Winter 2021 - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 Mittwoch, 24. Februar 2021 - Gemeinde Föritztal
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POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 Mittwoch, 24. Februar 2021 Nummer 2 Winter 2021 www.foeritztal.de
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2021 -2- Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal des Gemeinderates Föritztal vom 08.12.2020���������� Seite 6 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen der Sitzung des Gemeinderates Föritztal Teils der 15. Sitzung des Bau- und Umwelt- vom 12.01.2021�������������������������������������������������������� Seite 2 ausschusses des Gemeinderates Föritztal • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen vom 20.10.2020�������������������������������������������������������� Seite 6 Teils der 19. Sitzung des Gemeinderates Föritztal • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung vom 27.10.2020�������������������������������������������������������� Seite 2 der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung Föritztal am 20.10.2020 gefassten nicht der in der Gemeinderatssitzung am 27.10.2020 öffentlichen Beschlüsse�������������������������������������������� Seite 6 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse������������������� Seite 3 • Beschluss über die Niederschrift des nicht • Beschluss über die Beteiligung der Sportvereine öffentlichen Teils der 15. Sitzung des Bau- und an den jährlichen Betriebskosten������������������������������ Seite 3 Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal • Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungs- vom 20.10.2020�������������������������������������������������������� Seite 7 planes „Wohnquartier Neuenbau“ im OT Neuenbau • Gemeindliche Einvernehmen zu Bauunterlagen������ Seite 7 der Gemeinde Föritztal��������������������������������������������� Seite 3 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung • Beschluss über die Aufstellung einer Einbeziehungs- der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses satzung „Flurstraße“ im OT Föritz des Gemeinderates Föritztal vom 02.02.2021���������� Seite 7 Gemeinde Föritztal���������������������������������������������������� Seite 4 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen • Beschluss über die Niederschrift des nicht Teils der 16. Sitzung des Bau- und Umwelt- öffentlichen Teils der 18. Sitzung des Gemeinde- ausschusses des Gemeinderates Föritztal rates Föritztal vom 01.09.2020��������������������������������� Seite 5 vom 08.12.2020�������������������������������������������������������� Seite 8 • Beschluss über die Auftragsvergabe von Bau- • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung leistungen zum Bauvorhaben Umbau Kita der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde „Haus der kleinen Zwerge“ in Föritztal Föritztal am 08.12.2020 gefassten nicht OT Mupperg - Gewerk 6 Tischlerarbeiten����������������� Seite 5 öffentlichen Beschlüsse�������������������������������������������� Seite 8 • Beschluss über die Auftragsvergabe von Bau- leistungen zum Bauvorhaben Umbau Kita Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse „Haus der kleinen Zwerge“ in Föritztal • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses OT Mupperg - Gewerk 15 Schlosserarbeiten������������ Seite 5 des Gemeinderates Föritztal am 16.03.2021������������ Seite 8 • Beschluss über die Erteilung einer • Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Löschungsbewilligung����������������������������������������������� Seite 5 des Gemeinderates Föritztal am 23.03.2021������������ Seite 8 Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen • Beschluss über die Niederschrift des nicht • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle Judenbach�� Seite 9 öffentlichen Teils der 14. Sitzung des Bau- und • Öffnungszeiten Wertstoffhof Neuhaus-SchierschnitzSeite 9 Umweltausschusses des Gemeinderates • Revierförster Aulinger und Erhardt���������������������������� Seite 9 Föritztal vom 01.09.2020������������������������������������������ Seite 5 • Bürgerpolizei für die Gemeinde Föritztal������������������ Seite 9 • Gemeindliche Einvernehmen zu Bauunterlagen������ Seite 5 Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal��������������������� Seite 9 Hinweis in eigener Sache: Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 16.03.2021 Wir bitten um Beachtung! Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal Beschlüsse des Gemeinderates Beschluss Nr. GR/272/21/2021 Beschluss Nr. GR/273/21/2021 Sitzungsdatum: 12.01.2021 Sitzungsdatum: 12.01.2021 Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der zung des Gemeinderates Föritztal vom 12.01.2021 19. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 27.10.2020 EILENTSCHEIDUNG EILENTSCHEIDUNG des Bürgermeisters des Bürgermeisters Entsprechend § 30 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Entsprechend § 30 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) nimmt der Bürgermeister der Gemeinde Föritztal sein Eilent- nimmt der Bürgermeister der Gemeinde Föritztal sein Eilent- scheidungsrecht wahr. scheidungsrecht wahr. Der Gemeinderat Föritztal wurde am 20./21. Januar 2021 mittels Der Gemeinderat Föritztal wurde am 20./21. Januar 2021 mittels telefonischer Absprache mit jedem einzelnen Ratsmitglied über telefonischer Absprache mit jedem einzelnen Ratsmitglied über die Gründe der Eilentscheidung und über die Art der Erledigung die Gründe der Eilentscheidung und über die Art der Erledigung informiert. informiert. Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Datum der Ausfertigung: 25.01.2021 kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Andreas Meusel August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Bürgermeister machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert der Gemeinde Föritztal durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) beschließt
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2021 -3- der Gemeinderat Föritztal die Niederschrift des öffentlichen Teils chen Betriebskosten (Strom, Gas/ Heizöl, Wasser, Abfallgebüh- der 19. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 27.10.2020 zu ren) mit 20 %. genehmigen. Datum der Ausfertigung: 25.01.2021 Datum der Ausfertigung: 25.01.2021 Andreas Meusel Andreas Meusel Bürgermeister Bürgermeister der Gemeinde Föritztal der Gemeinde Föritztal Beschluss Nr. GR/276/21/2021 Beschluss Nr. GR/274/21/2021 Sitzungsdatum: 12.01.2021 Sitzungsdatum: 12.01.2021 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in „Wohnquartier Neuenbau“ im OT Neuenbau der Gemeinde der Gemeinderatssitzung am 27.10.2020 gefassten nicht öf- Föritztal fentlichen Beschlüsse EILENTSCHEIDUNG EILENTSCHEIDUNG des Bürgermeisters des Bürgermeisters Entsprechend § 30 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Entsprechend § 30 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) nimmt der Bürgermeister der Gemeinde Föritztal sein Eilent- nimmt der Bürgermeister der Gemeinde Föritztal sein Eilent- scheidungsrecht wahr. scheidungsrecht wahr. Der Gemeinderat Föritztal wurde am 20./21. Januar 2021 mittels Der Gemeinderat Föritztal wurde am 20./21. Januar 2021 mittels telefonischer Absprache mit jedem einzelnen Ratsmitglied über telefonischer Absprache mit jedem einzelnen Ratsmitglied über die Gründe der Eilentscheidung und über die Art der Erledigung die Gründe der Eilentscheidung und über die Art der Erledigung informiert. informiert. Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Wohn- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom quartier Neuenbau“ im OT Neuenbau der Gemeinde Föritztal 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt Der Bürgermeister der Gemeinde Föritztal trifft folgende Eilent- geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) scheidung: beschließt der Gemeinderat Föritztal die nachfolgenden in nicht 1. Für den im beigefügten Lageplan dargestellten Bereich wird öffentlicher Sitzung am 21.10.2020 gefassten Beschlüsse im ein nach § 2 (1) BauGB Bebauungsplan aufgestellt. Im Plan- nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: gebiet liegen die Flurstücke 223/2 und 223/4 Gemarkung Neuenbau. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 7734 m². Beschluss Nr. GR/268/19/2020 vom 27.10.2020 2. Planziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vorausset- Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils zungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes der 18. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 01.09.2020 einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung. Beschluss Nr. GR/269/19/2020 vom 27.10.2020 3. Die Kosten des Bebauungsplanes übernimmt Herr Gernot Beschluss über die Auftragsvergabe von Bauleistungen zum Weigl, Dorfmoos 24 in 82343 Pöcking am Starnberger See. Bauvorhaben Umbau Kita „Haus der kleinen Zwerge“ in Fö- Er erklärt sich bereit, mit der Gemeinde einen Städtebau- ritztal OT Mupperg - Gewerk 6 Tischlerarbeiten lichen Vertrag, bestehend aus Planungsleistungen, Aus- Beschluss Nr. GR/270/19/2020 vom 27.10.2020 gleichs- und Ersatzmaßnahmen, Sicherung der Erschließung Beschluss über die Auftragsvergabe von Bauleistungen zum abzuschließen. Bauvorhaben Umbau Kita „Haus der kleinen Zwerge“ in Fö- 4. Durch die Gemeinde wird das Planungsbüro Dipl.Ing. Ralf ritztal OT Mupperg - Gewerk 15 Schlosserarbeiten Wernecke, Mozartstr. 5 in 96515 Sonneberg mit der Aufstel- Beschluss Nr. GR/271/19/2020 vom 27.10.2020 lung der Bauleitplanung beauftragt. Beschluss über die Erteilung einer Löschungsbewilligung 5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) Datum der Ausfertigung: 25.01.2021 Datum der Ausfertigung: 25.01.2021 Andreas Meusel Andreas Meusel Bürgermeister Bürgermeister der Gemeinde Föritztal der Gemeinde Föritztal ➤➤➤ Den Bebauungsplan hierzu Beschluss Nr. GR/275/21/2021 finden Sie auf der nächsten Seite ➤➤➤ Sitzungsdatum: 12.01.2021 Beschluss über die Beteiligung der Sportvereine an den jährlichen Betriebskosten EILENTSCHEIDUNG des Bürgermeisters Entsprechend § 30 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) nimmt der Bürgermeister der Gemeinde Föritztal sein Eilent- scheidungsrecht wahr. Der Gemeinderat Föritztal wurde am 20./21. Januar 2021 mittels telefonischer Absprache mit jedem einzelnen Ratsmitglied über die Gründe der Eilentscheidung und über die Art der Erledigung informiert. Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) beschließt der Gemeinderat die Beteiligung der Sportvereine an den jährli-
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2021 -4- Beschluss Nr. GR/277/21/2021 Sitzungsdatum: 12.01.2021 Beschluss über die Aufstellung einer Einbeziehungssat- zung „Flurstraße“ im OT Föritz Gemeinde Föritztal EILENTSCHEIDUNG des Bürgermeisters Entsprechend § 30 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) nimmt der Bürgermeister der Gemeinde Föritztal sein Eilent- scheidungsrecht wahr. Der Gemeinderat Föritztal wurde am 20./21. Januar 2021 mittels telefonischer Absprache mit jedem einzelnen Ratsmitglied über die Gründe der Eilentscheidung und über die Art der Erledigung informiert. Der Bürgermeister der Gemeinde Föritztal trifft folgende Eilent- scheidung: 1. Für den im beigefügten Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB eine Einbeziehungssat- zung aufgestellt. Im Plangebiet liegen die Flurstücke TF Fl.Nr. 183/2, TF Fl.Nr. 19/26, TF Fl.Nr. 184/3, TF Fl.Nr. 182 und TF Fl.Nr. 181/2 der Gemarkung Föritz. 2. Planziel ist die beabsichtigte Errichtung von Wohnhäusern an der Flurstraße im OT Föritz. Um die bauplanungsrecht- lichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit künftiger Wohn- gebäude zu schaffen, beabsichtigt die Gemeinde Föritztal, eine Einbeziehungssatzung zu erlassen. Eine Bebauung der Grundstücke ist unter Berücksichtigung der bereits vorhan- denen Bebauung ortsplanerisch vertretbar und führt zu einer maßvollen Nachverdichtung der bestehenden Siedlungs- struktur. Mit der Einbeziehungssatzung kann Bauland für den örtlichen Eigenbedarf im OT Föritz geschaffen werden. 3. Die Kosten der Einbeziehungssatzung, bestehend aus Pla- nungsleistungen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Sicherung der Erschließung werden von den jeweiligen Grundstückseigentümern übernommen. Datum der Ausfertigung: 25.01.2021 Andreas Meusel Bürgermeister der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2021 -5- Beschluss Nr. GR/268/19/2020 Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Sitzungsdatum: 27.10.2020 Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausge- schlossen. Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 18. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 01.09.2020 Datum der Ausfertigung: 28.10.2020 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Andreas Meusel kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Bürgermeister August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- der Gemeinde Föritztal machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.10.2020, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 18. Sitzung des Ge- Beschluss Nr. GR/271/19/2020 meinderates Föritztal vom 01.09.2020 zu genehmigen. Sitzungsdatum: 27.10.2020 Datum der Ausfertigung: 28.10.2020 Beschluss über die Erteilung einer Löschungsbewilligung Andreas Meusel Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Bürgermeister Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom der Gemeinde Föritztal 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 27.10.2020 der Beschluss Nr. GR/269/19/2020 als Anlage beigefügten Löschungsbewilligung zuzustimmen. Sitzungsdatum: 27.10.2020 Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des Gemeinderates Beschluss über die Auftragsvergabe von Bauleistungen von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen zum Bauvorhaben Umbau Kita „Haus der kleinen Zwerge“ Datum der Ausfertigung: 28.10.2020 in Föritztal OT Mupperg - Gewerk 6 Tischlerarbeiten Andreas Meusel Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Bürgermeister Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) der Gemeinde Föritztal vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. Seite 277, 278) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am Beschlüsse der Ausschüsse 27.10.2020 aufgrund der Angebotsauswertung vom 01.10.2020 für die Baumaßnahme Umbau Kita „Haus der kleinen Zwerge“ des Gemeinderates Föritztal in Föritztal OT Mupperg, die Auftragsvergabe an nachfolgendes Unternehmen: Beschluss Nr. BA/190/15/2020 Sitzungsdatum: 20.10.2020 Dobmeier GmbH Steinacher Straße 104 - 106 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils 965151 Sonneberg der 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- meinderates Föritztal vom 01.09.2020 Gewerk 6 Tischlerarbeiten Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Auftragssumme: 8.263,36 € brutto kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO war kein Mitglied des machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausge- durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der schlossen. Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 20.10.2020, die Niederschrift des Datum der Ausfertigung: 28.10.2020 nicht öffentlichen Teils der 14. Sitzung des Bau- und Umwelt- Andreas Meusel ausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom Bürgermeister 01.09.2020 zu genehmigen. der Gemeinde Föritztal Datum der Ausfertigung: 21.10.2020 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Beschluss Nr. GR/270/19/2020 Sitzungsdatum: 27.10.2020 Beschluss über die Auftragsvergabe von Bauleistungen Beschluss Nr. BA/191/15/2020 zum Bauvorhaben Umbau Kita „Haus der kleinen Zwerge“ Sitzungsdatum: 20.10.2020 in Föritztal OT Mupperg - Gewerk 15 Schlosserarbeiten Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) mit Doppelgarage auf dem Flurstück 35/6 in der Gemarkung vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Rottmar Neubekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. Seite 277, mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- 278) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- 27.10.2020 aufgrund der Angebotsauswertung vom 01.10.2020 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 20.10.2020 das ge- für die Baumaßnahme Umbau Kita „Haus der kleinen Zwerge“ meindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage in Föritztal OT Mupperg, die Auftragsvergabe an nachfolgendes - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage Unternehmen: auf dem Flurstück 35/6 in der Gemarkung Rottmar. HLS Metallbau GmbH Bei Einreichung der Bauantragunterlagen ist die öffentlich-recht- Friedrich-Engels-Straße 74 lich gesicherte Erschließung nachzuweisen. 965151 Sonneberg Datum der Ausfertigung: 21.10.2020 Gewerk 15 Schlosserarbeiten Hartmut Hannweber Auftragssumme: 14.076,51 € brutto Ausschussvorsitzender
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2021 -6- Beschluss Nr. BA/192/15/2020 Beschluss Nr. BA/197/16/2020 Sitzungsdatum: 20.10.2020 Sitzungsdatum: 08.12.2020 Bauantrag zum Neubau einer Garage auf dem Flurstück 35/5 Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- und 35/6 in der Gemarkung Rottmar zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Föritztal vom 08.12.2020 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 20.10.2020 das ge- 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert - Neubau einer Garage durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der auf den Flurstücken 35/5 und 35/6 in der Gemarkung Rottmar. Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei- ner Sitzung am 08.12.2020 die vorliegende Tagesordnung. Datum der Ausfertigung: 21.10.2020 Hartmut Hannweber Datum der Ausfertigung: 09.12.2020 Ausschussvorsitzender Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Beschluss Nr. BA/193/15/2020 Sitzungsdatum: 20.10.2020 Beschluss Nr. BA/198/16/2020 Sitzungsdatum: 08.12.2020 Tektur zur Baugenehmigung Anbau an das bestehende Wohnhaus, Änderung Eingangstreppe und Windfang, auf Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der dem Flurstück 184/7 in der Gemarkung Heinersdorf 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein- Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung derates Föritztal vom 20.10.2020 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 20.10.2020 das ge- August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- meindliche Einvernehmen zur Tektur zur Baugenehmigung machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert - Anbau an das bestehende Wohnhaus - Tektur Eingangstrep- durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der pe und Windfang Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde auf dem Flurstück 184/7 in der Gemarkung Heinersdorf. Föritztal in seiner Sitzung am 08.12.2020, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschus- Datum der Ausfertigung: 21.10.2020 ses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 20.10.2020 Hartmut Hannweber zu genehmigen. Ausschussvorsitzender Datum der Ausfertigung: 09.12.2020 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Beschluss Nr. BA/194/15/2020 Sitzungsdatum: 20.10.2020 Bauantrag zum Neubau einer gewerblichen Lagerhalle auf Beschluss Nr. BA/199/16/2020 den Flurstücken 539/3 und 76/3 in der Gemarkung Heubisch Sitzungsdatum: 08.12.2020 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 20.10.2020 das ge- 20.10.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und - Neubau einer gewerblichen Lagerhalle Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom auf den Flurstücken 539/3 und 76/3 in der Gemarkung 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Heubisch. kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt Datum der Ausfertigung: 21.10.2020 der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in Hartmut Hannweber seiner Sitzung am 08.12.2020 die nachfolgenden in nicht öffent- Ausschussvorsitzender licher Sitzung am 20.10.2020 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: Beschluss Nr. BA/190/15/2020 vom 08.12.2020 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Beschluss Nr. BA/195/15/2020 der 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- Sitzungsdatum: 20.10.2020 meinderates Föritztal vom 01.09.2020 Beschluss Nr. BA/191/15/2020 vom 20.10.2020 Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstück Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses 202/9 in der Gemarkung Rottmar mit Doppelgarage auf dem Flurstück 35/6 in der Gemarkung Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Rottmar mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Beschluss Nr. BA/192/15/2020 vom 20.10.2020 tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Bauantrag zum Neubau einer Garage auf dem Flurstück 35/5 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 20.10.2020 das ge- und 35/6 in der Gemarkung Rottmar meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Beschluss Nr. BA/193/15/2020 vom 20.10.2020 - Errichtung eines Carports Tektur zur Baugenehmigung Anbau an das bestehende auf dem Flurstück 202/9 in der Gemarkung Rottmar. Wohnhaus, Änderung Eingangstreppe und Windfang, auf dem Flurstück 184/7 in der Gemarkung Heinersdorf Datum der Ausfertigung: 21.10.2020 Beschluss Nr. BA/194/15/2020 vom 20.10.2020 Hartmut Hannweber Bauantrag zum Neubau einer gewerblichen Lagerhalle auf Ausschussvorsitzender den Flurstücken 539/3 und 76/3 in der Gemarkung Heubisch
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2021 -7- Beschluss Nr. BA/195/15/2020 vom 20.10.2020 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 01.12.2020 das ge- Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstück meindliche Einvernehmen zum Bauantrag 202/9 in der Gemarkung Rottmar - Neubau Garage mit Carport und Lagerraum auf dem Flurstück 1353/11 in der Gemarkung Heinersdorf. Datum der Ausfertigung: 09.12.2020 Hartmut Hannweber Datum der Ausfertigung: 09.12.2020 Ausschussvorsitzender Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Beschluss Nr. BA/200/16/2020 Sitzungsdatum: 08.12.2020 Beschluss Nr. BA/204/16/2020 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Sitzungsdatum: 08.12.2020 der 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- meinderates Föritztal vom 20.10.2020 Tektur zur Baugenehmigung Anbau einer Fluchttreppe an Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- die bestehende Kindertagesstätte in Heinersdorf als Ersatz kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. der bestehenden Fluchtrutsche auf dem Flurstück 346/7 in August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- der Gemarkung Heinersdorf machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Föritztal in seiner Sitzung am 08.12.2020, die Niederschrift des und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2020 das ge- nicht öffentlichen Teils der 15. Sitzung des Bau- und Umwelt- meindliche Einvernehmen zur Tektur zum Bauantrag ausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom - Anbau einer Fluchttreppe an die bestehende Kindertagesstätte 20.10.2020 zu genehmigen. in Heinersdorf als Ersatz für die Fluchtrutsche auf dem Flurstück 346/7 in der Gemarkung Heinersdorf. Datum der Ausfertigung: 09.12.2020 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Datum der Ausfertigung: 09.12.2020 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Beschluss Nr. BA/201/16/2020 Sitzungsdatum: 08.12.2020 Beschluss Nr. BA/205/16/2020 Bauantrag zur Errichtung Gerätehütte in Holzbauweise auf Sitzungsdatum: 08.12.2020 dem Flurstück 801/13 in der Gemarkung Heubisch Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Flurstück TF 33/4 in der Gemarkung Oerlsdorf § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 versagt der Bau- und Um- mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- weltausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2020 das gemeindli- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- che Einvernehmen zum Bauantrag und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2020 das ge- - Errichtung Gerätehütte in Holzbauweise meindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf dem Flurstück 801/13 in der Gemarkung Heubisch. - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück TF 33/4 in der Gemarkung Oerlsdorf. Datum der Ausfertigung: 09.12.2020 Hartmut Hannweber Datum der Ausfertigung: 09.12.2020 Ausschussvorsitzender Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Beschluss Nr. BA/202/16/2020 Sitzungsdatum: 08.12.2020 Beschluss Nr. BA/206/16/2020 Sitzungsdatum: 08.12.2020 Bauantrag zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Flurstück 66/2 in der Gemarkung Heinersdorf Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung dem Flurstück 216/6 in der Gemarkung Mönchsberg mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2020 das ge- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- meindliche Einvernehmen zum Bauantrag und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2020 das ge- - Anbau an ein bestehendes Wohnhaus meindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf dem Flurstück 66/2 in der Gemarkung Heinersdorf. - Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Flurstück 216/6 in der Gemarkung Mönchsberg Datum der Ausfertigung: 09.12.2020 Hartmut Hannweber Datum der Ausfertigung: 09.12.2020 Ausschussvorsitzender Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Beschluss Nr. BA/203/16/2020 Beschluss Nr. BA/207/17/2021 Sitzungsdatum: 08.12.2020 Sitzungsdatum: 02.02.2021 Bauantrag zum Neubau Garage mit Carport und Lagerraum Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- auf dem Flurstück 1353/11 in der Gemarkung Heinersdorf zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Föritztal vom 02.02.2021 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2021 -8- 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Sitzungen des Gemeinderates durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei- und seiner Ausschüsse ner Sitzung am 02.02.2021 die vorliegende Tagesordnung. Datum der Ausfertigung: 03.02.2021 Hartmut Hannweber Sitzung Haupt- und Finanzausschuss Ausschussvorsitzender Nr. 20/2021 am 16.03.2021 Am Dienstag, 16. März 2021 findet um 19:00 Uhr im Kul- tursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 20. Sitzung Beschluss Nr. BA/208/17/2021 des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Fö- Sitzungsdatum: 02.02.2021 ritztal statt. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der Tagesordnung: 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein- BÜRGERFRAGESTUNDE derates Föritztal vom 08.12.2020 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- ÖFFENTLICHER TEIL: kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der meinderates Föritztal vom 16.03.2021 Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils Föritztal in seiner Sitzung am 02.02.2021, die Niederschrift des der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des öffentlichen Teils der 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschus- Gemeinderates Föritztal vom 17.11.2020 ses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 08.12.2020 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der zu genehmigen. im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal 17.11.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Datum der Ausfertigung: 03.02.2021 4. Anfragen und Mitteilungen Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: Föritztal, den 24.02.2021 Andreas Meusel Beschluss Nr. BA/209/17/2021 Bürgermeister Sitzungsdatum: 02.02.2021 Gemeinde Föritztal Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am Sitzung recht herzlich eingeladen. 08.12.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Sitzung Bau- und Umweltausschuss kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge- Nr. 18/2021 am 23.03.2021 ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in Am Dienstag, 23. März 2021 findet um 18:00 Uhr im Rats- seiner Sitzung am 02.02.2021 die nachfolgenden in nicht öffent- saal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, licher Sitzung am 08.12.2020 gefassten Beschlüsse im nächsten 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 18. Sitzung Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal statt. Beschluss Nr. BA/200/16/2020 vom 08.12.2020 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Tagesordnung: der 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- ÖFFENTLICHER TEIL: meinderates Föritztal vom 20.10.2020 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Beschluss Nr. BA/201/16/2020 vom 08.12.2020 Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein- Bauantrag zur Errichtung Gerätehütte in Holzbauweise auf derates Föritztal vom 23.03.2021 dem Flurstück 801/13 in der Gemarkung Heubisch 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils Beschluss Nr. BA/202/16/2020 vom 08.12.2020 der 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Bauantrag zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf Gemeinderates Föritztal vom 02.02.2021 dem Flurstück 66/2 in der Gemarkung Heinersdorf 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Beschluss Nr. BA/203/16/2020 vom 08.12.2020 im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal Bauantrag zum Neubau Garage mit Carport und Lagerraum am 02.02.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse auf dem Flurstück 1353/11 in der Gemarkung Heinersdorf 4. Anfragen und Mitteilungen Beschluss Nr. BA/204/16/2020 vom 08.12.2020 Tektur zur Baugenehmigung Anbau einer Fluchttreppe an die NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: bestehende Kindertagesstätte in Heinersdorf als Ersatz der bestehenden Fluchtrutsche auf dem Flurstück 346/7 in der Föritztal, den 24.02.2021 Gemarkung Heinersdorf Hartmut Hannweber Beschluss Nr. BA/205/16/2020 vom 08.12.2020 Ausschussvorsitzender Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück TF 33/4 in der Gemarkung Oerlsdorf Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Beschluss Nr. BA/206/16/2020 vom 08.12.2020 Sitzung recht herzlich eingeladen. Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Flurstück 216/6 in der Gemarkung Mönchsberg Datum der Ausfertigung: 03.02.2021 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2021 -9- Sprechzeiten der Revierförster Christopher Amtliche und Aulinger und Holger Ehrhardt finden zur Zeit öffentliche Bekanntmachungen nicht statt! Der Revierförster von Neuenbau, Herr Christopher Aulinger, ist über sein Handy 0172 / 3480394 erreichbar. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Der Revierförster von Judenbach, Herr Holger Ehrhardt, ist Föritztal über sein Handy 0172 / 3480387 erreichbar. 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9 OT Neuhaus-Schierschnitz Telefon: 036764 796 0 Schiedsstelle der Gemeinde Föritztal Jeden ersten Dienstag des Monats, um 17.00 Uhr bis Montag 09.00 - 12.00 Uhr 18.00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung Föritztal, Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal. Mittwoch geschlossen Nächster Termin: Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag, den 02. März 2021 Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Vor Ihrem Besuch bitten wir um telefonische Terminab- sprache mit der von Ihnen gewünschten Fachabteilung! BÜRGERPOLIZEI für die Gemeinde Föritztal Öffnungszeiten der Neue Sprechzeiten ab März 2021 Gemeindeverwaltung Föritztal In den geraden Kalenderwochen: Außenstelle Judenbach Sprechzeiten donnerstags 14.00 bis 16.00 Uhr 96524 Föritztal, Bellershöhe 1, OT Judenbach In den ungeraden Kalenderwochen: Telefon: 03675 4238 0 Sprechzeiten dienstags 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Montag geschlossen Gemeindeverwaltung Föritztal, OT Neuhaus-Schierschnitz, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr (Tel.: 036764-79636). Donnerstag geschlossen Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Vor Ihrem Besuch bitten wir um telefonische Terminab- sprache mit der von Ihnen gewünschten Fachabteilung! Öffnungszeiten der Grüngutannahme- stelle und des Wertstoffhofes Judenbach NACHRUF November bis März Die Gemeinde Föritztal trauert um die ehema- Die Grüngutannahmestelle ist von November 2020 bis März lige, langjährige Gemeinderätin 2021 geschlossen. Der Wertstoffhof ist jeden 1. Samstag im Monat in der Zeit Frau Heidrun Morgenroth von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Nach langer mit Geduld ertragener Krankheit Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an ist sie am 27. Januar 2021 im Alter von 68 Jah- Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich. ren verstorben. Die Besucher werden auf die Abstandsregelungen bzw. 28 Jahre hat Heidrun Morgenroth im Gemein- Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hingewiesen und derat der ehemaligen Gemeinde Judenbach um Einhaltung gebeten! mitgewirkt und sich in dieser Zeit tatkräftig für die Gemeinde und ihre Einwohner eingesetzt. Die kulturellen und sozialen Belange lagen ihr Öffnungszeiten des Wertstoffhofes dabei besonders am Herzen. Ihr Engagement in Neuhaus-Schierschnitz verdient unseren besonderen Dank und unse- re Anerkennung. im Monat März 2021 Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an Der Gemeinderat und die Gemeindeverwal- Schrott, Gelbe Säcke, Flaschen und Gläser sowie Papier ist tung nehmen in tiefer Trauer Abschied und am werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Dienstag, den 09. März 2021 Unser tiefes Mitgefühl gilt ihren Angehörigen. in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr möglich. Für den Gemeinderat und die Gemeindever- ACHTUNG! Keine Annahme von Grünschnitt und waltung Föritztal Gehölzen o.ä.! Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsrege- Andreas Meusel lungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hingewie- Bürgermeister Föritztal, im Februar 2021 sen und um Beachtung gebeten!
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2021 - 10 - Ein großes Dankeschön 16.03. Horst Züllich zum 85. Geburtstag Judenbacher Str. 6, Am 5. Februar 2021 besuchten Herr Trutwin, Gesellschafter OT Jagdshof der metalution GmbH, sowie Herr Bogoczek, Geschäftsführer der metalution GmbH, die Gemeindeverwaltung der Gemeinde 17.03. Johanna Ehrlicher zum 75. Geburtstag Föritztal. Nach einem kleinen Arbeitsgespräch, in dem es auch Tettaustr. 48, über die momentane Situation der Firma ging, überraschten bei- OT Heinersdorf de den Bürgermeister Andreas Meusel mit einem großen Paket, 17.03. Günter Michaelis zum 70. Geburtstag gefüllt mit 1000 Behelfs-Mund-Nasen-Masken. Dorfstr. 62, Mit großem Dank nahm der Bürgermeister das Paket entgegen, OT Jagdshof mit dem Ziel, diese Masken in den öffentlichen Einrichtungen zu 18.03. Jutta Wich zum 85. Geburtstag verteilen. Bienenstr. 24, OT Neuhaus-Schierschnitz 19.03. Ilse Fuchs zum 80. Geburtstag Zum Kronacher Teich 34, OT Oerlsdorf 19.03. Ursula Hörning zum 70. Geburtstag Tettaustr. 7, OT Heinersdorf 23.03. Horst Wachter zum 75. Geburtstag Wiesenstr. 4, OT Schwärzdorf 24.03. Herbert Schultheiß zum 70. Geburtstag Pfarrgrund 2, OT Neuhaus-Schierschnitz 25.03. Doris Löffler zum 70. Geburtstag Grundstr. 4, OT Sichelreuth 26.03. Helga Schindhelm zum 80. Geburtstag Heubischer Ortsstr. 45, OT Heubisch 28.03. Gerlinde Friedrich zum 75. Geburtstag An der Steinach 9, OT Mupperg 28.03. Annita Rebhan zum 90. Geburtstag Bergstr. 9, OT Heinersdorf 28.03. Franz Schultheiß zum 75. Geburtstag Oberlinder Str. 65, OT Rottmar 30.03. Helga Buhl zum 85. Geburtstag Wir gratulieren An der Föritz 42, OT Sichelreuth 31.03. Gerhard Schad zum 85. Geburtstag Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Alte Handelsstr. 169, OT Judenbach … im Monat März 2021 02.03. Werner Krauß zum 70. Geburtstag Lindenstr. 29, OT Weidhausen 08.03. Dieter Steiner zum 75. Geburtstag Rohofer Str. 20, OT Heubisch 09.03. Ingrid Engel zum 75. Geburtstag Pfarrgasse 22, OT Judenbach 09.03. Elisabeth Fischer zum 70. Geburtstag Moggerer Str. 16, OT Oerlsdorf 09.03. Trude Fuchs zum 85. Geburtstag Bergluftstr. 21, Herzliche Gratulationen OT Neuenbau 10.03. Werner Finsterbusch Oberlinder Str. 60, zum 70. Geburtstag zu Ehejubiläen OT Rottmar 11.03. Werner Fischer zum 75. Geburtstag 04.03. Roswitha und Dieter Matschke An der Föritz 15, im OT Neuhaus-Schierschnitz, Straße zur Neuen OT Sichelreuth Welt 3 A 12.03. Christine Voigt zum 70. Geburtstag zum 60. Hochzeitstag Marktstr. 46, OT Heinersdorf 26.03. Edeltraud und Werner Heymann 14.03. Heidemarie Winterstein zum 75. Geburtstag im OT Judenbach, Alte Handelsstraße 219 Marker Hang 1, zum 50. Hochzeitstag OT Neuhaus-Schierschnitz
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2021 - 11 - Kindergärten der Gemeinde Föritztal Neues aus dem Kindergarten Wir sind neu hier: Herzlichen Glückwunsch zur Geburt von „Schnatterschnabel“ Dean Roßnick am 13.01.2021 Rottmar Spiel und Spaß finden unsere Kinder im Kin- Rosi Rosenbauer am 19.01.2021 Gefell dergarten auch in schwierigen Zeiten. Der Alejandro Dario am 23.01.2021 Judenbach Winter kam uns dabei mit Schnee und Frost Maxim Ahrends gerade recht. Rodeln, Schneemann bauen, Mats Schiebel am 23.01.2021 Judenbach Spuren gehen und Schneekuchen backen, sind eine willkommene Abwechslung. Charlotte Heß am 25.01.2021 Neuhaus- Schierschnitz Den neuen Erdenbürgern wünschen wir viel Glück und Gesundheit, den Eltern viel Kraft und Freude! Vereine & Verbände Kleintierzuchtverein Neuhaus-Schierschnitz Hühnerimpftermine 2021 Der Kleintierzuchtverein T 501 Neuhaus-Schierschnitz orga- nisiert wieder die gesetzliche Impfung gegen die Newcastle- Krankheit. Alle Zuchtfreunde sowie Halter von Hühnern aus der Umge- bung haben die Möglichkeit, ihre Tiere impfen zu lassen. 1. Termin am Sonntag, 28.02.2021 von 10:00 bis 11:00 Uhr, Wir beobachteten die vielen Schneeflocken die vom Himmel fie- Abgabe des Impfpasses len, hörten den Frost unter den Stiefeln knirschen und entdeck- 2. Termin am Sonntag, 25.04.2021 von 10:00 bis 11:00 Uhr ten Vögel die in den Sträuchern die letzten Beeren pickten. Dabei 3. Termin am Sonntag, 25.07.2021 von 10:00 bis 11:00 Uhr entstand unsere Idee ein Vogelhaus zu basteln. 4. Termin am Sonntag, 19.09.2021 von 10:00 bis 11:00 Uhr, Passend zu unserem Jahresthema „Wir Schnatterschnäbel ach- Ausgabe des Impfpasses ten unsere Umwelt“ haben wir dazu Verpackungsmaterial ver- wendet. Der Impfstoff kann bei Günter Schmidt, Sonneberger Straße 37, 96524 Föritztal, OT Neuhaus-Schierschnitz abgeholt werden. Aus leeren Milch- kartons entstanden kleine Häuschen mit großen Türen und Fenstern. So kann man das Futter gut Einstreuen und die Vögele können es bequem picken. Schnell waren unse- re Kinder davon be- geistert und malten die Häuschen bunt an.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2021 - 12 - Ein Draht sorgt dafür, dass man es im Garten in einen Baum hängen kann. So zogen unsere Kinder am Freitag mit ihren Häuschen, das mit einem Tütchen Körnern bestückt war nach Hause. Nun finden die bemalten Vogelhäuschen in Oerlsdorf, Rottmar, Gefell, Mupperg und in Heubisch im Garten ihren Platz. Be- stimmt können wir die Vögel auch mal beim picken beobachten. So schließt sich der Kreis: Wir bekommen die Milch von der Kuh im Milchkarton, basten daraus ein Vogelhäuschen und unsere heimischen Vögel werden auch im kalten Winter satt. Nehmen und Geben im Einklang, so stellen wir uns das mit der Natur vor und geben das an unsere Kinder weiter. Liebe Kinder daheim, vielleicht findet ihr unsere Idee gut und ihr bastelt auch ein buntes Vogelhaus für unsere Vögel. Wir grüßen euch recht herzlich aus dem „Schnatterschnabel“. Kita Judenbach „Zum kleinen Glück“ Schon lange gab Gefrorenes Nass allerorten es dieses winter- liche Vergnügen nicht mehr, war doch der Kinder- garten seit langer Zeit ganz einge- schneit und einge- froren. Judenbach - Über den vielen Schnee haben sich die Steppkes der Diakonie-Kindertagesstätte „Zum kleinen Glück“ in Juden- bach besonders gefreut. Endlich einmal wieder Toben, Rodeln, Höhlen bauen im gefrorenen Nass.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2021 - 13 - Die Kinder der Notbetreuung veranstalteten eine Pinguinwoche, Kita „Pfiffikus“ in der sie sich ausführlich mit den gefiederten Freunden beschäf- tigten. So spielten und sangen sie beispielsweise das Kreisspiel Helau bei den Pfiffikussen!!! „Plitsch, platsch Pinguin“ und bastelten sich einen passenden Etwas ruhiger als sonst erlebten unsere Kinder dieses Jahr den Kopfschmuck dazu. Rosenmontag, da wir dieses Jahr getrennt in unseren Gruppen feiern mussten. Wir hatten uns bewusst dafür entschieden nur einen Tag den Fasching zu feiern, da ja leider nicht alle Kinder daran teilnehmen konnten. Spaß hatten wir Pfiffikusse trotzdem. Die Kostüme waren eine bunte Mischung aus Elsa, Katze, Ze- bra, Erdbeere, Indianer und Cowboy. Wir haben getanzt, mit Darüber hinaus widmeten sie sich in zahlreichen Experimenten Luftschlangen die Zimmer dekoriert, viel genascht und gelacht. ganz dem gefrorenen Nass und beobachteten, ob ein Eiszapfen Unser Jährlicher Umzug durch die Siedlung in Föritz konnte lei- im Wasser schneller schmilzt als draußen, ob eine Schneekugel der nicht stattfinden, so sind die Gruppen durch den leeren Flur schneller schmilzt als normal liegender Schnee und wie schön gezogen und haben dort laut „Helau“ gerufen. Wir hoffen alle, man den Schnee mit Farbe einfärben und mit Förmchen bear- dass wir im nächsten Jahr wieder gemeinsam das bunte Treiben beiten kann. feiern können, doch bis dahin müssen wir uns mit dem arrangie- ren, was wir machen dürfen. Am Faschingsdienstag haben die Kinder in ihren Gruppen Hüte oder Masken gebastelt und damit etwas Fasching zelebriert. Was die Tiere im Winter machen und welche Fußspuren sie hin- Zum Aschermittwoch gab es frisch gebackene Waffeln, für uns terlassen, schauten sie sich gemeinsam mit ihren Erzieherinnen ein gelungener Abschluss. auf Bildern und in Büchern an, denn aufgrund der Schneehöhe Für alle „Daheimgebliebenen“ gab es Basteleien und Ideen für konnten sie leider nicht in den Wald gehen, um alles vor Ort zu einen Fasching zuhause, und wir hoffen, dass sie somit auch ergründen. eine kleine Faschingsfeier veranstalten konnten. „Wir vermissen alle Kinder, die nicht betreut werden können, und Wir wünschen uns, bald wieder alle Kinder bei uns begrüßen zu möchten auf diesem Weg ganz liebe Grüße senden und hoffen, dürfen, denn wir vermissen sie alle ganz sehr. dass wir uns ganz bald wiedersehen“, sagt Kita-Leiterin Elke Dö- Bleibt gesund und haltet durch!!! ring im Namen des gesamten Teams der Kindertagesstätte „Zum kleinen Glück“. Eure Erzieher vom Kindergarten Pfiffikus
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2021 - 14 - DRK Kindertagesstätte „Wurzelzwerge“ Trotz Corona kam der Weihnachtsmann der Rotheuler Feuer- wehr ganz schnittig auf seinem Quad bei den Wurzelzwergen im Kindergarten vorbei und brachte diese obercoole Feuerwehr. Diese findet ihren Platz im ABC-Zimmer der Schulanfänger. Tol- les Teil. Vielen lieben Dank dafür. Mit freundlichen Grüßen! Yvonne Haker Kirchliche Nachrichten Weltgebetstag der Frauen- Klimapilgerweg für Vanuatu in 8 Stationen am Samstag 6.3. und Sonntag 7.3.21 von 13-17 Uhr in der Heilig-Geist-Kirche Mupperg: Kirchgemeinde Mupperg Der Weltgebetstag 2021 kommt aus Vanuatu-ein Paradies im Pa- zifik. Aber wie lange wird es dieses Paradies noch geben? Der März 2021 steigende Meeresspiegel bedroht die Existenz der Menschen dort. Der Klimawandel ist in vollem Gang. Wir wollen deshalb Sonntag 28.02.21 nicht zu einer Weltgebetstags -Reise nach Vanuatu fliegen, son- Gottesdienst, 14.00 Uhr Mupperg dern uns auf einem Klimapilgerweg mit dem Zusammenhang Samstag 06.03.21 u. Sonntag 07.03.21 zwischen unserem Lebensstil hier in Deutschland und der Situ- jeweils 13-17 Uhr Mupperg „Weltgebetstag der Frauen“ in der ation in Vanuatu beschäftigen. Den Stationen-Weg in der Heilig- Kirche Geist-Kirche kann man alleine oder in engster Familie durchlau- Sonntag 14.03.21 fen und findet in jeder Station Informationen, Anregungen zum Kreuzweg Burggrub/Neuhaus, 13.30 Uhr Burggrub Handeln, Bilder und Gebete aus der Gottesdienstordnung aus Sonntag 21.03.21 Vanuatu. Bitte die Corona Regeln in der Kirche beachten. Gottesdienst, 14.00 Uhr Mupperg Sonntag 28.03.21 Gottesdienst, 9.30 Uhr Neuhaus Kirchgemeinde Neuhaus-Schierschnitz Gründonnerstag 01.04.21 Gottesdienst, 19.00 Uhr Mupperg Gottesdienste Februar/ März Karfreitag 02.04.21 Gottesdienst, 14.00 Uhr Mupperg 21.02.21 Ostersonntag 04.04.21 09:30 Uhr Vorstellung der Konfirmanden in Ostergottesdienst, 9.30 Uhr Mupperg der Dreifaltigkeitskirche mit GP mit Regionalbischof Tobias Schüfer Jeannette Rockstroh 28.02.21 Weitere Termine Fastengruppe: 09:30 Uhr GD Auferstehungskirche Schier- 25.2.; 11.03.; 25.03.21 19 Uhr in Mupperg; schnitz, mit Pfr. Kordak 04.03.; 18.03.21 19 Uhr in Schierschnitz Die Fastengruppe trifft sich dann immer donnerstags: Alle Angaben sind unter Vorbehalt. Kurzfristige Änderungen oder 25.02./11.03./25.03.21 - 19:00 Uhr, Treff der Fastengruppe in Ergänzungen werden über die Tagespresse und die Webseite Mupperg (www.mupperg.suptur-sonneberg.de) bzw. in den Aushängen 04.03./18.03 … - 19:00 Uhr, Treff der Fastengruppe in Neuhaus- bekanntgegeben. Schier. Aktuell pausieren corona-bedingt noch Singkreis, Seniorenkreis Weltgebetstag der Frauen: Samstag 06.03. und Sonntag und Kinderkreis. Sobald der Neustart möglich ist, werden wir 07.03.21 jeweils 13-17:00 Uhr in Mupperg (siehe hierzu die Infos über Amtsblatt, Webseite und Aushänge informieren. der Mupperger Kirchgemeinde). Für Anfragen der Gemeindemitglieder ist Pfarrer Kordak im Pfarr- 14.03.21 13:30 Uhr Kreuzweg, Beginn 13:30 Uhr in Burggrub büro Neuhaus- Schierschnitz unter 036764/72311 erreichbar. 21.03.21 09:30 Uhr GD Dreifaltigkeitskirche mit Pfr. Kordak Information über Vertretung im Urlaub erhält man im Sekretariat 28.03.21 09:30 Uhr GD Dreifaltigkeitskirche (Palmsonntag) des Superintendenten unter 03675/753000. 01.04.21 19:00 Uhr Fastenbrechen in Mupperg
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2021 - 15 - Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch an Pfr. Armin Kor- dak oder an Ria Blinzler, GKR-Vorsitzende, wenden. Nach Redaktionsschluss • Pfarrer Armin Kordak eingegangen Gefeller Str. 1; 96524 Föritztal / OT Neuhaus-Schierschnitz Tel.: 036764 / 72311 FAX: 036764 / 80762; E-Mail: neuhaus@suptur-sonneberg.de • GKR-Vorsitzende Ria Blinzler: Tel.: 036764 / 70146 Vereine & Verbände Wir werden weiterhin versuchen, Sie über stattfindende bzw. abgesagte kirchliche Veranstaltungen, rechtzeitig zu informieren (Aushänge, Tagespresse, www.suptur-sonneberg.de). Hühnerimpfen in Mupperg Kontonummer für Kirchgeld / Spenden Ev. Kirchgemeinde Neuhaus-Schierschnitz: Mupperg: Der RGZV Unsere Bankverbindung: Mupperg und Umgebung IBAN: DE15 8405 4722 0300 9203 00 e.V. organisiert wieder an BIC: HELADEF1SON folgenden Sonntagen: Sparkasse Sonneberg 07.03.2021; 16.05.2021; BLZ: 840 547 22 27.06.2021; 03.10.2021 Konto-Nr.: 300 920 300 von 9.00 – 10.00 Uhr im Vereinszimmer in der Vielen Dank für bereits überwiesenes Kirchgeld sowie eingegan- Mupperger Turnhalle gene Spenden. Dieses Geld, wie Sie bereits dem Kirchgeldbrief die gesetzliche Impfung entnehmen konnten, ist schwerpunktmäßig für die Reinigung gegen die Newcastle – und Instandsetzung unserer Orgel vorgesehen. Krankheit. Alle Zuchtfreunde und Halter von Geflügel aus den umliegenden Orten möchten bitte ihr Geflügel impfen lassen. Es Ev.-Luth. Kirchgemeinden erfolgte eine kontaktlose Übergabe. Judenbach und Heinersdorf Volkmar Köhler 1. Vorstand Kontonummern für Friedhofsgebühr, Kirchgeld und Spenden Ev. Kirchengemeinde Judenbach: IBAN: DE 47 84054722 0 323 105 467 BIC: HELADEF1SON Impressum Überweisungsgrund: Kirchgeld und/oder Spenden „Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Ev. Kirchengemeinde Heinersdorf: Herausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT IBAN: DE04783600000105106427 Neuhaus-Schierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foe- BIC: GENODEF1COS ritzal.de, Internet: www.foeritztal.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde Überweisungsgrund: Friedhofsgebühr Föritztal ist die Gemeinde Föritztal verantwortlich. Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau IBAN: DE 57783600000005106427 Bezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugs- BIC: GENODEF1COS preis im Abonnement jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen für das nächste Kalen- derjahr müssen der Gemeinde bis spätestens 1. November vorliegen. Überweisungsgrund: Kirchgeld und/oder Spende Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde Preis je Exemplar 1,00 Euro zzgl. Versandkosten. Die Bestellung erfolgt bei der Gemeinde Föritztal, Kontakt Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz. Das Amts- blatt wird bis auf Weiteres kostenlos im Gemeindegebiet verteilt. Servicepoint Unterland Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht. Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, (für kirchliche Dokumente, Ahnenforschung, Patenbescheini- info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 gung, Kirchgeld etc.) 77 / 20 50 - 21 im Pfarrhaus Oberlind, Kirchwall 15 (gegenüber der Kirche) Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße Tel. 03675 - 406549 46a, 96524 Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: look.wum@t-online.de, Tel: 036764 72625, Mobil:0172 7930303 Sprechzeiten: Mittwoch - Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.: 0172 / 7930303, E-Mail: look.wum@t-online.de Läuten in Judenbach Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der An- Fam. Greiner Tel. 8136055 schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet Mobil: 0170/7885751 werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge- meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen- Läuten in Neuenbau preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von Rita Welsch uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge- Tel. 423536 naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun- gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Friedhof Heinersdorf Verlagsleiter: Mirko Reise Christine Voigt Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/ Tel. 400252 oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politi- sche Gruppierung verantwortlich.
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