ZENTRUM FÜR MUSIKKULTUR LÜBECK - Kultur macht stark
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Servicestelle Kulturförderung Annika Flüchter kulturfoerderung@bimi.landsh.de 0431 / 988-22 01 Newsletter abonnieren
Investitionsprogramm „Freie Szene“ • Investitionsprogramm des Landes Schleswig-Holstein • Erwerb von Ausstattungsgegenständen sowie Baumaßnahmen (Sanierung, Umbau, Modernisierung) • für die Freie Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften (nicht gewinnorientiert) • Zuwendung zwischen 3.000 und 50.000 Euro • 25 % Eigenbeteiligung • nächster Antragsschluss: 31. April 2022 5
Neustart Kultur / BKM Mittel für Investitionen, Veranstaltungen, Digitalisierung sowie Stipendien für Einzelkünstler*innen. Land SH kann zwingende Eigenanteile übernehmen: Sicherstellung Eigenanteile Neustart Kultur (MBWK SH) Rettungsprogramm wird ausgebaut (bundesregierung.de) 8
Neustart Kultur / BKM Pandemiebedingte Investitionen • Investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen • z.B. Schutzvorrichtungen, Lüftungsanlagen, sanitäre Anlagen, Technikanschaffung, Ausbau der IT-Infrastruktur • Fördersummen zwischen 5.000 und 100.000 Euro, 10 % Eigenanteil • Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb zu weniger als 50 % von der öffentlichen Hand getragen wird (Ausnahme: Soziokultur) • Vergabe je nach Sparte, unterschiedliche Fristen • Kulturzentren, Literaturhäuser, soziokulturelle Zentren / Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten / Musikaufführungsstätten, Musikclubs und Festivals / Theater und Kleinkunstbühnen 9
Neustart Kultur / BKM Aktuelle Ausschreibungen • Junges Publikum (Kinder- und Jugendtheater, ASSITEJ) • Live-Kulturveranstaltungen (DTHG) • Innovative Kunstprojekte (BBK) • Stipendien digitale Vermittlungsformate (Deutscher Künstlerbund) • Pandemiebedingte Investitionen in Theater (DTHG) • Pandemiebedingte Investitionen in Museen, Ausstellungshäuser • Dive.in (Digitale Interaktionen, Kulturstiftung des Bundes) • Stipendienprogramm (GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst) • IMPULS für Amateurmusik 10
DIGITALER LIVEMUSIK CLUB SHLB - SONDERFÖRDERUNG DIGITALISIERUNG
DIGITALER LIVEMUSIK CLUB SHLB - SONDERFÖRDERUNG DIGITALISIERUNG
Landesprogramm Wirtschaft – Digibonus I Schleswig-Holstein - für Kleinstunternehmen - Zuschuss von 500 bis 1.000 Euro - Digitalisierungsmaßnahmen (z.B. Erstellung eines Internetauftritts) - Auch gemeinnützige Unternehmen und Vereine, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind und maximal fünf Mitarbeitende beschäftigen sind ebenso wie Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb antragsberechtigt. - Geplant: Digibonus II für Unternehmen etc. mit bis zu 20 Mitarbeitenden und Investitionen von mindestens 10.000 Euro 13
Dive.in (Programm für Digitale Interaktionen, Kulturstiftung des Bundes) - Neustart Kultur - Ziel des Programms ist, innovative, digitale Vermittlungs- und Ausstellungsformate von gegenwartsorientierten Kulturinstitutionen zu unterstützen. - 50.000 bis 200.000 Euro können beantragt werden. - 21,3 Millionen Euro stehen insgesamt zur Verfügung. - bis 15. September 2021 14
DSEE: 100xdigital - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt - Förderprogramm für den digitalen Wandel im Engagement und Ehrenamt - 100 gemeinnützige Organisationen werden dabei unterstützt, Lösungen für die Herausforderungen des digitalen Wandels zu entwickeln - Coaching, Beratung, Vernetzung und ein Umsetzungsbudget von bis zu 100.000 Euro. - bis 25. Juli 2021 15
Kultur.Gemeinschaften (Digitalprogramm der Kulturstiftung der Länder) - Neustart Kultur - Digitale Dokumentation und inhaltliche und technische Aufbereitung von Arbeitsergebnissen, Veröffentlichung in Internet und Social Media - Erwerb von Technikausstattung, externe Dienstleitungen (Contentplanung, Design, Kulturkommunikation, Kulturvermittlung), Beratung, Schulung und Weiterbildung - Fördersummen zwischen 5.000 und 50.000 Euro, 10 % Eigenanteil - Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger mit eindeutig kultureller Ausrichtung - Antragstellung bis 15. November 2020 / Neue Antragsfrist in 2021 geplant! 16
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
Sonderfonds für Kulturveranstaltungen 18
Sonderfonds für Kulturveranstaltungen • Die Wirtschaftlichkeitshilfe zielt darauf ab, kurzfristig die Wirtschaftlichkeit kleinerer Veranstaltungen durch einen Vervielfachung der Ticketeinnahmen zu erhöhen, damit Veranstaltungen trotz Kapazitätseinschränkungen stattfinden. • Die Ausfallabsicherung sichert längerfristig größere Veranstaltungen ab. Im Falle einer Corona-bedingten Absage, Teilabsage oder Verschiebung wird ein Teil der Ausfall- oder Verschiebungskosten erstattet. 19
Sonderfonds Förderfähige Veranstaltungen JA NEIN • Aufführungen der darstellenden •Kulturelle Bestandteile nur Kunst (Theater, Kleinkunst…) Rahmenprogramm • Konzerte •Jahrmärkte, Volksfeste, • Filmvorführungen (Kino) Mittelalterfeste, Stadt- oder • Ausstellungen Gemeindefeste • Literaturveranstaltungen •Führungen • Festivals und •Konfessionelle, spartenübergreifende wissenschaftliche, ausbildungs- Kulturveranstaltungen orientierte Veranstaltungen 20
Sonderfonds Ablauf Durchführung Registrierung oder Absage Antragstellung der Veranstaltung der Veranstaltung Prüfung und Auszahlung 21
Sonderfonds Grundsätzliches • Der Ort und die Art der Veranstaltung sind maßgeblich • Nur Veranstaltungen mit kostenpflichtigem Eintritt sind antragsberechtigt • Abwicklung ausschließlich über bundesweit zentrale Online- Plattform, Information über zentrale Telefonhotline • Planung und Vorverkauf von Veranstaltungen dürfen vor der Registrierung begonnen haben, der vorgesehene Veranstaltungstermin muss im Förderzeitraum liegen • Keine Abschlagszahlungen, Antragstellung nach Veranstaltung • Bagatellgrenze: 1.000 Euro pro Antrag • Veranstaltungsbezogene Förderungen werden angerechnet 22
Sonderfonds Module Wirtschaftlichkeitshilfe Ausfallabsicherung • Im Juli: weniger als 500 Gäste unter •Start am 1.9.2021, Laufzeit bis Corona-Bedingungen 31.12.2022 • Ab August: weniger als 2.000 Gäste unter •mehr als 2.000 Gäste unter Corona- Corona-Bedingungen Bedingungen • Kapazitätsminderung mindestens 20 % •Erstattung von 80 % der • Hebelung der Ticketeinnahmen bis zur veranstaltungsbezogenen Kosten bei Förderhöchstgrenze (Finanzierungs- Corona-bedingter (Teil-) Absage lücke zwischen Kosten der Veranstaltung •Bestätigung über prüfende Dritte und Einnahmen) (Steuerberatungsbüros) • max. 100.000 Euro pro Veranstaltung •max. 8 Millionen Euro pro Veranstaltung • Laufzeit: 1.7.2021 bis 31.3.2022 23
Überbrückungshilfe III des Bundes
Überbrückungshilfe III bis 31. Oktober 2021 • bundesweite Wirtschaftshilfe • Beratung und Antragstellung über Steuerberatungsbüros • Fixkostenzuschüsse (Miete, Betriebskosten) bei Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent • Neustarthilfe für Überbrückungshilfe Unternehmen - Überbrückungshilfe (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) Soloselbstständige 25
Überbrückungshilfe III bis 31. Oktober 2021 • Auch für Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten, Investitionen in Digitalisierung • Vorbereitungskosten rückwirkend bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums zwischen März und Dezember 2020 • Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft: für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen ist • Neustarthilfe ermöglicht Soloselbstständigen Unterstützung in Höhe von max. 7.500 Euro (25 % des Jahresumsatzes 2019) bei Umsatzeinbruch von mindestens 60 % im Januar bis Juni 2021) 26
Soforthilfe Kultur III des Landes Schleswig-Holstein
Soforthilfe Kultur III bis 31. Juli 2021 • Nothilfe für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine • Ziel: Minderung von Liquiditätsengpässen • Nachrangig zu Bundesprogrammen (Überbrückungshilfe III, Kurzarbeit) • Regionale Kulturvereine können maximal 1.500 Euro beantragen, müssen vorab keinen Antrag in der Überbrückungshilfe III stellen • Vergabe über das MBWK • FAQ, Richtlinie und Antragsformular 28
Soforthilfe Kultur III Vorhandene liquide Mittel am 1. Januar 2021 Verfügbare 3/12 der jährlichen Mittel für liquide Mittel Betriebsausgaben geförderte Projekte Einnahmen Januar bis Juni 2021 Ausgaben Liquiditätsengpass Januar bis Juni 2021 29
Soforthilfe Kultur III JA NEIN • Unvermeidbare Betriebskosten: •(zusätzliche) Miete, Personalkosten, Veranstaltungskosten Versicherungen •Investitionskosten (auch • Veranstaltungs- und Digitalisierungskosten) Investitionskosten, die auf schon vor der Corona-Pandemie geschlossenen Verträgen basieren 30
Soforthilfe Kultur III Januar bis Juni 2021 Antrag bis 31. Juli 2021 Juli bis Dezember 2021 Antrag bis 31. Januar 2022 31
Servicestelle Kulturförderung Annika Flüchter kulturfoerderung@bimi.landsh.de 0431 / 988-22 01 Newsletter abonnieren
Sie können auch lesen