WIREGO - VERANSTALTUNG INTERNATIONALES GESCHÄFT AM 06.09.2016 - INTERNATIONALES GESCHÄFT - BEI RISIKEN UND NEBENWIRKUNGEN FRAGEN SIE IHRE ...
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WiReGo - Veranstaltung Internationales Geschäft am 06.09.2016 Internationales Geschäft – Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihre Sparkasse oder Landesbank 1
Agenda Unsere Kompetenz Regional und International 3 Risiken und Nebenwirkungen im internationalen Geschäft 7 Prävention betreiben 12 Praxisbeispiel 16 2
Unsere Kompetenz Regional und International National und international an wichtigen Finanz- und Handelsplätzen vertreten Hauptsitze Hannover, Braunschweig, Magdeburg Niederlassungen weltweit New York London, New York, Singapur, Shanghai Niederlassungen Inland Düsseldorf, Hamburg, München, Schwerin, Stuttgart und circa 100 Filialen der Braunschweigischen Landessparkasse Hamburg Tochtergesellschaften und London Bremen Schwerin Beteiligungen Amsterdam Hannover Braunschweig Bremer Landesbank, Deutsche Magdeburg Warschau Hypothekenbank, NORD/LB Asset Düsseldorf Management, NORD/LB Luxemburg Paris Frankfurt Nürnberg Luxembourg Covered Bond Bank, Stuttgart NORD/LB Vermögensmanagement München Luxembourg Shanghai Singapur Adressen und weitere Details finden Sie unter https://www.nordlb.de/die-nordlb/ueber-uns/standorte-weltweit 3
Unsere Kompetenz Regional und International Die S-Finanzgruppe mit hoher Expertise im Auslandsgeschäft – „Alles aus einer Hand“ Innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe ist für unsere Kunden durch starke Partner eine gute Expertise im Auslandsgeschäft vorhanden NORD/LB, im Rücken eine starke Landesbank Deutsche Leasing zählt mit 22 Niederlassungen weltweit zu den führenden Anbietern in der Investitionsgüterfinanzierung Deutsche Factoring-Bank ist Mitglied in der Factors Chain International und betreibt den Forderungsankauf weltweit EuropaService des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes German Centers in den Wachstumsmärkten Sparkassenstiftung für internationale Kooperation S CountryDesk Die S-Finanzgruppe mit hoher Expertise im Auslandsgeschäft – „Alles aus einer Hand“ 4
Unsere Kompetenz Regional und International Wie können wir Sie International begleiten… Auslandszahlungs- Dokumentengeschäft Währungs- Finanzierung Unterstützung vor verkehr /Garantien management Ort • Auslands- • Dokumenten- • Devisengeschäfte • Forfaitierungen • NORD/LB zahlungen und akkreditive Shanghai Schecks für • Bestellerkredit / Exporteure/ • Akkreditiv- Lieferanten- • NORD/LB Importeure bestätigungen kredit Singapur /-Schutzzusagen • Fremdwährungs- (Risiko- • Korres- konten absicherung) pondenz- bankennetz • Internationales • Dokumenten- Cash- inkassi Management und Electronic • Garantien Banking 5
Agenda Unsere Kompetenz Regional und International 3 Risiken und Nebenwirkungen im internationalen Geschäft 7 Prävention betreiben 12 Praxisbeispiel 16 6
Risiken und Nebenwirkungen im internationalen Geschäft Risiken im Außenhandel - Krisen 2016 Aufgabe: Bitte nennen und erläutern Sie mögliche Risiken im Auslandsgeschäft! Quelle: Handelsblatt vom 30.12.2015 7
Risiken und Nebenwirkungen im internationalen Geschäft Megatrend Globalisierung Vernetzung durch Außenhandel wird immer stärker und bezieht immer neue Länder ein. Jedes vierte mittelständische Unternehmen in Deutschland hat bereits Auslandsaktivitäten - mit steigender Tendenz. Im Ausland, vor allem in den Schwellenländern Südostasiens und Afrikas, hat sich eine stark wachsende, kaufkräftige Mittelschicht entwickelt, die besonders affin für imageträchtige Qualitätsprodukte aus Deutschland ist. Die zunehmende Digitalisierung führt dazu, dass die Markteintrittshürden im internationalen Geschäft eher sinken. Internationale Geschäftsaktivitäten bergen Risiken und Unsicherheiten für Exporteure, welche vor Vertragsabschluss zu berücksichtigen sind 8
Risiken und Nebenwirkungen im internationalen Geschäft Herausforderungen im Internationalen Geschäft Bei Geschäften mit einem ausländischen Partner müssen sich Unternehmen bereits vor Vertragsabschluss einige Fragen stellen: Kann man dem neuen, ausländischen Kunden vertrauen? Wie ist die politische Situation des Landes des Geschäftspartners einzuschätzen? Wird der Geschäftspartner den vertraglichen Vereinbarungen nachkommen? Hat der Geschäftspartner die finanziellen Mittel/Bonität und ausreichenden Devisenzugang, um die Ware zu bezahlen? Ist die Zahlungsmoral im Partnerland kalkulierbar? Wird die Ware abgenommen? Sind lange Wartezeiten und Zahlungsausfälle möglich und deswegen abzusichern? ... 9
Risiken und Nebenwirkungen im internationalen Geschäft Rechtliche (Un)Sicherheiten – Beispiel Eigentumsvorbehalt Außenhandel beginnt nicht erst in Übersee, bereits an den Grenze zu unseren direkten EU- Nachbarländern beginnen rechtliche (Un-)Sicherheiten. Am Beispiel Eigentumsvorbehalt: Belgien ja, aber: keine Wirkung gegenüber Dritter Frankreich ja, aber: Besitz = Eigentum Italien ja, aber: bei Maschinen Beglaubigung oder Beurkundung eines Notars Polen ja, aber: gegenüber Dritter nur mit notarieller Beurkundung Schweiz ja, aber: durch Eintragung in öffentliches Register USA jein, aber: Unterschiede in den Bundesstaaten Informieren Sie sich vorher und regeln Sie diese Punkte bereits im Vertrag. Grds. raten wir jedem Unternehmen einen Rechtsanwalt mit internationalen Erfahrungen zur Verfügung zu haben und das, bevor Probleme entstehen. 10
Agenda Unsere Kompetenz Regional und International 3 Risiken und Nebenwirkungen im internationalen Geschäft 7 Prävention betreiben 12 Praxisbeispiel 16 11
Prävention betreiben Zahlungsbedingungen Interessenlage pro Zahlungsbedingung Risiken des Im. Vorauszahlung / Anzahlung (Überweisung/Scheck) Interessenlage Der Exporteur erhält eine Voraus- oder Anzahlung, ohne dass der Importeur eine Sicherheit erhält. des Exporteurs Dokumentenakkreditiv (Sicht/Nachsicht) Durch dieses Zahlungsversprechen einer Bank (Akkreditivbank) erbringt der Importeur die Vorleistung und der Exporteur hat bereits vor Warenlieferung die Sicherheit, dass er den Akkreditivbetrag (Rechnungssumme) erhält, wenn er akkreditivgerechte Dokumente präsentiert und die Bedingungen des Akkreditivs erfüllt. Dokumenteninkasso D/P Bei einem Inkasso muss zunächst der Exporteur die Vorleistung erbringen und die Lieferung der Ware veranlassen. Der Importeur erhält die Dokumente, die ihn i.d.R. zum Empfang der Ware berechtigen, von der Inkassobank „Zug-um-Zug“ gegen Zahlung der Inkassosumme aushändigt. Dokumenteninkasso D/A (Nachsichttratte/Wechsel) Bei dieser Form des Inkassos gewährt der Exporteur dem Importeuer ein Zahlungsziel, d. h. der Importeur bekommt die Dokumente von der Inkassobank „Zug-um-Zug“ gegen Akzeptierung einer Nachsichttratte (Zahlungsziel) ausgehändigt. Zahlung gegen einfache Rechnung Bei dieser Form der Zahlungsabwicklung erhält der Importeur die Ware bereits vor Bezahlung der Rechnung ausgehändigt. Der Importeur ist aufgefordert, bei Rechnungserhalt zu zahlen. Offenes Zahlungsziel Interessenlage Der Importeur erhält die Ware, leistet jedoch erst Zahlung zum vereinbarten späteren Termin. des Importeurs 12
Prävention betreiben Risiken im Außenwirtschaftsverkehr und mögliche Sicherungsalternativen Risiken im Außenwirtsschaftsverkehr für den Importeur für den Exporteur Anzahlungsrisiko Abnahmerisiko/Fabrikationsrisiko - Anzahlungsgarantie - Dokumentenakkreditiv - Dokumentenakkreditiv - Staatliche Fabrikationsrisikodeckung (Euler-Hermes) Lieferrisiko/Erfüllungsrisiko - Vertragserfüllungs- oder Zahlungsrisiko – Bonitätsrisiko Leistungsgarantie, alternativ - Zahlungsgarantie - Inkasso - Dokumentenakkreditiv Qualitätsrisiko - Forfaitierungen - Qualitätszertifikat Länderrisiko (Politisches Risiko) für einen der Partner - Bestätigtes Dokumentenakkreditiv - Schutzzusage - Euler-Hermes Transportrisiko - Forfaitierung - Transportversicherung - (Factoring) - Incoterms 2010 Länderrisiko (Wirtschaftl. Risiko) Kurs-/Währungsrisiko - Bestätigtes Dokumentenakkreditiv - Devisentermingeschäft - Schutzzusage - Euler-Hermes Bankenrisiko - Forfaitierung - (Factoring) 13
Prävention betreiben Exkurs: Abgrenzung zwischen Garantie und Bürgschaft Garantie Bürgschaft • Im internationalen Wirtschaftsverkehr üblich • Meist nationaler Wirtschaftsverkehr • Abstraktes Zahlungsversprechen • Akzessorisches Zahlungsversprechen • Zahlung auf erstes Anfordern (ohne Dokumente) • Zahlung auf erstes Anfordern in Abhängigkeit zum Grundgeschäft • Antrag i.d.R. vom Zahlungspflichtigen • Inanspruchnahmen sind die Ausnahme • Inanspruchnahme ist eher Ausnahmefall • Keine gesetzliche Regelung, individueller Vertrag • Gesetzliche Grundlagen (BGB,HGB), deutscher und Text gemäß Urkunde bzw. SWIFT Rechtskreis 14
Agenda Unsere Kompetenz Regional und International 3 Risiken und Nebenwirkungen im internationalen Geschäft 7 Prävention betreiben 12 Praxisbeispiel 16 15
Praxisbeispiel Mittelständisches Unternehmen bekommt Lieferanfrage ins Ausland Statusabfrage Wer ist der Interessent, scheint das Interesse realistisch, ist die Liefermenge realistisch , lässt sich nachvollziehen, wie der Interessent an Ihre Adresse kommt? Haben Sie im Hause jemanden, der sich mit grenzüberschreitenden Lieferungen auskennt (Sprache, Produktstandards, Zahlungsbedingungen, Risiken, Zoll, Kalkulation, Fremdwährung etc.)? Haben Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, der auch International versiert ist und evtl. Vertragsklauseln interpretieren kann? Ihre AGB, Gerichtsstand, Rechtswahl, Eigentumsvorbehalt etc. sind international durchsetzbar? Grundsätzlich sollte es für Int.Geschäfte jeweils einen Vertrag geben, in dem die wichtigen Fakten zusammengefasst sind, um evtl. später leichter argumentieren zu können; können Sie Ihre Interessen im Vertrag durchsetzen? BEISPIEL: 1.000 Toaster nach Russland 16
Praxisbeispiel Mittelständisches Unternehmen bekommt Lieferanfrage ins Ausland Anregungen Aufträge nur annehmen, wenn die Risiken bekannt und tolerierbar sind, Unterlagen dafür GRÜNDLICH durcharbeiten. Nehmen Sie sich in der ersten Phase Zeit und lösen Sie sich vom Tagesgeschäft, um die neue Herausforderung gut zu durchdenken Kosten für Zahlungsbedingungen, Risikoabsicherung, Abwicklung, Administration, Lieferbedingungen und ggf. Finanzierung großzügig kalkulieren Die interne Organisation im Unternehmen und die Qualifikation der Mitarbeiter sind ausreichend auf die Abwicklung von Exportgeschäften abgestellt Bestimmungen des Abnehmerlandes müssen bekannt sein (Produkt, Verpackung, Zoll etc.), evtl. Anforderungen werden beim Exportprodukt angepasst Nur Absatzmittler im Ausland nutzen, die gründlich ausgesucht, geschult und betreut sind Keine leichtfertigen/uneinschätzbaren vertraglichen Vereinbarungen treffen,( Inland ist nicht Ausland, siehe Schadensersatzprozesse in USA) Geschäftssitten und –gebräuche des Vertragslandes erkennen und würdigen Hilfen und Unterstützungen von Banken, Kammern und Serviceunternehmen rechtzeitig nutzen Exportförderprogramme von EU, Bund und Ländern nutzen 17
Ihre Ansprechpartner in der Fachberatung Ausland Maren Busch S Fachberaterin Ausland Braunschweig Braunschweigische und Regionen Landessparkasse Fon +49 531 487 3496, Fax +49 531 487 98 3496 maren.busch@nordlb.de Thomas Winkler Gruppenleiter Fachberatung Ausland S Fon +49 511 361 4700, in Niedersachsen Fax +49 511 361 98 4700 thomas_B.Winkler@nordlb.de 18
Wichtige Hinweise Diese Präsentation ist erstellt worden von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK kann. Zudem enthält diese Präsentation im Zusammenhang mit der NORD/LB GIROZENTRALE („NORD/LB“) und richtet sich ausschließlich an Empfänger diverse zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen, die auf den innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Überzeugungen der NORD/LB-Geschäftsleitung sowie auf Annahmen und Informationen basieren, die dem NORD/LB-Management derzeit zur Verfügung Diese Präsentation dient allein Informationszwecken und stellt insbesondere stehen. Ausgehend von den bekannten und unbekannten Risiken, die dem kein Angebot und keine Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes zum Geschäft der NORD/LB anhaften sowie Unsicherheiten und anderen Faktoren, Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung irgendeines Anlagetitels oder einer können die zukünftigen Resultate, Wertentwicklungen und Ergebnisse Finanzdienstleistung dar. abweichen, die aus solchen zukunfts- oder vergangenheitsgerichteten Aussagen hergeleitet wurden. Daher soll in solche zukunfts- oder vergangenheits- Ebenso wenig handelt es sich bei dieser Präsentation im Ganzen oder in Teilen gerichteten Aussagen kein uneingeschränktes Vertrauen gesetzt werden. um einen Verkaufsprospekt oder einen sonstigen anderen Börsenprospekt. Insofern stellen die in dieser Präsentation enthaltenen Informationen lediglich Die Weitergabe dieser Präsentation an Dritte sowie die Erstellung von Kopien, eine Übersicht dar und dienen nicht als Grundlage einer möglichen Kauf- oder ein Nachdruck oder sonstige Reproduktion des Inhalts oder von Teilen dieser Verkaufsentscheidung eines Investors. Vielmehr wird dringend empfohlen, dass Präsentation ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der NORD/LB jeder Investor vor seiner Kaufentscheidung die vollständigen Verkaufs- bzw. zulässig. Börsenprospekte liest. Die Verteilung oder Weitergabe dieser Präsentation und der hierin enthaltenen Die in dieser Präsentation enthaltenen Informationen ersetzen alle vorherigen Informationen kann in manchen Rechtsordnungen unzulässig sein oder Versionen einer solchen Präsentation und beziehen sich ausschließlich auf den bestimmten Restriktionen unterliegen. Soweit Personen in diesen Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlagen. Zukünftige Versionen dieser Rechtsordnungen in den Besitz dieser Präsentation gelangen oder Kenntnis von Präsentation ersetzen die vorliegende Fassung. Eine Verpflichtung der deren Inhalten erlangen, sind diese selbst zur Einhaltung solcher Restriktionen NORD/LB, die Informationen in dieser Präsentation zu aktualisieren oder in verpflichtet. regelmäßigen Abständen zu überprüfen, besteht nicht. Eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit kann daher nicht gegeben werden. Eine Annahme und Verwendung dieser Präsentation und der hierin enthaltenen Informationen ist nur bei Akzeptanz der vorstehenden Bedingungen zulässig. Alle hierin enthaltenen tatsächlichen Angaben, Informationen und getroffenen Aussagen basieren auf Quellen, die von uns für zuverlässig erachtet wurden. Die aufgrund dieser Quellen in der vorstehenden Studie geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile unseres Hauses dar, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keinerlei Gewähr übernommen werden 19
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