Workshop Mannheim-Karlsruhe - Sitzung am 21. Mai 2021 - Bahnprojekt Mannheim-Karlsruhe
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Agenda. 1. Begrüßung & Aktuelles 2. Projektherleitung und Gesamtprozess ▪ Gesamtprozess von der Idee bis zur Inbetriebnahme ▪ Bundesverkehrswegeplan und Bundesschienenwegeausbaugesetz: Verkehrsverflechtungsprognose und Maßnahmenableitung 3. Projektumsetzung bei der Deutschen Bahn ▪ Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung ▪ Aufgaben der Vorplanung ▪ Planrecht als Grundlage für die Bauausführung 4. Ausblick & weitere Schritte DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 2
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Agenda. 1. Begrüßung & Aktuelles 2. Projektherleitung und Gesamtprozess ▪ Gesamtprozess von der Idee bis zur Inbetriebnahme ▪ Bundesverkehrswegeplan und Bundesschienenwegeausbaugesetz: Verkehrsverflechtungsprognose und Maßnahmenableitung 3. Projektumsetzung bei der Deutschen Bahn ▪ Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung ▪ Aufgaben der Vorplanung ▪ Planrecht als Grundlage für die Bauausführung 4. Ausblick & weitere Schritte DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 4
Von der Idee bis zur Inbetriebnahme – aktuell befindet sich das Projekt in der Grundlagenermittlung. Beschluss BSWAG1) Raumordnungs- Parlamentarische Planfeststellungs- In- durch Bundestag verfahren durch Befassung im beschluss durch Bau- betrieb- und Bundesrat Raumordnungsbehörde Bundestag Eisenbahn-Bundesamt begin nahme Bundesverkehrs- Grundlagen- Planung Genehmigung Realisierung wegeplan ermittlung ◼ Strategische ◼ Trassenfindung ◼ Vorplanung ◼ Genehmigungs- ◼ Ausführungsplanung Verkehrsplanung ◼ Technische ◼ Entwurfsplanung planung ◼ Ausschreibung und des Bundes Machbarkeit ◼ Planfestellungsver- Vergabe ◼ Bedarfsfeststellung Aktuelle Projektphase fahren („Baurecht“) ◼ Bauausführung Meilenstein 1 Bundesschienenwegeausbaugesetz DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 5
Wichtige Meilensteine für ein Neu- und Ausbauprojekt. DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 6
Agenda. 1. Begrüßung & Aktuelles 2. Projektherleitung und Gesamtprozess ▪ Gesamtprozess von der Idee bis zur Inbetriebnahme ▪ Bundesverkehrswegeplan und Bundesschienenwegeausbaugesetz: Verkehrsverflechtungsprognose und Maßnahmenableitung 3. Projektumsetzung bei der Deutschen Bahn ▪ Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung ▪ Aufgaben der Vorplanung ▪ Planrecht als Grundlage für die Bauausführung 4. Ausblick & weitere Schritte DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 7
Aus dem Bundesverkehrswegeplan gehen die Verkehrsmengen und damit die Zugzahlen hervor. Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist Grundlage der Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Er ist kein Finanzplan und hat keinen Gesetzescharakter. Er wird vom Bundeskabinett beschlossen. Auf Basis des BVWP erstellt die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung der Ausbaugesetze mit den dazugehörigen Bedarfsplänen. Im Bundesverkehrswegeplan werden Verkehrsströme im Rahmen einer gesamthaften Verkehrsprognose (Straße, Schiene, Wasser) zu Grunde gelegt. Diese Daten sind Grundlage für die Zugzahlen der im BVWP hinterlegten Neu-/ und Ausbauprojekte. Die Ermittlung der Zugzahlen erfolgt durch den Bund. Die Zugzahlen werden nach Fertigstellung an die Deutschen Bahn als Planungsgrundlage übergeben. DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 8
Die Prognose 2030 des BMVI basiert auf zentralen Leitdaten wie z.B. der Einwohnerentwicklung Einwohner (Mio. Personen) BIP (Mrd. Euro) Quelle: Verkehrsverflechtungsprognose 2030; BMVI 2014 DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 9
Bestandteil der Prognose ist die Entwicklung des gesamten Personenverkehrs nach Verkehrsarten… (z.B. Busverkehr) Quelle: Verkehrsverflechtungsprognose 2030 BMVI 2014 DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 10
… ebenso wie die Entwicklung des Güterverkehrs nach Verkehrsträgern. Quelle: Verkehrsverflechtungsprognose 2030 BMVI 2014 DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 11
Basis der Untersuchungen ist eine Verkehrsverflechtungsprognose. Basis der Zugzahlen 2030 sind Analyse und Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtung für das Basisjahr 2010 und den Prognosehorizont 2030 (herausgegeben 2014). ‒ Darstellung des Aufkommens zwischen ca. 640 Gebieten im In- und Ausland; für jedes Gebiet werden die Verkehrsströme in jedes andere Gebiet dargestellt ‒ Beinhaltet Personenverkehr und Güterverkehr, Differenzierung nach Güterarten bzw. Fahrtzwecken ‒ Prognose aufgrund Entwicklung spezifischer sozioökonomischer Leitdaten (z. B. PKW-Bestand, verfügbares Einkommen, Erwerbstätige, Bruttosozialprodukt) ‒ Differenzierung nach Verkehrsarten (Schiene, Straße, Binnenschiff, Flugverkehr) ‒ Aggregation der Verkehrsströme zu Hauptverkehrsbeziehungen (Ausfuhr, Einfuhr, Binnenverkehr, Durchfuhr) ‒ Das Ergebnis sind Verkehrsmengen und keine Zugzahlen ‒ Die Ableitung der Zugzahlen erfolgt auf Basis der Verkehrsmengen unter bestimmten Prämissen Quelle: Verkehrsverflechtungsprognose 2030: Ergänzender Bericht zur Methodik 2014 DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 12
Von der Verkehrsprognose zu den Zugzahlen. – Schienenpersonenfernverkehr – ‒ Schritt 1: Basis für das Zugangebot (Linienführung, Frequenzen) im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) wird aus bestehenden Untersuchungen abgeleitet und übernommen ‒ Schritt 2: Projektion der Reisendenströme aus der Verkehrsprognose 2030 auf die bereits bekannten Züge aus Schritt 1 ‒ Schritt 3: Prüfung inwieweit die Züge dann überlastet oder gering ausgelastet sind ‒ Schritt 4: Anpassung einzelner Linienführungen oder auch Zugfrequenzen (iterativer Prozess) Quelle: BMVI 2015 DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 13
Von der Verkehrsprognose zu den Zugzahlen. – Schienenpersonennahverkehr – ‒ Die Zahlen im SPNV wurden durch die Gutachters des BMVI bei den jeweiligen Aufgabenträgern abgefragt (regionale Nahverkehrspläne) ‒ Aufgrund der Änderungen seit der Erhebung wurde 2018 eine Aktualisierung der Zugzahlen durch die DB Netz AG auf Basis der aktuellsten Erkenntnisse in Abstimmung mit den Aufgabenträgern vorgenommen. Quelle: BVWP 2030 DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 14
Von der Verkehrsprognose zu den Zugzahlen. – Schienengüterverkehr: Ermittlung der Zugzahlen – Schritt 1: Wagenbildung ‒ Abbildung der zonalen Nachfragemengen auf der Ebene der Bedienpunkte (einschließlich Knotenbahnhöfe, Umschlagbahnhöfe, Rangierbahnhöfe/Drehscheibe). ‒ Umrechnung der Nachfragemengen (Tonnen) in beladene Wagen. Basis sind sog. Musterwagen, die je nach Produktionssystem (Einzelwagenverkehre, Ganzzüge) und Gütergruppe vorgegeben sind ‒ Über die mittlere Beladung und das Eigengewicht der Musterwagen lassen sich die Nachfragemengen direkt in beladene Wagen umrechnen. Schritt 2: Zugbildung ‒ Umrechnung der aus der Wagenbildung resultierenden Jahresmengen auf Tageswerte je Produktionssystem. Schritt 3: Netzumlegung ‒ Ausgangspunkt des Routings der Güterzüge ist die Grundlast aus Personenfern- und Personennahverkehrszügen und ein Bestweg-Routing. Anschließend werden die in der Zugbildung gebildeten Güterzüge in einer definierten Reihenfolge Zug für Zug auf das Schienennetz umgelegt. Quelle: Schlussbericht Mittelrheinstudie, im Auftrag des BMVI 2015 DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 15
Auf Basis dieser Verkehrsmengen erfolgt die Engpassermittlung ‒ Die Umlegung der Verkehre erfolgt unter Berücksichtigung verfügbarer Kapazitäten ‒ Sofern eine Strecke „überlastet“ ist, werden alternative Routen geprüft (mit Abbruchkriterien, wie z.B. zu hoher Transportdauer) ‒ Aus dieser Umlegung lässt sich ableiten wo Engpässe – und damit Ausbaubedarfe – bestehen. ‒ Diese Maßnahmen werden dann zu BVWP-Projekten. Engpässe Quelle: Schlussbericht Mittelrheinstudie, im Auftrag des BMVI 2015 DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 16
Wesentlicher Teil der Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes sind Bundesverkehrswegeplan und die Ausbaugesetze. ‒ Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist Grundlage der Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Er ist kein Finanzplan und hat keinen Gesetzescharakter. Er wird vom Bundeskabinett beschlossen. ‒ Auf Basis des BVWP erstellt die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung der Ausbaugesetze mit den dazugehörigen Bedarfsplänen. ‒ Der BVWP 2030 wurde am 03.08.2016 beschlossen. Zeitgleich vom Bundeskabinett die drei Entwürfe der Ausbaugesetze (inkl. der Bedarfspläne) für Schiene, Straße und erstmals auch für die Wasserstraße beschlossen, die auf dem BVWP aufbauen. ‒ Die Ausbaugesetze wurden am 02.12.2016 im Bundestag beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 16.12.2016 dem Ausbaugesetz der Schiene zu. ‒ Zur Umsetzung der in den Ausbaugesetzen beschlossenen Verkehrsprojekten stellt das BMVI sogenannte Investitionsrahmenpläne für 5-Jahres-Zeiträume auf. ‒ Details zu den Verkehrsprojekten sind im Internet unter https://bvwp-projekte.de einsehbar ‒ Das BMVI prüft nach den Ausbaugesetzen im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, ob die Bedarfspläne an die Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Quelle: BMVI (https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Infrastrukturplanung-Investitionen/Bundesverkehrswegeplan-2030/bundesverkehrswegeplan-2030.html) DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 17
Pause DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 18
Agenda. 1. Begrüßung & Aktuelles 2. Projektherleitung und Gesamtprozess ▪ Gesamtprozess von der Idee bis zur Inbetriebnahme ▪ Bundesverkehrswegeplan und Bundesschienenwegeausbaugesetz: Verkehrsverflechtungsprognose und Maßnahmenableitung 3. Projektumsetzung bei der Deutschen Bahn ▪ Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung ▪ Aufgaben der Vorplanung ▪ Planrecht als Grundlage für die Bauausführung 4. Ausblick & weitere Schritte DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 19
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Dipl.-Ing. (FH) Matthias John-Tschoeppe − Leitender Ingenieur − Berufserfahrung: 20 Jahre − Schwerpunkt: Immissionsschutz Verkehrsanlagen − Projektleiter Schall und Erschütterung bei Bahn- und Straßenprojekten − Referenzprojekte: ▪ Neubaustrecke Dresden – Prag (Raumordnungsverfahren) Quelle: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH ▪ Kurve Kassel (Raumordnungsverfahren) ▪ Nordmainische S-Bahn Frankfurt - Hanau ▪ S 6 2. Baustufe Bad Vilbel - Friedberg ▪ ABS/NBS Karlsruhe-Basel, PFA 7.2 – 7.4, 8.0 – 8.9, 9.0 ▪ ABS Hanau – Gelnhausen ▪ Elektrifizierung Hochrheinstrecke ▪ Elektrifizierung Taunusbahn DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 20
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Schall im Schienenverkehr. Schallquelle Rad – Entstehung des Rollgeräusches bei Schienenfahrzeugen Quelle: DB Systemtechnik / Grafik: DVZ − Das Rollgeräusch von Schienenfahrzeugen entsteht an der Rad-Schiene- Kontaktfläche − Es wird wesentlich von dem Oberflächenzustand der Rad- und Schienenlaufflächen bestimmt. − Die aus den Riffeln resultierende Anregung führt zu Vibration in Rad und Schienen, die Schallenergie in das umgebene Medium (Luft, Boden) abstrahlen. Quelle: DB Systemtechnik / Grafik: DVZ DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 21
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG) − In Kraft getreten am 13.12.2020 mit dem Netzfahrplan 2020/2021 − Das Fahren oder Fahrenlassen von Güterzügen mit lauten Güterwagen ist auf dem deutschen Schienennetz verboten − Gilt für alle in- und ausländischen Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz − alle Güterwagen müssen seit dem 13.12.2020 auf „leise“ Bremsen, wie K-Bremsen oder LL-Bremsen, umgerüstet sein (Verbundstoff-Klotzbremsen) − Durch die Umrüstung auf „leise“ Bremsen werden Güterzüge um ca. 5 dB(A) leiser DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 22
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Schall im Schienenverkehr. Quelle: www.deutschebahn.com DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 23
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Grundlagen für Schalltechnische Berechnungen - Betriebskonzept − Prognosejahr 2030 (basierend auf dem Bundes-Verkehrswegeplan 2030) − Berechnungsvorschrift ist Anlage 2 der 16. BImSchV – Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) – Schall03-2012 − Ansatz 100% leise Güterwagen (entspricht Schienenlärmschutzgesetz) − Schienenbonus von 5 dB(A) ist mit Schall03-2012 abgeschafft − Anzahl Achsen und die Zusammenstellung der Züge aus einzelnen Loks und Wagen geht in Berechnung ein − Frequenzbezogene Emissionspegelberechnung am Gleis in 0 m, 4 m und 5 m Höhe − 3D-Berechnungsmodell mit Topgraphie, Gebäuden und Gleisen − Berechnung mit 3 Reflexionen DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 24
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Beispiel Angaben Zugparameter auf Basis Schall03-2012 GZ = Güterzug 7 = E-Lok 10 = Güterwagen - E = Bespannung mit E-Lok Z5 = mit Rad- oder Z5 = mit Verbundstoff- Wellenscheibenbremse Klotzbremse A4 = 4 Achsen DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 25
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren. Grundlage: 16. BImSchV – Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) − gilt für den (Neu-)Bau von Schienenwegen (Fall 1) − gilt für die wesentliche Änderung von Schienenwegen (Fall 2 und 3) ▪ eine Änderung ist wesentlich, wenn a) ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird (Fall 2) b) durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel -> um mind. 3 dB() steigt oder -> um mind. 70 dB(A) am Tage oder mind. 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird oder -> wenn der Beurteilungspegel von mind. 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht weiter erhöht wird (Fall 3) DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 26
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren. Grundlage: 16. BImSchV – Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) Fall 1 – Neubau einer Bahnstrecke Neubaustrecke Siedlung – bei Überschreitungen Grenzwerte 16. BImSchV Bestandsstrecke Anspruch auf Lärmvorsorge Bestandsstrecke DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 27
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren. Grundlage: 16. BImSchV – Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) Fall 2 – Erweiterung eines Schienenweges um ein oder mehrere durchgehende Gleise -> optische Einheit aller Gleise -> alle Gleise (Bestandsgleise und Neubaugleise) sind schalltechnisch zu berücksichtigen Bestandsgleise Erweiterung um ein Gleis Siedlung – bei Überschreitungen Grenzwerte 16. BImSchV Anspruch auf Lärmvorsorge Emissionen aller Gleise – Bestandsgleise und neues Gleis Fall 3 – erheblicher baulicher Eingriff (z.B. Änderung der Lage der Bestandsgleise) -> Betrachtung des Einzelfalls zur Lärmvorsorge notwendig DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 28
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren. 16. BImSchV - Immissionsgrenzwerte DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 29
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren. Schallschutz – Was wird wann untersucht Schallschutz Neubaustrecke Bestandsstecken Betroffenheitsanalyse Betroffenheitsanalyse - gesetzlich: im Zug der Variantenabwägung (Fall1) - gesetzlich: im Zug der Variantenabwägung (Fall 2 und 3) Vorzugsvariante Bestandsstrecken innerhalb der Vorzugsvariante - gesetzlich: Gutachten im Zuge der Erstellung der - gesetzlich: Gutachten im Zuge der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen (Fall 1) Planfeststellungsunterlagen (Fall 2 und 3) - übergesetzlich: im Zuge der parlamentarischen - übergesetzlich: im Zuge der parlamentarischen Befassung Befassung Bestandsstrecken im Wirkraum der Verkehrslenkung (Verkehrsmehrung - übergesetzlich: Im Zuge der parlamentarischen Befassung DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 30
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren. Erstellung 3D-Berechnungsmodell − digitales Geländemodell (DGM) − 3D-Gebäudedaten − Bebauungspläne / Gebietsnutzungen − geplante Varianten / Bestandsstrecken − Zugzahlen Prognose 2030 Quelle: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 31
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren. Ermittlung von Betroffenheiten / Schutzfällen je Variante − Berechnung von Isophonen (Kurven gleicher Lautstärke) je Variante Quelle: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 32
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren. Ermittlung von Betroffenheiten / Schutzfällen je Variante − Ermittlung der Gebäude mit Überschreitung der Grenzwerte der 16. BImSchV (abhängig von Gebietsnutzung − Ermittlung der Anzahl der Wohneinheiten (Betroffenheiten) auf Basis der Gebäudekubaturen ▪ 100 m² entsprechen im Durchschnitt einer Wohneinheit − überschlägige Ermittlung der betroffenen Einwohner (2 Einwohner = 1 Wohnung (stat. Bundesamt)) − Übergabe der Isophonen an Programm-Schnittstelle Smarttrass zur Darstellung von Betroffenheiten DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 33
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren. Ermittlung Betroffenheiten / Schutzfällen je Variante Je Variante Ermittlung der Betroffenheiten über den gesamten Suchraum zum einheitlichen Vergleich. Variante 1 Variante 2 Beginn Suchraum Bei beiden Varianten wird die Betroffenheit über den gesamten Ort 1 Ort 1 Suchraum ermittelt, auch wenn Variante 2 erst viel später beginnt Bestandsstrecke Ort 2 Ort 2 Neubaustrecke Umfang Analyse Betroffenheiten Ende Suchraum DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 34
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren. Beispiel Ergebnisse Ermittlung Betroffenheiten DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 35
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren. Beispiel Ergebnisse Ermittlung Betroffenheiten DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 36
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Aktive Schallschutzmaßnahmen − Schallschutzwände − Schienenstegdämpfer ▪ Verminderung der Schallemissionen an der Quelle des Entstehens ▪ Dämpfung von Schwingungen der Schiene durch Masse-Feder-Systeme durch breitbandig abgestimmte Schwingungstilger beidseitig am Schienensteg Quelle: Hering Industrie- und Gleisbau GmbH − Besonders überwachtes Gleis ▪ Verminderung der Schallemission an der Quelle des Entstehens ▪ Überprüfung der Gleise in regelmäßigen Abständen auf eventuelle Schallpegelzunahmen ▪ Gegebenenfalls werden die Gleise geschliffen DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 37
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Abschirmende Wirkung von Schallschutzwänden ohne Schallschutzwand mit Schallschutzwand Quelle: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH Quelle: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 38
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Beispiele Schallschutzwände - Gestaltungsmöglichkeiten Quelle: DB Netz AG Quelle: Matthias John-Tschoeppe DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 39
Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung. Beispiele aktive Schallschutzmaßnahmen − Schallschutzwände mit transparenten Abschnitten Quelle: DB Netz AG DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 40
Pause DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 41
Agenda. 1. Begrüßung & Aktuelles 2. Projektherleitung und Gesamtprozess ▪ Gesamtprozess von der Idee bis zur Inbetriebnahme ▪ Bundesverkehrswegeplan und Bundesschienenwegeausbaugesetz: Verkehrsverflechtungsprognose und Maßnahmenableitung 3. Projektumsetzung bei der Deutschen Bahn ▪ Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung ▪ Aufgaben der Vorplanung ▪ Planrecht als Grundlage für die Bauausführung 4. Ausblick & weitere Schritte DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 42
Bis zum Abschluss der Vorplanung sind drei große Themenblöcke zu durchlaufen. Planung und planungsbegleitende Verfahren 1 Planungsprozess der DB Netz AG (Grundlagenermittlung) (Vorplanung) 2 3 Parlamentarische Befassung Raumordnungsverfahren (Befassung durch Bundestag nach (durch Raumordnungsbehörde) Vorbereitung BMVI) Planungsprozess DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 43
Die Grundlagenermittlung und Vorplanung bilden die Grundlagen für die vertiefte Planung einer Vorzugsvariante. 1 Planungsprozess der DB Netz AG Grundlagenermittlung Vorplanung Inhalte Inhalte ▪ Durchführung von Machbarkeitsstudien, um erste technische ▪ Fortsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung Lösungsmöglichkeiten zur Anpassung der Infrastruktur zu ▪ Entwicklung technischer Varianten (inkl. Schallschutz und untersuchen. In Frage kommende Trassenvariante werden im Vorerkundung Baugrund) auf Basis der raumgeordneten Rahmen des Raumordnungsverfahrens großräumig Trassenvariante und Variantenentscheid eingegrenzt ▪ Kostenschätzung inklusive Risikobetrachtung und ▪ Erste Öffentlichkeitsbeteiligung Wirtschaftlichkeitsrechnung ▪ Erarbeitung der Aufgabenstellung (u. a. Verkehrliche ▪ Klärung Genehmigungs- (bzw. entsprechendes Verfahren) und Aufgabenstellung (VAst) und Betriebliche Aufgabenstellung Finanzierungsfähigkeit (BAst)) als Planungsbasis für das Vorhaben. Mit der VAst werden verkehrlichen Ziele formuliert, die das Vorhaben ▪ Erarbeitung und Einreichung des Vorplanungsheftes beim erreichen sollen. In der BAst werden Anforderungen an die Eisenbahn-Bundesamt zukünftige Infrastruktur genannt, um die verkehrlichen Ziele zu ▪ Vorbereitung der parlamentarischen Befassung erfüllen ▪ Ggf. Erstellung Eisenbahnbetriebswissenschaftlicher Untersuchungen (EBWU), d. h. Untersuchung der Kapazität und Leistungsfähigkeit von Bestands- und Zielinfrastruktur unter vorgegebenen Betriebsprogrammen Planungsprozess DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 44
Das Raumordnungsverfahren erbringt eine raumgeordnete Trasse als Grundlage für die Vorplanung. 2 Raumordnungsverfahren Scoping ROV1) Raumordnungsverfahren Inhalte Inhalte ▪ Festlegung des voraussichtlichen Untersuchungsrahmens ▪ Öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen ▪ Ermittlung von sich aufdrängenden, durchgehenden Linienvarianten ▪ Beteiligung der wichtigsten Träger öffentlicher ▪ Erstellung Auswirkungsprognosen (inkl. Durchführung erster Belange (TÖB) und der betroffenen Gemeinden Schalluntersuchungen) ▪ Erstellung der raumordnerischen ▪ Bewertung und Abwägung der durchgehenden Linienvarianten und (landesplanerischen) Beurteilung mit integrierter Ermittlung der Antragsvariante raumordnerischer Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Raumordnungsbehörde ▪ Erarbeitung des Ergebnisberichts für die Zielsysteme ( Raumordnung & Umwelt, Verkehr, Wirtschaft, Betrieb) ▪ Einreichung der Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren bei der Raumordnungsbehörde 1) ROV = Raumordnungsverfahren Planungsprozess DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 45
Grundlage der parlamentarischen Befassung für die Neu- und Ausbauprojekte des Bedarfsplans Schiene 3 Parlamentarische Befassung nach §5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung Inhalt (1) Das BMVI berichtet dem Deutschen Bundestag jährlich über neu zu verwirklichende PROJEKTE / VORHABEN, bei denen die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI durchgeführt sind. Der Bericht beinhaltet für die jeweiligen PROJEKTE/ VORHABEN ▪ die empfohlene Vorzugsvariante (wirtschaftlichste Variante) und die auf Grundlage einer Gesamtwertprognose (GWP) ermittelten Kosten des PROJEKTES / VORHABENS, ▪ Alternativvarianten mit Erläuterungen insbesondere zur Öffentlichkeitsbeteiligung, deren Auswirkungen auf die Kosten und die volkswirtschaftliche Bewertung sowie die Stellungnahme der EIU zur technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit nebst Auswirkungen auf die Betriebswirtschaftlichkeit sowie ▪ Darstellung der möglichen Auswirkungen der Varianten auf die Haushalts- und Finanzplanung sowie die Priorisierung im Plafond. (2) Sofern der Deutsche Bundestag keine wesentlichen Änderungen der empfohlenen Vorzugsvariante fordert, soll das jeweilige PROJEKT / VORHABEN mit der Vorzugsvariante in die SV Lph. 3 / 4 aufgenommen werden. (3) Sofern der Deutsche Bundestag wesentliche Änderungen der Vorzugsvariante oder die Umsetzung einer Alternativvariante fordert, stimmen sich der Bund und die EIU zur Ausgestaltung der wirtschaftlichsten Lösung der vom Deutschen Bundestag geforderten Variante ab. Dabei kann auch eine Neuplanung der Lph. 1 und 2 HOAI erforderlich werden. Eine Aufnahme des PROJEKTS/VORHABENS in die SV Lph. 3 / 4 ist jedoch nur dann möglich, wenn die volkswirtschaftliche Bewertung ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV ≥ 1) ausweist. Planungsprozess DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 46
Agenda. 1. Begrüßung & Aktuelles 2. Projektherleitung und Gesamtprozess ▪ Gesamtprozess von der Idee bis zur Inbetriebnahme ▪ Bundesverkehrswegeplan und Bundesschienenwegeausbaugesetz: Verkehrsverflechtungsprognose und Maßnahmenableitung 3. Projektumsetzung bei der Deutschen Bahn ▪ Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung ▪ Aufgaben der Vorplanung ▪ Planrecht als Grundlage für die Bauausführung 4. Ausblick & weitere Schritte DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 47
Die Beteiligung von Öffentlichkeit und Betroffenen in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung. Was ist – allgemein – eine „Planfeststellung“? ‒ Planfeststellung = Baurecht für Großvorhaben aus einer Hand (z.B. Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Betriebsanlagen der Eisenbahn). ‒ Eine Behörde entscheidet abschließend anstelle der ansonsten zuständigen (Bundes-, Landes- und Kommunal-) Behörden („Konzentrationswirkung der Planfeststellung“). ‒ Dabei Beteiligung aller Behörden/Träger öffentlicher Belange durch die Anhörungsbehörde, sowie Auslegung der Unterlagen in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirken kann (→ Möglichkeit Betroffener, Einwendungen zu erheben). ‒ Zuständige Behörde für Vorhaben der Deutschen Bahn AG ist das Eisenbahn- Bundesamt (EBA). DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 48
Die Beteiligung von Öffentlichkeit und Betroffenen in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung. Zweck bzw. Ziel des Planfeststellungsverfahrens: ‒ Abwägung aller vom Vorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange, z.B. Natur und Umwelt, Wasser, Städtebau, Denkmalschutz, Verkehrsbelange, Brandschutz, Planungshoheit der Gemeinde; Eigentum, Gewerbe/Existenzgefährdung, Schall und Erschütterungen (dauerhaft und bauzeitlich), Sicherheit und Gesundheit, Erholung, Sicht- und Wegebeziehungen u.v.a. ‒ Die Planrechtsentscheidung für die Zulassung eines Vorhabens ergeht aufgrund eines überwiegenden öffentlichen Interesses für dessen Verwirklichung DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 49
Erfordernis der Planfeststellung für die Errichtung von Eisenbahn-Infrastruktur. § 18 AEG – Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnungen ‒ (1) Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnfernstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. […] → Frage: Wie sieht ein solcher „Plan“ überhaupt aus? § 73 Abs. 1 Satz 2 VwVfG: „Der Plan besteht aus den Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen erkennen lassen.“ DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 50
Konkret sind folgende Unterlagen einzureichen: (nicht abschließend). • Inhaltsverzeichnis und ggf. Abkürzungsverzeichnis, • Erläuterungsbericht (insbesondere Planrechtfertigung), • Übersichtskarte (mit Varianten) und Übersichtsplan, • Lageplan, Neu- und Ausbaustrecke … • Höhenplan, • Regelquerschnitt und kennzeichnende Querschnitte, • Bauwerksplan (z. B. Grundriss, Schnitte, Ansichten) und Bauwerksverzeichnis, • Grunderwerbsverzeichnis und -plan (Erwerb, Belastung, vorübergehende Nutzung), • Baustelleneinrichtungsplan und Baustraßen, • Leitungslageplan, • Unterlagen zur Regelung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte, • Landschaftspflegerischer Begleitplan, DB Netz AG … • Unterlagen für die artenschutzrechtliche Prüfung, • Umweltverträglichkeitsstudie nach UVPG, • Unterlagen zur FFH-Verträglichkeit, • Gutachten zu Schall, Erschütterungen und elektromagnetischen Feldern, zum Brand- und Katastrophenschutz sowie Baugrundgutachten. DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 51
Erfordernis der Planfeststellung für die Errichtung von Eisenbahn-Infrastruktur. § 18 AEG – Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnungen ‒ (1) Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnfernstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. […] → Frage: Was sind „Betriebsanlagen einer Eisenbahn“? „Betriebsanlagen einer Eisenbahn“ = „Bahnanlagen“ = “Eisenbahn-Infrastruktur“ – z.B. (nicht abschließend): Gleisanlagen, einschließlich des Verkehrsraums der Bahn, Erdbauwerke (z. B. Dämme, Einschnitte, Böschungen, Entwässerungsanlagen), Ingenieurbauwerke (z. B. Brücken, Tunnel, Fahrbahnaufständerungen, Durchlässe, Stützmauern, Lärmschutzwände), Stellwerks-, Blockstellen- und Schrankenpostengebäude, Anlagen zur Bahnübergangssicherung, Signal-, Sicherungs-, Telekommunikations- einschließlich GSM-R-Anlagen, Kabeltrassen, Bahnhofshallen, Empfangsgebäude, Güterabfertigungen, Werkstattgebäude der technischen Betriebsbereiche (im Sinne der früheren Bahn-meistereien, Bauhöfe, Betriebs- und Ausbesserungswerke u.ä.), Park-&-Ride-Anlagen, sofern von EB betrieben, in räumlicher Nähe zu Pbf und von Reisenden genutzt… DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 52
Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens im Grobüberblick. Prozeßschritt Öffentliche Einreichung Eingang von Auseinander- Aufforderung Bekanntmachung Plan- der Plan- Einwendungen setzung mit zur Stellung- und Auslegung feststellungs- feststellungs- und Stellung- Einwendungen und nahme der Plan- beschluss unterlagen nahmen Stellungnahmen unterlagen Durch wen an wen Vorhabenträger Anhörungsbehörde Betroffene & TöBs an Eisenbahn- an Träger Anhörungsbehörde Gemeinden an Anhörungs- Vorhabenträger Bundesamt öffentlicher an Vorhabenträger behörde (EBA) Belange (TöBs) DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 53
Rechtswirkungen der Planfeststellung. § 75 Rechtswirkungen der Planfeststellung ‒ (1) Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. ‒ (2) Ist der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar geworden, so sind Ansprüche auf Unterlassung des Vorhabens, auf Beseitigung oder Änderung der Anlagen oder auf Unterlassung ihrer Benutzung ausgeschlossen. […] DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 54
Agenda. 1. Begrüßung & Aktuelles 2. Projektherleitung und Gesamtprozess ▪ Gesamtprozess von der Idee bis zur Inbetriebnahme ▪ Bundesverkehrswegeplan und Bundesschienenwegeausbaugesetz ▪ Verkehrsverflechtungsprognose und Maßnahmenableitung 3. Projektumsetzung bei der Deutschen Bahn ▪ Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung ▪ Aufgaben der Vorplanung ▪ Planrecht als Grundlage für die Bauausführung 4. Ausblick & weitere Schritte DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 55
Planungsmethodik und Untersuchungsergebnisse werden kontinuierlich in Dialogforen und Workshops vorgestellt. Termine bis Ende 2021. STAND 05/2021 Veranstaltung 2. Workshop 3. Dialogforum 3. Workshop 4. Workshop 4. Dialogforum 5. Workshop Datum 21.05.2021 08.06.2021 01.07.2021 September 20211 08.10.2021 Oktober 20211 Titel Einblick in den Planungsprämissen, Vertiefung Grundlagen zum Vorstellung Vertiefung Gesamtprozess – Zwischenstand Zwischenstand Schall- und vollständige vollständige von der Projektidee Linienkorridore Linienkorridore Erschütterungs- Linienkorridore Linienkorridore zur Inbetriebnahme schutz Inhalte ▪ Projektherleitung ▪ Aktueller Stand im ▪ Methodik und ▪ Detailliertere ▪ Aktueller Stand im ▪ Methodik zur und Gesamt- Planungsprozess Blick in die Agenda folgt Planungsprozess Findung und prozess Werkstatt zum Optimierung von ▪ Verkehrskonzeption Zwischenstand der ▪ Methodik zur Linienentwürfen ▪ Projektumsetzung und Planungs- Entwicklung von Findung und bei der Deutschen prämissen Linienkorridoren Optimierung von ▪ Regionale Bahn und Kartierung Linienentwürfen Vertiefung ▪ Zwischenstand zur ▪ Schallschutz im Entwicklung von ▪ Klärung ▪ Vorstellung der ▪ Klärung Rahmen der Linienkorridoren spezifischer Fragen Linienkorridore spezifischer Grundlagen- und Kartierung Fragen ermittlung ▪ Hintergrund Raum- ordnungsverfahren 1 Genaues Datum wird noch festgelegt DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 56
Vielen Dank DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021 57
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