ZENTRUM FÜR MUSIKKULTUR LÜBECK - Kultur macht stark

Die Seite wird erstellt Sören Burger
 
WEITER LESEN
ZENTRUM FÜR MUSIKKULTUR LÜBECK - Kultur macht stark
ZENTRUM FÜR MUSIKKULTUR LÜBECK
ZENTRUM FÜR MUSIKKULTUR LÜBECK - Kultur macht stark
Servicestelle Kulturförderung
Annika Flüchter
kulturfoerderung@bimi.landsh.de
0431 / 988-22 01
Newsletter abonnieren
ZENTRUM FÜR MUSIKKULTUR LÜBECK - Kultur macht stark
COMMUNITY TONSTUDIO
IB.SH - INVESTITIONSFÖRDERUNG FÜR DIE FREIE KULTURSZENE
ZENTRUM FÜR MUSIKKULTUR LÜBECK - Kultur macht stark
COMMUNITY TONSTUDIO
IB.SH - INVESTITIONSFÖRDERUNG FÜR DIE FREIE KULTURSZENE
ZENTRUM FÜR MUSIKKULTUR LÜBECK - Kultur macht stark
Investitionsprogramm „Freie Szene“

• Investitionsprogramm des Landes Schleswig-Holstein
• Erwerb von Ausstattungsgegenständen sowie
 Baumaßnahmen (Sanierung, Umbau, Modernisierung)
• für die Freie Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher
 Trägerschaften (nicht gewinnorientiert)
• Zuwendung zwischen 3.000 und 50.000 Euro
• 25 % Eigenbeteiligung
• nächster Antragsschluss: 31. April 2022

                                                         5
ZENTRUM FÜR MUSIKKULTUR LÜBECK - Kultur macht stark
PANDEMIESICHERER PROBENSAAL
NEUSTART KULTUR „ZENTREN“ - BUNDESVERBAND SOZIOKULTUR
ZENTRUM FÜR MUSIKKULTUR LÜBECK - Kultur macht stark
PANDEMIESICHERER PROBENSAAL
NEUSTART KULTUR „ZENTREN“ - BUNDESVERBAND SOZIOKULTUR
ZENTRUM FÜR MUSIKKULTUR LÜBECK - Kultur macht stark
Neustart Kultur / BKM

Mittel für Investitionen,
Veranstaltungen,
Digitalisierung
sowie Stipendien für
Einzelkünstler*innen.

Land SH kann zwingende
Eigenanteile übernehmen:
Sicherstellung Eigenanteile
Neustart Kultur (MBWK SH)     Rettungsprogramm wird ausgebaut (bundesregierung.de)

                                                                                     8
ZENTRUM FÜR MUSIKKULTUR LÜBECK - Kultur macht stark
Neustart Kultur / BKM
Pandemiebedingte Investitionen

• Investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen
• z.B. Schutzvorrichtungen, Lüftungsanlagen, sanitäre Anlagen,
 Technikanschaffung, Ausbau der IT-Infrastruktur
• Fördersummen zwischen 5.000 und 100.000 Euro, 10 % Eigenanteil
• Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb zu
 weniger als 50 % von der öffentlichen Hand getragen wird
 (Ausnahme: Soziokultur)
• Vergabe je nach Sparte, unterschiedliche Fristen
• Kulturzentren, Literaturhäuser, soziokulturelle Zentren / Museen,
 Ausstellungshäuser und Gedenkstätten / Musikaufführungsstätten,
 Musikclubs und Festivals / Theater und Kleinkunstbühnen
                                                                              9
ZENTRUM FÜR MUSIKKULTUR LÜBECK - Kultur macht stark
Neustart Kultur / BKM
Aktuelle Ausschreibungen

• Junges Publikum (Kinder- und Jugendtheater, ASSITEJ)
• Live-Kulturveranstaltungen (DTHG)
• Innovative Kunstprojekte (BBK)
• Stipendien digitale Vermittlungsformate (Deutscher
 Künstlerbund)
• Pandemiebedingte Investitionen in Theater (DTHG)
• Pandemiebedingte Investitionen in Museen, Ausstellungshäuser
• Dive.in (Digitale Interaktionen, Kulturstiftung des Bundes)
• Stipendienprogramm (GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst)
• IMPULS für Amateurmusik
                                                                 10
DIGITALER LIVEMUSIK CLUB
SHLB - SONDERFÖRDERUNG DIGITALISIERUNG
DIGITALER LIVEMUSIK CLUB
SHLB - SONDERFÖRDERUNG DIGITALISIERUNG
Landesprogramm Wirtschaft –
Digibonus I Schleswig-Holstein

- für Kleinstunternehmen
- Zuschuss von 500 bis 1.000 Euro
- Digitalisierungsmaßnahmen (z.B. Erstellung eines Internetauftritts)
- Auch gemeinnützige Unternehmen und Vereine, die dauerhaft
 wirtschaftlich am Markt tätig sind und maximal fünf Mitarbeitende
 beschäftigen sind ebenso wie Angehörige der Freien Berufe im
 Haupterwerb antragsberechtigt.
- Geplant: Digibonus II für Unternehmen etc. mit bis zu 20
 Mitarbeitenden und Investitionen von mindestens 10.000 Euro

                                                                        13
Dive.in (Programm für Digitale
Interaktionen, Kulturstiftung des Bundes)

- Neustart Kultur
- Ziel des Programms ist, innovative, digitale Vermittlungs- und
 Ausstellungsformate von gegenwartsorientierten
 Kulturinstitutionen zu unterstützen.
- 50.000 bis 200.000 Euro können beantragt werden.
- 21,3 Millionen Euro stehen insgesamt zur Verfügung.
- bis 15. September 2021

                                                                   14
DSEE: 100xdigital

- Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
- Förderprogramm für den digitalen Wandel im Engagement
 und Ehrenamt
- 100 gemeinnützige Organisationen werden dabei unterstützt,
 Lösungen für die Herausforderungen des digitalen Wandels
 zu entwickeln
- Coaching, Beratung, Vernetzung und ein Umsetzungsbudget
 von bis zu 100.000 Euro.
- bis 25. Juli 2021
                                                               15
Kultur.Gemeinschaften
(Digitalprogramm der Kulturstiftung der Länder)

- Neustart Kultur
- Digitale Dokumentation und inhaltliche und technische Aufbereitung von
 Arbeitsergebnissen, Veröffentlichung in Internet und Social Media
- Erwerb von Technikausstattung, externe Dienstleitungen (Contentplanung,
 Design, Kulturkommunikation, Kulturvermittlung), Beratung, Schulung und
 Weiterbildung
- Fördersummen zwischen 5.000 und 50.000 Euro, 10 % Eigenanteil
- Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger mit eindeutig kultureller
 Ausrichtung
- Antragstellung bis 15. November 2020 /
 Neue Antragsfrist in 2021 geplant!
                                                                            16
Sonderfonds des Bundes für
Kulturveranstaltungen
Sonderfonds
für Kulturveranstaltungen

                            18
Sonderfonds
für Kulturveranstaltungen

• Die Wirtschaftlichkeitshilfe zielt darauf ab, kurzfristig die
  Wirtschaftlichkeit kleinerer Veranstaltungen durch einen
  Vervielfachung der Ticketeinnahmen zu erhöhen, damit
  Veranstaltungen trotz Kapazitätseinschränkungen
  stattfinden.
• Die Ausfallabsicherung sichert längerfristig größere
  Veranstaltungen ab. Im Falle einer Corona-bedingten
  Absage, Teilabsage oder Verschiebung wird ein Teil der
  Ausfall- oder Verschiebungskosten erstattet.

                                                                  19
Sonderfonds
Förderfähige Veranstaltungen

                  JA                             NEIN
• Aufführungen der darstellenden   •Kulturelle Bestandteile nur
 Kunst (Theater, Kleinkunst…)      Rahmenprogramm
• Konzerte                         •Jahrmärkte, Volksfeste,
• Filmvorführungen (Kino)          Mittelalterfeste, Stadt- oder
• Ausstellungen                    Gemeindefeste
• Literaturveranstaltungen         •Führungen
• Festivals und                    •Konfessionelle,
 spartenübergreifende              wissenschaftliche, ausbildungs-
 Kulturveranstaltungen             orientierte Veranstaltungen

                                                                     20
Sonderfonds
Ablauf

                      Durchführung
 Registrierung        oder Absage          Antragstellung
  der Veranstaltung    der Veranstaltung

                                                            Prüfung und
                                                            Auszahlung

                                                                          21
Sonderfonds
Grundsätzliches

• Der Ort und die Art der Veranstaltung sind maßgeblich
• Nur Veranstaltungen mit kostenpflichtigem Eintritt sind
  antragsberechtigt
• Abwicklung ausschließlich über bundesweit zentrale Online-
  Plattform, Information über zentrale Telefonhotline
• Planung und Vorverkauf von Veranstaltungen dürfen vor der
  Registrierung begonnen haben, der vorgesehene
  Veranstaltungstermin muss im Förderzeitraum liegen
• Keine Abschlagszahlungen, Antragstellung nach Veranstaltung
• Bagatellgrenze: 1.000 Euro pro Antrag
• Veranstaltungsbezogene Förderungen werden angerechnet
                                                                22
Sonderfonds
Module

     Wirtschaftlichkeitshilfe                       Ausfallabsicherung
• Im Juli: weniger als 500 Gäste unter       •Start am 1.9.2021, Laufzeit bis
 Corona-Bedingungen                          31.12.2022
• Ab August: weniger als 2.000 Gäste unter   •mehr als 2.000 Gäste unter Corona-
 Corona-Bedingungen                          Bedingungen
• Kapazitätsminderung mindestens 20 %        •Erstattung von 80 % der
• Hebelung der Ticketeinnahmen bis zur       veranstaltungsbezogenen Kosten bei
 Förderhöchstgrenze (Finanzierungs-          Corona-bedingter (Teil-) Absage
 lücke zwischen Kosten der Veranstaltung     •Bestätigung über prüfende Dritte
 und Einnahmen)                              (Steuerberatungsbüros)
• max. 100.000 Euro pro Veranstaltung        •max. 8 Millionen Euro pro Veranstaltung
• Laufzeit: 1.7.2021 bis 31.3.2022

                                                                                        23
Überbrückungshilfe III
des Bundes
Überbrückungshilfe III
bis 31. Oktober 2021

• bundesweite
  Wirtschaftshilfe
• Beratung und
  Antragstellung über
  Steuerberatungsbüros
• Fixkostenzuschüsse
  (Miete, Betriebskosten)
  bei Umsatzeinbußen von
  mindestens 30 Prozent
• Neustarthilfe für         Überbrückungshilfe Unternehmen - Überbrückungshilfe (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

  Soloselbstständige

                                                                                                                        25
Überbrückungshilfe III
bis 31. Oktober 2021

• Auch für Modernisierungs-, Renovierungs- oder
  Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten,
  Investitionen in Digitalisierung
• Vorbereitungskosten rückwirkend bis zu 12 Monate vor Beginn
  des geplanten Veranstaltungsdatums zwischen März und
  Dezember 2020
• Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft: für jeden Fördermonat eine
  Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme, die im
  entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen ist
• Neustarthilfe ermöglicht Soloselbstständigen Unterstützung in
  Höhe von max. 7.500 Euro (25 % des Jahresumsatzes 2019) bei
  Umsatzeinbruch von mindestens 60 % im Januar bis Juni 2021)
                                                                     26
Soforthilfe Kultur III
des Landes Schleswig-Holstein
Soforthilfe Kultur III
bis 31. Juli 2021

• Nothilfe für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine
• Ziel: Minderung von Liquiditätsengpässen
• Nachrangig zu Bundesprogrammen
  (Überbrückungshilfe III, Kurzarbeit)
• Regionale Kulturvereine können maximal 1.500 Euro beantragen,
  müssen vorab keinen Antrag in der Überbrückungshilfe III stellen
• Vergabe über das MBWK
• FAQ, Richtlinie und Antragsformular

                                                                     28
Soforthilfe Kultur III

              Vorhandene liquide Mittel am 1. Januar 2021

    Verfügbare           3/12 der jährlichen   Mittel für
    liquide Mittel       Betriebsausgaben      geförderte Projekte

 Einnahmen
 Januar bis Juni 2021

 Ausgaben
                                  Liquiditätsengpass
 Januar bis Juni 2021

                                                                     29
Soforthilfe Kultur III

               JA                                     NEIN
• Unvermeidbare Betriebskosten:      •(zusätzliche)
 Miete, Personalkosten,              Veranstaltungskosten
 Versicherungen                      •Investitionskosten (auch
• Veranstaltungs- und                Digitalisierungskosten)
 Investitionskosten, die auf schon
 vor der Corona-Pandemie
 geschlossenen Verträgen
 basieren

                                                                 30
Soforthilfe Kultur III

         Januar bis Juni 2021

                                 Antrag bis
                                 31. Juli 2021

        Juli bis Dezember 2021

                                 Antrag bis
                                 31. Januar 2022

                                                   31
Servicestelle Kulturförderung
Annika Flüchter
kulturfoerderung@bimi.landsh.de
0431 / 988-22 01
Newsletter abonnieren
Sie können auch lesen