WORTPROTOKOLL RESOCONTO INTEGRALE - Südtiroler Landtag

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XV. Legislaturperiode                        XV legislatura

         WORTPROTOKOLL                           RESOCONTO INTEGRALE
       DER LANDTAGSSITZUNG                     DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO
                                                      PROVINCIALE
                   NR. 145                                       N. 145

                vom 16.12.2016                                del 16/12/2016

Präsident                          Dr. Roberto Bizzo                               Presidente
Vizepräsident                    Dr. Thomas Widmann                            Vicepresidente
WORTPROTOKOLL                                                         RESOCONTO INTEGRALE
           DER LANDTAGSSITZUNG                                                   DELLA SEDUTA DEL CONSIGLIO
                                                                                        PROVINCIALE
                              NR. 145                                                                         N. 145

                         vom 16.12.2016                                                                 del 16/12/2016

                     Inhaltsverzeichnis                                                                       Indice

Landesgesetzentwurf Nr. 112/16: "Bestimmungen                                 Disegno di legge provinciale n. 112/16: "Dispo-
in Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz                                     sizioni collegate alla legge di stabilità 2017". . . . . .
2017". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 8      . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 8

Landesgesetzentwurf Nr. 108/16: "Bestimmungen                                 Disegno di legge provinciale n. 108/16: "Disposi-
über das Erstellen des Haushaltes für die Finanz-                             zioni per la formazione del bilancio di previsione
jahre 2017, 2018 und 2019 (Stabilitätsgesetz                                  per gli esercizi 2017, 2018 e 2019 (legge di
2017)". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 49        stabilità 2017)". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 49

Landesgesetzentwurf Nr. 106/16: "Haushaltsvor-                                Disegno di legge provinciale n. 106/16: "Bilancio
anschlag der Autonomen Provinz Bozen für die                                  di previsione della Provincia autonoma di Bolzano
Finanzjahre 2017, 2018 und 2019". . . . . . Seite 49                          per gli esercizi 2017, 2018 e 2019". . . . . . .pag. 49

Tagesordnung Nr. 4 vom 29/11/2016, eingebracht                                Ordine del giorno n. 4 del 29/11/2016, presentata
vom Abgeordneten Pöder, betreffend Erschwer-                                  dal consigliere Pöder, riguardante introdurre punti
niszulagen auch für Lohnabhängige und                                         di svantaggio e relativi incentivi anche per lavora-
Selbständige. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 50            tori dipendenti e autonomi. . . . . . . . . . . . . .pag. 50

Tagesordnung Nr. 9 vom 2.12.2016, eingebracht                                 Ordine del giorno n. 9 del 2/12/2016, presentato
vom Abgeordneten Urzì, betreffend NEIN zur                                    dal consigliere Urzì, riguardante NO al finanzia-
öffentlichen Parteienfinanzierung durch das Land.                             mento pubblico provinciale ai partiti. . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 53   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 53

Tagesordnung Nr. 10 vom 5.12.2016, eingebracht                                Ordine del giorno n. 10 del 5/12/2016, presentata
vom Abgeordneten Urzì, betreffend den Schulka-                                dal consigliere Urzì, riguardante il calendario sco-
lender. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 56       lastico. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 56

Tagesordnung Nr. 11 vom 5.12.2016, eingebracht                                Ordine del giorno n. 11 del 5/12/2016, presentato
vom Abgeordneten Urzì, betreffend Tarife für po-                              dal consigliere Urzì, riguardante tariffario presta-
dologische Dienstleistungen bei Diabetespa-                                   zioni podologiche per pazienti diabetici. . . . . . . . .
tienten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 58       . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 58

Tagesordnung Nr. 12 vom 6.12.2016, eingebracht                                Ordine del giorno n. 12 del 6/12/2016, presentato
vom Abgeordneten Urzí, betreffend die Polizeibe-                              dal consigliere Urzì, riguardante riassegnare in
amten mit Zweisprachigkeitsnachweis sollen wie-                               Alto Adige gli agenti di Polizia provvisti di attestato
der der Provinz Bozen zugeteilt werden. . . . . . . . .                       di bilinguismo. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 60
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 60
Tagesordnung Nr. 13 vom 6.12.2016, eingebracht                             Ordine del giorno n. 13 del 6/12/2016, presentato
vom Abgeordneten Urzì, betreffend Asbest: Sensi-                           dal consigliere Urzì, riguardante amianto, preve-
bilisierungskampagne. . . . . . . . . . . . . . . . Seite 62               dere una campagna pubblica di sensibilizzazione.
                                                                           . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 62

Tagesordnung Nr. 14 vom 6.12.2016, eingebracht                             Ordine del giorno n. 14 del 6/12/2016, presentato
vom Abgeordneten Urzì, betreffend Abgänger der                             dal consigliere Urzì, riguardante diplomati magi-
Lehrerbildungsanstalt in prekärer Beschäftigungs-                          strali precari. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .pag. 64
lage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 64

Tagesordnung Nr. 17 vom 12.12.2016, einge-                                 Ordine del giorno n. 17 del 12/12/2016, presentata
bracht von den Abgeordneten Zimmerhofer, Knoll                             dai consiglieri Zimmerhofer, Knoll e Atz Tammerle,
und Atz Tammerle, betreffend Förderung von E-                              riguardante promozione della mobilità elettrica. . .
Mobilität. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 67    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . pag. 67

Tagesordnung Nr. 25 vom 13.12.2016, einge-                                 Ordine del giorno n. 25 del 13/12/2016, presentato
bracht vom Abgeordneten Blaas, betreffend Cam-                             dal consigliere Blaas, riguardante campeggio
ping am Bauernhof. . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite 72             nell'ambito dell'agriturismo. . . . . . . . . . . . . pag. 72
1

      Vorsitz des Präsidenten | Presidenza del presidente: dott. Roberto Bizzo

      Ore 10.05 Uhr

      Namensaufruf - appello nominale

         PRESIDENTE: La seduta è aperta. Ai sensi dell’articolo 59, comma 3, del regolamento interno il pro-
cesso verbale della seduta precedente è messo a disposizione delle consigliere e dei consiglieri provinciali
in forma cartacea. Su di esso possono essere presentate, per iscritto, richieste di rettifica alla Presidenza
entro la fine della seduta. Qualora non dovesse pervenire alcuna richiesta di rettifica, il processo verbale si
intende approvato.
         Copie del processo verbale sono a disposizione delle consigliere e dei consiglieri presso le collabora-
trici e i collaboratori addetti alla stesura del processo verbale stesso.
         Per la seduta odierna si è giustificato il consigliere Wurzer.
         Come concordato ieri nella riunione dei capigruppo interrompo la seduta brevemente per un'altra riu-
nione del collegio dei capigruppo per informare i colleghi sulla procedura da seguire per questa mattina.

                                                  ORE 10.08 UHR
                                                     ----------
                                                  ORE 10.26 UHR

       PRESIDENTE: La seduta riprende.
       Comunico che nel corso della riunione del collegio dei capigruppo è stata formalmente richiesta una
riunione delle minoranze. Pertanto sospenda nuovamente la seduta.

                                                  ORE 10.26 UHR
                                                     ----------
                                                  ORE 10.54 UHR

      PRESIDENTE: La seduta riprende.
      Ha chiesto la parola il Presidente della Provincia Kompatscher sull'ordine dei lavori.

       KOMPATSCHER (SVP): Danke, Herr Präsident! Nachdem gestern aufgrund einer Abstimmungs-
panne der politischen Mehrheit der Gesetzentwurf Nr. 107/16 nicht genehmigt worden ist, hat die Landesre-
gierung gestern im Rahmen einer Sondersitzung erneut einen Gesetzentwurf genehmigt, der die Nummer
112/16 trägt. Derselbe entspricht jenem Text, der gestern zur Abstimmung gebracht worden ist, also nach
den erfolgten Änderungen während den Arbeiten in der Aula, mit einer Ausnahme, und zwar Artikel 17. Dort
steht im deutschen Text anstelle des Wortes "Empfehlung" das Wort "Vorschläge", im italienischen Text statt
"suggerimenti" "proposte". Sonst ist der Text jener, der zur Abstimmung gelangt ist, dann aber nicht die
Mehrheit erhalten hat. Dieser Text ist dann auch vom zuständigen Gesetzgebungsausschuss behandelt
worden und auch der Rat der Gemeinden hat sein Gutachten abgegeben. Ich stelle deshalb zwei Anträge,
zum einen den Antrag, diesen Gesetzentwurf im Sinne von Artikel 88 Absatz 2 der Geschäftsordnung zur
Behandlung zuzulassen. Sie wissen, dass die Geschäftsordnung dafür eine qualifizierte Mehrheit vorsieht.
Sollte die erste Abstimmung positiv ausgehen, dann stelle ich den Antrag, den Gesetzentwurf im Sinne von
Artikel 62 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung zu setzen.

      HEISS (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Zum Fortgang der Arbeiten. Danke, Herr
Landeshauptmann für die gebotenen Erläuterungen zum bisherigen und zu dem von Ihnen gewünschten
Procedere. Wir haben uns als politische Minderheit getroffen und uns einige Dinge überlegt. Ich bin natürlich
nicht der Sprecher der politischen Minderheit, möchte aber doch einer Position innerhalb der politischen
Minderheit Ausdruck verleihen und nochmals auf die gestrigen Vorfälle und das Procedere zu sprechen
kommen.
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        Es ist deutlich geworden, dass die Abstimmung gestern zu einer Patt-Stellung geführt und zu einer
damit verbundenen Niederlage der Mehrheit geführt hat. Ich glaube, dass sich die Minderheit in diesem Zu-
sammenhang verantwortungsvoll gezeigt und im Hinblick auf das Stabilitätsgesetz eine Position gefunden
hat, mit der die Kolleginnen und Kollegen zum Ausdruck gebracht haben, dass sie dafür sind, dass die Ge-
setze weitergehen, da sie wichtig sind. Wir haben bereits gestern eine verantwortliche Position angekündigt,
die auch medial kommuniziert worden ist. Wir hoffen, dass das auch von Ihrer Seite anerkannt wird.
        Wir möchten deutlich darauf hinweisen, geschätzte Kollegen der Mehrheit, dass diese Panne nicht
zufällig geschehen ist und auch nicht ein Fehldrücken von zwei Ihrer Vertreter war. Wir haben den Eindruck,
dass in den Gesetzgebungsprozessen und in der Zusammenarbeit deutlicher Verbesserungsbedarf besteht.
Die Arbeit in den Gesetzgebungsausschüssen ist häufig durch ein sehr überhastetes Vorgehen mit sehr
vielen Änderungsanträgen gekennzeichnet, durch eine Hektik, die dem Gesetzgebungsprozess in der bishe-
rigen Legislatur nicht sonderlich gut getan hat. Wir sollten dies zum Anlass nehmen, um uns zu Beginn des
kommenden Jahres einmal zusammenzusetzen und uns Gedanken darüber zu machen, wie wir die Abläufe
verbessern und solche Pannen künftig vermeiden können. Wir halten dies, wie gesagt, nicht für einen ein-
maligen Ausrutscher, den die Opposition dann ausbügelt, sondern für eine eingeschlichene systemische
Problematik. Darüber sollten wir wirklich sprechen, denn wir sind es den Gesetzen und dem Ansehen des
Landtages geschuldet, dass in diesem Hause gut gearbeitet wird. Ich glaube, dass diese Position von der
politischen Minderheit weitgehend geteilt wird. Wir könnten auch bocken und den Fortgang der Arbeiten
blockieren, aber wir haben gestern quer durch die Bank eine andere Haltung bewiesen, die wir fortsetzen
möchten, allerdings mit der Auflage, dass wir uns zu Beginn des kommenden Jahres über eine andere Vor-
gehensweise und über notwendige Verbesserungen unterhalten.

       PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Ich möchte wissen, was mit den Änderungsanträgen
passiert. Wir hatten natürlich keine Zeit, Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf einzubringen. Ich weiß
nicht, wie wir damit verfahren, das heißt, ob die Änderungsanträge des ursprünglichen Gesetzentwurfes
wieder aufgenommen werden oder wie auch immer. Ich werde bei der Abstimmung über die Aufnahme des
Gesetzentwurfes in die Tagesordnung bzw. über dessen Zulassung nicht mitstimmen, um das Quorum zu
senken.
       Ich möchte dem, was der Kollege Heiss gesagt hat, nichts hinzufügen, sondern möchte lediglich noch
eine Anmerkung in Bezug auf das Abstimmungsverhalten machen. Für die Registrierung und das Funktio-
nieren de Abstimmung ist jeder Abgeordnete selbst verantwortlich. Ich bin nicht dafür, dass nach außen hin
die Verantwortung auf Technik, Angestellte des Landtages usw. immer abgewälzt wird.

      KOMPATSCHER (SVP): (unterbricht)

       PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Ich meine nicht den Landeshauptmann. In der Kom-
munikation nach außen wird jetzt wieder Verantwortung verteilt. Die Angestellten des Landtages wären
Schuld, weil sie die Technik nicht im Griff haben oder was auch immer. Wenn es verantwortliche Positionen
gibt, dann müssen die auch die Verantwortung übernehmen. Man kann nicht immer alles auf die Angestell-
ten oder auf wen auch immer abwälzen. Die Mehrheit hat ihre Abstimmung verbockt und nicht wieder gut
gemacht. Das muss klar sein!
       Heute ist auch medial angeklungen, dass man Präsident Bizzo vorwerfen würde, dass er zu schnell
gehandelt hätte. Der Präsident hat völlig korrekt gehandelt und das Abstimmungsergebnis nicht zu schnell
verkündet. Auf Nachfrage hat er erklärt, wie das Abstimmungsergebnis ausschaut. In dieser Frage muss ich
Präsident Bizzo absolut korrektes Verhalten bescheinigen, und ich halte es nicht für angebracht, wenn Ver-
treter hergehen und sagen: "Er hätte noch ein bisschen warten können." So können wir nicht verfahren!
       Wie gesagt, ich möchte die Frage geklärt haben, ob wir Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf
behandeln wollen oder nicht.

       PRESIDENTE: Per quanto riguarda emendamenti e ordini del giorno, abbiamo già precisato anche
nella riunione dei capigruppo che nel caso venisse prima ammesso e poi inserito nell’ordine del giorno il
disegno di legge n. 112/16 si aprirà la discussione generale, per cui ci sarà tempo come da regolamento per
la presentazione di ordini del giorno ed emendamenti. Mi risulta che alcuni emendamenti siano già pervenuti.
       Ha chiesto la parola il consigliere Urzì sull’ordine dei lavori, prego.
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      URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Volevo intervenire per il no sulla richiesta fatta dal presidente Kom-
patscher.

      PRESIDENTE: Può farlo dopo che i consiglieri sono intervenuti sull’ordine dei lavori, che hanno la
precedenza. La parola al consigliere Leitner sull’ordine dei lavori, prego.

        LEITNER (Die Freiheitlichen): Zum Fortgang der Arbeiten. Ich möchte das unterstreichen, was Kol-
lege Heiss gesagt hat. Ich möchte schon, dass in der Öffentlichkeit klar ist, dass die politische Minderheit in
dieser Frage Verantwortung übernimmt. Wir könnten es auch anders machen und uns anderes einfallen
lassen, was aber sicher nicht im Interesse der Bürger wäre. Die Verantwortung, die die politische Minderheit
übernimmt, soll auch gewürdigt werden, und zwar nicht in dem Sinne, dass man uns einen Antrag mehr oder
weniger annimmt, sondern auch auf die Zukunft gerichtet, beispielsweise dann, wenn es darum geht, Ge-
setze vorzulegen. Hier sollte man sich wirklich eine neue Prozedur ausdenken, indem man die Opposition
vielleicht von Anfang an mehr einbindet. Es ist nicht produktiv, wenn die Einbringer selber im letzten Moment
Änderungsanträge einbringen - auch nach den Arbeiten im Gesetzgebungsausschuss -, denn so wird der
Gesetzgebungsausschuss auch ein bisschen relativiert. Die Mitglieder des Gesetzgebungsausschusses
machen sich ja die Mühe, die Gesetzestexte genau zu studieren und eventuell Änderungsanträge einzubrin-
gen. Es ist nicht fair und vom Procedere her nicht gut, wenn von den Einbringern immer wieder Änderungs-
anträge eingebracht werden. Die Einbringer werden doch wissen, was sie wollen. Wenn sie ein Gesetz vor-
legen, sollte man eigentlich davon ausgehen, dass sie wissen, was sie eigentlich wollen. Wenn Änderungs-
anträge den Text über den Haufen werfen, dann ist das nicht angenehm und auch nicht im Sinne einer guten
Gesetzgebung. Wir haben – auch das sei gesagt – die Geschäftsordnung strapaziert, wobei ich der Meinung
bin, dass die Anwendung korrekt ist, aber aus Präzedenzfallen soll man lernen und sie nicht zum Anlass
nehmen, um sie zu wiederholen.
        Wie gesagt, was die Gesetzgebung grundsätzlich anbelangt, sollte man sich schon gemeinsam über-
legen, wie wir es besser machen können. Auch ich unterstreiche, dass es zu billig und zu einfach ist, die
Mitarbeiter im Landtag zur Verantwortung zu ziehen, wenn eine Panne passiert. Jeder muss seine politische
Verantwortung tragen. Wir haben ja erlebt, dass es mit der Anlage manchmal ein bisschen länger dauert, bis
das Licht aufleuchtet. Da muss jeder selber kontrollieren und auch da gilt die Eigenverantwortung, von der
wir immer wieder reden.

       KÖLLENSPERGER (Movimento 5 Stelle - 5 Sterne Bewegung - Moviment 5 Steiles): Ich schließe
mich den Worten der Kollegen Leitner und Heiss an, dass es sich hier nicht um eine Schwäche der Opposi-
tion, sondern klarerweise um ein Entgegenkommen und Verantwortungsbewusstsein handelt. Es geht
darum, keinen Schaden anzurichten, da im abgelehnten Gesetz einige wichtige Artikel enthalten waren, vom
Ehrenamt bis hin zur Familie, öffentliche Bedienstete, Elektromobilität usw. Es war ja nicht alles zu verwer-
fen. Ich möchte aber auch unterstreichen, so wie es Kollege Heiss bereits gesagt hat, dass wir uns erwarten,
dass man sich zu Beginn des nächsten Jahres einmal zusammensetzt, um über die Arbeit in den Ausschüs-
sen und generell über die Einbringung von Gesetzentwürfen zu reden. Ich habe einen Tagesordnungspunkt
eingereicht, der aber nur den dritten Gesetzgebungsausschuss betrifft. Man sollte einmal generell darüber
sprechen, wie man besser und zielvoller vorgehen kann, denn das wäre eine Aufwertung des Landtages.
Die Arbeit in den Gesetzgebungsausschüssen wird durch den Mangel an Zeit und das Last-Minute-Einbrin-
gen von Ersetzungsanträgen oft ad absurdum geführt. Über dieses Thema möchte ich zu Beginn des
nächsten Jahres mit der Regierung und der politischen Mehrheit reden, denn ich glaube, dass wir im Sinne
aller eine bessere Regelung finden müssen. Das wäre ein Vorteil für alle, auch für die Mehrheit, für die Mit-
arbeiter der Abteilungen, aber auch für die Mitarbeiter des Landtages. Das möchte ich als Gegenleistung
fordern. In diesem Sinne wäre es mir Recht, wenn seitens der Landesregierung eine kurze Stellungnahme
zu dieser berechtigten Bitte kommen würde.

       BLAAS (Die Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann, Sie haben im Rahmen einer Landtagssitzung
vor wenigen Wochen ein bisschen flapsig bemerkt, dass Sie die ganze Arbeit und Verantwortung hätten.
Das mag schon stimmen, aber Sie haben uns in Abrede gestellt und gesagt, dass wir ja nur Forderungen
stellen, zumal unerfüllbare, und Kritik üben könnten. Die Realität holt einen manchmal sehr schnell ein. Ich
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lache nicht aus Schadenfreude, aber einen gewissen Hinweis kann ich mir diesbezüglich natürlich nicht ver-
kneifen.
       Dass wir Verantwortung übernehmen und durchaus abwägen können, ob Schaden abgewendet wer-
den soll oder ob wir nur Nein sagen, um des Nein-Sagens Willen, haben wir wohl alle bewiesen. Ich habe
hier einen parteiübergreifenden Konsens festgestellt, um den festgefahrenen Karren herauszuziehen. Dafür
möchte ich mich bei allen bedanken.
       Festhalten möchte ich allerdings auch noch, dass es hier zu keinem sogenannten Kuhhandel gekom-
men ist. Wir haben das ohne große Gegenforderungen gemacht. Es freut uns allerdings, dass Sie von Ihrer
Seite aus ein gewisses Entgegenkommen signalisiert haben. Damit habe ich alles zu dieser vertrackten Si-
tuation gesagt. Ich hoffe, dass solche Pannen in Zukunft nicht mehr passieren werden.

        FOPPA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Auch ich möchte noch einmal kurz auf das
zurückschauen, was gestern passiert ist. Ich habe da nämlich etwas vermisst. Es ist auch nicht richtig, dass
wir hier von einer Panne sprechen, denn in Wirklichkeit ist keine Panne passiert, sondern es war ein Ab-
stimmungsfehler, den einzelne Abgeordnete begangen haben. Ich habe da eines vermisst, nämlich die Kul-
tur des Zweifelns am eigenen Handeln. Das sollte eigentlich ganz am Anfang stehen und nicht das Abwäl-
zen auf irgendwas oder irgendwen. Ich habe Interviews gesehen, in denen als erstes die Technik in die
Pflicht genommen wurde. Es hätte mir gefallen, wenn Abgeordnete dieses Landtages, die vergessen haben
zu schauen, wie sie abstimmen – es gehört eigentlich zum ABC einer/eines Abgeordneten, dass man über-
prüft, wie man wählt – das auch so kommuniziert hätten. Ich bin nicht damit einverstanden, dass das Ganze
jetzt als Panne in die Geschichte eingeht. Wir sollten lernen, zu unseren eigenen Fehlern zu stehen, umso-
mehr.
        Ich nutze die Gelegenheit, eine Frage an den Präsidenten anzuhängen,. Im Landtag wurde vor zwei
Jahren ein Beschlussantrag unserer Fraktion genehmigt, bei dem es um ein technisches Detail ging, das
uns gestern zu Gute gekommen wäre. Im Beschlussantrag stand nämlich, dass nach der Abstimmung die
Tafel in der Videoübertragung eingeblendet wird, auf der das Abstimmungsergebnis mit der Verteilung der
Ja- und Nein-Stimmen angezeigt wird. Dieser Punkt wurde damals genehmigt, ist aber bis heute noch nicht
umgesetzt worden. Ich möchte Sie auffordern, dieses kleine technische Detail umzusetzen. Vielen Dank!

      PRESIDENTE: Collega Foppa, abbiamo firmato due giorni fa l'incarico per il rifacimento di tutto l'im-
pianto. Giriamo questa proposta volentieri ai tecnici che faranno l'impianto.
      La parola al consigliere Dello Sbarba sull'ordine dei lavori.

         DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Sull’ordine dei lavori per dire
qual è l’atteggiamento del gruppo Verde che terremo nei prossimi minuti. Abbiamo visto che è stato
ripresentato un disegno di legge identico in tutto eccetto quella parola, e mi fa piacere che la Convenzione
non debba solo dare suggerimenti ma possa fare proposte, almeno un effetto positivo dal nostro punto di
vista ce l’ha.
         Volevo dire però che la responsabilità da parte della minoranza è una responsabilità che ci assumi-
amo, di salvare il bilancio, però questa responsabilità per noi del gruppo Verde ha dei limiti, nel senso che
noi non parteciperemo al voto, questo è un andare incontro fino a un certo limite, non partecipare al voto
vuol dire abbassare il quorum, perché ci vogliono i 2/3 dei presenti, quindi se non si partecipa al voto si faci-
lita i raggiungimento dei 2/3, però non ci sentiamo di dire sì a una procedura che a noi pare veramente ec-
cezionale che non vorremmo diventasse un precedente.
         Per quanto riguarda il disegno di legge noi non presenteremo niente. Il nostro è un consenso tecnico,
per cui non presenteremo né ordini del giorno né emendamenti, però voteremo contro tutti gli articoli e quindi
anche nella votazione finale, perché per noi l’atteggiamento è quello di consentire tecnicamente che questo
disegno di legge possa essere salvato, salvando anche il bilancio su cui però abbiamo le nostre contrarietà.

      PRESIDENTE: Prima di dare la parola al Presidente della Provincia Kompatscher saluto la dritte
Klasse der Mittelschule St. Valentin auf der Haide mit Prof. Stimpfl und die zweite Klasse B der Technischen
Fachoberschule Bozen Max Valier mit Prof. Planer. Herzlich Willkommen im Landtag und Frohe Weihnach-
ten!
      La parola al Presidente della Provincia Kompatscher.
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        KOMPATSCHER (SVP): Danke, Herr Präsident! Ich möchte kurz auf die aufgeworfenen Fragen ant-
worten. Ich habe vorher von einer Panne der Mehrheit gesprochen, und zwar in dem Sinne, dass das natür-
lich nicht unser gewünschtes Abstimmungsergebnis war. Ich glaube schon, dass man von einer Panne spre-
chen kann, da es ja nicht die Absicht einzelner Abgeordneter war, nicht dafür zu stimmen. Es ist nicht gelun-
gen, den Abstimmungswunsch ins System zu bringen.
        Wir sind gestern vor der Alternative gestanden, den ganzen formellen ITER noch einmal zu machen,
natürlich mit den von der Geschäftsordnung vorgesehenen Zeiten. Das hätte bedeutet, dass wir gegen Jah-
resende hin noch einmal eine Sitzung abhalten und den Haushalt mit Verspätung verabschieden hätten
können. Das wäre aber eine Mehrbelastung für unsere Mitarbeiter und für uns alle gewesen. Deshalb hat
man sich gestern noch zusammengesetzt, wobei die politische Minderheit gesagt hat: "Wir können schon
zustimmen, dass es gleich gemacht wird." Diesem Entgegenkommen der politischen Minderheit tragen wir
Rechnung. Sie hätte ja auch sagen können "Euer Problem", aber das ist nicht geschehen. Das ist als ein
konstruktives Mitarbeiten der politischen Minderheit zu verstehen.
        Selbstverständlich sind wir alle daran interessiert, möglichst gut zusammenzuarbeiten. Wir reden jetzt
schon eine Weile davon. Es ist ein Tagesordnungsantrag eingebracht worden, den wir auch bereits sind
anzunehmen, mit einer Umformulierung, die mit dem Kollegen Köllensperger vereinbart worden ist. Derselbe
betrifft die Arbeiten zum Haushalt und schlägt Verbesserungen vor. Wir haben ja schon vereinbart, dass wir
die Arbeit verbessern wollen. Das Gesetzgebungsamt der Landesverwaltung hat Vorkehrungen getroffen,
die leider noch zu wenig greifen. Auf jeden Fall haben wir uns vorgenommen, um genügend Zeit zu lassen,
damit nicht im letzten Moment noch eine Unzahl an Änderungsanträgen seitens der Einbringer eingebracht
wird. Die Daten sollen frühzeitig übermittelt werden. Wir haben eine Zeitleiste erstellt, an die wir die Ämter
und Abteilungen gebunden haben. Es hat eine eigene Sitzung mit allen Ressortdirektionen gegeben, bei der
wir Vorgaben gemacht haben, vor allem aufgrund der Tatsache, dass bereits mehrmals gesagt worden ist,
dass das verbessert werden muss.
        Ich glaube, dass sich im Zuge der Gesetzgebungsverfahren, die jetzt folgen werden, Ergebnisse zei-
gen werden. Trotzdem können sich die zuständigen Ämter der Landesverwaltung, die zuständigen Mitar-
beiter hier im Landtag und die Gruppensprecher zusammensetzen und die Ergebnisse der bisherigen Ar-
beiten vorlegen und gemeinsam überlegen, was noch verbessert werden kann. Dazu gebe ich gerne meine
Zustimmung, denn das ist im Interesse von uns allen. Schauen wir, dass wir das sobald wie möglich organi-
sieren können, auch in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern der Landtages und der Landesver-
waltung.
        Ich darf meinen Antrag von vorher noch präzisieren. Der Antrag war natürlich nicht, den Gesetzent-
wurf nur auf die Tagesordnung zu setzen, sondern ihn an die erste Stelle der Tagesordnung zu setzen.
Sonst würde es keinen Sinn machen.
        Ich hoffe, dass wir im Interesse der Aula und der Bürgerinnen und Bürger nicht alles neu machen
müssen. Wenn wir das Begleitgesetz und somit auch den Haushalt jetzt auf den Weg bringen, dann erleich-
tert sich vieles in der Arbeit, die im Januar und Februar stattfinden muss. Ansonsten wird es schwierig.

        URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Parlerò contro la proposta avanzata dal presidente Kompatscher, e
cerco di motivare questa mia posizione. Io sono un po’ sorpreso e anche imbarazzato dal clima che si è
venuto a creare, che è assolutamente paradossale. Si stanno confondendo i confini fra maggioranza e op-
posizione, anzi molta parte dell’opposizione sembra in questo momento essere disponibile nel merito delle
questioni poste, ad aderire al testo del disegno di legge n. 107 sul quale stiamo discutendo. Di che cos’altro
stiamo discutendo se non dell’inserimento all’ordine del giorno delle’ex disegno di legge 107 peraltro modifi-
cato come ha giustamente ricordato uno dei colleghi che mi ha preceduto, in una parte che è stato peraltro
motivo di particolare contrasto nel corso della discussione sul disegno di legge 107, quello che riguarda la
Convenzione per l’autonomia. Se i confini non sono più netti fra maggioranza e opposizione si pone un
problema di democrazia, e lo devo dire con grande chiarezza. Qual è la paura di un rinvio di questa sessione
di lavori del Consiglio provinciale? Io ho avuto la coerenza di anticiparlo già ieri al presidente Kompatscher
nel corso della riunione dei capigruppo, perché mi sembrava corretto. Qui bisogna essere corretti e traspa-
renti, io voglio essere corretto e trasparente anche nei confronti della maggioranza in cui non mi riconosco.
Ma la maggioranza ieri, e qui si è perso il punto di vista, è uscita sconfitta da una votazione non su un di-
segno di legge qualsiasi ma sulla collegata alla manovra di bilancio, quindi è uscita sconfitta su una delle
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leggi fondamentali su cui si regge l’attività di governo. Certo ci si è provati ad aggrappare alla questione tec-
nica ma poi i tecnici stessi hanno riconosciuto che questione tecnica non c’era. Credo che una riflessione
politica la si debba fare, in quest’aula e fuori, in una qualunque assemblea consiliare regionale, in un qua-
lunque parlamento si porrebbe un termine politico della questione. Io non sto evocando in questo momento
le dimissioni della Giunta, anche se in termini formali sarebbe realistico pensarlo in una realtà normale e non
come questa dove c’è anzi una parte dell’opposizione che è pronta a confermare la fiducia di fatto alla mag-
gioranza. Il minimo che avrei preteso è che si riconvocasse il Consiglio con l’unico dispiacere del fastidio nei
confronti dei dipendenti del Consiglio provinciale a Natale e a Santo Stefano e che quindi prima dell’ultimo
dell’anno si approvasse la manovra di bilancio così come presentata dalla Giunta.
       La questione che ho posto ieri, e spero mi venga riconosciuto, era un dibattito per lo meno politico su
quello di cui stiamo votando. Noi dobbiamo votare se sì alla reintroduzione di un testo politico con una serie
di misure politiche al dibattito, oppure votare no. Al di là dell’aspetto procedurale e della sconfitta politica
della maggioranza, pongo una questione nel merito delle cose che vengono proposte. Se si chiede
all’opposizione un gesto di responsabilità, allora si ha la responsabilità di dire: entriamo nel merito delle
questioni e discutiamone. Invece no! Sono state addirittura introdotte modifiche unilaterali come quella sulla
Convenzione senza discuterne con nessuno. E ci chiedete anche il voto di approvazione, oppure l’uscita
dall’aula così il quorum si abbassa ed è più facile approvarlo! Dignità avrebbe voluto che questo consiglio
fosse riconvocato nei termini di regolamento fra x giorni, qualunque giorno fosse anche a Natale lo ribadisco,
perché la maggioranza potesse ritrovare l’unità al suo interno e votare questa manovra di bilancio. Oppure
mi sarei aspettato che dal presidente Kompatscher si dicesse: tu che cosa mi hai proposto? Una serie di
richieste, le mie per esempio, la più significativa quella sul personale insegnante precario, discutiamone,
vediamo di fare un testo che sia realmente di sintesi fra maggioranza e minoranza, io ti riconosco dei pas-
saggi fondamentali, un diritto non solo a testimonianza politica ma anche alla costruzione di una soluzione, ti
vengo incontro rispetto a questo e in cambio chiedo il tuo appoggio perché si possa procedere. Invece
questo non è accaduto. Io credo che neanche nei confronti di nessun collega dell’opposizione, anche quelli
che pure si assenteranno, anche quelli che voteranno sì, sia stato dato nulla in termini di quello che loro
chiedevano. E io qua che cosa ci sto a fare se non a sostenere le mie buone ragioni e quelle per cui i miei
elettori mi hanno mandato qua a rappresentarli, a proporre richieste, a richiedere attenzione, a richiedere un
voto favorevole rispetto a quello che ho proposto? Se mi si dice adesso che viene risolto il tema del precari-
ato nella scuola in lingua italiana, io voterò a favore e cambierò la mia idea, altrimenti siamo qua a rappre-
sentare il nostro giusto diritto, e quindi sarò costretto a votare no.

       ARTIOLI (Team Autonomie): Sull’ordine dei lavori, mi spiace che noi italiani facciamo sempre la
parte di quelli che litigano fra loro, ma io non ce la faccio ad ascoltar ei discorsi di Alessandro Urzì e a non
intervenire. È più forte di me, mi spiace perché ultimamente andavamo abbastanza d’accordo, però se noi
abbiamo fatto una riunione dei capigruppo in cui ci siamo messi d’accordo sull’iter da seguire, e lui adesso
parla come se cadesse dal pero, io non ce la posso fare ad ascoltarlo. Non riesco a capire perché adesso
devi fare questo spettacolo qui in aula! Mi auguro che i 107 precari ti votino nella convinzione che l’unico che
ha combattuto per loro è stato il grande Alessandro Urzì!

      URZÌ (L'Alto Adige nel cuore): Per fatto personale. E spiego in cosa consiste. Sostanzialmente la
collega Artioli dice che ieri c’è stata una riunione dei capigruppo dove si è deciso e condiviso che l’art. 88 del
regolamento, collega sveglia! Studiare!

      PRESIDENTE: Per cortesia!

       URZÌ (L’Alto Adige nel cuore): Se lei intervenisse anche in altre situazioni, presidente, allora accet-
terei anche il suo “per cortesia”!

      PRESIDENTE: Per cortesia! Un po’ di calma!

      URZÌ (L’Alto Adige nel cuore): Anche da parte sua mi aspetto la cortesia!
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       L’art. 88 prevede che ci sia una procedura di riproposizione di disegni di legge che siano stati respinti
dal Consiglio. Questa procedura è scritta nel regolamento, è stata discussa e condivisa, perché se c’è scritta
nel regolamento non si può non condividerla.

      PRESIDENTE: Per fatto personale!

      URZÌ (L’Alto Adige nel cuore): Cerco di spiegare a Lei e alla collega Artioli la ragione del suo inter-
vento. Ieri è stato deciso che l’art. 88 doveva essere rispettato e quale fosse la modalità di rispetto. Bene!
Questo non ha nulla a che vedere col fatto che, come previsto dall’art. 88, comma 2, si possa votare a fa-
vore o contro la riammissione del disegno di legge. Forse talvolta essere più attenti ai dettagli riuscirebbe a
rimediare a brutte figure che si possono fare in aula.

       KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): Herr Präsident, das war alles andere als zum Fortgang der Ar-
beiten. Ich bitte Sie, die Geschäftsordnung einzuhalten. Wir wollen nicht ein solches Bild des Landtages
nach außen transportieren. Wir sind gegen den vorliegenden Gesetzentwurf und werden auch gegen ihn
stimmen, aber es ist nicht unsere Aufgabe zu verhindern, dass Gesetzentwürfe zur Abstimmung kommen.
Gestern ist die Abstimmung passiert, wie sie passiert ist. Wir werden uns sicher nicht als Lehrmeister auf-
spielen und irgendjemanden geißeln, weil er wie auch immer abgestimmt hat. Das sind Interpretationen, die
jeder machen kann. Ob das bewusst war oder ob sich jemand der Stimme enthalten oder nicht abgestimmt
hat, weil er nicht dafür stimmen will … Das kann niemand nachweisen, sondern das sind Interpretationen,
auf die wir uns nicht festlegen sollten. Wir sind aber der Meinung, dass es unsere Aufgabe ist, einen Haus-
halt abzuschließen, denn auch dafür wurden wir gewählt. Wir können die Dinge, die uns nicht passen, ab-
lehnen; wir können Änderungsanträge einbringen und versuchen, Mehrheiten zu finden. Das haben wir ge-
tan.
       Wir werden gegen diesen Gesetzentwurf stimmen, weil einige Dinge, die er beinhaltet, nicht unsere
Zustimmung finden können, aber wir sind der Auffassung, dass es nicht sinnvoll wäre, wenn wir verhindern
würden, dass Gesetze überhaupt zur Abstimmung gelangen. Deshalb stimmen wir für den Antrag, dass der
Gesetzentwurf in die Tagesordnung aufgenommen wird.

      PRESIDENTE: Grazie davvero, collega Knoll! Premesso che è stato presentato dalla Giunta provinci-
ale un nuovo disegno di legge provinciale, n. 112/16 “disposizioni collegate alla legge di stabilità 2017” e che
…Collega Pöder, sull’ordine dei lavori, prego.

        PÖDER (BürgerUnion – Südtirol - Ladinien): Ich wollte nur sagen, dass ich den Saal verlassen und
nicht mitstimmen werde. Der Haushalt ist Angelegenheit der Mehrheit. Ein Oppositioneller könnte gar keinen
Haushalt präsentieren. Wenn die Mehrheit den Haushalt verbockt, dann ist es auch ihre Angelegenheit, aber
ich will nicht die Arbeit im Landtag blockieren. Ich werde aber nicht helfen, den Haushalt zu beschließen.

       DELLO SBARBA (Grüne Fraktion - Gruppo verde - Grupa vërda): Anche noi non vorremmo vo-
tare, ma basta togliere la scheda dal pannello, o no?

      PRESIDENTE: Mi dicono che è meglio uscire, perché il regolamento prevede che se Lei è in aula
deve inserire la scheda.
      Pongo in votazione per appello nominale la richiesta del presidente Kompatscher di ammissione, ai
sensi dell'articolo 88, comma 2 del disegno di legge n. 112/16.

                       (Votazione per appello nominale con procedimento elettronico –
                          Namentliche Abstimmung mit elektronischer Abstimmung)

      Approvata con 28 voti favorevoli e 1 voto contrario. 29 consiglieri presenti, 29 consiglieri votanti,
6 consiglieri assenti (Dello Sbarba, Foppa, Heiss, Köllensperger, Pöder, Wurzer).
      I seguenti consiglieri hanno votato a favore: Achammer, Amhof, Artioli, Atz Tammerle, Bizzo, Blaas,
Deeg, Hochgruber Kuenzer, Knoll, Kompatscher, Leitner, Mair, Mussner, Noggler, Oberhofer, Renzler,
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Schiefer, Schuler, Steger, Stirner, Stocker S. Stocker M., Theiner, Tinkhauser, Tommasini, Tschurt-
schenthaler, Widmann e Zimmerhofer.
       Il seguente consigliere ha votato contro: Urzì.
       È stata raggiunta la maggioranza qualificata di due terzi dei presenti e quindi viene ammesso il dise-
gno di legge provinciale n. 112/16.
       Pongo in votazione la richiesta di inserimento del nuovo punto all'ordine del girono, ai sensi dell'arti-
colo 62 del regolamento interno, da trattare prima dei punti n. 359 e 360 all'ordine del giorno. Apro la vota-
zione: approvata con 30 voti favorevoli e 1 voto contrario.

       Nuovo punto all'ordine del giorno: Disegno di legge provinciale n. 112/16: "Disposizioni collegate
alla legge di stabilità 2017".

      Neuer Tagesordnungspunkt: Landesgesetzentwurf Nr. 112/16: "Bestimmungen in Zusammenhang
mit dem Stabilitätsgesetz 2017".

      Begleitbericht/relazione accompagnatoria

      Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,
      mit diesem Landesgesetzentwurf werden Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Stabili-
      tätsgesetz 2017 vorgeschlagen.
      Im Bericht werden die einzelnen Änderungen erläutert.
      Artikel 1:
      Mit diesem Artikel werden Änderungen zum Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13
      (Wohnbauförderungsgesetz), vorgeschlagen.
      Absatz 1:
      Mit dieser Änderung wird vorgesehen, dass Finanzierungen auch zur Beseitigung und Entsor-
      gung von Asbest im Fall von Liegenschaften für Wohnzwecke gewährt werden können.
      Absatz 2:
      Mit dieser Bestimmung wird die Förderung neuer Wohnmodelle betreffend das Co-Housing und
      Co-Working, wie sie auf europäischer Ebene bereits entwickelt worden sind, eingeführt.
      Das Koalitionsabkommen 2013/2018 sieht die Förderung des jugendlichen Ehrenamtes, den
      stärkeren Einsatz der Jugendlichen in der Gesellschaft, die Schaffung von neuen Wohnmög-
      lichkeiten, die mit den Bedürfnissen junger Menschen nach Mobilität vereinbar sind, vor. Außer-
      dem ist die Einführung von Co-Housing Modellen vorgesehen, die zusätzlich zur Wohnqualität
      und leistbarem Wohnraum, das Zusammenleben und den Gemeinschaftssinn fördern.
      Absatz 3:
      Im Artikel 4 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, wird der Satz gestrichen,
      nach dem im Fall von Emigrantinnen und Emigranten anstelle des im Ausland bezogenen lohn-
      abhängigen Einkommens der geltende Landeskollektivvertrag angewandt wird. Diese Bestim-
      mung steht in Widerspruch zu den EEVE-Kriterien und zum Landesgesetz Nr. 17/1993, das die
      Anwendung der EEVE auf alle Zuwendungen des Landes vorsieht.
      Absatz 4:
      Artikel 30 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, musste der Absatz 1/ter hinzu-
      gefügt werden, um klarzustellen, dass auch dann eine Notsituation besteht, wenn Asbest in
      Gebäuden für Wohnzwecke vorhanden ist, und dass die Landesregierung die entsprechenden
      Kriterien und Modalitäten für die Gewährung des vorgesehenen Schenkungsbeitrags erlassen
      muss.
      Absatz 5:
      Im Artikel 30 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, muss die Möglichkeit vor-
      gesehen werden, Wohnbauförderungen zu gewähren, für welche die Landesregierung die Krite-
      rien und Modalitäten erlässt.
      Absatz 6:
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Das regionale Verwaltungsgericht beanstandet im Urteil Nr. 64/2014, dass im bestehenden Ar-
tikel 88 nicht spezifiziert ist, zu welchem Zeitpunkt die Überprüfung der Voraussetzungen erfol-
gen soll. Bei Zuweisung eines geförderten Baugrundes müssen die Voraussetzungen bei der
Zuweisung des Eigentums gegeben sein. Analog dazu sollen auch in diesem Fall die Voraus-
setzungen zum Zeitpunkt des Kaufes bestehen.
Absatz 7:
Bei der Mittelstandsförderung gilt derzeit die Regelung, dass die Begünstigten die Vorausset-
zungen bei Vorlage des Gesuchs erfüllen müssen. Wegen der längeren Zeit, die bisweilen vom
Zeitpunkt des Erwerbs des Grundes für die Errichtung der Wohnungen und der Vorlage des
Gesuchs vonseiten der gemeinnützigen Gesellschaften und Körperschaften vergeht, kann es
vorkommen, dass die Voraussetzungen bei der Vorlage des Gesuchs nicht mehr bestehen. Für
die begünstigten Familien ist es zielführender, wenn die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des
Erwerbs des Grundes bestehen müssen.
Diese Ausdehnung der Bestimmung, nach der im Fall bereits erworbener Flächen die Voraus-
setzungen zum Zeitpunkt des Erwerbs des Grundes bestehen müssen, bedeutet in erster Linie
für die Begünstigten mehr Rechtssicherheit.
Absatz 8:
Die Ergänzung zu Artikel 97 des Landesgesetzes Nr. 13/1998 sieht vor, dass die Landesregie-
rung bei besonderen und begründeten Erfordernissen den FWL (Faktor wirtschaftliche Leis-
tungsfähigkeit) ändern kann, um gegebenenfalls die Einkommensgrenze für den Zugang zu den
Wohnungen des sozialen Wohnbaus zu erhöhen oder herabzusetzen.
Im Zuge einer ersten Anwendung des EEVE- Systems auf den Bereich der Anträge auf Zuwei-
sung einer Sozialwohnung kann es vorkommen, dass eine Anpassung notwendig ist.
Absatz 9:
Die Figur der Vertrauensperson ist für das Wohnbauinstitut wichtig, um die Beziehungen zu den
Mieterinnen und Mietern zu verbessern und die Liegenschaften besser pflegen und schützen zu
können. Zurzeit werden die Vertrauenspersonen auf der Grundlage eines Beschlusses des
Verwaltungsrats des Wohnbauinstituts beauftragt. Die Kosten für diese Änderung gehen zu
Lasten des Haushaltes des Wohnbauinstitutes.
Da eine entsprechende Landesregelung fehlt und es den öffentlichen Verwaltungen ab 1. Jän-
ner 2017 nach dem so genannten Jobs Act untersagt ist, Verträge zur geregelten und fortwäh-
renden Zusammenarbeit abzuschließen (Artikel 2 Absatz 4 des gesetzesvertretenden Dekrets
vom 15. Juni 2015, Nr. 81), dürfen ab diesem Datum mit den Vertrauenspersonen keine Ver-
träge zur Zusammenarbeit abgeschlossen werden.
Absatz 10:
Hierbei handelt es sich um eine Bestimmung rein finanzieller Art zur Deckung der Mehrausga-
ben, die in den kommenden Jahren wegen der Einführung der neuen Wohnbauförderungen zur
Beseitigung und Entsorgung von Asbest zu tragen sind.
Artikel 2:
Mit diesem Artikel werden Änderungen zum Landesgesetz vom 11. August 1997, Nr. 13
(Landesraumordnungsgesetz) vorgeschlagen.
Absatz 1:
Infolge des Inkrafttretens des gesetzesvertretenden Dekrets vom 7. Juli 2016, Nr. 146 „Durch-
führungsbestimmungen zum Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol in Sachen Raumpla-
nung im Bereich Handel betreffend Änderungen und Ergänzungen zum Dekret des Präsidenten
der Republik vom 22. März 1974, Nr. 381 auf dem Sachgebiet Raumordnung und öffentliche
Arbeiten“ muss Artikel 44 des gegenständlichen Gesetzes im Bereich der Ordnung des Einzel-
handels in den Gewerbegebieten ersetzt werden. Auf der Grundlage dieser Regelung kann das
Land Südtirol ohne Diskriminierungen unter den Handelsunternehmen, unter Beachtung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, Zonen mit Handelsverbot und Handelseinschränkungen
in Gewerbegebieten vorsehen und somit den Schutz der Gesundheit und der Arbeitnehmenden,
der Umwelt einschließlich des städtischen Bereichs, der Kulturgüter, der Raumordnung, der Le-
bensqualität und Vitalität der historischen Ortskerne und Wohngebiete, der territorialen Res-
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sourcen angesichts der gebirgigen Beschaffenheit des Landesgebiets sowie den Schutz und
die Optimierung des traditionellen Handelsgefüges gewährleisten.
Absätze 1, 2 und 3 des neuen Artikels 44 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13,
definieren, für welche Tätigkeiten die Gewerbegebiete bestimmt sind und regeln deren Ansied-
lung.
Absatz 4 des neuen Artikels 44 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, legt fest,
dass der Einzelhandel in den Gewerbegebieten nur für die so genannten sperrigen Waren zu-
lässig ist. Weiters regelt er jene Einzelhandelstätigkeiten, bei denen keine so genannten sperri-
gen Waren verkauft werden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes jedoch
rechtmäßig bestehen, und sieht entsprechende Einschränkungen vor.
Absatz 5 des neuen Artikels 44 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, führt wieder
die vor dem LG Nr. 10/2014 bestehende Regelung ein, indem vorgesehen wird, dass Produkti-
onsgenossenschaften in Gewerbegebieten nur jene landwirtschaftlichen Produkte verkaufen
dürfen, die von der Landesregierung genau festgelegt werden.
Absatz 2:
Bei dieser Änderung handelt es sich um die Richtigstellung eines materiellen Fehlers im italieni-
schen Wortlaut bzw. um die Anpassung an den korrekten deutschen Wortlaut.
Absatz 3:
Artikel 46 Absatz 5 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, in geltender Fassung,
sieht vor, dass bei Ansiedlungsverfahren in Gewerbegebieten, die Miteigentumsgemeinschaften
betreffen, die zuständige Behörde notwendige Ausgleiche zugunsten oder zulasten der Mitei-
gentümer festlegt, wenn zum Zeitpunkt der Ansiedlung der Wert der Flächen, die ursprünglich
in die Miteigentumsgemeinschaft eingebracht wurden, in nennenswerter Weise vermindert ist,
und zwar wegen der Einbringung bestehender Mängel, in Anwendung der Artikel 1490 und
1491 des Zivilgesetzbuches, oder wegen später aufgetretener Mängel, die mit dem Inkrafttreten
von Beschränkungen zusammenhängen, welche die vom Gemeindebauleitplan gestatteten ge-
setzlichen Baumöglichkeiten eingeschränkt haben.
Mit der vorliegenden Änderung wird die Möglichkeit geschaffen, diese Bestimmung auch in je-
nen Fällen anzuwenden, in denen Miteigentumsgemeinschaften infolge des Widerrufs des Be-
stellungsdekretes aus Gründen öffentlichen Interesses aufgelöst werden.
Artikel 3:
Absatz 1:
Absatz 1 klärt die Bedeutung des Ausdrucks „rechtskräftiges Urteil“.
Im Sinne der Rechtssicherheit unterstreicht der Gesetzgeber mit der authentischen Auslegung,
dass mit einem rechtskräftigen Urteil gemäß Artikel 8 Absatz 11 des Landesgesetzes vom 23.
Oktober 2014, Nr. 10, nur jene Urteile gemeint sind, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses
Gesetzes bereits rechtskräftig sind (12. November 2014).
Artikel 4:
Mit diesem Artikel werden Änderungen zum Landesgesetz vom 16. März 2012, Nr. 7 (Liberali-
sierung der Handelstätigkeit), vorgeschlagen.
Diese Änderung im Bereich der Regelung der Liberalisierung der Handelstätigkeit ist im Zuge
nachträglich genehmigter staatlicher Rechtsvorschriften erforderlich.
Absätze 1 und 2:
Bei Artikel 1 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 16. März 2012, Nr. 7, werden die Rechtsquel-
len der Grundsätze, die mit diesem Gesetz durchgeführt werden, aktualisiert.
Absatz 3:
Bei Artikel 2 des Landesgesetzes vom 16. März 2012, Nr. 7, wird die Überschrift „Mitteilung“ in
„Zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns“ abgeändert, um sie der folgenden Änderung von
Artikel 2 Absatz 1 anzupassen.
Absatz 4:
Bei Artikel 2 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 16. März 2012, Nr. 7, wird festgelegt, dass als
Befähigungsnachweis für die Ausübung der Einzelhandelstätigkeit die zertifizierte Meldung des
Tätigkeitsbeginns (ZMT) erforderlich ist.
Absatz 5:
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Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a) des Landesgesetzes vom 16. März 2012, Nr. 7, schreibt vor,
dass in der ZMT die Zweckbestimmung Detailhandel für das entsprechende Gebäude angege-
ben werden muss, und, sofern es zutrifft, dass die Detailhandelstätigkeit innerhalb der Grenzen
laut Artikel 44 Absätze 4 und 5 (sperrige Waren und landwirtschaftliche Produkte) ausgeübt
wird.
Absatz 6:
Bei Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c) des Landesgesetzes vom 16. März 2012, Nr. 7, wird in Be-
zug auf die Voraussetzungen für die Ausübung der Einzelhandelstätigkeit im italienischen Text
das Wort „morali“ durch „di onorabilità“ ersetzt.
Absatz 7:
Es wird spezifiziert, dass die Frist für die Durchführung der Kontrollen ab dem Zeitpunkt des
effektiven Tätigkeitsbeginns läuft, falls die Übermittlung der ZMT nicht gleichzeitig mit der Auf-
nahme der Tätigkeit erfolgt.
Absatz 8:
Artikel 2 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 16. März 2012, Nr. 7, wurde dahingehend umfor-
muliert, dass bei rechtswidriger Ausübung des Einzelhandels an einer festen Verkaufsstelle
nicht nur die sofortige Einstellung der Verkaufstätigkeit erfolgt, sondern auch eine Verwaltungs-
strafe verhängt wird.
Absatz 9:
Durch diesen Absatz werden bei Artikel 2 des Landesgesetzes vom 16. März 2012, Nr. 7, die
Absätze 4, 5, 5/bis und 6 hinzugefügt.
Absätze 4 und 5 sehen vor, dass zur Errichtung von Einkaufszentren und Großverteilungsbe-
trieben – unabhängig vom Standort – überprüft werden muss, ob die Bewertung der Umwelt-
belastung laut Artikel 20 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 152/2006 durchzuführen ist.
Die eingefügten Absätze werden auch auf die Mitteilungen angewandt, die gemäß L.G. Nr.
7/2000 und Nr. 7/2012 vorgenommen wurden, falls diese Meldungen und ZMT für die Aus-
übung der Tätigkeit in Form von Einkaufszentren oder Großverteilungs-betrieben verwendet
werden.
Es wird zudem ein weiterer Absatz hinzugefügt, mit dem bei Nichtbeachtung der Absätze 4 und
5 eine Strafe vorgesehen wird.
Im Sinne der Rechtssicherheit sieht Absatz 6 den Verfall der ZMT für Tätigkeiten vor, die mit 12.
November 2014, Zeitpunkt des Inkrafttretens des Landesgesetzes Nr. 10/2014, noch nicht auf-
genommen wurden oder nicht ganz mit der Meldung übereinstimmen. Dieses Gesetz hat mit
Artikel 8 Absatz 4 den derzeit geltenden Artikel 44 des Landesgesetzes 11. August 1997, Nr.
13, abgeändert. Diese Regelung wird auch auf Meldungen angewandt, die gemäß Landesge-
setz vom 17. Februar 2000, Nr. 7, und gemäß Landesgesetz vom 16. März 2012, Nr. 7, einge-
reicht wurden; sie richtet sich wieder nach dem Grundsatz im Sinne von Artikel 8 Absatz 11 des
Landesgesetzes vom 23. Oktober 2014.
Absatz 10:
Im Zuge der Änderung des Artikels 2 Absatz 3 war es notwendig, Artikel 7 Absatz 1 des Lan-
desgesetzes Nr. 7/2012 entsprechend zu ändern.
Artikel 5:
Mit diesem Artikel wird eine Änderung des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11 (Regelung
der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Förderung des Gemeinwesens), vorgeschlagen.
Absatz 1:
Durch diese Änderung wird es möglich, Initiativen zur Förderung des Ehrenamtes zu unterstüt-
zen, die von Dachverbänden der Verbände ehrenamtlich Tätiger und sonstiger Non-Profit-Or-
ganisationen vorgeschlagen werden.
Absatz 2:
Der Absatz betrifft die finanzielle Deckung des Artikels.
Artikel 6:
Mit diesem Artikel werden Änderungen zum Landesgesetz vom 17. Mai 2013, Nr. 8 (Förderung
und Unterstützung der Familien in Südtirol), vorgeschlagen.
Absatz 1:
12

Durch diese Ergänzung erhält das Land in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber so wie alle ande-
ren Arbeitgeber in Südtirol die Möglichkeit, sich im Rahmen der Förderung der Vereinbarkeit
von Familie und Beruf an den Kosten zu beteiligen, die für die Dienste zur Betreuung der Kinder
seiner Angestellten anfallen.
Absatz 2:
Dieser Absatz leitet sich aus Absatz 1 ab und nimmt das Land in seiner Eigenschaft als Arbeit-
geber in die Umsetzung der Maßnahme auf.
Absatz 3:
Dieser Absatz regelt die finanzielle Deckung des Artikels.
Artikel 7:
Mit diesem Artikel wird eine Änderung des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4 (Maß-
nahmen des Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft), vorgeschlagen.
Absatz 1:
Das ESF-Amt steht derzeit vor zwei besonderen Herausforderungen: zum einen muss die Pro-
grammperiode 2007-2013 abgeschlossen werden, zum anderen muss die Programmperiode
2014-2020 zügig umgesetzt werden. Die Altlasten in der Projektabrechnung der vergangenen
Programmperiode 2007-2013 sind so umfangreich, dass ohne externe Hilfe die erfolgreiche
Umsetzung der neuen Programmperiode stark gefährdet ist.
Das Ziel besteht darin, die EU-Fonds vollständig auszuschöpfen. Der Landesverwaltung müs-
sen die notwendigen Instrumente zur Verfügung gestellt werden, damit sie in Zukunft nicht in
Situationen gerät, die eine Kürzung wichtiger EU-Finanzmittel bewirken können.
Somit können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ESF-Amtes vor allem auf die Um-
setzung der neuen Programmperiode konzentrieren.
Absatz 2:
Der Absatz betrifft die finanzielle Deckung des Artikels.
Artikel 8:
Aufgrund des Stellenabbaus im Bereich Verwaltung, für welchen die Frist Ende 2016 ausläuft,
sowie der Schaffung von neuen Stellen durch verschiedene gesetzliche Maßnahmen im Jahr
2016 ist es erforderlich, das Gesamtplansoll des Landes neu festzulegen. Es handelt sich bei
diesem Artikel folglich um eine aktualisierte Übersicht der gesamten Stellensituation des Lan-
des mit Stichdatum 1. Jänner 2017.
Mit dieser gesetzlichen Maßnahme wird zudem der gesetzlich vorgesehene Stellenabbau für
den Bereich der Verwaltung abgeschlossen; jener für den Bereich Bildung wird hingegen bis 31.
Dezember 2020 verlängert.
Weiters werden in diesem Artikel 80 Stellen neu geschaffen, davon 70 Stellen im deutschen
Bildungsressort für den Bereich Kindergarten und Berufsbildung. Für 40 Stellen davon ist die
Finanzierung ab 1. Jänner 2017 und für 40 Stellen für den deutschen Kindergarten hingegen ab
dem Schuljahr 2017/2018 vorgesehen, wobei die Besetzung nichtsdestotrotz graduell über
mehrere Schuljahre erfolgen sollte. 22 weitere Stellen bilden die bei Schaffung von neuen Stel-
len vorgesehene Quote für Personen mit Beeinträchtigung und die Verwaltung.
In Bezug auf die oben genannten 22 Stellen wird Folgendes festgestellt.
Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 6. April 2016, Nr. 51, wurde die Durchführungsbe-
stimmung betreffend “Änderungen und Ergänzungen zum Dekret des Präsidenten der Republik
vom 6. April 1984, Nr. 426, über die Übertragung von Verwaltungsbefugnissen betreffend das
Regionale Verwaltungsgericht Trentino-Südtirol, Autonome Sektion Bozen“ genehmigt.
Diese Durchführungsbestimmung sieht auch vor, dass das Land dem Verwaltungsgericht Tren-
tino-Südtirol, Autonome Sektion Bozen, im Einvernehmen mit dem Gerichtspräsidenten eine
Höchstausstattung an Personal von drei Einheiten – Verwaltungskräfte und technisches Perso-
nal – pro Richter gewährleistet. Davon ausgenommen ist der Generalsekretär. Der Stellenplan
würde somit maximal 25 Personen vorsehen.
Angesichts der Tatsache, dass
dem Land Südtirol die Zuständigkeit für verwaltungstechnische und organisatorische Belange
zur Unterstützung der Bozner Sektion des Verwaltungsgerichts Trentino-Südtirol übertragen
wurden,
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