vHei, 2xv 150 - 200 cm Zu pflanzender Anteil min. 5 % Es sind autochthone Arten aus folgender Pflanzliste zu verwenden: Berberis vulgaris Berberitze Cornus saguinea Roter Hartriegel Corylus avellana gemeine Hasel Carpinus betulus Hainbuche Euonymus europaeus gewöhnliches Pfaffenhütchen Ligustrum vulgare gewöhnlicher Liguster Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Malus sylvestris Wildapfel Prunus spinosa Schlehdorn Rhamnus catharticus Kreuzdorn Prunus spinosa Schlehe Prunus avium Vogelkirsche Rhamnus catharticus Echter Kreuzdorn Prunus avium Vogelkirsche Sambucus nigra Schwarzer Holunder Sorbus aucuparia Vogelbeere Donau-Gewerbepark 5 15 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 Pyrus communis Wildbirne Viburnum lantana Wolliger Schneeball Viburnum opulus Gewöhnlicher Schnellball Donau-Gewerbepark 5 16 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 F Umweltbericht 1. Einleitung Rechtliche Grundlagen Mit der Änderung des Baugesetzbuches vom 20.07.2004 wurden die europarechtlichen Vor- gaben zur Umweltprüfung im Bereich der Bauleitplanung umgesetzt. Nach § 2 (4) Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umwelt- prüfung durchzuführen. Ein Verzicht auf die Umweltprüfung ist nur bei vereinfachten Verfah- ren nach § 13 BauGB und bei beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Innenentwicklung) möglich. In § 1a BauGB wird die Eingriffsregelung in das Bauleitplanverfahren integriert. Die Abarbei- tung der Eingriffsregelung erfolgt im Rahmen des Umweltberichtes. 1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bauleit- plans Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Baurecht für die Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage geschaffen werden. Auf den Flächen ist die Errichtung von fest aufge- ständerten Reihen vorgesehen. Die Trafostation kann frei innerhalb der Baugrenzen aufgestellt werden. Die max. Firsthöhe wird auf 4,0 m beschränkt. Die Größe des eingezäunten Bereiches ist mit ca. 10,0 ha festgelegt. Diese Fläche wird durch 2-schürige Mahd, Entnahme des Mähguts und Verzicht auf Düngung bzw. alternativ durch Beweidung extensiv gepflegt. Die Erschließung erfolgt über den angrenzenden Wirtschaftsweg und der Gemeindeverbin- dungsstraße in Richtung Kuffing. 1.2 Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen und Fach- plänen festgelegten Ziele Für das anstehende Bauleitplanverfahren sind die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie das Baugesetzbuch, die Naturschutzgesetze, die Immissionsschutz-Gesetzgebung und die Abfall- und Wassergesetzgebung berücksichtigt. Die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind durch die Anwendung der natur- schutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß § 1 a Abs.3 BauGB in Verbindung mit § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes erfasst. Entsprechende Festsetzungen zur Eingriffsregelung und Grünordnung sind im Bebauungsplan / Grünordnungsplan integriert. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umwelt- auswirkungen ermittelt und in dem Umweltbericht beschrieben werden. Im Geltungsbereich sind folgende Gebiete, in denen die Belastbarkeit der Schutzgüter in be- sonderer Weise zu beurteilen wäre, nicht vorhanden: Donau-Gewerbepark 5 17 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 - im Bundesanzeiger gemäß § 31-36 des Bundesnaturschutzgesetzes bekannt ge- machte Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogel- schutzgebiete - Naturschutzgebiete gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes - Nationalparke gemäß § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes - Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den §§ 25 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes - gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes - Nach Landeswasserrecht festgesetzte Heilquellenschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete gemäß § 32 des Wasserhaushaltsgesetzes - Gebiete in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqua- litätsnormen bereits überschritten sind - Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte und Sied- lungsschwerpunkte in verdichteten Räumen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr.2 und 5 des Raumordnungsgesetzes 2. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umwelt- auswirkungen einschließlich der Prognosen bei Durchführung der Planungen 2.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Arten und Lebensräume Beschreibung: Die Fläche des Baufeldes wird momentan intensiv für die Landwirtschaft genutzt. Im Osten, ca. 400 m des Planungsgebiets befindet sich ein biotopkartierter Bereich 7445- 0001-001 „Gewässer begleitender Gehölzsaum am südlichen Ortsrand von Kuffing“. Abge- grenzt wird das Biotop vom Plangebiet durch eine bestehende Photovoltaikanlage. Von einer Beeinträchtigung ist nicht auszugehen. Die Auswirkungen der intensiven Landbewirtschaftung auf den Naturhaushalt sind entspre- chend drastisch. In den Ackerlagen kann sich nur ein stark eingeschränktes Spektrum meist weit verbreiteter Pflanzen- und Tierarten behaupten. Die Potenzielle natürliche Vegetation wird auf dem Gebiet als Zittergrasseggen-Hainsimsen- Buchenwald im Komplex mit Zittergrasseggen-Waldmeister-Buchenwald; örtlich Zittergrass- eggen-Stieleichen-Hainbuchenwald angegeben. Naturraum-Einheit ist der Oberpfälzer und Bayerischer Wald (SSymank). Die Naturraumun- tereinheit sind die Südlichen Donaurandhöhen (Arten- und Biotopschutzprogramm). Potenzielle Lebensräume für Wiesenbrüter zeichnen sich unter anderem aus durch Dauer- grünland, Wiesen und Weiden. Dennoch sind aufgrund der bestehenden Beeinträchtigungen durch die im Umkreis befindlichen Verkehrswege (Kreisstraße), des angrenzenden Waldge- bietes auf einer Anhöhe, und der Landschaftssilhouette Störungen der Lebensräume und Bruthabitate der Boden brütenden Vogelarten anzunehmen. Donau-Gewerbepark 5 18 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 Durch die geplante Entwicklung der Ausgleichsfläche wird in unmittelbarer Nähe zum Ein- griffsgebiet ein wertvoller Lebensraum für weitere, naturschutzfachlich wertvolle Arten ge- schaffen. Auswirkungen: Die Änderung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzfläche in ein Sondergebiet für Pho- tovoltaikanlagen führt zum kleinflächigen Verlust von Ackerflächen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Andererseits wird auf diesen Flächen eine extensive Wiese entwickelt und auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel verzichtet. Es werden keine Gehölze gerodet. Eine Zerstörung von wichtigem Lebensraum für Tiere ist aufgrund der derzeitigen Nutzung und der bestehenden Vegetation nicht zu erwarten. Flä- chen der Artenschutzkartierung werden nicht beeinträchtigt. Durch die intensive, menschliche Nutzung geprägter Landschaftsteile ist von einer mittleren Lebensraumfunktion auszugehen. Da um das geplante Gebiet bereits mehrere Beeinträchti- gungsfaktoren auf das Planungsgebiet einwirken, kann davon ausgegangen werden, dass das Areal derzeit eine geringe Bedeutung für den Artenschutz und deren Flora und Fauna mit sich trägt. Während der Bauphase sind potenzielle Beeinträchtigungen der Tierwelt durch Vertreibungs- effekte möglich. Aufgrund der kurzen Bauzeit wird diese Belastung nicht als erheblich einge- stuft, da die Tiere auf benachbarte Grundstücke ausweichen können. Durch die vorgesehene Ausgleichsfläche sollen Lebensräume, welche typisch für den Stand- ort sind, geschaffen werden. Die Flächen unter den Modulen werden ebenso als extensive Wiese ausgebildet, sodass auch hier aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollere Lebensräume entstehen als bisher vorhanden (Aufwertung durch Extensivierung der bestehenden Ackerflä- che). Durch den Verzicht von Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz erfährt die Fläche eine positive Verbesserung. Eine potenzielle Betroffenheit von Verbotstatbeständen des § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist nicht gegeben. Die Auswirkungen sind als gering einzustufen. Donau-Gewerbepark 5 19 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 2.2 Schutzgut Boden Beschreibung: Das Areal wird derzeit Ackerbaulich intensiv genutzt. Der Untergrund besteht im beplanten Areal laut geologischer Bodenkarte von Bayern, über- wiegend aus Pseudogley und verbreitet Braunerde-Pseudogley aus Schluff bis Lehm über Lehm bis Schluffton (Lösslehm oder Lösslehm mit lehmiger Beimengung unterschiedlicher Herkunft). Im Osten und Süden befinden sich auch Teile mit fast ausschließlich Braunerde aus kiesführendem Lehm (Deckenschotter, Molasse, Lösslehm) über (kiesführendem) Sand bis Lehm (Molasse). Bodenübersicht (nicht maßstäblich), Bayern Atlas 09/2019 Auswirkungen: Die Modultische werden mit Schraub-/Rammfundamenten gesetzt, wodurch eine Versiege- lung des Bodens mit Betonfundamenten vermieden wird. Eine Überbauung von Boden er- folgt nur im Bereich der geplanten Trafostation. Geländemodellierungen finden nicht statt. Der zuvor als intensiv landwirtschaftlich genutzte Boden kann sich ca. 25 – 30 Jahre lang re- generieren und steht dann der landwirtschaftlichen Nutzung wieder zur Verfügung. Durch die Aufgabe der intensiven Nutzung im Planungsgebiet und die damit verbundene Einstellung der Düngung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfährt die Fläche eine verminderte Bodenbelastung und eine Förderung der Bodenfruchtbarkeit. Die Auswirkungen werden als positiv für das Schutzgut Boden eingestuft. Donau-Gewerbepark 5 20 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 2.3 Schutzgut Wasser Beschreibung: Oberflächengewässer sind im Planungsgebiet selbst nicht vorhanden. Jedoch fließt im weite- ren Umgriff die Wolfach. Wassersensible Bereiche oder Überschwemmungsgebiete sind durch das Vorhaben nicht betroffen, da das Baufeld außerhalb dieser Bereiche liegt. Lediglich die Ausgleichsfläche be- findet sich innerhalb der obengenannten Gebiete. Wassersensible Bereiche (nicht maßstäblich), Bayern Atlas 09/2019 Aussagen bezüglich des Grundwassers sind detailliert nicht möglich. Der Zustand des Grund- wasserkörpers, Vorlandmolasse-Ortenburg, ist laut Kartendienst der Wasserrahmenrichtlinie in einem mengenmäßig guten bzw. chemisch schlechten Zustand, bei dem vor allem der Ge- halt an Pflanzenschutzmitteln ein großes Problem darstellt. Laut UmweltAtlas Bayern werden die Bewirtschaftungsziele voraussichtlich erst nach 2027 erreicht. Die starke Mechanisierung und der Einsatz von Mineraldünger und Düngerauswaschungen durch die jetzige intensive landwirtschaftliche Nutzung wirken sich negativ auf das Grund- wasser aus. Auswirkungen: Die Umwandlung von intensiv genutztem Ackerland in extensives Grünland und der Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel verringert die Grundwasserbelastung. Eine Versiege- lung von Flächen findet nur in sehr geringem Umfang statt. Anfallendes Oberflächenwasser verbleibt in der Fläche und wird nicht abgeleitet. Brauchwasser wird nicht benötigt, Schmutz- wasser wird nicht entstehen. Es ist somit mit positiven Auswirkungen für das Schutzgut Wasser zu rechnen. Donau-Gewerbepark 5 21 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 2.4 Schutzgut Luft und Klima Beschreibung: Das Baufeld selbst besitzt derzeit keine klimatisch wirksamen Vegetationsflächen oder Bio- massen, Vegetationsstrukturen sind angrenzend in Form einer Waldfläche südlich vorhanden. Diese bleiben vollständig erhalten. Östlich des Geltungsbereiches befindet sich die bestehen- de Eingrünung des SO „Solarpark Kuffing“. In diese wird nicht eingegriffen. Auswirkungen: Durch die Bau- und Transporttätigkeit ist während der Bauzeit kurzfristig Staubentwicklung zu erwarten. Mittelfristig sind die Auswirkungen auf das Lokalklima durch die geplanten Maßnahmen zu vernachlässigen. Die Neupflanzungen tragen zur Verbesserung des Lokalklimas bei. Luftaustauschbahnen sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Die leicht verringerte Kaltluftproduktion einer mit So- larmodulen bestandenen Fläche im Vergleich zu einer landwirtschaftlichen Fläche zieht dem- nach nur Veränderungen in sehr geringem Maße nach sich. 2.5 Schutzgut Landschaft Beschreibung: Der Geltungsbereich liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „Oberpfälzer und Bayrischer Wald“ (D63). Die Untereinheit wird als „Südliche Donaurandhöhen“ (408-F) bezeichnet. Die Fläche ist derzeitig bereits im Süden und Osten eingegrünt. Im Norden und Westen wer- den neue Vegetationsstrukturen zur Eingrünung geplant. Eine anthropogene Prägung des Areals liegt durch die Lage an der Straße, sowie die angrenzende Hofstelle ca. 200 m im Nordwesten vor. Auswirkungen: Die geplante Photovoltaikanlage wird dem Landschaftsbild ein weiteres anthropogenes, in diesem Fall technisches Element hinzufügen. Aufgrund der direkten Lage zum bestehenden Solarpark beeinträchtigt die geplante Anlage das Landschaftsbild nicht wesentlich. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie eine bereits bestehende Photovoltaikanlage um- rahmen das geplante Areal. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind als gering einzu- stufen, da ausreichende Eingrünungsmaßnahmen vorgesehen sind. 2.6 Schutzgut Mensch Beschreibung: Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe zur Kreisstraße PA18 und weist intensiv landwirtschaft- lich genutzten Grund und Boden vor. Das Gebiet ist für die Naherholung nicht durch Wanderwege erschlossen. Lediglich führt am Planungsgebiet ein Radweg vorbei, welcher jedoch durch die Bebauung nicht betroffen ist. Die nächste Wohnbebauung, Ortsteil Kuffing, befindet sich im Westen, ca. 200 m entfernt und im Osten ca. 450 m. Auswirkungen: Während der Bauphase ergeben sich geringe Lärm- und Abgasbelastungen durch an- und abfahrende LKW für angrenzende Ortsteile. Diese fallen jedoch aufgrund der kurzen Bauzeit nicht ins Gewicht. Der Betrieb der Anlage bringt keine größeren Lärmemissionen mit sich. Donau-Gewerbepark 5 22 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 Die Anlage ist nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz nicht genehmigungspflichtig. Auf- grund der Entfernung zur nächsten Wohnbebauung ist an den Immisionsorten kein relevan- ter Beitrag zu erwarten. Durch die Baumaßnahme werden keine Wegeverbindungen beeinträchtigt. Es ist insgesamt von geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch auszugehen. 2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Beschreibung: Für den Planbereich findet sich im Bayernviewer Denkmal des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege kein Hinweis auf Flächen mit Kulturdenkmalen (KD). Im Planungsgebiet sind keine denkmalgeschützten Gebäudekomplexe mit Ensemblewirkung ausgewiesen. Ein kartiertes Bodendenkmal, „Siedlung des Spätneolithikums und der Latènezeit“ (72591) ist auf einem Teil der Fläche anzufinden. Auswirkungen: Aufgrund der Lage können keine weiteren Aussagen über die Auswirkungen auf das Schutz- gut Kultur- und Sachgüter getroffen werden. Bei Eingriffen in Bodendenkmäler ist gemäß Art 7 DSchG eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Gegenstände, die bei Erdarbeiten zu Tage treten, wie z.B. Knochen-, Metall-, Keramik- oder Versteinerungsfunde, hat der Bauherr bzw. die bauausführenden Firmen dem Landesamt für Denkmalpflege oder dem Landratsamt zu melden. 2.8 Schutzgut Fläche Beschreibung: Unter dem Schutzgut Fläche wird der Aspekt des flächensparenden Bauens betrachtet. Dabei steht der qualitative Flächenbegriff stärker im Vordergrund als der quantitative, der schwer- punktmäßig unter dem Schutzgut Boden zu beurteilen ist. Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst ca. 12 ha und wird überwiegend von Ackerland eingenommen. Gehölzstrukturen werden nicht gerodet. Zudem werden Gehölzpflanzungen zur Eingrünung festgesetzt. Auswirkungen: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans gehen Flächenversiegelungen einher. Aufgrund der Verwendung von Ramm-, oder Bohrfundamenten gehen kaum Flächenversiegelungen einher. Zudem wird der Rückbau der Anlage vertraglich geregelt. Insgesamt ist von keiner wesentli- chen Beeinträchtigung des Schutzgutes Fläche auszugehen. Donau-Gewerbepark 5 23 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 2.9 Wechselwirkungen Im Untersuchungsraum sind keine Wechselwirkungen bekannt. 3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht- durchführung der Planung Ohne die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes würde auf der Fläche ver- mutlich in den nächsten Jahren weiterhin landwirtschaftliche Nutzung betrieben werden. Die negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt (Grundwasser, Tiere und Pflanzen) wären in diesem Fall etwas höher einzustufen. 4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffs- regelung in der Bauleitplanung) 4.1 Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter Als Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung sieht der Bebauungs- und Grünord- nungsplan folgende Festsetzungen vor: Schutzgut Arten- und Lebensräume - Zaun ohne Sockel, Abstand zum Boden mind. 15 cm - Verbindungskabel zwischen den Modulanlagen werden innerhalb des Pflughori- zontes verlegt (max. 60 cm Tiefe) Schutzgut Boden und Wasser - extensive Bewirtschaftung der anzusäenden Wiese unter den Modultischen ohne Anwendung von Dünge- und Spritzmitteln - Verwendung von Schraub-/Rammfundamenten Schutzgut Landschaftsbild - Eingrünung durch heimische Gehölze Schutzgut Kultur und Sachgüterbild - Eingrünung durch heimische Gehölze Donau-Gewerbepark 5 24 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 Schutzgut Fläche - Vertragliche Festsetzung der Folgenutzung 4.2 Ausgleich Schutzgut Arten und Lebensräume Durch die vorgesehene Ausgleichsfläche in Form von extensiv genutztem Grünland und der Entwicklung eines Auwaldes, sollen Lebensräume, welche typisch für den Standort sind, ge- schaffen werden. Die Flächen unter den Modulen werden ebenso als extensive Wiese ausge- bildet, sodass auch hier aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollere Lebensräume entstehen als bisher vorhanden. Durch den Verzicht von Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz erfährt die Fläche eine Aufwertung. Eine potenzielle Betroffenheit von Verbotstatbeständen des § 44 Bundesnatur- schutzgesetz ist nicht gegeben. Die Auswirkungen sind als gering einzustufen. Schutzgut Wasser Die Umwandlung von intensiv genutztem Ackerland in extensives Grünland und der Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel verringert die Grundwasserbelastung. Eine Versiege- lung von Flächen findet nur in sehr geringem Umfang statt. Anfallendes Oberflächenwasser verbleibt in der Fläche und wird nicht abgeleitet. Brauchwasser wird nicht benötigt, Schmutz- wasser wird nicht entstehen. Schutzgut Landschaftsbild Das Umfeld der Photovoltaikanlage ist aufgrund der Kreisstraße und der bestehenden Photo- voltaikanlage bereits anthropogen geprägt. Durch die geplante Eingrünung wird das Bauvorhaben in alle Richtungen abgeschirmt womit einer zusätzlichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes entgegengewirkt wird. Schutzgut Luft und Klima Die Neupflanzungen tragen zur Verbesserung des Lokalklimas bei. Luftaustauschbahnen sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Schutzgut Boden Der zuvor als intensiv landwirtschaftlich genutzte Boden kann sich während der Laufzeit der Anlage regenerieren und steht dann der landwirtschaftlichen Nutzung wieder zur Verfügung. Durch die Aufgabe der intensiven Nutzung im Planungsgebiet und die damit verbundene Einstellung der Düngung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfährt die Fläche eine verminderte Bodenbelastung und eine Förderung der Bodenfruchtbarkeit. Schutzgut Fläche Anlage von Ausgleichsflächen. Vertragliche Festsetzung der Folgenutzung. Donau-Gewerbepark 5 25 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 4.3 Ausgleichsbedarf Entsprechend dem Schreiben der Obersten Baubehörde „Hinweise zur Behandlung großflä- chiger Photovoltaikanlagen im Außenbereich“, Rundschreiben Nr.IIB5-4112.79-037/09 vom 19.11.2009 (BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNEREN; OBERSTE BAUBEHÖRDE) so- wie dem Praxis-Leitfaden für die ökologische Gestaltung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2014) wird die Kategorie I, Typ B mit dem Kompensati- onsfaktor 0,2 herangezogen. Gesamtfläche Gebiet 120.776 m² Baufeld Freiflächenphotovoltaikanlage 93.226 m² (GRZ unter 0,35, Gebiet geringer Wertigkeit) Ausgleichsbedarf (gem. Leitfaden). 18.645 m² Erläuterung: Der Ausgleichsbedarf berechnet sich demnach wie folgt: Fläche Baufeld x 0,2 = Ausgleichsbedarf 93.226 m² x 0,2 = 18.645 m² Der nach § 1a Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1a BauGB erforderliche Ausgleich über eine mindestens 18.645 m² (anrechenbarer Ausgleich) große Fläche wird auf folgenden Flächen erbracht. 4.4 Ausgleichsfläche Landwirtschaftliche Nutzfläche auf Fl.-Nr. 335/2 TF, Gemarkung Zeitlarn, Stadt Vilshofen an der Donau Gesamtfläche: ca. 3.698 m² (E 3). Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzt. Naturschutzfachlich weist das Flur- stück das Flurstück keine besonders hochwertig einzustufenden Bereiche. Der intensiv ge- nutzte Acker soll im Zuge der Ausgleichserbringung in ein extensiv genutztes artenreiches Grünland gewandelt werden. Entwicklung eines extensiv genutzten Grünlands Anbau einer stickstoffzehrenden Frucht (Hafer) im 1. Jahr zur Ausmagerung der Fläche. Nach der Ernte erfolgt eine Ansaat mit autochthonem Saatgut oder Druschgut (Herkunftsre- gion 16), vorzugsweise ist regionales Saatgut bzw. Druschgut des Landschaftspflegeverban- des Passau e.V. (LPV) zu verwenden. In den ersten 5 Jahren ist die Fläche auf 3 – 4 schürige Weise zur Ausmagerung zu mähen. Das Mähgut ist abzufahren. Anschließend ist eine 2 – 3 schürige Mahd mit Mähgutabfuhr als Pflegemaßnahme durchzu- führen. Der erste Schnitt darf nicht vor dem 15.06. erfolgen. Auf Düngung und Pflanzenschutz ist zu verzichten. Donau-Gewerbepark 5 26 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Kuffing II“ Fassung vom 28.05.2020 Die Aufwertung kann mit einem Faktor von 1 angerechnet werden. 3.698 m² x 1 = 3.698 m² (anrechenbarer Ausgleich) Landwirtschaftliche Nutzfläche auf Fl.-Nr. 333, Gemarkung Zeitlarn, Stadt Vilshofen an der Donau Gesamtfläche: ca. 7.000 m² (E 3). Die Fläche liegt derzeit als Ackerbrache vor. Ein entsprechendes Artenspektrum konnte sich auf der Fläche bereits ansiedeln. Im Zuge der Ausgleichserbringung wird die Brachefläche in ein extensiv genutztes, artenreiches Grünland umgewandelt. Entwicklung eines extensiv genutzten Grünlands Die Ansaat erfolgt mit autochthonem Saatgut oder Druschgut (Herkunftsregion 16), vor- zugsweise ist regionales Saatgut bzw. Druschgut des Landschaftspflegeverbandes Passau e.V. (LPV) zu verwenden. In den ersten 5 Jahren ist die Fläche auf 3 – 4 schürige Weise zur Aus- magerung zu mähen. Das Mähgut ist abzufahren. Anschließend ist eine 2 – 3 schürige Mahd mit Mähgutabfuhr als Pflegemaßnahme durchzu- führen. Der erste Schnitt darf nicht vor dem 15.06. erfolgen. Auf Düngung und Pflanzenschutz ist zu verzichten. Die Aufwertung kann mit einem Faktor von 0,7 angerechnet werden. 7.000 m² x 0,7 = 4.900 m² (anrechenbarer Ausgleich) Landwirtschaftliche Nutzfläche auf Fl.-Nr. 281 TF, Gemarkung Zeitlarn, Stadt Vilshofen an der Donau Gesamtfläche: ca. 8.556 m² (E 4). Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzt. Naturschutzfachlich weist das Flur- stück das Flurstück keine besonders hochwertig einzustufenden Bereiche. Der intensiv ge- nutzte Acker soll im Zuge der Ausgleichserbringung in einen Waldrand mit Waldsaum um- gewandelt werden. Waldrandbereich: Die Gehölzpflanzung im ca. 5 m breiten Waldrandbereich erfolgt mit einem Pflanzabstand von 1,5 x 1,5 m. Die Verwendung von autochthonem Pflanzgut ist vorgeschrieben. Es werden mindestens 3-5 Pflanzen einer Art in Gruppen gepflanzt. Die Pflanzqualität und die Arten können untenstehender Liste entnommen werden. Die Pflanzung ist vor Wildverbiss zu schützen. Nach max. 7 Jahren verpflichtet sich der Betreiber, den Wild- schutzzaun zu entfernen (bei Nachpflanzungen Verlängerung möglich). Pflanzqualitäten: Sträucher: vStr, 60 - 100 cm Heister vHei, 2xv 150 - 200 cm Pflanzung im Dreiecksverband, Heistern (30%), Sträucher (70%). Es sind autochthone Gehölze aus folgender Pflanzliste zu verwenden: Donau-Gewerbepark 5 27 94486 OSTERHOFEN Tel.: 0 99 32 / 95 44 - 0
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