Wirtschaftlichkeit als Herausforderung für das KSA - Ethik-Foren-Treffen 2018 - Thomas Holler Leiter Medizinische Stabsdienste - Stiftung ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Wirtschaftlichkeit als Herausforderung für das KSA Ethik-Foren-Treffen 2018 Thomas Holler Leiter Medizinische Stabsdienste
«Good business = good ethics» oder «Die Marktwirtschaft ist die fairste Wirtschaftsordnung … … denn der Markt entscheidet». 3
Gibt es einen «freien» Markt im Gesundheitswesen? Patientensicht Wer erkrankt, ist bereit, einen hohen Preis für die Genesung zu bezahlen (starre Nachfrage). Der Konsument von Gesundheitsleistungen kann in den seltensten Fällen entscheiden, ob er eine Leistung effektiv benötigt. Drei von vier im Gesundheitswesen ausgegebene Franken werden für Produkte ausgegeben, die selten mehr als einmal im Leben eines Patienten konsumiert werden. Der Konsum von Gesundheitsleistungen ist sehr konzentriert: 1 Prozent der Versicherten verursacht 25 Prozent der Kosten, 10 Prozent der Versicherten 70 Prozent der Kosten. Schliesslich befindet sich der Patient, insbesondere wenn er besonders krank ist, in einer Situation der Abhängigkeit gegenüber dem Arzt und dessen Entscheidungen. Unterschiedliches Anspruchsverhalten von Pämienzahler – Patient In Anlehnung an: Michael Jordi, Oliver Peters und Urs Roth, NZZ 17.12.207 4
Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit eines Spitals Umweltsicht • In welchem Kanton befindet sich das Spital (Beteiligung an Investitionen, Höhe und Ausgestaltung Gemeinwirtschaftlicher Leistungen) • Hat das Spital eine Kinderklinik? • Tarifverhandlungen (Höhe der Baserate, ambulanter Taxpunktwert) • Versorgungsstufe (Uni-, Zentrums-, Regionalspital - Endversorgerstatus) • Anzahl Patientinnen und Patienten • Anteil grund- und zusatzversicherte Patientinnen und Patienten • Verteilung der Eintrittsarten der Patientinnen und Patienten • Anteil Hochkostenfälle vs. Hochgewinnfälle • Regelungsdichte «ambulant vor stationär» 5
Ambulant vor Stationär • Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat per 1. Januar 2018 die Spitalverordnung revidiert und somit rechtliche Grundlagen für die Verschiebung von Eingriffen aus dem stationären in den ambulanten Bereich geschaffen. • Ähnliche Listen gab es bereits in denen Kanton Luzern, Zürich und Wallis. • Auf 1. Januar 2019 hat das BAG eine verbindliche Liste für Ambulant vor Stationär mit 6 Eingriffen erlassen. • Einseitige Krampfaderoperationen der Beine • Eingriffe an Hämorrhoiden • Einseitige Leistenhernienoperationen • Untersuchungen/Eingriffe am Gebärmutterhals oder an der Gebärmutter • Kniearthroskopien inkl. Arthroskopische Eingriffe am Meniskus • Eingriffe an Tonsillen und Adenoiden 6
Ambulant vor Stationär - Januar bis Juli 2018 Jan-Juli Jan-Juli davon Pat. mit Stationär ohne Pat. Anteil Vorgabe Eingriff ambulant stationär Ausnahmekriterien mit Ausnahmekriterien stationär in % DGS Bemerkungen ESWL 8 1 1 0 0% 5% Hämorrhoidaleingriffe 17 7 6 1 6% 25% Herzschrittmacher 3 12 12 0 0% 4% Inguinalhernie (einseitig) 32 111 - - - - ab 2019 ambulant zu erbringen (BAG-Liste) Karpaltunnel und Teilgebiete Handchirurgie 142 2 0 2 1% 2% Katarakt 416 7 7 0 0% 10% Kniespiegelung inkl. Eingriffe am Meniskus 41 3 3 0 0% 6% Osteosyntheseentfernung peripher 139 8 8 0 0% 40% PTA 144 25 3 22 15% 15% PTCA 163 24 7 17 10% 10% Rekonstruktionen und Resektion bei Deformitäten der Kleinzehen (ohne Hallux) 5 2 1 1 20% 7% nur 1 Patient stationär Varizen 14 7 4 3 21% 40% Eingriffe an Zervix und Uterus* 148 17 10 7 5% 10% ohne Abort-Curettage Zirkumszisionen 91 0 0 0 0% 2% Filterkriterien: Patienten aus Kanton AG, 1-2 Tage VWD, PCCL 0-2, elektive Eintritte, Curettage ohne Abortcurettage, nur einseitige Varizen-OP 7
Kostenübernahme Stationär - Ambulant Kantone Krankenkasse Stationäre Behandlung + 55% 45% Ambulante Behandlung Krankenkasse In den meisten Schweizer Spitälern nicht Kostendeckend 100 % 8
SwissDRG-Vergütung - Wo stehen wir heute? 1. Die Kostengewichte müssten bei jeder DRG den erwarteten Ressourcenverbrauch exakt abbilden, so dass zwischen den DRGs keine systematischen Kostenunterschiede mehr bestehen. Das Leistungsangebot darf nicht zu einer finanziellen Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Spitäler führen. 2. Die Kostengewichte müssten alle systematischen Kostenunterschiede innerhalb der DRGs ausgleichen. Wird ein und derselbe Fall in zwei Spitälern behandelt, dürfen die resultierenden Kostenunterschiede nur durch allfällige Unterschiede in der Effizienz, nicht aber durch unterschiedliche Eigenschaften der Spitäler verursacht werden, die nicht vom Spital beeinflussbar sind. 10
Fallzahlen nach Eintrittsart Notfall: 15’608 Elektiv*: 9’662 Geburten: 1’768 55% Notfall Verlegungen aus anderen Spitälern: 1’298 Total: 28’327 * Elektiv = Geplant / Stationär 33% Elektiv Verlegungen aus a. Spitälern 5% Geburten 7% 11
Fallzahlen nach Eintrittsart Notfall: 15’608 Elektiv*: 9’662 Geburten: 1’768 55% Notfall Verlegungen aus anderen ++ Spitälern: 1’298 Total: 28’327 * Elektiv = Geplant / Stationär - +++ 33% Elektiv Verlegungen aus +++ a. Spitälern 5% Geburten 7% 12
Kostenverteilung im DRG-System nach Eintrittsart Notfalleintritte sind zu schlecht bewertet Elektive Eintritte sind zu gut bewertet 8‘000‘000 Fr. dividiert durch Durchschnittspreis 2‘000 Fälle 1‘000 Fälle à 5‘000 DRG Fr. 1‘000 Fälle à 3‘000 Fr. Notfall-Eintritt Elektive Eintritte = 3‘000‘000 Fr. = 4‘000 Fr. pro Fall = 5’000‘000 Fr.
Abhängigkeit des Deckungsbeitrages von der Liegedauer des Patienten MVD *MVD = Mittlere Verweildauer 14
Abhängigkeit des Deckungsbeitrages von der Liegedauer des Patienten Liegedauer Anteil Ø DB II Inlier MVD* 24% -- Kurzlieger 14% ++ Langlieger 6% --- *MVD = Mittlere Verweildauer 15
DRG-Kostenverteilung 16
Hochkostenfälle = Hochkostenfalle? SwissDRG vergütet Durchschnittspreise für eine Behandlung. Bei komplexen Fällen kommt es vor, dass diese Pauschalvergütungen die effektiven Kosten nicht decken. Die Differenz geht zu Lasten des Spitals. Das KSA als Endversorgerspital behandelt jährlich mehrere Dutzend solcher komplexen Fälle. CHF 31’192 durch das KSA Behandlungs- SwissDRG- kosten Vergütung CHF 102’000 CHF 70’808 17
Lernendes System SwissDRG • Jährliche Neuberechnung • Verwendung der Daten der Codierung und der Daten der Kostenrechnung • Im zeitlichen Ablauf • Optimierung der Behandlungsprozesse im 2018 • Tiefere/höhere Kosten in laufendem Jahr 2018 • Datenlieferung im April 2019 mit tieferen/höheren Kosten • Neue Ermittlung der relativen Kostengewichte datengestützt im 2019 und 2020 • Genehmigung neue Struktur durch Bundesrat Mitte 2020 • Anwendung (= tarifwirksam) ab 1.1.2021 Behandlungsprozesse Tiefere/höhere Kosten Datenlieferung / Kosten Genehmigung neue Struktur Codierung Medizinischer Datensatz durch BR Leistungs-/Kostenerfassung Datengestützte Ermittlung neue Struktur Anwendung neue Struktur SwissDRG 1.1.2018 1.1.2019 1.1.2020 1.1.2021 18
Steigerung der Effizienz 1. Projekt Optima mit Visiten-Tool im Bereich Medizin 2. Lean Management in der Frauenklinik 3. Same Day Surgery - Eintritt am OP-Tag 4. Monitoring der Aufenthaltsdauern 5. Verträge mit Reha-Kliniken 6. Zentrale Bettendisposition 7. Gemeinsamer Einkauf «Medsupply» 8. Neubau 19
Zeit für Fragen Danke für Ihre Aufmerksamkeit. 20
Sie können auch lesen