WORTPROTOKOLL RESOCONTO INTEGRALE - Südtiroler Landtag

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XV. Legislaturperiode                         XV legislatura

         WORTPROTOKOLL                            RESOCONTO INTEGRALE
       DER LANDTAGSSITZUNG                      DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO
                                                       PROVINCIALE
                    NR. 132                                       N. 132

                 vom 07.10.2016                                del 07/10/2016

Präsident                           Dr. Roberto Bizzo                               Presidente
Vizepräsident                     Dr. Thomas Widmann                            Vicepresidente
WORTPROTOKOLL                                                             RESOCONTO INTEGRALE
           DER LANDTAGSSITZUNG                                                       DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO
                                                                                            PROVINCIALE
                               NR. 132                                                                             N. 132

                          vom 07.10.2016                                                                     del 07/10/2016

                       Inhaltsverzeichnis                                                                           Indice

Landesgesetzentwurf Nr. 96/16: "Änderungen zu                                     Disegno di legge provinciale n. 96/16: "Modifiche di
Landesgesetzen in den Bereichen Verwaltungsstra-                                  leggi provinciali in material di procedimento ammini-
fen, örtliche Körperschaften, Kultur, Bodendenkmä-                                strativo, enti locali, cultura, beni archeologici, ordina-
ler, Ämterordnung, Personal, Umwelt, Gewässer-                                    mento degli uffici, personale, ambiente, utilizzazione
schutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bevölke-                                 delle acque pubbliche, agricoltura, foreste, protezio-
rungsschutz,     Gemeinnutzungsrechte,            Mobilität,                      ne civile, usi civici, mobilità, edilizia abitativa, dipen-
Wohnbau, Abhängigkeiten, Gesundheit, Soziales,                                    denze, sanità, sociale, lavoro, patrimonio, finanze,
Arbeit, Vermögen, Finanzen, Steuerrecht, Wirtschaft                               fisco, economia e turismo" – (continuazione). . . . . . .
und Tourismus" – (Fortsetzung). . . . . . . . . . . .Seite 1                      . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 1

Landesgesetzentwurf Nr. 97/16: "Änderungen zum                                    Disegno di legge provinciale n. 97/16: "Variazioni al
Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bo-                                    bilancio di previsione della Provincia autonoma di
zen für die Finanzjahre 2016, 2017 und 2018". . . . . .                           Bolzano per gli esercizi 2016, 2017 e 2018". . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 78   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 78

Tagesordnung Nr. 3 vom 5.10.2016, eingebracht von                                 Ordine del giorno n. 3 del 5/10/2016, presentato dal-
der Abgeordneten Artioli, betreffend Maßnahmen zur                                la consigliera Artioli, riguardante gli strumenti di
nachhaltigen Kulturförderung. . . . . . . . . . . . .Seite 81                     sostenibilità per la cultura. . . . . . . . . . . . . . . . pag. 81
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       Vorsitz des Präsidenten | Presidenza del presidente: dott. Roberto Bizzo

       Namensaufruf - appello nominale

        PRESIDENTE: La seduta è aperta. Ai sensi dell’articolo 59, comma 3, del regolamento interno il processo
verbale della seduta precedente è messo a disposizione delle consigliere e dei consiglieri provinciali in forma car-
tacea. Su di esso possono essere presentate, per iscritto, richieste di rettifica alla Presidenza entro la fine della
seduta. Qualora non dovesse pervenire alcuna richiesta di rettifica, il processo verbale si intende approvato.
        Copie del processo verbale sono a disposizione delle consigliere e dei consiglieri presso le collaboratrici e i
collaboratori addetti alla stesura del processo verbale stesso.
        Per la seduta odierna si è giustificato il Presidente della Provincia Kompatscher.
        Proseguiamo nell'esame dei punti all'ordine del giorno da trattare nel tempo riservato alla maggioranza in-
terrotta nella seduta precedente.

      Punto 333) all'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 96/16: "Modifiche di leggi provinciali in
materia di procedimento amministrativo, enti locali, cultura, beni archeologici, ordinamento degli uffici,
personale, ambiente, utilizzazione delle acque pubbliche, agricoltura, foreste, protezione civile, usi civici,
mobilità, edilizia abitativa, dipendenze, sanità, sociale, lavoro, patrimonio, finanze, fisco, economia e turi-
smo" – (continuazione).

       Punkt 333 der Tagesordnung: Landesgesetzentwurf Nr. 96/16: "Änderungen zu Landesgesetzen in den
Bereichen Verwaltungsverfahren, örtliche Körperschaften, Kultur, Bodendenkmäler, Ämterordnung, Per-
sonal, Umwelt, Gewässerschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bevölkerungsschutz, Gemeinnutzungs-
rechte, Mobilität, Wohnbau, Abhängigkeiten, Gesundheit, Soziales, Arbeit, Vermögen, Finanzen, Steuer-
recht, Wirtschaft und Tourismus" – (Fortsetzung).

       Ricordo che nella seduta di ieri è iniziato l'esame degli emendamenti all'articolo 4.
       La parola all'assessore Achammer, prego.

        ACHAMMER (Landesrat für deutsche Bildung und Kultur, Integration - SVP): Sehr geehrte Kollegin-
nen und Kollegen! Ich werde kurz darauf antworten und dann wird Landesrat Tommasini das Wort ergreifen. Der
Artikel 4 ist aus dem Weiterbildungsgesetz wiedergegeben, und zwar noch einmal zusammengefasst - er ist ja
nicht gänzlich neu - mit einigen Abänderungen. Die wesentliche Abänderung und der Grund für die Abänderung
war die Bestimmung, die Festlegung und die Abweichung von 1800 Weiterbildungsstunden bzw. 1600 Teilneh-
mertagen bzw. die Flexibilisierung im italienischen Bereich. Darauf wird dann Landesrat Tommasini antworten.
        Nur ganz kurz zu den Änderungsanträgen und dann zur Frage von Kollegin Atz Tammerle. Der erste Ände-
rungsantrag des Kollegen Pöder ist in dieser Form nicht möglich, nämlich den Sitz in Südtirol festzuschreiben. Das
hatten wir beim Kulturgesetz ja auch. Das wäre EU-beihilfenrechtlich nicht mehr möglich, sondern nur mehr das
Tätigsein in Südtirol fortzuschreiben.
        Punkt 2. Artikel 4 Absatz 1, Genossenschaften. In Rücksprache mit unserem Amt kann ich noch einmal sa-
gen, dass es heute für die Genossenschaften genauso ausgelegt wird, und zwar die Kriterien wie sie in Absatz 2
Punkt 2 wiedergegeben sind, also ist dieser Punkt hinfällig und nicht notwendig.
        Es gibt verschiedene Ansätze, man sollte auch im deutschen Bereich abweichen, auch dort entweder mit
Landesregierungsbeschluss oder gleichzeitig die zwei Drittel für den deutschsprachigen Bereich vorsehen. Der
Grundsatz ist folgender: 1800 Weiterbildungsstunden bzw. 1.600 Teilnehmertage insgesamt als allgemeiner
Richtwert. Für die ladinische Sprachgruppe gibt es immer schon diese Zweidrittellösung aufgrund der kleineren
Größe und für die italienische Sprachgruppe diese Abweichung. Im deutschsprachigen Bereich möchten wir bei
dieser Regelung bleiben, weil wir bereits eine Überarbeitung für das kommende Jahr planen, indem wir vom
Quantitätsprinzip etwas weggehen und ein stärkeres Sockel- und Qualitätsprinzip einführen, um auch Bildungs-
häusern zu ermöglichen, in ihrem Profil stärker darauf zu setzen als rein auf das Quantitative. Wir möchten des-
halb nicht eine Abänderung vorsehen, sondern - dazu lade ich im kommenden Jahr auch ein - was gesetzlich oder
auf der Ebene der Kriterien notwendig ist, eine Überarbeitung machen.
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         Zur Frage von Kollegin Atz Tammerle. Wer erreicht diese nicht? Es gibt de facto keine Bildungshäuser, die
das nicht erreichen, weil man sich gerade an diesem Level, an dieser Hürde orientiert und versucht, diese Hürde
zu überspringen. Das heißt, dass wir im deutschsprachigen Bereich keine Organisationen haben, wo wir sagen
können, dass sie diese nicht erreichen. Für die italienische Seite kann ich es nicht kommentieren, aber man orien-
tiert sich im Moment genau daran. Deswegen gibt es heute de facto keine Auflistung von Organisationen, die nicht
drüberkommen würden. Eine Spezifizierung noch. Das hat nicht zur Folge, dass beispielsweise die Budgets der
Weiterbildung, ob deutsch- oder italienischsprachig, angehoben werden, je nachdem wie viele hineinfallen. Die
Budgets sind in diesem Bereich jene, die es bisher waren. Das heißt, dass es anders aufgeteilt werden wird, wenn
jetzt mehr auf einer anderen Seite hineinfallen würden.
         Noch ganz kurz zum Bibliotheksrat. Warum überhaupt der Ansatz der Streichung des Pfarrvertreters? Kol-
lege Leitner hat zurecht gesagt, dass es einerseits die Traditionen der Pfarrbibliotheken gibt. Dass aber in jedem
Falle vorgeschrieben ist, dass ein Pfarrvertreter im Bibliotheksrat vertreten sein muss, hat dazu geführt, dass in
ein paar Orten fast ein bisschen eine Verlegenheitssituation entstanden ist, wo gesagt wurde, dass man kein Inte-
resse daran hätte, hier vertreten zu sein. Wenn es die Pfarrbibliothek ist, dann ist es in Ordnung, aber wenn es die
öffentliche Bibliothek ist, dann braucht es nicht unbedingt einen Pfarrvertreter zwingend innerhalb des Bibliotheks-
rates.
         Ein Letztes zum Antrag der Kollegin Foppa zum Thema Bildungsausschuss. Da hat es auch intern bei uns
eine Diskussion darüber gegeben, und zwar aus einem Grund. Wir möchten ein Prinzip vertreten, nämlich, dass
der Bibliotheksrat möglichst autonom vor Ort gestaltet werden soll, dass nur die Schul- und Gemeindevertretung in
jedem Falle zwingend vorgesehen ist. Ich sage dazu warum. Das sage ich in keiner Weise, das wissen Sie auch
am besten, die Geringschätzung der Bildungsausschüsse haben heuer am Tag der Weiterbildung gerade die Bil-
dungsausschüsse in den Mittelpunkt gerückt und es ist auch gut so, sondern weil es auf der anderen Seite Dis-
kussionen gegeben und es geheißen hat, warum etwa nicht der Jugend- oder Seniorenbeirat? Das könnte für den
Bibliotheksrat genauso interessant sein oder auch der Integrationsbeirat beispielsweise mit einer Vertretung. Wir
sind der Meinung, dass man einfach nur die institutionell absolut Notwendigen vorsehen und alle anderen Vertre-
tungen in Autonomie vor Ort selbst gestalten lassen, das auch aufgrund der speziellen Situation. Ich möchte wirk-
lich explizit sagen, wenn wir diesen Antrag ablehnen, absolut nicht die Geringschätzung des Bildungsausschus-
ses, sondern einfach die Überlegung, dass das vor Ort gelöst werden soll. In gewissen Orten gibt es Bibliotheken,
wo es sehr Sinn macht, dass gerade andere Gruppen noch viel mehr eingebunden werden, beispielsweise Alters-
gruppen, weil vor Ort eine spezielle Situation herrscht. Da haben wir über einige bereits diskutiert.

        TOMMASINI (assessore alla scuola, formazione professionale e cultura italiana, edilizia e coopera-
tive, opere edili e patrimonio - Partito Democratico - Demokratische Partei): Detto in maniera molto chiara e
diretta, il gruppo italiano ha difficoltà di consistenza numerica fuori dal capoluogo e la prescrizione della legge n.
83, vale a dire il requisito di 1800 ore per il riconoscimento delle agenzie per l’educazione permanente è ormai
troppo pesante. Questo me lo scrivono gli uffici nell’attività di rendiconto. Si chiede quindi al Consiglio provinciale
di introdurre la possibilità di una deroga, ovviamente regolata, come risulta sia avvenuto, mi scrivono, anche per il
gruppo ladino. Credo che sia utile. È chiaro che bisogna passare da un dato solo quantitativo a un dato di rap-
porto, ovviamente quantitativo, ma anche quantitativo-qualitativo. E noi cercheremo, nell’elaborazione dei criteri, di
seguire anche questa impostazione. Credo che sia importante che un’offerta in tutte le lingue avvenga. Noi ve-
niamo adesso dalle rappresentazioni di Pro-memoria Auschwitz, in cui anche il prossimo anno 160 ragazzi di tutti i
gruppi linguistici faranno un progetto insieme, e che non consiste solo nel viaggio, ma anche in un vero e proprio
anche il progetto di formazione, e faranno anche una formazione storica insieme. Cito questo esempio in questo
senso, si tratta di un elemento di formazione ed educazione anche al di fuori dell’ambito scolastico. Quindi è im-
portante per me che esista un’offerta, magari sempre più integrata in futuro, ma un’offerta di educazione e forma-
zione permanente in tutte le lingue e su tutto il territorio. Se per ragioni burocratiche, di quantificazione di ore, si
venisse a perdere, per esempio a Merano, la presenza di un’agenzia educativa, che non è amica mia e non è
amica di nessuno, ma che svolge un’attività, credo che sarebbe una perdita di ricchezza culturale per tutti.
        Quindi vogliamo chiedere di inserire la possibilità, al di là del termine fisso delle 1800 ore, con parametri di
quantità ma anche di qualità, di mantenere questa offerta non solo su Bolzano ma su tutto il territorio provinciale,
con possibilità poi di integrare, di collaborare sempre di più fra tutti i gruppi linguistici, ma mantenendo un’offerta
anche in lingua italiana. Credo si tratti di una ricchezza sul nostro territorio, non solo per i cittadini del gruppo lin-
guistico italiano, ma per tutti, perché ci possono essere corsi che i cittadini di diversi gruppi linguistici vogliono
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seguire in una lingua o nell’altra, può essere anche un modo bello per promuovere il plurilinguismo anche al di
fuori della scuola. Questa è la ragione dell’inserimento del comma 7.

      PRESIDENTE: Metto in votazione gli emendamenti.
      Apro la votazione sull'emendamento n. 1: respinto con 5 voti favorevoli, 19 voti contrari e 5 astensioni.
      Apro la votazione sull'emendamento n. 2: respinto con 2 voti favorevoli, 17 voti contrari e 10 astensioni.
      Apro la votazione sull'emendamento n. 3: respinto con 7 voti favorevoli, 22 voti contrari e 3 astensioni.
      Apro la votazione sull'emendamento n. 4: respinto con 6 voti favorevoli, 18 voti contrari e 6 astensioni.
      L'emendamento n. 5 decade.
      Apro la votazione sull'emendamento n. 6: respinto con 10 voti favorevoli e 22 voti contrari.
      Apro la votazione sull'emendamento n. 7: respinto con 11 voti favorevoli e 22 voti contrari.
      Apro la votazione sull'emendamento n. 8: respinto con 9 voti favorevoli, 19 voti contrari e 6 astensioni.
      Chi vuole intervenire sull'articolo 4? Consigliere Pöder, prego.

       PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Nur noch eine Frage zum Absatz 6. Hier wurde eine Ände-
rung, die von Kollegin Atz Tammerle vorgeschlagen wurde, abgelehnt. Wenn man das jetzt so liest, dann schränkt
das im Prinzip gewaltig ein und im Prinzip kommt wahrscheinlich überhaupt nur mehr eine ladinische Einrichtung
in Frage. Wenn hier steht "Weiterbildungseinrichtungen sind auch jene ladinischen Einrichtungen, welche min-
destens zwei Drittel der Weiterbildungsstunden oder Teilnehmertage, die für die Weiterbildungseinrichtungen in
Absatz 2 Buchstabe a) vorgesehen sind, pro Jahr planen und durchführen", dann schränken diese Kriterien sehr
stark ein. Dann gibt es wahrscheinlich nur mehr sehr wenige ladinische Weiterbildungseinrichtungen, die in ir-
gendeiner Weise gefördert werden.

         ACHAMMER (Landesrat für deutsche Bildung und Kultur, Integration - SVP): Die Bestimmung für den
ladinischen Bereich ist unverändert geblieben. Da hat es keine Veränderung gegeben. Die einzige Veränderung
betrifft den italienischsprachigen Bereich.

      PRESIDENTE: Apro la votazione sull'articolo 4: approvato con 16 voti favorevoli e 16 astensioni.

                                                          Art. 5
        Modifica della legge provinciale 12 giugno 1975, n. 26, “Istituzione della Soprintendenza provinciale
       ai beni culturali e modifiche ed integrazioni alle leggi provinciali 25 luglio 1970, n. 16, e 19 settembre
                                                      1973, n. 37”
      1. Dopo il comma 4 dell’articolo 6-bis della legge provinciale 12 giugno 1975, n. 26, e successive
      modifiche, è aggiunto il seguente comma:
      “5. In considerazione dell’interesse alla pubblica fruizione, la Giunta provinciale è autorizzata a con-
      cedere contributi a committenti privati per interventi edilizi finalizzati alla musealizzazione di beni ar-
      cheologici di particolare valore storico-archeologico, rinvenuti su terreno di loro proprietà. Per garan-
      tire la pubblica fruizione del sito archeologico musealizzato viene stipulata un’apposita convenzione
      tra la Provincia e le parti interessate.”
      2. Alla copertura degli oneri derivanti dal presente articolo, pari a 100.000,00 euro per l’anno 2016 e
      a 300.000,00 euro per l’anno 2017, si provvede mediante corrispondente riduzione dello stanzia-
      mento del fondo speciale “Fondo globale per far fronte ad oneri derivanti da nuovi provvedimenti le-
      gislativi” di parte capitale nell’ambito del programma 03 della missione 20 del bilancio di previsione
      2016-2018. La spesa a carico dei successivi esercizi finanziari è stabilita annualmente con la legge
      di stabilità.
      3. La Ripartizione provinciale Finanze è autorizzata ad apportare, con propri decreti, le occorrenti va-
      riazioni di bilancio.
                                                         ----------
                                                          Art. 5
         Änderung des Landesgesetzes vom 12. Juni 1975, Nr. 26, „Errichtung des Landesdenkmalamtes
         sowie Änderungen und Ergänzungen zu den Landesgesetzen vom 25. Juli 1970, Nr. 16, und vom
                                              19. September 1973, Nr. 37“
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      1. Nach Artikel 6-bis Absatz 4 des Landesgesetzes vom 12. Juni 1975, Nr. 26, in geltender Fassung,
      wird folgender Absatz hinzugefügt:
      „5. Die Landesregierung ist ermächtigt, in Anbetracht des Interesses der öffentlichen Nutzung, Bei-
      träge für Baumaßnahmen an private Bauherren für die Musealisierung archäologischer Güter von
      besonderem archäologischen und geschichtlichen Wert, die auf ihrem Grundeigentum freigelegt
      wurden, zu gewähren. Um die öffentliche Nutzung der musealisierten archäologischen Fundstätte zu
      gewährleisten, wird zwischen dem Land und den betroffenen Parteien eine entsprechende Vereinba-
      rung abgeschlossen.“
      2. Die Deckung der aus diesem Artikel entstehenden Lasten in Höhe von 100.000,00 Euro für das
      Jahr 2016 und 300.000,00 Euro für das Jahr 2017 erfolgt durch die entsprechende Reduzierung der
      im Sonderfonds „Sammelfonds zur Deckung von Auslagen, die mit neuen Gesetzgebungsmaßnah-
      men verbunden sind“ für Investitionsausgaben eingeschriebenen Bereitstellung im Bereich des Pro-
      gramms 03 des Aufgabenbereichs 20 des Haushaltsvoranschlages 2016-2018. Die Ausgaben zu
      Lasten der zukünftigen Haushaltsjahre werden jährlich mit dem Stabilitätsgesetz festgelegt.
      3. Die Landesabteilung Finanzen ist ermächtigt, mit eigenen Dekreten die notwendigen Haushalts-
      änderungen vorzunehmen.

        Emendamento n. 1, presentato dal consigliere Leitner: Articolo 5 comma 1: Alla fine del nuovo comma 5
dell’articolo 6-bis della legge provinciale 12 giugno 1975, n. 26, e successive modifiche, è aggiunto il seguente
periodo:
        "I costi aggiuntivi, conseguenti a successive modifiche, sono a carico della Provincia autonoma di Bolzano."
        Artikel 5 Absatz 1: Am Ende des neuen Artikels 6-bis Absatz 5 des Landesgesetzes vom 12. Juni 1975, Nr.
26, in geltender Fassung, wird folgender Satz hinzugefügt:
        "Mehrkosten, die aufgrund von nachfolgenden Änderungen entstehen, gehen zu Lasten der Autonomen
Provinz Bozen."
        La parola al consigliere Leitner, prego.

        LEITNER (Die Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident! Hier geht es um die archäologischen Funde im Zu-
sammenhang mit dem Denkmalamt, wo ich vorschlage, dass Mehrkosten, die aufgrund von nachfolgenden Ände-
rungen entstehen, auf jeden Fall zu Lasten der autonomen Provinz Bozen und nicht zu Lasten des Eigentümers
gehen. Ich habe dies gestern schon bei der Generaldebatte kurz erklärt. Das soll nicht nur bei archäologischen
Funden, sondern grundsätzlich bei der Denkmalpflege der Fall sein, die ich grundsätzlich außerordentlich be-
grüße. Ich bin froh, wenn man alte Bausubstanz erhält oder wenn archäologische Funde gemacht werden, dass
das auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Es ist ein Mehrwert für das Land auf jeden Fall. Grund-
sätzlich ja, aber wir erleben es immer wieder, dass Personen, die davon betroffen sind, die Gründe haben, auf
denen diese Funde gemacht werden oder im Bereich von Baulichkeiten in der Denkmalpflege, sich irgendwo ge-
straft fühlen, weil sie keinen Handlungsspielraum mehr haben. Ich bin erst gestern wieder, nachdem ich hier
meine Intervention gemacht habe, von einem Bauern kontaktiert worden, der einen alten Bauernhof hat, der sich
wirklich nicht bewegen kann. Er kann an seinem Hof nichts tun, und wenn er nichts tun kann, dann wird dieser Hof
verfallen. Er kann es sich ganz einfach nicht leisten, ihn so herzurichten, wie das vielleicht das Landesdenkmalamt
gerne hätte. Man muss hier schon diesen Spagat schaffen oder dem Bürger zugestehen, dass er den Spagat
schaffen kann, dass zumindest der Mehraufwand, der durch die Unterschutzstellung entsteht, durch das öffentli-
che Interesse, egal ob bei Denkmalschutz grundsätzlich oder im archäologischen Bereich, von der öffentlichen
Hand übernommen wird. Sonst ist der Bürger wirklich bestraft. Das muss man ganz einfach sagen. Deshalb ist der
Antrag so formuliert, dass Mehrkosten, die aufgrund von nachfolgenden Änderungen entstehen, auch zu Lasten
der autonomen Provinz Bozen gehen, immer sofern es logischerweise das öffentliche Interesse betrifft. Privatinte-
ressen soll die öffentliche Hand nicht unterstützen, das ist schon klar.

      KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Der Einwurf ist sicherlich gerechtfertigt, dass die Grundeigentümer,
auf deren Grund archäologische Funde gemacht werden, nicht auf den Folgekosten hängen bleiben. Was wäre
die Konsequenz einer solchen Politik? Dass vielleicht kleinere archäologische Funde überhaupt nicht mehr ge-
meldet werden und der Bagger darüberfährt, damit man, auf gut Deutsch gesagt, nicht die Schererei hat. Das
kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Deswegen sollte, glaube ich, schon eine Regelung gefunden werden,
dass diese Mehrkosten nicht zu Lasten der Grundeigentümer gehen.
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       Mich würde Folgendes interessieren. Das ist an die Landesregierung gerichtet. Es hat vor drei Jahren ein-
mal geheißen, dass im Bereich Siebeneich eine große archäologische Fundstätte aufgedeckt worden wäre. In den
Medien stand sogar, dass das gleich revolutionär wäre wie der Fund von Ötzi. Man hat dann von dieser Fund-
stätte nie mehr etwas gehört. Mich würde interessieren, was dort effektiv ausgegraben worden ist, was aus dieser
Fundstätte geworden ist. Vielleicht kann die Landesregierung hierzu eine Auskunft geben.

        PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Möglicherweise war es Ötzis Frau. Jetzt ist man noch dabei
zu prüfen, warum diese dort zurückgelassen wurde.
        Ich denke, dass man beim Denkmalschutz, so sehr wir sicher alle diese Thematik mit empfinden und in un-
serem Land natürlich die viele Bausubstanz, die schützenswert ist, natürlich auch schützen wollen, auch sagen
muss, dass die gesamte Denkmalschutzgeschichte auch eine Schikane teilweise und eine gewaltige Schikane für
die Bauherren bedeutet. Das geht einher nicht nur mit Kosten - deshalb ist der Antrag des Kollegen Leitner sehr
berechtigt -, sondern natürlich auch mit Wartezeiten, mit bürokratischem Aufwand, mit zusätzlichen Problemen.
Wenn Varianten, Änderungen an den Projekten vom Denkmalamt, von den zuständigen Ämtern verlangt werden,
vergehen oft Monate und die Bauherren selbst müssen warten, bis dann endlich sich jemand doch dazu durch-
ringt, ihnen zu antworten oder Anleitungen zu geben.
        Kürzlich gab es in der Tageszeitung einen Bericht über die Thematik einer Spätgotik. Es war, glaube ich,
eine Bauweise in einem Dachstuhl, die gar keine war, die einige Jahrhunderte später gebaut oder errichtet wurde.
Da geht es schon auch um Schikane. Ich bin nicht der Meinung, dass dies von vornherein so immer gewollt ist,
aber ich glaube, dass manchmal gerade jene, die mit Herzblut dabei sind auch in den Ämtern, das will ich den
zuständigen Personen und Fachleuten ja nicht absprechen, den Realitätstest nicht bestehen, weil in der Realität
die Probleme dann doch da sind. In der Realität empfinden das viele als Schikane.
        Ich denke ganz einfach, dass die Kosten eine Geschichte sind. Deshalb ist dieser Antrag richtig, aber das
andere ist auch, dass man schon darüber nachdenken muss, ob Verfahren nicht beschleunigt werden können, ob
das manchmal nicht etwas lockerer gehandhabt werden kann. Es geht auch darum, dass nicht in jedem Fall ir-
gendwelche Schlösser oder Burgen umgebaut werden. Es geht oft um ganz normale Wohnhäuser, die eine be-
stimmte Geschichte, Denkmal zu schützende Bereiche, Teile aufweisen. Andererseits wundert man sich oft wieder
über Entscheidungen des Landes, der Gemeinden oder der zuständigen Ämter.
        Wenn ich mich zum Beispiel in Lana in meiner Heimatgemeinde umsehe, dann wurde dort das alte wirklich
traditionsträchtige Zuegg-Gebäude abgebrochen. Es werden Bestandteile abgebrochen, die doch, sagen wir mal
so, vielleicht nicht so sehr historische Relevanz, aber doch auch eine historische Relevanz im Sinne einer Firmen-
geschichte, einer Entwicklung, einer Dorfgeschichte haben. Da wird dann wieder sehr locker darüber hinweg ge-
fahren, indem man sagt, dass dieser tolle Fabriksturm, der da steht, der eine historische Bausubstanz im Sinne
einer, wie gesagt, Dorfgeschichte, einer Firmengeschichte, einer Tradition ist, abgebrochen wird. Da gibt es keine
Probleme. Da sagt man ganz einfach, dass dieser weg darf, also da gibt es kein Problem. Gerade mal dieses
schöne Fabriksmosaik, das dort am Gebäude war oder ist, soll in irgendeiner Form gerettet werden. Ich frage mich
wie. In bestimmten Bereichen wird das dann zu locker gehandhabt, aber in anderen Bereichen, wenn es vor allem
um die kleinen Bauherren geht, werden diese drangsaliert oder fühlen sich drangsaliert. Ich bin nicht der Meinung,
dass sie bewusst drangsaliert werden um des Drangsalierens willen, aber man schießt oft über das Ziel hinaus.
Deshalb ist die Kostenfrage sehr gerechtfertigt.
        Ich habe kürzlich gelesen, dass auch in der Landesregierung diese Kostenfrage ein Thema ist, dass man
sagt, dass man bei Maßnahmen bezüglich Denkmalschutz oder gerade auch bei archäologischen Funden die
Kostenfrage berücksichtigen will. Es ist tatsächlich so. Bei Grabungsarbeiten für Bauwerke hört man öfters, wie es
Kollege Knoll gesagt: Um Gottes Willen zuschütten und weiterarbeiten und ja niemandem sagen, dass man etwas
gefunden hat, denn sonst können wir uns die Bauarbeiten für die nächsten zwei, drei oder fünf Jahre auf den
Buckel binden. Hier geht es schon auch um das richtige Augenmaß und um ein richtiges Verhältnis. Man kann
nicht einfach hergehen und sagen, dass unter dem Deckmantel des Denkmalschutzes die Knute ausgepackt wird
und der Bauherr gar nichts mehr zu sagen hat. So einfach geht das nicht.
        Man muss, glaube ich, die gesamte Thematik neu überdenken. Die Kostenfrage ist ein ganz richtiger An-
satz. Wenn jemand schon mit Bürokratie, mit Bauverzögerung, mit Bauänderungen usw. belegt wird, dann soll
irgendjemand auch die Kosten übernehmen, aber nicht derjenige, der ohnehin schon mit Schikane bestraft ist.
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        HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Zunächst ein paar Dinge zur Klarstellung. Beim
Antrag des Kollegen Leitner geht es um die Bodendenkmäler, um Archäologie, um einen Aspekt der Denkmal-
pflege. Kollege Pöder hat jetzt mehrere Aspekte ins Spiel gebracht. Es geht um den Bereich der Archäologie.
        Die Abteilung Denkmalpflege besteht – ich darf daran erinnern, weil ich selber Teil davon bin, wenn auch in
ruhender Position – aus drei Ämtern. Sie besteht aus dem Landesarchiv, Abteilung 13.3, ein sehr gut funktio-
nierendes Amt, möchte ich sagen, mit einer sehr lebendigen und dynamischen auch Gegenwart. Ich empfehle
sehr, Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle Ausstellung des Landesarchivs im Bozner Stadtmuseum anzu-
schauen, eine ideale Verbindung zwischen Landesämtern und einer städtischen Einrichtung über die Land-
schaftsentwicklung in Südtirol. Also Landesarchiv, erste Abteilung, sehr wohl funktionierend. Bodendenkmäler,
eine Abteilung, die seit wenigen Jahren von Catrin Marzoli neu übernommen worden ist. Frau Marzoli hat eine
sehr hohe organisatorische Kompetenz und hat mit ihrem kleinen und schlagfertigen Team die Bodendenkmal-
pflege wirklich auf Vordermann oder vor der Frau gebracht in diesem Zusammenhang, hat eine perfekte Budget-
kontrolle, auch gute Aussicht über die Grabungen und bemüht sich hier auch mit einem nicht kleinen Budget,
muss man sagen, gut zu arbeiten. Das Budget des Landes Südtirol im Bereich der Bodendenkmalpflege kann sich
sehen lassen. Andere Regionen mit Ausnahme von Trient könnten sich die Zähne ablecken.
        Der dritte Bereich ist der Bereich der Bau- und Kunstdenkmalpflege, Kollege Pöder, den du angesprochen
hast. Die Bau- und Kunstdenkmalpflege befindet sich, das möchte ich in aller Entschiedenheit sagen, in einer seit
mehreren Jahren anhaltenden Führungskrise; das muss man wirklich feststellen. Seit der Berufung von Leo
Andergassen ist dort der Wurm drinnen. In den nächsten Jahren müsste wirklich danach getrachtet werden, diese
Führungs- und Organisationskrise mit großer Entschiedenheit auf einen neuen Stand zu bringen. Mir schiene das
wichtig. Das ist eine Aufgabe der Politik, aber auch eine Aufgabe der Verwaltung, die Führungsposition neu zu
besetzen. Im Moment gibt es insgesamt keine Abteilungsdirektion. Es gibt die Führung des Amtes für Bau- und
Kunstdenkmäler, die demotiviert ist, auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verunsichert und demotiviert und hier
gilt es neu anzusetzen.
        Dennoch möchte ich mit Nachdruck sagen, dass die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihrer Ar-
beit hängen, gut ausgebildet sind, durchwegs auch praxisnah sind, mitunter sicher mit einigen bürokratischen
Verschleppungen, aber es ist die richtige Mischung da von Architektur, von Bau- und Kunstdenkmalpflege. Bei
einem neuen Motivations- und Führungsschub kann hier wesentlich Besseres entstehen.
        In diesem Zusammenhang erinnere ich auch daran, dass die Bau- und Kunstdenkmäler, dass die Denk-
malpflege insgesamt für Südtirol, für unsere autonome Provinz Bozen einen ganz zentralen Stellenwert hat. Sie ist
ein zentraler Teil der Identität unseres Landes Südtirol. Deswegen ist sie eine der frühen Kompetenzen, die be-
reits 1973 mit Durchführungsbestimmung übernommen wurden und mit einem Ausmaß an Unterschutzstellungen
in den ersten Jahren, das wirklich beeindruckend ist. Was hier Monsignore Wolfsgruber mit wenigen Personen
geleistet hat, ist herausragend gewesen. Diese Tradition gilt es, glaube ich, wertzuschätzen und nicht als Schi-
kane zu sehen, sondern als Ausdruck auch der Entwicklung dieses Landes seiner Identität und seiner Ausstrah-
lung nach außen. Es gibt wenige Länder wie Südtirol, die so burgenreich sind, die so viele Kunstdenkmäler haben.
Diese gilt es zu pflegen auch im Bereich der Alltagskultur, auch im Bereich der ländlichen Baukultur, Kollegin
Hochgruber Kuenzer. Hier müsste man einen neuen Ansatz finden, aber dieses Erbe und diese Verpflichtung gilt
es mit Nachdruck zu pflegen. Das möchte ich mit großem Ernst sagen. Hier müsste man sehr viel mehr noch tun
und nicht vergessen, dass dies eine der wesentlichen Quellen in unserem Land ist. Darauf bitte ich zu achten in
diesem Zusammenhang. Es wäre auch schön gewesen, letzten Montag bei der Vorstellung des Denkmalberichtes
einige Kollegen zu sehen, ein informativer Parkour durch die drei Abteilungen, drei Ämter der Denkmalpflege, der
deutlich gemacht hat, was alles geleistet wird.
        Kurzum. Aus meiner Sicht gibt es Verbesserungsoptimierungsbedarf, Kollege Pöder, aber man darf die Si-
tuation nicht schlecht reden. Hier ist in den letzten Jahren viel Porzellan zerbrochen worden. Das gilt es wieder zu
kitten.
        Die finanzielle Ausstattung ist in Südtirol nach wie vor relativ gut. Landesrat Mussner hat dies dankenswer-
terweise durch eine Zusatzfinanzierung, die auf 5 Millionen aufgestockt wurde, erwirkt. Im Bereich der Boden-
denkmalpflege ist es tatsächlich so, dass dort mit großer Dynamik gearbeitet wird. Es gibt relativ viele Grabungs-
firmen, denen man oft besser auf die Finger schauen müsste, aber es geht relativ schnell und die Bauherren sind
eigentlich im Vergleich relativ wenig aufgehalten. Dieser Artikel 5 ermöglicht zusätzlich für die Musealisierung
weitere Finanzierungen, also ist ein Entgegenkommen an die Bauherren.
        Ich glaube schon, dass man dem Antrag vom Kollegen Leitner in diesem Zusammenhang zustimmen kann,
das ist kein Thema, aber ich möchte die Kirche im Dorf lassen und sagen, dass gerade im Bereich der Boden-
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denkmalpflege ein gutes Controlling, eine gute Dynamik da ist und dass man dort im Vergleich zu früher vielleicht
sehr wenig Grund zur Klage hat.

        HOCHGRUBER KUENZER (SVP): Ich möchte mich nicht in erster Linie zu den Bodendenkmälern äußern,
weil ich dort nicht viele Erfahrungen habe. Ich weiß aber, dass aus Angst mit dem Denkmalamt, eine schlechte
Zusammenarbeit zu erleben, oft Sachen nicht gemeldet werden und das ist im Rückkehrschluss ein größerer
Fehler als wenn man die Sachen meldet und weiß, welche Funde es in Südtirol gibt. Man hat Angst vor dieser
nicht gut funktionierenden Zusammenarbeit auf der Kommunikationsebene bitteschön vom Denkmalamt mit den
betroffenen Personen. Diese gegenseitig fehlende Respekthaltung einerseits vom Eigentum und andererseits
auch vom Verständnis für das Erbe, das im Grunde ein Gemeinwohl darstellt, ist die größte Herausforderung. Da
müssen Sie, Herr Landesrat, ansetzen.
        Hier geht es, aus meiner Sicht, natürlich um Organisationsstruktur, die momentan nicht ganz klar geregelt
ist, aber es geht um eine Grundsatzhaltung, die wir vielleicht mit Sensibilisierungsarbeit ganz sicherlich verbessern
könnten. Heute ist es effektiv so, dass eigentlich viele vor allem in der Baukultur, da rede ich einfach aus Erfah-
rung, sagen: Bitte melde nichts, wenn etwas saniert wird, denn hinter der Sanierung könnte etwas hervorkommen,
damit wir nicht Schwierigkeiten mit dem Denkmalamt haben. Das heißt, dass das Denkmalamt als Schwierigkeit
und nicht als Bereicherung, als Unterstützung, als Wissensvermittlung wahrgenommen wird. Da wünsche ich mir -
in den letzten Jahren ist es vehement aufgetreten -, dass wir proaktiv werden, dass wir in der Sensibilisierung
stärker hinausgehen. Es ist vor allem notwendig, dass wir im gegenseitigen Respekt nicht sagen "ich bin der
Stärke, ich habe recht", es ist ein Gesetz und das Gesetz sagt es so, sondern dass wir auf der Beziehungsebene
und im gegenseitigen Respekt versuchen, Formen und Möglichkeiten zu finden, wie wir diese Identität und dieses
Erbe für Südtirol erhalten. Danke!

        SCHIEFER (SVP): Zum Thema "Musealisierung archäologischer Güter" einige Bemerkungen und Überle-
gungen. Was Kollege Heiss insgesamt zur Abteilung Denkmalpflege, archäologische Ämter und Archiv gesagt hat,
kann ich fast zu 100 Prozent unterstreichen. Es stimmt wirklich. Er war auch sehr kritisch zur Situation in der
Denkmalpflege selbst, aber was das Landesarchiv betrifft, hat er hundertprozentig recht, nicht nur, weil er dort mit
sehr viel Engagement gearbeitet hat. Fürs Erste muss ich sagen, dass Catrin Marzoli wirklich eine Fachkraft ist
und es gut ist, dass man sie auch heute wieder lobend hervorgehoben hat. Wir hatten im archäologischen Bereich
viele, viele Jahre einen sehr guten Fachmann, Herrn Dal Ri, der vielleicht ein bisschen Kommunikationsprobleme
gehabt hat und in bestimmten Bereichen sehr stur war. Mit der Denkmalpflege habe ich schon seit vielen, vielen
Jahren, und zwar mit Herrn Wolfsgruber, mit Herrn Stampfer sowieso zu tun. Herr Dal Ri war immer auch eine
Person, die vom Landeskonservator Stampfer manchmal ein bisschen zurechtgewiesen werden musste, aber im
Großen und Ganzen war seine Absicht sehr, sehr hehr. Er hat es gut gemeint. Er hat auch ganz viel erreicht und
gerettet.
        Ich kann in diesem Zusammenhang auch von einer sehr wichtigen persönlichen Erfahrung in der Gemeinde
Kurtatsch sprechen. Wir hatten in Fennberg für viele Jahre archäologische Ausgrabungen im Bereich der Quell-
fassung von den Kupferschmelzöfen. Die meisten von Euch kennen das nicht einmal. Die Kupferschmelzöfen sind
eine der wichtigsten und wertvollsten Funde, die in Südtirol gemacht wurden. Diese gehen fast 4000 Jahre zurück
und waren in einem Buchenwald in Fennberg beim Bau einer Quellfassung zufällig zutage gekommen. Von diesen
Kupferschmelzöfen, insgesamt fünf bis sechs an der Zahl, die noch sehr gut erhalten sind, sind drei im Ötzi Mu-
seum im unteren Stock, glaube ich. Sie wurden in einem würdigen Rahmen untergebracht, aber sie sind nicht so
in Erscheinung getreten, weil der Ötzi fast alles auf sich fokussiert hat. Aus der Erfahrung, die wir damals bei der
Ausgrabung der Kupferschmelzöfen gemacht haben, hat man feststellen können, dass Archäologie schon mit dem
Besitzer zu tun hat und dass man mit dem Besitzer, das war auch ein privater Besitzer, rechtzeitig reden und
schauen muss, seine Interessen zu berücksichtigen und auch den Schaden möglichst zu begrenzen.
        Es geht vor allem darum, dass die Gemeinde dahinter steht. Wenn archäologische Funde in einer Ge-
meinde gemacht werden, dann muss, meines Erachtens, die Gemeinde dahinter stehen und sie muss diejenige
sein, die gemeinsam mit dem archäologischen Amt, das sicherlich bestimmte klare Interessen hat, optimal zu-
sammenarbeitet und auch bereit ist, organisatorisch bestimmte Aufgaben zu übernehmen und auch finanzielle
Lasten auf sich zu nehmen. Wir haben damals zum Beispiel als Gemeinde, weil es eine sehr aufwendige Sache
war, die ganzen Transporte der Kupferschmelzöfen übernommen. Wir haben zum Beispiel die Entschädigung der
Enteignung des Grundes an den Besitzer bezahlt usw. Ich glaube, Archäologie ist eine ganz wunderbare Sache.
Es darf natürlich nicht so sein, dass sie für den Eigentümer zur Belastung wird, dass der Eigentümer draufzahlt
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oder, wie es Kollegin Hochgruber Kuenzer gesagt hat, möglichst darauf abzielt, alles zu verstecken, wenn man
etwas findet. Es ist zwar nicht sehr leicht, denn der Landesrat weiß das auch. Das archäologische Amt hat in jeder
Gemeinde interessierte Bezugspersonen, die bei jedem Bau, bei jeder Grabung angehalten sind, zu kontrollieren
bzw. nachzuschauen. Natürlich ist es bei Bauten, bei Grabungen wichtig, dass man dafür sorgt, dass der Bau
nicht allzu lange eingestellt wird bzw. man eventuelle Schadensersatzforderungen bezahlt. Wichtig ist vor allem
das Interesse, die Sensibilität der Bevölkerung. Die Sensibilität der Bevölkerung für archäologische Funde kann
vor allem durch die Gemeinde garantiert werden. Wenn wir Wert darauf legen, weiterhin archäologische Funde zu
musealisieren, zu finden, auszugraben und für die Nachwelt zu erhalten, dann ist es sehr wichtig, wenn das ar-
chäologische Amt möglichst mit dem Besitzer, aber vor allem mit der Gemeinde gut zusammenarbeitet. Danke!

       MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Verkehrsnetz und
Mobilität - SVP): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt wirklich über eine
sehr interessante Materie diskutiert, wo ich auch anerkennen möchte, dass unsererseits in jeder Hinsicht eine gute
Arbeit gemacht wird, eine gute kulturelle Arbeit, die auch notwendig und identitätsstiftend ist. Deswegen wird,
glaube ich, auch viel gemacht, was die finanzielle Situation, die Sie angesprochen haben, angeht. Man würde
überall mehr Geld brauchen, aber wir haben, meiner Ansicht nach, und wie Sie anerkannt haben, auch eine gute
Situation diesbezüglich. Es geht dabei immer um das Gleichgewicht zwischen privat und öffentlich, zwischen Kul-
turgüter und Privat und auch im Interesse der Privaten und der Öffentlichkeit zu handeln, wobei die kulturelle Seite
sicherlich immer die Oberhand haben muss.
       Im Zusammenhang mit diesem Beschlussantrag möchte ich sagen, dass wir mit dem Artikel 5 ein Thema
angehen wollten, wo es um archäologische Funde von außerordentlicher Bedeutung geht, die auch musealisiert
werden sollen. Was die Beiträge für den privaten Bauherrn zur Deckung der entstehenden Spesen angeht, bin ich
nicht der Meinung, dass man von 100 Prozent usw. reden muss, weil wir auch Unterschiede machen müssen.
Diese Unterschiede werden dann in den Kriterien festgelegt, die wir fassen werden bzw. schon dabei sind zu fas-
sen, um die Höhe des Beitrages festzulegen. Die Gewährung des Beitrages ist eigentlich immer als ein Kompro-
miss zu sehen, und zwar im Sinne der öffentlichen Nutzung von Kulturgütern und auch des privaten Besitzes der
Bauherren. Es scheint mir einfach nicht sinnvoll, dass man daran denkt, alle Kosten gesetzlich zu regeln, die hier
generiert werden, weil man wissen muss, ob es zum Beispiel eine Einrichtung im sozialen Bereich oder auch eine
Einrichtung ist, wo man Profit erzielen könnte oder kann. Das muss, glaube ich, unbedingt unterschieden werden.
Deswegen würde ich sagen, dass man nicht überall mit dem gleichen Prozentsatz intervenieren kann. Wenn es
um 100 Prozent geht, dann muss man sich das sowieso noch mehr überlegen.
       In diesem Sinne möchte ich sagen, dass wir über diesen Änderungsantrag intern im Rahmen der Kriterien,
die festgelegt werden, auch diskutieren werden, aber ich möchte hier sagen, dass wir ihn ablehnen sollen, weil ich
es nicht für richtig finden würde, dass man generell sagt, dass 100 Prozent gezahlt werden. In diesem Sinne noch
einmal die Bitte, dass man den Änderungsantrag ablehnt.

       PRESIDENTE: Passiamo alla votazione dell'emendamento presentato dal consigliere Leitner. E' aperta la
votazione.

         (si sentono voci di consiglieri)

         No, io non ho schiacciato.
         Come no?

         LEITNER (Die Freiheitlichen): (unterbricht)

         PRESIDENTE: No, collega, non ho schiacciato io.

         LEITNER (Die Freiheitlichen): (unterbricht)

         PRESIDENTE: No, non ho schiacciato io. E' un doppio comando. Non ho schiacciato io. E' aperta la vota-
zione.

         CONSIGLIERI: (interrompono)
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      PRESIDENTE: Collega, per cortesia!

      MAIR (Die Freiheitlichen): No, non collega!

      STOCKER S. (Die Freiheitlichen): Questa è una vergogna.

      PRESIDENTE: Chiudo la votazione.

      CONSIGLIERI: (interrompono)

      PRESIDENTE: No, non ho dato la colpa a nessuno.

      LEITNER (Die Freiheitlichen): (unterbricht)

      PRESIDENTE: Quardate il tempo della votazione. Con 9 voti favorevoli, 17 voti contrari e 1 astensione
l'emendamento non viene approvato.
      Passiamo alla discussione sull'articolo 5. Chi vuole intervenire? Collega Leitner, prego.

       LEITNER (Die Freiheitlichen): Ich habe zum Fortgang der Arbeiten gedrückt und das habe ich gesagt. Sie
werden einen Misstrauensantrag bekommen, Herr Präsident. Das lassen wir uns nicht gefallen. Es kann nicht
sein, dass man bei einer Abstimmung, wenn sie einem nicht passt, einfach sagt, ich habe nicht gedrückt.

      PRESIDENTE: Non ho schiacciato io.

      LEITNER (Die Freiheitlichen): Wer hat denn gedrückt? Es hat ein Ergebnis gegeben.

      PRESIDENTE: Siamo qui in due, cioè il segretario generale e io, per cortesia!
      Collega Steger, prego.

        STEGER (SVP): Ganz kurz, um die Zustimmung zu diesem Artikel zu geben, der, aus meiner Sicht, wichtig
ist. Wir haben jetzt einen aktuellen Fall, wo es ganz wichtig ist, dass die Bauarbeiten fortschreiten können, dass
aber das, was gefunden wurde, auf jeden Fall der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und dass nicht die Ei-
gentümer die Mehrkosten zu tragen haben. Ich finde diesen Artikel, der die Möglichkeit gibt, hier schnell von Sei-
ten der öffentlichen Hand einzugreifen, für sinnvoll, vor allem im Sinne dessen, was die Vorredner schon gesagt
haben, dass man archäologische Funde dann auch nicht nur öffentlich zugänglich macht, sondern auch findet und
dann auch bestmöglich entwickelt. Danke!

      KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Ich bitte den Landesrat Mussner, auf meine Frage zu antworten. Ich
habe gefragt, was aus diesen Ausgrabungen in Siebeneich geworden ist, die damals unter höchster Geheimhal-
tung gestanden sind. Im Zusammenhang mit diesem Gesetz wurde ich heute gefragt, was dort effektiv herausge-
kommen ist. Ich würde den Landesrat um eine Auskunft bitten.

       MUSSNER (Landesrat für ladinische Bildung und Kultur, Museen und Denkmäler, Verkehrsnetz und
Mobilität - SVP): Bei diesem Gesetz geht es um die Grabungen beim Grieser Hof. Das sind wirklich Grabungen,
die von ganz großer Wichtigkeit sind. Was die Grabungen in Siebeneich anbelangt, bin ich nicht imstande, darüber
Auskunft zu geben. Ich kenne das nicht.

      PRESIDENTE: Apro la votazione sull'articolo 5: approvato con 18 voti favorevoli e 9 astensioni.

                                                 CAPO IV
                                DISPOSIZIONI IN MATERIA DI ORDINAMENTO
                                       DEGLI UFFICI E PERSONALE
                                                  Art. 6
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 Modifica della legge provinciale 21 maggio 1981, n. 11, “Nuovo ordinamento degli uffici e del perso-
                                  nale della Provincia autonoma di Bolzano”
1. L’articolo 35 della legge provinciale 21 maggio 1981, n. 11, è così sostituito:
“Art. 35 (Agenzia di stampa e informazione) - 1. Presso la Ripartizione provinciale Presidenza e Re-
lazioni estere è istituita una specifica struttura operativa denominata Agenzia di stampa e informa-
zione, di seguito Agenzia, con il compito di garantire un’efficace, tempestiva e professionale informa-
zione ai cittadini in ordine all’attività della Giunta provinciale e dell’amministrazione provinciale.
2. La Giunta provinciale definisce le competenze dell’Agenzia e approva un piano di sviluppo della
comunicazione e dell’informazione, elaborato dall’Agenzia e inteso come strumento di garanzia della
trasparenza amministrativa.
3. L’Agenzia si avvale di uno specifico sistema informativo per consentire, attraverso tutti i media, la
più celere e completa informazione sull’attività della Giunta provinciale e dell’amministrazione provin-
ciale.
4. Per lo svolgimento delle attività giornalistiche di competenza dell’Agenzia, la Provincia può asse-
gnare non più di 12 giornalisti con contratto a tempo determinato, di durata pari a quella della legi-
slatura.
5. Per un periodo pari a quello della legislatura all’Agenzia può inoltre essere assegnato anche per-
sonale provinciale per funzioni amministrative e di supporto, nonché per l’attività giornalistica, se
iscritto all’albo nazionale dei giornalisti ed in possesso di provata esperienza nei settori stampa, ra-
diotelevisione, internet e relazioni pubbliche.
6. Al personale dell’Agenzia spetta, secondo le funzioni svolte, il trattamento economico, previden-
ziale ed assistenziale previsto dal contratto nazionale giornalistico. Il personale amministrativo pro-
vinciale assegnato all’Agenzia può optare per il trattamento previsto dal contratto nazionale di lavoro
giornalistico o per quello previsto dal contratto per il personale amministrativo provinciale.
7. Il responsabile dell’Agenzia, che assume la qualifica di direttore, è nominato dalla Giunta provin-
ciale e risponde del suo operato al Presidente della Provincia. Al Direttore dell’Agenzia spetta il trat-
tamento economico, previdenziale e assistenziale previsto per il redattore capo dal contratto nazio-
nale di cui al comma 6.”
                                                     ----------
                                                 4. ABSCHNITT
                                        BESTIMMUNGEN IM BEREICH
                                     ÄMTERORDNUNG UND PERSONAL
                                                      Art. 6
  Änderung des Landesgesetzes vom 21. Mai 1981, Nr. 11, „Neuordnung der Ämter und des Perso-
                                 nalwesens der autonomen Provinz Bozen“
1. Artikel 35 des Landesgesetzes vom 21. Mai 1981, Nr. 11, erhält folgende Fassung:
„Art. 35 (Agentur für Presse und Information) - 1. Bei der Landesabteilung Präsidium und Außenbe-
ziehungen wird eine spezifische operative Struktur mit der Bezeichnung Agentur für Presse und In-
formation, in der Folge Agentur genannt, eingerichtet, deren Aufgabe darin besteht, die Bürger effi-
zient, zeitnah und professionell über die Tätigkeiten der Landesregierung und der Landesverwaltung
zu informieren.
2. Die Landesregierung legt die Zuständigkeiten der Agentur fest und genehmigt einen von der
Agentur ausgearbeiteten Entwicklungsplan für Kommunikation und Information, welcher der Siche-
rung der Transparenz der Verwaltung dient.
3. Die Agentur nutzt ein spezifisches Informationssystem, um durch alle Medien eine möglichst ra-
sche und vollständige Information über die Tätigkeit der Landesregierung und der Landesverwaltung
sicherzustellen.
4. Für die Abwicklung der journalistischen Tätigkeit, die in die Zuständigkeit der Agentur fällt, kann
das Land nicht mehr als 12 Journalisten mit befristetem Vertrag, dessen Laufzeit der Legislaturpe-
riode entspricht, vorsehen.
5. Der Agentur kann für die Dauer der Legislaturperiode außerdem auch Landespersonal für Ver-
waltungs- und unterstützende Tätigkeiten sowie für journalistische Tätigkeiten zugewiesen werden,
sofern es im staatlichen Journalistenverzeichnis eingetragen ist und eine einschlägige Erfahrung in
den Bereichen Presse, Rundfunk, Internet und Öffentlichkeitsarbeit aufweist.
11

       6. Dem Personal der Agentur stehen, entsprechend den ausgeübten Funktionen, die Besoldung so-
       wie die Fürsorge- und Vorsorgeleistungen gemäß staatlichem Kollektivvertrag für Journalisten zu.
       Das der Agentur zugewiesene Verwaltungspersonal des Landes kann sich für die Anwendung des
       staatlichen Vertrags für Journalisten oder des Kollektivvertrags für das Verwaltungspersonal des
       Landes entscheiden.
       7. Der Verantwortliche der Agentur, der die Qualifikation Direktor erwirbt, wird von der Landesregie-
       rung ernannt und ist dem Landeshauptmann rechenschaftspflichtig. Dem Direktor der Agentur ste-
       hen die Besoldung sowie die Fürsorge- und Vorsorgeleistungen zu, die vom staatlichen Kollektivver-
       trag laut Absatz 6 für den Chefredakteur vorgesehen sind.“

         Emendamento n. 1, presentato dal consigliere Leitner: Articolo 6: "L’articolo è soppresso."
         Artikel 6: "Der Artikel wird gestrichen."
          Emendamento n. 2, presentato dal consigliere Pöder: "L’articolo è soppresso."
         Artikel 6: "Der Artikel wird gestrichen."
         Emendamento n. 3, presentato dal consigliere Köllensperger: "L’articolo è soppresso."
         Artikel 6: "Der Artikel wird gestrichen."
         Emendamento n. 4, presentato dai consiglieri Foppa, Heiss e Dello Sbarba: Articolo 6, comma 1: Nel
comma 1 del nuovo articolo 35 della legge provinciale 21 maggio 1981, n. 11, le parole dopo le parole "con il com-
pito" sono così sostituite: "di informare la cittadinanza ai sensi dell’articolo 9 della legge n. 150/2000 in modo effi-
ciente, tempestivo, trasparente e chiaro sulle attività della Giunta e dell’amministrazione provinciali."
         Artikel 6 Absatz 1: Im neuen Artikel 35 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 21. Mai 1981, Nr. 11, wird der
Satzteil nach den Wörtern "darin besteht" durch folgenden Wortlaut ersetzt: "die Bürgerinnen und Bürger entspre-
chend dem Artikel 9 des Gesetzes Nr. 150/2000 effizient, zeitnah, transparent und klar über die Tätigkeiten der
Landesregierung und der Landesverwaltung zu informieren."
         Emendamento n. 5, presentato dai consiglieri Foppa, Heiss e Dello Sbarba: Articolo 6, comma 1: Il comma
4 del nuovo articolo 35 della legge provinciale 21 maggio 1981, n. 11, è così sostituito:
         "4. Per lo svolgimento delle attività giornalistiche di competenza dell’Agenzia, la Provincia può assumere
non più di 12 giornaliste e giornalisti. Almeno la metà dei posti deve essere a tempo indeterminato e per i restanti
si possono stipulare contratti a tempo determinato per la durata della legislatura."
         Artikel 6 Absatz 1: Der neue Artikel 35 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 21. Mai 1981, Nr. 11, erhält fol-
gende Fassung:
         "4. Für die Abwicklung der journalistischen Tätigkeit, die in die Zuständigkeit der Agentur fällt, kann das
Land nicht mehr als 12 Journalistinnen und Journalisten anstellen. Mindestens die Hälfte der Stellen muss unbe-
fristet besetzt werden, für den Rest können befristete Verträge für die Dauer der Legislaturperiode abgeschlossen
werden."
         Emendamento n. 6, presentato dai consiglieri Foppa, Heiss e Dello Sbarba: Articolo 6, comma 1: Nel
comma 4 del nuovo articolo 35 della legge provinciale 21 maggio 1981, n. 11, dopo le parole "12 giornalisti" sono
inserite le seguenti parole: ", e comunque non più del doppio dei giornalisti dell’ufficio stampa del Consiglio provin-
ciale,".
         Artikel 6 Absatz 1: Im neuen Artikel 35 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 21. Mai 1981, Nr. 11, wird nach
den Wörtern "12 Journalisten" folgender Wortlaut eingefügt: ", auf jeden Fall aber nicht mehr als doppelt so viele
als jene des Presseamtes des Landtags,".
         Emendamento n. 7, presentato dal presidente della Provincia Kompatscher: Articolo 6, comma 1: Alla fine
del nuovo comma 4 dell'articolo 35 della legge provinciale 21 maggio 1981, n. 11, è aggiunto il seguente periodo:
"Tale contingente corrisponde alla dotazione organica dell'Ufficio stampa al momento dell'istituzione della presente
Agenzia."
         Artikel 6 Absatz 1: Am Ende vom neuen Artikel 35 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 21. Mai 1981, Nr. 11,
wird folgender Satz hinzugefügt: "Dieses Kontingent entspricht dem Plansoll des Presseamts zum Zeitpunkt der
Einrichtung dieser Agentur."
         Emendamento n. 8, presentato dal presidente della Provincia Kompatscher: Articolo 6, comma 1: L'ultimo
periodo del nuovo comma 6 dell'articolo 35 della legge provinciale 21 maggio 1981, n. 11, è così sostituito: "Ferma
restando l'invarianza della spesa a carico del bilancio provinciale, il personale amministrativo provinciale asse-
gnato all'Agenzia può optare per il trattamento previsto dal contratto nazionale di lavoro giornalistico o per quello
previsto dal contratto per il personale amministrativo provinciale."
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        Artikel 6 Absatz 1: Der letzte Satz vom neuen Artikel 35 Absatz 6 des Landesgesetzes vom 21. Mai 1981,
Nr. 11, erhält folgende Fassung: "Unter Beibehaltung der Ausgaben zu Lasten des Landeshaushaltes kann sich
das der Agentur zugewiesene Verwaltungspersonal des Landes für die Anwendung des staatlichen Vertrags für
Journalisten oder des Kollektivvertrags für das Verwaltungspersonal des Landes entscheiden."
        Emendamento n. 9, presentato dal consigliere Pöder: Articolo 6, comma 1: Il nuovo comma 7 dell’articolo
35 della legge provinciale 21 maggio 1981, n. 11, è così sostituito:
        "7. Il responsabile dell’Agenzia, che assume la qualifica di direttore, è nominato dalla Giunta provinciale
sulla base di un concorso pubblico. Al Direttore dell’Agenzia spetta il trattamento economico, previdenziale e assi-
stenziale previsto per il redattore capo dal contratto nazionale di cui al comma 6."
        Artikel 6 Absatz 1: Der neue Artikel 35 Absatz 7 des Landesgesetzes vom 21. Mai 1981, Nr. 11, erhält fol-
gende Fassung:
        "7. Der Verantwortliche der Agentur, der die Qualifikation Direktor erwirbt, wird von der Landesregierung
nach einem ordentlichen öffentlichen Wettbewerbsverfahren ernannt. Dem Direktor der Agentur stehen die Besol-
dung sowie die Fürsorge- und Vorsorgeleistungen zu, die vom staatlichen Kollektivvertrag laut Absatz 6 für den
Chefredakteur vorgesehen sind."
        Emendamento n. 10, presentato dal consigliere Leitner: Articolo 6 comma 1: Nel nuovo comma 7
dell’articolo 35 della legge provinciale 21 maggio 1981, n. 1, sono soppresse le seguenti parole: "e risponde del
suo operato al presidente della Provincia".
        Artikel 6 Absatz 1: Im neuen Artikel 35 Absatz 7 des Landesgesetzes vom 21. Mai 1981, Nr. 11, werden
folgende Wörter gestrichen: "und ist dem Landeshauptmann rechenschaftspflichtig".
        Emendamento n. 11, presentato dai consiglieri Foppa, Heiss e Dello Sbarba: Articolo 6, comma 1: Nel
comma 7 del nuovo articolo 35 della legge provinciale n. 11, sono soppresse le seguenti parole: "e risponde del
suo operato al presidente della Provincia."
        Artikel 6 Absatz 1: Im neuen Artikel 35 Absatz 7 des Landesgesetzes vom 21. Mai 1981, Nr. 11, werden die
Wörter "und ist dem Landeshauptmann rechenschaftspflichtig" gestrichen.
        Emendamento n. 12, presentato dal presidente della Provincia Kompatscher: Articolo 6, comma 1: Nel
nuovo comma 7 dell'articolo 35 della legge provinciale 21 maggio 1981, n. 11, le parole "e risponde del suo ope-
rato al Presidente della Provincia" sono sostituite dalle parole "e opera in base alle direttive impartite dall'organo di
vertice dell'amministrazione".
        Artikel 6 Absatz 1: Im neuen Artikel 35 Absatz 7 des Landesgesetzes vom 21. Mai 1981, Nr. 11, werden die
Wörter "und ist dem Landeshauptmann rechenschaftspflichtig" durch die Wörter "und handelt aufgrund der Richtli-
nien des Führungsorgans der Verwaltung" ersetzt.
        La parola al consigliere Köllensperger, prego.

       KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Ich habe einen
Streichungsantrag eingebracht. Nach den Erklärungen gestern im Rahmen der "Aktuellen Fragestunde" und nach
Durchsicht der anderen Änderungsanträge, die ich hier vorliegen habe und über die ich diskutieren möchte, ziehe
ich den Änderungsantrag Nr. 3 zurück.

        FOPPA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Ich habe die Änderungsanträge der Kollegen
angeschaut und sehe da eine allgemeine Skepsis grundsätzlich gegenüber dieser Presseagentur. Wir möchten
uns dieser generellen Skepsis jetzt nicht unbedingt anschließen, denn wir sehen ein, dass eine Landesregierung
auch eine Pressearbeit braucht und Journalistinnen und Journalisten zur Verfügung haben soll.
        Wir haben aber einige inhaltliche Bedenken und diese haben wir in Korrekturvorschlägen angebracht. Im
Änderungsantrag Nr. 4 geht es darum, wie die Journalistinnen und Journalisten in der Agentur zu arbeiten haben.
Im jetzigen Vorschlag steht, dass diese Arbeit effizient, zeitnah und professionell erfolgen soll. Wir haben aber auf
das Staatsgesetz Nr. 150 Bezug genommen, das die Information und Kommunikation der öffentlichen Verwaltung
regelt. Dort ist es ein bisschen genauer definiert. Wir schlagen also vor, anstatt "professionell" hineinzuschreiben,
was alles und nichts heißen kann, ganz deutlich auf dieses Gesetz Bezug zu nehmen und auch diesen Passus
"transparent und klar" zu übernehmen. Es ist so, dass die Information einerseits von der Landesregierung an die
Bürgerinnen und Bürger geht, andererseits haben aber auch die Bürgerinnen und Bürger eines Landes das Recht,
über die Arbeit ihrer Regierung in einer gewissen Weise informiert zu werden. Diese Weise ist so festgeschrieben,
wie ich finde gut, nämlich effizient, zeitnah, transparent und klar. Transparenz sollte auf jeden Fall drinnen stehen,
denn das ist das Recht, das von den Bürgerinnen und Bürgern ausgeht.
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