Workshop Mannheim-Karlsruhe - Sitzung am 21. Mai 2021 - Bahnprojekt Mannheim-Karlsruhe

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Workshop Mannheim-Karlsruhe - Sitzung am 21. Mai 2021 - Bahnprojekt Mannheim-Karlsruhe
2. Workshop Mannheim-Karlsruhe
Sitzung am 21. Mai 2021
Workshop Mannheim-Karlsruhe - Sitzung am 21. Mai 2021 - Bahnprojekt Mannheim-Karlsruhe
Agenda.

1.           Begrüßung & Aktuelles
2.           Projektherleitung und Gesamtprozess
             ▪    Gesamtprozess von der Idee bis zur Inbetriebnahme
             ▪    Bundesverkehrswegeplan und Bundesschienenwegeausbaugesetz:
                  Verkehrsverflechtungsprognose und Maßnahmenableitung
3.           Projektumsetzung bei der Deutschen Bahn
             ▪    Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung
             ▪    Aufgaben der Vorplanung
             ▪    Planrecht als Grundlage für die Bauausführung
4.           Ausblick & weitere Schritte

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Workshop Mannheim-Karlsruhe - Sitzung am 21. Mai 2021 - Bahnprojekt Mannheim-Karlsruhe
Wortmeldungen während der Sitzung.

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Workshop Mannheim-Karlsruhe - Sitzung am 21. Mai 2021 - Bahnprojekt Mannheim-Karlsruhe
Agenda.

1.           Begrüßung & Aktuelles
2.           Projektherleitung und Gesamtprozess
             ▪    Gesamtprozess von der Idee bis zur Inbetriebnahme
             ▪    Bundesverkehrswegeplan und Bundesschienenwegeausbaugesetz:
                  Verkehrsverflechtungsprognose und Maßnahmenableitung
3.           Projektumsetzung bei der Deutschen Bahn
             ▪    Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung
             ▪    Aufgaben der Vorplanung
             ▪    Planrecht als Grundlage für die Bauausführung
4.           Ausblick & weitere Schritte

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Von der Idee bis zur Inbetriebnahme – aktuell befindet sich das
Projekt in der Grundlagenermittlung.

       Beschluss BSWAG1)                 Raumordnungs-    Parlamentarische            Planfeststellungs-                  In-
        durch Bundestag                  verfahren durch    Befassung im               beschluss durch        Bau-      betrieb-
         und Bundesrat                Raumordnungsbehörde     Bundestag             Eisenbahn-Bundesamt       begin     nahme

   Bundesverkehrs-                           Grundlagen-
                                                                  Planung            Genehmigung             Realisierung
      wegeplan                                ermittlung

 ◼ Strategische                          ◼ Trassenfindung     ◼ Vorplanung        ◼ Genehmigungs-         ◼ Ausführungsplanung
   Verkehrsplanung                       ◼ Technische         ◼ Entwurfsplanung    planung                ◼ Ausschreibung und
   des Bundes                               Machbarkeit                           ◼ Planfestellungsver-    Vergabe
 ◼ Bedarfsfeststellung                Aktuelle Projektphase                        fahren („Baurecht“) ◼ Bauausführung

   Meilenstein
1 Bundesschienenwegeausbaugesetz
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Wichtige Meilensteine für ein Neu- und Ausbauprojekt.

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Agenda.

1.           Begrüßung & Aktuelles
2.           Projektherleitung und Gesamtprozess
             ▪    Gesamtprozess von der Idee bis zur Inbetriebnahme
             ▪    Bundesverkehrswegeplan und Bundesschienenwegeausbaugesetz:
                  Verkehrsverflechtungsprognose und Maßnahmenableitung
3.           Projektumsetzung bei der Deutschen Bahn
             ▪    Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung
             ▪    Aufgaben der Vorplanung
             ▪    Planrecht als Grundlage für die Bauausführung
4.           Ausblick & weitere Schritte

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Workshop Mannheim-Karlsruhe - Sitzung am 21. Mai 2021 - Bahnprojekt Mannheim-Karlsruhe
Aus dem Bundesverkehrswegeplan gehen die Verkehrsmengen
und damit die Zugzahlen hervor.

                     Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist Grundlage der Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes für die
                     nächsten 10 bis 15 Jahre. Er ist kein Finanzplan und hat keinen Gesetzescharakter. Er wird vom
                     Bundeskabinett beschlossen.
                     Auf Basis des BVWP erstellt die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung der Ausbaugesetze mit
                     den dazugehörigen Bedarfsplänen.

                     Im Bundesverkehrswegeplan werden Verkehrsströme im Rahmen einer gesamthaften Verkehrsprognose
                     (Straße, Schiene, Wasser) zu Grunde gelegt. Diese Daten sind Grundlage für die Zugzahlen der im BVWP
                     hinterlegten Neu-/ und Ausbauprojekte.

      Die Ermittlung der Zugzahlen erfolgt durch den Bund. Die Zugzahlen werden nach Fertigstellung an die
      Deutschen Bahn als Planungsgrundlage übergeben.

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Die Prognose 2030 des BMVI basiert auf zentralen Leitdaten
wie z.B. der Einwohnerentwicklung

Einwohner (Mio. Personen)

BIP (Mrd. Euro)

                                                             Quelle:
                                                             Verkehrsverflechtungsprognose
                                                             2030; BMVI 2014

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Bestandteil der Prognose ist die Entwicklung des gesamten
Personenverkehrs nach Verkehrsarten…

                                  (z.B. Busverkehr)

                          Quelle: Verkehrsverflechtungsprognose 2030 BMVI 2014

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… ebenso wie die Entwicklung des Güterverkehrs nach
Verkehrsträgern.

                          Quelle: Verkehrsverflechtungsprognose 2030 BMVI 2014

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Basis der Untersuchungen ist eine
Verkehrsverflechtungsprognose.

Basis der Zugzahlen 2030 sind Analyse und Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtung für das Basisjahr
2010 und den Prognosehorizont 2030 (herausgegeben 2014).
‒ Darstellung des Aufkommens zwischen ca. 640 Gebieten im In- und Ausland; für jedes Gebiet werden die
  Verkehrsströme in jedes andere Gebiet dargestellt
‒ Beinhaltet Personenverkehr und Güterverkehr, Differenzierung nach Güterarten bzw. Fahrtzwecken
‒ Prognose aufgrund Entwicklung spezifischer sozioökonomischer Leitdaten (z. B. PKW-Bestand, verfügbares
  Einkommen, Erwerbstätige, Bruttosozialprodukt)
‒ Differenzierung nach Verkehrsarten (Schiene, Straße, Binnenschiff, Flugverkehr)
‒ Aggregation der Verkehrsströme zu Hauptverkehrsbeziehungen (Ausfuhr, Einfuhr, Binnenverkehr, Durchfuhr)
‒ Das Ergebnis sind Verkehrsmengen und keine Zugzahlen
‒ Die Ableitung der Zugzahlen erfolgt auf Basis der Verkehrsmengen unter bestimmten Prämissen

Quelle: Verkehrsverflechtungsprognose 2030: Ergänzender Bericht zur Methodik 2014

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Von der Verkehrsprognose zu den Zugzahlen.
– Schienenpersonenfernverkehr –

‒ Schritt 1: Basis für das Zugangebot (Linienführung,
  Frequenzen) im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) wird
  aus bestehenden Untersuchungen abgeleitet und
  übernommen
‒ Schritt 2: Projektion der Reisendenströme aus der
  Verkehrsprognose 2030 auf die bereits bekannten Züge aus
  Schritt 1
‒ Schritt 3: Prüfung inwieweit die Züge dann überlastet oder
  gering ausgelastet sind
‒ Schritt 4: Anpassung einzelner Linienführungen oder auch
  Zugfrequenzen (iterativer Prozess)

                                                               Quelle: BMVI 2015

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Von der Verkehrsprognose zu den Zugzahlen.
– Schienenpersonennahverkehr –

‒ Die Zahlen im SPNV wurden durch die
  Gutachters des BMVI bei den jeweiligen
  Aufgabenträgern abgefragt (regionale
  Nahverkehrspläne)
‒ Aufgrund der Änderungen seit der Erhebung
  wurde 2018 eine Aktualisierung der Zugzahlen
  durch die DB Netz AG auf Basis der
  aktuellsten Erkenntnisse in Abstimmung mit
  den Aufgabenträgern vorgenommen.

                                                       Quelle: BVWP 2030

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Von der Verkehrsprognose zu den Zugzahlen.
– Schienengüterverkehr: Ermittlung der Zugzahlen –

Schritt 1: Wagenbildung
‒ Abbildung der zonalen Nachfragemengen auf der Ebene der Bedienpunkte (einschließlich Knotenbahnhöfe,
  Umschlagbahnhöfe, Rangierbahnhöfe/Drehscheibe).
‒ Umrechnung der Nachfragemengen (Tonnen) in beladene Wagen. Basis sind sog. Musterwagen, die je nach
  Produktionssystem (Einzelwagenverkehre, Ganzzüge) und Gütergruppe vorgegeben sind
‒ Über die mittlere Beladung und das Eigengewicht der Musterwagen lassen sich die Nachfragemengen direkt in
  beladene Wagen umrechnen.

Schritt 2: Zugbildung
‒ Umrechnung der aus der Wagenbildung resultierenden Jahresmengen auf Tageswerte je Produktionssystem.

Schritt 3: Netzumlegung
‒ Ausgangspunkt des Routings der Güterzüge ist die Grundlast aus Personenfern- und Personennahverkehrszügen und
  ein Bestweg-Routing. Anschließend werden die in der Zugbildung gebildeten Güterzüge in einer definierten
  Reihenfolge Zug für Zug auf das Schienennetz umgelegt.

Quelle: Schlussbericht Mittelrheinstudie, im Auftrag des BMVI 2015

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Auf Basis dieser Verkehrsmengen erfolgt die Engpassermittlung

‒ Die Umlegung der Verkehre erfolgt unter Berücksichtigung
  verfügbarer Kapazitäten
‒ Sofern eine Strecke „überlastet“ ist, werden alternative
  Routen geprüft (mit Abbruchkriterien, wie z.B. zu hoher
  Transportdauer)

‒ Aus dieser Umlegung lässt sich ableiten wo Engpässe – und
  damit Ausbaubedarfe – bestehen.
‒ Diese Maßnahmen werden dann zu BVWP-Projekten.

                                                              Engpässe

                                                              Quelle: Schlussbericht Mittelrheinstudie, im Auftrag des BMVI 2015

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Wesentlicher Teil der Verkehrsinfrastrukturpolitik des
Bundes sind Bundesverkehrswegeplan und die Ausbaugesetze.

‒ Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist Grundlage der Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes für die nächsten
  10 bis 15 Jahre. Er ist kein Finanzplan und hat keinen Gesetzescharakter. Er wird vom Bundeskabinett beschlossen.
‒ Auf Basis des BVWP erstellt die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung der Ausbaugesetze mit den
  dazugehörigen Bedarfsplänen.

‒ Der BVWP 2030 wurde am 03.08.2016 beschlossen. Zeitgleich vom Bundeskabinett die drei Entwürfe der
  Ausbaugesetze (inkl. der Bedarfspläne) für Schiene, Straße und erstmals auch für die Wasserstraße beschlossen, die
  auf dem BVWP aufbauen.
‒ Die Ausbaugesetze wurden am 02.12.2016 im Bundestag beschlossen. Der Bundesrat stimmte
  am 16.12.2016 dem Ausbaugesetz der Schiene zu.

‒ Zur Umsetzung der in den Ausbaugesetzen beschlossenen Verkehrsprojekten stellt das BMVI
  sogenannte Investitionsrahmenpläne für 5-Jahres-Zeiträume auf.

‒ Details zu den Verkehrsprojekten sind im Internet unter https://bvwp-projekte.de einsehbar

‒ Das BMVI prüft nach den Ausbaugesetzen im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung spätestens nach
  Ablauf von fünf Jahren, ob die Bedarfspläne an die Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind.

 Quelle: BMVI (https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Infrastrukturplanung-Investitionen/Bundesverkehrswegeplan-2030/bundesverkehrswegeplan-2030.html)

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Pause

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Agenda.

1.           Begrüßung & Aktuelles
2.           Projektherleitung und Gesamtprozess
             ▪    Gesamtprozess von der Idee bis zur Inbetriebnahme
             ▪    Bundesverkehrswegeplan und Bundesschienenwegeausbaugesetz:
                  Verkehrsverflechtungsprognose und Maßnahmenableitung
3.           Projektumsetzung bei der Deutschen Bahn
             ▪    Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung
             ▪    Aufgaben der Vorplanung
             ▪    Planrecht als Grundlage für die Bauausführung
4.           Ausblick & weitere Schritte

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.

Dipl.-Ing. (FH) Matthias John-Tschoeppe

− Leitender Ingenieur
− Berufserfahrung: 20 Jahre

− Schwerpunkt: Immissionsschutz Verkehrsanlagen

− Projektleiter Schall und Erschütterung bei Bahn- und Straßenprojekten

− Referenzprojekte:
   ▪    Neubaustrecke Dresden – Prag (Raumordnungsverfahren)              Quelle: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH
   ▪    Kurve Kassel (Raumordnungsverfahren)
   ▪    Nordmainische S-Bahn Frankfurt - Hanau
   ▪    S 6 2. Baustufe Bad Vilbel - Friedberg
   ▪    ABS/NBS Karlsruhe-Basel, PFA 7.2 – 7.4, 8.0 – 8.9, 9.0
   ▪    ABS Hanau – Gelnhausen
   ▪    Elektrifizierung Hochrheinstrecke
   ▪    Elektrifizierung Taunusbahn

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.
Schall im Schienenverkehr.

Schallquelle Rad – Entstehung des Rollgeräusches bei Schienenfahrzeugen

                                                        Quelle: DB Systemtechnik / Grafik: DVZ

                                                       − Das Rollgeräusch von Schienenfahrzeugen entsteht an der Rad-Schiene-
                                                         Kontaktfläche
                                                       − Es wird wesentlich von dem Oberflächenzustand der Rad- und
                                                         Schienenlaufflächen bestimmt.
                                                       − Die aus den Riffeln resultierende Anregung führt zu Vibration in Rad
                                                         und Schienen, die Schallenergie in das umgebene Medium (Luft, Boden)
                                                         abstrahlen.
 Quelle: DB Systemtechnik / Grafik: DVZ

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.

Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen
(Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG)

− In Kraft getreten am 13.12.2020 mit dem Netzfahrplan 2020/2021
− Das Fahren oder Fahrenlassen von Güterzügen mit lauten Güterwagen ist auf dem deutschen
  Schienennetz verboten
− Gilt für alle in- und ausländischen Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz
− alle Güterwagen müssen seit dem 13.12.2020 auf „leise“ Bremsen, wie K-Bremsen oder LL-Bremsen,
  umgerüstet sein (Verbundstoff-Klotzbremsen)
− Durch die Umrüstung auf „leise“ Bremsen werden Güterzüge um ca. 5 dB(A) leiser

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.
Schall im Schienenverkehr.

Quelle: www.deutschebahn.com

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.

Grundlagen für Schalltechnische Berechnungen - Betriebskonzept

− Prognosejahr 2030 (basierend auf dem Bundes-Verkehrswegeplan 2030)
− Berechnungsvorschrift ist Anlage 2 der 16. BImSchV – Verordnung zur Durchführung des Bundes-
  Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) – Schall03-2012
− Ansatz 100% leise Güterwagen (entspricht Schienenlärmschutzgesetz)
− Schienenbonus von 5 dB(A) ist mit Schall03-2012 abgeschafft
− Anzahl Achsen und die Zusammenstellung der Züge aus einzelnen Loks und Wagen geht in Berechnung
  ein
− Frequenzbezogene Emissionspegelberechnung am Gleis in 0 m, 4 m und 5 m Höhe
− 3D-Berechnungsmodell mit Topgraphie, Gebäuden und Gleisen
− Berechnung mit 3 Reflexionen

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.

Beispiel Angaben Zugparameter auf Basis Schall03-2012

          GZ = Güterzug                                7 = E-Lok              10 = Güterwagen
          - E = Bespannung mit E-Lok                   Z5 = mit Rad- oder     Z5 = mit Verbundstoff-
                                                       Wellenscheibenbremse   Klotzbremse
                                                       A4 = 4 Achsen

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.
Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren.

Grundlage: 16. BImSchV – Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung)

−    gilt für den (Neu-)Bau von Schienenwegen (Fall 1)

−    gilt für die wesentliche Änderung von Schienenwegen (Fall 2 und 3)

     ▪     eine Änderung ist wesentlich, wenn

             a) ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird (Fall 2)

             b) durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel

                   -> um mind. 3 dB() steigt oder

                   -> um mind. 70 dB(A) am Tage oder mind. 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird oder

                   -> wenn der Beurteilungspegel von mind. 70 dB(A) am Tage oder 60 dB(A) in der Nacht weiter erhöht
                      wird (Fall 3)

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.
Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren.

Grundlage: 16. BImSchV – Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung)

Fall 1 – Neubau einer Bahnstrecke

                               Neubaustrecke

                     Siedlung – bei Überschreitungen
                     Grenzwerte 16. BImSchV            Bestandsstrecke
                     Anspruch auf Lärmvorsorge

        Bestandsstrecke

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.
Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren.

Grundlage: 16. BImSchV – Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung)

Fall 2 – Erweiterung eines Schienenweges um ein oder mehrere durchgehende Gleise

                   -> optische Einheit aller Gleise -> alle Gleise (Bestandsgleise und Neubaugleise) sind schalltechnisch zu
                      berücksichtigen

                                                       Bestandsgleise

                Erweiterung um ein Gleis

                                         Siedlung – bei Überschreitungen Grenzwerte 16.
                                         BImSchV Anspruch auf Lärmvorsorge
                                         Emissionen aller Gleise – Bestandsgleise und neues Gleis
Fall 3 – erheblicher baulicher Eingriff (z.B. Änderung der Lage der Bestandsgleise)
             -> Betrachtung des Einzelfalls zur Lärmvorsorge notwendig

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.
Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren.

16. BImSchV - Immissionsgrenzwerte

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.
Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren.

Schallschutz – Was wird wann untersucht

                                                                     Schallschutz

                                   Neubaustrecke                                                Bestandsstecken

                              Betroffenheitsanalyse                                          Betroffenheitsanalyse
              -   gesetzlich: im Zug der Variantenabwägung (Fall1)           -   gesetzlich: im Zug der Variantenabwägung (Fall 2 und 3)

                                  Vorzugsvariante                            Bestandsstrecken innerhalb der Vorzugsvariante
              - gesetzlich: Gutachten im Zuge der Erstellung der             - gesetzlich: Gutachten im Zuge der Erstellung der
              Planfeststellungsunterlagen (Fall 1)                           Planfeststellungsunterlagen (Fall 2 und 3)
              - übergesetzlich: im Zuge der parlamentarischen                - übergesetzlich: im Zuge der parlamentarischen
              Befassung                                                      Befassung

                                                                                      Bestandsstrecken im Wirkraum der
                                                                                      Verkehrslenkung (Verkehrsmehrung
                                                                            - übergesetzlich: Im Zuge der parlamentarischen Befassung

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.
Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren.

Erstellung 3D-Berechnungsmodell

− digitales Geländemodell (DGM)

− 3D-Gebäudedaten

− Bebauungspläne / Gebietsnutzungen

− geplante Varianten / Bestandsstrecken

− Zugzahlen Prognose 2030

                                                       Quelle: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.
Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren.

Ermittlung von Betroffenheiten / Schutzfällen je Variante

−     Berechnung von Isophonen (Kurven gleicher Lautstärke) je Variante

    Quelle: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.
Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren.

Ermittlung von Betroffenheiten / Schutzfällen je Variante

−    Ermittlung der Gebäude mit Überschreitung der Grenzwerte der 16. BImSchV (abhängig von Gebietsnutzung

−    Ermittlung der Anzahl der Wohneinheiten (Betroffenheiten) auf Basis der Gebäudekubaturen
     ▪ 100 m² entsprechen im Durchschnitt einer Wohneinheit

−    überschlägige Ermittlung der betroffenen Einwohner (2 Einwohner = 1 Wohnung (stat. Bundesamt))

−    Übergabe der Isophonen an Programm-Schnittstelle Smarttrass zur Darstellung von Betroffenheiten

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.
Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren.

Ermittlung Betroffenheiten / Schutzfällen je Variante

Je Variante Ermittlung der Betroffenheiten über den gesamten Suchraum zum einheitlichen Vergleich.

                               Variante 1              Variante 2
Beginn Suchraum
                                                                            Bei beiden Varianten wird die
                                                                            Betroffenheit über den gesamten
                                         Ort 1                Ort 1         Suchraum ermittelt, auch wenn
                                                                            Variante 2 erst viel später beginnt

                                                                                 Bestandsstrecke
                                             Ort 2                  Ort 2        Neubaustrecke
                                                                                 Umfang Analyse
                                                                                 Betroffenheiten
Ende Suchraum

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.
Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren.

Beispiel Ergebnisse Ermittlung Betroffenheiten

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.
Schutzgut Mensch im Raumordnungsverfahren.

Beispiel Ergebnisse Ermittlung Betroffenheiten

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.

Aktive Schallschutzmaßnahmen

−    Schallschutzwände
−    Schienenstegdämpfer
     ▪ Verminderung der Schallemissionen an der Quelle des Entstehens
     ▪ Dämpfung von Schwingungen der Schiene durch Masse-Feder-Systeme durch breitbandig abgestimmte
        Schwingungstilger beidseitig am Schienensteg

                                                            Quelle: Hering Industrie- und Gleisbau GmbH
−    Besonders überwachtes Gleis
     ▪ Verminderung der Schallemission an der Quelle des Entstehens
     ▪ Überprüfung der Gleise in regelmäßigen Abständen auf eventuelle Schallpegelzunahmen
     ▪ Gegebenenfalls werden die Gleise geschliffen

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.

Abschirmende Wirkung von Schallschutzwänden

ohne Schallschutzwand                                  mit Schallschutzwand

 Quelle: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH                  Quelle: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.

Beispiele Schallschutzwände - Gestaltungsmöglichkeiten

Quelle: DB Netz AG                                     Quelle: Matthias John-Tschoeppe

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Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung.

Beispiele aktive Schallschutzmaßnahmen

−    Schallschutzwände mit transparenten Abschnitten

Quelle: DB Netz AG

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Pause

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Agenda.

1.           Begrüßung & Aktuelles
2.           Projektherleitung und Gesamtprozess
             ▪    Gesamtprozess von der Idee bis zur Inbetriebnahme
             ▪    Bundesverkehrswegeplan und Bundesschienenwegeausbaugesetz:
                  Verkehrsverflechtungsprognose und Maßnahmenableitung
3.           Projektumsetzung bei der Deutschen Bahn
             ▪    Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung
             ▪    Aufgaben der Vorplanung
             ▪    Planrecht als Grundlage für die Bauausführung
4.           Ausblick & weitere Schritte

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Bis zum Abschluss der Vorplanung sind drei große
Themenblöcke zu durchlaufen.

Planung und planungsbegleitende Verfahren

      1
                                                       Planungsprozess der DB Netz AG

                       (Grundlagenermittlung)                                           (Vorplanung)

      2                                                                          3
                                                                                    Parlamentarische Befassung
               Raumordnungsverfahren                                              (Befassung durch Bundestag nach
            (durch Raumordnungsbehörde)                                                 Vorbereitung BMVI)

                                                                                                           Planungsprozess
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Die Grundlagenermittlung und Vorplanung bilden die
Grundlagen für die vertiefte Planung einer Vorzugsvariante.
 1
Planungsprozess der DB Netz AG

                        Grundlagenermittlung                                                  Vorplanung
Inhalte                                                             Inhalte
▪ Durchführung von Machbarkeitsstudien, um erste technische         ▪ Fortsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung
  Lösungsmöglichkeiten zur Anpassung der Infrastruktur zu           ▪ Entwicklung technischer Varianten (inkl. Schallschutz und
  untersuchen. In Frage kommende Trassenvariante werden im            Vorerkundung Baugrund) auf Basis der raumgeordneten
  Rahmen des Raumordnungsverfahrens großräumig                        Trassenvariante und Variantenentscheid
  eingegrenzt
                                                                    ▪ Kostenschätzung inklusive Risikobetrachtung und
▪ Erste Öffentlichkeitsbeteiligung                                    Wirtschaftlichkeitsrechnung
▪ Erarbeitung der Aufgabenstellung (u. a. Verkehrliche              ▪ Klärung Genehmigungs- (bzw. entsprechendes Verfahren) und
  Aufgabenstellung (VAst) und Betriebliche Aufgabenstellung           Finanzierungsfähigkeit
  (BAst)) als Planungsbasis für das Vorhaben. Mit der VAst
  werden verkehrlichen Ziele formuliert, die das Vorhaben           ▪ Erarbeitung und Einreichung des Vorplanungsheftes beim
  erreichen sollen. In der BAst werden Anforderungen an die           Eisenbahn-Bundesamt
  zukünftige Infrastruktur genannt, um die verkehrlichen Ziele zu   ▪ Vorbereitung der parlamentarischen Befassung
  erfüllen
▪ Ggf. Erstellung Eisenbahnbetriebswissenschaftlicher
  Untersuchungen (EBWU), d. h. Untersuchung der Kapazität
  und Leistungsfähigkeit von Bestands- und Zielinfrastruktur
  unter vorgegebenen Betriebsprogrammen                                                                       Planungsprozess
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Das Raumordnungsverfahren erbringt eine raumgeordnete
Trasse als Grundlage für die Vorplanung.
 2
Raumordnungsverfahren

                                       Scoping ROV1)                                Raumordnungsverfahren
Inhalte                                                                  Inhalte
▪ Festlegung des voraussichtlichen Untersuchungsrahmens                  ▪ Öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen
▪ Ermittlung von sich aufdrängenden, durchgehenden Linienvarianten       ▪ Beteiligung der wichtigsten Träger öffentlicher
▪ Erstellung Auswirkungsprognosen (inkl. Durchführung erster               Belange (TÖB) und der betroffenen Gemeinden
  Schalluntersuchungen)                                                  ▪ Erstellung der raumordnerischen
▪ Bewertung und Abwägung der durchgehenden Linienvarianten und             (landesplanerischen) Beurteilung mit integrierter
  Ermittlung der Antragsvariante                                           raumordnerischer Umweltverträglichkeitsprüfung
                                                                           durch die Raumordnungsbehörde
▪ Erarbeitung des Ergebnisberichts für die Zielsysteme ( Raumordnung &
  Umwelt, Verkehr, Wirtschaft, Betrieb)
▪ Einreichung der Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren bei der
  Raumordnungsbehörde

1) ROV = Raumordnungsverfahren
                                                                                                      Planungsprozess
DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021                                                                         45
Grundlage der parlamentarischen Befassung für die
Neu- und Ausbauprojekte des Bedarfsplans Schiene
 3
Parlamentarische Befassung nach §5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung

 Inhalt
 (1) Das BMVI berichtet dem Deutschen Bundestag jährlich über neu zu verwirklichende PROJEKTE / VORHABEN, bei denen die
     Leistungsphasen 1 und 2 HOAI durchgeführt sind. Der Bericht beinhaltet für die jeweiligen PROJEKTE/ VORHABEN
      ▪   die empfohlene Vorzugsvariante (wirtschaftlichste Variante) und die auf Grundlage einer Gesamtwertprognose (GWP)
          ermittelten Kosten des PROJEKTES / VORHABENS,
      ▪   Alternativvarianten mit Erläuterungen insbesondere zur Öffentlichkeitsbeteiligung, deren Auswirkungen auf die Kosten
          und die volkswirtschaftliche Bewertung sowie die Stellungnahme der EIU zur technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit nebst
          Auswirkungen auf die Betriebswirtschaftlichkeit sowie
      ▪  Darstellung der möglichen Auswirkungen der Varianten auf die Haushalts- und Finanzplanung sowie die Priorisierung im
         Plafond.
 (2) Sofern der Deutsche Bundestag keine wesentlichen Änderungen der empfohlenen Vorzugsvariante fordert, soll das jeweilige
     PROJEKT / VORHABEN mit der Vorzugsvariante in die SV Lph. 3 / 4 aufgenommen werden.
 (3) Sofern der Deutsche Bundestag wesentliche Änderungen der Vorzugsvariante oder die Umsetzung einer Alternativvariante fordert,
     stimmen sich der Bund und die EIU zur Ausgestaltung der wirtschaftlichsten Lösung der vom Deutschen Bundestag geforderten
     Variante ab. Dabei kann auch eine Neuplanung der Lph. 1 und 2 HOAI erforderlich werden. Eine Aufnahme des
     PROJEKTS/VORHABENS in die SV Lph. 3 / 4 ist jedoch nur dann möglich, wenn die volkswirtschaftliche Bewertung ein
     positives Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV ≥ 1) ausweist.

                                                                                                              Planungsprozess
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Agenda.

1.           Begrüßung & Aktuelles
2.           Projektherleitung und Gesamtprozess
             ▪    Gesamtprozess von der Idee bis zur Inbetriebnahme
             ▪    Bundesverkehrswegeplan und Bundesschienenwegeausbaugesetz:
                  Verkehrsverflechtungsprognose und Maßnahmenableitung
3.           Projektumsetzung bei der Deutschen Bahn
             ▪    Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung
             ▪    Aufgaben der Vorplanung
             ▪    Planrecht als Grundlage für die Bauausführung
4.           Ausblick & weitere Schritte

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Die Beteiligung von Öffentlichkeit und Betroffenen in der
eisenbahnrechtlichen Planfeststellung.

Was ist – allgemein – eine „Planfeststellung“?

‒ Planfeststellung = Baurecht für Großvorhaben aus einer Hand (z.B.
  Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Betriebsanlagen der Eisenbahn).

‒ Eine Behörde entscheidet abschließend anstelle der ansonsten zuständigen
  (Bundes-, Landes- und Kommunal-) Behörden („Konzentrationswirkung der
  Planfeststellung“).

‒ Dabei Beteiligung aller Behörden/Träger öffentlicher Belange durch die
  Anhörungsbehörde, sowie Auslegung der Unterlagen in den Gemeinden, in
  denen sich das Vorhaben auswirken kann (→ Möglichkeit Betroffener,
  Einwendungen zu erheben).

‒ Zuständige Behörde für Vorhaben der Deutschen Bahn AG ist das Eisenbahn-
  Bundesamt (EBA).

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Die Beteiligung von Öffentlichkeit und Betroffenen in der
eisenbahnrechtlichen Planfeststellung.

Zweck bzw. Ziel des Planfeststellungsverfahrens:

‒ Abwägung aller vom Vorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange, z.B. Natur und Umwelt, Wasser,
  Städtebau, Denkmalschutz, Verkehrsbelange, Brandschutz, Planungshoheit der Gemeinde; Eigentum,
  Gewerbe/Existenzgefährdung, Schall und Erschütterungen (dauerhaft und bauzeitlich), Sicherheit und Gesundheit,
  Erholung, Sicht- und Wegebeziehungen u.v.a.

‒ Die Planrechtsentscheidung für die Zulassung eines Vorhabens ergeht aufgrund eines überwiegenden öffentlichen
  Interesses für dessen Verwirklichung

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Erfordernis der Planfeststellung für die Errichtung von
Eisenbahn-Infrastruktur.

§ 18 AEG – Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnungen

‒ (1) Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnfernstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert
  werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. […]

→ Frage: Wie sieht ein solcher „Plan“ überhaupt aus?

                                                       § 73 Abs. 1 Satz 2 VwVfG:

      „Der Plan besteht aus den Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem
                           Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen erkennen lassen.“

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Konkret sind folgende Unterlagen einzureichen:
(nicht abschließend).

•   Inhaltsverzeichnis und ggf. Abkürzungsverzeichnis,
•   Erläuterungsbericht (insbesondere Planrechtfertigung),
•   Übersichtskarte (mit Varianten) und Übersichtsplan,
•   Lageplan,                                                                      Neu- und Ausbaustrecke …
•   Höhenplan,
•   Regelquerschnitt und kennzeichnende Querschnitte,
•   Bauwerksplan (z. B. Grundriss, Schnitte, Ansichten) und Bauwerksverzeichnis,
•   Grunderwerbsverzeichnis und -plan (Erwerb, Belastung, vorübergehende Nutzung),
•   Baustelleneinrichtungsplan und Baustraßen,
•   Leitungslageplan,
•   Unterlagen zur Regelung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte,
•   Landschaftspflegerischer Begleitplan,
                                                                                    DB Netz AG
                                                                                    …

•   Unterlagen für die artenschutzrechtliche Prüfung,
•   Umweltverträglichkeitsstudie nach UVPG,
•   Unterlagen zur FFH-Verträglichkeit,
•   Gutachten zu Schall, Erschütterungen und elektromagnetischen Feldern, zum Brand- und Katastrophenschutz
    sowie Baugrundgutachten.

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Erfordernis der Planfeststellung für die Errichtung von
Eisenbahn-Infrastruktur.

§ 18 AEG – Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnungen

‒ (1) Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnfernstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert
  werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. […]

→ Frage: Was sind „Betriebsanlagen einer Eisenbahn“?

   „Betriebsanlagen einer Eisenbahn“ = „Bahnanlagen“ = “Eisenbahn-Infrastruktur“ – z.B. (nicht abschließend):

     Gleisanlagen, einschließlich des Verkehrsraums der Bahn, Erdbauwerke (z. B. Dämme, Einschnitte, Böschungen,
             Entwässerungsanlagen), Ingenieurbauwerke (z. B. Brücken, Tunnel, Fahrbahnaufständerungen,
          Durchlässe, Stützmauern, Lärmschutzwände), Stellwerks-, Blockstellen- und Schrankenpostengebäude,
     Anlagen zur Bahnübergangssicherung, Signal-, Sicherungs-, Telekommunikations- einschließlich GSM-R-Anlagen,
        Kabeltrassen, Bahnhofshallen, Empfangsgebäude, Güterabfertigungen, Werkstattgebäude der technischen
      Betriebsbereiche (im Sinne der früheren Bahn-meistereien, Bauhöfe, Betriebs- und Ausbesserungswerke u.ä.),
         Park-&-Ride-Anlagen, sofern von EB betrieben, in räumlicher Nähe zu Pbf und von Reisenden genutzt…

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Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens im Grobüberblick.

Prozeßschritt

                                                         Öffentliche
     Einreichung                                                           Eingang von         Auseinander-
                               Aufforderung            Bekanntmachung                                                  Plan-
      der Plan-                                                           Einwendungen          setzung mit
                               zur Stellung-            und Auslegung                                              feststellungs-
    feststellungs-                                                         und Stellung-    Einwendungen und
                                  nahme                    der Plan-                                                 beschluss
     unterlagen                                                              nahmen          Stellungnahmen
                                                          unterlagen

Durch wen an wen

 Vorhabenträger           Anhörungsbehörde
                                                                        Betroffene & TöBs
  an Eisenbahn-               an Träger                                                                        Anhörungsbehörde
                                                        Gemeinden        an Anhörungs-      Vorhabenträger
   Bundesamt                 öffentlicher                                                                      an Vorhabenträger
                                                                             behörde
      (EBA)                Belange (TöBs)

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Rechtswirkungen der Planfeststellung.

§ 75 Rechtswirkungen der Planfeststellung

‒ (1) Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen
  Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt;
  neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche
  Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich.
  Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und
  den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.

‒ (2) Ist der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar geworden, so sind Ansprüche auf Unterlassung des Vorhabens,
  auf Beseitigung oder Änderung der Anlagen oder auf Unterlassung ihrer Benutzung ausgeschlossen. […]

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Agenda.

1.           Begrüßung & Aktuelles
2.           Projektherleitung und Gesamtprozess
             ▪    Gesamtprozess von der Idee bis zur Inbetriebnahme
             ▪    Bundesverkehrswegeplan und Bundesschienenwegeausbaugesetz
             ▪    Verkehrsverflechtungsprognose und Maßnahmenableitung
3.           Projektumsetzung bei der Deutschen Bahn
             ▪    Schallschutz im Rahmen der Grundlagenermittlung
             ▪    Aufgaben der Vorplanung
             ▪    Planrecht als Grundlage für die Bauausführung
4.           Ausblick & weitere Schritte

DB NETZE | NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe | 21. Mai 2021                          55
Planungsmethodik und Untersuchungsergebnisse werden
kontinuierlich in Dialogforen und Workshops vorgestellt.
Termine bis Ende 2021.                                                                                                           STAND 05/2021

Veranstaltung
                         2. Workshop            3. Dialogforum         3. Workshop      4. Workshop        4. Dialogforum         5. Workshop
Datum                    21.05.2021               08.06.2021           01.07.2021     September 20211        08.10.2021           Oktober 20211
Titel               Einblick in den     Planungsprämissen,         Vertiefung        Grundlagen zum     Vorstellung            Vertiefung
                    Gesamtprozess –     Zwischenstand              Zwischenstand     Schall- und        vollständige           vollständige
                    von der Projektidee Linienkorridore            Linienkorridore   Erschütterungs-    Linienkorridore        Linienkorridore
                    zur Inbetriebnahme                                               schutz
Inhalte             ▪ Projektherleitung     ▪ Aktueller Stand im
                                                             ▪ Methodik und        ▪ Detailliertere     ▪ Aktueller Stand im   ▪ Methodik zur
                      und Gesamt-             Planungsprozess  Blick in die          Agenda folgt         Planungsprozess        Findung und
                      prozess                                  Werkstatt zum                                                     Optimierung von
                                        ▪ Verkehrskonzeption   Zwischenstand der                        ▪ Methodik zur           Linienentwürfen
                    ▪ Projektumsetzung    und Planungs-        Entwicklung von                            Findung und
                      bei der Deutschen   prämissen            Linienkorridoren                           Optimierung von      ▪ Regionale
                      Bahn                                     und Kartierung                             Linienentwürfen        Vertiefung
                                        ▪ Zwischenstand zur
                    ▪ Schallschutz im     Entwicklung von    ▪ Klärung                                  ▪ Vorstellung der      ▪ Klärung
                      Rahmen der          Linienkorridoren     spezifischer Fragen                        Linienkorridore        spezifischer
                      Grundlagen-         und Kartierung                                                                         Fragen
                      ermittlung                                                                        ▪ Hintergrund Raum-
                                                                                                          ordnungsverfahren

1 Genaues Datum wird noch festgelegt

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Vielen
                                                        Dank

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