Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein Veröffentlichungsbericht - Im Rahmen des Forschungsprojektes Schaufenster Elektromobilität ...

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Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein Veröffentlichungsbericht - Im Rahmen des Forschungsprojektes Schaufenster Elektromobilität ...
Wohnen und Elektromobilität
in Stuttgart-Rosenstein
Veröffentlichungsbericht

Im Rahmen des Forschungsprojektes
Schaufenster Elektromobilität Baden-Württemberg
„LivingLab BWe mobil“
Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein Veröffentlichungsbericht - Im Rahmen des Forschungsprojektes Schaufenster Elektromobilität ...
Inhaltsverzeichnis

                                                   1. 		   Wohnen und Elektromobilität            Seite 4

                                                   1.1     Beschreibung des Vorhabens             Seite 4
                                                   1.2     Projektziel                            Seite 5
                                                   1.3     Bauprojekt                             Seite 6

   Weitere Informationen                           2. 		   Motivation                             Seite 8

   Neben diesem Veröffentlichungsbericht
   liegen folgende Gutachten und weitere           3. 		   Fragestellungen und Planung           Seite 10
   Dokumente in Langfassung in der separaten
   Anlage des Veröffentlichungsberichts vor:       3.1     Mobilitätsbedürfnisse künftiger       Seite 10
                                                   		      Bewohnerinnen und Bewohner des
• Gutachten: Mobilitätsbedürfnisse künftiger       		      neuen Rosensteinquartiers Stuttgart
  Bewohnerinnen und Bewohner des neuen
                                                   3.2 Öffentlich-rechtliche                     Seite 14
  Rosensteinquartiers Stuttgart (Weeber+Partner,
                                                   		 Rahmenbedingungen für das
  Institut für Stadtplanung und Sozialforschung)
                                                   		 Mobilitätskonzept
• Zwischenbericht: Evaluation (Weeber+Partner,
                                                   3.3     Zivilrechtliche Rahmenbedingungen     Seite 17
  Institut für Stadtplanung und Sozialforschung)
                                                   		      für das Mobilitätskonzept
• Bewohnerfragebogen: Entwurf (Weeber+Partner,
                                                   3.4.1 Konzept Erzeugung und                   Seite 18
  Institut für Stadtplanung und Sozialforschung)
                                                   		 Bereitstellung der Energie zum
• Gutachten: Öffentlich-rechtliche Rahmen-         		 Betrieb der Elektrofahrzeuge
  bedingungen für das Mobilitätskonzept
                                                   3.4.2 Entwurfsplanung Auslegung und           Seite 20
  (Eisenmann Wahle Birk & Weidner, Partner-
                                                   		 Auswahl der Ladeinfrastruktur
  schaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB)
                                                   3.5     Brandschutz                           Seite 21
• Gutachten: Zivilrechtliche Rahmen-
  bedingungen für das Mobilitätskonzept
  (Kehl Fuhrmann Hezinger & Volpp
                                                   4. 		   Realisierung                          Seite 22
  Rechtsanwälte)
• Protokoll: Brandschutzworkshop                   4.1 E-Carsharing – Kooperation mit            Seite 22
                                                   		 Carsharing-Unternehmen
• Gutachten: Konzept Erzeugung und Bereit-
  stellung der Energie zum Betrieb der Elektro-    4.2     Stellplätze, Bereitstellung und       Seite 22
  fahrzeuge (EGS-plan, Ingenieurgesellschaft für   		      Betrieb der Ladeinfrastruktur
  Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH)
                                                   4.3     Pedelecsharing                        Seite 23
• Gutachten: Entwurfsplanung Auslegung und
                                                   4.4     Marketing                             Seite 23
  Auswahl der Ladeinfrastruktur (EGS-plan,
  Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude-
  und Solartechnik mbH)
                                                   5. 		   Evaluation                            Seite 24
• Flyer: Förderprojekt und E-Carsharing
  (Projektgruppe Visuelle Kommunikation GmbH)
                                                   6. 		   Handlungsleitfaden                    Seite 25
   Abrufbar unter:
   www.siedlungswerk.de/unternehmen/
   forschungsvorhaben                              7. 		   Beteiligte                            Seite 26

   Projektleitung Forschungsvorhaben:              		 Impressum                                  Seite 31
   Christoph Welz, Ingrid Kellermann
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Vorwort

Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein
Neue Mobilität für ein neues Wohnquartier

Das Siedlungswerk zählt zu den großen Wohnungsbauunternehmen in
Baden-Württemberg und hat die soziale und ökologische Verantwortung
in seinem Leitbild formuliert. Im Rahmen seiner Bauvorhaben hat sich
das Siedlungswerk zum Ziel gesetzt, wo immer es möglich ist, Wohnraum
für alle Bevölkerungsschichten zu schaffen, sowie vorbildliche Energie-
konzepte zu realisieren. Als Mitglied im Schaufenster Elektromobilität
konnte im Wohnbauprojekt in Stuttgart-Rosenstein nun als weiterer Bau-
stein ein zukunftsweisendes Mobilitätsangebot entwickelt werden. Den
Bewohnern des neuen Wohnquartiers steht damit ein elektromobiles
Sharing-System zur Verfügung, welches beispielhaft für viele andere
Wohnquartiere sein kann.

Dieser Bericht fasst die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Wohnen und
Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein“ zusammen.

Vielen Dank an alle Beteiligten und alle, die uns über die Jahre bei diesem
Forschungsprojekt unterstützt haben.

März 2017

Siegfried Apfel		            Jürgen Schilbach             Norbert Tobisch
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1. Wohnen und Elektromobilität

1.1 Beschreibung des Vorhabens

     Das Projekt „Wohnen und Elektromobilität in           Konzept erreicht werden. Ziel ist es, die auf dem
     Stuttgart-Rosenstein“ war eines von rund 40 Pro-      Grundstück erzeugte Energie für E-Carsharing
     jekten im 2012 aufgelegten Förderprogramm             und Pedelecsharing zu nutzen. Mit dieser Energie
     Schaufenster Elektromobilität Baden-Württem-          ist eine ressourcenschonende Elektromobilität
     berg „LivingLab BWe mobil“ und wurde vom              möglich.
     Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra-
     struktur im Rahmen der Schaufensterinitiative         Neben dem Aufzeigen der Nutzungs- und Speicher-
     der Bundesregierung von 2012 bis 2016 gefördert.      möglichkeiten der im Quartier vorhandenen Ener-
                                                           gieressourcen für die Elektromobilität geht es
     Die Bundesregierung hat im April 2012 vier            auch um die Lösung der vor allem in den Ballungs-
     Regionen in Deutschland als „Schaufenster             räumen auftretenden Verkehrsprobleme (Luft-
     Elektromobilität“ ausgewählt und förderte hier        verschmutzung und Lärmbelastung), die durch die
     auf Beschluss des Deutschen Bundestags die            Nutzung von Elektrofahrzeugen verringert werden
     Forschung und Entwicklung von alternativen            können. Den Bewohnern soll die Möglichkeit zu
     Antrieben. Insgesamt stellte der Bund für das         einer umweltfreundlichen Neuausrichtung individu-
     Schaufensterprogramm Fördermittel in Höhe             eller Mobilität geboten werden.
     von 180 Mio. € bereit. In den groß angelegten
     regionalen Demonstrations- und Pilotvorhaben          Im Rahmen dieses Forschungsprojektes wurden
     wurde Elektromobilität an der Schnittstelle von       die sozialwissenschaftlichen, technischen, recht-
     Energiesystem, Fahrzeug und Verkehrssystem            lichen und organisatorischen Fragestellungen
     erprobt.                                              geklärt. Mit dem Energiecontractor ImmoTherm
                                                           GmbH, Tübingen, und der stadtmobil carsharing
     Als eines der großen Wohnungsbauunternehmen           AG, Stuttgart, wurden Kooperationen eingegangen.
     in Baden-Württemberg hat die Siedlungswerk            Die Bewohner erhalten das Angebot zur Nutzung
     GmbH Wohnungs- und Städtebau in den letzten           von zwei Elektroautos der stadtmobil carsharing
     Jahrzehnten weitreichende Erfahrungen mit             AG, Stuttgart. Das E-Carsharing soll auf vom Bau-
     innovativen Energiekonzepten für seine Wohn-          herr erstellten Stellplätzen direkt am Wohnort
     projekte gesammelt. Das Bauvorhaben Rosen-            angeboten werden. Des Weiteren ist ein Pedelec-
     stein in Stuttgart soll aber darüber hinaus auch      sharingangebot geplant.
     beim Thema Mobilität den Bewohnern neue
     Möglichkeiten bieten.                                 An diesem Projekt kann nachvollzogen werden,
                                                           wie ein derartiges Konzept in die Praxis umgesetzt
     Für das neue Wohnquartier wurde im Rahmen             werden kann.
     des Forschungsverbundes Schaufenster Elektro-
     mobilität „LivingLab BWe mobil“ ein nachhaltiges
     Mobilitätskonzept entwickelt. Die Eigentümer und
     Mieter der zunächst 125 Wohneinheiten des ersten
     Bauabschnitts sollen mit dem elektromobilen

Mitglied im Forschungsverbund
Schaufenster Elektromobilität und
damit auch im „LivingLab BWe mobil“

 4   Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein
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Elektromobiles Fahrzeugsharing
am Wohnort: Individuelle Mobilität –
umweltfreundlich, flexibel, modern

   1.2 Projektziel

        Ziel des Projekts „Wohnen und Elektromobilität       Adressierung offener Fragestellungen
        in Stuttgart-Rosenstein“ war ein beispielhaftes      (z. B. Kundenerwartungen, Infrastrukturan-
        elektromobiles Fahrzeugsharingmodell, unter Ein-     forderungen, Umwelt- und Klimawirkungen)
        beziehung der auf dem Grundstück vorhandenen
        Energieressourcen, in die Entwicklung und Reali-     Z. B. Wie können alle Bewohner des neuen
        sierung eines neuen Wohnquartiers zu integrieren.    Wohnquartiers (Eigentümer und Mieter) mit dem
                                                             elektromobilen Konzept erreicht werden? Welche
        Dabei fanden die grundlegenden Erwartungen           Elektrofahrzeuge (Elektroautomobile, Pedeldec,
        aus dem Förderprogramm „Schaufenster Elektro-        Elektroroller,…) und Ladeinfrastruktur sind geeig-
        mobilität“ Berücksichtigung:                         net? Wer betreibt und wartet die Fahrzeuge? Wie
                                                             wird die Fahrzeugnutzung organisiert? Wie sind
                                                             eventuelle Nutzungskonflikte (Ladezeiten – Fahr-
        Einsatz innovativer Technologien                     zeiten) auszuschließen? Wie kann die auf dem
                                                             Grundstück erzeugte Energie für den Elektrofahr-
        Regenerative und örtlich vorhandene Energie-         zeugpool zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung
        quellen sollen für nachhaltige Mobilität (Elektro-   gestellt werden? Wie wird das Fahrzeugsharing-
        mobilität und Carsharing) genutzt werden.            angebot angenommen (Nutzerakzeptanz)?

        Untersuchung des Zusammenspiels der Teil-            (Weiter-) Entwicklung und Etablierung
        aspekte des Gesamtsystems Elektromobilität           tragfähiger Geschäfts- und Mobilitätsmodelle
        (Dreiklang: Energiesystem – Elektrofahrzeug –        als Grundlage für den Gesamtmarkt
        Verkehrssystem)
                                                             Das elektromobile Fahrzeugsharingmodell soll
        Um ein anwenderfreundliches elektromobiles           in das Wohnquartier integriert werden. Somit
        Fahrzeugsharingmodell zu erreichen, wurden die       entsteht das Elektromobilitätsmodell in direkter
        Teilaspekte der Elektromobilität aufeinander         Kundennähe unter Berücksichtigung der Nutzer-
        abgestimmt: Bereitstellung von auf dem Grund-        anforderungen und rechtlichen Besonderheiten
        stück erzeugter Energie für die Nutzung von          (z. B. Eigentumsverhältnisse der Stellplätze, Elektro-
        Elektrofahrzeugen, die in ein Sharingmodell ein-     fahrzeuge und Ladeinfrastruktur). Die beispielhafte
        gebunden werden.                                     Umsetzung eines elektromobilen Fahrzeugsharing-
                                                             konzeptes in einem Wohnquartier bietet einen
                                                             Handlungsleitfaden für nachfolgende Projekte.

                                                             Erprobung von Rahmenbedingungen und
                                                             besonderen ordnungsrechtlichen Maßnahmen
                                                             innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen

                                                             Der Entfall baurechtlich notwendiger Stellplätze
                                                             stellt eine Finanzierungsmöglichkeit für die
                                                             Elektromobilität dar.

                                                             Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein      5
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1.3 Bauprojekt

    Im neuen Stadtteil Stuttgart-Rosenstein wird im        Das Areal liegt direkt am parkähnlichen Pragfried-
    Jahr 2017 der erste Bauabschnitt des Baugebiets        hof, in unmittelbarer Nähe zum neu entstehenden
    Rosenstein der Siedlungswerk GmbH Wohnungs-            Europa-Viertel und zu der sog. Entwicklungsfläche
    und Städtebau auf dem Gelände des ehemaligen           Rosenstein, den freiwerdenden Gleisflächen.
    pharmazeutischen Betriebs Haidle & Maier, dem          Nach Fertigstellung der Gleisverlegungen im Zuge
    sogenannten „Schmidtgen-Areal“, realisiert.            des Projekts Stuttgart 21 kann auf kurzem Fußweg
                                                           der Schlossgarten erreicht werden. Die Stadtbahn
    Das Baugrundstück an der Nordbahnhof- und              hält neben dem Quartier und bringt die Bewohner
    Eckartstraße umfasst ca. 8.600 m². Hier entstehen      in 7 Minuten direkt zum Schlossplatz mitten ins
    125 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche           urbane Zentrum der Landeshauptstadt.
    von rund 11.400 m² als KfW Effizienzhaus 55. Neben
    94 Eigentumswohnungen werden 8 Wohnungen               Den im Frühjahr 2012 ausgelobten Architekten-
    im Förderprogramm „Preiswertes Wohneigentum“           wettbewerb für den ersten Teil der Bebauung
    der Landeshauptstadt Stuttgart sowie 9 Wohnun-         konnte das Büro Ackermann + Raff GmbH & Co. KG
    gen im Programm „Mietwohnungen für mittlere            Architekten BDA aus Stuttgart und Tübingen für
    Einkommensbezieher“ realisiert. Ergänzt wird           sich entscheiden.
    dieses Angebot durch 14 Mietwohnungen mit So-
    zialbindung in Kooperation mit dem Körperbehin-        Alle Wohnungen des Projekts sind schwellenarm
    dertenverein Stuttgart e. V. und im Bereich der        über Aufzüge zu erreichen. Darüber hinaus stellt
    Eckartstraße durch ein Bäckereicafé. Damit wird die    ein Haus mit dem Konzept „Freiräume schaffen“
    Strategie für ein sozial gemischtes Wohnquartier       des Siedlungswerks eine Besonderheit dar: Die
    verfolgt. Integration und Inklusion wird als wichtig   Wohnungen werden neben der schwellenarmen
    erachtet für eine urban offene Stadtgesellschaft.      Erreichbarkeit mit größeren Bewegungsflächen,
    Das Projekt ist das erste, das nach dem „Stuttgarter   breiteren Türen, elektrischen Rollläden und weite-
    Innenentwicklungsmodell“ (SIM) geplant wurde.          ren Komfortmerkmalen ausgestattet.
    Mit der Grundsteinlegung im Juni 2015 startete
    somit ein besonderes Projekt, welches den Auftakt
    zur Bebauung des Gesamtgebiets bis hin zur
    Friedhofstraße beinhaltet.

6   Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein
Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein Veröffentlichungsbericht - Im Rahmen des Forschungsprojektes Schaufenster Elektromobilität ...
Ein Wohnquartier für alle und mit nachhaltigem
                                Mobilitätskonzept, als wichtiges Element einer
                                urbanen und offenen Stadtgesellschaft

Die 14 Wohnungen mit Sozialbindung wurden in          und der Lüftungsanlage) und den Strombedarf für
Abstimmung mit dem Körperbehindertenverein            ein E-Carsharing-Angebot für das Wohnquartier
Stuttgart e.V. entwickelt und werden im Rahmen        soll weitgehend Strom verwendet werden, welcher
eines Inklusionsprojekts an Menschen mit Behinde-     auf dem Grundstück erzeugt wird. Dieser Strom
rung vermietet. Hierfür mussten die erforderlichen    stammt größtenteils aus der Photovoltaikanlage
Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzer und Men-         und auch von dem Blockheizkraftwerk. Zur Verbes-
schen mit körperlichen Einschränkungen mit den        serung der Eigenstrombilanz wird Strom in Batte-
engen Größenvorgaben der Sozialträger in Einklang     rien zwischengespeichert. In dieser integrierten
gebracht werden. Der Körperbehindertenverein          Kombination der dezentralen Wärme- und Strom-
wird im Bereich der Wohnungen ein Büro beziehen,      erzeuger zeichnen sich die Anlagenkomponenten
aus dem Assistenzangebote zur Verfügung gestellt      durch ihre Umweltfreundlichkeit aus und helfen
werden können.                                        wertvolle Ressourcen zu schonen. Die EGS-plan
                                                      Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und
Auch beim Thema Energie ging man einen neuen          Solartechnik mbH hat das Energiekonzept ent-
Weg: Ziel war es, die Energiebilanz weiter zu ver-    wickelt. Für die Errichtung und die anschließende
bessern, den Einsatz fossiler Brennstoffe und damit   Bewirtschaftung der Heizzentrale und der Solar-
den CO2 -Ausstoß zu reduzieren. Für die Wärmever-     komponenten wurde als gewerblicher Wärme-
sorgung des Wohnquartiers kommt ein modernes          lieferant die Firma ImmoTherm GmbH beauftragt.
Blockheizkraftwerk (BHKW) nach dem Prinzip der
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Kombination mit         Als Mitglied im Forschungsverbund Schaufenster
einer Wärmepumpe zum Einsatz. Ein moderner,           Elektromobilität und damit auch im „LivingLab
langlebiger, erdgasbetriebener Motor erzeugt in       BWe mobil“ wurde das innovative Thema Elektro-
einem gekoppelten Prozess Wärme und Strom. Der        mobilität in das Bauprojekt integriert. Das Wohn-
erzeugte Strom wird für den Antrieb der Wärme-        projekt Rosenstein I wurde daher um Mobilitäts-
pumpe verwendet. Als Energiereservoir für die         komponenten erweitert: Auf dem Grundstück
Wärmepumpe dient ein innovativer Eisspeicher, der     werden Stellplätze für ein Carsharing-Partner
ein Volumen von 800 m³ aufweist. Solarabsorber        hergestellt, welcher die Möglichkeit erhält Elektro-
auf einigen Gebäuden speisen überwiegend im           fahrzeuge mit dem auf dem Grundstück erzeugten
Sommer die von der Sonne gewonnene Wärme in           Strom zu laden.
den Eisspeicher ein, die anschließend für die Be-
heizung der Gebäude, insbesondere im Winter, zur      Für das Energie- und Mobilitätskonzept im neuen
Verfügung steht. Für Spitzenlasten wird die Anlage    Wohnquartier Rosenstein hat die Siedlungswerk
durch eine moderne Erdgasbrennwertanlage unter-       GmbH Wohnungs- und Städtebau einen 2. Preis
stützt. Für die Deckung des Allgemeinstrombedarfs     beim Umweltpreis der Landeshauptstadt Stuttgart
(Strombedarf der Heizungsanlage, des Treppen-         2016 gewonnen.
hauslichts, der Außenbeleuchtung, der Tiefgarage

                                                      Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein    7
Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein Veröffentlichungsbericht - Im Rahmen des Forschungsprojektes Schaufenster Elektromobilität ...
2. Motivation

                                                              Leben in der Stadt:
                                                              Urbanität mit Infrastruktur, Kultur
                                                              und kurzen Wegen

    Das Wohnen kehrt in die Städte zurück. Urbanität       Dies reicht jedoch nicht aus um künftige Umwelt-
    mit kurzen Wegen, wo Arbeit, Wohnen und Frei-          probleme, die sich vor allem beim Leben in der
    zeitgestaltung zusammenrücken, liegt im Trend.         Stadt zeigen, zu lösen. Zunehmender Verkehr
    Nicht nur Singles und Paare, sondern auch Familien     und die damit verbundenen negativen Folgen für
    und Senioren entdecken zunehmend die Vorteile          Mensch und Umwelt haben Auswirkungen auf
    innerstädtischer Wohnlagen mit attraktiven Dienst-     die Wohnqualität. Mobilität wurde bisher eher
    leistungs- und Kulturangeboten in der Nähe. Die        unabhängig von der Wohnimmobilienwelt be-
    Zersiedelung der Landschaft wird verhindert, die       trachtet. Dabei könnten beide Bereiche von-
    Nutzung vorhandener Infrastruktur intensiviert         einander profitieren.
    und das soziale Gefüge in der Stadt gestärkt. Ins-
    gesamt wird dadurch der Flächen- und Energie-          Zunächst zu den bisherigen Berührungspunkten
    verbrauch, Pendlerströme und Verkehr reduziert.        zwischen Wohnen und Mobilität: zum einen ist
    Über 80 Prozent der Deutschen werden 2050 in           das die Beurteilung der Lage der Wohnimmobilie
    Städten oder „verdichteten Räumen“ leben –             aufgrund der Verkehrssituation und zum anderen
    1950 waren es gerade mal 62 Prozent.                   ist es die Herstellung von Fahrzeugstellplätzen
                                                           bei Neubauten. Auf beide Punkte konnte die
    Gleichzeitig werden höhere Ansprüche an das            Wohnungswirtschaft bisher wenig oder keinen
    städtische Umfeld gestellt. Auch beim Leben in         Einfluss nehmen.
    der Stadt ist das Bedürfnis nach Freiraum, Natur,
    Teilhabe und Gemeinschaft, nach Ruhe, Entschleu-       Ist die Immobilie gut an den öffentlichen Personen-
    nigung und Ursprünglichkeit zu berücksichtigen.        nahverkehr angebunden und die Fernstraßen-
    Der öffentliche Raum am Wohnort ist Aufenthalts-       anbindung bzw. Verkehrsanbindung zur Innenstadt
    ort, Ort der Begegnung und der Kommunikation           gut, führt dies zu einer Aufwertung der Lagemerk-
    für Bewohner und Besucher. Damit gewinnt der           male. Immissionsbelastung und Lärm wiederum
    innerstädtische Ort wieder an Bedeutung.               führen zu einer Lageabwertung. Hier bleibt nur eine
                                                           Entscheidung für oder gegen einen Immobilien-
    Allerdings führt das zunehmende Gesundheits-           standort und z. B. die Ergreifung von Schallschutz-
    bewusstsein dazu, dass Lärm und Luftverschmut-         maßnahmen.
    zung immer mehr als störende Faktoren empfun-
    den werden.                                            So auch bei den Stellplätzen. Bis April 2015 konn-
                                                           ten in Baden-Württemberg Gemeinden nicht durch
    Da Wohnungsbauunternehmen gerade in Städten            örtliche Bauvorschriften auch weniger als den
    verstärkt tätig sind, liegt hier die Chance aktiv zu   einen notwendigen privaten Kfz-Stellplatz pro
    einem urbanen Leben voller Lebensqualität und          Wohnung festlegen, um den Individualverkehr zu
    somit zu einer hohen Bewohnerzufriedenheit             beschränken.
    beizutragen.
                                                           Es lohnt also ein Blick über den Tellerrand aktuel-
    Doch welche Möglichkeiten gibt es? Bauweisen           ler Fragestellungen hinaus. Wie können Lösungen
    und Bautechniken, die die Energie in Gebäuden          für die Umwelt- und Mobilitätsfragen der Zukunft
    besser nutzen, den Anteil der erneuerbaren Ener-       realisiert werden und auf welche Weise lassen
    gien weiter erhöhen und die Emission von Treib-        sich Gebäude und Mobilität nachhaltig verbinden?
    hausgasen verringern sind im Wohnungsbau               Darum geht es beim Thema Elektromobilität.
    bereits im Fokus. Das gleiche gilt für einen spar-
    samen Umgang mit Rohstoffen und den zur
    Verfügung stehenden Grundstücksressourcen.

8   Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein
Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein Veröffentlichungsbericht - Im Rahmen des Forschungsprojektes Schaufenster Elektromobilität ...
Der Einsatz von Elektrofahrzeugen führt zu weniger     Carsharing kann eine sinnvolle Ergänzung sein,
Emissionen und weniger Lärm in der Stadt. Das          wenn die Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad oder
kommt der Wohnlage und letztendlich den Be-            mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu be-
wohnern sehr zugute. Für die meisten Fahrten der       schwerlich sind. Möglicherweise kann es einen
Stadtbewohner ist die heutige Reichweite von           Zweitwagen ersetzen. Ein weiteres Argument für
Elektrofahrzeugen ausreichend. Außerdem trägt          Carsharing: Teure Stellplätze können dadurch ein-
die Verwendung von regenerativer Energie für die       gespart werden. Stellflächen in Tiefgaragen oder
Elektrofahrzeuge zum Klimaschutz und zur Res-          Garagen können für andere Zwecke verwendet
sourcenschonung bei.                                   werden: Fahrrad-/Pedelecabstellflächen, mehr
                                                       Kellerraum oder Abstellflächen für Kinderwagen
Die Wohnungswirtschaft kann der Elektromobilität       und Gehhilfen. Weniger benötigte Parkplätze im
auf die Sprünge helfen durch die Bereitstellung        Freien können Raum für Grünflächen, Bäume und
von Stellplätzen mit Lademöglichkeiten für die Elek-   Spielplätze schaffen. Die Aufenthaltsqualität wird
trofahrzeuge am Wohnort. Ein weiterer wichtiger        somit erhöht und weniger versiegelte Flächen
Beitrag ist die Suche nach Nutzungs- und Speicher-     tragen zu einem besseren Stadtklima bei. Elektro-
möglichkeiten auf dem Grundstück vorhandener           mobilität kann im Fahrzeugsharing einfach mal
Energieressourcen für die Elektromobilität, wie        ausprobiert werden, ohne ein eigenes (meist noch
beispielsweise eine Photovoltaikanlage am Haus-        teures) Elektroauto oder Pedelec anzuschaffen.
dach, die selbst erzeugte regenerative Energie für
die Elektromobilität liefert. Die Einbindung von       Die Kombination aus Elektromobilität, Fahrzeug-
Elektromobilität in das Energiesystem der Immo-        sharing und (selbst erzeugter) regenerativer
bilie und eine geeignete Speichermöglichkeit           Energie ermöglicht ein Optimum an nachhaltiger
erhöht die Nutzbarkeit bei selbst erzeugtem Strom.     Mobilität. Sie bietet die Chance auf ein neues
Überschüssiger Strom aus der eigenen Photo-            Mobilitätsverhalten, das die Belastung von Um-
voltaikanlage kann Elektrofahrzeuge mit Energie        welt und Mensch durch den Verkehr verringert.
versorgen.
                                                       Mobilität ist ein Grundbedürfnis und der Wohn-
Ernsthaft überlegt werden muss auch, wie dem           standort Dreh- und Angelpunkt der Mobilität von
hohen Verkehrsaufkommen und der damit steigen-         Menschen: Die meisten Alltagswege beginnen
den Nachfrage nach Parkraum im urbanen Umfeld          und enden zu Hause. Unsere Motivation ist, durch
begegnet werden kann. Mit zunehmender Sied-            ein nachhaltiges Mobilitätsangebot am Wohnort
lungsdichte sinkt zwar die Abhängigkeit vom Auto.      zu lebenswerten Räumen in der Stadt beizutragen.
Trotzdem gibt es Situationen, die ohne Auto schwie-
rig zu bewältigen sind. Anstatt ein eigenes Auto zu
unterhalten, wäre ein Lösungsansatz, von wohnort-
nahen Carsharing-Angeboten zu profitieren.

                                                       Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein   9
Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein Veröffentlichungsbericht - Im Rahmen des Forschungsprojektes Schaufenster Elektromobilität ...
3. Fragestellungen und Planung

3.1 Mobilitätsbedürfnisse künftiger Bewohnerinnen und
		 Bewohner des neuen Rosensteinquartiers Stuttgart

       Eine der ersten Fragestellungen in dem Projekt        und Sozialforschung, Weeber+Partner, Stuttgart,
       „Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosen-      Gabriele Steffen und Carolin Löffler, beauftragt.
       stein“ war, welche Mobilitätsbedürfnisse die künf-
       tigen Bewohnerinnen und Bewohner des neuen            Die Langfassung des Gutachtens wird in der
       Rosensteinquartiers in Stuttgart haben werden.        separaten Anlage dieses Veröffentlichungs
       Für die Analyse und wissenschaftliche Aufarbeitung    berichts wiedergegeben – siehe Inhaltsver-
       der Daten wurde das Institut für Stadtplanung         zeichnis: Weitere Informationen.

       Nachfolgend Auszüge aus dem 2013 von
       Weeber+Partner erstellten Gutachten:

       Fuhrpark aus Elektrofahrzeugen –
       die Rahmenbedingungen müssen
       stimmen

     • Es ist sinnvoll und auch möglich, einen Fuhr-               Nutzen der Fahrzeuge – Fahrzeugangebot
       park aus Elektrofahrzeugen zur gemeinsamen                  vor allem auf die Mobilitätsbedürfnisse bei
       Nutzung anzubieten.                                         Alltagserledigungen und Freizeit ausrichten
     • Die Voraussetzungen im geplanten Rosenstein-
       viertel sind gut – viele Erledigungen können zu
       Fuß gemacht werden, viele Mobilitätsbedürf-               • Es ist nicht zweckmäßig, Fahrzeuge zum Teilen
       nisse werden vom ÖPNV-Angebot abgedeckt.                    für den täglichen Weg zur Arbeit anzubieten.
       Für darüber hinausgehende Bedürfnisse können                Erstens steht den Bewohnerinnen und Bewoh-
       Fahrzeuge aus dem Fuhrpark genutzt werden.                  nern dafür das reichhaltige ÖPNV-Angebot zur
                                                                   Verfügung, zu dem die elektrische Fahrzeugflotte
     • Das ökologische Konzept des Bauvorhabens mit                nicht in Konkurrenz treten sollte. Zweitens wäre
       der auf dem Grundstück selbst erzeugten Energie             das geliehene Fahrzeug dann unter der Woche
       spricht für das Vorhaben, denn dadurch steht                tagsüber nicht vor Ort und stünde den anderen
       die Nutzung der Elektromobilität nicht im Wider-            Bewohnerinnen und Bewohnern nicht zur Ver-
       spruch zur Energiewende.                                    fügung, damit wäre es auch nicht wirtschaftlich.

     • Für die Bereitschaft der künftigen Bewohnerin-            • Die Elektrofahrzeuge des Fuhrparks sollten vor
       nen und Bewohner, das Carsharing-Angebot zu                 allem für Alltagserledigungen und Freizeitakti-
       nutzen, gibt es begünstigende und hemmende                  vitäten genutzt werden können – vor allem zum
       Rahmenbedingungen.                                          Transportieren von Waren und Einkäufen, für
                                                                   Begleitmobilität (z. B. von Kindern) oder für
     • Begünstigend wäre zum Beispiel, wenn nicht                  Ausflüge und Besuche.
       für jeden Haushalt ein eigener Stellplatz zur
       Verfügung gestellt würde.

10     Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein
Fahrzeugwahl und Platzbedarf – mit zwei Elektroautos,
  vier Pedelecs und zwei Anhängern beginnen, flexibel bleiben

• Die oben genannten Mobilitätszwecke werden             • Gut wäre, für weitere Fahrzeuge Flächen vorzu-
  in erster Linie von Elektroautos und Pedelecs in         halten. Vorschlag: ein Parkplatz für ein weiteres
  Kombination mit Anhängern erfüllt.                       Auto im Freien sowie Flächen in der Tiefgarage,
                                                           auf die neben den vorgeschlagenen vier Pedelecs
• Für den Anfang ist die Bereitstellung von zwei           samt zwei Anhängern noch max. zwei andere
  Elektroautos und vier Pedelecs sinnvoll. Für die         Fahrzeuge (Roller, Twizys, Elektromobile für
  Pedelecs sollten zwei Anhänger zur Verfügung             Senioren oder Elektrodreirad) plus zwei weitere
  stehen: je ein Anhänger für den Transport von            Anhänger passen.
  Einkäufen und für die Beförderung von Kindern.
  Bei Bedarf kann das Angebot auf vier Anhänger          • Die genaue Wahl weiterer Fahrzeuge zum Teilen
  ausgeweitet werden.                                      sollte erst getroffen werden, wenn die künftige
                                                           Bewohnerschaft samt ihren Mobilitätsbedürf-
• Wegen der Sichtbarkeit und der Öffnung zum               nissen feststeht. Interessierte Bewohnerinnen
  Quartier ist es wichtig, dass die geteilten Elektro-     und Bewohner sollten in weitere Überlegungen
  autos im Straßenraum stehen. Die Pedelecs                einbezogen werden – dies fördert die Identifi-
  können in der Tiefgarage untergebracht werden –          kation, die Alltagstauglichkeit des Angebots
  ob in einem geschlossenen Fahrradraum oder               und seine Wirksamkeit. Denkbare Ergänzungen
  auf einer von allen zugänglichen Fläche, ist             der Fahrzeugflotte können auch Angebote wie
  architektonisch zu lösen.                                Gästeräder, Einkaufstrolleys etc. sein.

                                                         • Eine flexible, ausbaufähige Fahrzeugflotte wäre
                                                           auch deshalb gut, weil Angebot Nachfrage er-
                                                           zeugen kann. Das Prinzip „ Angebot schafft Nach-
                                                           frage“ hat sich etwa bei der Weiterentwicklung
                                                           des ÖPNV bewährt. Möglicherweise kommt der
                                                           Fuhrpark aus Elektrofahrzeugen so gut an, dass
                                                           er bald erweitert werden muss.

                                                           Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein   11
Selbstverwaltung oder carsharing –
       Wer organisiert den Fuhrpark?

     • Damit sich die Anschaffung von zwei Elektroautos      • Im nächsten Schritt geht es um die Implemen-
       rechnet, werden mehr Nutzerinnen und Nutzer             tation/Organisation des Angebots: wer leiht was
       benötigt, als es im geplanten Wohnquartier vor-         zu welchem Zeitpunkt? Nach einer Einführungs-
       aussichtlich gibt. Daher ist es sinnvoll, das An-       phase kann die Organisations-Aufgabe an enga-
       gebot nicht exklusiv für die Bewohnerschaft zur         gierte Bewohnerinnen und Bewohner übergeben
       Verfügung zu stellen, sondern zum Quartier              werden. Ob die Organisation dann über einen
       bzw. zur Gesamtstadt zu öffnen.                         Aushang, eine Internetseite und/oder eine App
                                                               für mobile Endgeräte oder einen ehrenamtlichen
     • Auch aufgrund organisatorischer Fragen emp-             Verwalter läuft, wird gemeinsam erarbeitet. Hier
       fiehlt sich für das Teilen der Elektroautos die         ist auch auf die Erfahrungen des Siedlungswerks
       Kooperation mit einem erfahrenen Carsharing-            mit dem geteilten Pedelec zurückzugreifen, die
       Anbieter.                                               derzeit beim „Wohnen am Österberg“ in Tübingen
                                                               gemacht werden.
     • Für die Bewohnerinnen und Bewohner hätte das
       ebenfalls Vorteile: Wer für längere Strecken ein      • Und schließlich sollte auch eine laufende Evalua-
       Auto mit Benzinmotor benötigt, kann auf das             tion des Angebots vorgenommen werden: Wie
       gesamte Auto-Angebot des Carsharing-Anbieters           oft und für welche Zwecke wird das Fahrzeug-
       zugreifen.                                              angebot genutzt, welche Mobilitätsbedürfnissen
                                                               sind (noch) nicht berücksichtigt?
     • Wenn das Siedlungswerk die Ladeinfrastruktur
       sowie die Stellplätze zur Verfügung stellen würde     • In Frage kommen hierfür jeweils ein Quartiers-
       und der Carsharing-Anbieter die Autos und die           management, ein Mobilitätsmanagement,
       Organisation, entstünde eine win-win-Situation          externe Partner, die Gebäudeverwaltung oder
       für alle Beteiligten.                                   eine andere Abteilung des Siedlungswerks.

     • Das Teilen der Pedelecs und Anhänger könnte
       zunächst durch das Siedlungswerk, später dann
       evtl. von der Bewohnerschaft selbst organisiert
       werden. Vorstellbar wäre auch hier eine Koope-
       ration mit einem erfahrenen Anbieter (z. B. Call
       a bike) für das Anschaffen und Verwalten der                    Strategie – gut bewerben,
       Pedelecs.                                                       Nutzen von Beginn an sichtbar machen

     • Sinnvoll ist, das Teilen der bereitgestellten Fahr-
       zeuge und die Auswahl weiterer Fahrzeuge zu
       Beginn professionell zu begleiten.                           • Nach den Erfahrungen vergleichbarer Projekte
                                                                      von Wohnungsunternehmen wird die Bedeu-
     • Die Begleitung sollte auf drei Ebenen stattfinden:             tung der Bewerbung der Angebote und einer
       zu Beginn steht die Kommunikation mit den Be-                  kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit für die
       wohnerinnen und Bewohnern und das Bewerben                     Akzeptanz der Projekte regelmäßig unterschätzt.
       des Fahrzeugangebots im Vordergrund. Dabei                     Sie sind ebenso wesentlich wie eine Beteiligung
       müssen Käufer ggf. anders angesprochen werden                  der Bewohnerinnen und Bewohner an der
       als Mieter, Ältere anders als Jüngere, Familien                Weiterentwicklung des Angebots.
       anders als Singles.
                                                                    • Um das Fahrzeugangebot zum Erfolg zu führen,
                                                                      ist von Beginn an Öffentlichkeitsarbeit notwendig.

12     Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein
• Das besondere Mobilitätsangebot sollte Teil
  des Verkaufsprospekts der Wohnungen sein und
  gut beworben werden. Er kann einige Daten und
  Fakten zur Mobilität allgemein enthalten sowie
  gute Gründe, warum das Teilen von Autos,
  Pedelecs und Anhängern für Jedermann/-frau
  vorteilhaft sein kann, jedoch ohne einen per-
  sönlichen Rechtsanspruch.

• Die beiden Autos und die vier Pedelecs mitsamt
  zwei Anhängern sollten bereits bei Einzug der
  Bewohnerschaft zur Verfügung stehen und werbe-
  wirksam bedruckt sein. Bei der Schlüsselüber-
  gabe könnte eine Probefahrt angeboten werden.
  Die Nutzungskonditionen und weitere Informa-
  tionen (z. B. Umgebungsplan mit Mobilitätsange-
                                                        Strategische Orientierung, Einbindung in
  boten im Quartier) sollten übersichtlich und
  ansprechend aufbereitet zur Verfügung gestellt        Kontext – Quartier, Stadt, übergreifende Trends
  werden.

• Wichtig ist, dass die Elektroautos im Straßenraum
  präsent und gut sichtbar sind.
                                                      • Die zu erwartende Nachfrage nach dem elektro-
• Um auf Bedürfnisse reagieren zu können, bietet        mobilen Carsharing hängt sehr von der strategi-
  sich eine begleitende Evaluation an – Befragun-       schen Einbettung ab – von der Integration in die
  gen können einen aktivierenden Charakter haben        Vermarktungsstrategie des Siedlungswerks und
  und Bewohnerinnen und Bewohner dazu bringen,          den Rahmenbedingungen im Quartier und der
  sich mit der Thematik auseinanderzusetzen.            Stadt Stuttgart.

                                                      • Das Angebot sollte offensiv kommuniziert und
                                                        beworben werden, das Interesse bei der Interes-
                                                        senbekundung abgefragt und möglichst auch bei
                                                        der Vergabeentscheidung berücksichtigt werden.
  Gute Argumente für die Nutzung des
  elektromobilen Fuhrparks                            • Eine große Rolle spielen die Rahmenbedingun-
                                                        gen und Kooperationen im Quartier. Dabei geht
                                                        es besonders um das Parkierungs- und Verkehrs-
                                                        konzept im Quartier, die Fuß- und Radwege-
• 70 Prozent aller zurückgelegten Wege in der           verbindungen, die Nutzung von Carsharing ins-
  Region Stuttgart sind unter 10 km lang.               gesamt im Quartier, die dort vorhandenen und
                                                        ggf. neu entstehenden Dienstleistungen und
• 15 Prozent aller Autos in Privatbesitz werden nur     Angebote, Mobilitätsprojekte in der Nähe sowie
  höchstens ein bis drei Mal im Monat genutzt.          die Mobilitätsstrategie des Verkehrsverbundes
                                                        und der Stadt Stuttgart (u.a. Mobilitätsberatung,
• Durch Carsharing-Nutzung können gegenüber             Mobilitätskarte). Das Siedlungswerk sollte sich
  dem eigenen Auto bis zu 1000 Euro im Jahr einge-      hierbei als Akteur jeweils aktiv einbringen.
  spart werden.
                                                      • Übergreifende Trends können die Kommunikati-
• Um Reparaturen und Werkstattbesuche braucht           onsstrategie unterstützen: Nutzen statt besitzen,
  man sich nicht mehr zu kümmern.                       Mobilitätsdienstleistungen statt nur Autos an-
                                                        bieten, intermodale, aufeinander abgestimmte
• Für 74 Prozent der E-Radfahrer ersetzt das E-Rad      Lösungen und Leistungsketten statt Insellösungen.
  zum Teil das Auto, 21 Prozent benötigen gar kein
  Auto mehr.

• Als Carsharing-Nutzer liegt man im Trend.

                                                        Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein   13
3.2 Öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen
		 für das Mobilitätskonzept

                                                              Die Bedingungen, die Mobilitätsbedürfnisse
                                                              künftiger Bewohnerinnen und Bewohner
                                                              im Rosensteinviertel befriedigen zu können,
                                                              sind sehr günstig.

     Zur Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Rahmen-     Zunächst wird hier das Gutachten zusammen-
     bedingungen für das Mobilitätskonzept wurde ein        gefasst dargestellt. Im Anschluss daran wird über
     Gutachten beauftragt. Insbesondere sollte die Frage    die 2015 in Kraft getretene Novellierung der Landes-
     geklärt werden ob eine Finanzierungsmöglichkeit        bauordnung Baden-Württemberg berichtet, die
     der Elektromobilität im Quartier durch Entfall bau-    nun bei den Stellplätzen mehr Handlungsspielraum
     rechtlich notwendiger Stellplätze möglich ist. Diese   bietet. Die Langfassung des Gutachtens wird in der
     juristische Prüfung erfolgte 2013 durch Eisenmann,     separaten Anlage dieses Veröffentlichungsberichts
     Wahle, Birk & Weidner Partnerschaftsgesellschaft       wiedergegeben – siehe Inhaltsverzeichnis: Weitere
     von Rechtsanwälten mbB, Stuttgart, Dresden,            Informationen.
     Prof. Dr. Hans Büchner.

     Zusammenfassung des 2013 von Eisenmann
     Wahle, Birk & Weidner erstellten Gutachtens:

     Im Rahmen des Gutachtens wurden folgende               Fazit
     Fragestellungen erörtert:
                                                            Die Bedingungen, die Mobilitätsbedürfnisse
     • Lassen sich die beabsichtigten Mobilitäts-           künftiger Bewohnerinnen und Bewohner im
       angebote nach geltendem Recht realisieren?           Rosensteinviertel befriedigen zu können, sind sehr
                                                            günstig. Da das Siedlungswerk Eigentümer der
     • Welche normativen Korrekturen sind erforderlich,     zu entwickelnden Fläche ist, kann es von sich aus
       um die E-Mobilität zu unterstützen?                  autonom die Angebote zur Verfügung stellen.
                                                            Ernsthafte öffentlich-rechtliche Hindernisse stehen
     • Welche bestehenden gesetzlichen Anforderungen        der Zielverwirklichung nicht entgegen.
       werden entbehrlich, wenn die Elektromobilität
       verstärkt umgesetzt und angenommen wird?             Schwieriger wird es, wenn die Angebote für Dritte
                                                            geöffnet werden sollen, oder wenn die Fläche in
     • Rechtsrahmen für die Elektromobilität (Straßen-      Teil- oder Wohnungseigentum aufgeteilt wird.
       recht, Straßenverkehrsrecht, Energiewirtschafts-
       recht und Kartellrecht, Bauordnungsrecht,            Diese Fragen wurden im Gutachten von Rechts-
       Bauplanungsrecht)                                    anwalt Stephan Volpp vertieft.

     • Rechtlich relevante Bedürfnisse

     • Rechtliche Rahmenbedingungen (Strom-
       erzeugung auf dem Grundstück, Reduzierung
       der Zahl der notwendigen Stellplätze,
       Carsharing-Stellplätze)

14   Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein
Eingehende Betrachtung des Schwerpunkt-                 b) Aussetzung der Herstellungspflicht
themas: Reduzierung der Zahl der notwendigen
Stellplätze                                             Nach der derzeit geltenden Landesbauordnung
                                                        ist nach § 37 Abs. 1 LBO bei der Errichtung von
a) Außerrechtliche Überlegungen                         Gebäuden mit Wohnungen für jede Wohnung 1 (ein)
                                                        geeigneter Stellplatz herzustellen (notwendiger
Außerrechtlich stellt sich die Frage, ob mit einer      Stellplatz). Nach § 37 Abs. 3 LBO kann die Bau-
Verringerung der Zahl der notwendigen Stellplätze       rechtsbehörde im Wege der Ausnahme nach § 56
erreicht werden kann, dass von dem Carsharing-          Abs. 3 LBO zulassen, dass notwendige Stellplätze
Angebot vermehrt Gebrauch gemacht wird. Es              oder Garagen erst innerhalb eines angemessenen
kann nicht ausgeschlossen werden, dass diejenigen       Zeitraums nach Fertigstellung der Anlage herge-
Wohnungseigentümer oder Wohnungsnutzer,                 stellt werden. Sie hat die Herstellung auszusetzen,
denen kein eigener Stellplatz zur Verfügung steht,      solange und soweit nachweislich ein Bedarf an
dennoch ein privates Fahrzeug nutzen und im             Stellplätzen oder Garagen nicht besteht und die für
öffentlichen Straßenraum abstellen. Der Vorschlag       die Herstellung erforderlichen Flächen für diesen
liegt jedoch auf derselben Linie wie der Referenten-    Zweck durch Baulast gesichert sind.
entwurf eines Gesetzes zur Änderung bauordnungs-
rechtlicher Vorschriften 1 . Dort ist vorgesehen, die   Auf diesem Hintergrund könnte die Baurechts-
notwendigen Kfz-Stellplätze durch die Schaffung         behörde z. B. auf mindestens zwei notwendige Stell-
von Fahrradstellplätzen bis zu einem Viertel der        plätze verzichten, wenn nachgewiesen wird, dass
notwendigen Kfz-Stellplätze ersetzen zu können 2 .      in zumutbarer Entfernung (vgl. § 37 Abs. 4 Nr. 2 LBO)
Auch hinter dieser Regelung steckt der Gedanke,         ein Carsharing-Angebot zur Verfügung steht 3 . In der
Einfluss auf das Verkehrsverhalten nehmen zu kön-       Praxis wird, soweit ersichtlich, dieser Zusammen-
nen . An dieser Stelle sei schon darauf hingewiesen,    hang zwischen Carsharing und § 37 Abs. 3 LBO nicht
dass die LBO-Novelle in § 74 Abs. 2 LBO auch die        hergestellt. Hier könnte ein ministerieller Erlass
Möglichkeit eröffnen soll, durch örtliche Bauvor-       helfen, die Vorschrift des § 37 Abs. 3 LBO für Zwecke
schrift weniger als den auch künftig nach § 37          des Carsharings zu instrumentalisieren.
Abs. 1 LBO vorgeschriebenen 1 (einen) notwendi-
gen privaten Stellplatz pro Wohnung festzulegen.        Zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Probleme
(vgl. unten c). Auch mit dieser Regelung soll der       können sich allerdings ergeben, wenn die Stell-
Individualverkehr beschränkt werden.                    plätze nicht einzelnen Wohneinheiten zugeordnet
                                                        sind und es sich bei dem Wohnbauvorhaben um
                                                        eine WEG-Anlage handelt. In diesem Fall muss
                                                        durch Baulast gem. § 37 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 71
                                                        Abs. 1 LBO sichergestellt werden, für welche Wohn-
                                                        einheiten die Stellplatzpflicht ausgesetzt wurde,
                                                        sonst ist eine Zuordnung nicht dauerhaft möglich.
                                                        Außerdem muss in der Baulast geregelt werden,
                                                        welche Carsharing-Fläche für die Herstellung des
                                                        ausgesetzten Stellplatzes gesichert wird.

                                                        Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein     15
c) Beschränkung durch örtliche Bauvorschriften         Weitere Entwicklungen:

     Nach der aktuellen Rechtslage kann die Gemeinde        Aktuelle Gesetzeslage:
     gem. § 74 Abs. 2 Nr. 1 LBO die sich aus § 37 Abs. 1    LBO BW – Novellierung
     LBO ergebende Stellplatzverpflichtung einschrän-
     ken. Ausgenommen ist jedoch die Stellplatzver-         Der Landtag Baden-Württemberg hat am
     pflichtung für Wohnungen. Die Gemeinde ist also        05. November 2014 das Gesetz zur Änderung der
     Kraft eigener Satzungsautonomie nicht in der           Landesbauordnung beschlossen. Das Gesetz
     Lage, weniger als einen Stellplatz pro Wohnung         ist am 01. März 2015 in Kraft getreten. In der Neu-
     zuzulassen.                                            regelung der Landesbauordnung wurden u.a.
                                                            die Regelungen für Kfz- und Fahrrad-Stellplätze
     Wie bereits ausgeführt, sieht der Referentenentwurf    verändert:
     eines Gesetzes zur Änderung bauordnungsrecht-
     licher Vorschriften insoweit eine Erweiterung des
     Satzungsrechtes vor. In § 74 Abs. 2 Nr. 1 LBO sollen   Anreize für Carsharing-Stellplätze
      die Wörter „ausgenommen die Stellplatzverpflich-
     tung für Wohnungen“ gestrichen werden. Dann            Als Verwendungsoption für die Einnahmen aus der
     besteht für die Gemeinde die Möglichkeit, die Stell-   Ablösung von Kfz-Stellplätzen wird die Herstellung
     platzverpflichtung zu reduzieren. Da die Satzungs-     von Parkeinrichtungen für die gemeinschaftliche
     ermächtigung jedoch gem. § 74 Abs. 2 LBO daran         Nutzung von Kraftfahrzeugen ausdrücklich genannt,
     gebunden bleibt, dass „Gründe des Verkehrs“ oder       um die Mittelverwendung für diesen Zweck zu
     „städtebauliche Gründe“ die Satzungsregelung           fördern. [§ 37 Abs. 5 LBO]
     rechtfertigen, bedarf es der Begründung, weshalb
     pro Wohnung weniger als ein Stellplatz herzustellen    Bisherige Regelung: Eine ausdrückliche Verwen-
     ist. Hier kommt in Betracht, die Reduzierung der       dung der Ablöse für Carsharing-Stellplätze fehlte
     Stellplatzverpflichtung davon abhängig zu machen,      bisher.
     dass eine bestimmte Anzahl von Carsharing-Plätzen
     tatsächlich vorhanden ist. Es sollte dann – ähnlich
     wie bei § 37 Abs. 3 LBO ausgeführt – sichergestellt    Kommunales Satzungsrecht hinsichtlich Anzahl
     werden, was geschieht, wenn die Carsharing-Plätze      der Kfz-Stellplätze
     nicht mehr zur Verfügung stehen. In der Satzung
     könnte geregelt werden, dass die Stellplätze durch     Gemeinden werden ermächtigt, durch örtliche
     Baulast bestimmten Wohnungen zuzuordnen sind,          Bauvorschrift auch weniger als den nach § 37 LBO
     für die Kraft Satzung zunächst keine Stellplatzver-    vorgeschriebenen einen notwendigen privaten
     pflichtung besteht. Die Zuordnungsproblematik be-      Kfz-Stellplatz pro Wohnung festzulegen, um den
     schränkt sich freilich auf Wohneigentumsanlagen.       Individualverkehr zu beschränken. Die Wörter
                                                            „ausgenommen die Stellplatzverpflichtung für
     Auch wenn künftig die Möglichkeit bestehen wird,       Wohnungen“ wurden gestrichen. [§ 74 Abs. 2 LBO]
     die Stellplatzverpflichtung bei Wohnungen zu           Bisherige Rechtslage: Bisher war nur die Erhöhung
     reduzieren, lässt sich dadurch nicht verhindern,       auf zwei Kfz-Stellplätze je Wohnung möglich.
     dass der Grundstückseigentümer mehr Stellplätze
     herstellt, als er nach der Stellplatzverpflichtung
     müsste. Der gewünschte Anreiz für das Carsharing
     würde dadurch entfallen. Deshalb wird die Ge-
     meinde zusätzlich zur Einschränkung der Stellplatz-
     verpflichtung nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 LBO auch noch
     eine Regelung gem. § 74 Abs. 2 Nr. 3 LBO zu treffen
     haben, wonach auch die Stellplatzherstellung
                                                            1 vgl. http://beteiligungsportal.baden-württemberg.de/de/
     beschränkt wird. Nur dadurch lässt sich verhindern,      kommentieren/landesbauordnung.
     dass die tatsächlich verfügbare Zahl an Stellplätzen   2 vgl. Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
     nicht reduziert wird.                                    bauordnungsrechtlicher Vorschriften (Fn. 28), A 2
                                                            3 zu den Voraussetzungen des § 37 Abs. 3 LBO vgl. Sauter,
                                                              Landesbauordnung für Baden-Württemberg, § 37 Rn. 45ff.

16   Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein
3.3 Zivilrechtliche Rahmenbedingungen
		 für das Mobilitätskonzept

   Zur Entwicklung der Organisationsstruktur, d.h.
   Klärung der Frage nach Eigentum und Wartung so-          Kooperation:
   wie Organisation der Nutzung der Elektrofahrzeuge
   wurde ein zivilrechtliches Gutachten beauftragt. Das     Die Nutzung bestehender Kompetenzen
   Rechtsgutachten wurde 2014 von Stephan Volpp,
                                                            schafft einen einfachen Zugang zum
   Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentums-
   recht, Kanzlei: Kehl Fuhrmann Hezinger & Volpp           elektromobilen Carsharing
   Rechtsanwälte (vorher bei: Bächle Riediger Kehrer
   Rechtsanwälte, Stuttgart) erstellt.

   Die Langfassung des Gutachtens wird in der
   separaten Anlage dieses Veröffentlichungsberichts
   wiedergegeben – siehe Inhaltsverzeichnis: Weitere      Gesamtergebnis und Thesen des 2014
   Informationen.                                         von Stephan Volpp erstellten Gutachtens:

                                                          • Die Stellplätze mit Ladestationen sind
                                                            Gemeinschaftseigentum.

                                                          • Die elektrobetriebenen Fahrzeuge können
                                                            zum Verbandseigentum der Wohnungs-
                                                            eigentümergemeinschaft erklärt werden.

                                                          • Die Einbindung des Elektromobilitätskonzepts
                                                            in die Gemeinschaftsordnung erfolgt durch
                                                            eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungs-
                                                            charakter.

                                                          • Der Mitgebrauch Dritter an den Stellplätzen
                                                            sowie dem elektromobilen Fuhrpark kann
                                                            grundbuchrechtlich und schuldrechtlich
                                                            geregelt werden.

                                                          • Bei der Stromlieferung durch die Wohnungs-
                                                            eigentümergemeinschaft ist auf eine dem
                                                            Interesse der Wohnungseigentümergemein-
                                                            schaft Rechnung tragende steuerrechtliche
                                                            Regel zu achten.

                                                          • Die Verwaltung des Elektromobilitätskonzep-
                                                            tes sollte nicht in der Hand des Wohnungs-
                                                            eigentumsverwalters liegen.

                                                          • Es soll ein Kooperationsvertrag zwischen
                                                            der Wohnungseigentümergemeinschaft und
                                                            einem professionellen Carsharing-Unter-
                                                            nehmen abgeschlossen werden, der die
                                                            Instandhaltung und Instandsetzung, das
                                                            Abrechnungs- und Buchungsmanagement
                                                            sowie sämtliche Verwaltungshandlungen
                                                            auf das Carsharing-Unternehmen überträgt.

                                                            Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein   17
3.4.1 Konzept Erzeugung und Bereitstellung der
		 Energie zum Betrieb der Elektrofahrzeuge

        Die Erstellung eines energetischen Gutachtens
        erfolgte 2014 durch EGS-plan, Ingenieurgesellschaft
        für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH,
        Stuttgart, Dr. Ing. Boris Mahler und Helmut Seiwald.

        Die Langfassung des Gutachtens wird in der
        separaten Anlage dieses Veröffentlichungsberichts
        wiedergegeben – siehe Inhaltsverzeichnis: Weitere
        Informationen.

        Zusammenfassung des 2014 von EGS-Plan
        erstellten Gutachtens:

        Das in der Entwurfsplanung erarbeitete Energie-        Der Strombedarf für E-Mobilität nach dem hier
        versorgungskonzept ermöglicht es, die selbst-          gewählten Prinzip mit der Bereitstellung von weni-
        gesteckten Ziele des Bauherren an die ökologische      gen Fahrzeugen auf Carsharing-Basis ist mit unter
        Qualität zu erfüllen. Der überwiegende Teil des        4 % sehr klein gegenüber dem Gesamtstrombe-
        Wärmebedarfs sowie der komplette Strombedarf           darf von rund 210 MWh/a (für den Gebäudebetrieb
        für den Gebäudebetrieb, den Allgemeinstrom             und Allgemeinstrom, kein Privatstrom in den
        (Beleuchtung, Aufzüge, Lüftungsanlagen) und die        Wohnungen).
        Elektromobilität (Projekt LivingLab BWe mobil)
        kann im Quartier selbst erzeugt werden, ein Teil       Berücksichtigt man darüber hinaus den privaten
        davon rein regenerativ.                                Stromverbrauch in den Wohnungen mit ca.
                                                               3 MWh/a je WE, dann beträgt der Gesamtbedarf
        Dadurch lässt sich der Primärenergieaufwand            im Quartier rund 580 MWh/a. Der Anteil des Car-
        gegenüber einer konventionellen Versorgung             sharing-Stroms sinkt dann in den Bereich 1 bis
        (Wärmeerzeugung durch Erdgas, Strombezug aus           1,5 %. Allerdings sollte dann auch von zukünftig
        dem Netz nach deutschem Strommix) auf rund             zunehmender privater Nutzung von Elektrofahr-
        ein Drittel reduzieren.                                zeugen ausgegangen werden. Unter der Annahme
                                                               von 25 privaten elektrischen Fahrzeugen (Bedarf
        Die Eigenstromerzeugung erfolgt zu rund ¾ durch        jeweils ca. 2 MWh/a) ergibt sich ein Gesamtstrom-
        das BHKW (Blockheizkraftwerk) und zu ¼ von der         bedarf von 630 MWh/a, wovon rund 60 MWh/a
        PV-Anlage (Photovoltaik-Anlage). Bei einer Brutto-     für die gesamte E-Mobilität benötigt werden.
        dachfläche von rund 1.700 m² können voraussicht-
        lich nur knapp 500 m² PV-Modulfläche realisiert        Damit entfallen selbst bei optimistischer Zukunfts-
        werden. Eine Vergrößerung der PV-Anlage ist aus        perspektive nur knapp 10 % des Gesamtstrom-
        baulichen bzw. planungsrechtlichen Gegeben-            bedarfs auf die Elektromobilität, was durch ent-
        heiten nicht möglich.                                  sprechende Auslegung der Stromerzeuger in fast
                                                               allen Fällen gedeckt werden kann.
        Hier sollte bei künftigen Projekten eine Verbesse-
        rung angestrebt werden, so dass mehr PV-Fläche         Der mögliche Ausbau des Fahrzeugbestands ist
        realisiert werden kann. Dies kann z. B. durch die      allerdings bei der Anschlussleistung an das öffent-
        Ausbildung von vollflächig belegbaren Pultdach-        liche Netz zu berücksichtigen, da insbesondere
        flächen erfolgen.                                      beim gleichzeitigen Schnellladen der Fahrzeuge
                                                               Leistungen erforderlich sind, die in der Größen-
                                                               ordnung des Anschlusswertes konventionell
                                                               dimensionierter Quartierswerte liegen.

 18   Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein
Lokal erzeugt – lokal genutzt
                                                      Der Strombedarf für die Elektromobilität
                                                      kann vor Ort erzeugt werden

Da sowohl hinsichtlich der zukünftigen Verbrei-         sorgt durch einen Ausgleich des Bedarfs- und
tung der Elektrofahrzeuge und auch zur zeitlichen       Angebotsprofils für eine merkliche Erhöhung des
Verteilung der Ladevorgänge noch Erfahrungen            Eigenverbrauchs des im Quartier erzeugten Stroms
fehlen, wird empfohlen, die in der Evaluierungs-        und damit zur Reduzierung des Netzbezugs. Dies
phase gesammelten Daten sorgfältig auszuwerten,         gilt nicht nur für die Strommenge, sondern der
um gesicherte Auslegungswerte für zukünftige            Speicher reduziert auch den Leistungsbedarf am
Projekte zu erhalten.                                   Netzanschlusspunkt. Da es sich bei der Stromspei-
                                                        cherung noch um eine neue Technik handelt, sind
Weiterhin wird der Einsatz eines stationären            die praktischen Erfahrungen im Projekt Rosenstein-
Strom-Zwischenspeichers empfohlen. Dieser               viertel für künftige Bauvorhaben sehr wertvoll.

                          Energiekonzept

                                         Absorber                      Photovoltaik

                                      Gebäude
                                                                                                Allgemein-
                                                                       Lüftung

                                                                                       Aufzug

                                                                                                strom

                                      Fußbodenheizung

                           Puffer-       Spitzen-
                           speicher      lastkessel
                                                            Batterie
            Eisspeicher                   Blockheiz-
                                          kraftwerk
                                                                       E-PKW                                 E-Bike/Pedelec
                                                                       (Car-Sharing)                         (Bike-Sharing)
                            Wärme-                        Netz                                  E-Mobil
                            pumpe

                          Wärme                                              Strom

                                                        Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein                   19
3.4.2 Entwurfsplanung Auslegung und Auswahl
		 der Ladeinfrastruktur
      Die Entwurfsplanung für die Auslegung und Aus-        Die Langfassung des Gutachtens wird in der
      wahl der Ladeinfrastruktur erfolgte 2014 durch        separaten Anlage dieses Veröffentlichungs-
      EGS-plan, Ingenieurgesellschaft für Energie-,         berichts wiedergegeben – siehe Inhaltsver-
      Gebäude- und Solartechnik mbH, Stuttgart,             zeichnis: Weitere Informationen.
      Dr. Ing. Boris Mahler und Helmut Seiwald.

      Zusammenfassung des 2014 von EGS-Plan
      erstellten Gutachtens:

      Anforderungen an die Ladestationen bzw. den           möglichst schnell zu laden um auch für kurzfristig
      Ladevorgang                                           gebuchte Fahrten wieder zur Verfügung zu stehen.

      Hinsichtlich der Energiebereitstellung für die        Beim Carsharing-Anbieter Stadtmobil, der beim
      E-Fahrzeuge wird ein möglichst hoher regenerati-      Projekt Rosensteinquartier als Betreiber auftreten
      ver Anteil angestrebt. Damit sollte möglichst viel    wird, liegen bislang nur Anfangserfahrungen mit
      Strom von der PV-Anlage genutzt werden und nur        Elektrofahrzeugen vor. Seit etwa 1,5 Jahren werden
      bei nicht ausreichender PV-Erzeugung das BHKW         zwei Renault Zoe am Standort Waiblingen gemein-
      verwendet werden.                                     sam mit den dortigen Stadtwerken betrieben. Der
                                                            Verfahrensablauf ist so, dass zwischen zwei Buchun-
      Bei maximaler Ladung der PKWs wird häufig der         gen eines Fahrzeuges immer eine Zeitspanne von
      Fall auftreten, dass die momentane PV-Leistung        zwei Stunden liegen muss, da diese Zeit ausreicht,
      nicht ausreicht, insbesondere wenn mehrere Fahr-      um das Fahrzeug auch bei leerem Akku wieder
      zeuge gleichzeitig laden bzw. bei trüber Witterung.   komplett aufladen zu können (Ladung AC 22 kWp).

      Neben dem Einsatz eines Batterie-Zwischen-            Die Fahrzeuge selbst werden mit den bei Stadt-
      speichers bietet sich die Nutzung einer PV-Über-      mobil einheitlich verwendeten RFID-Karten geöff-
      schussladung an. Hierbei wird die Ladeleistung        net, für die Freischaltung der Ladesäulen werden
      der verfügbaren PV-Strommenge nachgeführt, wo-        separate Ladekarten verwendet (EnBW bzw.
      durch sich allerdings die Ladedauer erhöht und        Ladenetz), die in den Fahrzeugen deponiert sind.
      der Zeitpunkt der Fertigladung nicht sicher vorher-
      gesagt werden kann. Die vorstehend beschriebene
      Strategie ist nicht mit dem üblichen Verfahrens-      Technische Möglichkeiten zur Umsetzung von
      ablauf im Fahrzeug-Mietgeschäft verträglich. Hier     Ladestrategien
      erwartet der Mieter, dass ihm ein Fahrzeug zum
      vereinbarten Termin vollständig geladen zur Verfü-    Um alle Anforderungen zu erfüllen, sind integrierte
      gung steht. Aus dieser Sicht ist das Fahrzeug immer   Regelsysteme erforderlich, die aus den Komponen-
                                                            ten Energiemanagementsystem (Gebäude), Bu-
                                                            chungssystem (Carsharing) und der Rückmeldung
                                                            aus dem Fahrzeug (Ladezustand) bestehen. Solche
                                                            Systeme sind derzeit noch nicht kommerziell ver-
                                                            fügbar, lediglich Teilbereiche sind funktionsfähig
                                                            und erhältlich. Es laufen jedoch derzeit mehrere
                                                            Forschungsprojekte zu diesem Themenfeld.

                                                            Elektromobilität ist am umweltfreundlichsten
                                                            mit regenerativer Energie

 20   Wohnen und Elektromobilität in Stuttgart-Rosenstein
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